IHK-Außenwirtschaftsmitteilung · Jahr 2020. Diese bildet den Auftakt für eine Reihe von...

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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung Dezember-Januar 2019/20

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Seite 1 Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 922-0 | Fax 07721 922-166 | [email protected] | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Breischskürzel/Namenskürzel/Monat Jahr

IHK-Außenwirtschaftsmitteilung Dezember-Januar 2019/20

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Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner: Zoll | Außenwirtschaft Referentin Ingrid Schatter

Außenwirtschaft | Zoll Referent Jörg Hermle

Telefon: 07721 922-120 Telefon: 07721 922-123 Fax: 0771 922-9120 Fax: 0771 922-9123 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Inhaltsverzeichnis VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER ............................................................. 4

IM BLICKPUNKT ............................................................................................................................................................ 5

IHK-Länderwoche 2020 Schwarzwald-Baar-Heuberg I Volksrepublik China I 20.1. bis 24.1.2020 I Jetzt anmelden!!! ..................................................................................................................................................... 5

Präsentation vor der WTO in Genf ...................................................................................................................... 5

Frankreich: Unterstützung für die Expansion der Geschäftsaktivitäten und die Beschäftigung von Arbeitnehmern ......................................................................................................................................................... 6

LÄNDER UND MÄRKTE ................................................................................................................................................ 8

Brasilien - Senkung der Einfuhrzölle auf Maschinen und Apparate .......................................................... 8

Indien hat kein Interesse mehr an einer asiatischen Freihandelszone ...................................................... 8

Indien - Senkung der Unternehmenssteuer...................................................................................................... 8

Libanon: Bestimmung zur Bescheinigung und Legalisierung von Handelsrechnungen wieder aufgehoben ............................................................................................................................................................... 8

USA - Keine Erhöhung der zusätzlichen Zölle auf Waren aus China auf 30 Prozent ........................... 9

BW INTERNATIONAL ................................................................................................................................................. 10

Brexit: „Erneuter Aufschub ist das kleinere Übel" ....................................................................................... 10

MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER ..................................................................................................... 11

"Doing business with Senegal and The Gambia" am 4.12. um 16 Uhr, Messe Stuttgart .................. 11

Kanada: Unternehmerreise zum Thema „Innovative Technologien für den urbanen Raum" mit Besuch des Movin´On Summits in Montréal vom 31. Mai bis 6. Juni 2020 nach Toronto und Montréal ................................................................................................................................................................. 11

Mongolei: Unternehmerreise mit Fokus Stadtentwicklung im Mai/Juni 2020 nach Ulaanbaatar .. 12

RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN ........................................................................................ 13

Libanon: Bestimmung zur Bescheinigung und Legalisierung von Handelsrechnungen wieder aufgehoben ............................................................................................................................................................ 13

Britischer Güterkraftverkehr bis 31 Juli 2020............................................................................................... 13

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Südkorea-Zentralamerika FTA in Kraft ........................................................................................................... 13

Modernisiertes China-Singapur FTA in Kraft ................................................................................................ 13

EU-Singapur FTA seit 21.11.2019 in Kraft ..................................................................................................... 13

EU- Sanktionen gegen die Türkei – Rechtsrahmen beschlossen.............................................................. 14

Exporte nach China: Der chinesischer Zoll verlangt geänderte Ursprungsbezeichnung bei Warenursprung Taiwan ....................................................................................................................................... 14

Neues WTO-Tool zur Recherche von Ursprungsregeln und Präferenzzöllen ......................................... 15

Welthandelsbericht 2019 ................................................................................................................................... 15

Zollaussetzungen/Zollkontingente: Liste der Anträge für die Runde 01.07.2020 ............................... 16

Zoll startet neue IT-Anwendung ZELOS ......................................................................................................... 16

Schutzmaßnahmen auf Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse – Änderung der bestehenden Maßnahmen .......................................................................................................................................................... 17

Vereinigte Arabische Emirate: BVA-Endbeglaubigung teilweise erforderlich ...................................... 17

EU-NACHRICHTEN .................................................................................................................................................... 18

Die Zusammenarbeit von Europa mit China im Zollbereich? .................................................................... 18

Zoll: Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2020 - Veränderte Warentarifnummern überprüfen ...................................................................................................................... 18

Leitfaden der Europäischen Kommission - Angabe der EORI-Nummer im Carnet ............................. 19

Stand der einzelnen EU-Länder im Bereich elektronischer Anwendungssysteme............................... 19

ANLAGEN ................................................................................................................................................................ 20

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VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER

Veranstaltungskalender:

Allen Beziehern der AWM wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2020

04. Dezember 2019 Sprechtag: Hermesdeckungen im Auslandsgeschäft für KMUs (Einzelgespräche)

20. bis 24. Januar 2020 IHK-Länderwoche China, Donaueschingen Donauhallen-kostenfrei- Jetzt online unter www.ihk-sbh/china.de anmelden!!!!

Themen:

(Markttrends, Messen in China, Geschäftskultur, Seidenstraße , digitales Marketing, neue Technologien)

17. Juni. 2020 Außenwirtschaftsforum

Zur besonderen Beachtung:

IHK Fragebogen- Umfrage zu den Dienstleistungen im Fachbereich International und Flyer zum elektronischen Ursprungszeugnis, Antragsverfahren jetzt !! ohne Signaturkarte und ohne Lesegerät (im Anhang)

Unternehmerreise Südafrika

Öffnungszeiten in der Weihnachtspause

IHK Villingen

27. Dez. 2019 (08.00 bis 13.00 Uhr), 30. Dez., 02. + 03. Jan. 2020 zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet.

IHK Außenstelle Tuttlingen

20. Dez. 2019 bis einschließlich 6. Jan. 2020 geschlossen.

IHK Außenstelle Rottweil

13. Dez. 2019 bis einschließlich 12. Jan. 2020 geschlossen

Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten:

Frau Katja Engelhard (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am Folgetag wieder abgeholt werden.

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IM BLICKPUNKT

IHK-Länderwoche 2020 Schwarzwald-Baar-Heuberg I Volksrepublik China I 20.1. bis 24.1.2020 I Jetzt anmelden!!!

Internationale Märkte erfordern Weitsicht – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten: Mit dem Markt „China“ im Fokus startet die erste IHK-Länderwoche Schwarzwald-Baar-Heuberg im Jahr 2020. Diese bildet den Auftakt für eine Reihe von jährlichen Schwerpunktveranstaltungen zu einem zukunftsträchtigen Markt. Die IHK bietet den Unternehmen damit ein vielfältiges Informations- und Kontaktangebot für Aktivitäten, die sowohl der Sicherung, als auch dem Ausbau ihres Auslandsgeschäftes dienen. Dafür und organisiert. Die Hauptthemen der Länderwoche vom 20.1. bis 24.1.2020 im Überblick: • Marktrends und Perspektiven 2020 – update • Chinas‘ Inlandsmessen – wie wähle ich die richtige Messe für mich aus und wie sollte ich

richtig auftreten? • Wie funktioniert das digitale Marketing in China und wie können Unternehmen davon

profitieren? • Die Bedeutung von neuen Technologien für den Aufstieg Chinas • Die neue Seidenstraße – Können regionale Unternehmen davon profitieren? • Einführung in die Geschäftskultur von China Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme! Programme können im Fachbereich International ab sofort angefordert werden:

Präsentation vor der WTO in Genf

Seit 2017 verhandeln 90 WTO-Mitglieder auf Initiative des DIHK und weitere Teile der europäischen Wirtschaft über eine WTO-Mittelstandsagenda. 2020 steht die 12. WTO-Ministerkonferenz in Kasachstan an. Eine DIHK WTO-Ideenpapier bündelt hierzu für die derzeit in Genf stattfindenden Verhandlungen Erwartungen der Wirtschaft an die Politik. Im Oktober hat eine DIHK-Delegation das Ideenpapier erfolgreich beim diesjährigen WTO-Public Forum vorgestellt. Ideenpapier für die Nutzung von Handelsvorteilen- Aus Sicht des DIHK und des europäischen Kammerdachverbandes Eurochambres sollte eine Nutzungsrate von mindestens 85 % für

Infobox Ihr Ansprechpartner bei der IHK: Jörg Hermle Fachbereich International Telefon: 07721 922-123 E-Mail: [email protected] Anmeldung nur Online: www.ihk-sbh.de/china Investition: Ihre Zeit das Chinageschäft optimieren zu wollen

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vereinbarte Zollpräferenzen über alle Abkommen hinweg angestrebt werden. Um dies zu erreichen, müssen bürokratische Hürden im Zusammenhang mit der Ermittlung und Anwendung von präferenziellen Ursprungsregeln möglichst einfach sowie Anforderungen zur Nachweisführung praktikabel ausgestaltet sein. Der DIHK hat hierzu gemeinsam mit den IHKs basierend auf jahrelangen Erfahrungen aus der Praxis ein „Ideenpapier für moderne Handelsabkommen“ erarbeitet. Es fasst verschiedene Vorschläge zusammen, wie bürokratische Hürden abgebaut und die Nutzungsraten von präferenziellen Zollsätzen in Handelsabkommen erhöht werden können. Der DIHK bekräftigt schließlich insbesondere die Forderung, ein EU-Webtool zu Ursprungsregeln bereitzustellen. Beide Initiativen zielen darauf, besonders die Interessen der mittelständischen Betriebe im Welthandel zu stärken.

