Illegalen Holzeinschlag eindämmen - WWF · 2011. 11. 9. · WWF drängt auf wirkungsvolles...

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WWF drängt auf wirkungsvolles EU-Holzhandelsgesetz Illegalen Holzeinschlag eindämmen Illegaler Holzeinschlag ist ein enormes weltweites Problem, das auf dem G8-Gipfel 1998 erstmals „offiziell“ behandelt wurde, nachdem Umweltverbände es zuvor wiederholt zum Thema gemacht hatten. Doch bis heute gibt es EU-weit kein Gesetz, das die Einfuhr, den Handel und den Besitz von Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen unterbindet und die Herkunft der Hölzer transparent macht. Mittlerweile wurde dieses Problem zwar von allen waldrelevanten Gremien aufgegriffen – auf G8-Gipfeln, auf dem Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF), auf Konferenzen zur Bio- diversitäts-Konvention (CBD), innerhalb der EU-Kommission und in vielen anderen Foren. Doch leider blieb die politische Diskussion dazu bislang ohne nennenswerte Ergebnisse. Was ist illegaler Holzeinschlag und illegaler Handel? Holzeinschlag und Holzhandel sind dann illegal, wenn bei Ernte, Transport, Einkauf und Verkauf von Holz gegen nationale oder internationale Gesetze verstoßen wird. Beispiels- weise kann das „Ernteverfahren“ selbst illegal sein, wenn Nutzungsrechte an dem Wald durch korruptes Vorgehen erschlichen wurden, die Holzernte ohne Erlaubnis oder auf unrechtmäßige Weise in Schutzgebieten stattfindet, geschützte Baumarten geschlagen werden, mehr Holz geerntet wird, als offiziell erlaubt ist, oder Landrechte verletzt werden. Illegale Handlungen können auch während der Weiterverarbeitung und des Transportes auftreten – wie zum Beispiel nicht zulässiger Holzexport, gefälschte Zolldokumente sowie unterschlagene Steuern oder andere Gebühren. Es ist der Schuh. Ihn schützen in Europa Markenrechte mit Gesetzen und Strafen gegen Produktpiraterie und Raubkopien. Um den Orang-Utan und seinen Lebensraum Wald kümmern sich die europäischen Gesetze dagegen kaum. Der Handel mit Holz aus illegalen Quellen bleibt bisher in den meisten Fällen ohne rechtliche Folgen – hat aber schwerwiegende Auswirkungen für unsere Umwelt: Weltweit werden Wälder zerstört, die das Klima schützen und eine unendliche Artenvielfalt beherbergen. Deshalb brauchen wir Ihre Stimme für ein starkes Holzhandelsgesetz! Mehr Informationen unter www.wwf.de/holzhandelsgesetz RATEN SIE MAL, WER BESSER PER GESETZ GESCHÜTZT WIRD.

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WWF drängt auf wirkungsvolles EU-Holzhandelsgesetz

Illegalen Holzeinschlag eindämmen

Illegaler Holzeinschlag ist ein enormes weltweites Problem, das auf dem G8-Gipfel 1998 erstmals „offiziell“ behandelt wurde, nachdem Umweltverbände es zuvor wiederholt zum Thema gemacht hatten. Doch bis heute gibt es EU-weit kein Gesetz, das die Einfuhr, den Handel und den Besitz von Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen unterbindet und die Herkunft der Hölzer transparent macht.

Mittlerweile wurde dieses Problem zwar von allen waldrelevanten Gremien aufgegriffen – auf G8-Gipfeln, auf dem Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF), auf Konferenzen zur Bio-diversitäts-Konvention (CBD), innerhalb der EU-Kommission und in vielen anderen Foren. Doch leider blieb die politische Diskussion dazu bislang ohne nennenswerte Ergebnisse.

