IHR ATE [RMK - RMK: Der Spezialmakler für den Mittelstand · 4. Keine Anhänge unbekannter Quellen...
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[RMK report]Ausgabe Juli 2017
IHR
UPDATE
Bei einem Kryptotrojaner, auch Krypto-
Ransomware genannt, handelt es sich
um Schadsoftware, welche Dateien auf
einem Computer verschlüsselt. Die Vertei-
lung erfolgt über E-Mail-Anhänge, infizier-
te Programme oder Websites. Nach der
Verschlüsselung erhält das Opfer einen
digitalen Erpresserbrief mit einer Lösegeld-
forderung. Durch Zahlung eines bestimm-
ten Betrages an den Erpresser wird ein Code
an den Betroffenen vergeben. Die Zahlung
soll oftmals in Bitcoins erfolgen, da diese
virtuelle Währung kaum nachverfolgbar ist.
INFOBOX: WAS IST EIN KRYPTOTROJANER? von Julia Chaustov
In unserem letzten bAV-Report ging es
unter anderem um die Anspruchsbegren-
zung bei Fluktuation. Wird diese nicht
nach BAG-Urteil vollzogen, drohen recht-
liche Folgen und finanzielle Belastungen.
Das Problem verschärft sich noch für
Arbeitgeber ohne Fokus auf einen bAV-
Anbieter. Lässt man jeden Versicherer
„ins Haus“, muss man schon aus formel-
len Gründen mit derartigen Ansprüchen
ehemaliger Mitarbeiter rechnen. Oft ver-
schlingt die Verwaltung dieser Mischbe-
stände hohe Kosten. RMK hilft Probleme
einzudämmen und die bAV-Zukunft bes-
ser zu gestalten. Daher rufen Sie Ihr bAV-
Konzept zurück – JETZT!
BAV: RÜCKRUF IN DER BAV – FOKUSSIERUNG REDUZIERT IHRE HAFTUNG von Stefan Fuchs
10 Jahre sichern wir nun schon exklusiv und
kompetent die Werte unserer Mandanten
mit unseren Werten. Aber was genau sind
unsere Werte und was zeichnet uns aus? Die
wichtigste Zutat und unser Erfolgsrezept ist
Leidenschaft. Unser Team ist mit Herzblut
und Spaß bei der Sache und beweist jedes
Jahr aufs Neue Kreativität und Fachkompe-
tenz, von der unsere Kundschaft profitiert.
Wir schauen genau hin, hinterfragen und
bieten maßgeschneiderte Konzepte für den
gehobenen Mittelstand. Mit Stolz blicken wir
auf die vergangenen Jahre zurück. Wir sind
unserem Konzept treu geblieben und waren,
sind und bleiben Ihr Mittelstandsmakler. An
dieser Stelle möchten wir es nicht versäu-
men, unserer treuen
Kundschaft zu danken:
Herzlichen Dank! Wir
sind gewappnet für
die Zukunft und freuen
uns sehr auf Sie.
INTERNA: RMK WIRD 10 JAHRE von Kerstin Schneider
Christi-Himmelfahrt 2017, 22.00 Uhr. Anruf
vom Gebäudemanager eines prominenten
Textilherstellers bei einem der Geschäfts-
führer von RMK. Einer ist immer erreichbar,
24/7. Es gab einen Brandschaden, das
Feuer konnte gelöscht werden, Feuerwehr
und Polizei ziehen wieder ab. Der Schaden
ist überschaubar: eine Explosion in der Not-
stromversorgung blieb lokal begrenzt. Aber
auch Kunststoff verbrannte. Unsere erste
Ferndiagnose: Es kann nicht ausgeschlossen
werden, dass dadurch Chloriddämpfe (Salz-
säure) entstanden sind, die unmittelbar zu
Rost führen können. Schnelles Handeln war
also angesagt. Die Notfallkontakte sind
bei RMK über eine eigene Datenbank ver-
fügbar. Eine Spezialfirma, die sofort einen
Roststopp setzen konnte, war bereits am
nächsten Tag vor Ort. Auch am Brücken-
tag. Noch im ersten Telefonat am Abend
wurde die Freigabe für die Reinigungsar-
beiten erteilt; diese begannen dann so-
fort. Die ersten Abstimmungen zwischen
RMK und dem Großschadenregulierer des
Versicherers für die weiteren Maßnahmen,
Termine und Protokollierungen fanden
am nächsten Tag um 8.00 Uhr statt. In
der Folge lief alles planmäßig und rei-
bungslos. Wir helfen auch zur „Unzeit“: am
Feiertag. Der Kunde braucht uns sofort
nach dem Schaden. Und zwar auch bei
vergleichsweise kleinen und vermeintlich
undramatischen Schäden. Ein Anrufbe-
antworter ist keine Hilfe. Unsere Kunden
profitieren von unserer Erfahrung, unse-
rer Organisation und unseren Kontakten.
SCHADEN: FEUER AM FEIERTAG von Manfred Radloff
Verband Deutscher Versicherungs-Makler e.V.
