Im Dialog beim CDU-Parteitag »Quadratisch, praktikabel,gut« · 2008. 9. 1. · »Quadratisch,...

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»Quadratisch, praktikabel, gut« Vorstand und listenübergreifende Arbeitsgruppe schnüren Paket zur Qualitätsoffensive Beratungsecke: Sonnenschutz Seite 15 Im Dialog beim CDU-Parteitag Seite 7 Jubiläum: 25 Jahre NRF Seite 12 04/2008 Seite 05 „Überprüfungen gibt es nur im Ereignisfall“ Fragen und Antworten zur Qualitätsoffensive in Westfalen-Lippe Seite 08 Neuer Online-Auftritt der Apothekerkammer www.akwl.de komplett überarbeitet: Start im September 2008 Seite 18 Weiterbildungsbereich Geriatrische Pharmazie Erster Zyklus bereits ausgebucht – zweiter Zyklus beginnt im Mai 2009 27. AUGUST 2008

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»Quadratisch, praktikabel, gut«

Vorstand und listenübergreifende Arbeitsgruppe schnüren Paket zur Qualitätsoffensive

Beratungsecke: SonnenschutzSeite 15

Im Dialog beim CDU-ParteitagSeite 7

Jubiläum: 25 Jahre NRFSeite 12

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Seite 05 „Überprüfungen gibt es nur im Ereignisfall“Fragen und Antworten zur Qualitätsoffensive in Westfalen-Lippe

Seite 08 Neuer Online-Auftritt der Apothekerkammerwww.akwl.de komplett überarbeitet: Start im September 2008

Seite 18 Weiterbildungsbereich Geriatrische PharmazieErster Zyklus bereits ausgebucht – zweiter Zyklus beginnt im Mai 2009

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mitteilungsblattA P O T H E K E R K A M M E R W E S T F A L E N - L I P P E

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Rezeptur Beratung

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WEITERBILDUNG17 Zulassungen und Ermächtigungen

18 Hohe Nachfrage: Weiterbildung im Bereich Geriatrische

Pharmazie

19 Prüfungstermin am 4. November: Pharmazeutische Analytik

EDITORIAL03 Editorial der Vizepräsidentin

QUALITäTSOFFENSIVE 04 „Quadratisch, praktikabel und gut“: Listenübergreifende

Arbeitsgruppe und Vorstand schnüren Qualitäts-Paket

05 Fragen und Antworten zur Qualitätsoffensive in Westfalen-

Lippe: Interview mit Präsident Hans-Günter Friese

KAMMER IM GESPRäCH06 Dezentrale Informationsveranstaltungen in Bielefeld,

Dortmund, Sundern und Münster im Oktober

AUSBILDUNG20 Auszeichnungen für die besten PKA-Prüflinge

21 Ergebnis der Abschlussprüfung für auszubildende PKA im

Sommer 2008

21 PKA-Ausbildung: 5.000 Euro Ausbildungsbonus sichern

22 Berichtshefte

22 Ran an die Zielgruppe: Apotheker werben vor Ort um den

Berufsnachwuchs

23 Arbeitszirkel für Pharmaziepraktikanten

23 IMPRESSUM

VERSORGUNGSWERK24 änderung der Satzung des Versorgungswerkes

31 VERANSTALTUNGSKALENDER

32 MIxTUM

34 LITERATURHINWEISE

35 AMTLICHE MITTEILUNGEN

35 IN MEMORIAM

DER VORSTAND INFORMIERT07 Ministergespräch der Präsidenten der

NRW-Heilberufskammern

07 Im Dialog mit Rüttgers, Laumann und Co./Apothekerstand

beim CDU-Landesparteitag in Dortmund

07 Ihr Kammervorstand/Ihre Ansprechpartner

KAMMER ONLINE 08 Neuer Internetauftritt der Kammer: Anfang September online

öFFENTLICHKEITSARBEIT 09 Vor Ort: Aktivitäten der KVA und Bö

APOTHEKENBETRIEB 10 änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung

11 Wissen für die Praxis

12 Neues Rezeptur-Formularium feiert 25-jähriges Bestehen

QMS13 Qualitätsmanagement in Kurzform

14 Pharmazeutische Fachprüfer gesucht

16 Erst- und rezertifizierte Apotheken

BERATUNGSECKE 15 Sonnenschutzmittel: Beratung in der Apotheke

FORTBILDUNG16 4. Fortbildungskongress in Krakau vom 17. bis 19.10. 2008

16 Fortbildungsprogramm: Ihre Meinung ist uns wichtig

Anlagen• Fortbildung aktuell Nr. 03/2008

Im Mittelteil• Einladung Wochenendworkshops 2008

INHALT

04 »Quadratisch, praktikabel, gut«

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ganz sicher hat der ein oder andere

von Ihnen im Kollegenkreis in den ver-

gangenen Wochen über den Sinn und

Zweck der Qualitätsoffensive unserer

Kammer diskutiert. Eine Frage aus

einem Gespräch mit einem Kollegen

klingt mir da besonders im Ohr: Wozu

will die Kammer mich denn sonst noch

verpflichten? Wo bleibt denn da un-

sere Freiheit als Heilberufler? Meine

Antwort: Wir als freie Heilberufler

haben nur dann eine Zukunft, wenn

wir im pharmazeutischen Kernbereich

unsere Aufgaben annehmen und flä-

chendeckend eine hohe Beratungs-

und Rezepturqualität sicherstellen.

Das Grundziel unserer Qualitätsoffen-

sive besteht darin, alle Kolleginnen

und Kollegen mit auf den Weg in eine

qualitätsgesicherte Zukunft zu neh-

men. Die Bausteine unseres Gesamt-

paketes, die wir Ihnen auf den Seiten

4 und 5 dieser Ausgabe detailliert

erläutern, verstehen wir dabei nicht

als eine Verpflichtung - im Sinne von

Zwang, Einengung und Zumutung.

Sehr viel passender ist der Begriff

Commitment: Das Bekenntnis zur und

das Engagement für die pharmazeu-

tische Qualität.

Für viele von Ihnen ist all dies schon

seit Jahr und Tag gelebter Apotheken-

alltag. Die regelmäßige Aktualisierung

des an der Hochschule erworbenen

Wissens und die Implementierung

eines pharmazeutischen Qualitätssi-

cherungssystems sind für Sie womög-

lich so banal, dass Sie gar nicht nach-

vollziehen können, warum darüber

noch diskutiert wird. Vielleicht war-

ten Sie auch schon länger darauf, dass

sich endlich auch die anderen mit auf

den Weg zu mehr Qualität begeben:

Schließlich werden Sie - und dies völlig

zu Unrecht - mit an den Pranger ge-

stellt, wenn Erhebungen wie zuletzt

von Stiftung Warentest den Politikern

und Kunden aufzeigen, dass es in

einem Teil der Apotheken eklatante,

pharmazeutische Defizite gibt.

Mit anderen Worten: Für den ein oder

anderen wird jetzt sichtbar, was Sie

schon lange für die Qualität in der

Apotheke tun. Jetzt gilt es für die

anderen nachzuziehen. Das ist alle-

mal vielversprechender, als in einer

Zeit, in der die Zukunft der inhaber-

geführten, unabhängigen Apotheke

mehr denn je gefährdet ist, falschen

Propheten zu folgen, die auf Bequem-

lichkeit und Minimalstandards setzen.

Unser Commitment: Kommen Sie mit

in eine pharmazeutische Zukunft!

Wo wir schon beim Thema Minimal-

standards sind: Diese wünsche ich mir

durchaus - aber nicht im pharmazeu-

tischen Kernbereich, sondern auf dem

Feld der alles überbordenden Büro-

kratie, die unsere Apotheken wie eine

Lawine zu überrollen scheint. Dass die

Verbände Clearing-Stellen für Abrech-

nungsfragen einrichten müssen, dass

wir oftmals mehr Zeit mit Formularen

als mit unseren Patienten verbringen,

zeigt mir, auf welchen Holzweg uns

die diversen Rabattverträge und Ein-

zelvereinbarungen gebracht haben.

Auch hier stellt sich die Qualitätsfra-

ge. Mein Wunsch: Besser verhandeln,

damit wir besser handeln können!

Mit kollegialen Grüßen

Gabriele Regina OverwieningVizepräsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Nicht rot sehen – Farbe bekennen!

EDITORIAL

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Rezeptur Beratung

Fortbildung

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QUALITäTSOFFENSIVE

Sie erinnern sich: In der Frühjahrs-

sitzung am 14. Mai hatte die Kammer-

versammlung mehrheitlich für die

Umsetzung einer pharmazeutischen

Qualitätsoffensive in Westfalen-Lip-

pe votiert. Der Grundsatzbeschluss

sollte in einer listenübergreifenden

Arbeitsgruppe präzisiert werden.

In zwei Sitzungen am 12. Juni und

am 12. Juli erarbeitete die Gruppe

gemeinschaftlich ein praktikables

Vier-Punkte-Papier, das darüber hi-

naus in außerordentlichen Sitzungen

des Fortbildungsausschusses und des

Arbeitskreises QMS diskutiert wurde.

Am 12. August wurde das Maßnah-

menpaket vom Vorstand verabschie-

det und kann somit am 19. November

2008 zur endgültigen Abstimmung

in die Kammerversammlung einge-

bracht werden.

„Unser Gemeinschaftswerk enthält

zwei Werkzeuge zur Qualitätssiche-

rung - Fortbildung und QMS - und

zwei Instrumente zur Dokumenta-

tion der apothekerlichen Qualität -

die Beratungs- und Rezepturtests“,

erläutert Kammerpräsident Hans-

Günter Friese das Vier-Bausteine-

Prinzip. „Wir sind davon überzeugt,

dass wir mit dieser Form der Quali-

tätssicherung auch entscheidend zur

Zukunftssicherung unseres freien

Heilberufs beitragen können“, er-

gänzt Vizepräsidentin Gabriele Re-

gina Overwiening. Und das sind die

vier Bausteine auf einen Blick:

1. Fortbildungszertifikat

Für alle in Apotheken tätigen Apo-

thekerinnen und Apotheker ist ab

„Quadratisch, praktikabel und gut“: ListenübergreifendeArbeitsgruppe und Vorstand schnüren Qualitäts-PaketVier-Punkte-Papier wird am 19. November 2008 in die Kammerversammlung eingebracht

Quadratisch, praktikabel, zukunftsweisend: Vier Bausteine umfasst das von der Kammer geschnürte Paket zur Qualitätsoffensive. Foto: fotolia

schulung aufgebaut werden. Modul

2 (Aufbaumodul) beinhaltet darüber

hinaus die übergeordneten Manage-

mentprozesse und macht das System

zertifizierungsfähig nach DIN EN ISO

9001.

Verpflichtend ist ab dem 1. Januar

2009 – ebenfalls mit einer dreijährigen

Übergangsfrist bis zum 31. Dezem-

ber 2011 – mindestens der Aufbau

eines pharmazeutischen Basismoduls

(pQM) und dessen Anwendung in

der Apothekenpraxis. Grundsätzlich

ist der Nachweis nur im Ereignisfall

zu erbringen.

3. Beratungsqualität

Ab dem 1. Januar 2009 wird bei Test-

käufen der Apothekerkammer West-

falen-Lippe die Kategorie 4 „Keine Be-

ratung“ als Beratungsdefizit gewertet

und berufsrechtlich geahndet. Dies

QUALITäTSOFFENSIVE

Fragen und Antworten zurQualitätsoffensive in Westfalen-LippePräsident Hans-Günter Friese erläutert die Eckpunkte

dem 1. Januar 2009 der Erwerb eines

Fortbildungszertifikates verpflich-

tend. Es ist eine dreijährige Über-

gangsfrist – bis zum 31. Dezember

2011 – vorgesehen.

Grundsätzlich ist der Nachweis des

Fortbildungszertifikates nur im Er-

eignisfall zu erbringen. Von der Ver-

pflichtung befreit sind Vertretungs-

kräfte, die bis zu vier Wochen im Jahr

in einer Apotheke tätig sind.

2. Qualitätsmanagement

Das apothekenspezifische QMS der

Apothekerkammer Westfalen-Lippe

wird zu einem modularen System

fortentwickelt: Das Basismodul

(pharmazeutisches Qualitätsmodul,

kurz pQM) umfasst die pharmazeu-

tischen Kernprozesse und kann mit

Hilfe des elektronischen Handbuches

und einer begleitenden Einführungs-

erfolgt in drei Stufen: Bei einem erst-

mals festgestellten Beratungsdefizit

erhält die Apothekenleitung lediglich

ein Abmahnschreiben. Im Wiederho-

lungsfall spricht der Kammervorstand

eine Rüge aus. Erst im dritten Schritt

können weitere Sanktionen wie z. B.

eine Geldbuße folgen.

Im Rahmen der Qualitätsoffensive

sollen ab 2009 weiterhin 1.000 Apo-

theken pro Jahr besucht werden - wie

schon in den Jahren 2006 bis 2008

praktiziert. Im Rahmen der Über-

prüfung sollen auch sonstige Auffäl-

ligkeiten (wie etwa der Einsatz von

nichtpharmazeutischem Personal im

Handverkauf) berufsrechtlich geahn-

det werden können.

Alle Apotheken, die eigenständig ei-

nen Pseudo-Customer-Test gebucht

und erfolgreich absolviert haben,

werden nach Übermittlung eines

Nachweises für ein Jahr von Testkäu-

fen zur Beratung freigestellt.

4. Rezepturqualität

Ab dem 1. Januar 2009 werden -

analog zur Beratungsqualität - auch

Defizite bei der Rezepturqualität in

einem dreistufigen Verfahren (Ab-

mahnschreiben - Rüge - weitere Sank-

tionen) geahndet. Als Defizite bei der

Rezepturherstellung werden die Ver-

wendung eines falschen Wirkstoffes

oder einer falschen Grundlage und

Gehaltsabweichungen definiert. Die

Anzahl der Rezepturtests wird auf

100 pro Jahr festgelegt.

Alle Apotheken, die einen Rezeptur-

Ringversuch des Zentrallaboratoriums

(ZL) gebucht und erfolgreich absol-

viert haben, werden nach Übermitt-

lung eines Nachweises für ein Jahr

von Testkäufen zur Rezepturqualität

freigestellt.

Präsident Hans-Günter Friese:Überprüfungen nur im Ereignisfall.

Frage: Wie geht es jetzt weiter mit

der pharmazeutischen Qualitätsof-

fensive in Westfalen-Lippe?

Friese: Nach den Beschlüssen der

listenübergreifenden Arbeitsgrup-

pe und des Vorstandes entscheidet

die Kammerversammlung als unser

höchstes Organ über die Details des

Maßnahmenpaketes. Im Falle einer

Zustimmung werden die Neuerungen

zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Für die Bausteine QMS und Fortbil-

dungszertifikat wird es dann eine

Übergangsfrist bis Ende 2011 geben.

Frage: Stichwort Fortbildungszerti-

fikat: Manche Kollegen kritisieren

einen zu hohen Aufwand - wie z. B.

weite Fahrten zu abendlichen Vorträ-

gen und Seminaren?

Friese: Das sind Schreckgespenster

ohne jegliche Substanz. Für das Fort-

bildungszertifikat brauche ich 50 Fort-

bildungspunkte pro Jahr. Davon kann

ich allein 30 Punkte durch Fachlek-

türe und interne Fortbildungen wie

Teamschulungen in der Apotheke er-

werben. Von den übrigen 20 Punkten

kann ich 19 Punkte problemlos durch

Online-Lektionen erwerben. Hinzu

kommt, dass wir sehr viele unserer

Fortbildungen bereits jetzt dezentral

anbieten - und dieses Angebot natür-

lich noch ausbauen werden.

Frage: Zum Thema QMS: Das neue

Grundmodul ist für alle Apotheken

verpflichtend....

Friese: ... weil es die pharmazeu-

tischen Kernprozesse beinhaltet, die

gleichsam als Werkzeug allen Apo-

theken zu einer optimalen Qualität

verhelfen. Wir können es aber allen

Apothekenleitern nur wärmstens ans

Herz legen, noch einen Schritt weiter

zu gehen und sich für ein vollständiges

QM-System mit Zertifizierung zu ent-

scheiden. Dies wird zunehmend die

„Eintrittskarte“ zu Ausschreibungen

von Krankenkassen sein.

Frage: Wer überprüft in der Kammer,

welche Apotheken ihre „Hausaufga-

ben“ gemacht haben?

Friese: Wir werden dies nur im Ereig-

nisfall überprüfen. Mit anderen Wor-

ten: Wenn eine Apotheke im Testkauf

nicht berät, dann werden wir eruie-

ren, wie es um das Fortbildungszerti-

fikat und das QMS-Grundmodul der

Apotheke bestellt ist.

Frage: Und wie viele neue Mitarbei-

ter wird die Kammer einstellen?

Friese: Da wir keine Bürokratie und

keine Überwachung aufbauen wer-

den, bleibt es bei einer schlanken und

effektiven Verwaltung.

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KAMMER IM GESPRäCH

Präsidium und Vorstand im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen:Kompakte Informationen aus erster Hand bieten die vier dezentralen Veranstaltungen.

Im vergangenen Jahr folgten 750

Kammermitglieder der Einladung zu

den vier dezentralen Informationsver-

anstaltungen. „Wir gehen davon aus,

dass der Zulauf in diesem Jahr eher

noch steigen wird“, sagt Kammerprä-

sident Hans-Günter Friese mit Blick auf

die Veranstaltungen in diesem Herbst

in Bielefeld, Dortmund, Sundern und

Münster. Das Konzept der dezentralen

Abendtermine steht für kompakte In-

formationen aus erster Hand: Alle vier

Veranstaltungen beginnen jeweils ab

19 Uhr mit einem kleinen Imbiss und

der Gelegenheit zu ersten Gesprächen

im Kollegenkreis.