Was ist illegaler Holzeinschlag und illegaler Handel? Holzeinschlag und Holzhandel sind dann illegal, wenn bei Ernte, Transport, Einkauf und Verkauf von Holz gegen nationale oder internationale Gesetze verstoßen wird. Beispiels-weise kann das „Ernteverfahren“ selbst illegal sein, wenn Nutzungsrechte an dem Wald durch korruptes Vorgehen erschlichen wurden, die Holzernte ohne Erlaubnis oder auf unrechtmäßige Weise in Schutzgebieten stattfindet, geschützte Baumarten geschlagen werden, mehr Holz geerntet wird, als offiziell erlaubt ist, oder Landrechte verletzt werden. Illegale Handlungen können auch während der Weiterverarbeitung und des Transportes auftreten – wie zum Beispiel nicht zulässiger Holzexport, gefälschte Zolldokumente sowie unterschlagene Steuern oder andere Gebühren.

Es ist der Schuh. Ihn schützen in Europa Markenrechte mit Gesetzen und Strafen gegen Produktpiraterie und Raubkopien. Um den Orang-Utan und seinen Lebensraum Wald kümmern sich die europäischen Gesetze dagegen kaum. Der Handel mit Holz aus illegalen Quellen bleibt bisher in den meisten Fällen ohne rechtliche Folgen – hat aber schwerwiegende Auswirkungen für unsere Umwelt: Weltweit werden Wälder zerstört, die das Klima schützen und eine unendliche Artenvielfalt beherbergen. Deshalb brauchen wir Ihre Stimme für ein starkes Holzhandelsgesetz! Mehr Informationen unter www.wwf.de/holzhandelsgesetz

RAtEn SIE MAL, WER BESSER PER GESEtZ GEScHütZt WIRD.

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Die Auswirkungen des illegalen Holzeinschlags sind enorm, lokal wie global: Ein dramati-scher Verlust an Artenvielfalt sowie eine erhebliche Beeinträchtigung des Ökosystems sind die Folge. Oftmals werden die Wälder kahlgeschlagen und in intensiv bewirtschaftete Plan-tagen umgewandelt oder einfach brach liegen gelassen. Tiere verlieren ihren Lebensraum, verschwinden oder werden gar ausgerottet. Mit der Waldvernichtung wird häufig auch die Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerung, besonders der Ureinwohner, vernichtet. Aber auch der Klimawandel wird durch den Verlust der „grünen Lungen“ weiter vorangetrieben, denn rund 15 Prozent der globalen Treibhausgas-Emissionen stammen aus Waldvernichtung.

Illegales Holz in ZahlenRund 80 Prozent der Urwälder, welche die Erde ursprünglich bedeckten, sind bereits zerstört. Von den verbliebenen Restbeständen sind rund 40 Prozent akut bedroht, vor allem durch kommerziellen Holzeinschlag. Jedes Jahr gehen weltweit mindestens 13 Millionen Hektar Wald durch Brände, Umwandlung in Plantagen und Abholzung für die Holzindustrie verloren. Das ist eine größere Fläche als Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zusammen. Der Anteil des illegalen Holzeinschlags an der globalen Holzproduktion wird auf 20 bis 40 Prozent geschätzt, der wirtschaftliche Schaden durch entgangene Einnahmen für Staat, Industrie und Waldbesitzer auf 15 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Illegaler Holzeinschlag drückt durch seine Billigangebote (ermöglicht zum Beispiel durch nicht gezahlte Steuern und verhinderte Abga-ben, indem die Hölzer als minderwertig deklariert werden) den Holzpreis weltweit um schät-zungsweise 7 bis 16 Prozent. Hinzu kommt der Imageschaden für den Rohstoff Holz und den gesamten Forstsektor. Waldbesitzer und Unternehmen der Holzbranche, die nachhaltig arbeiten und Holz aus legalen oder nachhaltigen Quellen einsetzen, sind einem unfairen Wett-bewerb ausgesetzt. Zwischen 16 und 19 Prozent der Holzimporte in die Europäische Union (EU) stammen nach Angaben einer WWF-Studie aus illegalem Holzeinschlag. Allein in Deutsch-land kommen zwischen 7 und 9 Prozent der Holzimporte aus illegalen Quellen.

