Im Namen des Volkes - denic.de · der Mar~e nViagra" Geltendmachung der zenz an rln zur Die...
Transcript of Im Namen des Volkes - denic.de · der Mar~e nViagra" Geltendmachung der zenz an rln zur Die...
of
..2/60687/00
Indem ~echtsstreit
Gmb}I,
durch d~e Geschäftsführer
5_, p- ~ undK_,
8, -.-
- Prozessbevollmächtigte: 'RA' in R..
gegen
Denic Domain Verwaltunqs- un~
Betriebsqesellschaftvert~eten durch den
Andreas Bäß, Carsten
Ines Balthes,
Wiesenhüttenplatz 26,
......
~. .
,."r-
-. Prozessbevollmächtigter: RA M. Ht .., t-
6. Zivilkammer desdiehat
durch
~
Lt.verkündet-
Protokollam
JAs.als U.
21. 03.2001
d. G.Landgericht Frankfurt
.Zivilkammer
a.M.
6. -
Im Namen des Volkes
U rte i I
:~
KlägeFin,-=:::-.::::.~.
~
e.G.,
Vorstand
Schiefner und
60329 Frankfurt am Main,
Beklagte,
Landgerichts Frankfurt a. M.
Vorsitzenden
Richter am L
Richter am L
aufqrund der
Recht erkannt:
Die Beklagte
agratip.de",melatonin.de\\
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu
tragen.
Das Urteil ist
521.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin
men.
Die Klägeri
men. Inre i
der für Ar;
störungen i
ke "Viagra"
wird für ei
funktionen
die. die Kl
für
f
2
n Richter .am Landgericht K ,
Landgericht Dr. slllllt und
Landgericht KIIIIII
mündlichen Verhandlung vom 28.02.2001 für
Domain-wird verurteilt, die
nviagrabestellung.de"zu löschen.
und
.\,"
gegen Sicherhei tsleistung' in Höhe von
Domainna-verschiedenerLöschunqdiebegehrt
Unterneh-
In.haber in
deutsches pharmazeutisches Unterneh-
he Muttergesellschaft is~ I~haberin
zur Behandlung von Sexualfunktion~-
sche Markenregister eingetragen Mar-
e wurde am 20.12.1995 angemeld'et und
Qt zur Behandlung von erektilen Dys-
'ie Marke verfügt nach Marktstudien,
,teIlen ließ, über einen hohen B~-
die Marktstudien der Marplan' Fo~-
n Anlagen K 3 und K 4 zur Klage-
Ier näheren Einzelhei ten verwiesen.
Deutschland eine ausschließliche 1i-
der Mar~e nViagra"
Geltendmachung der
anzenz
rln zur
Die Beklagte ist die
deutsche Vergabestelle
vel- Domain "de". Bei
agratip.de", "viagrab
melatonin.de" registril
tip.de" und "viagrabes1
gen Entgelt InternetsE
An~icht bereitg~stel~t.
melatonin.de" bietet c
uAP_.com verschie(
stellung an.
Die" Klägerin fordBrte d
Verletzung ihrer RechtE
sehen. Die Beklagte leb
dele sich nicht um affe
Die Kl~gerin beantragt,
di,e Beklagte
agratip.de",
melatonin.de"
Die Beklagte beantragt,
die Klage
Die Beklagte
pflicht und
zuzumu teIl, w
liege. Das hl"vi agra \\ um
handeln. . AucJ
ge im vorlie
3
'1arkeninhabe-
:htigt.
organisierte
der Top- Le-
:tinnamen "vi-
"viagra-dhea-
sen "viagra-
1 Dritten ge-
Inhal ts zur
"viagra-dhea-t'
~ Unternehmen
Online- Be-
we i g . auf e i n~~
1namen zu lö-
gab, e-s. han-"
Let Z.u.l)'.gc~P,:.'