Frankreich: Unterstützung für die Expansion der Geschäftsaktivitäten und die Beschäftigung von Arbeitnehmern

Deutsche Unternehmen, die Ihre Geschäftsaktivitäten nach Frankreich ausweiten und dort Mitarbeiter einstellen wollen, finden bei der AHK Frankreich vor Ort Unterstützung, denn das französische Sozial- und Arbeitsrecht unterscheidet sich wesentlich von dem deutschen. Vertretung in Frankreich In Frankreich gibt es viele verschiedene sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Meldepflichten. Daher ist es sinnvoll, einen Vertreter in Frankreich zu mandatieren, der die verschiedenen Schritte für das deutsche Unternehmen einleitet und die Verbindung zu den französischen Behörden herstellt. Sozialversicherung Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der sozialversicherungsrechtlichen Abgaben für die Krankenversicherung, Mutter- und Vaterschaft, Tod und Invalidität, die Altersversorgung, die Familienversorgung, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden an die URSAFF (Union für die Eintreibung der Sozialversicherungsbeiträge und zu den Familienbeihilfen) abgeführt. Daher müssen das Unternehmen und der externe Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit in Frankreich bei der URSAFF angemeldet werden. Des Weiteren weist die URSAFF eine Registernummer (SIRET und SIREN) zu, welche wiederum für spätere Verwaltungsschritte unabdingbar ist. Arbeitsmedizin Die Arbeitnehmer müssen nach französischem Recht nach Beschäftigungsbeginn einen Termin bei der Arbeitsmedizin ihres Arbeitsortes wahrnehmen, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer gesundheitlich für seine Tätigkeit geeignet ist. In der Folge kommt es in regelmäßigen Abständen (alle 2 bis 5 Jahre) zu Kontrolluntersuchungen bei der Arbeitsmedizin. Der Vertreter in Frankreich kann dazu mandatiert werden, die Anmeldung bei der Arbeitsmedizin durchzuführen und die verschiedenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen zu organisieren. Lohnbuchhaltung in Frankreich Die Lohnabrechnungen sind in französischer Sprache zu erstellen und gestalten sich, im Vergleich zu deutschen Lohnabrechnungen, wesentlich umfangreicher. Daher ist es sinnvoll, einen deutsch-französischen Partner zu haben, der die Details der Lohnabrechnungen im Detail in beiden Sprachen erfassen und erläutern kann. Arbeitsrecht in Frankreich Bei einer Beschäftigung in Frankreich findet grundsätzlich das französische Arbeitsrecht Anwendung. Insbesondere müssen arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Arbeitnehmerschutzvorschriften wie Höchstarbeitszeiten, Mindestlohn, Bestimmung zur Feiertags-

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und Sonntagsarbeit, Überstunden- und Nachtzuschläge und weitere tarifvertragliche Besonderheiten eingehalten werden. Dienstleistungen der AHK Frankreich Die AHK Frankreich unterstützt deutsche Unternehmen von der Erstellung der Arbeitsverträge nach französischem Recht, über die behördlichen Anmeldungen bis zur Lohnbuchhaltung und bietet Rechtsauskünfte durch ein erfahrenes Team deutscher und französischer Juristen. www.francoallemand.com Kontakt : Hélène Bouteiller, Email : [email protected] Christina-Marie Brumm, Email : [email protected] Charlotte Perez, Email : [email protected] Thomas Matthes, Email : [email protected]

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LÄNDER UND MÄRKTE

Brasilien - Senkung der Einfuhrzölle auf Maschinen und Apparate

Bonn (GTAI) Das zum brasilianischen Ministerium für Wirtschaft gehörige Sekretariat für Außenhandel und internationales Angelegenheiten („Secretaría Especial de Comércio Exterior e Asuntos Internacionais“) hat mit Verordnung vom 25. September 2019 die Einfuhrzölle für zahlreiche Maschinen und Apparate, die nicht in Brasilien hergestellt werden können, von 14 Prozent auf 0 Prozent gesenkt. Die Zollsenkungen sind am 3. Oktober 2019 in Kraft getreten und gelten bis zum 31. Dezember 2021. Die Zollsenkungen erscheinen im brasilianischen Zolltarif als „Ex“-Tarifpositionen“ („Ex Tarifarios“) im Anschluss an die jeweilige Unterposition der gemeinsamen Nomenklatur des Mercosur. Anträge auf Senkung des Einfuhrzolls müssen brasilianische Unternehmen oder Verbände an das Ministerium für Wirtschaft (Ministerio de Economía) richten. Die Maßnahme dient der Erhöhung technologischer Innovationen und gewährt dabei gleichzeitig der heimischen Industrie einen Schutz durch ausschließliche Berücksichtigung von Gütern ohne nationale Produktion. (BS)

Indien hat kein Interesse mehr an einer asiatischen Freihandelszone

Premierminister Modi erklärte am 04.11.2019 das Indien nicht länger an den Verhandlungen zur Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) teilnehmen wird. Die Gespräche zwischen den 10 ASEAN Ländern und Australien, Neuseeland, Japan, Süd Korea, China und Indien begannen 2012 und hatten ein umfassendes Handelsabkommen zum Ziel. Indien hat Sorge von billigen Konsumgütern und subventionierten Agrarprodukten überschwemmt zu werden.

Indien - Senkung der Unternehmenssteuer

(AHK Indien) Am 20. September 2019 kündigte die indische Finanzministerin Niramala Sitharaman an, die Steuern auf Unternehmensgewinne deutlich zu senken. Mit dem Ziel, weitere Produktionskapazitäten nach Indien zu ziehen, wurde die Körperschaftsteuersatzes für neu gegründete Produktionsunternehmen auf dann effektiv nur noch ca.17 Prozent gesenkt. Von der Steuersenkung profitieren nach dem 1. Oktober 2019 gegründete Produktionsunternehmen. Für bestehende Unternehmen jeder Art und jeder Größe wird der Steuersatz auf effektiv ca. 22 Prozent gesenkt, mit einer Gesamtbelastung des ausgeschütteten Gewinns von dann ca. 38 Prozent. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage in einem Merkblatt, das die AHK Indien gemeinsam mit Roedl & Partner veröffentlicht hat. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei Frau Anne Krieckhaus ([email protected])

Libanon: Bestimmung zur Bescheinigung und Legalisierung von Handelsrechnungen wieder aufgehoben

Am 1. Oktober 2019 wurde durch die Behörden im Libanon eine Vorschrift erlassen, nach der Handelsrechnungen, die bei der Wareneinfuhr in den Libanon vorgelegt werden, zunächst von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes bescheinigt und anschließend durch die libanesische Vertretung im Ausfuhrland legalisiert werden müssen. Diese Bestimmung wurde am 10. Oktober 2019 wieder aufgehoben. Basierend auf der Verordnung Nr. 5497 vom 23. August 2019 hatte das libanesische Finanzministerium am 1. Oktober 2019 zunächst die Note Nr. 17548/2019 („Customs Memo No. 18“) erlassen. Darin wurden die libanesischen Zollämter angewiesen, keine Einfuhren abzufertigen,

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wenn die zugrunde liegenden Handelsrechnungen (bzw. Kopien) zuvor nicht von der Zollbehörde des Ausfuhrlandes bescheinigt sowie von der libanesischen Vertretung im Ausfuhrland legalisiert worden sind. Diese Vorgabe hat zu vielen Unternehmensanfragen bei den IHKs geführt. In Deutschland wie auch in vielen anderen EU-Staaten wird die Bescheinigung von Handelsrechnungen anders als in der Note Nr. 17548/2019 beschrieben nicht von der Zollverwaltung, sondern von den IHKs vorgenommen. Der DIHK war seitdem im Austausch mit der libanesischen Botschaft und hat auf eine Rücknahme dieser Vorgabe gedrängt. Nun hat uns die libanesische Botschaft ein offizielles Schreiben des Außenministeriums vom 10. Oktober 2019 übermittelt (Note No. 9/1622 vom 10.10.2019). Darin heißt es, dass die Note Nr. 17548/2019 aufgehoben ist. Damit gelten wieder die zuvor bestehenden Regelungen für Handelsrechnungen bei der Zollabfertigung im Libanon. Wie in den Konsulats- und Mustervorschriften ausgeführt, ist eine konsularische Legalisierung nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch vom libanesischen Importeur gefordert werden. Folglich ändert sich die Handhabung von Handelsrechnungen durch Unternehmen und IHKs bei Libanongeschäften bis auf weiteres nicht.

USA - Keine Erhöhung der zusätzlichen Zölle auf Waren aus China auf 30 Prozent

Bonn (GTAI) - Die USA haben die zusätzlichen Zölle von 25 Prozent auf Waren im Wert von 250 Milliarden US Dollar (Waren der Listen I, II und III) mit Ursprung in China nicht auf 30 Prozent erhöht. Grund dafür sind positive Verhandlungsergebnisse zu einem Abkommen zwischen den USA und China. In den Verhandlungen einigten sich die Verhandlungspartner zunächst in einer ersten Phase auf grundsätzliche Inhalte eines Abkommens zu Handelsfragen. Diese umfassen Rechte am geistigen Eigentum, Finanzdienstleistungen, Währungs- und Devisenfragen sowie Landwirtschaft. Dies hatte Finanzminister Steven Mnuchin am 14. Oktober 2019 verkündet. Die Erhöhung der zusätzlichen Zölle war ursprünglich für den 15. Oktober 2019 vorgesehen gewesen. (BS)

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BW INTERNATIONAL

Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen.

Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden-Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden-Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de

Brexit: „Erneuter Aufschub ist das kleinere Übel"

(Wirtschaftsministerium BW) Mit Blick auf die nun auch formal erfolgte Einigung der Staats- und Regierungschefs der EU27, dem Vereinigten Königreich eine weitere Verschiebung des EU-Austritts zu gewähren, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Ich halte es für den richtigen Weg, dass die EU nochmals auf unsere Partner im Vereinigten Königreich zugeht und ihnen die offenbar erforderliche Zeit gibt, zu einer politischen Einigung zu kommen." „Durch den erneuten Aufschub zieht sich das Austrittsprozedere zwar weiter in die Länge, aber dies ist angesichts der Alternative zweifelsohne das kleinere Übel. Wir müssen einen ungeordneten Brexit unbedingt abwenden.“ Die Ministerin betonte: „Der baden-württembergische Exportrückgang nach Großbritannien macht deutlich, dass unsere Unternehmen nun aber schnellstmöglich Klarheit und eine langfristige und tragfähige Lösung brauchen. Denn nur Planungssicherheit schafft die Bedingungen für langfristig orientierte Geschäftsabschlüsse und Investitionen.“ Baden-Württemberg mit seinem starken Automobil- und Pharmasektor bekomme die Auswirkungen schon jetzt schmerzlich zu spüren. Die Exporte nach Großbritannien gingen laut einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft Deloitte in den letzten drei Jahren um 32 Prozent zurück. Hoffmeister-Kraut machte deutlich, dass die abermalige Verschiebung den nötigen zeitlichen Spielraum schaffe, um das Austrittsabkommen rechtsgültig werden zu lassen. Insgesamt liege jedoch noch ein weiter Weg vor allen Beteiligten: „Der Ball liegt nun wieder im Feld des Vereinigten Königreichs. Ich hoffe, dass das britische Unterhaus das Abkommen schon bald ratifiziert und wir den Blick dann nach vorne richten können. Für unsere exportorientierte Wirtschaft ist es entscheidend, dass ein möglicher Brexit-Deal von einem ambitionierten und umfassenden Freihandelsabkommen flankiert wird.“ Aufgrund des Votums des britischen Parlaments, am 12. Dezember Neuwahlen durchzuführen, ist eine Entscheidung über das Austrittsabkommen voraussichtlich nicht vor Anfang Januar zu erwarten.

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MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER

"Doing business with Senegal and The Gambia" am 4.12. um 16 Uhr, Messe Stuttgart

Welche Branchen boomen im Senegal? Wie entwickelt sich der gambische Tourismus- und Bausektor? International agierende Wirtschafts- und Rechtsexperten stellen am 4. Dezember ab 16 Uhr in den Räumlichkeiten der Messe Stuttgart dar, welche Potenziale es für deutsche Unternehmen in beiden Ländern gibt.

Die Veranstaltung wird vom Netzwerk Subsahara-Afrika der IHK Reutlingen in Kooperation mit der IHK Region Stuttgart angeboten. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!

Webseite: https://veranstaltungen.ihkrt.de/senegalgambia

IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft.

Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i.

Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2017 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie auf unserer Homepage: https://www.ihk-exportakademie.de/Unternehmerreisen/.

Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten:

Kanada: Unternehmerreise zum Thema „Innovative Technologien für den urbanen Raum" mit Besuch des Movin´On Summits in Montréal vom 31. Mai bis 6. Juni 2020 nach Toronto und Montréal

Im Juni 2020 führt eine Unternehmerreise zum Thema Innovative Technologien für den urbanen Raum nach Kanada. Mit einem spannenden Programm möchten wir Ihnen Innovationsthemen vor allem in den Bereichen nachhaltiger Mobilität, Materialien und Antriebstechnik näher bringen. In diesem Zusammenhang werden Neuheiten im Bereich Materialien, Antriebstechnik und Mobilitätsservices betrachtet.

Highlight des Aufenthalts wird die Konferenz zu Sustainable Mobility „Movin'On" in Montréal sein. Diese durch Michelin initiierte Konferenz bringt jedes Jahr über 6.000 Akteure aus der ganzen Welt nach Montréal. Neben der Konferenzteilnahme sind zahlreiche Unternehmens- und Projektbesichtigungen, Netzwerkveranstaltungen, Seminar- und Round-Table-Formate Teil der Reise.

Anmeldeschluss: 4. März 2020

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.ihk-exportakademie.de/Kanada

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Mongolei: Unternehmerreise mit Fokus Stadtentwicklung im Mai/Juni 2020 nach Ulaanbaatar

In der Hauptstadt Ulaanbaatar, dem wirtschaftlichen und politischen Zentrum der Mongolei, leben heute über die Hälfte der drei Millionen Einwohner.

Mit anhaltendem Zuzug der ländlichen Bevölkerung sowie dem Bevölkerungswachstum stößt Ulaanbaatar an seine Grenzen, vor allem die sich am Stadtrand befindenden Jurtenviertel stellen die Stadtplaner vor besondere Herausforderungen. Ursprünglich für 300.000 Bewohner ausgelegt, stößt Ulaanbaatar mit heute mehr als fünfmal so vielen Einwohnern an seine Kapazitätsgrenzen in verschiedensten Bereichen, die dringend eines Ausbaus aber auch Erneuerung bedürfen: Strom- und Energieversorgung einschließlich Netzwartung und -ausbau und Effizienzsteigerung, Wärmeversorgung, Müllbeseitigung/Recycling, Verkehrsinfrastruktur einschließlich des Ausbaus des öffentlichen Nahverkehrs, Wasser und Abwasserbeseitigung und Wohnungsbau.

Neben dem Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien sind vor allem Projekte zur langfristigen Nachhaltigkeit der Wasserversorgung in Planung, wie zum Beispiel Anlagen zur Reinigung von Trinkwasser sowie der Bau von Anlagen zur Reinigung und Wiederverwendung von Abwasser. Bedeutenden Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der Stadt haben zudem der Ausbau des Straßenverkehrsnetzes sowie die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrsnetzes.

Lernen Sie bei dieser Delegationsreise Ulaanbaatar mit seinen vielfältigen Herausforderungen kennen und verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick zu den Geschäftschancen in der Mongolei. Das umfangreiche Programm beinhaltet Informationsveranstaltungen, Unternehmensbesuche, Expertengespräche, Treffen mit relevanten Regierungsbehörden und Vertretern einschlägiger Verbände, Institutionen, Forschungseinrichtungen sowie Drittmittelgebern und ein landeskundliches Rahmenprogramm.

Anmeldeschluss: 20. März 2020

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.ihk-exportakademie.de/Mongolei

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RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN

Libanon: Bestimmung zur Bescheinigung und Legalisierung von Handelsrechnungen wieder aufgehoben

(DIHK) Am 1. Oktober 2019 wurde durch die Behörden im Libanon eine Vorschrift erlassen, nach der Handelsrechnungen, die bei der Wareneinfuhr in den Libanon vorgelegt werden, zunächst von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes bescheinigt und anschließend durch die libanesische Vertretung im Ausfuhrland legalisiert werden müssen. Diese Bestimmung wurde am 10. Oktober 2019 wieder aufgehoben.

Britischer Güterkraftverkehr bis 31 Juli 2020

Danach wird im Falle eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union den britischen Güterkraftverkehrsunternehmen bis zum 31. Juli 2020 weiterhin Zugang zum EU-Güterkraftverkehrsmarkt gewährt, soweit und solange das Vereinigte Königreich den EU-Unternehmen denselben Zugang einräumt.

Südkorea-Zentralamerika FTA in Kraft

Am 01.10.2019 trat das Freihandelsabkommen Südkoreas mit den zentralamerikanischen Ländern Nicaragua und Honduras in Kraft. Bereits am 21.02.2019 wurde das Abkommen unterzeichnet. Für Costa Rica, El Salvador und Panama steht die Ratifizierung hingegen noch aus.

Modernisiertes China-Singapur FTA in Kraft

Das China-Singapur FTA Upgrade ist am 15.10.2019 in Kraft getreten. Singapur und China haben seit 2008 zwei Freihandelsabkommen in Kraft. Das ASEAN-China Freihandelsabkommen (ACFTA) besteht bereits seit 2004 und wurde bereits zwei Mal modernisiert.

EU-Singapur FTA seit 21.11.2019 in Kraft

Um die Beziehungen mit Singapur weiter zu vertiefen wurde von 2010 bis 2014 ein Handelsabkommen der EU mit Singapur ausverhandelt. Aufgrund eines diesbezüglichen EuGH-Urteils wurde das Abkommen in ein Handelsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen gesplittet. Beide Abkommen wurden am 19. Oktober 2018 unterzeichnet. Das Investitionsschutzabkommen muss nach Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments noch den nationalen Ratifizierungsprozess aller EU-Mitgliedstaaten durchlaufen bevor es in Kraft treten kann. Am 19. Oktober 2018 konnte die EU mit Singapur auch ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen unterzeichnen, welches seit 2005 verhandelt wurde Im Fall Singapur gilt das Freihandelsabkommen als sog.“ EU- only“ Abkommen, für welches die Zustimmung durch das Parlamentarische Parlament und die Billigung des Rates ausreichend ist.

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Das Handelsabkommen der EU mit Singapur tritt am 21. November 2019 in Kraft. Für Waren mit EU-Warenursprung bis 6000 Euro ist eine Ursprungserklärung vorgesehen; darüber hinaus ist die Zollvereinfachung „Ermächtigter Ausführer“ vorgesehen. Zusätzliche Anmerkung: Denken Sie daran Ihre Einzel/-Langzeitlieferantenerklärungen mit Präferenzursprung richtig anzupassen. Weitere Informationen unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22019A1114(01)&from=DE

EU- Sanktionen gegen die Türkei – Rechtsrahmen beschlossen

(DIHK) Der Rahmen restriktiver Maßnahmen schreibt vor, dass Sanktionen gegen Einrichtungen und Personen verhängt werden dürfen, welche für bestimmte Bohrtätigkeiten verantwortlich sind, d.h. diese oder mit ihnen in Verbindung stehende Personen und Einrichtungen finanziell, technisch oder materiell unterstützen. Sanktionierte Personen und Einrichtungen werden in einem Annex aufgelistet. Dieser Annex ist bisher leer. Für eine Listung ist Einstimmigkeit im Rat erforderlich In Bezug auf die sanktionierten Personen und Einrichtungen dürfen Vermögenswerte eingefroren werden, sowie Einreiseverbote erlassen werden. Des Weiteren wird Personen und Einrichtungen aus der EU verboten, gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung z Über weitere Entwicklungen halten hält der IHK Fachbereich International Sie auf dem Laufenden.

Exporte nach China: Der chinesischer Zoll verlangt geänderte Ursprungsbezeichnung bei Warenursprung Taiwan

Aktuelle Hinweise verschiedener IHKs sowie der AHKs in China und in Taiwan bestätigen, dass es derzeit bei Nichteinhaltung zu Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung in China kommen kann.

