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[1] WWW.SCANCONGROUP.EU + 16.04.2021 BVG Urteil - Berliner Mietendeckel nichtig! Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Az. 2 BvF 1/20;2 BvL 5/20;2 BvL 4/20) hat am 15. April 2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Das Landesgesetz sei nichtig, da der Bund das Mietpreisrecht umfassend geregelt habe. Der Berliner Mietendeckel ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig. Das Gesetz sei nichtig. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Mietendeckel verstoße gegen das Grundgesetz. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm (sog. Konkurrierende Gesetzgebung). Diese Entscheidung war erwartbar, da der Bund im BGB abschließend das Wohnraummietrecht regelt. Nun drohen Nachzahlungen für die Mieter, auch die zulässigerweise vereinbarten „Schattenmieten“ für den Fall der Unwirksamkeit des Mietendeckels greifen jetzt. Beitrag und Kommentar von der renommierten Kanzlei „Pamperien Law“ in Berlin. Rechtsanwalt Dr. Jörg Pamperien (Bild) verfügt über intensive Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Immobilienwirtschaftsrecht und Baurecht. Während seiner Tätigkeit bei einer "Big-Four"-Gesellschaft betreute er Großbauvorhaben, Infrastrukurmaßnahmen, Due Diligences bei Transaktionen und nationale und internationale Vertragsgestaltung im Bereich Wirtschaftsrecht ( www.pamperien-law.com ). 16.04.2021 KG Urteil - Coronabedingte Geschäftsschließung Nur halbe Gewerbemiete! Laut KG (KG, Urteil vom 01.04.2021 - 8 U 1099/20) gehört zur Geschäftsgrundlage der Parteien auch die Vorstellung, dass es nicht zu einer Pandemie mit weitgehender Stilllegung des öffentlichen Lebens infolge Nutzungsuntersagungen und -beeinträchtigungen kommen werde. Es sei kein "normales" Risiko der Gebrauchstauglichkeit oder Verwendung des Mietobjekts, sondern es handele sich um weitgehende staatliche Eingriffe in das soziale und wirtschaftliche Leben aufgrund einer Pandemie, die als Systemkrise eine Störung der Geschäftsgrundlage bedeuten. Dabei müsse eine konkrete Existenzbedrohung für den Mieter anhand seiner betriebswirtschaftlichen Daten nicht positiv festgestellt werden, sondern die "unter Umständen existenziell bedeutsamen Folgen" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien auch dann zu vermuten, wenn eine angeordnete PRESSESPIEGEL IMMOBILIENMARKT BERLIN - Ausgabe 08/2021 I 6.Jahrgang v. 16. - 30.April 2021 I Wissenswertes zum Berliner Immobilienmarkt -

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16.04.2021 BVG Urteil - Berliner Mietendeckel nichtig!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Az. 2 BvF 1/20;2 BvL 5/20;2 BvL

4/20) hat am 15. April 2021 den Berliner Mietendeckel für

verfassungswidrig erklärt. Das Landesgesetz sei nichtig, da der Bund das

Mietpreisrecht umfassend geregelt habe. Der Berliner Mietendeckel ist

nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig. Das

Gesetz sei nichtig. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene

Mietendeckel verstoße gegen das Grundgesetz. Da der Bund bereits 2015

die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis

ausschließlich bei ihm (sog. Konkurrierende Gesetzgebung). Diese

Entscheidung war erwartbar, da der Bund im BGB abschließend das

Wohnraummietrecht regelt. Nun drohen Nachzahlungen für die Mieter,

auch die zulässigerweise vereinbarten „Schattenmieten“ für den Fall der

Unwirksamkeit des Mietendeckels greifen jetzt. Beitrag und Kommentar

von der renommierten Kanzlei „Pamperien Law“ in Berlin. Rechtsanwalt Dr. Jörg Pamperien (Bild)

verfügt über intensive Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Immobilienwirtschaftsrecht und

Baurecht. Während seiner Tätigkeit bei einer "Big-Four"-Gesellschaft betreute er Großbauvorhaben,

Infrastrukurmaßnahmen, Due Diligences bei Transaktionen und nationale und internationale

Vertragsgestaltung im Bereich Wirtschaftsrecht ( www.pamperien-law.com ).

16.04.2021 KG Urteil - Coronabedingte Geschäftsschließung – Nur halbe Gewerbemiete!

Laut KG (KG, Urteil vom 01.04.2021 - 8 U 1099/20) gehört zur Geschäftsgrundlage der Parteien

auch die Vorstellung, dass es nicht zu einer Pandemie mit weitgehender Stilllegung des

öffentlichen Lebens infolge Nutzungsuntersagungen und -beeinträchtigungen kommen werde. Es

sei kein "normales" Risiko der Gebrauchstauglichkeit oder Verwendung des Mietobjekts, sondern es

handele sich um weitgehende staatliche Eingriffe in das soziale und wirtschaftliche Leben aufgrund einer

Pandemie, die als Systemkrise eine Störung der Geschäftsgrundlage bedeuten. Dabei müsse eine

konkrete Existenzbedrohung für den Mieter anhand seiner betriebswirtschaftlichen Daten nicht positiv

festgestellt werden, sondern die "unter Umständen existenziell bedeutsamen Folgen" im Sinne der

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien auch dann zu vermuten, wenn eine angeordnete

PRESSESPIEGEL IMMOBILIENMARKT BERLIN

- Ausgabe 08/2021 I 6.Jahrgang v. 16. - 30.April 2021 I Wissenswertes zum Berliner Immobilienmarkt -

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Schließung einen Monat oder länger andauere. Das Urteil bringt Klarheit zur Frage, inwieweit der Mieter

konkret seine finanzielle Lage darlegen und beweisen muss. Beitrag und Kommentar

Rechtsanwaltskanzlei „Pamperien Law“ Berlin ( www.pamperien-law.com )

16.04.2021 Berliner Mietendeckel: "Urteil hat Potenzial, Hauspreiszyklus zu verlängern"

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel wird nach Einschätzung von

DB Research auch Auswirkungen auf die Wohnungsmärkte anderer Städte haben. "In allen deutschen

Städten verlangsamte sich das Mietwachstum mit der umfangreichen Medienberichterstattung über die

Berliner Mietobergrenze", schreiben die Analysten der Deutschen Bank. Viele Initiativen, die die Berliner

Kappungsgrenze kopiert haben, würden nun "an Schwung verlieren". Aus Bewertungssicht werde das

Urteil "das Potenzial haben, den Hauspreiszyklus zu verlängern". Der Karlsruher Entscheid stellte die

fehlende Gesetzgebungskompetenz der Landesregierung fest. Deswegen fordern nun Michael Müller, der

Regierende Bürgermeister von Berlin, und der SPD-Vize Kevin Kühnert eine neue Gesetzgebungsinitiative

auf Bundesebene. "Einzelne Bundesländer können keinen Mietenstopp beschließen, der Bund kann dies

sehr wohl", sagte Kühnert dem "Tagesspiegel". Der Hamburger Senat wirbt unterdessen mit seiner

Bundesratsinitiative, auf der Basis der bestehenden bundesweiten Mietpreisbremse die

Kappungsgrenzenverordnung für Bestandsmieten zu verschärfen.

16.04.2021 Akelius zieht's nach Potsdam

Der schwedische Wohninvestor Akelius hat 15 Jahre nach seinem Markteintritt in Deutschland das

Interesse an Immobilien mit Instandhaltungsstau verloren. Stattdessen stehen nach 1970 errichtete

Häuser und sogar Forward Deals auf der Suchliste. "Value-add hat das Ende der Straße erreicht. Wir

sehen hier kein größeres Potenzial für Wertsteigerungen mehr", begründet dies Europachef Jordan

Milewicz. Außerdem ändert sich die Standortstrategie: Die Fokussierung auf Berlin und Hamburg bleibt

zwar bestehen, doch statt den Stadtteilen innerhalb des Cityrings stehen nun Potsdam, Königs

Wusterhausen, Stahnsdorf, Falkensee, Oranienburg, Bernau und Ludwigsfelde oben auf dem Zettel. Im

Hamburger "Speckgürtel" sind Lübeck, Norderstedt und Lüneburg interessant. Die Wohnungen sollen

allerdings sehr gut an den ÖPNV angebunden sein und Parks, Seen oder Wälder in der Umgebung haben.

"Die Wohnpräferenzen haben sich im Zuge der Coronakrise verändert", sagte Milewicz in dem Gespräch,

das noch vor der gestrigen Entscheidung zum Berliner Mietendeckel stattfand. Die neue Strategie stehe

nicht im direkten Zusammenhang mit diesem Thema, betonte er.

16.04.2021 Mietrenditeatlas von Baufi24: Lieber in Berlin kaufen als in München

Immobilien als Kapitalanlage lohnen sich in Köln und Berlin mehr als in München. Bei den

Universitätsstädten verspricht Göttingen die höchsten Mietrenditen und bei den Boom-Städten liegt

Potsdam ganz vorn. Das ergibt eine Auswertung des Mietrenditeatlasses von Baufi24. Der

Mietrenditeatlas von Baufi24 gibt für jedes Postleitzahlengebiet in Deutschland die durchschnittliche

jährliche Brutto-Mietrendite an. Jetzt hat das Unternehmen eine Auswertung für ausgewählte deutsche

Städte vorgenommen. Demnach liegt die Mietrendite in Köln bei durchschnittlich 3,63 Prozent. Damit führt

die Karnevalsmetropole das Ranking der sieben größten Städte Deutschlands an. Auf den Plätzen zwei

und drei folgen Stuttgart mit 3,58 Prozent und Frankfurt am Main mit 3,35 Prozent. Berlin liegt sogar mit

Mietendeckel mit 3,21 Prozent Mietrendite auf Platz fünf. Die schlechtesten Renditen unter den "Big

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Seven" sind mit durchschnittlich 2,65 Prozent pro Jahr in München zu erwarten. "In Deutschland sind

Werte zwischen 2 und 5 Prozent üblich. Alles, was über 4 Prozent liegt, ist schon ziemlich gut. Natürlich

müssen immer die Parameter des konkreten Objekts berücksichtigt werden", ordnet Tomas Peeters aus

dem Vorstand von Baufi24 die Ergebnisse ein. Gerade in den Großstädten, so Peeters weiter, seien die

Kaufpreise dermaßen gestiegen, dass hohe Renditen selten sind. Wer in einer Universitätsstadt

investieren möchte, liegt in Göttingen richtig. Hier beträgt die durchschnittliche jährliche Mietrendite 4,43

Prozent. 3,90 Prozent werden in Gießen erzielt und 3,87 Prozent in Darmstadt. Für dieses Ranking hat

Baufi24 deutsche Städte mit einem Studierendenanteil von mindestens 15 Prozent miteinander verglichen.

Baufi24 hat zudem das Potenzial der sieben deutschen Großstädte mit dem größten

Bevölkerungswachstum innerhalb der vergangenen fünf Jahre untersucht. Die beste Mietrendite dieser

Boom-Städte verspricht mit durchschnittlich 4,28 Prozent pro Jahr Potsdam, gefolgt von Flensburg mit

4,20 Prozent und Offenbach am Main mit 3,88 Prozent. Bewertung auch für konkrete Objekte mit

Standortangabe! Der Mietrenditeatlas ermittelt aus den Angaben zum Kaufpreis, zur Wohnfläche und zur

Kaltmiete die Brutto-Mietrendite einer Immobilie. Baufi24 stellt die drei Tools Kaufpreisatlas, Mietpreisatlas

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sowie Renditerechner kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung. Nach einer pauschalen Ermittlung

des Werts eines Hauses oder einer Wohnung kann der Kunde zudem auf eine detailliertere Berechnung

zugreifen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. "Wir machen Immobilienfinanzierung so einfach wie

möglich. Dazu gehört eine qualifizierte Einschätzung darüber, ob sich der Immobilienkauf an einem

bestimmten Standort für Kaufinteressenten lohnt", erklärt Tomas Peeters. Die kürzlich gelaunchten

Rechner schaffen dabei größtmögliche Transparenz über den Immobilienmarkt in Deutschland.

16.04.2021 LaSalle E-REGI erwirbt Projektentwicklung „Lacus Quartier“ in Berlin

LaSalle Investment Management („LaSalle“) hat mit der Akquisition des Projekts „Lacus Quartier“ das

erste Wohninvestment für seinen paneuropäischen Fond LaSalle E-REGI („der Fonds“) getätigt. Die

Anlage verfügt über 230 Wohneinheiten und soll im April 2021 fertiggestellt werden. Verkäufer des Objekts

ist das Unternehmen BUWOG. Das Objekt befindet sich in einem ruhigen und familienfreundlichen Teil

des aufstrebenden Ortsteils „Weißensee“ in Berlin-Pankow. Die Umgebung profitiert von ihrer Nähe zum

beliebten und in den letzten Jahren stetig expandierenden Ortsteil Prenzlauer Berg. Pankow ist der

bevölkerungsstärkste Bezirk Berlins mit einem prognostizierten Bevölkerungswachstum von mehr als 10

Prozent bis 2030. Uwe Rempis, Geschäftsführer und Fondsmanager des LaSalle E-REGI, sagt: „Die

Akquisition des ‚Lacus Quartier‘ ist ein wichtiger und logischer nächster Schritt in der Anlagestrategie des

LaSalle E REGI. Unser Fokus ist die weitere Diversifizierung mit dem Ziel, einen langfristig stabilen

Cashflow aus den wachstumsstärksten Städten Europas für den Fonds zu generieren. Ich bin überzeugt

davon, dass diese hochwertige Neubau-Entwicklung in Berlin die perfekte Investition für den E REGI ist,

mit der wir eine solide und werthaltige Grundlage für das weitere Engagement des Fonds im Bereich

Residential schaffen.“ Andreas Wesner, Head of Investment Germany bei LaSalle, kommentiert: „Wir

freuen uns sehr, dass wir im vergangenen Jahr die Strategie unserer Fonds zur Erhöhung des Anteils an

Wohnimmobilien im Portfolio umsetzen konnten. Die Assetklasse Wohnen wird auch im Jahr 2021 ein

wichtiger Teil unserer übergreifenden Investitionsstrategie bleiben. Nach dem Erwerb eines Wohnobjekts

in der Lindenstraße in Berlin-Kreuzberg im September 2020 für unseren Fonds Encore+ konnten wir nun

mit dem ‚Lacus Quartier‘ unseren Residential-Track-Record weiter stärken.“ LaSalle wurde von Mayer

Brown LLP (Legal), Witte Projektmanagement (Technical), KPMG (Tax) und CBRE (Buy-Side-Advice)

beraten. Der Verkäufer wurde von Luther LLP (Legal) und BNP Paribas Real Estate GmbH (Transaction

Broker) beraten.