1- Namen "vi-
"viagra-dhea-
ine Prüfungs-
und ist von
Markenrechte
s Genossenschaft
Domainnamen unter
sind auch die Dom "v i -Domainnamen
der
amerikanische
ikamente zurMedikamente
forderte die Beklagte. unter Hinweis.. auf eln~~
Domainnamen
'ündung ab,
Rechte' auf, drei lö-die
lehnte- mi t der
offensichtliche
e-s. han-"Begründung
Rech tsve r 1 et z.:w;)..gJs}},..um
zu verurteilen,die Domain-
"viagrabestellung.de". zu. löschen.
tragt,
:uweisen.
.. .. ".."..K
der Auffassung, ihr.
deren Verl~tzung eine
ein offensichtlicher
imvorliegende.n Fall,
berühmte. und. nicht b. Hinweis auf eine Rect
. '
en Fall nicht. Denn c
und
abzuweisen..." ".,.
~
ihr.
eine
.hr. sei eine Prüfu
~ine Störerhaftung
.er Rechtsyerstoß.
Ü 1 , e s m ü s s e. sie h
lt bloß bekannte M
Rechtsve~letzung g
ist
19 nu,r
I. vor-
::h b~i
"Marke
genü-
-e Re-
berühmte
Hinweis
dann müs s e sie
cherchen und rechtliche Würd.
weilige Beanstandung bejahen
erheblichen Kosten verbunden
Registrierungsstelle nicht 2
genden Fall müssten, insbes
agra-dhea-melatonin. de", komI
gen. angestellt werden, um ei
Klägerin zu bejahen.
~
Entscheidungsgründe
Die Klage ist begründet.-
Der Klägerin steht wegen de~ Benutzung de~ Internetdo~~iP
"viagra-dhea-melatonin.~e" für Arzneimittel ein Unterlas-
I.~.
sungsanspruch zu, weil die Marke uviagra" und- die Inter-.. - - - - I'
netdomain unter Berücksichtigung der Ähnlichkei L-=9.,L~_r sich- - - - - -,
gegenüberstehenden Bezeichnunge~, der Kennze~chnungBkraft
der Marke und der Warennähe verwechslungsfähig im S-inne
von § 14 MarkenG sind.
Der Kl~gerin stehen auße
ternetadressen "viagrati
für&eiten pornografische
nach § 14 Abs. 2 2iff. 3
der Markenverunglimpfunq
Anbieter der Internetsei1
dadurch. verb.allhornt'i da1
jedenfalls von Teilen. de:
mindest als geschmackl~s
graf.ie . set zt "und die .Mc. . "
ten~ hicht ganz ~nerheblj
von ihnenge~eheh~ Gesc~
Markeninhabers selbst ~Uj, .
der Mark~ beeintr~chtigt
,sen nviagratip.de"
pornografischen Inh
~s. 2 2iff. 3 Mark
.er Internetseiten
rballhorn~ dasse
von Teilen.des VE
.s geschmacklos em!
:it,. ,und die Mögli. . .'.
ganz unerhebliche
ge~eheri~ Geschma6k
bers selbst ~Uffas
beeint~~chtigt wir
verballhornt,
um die
nicht
vornehmen,, was mit ni
sei ihr als
Gerade im
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rechtliche E
zung der Rec
können,
.. Das
zu .,
,
"
nicht
Rechte
"<#"
wegenund
außerdemstehen de-r1 der Benutzun~ der In-
i "viagrabestellung.de"
, Unt~rla&sungsansprüche
unter dem Gesichtspunktnämlich - wi~ hier die
e fremde bekannte Marke
'in;.e-ineunpas-se-nde. und
5 als .anstößig oder zu-~1"Ei . Bez i eh ung zur' Po rno-
. besteht, dass wenigs-
!- des Verkehrs - die- darin
:ei tals. eine. solche des
l Inhalts
.MarkenG u
zu; Wer ~en - eine
sersi~
Verkehrs
2 Ziff.
nämlich
in e-i.ne.er
, '
lcklos emp:funq:en'e' Beziehung z
die Möglichkeit besteht, das
rhebliche Teile des Verkehrs., ,
. '
Geschma6klosigkeit als, eina s
st ~Uffassen urid~~a~urch der
:htigt wird, handelt unlauter
Werb-eweJ;t
im
1 UWG
GRUR
§von
fung I;
Die Beklagte
rungszustandes
Domains
Die Beklagte ist nämlich
in Fällen, in denen sie
rigkeit der Domainnamen
tet, wenn
Kennzeichen-
Frankfurt
verpflichtet.