Ab 20 Uhr folgen dann die Statements

von Präsidium und Vorstandsmitglie-

dern. Den Schwerpunkt bilden in die-

sem Jahr zwei Themen: „Wir möchten

an den vier Abenden die Hintergrün-

de unserer pharmazeutischen Offen-

sive darlegen und die ab Januar 2009

geplanten Maßnahmen im Detail

vorstellen. Außerdem wird es eine

Tour d‘Horizon durch alle für unseren

Berufsstand wichtigen gesundheits-

politischen Fragen geben – von der

aktuellen Versandhandelsinitiative

bis zu dem im Sommer 2009 zu erwar-

tenden Urteil des EU-Gerichtshofes

zum Fremd- und Mehrbesitzverbot“,

kündigt Friese an.

Wie in den Vorjahren ist das offizielle

Ende der Info-Veranstaltungen für

spätestens 22 Uhr vorgesehen, damit

sie auch wirklich kompakte Informa-

tionen liefern. Aber auch danach ste-

hen die Referenten im kleinen Kreis

als Ansprechpartner bereit – bis die

allerletzte Frage beantwortet ist.

DER VORSTAND INFORMIERT

Im Dialog mit Rüttgers, Laumann und Co.Apothekerstand beim CDU-Landesparteitag in Dortmund

Präsident Hans-Günter Friese Markt-Apotheke, Karl-Wildschütz- Str. 4, 58730 Fröndenberg, Tel.: 02373/ 73 00, E-Mail: [email protected]

Vizepräsidentin Gabriele Regina Overwiening Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstr. 16, 48734 Reken, Tel.: 0 28 64/9 48 10, E-Mail: [email protected]

Dr. Hiltrud von der Gathen Ickener Markt-Apotheke oHG, Ickerner-Str. 54, 44581 Castrop-Rauxel, Tel.: 0 23 05/7 36 28, E-Mail: [email protected]

Ralf von Elsenau Ludgeri-Apotheke, Ludgeristr. 27, 48619 Heek, Tel.: 0 25 68/38 80 10, E-Mail: [email protected]

Thorsten Gottwald i/Ludgerus-Apotheke, Amtmann- Daniel-Str. 1, 48356 Nordwalde, Tel: 0 25 73/22 47, E-Mail: [email protected]

Barbara Kadura i/Storchen-Apotheke, Castroper-Str. 213, 44791 Bochum, Tel: 02 34/59 19 91, E-Mail: [email protected]

Annabell Kurte Sunderner Str. 12, 59821 Arnsberg, E-Mail: [email protected]

Michael Mantell Stifts-Apotheke, Hörder Semerteich- str. 188, 44263 Dortmund, Tel.: 02 31/ 41 34 66, E-Mail: [email protected]

Dr. Bernd Pietzner Apotheke des Prosper-Hospitals, Mühlenstr. 27, 45659 Recklinghausen, Tel.: 0 23 61/54 24 81, E-Mail: [email protected]

Toni Rimrod Maspern-Apotheke, Paderwall 15, 33102 Paderborn, Tel.: 0 52 51/28 08 24, E-Mail: [email protected]

Margarete Tautges Kaiserau-Apotheke, Einsteinstr. 1, 59174 Kamen, Tel.: 0 23 07/3 08 80, E-Mail: [email protected]

Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner

Aller guten Dinge sind drei hieß es

am Samstag, 14. Juni, beim Landespar-

teitag der CDU: Nach der Standprä-

senz auf Parteitagen der Grünen und

der FDP im April zeigten die Apothe-

kerkammer und der Apothekerver-

band auch beim dritten Landespar-

teitag in Westfalen-Lippe mit einem

20 Quadratmer großen Informations-

Ministergespräch der Präsidenten der NRW-HeilberufskammernZu einem ausführlichen Gespräch mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (Bildmitte) kamen am 16. Juni in Münster die Präsidenten der Heilberufskam-mern zusammen - darunter auch der westfälisch-lippische Kammerpräsident Hans-Günter Friese (3. v. li.) und sein nordrheinischer Kollege Lutz Engelen (3. v. re.).

Austausch am ApothekerstandZeit für ein Gespräch am Apothekerstand von Kammer und Verband nahm sich Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers - hier mit Michael Mantell, Margarete Tautges und Dr. Horst-Lothar Müller (v. li.).

stand Flagge. Zahlreiche Landespoli-

tiker fanden sich am Apothekerstand

ein - darunter Ministerpräsident Dr.

Jürgen Rüttgers, Gesundheitsmini-

ster Karl-Josef Laumann und Wirt-

schaftsministerin Christa Thoben und

Bundestagsabgeordnete wie Irmgard

Fischbach und Hubert Hüppe. Der

Parteitag klang mit einem Empfang

des Minister-

präsidenten und

der CDU-Landes-

minister aus, an

dem von Seiten

der Kammer

Präsident Hans-

Günter Friese

und die Vor-

standsmitglieder

Margarete Taut-

ges und Michael

Mantell teilnah-

men.

„Roadshow“ zur Qualitätsoffensive und GesundheitspolitikVier dezentrale Informationsveranstaltungen im OktoberKammervorstand im Gespräch in Bielefeld, Dortmund, Sundern und Münster

Die Termine und Orte:

Montag, 13. Oktober 2008: Bielefeld

• Ort: Ravensberger Spinnerei, Großer Saal

• Gesprächspartner: Hans-Günter Friese und Toni Rimrod

• Beginn um 20 Uhr, Imbiss ab 19 Uhr

Dienstag, 14. Oktober 2008: Dortmund

• Ort: Hotel Hilton, Raum Goethe 1/2

• Gesprächspartner: Gabriele Regina Overwiening und Michael Mantell

• Beginn um 20 Uhr, Imbiss ab 19 Uhr

Donnerstag, 16. Oktober 2008: Sundern

• Ort: Sunderland Hotel, Tagungsetage

• Gesprächspartner: Gabriele Regina Overwiening und Annabell Kurte

• Beginn um 20 Uhr, Imbiss ab 19 Uhr

Montag, 20. Oktober 2008: Münster

• Ort: Stadthalle Münster-Hiltrup, Großer Saal

• Gesprächspartner: Hans-Günter Friese und Barbara Kadura

• Beginn um 20 Uhr, Imbiss ab 19 Uhr

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derzeit täglich mehr als 30.000-mal

aufgerufen. Dabei ist der Notdienst-

kalender Hauptanlaufstelle der Nut-

zer mit über 2.000 Aufrufen pro Tag.

„Diese Nutzerzahlen sind ein Grund

mehr, mit den technischen und ge-

stalterischen Entwicklungen Schritt

zu halten“, so Schmitz weiter. Wer

dennoch einmal nicht auf den ersten

Klick fündig wird, dem hilft eine inte-

grierte Suche weiter, die das komplet-

te Kammerangebot durchleuchtet.

Runderneuertes Apothekenschild

Selbstverständlich finden sich auch

weiterhin in den einzelnen Rubriken

ausführliche Informationen rund um

die Mitgliedschaft, die Berufe in der

Apotheke und natürlich pharmazeu-

tische Fragen. In das elektronische

Apothekenschild wurden Lagepläne

der einzelnen Apotheken integriert.

Die bei Nutzern beliebte Apotheken-

suche zeigt sich gestalterisch und mit

einem neuen Service aufgewertet.

Neben den bereits etablierten An-

gaben zu den einzelnen Apotheken,

ist nun auch jeweils ein Kartenaus-

schnitt eingebunden, der die Lage

KAMMER ONLINE KAMMER ONLINE / öFFENTLICHKEITSARBEIT

Runderneuert wurde die Homepage der Kammer unter www.akwl.de:Die neue Startseite bietet einen schnellen Einstieg in das umfangreiche Informationsangebot.

Ab der ersten Septemberwoche

wird sich die Apothekerkammer

Westfalen-Lippe mit einem inhaltlich,

technisch und optisch komplett über-

arbeiteten Internetauftritt präsen-

tieren. Unter der bekannten Adresse

www.akwl.de können sich Nutzer

künftig noch schneller und genauer

über die Themen und Services der

Kammer informieren.

Bei der Neugestaltung standen zwei

Aspekte im Vordergrund. Zum einen

soll der Nutzer – gleich ob Kammer-

mitglied, interessierter Bürger oder

etwa Vertreter der Presse – möglichst

ohne Umwege an die gewünschte

Information gelangen. Dazu dienen

die veränderte Optik und damit ein-

hergehend die Entschlackung der

Navigationsstruktur. Zum anderen

sollte die Website technologisch an

die heutigen Standards angepasst

werden. Kernstück der technischen

Neuerungen bildet dabei ein neues

so genanntes Content Management

System (CMS), mit dem die Mitarbei-

ter der Kammer Inhalte auf der Web-

site leichter und schneller und damit

noch kundenfreundlicher einstellen

und aktualisieren können.

Einfachere Navigation, nutzer-

freundliche Informationsgestaltung,

Barrierefreiheit und zeitgemäßes

Design sind die Eckpunkte der über-

arbeiteten Website. Der Zugang zur

Informationsvielfalt der Kammer

wird vereinfacht. Die gesamte Palet-

te der Angebote und Informationen

ist nun auf drei Hauptkapitel zu-

sammengefasst: „Auf einen Blick“,

„Informationen zur Pharmazie“ und

„Arbeitsplatz Apotheke“ heißen die

Einstiege in die vertieften Informa-

tionen. „Unser Internetangebot stellt

häufig den ersten Kontakt mit der

Kammer dar“, sagt Kammerpräsident

Hans-Günter Friese. Es müsse einfach

zu bedienen, schnell und zuverlässig

sein. „Mit dem neuen Aufbau fällt es

leichter, sich im vielfältigen Angebot

zu orientieren und die benötigten In-

formationen zu finden.“

Nicht suchen – finden!

Die Startseite greift dabei wie ge-

wohnt aktuelle Themen und Hinwei-

se auf und präsentiert sie kurz zusam-

mengefasst im Überblick. Daneben

bietet sie wie bisher einen Schnell-

einstieg in den Online-Stellenmarkt,

den Notdienstkalender, den Fortbil-

dungskalender und die Apotheken-

suche. „Nicht suchen – finden“, war

der Grundgedanke bei der Realisie-

Neuer Internetauftritt der Kammer: Anfang September onlinewww.akwl.de wurde im Sommer komplett überarbeitet

rung. Eine flache Navigationsstruktur

trägt diesem Gedanken Rechnung,

damit die Nutzerinnen und Nutzer

die gewünschte Information mit we-

nigen Klicks finden. Bei mittlerweile

über 2.300 Einzelseiten des Kammer-

auftritts keine einfache Aufgabe.

„Ob Notdienst-Apotheke, die Te-

lefonnummer oder Anschrift einer

Apotheke, Informationen zu den

Berufen in der Apotheke das Inter-

netangebot der Kammer hat sich als

zentrales Informationsmedium für

Mitglieder, Fachinteressierte und Bür-

gerinnen und Bürger etabliert“, stellt

Michael Schmitz, Leiter der Abteilung

Öffentlichkeitsarbeit heraus. Er hat

gemeinsam mit Stefan Lammers die

Umsetzung der Website begleitet.

Die Seiten der Kammer werden

der Apotheke im Ort illustriert. Die

Kartographie bietet zudem Möglich-

keiten der Interaktion. So kann über

Zoom-Funktionen die Position der

gewünschten Apotheke präzisiert

oder etwa per Mausklick die Route

geplant werden.

Angebote ausgebaut

Ausgebaut und grafisch weiter her-

ausgearbeitet wurden außerdem die

Auftritte des Versorgungswerks, der

Apothekerstiftung und des West-

fälisch-lippischen Apothekertages.

Diese drei Bereiche sind separat über

einen Navigationsblock oben links zu

erreichen. Die Mitglieder von Kam-

mer und Versorgungswerk werden

im geschlossenen Bereich nicht nur

weiter mit den notwendigen phar-

mazeutischen Sachinformationen be-

liefert, sondern finden hier auch alle

wichtigen Formulare, Anträge und

Veröffentlichungen. Dabei behalten

die bekannten Zugangsdaten selbst-

verständlich ihre Gültigkeit.

Bei der Programmierung des gesam-

ten Auftritts wurde auf den Einsatz

Apothekenschild mit Anreiseinformationen:Das bei vielen Nutzern so beliebte Apothekenschild im Internet enhält jetzt auch einen Lageplan mit Anreiseinformationen.

von Technolo-

gien verzichtet,

die der Barriere-

freiheit im Weg

stehen – so wie

es inzwischen

auch gesetzlich

vorgeschrieben

ist. Behinderten

Menschen ist da-

mit die Nutzung

unseres Informa-

tionsangebotes

uneingeschränkt

und gleichbe-

rechtigt mit

nicht behinder-

ten Menschen

möglich.

Bad Berleburg: Zum „Tag der

Organspende“ hatte der stellver-

tretende KVA im Kreis Siegen-

Wittgenstein, Karsten Wolter am

7. Juni die Vertreter der örtlichen

Presse in seine Apotheke eingela-

den. Unter der Devise „Zukunft

schenken, Organe spenden“ infor-

mierte er über das sensible Thema

Organspende.

Bielefeld: „Mobil sein - dabei

sein“ lautet das Motto eines Ver-

kehrssichterheits- und Mobilitäts-

tages für Senioren am Samstag,

6. September in Bielefeld. Zu den

30 Aktionspartnern zählen auch

die Bielefelder Apotheker, die an

einem Messestand über Medika-

mente und ihre Auswirkung auf die

Verkehrstüchtigkeit aufklären.

Bad Salzuflen: Als Zeitungsverle-

ger ist Uwe Rodemeister, KVA und

BÖ im Kreis Lippe, in Erscheinung

getreten: Er hat die erste Ausgabe

der „Wüstener Jahreszeiten“ mit

Inhalt gefüllt, optisch ansprechend

gestaltet und produzieren lassen.

Das Stadtteil-Magazin soll künftig

– wie der Titel bereits suggeriert –

vierteljährlich erscheinen.

Kreis Höxter: Zum Thema „Haut-

krebs/Sonnenschutz“ fand wäh-

rend der Urlaubs- und Ferienzeit

eine Beratungs- und Aufklärungs-

aktion in den Apotheken und Arzt-

praxen statt. Die Gesundheits- und

Pflegekonferenz des Kreises hatte

die Maßnahme zur Prävention ini-

tiiert, die vom KVA Dr. Peter Junior

tatkräftig begleitet wurde.

Vor Ort: Aktivitäten der KVA und BÖ

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04/2008

APOTHEKENBETRIEB

Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung Neuerungen betreffen Melatonin, Lidocain, Johanniskraut und Paracetamol

Wir dürfen Sie an dieser Stelle

über vier änderungen der Arzneimit-

telverschreibungsverordnung (AVV)

informieren. Sie betreffen Melato-

nin, Lidocain, Johanniskraut und Pa-

racetamol.

Melatonin in Anlage 1

Bereits zu Jahresbeginn wurde Me-

latonin in die Anlage 1 der AMVV

aufgenommen. Es ist somit verschrei-

bungspflichtig und verordnungs-

fähig. In Deutschland befindet sich

inzwischen das zur Monotherapie

für die kurzzeitige Behandlung der

primären, durch schlechte Schlafqua-

lität gekennzeichneten Insomnie bei

Patienten ab 55 Jahren zugelassene

Präparat Circadin® 2 mg Retard-

tabletten im Verkehr.

Über die Herstellung Melatonin-

haltiger Kapseln informiert ein

NRF-Rezepturhinweis, den Sie im In-

ternet unter www.pharmazeutische-

zeitung.de finden. Hier leitet Sie in

der Menüleiste „Service“ die Rubrik

„DAC/NRF“ zu den gewünschten Re-

zepturhinweisen.

Lidocain für Hebammen und

Entbindungspfleger

Zum 1. Juli 2008 gibt es eine weitere

Sonderregelung für Hebammen und

Entbindungspfleger. An diese Be-

rufsgruppe darf unter bestimmten

Voraussetzungen Lidocain ohne ärzt-

liche Verschreibung abgegeben wer-

den.

Ausnahmen gibt es damit bei der

Abgabe an Hebammen und Entbin-

dungspfleger bei den folgenden

grundsätzlich verschreibungspflichti-

gen Arzneistoffen:

1) Fenoterol und seine Salze - zur

Notfalltokolyse in Zubereitun-

gen von 25 µg zur Auflösung in

4 ml Infusionslösung zur lang-

samen (über 2 - 3 Minuten) Bo-

lusinjektion in einer Packungs-

größe von bis zu 5 Ampullen für

den Praxisbedarf,

2) Lidocain und seine Salze - zur

subkutanen und intramusku-

lären Infiltrationsanästhesie zur

Durchführung von Dammschnit-

ten und zur Naht von Damm-

schnitten und Dammrissen im

Rahmen der Geburt in einer

Konzentration bis 1%, einer

Einzeldosis von bis zu 10 ml und

einer Menge von bis zu 10 ml je

Ampulle im Rahmen ihrer Be-

rufsausübung,

3) Methylergometrin und sei-

ne Salze - zur Anwendung bei

Nachgeburtsblutungen in einer

Konzentration bis zu 0,3 mg/ml

und einer Einzeldosis bis zu 1 ml

für den Praxisbedarf und

4) Oxytocin und seine Salze - zur

Anwendung bei Nachgeburts-

blutungen in einer Konzentra-

tion bis zu 3 I.E./ml und einer

Einzeldosis bis zu 1 ml für den

Praxisbedarf.

Johanniskraut in Anlage 1

Johanniskraut zur Behandlung mit-

telschwerer Depressionen wird zum

1. April 2009 unter die Verschrei-

bungspflicht gestellt.

Paracetamol – Änderung der Anlage 1

Paracetamol-haltige Arzneimittel

werden zum 1. April 2009 grundsätz-

lich unter die Verschreibungspflicht

gestellt. Von der Verschreibungs-

pflicht werden Humanarzneimittel

zur oralen Anwendung zur sympto-

matischen Behandlung leichter bis

starker Schmerzen und/oder Fieber in

einer Gesamtwirkstoffmenge von bis

zu 10 g je Packung und zur rektalen

Anwendung ausgenommen.