16.04.2021 BlueRock Group baut Präsenz im Berliner Wohnungsmarkt weiter aus

Die Immobilien-Investment-Boutique BlueRock Group hat insgesamt 13 Wohngebäude in der deutschen

Hauptstadt erworben. Das Schweizer Unternehmen investiert damit 112 Millionen Euro in das eigene

Berlin-Wohnimmobilien Portfolio. Die Gebäude in zentraler Lage umfassen eine Gesamtmietfläche von

rund 25.000 m² verteilt auf 326 Wohn- und 25 Gewerbeeinheiten und werden für einen hohen zweistelligen

Millionenbetrag saniert. Bei der Transaktion und Strukturierung stand der BlueRock Group die

Wirtschaftsprüfgesellschaft PWC steuerlich beratend zur Seite. Als Finanzierungsberater war die FAP

Finance tätig. Lokal wird die BlueRock Group von der MB Advisors begleitet, die die Strategie zurzeit

hauptsächlich im Einkauf verstärkt. Es handelt es sich bei den Objekten vorwiegend um Gebäude aus der

Gründerzeit in den Bezirken Wedding, Neukölln, Moabit, Charlottenburg, Prenzlauer Berg und

Schönenberg. Die 25 vorwiegend im Erdgeschoss gelegenen Gewerbeeinheiten bieten Flächen von 20 bis

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300 m². Die Hauptstadt-Offensive ist mit diesen Ankäufen noch nicht abgeschlossen: Es sind weitere

Investitionen im gleichen Ausmaß in Planung. Das Berlin-Portfolio der BlueRock Group hat ein geplantes

Investitionsvolumen von bis zu 300 Millionen Euro. Investoren sind Familiy Offices aus Europa und

institutionelle Investoren. «Als wir geplant haben, neben unserer langjährigen Erfahrung mit

Büroimmobilien auch im Bereich deutscher Wohnimmobilien zu investieren, war für uns sofort klar, dass

es in Berlin sein soll. Die moderne Stadt ist einer der attraktivsten Immobilienstandorte in Europa - eine

Weltmetropole, die jeder Krise standhält und sich ständig weiterentwickelt. Wir wollen ein Teil dieser

lebendigen Entwicklung sein. Da in zentralen Lagen kaum noch gebaut werden kann, eröffnen

Bestandsgebäude eine spannende Alternative», berichtet Ronny Pifko, Managing Partner und

Mitbegründer der BlueRock Group.

16.04.2021 Starker Logistikmarkt Berlin Q1 2021: Hohe Abvermietung von Citylogistik-Flächen und

Gewerbeparks

Der Jahresauftakt ist dem Berliner Industrie- und Logistikmarkt 2021 hervorragend gelungen. Insgesamt

sind von allen Marktteilnehmern 155.000 m² Industrie- und Logistikflächen vermittelt worden, hat das

Immobilienberatungsunternehmen Realogis ermittelt. Damit hat der Markt deutlich gegenüber dem

Jahresbeginn 2020 von 100.452 m² zugelegt. „Der Zuwachs von 54.548 m² beziehungsweise rund 54 %

im Vergleich zum Vorjahresquartal stellt den höchsten totalen Zuwachs der letzten fünf Jahre dar“,

berichtet Ben Dörks, Geschäftsführer der Realogis Immobilien Berlin GmbH. Gleichzeitig liegt laut

Realogis – dem führenden Immobilienberatungsunternehmen für Industrie- und Logistikflächen und

Gewerbeparks in Deutschland – das von allen Marktteilnehmern erzielte Ergebnis um 22.000 m² bzw. 16,5

% über dem zweitbesten Jahresbeginn (Q1 2017) mit damals 133.000 m². Zudem wird der langjährige 5-

Jahres-Schnitt mit 24 % auch deutlich übertroffen, der Schnitt liegt aktuell bei 124.890 m². Allein 45.000 m²

Fläche sind in den ersten drei Monaten innerstädtisch vermietet worden. „Das ist ein gutes Niveau, wenn

man die geringe Flächenverfügbarkeit kennt. Einheiten, die zur Nachvermietung bereitstanden, haben

direkt ohne einen temporären Leerstand neue Nutzer gefunden. Selbst für Neubauten, wo nicht einmal die

Stützen standen, sind im Rekordtempo Mietverträge unterzeichnet worden“, resümiert Ben Dörks. Die

beiden großen bundesweiten Trends, die Immobilien prägen – d.h. Nachhaltigkeit und

Mitarbeiterzufriedenheit – bekommt auch der Berliner Industrie- und Logistikimmobilienmarkt zu spüren.

Mietern seien, so Ben Dörks, möglichst niedrige Nebenkosten verbunden beispielsweise mit dem Einsatz

von hochwertiger Dämmung und viel natürlichem Licht sowie energiesparenden LED-Strahlern wichtig.

Immobilie und Standort entscheidend bei Mitarbeiterzufriedenheit! „Auf der Prioritätenliste der Nutzer

weit nach vorn gerückt ist die Mitarbeiterzufriedenheit. Unternehmenslenker wollen Mitarbeiterbindung

über Mitarbeiterzufriedenheit erzielen. Und hier spielt die Logistik- oder Gewerbeparkimmobilie eine

zunehmend größere Rolle“, weiß der Logistikimmobilien-Experte Dörks. Dazu zählen unterschiedliche

Angebote für die Essensversorgung ebenso wie Weiterbildungsangebote beispielsweise zu begrünten

Gemeinschaftsflächen, Sportangebote auf dem Areal sowie gemeinsame Erste Hilfe- und

Brandschutzübungen. Wichtig sei, dass sich Mitarbeiter einerseits am Standort wohlfühlen und

andererseits, dass sie ihn gut erreichen können. Ben Dörks: „Aus diesem Grund sind Immobilien innerhalb

der Stadtgrenzen so stark nachgefragt. Mitarbeiter wünschen sich immer kurze Wege von Zuhause zur

Arbeitsstätte. Wir registrieren jedoch eine große Verdrängung der Industrie an die Außenränder und

darüber hinaus. Das ist weder für die Mitarbeiter gut noch für die Ökologie.“ Als weiteren Trend hat er

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einen erhöhten Qualitätsanspruch der Mieter bei modernen Gewerbeparks ausgemacht, um ihren

Mitarbeitern ein optimales Arbeitsumfeld zu bieten. „Unternehmen beschäftigen schon lange

kaufmännische und gewerbliche Mitarbeiter an nur einem Standort. Allerdings wird es zunehmend

schwieriger kaufmännischen Nachwuchs zu finden. Ein einfaches Lagerbüro als Arbeitsstätte reicht da

nicht mehr aus. Für Nutzer wird es zunehmend wichtig, dass ihr Standort für Mitarbeiter attraktiv und

repräsentativ ist“, erklärt der Realogis-Geschäftsführer. Corona-Pandemie: Vermieter gehen gut mit

ihren Mietern um! Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie lässt sich festhalten, dass

seitens der Industrie am Berliner Standort fast keine Abgänge zu verzeichnen sind, d.h. es sind nur

marginal Flächen auf den Markt gekommen. Zudem gibt es auch wenige Corona-bedingte Kündigungen.

„Vermieter agieren gemeinsam mit ihren Mietern. Viele Eigentümer gehen in der Pandemie sehr gut mit

den Nutzern ihrer Immobilien um, beispielsweise durch Stundungen, wodurch Insolvenzen und

Kündigungen vermieden werden können. Auch erhöhen sie die Miete nicht bzw. verlangen keinen

Strafzins für die Stundungen“, hat Ben Dörks beobachtet. Verschiebung im Verhältnis Neubau/

Bestand: Laut Realogis entfielen im ersten Quartal 2021 insgesamt 61 % aller vermittelten Industrie- und

Logistikflächen auf Bestandsflächen (94.500 m²) und 39 % auf Neubauimmobilien (60.500 m²). Im

Vergleich zum Vorjahreszeitraum haben hat sich damit die Vermittlung im Bestand fast verdoppelt (von

48.644 m² in Q1 2020 auf 94.500 m² in Q1 2021; +94 %), während Neubauflächen nur leicht zugelegt

haben (von 51.808 m² in Q1 2020 auf 60.500 m² in Q1 2021; + 17 %). Die Entwicklung der vergangenen

drei Monate dokumentiert zudem einen längerfristigen Trend. War das Verhältnis zwischen Bestands- und

Neubauimmobilien in Q1 2019 und Q1 2020 beinahe ausgeglichen (Q1 2019: Neubau 49 % bzw. 60.000

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m²; Bestand 51 % bzw. 63.000 m² und Q1 2020: Neubau 52 % bzw. 51.808 m²; Bestand 48 % bzw.

48.644 m²) hat sich das Verhältnis der Anteile gegenüber 2018 getauscht: im Q1 2018 lag Neubau (62 %;

69.600 m²) noch deutlich vor Bestand (38%; 43.400 m²). Flächenumsatz Stadt Berlin und Berliner

Umland - (bestehend aus Umland Nord, Umland West, Umland Süd und Umland Ost): Im Q1 2021

sind im gesamten Umland Nord, West, Süd, Ost 109.600 m² Industrie- und Logistikflächen neu vermietet

worden. Damit hat sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt (Q1 2020:

48.405 m². Bis auf den Berliner Norden haben alle anderen Umlandregionen verglichen zum schwachen

Jahresauftakt 2020 deutlich zugelegt. Größter Flächenabnehmer ist Berlin Umland Süd, die Region hat mit

52.300 m² bzw. 33,7 % für ein Plus von 7,1 % am Gesamtflächenumsatz gesorgt (Q1 2020: 26.773 m²).

Zweitplatziert ist das Berliner Stadtgebiet mit aktuell 45.400 m² bzw. 29,3 % (-22,5 Prozentpunkte; Q1

2020: 52.047 m²). Es folgt Umland Ost mit 39.000 m² bzw. 25,2 % Anteil am gesamten Flächenumsatz

kommend von nahe Null mit 932 m², bzw. einem Anteil von 0,9 % im Vorjahresquartal. Mit +24,2

Prozentpunkten hat das Umland Ost am deutlichsten an Bedeutung gewonnen. Viertplatziert ist Umland

Nord mit 16.900 m² bzw. 10,9 %, der Markt hat neben dem Stadtgebiet als einziger weniger

Flächenumsatz verzeichnet (Q1 2020: 20.700 m², -9,7 Prozentpunkte). Auf dem letzten Rang liegt Umland

West mit 1.400 m² bzw. 0,9 % am gesamten Umsatz der neu vermittelten Flächen, im Vorjahr wies der

Markt jedoch keinen Flächenumsatz auf. „Erstmals in diesem Quartal hat sich mit dem

Mietvertragsabschluss durch einen großen Automotive-Produzenten im Umland Ost zwei Anmietungen im

Umfeld des Tesla-Neubaus in Grünheide bemerkbar gemacht“, so Ben Dörks. Submärkte im Berliner

Stadtgebiet: Das Stadtgebiet Berlin (Berlin Nord, West, Süd, Ost) hat im Q1 2021 einen Flächenumsatz

von insgesamt 45.400 m² erzielt, was einem Minus von rund 13 % im Vergleich zum Vorjahresquartal

entspricht (52.047 m²). Stärkster Submarkt ist Berlin West mit einem Anteil von 43,4 % (19.700 m²), der als

einziger mit +12,8 Prozentpunkten seine Bedeutung ausbauen konnte (Q1 2020: mit 15.907 m²

zweitplatziert). Berlin Süd landet mit 12.800 m² bzw. 28,2 % auf Platz 2 und muss einen

Bedeutungsverlust von -8,3 Prozentpunkten hinnehmen (Q1 2020: mit 18.995 m² erstplatziert). Weiterhin

auf dem dritten Platz liegt Berlin Ost mit 10.000 m² bzw. einem Anteil von 22 % und -1,1 Prozentpunkte

gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Q1 2020: 23,1 % bzw. 12.025 m²). Letztplatziert bleibt Berlin Nord mit

lediglich 2.900 m². Dieser Submarkt spielt fast keine Rolle und verliert sogar gegenüber dem Vorjahr noch

mit -3,4 Prozentpunkten etwas an Bedeutung (Vorjahr: 5.120 m², bzw. Anteil von 9,8 % am Berliner

Stadtgebiet). Flächenumsatz nach Branchen: Die erstplatzierte Branche Industrie/ Produktion gewinnt

mit +25 Prozentpunkten am deutlichsten hinzu und rangiert aktuell bei 65.900 m². Mit einem Anteil von 17

% bzw. 17.383 m² war sie in Q1 2020 noch drittplatziert. Weiterhin auf Rang 2 liegt Logistik/Spedition, die

mit 49.900 m² einen Anteil von 32 % am Gesamtgeschehen auf sich vereint und damit den anteiligen

Flächenumsatz um +5 Prozentpunkte im Vorjahresvergleich erhöht (Q1 2020: 26.970 m²). Der Handel

büßt mit -26 Prozentpunkten am deutlichsten von allen Branchen hinsichtlich der Flächenabnahme ein und

kommt in den ersten Monaten nur auf 27.900 m² bzw. einen Anteil von 18 % (Q1 2020: 44 % bzw. 44.036

m²). Beim näheren Blick auf das Verhältnis des konventionellen Handels zum E-Commerce/ Online-

Handel wird eine Verschiebung sichtbar. Insgesamt hat der Online-Handel/E-Commerce im

Quartalsvergleich Q1 2020 zu Q1 2021 um +14.172 m² zugelegt, was aber durch das schwache

Abschneiden des stationären Einzelhandels mit einem Rückgang von -30.308 m² negativ überkompensiert

worden ist. So entfallen im Q1 2021 71 % bzw. 19.800 m² des Flächenumsatzes auf dem E-Commerce/

Online-Handel und 29 % 8.100 m² auf den analogen Handel. Zum Vergleich: Im Q1 2020 entfiel noch 87

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% des Flächenumsatzes (38.408 m²) auf den „Brick and Mortar“-Handel und 13 % bzw. 5.628 m² auf den

E-Commerce/ Online-Handel. Weiterhin Viertplatziert war die Sammelkategorie Sonstiges mit 11.300 m²

bzw. einem Anteil von 7 % (Q1 2020: 12.063 m²). Flächenumsatz nach Größenklassen: Im ersten

Quartal 2021 hat Realogis insgesamt 43 Mietvertragsabschlüsse registriert. Den größten Anteil hat die

Flächenkategorie zwischen 5.001 bis 10.000 m² mit 33 % bzw. 51.200 m² beigesteuert, was einem Plus

von 18 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht (Q1 2020: 14 % bzw. 14.204 m²) und sechs

Vertragsabschlüssen geschuldet ist. Auf die Kategorie der Großflächen ab 10.001 m² entfallen zwei

Abschlüsse (5 %), die für einen Anteil von 25 % bzw. 39.200 m² verantwortlich sind (-9 Prozentpunkte zu

VJ-Anteil von 35 % bzw. 34.931 m²). „Den größten Anteil zum hohen Quartalsergebnis haben kleine und

mittlere Flächen bis 5.000 m² beigetragen, die damit ihre große Bedeutung für den Berliner Markt

unterstreichen“, erklärt Ben Dörks. Von den von Realogis registrierten 43 zwischen Januar und März 2021

abgeschlossenen Mietverträgen entfallen allein 35 auf diese Kategorie und damit 81 % aller Abschlüsse.