Die Zollbehörden der Volksrepublik China achten seit einigen Wochen bei Einfuhren von Waren mit Ursprung „Taiwan“ verstärkt auf die Einhaltung der Vorgaben des China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT).

Laut der Bekanntmachung Nr. 41 / 2005 des CCPIT gilt bei Produkten aus Taiwan, die in irgendeiner Form eine Zertifizierung vom CCPIT bedürfen (betrifft faktisch fast alle Waren), Folgendes (unverbindliche Übersetzung des DIHK):

Zulässig sind ausschließlich folgende Bezeichnungen:

1. TAIWAN PROVINCE OF CHINA oder 2. TAIWAN, CHINA oder 3. CHINESE TAIWAN oder 4. TAIPEI, CHINA oder 5. CHINESE TAIPEI.

Verboten sind folgende Bezeichnungen:

1. REPUBLIC OF CHINA, oder ROC 2. REPUBLIC OF CHINA (TAIWAN) oder ROC (TW) 3. Die Worte TAIWAN oder TAIPEI alleine 4. TAIPEI, TAIWAN

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5. TAIWAN/TAIPEI CHINA 6. CHINA-TAIWAN/TAIPEI 7. CHINA (TAIWAN/TAIPEI)

Die Formulierungsvorgaben betreffen sowohl Bezeichnungen in IHK-Ursprungszeugnissen, als auch Warenmarkierungen sowie Verpackungsbeschriftungen. Hinweis: Bindestriche oder Schrägstriche (Slash) sind nicht erlaubt. Zur Trennung sind ggfs. Kommata zu verwenden. Grundsätzlich können alle fünf der oben genannten, vom CCPIT als zulässig vorgegebenen Varianten genutzt werden. Nach Rücksprache mit der DIHK Arbeitsgruppe Zoll- und Außenwirtschaftsrecht empfiehlt der DIHK den IHKs zum Zwecke der Einheitlichkeit des Bescheinigungswesens jedoch, bei Problemen mit der bisherigen Formulierung „Taiwan“ soweit möglich und in Absprache mit den betroffenen Unternehmen die Formulierung „CHINESE TAIWAN“ zu verwenden (Vgl. zulässige Bezeichnungen Beispiel Nr. 3). Die Vorgaben beziehen sich auf Sendungen mit Ziel VR China. Aus IHK-Sicht kann die bisherige Formulierung „Taiwan“ ggfs. dennoch weiter genutzt werden. Unternehmen sollten für diesen Fall aber darauf hingewiesen werden, dass es zu Problemen bei der Anerkennung in China kommen kann. Für Sendungen, die in andere Zielmärkte gehen, kann die bisher verwendete Bezeichnung „Taiwan“ beibehalten werden. Sobald neue Informationen vorliegen oder Änderungen der Vorgaben bekannt werden, informieren wir erneut an dieser Stelle.

Neues WTO-Tool zur Recherche von Ursprungsregeln und Präferenzzöllen

(AWA) Die World Trade Organization (WTO) hat ein Tool bereitgestellt, mit dem weltweit die Ursprungsregeln und Präferenzzölle recherchiert werden können. Benutzer können das Tool nach Produktname oder Produktcode durchsuchen und auf die Originaldokumentation zugreifen, einschließlich der Ursprungszeugnisse. Mit Hilfe der Informationen, die Unternehmen anhand des Tools erhalten, sollen die Vorteile von Freihandelsabkommen und Präferenzregelungen besser genutzt werden können. Laut WTO soll das Tool insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, da sie über ein leicht zu navigierendes System auf die Informationen zugreifen können. Mehr Informationen über den „Rules of Origin Facilitator“ finden Sie auf der WTO-Website. Links: „Rules of Origin Facilitator“ New rules of origin initiative to help firms better utilize trade preferences Quelle: World Trade Organization

Welthandelsbericht 2019

Am 9. Oktober 2019 veröffentlichte die WTO ihren neuen Welthandelsbericht (World Trade Report), der eine zunehmende Bedeutung des Dienstleistungshandels aufzeigt. Dienstleistungen seien eine dynamische und wichtige Komponente des internationalen Handels geworden, die in den kommenden Jahren noch weiter an Bedeutung gewinnen werde, so der Handelsbericht. Der Welthandelshandelsbericht setzt sich mit der Globalisierung des Dienstleistungssektors im Welthandel auseinander und untersucht wesentliche Entwicklungen. Der Bericht ist hier erhältlich: https://www.wto.org/english/res_e/publications_e/wtr19_e.htm

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Zollaussetzungen/Zollkontingente: Liste der Anträge für die Runde 01.07.2020

(DIHK) Im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten für die zum 01.07.2020 wirksam werdenden Maßnahmen hat die EU-Kommission die Liste der vorliegenden Anträge veröffentlicht. Einwände der Wirtschaft können bis spätestens 07.12.2019 beim BMWi eingereicht werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Übersicht zu den Anträgen auf autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente übermittelt. Entsprechend der Mitteilung der EU-Kommission können Unternehmen bis zur 2. Sitzung der Gruppe "Wirtschaftliche Zolltariffragen" Einwände gegen diese Anträge erheben. Um eine rechtzeitige Bearbeitung und Übermittlung an die EU zur ermöglichen, können Einwände bis spätestens 07.12.2019 per E-Mail an [email protected] beim BMWi eingereicht werden. Ein spezieller Vordruck soll dazu verwendet werden. Bitte beachten Sie: Die Liste steht unter Vorbehalt und unterläuft einer ständigen Aktualisierung. Das BMWi verweist hierzu auf die Veröffentlichungsmitteilung der EU-Kommission und die Hinweise in der Liste. Die Liste wird in Kürze auf den Internetseiten des BMWi hinterlegt sein. Bis dahin wenden Sie sich bei Interesse an die Redaktion. Die in der Liste enthaltenen Angaben, insbesondere die Warenbezeichnungen, sind vorläufig und werden erforderlichenfalls geändert bzw. fortgeschrieben. Eine Kontaktaufnahme mit dem BMWi wird daher auch dann empfohlen, wenn Unternehmen – z. B. als potenzielle Hersteller – nicht ausschließen können, durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen zu sein. Das BMWi verweist zudem auf die Datenbank auf der Internetseite der EU Kommission, mit der ebenso möglichst über alle derzeit verhandelten Sachverhalte zu Zollaussetzungen und Zollkontingenten informiert wird. Kontakt und Rückfragen: Alena Soldo, Referat VA5, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Tel:+49-(228)-99-615-2217, E-Mail: [email protected]

Zoll startet neue IT-Anwendung ZELOS

(www.zoll.de) Die neue IT-Anwendung ZELOS ermöglicht eine elektronische Unterlagenübermittlung in der Zollabfertigung. Hiermit wird eine Beschleunigung der Abfertigung sowohl für die Zollstellen als auch die Wirtschaftsbeteiligten als Teilnehmer erreicht. Gleichzeitig werden deutschlandweit pro Jahr nach Hochrechnungen der Zollverwaltung etwa 5 Mio. Papierausdrucke eingespart. Mit ZELOS kann der Zoll im Rahmen der Abfertigungsprozesse von den Unternehmen Unterlagen (Frachtpapiere, Rechnungen, sonstige Nachweise) zentral über eine Plattform anfordern und empfangen. Zudem haben die Unternehmen die Möglichkeit, auch ohne bereits erfolgte Aufforderung Unterlagen proaktiv zu übermitteln. Die verbesserte Qualität der Kommunikation zwischen Zoll und Unternehmen führt zu einer deutlichen Beschleunigung der Abfertigungsprozesse, da die erheblich zeit- und ressourcenaufwändigere Anforderung und Übermittlung von Unterlagen über Telefon, Boten und E-Mail gänzlich entfällt. Weitere Informationen unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Zelos/Zelos/zelos.html

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Schutzmaßnahmen auf Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse – Änderung der bestehenden Maßnahmen

Bonn (GTAI) – Die endgültigen Schutzmaßnahmen auf Stahlimporte wurden im Februar 2019 eingeführt, die bestehenden Maßnahmen werden nun wie folgt geändert: Geringere Erhöhung der zusatzzollfreien Kontingente: Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 sah eine Erhöhung der zollfreien Kontingente für das zweite (1. Juli 2019 – 30. Juni 2020) bzw. dritte Jahr (1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021) der Maßnahmen um jeweils 5 Prozent vor. Diese Erhöhung wird auf 3 Prozent gesenkt. Eine Liste der betroffenen Waren, die länderspezifischen sowie allgemeinen Kontingente findet sich in Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/159. Dieser Anhang wird geändert. Automobilteile: Für die zusatzzollfreie Einfuhr von Waren, die unter die Kategorie 4B fallen, ist die Ware in das Verfahren der Endverwendung gemäß Art. 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zu überführen. Damit wird nachgewiesen, dass die Waren für die Herstellung von Automobilteilen verwendet werden. Nutzung der nicht-länderspezifischen Zollkontingente: Beim Zollkontingent für Warenkategorie 1 ist es keinem Land erlaubt, in einem Quartal mehr als 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Zollkontingents zu nutzen. Ist ein länderspezifisches Kontingent erschöpft, können Einfuhren aus dem Land im Rahmen des verbleibenden Kontingents für die dieselbe Warenkategorie erfolgen. Dies gilt allerdings nur für das letzte Quartal. Bei Warenkategorien 13 und 16 darf kein Land allein mehr als 30 Prozent des Restkontingents des letzten Quartals der einzelnen Maßnahmenjahre nutzen. Ausnahmen: Die Schutzmaßnahmen gelten nicht für Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern haben. Diese Liste wird geändert (siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1590). Die Änderungen gelten seit dem 1. Oktober 2019.