APOTHEKENBETRIEB

58Wissen für die Praxis

Als Service zur Beratungsunterstützung für jede/n Apotheker/in hat die Apothekerkammer West-falen-Lippe 1997 zwei Regionale Arzneimittel-Informationsstellen eingerichtet. Seitdem können Kammermitglieder weitergehende pharmazeutische Fragen an das paderlog - Zentrum für Kran-kenhauslogistik und Klinische Pharmazie am Brüderkrankenhaus St. Josef, Paderborn und an die Krankenhausapotheke des Prosper-Hospitals in Recklinghausen richten. Viele dieser Frage- stellungen sind für alle Apotheker/innen von Interesse. Daher dokumentieren die beiden Arznei-mittel-Informationsstellen in dieser Rubrik im Wechsel ihre Antworten auf ausgewählte Anfragen.

Retardiertes Cortison zur abendlichen Einnahme?

(UWR) Gibt es ein retardiertes

Cortison-Präparat zur abendlichen

Einnahme? So lautete die Anfrage

eines Arztes, der sich an eine Veröf-

fentlichung hierzu erinnerte.

Cortison sowie weitere Substanzen

aus der Gruppe der Glucocortico-

ide sind antiinflammatorisch und

antiprolifertiv wirksam. Aufgrund

ihrer starken entzündungshem-

menden Wirkung werden sie z. B.

bei Asthma, allergischen Schocks,

rheumatischen und immunolo-

gischen Erkrankungen eingesetzt.

Körpereigene Corticosteroide wer-

den in den frühen Morgenstunden

zwischen 5 bis 8 Uhr vom Körper

besonders intensiv produziert. Um

den zirkadianen Rhythmus nachzu-

ahmen, lautet die allgemeine Ein-

nahmeempfehlung Glucocorticoide

zu oder direkt nach einer Mahlzeit

möglichst nach dem Frühstück ein-

zunehmen.

Bei Patienten mit rheumatoider Ar-

thritis sind die Gelenke morgens

häufig geschwollen, steif und

schmerzen. Voraus geht diesen Be-

schwerden ein nächtlicher Anstieg

von proinflammatorischen Zytoki-

nen. Mit der zeitversetzten Gabe

von Corticoiden um 2 Uhr in der

Nacht lässt sich eine Besserung der

morgendlichen Symptome erreichen.

Aus dieser Erkenntnis heraus wurde

ein retardiertes Prednison-Präparat

(MR: modified-release) entwickelt -

im Unterschied zu den bisherigen

Präparaten mit sofortiger Wirkstoff-

freisetzung (IR: immediate-release).

Die Ergebnisse der randomisierten

Doppelblindstudie (CAPRA-1), die

über zwölf Wochen an Patienten mit

aktiver rheumatoider Arthritis durch-

geführt wurde, zeigen, dass die

abendliche Einnahme einer Pred-

nison-Tablette mit verzögerter Wirk-

stofffreigabe die Dauer der morgend-

lichen Gelenksteifigkeit als auch die

Konzentration des proinflammato-

rischen Zytokins Interleukin-6 (IL-6)

im Vergleich zur Standardprednison-

therapie reduziert.

Die Studie fand unter Leitung von

Professor Frank Buttgereit von der

Medizinischen Klinik mit Schwer-

punkt Rheumatologie und Klinische

Immunologie an der Charité-Univer-

sitätsmedizin Berlin statt. In der

zwölfwöchigen multizentrischen, ran-

domisierten, doppelblinden Studie

erhielten 288 Patienten mit aktiver

rheumatoider Arthritis entweder

„modified-release“ Prednison - Ta-

bletten (n = 144) oder „immediate-

release“ Prednison-Tabletten (n =

144)

Das in der Studie angewendete

„modified-release“ Prednison-Prä-

parat wurde gegen 22 Uhr einge-

nommen und setzte vier Stunden

später den entzündungshem-

menden Wirkstoff Prednison frei.

Beschrieben wird die verzögerte

Ausschüttung des Wirkstoffs damit,

dass langsam Flüssigkeit durch die

mit einer neuartigen Beschichtung

versehene Hülle des Präparates ein-

tritt und dieses nach vier Stunden

zerplatzt. Studienunterlagen sind

eingereicht und die Zulassung be-

antragt. Zum jetzigen Zeitpunkt

lautet die Prognose: Vermutlich er-

folgt die Zulassung eines Präparates

im 3. oder 4. Quartal 2008.

Lancet. 2008 Jan 19;371(9608):

205-14

www.charite.de/charite/presse/

pressemitteilungen/artikel/detail/

neue_rheumapille_wirkt_ueber_

nacht/

http://www.aerzteblatt.de/V4/

archiv/pdf.asp?id=54635

Sonderregelung für Hebammen und EntbindungshelferUnter bestimmten Voraussetzungen darf Lidocain ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Foto: Kai Schenk

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Neues Rezeptur-Formularium feiert 25-jähriges BestehenMittlerweile mehr als 500 Rezepturhinweise im Internet unter www.dac-nrf.de verfügbar

In diesem Sommer feiert das Neue

Rezeptur-Formularium (NRF) sein 25-

jähriges Bestehen. Das Pharmazeu-

tische Laboratorium des NRF mit Sitz

in Eschborn erarbeitet die jährlich

erscheinende Loseblattsammlung

mit standardisierten Rezepturvor-

schriften. Herausgeber des NRF ist

die ABDA – Bundesvereinigung Deut-

scher Apothekerverbände.

In ihrem Auftrag beurteilt die Arz-

neimittelkommission der Deutschen

Apotheker (AMK) Rezepturen vor

der Aufnahme in das NRF. Die wissen-

schaftliche Beratung stellt sicher, dass

nur gesundheitlich unbedenkliche

und keine fragwürdigen Arzneimittel

monographiert werden und obsolete

Rezepturen gestrichen werden.

Mehr als nur Rezepturformel

Seit 1986 werden die Rezepturvor-

schriften in der eigenen Arbeitsgrup-

pe experimentell und redaktionell

erarbeitet. Dem NRF kommt eine

wichtige Funktion in der pharmazeu-

tischen Qualitätssicherung zu, wenn

geeignete Fertigarzneimittel fehlen

und Ärzte im Rahmen der Thera-

piefreiheit Rezepturen zur Herstel-

lung in Apotheken verschreiben.

Entsprechende Nischen der Pharma-

kotherapie liegen vor allem in der

Dermatologie, der Hals-Nasen-Ohren-

Heilkunde, der Zahnmedizin sowie

zunehmend der Pädiatrie. Heute ent-

hält das NRF nicht nur Rezepturen für

unterschiedliche Arzneiformen und

für ein breites Spektrum von Anwen-

dungsgebieten, sondern in den Mo-

nographien und allgemeinen Texten

auch detaillierte Instruktionen zur

Qualitätssicherung der Herstellung in

der Apotheke. Solche Angaben las-

sen Analogien zu noch nicht standar-

disierten Individualrezepturen zu. Sie

sind in dem Maße wichtiger gewor-

den, wie konkrete Informationen zur

Herstellung der Rezepturarzneimittel

im aktuellen Arzneibuch nicht mehr

zu finden sind.

Die NRF-Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe Neues Rezeptur-

Formularium besteht aus einem Apo-

theker, zwei Apothekerinnen und

drei PTA. Im eigenen Laboratorium

werden Rezepturvorschriften prak-

tisch und redaktionell erarbeitet.

Dazu wird die Qualität selbst herge-

stellter Arzneimittel untersucht, opti-

miert und bei der Abfassung der NRF-

Loseblattsammlung zugrunde gelegt.

Zudem werden spezielle Dienstlei-

stungen für die öffentliche Apotheke

angeboten: die Rezeptur-Informati-

onsstelle sowie rund 550 themenbe-

zogene NRF-Rezepturhinweise auf

der Internetseite www.dac-nrf.de.

Die NRF-Rezeptur-Informationsstelle

Die Informationsstelle wurde im Auf-

trag der Apothekerkammern im Jahr

2001 offiziell eingerichtet. Sie gibt

Apotheken Auskunft zu galenischen

Fragen rund um die Arzneimittelre-

zeptur. Dazu gehören Hintergrundin-

formationen zu den NRF-Vorschriften,

Recherchen zu Rezepturvorschriften

aus anderen Formularien sowie Tipps

zu Inkompatibilitäten, Konservierung

und Herstellungsverfahren. Für das

Konzept „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht

das Internetangebot von mehr als 500

NRF-Rezepturhinweisen unter www.

dac-nrf.de. Hinzu kommen mehr als

7.000 weitere Anfragen, die Jahr für

Jahr bearbeitet werden.

Die Arbeitsgruppe Neues Rezepturformularium:Rosemarie Eifler-Bollen, Claudia Schmaus, Antje Lein, Okka Hagemeyer, Heike Fischer und Dr. Holger Reimann erarbeiten die Rezepturvorschriften des NRF. Foto: Govi-Verlag

Qualitätsmanagement in KurzformDas Vier-Bausteine-Modell

QMS

Viele verbinden mit dem Begriff

Qualitätsmanagement nur Berge von

Papier, in denen Dinge geregelt wer-

den, die allen sowieso schon bekannt

sind. Dies ist ein Eindruck, der erst

recht seit der Umstellung der DIN-

Norm im Jahre 2000 nicht richtig ist.

Qualitätsmanagement ist vielmehr

eine Managementmethode, mit der

Betriebe vom Ein-Mann-Unterneh-

men bis zum Großkonzern so geführt

werden, dass die Erfüllung der Kun-

denwünsche in gleich bleibender,

hoher Qualität zu mehr Erfolg führt.

Anhand des „Vier-Bausteine-Mo-

dells“ lässt sich zeigen, dass diese

international anerkannte und prak-

tizierte Methode eigentlich nur aus

vier einfachen Schritten besteht.

Das sind die vier Schritte des Qualitätsmanagement

Schritt 1: Planung

Management beginnt mit der Be-

schreibung, was das Besondere an der

eigenen Apotheke gegenüber ande-

ren Apotheken ist (Leitbild) und wel-

che Ziele das Unternehmen in einem

bestimmten Zeitraum erreichen soll.

Aus den Gesamtzielen wird abgelei-

tet, wie der einzelne Mitarbeiter zum

Erfolg beitragen soll und welche Maß-

nahmen Erfolg versprechend sind.

Schritt 2: Durchführung

Damit alles eine gewisse Verbindlich-

keit hat und im Zweifelsfall sowie in

der Einarbeitungsphase alle Mitar-

beiter nachschlagen können, wird ein

Handbuch erstellt. Es enthält, über-

sichtlich gegliedert, die getroffenen

Vereinbarungen (Prozessbeschrei-

bungen). Erfolg ist nur machbar,

wenn alle an einem Strang ziehen.

Mit anderen Worten: Jeder weiß, wo-

für er verantwortlich ist, und die für

eine Apotheke wirklich wichtigen

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Arbeitsabläufe (Beratung, Rezeptur,

pharmazeutische Dienstleistung) wer-

den so festgelegt, dass sie von allen

mit gleich bleibend hoher Qualität

ausgeführt werden können. Auch

eher kleinere, organisatorische Dinge

werden mit dem Team vereinbart und

im Qualitätsmanagementhandbuch

verbindlich gemacht. Denn es sind oft

diese Kleinigkeiten, wie mangelnde

Informationsweitergabe oder nicht

auffindbare Unterlagen, die als Sand

im Getriebe wirken.

Schritt 3: Prüfung

Letztendlich lebt jedes Unternehmen

von der Zufriedenheit derer, die An-

sprüche an seine Dienstleistung oder

Produkte stellen (Gesetzgeber, Kun-

den, Marktpartner), aber vor allem

von den zahlenden Kunden. Alle Hin-

weise auf die Erfüllung der Kunden-

wünsche und der unterschiedlichen

Ansprüche (z. B. Kundenlob, Kunden-

tadel, Revisionsberichte, Ergebnisse

von Beratungstests) werden daher

nicht nur regelmäßig gesammelt, son-

dern auch dahingehend ausgewertet,

welche Möglichkeiten und Maßnah-

men zur Verbesserung der Dienstleis-

tungsqualität sich daraus ergeben.

Darüber hinaus überprüft das ge-

samte Apothekenteam in festge-

legten Zeitabschnitten selbst, ob die

Apothekenpraxis noch mit der selbst

festgelegten Vorgehensweise im

Handbuch übereinstimmt (Internes

Audit). Wenn dabei festgestellt wird,

dass die Rahmenbedingungen (z. B.

Leitlinien, Gesetze oder Verträge) sich

geändert haben, oder sich im Alltag

eine andere Vorgehensweise als bes-

ser herausgestellt hat, wird das Hand-

buch aktualisiert. Dies ist auch eine

Gelegenheit, die Arbeitsabläufe wie-

der dem eigenen Standard anzupas-

sen, wenn im Laufe der Zeit einzel-

ne Schritte in Vergessenheit geraten

sind, anders durchgeführt wurden

oder die notwendige Dokumentation

nicht vollständig ist.

Schritt 4: Verbesserung

Das Gesetz der Evolution, wonach auf

Dauer nur überlebt, wer lernt und sich

geänderten Umweltbedingungen an-

passen kann, gilt auch für Unterneh-

men. Das ist auch der eigentliche Kern

des Qualitätsmanagements – zielori-

entiert und geplant vorzugehen, den

eigenen Erfolg zu überprüfen und

daraus für die Zukunft zu lernen. Als

ersten Schritt verschafft man sich, in

der Regel am Ende eines Jahres, einen

Überblick über alle Fakten: die gesetz-

ten Ziele, die durchgeführten Maß-

nahmen, die erreichten Ergebnisse

sowie die Änderung der Rahmenbe-

dingungen. Dann erfolgt die eigent-

liche Bewertung, der Lernvorgang:

was ist im Hinblick auf die Erfüllung

der Kundenwünsche, auf den Erfolg

des Unternehmens und auf die Zufrie-

denheit der Mitarbeiter gut gelaufen,

was nicht? Welche Änderungen im

Umfeld bieten neue Chancen für die

Apotheke, welche neue Risiken und

wie kann man diesen begegnen?

Zusammen mit dem Team wird diese

Analyse dann in neu anzustrebende

Ziele, konkret geplante Maßnahmen

und vielleicht auch in eine geänderte

Vision für die Apotheke umgesetzt.

Wie so häufig im Leben erscheint das

Erfolgsprinzip auch beim Qualitäts-

management recht einfach, fast zu

simpel zu sein. Es erfordert jedoch

genau das Durchhaltevermögen und

den Aufwand, auch an Dokumenta-

tion, um das Prinzip in der Praxis er-

folgreich umzusetzen.

Es lohnt sich: Qualitätsmanagement

ist kein Selbstzweck, sondern ein be-

währter Weg, alle apothekerlichen

Qualitätsbemühungen zu bündeln,

um den ständig neuen Herausforde-

rungen im Gesundheitswesen erfolg-

reich zu begegnen.

Pharmazeutische Fachprüfer gesucht

Als eine Maßnahme zur Qualitäts-

sicherung führt die Apothekerkam-

mer Westfalen-Lippe seit dem Jahr

2002 Erhebungen zur Sicherung der

Beratungsqualität durch. Die Apothe-

kenbesuche werden von Apotheker/

innen durchgeführt, die nebenberuf-

lich als Pharmazeutische Fachprüfer

tätig sind. Vor Beginn der Tätigkeit

durchlaufen die neuen Fachprüfer

eine Schulung durch die Kammerge-

schäftsstelle.

Für die Regierungsbezirke Arnsberg

und Detmold werden noch weitere

Fachprüfer gesucht.

Voraussetzung ist, dass Sie derzeit in

einer öffentlichen Apotheke arbeiten

und über mehrjährige Berufserfah-

rung und kommunikatives Geschick

verfügen sowie in einem der beiden

Regierungsbezirke wohnen.

Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Frau Dalhus (Tel: 02 51/ 5 20 05-71 oder per E-Mail an [email protected]).

BERATUNGSECKE

Bei vielen Urlaubern, die in sonnige Gefilde reisen wol-

len, gehört der Kauf geeigneter Sonnenschutzmittel fest

zur Urlaubsvorbereitung. Wer sich dazu in die Apotheke

begibt, sollte umfassend z. B. über Lichtschutzfaktoren

sowie die Auswahl und Anwendung des geeigneten Mit-

tels beraten werden. Im Folgenden haben wir einige In-

formationsquellen zum Thema Sonnenschutzmittel aus

dem Internet zusammengetragen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine

umfangreiche Stellungnahme mit Informationen, Tipps

und Empfehlungen zu Sonnenschutzmitteln veröffent-

licht. Hier ist unter anderem nachzulesen, wie aktuelle

wissenschaftliche Veröffentlichungen über mögliche hor-

monelle (endokrinologische) Nebenwirkungen von UV-

Filtersubstanzen zu bewerten sind. Auch auf die Frage,

wie die Anwendungshinweise auf den Verpackungen

im Hinblick auf die mengenmäßige Anwendung und die

eventuelle Annahme eines verlängerten Sonnenschutzes

zu beurteilen sind, findet man hier eine Antwort (1).

Wer sich über die Eigenschaften der verschiedenen UV-

Filtersubstanzen informieren möchte, wird hier ebenfalls

fündig. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat eine

neunseitige Stellungnahme zu dieser Thematik im Inter-

net hinterlegt (2). Unter dem Titel „Sonnenschutzmittel

– Nutzen oder Schaden“ hat sich der WDR im Juni dieses

Jahres in einer Folge der Fernsehreihe „Servicezeit: Ge-

sundheit“ kritisch mit den Sonnenschutzmitteln ausein-

andergesetzt. Der Beitrag enthält Informationen über

den Zusammenhang zwischen Hautalterung, Sonnen-

brand und Hautkrebs sowie zehn praktische Tipps zum

richtigen Umgang mit der Sonne (3).

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen

Unfallversicherung (BGIA) widmet einen mehr als achtzig-

seitigen Report dem Thema „Eignung von Sonnenschutz-

mitteln zur Hautkrebsprävention“. Das Dokument kann

auf der Homepage des BGIA herunter geladen werden

(4). Antworten auf die Frage nach der Schutzwirkung von

Sonnenschutzmitteln gegen die UVA-Strahlung enthält ein

Pressetext der Gesellschaft für Dermopharmazie e. V. (5).

Einen guten Überblick über die Thematik Sonnenschutz-

mittel bietet auch der Artikel von Professor Dr. Rolf Da-

niels in der Pharmazeutischen Zeitung Online (6).