Zusammen sind sie für fast 65.000 m² bzw. 42 % am Gesamtumsatz verantwortlich. Im Detail stellt die

Kategorie 3.001 bis 5.000 m² mit 7 Abschlüssen (16 %) einen Anteil von 19 % bzw. 28.900 m² (Q1 2020:

21 % bzw. 21.039 m²), die Kategorie 1.001 bis 3.000 m² mit 17 Abschlüssen (40 %) einen Anteil von 18 %

bzw. 28.100 m² (Q1 2020: 15 % bzw. 15.073 m²) sowie Kleinstflächen unter 1.000 m² mit 11 Abschlüssen

einen Anteil von 5 % bzw. 7.600 m² (Q1 2020: 15 % mit 15.204 m²). Die letztplatzierte Kategorie fiel am

deutlichsten an Bedeutung mit -10 Prozentpunkten am anteiligen Flächenumsatz. Mietpreise (Spitzen-

und Durchschnittsmiete): In den ersten Quartalen der vergangenen fünf Jahre legte die Spitzenmiete

fast ausschließlich zu. Die aktuelle Spitzenmiete von 7,20 €/m² stellt vorläufig den Rekordwert dar und

übertrifft den 5-Jahresschnitt von 6,44 €/m² um 11,8 %. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist der Mietzins

jedoch nur um moderate 2,9 % gestiegen. Zum Vergleich: Den deutlichsten Zuwachs in der Spitzenmiete

für Industrie- und Logistikimmobilien verzeichnete der Berliner Markt von Q1 2017 auf Q1 2018, wo der

Zuwachs kommend von 4,90 €/m² um satte 28,6 % auf 6,30 €/m² betrug. Im Folgejahr zog der Mietzins für

hochmoderne Immobilien noch um 7,9 % auf 6,80 €/m² an. Auch für die Durchschnittsmiete stellt Q1 2021

mit 5,90 €/m² den vorläufigen Spitzenwert dar, welcher den 5-Jahresschnitt von 5,30 €/m² um 11,3 %

übertrifft. Auch hier fand im Q1 2018 der deutlichste Anstiege mit 26,8 % von 4,10 €/m² im Q1 2017 auf

5,20 €/m² statt. Wesentliche Umsatzbringer: Gestamp: 20.500 m², Neugeschäft/Erweiterung, Industrie/

Produktion 2. SAS: 17.500 m², Neugeschäft/Erweiterung, Industrie/ Produktion 3. Halla: 9.700 m²,

Neugeschäft/Erweiterung, Industrie/ Produktion.

16.04.2021 Berliner Büromarkt: Robustes Jahr, aber fernab von alten Rekorden

Der Berliner Büromarkt hat sich im Corona-Jahr 2020 insgesamt als robust erwiesen. Nach einem starken

Jahresendspurt mit allein 225.000 Quadratmetern Flächenumsatz im vierten Quartal lag der Jahresumsatz

bei 730.000 Quadratmetern. Dies entspricht gegenüber dem Rekordjahr 2019 einem spürbaren Rückgang

um 30 Prozent. Gleichzeitig blieb Berlin ungeachtet der Pandemie deutschlandweit der aktivste

Vermietungsmarkt. Die Leerstandsrate stieg zum Jahresende leicht auf 1,8 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent),

während Spitzenmiete (39,00 Euro pro Quadratmeter) und Spitzenrendite (2,6 Prozent) stabil blieben.

„Berlin hat seine Standortattraktivität im Verlauf der Pandemie bewahrt und ist bei Büroinvestoren wie

Mietern weiterhin gefragt. Die Leerstandsrate dürfte 2021 noch ein wenig ansteigen, was dem Markt bei

ihrem niedrigen Ausgangswert aber ganz guttut“, sagt Marcus Buder, Bereichsleiter für Gewerbliche

Immobilienfinanzierung bei der Berliner Sparkasse. Im dritten Quartal hatte sich noch die Zurückhaltung

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als Folge des ersten Lockdowns spürbar gemacht. Im vierten Quartal blieb der Markt dann in der

Aufwärtsbewegung. Maßgeblich geprägt war das Jahresergebnis wie in den Vorjahren von wenigen

Großprojekten: Die mit Blick auf die Fläche größten Abschlüsse waren Anmietungen der Deutschen

Rentenversicherung im „CULE“ an der Spree, gefolgt von der Deutschen Bahn AG im „EUREF-Campus“

und der Berliner Sparkasse im Bürocampus „Square 1“ in Adlershof. Mieter und Käufer setzen auf

nachhaltige Immobilien! Nachhaltigkeit im Bauen und die Bedeutung für den Berliner Büromarkt sind

Schwerpunkt des aktuellen Marktberichts. Zu Green Bonds in der Immobilienfinanzierung, zum Potenzial

von Holz- und Hybridbauweise und zum Markt für Green Buildings kommen im Bericht verschiedene

Experten aus Finanzierung und Projektentwicklung zu Wort, unter anderem von Berlin Hyp, EDGE und

UTB Projektmanagement. Beim Trend grüne Zertifikate sprechen die Zahlen für sich: der Anteil

zertifizierter Immobilien in Berlin steigt seit 2017 kontinuierlich an und nähert sich mittlerweile der Schwelle

von 60 Prozent. Wie der Marktbericht aufzeigt, bleiben energetische Sanierungsmaßnahmen im Berliner

Bestand hingegen eine Herausforderung – und damit auch ein im Pariser Abkommen definiertes Klimaziel:

bis 2050 soll der Immobilienbestand in Deutschland nahezu klimaneutral sein. „Zertifikate sind ein

Anzeichen für hohe Wertstabilität der Projekte und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit gerade unter

bonitätsstarken Mietern. Sie sind bei der Kreditvergabe deshalb ein relevantes Kriterium“, erläutert Marcus

Buder und ergänzt: „Auch für Bestandshalter sind Zertifikate attraktiv, denn wer nachweist, wie gut sein

Objekt dasteht, kann sich am Markt eine bessere Position verschaffen. Ob bei der Entscheidung für einen

Kauf oder einen Mietvertrag: Nachhaltigkeit von Gebäuden ist kein Nischenthema mehr, sondern kann im

Wettbewerb den Unterschied machen.“

16.04.2021 Berliner Mietdeckel gestoppt: Neue Freiheiten für Investoren im Immobilienrausch?

„Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu

bedienen.“ Das riet schon Immanuel Kant. Das Karlsruher

Expertengericht scheint sich daran erinnert zu haben. So

wurde jüngst der rot-rot-grüne Berliner Senat von Karlsruhe,

wie die Fachleute erwartet haben, in die Schranken

verwiesen. Der einstige Beschluss zum Mietendeckel ist

verfassungswidrig und damit nichtig. Ein Kommentar von

Michael F. Legnaro Gesellschafter und Geschäftsführer der

Agora Advice und Agora Invest. Schon Minuten nach der

Verkündigung der Beschlussfassung sind die

Immobilienaktien kräftig gestiegen. Eine Sorge für die

Immobilienwirtschaft weniger – oder? Es lohnt sich ein

genauerer Blick auf das Urteil: Karlsruhe hat sich nicht darauf bezogen, dass die Inhalte und Regelungen

des Gesetzes aus der sozialistischen Mottenkiste verfassungswidrig sind, sondern nur darauf, dass die

Regelungskompetenz nicht beim Berliner Senat liegt. Die Landesregierung kann eine solche Regelung

nicht treffen, da der Bund bereits mit der Mietpreisbremse 2015 tätig wurde. Eine inhaltliche Überprüfung,

etwa ob der Gesetzgeber so stark in die Eigentümerrechte eingreifen und die Vertragsfreiheit aufheben

darf, hat Karlsruhe nicht vorgenommen. Was folgt jetzt daraus? Zentrale Thesen und Fragen: Zuerst wird

eine Beruhigung in der Immobilienwirtschaft eintreten. Man kann nunmehr sicher sein, dass politisch und

ideologisch einseitige Regelungen in den Bundesländern nicht mehr beschlossen werden. Aber: Inwieweit

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erfolgt nunmehr eine Nachbelastung der entgangenen Mieten für die Vermieter – ist womöglich der

Berliner Senat in Regress zu nehmen? Wird die Begrenzung der Mietpreise durch staatlichen Eingriff nun

Thema für den Wahlkampf 2021? Hierbei darf man nicht vergessen, dass ursprünglich die SPD dieses

Thema positioniert hat, die Linken und Grünen auf diesen Zug aufgesprungen sind. Ich erwarte, dass wir

im Bereich Wohnimmobilien weiterhin damit rechnen müssen, dass dies ein Thema bleibt, auch wenn

Experten der Meinung sind, dass eine solche Regelung ökonomisch wie baupolitisch sehr schwierig ist.

Immobilienblase – bedrohlich oder berechenbar? Des Weiteren will ich ein Thema aufgreifen, das

regelmäßig in Märkten mit Preissteigerungen auftaucht und Schrecken verbreitet: die vermeintliche

Immobilienblase. Gerne erinnert man sich an das Platzen einer Immobilienblase, ausgehend von den

USA, ausgehend vom Jahr 2007 – und verwechselt bewusst Spekulation mit einer fundamental

unterlegten Marktentwicklung. Zur Bewertung greife ich auf vier wesentliche Kriterien zurück: 1. Kaufen

institutionelle wie private Investoren Immobilien direkt oder indirekt zur Spekulation – oder als

Anlage? Institutionelle Investoren engagieren sich im deutschen Immobilienmarkt über direkte und

indirekte Investoren, um den Zinsrückgang bei festverzinslichen Wertpapieren durch ein stabiles

Anlagegut zu ersetzen. Hierbei engagieren sie sich langfristig und erzielen nachhaltige Mieterträge, die

oberhalb der Zinsstruktur liegen. Verbriefungsstrukturen, wie wir sie aus den 2000er-Jahren kennen,

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stehen nicht im Vordergrund. Private Haushalte nutzen die Niedrigzinsphase, um über

Immobilieneigentum eine langfristige Anlage zu erwerben. Im Jahr 2020 ist die Sparquote der privaten

Haushalte nochmals gestiegen, so wie das Gesamtvermögen. Ebenso wie bei den institutionellen

Investoren sucht diese Liquidität nach Anlage. Zudem verbindet der Immobilienkauf den Anlagecharakter

mit einem persönlichen Nutzen (Steigerung der Wohnqualität und Absicherung fürs Alter). Die niedrigen

Zinsen auf der Kreditseite und die Nullzinsen bei der Anlage unterstützen diese Entwicklung. Hinzu

kommt, dass die Eigentumsquote bei privaten Haushalten in Deutschland im europäischen Vergleich

niedrig ist. 2. Zeigen fundamentale Daten erhöhte Preiseinbrüche an? Im Segment Wohnimmobilien

haben sich die Preise für neuen Wohnraum über das Jahr 2020 und im ersten Quartal 2021 weiter erhöht.

Jedoch verzeichnen bestimmte Preissegmente geringere Zuwachsraten. Die fundamentalen Gesamtdaten

sprechen eindeutig gegen einen bevorstehenden Preiseinbruch. Die Nachfrage nach neuem Wohnraum

übersteigt weiterhin das vorhandene Angebot und diese Lücke ist auch über die erhöhte Neubautätigkeit

im letzten Jahr nicht geschlossen. Aufgrund der Zunahme der Anzahl der privaten Haushalte und der

Angebotslücke erwarten wir hier vor 2025 keine fundamentale Veränderung. 3. Wie entwickelt sich das

Kreditvolumen? Das Baufinanzierungsvolumen hat deutlich zugenommen – und in 2020 einen neuen

Höchststand erreicht (s. Grafik). Dennoch hat die Verschuldungsquote nicht zugenommen, welches ein

wesentlich wichtigerer Indikator für das Risiko ist. Der Volumenausweitung steht gegenüber, dass durch

die niedrigen Kreditzinsen die Belastung bzw. Tragfähigkeit der Haushalte oder Investoren nicht höher,

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sondern niedriger bzw. besser geworden ist. 4. Wie entwickelt sich das Risikobewusstsein der

Kreditgeber? Auch hier lohnt sich ein Vergleich mit den Vorgängen im Zuge des Jahres 2007. Signifikant

war, dass Kreditausleihungen stattgefunden haben, die den Wert der Immobilie deutlich überstiegen

haben. Loan to Values (LTV) von mehr als 120 Prozent waren üblich und wurden auch ohne zusätzliche

Sicherheiten gewährt. Die Laufzeiten der Kredite wurden deutlich ausgeweitet. Sowohl der Kreditnehmer

wie der Kreditgeber haben auf weitere Preissteigerungen spekuliert. Banken und sonstige Kreditgeber

legen heute auch aufgrund der erhöhten Risikoanforderungen der Aufsichtsbehörden wesentlich strengere

Kriterien an – die durchschnittlichen LTV`s bewegen sich im Bereich 60 bis 80 Prozent. Die

durchschnittlichen Laufzeiten über alle Baufinanzierungen liegen bei zehn Jahren. Die Margen auf das

implizierte Risiko sind ebenfalls ausgeweitet worden (s. Grafik). Damit sind das Risikopotenzial und das

Ausfallrisiko im Kreditportfolio der Banken deutlich geringer. Mein Fazit: Eine Immobilienblase kann nur

entstehen, wenn Spekulationen und der Verlust von Risikobewertungen die Preise antreiben. Dies ist

bislang für den deutschen Wohnungsmarkt durch keine Daten erkennbar. Das Anlegerverhalten, die

Leerstandsraten, die Finanzierungsvolumina und -kriterien zeigen eine fundamental unterlegte

Preisentwicklung.

17.04.20„Der Irrweg “Mietendeckel“ ist am Ende – bestraft werden andere!“

Das Land Berlin ist – nicht unerwartet – mit der Einführung des Mietendeckels gescheitert: Das

Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahme für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Eine gute

und richtige Entscheidung. Dennoch will keine rechte Freude aufkommen, denn die Zeche müssen

andere, nämlich Mieter und Wohnungssuchende zahlen! Der Mietendeckel als rasante Steigerung der auf

Bundesebene eingeführten Mietpreisbremse ist wie erwartet nicht nur verfassungswidrig, sondern er ist

nachweislich genauso untauglich, um Wohnraum für breite Kreise bezahlbar zu machen. Dazu hätte es

nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedurft, Sachverstand anstatt Ideologie hätte

gereicht. Tatsächlich hat der Mietendeckel zu einem deutlichen wohnwirtschaftlichen Investitionsrückgang

in Berlin geführt, und zwar sowohl in den Wohnungsneubau, in die Bestandsanierung, als auch am

Investmentmarkt. So ging 2020 der Geldumsatz durch Verkäufe von Mehrfamilienhäusern binnen

Jahresfrist um rund 20% zurück. Dass der Berliner Senat in dieser Frage Schiffbruch erlitten hat, ist das

eine. Viel schlimmer ist, dass tausende Mieter hierfür nun die Zeche, nämlich Mietnachforderungen,

zahlen müssen. Für viele, die im Vertrauen in die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses hierfür keine oder

keine ausreichenden Rückstellungen gebildet haben, ist das besonders in der Corona-Krise eine

privatwirtschaftliche Katastrophe! Und für die Wohnungssuchenden hat sich das bezahlbare Mietangebot

auch nicht vergrößert – ganz im Gegenteil! Statt endlich einzusehen, dass erschwingliches Wohnen für

breite Mieterkreise allein durch nachhaltig konsequente Erhöhung des räumlich bedarfs- und vor allem

einkommensgerechten Angebotes möglich wird, halten das die Initiatoren des Mietendeckels für den

falschen Ansatz. Tatsächlich bauen weder Mietendeckel, Mietpreisbremse, Bestellerprinzip und schon gar

nicht ständige Grunderwerbsteuererhöhungen – auch hier „glänzte“ Berlin 2007 als “Pionier“ mit der

bundesweit ersten Erhöhung – eine einzige neue Wohnung. Vielmehr hält gerade in wirtschaftlich

prosperierenden Wachstumsregionen die arbeitsplatzorientierte Zuwanderung an und führt zur steigenden

Wohnungsnachfrage. Ohne die seit Jahren überfällige markante Erweiterung des dortigen

Wohnungsangebotes verschärft sich zwingend die Angebotsknappheit mit der Folge, dass Haushalte mit

geringeren oder mittleren Einkommen zunehmend mit Besserverdienenden um die gleiche Wohnung

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konkurrieren. Dies benachteiligt vor allem breite, finanziell schwächer gestellte Bevölkerungsschichten!