Vereinigte Arabische Emirate: BVA-Endbeglaubigung teilweise erforderlich

(DIHK/IHK Hamburg) Die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin hat mitgeteilt, dass - mit Ausnahme von Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen - seit dem 1. November 2019 alle anderen Dokumente vor der Einreichung bei der Arab-German Chamber of Commerce and Industry (Ghorfa) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) endbeglaubigt werden müssen. Je nach Art des Dokuments, müssen diese zuvor von der jeweils zuständigen Stelle (Behörde/Notar) ausgestellt/beglaubigt/bescheinigt worden sein. Notariell beglaubigte Dokumente müssen anschließend durch den zuständigen Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt werden. Behördendokumente, die von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt/bescheinigt werden müssen, sind anschließend durch die obere Verwaltungsbehörde über zu beglaubigen.

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EU-NACHRICHTEN

Die Zusammenarbeit von Europa mit China im Zollbereich?

Die Europäische Kommission und die allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China haben auf dem EU-China-Gipfel am 2. Juni 2017 in Brüssel durch Unterzeichnung des Strategischen Rahmens für die Zusammenarbeit im Zollbereich 2018–2020 ihre Selbstverpflichtung für Sicherheit und Erleichterung der Handelsbeziehungen bekräftigt. Das Ziel der Kooperation wird in einem Strategischen Rahmen auf der europäischen Internetseite erläutert und um Hintergrundinformationen ergänzt. Das Ziel des strategischen Kooperationsrahmens betrifft. Die Erhöhung der Sicherheit der Lieferkette und die Unterstützung zuverlässiger Händler, die Durchsetzung auf das Recht auf geistiges Eigentum soll verbessert werden ebenso die Betrugsbekämpfung. Eine erhöhte Zusammenarbeit im Bereich statistischer Daten, im Zoll beim grenzübergreifenden elektronischen Handel oder in der gegenseitigen Amtshilfe als auch Informationstechnologie wird angestrebt.

Weitere Informationen unter: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/international-affairs/international-customs-cooperation-mutual-administrative-assistance-agreements/china_de

Zoll: Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2020 - Veränderte Warentarifnummern überprüfen

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 1. Januar 2020 gilt, veröffentlicht.

Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Die Kombinierte Nomenklatur findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2019/1776 im EU-Amtsblatt L 280 vom 31. Oktober 2019 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2020.

https://ec.europa.eu/taxation_customs/news/customs-commission-publishes-2020-version-combined-nomenclature_de

Beim Statistischen Bundesamt können Sie die veränderten Warennummern und Besonderen Maßeinheiten für 2020 einsehen in einer Übersicht. Sie steht als kostenloser Download zur Verfügung unter https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/warenverzeichnis-aussenhandel-vorankuendigung.html

Einzelne Kapitel des Warenverzeichnisses 2019 können unter diesem Link eingesehen werden: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/warenverzeichnis-aussenhandel.html?nn=205976

Ansprechpartnerin für Fragen und weitere Informationen: Ingrid Schatter, Fachbereich International, Telefon 07721 922-120, E-Mail [email protected]

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Leitfaden der Europäischen Kommission - Angabe der EORI-Nummer im Carnet

Anders als bisher müssen im Zollgebiet der EU ansässige Wirtschaftsbeteiligte, die Waren mit einem Carnet versenden, ihre EORI-Nummer angeben. Die EORI-Nummer ist im Feld A – Inhaber und Anschrift – in den jeweiligen Blättern anzumelden. Auf dem Deckblatt und den Kontrollabschnitten ist die EORI-Nummer dagegen nicht anzugeben (siehe Anlage). Ursprünglich hieß es in der Verfügung der (ehemaligen) Bundesfinanzdirektion Nord vom 13.05.2015, dass bei der Abfertigung mit Carnet ATA die Angabe einer EORI-Nummer vom Wirtschaftsbeteiligten nicht zu verlangen ist. Aufgrund der Neufassung des Leitfadens der Europäischen Kommission zur EORI-Nummer ist diese nationale Verfügung jedoch nicht mehr gültig.

Die GZD weist darauf hin, dass die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer nur Wirtschaftsbeteiligte trifft (Artikel 9 Abs.1 I.V.m. Artikel 5 UZK - zur Definition siehe auch: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Verwendung-der-EORI-Nummer/verwendung-der-eori-nummer_node.html. Dort heißt es, dass die Pflicht zur Abgabe der EORI-Nummer nur für Wirtschaftsbeteiligte besteht.

Privatpersonen benötigen keine EORI-Nummer, wenn Sie unter 10 Carnets pro Jahr beantragen.

Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft. Da die Information jedoch nicht vor der Bekanntgabe der Verfügung an die Hauptzollämter erfolgt ist, gewährt der Zoll noch einen Übergangszeitraum zur Umsetzung. Zur genauen Dauer der Übergangsfrist liegen seitens der GZD derzeit keine Informationen vor.

Der Leitfaden der Europäischen Kommission zur EORI-Nummer wurde auf der folgenden Internetseite (bisher nur in Englisch) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/resources/documents/customs/customs_code/guidance_dih_en.pdf.

Anmerkung:

Die IHKn/DIHK sehen das kritisch: Da mit der Eintragung der EORI Nummer in das Carnet mehrere Personen in Kontakt kommen, insbesondere durch den Grenzübertritt und die Gefahr besteht, dass jemand zum Beispiel unberechtigt Ausfuhranmeldungen erstellen könnte. Somit bestehen datenschutzrechtliche Bedenken. Zur weiteren Klärung dieses Sachverhaltes sind IHK und DIHK bereits mit der GZD im Austausch.

Stand der einzelnen EU-Länder im Bereich elektronischer Anwendungssysteme

Mit der Einführung des Unionszollkodex wurde die digitale Abbildung von Zollprozessen vorgegeben. Das UZK-Arbeitsprogramm legt die „Termine für die Einführung“ der transeuropäischen und nationalen Systeme fest: Definiert wurde der Beginn und das Enddatum.

1. das Startdatum des Einsatzfensters für die elektronischen Systeme, dh das früheste Datum, an dem der Betrieb des elektronischen Systems aufgenommen wird;

2. das Enddatum des Einsatzfensters für die elektronischen Systeme, zu verstehen als • das späteste Datum, bis zu dem die Systeme von allen Mitgliedstaaten betrieben und von allen Wirtschaftsakteuren genutzt werden müssen, und • das Enddatum der Gültigkeit der Übergangsmaßnahmen.

Die der Kommission übermittelten nationalen Planungsinformationen liegen in konsolidierter Form vor. Darüber hinaus hat Schweden spezifische Planungsinformationen zu seinem Zolllagerprojekt bereitgestellt. Weitere Informationen zum aktuellen Stand in den einzelnen EU-Staaten finden Sie unter https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/union-customs-code/ucc-work-programme_de

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ANLAGEN

Impressum Copyright Alle Rechte liegen beim Herausgeber.

Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.

Herausgeber Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 922-0 | E-Mail: [email protected] www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de

Redaktion Ingrid Schatter und Jörg Hermle (Fachbereich International)

Stand Oktober 2017

Bildnachweis Titelbilder: de.fotolia.com

Hinweis Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden unter Verwendung von Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein, der Germany Trade und Invest (gtai), ergänzt durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International und mit Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurde nicht überprüft, eine Verantwortung für verlinkte Inhalte übernimmt der Herausgeber nicht. Die Mitteilungen erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben. Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.

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November 2019 12. Sitzung des Arbeitskreises „Netzwerk International“ Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie zu unserer nächsten Arbeitskreissitzung „Netzwerk International“ herzlich einladen. Es gibt wieder zahlreiche Außenwirtschaftsthemen, wie z.B. Türkeikrise, Brexit, Handelskonflikte, Embargos, interessante Ländermärkte und weitere die wir diskutieren werden im Hinblick auf Ihre Auslandsgeschäfte. Termin: Donnerstag, 28. November 2019, 17.00 Uhr Ort: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen Bitte melden Sie sich mit dem beigefügtem Antwortbogen oder per E-Mail: [email protected] an. Spezielle Themenwünsche können bis zum Anmeldeschluss am 22. November 2019 bei Herrn Jörg Hermle eingereicht werden Über eine zahlreiche Teilnahme würde ich mich sehr freuen. Freundliche Grüße International

i.A.

Jörg Hermle Anlage Antwortbogen

An exportorientierte Unternehmen

Jörg Hermle

[email protected] 07721 922-123 07721 922-180

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Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Fachbereich International Postfach 15 60 78005 Villingen-Schwenningen Fax - Nr.: 07721/922-180 E-Mail: [email protected] Anmeldeschluss: 22.11.2019

12. Arbeitskreissitzung „Netzwerk International“

für Exportleiter, Länderreferenten, Area Sales Manager, Business Development Manager

28. November 2019, 17.00 Uhr

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Romäusring 4 78050 Villingen-Schwenningen

An dieser Veranstaltung nimmt/nehmen teil: ...................................................................... E-Mail-Adresse: ..................................................

...................................................................... E-Mail-Adresse: ..................................................

Themenwünsche:

……………….………………………………………………………………………………………….

……………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………..