Quellen:

(1) http://www.bfr.bund.de/cm/206/informationen_tipps_

und_empfehlungen_zu_sonnenschutzmitteln.pdf

(2) http://www.bfr.bund.de/cm/206/uv_filter_in_sonnen-

schutzmitteln.pdf

(3) http://www.wdr.de/tv/servicezeit/gesundheit/sen-

dungsbeitraege/ 2008/0602/03_sonnenschutzmittel.

jsp(4) http://www.dguv.de/bgia/de/pub/rep/pdf/rep05/

biar0306/ReportGesamt.pdf

(5) http://www.gd-online.de/german/veranstalt/

images2006/GD-Stellungnahme-UVA-Schutz-18

.11.05.pdf

(6) http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.

php?id=3124

Sonnenschutzmittel: Beratung in der Apotheke

BERATUNGSECKE

Achtung Sonnenschutz!Über Möglichkeiten und Grenzen informieren umfassende Internet-portale. Foto: Mock&More

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QMS/FORTBILDUNG

Wir gratulieren den im Mai, Juni

und Juli 2008 erst- und rezertifi-

zierten Apotheken:

Einhorn-Apotheke, Barntrup

Krankenhausapotheke Herz-

und Diabeteszentrum NRW,

Bad Oeynhausen

Milan-Apotheke, Witten

Süd-Apotheke, Bad Oeynhausen

Teutoburg-Apotheke, Detmold

Zeppelin-Apotheke, Ahlen

Adler-Apotheke, Beckum

Adler-Apotheke, Erwitte

Adler-Apotheke, Witten

Apotheke des Evangelischen

Krankenhauses Witten gGmbH,

Witten

Mohren-Apotheke, Gütersloh

Ruhrland-Apotheke, Bochum

Schildkröten-Apotheke,

Warburg

Stifts-Apotheke, Fröndenberg

Zentralapotheke Märkische

Kliniken GmbH, Lüdenscheid

Pinguin-Apotheke, Hamm

Wittekind-Apotheke,

Hiddenhausen

Apotheke des Städtischen

Klinikums, Gütersloh

Erstzertifizierung

Rezertifizierung

Wir gratulieren!

Den „Neurologischen und psychia-

trischen Erkrankungen“ widmet sich

der 4. Internationale Fortbildungs-

kongress für Apotheker vom 17. bis

19. Oktober 2008 im polnischen Kra-

kau. Namhafte Referenten aus dem

Gastgeberland sowie aus Deutsch-

land sorgen für ein Fortbildungshigh-

light in einer sehenswerten Stadt, das

u. a. auch von der Bundesapotheker-

kammer unterstützt wird. Sämtliche

Vorträge werden simultan in die

deutsche Sprache übersetzt.

Für einen nordrhein-westfälischen

„Einschlag“ sorgt die internationale

Abschlussdiskussion am Sonntag, 19.

4. Fortbildungskongress für Apothekerin Krakau vom 17. bis 19. Oktober 2008Treffpunkt für Pharmazeuten aus Ost und West

Oktober (14 bis 16 Uhr) unter dem

Titel „Der Nutzen des Apothekers/

der Apotheke für den gesunden

und kranken Mensch“. Sie wird von

Kammerpräsident Hans-Günter Frie-

se (Fröndenberg) moderiert, der als

Gesprächspartner u. a. Ministerialrat

Walter Frie (Düsseldorf) befragen

wird.

Das detaillierte Vortragsprogramm

finden Sie online unter www.salusint.

com.pl.

Die Teilnahme an diesem Fortbil-

dungskongress wird im Rahmen des

freiwilligen Fortbildungszertifikates

mit 20 Punkten anerkannt.

Fortbildungsprogramm: Ihre Meinung ist uns wichtigNicht nur per Evaluationsbogen

Die Förderung der beruflichen

Fortbildung ist eine unserer wich-

tigsten Aufgaben. Deshalb sind wir

ständig bemüht, unseren Kammer-

mitgliedern und allen anderen phar-

mazeutischen Berufsgruppen nicht

nur ein attraktives Fortbildungspro-

gramm anzubieten, sondern auch die

Rahmenbedingungen unserer Veran-

staltungen zu optimieren. Denn nur

wenn alles stimmt, können wir am

Ende von einer gelungenen Veran-

staltung sprechen.

Aufgrund der Vielzahl der Veranstal-

tungen, die zum Teil zeitgleich und

zudem dezentral in unserem gesam-

ten Kammergebiet durchgeführt

werden, ist es uns leider nicht mög-

lich, überall selbst vor Ort zu sein.

Deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe

angewiesen.

Nutzen Sie unsere Evaluationsbögen!

Routinemäßig lassen wir grundsätz-

lich pro Veranstaltungsreihe eine

Veranstaltung an einem Ort durch

die Teilnehmer evaluieren. Um mög-

lichst aussagekräftige Ergebnisse zu

erhalten, wählen wir einen Veran-

staltungsort mit einer hohen Teil-

nehmerzahl aus. Des Weiteren wird

nach Möglichkeit die Veranstaltung

evaluiert, die am Beginn einer Ver-

anstaltungsreihe stattfindet, um die

Ergebnisse ggf. bereits in die Folge-

veranstaltungen einfließen lassen zu

können. Daher bitten wir Sie, uns auf

diese Weise Ihr Feedback zu geben.

Die Kreuzchen und Anmerkungen

sind schnell gemacht und liefern uns

wertvolle Informationen.

Informieren Sie uns direkt!

Unabhängig davon, ob eine Evaluati-

on vor Ort durchgeführt wurde oder

nicht, nehmen wir selbstverständlich

gerne jede Art von Feedback entge-

gen. Wir sind ausgesprochen dankbar

für Hinweise und Anregungen, kön-

nen wir doch so unser Fortbildungs-

programm noch besser an Ihren Wün-

schen und Bedürfnissen ausrichten.

Daher: Zögern Sie nicht und kontak-

tieren Sie uns, per Telefon, E-Mail

oder persönlich – denn so ist es uns

möglich, unsere Angebote und un-

seren Service weiter zu optimieren.

EvaluationsbögenBei Veranstaltungen mit einer hohen Teil-nehmerzahl legen wir Evaltuationsbögen aus. Sie helfen uns sehr, wenn Sie diese aus-gefüllt an uns zurückgeben. Foto: AKWL

FORTBILDUNG/WEITERBILDUNG

Zulassungen und Ermächtigungenim Kammergebiet Westfalen-Lippeim Zeitraum 23. Mai bis 25. Juli 2008

Folgende Apotheker/innen sind

für die nachstehenden Gebiete

durch die Apothekerkammer West-

falen-Lippe zur Weiterbildung er-

mächtigt und/oder die Apotheke

bzw. Institution als Weiterbildungs-

stätte zugelassen worden.

Ermächtigungs- und Zulassungszeit-

räume können unterschiedlich sein.

Allgemeinpharmazie

Weiterbildungsstätte Name der/des ErmächtigtenZulassungszeitraum Ermächtigungszeitraum

Wittekind-Apotheke Thöle, ChristinaJöllenbecker Str. 119/Nordpark 01.03.2008 – 28.02.201433613 Bielefeld 01.03.2008 – 28.02.2014

Apotheke zur Rose Hiemesch, Wolf DietrichWilly-Brandt-Platz 4 01.05.2008 – 30.04.201432756 Detmold 01.05.2008 – 30.04.2014

Markt-Apotheke Giesbert, HubertAm Markt 13 01.04.2008 – 31.03.201448282 Emsdetten 01.04.2008 – 31.03.2014

Engel-Apotheke Brinkmann, JosefHammer Str. 90 A 01.03.2008 – 28.02.201459075 Hamm 01.03.2008 – 28.02.2014

Bad-Apotheke Parkstr. 55 32805 Horn-Bad Meinberg 01.04.2008 – 31.03.2014

Kant-Apotheke Lübke, RudolfHagener Str. 117 A 01.08.2008 – 31.07.201458642 Iserlohn 01.08.2008 – 31.07.2014

Pantaleon-Apotheke Mense, SabineKönemannstr. 11 01.08.2008 – 31.07.201448161 Münster 01.08.2008 – 31.07.2014

Aesculap-Apotheke Schlötel, IngridAm Ostentor 5 01.05.2008 – 30.04.201458239 Schwerte bis 30.09.2008

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WEITERBILDUNG

Allgemeinpharmazie

Apotheke im Minipreis Center OHG Michels, Dr. KlausBahnhofstr. 8 01.05.2008 – 30.04.201433415 Verl 01.05.2008 – 30.04. 2014

Klinische Pharmazie

Krankenhausapotheke Sarepta Türoff, RenateNazarethweg 10 01.06.2008 – 31.05.201433617 Bielefeld 01.06.2008 – 31.05.2014

Apotheke des St. Marien-Hospitals Scharfenkamp, BerndAltstadtstr. 23 01.09.2008 – 31.08.201444534 Lünen 01.09.2008 – 31.08.2014

Apotheke des St. Martinus-Hospitals Hospitalweg 6 57462 Olpe 01.07.2008 – 30.06.2009

Pharmazeutische Technologie

Dr. August Wolff GmbH & Co KG Knie, Dr. UlrichSudbrackstr. 56 01.04.2008 – 31.03.201433611 Bielefeld 01.04.2008 – 31.03. 2014

Öffentliches Gesundheitswesen

Apothekerkammer Westfalen-Lippe Walter, Dr. AndreasBismarckallee 25 01.08.2008 – 31.07.201448151 Münster unbegrenzt

Weiterbildungsstätte Name der/des ErmächtigtenZulassungszeitraum Ermächtigungszeitraum

Am 23. Oktober 2008 startet der erste – und bereits aus-

gebuchte – Weiterbildungszyklus im Bereich Geriatrische

Pharmazie. Dieser zielt darauf ab, Arzneimittelrisiken,

Nebenwirkungen und Medikationsfehler sowohl im häus-

lichen als auch im stationären Bereich zu identifizieren und

entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Aufgrund

der hohen Nachfrage ist für den Mai 2009 der Start eines

zweiten Zykluses geplant.

Als Termine sind die folgenden drei Wochenenden vor-

gesehen: Donnerstag, 21. Mai bis Sonntag, 24. Mai 2009,

Donnerstag, 18. Juni bis Sonntag, 21. Juni 2009 und Don-

nerstag, 10. September bis Sonntag, 13. September 2009.

Der größte Anteil verordneter Arzneimittel entfällt auf

die Behandlung betagter und hoch betagter Patienten.

Um nicht einer unheilvollen Polypharmazie mit einem

beträchtlichen Nebenwirkungsrisiko Vorschub zu leisten,

müssen die handelnden sowie die betroffenen Personen

die besonderen Charakteristika und Risiken der medika-

mentösen Therapie älterer Menschen kennen. Neben den

teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen verursachen

arzneimittelbezogene Probleme bei älteren multimorbi-

den Patienten erhebliche Kosten im Gesundheitswesen.

Hohe Nachfrage: Weiterbildung im Bereich Geriatrische Pharmazie Zweiter Zyklus startet im Mai 2009

Geriatrische PharmazieDer Weiterbildungstitel trägt dem steigenden Bedarf Rechnung.Foto: ABDA

WEITERBILDUNG

Bitte rufen Sie uns an oder mailen Sie:Dr. Sylvia Prinz02 51/5 20 05 -39, [email protected] Deiters02 51/5 20 05-20, [email protected] Nagel02 51/5 20 05-43, [email protected]

Wir informieren und beraten Sie gerne!✆

@

Beim alternden Organismus wird die

individuelle Pharmakokinetik vie-

ler Wirkstoffe verändert. Aber auch

die Pharmakodynamik ändert sich.

Bestimmte Arzneimittel, die zur An-

wendung beim alten Menschen als

bedenklich angesehen werden, sind

zwar in der sogenannten „Beers-Li-

ste“ aufgeführt, dennoch muss das

Hauptaugenmerk immer auf einer

sorgsam individualisierten Arznei-

mittelauswahl und -dosierung liegen,

unter Berücksichtigung individueller

Risikofaktoren. Daher ist es beson-

ders wichtig, dass der ältere Patient

bei seiner Medikation ausreichend

betreut wird, auch durch seinen

Apotheker. In dem 100-stündigen

Seminarzyklus sollen die spezifischen

Kenntnisse vermittelt und auf eine

interdisziplinäre Zusammenarbeit

mit den anderen Berufsgruppen im

Gesundheitswesen vorbereitet wer-

den.

Welche Inhalte erwarten Sie?

Gerontologie/Geriatrie: z. B. Ambu-

lante Pflege und neue Wohnformen,

Angehörigenpflege, chronisch kran-

ke Senioren, Hospizbewegung, Pal-

liativmedizin und Sterbebegleitung,

Rechtsgrundlagen, Sozialgesetzge-

bung.

Besonderheiten der geriatrischen

Pharmakotherapie: z. B. Therapie

typischer Alterserkrankungen, geron-

topsychiatrische Erkrankungen, arz-

neimittelbezogene Probleme des alten

Menschen, Pharmakokinetik – Pharma-

kodynamik beim alten Menschen.

Patientensicherheit und Risikoma-

nagement: z. B. die Rolle des Apothe-

kers im multidisziplinären geria-

trischen Versorgungsprozess, Pflege-

dokumentation, pflegerelevante

Prävention arzneimittelbezogener

Probleme im Lebensumfeld der Seni-

oren, Qualitätssicherung der Arznei-

mittelversorgung, Methoden einer

seniorengerechten Pharmazeutischen

Betreuung.

Praxis der Versorgung der geria-

trischen Patienten: z. B. Hilfsmittel

und Medizinprodukte, Wundversor-

gung und Sondenernährung, Schu-

lungen des Pflegepersonals, der

Angehörigen und Patienten, wirt-

schaftliche Aspekte der Versorgung.

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme

sind eine zwölfmonatige Berufser-

fahrung (mind. 20 Stunden/Woche)

als Apotheker/in nach Erhalt der Ap-

probation sowie die Tätigkeit in ei-

ner öffentlichen Apotheke, Kranken-

hausapotheke oder anderen Einrich-

tung (mindestens zehn Stunden/Wo-

che) einschließlich des Besuchs von

anerkannten Seminaren. Darüber hin-

aus sind erforderlich:

Teilnahme am achtstündigen

Seminar „Grundlagen der phar-

mazeutischen Betreuung“.

Planung und Durchführung von

mindestens einer Schulungs- oder

Fortbildungsveranstaltung für

Fachpersonal.

Nachweis eines zweitägigen Prak-

tikums in einer Altenpflegeeinrich-

tung, davon mindestens ein Tag

im stationären Bereich (acht Stun-

den). Dieses Praktikum muss zwi-

schen dem 2. und 3. Seminarblock

liegen, da die Aufgabenstellung

im 2. erläutert und das Ergebnis

im 3. Seminarblock vorgetragen

werden muss.

Mindestens eine Stationsbege-

hung mit detailliertem Ergeb-

nisprotokoll in einer stationären

Alteneinrichtung. Diese sollte vor-

zugsweise auch zwischen dem 2.

Prüfungstermin am 4. November Pharmazeutische Analytik

Allen Weiterzubildenden, die in

Kürze ihre Weiterbildungszeit im Ge-

biet Pharmazeutische Analytik erfül-

len, bieten wir einen Prüfungstermin

am Dienstag, 4. November 2008 an.

Bitte reichen Sie uns bei Interesse Ihre

Prüfungsunterlagen bis spätestens

zum Freitag, 26. September 2008 ein.

Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie

sich bitte an Frau Dr. Sylvia Prinz

unter Tel.: 02 51/5 20 05-39 oder an

Frau Magret Nagel unter Tel.: 02 51/

5 20 05-43.

und 3. Seminarblock stattfinden.

Erstellung und Präsentation von

mindestens einem Patientenprofil

als Projektarbeit.

Die Weiterbildung schließt mit

einer Prüfung vor dem Prüfungs-

ausschuss der Apothekerkammer

Westfalen-Lippe ab.

Die Seminare innerhalb der Weiter-

bildung kosten in Westfalen-Lippe

pro Seminarstunde 13 Euro. Zusätz-

lich wird eine Prüfungs- und Urkun-

dengebühr in Höhe von 150 Euro er-

hoben.

Zulassungen und Ermächtigungen – Fortsetzung –

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PKA-Ausbildung: 5.000 Euro Ausbildungsbonus sichernInfotelefon der Agentur für Arbeit

AUSBILDUNG

Claudia Mahler

Wir gratulieren!

Tanja Gröne Eylem Coban Nina Czach Miriam Rogge

Barbara Meinker Eva-Maria Haak

Auszeichnungen für die besten PKA-Prüflinge Abschlussprüfungen im Sommer 2008

Für die 16 besten Absolventinnen

der PKA-Abschlussprüfungen gab es

auch in diesem Sommer wieder ne-

ben dem Prüfungszeugnis ein Präsent

der Apothekerkammer. Über die Aus-

zeichnungen informierten wir mit in-

dividuellen Presseinformationen und

Fotomaterial auch die Lokalpresse.

Auf diese Weise bleibt das Berufsbild

der PKA im Gespräch – gleiches gilt

natürlich auch für die erfolgreichen

Ausbildungsapotheken.

Wir gratulieren allen erfolgreichen

PKA-Prüflingen und bedanken uns zu-

gleich bei den Ausbildungsbetrieben

und den Berufskollegs, die wesentlich

zum Erfolg ihrer Auszubildenden im

Gebiet der folgenden Prüfungsaus-

schüsse beigetragen haben:

Arnsberg/Industriegebiet

Am 2. und 3. Juni 2008 fanden im

Apothekerhaus in Münster die prak-

tischen Abschlussprüfungen für den

Prüfungsausschuss Arnsberg/Indus-

triegebiet statt. Die vier erfolgreichen

Prüflinge wurden vom Ausschussvor-

sitzenden Hubert Mues aus Lippstadt

ausgezeichnet: Martina Miemiec

(Ausbüttels-Apotheke im EKS in Dort-

mund, Robert-Schuman-Berufskolleg

in Dortmund), Miriam Rogge (Son-

nen-Apotheke in Hamm, Friedrich-

List-Berufskolleg in Hamm), Sonja

Kusber (Blaue Apotheke Kortumstra-

ße in Bochum, Berufskolleg für Wirt-

schaft und Verwaltung in Herne) und

Virginia Pauschert (Rats-Apotheke

oHG in Soest, Hubertus-Schwartz-Be-

rufskolleg in Soest).