Schluss mit der populistischen Irreführung von Wählern und Konsumenten! Was stattdessen in den

Wachstumsregionen dringendst benötigt wird, sind nachhaltig wohnbaufördernde Maßnahmen, gezielt

wohungsbaubeschleunigendes Planungs- und Baurecht und die Bereitstellung

wohnungsbaupreisgerechter Baugrundstücke und Areale seitens der öffentlichen Hand. Deshalb: Zeitnahe

Schließung der Angebotslücke durch gezielten, erschwinglichen Wohnungsbau statt Dirigismus in Form

wohnungsbaupolitischer Fehlsteuerungen!

17.04.2021 Mietendeckel ist nichtig, wird die Gerichte aber weiter beschäftigen

Am 25. März hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Vereinbarkeit des Berliner MietenWoG

(„Mietendeckel“) mit dem Grundgesetz entschieden. In seiner am 15. April verkündeten Entscheidung

erklärte der Zweite Senat des BVerfG die Berliner Regelungen über die zulässige Miethöhe für nichtig, weil

dem Land Berlin die notwendige Gesetzgebungskompetenz fehlt. „Die Entscheidung ist überzeugend und

entspricht unserer Einschätzung“, erläutert Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Schultz, Partner bei Müller

Radack Schultz. „Das Land Berlin ist gesetzgeberisch tätig geworden, obwohl der Bund die einschlägigen

Rechtsfragen der zulässigen Miethöhe in den zurückliegenden fünf Jahren mehrfach einer Regelung

zugeführt hat. Das ist klar unzulässig und vom BVerfG auch ohne jeden Zweifel ausgesprochen worden.

Die Entscheidung ist bereits deswegen uneingeschränkt zu begrüßen, weil sie eine Zersplitterung des

Mietrechts in Deutschland verhindert.“ Infolge der Nichtigkeit des Gesetzes fehle entsprechenden

Bescheiden, die Bezirksämter in den zurückliegenden Monaten verschiedenen Vermietern zugestellt

hatten, die Rechtsgrundlage, ergänzt Rechtsanwalt Sven Häberer, ebenfalls Partner bei Müller Radack

Schultz. „Rechtsmittelfristen, auch gegen bereits ergangene Entscheidungen des Verwaltungsgerichts,

sollten von den Betroffenen aber unbedingt gewahrt werden.“ „Probleme haben diejenigen Vermieter, die

bei ihren Mietverhältnissen die Vorgaben des Berliner MietenWoG eingehalten haben, ohne im Vertrag

entsprechende Vorkehrungen für den Fall einer Nichtigkeit des Gesetzes zu treffen“, hebt Prof. Dr. Martin

Häublein, of counsel bei Müller Radack Schultz, hervor. Ob Vermietern das Recht zustehe, die

betreffenden Vereinbarungen nunmehr anzupassen oder sich gar davon zu lösen, sei unklar. Selbst in den

Fällen, in denen Vermieter in ihre Mietverträge Klauseln aufgenommen haben, die für den Fall der

Nichtigkeit des Gesetzes eine höhere Miete garantieren sollen („Schattenmieten“), dürfte es oft Streit

geben, meint Häublein. „Es liegen bereits verschiedene Veröffentlichungen vor, die meinen, derartige

Klauseln seien selbst im Falle einer Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels unwirksam, weil sie gegen das

AGB-Recht oder die Vorgaben des Miethöherechts des BGB verstoßen.“ Dr. Michael Schultz betont, dass

hier jeweils im Einzelfall geprüft werden muss, ob die entsprechende Regelung wirksam vereinbart wurde.

18.04.2021 Berliner Mietendeckel – Experiment beendet!

Stefan Bielmeier - Vorstandsmitglied und CIO, DZ PRIVATBANK: Das

Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Dies ist für ein auf

die soziale Marktwirtschaft aufbauendes Wirtschaftssystem eine sehr gute

Nachricht. Damit wird aber leider wieder mal gezeigt, dass wirtschaftlicher

Sachverstand nicht immer da ist, wo er sein sollte. Der Mietendeckel in Berlin trat im

Februar 2020 in Kraft. Die Zielrichtung war, den starken Mietpreisanstieg in Berlin

zu stoppen. Dafür wurde eine Obergrenze für Mieten in Höhe von 11,54 Euro

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(Kaltmiete pro Quadratmeter) eingeführt. Damit wurden die Preismechanismen außer Kraft gesetzt, was

natürlich deutliche Folgen auf den Berliner Wohnungsmarkt hatte. Die absehbaren Folgen traten relativ

schnell ein. Das Angebot an Mietwohnung ging zurück, zudem kam es zu einer deutlich spürbaren

Investitionszurückhaltung. Die Wohnraumknappheit nahm entsprechend schnell zu. Die Folgen des

Mietendeckels waren alles andere als überraschend und folgten den marktwirtschaftlichen Prinzipien. Für

die Zukunft kann man nur hoffen, dass ähnliche Experimente nun endgültig beerdigt werden und dass sich

die Politik bei solchen Fragenstellungen mehr auf wirtschaftlichen Sachverstand stützt. Die Soziale

Marktwirtschaft hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten bewährt - man sollte diese also stärken

und nicht mit politischen Prestigeprojekten und Klientelpolitik schwächen.

19.04.2021 POP UP SALE FASHIONOW eröffnet in Berlin - Neuer Mieter für Immobilie auf der

Wilmersdorfer Straße

Die AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat das Geschäftshaus Wilmersdorfer Straße 124 in

Berlin vermietet. Die Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg* Düsseldorf wird hier in Kürze unter dem

Namen „POP UP SALE FASHIONOW“ ein Sortiment aus 400 Modemarken für Damen und Herren zu

reduzierten Preisen anbieten. Die Verkaufsfläche misst rund 1.200 m² verteilt auf zwei Etagen. Vormieter

der Fläche war C & A. Die Eröffnung für das temporäre Outlet, gelegen in zentraler 1A - Einkaufslage, ist

derzeit für den 22. April geplant. Vermieter des Geschäftshauses Wilmersdorfer Straße 124 ist die AXA

Investment Managers Deutschland GmbH. JLL war im Rahmen eines exklusiven

Alleinvermietungsauftrags beratend für die AXA tätig und hat die Anmietung vermittelt.

19.04.2021 BAUWERT beginnt mit Bau von Bürocampus in Berlin-Adlershof

Die Bauwert Aktiengesellschaft hat mit den Arbeiten am Bürocampus SQUARE 1 in Berlin-Adlershof

begonnen. Geplant sind zwölf Einzelgebäude mit einer Gesamtfläche von rund 140.000 Quadratmetern.

Das Projekt SQUARE 1 entsteht im Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof (WISTA) und in

direkter Nachbarschaft zum Campus der Allianz. Neben modernen Büroflächen für eine Multi-Tenant-

Nutzung sind auch Cafés, Einkaufsmöglichkeiten und Kinderbetreuung sowie Sport- und

Naherholungsangebote vorgesehen. Die Gesamtfertigstellung ist für 2025 geplant. „Anspruchsvolle Vielfalt

leitete uns auch bei der Auswahl der Architekten. Mit Eller + Eller, Tchoban Voss und Grüntuch Ernst sind

gleich drei renommierte Architekturbüros für die Konzeption des SQUARE 1 verantwortlich. Die Gestaltung

der Außenanlagen liegt in den Händen des Landschaftsarchitekturbüro Topotek 1“, sagt Dr. Bernd

Schade, Vorstand der Bauwert Aktiengesellschaft. „Den künftigen Nutzern aus dem Tech- und

Finanzierungsbereich ermöglichen wir flexibles und kreatives Arbeiten in modernen Office-Landschaften.

Mit den modularen und vernetzten Räumen bieten wir Möglichkeiten für informelles Arbeiten und Konzepte

zur Vereinbarkeit von Job und Privatem am Standort mit der größten Wachstumsdynamik Deutschlands.“

Adlershof, im Süd-Osten Berlins, ist Deutschlands führender Technologie- und Wissenschaftspark und

Berlins größter Medienstandort. Internationale Forschungseinrichtungen und naturwissenschaftliche

Institute, wie die Humboldt-Universität, sowie mehr als 1.200 Firmen, von Startups bis zu Konzernen,

haben sich hier angesiedelt. Erster Mieter in SQUARE 1 ist die Berliner Sparkasse, die bereits im

vergangenen Herbst einen Mietvertrag über 22.300 Quadratmeter oberirdische und 2.600 Quadratmeter

unterirdische Fläche unterschrieben hat. Der Einzug ist für das erste Quartal 2024 geplant. „Die

Vermietung vor Baubeginn ermöglicht uns, die jeweiligen Flächen genau auf die Nutzerbedürfnisse

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auszurichten“, sagt Schade. „So entstehen für die Sparkasse maßgeschneiderte, moderne und effiziente

Büroflächen mit einer Gebäudezertifizierung in DGNB Gold.“ Mit weiteren Interessenten sei man bereits in

Verhandlung. SQUARE 1 zeichnet sich durch eine hervorragende Anbindung an das Straßenverkehrsnetz

und den öffentlichen Personennahverkehr aus. Der S-Bahnhof Johannistahl und eine Tramhaltestelle

befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Innenstadt ist in 20 Minuten erreicht. Die nur 5 Minuten entfernte

Autobahnzufahrt Adlershof ermöglicht es, in rund 15 Minuten zum Flughafen BER zu gelangen und sorgt

damit für eine optimale Erreichbarkeit. E-Ladestationen für Elektro-Autos und E-Bikes runden das

Mobilitätskonzept ab. Ein Radschnellweg ist ebenfalls geplant.

19.04.2021 Berlin: Fast 100.000 m² für Büros und Wohnen beim Hauptbahnhof möglich

Annähernd 60.000 m² BGF für Büros und bis zu 32.000 m² BGF für Wohnungen könnten westlich vom

Berliner Hauptbahnhof entstehen. Davon sind 13.200 m² für die Polizei eingeplant, die auf dem 3,9 ha

großen Gelände zwischen Invalidenstraße und Alt-Moabit bis hin zur Clara-Jaschke-Straße bislang ein

Gebäude nutzt. Ein Teil des Plangebiets befindet sich in Privateigentum und ist mit einem Aldi-Markt

bebaut; der Rest gehört dem Land. Entsprechend soll das Gesamtareal gemeinsam vom Bezirk Mitte, dem

Berliner Immobilienmanagement, einem privaten Bauherrn und voraussichtlich einer

Wohnungsbaugesellschaft entwickelt werden, wie es nun in der Ausschreibung für einen Städtebaulichen

Rahmenplan heißt. Laut der Ausschreibung sind für Aldi 1.800 m² vorgesehen; am Standort des

Discounters könnten zudem 8.000 m² BGF für studentisches Wohnen entstehen. Darüber hinaus wird

geprüft, ob ein Bedarf als Schulstandort besteht; dieser könnte knapp 14.000 m² BGF umfassen.

19.04.2021 Baumaterialien werden knapp und teuer!

Bauherren könnten in Bezug auf steigende Materialpreise beim Bauen in die Röhre gucken.

Lieferengpässe und Preissteigerungen von Baumaterialien erreichen die deutschen Baustellen und sorgen

für Probleme bei Unternehmen und Bauherren. Verbraucher sollten die Lage ernst nehmen und die

nächsten Entscheidungen mit Augenmaß treffen. Darauf verweist der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Seit einigen Monaten haben die Preise für Baumaterialien stark angezogen. Hinzu kommen

Lieferengpässe im Zuge der Corona-Pandemie. Insbesondere die Preise für Konstruktionsholz,

Dämmstoffe und Ziegel sind teilweise um über 100 Prozent gestiegen. Ein Ende der Entwicklung ist aktuell

nicht in Sicht. Bisher nur wenig Veränderungen spürbar! Bauherren haben bisher bei laufenden

Bauprojekten nur wenig davon gemerkt. Das könnte sich jedoch bald ändern: „Große Unternehmen

können zur Zeit noch vielerorts auf Lagerbeständen zurückgreifen und weiterbauen. Kleine Betriebe, die

nach Bedarf bestellen, geraten jedoch immer mehr unter Druck“, sagt BSB-Bauherrenberater und

Vorstand Andreas May. Für Verbraucher könnte diese Situation zu unvorhersehbaren Risiken führen:

„Wenn der Bauablauf gestört wird, weil ein Gewerk aufgrund von Lieferengpässen nicht weiterbauen kann,

droht ein Bauverzug für das gesamte Projekt.“ Aufmerksam müsse man werden, wenn Unternehmen

Alternativen anbieten, um weiterbauen zu können. „Wenn eine Baufirma ein Ersatzprodukt anbietet, sollten

Bauherren dringend mit einem unabhängigen Sachverständigen prüfen, ob der Einsatz geeignet ist. Bei

unvorhergesehenen Wechselwirkungen drohen Spätfolgen und Schäden, die Bauherren teuer bezahlen

könnten“, so May. Dennoch sei im Interesse des Baufortschritts auch Kompromissbereitschaft seitens der

Verbraucher gefragt. Wann auch die Baupreise steigen! Wenn sich die aktuelle Situation langfristig

verstetigt, könnten auch die Baupreise für Bauherren steigen. Zwei bis drei Prozent Mehrkosten für den

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Bau eines Hauses sind durchaus möglich. Bauherren, die vor einem Vertragsabschluss stehen, sollten

Angebotsfristen deshalb ernst nehmen. Bei bestehenden Verträgen ist jedoch Obacht geboten. Darauf

verweist BSB-Vertrauensanwalt und Vorstand Wendelin Monz: „Ist ein Vertrag geschlossen, sind die

Preise fest vereinbart. Kostenerhöhungen unterfallen hier dem alleinigen Risiko des Bauunternehmens.“

Sofern Firmen dennoch versuchen, Bauherren zu Nachträgen zu drängen, sollte man dem entschieden

entgegen treten und einen Fachanwalt hinzuziehen. Wenn Lieferschwierigkeiten zu einem Bauverzug

führen, ist es komplizierter: „Hier kommt es darauf an, ob der Verzug durch das Bauunternehmen

verschuldet ist. Zunächst darf der Bauherr erwarten, dass fristgerecht fertiggestellt wird. Wird der

Fertigstellungstermin überschritten, muss das Bauunternehmen darlegen, dass dies unverschuldet

geschehen ist“, so Monz.