Was tut die EU gegen illegalen Holzeinschlag? Die Europäische Kommission hat bereits 2003 einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels – den so genannten FLEGT-Aktions-plan – beschlossen (FLEGT: Forest Law Enforcement, Governance and Trade – Rechts-durchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor). Dieser wird allerdings bis heute in seinen Details diskutiert.

2005 verabschiedete der EU-Rat eine Verordnung zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmi-gungssystems für Holzeinfuhren in die EU sowie ein Verhandlungsmandat der EU-Kommission zur Aushandlung entsprechender freiwilliger bilateraler Partnerschaftsabkommen (VPA – Vo-luntary Partnership Agreements) mit Lieferländern. Derzeit sind drei Abkommen geschlossen, mit Ghana, Kongo-Brazzaville und Kamerun. In Verhandlungen beziehungsweise Gesprächen mit der EU stehen aktuell Malaysia, Indonesien, Liberia, Gabun, die Zentralafrikanische Repu-blik und Vietnam. Im Rahmen dieser Abkommen sichern die Partnerländer der Europäischen Union zu, ein Genehmigungs- und Lizenzsystem einzuführen, damit sie gewährleisten kön-nen, nur legales Holz in die EU auszuführen. Eine WWF-Studie aus dem Jahr 2008 zeigt, dass dieses Lizenzsystem auch nach dem Abschluss aller geplanten Partnerschaftsabkommen mehr als 90 Prozent des Imports von illegal eingeschlagenem Holz in die EU und 97 Prozent des illegalen Holzimports nach Deutschland nicht verhindern kann. Die Ursachen: Mit wich-tigen Herkunfts- und Transitländern (z. B. Russland, Brasilien, China, osteuropäische Länder) gibt es bisher keine konkreten Verhandlungen. Zudem werden viele Produkte, die aus ille-galem Holz hergestellt sind, vom FLEGT-Lizenzsystem bisher nicht erfasst (z. B. Möbel, an-dere fertig verarbeitete Holzprodukte oder Papier). Es bestünde aber die Möglichkeit, einzelne Produkte auf Länderebene nachzuverhandeln. Denn selbst Schnittholz kann mit einfachsten

Illegale Abholzung bedroht den Lebensraum vieler Tiere, die sich im Wald verstecken, und imposanter Pflanzen wie die Rafflesia.

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Mitteln – z. B. dem Fräsen einer Nut – zu fertig bearbeitetem Profilholz umdeklariert und damit die Kontrolle durch das Lizenzsystem umgangen werden.

Unter Berücksichtigung dieser Mängel hat die EU-Kommission im Oktober 2008 einen zu-sätzlichen FLEGT-Verordnungsvorschlag für eine Regelung des Handels von Holz auf dem europäischen Markt veröffentlicht. Der Vorschlag sieht vor, dass jene Marktteilnehmer, die Holz- oder Holzprodukte als Erste in der Handelskette auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, künftig mit einer obligatorischen Sorgfaltspflichtregelung das Risiko minimieren, dass Holz aus illegalen Quellen stammt. Das heißt: Die Unternehmen müssen ein System entwickeln, mit dem sich zurückverfolgen lässt, woher und aus welchen Quellen ihr Holz stammt.

Empfehlungen des WWFDer WWF begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, rechtlich bindende Rege-lungen zu treffen, um dem Handel mit Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen in der EU Einhalt zu gebieten. Gleichwohl weist der von der Kommission vorgelegte Vorschlag (mit dem internen Titel COM(2008) 644/3) große Mängel und Lücken auf, die im Hinblick auf eine wirkungsvolle Gesetzgebung beseitigt werden müssen. Ohne diese Verbesse-rungen bleibt die Verordnung ein stumpfes Schwert.

Der WWF fordert, dass folgende acht Aspekte in der Verordnung umgesetzt werden: 1.) Geltungsbereich MarktteilnehmerRückverfolgbarkeit der Holzprodukte über die gesamte Lieferkette hinweg mit Erfassung sämtlicher Marktteilnehmer. So kann, wo notwendig, eine unterbrechungsfrei nachvollzieh-bare Lieferkette vom Herkunftsland oder Ort des Holzeinschlags bis zum Verkaufsort des Endproduktes gewährleistet werden.