Die Fotos aller Prüflinge und der Prüfungsbesten finden Sie auch im Internet unter www.akwl.de.

mittlerem Schulabschluss – die seit

mehr als zwei Jahren einen Ausbil-

dungsplatz suchen – ausbilden oder

die einen zusätzlichen betrieblichen

Ausbildungsplatz einrichten und die

hierfür erforderlichen Kriterien erfül-

len. 50 Prozent des Ausbildungsbonus

werden nach Ablauf der Probezeit

und die restlichen 50 Prozent nach

Anmeldung des Auszubildenden zur

Abschlussprüfung gezahlt – sofern

das Ausbildungsverhältnis fortbe-

steht. Weitergehende Informationen

erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Arbeits-

agentur oder unter der speziell für Ar-

beitgeber eingerichteten Rufnummer

0 18 01/66 44 66.

Sie erhalten weitere Infos unter der für Arbeitgeber eingerichte-ten Rufnummer 0 18 01/66 44 66.✆

AUSBILDUNG

Arnsberg/Sauerland

Im Bereich Arnsberg/Sauerland

zeichnete die Prüfungsausschuss-

vorsitzende Gabriele Lönquist-Tieck

(Nachrodt-Wiblingwerde) die drei

Prüfungsbesten mit einer Urkunde

und einem kleinen Präsent aus. Es

handelt sich hierbei um: Julia Becker

(Staberg-Apotheke in Lüdenscheid),

Maike Lingemann (Schiller-Apotheke

in Iserlohn) und Claudia Mahler (Rats-

Apotheke in Lüdenscheid). Alle drei

frischgebackenen PKA besuchten das

Berufskolleg der Stadt Hagen – Kauf-

mannschule I.

Münster/Nord

Hubert Mues konnte im Bereich des

Prüfungsausschusses Münster/Nord

sechs erfolgreichen Prüflingen gratu-

lieren. Das Berufskolleg für Wirtschaft

und Verwaltung in Ahaus besuchten

Eva-Maria Haack (Markt-Apotheke

in Coesfeld) und Barbara Meinker

(Hirsch-Apotheke in Gescher), an

der Hansaschule Münster drückten

Anna Schlieker-Steens (Marien-Apo-

theke in Olfen) und Jaqueline Yigitt

(Engel-Apotheke in Ennigerloh) die

Schulbank, und das Berufskolleg für

Wirtschaft und Verwaltung in Rheine

besuchten Sandra Engbers (Alte

Stadt-Apotheke in Ochtrup) und Iri-

na Snobischev (Marien-Apotheke in

Rheine).

Detmold

Im Rahmen einer Entlassungsfeier des

Rudolf-Rempel-Berufskollegs in Biele-

feld wurden die drei besten Prüflinge

Eylem Coban (Hof-Apotheke in Det-

mold), Nina Czach (Leopold-Apotheke

in Lemgo) und Tanja Gröne (Apotheke

des Klinikum Lippe-Detmold GmbH in

Detmold) von Fachkundelehrerin Hil-

degard Spiekermann-Taschner mit ei-

ner Urkunde sowie einem Präsent der

Apothekerkammer ausgezeichnet.

Ergebnis der Abschlussprüfung für auszubildende PKA im Sommer 2008

Prüfungsausschuss Gut Befriedi-

gend

Ausrei-

chend

Nicht be-

standen

Insgesamt

Arnsberg/Industriegebiet 15 27 8 5 55

Arnsberg/Sauerland 3 11 3 1 18

Detmold 13 19 1 1 34

Münster/Nord 18 16 2 0 36

Münster/Süd 13 9 2 0 24

Insgesamt: 62 82 16 7 167

Apotheken, die eine zusätzliche

PKA-Ausbildungsstelle einrichten

oder Jugendliche einstellen, die schon

längere Zeit erfolglos eine Lehrstelle

suchen, können unter bestimmten

Voraussetzungen eine finanzielle

Förderung erhalten. Der Ausbil-

dungsbonus, der bei Einstellung von

PKA-Auszubildenden einmalig 5.000

EUR beträgt und rechtzeitig vorher

bei der zuständigen Arbeitsagentur

beantragt werden muss, ist Teil des

Konzepts „Jugend - Ausbildung und

Arbeit“ der Bundesregierung.

Der Bonus kann für Ausbildungsver-

träge gezahlt werden, die zwischen

dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezem-

ber 2010 beginnen. Die Förderung

geht an Arbeitgeber, die so genannte

Altbewerber u. a. mit Hauptschulab-

schluss einstellen, die Bewerber mit

Martina Miemiec

Irina Snobischev Sandra Engbers

Anna Schlieker-Steens Jaqueline Yigitt

Julia Becker Sonja Kusber Virginia Pauschert Maike Lingemann

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AUSBILDUNG

Berichtshefte

Alle Auszubildenden, die sich zur

Abschlussprüfung anmelden, sind ge-

halten, dem zuständigen Fachkunde-

lehrer ihre Berichtshefte vorzulegen.

Die genauen Termine werden den

Auszubildenden durch die Fachkun-

delehrer/innen bekannt gegeben.

Das Führen eines Berichtsheftes ist

gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbil-

dungsgesetz in Verbindung mit § 8

Abs. 1 Nr. 2 der Prüfungsordnung

eine Voraussetzung für die Zulassung

zur Abschlussprüfung. Die Vorlage

des vorgeschriebenen Berichtsheftes

wird durch den zuständigen Fachkun-

delehrer bescheinigt. Termin für die

Vorlage der Bescheinigung von der/

dem Auszubildenden oder der/dem

zuständigen Fachkundelehrer/in ist

der 26. September 2008 (dieser Ter-

min wurde den Fachkundelehrern/in-

nen durch die Kammergeschäftsstelle

rechtzeitig bekannt gegeben). Fehlt

die Bescheinigung, kann keine Zulas-

sung zur Abschlussprüfung erfolgen.

Um die Prüfung der Berichtshefte zu

erleichtern, sollten außen auf dem De-

ckel oder Umschlag des Berichtsheftes

Name und Anschrift der Auszubilden-

den sowie der Ausbildungsapotheke

angegeben sein.

Ran an die Zielgruppe: Apotheker werben vor Ort um den BerufsnachwuchsKammer war 2008 bereits auf 23 Messen präsent

So betreute Apotheker Peter Fiedler,

Leiter der Äskulap-Apotheke in Marl,

gemeinsam mit seiner Pharmazeu-

tisch-kaufmännischen Angestellten

Jaqueline Schrader (Bild) die Ausbil-

Ganz nah dran am Berufsnachwuchs:Jaqueline Schrader (l.), PKA in der Äskulap-Apotheke in Marl, informierte Jessica Könning und Marina Parsegla, beide Schülerinnen der 10. Klasse der Hermann-Claudius-Schule in Marl, bei der Ausbildungsplatzbörse in Marl über den Beruf der PKA. Foto: Peter Fiedler

Nicht zuletzt aufgrund der demo-

graphischen Entwicklung wird der

Wettkampf um den Berufsnachwuchs

immer intensiver. Die Apothekerkam-

mer hat das längst erkannt und ist

seit vielen Jahren – unterstützt durch

Apotheker/innen vor Ort bzw. deren

Mitarbeiter sowie Vertreter/innen der

PTA-Lehranstalten – auf lokalen Be-

rufsinformationsveranstaltungen und

Ausbildungsplatzbörsen präsent.

In diesem Jahr wurde die hierfür er-

stellte und 2005 komplett überarbei-

tete Wanderausstellung „Arbeiten

im Apothekenteam“ bereits auf 23

Veranstaltungen gezeigt. „Viele Bil-

dungseinrichtungen und Städte er-

kennen vor dem Hintergrund des zu

erwartenden Fachkräftebedarfs die

Bedeutung der Ausbildung, legen

entsprechende Veranstaltungen auf

und bieten uns an, uns hieran zu be-

teiligen“ so Abteilungsleiter Klaus

Bisping.

dungsplatzbörse am 28. Mai 2008 in

Marl und informierte viele interes-

sierte Schulabgänger der Haupt- und

Realschule sowie des Gymnasiums in

Marl über Ausbildungsinhalte und

AUSBILDUNG

Arbeitsmöglichkeiten in der Apothe-

ke. Durch den Einsatz von Auszubil-

denden am Messestand kann oftmals

die Hemmschwelle für potentielle

Bewerber gesenkt und ein leichter

Einstieg in ein Informationsgespräch

gefunden werden.

Das hierfür zur Verfügung gestellte

und angelieferte moderne Messesys-

tem sowie die Flyer zu den Berufen

der PKA, PTA und des Apothekers er-

möglichen eine optimale Ansprache

der jungen Zielgruppe. Zudem be-

steht die Möglichkeit, einen Einblick

in ein Warenbewirtschaftungspro-

gramm zu gewähren, Arbeiten wie

das Anrühren von Salben oder Füllen

von Kapseln zu erproben und erste

Praxiseindrücke aus dem Apotheken-

alltag zu vermitteln.

Anhand der im Anschluss an die Ver-

anstaltung übersandten Feedback-

Bögen wird dieses Serviceangebot

ständig weiter verbessert. Bei Fragen

zu der Wanderausstellung und zu Ver-

anstaltungsterminen bitten wir, recht-

zeitig vorher Kontakt zu Frau Naber

unter der Tel.-Nr. 02 51/520 05-18 bzw. Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 4/2008

Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe Bismarckallee 25, 48151 Münster Tel: 02 51/52 00 50, Fax: 02 51/52 16 50 E-Mail: [email protected], Internet: www.akwl.de

Redaktion Jochen Stahl Dr. Andreas Walter Michael Schmitz

Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz (Mitteilungsblatt) Vanessa Averhage (Fortbildung aktuell)

Mitarbeiter/innen an dieser Ausgabe

Klaus Bisping, Dr. Claudia Brüning, Wolfgang Erdmann, Bernhard Hielscher, Stefan Lammers, Dr. Gisela Reisch, Jutta Ringleb, Michael Schmitz, Jochen Stahl, Dr. Andreas Walter.

Das Mitteilungsblatt der Apotheker-kammer Westfalen Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Redaktionsschluss für Ausgabe 5/2008, die am 29. Oktober 2008 erscheint, ist der 26. September 2008. Der Bezugs-preis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe im Kammerbeitrag enthalten.

Auflage: 7.400 Exemplare

Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Impressum

Sandra NaberTelefon: 02 51/5 20 05 -18E-Mail: [email protected]✆ @

Arbeitszirkel für Pharmaziepraktikanten

Für zahlreiche Pharmazieprakti-

kanten beginnt im November das

Pharmaziepraktikum. Sie haben

damit die Möglichkeit, sich für die

Arbeitszirkel für Pharmazieprakti-

kanten anzumelden. Die Arbeitszirkel

für Pharmaziepraktikanten stellen

ein ausbildungsbegleitendes Ange-

bot der Apothekerkammer dar und

werden dezentral an sieben Orten in

Westfalen-Lippe angeboten.

Im Zeitraum vom November 2008 bis

April 2009 werden folgende Themen

zeitgleich in allen Arbeitszirkeln mit

einem Moderator be- und erarbeitet:

Informationsbeschaffung

Selbstmedikation, Teil 1

(Analgetika, grippaler Infekt, etc.)

Erstverordnung am Beispiel

Asthma

Umgang mit Hilfsmitteln,

Impfungen

Wir bitten Sie, die Pharmazieprakti-

kanten, insbesondere Pharmazieprak-

tikanten, die nicht in Münster studiert

haben, auf unser Angebot hinzuwei-

sen. Die Zuteilung der Teilnehmer-

plätze erfolgt Ende Oktober/Anfang

November. Auch ein späterer Einstieg

ist möglich. Weitere Informationen zu

den Arbeitszirkeln können den Veröf-

fentlichungen auf unserer Homepage

(www.akwl.de) entnommen werden.

Ansprechpartnerin in der Kammerge-

schäftsstelle ist Anja Gudorf.

per E-Mail an pka-ausbildung@akwl.

de aufzunehmen. Den Reservierungs-

vordruck finden Sie auf der Kammer-

homepage unter www.akwl.de.

✆ @Anja GudorfTelefon: 0251/5 20 05-35E-Mail: [email protected]

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Änderung der Satzung des Versorgungswerkes

VERSORGUNGSWERK

Versorgungswerk wird teilrechtlich

selbstständige Einrichtung

Die Kammerversammlung der Apo-

thekerkammer Westfalen-Lippe hat

am 14. Mai 2008 beschlossen, das

Versorgungswerk in seinem Rechts-

status durch eine Teilrechtsfähigkeit

zu stärken und sicherer zu machen.

Die Grundlage für diese Satzungsän-

derung bietet das im Dezember 2007

geänderte Heilberufsgesetz. Die Ver-

mögen des Versorgungswerkes und

der Apothekerkammer Westfalen-

Lippe werden auch in ihrer Wirkung

gegenüber Dritten nach Außen von-

einander getrennt. Das Versorgungs-

werk haftet nicht mehr für Verbind-

lichkeiten der Apothekerkammer,

und die Apothekerkammer haftet

nicht mehr für Verbindlichkeiten des

Versorgungswerkes. Weiter führt die

Teilrechtsfähigkeit dazu, dass das Ver-

sorgungswerk nach Außen hin selbst-

ständig auftreten kann ohne dass die

Zugehörigkeit zur Apothekerkammer

und die Verantwortung der Kammer-

versammlung für das Versorgungs-

werk eingeschränkt werden.

Das Versorgungswerk wird nunmehr

nach Außen durch den Vorsitzenden

des Geschäftsführenden Ausschusses,

im Verhinderungsfalle durch seinen

Stellvertreter/seine Stellvertreterin

vertreten. Das Amt des Vorsitzenden

wird derzeit von Apotheker Günther

Bartels (Bielefeld) und das des Stell-

vertreters von Apotheker Kristian

Reissig (Dortmund) wahrgenommen.

Rente mit 67

Aufgrund der durch Gutachten nach-

gewiesenen, auch langfristig weiter

zunehmenden Längerlebigkeit der

Mitglieder des Versorgungswerkes,

wurde mit einer langen Übergangs-

frist das Renteneintrittsalter vom 65.

auf das 67. Lebensjahr angehoben,

um das Versorgungswerk zukunftssi-

cher zu machen.

Die Einzelheiten zu diesen und noch

weiteren Satzungsänderungen wur-

den allen Mitgliedern des Versor-

gungswerkes durch Rundschreiben

Nr. 1/2008 vom 17. Juli 2008 zwischen-

zeitlich ausführlich erläutert.

Änderungen

Nachfolgend wird der Text der zwi-

schenzeitlich genehmigten Satzungs-

änderung, die am 18. Juli 2008 in

Kraft getreten ist, abgedruckt:

änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 14. Mai 2008

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lip-pe hat in ihrer Sitzung am 14. Mai 2008 aufgrund des § 3 Absatz 1 des Landesversicherungsaufsichtsgesetzes vom 20. April 1999 (GV. NRW. S. 154) – SGV. NRW. 763 – folgende Änderung der Satzung des Versorgungswerkes beschlossen, die durch Erlass des Finanz-ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2008 genehmigt worden ist.

Artikel I

Die Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer West-falen-Lippe vom 7. Dezember 1994 (MBl. NW 1995, Seite 509, zu-letzt geändert am 16. November 2005 (Mitteilungsblatt der Apo-thekerkammer Westfalen-Lippe Nr. 8 vom 14. Dezember 2005 und Rundschreiben des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Nr. 2 vom 13. Dezember 2005) wird wie folgt ge-ändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:a) In Absatz 1 werden die Wörter „besondere, rechtlich nicht

selbstständige“ gestrichen.b) Nach Absatz 3 werden die Absätze 4 und 5 hinzugefügt: Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„4. Das Versorgungswerk kann im Rechtsverkehr unter sei-nem eigenen Namen - Versorgungswerk der Apotheker-kammer Westfalen-Lippe - klagen und verklagt werden. Es verwaltet zweckgebunden ein eigenes Vermögen,

das nicht für Verbindlichkeiten der Apothekerkammer Westfalen-Lippe haftet. Erklärungen, die das Versor-gungswerk vermögensrechtlich verpflichten, bedürfen der Schriftform. Sie sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von dem oder der Vorsitzenden des Geschäftsführen-den Ausschusses und einem weiteren Mitglied des Ge-schäftsführenden Ausschusses unterzeichnet sind.“

Absatz 5 erhält folgende Fassung:„5. Das Versorgungswerk wird gerichtlich und außerge-

richtlich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses vertreten. Die oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Falle der Verhinderung.“

2. § 2 wird wie folgt geändert: In Satz 1 werden die Wörter „der Kammer“ gestrichen.

3. § 3 wird wie folgt geändert: Absatz 4 wird aufgehoben.

4. § 6 erhält nachfolgende Fassung:

㤠6 Kammerversammlung

(1) Die Kammerversammlung beschließt über die:1. Änderung der Satzung des Versorgungswerkes 2. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsführenden und

VERSORGUNGSWERK

Geschäftsführenden Ausschusses gemäß § 8 a Abs. 4, 3. Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsführenden und

Geschäftsführenden Ausschusses gemäß § 8 a Abs. 5,4. Feststellung des Jahresabschlusses,5. Entlastung des Aufsichtsführenden Ausschusses und des Geschäftsführenden Ausschusses.6. Verwendung (Aufteilung) der satzungsgemäßen Rück-

stellung für Beitragsrückerstattung und Deckung des Bilanzverlustes,

7. Rentenleistungen gemäß § 23 Abs. 2 sowie8. Auflösung des Versorgungswerkes und die im Zuge oder

Abwicklung erforderlichen Maßnahmen.

(2) Die Beschlüsse nach Abs. 1 Nr. 1 bedürfen der 2/3 und die nach Nr. 2 bis 7 der einfachen Mehrheit der anwesenden Kammerversammlungsmitglieder. Für den Auflösungsbe-schluss ist die 6/7 Mehrheit aller Kammerversammlungsmit-glieder erforderlich.