19.04.2021 Bayes Esports Solutions mietet Bürofläche in der Lichtfabrik Berlin

Die Bayes Esports Solutions GmbH hat in Berlin in der Kottbusser Str. 11, im Erweiterungsbau der

„Lichtfabrik“, rd. 924 m² Bürofläche über zwei Etagen gemietet. Vermieter ist die Nicolas Berggruen Berlin

Five Properties GmbH & Co. KG. Engel & Völkers Commercial Berlin war beratend und vermittelnd tätig.

20.04.2021 Beste Lage am Jungfernsee: PRIMUS erwirbt Grundstück in Potsdam

Die PRIMUS Immobilien AG, ein führender Berliner Projektentwickler, ist erstmals in Potsdam aktiv. Das

Unternehmen hat ein Grundstück mit einer Fläche von 17.000 Quadratmeter direkt am Potsdamer

Jungfernsee erworben. Mit dem Ankauf setzen wir unseren Expansionskurs im Premium-Segment fort“,

sagt Sebastian Fischer, Vorstand der PRIMUS Immobilien AG. PRIMUS hat derzeit Projekte in einem

Volumen von knapp 1 Mrd. Euro in der Realisierung und Vorbereitung. Hier im Entwicklungsgebiet

Jungfernsee soll ein anspruchs-

volles Wohnquartier entstehen.

„Die Lage ist sehr attraktiv für

Familien und Menschen die die

Nähe zur Natur suchen“, sagt

Fischer. „Sie profitieren von

einer ruhigen, grünen und

exklusiven Wohnlage mit

hervorragender Infrastruktur“,

ergänzt Fischer. So sind

Geschäfte, Restaurants, Kinder-

gärten und Schulen nicht weit

entfernt. Mit den öffentlichen

Nahverkehrsmitteln sind es nur

wenige Minuten in die

Potsdamer Innenstadt. Über die

Stadtautobahn oder mit der S-

Bahn sind es knapp 30 Minuten

bis zum Berliner Kurfürsten-

damm.

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20.04.2021 Treptow Köpenick - Wohnungen im Kietzer Feld genehmigt

Das Bezirksamt hat den ersten Bauabschnitt der Degewo im Kietzer Feld genehmigt, wie das

Unternehmen mitteilt. Dieser umfasst mit rund 170 Wohnungen mehr als die Hälfte der insgesamt

geplanten 300 Wohneinheiten. Anfang 2023 sollen die Wohnungen fertig sein. Im zweiten Bauabschnitt

sollen neben den etwa 130 weiteren Wohnungen eine Kindertagesstätte und eine Tiefgarage mit 150

Parkplätzen entstehen. Die BVG prüfe regelmäßig die Auslastung der Straßenbahnlinie 62 und werde bei

erkennbarem Bedarf Fahrzeuge mit einem höheren Platzangebot einsetzen. Die Anwohner befürchten

wegen des Wohnungsbaus an der Wendenschloßstraße ein zunehmendes Verkehrschaos.

20.04.2021 Treptow Köpenick – Bohnsdorf Stadt und Land startet Vermietung

Knapp 400 Neubauwohnungen in der Johannes-Tobei-Straße in Bohnsdorf sollen in den nächsten

Monaten vermietet werden. Das teilte die städtische Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land mit. „Die

Wohnungen haben bodentiefe Fenster, Terrassen mit Gartenanteil im Erdgeschoss und großzügige

Balkone oder Dachterrassen in den Obergeschossen.“ Rund die Hälfte der Wohnungen werden als

geförderte Sozialwohnungen zu einem Mietpreis von 6,50 Euro pro Quadratmeter angeboten. Sie sollen

im Zeitraum von Dezember 2021 bis September 2022 bezugsfertig werden.

20.04.2021 Immobilienklima: Frühlingsgefühle sind verflogen

Nachdem im März noch alle Zeichen auf Stimmungsaufschwung beim Deutsche Hypo Immobilienklima

standen, ist das Ergebnis der 160. Monatsbefragung unter rund 1.200 Immobilienexperten eher

ernüchternd. Gegenüber dem Vormonat sinkt das Immobilienklima im April um 2,0 % auf aktuell 77,5

Punkte. Ursache ist vor allem das nachlassende Ertragsklima. Nach drei Monaten in Folge mit positiven

Vorzeichen muss das Ertragsklima einen Verlust von 2,6 % auf 72,6 Punkte hinnehmen. Aber auch das

Investmentklima trug zu dieser negativen Entwicklung mit einem Rückgang von 1,4 % bei und steht jetzt

bei 82,6 Zählerpunkten. Hotelklima mit zweistelligem Verlust! Auch in den einzelnen Assetklassen hat

sich die Stimmung fast durchweg negativ entwickelt. Insbesondere der im Vormonat positiv betrachtete

Hotelimmobilienmarkt wird im April wieder deutlich schwächer eingeschätzt und verzeichnet einen

Rückgang um 14,2 % auf nun 27,4 Punkte. Das Büroklima (-3,6 % auf 73,3 Punkte) und das Handelklima

(-7,8 % auf 35,2 Punkte) geben nach den zweistelligen Anstiegen im Vormonat ebenfalls wieder nach.

Wiederholtes Vertrauen setzt das Panel in den Wohnimmobilienmarkt. Mit einem Plus von 2,7 % auf nun

142,6 Zählerpunkte kann das Wohnklima den vierten Monat in Folge Zuwächse verzeichnen. Der

Logistikimmobilienmarkt bleibt unangefochtener Spitzenreiter (+1,4 % auf 152,5 Punkte). Zahlen des

Monats: 142,6 Punkte: Wohnklima steigt den vierten Monat in Folge I -14,2 %: Hotelklima mit

deutlichstem Rückgang I -3,6 %: Büroklima setzt den Zick-Zack-Kurs der vergangenen Monate fort I -7,8

%: Handelklima nach zuletzt positivem Trend wieder rückläufig.

20.04.2021 Luxuswohnungen in Schöneberg: Kleine Zugeständnisse des Investors und

Forderungen an den Bausenator!

Beim umstrittenen Großbauprojekt an der Pallas-/Gleditsch-/Elßholzstraße heißt es weiterhin: Bezirk

gegen Senat. Baustadtrat Jörn Oltmann (Grüne) sieht jetzt den Bausenatoren Sebastian Scheel (Linke) in

der Pflicht. Im Wirtschaftsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung in der vergangenen Woche

sagte Oltmann: „Jetzt steht die politische Frage im Raum: Wird sich der Senator der Rechtsauffassung des

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Bezirksamtes anschließen?“ Das geschah bisher. Das bezirkliche Bauamt hatte das Vorhaben wegen

seiner Dimensionen für nicht genehmigungsfähig erklärt; über den Widerspruch des Investors muss jetzt

die Senatsverwaltung als obere Baubehörde entscheiden. Oltmann sagte im Ausschuss, der Bezirk halte

auf dem Areal einen Bau mit rund 17.200 Quadratmeter Bruttogeschossfläche für möglich; der Bauantrag

weise aber Planungen von 22.000 Quadratmetern aus. Wie ich bereits mehrfach hier berichtet habe, hatte

die Senatsbehörde in der Vergangenheit bei kleinen Änderungen Zustimmung für das Projekt signalisiert.

Die Berichte können Sie hier und hier lesen. Den Ball zurückgespielt. Dass Oltmann den Bausenator der

Linken so klar adressiert, hat seinen Grund: Die Linke im Bezirk warf dem Baustadtrat nämlich in den

vergangenen Wochen Versäumnisse vor. Er hätte bei dem Projekt ein Bebauungsplanverfahren einleiten

sollen, mit diesem hätte man regeln können, dass das Vorhaben sozialverträglich wird. Oltmann wies

dieses im Ausschuss zurück; es gebe für das Areal geltendes Planungsrecht. Vorstellungen der

Investoren. Alexander Harnisch von der Immobilienentwicklungsgesellschaft Diamona & Harnisch stellte

das Projekt im Ausschuss vor. Das Unternehmen erwarb das einstige AOK-Grundstück nach eigenen

Angaben im Jahr 2019. Das Vorhaben sei aus Sicht der Investoren baureif. Man könne sofort mit dem Bau

beginnen, man brauche nur noch die Genehmigung. Es habe zuvor positive Stellungnahmen aus der

Senatsverwaltung und dem Landesdenkmalamt gegeben. Auch die notwendigen Fällungen von Bäumen

auf und vor dem Grundstück habe das Umweltamt des Bezirks genehmigt. Ein Entgegenkommen.

Harnisch kündigte aber einen Vorschlag an, um ein Zugeständnis gegenüber dem Bezirk zu machen. Man

sei bereit, bei den strittigen 5000 Quadratmetern sozusagen die Regelungen des Berliner Modells der

kooperativen Baulandentwicklung anzuwenden. Demnach könnten 30 Prozent dieser 5000 Quadrateter für

geförderten Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werde man die nach dem Berliner

Modell vorgesehenen Ausgleichszahlungen für Kita- und Schulplätze leisten. Das Unternehmen wolle

zudem Teile der im Erdgeschoss vorgesehenen Gewerbeflächen für die Nutzung durch den Bezirk zu

einer kostengünstigen Miete zur Verfügung stellen. Oltmann nannte dieses Angebot nicht ausreichend.

Miet- oder Eigentumswohnungen? Laut Harnisch ist noch nicht entschieden, wie die insgesamt 225

geplanten Wohnungen vermarktet werden. Auf dem asiatischen Markt kursierte bereits vor Monaten ein

Prospekt des Projekts, der Eigentumswohnungen mit Preisen von 7400 bis 12.000 Euro pro Quadratmeter

anbot. Sorgen der Anwohner. Für die Nachbarschaftsinitiative, die sich inzwischen gebildet hat, sprach

Anwohnerin Gudrun Kirchhoff im Ausschuss. Sie hatte auch eine Online-Petition initiiert, die inzwischen

1300 Menschen unterzeichnet haben. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten erst spät von dem

Bauvorhaben erfahren. Kirchhoff äußerte unter anderem die Befürchtung, dass das Großprojekt mitten in

einem Milieuschutzgebiet Auswirkungen auf das soziale Gefüge des Kiezes haben werde. Dadurch würde

mehr Druck entstehen, was zur weiteren Verdrängung der dortigen Mieter führen werde. Die Petition wird

beim Bausenator eingereicht. Mit dieser fordert die Initiative die Senatsverwaltung auf, dem Widerspruch

nicht stattzugeben und das Bauvorhaben nicht wie beantrag zu genehmigen. Der Bauträger wird darin

aufgefordert, eine Wohnbebauung zu planen, die weniger dicht ist und sich städtebaulich verträglich in die

Umgebung einfügt.

21.04.2021 Berliner Senat beschließt millionenschwere "Sicher-Wohnen-Hilfen" für Mieter – Der

Murks des rot rot grünen Senats kostet Berliner Steuerzahler ein Vermögen!

Der gekippte Mietendeckel in Berlin könnte noch teuer werden. Einem Bericht zufolge hat der Senat ein

Hilfspaket auf den Weg gebracht, von dem rund 40.000 Mieter profitieren könnten. Zehn Millionen Euro

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soll die "Sicher-Wohnen-Hilfe" kosten. Das berichtet der "Tagesspiegel". Demnach könnte es in rund

40.000 Fällen dazu kommen, dass Mieter die Differenz zwischen gedeckelter und rechtmäßiger Miete

nicht stemmen könnten. Im schlimmsten Fall droht ihnen eine Räumungsklage. Das soll durch die

Härtefall-Regelung verhindert werden, die die Senatverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am

Dienstag beschloss. Nach gekipptem Mietendeckel: Berliner Senat beschließt "Sicher-Wohnen-

Hilfe"! In diesem Zuge will der Senat die "Sicher-Wohnen-Hilfe" ins Leben rufen - einen Fonds, der

betroffenen Mietern gewisse Miethilfen zur Verfügung stellt. Welche Mieter Anspruch auf diese finanzielle

Unterstützung haben, orientiert sich dabei an ihrem Einkommen. Als Richtlinie gilt die Befugnis zum Erhalt

eines Wohnungsberechtigungsscheins. Allerdings dürfen die zulässigen Einkommen auch doppelt so hoch

sein. Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung, erklärte das an einem Beispiel: "Ein Alleinerzieher,

der 2800 Euro netto bezieht, kann einen solchen Antrag stellen." Antragsteller müssen

Mietzahlungsnachweise und eidesstattliche Erklärung vorlegen! Beim Beantragen der "Sicher-

Wohnen-Hilfe" müssen die Mieter den Ämtern allerdings detaillierte Auskünfte geben. So wird Rahmen der

Überprüfung der Hilfsbedürftigkeit nicht nur nach Mietvertrag sowie Mietzahlungsnachweisen für die

letzten drei Monate gefragt. Auch eine eidesstattliche Erklärung, die die eigene wirtschaftlich prekäre

Situation bescheinigt und versichert, dass der Vermieter auf eine Nachzahlung besteht, muss eingereicht

werden. Zudem muss der Antragsteller bezeugen, dass er keine weiteren sozialen Hilfen in Form von

Wohngeld oder dergleichen bezieht. "Sicher-Wohnen-Hilfe" soll den Steuerzahler zehn Millionen Euro

kosten! "Der Härtefallfonds darf nur jene Mieter*innen schützen, deren Mietrückzahlungen nicht bereits

durch Transferleistungen oder Wohngeld erstattet werden", heißt es in einer Vorlage des Senats.

"Mieter*innen mit hohem Einkommen sollen nicht profitieren." Die "Sicher-Wohnen-Hilfe" soll ungefähr

zehn Millionen Euro kosten, die der Senat aus "vorhandenen Mitteln" finanzieren will. Diese waren bisher

für das Mietenwohngesetz eingeplant.

21.04.2021 Preise für Wohnungen und Häuser steigen in Berlin am stärksten

Wer ein Wohnobjekt kauft, zahlt drei Prozent mehr als Anfang des Jahres. Bis Ende 2021 könnten Preise

um 13 Prozent steigen. Der Markt läuft heiß! Schöner Wohnen wollen mehr Menschen denn je, seit das

Coronavirus grassiert und die Deutschen mehr Zeit an ihrem Wohnsitz verbringen. Deshalb und weil

immer noch mehr Menschen in die Städte ziehen als zusätzlicher Wohnraum entsteht, steigen die

Immobilien-Preise. Den kräftigsten Anstieg verzeichnet Berlin, wie das größte Vermittlungs-Portal

"Immobilienscout" durch die Auswertung der Angebote von Kaufimmobilien meldet. Das Plus beim

durchschnittlich verlangten Kaufpreis lag bei 3,3 Prozent gegenüber dem letzten Quartal für gebrauchte

Wohnungen oder Häuser. Neu gebaute Wohnimmobilien würden für 2,5 Prozent mehr Geld angeboten als

im vorangegangenen Quartal. Bei Neubauten ist der Anstieg der Preise deutschlandweit langsamer, weil

sie deutlich teurer angeboten werden als Bestandsobjekte. Etwas mehr Wohnfläche und ein wenig Grün

vor der Tür: Häuser sind besonders begehrt, sagen die Verfasser des Berichts. Das schließen die

Mitarbeiter des Portals aus der Zahl der Anfragen: Acht Kontakte pro Woche durchschnittlich je

Verkaufsinserat bei den Häusern seien es, bei Wohnungen aus dem Bestand seien es drei. Für das Plus

an Lebensqualität seien die Berliner auch eher bereit, an die Ränder der Stadt zu ziehen. Ein Ende des

Trends steigender Preise bei Wohnobjekten sei nicht absehbar. Ein Plus von 13 Prozent sagen die

Portal-Betreiber voraus! Im Gegenteil, die Prognose von Immobilienscout sieht einen Anstieg in den

kommenden zwölf Monaten von fast 13 Prozent bei den Preisen von Wohnungen im Bestand. Und auch

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die ohnehin schon teuren neu gebauten Objekte könnten um mehr als neun Prozent steigen. Das wäre mit

Abstand der größte Preissprung unter den Städten. Nur in Köln sollen die Preise ebenfalls stark steigen,

um mehr als acht Prozent im Bestand. In München sind es nur rund fünf Prozent, allerdings sind die

Kaufpreise dort ohnehin schon am höchsten bundesweit. Deutschlandweit stiegen die Angebotspreise von

Bestands-Eigentumswohnungen allein im ersten Quartal von 2021 um 5,2 Prozent. Im Jahresvergleich

wurden sie 12,7 Prozent teurer angeboten. Neu gebaute Wohnungen stiegen im Preis gegenüber dem

ersten Quartal 2020 um 9,7 Prozent. In absoluten Preisen wurden Neubau-Wohnungen im März 2021 für

durchschnittlich 3.530 Euro pro Quadratmeter angeboten. Das sind knapp 1.200 Euro mehr als für

Bestands-Eigentumswohnungen, für die im Durchschnitt 2.385 Euro pro Quadratmeter verlangt wurden.