~
der
am
Diese Voraussetzungenl
alleBeklagten
lichen
dieser
dargetan
Umstände
'und
z end . "'=:::::::~--'=::.::
Demgegenüber kann die
hört werden, ihr würden
te Rechtsprüfungen
Der B~klagten ist zwar
wägungen zur Ausführung
reiche und rechtlich
Solche komplizierten
mer konstruieren, wenn
Kennzeichenschutzes und
s ammenhang mi t
vön. einem konkreten
demnach eine rein
verhalt losgelöste
fensichtlichen, grobenfftr eine Störerhaftung der Beklagten kein Raum
Nachdem die Klägerin ihr die
zungen schlüssig unterbreitet
~~
Markenverunglimp-
11)
BGH GRUR(vgl.
1995,
-
57
zur Beseitigung des stö-ist als Mitstärerin
und damit zur Löschung der angegriffenen
Internetdomains
die Rechtswid-
dann verpflich-
grober Weise das
verletzt (vgl. QLG
Ambiente. de) ."
erfüllt. Die Klägerin hat der
zur Beurteilung der Sach~erhalte erforder-
uI)terbreitet. Die Rechtsverstöße sind auf. 1
Zweifel gezogenen Grundlage schlüssig. .
offensichtlich und grob rechtsverlet-,,
Sperrung
hier
von
auf-
wird,
in
in
damit
nicht mi t dem Einwand ge-
komplizier-
Beklagte
unzumutbarer Weise
sie mit ihren Er-
Tat umfang-
aufzeigt.jedoch- irn-
hier das des
Wettbewerbs im Zu-
(wei tgehend) losgelöst
beLeuchtet wird. W-äre
konkreten Sach-
nach eineT of-
zulässig, bliebe
mehr.
Rechtsverlet-
die Beklagte
derin
Rechtsfragen
~
lassen sich
einem
Frage
vorliegenden
hatte, durfte
gen na'ch Lö s er.
it dem Hinweis
zurückweisen.
da-s.. ..Ve r 1 ang en... .~ . "'...
weiteres mit
let zungen zur
Domain c
de r Dome
dungen <.;
Beklagte
ehe f grl
hätte si
weisen k
des Domainir
bekannten, '\
von einer 0
werden.
Der Umstand,
im Hinpl.ick
Beklagten Kc
andere Beurt
~
ten ihrer T~
klagte rechn
! Die Kastenentscheidung-folgt aus
-.istDas 'Ur't'eil
daherer nicht ohne
er Rechtsver-
konkrete, auf
nnt sein müs-
e ohne weite-
1 ungnahme u.nd
Löschung der
enn daraufhin
mende Einwen-
:itte sich die
offensichtli-
e . E rs t ({ann"
r darauf ver-
~hen Gerichten- Stellungnähp
eine" Reaktion
auf grund de s,
,
Sachyerhalts--_::':"::':.::::::-
gausgegangen
insbesondere
Domains
Fehlea
vielmehr
hätte
Domaininhaber di
den staatlichen
orderung zur StAufforderung zur
dementsprechend e
.eben ist,- muss:1 unte-rbrei teten-
Rechtsverletzung
erforderliche
mliche Sachve.
v~rursachen w
r. Es handel t
derliche Anschreiben, insbesönc
e Sachverhaltskonstellationen,
5achen werden; rechtfertigt kE
handelt sich dabei um MindestJ
Rechtsverkehr, mit denen die
der
am
~
. .
§ 91 ~PO.
. .
nach §709 ZPO vorläufig ~ollstreckbar.
Dr.
CMA~1teder,