(3) Beschlüsse nach Abs. 1 Nummern 1, 6, 7 und 8 bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

(4) Zu den Kammerversammlungen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist die Apothekerkammer Bremen einzula-den, wenn das Versorgungswerk Gegenstand der Tagesord-nung ist.“

5. § 7 erhält folgende Fassung:

„§ 7 Aufsichtsführender Ausschuss

(1) Der Aufsichtsführende Ausschuss besteht aus:1. fünf Angehörigen der Apothekerkammer Westfalen-

Lippe, die Mitglieder der Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und des Versor-gungswerkes sein müssen und

2. einem/r Angehörigen der Apothekerkammer Bremen, der/die Mitglied des Versorgungswerkes sein muss und von der Apothekerkammer Bremen benannt wird.

(2) Der Aufsichtsführende Ausschuss tritt zu ordentlichen Sit-zungen jeweils innerhalb eines Monats nach Vorlage des Jahresabschlusses nebst Lagebericht, des Geschäftsberichtes und des Prüfungsberichtes für das abgelaufene Geschäfts-jahr zusammen. Bei Bedarf können weitere ordentliche Sit-zungen stattfinden. Er tritt zu außerordentlichen Sitzungen zusammen, wenn mindestens drei seiner Mitglieder oder mindestens zwei Mitglieder des Geschäftsführenden Aus-schusses dies verlangen. Ein solches Verlangen ist schriftlich unter entsprechender Begründung an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Aufsichtsführenden Ausschusses zu richten. Die Einladung zu Sitzungen des Aufsichtsführen-den Ausschusses wird durch seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden oder, im Falle einer Verhinderung, durch die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden ausgesprochen. Die Einladung wird schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und bei außerordent-lichen Sitzungen unter Angabe der besonderen Beschluss-gegenstände übermittelt. Eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsführenden Ausschusses im Sinne von Satz 3 hat innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der entspre-

chenden Anträge stattzufinden. Zu den Sitzungen des Auf-sichtsführenden Ausschusses sind die Aufsichtsbehörde so-wie die Kammerpräsidentin bzw. ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder der Kammerpräsident bzw. seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter einzuladen.

(3) Der Aufsichtsführende Ausschuss hat folgende Aufgaben:1. die Überwachung der Geschäftstätigkeit,2. die Entgegennahme des Jahresabschlusses nebst Lage-

bericht,3. die Aufstellung von Richtlinien für die Kapitalanlage

des Versorgungswerkes,4. die Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers,5. die Wahl und Bestellung eines versicherungsmathema-

tischen Sachverständigen,6. die Beschlussfassung über den Geschäftsplan und seine Änderung aufgrund eines versicherungsmathema-

tischen Gutachtens und7. die Beschlussfassung über das Ruhen der Tätigkeit eines

Mitgliedes des Geschäftsführenden Ausschusses aus schwerwiegenden Gründen.“

6. § 8 erhält folgende Fassung:

„§ 8 Geschäftsführender Ausschuss (1) Der Geschäftsführende Ausschuss besteht aus:

1. vier Mitgliedern, die dem Versorgungswerk und der Kammerversammlung angehören müssen,

2. einem Mitglied des Kammervorstands, welches vom Vorstand bestellt wird, sowie

3. dem/der hauptamtlichen Geschäftsführer/in.

(2) Der Geschäftsführende Ausschuss tritt nach Möglichkeit in jedem Kalendervierteljahr mindestens einmal zu ei-ner Sitzung zusammen. Die Einladung zu Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses erfolgt durch die/den hauptamtliche/n Geschäftsführer/in. Sie wird schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und unter Angabe der besonderen Beschlussgegenstände übermittelt. Zu den Sit-zungen des Geschäftsführenden Ausschusses ist die Apo-thekerkammer Bremen einzuladen.

(3) Der Geschäftsführende Ausschuss hat folgende Aufgaben:1. die Geschäftsführung des Versorgungswerkes, soweit

sie nicht durch diese Satzung anderen Organen über-tragen ist,

2. die Durchführung der Beschlüsse der Kammerversamm-lung sowie

3. jährlich, spätestens 6 Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres, dem Aufsichtsführenden Ausschuss den gemäß § 4 Abs. 2 geprüften Jahresabschluss nebst Lagebericht und Geschäftsbericht vorzulegen.“

7. Nach § 8 wird § 8a mit nachfolgender Fassung eingefügt:

„§ 8a Gemeinsame Regelungen für den Aufsichtsführenden und Geschäftsführenden Ausschuss

(1) Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Aufsichtsführenden und Geschäftsführenden Ausschuss ist ausgeschlossen.

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(2) Die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn mindestens vier ihrer Mitglieder anwesend sind. Sie fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

(3) Die Ausschüsse können zu ihrer fachlichen Beratung Sach-verständige hinzuziehen.

(4) Die Kammerversammlung wählt die Mitglieder des Auf-sichtsführenden Ausschusses nach § 7 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und des Geschäftsführenden Ausschusses nach § 8 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 für die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig.

(5) Die Kammerversammlung kann Mitglieder des Aufsichts-führenden Ausschusses nach § 7 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und Mit-glieder des Geschäftsführenden Ausschusses nach § 8 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 vor Ablauf der Wahlperiode abberufen, insbe-sondere wenn Tatbestände vorliegen, die die Wählbarkeit oder Vertrauenswürdigkeit ausschließen würden. In diesem Fall wählt die Kammerversammlung in derselben Sitzung für die Restlaufzeit der Wahlperiode den/die Nachfolger/in des abberufenen Mitgliedes. Satz 2 gilt entsprechend für den Fall, dass ein Mitglied nach § 7 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 oder § 8 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 wegen anderer Gründe aus dem Auf-sichtsführenden Ausschuss oder Geschäftsführenden Aus-schuss ausscheidet oder verstirbt.

(6) Die Mitglieder des Aufsichtsführenden und Geschäftsfüh-renden Ausschusses wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellver-tretenden Vorsitzenden.

(7) Die Mitglieder des Aufsichtsführenden Ausschusses sowie die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Aufwandsentschädigungen und Kostenerstattungen wer-den durch Beschluss der Kammerversammlung geregelt.

(8) Nach Ablauf ihrer Wahlperiode führen der Aufsichtsfüh-rende und der Geschäftsführende Ausschuss die Geschäfte bis zur Übernahme durch die neu gewählten Ausschüsse weiter.“

8. § 9 erhält folgende Fassung:

„§ 9 Hauptamtliche Geschäftsführung

(1) Das Versorgungswerk hat einen/eine hauptamtliche/n Ge-schäftsführer/in.

(2) Die/der hauptamtliche Geschäftsführer/in wird vom Ge-schäftsführenden Ausschuss im Einvernehmen mit dem Aufsichtsführenden Ausschuss und im Benehmen mit der Kammerpräsidentin/dem Kammerpräsidenten bestellt und abberufen.

(3) Die/der hauptamtliche Geschäftsführer/in hat folgende Aufgaben:1. die Erledigung der laufenden Geschäfte des Versor-

gungswerkes,

2. die Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsführen-den und des Geschäftsführenden Ausschusses,

3. die Übermittlung der Einladungen des Aufsichtsfüh-renden Ausschusses sowie

4. die Einstellung und Entlassung der Angestellten des Versorgungswerkes im Einvernehmen mit dem Vorsit-zenden des Geschäftsführenden Ausschusses.“

9. § 10 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „das 65. Lebensjahr“

ersetzt durch „die nach § 24 Abs. 1 maßgebliche Regelalters-grenze“.

10. § 16 erhält folgende Fassung:

„§ 16 Zusätzliche Höherversorgung

(1) Neben Beiträgen, die aufgrund der Pflichtmitgliedschaft gemäß § 10 oder der freiwilligen Mitgliedschaft gemäß § 15 entrichtet werden, kann das Mitglied zusätzliche Beiträ-ge abführen.

(2) Die Höhe aller Beiträge darf insgesamt jährlich das Fünf-zehnfache der Beiträge, die sich bei einer Beitragsbe-messungsgrundlage in Höhe der doppelten monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversi-cherung ergibt, nicht übersteigen. Die Höhe aller Beiträge für freiwillige Mitglieder gemäß § 15 in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung darf insgesamt jährlich das Zwölffache der Beiträge, die sich bei einer Beitragsbe-messungsgrundlage in Höhe der doppel-ten monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversi-cherung ergibt, nicht übersteigen.“

11. § 18 wird wie folgt geändert:a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Der monatliche Beitrag entspricht dem jeweils gel-tenden Höchstbeitrag der Deutschen Rentenversiche-rung im Sinne des § 157 SGB VI in der jeweils geltenden Fassung. Der Beitrag ändert sich bei Änderung des Höchstbeitrages zur Deutschen Rentenversicherung aufgrund einer Änderung des Beitragssatzes oder der Beitragsbemessungsgrenze.“

b) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Als beitragspflichtiges Einkommen gelten ferner

1. bei Mitgliedern, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosen-geld II, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld bezie-hen, die entsprechend dem Recht der Deutschen Rentenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen dieses Personenkreises, sofern sie von der Versiche-rungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI oder nach § 6 Abs. 1 b SGB VI befreit sind;

2. das vom Arbeitgeber der Beitragsentrichtung nach § 14 a Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes zu Grunde zu legende Arbeitsentgelt;

VERSORGUNGSWERK

3. bei Mitgliedern, die Anspruch auf Beitragserstat-tung nach § 14 b des Arbeitsplatzschutzgesetzes haben, die entsprechend dem Recht der Deutschen Rentenversicherung beitragspflichtige Einnahmen dieses Personenkreises oder, wenn Pflichtversiche-rung in der Deutschen Rentenversicherung besteht, ein Betrag in Höhe von 40 v. H. der Beitragsbemes-sungsgrenze sowie

4. die von Zahlungspflichtigen im Sinne des § 44 Abs. 2 SGB XI der Beitragsleistung zu Grunde zu legenden Einnahmen.“

12. § 19 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 3 wird die Zahl „5 %“ ersetzt durch das

Wort „5%-Punkten“.b) In Absatz 3 werden die Wörter „namens der Präsidentin

oder des Präsidenten der Apothekerkammer Westfalen-Lippe“ gestrichen.

13. § 22 wird wie folgt geändert: Nach Absatz 3 werden die Absätze 4 und 5 angefügt:

„(4) Auf eine Zahlung der Leistungen nach Abs. 1 Buchstabe a) und b) besteht vor schriftlicher Antragstellung kein An- spruch.

(5) Für laufende Geldleistungen haben die Zahlungsempfän-ger ein Konto bei einem Geldinstitut im europäischen Wirtschaftsraum zu unterhalten.“

14. § 24 erhält folgende Fassung: „§ 24 Altersrente

(1) Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze haben Mit-glieder auf Antrag einen Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen Altersrente (Regelaltersrente). Mitglieder, die vor dem 01.01.1949 geboren sind, erreichen die Re-gelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Mitglieder, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze wie folgt angehoben:

Für den Geburtsjahr-

gang

erfolgt eine Anhebung um

Monate

auf Vollendung eines Lebensalters von

(Regelaltersgrenze)

1949 2 65 Jahren und 2 Monate

1950 4 65 Jahren und 4 Monate

1951 6 65 Jahren und 6 Monate

1952 8 65 Jahren und 8 Monate

1953 10 65 Jahren und 10 Monate

1954 12 66 Jahren

1955 14 66 Jahren und 2 Monate

1956 16 66 Jahren und 4 Monate

1957 18 66 Jahren und 6 Monate

1958 20 66 Jahren und 8 Monate

1959 22 66 Jahren und 10 Monate

ab 1960 24 67 Jahren

(2) Mitglieder, die vor dem 01.01.1949 geboren sind, können die Altersrente bereits mit dem Erreichen des 60. Lebens-jahres beantragen (vorgezogene Altersrente).

Mitglieder, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, kön-nen die Regelaltersrente um maximal 60 Monate vorzie-hen.

Die Altersrente vermindert sich.

a) um den Anteil der Altersrentenanwartschaft, der durch die bis dahin gezahlten Beiträge noch nicht finanziert ist (Beitragsfreistellung nach der unter Leistungstabelle 1 oder 2 für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige Mitgliedschaft in der als Anlage der Satzung beigefügten Leistungstabelle gemäß § 28 der Satzung) und außer-dem

b) für Mitglieder, die vor dem 01.01.1949 geboren sind, zur Berücksichtigung der durch Vorverlegung verlängerten Rentenzahlungsdauer um einen versicherungsmathema-tischen Abschlag wie folgt:für die ersten 12 Monate 0,52 % für die Monate 13 – 24 0,50 % für die Monate 25 – 36 0,46 % für die Monate 37 – 48 0,42 % für die Monate 49 – 60 0,38 % je Monat der Altersrente nach a).

c)für Mitglieder, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, zur Berücksichtigung der durch Vorverlegung verlängerten Rentenzahlungsdauer um einen versicherungsmathema-tischen Abschlag wie folgt:für die ersten 12 Monate 0,50 % für die Monate 13 – 24 0,46 % für die Monate 25 – 36 0,42 % für die Monate 37 – 48 0,39 % für die Monate 49 – 60 0,36 % je Monat der Altersrente nach a).

(3) Die Altersrente nach den Absätzen 1 und 2 wird geleistet vom Beginn des Kalendermonats an, 1. der dem Monat folgt, in dem das Mitglied die Regelal-

tersgrenze nach Abs. 1 vollendet hat, 2. den das Mitglied mit seinem Antrag auf Gewährung

einer vorgezogenen Altersrente nach Abs. 2 bestimmt hat, wobei frühestens der auf den Antragseingang fol-gende Monat gewählt werden kann.

Die Zahlung der Altersrente endet mit Ablauf des Monats, in dem das Mitglied verstirbt.

(4) Das Mitglied kann unter Fortzahlung der Beiträge das Hi-nausschieben des Rentenbezuges schriftlich beantragen, um dadurch eine Erhöhung der Altersrente zu erreichen. Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor dem planmä-ßigen Beginn der Altersrente nach Abs. 1 beim Versor-gungswerk eingegangen sein. Die nach Vollendung

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der Regelaltersgrenze gezahlten Beiträge sowie die nicht in Anspruch genommenen Rentenbeträge werden pro Kalenderjahr in eine Erhöhung des Rentenwertes umge-rechnet. Die Erhöhung des Rentenwertes ergibt sich aus den Tabellen, die unter Ziffern 3 oder 4 für die zusätz-liche Höherversorgung in der als Anlage der Satzung bei-gefügten Leistungstabelle gemäß § 28 der Satzung auf-geführt ist. Die hinausgeschobene Altersrente endet mit Ablauf des Monats, in dem das Mitglied verstorben ist.

(5) Statt der Altersrente nach Abs. 1, 2 oder 4 kann das Mitglied im Erlebensfall eine Kapitalabfindung seiner Altersrente, die aus Beiträgen zu gewähren ist, die bis zum 31.12.2004 geleistet worden sind, beantragen. Da-von ausgenommen sind die Fälle, in denen bereits eine Berufsunfähigkeitsrente gewährt wurde. Die Kapitalab-findung kann auf den Teil der zusätzlichen Höherversor-gung beschränkt, nicht aber für einen anderen Zeitpunkt als die zu zahlende Altersrente beantragt werden. Der Antrag auf Kapitalabfindung ist unwiderruflich. Er muss spätestens 2 Monate vor dem gewählten Zeitpunkt der Kapitalabfindung beim Versorgungswerk eingegangen sein. Die Kapitalabfindung beträgt ein Vielfaches der Al-tersrente, die dem Mitglied, wenn es nicht die Kapitalab-findung beantragt hätte, monatlich zu zahlen gewesen wäre. Das Vielfache bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Kapitalabfindung gewährt wird und ist aus der Tabelle, die unter Ziffer 5 Leistungstabelle der Ka-pitalabfindungen in der als Anlage der Satzung beige-fügten Leistungstabelle gemäß § 28 der Satzung aufge-führt ist, zu entnehmen.“

15. § 25 wird wie folgt geändert: Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben.

16. § 26 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 werden die Wörter

aa) in Satz 2 „das 65. Lebensjahr vollendet hatte.“ ersetzt durch die Wörter „ die Regelaltersgrenze nach § 24 Absatz 1 bereits erreicht hatte.“ und

ab) in Satz 3 „62. Lebensjahr“ ersetzt durch die Wörter „64. Lebensjahr“.

b) Absatz 5 erhält folgende Fassung:„(5) Waisenrenten werden nach dem Ableben des Mit-

gliedes an seine Kinder, und zwar bis zu deren Ab-leben, längstens bis zu dem Monat gewährt, in dem das betreffende Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Für Kinder des Mitgliedes, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder die bei Vollen-dung des 18. Lebensjahres infolge körperlicher oder geistiger Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wird die Waisenrente bis zu deren Ableben, längstens bis zu dem Monat gewährt, in dem das betreffende Kind das 27. Lebensjahr voll-endet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung und damit auch die Zahlung der Waisenrente aus dem Versorgungswerk durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht unterbrochen, so ver-längert sich die Laufzeit über das 27. Lebensjahr der Waisen um die Zeit dieser Unterbrechung.“

c) In Absatz 6 Buchstabe c werden die Wörter „25. Lebens-jahres“ ersetzt durch die Wör-ter „27. Lebensjahres“.

17. § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„§ 28 Höhe der Leistungen

(1) Die Höhe der Leistungen bestimmt sich aus den Beiträgen des einzelnen Mitgliedes und wird nach den Leistungsta-bellen 1 bis 5 errechnet, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung sind.“

18. In § 29 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „der Apotheker-kammer Westfalen-Lippe (Versorgungswerk)“ ersetzt durch die Wörter „dem Versorgungswerk“.