Die Preise angebotener Bestandswohnungen im gesamtdeutschen Mittel werden Immobilienscout zufolge

um rund elf Prozent steigen in diesem Jahr, bei neu gebauten Eigentumswohnungen sei mit um acht

Prozent höheren Angebotspreisen zu rechnen.

21.04.2021 Nach Mietendeckel-Aus: immowelt rechnet in Berlin bis Jahresende mit einem

Mietanstieg von 11 Prozent

Kurzfristiger Effekt: Großer Sprung auf das Niveau vor der Ankündigung des Mietendeckels erwartet

- 1,5 Jahre Nachholbedarf: Marktdynamik könnte Entwicklung sogar übertreffen! Vergangene Woche

hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Doch wie geht es nach

dem Aus des Mietendeckels weiter? Eine immowelt Prognose zeigt auf, wie sich die Preise bis Ende

dieses Jahres voraussichtlich weiterentwickeln. Die Angebotsmieten von Bestandswohnungen könnten

demnach bis Ende 2021 um 11 Prozent ansteigen. Aktuell kostet der Quadratmeter 9 Euro, im

kommenden Januar werden es wahrscheinlich schon 10 Euro sein. Seit der Ankündigung des Gesetzes im

Juni 2019 sind die Angebotsmieten im regulierten Bereich bis zuletzt gesunken. Da viele Vermieter bereits

während der Gültigkeit des Mietendeckels sogenannte Schattenmieten in den Exposés angegeben haben,

werden die Angebotspreise nach und nach wieder nach oben angepasst. Auch bei Mietverträgen, die seit

der Mietendeckel-Einführung abgeschlossen wurden, greift nun in einigen Fällen die Schattenmiete. Die

immowelt Prognose geht daher davon aus, dass das Preisniveau vor der Gesetzes-Ankündigung relativ

schnell wieder erreicht werden wird. Bei der Hochrechnung bis zum Jahresende orientiert sich das Modell

an der Mietentwicklung vor der Regulierung. Nachholdynamik könnte Prognose übertreffen! Obwohl

durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Vermieter einen Anspruch auf die zu wenig

gezahlte Miete anmelden können, haben bereits jetzt viele erklärt, diese nicht einfordern zu wollen.

Dennoch ist es denkbar, dass es nun zu Nachholeffekten bei anstehenden Neuvermietungen kommt, also

dass die ausbleibenden Steigerungen der vergangenen 1,5 Jahre nun aufgeschlagen werden. Durch die

hohe Nachholdynamik könnte selbst die prognostizierte Entwicklung übertroffen werden. Angebotsmieten

im Bestand von rund 10,40 Euro pro Quadratmeter sind bis Ende des Jahres dadurch denkbar. Der

Mietendeckel hat den Markt gespaltet! Welche Auswirkungen der Berliner Mietendeckel auf den Markt

hatte, zeigt eine gemeinsame Analyse des ifo Instituts und immowelt. Vom 1. Quartal 2019, also vor

Ankündigung des Gesetzes, bis Mitte Februar dieses Jahres sind die Angebotsmieten für vom

Mietendeckel betroffene Wohnungen durchschnittlich um 4 Prozent gesunken. Die nicht regulierten Mieten

(Neubauten ab 2014) sind dagegen im gleichen Zeitraum um 17 Prozent angestiegen. Die stark

unterschiedlichen Entwicklungen zwischen regulierten und nicht regulierten Wohnungen hat zu einer

Zweiteilung des Berliner Immobilienmarktes geführt. Eine weitere Folge des Mietendeckels ist die

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sinkende Zahl von Mietanzeigen regulierter Bestandswohnungen. Bereits seit der Ankündigung des

Mietendeckels ist die Anzahl der Mietangebote rückläufig. Inwiefern sich diese Trends durch das Aus des

Mietendeckels wieder umkehren, bleibt abzuwarten. Methodik und Berechnungsgrundlage: Als Basis

für die immowelt Mietpreis-Prognose für Berlin dienen die Mietpreise mehrerer tausend Objekte, die in den

vergangenen drei Jahren vermehrt auf immowelt.de nachgefragt worden sind. Es handelt sich dabei um

Angebots-, keine Abschlusspreise. Die Mietpreise werden mittels hedonischer Verfahren errechnet und

geben den Preis der Kaltmiete für eine beispielhafte Bestandswohnung mit 3 Zimmern und 80

Quadratmetern im 2. Stock wieder. Um die Mietpreise zu prognostizieren, wurden die bereits berechneten

Preise aus den Jahren 2018 bis 2020 als Basis herangezogen und mittels des Holt-Winters-Verfahren bis

zum Ende des Jahres 2021 fortgeschrieben.

21.04.2021 PATRIZIA investiert in gemischt genutztes Bürogebäude in Berlin

PATRIZIA, ein führender Partner für weltweite Investments in Real Assets, hat im Auftrag ihrer

institutionellen Kunden eine gemischt genutzte Büroimmobilie in Berlin-Kreuzberg erworben. Das

Investment umfasst eine Gesamtmietfläche von 5.700 qm, die sich auf ein Rechenzentrum und zwei

hochwertige, moderne Gebäude verteilen. Zu diesen gehört ein kürzlich saniertes Loftbüro und eine neu

errichtete Büroimmobilie sowie eine Remise, die derzeit saniert wird. Die Gesamtfläche ist zu 100%

vermietet. Der diversifizierte Mietermix bietet stabile Miteinnahmen. Die durchschnittliche Restmietlaufzeit

beträgt 6,6 Jahre. Das Objekt befindet sich in Kreuzberg, einem Berliner Teilmarkt mit hervorragender

Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, der von Mieterseite immer stärker nachgefragt wird. Kreuzberg

bietet ein breites kulturelles Angebot sowie zahlreiche Grünflächen. Der Stadtteil hat sich in jüngster Zeit

zu einem attraktiven Bürostandort entwickelt, der zahlreiche Mieter, insbesondere aus dem Technologie-,

Media- und Telekommunikationssektor, anzieht. Ulf Christiansen, der die Transaktion bei PATRIZIA

geleitet hat: "Dies ist ein Mikrostandort, den wir sehr gut kennen, da wir bereits früher Objekte in der

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unmittelbaren Umgebung erworben haben. Wir freuen uns, dass wir uns ein weiteres gut positioniertes

Objekt in einem aufstrebenden Berliner Teilmarkt gesichert haben. Dieses attraktive, modernisierte Objekt

profitiert von stabilen Mieteinnahmen der unterschiedlichen Büromieter und des Rechenzentrums. Damit

sind wir in der Lage, attraktive Renditen für unsere Investoren zu erzielen." Beraten wurde PATRIZIA von

Magma Rock Estate, Berlin.

21.04.2021 Kommt jetzt der Bundes-Mietendeckel - Mietpreispolitik im Wahlkampf -

"Bundesdeckel": verfassungsrechtliche Utopie?

Der Berliner Mietendeckel ist gescheitert. Jetzt verlagert sich das Thema auf Bundesebene. Die Debatte

kocht schon hoch! Der formelle Knock-out für den Berliner Mietendeckel regt offenbar zur Fantasie an. Die

SPD etwa will rasch ein Bundesgesetz, um Mieten zu senken. Ob ein solcher "Bundesdeckel" dann

materiell verfassungsrechtlich in Ordnung wäre, ist unsicher. Die Diskussion läuft heiß. SPD-Co-Chefin

Saskia Esken höchstpersönlich forderte nach dem Aus für den Berliner Mietendeckel vor dem

Bundesverfassungsgericht in einem Podcast von "Kölner Stadt-Anzeiger" und Redaktionsnetzwerk

Deutschland (RND): "Wo die Mieten tatsächlich so explodieren, wie es in Berlin der Fall ist, muss auch die

Möglichkeit geschaffen werden, dass man dort eingreift mit einem Deckel, einer Bremse."

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, zudem Vorsitzende der SPD in Berlin, plädierte im rbb-

Inforadio dafür, dass das Thema "Mietpreispolitik" auf Bundesebene angegangen wird, und zwar mit

Mieterschutzregeln, die auch "greifen und wirklich wirksam sind". Indirekt kritisierte Giffey damit die seit

2015 geltende und in ihrer Wirksamkeit – auch in der Immobilienbranche – seit Jahren umstrittene

Mietpreisbremse. Den Berliner Mietendeckel, der am 23. Februar seinen ersten Geburtstag feierte, hatte

das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in einem am 15. April verkündeten Beschluss formell

für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Für das Mietrecht sei der Bund zuständig, dem Land fehle die

gesetzgeberische Kompetenz, so die Begründung. Die Rechtslage ist jetzt so, als hätte es den Deckel in

Berlin nie gegeben. "Bundesdeckel": verfassungsrechtliche Utopie? Ob ein bundesweiter

Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, steht in den Sternen. Formell ist der

Bundesgesetzgeber wie gesagt für das Mietrecht zuständig, die Kompetenzfrage dürfte also nicht das

Problem sein. Ob solche Regeln aber auch inhaltlich in Ordnung wären, ist damit noch lange nicht geklärt.

In einem Rechtsgutachten im Auftrag des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW kam der

ehemalige BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier am Beispiel des Berliner Deckels zu dem Schluss, dass

der auch materiell keine Chance gehabt hätte – zum Beispiel wegen unverhältnismäßiger Eingriffe in das

Grundrecht auf Eigentum. Diese Fragen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum

Berliner Mietendeckel nicht einmal angerissen. Hier lässt sich also schwerlich eine Antwort auf die

Kernfrage finden, ob ein "Bundesdeckel" formell und materiell verfassungsrechtlich Erfolg hätte. In einer

Entscheidung von 2019 zu zwei Vorlagen und einer Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse

wiederum, lassen sich schon eher Hinweise finden, wie sich das BVerfG positionieren könnte, käme es zu

einer Überprüfung: Zwar greife der Staat mit der Mietpreisbremse in das in Art. 14 GG geschützte

Eigentum der Vermieter ein, der Eingriff sei jedoch vor dem Hintergrund der damit verfolgten

sozialpolitischen Ziele gerechtfertigt, lässt sich eine Aussage aus dem Beschluss von 2019 zusammen

fassen. Mietenmoratorium wieder auf dem Tisch! Vorschläge zur effektiven, fairen Mietenbegrenzung

lägen seit Jahren auf dem Tisch, sagte Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes

(DMB). Deren politische Umsetzung wäre noch in dieser Legislaturperiode möglich. Berlins Regierender

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Bürgermeister Michael Müller (SPD), der für die Bundestagswahl im September 2021 als Abgeordneter

kandidiert, sieht jetzt den Bund am Zug. "Ein von Teilen der Koalition auf Bundesebene gefordertes

Mietenmoratorium in Märkten mit angespannter Wohnlage muss zügig auf den Weg gebracht werden",

sagte Müller nach der Niederlage: "Das ist spätestens für die neue Bundesregierung eine der zentralen

Aufgaben." "Jetzt liegt der Ball bei CDU und CSU", ergänzte der Berliner SPD-Landesvorsitzende Raed

Saleh, der auch Fraktionschef ist. "Sie haben nun die Aufgabe, ihre Blockadehaltung gegen ein

Mietenmoratorium aufzugeben und für mehr Mieterschutz zu sorgen." Alternativ könne der Bund den

Ländern per Gesetz Mietregulierungen ermöglichen. Mietenstopp-Demo und Randale in Berlin! Der

Berliner Mieterverein rief für den Donnerstagabend – also dem Tag, an dem das

Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss veröffentlicht hat – zum Protest auf. In der Hauptstadt gingen

daraufhin Tausende für einen bundesweiten Mietenstopp auf die Straße, viele machten Lärm mit

Kochtopfdeckeln. Ihr Motto: "Wenn Sie uns einen Deckel nehmen, kommen wir mit Tausenden Deckeln

wieder!" Nach Angriffen auf Polizisten bei der Demo sind in Berlin-Kreuzberg 48 mutmaßliche Randalierer

festgenommen worden. Die Initiatoren des Berliner Volksbegehrens zur Enteignung großer

Wohnungskonzerne rechnen nach der krachenden Niederlage der rot-rot-grünen Koalition in Berlin mit

neuem Schwung für ihre eigene Unterschriftensammlung. "Wir spüren große zusätzliche Unterstützung",

sagte Mitinitiator Rouzbeh Taheri. Die Berliner Linke hat bereits einen Entwurf für ein "Enteigungsgesetz"

vorgestellt. Das Bündnis Berliner Mieterinitiativen strebt an, dass Immobilienkonzerne mit einem Bestand

von mehr als 3.000 Wohnungen gegen eine Milliardenentschädigung per Landesgesetz "vergesellschaftet"

werden. Mietendeckel-Evaluation: Ziehen jetzt die Mieten an? Verschiedene Mietervereine und -

initiativen – darunter auch der DMB – unterstützen zudem eine im Februar 2021 gestartete bundesweite

Mietenstopp-Kampagne, die sich dafür einsetzt, dass die Mieten in ganz Deutschland für sechs Jahre

gedeckelt werden. Auch Kampagnenleiter Matthias Weinzierl will seine Initiative für einen Sechs-Jahres-

Mietenstopp in Bayern nun auf Bundesebene verlagern – nach der Entscheidung des

Bundesverfassungsgerichts gilt auch dieses Vorhaben als gescheitert. Nach Einschätzung der

Immobilienexperten von Deutsche Bank Research hatte bereits nur die Debatte über den Berliner

Mietendeckel zur Folge, dass sich in allen deutschen Städten der Anstieg der Mieten verlangsamte. "Das

Mietwachstum könnte in einigen Städten und Regionen wieder anziehen, da viele Initiativen, die die

Berliner Kappungsgrenze kopiert haben, an Schwung verlieren werden." Im unregulierten Bereich waren

die Berliner Wohnungsmieten unter dem Mietendeckel bereits deutlich stärker gestiegen als in anderen

deutschen Großstädten, hat das Ifo Institut auf Basis der inserierten Angebote beim Maklerportal

Immowelt errechnet. Berliner Mieter mit gedeckelter Miete müssen nach dem Mietendeckel-Aus

voraussichtlich mit hohen Nachzahlungen rechnen. Einzelne Großvermieter haben bereits angekündigt,

auf die ausstehenden Mietbeträge verzichten zu wollen – andere auch wieder nicht. Es geht teils um

zweistellige Millionenbeträge.