Datum/Unterschrift Telefon/Fax Anschrift/Firmenstempel

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Bitte per Fax zurücksenden an Jörg Hermle, Fachbereich International FAX 07721 922-180

Wir möchten unsere Dienstleistungen im Fachbereich International noch stärker am Bedarf unserer Mitgliedsunternehmen ausrichten und würden uns daher über die Beantwortung der folgenden Fragen freuen:

1. Inwieweit nehmen Sie die folgenden Dienstleistungen in Anspruch und sind mit ihnen zufrieden?

Ich nehme Ihre Dienstleistungen

Ich bin mit der Leistung .... 1 = sehr zufrieden 2 = zufrieden 3 = im Großen u. Ganzen zufrieden 4 = nicht zufrieden

nie gelegentlich regelmäßig in Anspruch

1 2 3 4

Außenwirtschaftsdokumente

Ursprungszeugnisse

Bescheinigungen

Carnets

Kauf von Außenhandelsformularen Beratung zum Waren- und Dienst- leistungsverkehr mit dem Ausland

Zollrecht

Nebenabgaben, Verbrauchssteuern

Intrastat

Grenzüberschreitendes Umsatzsteuerrecht

Außenwirtschaftsrecht, Kontroll- und Embargovorschriften

Grenzüberschreitende Dienstleistungen

UNCITRAL (internationales Kaufrecht)

Incoterms

Zahlungsarten und Finanzierungsfragen Beratung über Auslandsmärkte

Beratung zu Auslandsinvestitionen

Internationales Vertragsrecht

Gewerbliche Schutzrechte im Ausland

Rechtsverfolgung im Ausland

Markt u. Brancheninformationen, Statistik

Internationale Ausschreibungen

Übersetzer/Dolmetscher

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www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de

nie gelegentlich regelmäßig 1 2 3 4

Geschäftspartnervermittlung

Außenwirtschaftsmitteilungen AWM Internationale Messen

Auskünfte und Beratung über Messen

Organisation von Messebeteiligungen

Veranstaltungen

Zoll- und Außenwirtschaftsseminare

Länderinformationstage/Kontakt- veranstaltungen

Unternehmerdelegationsreisen ins Ausland

2. Wie beurteilen Sie unsere Dienstleistungen allgemein? Wir sind ..... sehr zufrieden zufrieden im Großen u. Ganzen zufrieden nicht zufrieden Inhalt

Reaktionszeit

Organisation und Ablauf

Freundlichkeit

3. Bitte nennen Sie uns ggf. Anregungen, Kritik, Wünsche: ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ Wünschen Sie mehr Informationen über ..... Zoll- und Außenwirtschaftsseminare Länderinformationstage/Inhouseberatungen Unternehmerdelegationsreisen ins Ausland China-Help Desk Arbeitskreis Zoll Branche Industrie Arbeitskreis Netzwerk International für Exportleiter Arbeitskreis strategischer Einkauf global Schwerpunktkammer Italien Außenwirtschaftsausschusse sonstiges: ______________________________________________________________________________ Absender (freiwillige Angaben):

Firma: ____________________________ Ansprechpartner/Funktion: ________________________________ Tel.: ____________________________ E-Mail: ________________________________ Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Fragen zu beantworten.

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Der schnellste Weg zum

Ursprungszeugnis

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Jetzt neu! Antragsverfahren ohne Signaturkarte und Kartenlesegerät!

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Jetzt zwei Verfahren zur Auswahl

Mit der komfortablen Webanwendung eUZweb können Sie schnell und unkompliziert elektronische Ursprungs-zeugnisse sowie Bescheinigungen für den Außenwirt-schaftsverkehr beantragen und erhalten.

Entscheiden Sie, wer aus Ihrem Unternehmen Anträge bei Ihrer IHK einreichen darf und welches Verfahren hierfür genutzt werden soll.

Mit dem neuen Verfahren Nutzerken-nung ist das Einreichen von Dokumen-ten unmittelbar nach der Anmeldung möglich. Es entfallen die Anschaffungs-kosten von Signaturkarte und Lesegerät.

Signaturkarte und Kartenlesegerät. Zur Antragseinreichung ist die zusätz-liche Eingabe einer PIN erforderlich.

Login

Nutzerkennung Signaturkarte

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eUZweb 03

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04 eUZweb

ProzessoptimierteNutzerverwaltung

Profitieren Sie von komfortablen und auf Ihre Prozesse abgestimmten Nutzerrollen innerhalb der Anwendung.

Kann Anträge erfassen und drucken

Verwaltet Benutzerrollen,legt Antragsverfahren fest

Erfassen und Einreichen

Kann Anträge erfassen, bei Ihrer zuständigen IHK einreichen und drucken

ErfassenUZ Administrieren

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Geringe technische Voraussetzungen

Zur Verwendung der Webanwendung bestehen nur wenige technische Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, können Sie eUZweb einfach einrichten und verwenden.

Wünschen Sie die Verwendung einer Signaturkarte als Verfahren, sind zusätzlich ein Kartenlesegerät sowie Nexus Personal in einer aktuellen Version erforderlich.

Webanwendung

Browser Firefox, Chrome, Internet

Explorer, Edge HTTPS-Freischaltung �Firewall-Konfiguration URL-Freischaltung

Signatur- und Druckclient

Windows-Betriebssystem Windows 7 oder höher

.Net Framework in der aktuellen Version

Softwareinstallation via ausführbarer Datei (.msi)

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06 eUZweb

Die Webanwendung bietet Ihnen eine einfach zu be-diendende Oberfläche:

Moderne und sichere Webanwendung Schnelle Erfassung Ihrer Daten Nutzung mit Anmeldename/Kennwort Geringe technische Voraussetzungen Benutzerverwaltung für UZ Admins Transparenz in Bearbeitungsprozessen

Digitalisierte Prozesse, hohe Sicherheitstandards sowie regelmäßige Wartung und Weiterentwicklung gewäh-ren Ihnen einen optimalen Zugriff:

Beantragung zur Ausstellung von Ursprungszeug-nissen und Außenwirtschaftsdokumenten

Keine Anschaffungskosten bei der Verwendung des Verfahrens Nutzerkennung

Jederzeit online verifizierbar Integrität der Daten gewährleistet Verschlüsselte Datenübertragung

Schnell undkomfortabel

Digital und sicher

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Erhalten Sie Zugriff auf eUZweb sowie ausführ- liche Dokumentationen und Hilfestellungen auf der Produktwebsite. Darüber hinaus bieten wir Ihnen für Fragen einen umfassenden Support.

Anwendung und Support

Supportcenter der IHK-GfITelefon: 0231 9746-4477Fax: 0231 9746-463892E-Mail: [email protected]

Anwendung und Infoshttps://euz.ihk.de/euzweb

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IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH Hörder Hafenstraße 5 | 44263 Dortmund Telefon: 0231 9746-0 | E-Mail: [email protected] www.ihk-gfi.de,�Stand: 05.09.2019

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Durchführer

Planen Sie jetzt Ihren Markteintritt in Südafrika

Vom 16.03.2020 bis zum 20.03.2020 führt enviacon international, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

(BMWi), eine Geschäftsanbahnungsreise nach Südafrika durch. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme. Sie ist

Bestandteil der Exportinitiative „Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen“ und wird im Rahmen des BMWi-

Markterschließungsprogramms für KMU durchgeführt. Die Reise bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, die südafrikanische zivile

Sicherheitstechnologiebranche und den Absatzmarkt besser kennen zu lernen, einen Einblick in konkrete Geschäftsmöglichkeiten zu

gewinnen und erste Kontakte zu Geschäfts- und Kooperationspartnern im Zielmarkt zu knüpfen. Die fünftägige Reise beinhaltet eine

Fachkonferenz, Projektbesuche und individuell organisierte Geschäftstermine, gibt einen Überblick über die Spezifika des

südafrikanischen zivilen Sicherheitsmarktes, und legt einen Grundstein für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

Geschäftsanbahnung Südafrika für deutsche Unternehmen im Bereich zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen

16. – 20. März 2020, Johannesburg und Kapstadt

Zielmarkt Südafrika Südafrika ist der am weitesten entwickelte Wirtschaftsraum auf dem afrikanischen

Kontinent. Es ist als einziges afrikanisches Land Mitglied der G20-Wirtschaftsmächte

und wird aufgrund seiner dynamischen ökonomischen Entwicklung zu den BRICS-

Staaten gezählt. In Südafrika leben heute ca. 56,5 Mio. Menschen auf 1,2 Mio. km2.

Südafrika gilt als der wichtigste Partner Deutschlands südlich der Sahara. Die breit

gefächerten und intensiven Beziehungen werden durch regelmäßige hochrangige

Besuche intensiviert. Neben der politischen Zusammenarbeit verbindet die beiden

Länder auch eine enge wirtschaftliche Beziehung, durch die Kooperationschancen auf

beiden Seiten entstehen.

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Geschäftsanbahnung Südafrika „Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“, 16. - 20. März 2020

Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen in Südafrika

Der Markt für zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen

in Südafrika ist einer der größten weltweit. Laut einer PWC-Studie

(Stand März 2016) kamen 32 % der gemeldeten Organisationen in

Südafrika mit dem Thema Cyberkriminalität in Berührung. Im

Kontext einer steigenden globalen Vernetzung werden wie auch in

anderen Weltregionen in Südafrika immer wieder Cyberangriffe

insbesondere auf Finanz- und Versorgungseinrichtungen

verzeichnet. Da zudem Digitalisierungstrends wie das Internet der

Dinge (Internet of Things, IoT) und das Verbinden von Geräten

immer beliebter werden, nehmen oben beschriebene

Herausforderungen zu. Dieser Umstand wie auch der steigende

Webverkehr tragen sowohl im privaten als auch im gewerblichen

Bereich zu einer erhöhten Nachfrage nach IT-Sicherheitsprodukten

und -software bei.

Aktuell wird der Markt mit 5,2 Milliarden Euro bewertet. Insgesamt

sind über 9.000 Sicherheitsfirmen im Land ansässig. Neben den

oben genannten IT-Sicherheitslösungen ist der Bedarf an klassischen

Marktsegmenten wie Lösungen für Zugangskontrollen,

Kameraüberwachung, Einbruchsmelde- und Alarmsysteme sowie

Brandschutz gleichermaßen hoch.

Marktchancen für deutsche Unternehmen

Durch den aktuellen Bedarf an zivilen Sicherheitslösungen entsteht

ein potenziell interessanter Markt für deutsche Anbieter in diesem

Bereich. Die guten wirtschaftlichen und politischen Beziehungen

zwischen Deutschland und Südafrika bilden einen weiteren

positiven Anreiz. 4,9 % aller ausländischen Direktinvestitionen in

Südafrika kommen aus Deutschland. Damit liegen die deutschen

Investitionen noch über den chinesischen. Zudem war Deutschland

2017 der zweitwichtigste Handelspartner Südafrikas, noch vor den

USA.

Deutsche Unternehmen genießen durchweg einen sehr guten Ruf in

Südafrika. Dies überträgt sich auch auf deutsche Produkte und

Dienstleistungen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer für

das südliche Afrika (AHK Südafrika; Ziellandpartner im Rahmen

dieser Geschäftsanbahnung) in Johannesburg und das Büro

von Germany Trade and Invest (GTAI) stehen deutschen

Unternehmen unterstützend zur Seite.

BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

unterstützt mit seinem Programm „Maßnahmen zur Erschließung

von Auslandsmärkten für kleine und mittlere Unternehmen des

produzierenden Gewerbes und für Dienstleister“ deutsche

Unternehmen dabei, sich international zu positionieren.

Die projektbezogenen Maßnahmen helfen kleinen und mittleren

Unternehmen, Selbständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie

fachbezogenen freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern

bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung

neuer Absatzmärkte.

Inhaltliche Schwerpunkte des Programms sind weltweite

Zukunftsthemen und Megatrends mit steigenden

Geschäftspotenzialen für kleine und mittlere Unternehmen sowie

Themen und Länder, die erhöhte Marktchancen für Handwerks- und

Dienstleistungsfirmen bieten.

Ziel der Veranstaltung Ziel der BMWi-Geschäftsanbahnungsreise ist es den teilnehmenden

deutschen Unternehmen beim Aufbau von geschäftlichen Kontakten

mit ausgewählten lokalen Geschäftspartnern, zu unterstützen.

Leistungen für Sie als Teilnehmer

⚫ Individuelle Termine: Für die teilnehmenden Unternehmen

werden im Vorfeld der Reise individuelle geschäftliche Termine

mit ausgesuchten potenziellen Geschäftspartnern und

Auftraggebern im Zielland vereinbart.

⚫ Zielmarktanalyse: Die teilnehmenden deutschen Unternehmen

erhalten im Vorfeld der Reise eine umfassende Zielmarktanalyse

über die Branche in dem Zielland.

⚫ Besuche von Institutionen und Referenzprojekten: Während

der Geschäftsanbahnungsreise werden ausgewählte Institutionen

und Referenzprojekte besucht.

⚫ Präsentation: Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung im

Zielland stellen sich die deutschen Unternehmen individuell mit

einem Vortrag einem ausgewählten ausländischen Fachpublikum

vor, das aus Vertretern von Unternehmen, Verbänden und

staatlichen Institutionen besteht.

⚫ Networking: Im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung

können kurzfristig Kontakte zu den anwesenden Vertretern der

einheimischen Unternehmen aufgenommen werden.

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Seite 3 von 10 Geschäftsanbahnung Südafrika „Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“, 16. – 20. März 2020

Vorläufiges Programm* Sonntag 15. März 2020 Ganztägig Individuelle Anreise der deutschen Teilnehmer nach Johannesburg, Südafrika

Begrüßung durch enviacon GmbH & gegenseitiges Kennenlernen der Delegationsteilnehmer

Montag 16. März 2020

Vormittag Begrüßung und Briefing zu aktuellen wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen in Südafrika

• Begrüßung durch Deutsche Botschaft, AHK südliches Afrika und enviacon GmbH

• Begrüßung (tbd, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/BMWi)

• Fachvortrag: „Politische Rahmenbedingungen in Südafrika“ (Alexander Salomon, Deutsche Botschaft Pretoria)

• Fachvortrag: „Wirtschaftliche Rahmenbedingungen“ (Fausi Najjar, GTAI / tbd, Deutscher Verbandsvertreter)

• Fachvortrag: „Geschäftschancen für deutsche Unternehmen für zivile Sicherheitstechnologien und

-dienstleistungen in Südafrika“ (Frank Aletter, AHK südliches Afrika)

• Organisatorisches Briefing (Charlotte Schuchard, enviacon GmbH)

Mittag Lunch

Nachmittag Gruppentermin mit Führung bei relevanten lokalen Branchenakteuren, z.B.

• SheerGuard SA (tbc)

• 42nd Precinct Security (tbc)

• Papamani Security (tbc)

Abend Gemeinsames Netzwerkabendessen mit geladenen Gästen

Dienstag 17. März 2020

Vormittag Ganztägige Präsentationsveranstaltung „Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen im Bereich der zivilen Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen in Südafrika“ mit südafrikanischen Institutionen und Firmenvertretern

• Begrüßung durch Deutsche Botschaft und AHK südliches Afrika

• Begrüßung & Vorstellung des BMWi-Markterschließungsprogramms und der Exportinitiative "Zivile

Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen" (tbd, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/BMWi)

• Fachvortrag: „Trends und Entwicklung der südafrikanischen Sicherheitsindustrie“ (Chris Laubscher, President Security Association of South Africa)

• Fachvortrag: „Sicherheit im Unternehmen“ (Candy Alexander, President Information Systems Security Association

• Fachvortrag: „Status quo, Nachfrage und Leistungsfähigkeit der zivilen Sicherheitstechnologien und

-dienstleistungen in Deutschland“ (Fausi Najjar, GTAI / Deutscher Verbandsvertreter, tbd)

• Präsentationen der deutschen Delegationsteilnehmer

Mittag Catering Buffet im Rahmen der Veranstaltung

Nachmittag Unternehmenspräsentationen und interaktive Podiumsdiskussion mit Vertretern der deutschen Delegation und

südafrikanischen Branchenvertretern zu den Marktpotentialen in Südafrika

• Moderation: Frank Aletter (AHK südliches Afrika)

• Vertreter InvestSA (South African Department of Trade and Industry)

• Manabela Chauke (CEO, Private Security Industry Regulatory Authority)

• Unternehmensvertreter

Abend Gemeinsames Networking-Dinner mit der Delegation (Selbstzahler, optional)

Mittwoch 18. März 2020

Vormittag Individuelle Geschäfts- und Kooperationsgespräche bei südafrikanischen Unternehmen und Institutionen in

Johannesburg/Umgebung

Mittag Lunch

Nachmittag Individuelle Geschäfts- und Kooperationsgespräche bei südafrikanischen Unternehmen und Institutionen in

Johannesburg/Umgebung

Abend Abflug nach Kapstadt mit anschließendem Transfer zum Hotel

Gemeinsames Dinner mit der Delegation (Selbstzahler, optional)

Donnerstag 19. März 2020

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Vormittag Gruppentermin mit Führung bei relevanten Branchenakteuren, z.B.

• TSU Protection Services (tbc)

• Peaceforce Security Group (Pty) Ltd. (tbc)

• Fidelity Security (tbc)

Mittag Lunch

Nachmittag Individuelle Geschäfts- und Kooperationsgespräche bei südafrikanischen Unternehmen und Institutionen in

Kapstadt/Umgebung

Abend Gemeinsames Networking-Dinner mit der Delegation (Selbstzahler, optional)

Freitag 20. März 2020

Vormittag Individuelle Geschäfts- und Kooperationsgespräche bei südafrikanischen Unternehmen und Institutionen in

Kapstadt/Umgebung

Abends Debriefing, Abschluss und individuelle Abreise der deutschen Teilnehmer

* Das Programm wird in Abstimmung mit den beteiligten Zielland- und Fachpartnern und mit den teilnehmenden deutschen Unternehmen organisiert. Zielmarktinteressen werden vorher im Detail bei den Delegationsteilnehmern abgefragt und die Agenda entsprechend gestaltet. Änderungen vorbehalten.

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Teilnahmebedingungen und allgemeine Hinweise

Die Geschäftsanbahnungsreise wird von enviacon international in

Zusammenarbeit mit der AHK südliches Afrika organisiert. Als

Fachpartner unterstützen außerdem die Allianz für Sicherheit in der

Wirtschaft (ASW), der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

(BDSW) und der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE).

Das Projekt wird im Rahmen des Markterschließungsprogramms für

KMU im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und

Energie (BMWi) als Bestandteil der Exportinitiative „Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen“ durchgeführt.

Das Projekt ist Bestandteil des BMWi-Markterschließungs-

programms für KMU und unterliegt den De-Minimis-Regelungen.

Unternehmen können diese Leistungen in Anspruch nehmen, sofern

dabei das maximale Fördervolumen von insgesamt 200.000 EUR

(innerhalb von 3 Jahren) nicht überschritten wird. Der Eigenanteil

der Unternehmen für die Teilnahme am Projekt beträgt in

Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens:

⚫ 500 EUR (netto) für Teilnehmer mit weniger als 2 Mio.

EUR Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern

⚫ 750 EUR (netto) für Teilnehmer mit weniger als 50

Mio. EUR Jahresumsatz und weniger als 500

Mitarbeitern

⚫ 1.000 EUR (netto) für Teilnehmer ab 50 Mio. EUR

Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern

Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden von den

Teilnehmern selbst getragen. Flüge können von den Teilnehmern

erst nach finaler Reisefreigabe gebucht werden. Bei zu geringer

Teilnehmerzahl kann der Veranstalter die Reise stornieren. Ein

Anspruch auf Erstattung von Ausfallkosten besteht nicht. Für alle

Teilnehmer werden die individuellen Beratungsleistungen in

Anwendung der De-Minimis-Verordnung der EU bescheinigt.

Teilnehmen können maximal 12 Unternehmen. Anmeldungen

werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei

KMU Vorrang vor Großunternehmen haben.

Die Durchführer behalten sich eine fachliche Prüfung vor. Eine

Teilnahmebestätigung erhält das Unternehmen von enviacon

international nach dieser Prüfung. Mit der Anmeldebestätigung geht

Ihnen eine Rechnung über den fälligen Eigenanteil mit einem

Zahlungsziel von 10 Tagen zu. Die Anmeldung zur Teilnahme an

der Geschäftsanbahnung ist mit der Unterschrift für das

Unternehmen verbindlich und kann nach Eingang bei enviacon

international binnen 4 Wochen aber bis spätestens 3 Monate vor

Beginn der geplanten Reise bei enviacon international kostenfrei

widerrufen werden. Sollte das Unternehmen später als 3 Monate vor

Reisebeginn absagen, wird der Eigenanteil nicht zurückerstattet.

Sollte die Reise aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht freigegeben

sein, ist eine kostenfreie Absage noch möglich.