ANSCHRIFTRadloff, Meier & KollegenVersicherungsmakler GmbHBartholomäusstraße 26 CD-90489 Nürnberg
KOMMUNIKATIONFon +49 (09 11) 37 65 03-0Fax +49 (09 11) 37 65 [email protected] · www.r-m-k.de
GESCHÄFTSFÜHRERVersicherungsfachwirtManfred Radloff
Versicherungsbetriebswirt (DVA) Rudolf Meier
VERMITTLERREGISTERIHK MünchenRegister-Nr. D-QXUY-IAYYV-85
Ein Kunde konnte unverschuldet Ware
nicht fristgerecht liefern. Die Schadenur-
sache war versichert. In der weiteren Prü-
fung seiner Leistungspflicht forderte der
Versicherer die vereinbarten „Allgemei-
nen Lieferbedingungen“ an.
Das Werk enthielt eine übliche Standard-
klausel, die unter gewissen Umständen
den Empfänger selbst nach einer definier-
ten Nachlieferfrist noch zur Abnahme der
Ware verpflichtet.
Der Transportversicherer fragte, weshalb
der Versicherungsnehmer diese Chance
nicht genutzt habe. Er warf dem Kunden
vor, seine AGB nicht konsequent umzu-
setzen und eine wirtschaftliche Entschei-
dung zu Lasten der Versicherung getrof-
fen zu haben, statt die Abnahme der
Produkte zu erzwingen.
Sicher richtig – doch aus unserer Sicht
nachvollziehbar und verständlich. Sollte
der Versicherungsnehmer seine Kunden
zwingen Ware abzunehmen, die aufgrund
von saisonaler Aktualität nicht mehr ver-
käuflich ist, riskiert er über Jahre aufge-
baute Kundenbeziehungen.
In diesem Schadenfall zog der Versiche-
rer alle Register, doch musste schluss-
endlich vollumfänglich regulieren. Wir
bei RMK schufen daraufhin eine Lösung,
mit der die eigenen AGB nicht mehr
zum Nachteil unserer Kunden ausgelegt
werden können.
BRANCHE: LIEFERBE- DINGUNGEN! „WENN DIE EIGENEN AGB ZUR STOL-PERFALLE WERDEN“ von Kai Stürmer
Auch im letzten Jahr hatten die Versicherer
wieder mit einigen Großschäden zu kämp-
fen. Die Schaden-Kostenquote liegt regel-
mäßig über 100 %. Die Prämien sind längst
nicht mehr auskömmlich und die Zinsein-
künfte bleiben aus.
Folglich wird versucht, die Kosten möglichst
gering zu halten. Im Schadenfall besteht
seit der VVG-Reform die Möglichkeit für den
Versicherer, bei grober Fahrlässigkeit die
Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das
der Schwere des Verschuldens des Versiche-
rungsnehmers entspricht.
Nach altem Recht hingegen galt das „ent-
weder Alles- oder Nichts-Prinzip“. Konnte
der Vorwurf „grob fahrlässig“ durchgesetzt
werden, war der Versicherer ganz leistungs-
frei. War dies nicht der Fall, musste auch die
volle Entschädigung gezahlt werden.
Die Änderung des VVG bringt also deut-
lich mehr Spielraum für den Versicherer
mit sich. In der Praxis steht der Vorwurf
„grob fahrlässig“ dann schon mal schnell
im Raum. „Vielleicht war ja die Ursache
wenigstens ein bisschen grob fahrlässig?!“
Dazu kommt, dass der Versicherungsneh-
mer das NICHT Vorliegen von grober Fahr-
lässigkeit beweisen muss.
Dadurch wird auch der Makler immer mehr
gefordert. Prävention durch Überwachung
der Einhaltung von Obliegenheiten und
Vorschriften sowie die Erfahrung in der Ab-
wicklung von Großschäden sind wichtige
Kriterien. Hier verstehen wir unsere Rolle
als Dienstleister und sind stets bemüht, un-
sere Kunden entsprechend zu unterstützen.
INDUSTRIE: VORWURF: GROBE FAHRLÄSSIGKEIT von Philipp Bauer
Im Mai 2017 hat der Kryptotrojaner „Wanna
Cry“ mehr als 220.000 IT-Systeme welt-
weit infiziert und die darauf vorhandenen
Daten verschlüsselt. Hier nutzte die Schad-
software kritische Lücken bei verschiede-
nen Windowsversionen um an Lösegeld-
zahlungen zu gelangen. Experten gehen
von weiteren Angriffen aus. Doch wie kann
man sich davor schützen?
1. Vorhandensein einer Sicherheitslösung
2. Regelmäßige Datensicherungen
3. Aktualisierung der Software
4. Keine Anhänge unbekannter
Quellen öffnen
5. Eine Cyber-Versicherung
Diese unterstützt Sie im Falle einer
Infizierung mithilfe von forensischen
Dienstleistungen sowie gegebenenfalls
Lösegeldzahlungen. RMK hält hierfür für
seine Kunden Spezialkonzepte bereit.
INTERNATIONAL: WANNA CRY – WIE SCHÜTZT MAN SICH VOR EINEM KRYPTOTROJANER? von Julia Chaustov