21.04.2021 Bundestag berät über Mietspiegel-Reform

Einen Mietspiegel 2021 wird es in München wohl nicht geben: Die Stadtherren halten die während des

Corona-Lockdowns gesammelten Mieterdaten für wertlos, da sie nicht repräsentativ sind. Der Bundestag

hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts beraten. Ziel der Reform ist,

die Aussagekraft von Mietspiegeln zu verbessern und mehr Gemeinden zu ermuntern, qualifizierte

Mietspiegel zu erstellen. Mietspiegel sind eine Referenz, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.

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Diese ist sowohl für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen als auch beim Abschluss neuer

Mietverträge im Geltungsbereich der Mietpreisbremse ein wichtiger Anhaltspunkt. Während die praktische

Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit auch von Mietspiegeln zugenommen hat, werden

insbesondere qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren verstärkt in Frage gestellt. Zumeist wird

darüber gestritten, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden

ist. Um dieses Streitpotenzial zu entschärfen und für Gemeinden einen Anreiz zu schaffen, qualifizierte

Mietspiegel zu erstellen, hatten Justiz- und Innenministerium einen Gesetzentwurf zu einer Reform des

Mietspiegelrechts vorgelegt, nebst Entwurf für eine Mietspiegelverordnung. Der Bundestag hat den

Gesetzentwurf am 16.4.2021 in erster Lesung beraten und zunächst zur weiteren Beratung in den

Rechtsausschuss überwiesen. Mietspiegel: Kommt mit der Reform die Mitmach-Pflicht der Mieter

und Vermieter? Mietspiegel sollen unter anderem über mehr Standards rechtssicherer und zuverlässiger

werden. Für Mieter und Vermieter soll es künftig Pflicht werden, für die Erstellung der örtlichen Mietspiegel

Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnungen zu geben. Verstöße sollen mit einem Bußgeld

geahndet werden können. Der Zeitraum, in dem Mietspiegel an die Marktentwicklung angepasst werden

sollen, soll um ein Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Qualifizierte Mietspiegel sollen spätestens alle

fünf Jahre anstatt bisher nach vier Jahren neu erstellt werden, so der Entwurf. Der ursprüngliche

Referentenentwurf hatte zudem noch vorgesehen, dass Mieterhöhungen bei Wohnungen, für die es einen

Mietspiegel gibt, nur noch mit diesem Mietspiegel oder einem Sachverständigengutachten begründet

werden dürfen. Damit wären Vergleichswohnungen in diesem Fall als Begründungsmittel weggefallen. Im

nun beschlossenen Regierungsentwurf ist diese Passage nicht mehr enthalten. Auf die Reform des

Mietspiegelrechts hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Seit dem 1.1.2020

gilt: In Mietspiegel fließen sechs statt vier Jahre ein! Bereits zu Jahresbeginn war der

Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel von vier auf

sechs Jahre verlängert worden. Damit sollte der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten gedämpft

werden. Bis dahin waren in den Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit auch

von Mietspiegeln der Städte und Gemeinden nur Mietverträge eingeflossen, die in den vorangegangenen

vier Jahren abgeschlossen wurden. Bis Ende 2020 können Mietspiegel mit Stichtag vor dem 1.3.2020 aber

noch nach der bisherigen Regelung erstellt werden. Eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die

ortsübliche Vergleichsmiete war eine der Maßnahmen, die bereits auf dem Wohngipfel 2018 beschlossen

worden waren.

21.04.2021 Genossenschafts-Chef kritisiert Mietendeckel - „In einigen Jahren sieht es bei uns

wieder aus wie 1989 in Ost-Berlin“

Der Chef der Wohnungsbaugenossenschaft „Freie Scholle eG“

in Tegel kritisiert die Berliner Wohnungsbaupolitik. Sie bestrafe

Genossenschaften und sei unfair. Die Genossenschaft „Freie

Scholle“ wurde 1895 gegründet. Die Siedlung am

Waidmannsluster Damm ist die jüngste Siedlung der

Genossenschaft. Hans-Jürgen Hube (61), Diplom-Kaufmann,

ist seit 37 Jahren in der Berliner Wohnungswirtschaft tätig und

seit 2013 Vorstand der Baugenossenschaft „Freie Scholle“ in

Tegel. Er kritisiert, dass der Mietendeckel Genossenschaften

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für ihre niedrigen Mieten bestraft und warnt vor kommenden Verlusten: Renovierungen oder gar Neubau

seien kaum möglich. Herr Hube, die Geschichte dieses Interviews beginnt mit einer Mail, die Sie an den

Tagesspiegel schickten. Die ersten Worte lauteten: „Ich neigte dieser Tage zur Selbstanzeige wegen

Untreue, weil ich eine Wohnung zum Preis von 2,28 Euro für den Quadratmeter nettokalt vermieten

musste.“ Was war da geschehen? Diese Wohnung haben wir nach dem Tod der älteren Dame, die diese

Wohnung bereits von ihren Eltern übernommen hatte, für circa 40 000 Euro auf den Stand der heutigen

Technik gebracht. Der Nachmieter zahlt danach weniger als 160 Euro netto kalt für rund 70 Quadratmeter

in guter Wohnlage. Ich zeige Ihnen gerne diese Wohnung und welcher Irrwitz unter diesem Mietendeckel

kocht. Das hört sich so an, als sei die Technik ziemlich alt gewesen? Ja, die Mieterin war über 80, als sie

starb, das heißt, das Mietverhältnis war noch viel älter als diese Dame, und wir haben die Miete über all

die Jahre immer wieder angepasst, sind aber nie über diese 2,28 Euro gekommen. Und nach den Regeln

des Mietendeckels mussten wir die renovierte Wohnung dann auch wieder zu diesem Preis vermieten. In

den Jahrzehnten zuvor konnten wir ja nichts machen, die Mieter hatten keinerlei Bedürfnis dazu, und nun

hatten wir einen richtigen Renovierungsstau. Das war also rein rechtlich Instandhaltung, was jetzt

geschah. Na, dass Sie die Miete nicht erhöhen durften, findet der neue Bausenator ja super. Der sagt, es

sei nicht nachvollziehbar, wenn bei einer neuen Vermietung die Miete das Dreifache der bisherigen Miete

ausmacht, die beim Nachbarn und vor Ort gegeben war. Der Nachbarmieter hatte vor zwei Jahren

gewechselt, bei dem macht die Miete rund sechs Euro aus. Eine solche Gesetzgebung kann eine

Genossenschaft auf lange Sicht ruinieren… Wo her können Sie denn da noch das Geld für Renovierungen

nehmen? Auf jeden Fall. Wir haben bislang Wohnungen, die frei wurden, immer zum Mittelwert des

Mietpreisspiegels vermietet. Das ist weniger als das, was die Hälfte der Bevölkerung an Mieten zahlt. Mehr

wollen wir gar nicht…. Dann hätten wir hier die Miete auf sechs Euro anheben können, was ja auch noch

eine durchaus akzeptable Miete gewesen wäre. Das heißt, die Genossenschaft muss heute büßen, dass

sie in den vergangenen Jahren nicht die Mieten erhöht hat? Ja, wir leiden darunter, dass wir immer nur

zurückhaltend erhöht haben… Das heißt, dass wir unsere Ausgaben für Renovierungen kontinuierlich

zurückfahren müssen, und an Neubauten ist da überhaupt nicht zu denken. In den vergangenen Jahren

haben wir schon immer rund zwei Drittel der Nettokaltmieteneinnahmen für Renovierungen ausgeben

müssen. Das heißt, dass Sie in wenigen Jahren Verluste machen werden? Das geht doch nicht. Bis die

Rücklagen aufgezehrt sind, schon. Aber wir werden unsere Häuser nicht mehr so pflegen können, wie wir

es gerne tun würden… Wir haben jetzt schon einen großen Rückstau, schauen Sie sich mal die Fassaden

hier am Waidmannsluster Damm und rundherum an. Das heißt, die Mietgesetzgebung führt zu einem

schleichenden Substanzverlust. Den neuen Bausenator scheint das nicht zu stören. Ja, Eigentumsbildung

und Vermögensbildung und Altersvorsorge ist offenbar nicht mehr gewollt. Welche Politik dahinter steht,

mag ich nicht sagen. Aber ich habe schon einmal darauf hingewiesen, dass, wenn diese Politik so weiter

geht, der Waidmannsluster Damm in einigen Jahren so aussehen wird wie die Prenzlauer Promenade

1989… das ist abzusehen. Nun sagt der neue Bausenator, genauso, wie das seine Vorgängerin schon

getan hat, das Wichtigste sei, dass die Menschen bezahlbaren Wohnraum bekommen. Da können Sie

doch nichts dagegen haben? Natürlich habe ich nichts dagegen. Aber wir in unserer Genossenschaft

bieten ja bezahlbaren Wohnraum. Aber um das bieten zu können, müssen wir so viel Geld verdienen,

dass wir die Wohnungen auch instand halten können. Der Mietendeckel wäre in Ordnung gewesen, wenn

es eine Obergrenze gegeben hätte, wenn man die Miete tatsächlich gedeckelt hätte. Wenn der Senat

gesagt hätte: Das ist das Limit, darüber dürft ihr nicht gehen. Dann wäre es nämlich erst gar nicht dazu

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gekommen, dass solche exorbitanten Mietpreise von 16 oder 18 Euro für den Quadratmeter in Altbauten

gefordert werden. Das heißt, Sie haben schon Verständnis dafür, dass die Politik etwas gegen diese

extremen Mietpreissteigerungen tun musste? Ja, durchaus. Wenn ich sehe, dass 18 Euro für

Schrottbuden verlangt werden, verstehe ich, dass die Politik da einschreitet. Ich habe nur etwas dagegen,

dass wir Genossenschaften praktisch der Kollateralschaden sind. Sie verstehen schon, dass das Treiben

von Unternehmen wie der „Deutsche Wohnen“ die Politik gezwungen hat, etwas zu tun? Ich kann das

nicht im Detail beurteilen, aber an Beispielen kann man nur ahnen, wie hoch die Mieten teilweise waren.

Werfen Sie der Politik und den für Wohnen und Bauen zuständigen Senatoren vor, dass die womöglich

überhaupt nicht wissen, was eine Genossenschaft ist? Doch, das wissen die schon, aber sie wollen

einfach nicht von ihrem Konzept abweichen und verweisen auf untaugliche Härtefallregelungen. Senator

Scheel sagt, dass mehr Neubauten von Mietwohnungen entstehen sollten, mit bezahlbaren

Quadratmetermieten. Sie haben hier am Waidmannsluster Damm einen schönen Neubau mit 62

Wohnungen. Was verlangen Sie denn da für Mieten? Wir verlangen 11,95 Euro, aber wir haben ein Drittel

geförderten Wohnungsbau, für 6,50 Euro, da brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Bei dieser

Miethöhe trägt sich das Projekt selbst. Für 30 Jahre sind die Zinssätze fest, so dass wir nur ganz geringe

Zuwächse bei den Mieten brauchen. Haben die Genossenschaften, die im Wohnungsbau engagiert sind,

eigentlich irgendwelche Forderungen an den Senat? Der Mietendeckel muss komplett neu überdacht

werden. Wenn man das gewünschte Ziel erreichen will – dazu gehört auch die Förderung von Neubau –,

muss man den Genossenschaften auch die Möglichkeit geben, Geld zu verdienen. Es stimmt, wir sind

nicht gewinnorientiert. Wir stecken alles, was wir einnehmen, in Erhalt und Ausbau des Bestandes. Um

neu zu bauen, müssen wir natürlich auch Kapital bilden. Der Bestand der Häuser ist irgendwann auch

physisch am Ende. Gustav Lilienthal (der Bruder des Flugpioniers Otto), Gründer unserer Genossenschaft,

hat Anfang des vergangenen Jahrhunderts Hohlblocksteine selber gegossen, aus dem Sand, den er auf

den Baugrundstücken vorfand. Den hat er mit Zement versetzt. Irgendwann sind diese Steine, diese

Wände am Ende. Da konnte man mit dem Finger ein Loch in den Stein drücken, und es rieselte Sand

heraus. Solche Einfamilien-Häuser kann man nur teuer sanieren. Ein Neubau könnte da manchmal

günstiger sein. Was kostet so eine Sanierung, die zum Neubau wird? 130 000 Euro. Vermietet haben wir

das für rund acht Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. Mit dem Mietendeckel wird das noch weniger. Wie

lange muss man bei Ihnen Genosse sein, um so ein Einfamilien-Haus mieten zu können? Da müssen Sie

schon vor 1990 Mitglied geworden sein, und Sie müssen mindestens ein minderjähriges Kind haben, das

nicht älter als 14 Jahre ist. Das sind oft Anwärter, die sind als Kinder von Mitgliedern vor Jahrzehnten

eingetragen. Was meinen Sie – wie geht das weiter mit dem Mietendeckel? Der ist auf fünf Jahre

angelegt. Wenn er funktioniert, wird er bestimmt um fünf Jahre verlängert, denn im darauffolgenden Jahr

2026 sind wieder Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Spätestens dann wird’s für Genossenschaften richtig

eng. Der Senator wirft Reinickendorf und Zehlendorf vor, es würde hier am wenigsten gebaut. Wie sehen

Sie das? Ich habe mir sagen lassen, Reinickendorf sei so zugebaut, da könne man gar nicht mehr viel

machen. Ich kann es nicht beurteilen. Ich wüsste noch ein Grundstück, in Lübars. Das Projekt haben wir

auch wegen des Mietendeckels aufgegeben. Wir hatten da eine Senioren-WG geplant, ein Projekt für die

Zukunft. Wir haben einfach nichts, wo man am Lebensabend hinziehen kann und sowohl selbstständig

bleiben als auch auf Hilfen zurückgreifen kann. Also eine Alternative zur Seniorenresidenz. Eine

Wohngemeinschaft, bei der sämtliche Pflegestufen realisiert werden können, in der junge und alte Rentner

zusammenwohnen können, jeder für sich, aber mit Gemeinschaftsräumen.