Programmänderungen aus dringlichem Anlass behält sich der

Veranstalter vor. Der Eigenbeitrag gilt pro Unternehmen. Bei einer

Stornierung nach Ablauf der Anmeldefrist werden 100% des

Eigenbeitrags als Stornogebühr berechnet.

Für Unternehmensvertreter besteht die Möglichkeit, sich über eine

Unternehmenspräsentation an einem festgelegten Veranstaltungstag

einem geladenen Fachpublikum vorzustellen. Der

Unternehmensvertreter erklärt sein Einverständnis, an Befragungen

zur Evaluierung der Maßnahme teilzunehmen.

Interessierte Unternehmen können sich bis zum 16. Dezember

2019 bei enviacon international anmelden. Das Anmeldeformular,

die miteinzureichende Teilnehmererklärung sowie die

Hinweise zum Datenschutz aufgrund der neuen

Datenschutzverordnung (DSGVO) finden Sie auf den folgenden

Seiten. Darüber hinaus wird erbeten, einen Onlinefragebogen

auszufüllen (Link wird separat versendet).

Kontakt

Charlotte Schuchard

enviacon GmbH | International Consultancy

Schlossstraße 26 | 12163 Berlin

E-Mail: [email protected]

Tel.: +49 30 814 8841 -23

Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWi-

Markterschließungsprogramms für KMU kann unter

www.ixpos.de/markterschliessung abgerufen werden.

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Für eine Anmeldung zur Geschäftsanbahnung bitte verbindliche Anmeldung (S. 6) und Teilnehmererklärung (S. 8), die die

Datenschutzerklärung (S. 9) mit einschließt, unterschrieben an [email protected] oder an Fax: +49 30 814 8841-10 schicken.

Anmeldefrist: 16. Dezember 2019

Verbindliche Anmeldung Hiermit melde(n) ich/wir mich/uns verbindlich für die Teilnahme an der Geschäftsanbahnungsreise an. Ich/wir bestätige(n), dass ich/

wir die Hinweise zur Teilnahme gelesen habe(n) und damit einverstanden bin/sind.

Ich bin/ Wir sind einverstanden, dass meine/unseren personenbezogenen Daten von enviacon international und den beteiligten Fach-

und Ziellandpartnern gespeichert und im Rahmen dieses Projekts genutzt sowie an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

(BMWi) zum Zweck der Evaluierung des Projekts weitergeleitet werden. Auch bei einer Prüfung durch Dritte (z. B.

Bundesrechnungshof) können Daten weitergeleitet werden. Die ausgefüllte KMU- und De-minimis-Erklärungen sowie

Einwilligungserklärung gemäß Artikel 7 DSGVO füge ich der Anmeldung bei. Ebenso bin ich mit der Verarbeitung und Nutzung

meiner personenbezogenen Daten (einschließlich personenbezogener Fotografien) zur öffentlichen Berichterstattung über den Verlauf

und die Ergebnisse von Veranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe, einverstanden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung

jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen kann.

Angaben zum Unternehmen

Unternehmen

Ansprechpartner/-in

Name, Vorname

Position

Telefon, Mobiltelefon

Email

Vertreter/-in (Teilnehmer/-in vor Ort)

Name, Vorname

Position

Telefon, Mobiltelefon

Email

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort, Bundesland

Internetseite

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wirtschaftsbereich

(bitte siehe Kennziffer nach DeStatis auf Seite 6)

Jahresumsatz 2018

Mitarbeiteranzahl

Wir haben schon früher an einer BMWi- ☐ Ja

Geschäftsanbahnungsreise teilgenommen ☐ Nein

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift/Firmenstempel

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Wirtschaftsbereiche/Kennziffern nach DeStatis (Statistisches Bundesamt)

Kennziffer Bezeichnung

01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe

02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

03 Fischerei und Aquakultur 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

05 Kohlenbergbau 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

07 Erzbergbau 50 Schifffahrt

08 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 51 Luftfahrt

10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

11 Getränkeherstellung 53 Post-, Kurier- und Expressdienste

12 Tabakverarbeitung 55 Beherbergung

13 Herstellung von Textilien 56 Gastronomie

14 Herstellung von Bekleidung 58 Verlagswesen

15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und

Verlegen von Musik

16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 60 Rundfunkveranstalter

17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 61 Telekommunikation

18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten

Ton-, Bild- und Datenträgern

63 Informationsdienstleistungen

19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen

20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)

21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 68 Grundstücks- und Wohnungswesen

23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von

Steinen und Erden

69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung

24 Metallerzeugung und -bearbeitung 70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung

25 Herstellung von Metallerzeugnissen 71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und

optischen Erzeugnissen

72 Forschung und Entwicklung, Biotechnologie

27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 73 Werbung und Marktforschung

28 Maschinenbau 74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 75 Veterinärwesen

30 Sonstiger Fahrzeugbau 77 Vermietung von beweglichen Sachen

31 Herstellung von Möbeln 78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

32 Herstellung von sonstigen Waren 79 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

35 Energieversorgung 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien

36 Wasserversorgung 81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau

37 Abwasserentsorgung 82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung 84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung 85 Erziehung und Unterricht

41 Hochbau 86 Gesundheitswesen

42 Tiefbau 95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern

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Stand: Januar 2019

Erklärung

____________________________________________________________________________ Firmenname

__________________________________ Straße / Hausnummer

_______ PLZ

_____________________________ Ort

__________________________________ Projektverantwortliche(r)

_________________________________________________ E-Mail-Adresse (möglichst Personenbezogen)

______________ Anzahl Beschäftigte

______________________________________ Jahresumsatz in Euro

_________________________________________________________________________ Branchen-/Wirtschaftsbereich

Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist;

Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 500 Beschäf-tigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist;

Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), ab 500 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz ab 50 Mio. Euro aufweist;

Angabe nur notwendig bei Modulen Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau

Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren ge-setzlichen Verfahren der Liquidation befindet;

Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen die EU-Freigrenze für „De-minimis“-Beihilfen – un-abhängig vom Beihilfegeber – in Höhe von 200.000,- EUR (bzw. 100.000,- EUR bei Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs), unter Einbeziehung des zu erwartenden Beihilfebetrages, in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten hat. Mir/uns ist bekannt, dass der Unternehmens-begriff für „De-minimis“-Beihilfen alle Unternehmenseinheiten einschließt, die (rechtlich oder de facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden (insbesondere verbundene Unternehmen, etc.).

Ich/Wir erkläre(n), vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir/Uns

ist bekannt, dass bestimmte unternehmensbezogene Elemente des Markterschließungsprogramms eine

Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen, dass die oben gemachten Angaben zum

Unternehmen, zur Anzahl der Beschäftigten und zum Jahresumsatz subventionserheblich sind und dass ein

Subventionsbetrug strafbar ist.

Der computergestützten Erfassung und Speicherung der unternehmensbezogenen Daten zur Bearbeitung des Pro-jekts wird zugestimmt. Zum Zwecke einer Evaluierung des Programms dürfen die unternehmensbezogenen Daten auch an Beauftragte Dritte weitergegeben werden. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten in den Bereichen Menschenrechte, Soziales, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Steuern, Ver-braucherinteressen, Berichterstattung, Forschung und Wettbewerb (Informationen unter: http://www.bmwi.de/Re-daktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/oecd-leitsaetze-fuer-multinationale-unternehmen.pdf?__blob=publi-cationFile&v=14), werden beachtet und umgesetzt. ________________________ _____________________________________ Datum, Ort rechtsverbindliche Unterschrift/ Firmenstempel

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung auf der nächsten Seite!

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Stand: Januar 2019

Hinweise zum Datenschutz aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung

(DSGVO)

1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Verantwortlicher: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-0, Telefax: 06196 908-1800, [email protected]

Datenschutzbeauftragte/r: [email protected]

2. Datenverarbeitung:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen der Projektbearbeitung die folgenden personenbezogenen

Daten:

- Angaben zum teilnehmenden Unternehmen samt Kontaktdaten, Anschrift, Branche, Anzahl Beschäftigte und Jahresumsatz,

- Name und E-Mail Adresse des für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen (Projektverantwortlichen),

- die Höhe der Zuwendung und den Zuwendungsempfänger.

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das BAFA in die Lage zu versetzen, das Projekt im Rahmen des Verwaltungs-

verfahrens ordnungsgemäß durchzuführen. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck

- der Prüfung und Abrechnung des Projekts, der Prüfung der Abrechnungsunterlagen und der Auszahlung der Mittelanforderungen

sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwen-

dungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren);

- der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen

vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms);

Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilli-

gungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ver-

bindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt

mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.

3. Empfänger der Daten (Kategorien):

Das BAFA kann die unter Ziffer 2 genannten Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestags, an das Bundesministerium für Wirtschaft und

Energie, an andere fördernde öffentliche Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen

weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung durch Dritte (z. B. Bundesrechnungshof) können die Daten weitergegeben werden.

Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Sub-

ventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden

übermitteln. Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet

nicht statt.

4. Betroffenenrechte:

Als Betroffene/r haben Sie das Recht,

- Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO),- die Be-

richtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO),

- die Löschung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung

des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentli-

chen Interesses, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder

für statistische Zwecke oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 17

DSGVO),

- die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 18 DSGVO),

- Ihre personenbezogenen Daten, die sie dem BAFA bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren

Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Artikel 20 DSGVO),

- jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener

Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Artikel 21 DSGVO), und

- sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG die Bun-

desbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Husarenstraße 30, 53117 Bonn.

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In Zusammenarbeit mit

Ziellandpartner:

Fachpartner:

Impressum

Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft

und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit

11019 Berlin www.bmwi.de

Text und Redaktion

enviacon GmbH

International Consultancy

Schlossstr. 26

12163 Berlin

Germany

https://www.enviacon.com/

Ansprechpartnerin

Charlotte Schuchard

Project Director Tel.: +49 30 814 8841-23

[email protected]

Stand

November 2019

Bildnachweis

Pixabay, Unsplash