2.) Bindende Auswahlkriterien und einheitliche Akkreditierungsregelungen für Überwa-chungsorganisationenEinführung von - strikt und klar definierten Auswahlkriterien für Überwachungsorganisationen, welche die

Sorgfaltspflichtsysteme bereitstellen und bewerten;- einem zentralen Zulassungsverfahren für Überwachungsorganisationen auf EU-Ebene- Audits durch unabhängige Dritte, also durch Überwachungsorganisationen, für Marktteil-

nehmer, die ihre eigenen Sorgfaltspflichtsysteme verwenden.

3.) Vermarktungsverbot von Holz und Holzprodukten aus illegalen QuellenVerbot der Vermarktung von Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen auf dem EU-Markt, soweit diese vorsätzlich oder bewusst oder grob fahrlässig durchgeführt wurde.

4.) Einheitliche Mindestsanktionen und -strafmaßnahmen innerhalb der Europä-ischen UnionBildung eines EU-Rahmens für einheitliche Umsetzungsverfahren und Strafmaßnahmen innerhalb der gesamten Gemeinschaft. Dies sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen in-nerhalb der EU.

5.) Kontrollebene Aufstellung wirksamer und einheitlicher gemeinsamer Kriterien für die Anerkennung von Überwachungsorganisationen sowie eindeutiger Richtlinien für Kontrollen der Überwachungs-organisationen und innerstaatlichen Behörden in allen 27 Mitgliedsstaaten.

6.) Geltungsbereich Rechtsvorschriften Legal geschlagenes Holz ist so zu definieren, dass bei seiner Gewinnung die bestehenden nationalen und sonstigen Rechtsvorschriften über die Waldbewirtschaftung, den Natur-schutz sowie Arbeitsschutzgesetze, Eigentums-, Steuer- und Handelsgesetze erfüllt wurden und gleichzeitig nicht gegen Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen wurde.

7.) Geltungsbereich Holzprodukte Sämtliche Holz- und Papiererzeugnisse, die illegales Holz enthalten könnten, müssen von der Verordnung erfasst werden.

8.) Zeitnahe Umsetzung der VerordnungDie EU sollte das vorrangige Verbot der Vermarktung von Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen sofort nach Inkrafttreten der Verordnung anwenden.

Auch der stark bedrohte Orang-Utan profitiert von einer wirkungsvollen Gesetzgebung.

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Impressum:

Herausgeber: WWF Deutschland

Stand: April 2010

Redaktion und Koordination:

Donné Beyer, octopusmedia,

Annika Magdorf und Christian Beuter, WWF

gedruckt auf 100% Recyclingpapier Bild

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Projekt: Internationale Forstpolitik - Gesetzgebung gegen Holz aus illegalen QuellenDauer: 2003-2012Projektleiterin: Nina Grießhammer

Weitere Informationen: www.wwf.de/[email protected]

Projekt-Informationen

AusblickDas Europäische Parlament hat im vergangenen Jahr in Erster Lesung den Verord-nungsentwurf der EU-Kommission in mehreren zentralen Punkten konkretisiert und verschärft – und damit aus Sicht des WWF wichtige Weichen dafür gestellt, dass die Verordnung den Handel mit Holz aus illegalen Quellen wirkungsvoll unterbinden kann. Im Beschluss des EU-Agrarministerrates Ende 2009/Anfang 2010 wurden allerdings nur sehr wenige Änderungsvorschläge des Parlaments übernommen. Vielmehr wurde in diesem Beschluss der ursprüngliche Entwurf der Kommission weiter verwässert. Nun liegt es an der Zweiten Lesung, eine effektive Verordnung zu verabschieden und wirksam dem illegalen Holzeinschlag zu begegnen. Alles andere wäre eine vertane Chance mit fatalen Folgen.

WWF Deutschland

Rebstöcker Straße 5560326 Frankfurt/Main

Tel.: +49 (0)69/7 91 44-0Fax: +49 (0)69/61 72 21E-Mail: [email protected]

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