19. § 30 erhält folgende Fassung:

㤠30 Rechtsmittel

Gegen die Entscheidungen des Geschäftsführenden Aus-schusses des Versorgungswerkes kann das Mitglied binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen.“

20. Die Anlage gemäß § 28 der Satzung erhält folgende Fas-sung:

„Anlage Leistungstabelle 1 gemäß § 28 der Satzung für Mitglieder der

Geburtsjahrgänge 1949 und danach

20 71,264 44 20,25221 68,079 45 18,97522 65,013 46 17,74423 62,062 47 16,55824 59,221 48 15,41525 56,486 49 14,31426 53,853 50 13,25427 51,318 51 12,23428 48,879 52 11,25129 46,531 53 10,30530 44,272 54 9,39331 42,097 55 8,51632 40,005 56 7,67033 37,991 57 6,85534 36,053 58 6,06735 34,188 59 5,30636 32,394 60 4,57037 30,667 61 3,85638 29,004 62 3,16739 27,405 63 2,49940 25,865 64 1,85141 24,382 65 1,21942 22,954 66 0,60243 21,578 67 0,301

VERSORGUNGSWERK

trages die entrichteten herabgesetzten Beiträge übersteigt. Als Durchschnittsbeitrag, der für die Dauer der Kinderbetreu-ungszeit maßgeblich ist, gilt die Summe der seit Beginn der Mitgliedschaft bis zum Beginn der Kinderbetreuungszeit tat-sächlich geleisteten Versorgungsbeiträge (ohne zusätzliche Höherversorgung) geteilt durch die Anzahl der Mitglieds-monate vom Beginn der Mitgliedschaft bis zum Beginn der Kinderbetreuungszeit. Im Falle der Berufsunfähigkeit gilt ab-weichend von dem o. a. Verfahren als maßgebender Monats-beitrag für das Kalenderjahr, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, der Durchschnittsbeitrag der letzten 12 vollen Monate, bei freiwilliger Mitgliedschaft nach § 15 in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung, jedoch höchstens der Durchschnittsbeitrag der letzten vollen 60 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (zuzurechnende Beiträge). Tritt Berufsunfähigkeit im ersten Jahr der Pflichtmitgliedschaft ein, so gilt als maßgebender Monatsbeitrag für das Kalender-jahr der Durchschnittsbeitrag der vollen Monate seit Beste-hen der Pflichtmitgliedschaft. Bei Pflichtmitgliedern bleiben Zeiten des Mutterschutzes nach den gesetzlichen Vorschriften und Zeiten, in denen sich ein Elternteil, das Pflichtmitglied ist, ab dem Tage der Geburt eines Kindes dessen Betreuung bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats zugewandt und keine oder nur herabgesetzte Beiträge entrichtet hat, für die Bil-dung des Durchschnittsbeitrags außer Betracht. In diesem Fall gelten der letzte Beitragsmonat vor Beginn und der erste Beitragsmonat nach Ablauf der Zeit des Beitragsausfalls als aufeinander folgende Monate der Beitragszahlung. Könnte ein Durchschnitt aus 12 Monaten nur unter Einbeziehung der Zeiten des Mutterschutzes und der Kinderbetreuung gebildet werden, ist ausschließlich der Durchschnitt aus den in voller Höhe geleisteten Beitragszahlungen für die Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente maßgeblich. Mitgliedern, die auch bei einem anderen auf Gesetz beruhenden Versorgungsträ-ger im Geltungsbereich der VO (EWG) 1408/71 einen Anspruch auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente besitzen, wer-den die nach Satz 12 zuzurechnenden Beiträge nur anteilig entsprechend der Mitgliedszeit beim Versorgungswerk zur gesamten Mitgliedszeit bei allen auf Gesetz beruhenden Ver-sorgungsträgern entsprechend Art. 46 Abs. 2 der Verordnung (EWG) 1408/71 gewährt, wenn auch die anderen beteiligten Versorgungsträger ihre Versorgungsleistungen nach dieser Regelung berechnen. Ist ein früheres Mitglied bei Eintritt des Versorgungsfalles der Berufsunfähigkeit beitragszahlendes Mitglied bei einem anderen auf Gesetz beruhenden Versor-gungsträger im Geltungsbereich der VO (EWG) 1408/71, wer-den die nach Satz 12 zuzurechnenden Beiträge nur anteilig gewährt; für die Berechnung des Anteils gilt Satz 16 entspre-chend. Tritt die Berufsunfähigkeit

1. vor Vollendung des 52. Lebensjahres ein, wird die Berufs-unfähigkeitsrente in Höhe von 80 v. H. der nach Satz 12 unter Einbeziehung der Leistungstabelle ermittelten Ren-te gewährt;

2. nach Vollendung des 52., aber noch vor Vollendung des 62. Lebensjahres ein, vermindert sich die nach Nr. 1 zu zahlende Rente für jeden nach Vollendung des 52. Lebens-jahres abgelaufenen vollen Monat um 0,1 %-Punkte, wo-bei der Monat, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, als voller Monat nicht mitgezählt wird;

Leistungstabelle 2 gemäß § 28 der Satzung für Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1948 und davor

In den Leistungstabellen 1 und 2 ist x das Kalenderjahr des Eintritts abzüglich dem Geburtsjahr des Mitgliedes. Bei einem von 10,- EUR abweichenden Monatsbeitrag ist der betreffen-de Tabellenwert mit 1/10 des Betrages des Monatsbeitrages zu multiplizieren. Der für die Anwendung der Leistungstabel-len 1 und 2 zum Zweck der Altersrentenbestimmung maßge-bende Monatsbeitrag errechnet sich aus dem Durchschnitts-beitrag des jeweiligen Kalenderjahres. Wird eine Erhöhung des Monatsbeitrages gegenüber dem des vorhergehenden Kalenderjahres festgestellt, so wird diese Erhöhung als eine im laufenden Kalenderjahr beginnende zusätzliche Bei-tragszahlung behandelt. Entsprechend erhöht sich nach der Leistungstabelle 1 oder 2 die Altersrente.Wird eine Beitragsminderung festgestellt, so wird sie als Wegfall einer im Kalenderjahr beginnenden monatlichen Bei-tragszahlung in Höhe der Differenz zum vorjährigen Monats-beitrag behandelt. Entsprechend vermindert sich nach der Leistungstabelle 1 oder 2 die Altersrente.Bei Pflichtmitgliedern wird für beantragte und vom Versor-gungswerk anerkannte Kinderbetreuungszeiten, wenn diese in die Zeit nach dem 31.12.1992 fallen, jeweils 1/3 des bis zu Beginn der Kinderbetreuungszeit erreichten Durchschnitts-beitrages als fiktiver Beitrag angerechnet. Als Kinderbetreu-ungszeit gelten Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes sowie Zeiten, in denen ein Pflichtmitglied sein Kind bis längstens zum Ablauf von 36 Monaten nach dessen Geburt betreut und während dieser Zeit keine oder nur herabgesetzte Bei-träge entrichtet. Im Falle einer Beitragszahlung während der Kinderbetreuungszeit wird ein fiktiver zusätzlicher Beitrag angerechnet, sofern 1/3 des errechneten Durchschnittsbei-

Monatliche Altersrente

in EUR für 10,- EUR

Monatsbeitrag

X

Monatliche Altersrente

in EUR für 10,- EUR

Monatsbeitrag

X Monatliche Altersrente

in EUR für 10,- EUR

Monatsbeitrag

X

Monatliche Altersrente

in EUR für 10,- EUR

Monatsbeitrag

X

20 71,418 43 20,36421 68,079 44 19,02822 64,875 45 17,74023 61,799 46 16,50024 58,847 47 15,30425 56,011 48 14,15126 53,287 49 13,04027 50,668 50 11,97128 48,151 51 10,94329 45,732 52 9,95630 43,411 53 9,00731 41,184 54 8,09732 39,047 55 7,22433 36,996 56 6,38734 35,027 57 5,58235 33,133 58 4,80936 31,312 59 4,06237 29,559 60 3,34038 27,873 61 2,63939 26,252 62 1,95640 24,693 63 1,28941 23,194 64 0,63742 21,752 65 0,319

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3. nach Vollendung des 62. Lebensjahres ein, wird die Be-rufsunfähigkeitsrente mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, in Höhe der nach § 24 Abs. 2 maßgeblichen vorgezogenen Altersrente gewährt.

Die Berufsunfähigkeitsrente wird beim Erreichen der Regelalters-grenze gem. § 24 Abs. 1 in gleicher Höhe als Altersrente fortge-zahlt.

Leistungstabelle 3 gemäß § 28 der Satzung für die zusätzliche Höherversorgung für Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1949 und danach.

20 2,871 46 1,09921 2,765 47 1,05922 2,663 48 1,02223 2,565 49 0,98624 2,471 50 0,95125 2,380 51 0,91726 2,293 52 1,88527 2,209 53 0,85328 2,128 54 0,82329 2,050 55 0,79430 1,975 56 0,76631 1,903 57 0,73832 1,833 58 0,71233 1,767 59 0,68634 1,703 60 0,66035 1,641 61 0,63636 1,582 62 0,61237 1,525 63 0,58938 1,470 64 0,56839 1,417 65 0,54740 1,366 66 0,52741 1,317 67 0,50842 1,270 68 0,52043 1,225 69 0,53444 1,181 70 0,54845 1,139

Leistungstabelle 5 gemäß § 28 der Satzung für die Kapitalabfindung

VERSORGUNGSWERK

Alter 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69

Monat 0 178,47 174,17 169,77 165,26 160,64 155,89 151,07 146,25 141,39 136,50 1 178,11 173,80 169,39 164,88 160,24 155,49 150,67 145,84 140,98 136,09 2 177,75 173,43 169,02 164,49 159,85 155,09 150,27 145,44 140,58 135,68 3 177,39 173,07 168,64 164,11 159,45 154,69 149,87 145,03 140,17 135,27 4 177,03 172,70 168,26 163,72 159,06 154,28 149,46 144,63 139,76 134,86 5 176,67 172,33 167,89 163,34 158,66 153,88 149,06 144,22 139,35 134,45 6 176,32 171,97 167,51 162,95 158,26 153,48 148,66 143,82 138,95 134,03 7 175,96 171,60 167,14 162,57 157,87 153,08 148,26 143,41 138,54 133,62 8 175,60 171,23 166,76 162,18 157,47 152,68 147,85 143,01 138,13 133,21 9 175,24 170,87 166,39 161,79 157,08 152,28 147,45 142,60 137,72 132,8010 174,88 170,50 166,01 161,41 156,68 151,88 147,05 142,20 137,32 132,3911 174,52 170,13 165,64 161,02 156,29 151,48 146,65 141,79 136,91 131,98“

Allgemeinpharmazie

Seminar 8.1/8.2/8.5

Betriebswirtschaftliche Organi-

sation und Kenntnisse betriebs-

wirtschaftlicher Zusammen-

hänge/Grundlagen des Arbeits-

und Sozialrechts

Klinische Pharmazie

Seminar 4, Arzneimitteltherapie

Allgemeinpharmazie

Seminar 1.4, Erkrankungen des

Respirationstraktes

Geriatrische Pharmazie

Start 1. Zyklus

Naturheilverfahren und Ho-

möopathie,

Fortsetzung 10. Zyklus

Allgemeinpharmazie

Seminar 2.1/2.2, Sammlung von

Informationen, Umgang mit

Quellen und pharmazeutischen

Daten/Überprüfung und Bewer-

tung von Qualitätsaussagen zu

Arzneimitteln

Allgemeinpharmazie

Seminar 6, Dekubitus

Prävention und Gesund-

heitsberatung,

Fortsetzung 11. Zyklus

Allgemeinpharmazie

Seminar 3.3, Probleme bei der

rezepturmäßigen Herstellung

von Arzneimitteln

VERSORGUNGSWERK/VERANSTALTUNGSKALENDER

Artikel II

Die Änderungen der Satzung treten am Tage nach Veröffentli-chung im Rundschreiben des Versorgungswerkes der Apotheker-kammer Westfalen-Lippe in Kraft mit Ausnahme der §§ 6, 7, 8, 8a, 24, 26 Absatz 3, 28 und der Anlage zu § 28 (Leistungstabellen 1-5), die am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Genehmigt

Düsseldorf, den 17. Juni 2008

Finanzministeriumdes Landes Nordrhein-Westfalen

Im AuftragStucke

Ausgefertigt

Münster, den 23. Juni 2008

Hans-Günter FriesePräsident der Apothekerkammer

Westfalen-Lippe

Veranstaltungen

Den Veranstaltungskalender Fortbildung finden Sie auf unserer Homepage (www.akwl.de) im offenen Bereich, den QMS-Veranstaltungskalen-der im Mitgliederbereich.

Der Veranstaltungskalender soll an die bereits gebuchten

Termine erinnern oder neue Termine vorankündigen. In ei-

nigen Seminaren waren bei Redaktionsschluss noch Plätze

frei. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Abteilung

Weiterbildung (Vera Deiters, Tel.: 02 51/5 20 05-20).

Weiterbildung

Münster

6. – 7. September 2008

Münster

11. – 14. September 2008

Münster

12. September 2008

Münster

20. September 2008

Prävention und Gesund-

heitsberatung,

Start 11. Zyklus

Naturheilverfahren und Ho-

möopathie, Start 10. Zyklus

Allgemeinpharmazie

Seminar 5, Grundlagen der

Pharmazeutischen Betreuung

Allgemeinpharmazie

Seminar 1.5, Erkrankungen des

Gastrointestinaltraktes

Münster

26. – 27. September 2008

Münster

26. – 28. September 2008

Münster

18. Oktober 2008

Münster

23. – 26. Oktober 2008

Münster

6. – 9. November 2008

Münster

8. November 2008

Münster

15. November 2008

Münster

15. – 16. November 2008

Münster

21. – 22. November 2008

Leistungstabelle 4 gemäß § 28 der Satzung für die zusätzliche Höherversorgung für Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1948 und davor

20 2,968 46 1,12121 2,856 47 1,08022 2,748 48 1,04123 2,645 49 1,00324 2,546 50 0,96725 2,450 51 0,93226 2,359 52 0,89827 2,271 53 0,86528 2,186 54 0,83329 2,105 55 0,80330 2,027 56 0,77331 1,953 57 0,74532 1,881 58 0,71733 1,812 59 0,69034 1,746 60 0,66435 1,682 61 0,63836 1,621 62 0,61237 1,562 63 0,58738 1,505 64 0,56139 1,451 65 0,53640 1,398 66 0,55041 1,348 67 0,56542 1,299 68 0,58143 1,252 69 0,59844 1,207 70 0,61745 1,163

In den Leistungstabellen 3 und 4 ist x das Kalenderjahr, in dem die Zahlung entrichtet und die Rentenbeträge nicht in Anspruch genommen wurden, abzüglich dem Geburtsjahr des Mitgliedes.Bei einer Zahlung abweichend von 100,- EUR ist der Tabellenwert mit 1/100 des Betrages der Zahlung zu multiplizieren. Für die Bemessung der Berufsunfähigkeitsrente gelten die bereits unter Leistungstabelle 2 dargestellten Prozentsätze entsprechend.

Monatliche Altersrente

in EUR für eine einmalige

Zahlung von EUR 100,-

X Monatliche Altersrente

in EUR für eine einmalige

Zahlung von EUR 100,-

X

Monatliche Altersrente

in EUR für eine einmalige

Zahlung von EUR 100,-

XMonatliche Altersrente

in EUR für eine einmalige

Zahlung von EUR 100,-

X

Page 17: Im Dialog beim CDU-Parteitag »Quadratisch, praktikabel,gut« · 2008. 9. 1. · »Quadratisch, praktikabel,gut« Vorstand und listenübergreifende Arbeitsgruppe schnüren Paket zur

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04/2008

AK

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MB

04/

2008

VERANSTALTUNGSKALENDER/MIxTUM

Münster

24. – 26. November 2008

Münster

28. – 30. November 2008

Münster

29. Oktober 2008

Münster

4. – 7. Dezember 2008

Münster

5. Dezember 2008

(morgens)

Münster

5. Dezember 2008

(nachmittags)

Münster

10. Januar 2009

Münster

29. Januar –

1. Februar 2009

Münster

28. – 29. März 2009

Münster

23. – 26. April 2009

Pharmazeutische Techno-

logie/Pharmazeutische

Analytik

Seminar 2: GMP, GCP, GLP

Onkologische Pharmazie

Seminar 2, Handhabung der

Tumortherapeutika

Allgemeinpharmazie

Seminar 4.1/4.2, Screening-Me-

thoden zur Untersuchung von

Körperzuständen und Körper-

flüssigkeiten/Interpretation von

Laborwerten

Naturheilverfahren und

Homöopathie,

Fortsetzung 10. Zyklus

Allgemeinpharmazie

Seminar 3.2, Probleme beim

Umgang und bei der Lagerung

von Arzneimitteln bei Pati-

enten und Pflegekräften

Allgemeinpharmazie

Seminar 3.1, Qualitätsbeurtei-

lung von Fertigarzneimitteln

Allgemeinpharmazie

Seminar 1.6

Erkrankungen der Haut

Geriatrische Pharmazie

Fortsetzung 1. Zyklus

Prävention und Gesund-

heitsberatung,

Fortsetzung 11. Zyklus

Geriatrische Pharmazie

Fortsetzung 1. Zyklus

Erfolgreiche Auszubildendeim Apothekerhaus Kristina Fuchs und Sandra Naber

Auch die Apo-

thekerkammer

Westfalen-Lippe

und das Versor-

gungswerk der

Kammer beteili-

gen sich aktiv an

der Ausbildung

junger Men-

schen. In diesem

Sommer haben

zwei Auszubil-

dende ihren Ab-

schluss mit der

Note „gut“ ab-

solviert. Sandra

Naber durchlief

in der Kammer-

geschäftsstelle

eine Ausbildung

Erfolgreich im Apothekerhaus ausgebildet: Kristina Fuchs (v.) und Sandra Naber (h.). Foto: Vanessa Averhage

DKV erstattet BeiträgeGruppenvertrag für Apotheker

Die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) informiert

über die Beitragsrückerstattung für das Geschäftsjahr 2007.

Alle Apotheker/innen, die bei der DKV nach den Bedin-

gungen des Gruppenversicherungsvertrags mit der Apothe-

kerkammer Westfalen-Lippe versichert sind, erhalten eine

Rückerstattung von zwei Monatsbeiträgen für Kranken-

haustagegeldversicherungen in der Tarifstufe KMA und von

drei Monatsbeiträgen für Krankentagegeldversicherungen

im Tarif GTU. Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung ist

im Juli 2008 erfolgt.

MIxTUM

Wochenendschulung der Apotheker ohne GrenzenVorbereitung auf Katastropheneinsätze

Indien, Sri Lanka, Indonesien,

Bangladesch, Kenia und Myanmar

– die Liste der Nothilfeeinsätze der

Apotheker ohne Grenzen wird immer

länger. „Einsätze bei Erdbeben oder

Flutkatastrophen sind eine sehr viel-

seitige und anspruchsvolle Aufgabe“,

sagt Steffi Krüger, die die Geschäfts-

stelle der Apotheker ohne Grenzen in

Deutschland leitet. „Daher bereiten

wir unsere Einsatzkräfte mit einer

Wochenendschulung darauf vor.“

Das nächste so genannte „Outdoor-

Seminar für Einsteiger“ findet vom

26. bis zum 28. September 2008 in

Bayern statt.

Weitere Informationen erhalten Sie

per E-Mail an [email protected].

Über die Arbeit der Apotheker ohne

Grenzen informeirt die Internetseite

www.psfde.org.

Erika Kamps & Susan Obst: „Farbe trifft Leidenschaft“ 28. Kunstausstellung im Apothekerhaus in Münster

„Farbe trifft Leidenschaft“– tref-

fender könnte der Titel der 28. Kunst-

ausstellung im Apothekerhaus am

Aasee nicht gewählt sein. Beschreibt

er doch nicht nur die Expressivität

– fast möchte man sagen Explosivi-

tät – der Bilder, sondern auch das

Verhältnis der beiden Künstlerinnen

Erika Kamps und Susan Obst zur Ma-

lerei. „Leidenschaft“, so formulieren

beide unisono, „ist unser Antrieb zu

malen.“

Erika Kamps, geboren in Kranenburg

am Niederrhein, malt seit vielen Jah-

ren. Im vergangenen Jahr hat sie sich

in ihrem Wohnort Lüdinghausen ein

eigenes Atelier eingerichtet, das „ihr

Rückzugs- und Besinnungsmöglich-

keit in einem ist“, wie sie erläutert.

Hier kann sie sich noch stärker auf

ihre bevorzugten Materialien, Motive

und Ausdrucksformen konzentrieren.

Ausgebildet bei namhaften Dozenten

an verschiedenen Institutionen – da-

runter die Europäische Kunstakade-

mie Trier – widmet sie sich leiden-

schaftlich Formen, Strukturen und

eben Farben.

Die gebürtige Bochumerin Susan Obst

lebt und malt ebenfalls in Lüdinghau-

sen. Unterrichtet wurde sie von ver-

schiedenen renommierten Künstlern,

wie etwa Stephan Geisler und Paul

Wessler. Im Vordergrund ihrer Werke

stehen dabei Farben, nicht greifbare

Motive. „Die Wirkung und die Energie

von Farben sind im Augenblick mein

malerisches Experimentierfeld“, be-

schreibt Obst ihre aktuellen Arbeiten.

Beide Malerinnen sind Mitglied der

Kunstgruppe „Farbige Palette“ un-

ter der Leitung des Künstlers Detlef

Hummelt.

Erika Kamps und Susan Obst sind im

Übrigen im Apothekerhaus keine Un-

bekannten: Bereits 2006 stellten sie

gemeinsam ihre Werke mit sehr gro-

ßem Erfolg aus. Seitdem haben sie sich

nach eigener Einschätzung nochmals

weiter entwickelt: „Entwicklung und

Verfeinerung sind nicht zwangsläu-

fig, sie sind das Ergebnis einerseits des

malerischen Studiums, andererseits

der eigenen, persönlichen Entwick-

lung“, erklären die Künstlerinnen.

Die Ausstellung ist bis zum 21. No-

vember 2008 zu sehen. Sämtliche im

Apothekerhaus gezeigten Bilder kön-

nen während der üblichen Öffnungs-

zeiten besichtigt und auch käuflich

erworben werden.

Wir empfehlen die tele-fonische Absprache eines Besichtigungstermins unter Tel.: 02 51/5 20 05-83.

MIxTUM

zur Kauffrau für Bürokommunikation. Kristina Fuchs wurde

im Versorgungswerk zur Bürokauffrau ausgebildet. Die bei-

den erfolgreichen Auszubildenden konnten in ein Beschäf-

tigungsverhältnis übernommen werden: Sandra Naber ist

mittlerweile als Mitarbeiterin in der Abteilung Dienstbereit-

schaft/PKA-Ausbildung beschäftigt, während Kristina Fuchs

in der Abteilung Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen/

Rentenverwaltung des Versorgungswerkes tätig ist.

Farbe trifft LeidenschaftZwei Beispiele aus der aktuellen Ausstellung im Apothekerhaus (Bild links: Susan Obst, rechts: Erika Kamps).

Page 18: Im Dialog beim CDU-Parteitag »Quadratisch, praktikabel,gut« · 2008. 9. 1. · »Quadratisch, praktikabel,gut« Vorstand und listenübergreifende Arbeitsgruppe schnüren Paket zur

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mitteilungsblattA P O T H E K E R K A M M E R W E S T F A L E N - L I P P E

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WL

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04/

2008

MIxTUM/LITERATURHINWEISE

Weltweit erste Palliativstation für Kinder und JugendlicheSpendenhäuschen für Apotheken

An der Vestischen Kinder- und Ju-

gendklinik in Datteln wird 2008/2009

das weltweit erste Kinderpalliativzen-

trum errichtet. Das Zentrum umfasst

die Palliativstation für Kinder und Ju-

gendliche „Lichtblicke“ mit acht Pati-

entenbetten und ein Forum für Fami-

lie und Fortbildung (FFF) Das Forum

umfasst fünf Elternappartements.

Eltern und Geschwisterkindern ste-

hen während des stationären Aufent-

haltes des Patienten Betreuungs- und

Schulungsangebote durch das multi-

disziplinäre Team zur Verfügung. Im

FFF werden zudem Fortbildungssemi-

nare im Bereich Palliativversorgung

für Ärzte, Kinderkrankenschwestern

und -pfleger, Psychologen, Therapeu-

ten, Pädagogen, Seelsorger und quali-

fizierte Ehrenamtliche durchgeführt.

Der Aufbau des Kinderpalliativzen-

trums wird über Spenden finanziert.

Dies geschieht z. T. über Spenden-

häuschen, die in Form des Kinderpal-

liativzentrums aus Restholz gebaut

werden, sehr originell aussehen und

mit Informationsblättern und Postern

in Apotheken und Einzelhandelsge-

schäften in der Region aufgestellt

werden.

Wenn Sie die Palliativstation unter-

stützten möchten, können Sie dies

mit einer Spende tun – Stichwort:

Weitere Informationen bei Dr. Martina KleinVestische Kinder- und Jugendklinik DattelnTel.: 0 23 63/975 171E-Mail: [email protected]

„Lichtblicke“ (Palliativstation für

Kinder und Jugendliche), Vestische

Kinder- und Jugendklinik, Volksbank

eG Waltrop, BLZ 426 617 17, Konto-

Nr. 100 268 111 oder bei der Klinik

in Datteln eine Spendenbox für Ihre

Apotheke abrufen.

Literaturhinweise – Neuerscheinungen

Neue Arzneimittel Band 17

Von Prof. Dr. Uwe Fricke und Prof.

Dr. Wolfgang Klaus. 2008. 724 Sei-

ten, 76,00 Euro. ISBN 978-3-8047-

2417-4

Verbandmittel, Krankenpflegear-

tikel, Medizinprodukte

Von Friedlinde Wilson und Baldur

Kohm. 9., völlig neu bearbeitete

Auflage 2008. 381 Seiten, 39,90

Euro. ISBN 978-3-7692-4227-0

DVD Interpharm Kolleg 2008

Interaktive Kongressdokumentati-

on. 218,00 Euro. ISBN 978-3-7692-

4658-2

Chemie I - Kurzlehrbuch

Allgemeine und anorganische Che-

mie. Von Eberhard Ehlers. 9. Auflage.

571 Seiten. 40,00 Euro. ISBN 978-3-

7692-4631-5

Biogene Nahrungsergänzungsmittel

Von Hans-Peter Hanssen, Angelika

Koch und Rita Richter. 320 Seiten.

29,00 Euro. ISBN 978-3-8047-2391-7

PKA - Die PKA-Ausbildung in Fragen

und Antworten

Von Helmut Götz. 19., durchgesehene

und aktualisierte Auflage. 404 Seiten.

38,00 Euro. ISBN 978-3-76924441-0

Mutschler Arzneimittelwirkungen

Lehrbuch der Pharmakologie und To-

Hinweise von: Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH, Postfach 5360, 65728 Eschborn, Telefon 06196/928250 und Deutscher Apothekerverlag, Postfach 101061, 70009 Stuttgart, Telefon: 07 11/2 58 20

xikologie. Von Prof. Dr. Ernst Mut-

schler, Prof. Dr. Gerd Geisslinger.

Prof. Dr. Heyo K. Kroemer. Prof. Dr.

Peter Ruth, Prof. Dr. Monika Schä-

fer-Korting. 9. vollständig neu bear-

beitete und erweiterte Auflage. 360

Abbildungen, 264 Tabellen und

1357 Strukturformeln. 68,50 Euro.

ISBN 978-3-8047-1952-1

Erteilte Erlaubnisse

Baie, Christian für: 37688 BeverungenFriedemann Bevertor-ApothekeÜbernahme Lange Str. 15

Mackowiak, Manuela 44892 BochumÜbernahme Apotheke am Markt Hauptstr. 188

Schmidt, Christian 32756 DetmoldNeugründung Medicum-Apotheke Röntgenstr. 16

Schierenberg, Ulrike 32756 DetmoldNeugründung Apotheke am Leopoldinum Hornsche Str. 47

Eidt, Achim 44135 Dortmund Übernahme Elefanten-Apotheke Kaiserstr. 97

Kosmiky, Jens 32130 EngerPacht Mühlen-Apotheke Brandstr. 13

Doan Vu, Phuoc Minh 32339 EspelkampNeugründung Panda-Apotheke Gerhard-Wetzel-Str. 3

Richmann, Elke 32699 ExtertalÜbernahme Sternberg-Apotheke Mittelstr. 5

Kischkel, Angela 44651 HerneNeugründung Convita-Apotheke am EvK Eickel Hordeler Str. 1

Leugermann, Josef 49525 LengerichNeugründung Gempt-Apotheke Bahnhofstr. 13

Brinkmann, 59555 LippstadtHermann- Josef Röss´l-Apotheke Übernahme und Lange Str. 56Umbenennung Umbennung in: City-Apotheke

Egbring, Gerd 48607 OchtrupÜbernahme Lamberti-Apotheke Laurenzstr. 30

Stange, Günter 32457 Porta Westfalica Übernahme Apotheke im Porta Markt Flurweg 11

Heiring, Christoph 45659 Recklinghausen Klaus Maria Suitbert-ApothekeÜbernahme Hertener Str. 203 A

Beimesche, Jürgen 48703 Stadtlohn Übernahme Sonnen-Apotheke Eschstr. 10

Rose, Olaf 48565 Steinfurt Neugründung PharMaxi-Apotheke Baumgarten 6

Thron, Susanne 33803 SteinhagenÜbernahme Sonnen-Apotheke Bielefelder Str. 84

Geuser-Knoll, Sabine 58452 WittenÜbernahme Beethoven-Apotheke Beethovenstr. 23/25

Es verstarben die Kolleginnen und Kollegen:

Brand, Helga, Lemgo, Apothekerin im

Ruhestand, am 23. März 2008, im

82. Lebensjahr.

Garth, Annette, Lüdenscheid, Apothe-

kerin ohne Berufsausübung, am

27. Mai 2008, im 49. Lebensjahr.

Müller, Martha, Minden, Apothekerin

im Ruhestand, am 29. Mai 2008, im

84. Lebensjahr.

In Memoriam Mannhold, Toni, Gelsenkirchen,

Apothekerin im Ruhestand, am

2. Juni 2008, im 89. Lebensjahr.

Dr. Kückelhaus, Ernst-Martin, Warstein,

Pächter der Löwen-Apotheke,

Warstein, am 8. Juni 2008, im

65. Lebensjahr.

Vohns, Stephan, Gütersloh, Besitzer der

Pluspunkt-Apotheke in Gütersloh,

zwischen dem 6. und 9. Juni 2008, im

39. Lebensjahr.

Schipke, Birgit, Havixbeck, Besitzerin

der Baumberg-Apotheke in Havixbeck

und der Vital-Apotheke in Münster,

am 22. Juni 2008, im 47. Lebensjahr.

Kuhn, Manfred, Castrop-Rauxel, Apotheker im Ruhestand, am

24. Juni 2008, im 78. Lebensjahr.

Hartmann, Jürgen, Bochum, Besitzer

der Andreas-Apotheke in Bochum,

am 2. Juli 2008, im 62. Lebensjahr.

Mattern, Jochen, Oer-Erkenschwick,

Apotheker ohne Berufsausübung, am

23. Juli 2008, im 48. Lebensjahr.

Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.

AMTLICHE MITTEILUNGEN/IN MEMORIAM

Page 19: Im Dialog beim CDU-Parteitag »Quadratisch, praktikabel,gut« · 2008. 9. 1. · »Quadratisch, praktikabel,gut« Vorstand und listenübergreifende Arbeitsgruppe schnüren Paket zur

mitteilungsblattA P O T H E K E R K A M M E R W E S T F A L E N - L I P P E

mitteilungsblattA P O T H E K E R K A M M E R W E S T F A L E N - L I P P E

36

Unter dem Motto „Zukunft des

Apothekers – Apotheke der Zukunft“

steht die zweite Auflage des West-

fälisch-lippischen Apothekertages

(WLAT), die am 14./15. März 2009 im

Congress-Centrum der Halle Münster-

land stattfinden wird. Als Schirmherr

fungiert erneut Landesgesundheits-

minister Karl-Josef Laumann.

Nach der erfolgreichen Premiere im

März 2007 mit 620 Teilnehmern und

32 Fachausstellern hat die Apothe-

kerkammer die Kapazitäten und das

Konzept erweitert: „Neben den Fach-

vorträgen für Apotheker bieten wir

parallel auch Vorträge für PTA an“,

kündigt Präsident Hans-Günter Friese

an. Im Congress-Centrum ist nunmehr

Platz für bis zu 1.200 Teilnehmer. Die

Ausstellungsfläche wächst von 350 auf

bis zu 800 Quadratmeter.

Bereits vor der Eröffnungsveranstal-

tung am Samstag, 14. März (12 bis

13 Uhr) werden die Frühaufsteher

unter den Teilnehmern vom Persön-

lichkeitstrainer und ehemaligen Kara-

teweltmeister Jörg Gantert (Münster)

eingestimmt. Er spricht zum Thema

„Selbstmanagement und Motivati-

on in Zeiten der Veränderung“. An

die Apotheker richten sich zwei wei-

tere Fachvorträge im Congress-Saal:

„Arzneimittelprobleme lösen – Arz-

neimittelinteraktionen beherrschen“

postuliert Professor Dr. Heyo K. Kro-

emer (Greifswald), ehe Professor Dr.

Martin Schulz (Berlin) das „Medika-

tionsmanagement Psychopharmaka“

vorstellt. Zeitgleich richten sich die

Vorträge „Vorbereitung (nicht nur)

für Testkäufe“ von Karin Berger (Ber-

lin) und „Herz–Kreislauf–Gesundheit“

von Horst-Günter Klar (Essen) an PTA.

Der Samstag klingt stimmungsvoll im

münsterischen GOP-Varieté aus.

Professor Dr. Thomas Weinke (Pots-

dam) eröffnet den Kongresssontag mit

dem Thema „Infektionskrankheiten

ausrotten?“. Danach spricht Professor

Dr. Michael Strupp zum Thema „Den

Schwindel sicher beherrschen“. Im

PTA-Vortragsprogramm referiert Dr.

Constanze Schäfer (Mülheim) über

„Ernährung – Genuss oder Vernunft?“.

Rugard Hovermann (Recklinghausen)

vermittelt „Tipps zur Beratung bei In-

kontinenz“. Auf dem Programm steht

ferner ein Vortrag von Dr. Frank Die-

ner (Treuhand Hannover) zu „Erfolgs-

faktoren der inhabergeführten Apo-

theke: Pharmazeutisch hochwertige,

kundenorientierte und teambewusste

Unternehmensnavigation“. Den Ab-

schlussvortrag hält der Geschäftsfüh-

rer des renommierten Meinungsfor-

schungsinstitutes Emnid, Klaus-Dieter

Schöppner (Bielefeld). Der gebürtige

Münsteraner wirft unter dem Motto

„Gesundheit und Apotheke im Jahr

2020“ einen Blick auf zukünftige

Strukturen im Gesundheitswesen. An

den Vortrag schließt sich eine Podi-

umsdiskussion einer Expertenrunde

an, moderiert von ABDA-Pressespre-

cher Thomas Bellartz (Berlin).

Anmeldungen zum 2. WLAT sind ab

dem 1. September möglich - online und

in Schriftform. Die Kongressgebühren

betragen 45 Euro (inkl. Verpflegung

und Parktickets). Die Teilnehmer erhal-

ten maximal 16 Fortbildungspunkte.

Die Karten für die Abendgala kosten

ebenfalls 45 Euro inkl. Speisen, Ge-

tränke und Bus-Shuttle-Service.

04/2008

„Zukunft des Apothekers – Apotheke der Zukunft“2. Westfälisch-lippischer Apothekertag am 14./15. März 2009 in der Halle Münsterland

Klaus-Dieter SchöppnerDer Emnid-Geschäftsführer hält den Ab-schlussvortrag beim 2. WLAT in Münster.

Weitere Informationen zum 2. Westfälisch-lippischen Apothekertag finden Sie auch im Internetunter www.akwl.de

Apothekerkammer Westfalen-LippeBismarckallee 25 · 48151 Münster Ruf : 02 51/52 00 50 · Fax: 02 51/52 16 50 E-Mail: [email protected] · www.akwl.de

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