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21.04.2021 Reinickendorf - Vonovia baut 60 Wohnungen in Holzmodulen

In Reinickendorf-Ost, an der Ecke Amendestraße und Herbststraße baut die Wohnungsbaugesellschaft

Vonovia 60 vorwiegend barrierefreie Ein- und anderthalb-Zimmerwohnungen – hier eine Luftaufnahme des

Baugeländes. In der letzten Woche wurden auf dem Baugelände mit einem großen Kran weitere Module

eingepasst. Die Mietwohnungen sind zwischen 30 und 43 Quadratmeter groß, ein Fahrstuhl macht die

Wohnungen auch in den oberen Etagen für eingeschränkt bewegliche Besucher und Bewohner

zugänglich. Die Module sind in Holzbauweise erstellt, in dem Komplex wurden nach Angaben des

Unternehmens so 850 Kubikmeter Holz verbaut. Durch die vorgefertigten Bauteile lässt sich die

Fertigstellung des Appartementhauses erheblich beschleunigen. Zur Energieersparnis sollen eine Luft-

Wasser-Wärmepumpe, eine Photovoltaik-Anlage und eine Dachbegrünung beitragen. Regenwasser wird

auf dem Grundstück versickert und nicht in die Kanalisation geleitet. Nach den gleichen energiesparenden

Kriterien errichtet die Gesellschaft im Ziekow-Kiez weitere 500 bis 600 Mietwohnungen. Auf Rückfrage

bestätigte das Unternehmen, dass dieses Bauvorhaben nicht auf jenem Areal erfolgt, auf dem bei

Bodenuntersuchungen Belastungen des Grundwassers festgestellt worden waren, die von einer früheren

Chemischen Reinigung herrührten.

21.04.2021 PATRIZIA investiert in Mixed-Use-Bürogebäude in Berlin-Kreuzberg

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PATRIZIA, ein führender Partner für weltweite Investments in Real Assets, hat im Auftrag ihrer

institutionellen Kunden eine gemischt genutzte Büroimmobilie in Berlin-Kreuzberg erworben. Das

Investment umfasst eine Gesamtmietfläche von 5.700 qm, die sich auf ein Rechenzentrum und zwei

hochwertige, moderne Gebäude verteilen. Zu diesen gehört ein kürzlich saniertes Loftbüro und eine neu

errichtete Büroimmobilie sowie eine Remise, die derzeit saniert wird. Die Gesamtfläche ist zu 100%

vermietet. Der diversifizierte Mietermix bietet stabile Miteinnahmen. Die durchschnittliche Restmietlaufzeit

beträgt 6,6 Jahre. Das Objekt befindet sich in Kreuzberg, einem Berliner Teilmarkt mit hervorragender

Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, der von Mieterseite immer stärker nachgefragt wird. Kreuzberg

bietet ein breites kulturelles Angebot sowie zahlreiche Grünflächen. Der Stadtteil hat sich in jüngster Zeit

zu einem attraktiven Bürostandort entwickelt, der zahlreiche Mieter, insbesondere aus dem Technologie-,

Media- und Telekommunikationssektor, anzieht. Ulf Christiansen, der die Transaktion bei PATRIZIA

geleitet hat: "Dies ist ein Mikrostandort, den wir sehr gut kennen, da wir bereits früher Objekte in der

unmittelbaren Umgebung erworben haben. Wir freuen uns, dass wir uns ein weiteres gut positioniertes

Objekt in einem aufstrebenden Berliner Teilmarkt gesichert haben. Dieses attraktive, modernisierte Objekt

profitiert von stabilen Mieteinnahmen der unterschiedlichen Büromieter und des Rechenzentrums. Damit

sind wir in der Lage, attraktive Renditen für unsere Investoren zu erzielen."

21.04.2021 Immobilienfinanzierung: Wird die Inflation zum Problem?

Trotz Corona-Krise legten die Preise für Wohnimmobilien im vergangenen Jahr deutlich zu. Der Trend

könnte sich auch 2021 fortsetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Finanzierungskonditionen

günstig bleiben. Die Chancen dafür stehen gut. Der deutsche Markt für Wohnimmobilien blickt auf

bemerkenswerte Zeiten zurück. Bemerkenswert deshalb, weil die Preise für Wohnimmobilien trotz der

durch die Corona-Pandemie ausgelösten schweren wirtschaftlichen Einschnitte auch im Krisenjahr 2020

nur eine Richtung kannten: nach oben. Zuletzt hat sich der Trend sogar noch beschleunigt. Nach Angaben

des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden sind die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im 3.

Quartal des Jahres 2020 gegenüber dem Vorjahresquartal um durchschnittlich 7,8 Prozent gestiegen. Das

ist die höchste Zuwachsrate zu einem Vorjahresquartal seit fast vier Jahren. Anstieg der Kaufpreise! Die

Marktdaten von Hüttig & Rompf bestätigen die außergewöhnliche Stärke, mit der der deutsche

Wohnungsmarkt die Krise bislang meistern konnte. Eine Auswertung der im vergangenen Jahr vermittelten

Darlehensverträge (rund 7.200 Stück mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro) zeigt

interessante und detaillierte Einblicke in das Marktgeschehen. Demnach lag der Kaufpreis von

Wohneigentum für Eigennutzer im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 493.000 Euro. Daraus ergibt sich

ein Anstieg der Kaufpreise um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Preise von Wohnimmobilien,

die zu Zwecken der Kapitalanlage finanziert wurden, stiegen zwar ähnlich stark, doch der durchschnittliche

Kaufpreis lag mit 329.000 Euro deutlich unter dem der Eigennutzer. Die Erklärung dafür findet sich in der

geringeren Objektgröße. Während Kapitalanleger bevorzugt Eigentumswohnungen mit einer überschau-

baren Quadratmeterzahl finanzieren, wünschen sich Eigennutzer in erster Linie ein Heim für die ganze

Familie. Wohneigentum bleibt erschwinglich! Was bei der Analyse der Daten von Hüttig & Rompf

außerdem auffällt, ist der Trend rückläufiger Eigenkapitalquoten. Bei Eigennutzern sank der Anteil, den sie

für ihre Wohnimmobilie selbst zusteuern, von 24 Prozent im Jahr 2016 auf nunmehr 20 Prozent. Bei

Kapitalanlegern ging die Eigenkapitalquote im gleichen Zeitraum von 26 auf 21 Prozent zurück. Dies ist im

Wesentlichen auf die gestiegenen Kaufpreise zurückzuführen. Geringere Selbstbeiträge bergen die

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Gefahr, dass sich die Häuslebauer bei der Finanzierung übernehmen könnten – gerade in wirtschaftlich

höchst unsicheren Zeiten. Allerdings wird dieser Aspekt durch zwei gegenläufige Entwicklungen relativiert.

Zum einen sind seit 2016 auch die Haushaltseinkommen gestiegen. Zum anderen sind die

Finanzierungskosten in den vergangenen Jahren auf immer neue historische Tiefstände gefallen. Wer vor

zehn Jahren einen Hypothekenkredit mit zehnjähriger Zinsbindung aufnahm, musste dafür im Schnitt mehr

als vier Prozent Sollzinsen zahlen. Im vergangenen Jahr lag der Satz im Schnitt nur noch bei rund 0,8

Prozent. Vor diesem Hintergrund sind Wohnimmobilien trotz der Preissteigerungen für die meisten

Kreditnehmer nicht weniger

erschwinglich als in den Jahren

zuvor. In vielen Fällen sogar

erschwinglicher. Steigende

Inflation als Spielverderber?

Legen die Preise für

Wohnimmobilien weiter zu? Das

ist eine spannende Frage, denn

einige Entwicklungen könnten

dem steigenden Preistrend

zuwiderlaufen. So ist ein fast

schon tot geglaubtes Schreck-

gespenst jüngst wieder zum

Leben erwacht. Die Rede ist von

der Inflation. In Deutschland zog

die Teuerungsrate zuletzt auf 1,3

Prozent an (Februar) und das

Gros der Volkswirte rechnet nicht

damit, dass es sich dabei um

einen Ausreißer handelt.

Stattdessen gehen Ökonomen

davon aus, dass die Inflationsrate

in diesem Jahr noch weiter

anzieht und im Jahresschnitt zwei

Prozent erreichen könnte. Eine

nachhaltig anziehende Teuerung

stellt für den Wohnungsmarkt

deshalb eine Herausforderung

dar, weil steigende Inflationsraten

für gewöhnlich mit steigenden

Zinsen einhergehen. Tatsächlich

zogen die Zinsen in den letzten

Wochen sowohl auf der

Anlegerseite ( z. B. Bundesan-

leihen ) als auch Schuldnerseite

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(z. B. Darlehen) bereits leicht an. Wohnimmobilien bleiben attraktiv! Die höheren

Fremdfinanzierungskosten für den Kauf von Eigentumswohnungen oder Wohnhäusern könnten sowohl

Kapitalanleger als auch Eigennutzer vor etwaigen Anschaffungen zurückschrecken lassen. Die gute

Nachricht ist: Mit der Europäischen Zentralbank haben potenzielle Darlehensnehmer einen mächtigen

Verbündeten an ihrer Seite. Der EZB sind anziehende Zinsen bekanntlich ebenfalls ein Dorn im Auge.

Möglichkeiten, um die Zinsentwicklung zu kontrollieren, hat die Notenbank beispielsweise über ihr

Wertpapierkaufprogramm PEPP. Erst unlängst wurde eine Ausweitung der Ankäufe beschlossen. Zudem

hat EZB-Chefin Christine Lagarde deutlich gemacht, dass die EZB sich alle Maßnahmen offenhalte, um

auch zukünftig „günstige Finanzierungsbedingungen“ sicherzustellen. Egal ob es sich bei den

Kreditnehmern um Staaten, Unternehmen oder eben um Hauskäufer handelt. Daraus ergibt sich ein

interessanter Aspekt. Denn in einem Szenario, in dem das Zinsumfeld weiterhin günstig bleibt, obwohl die

Inflation anzieht, würde die Attraktivität von Sachwerten für Kapitalanleger sogar noch weiter zunehmen.

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass zahlreiche Finanzanalysten weiterhin zum Kauf von

Wohnimmobilien raten. Unsicherheitsfaktor Konjunktur! Gegenwind könnte noch von einer anderen

Seite kommen. Und zwar von der Wirtschaft. Zwar rechnet der Großteil der Volkswirte in diesem Jahr mit

einer Konjunkturerholung. Doch die Prognosen sind mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Im vergangenen

Jahr sorgten Kurzarbeit und temporäre Zins- und Tilgungsstundungen dafür, dass die wirtschaftlichen

Belastungen für die Inhaber von Hypothekendarlehen nicht überhandnahmen und die Zahl der

Kreditausfälle auf relativ niedrigem Niveau verharrte. Sollte allerdings die Konjunktur erneut aus dem Tritt

geraten, dürften die negativen Folgen daraus nicht mehr so leicht zu kompensieren sein. Die

Kreditausfallraten könnten sich also erhöhen. Zudem schauen die finanzierenden Banken mittlerweile

etwas genauer auf die Einkommenssituation und das Eigenkapital ihrer Kunden. Wer in krisengebeutelten

Branchen arbeitet und wenig Eigenmittel mitbringt, könnte Schwierigkeiten bei der Finanzierung

bekommen. Weg aus den Metropolen, hinein ins Umland! Alles in allem ist nicht davon auszugehen,

dass sich die Angebots- und Nachfragesituation am Wohnungsmarkt entspannen wird. Der Bedarf an

Wohneigentum ist in Deutschland weiterhin hoch und die Leerstandsquoten niedrig. So wohnen lediglich

45 Prozent der deutschen Haushalte in den eigenen vier Wänden. Vor diesem Hintergrund gehen wir

davon aus, dass das Preisniveau für Wohneigentum auch in diesem Jahr noch weiter zunehmen wird.

Gleichzeitig rechnen wir mit einer Verschiebung der Prioritäten. Man baut oder kauft vermutlich eher eine

preisliche Nummer kleiner. Das könnte zur Folge haben, dass die Menschen verstärkt ins Umland ziehen,

weil sie dort wegen der niedrigeren Preise keine solch großen Abstriche an ihren Wohnwünschen

vornehmen müssen. Marktdaten zeigen, dass der Traum von den eigenen vier Wänden in den sieben

deutschen Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Stuttgart und Frankfurt) im Schnitt

um 55 Prozent teurer ist als im Umland. Der Trend weg aus hochpreisigen Metropolen hinein in die nähere

Peripherie war schon im vergangenen Jahr zu beobachten. Besonders attraktiv sind dabei Objekte in

ballungsraumnahen, verdichteten ländlichen Standorten mit guter Anbindung und Infrastruktur. Der von

der Corona-Pandemie ausgehende Trend zum Homeoffice dürfte diese Entwicklung noch verstärken.

22.04.2021 47 Prozent der Berliner für Enteignungen von Immobilienkonzernen

In einer aktuellen Umfrage lehnen 44 Prozent das Enteignen-Volksbegehren ab. Berlin ist gespalten – das

Mietendeckel-Aus könnte das noch verschärfen. Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen

sollen „vergesellschaftet“, also gegen eine Entschädigung per Landesgesetz enteignet werden.

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Neuer Rückenwind für das Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen und Co. enteignen": Im Auftrag des

Tagesspiegels befragte das Meinungsforschungsinstitut Civey 2502 repräsentativ ausgewählte

Berliner:innen nach ihrer Haltung zur Enteignung von Immobilienkonzernen. Das Ergebnis: In der Summe

finden 47,1 Prozent diese richtig, rund zehn Prozent aller Befragten äußerten sich unentschieden. Konkret

beantworten 32,3 Prozent der Teilnehmer:innen die Frage "Wie würden Sie es bewerten, wenn

Immobiliengesellschaften mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gegen Entschädigung enteignet

werden?" mit "eindeutig richtig". 14,8 Prozent der Befragten antworteten mit "eher richtig". Eher oder

eindeutig falsch finden dagegen 43,7 Prozent die Ziele der Initiative "Deutsche Wohnen und Co.

enteignen". Der Rest, 9,2 Prozent der Befragten, wollte sich für keine der beiden Seiten entscheiden.

Damit bestätigt sich das Ergebnis einer Civey-Befragung aus dem Mai 2019. Damals hatten 46,3 Prozent

der Befragten Bestrebungen zur Enteignung großer Immobilienkonzerne gegen Entschädigung

befürwortet. 43,9 Prozent waren dagegen und 9,8 Prozent unentschieden. Im Januar 2019 wiederum

betrug der Anteil der Befürworter 54,8 Prozent und der Gegner 34,3 Prozent. Eine Anfang Februar dieses

Jahres von der CDU in Auftrag gegebene Befragung zeigte ein umgekehrtes Ergebnis. Damals sprachen

sich 36 Prozent der Befragten für Enteignungen aus, 51 Prozent dagegen. Anteil der Unterstützer unter

Linkspartei-Wählern am größten. Konstant ist die Verteilung der Zustimmungsraten nach Parteipräferenz.

Genau wie in den vorherigen Umfragen auch ist der Anteil der Unterstützer unter Wähler:innen der

Linkspartei am größten. Er liegt aktuell bei 89,3 Prozent. Es folgen Grüne und SPD mit 71 sowie 63

Prozent Zustimmung. Selbst 20 Prozent der Wählerinnen von CDU und FDP das Anliegen der Enteigner

für unterstützenswert. Eine klare Mehrheit der Anhängerinnen dieser Parteien – genau wie bei der AfD –

lehnt Enteignungen dagegen ab. Auffällig darüber hinaus: Die Zahl der Unterstützer:innen des

Volksbegehrens für Enteignungen ist in den jüngeren Bevölkerungsgruppen größer als in den älteren.

Unter den befragten Frauen finden 49 Prozent die Initiative für unterstützenswert, bei den Männern sind es

mit 46 Prozent nur geringfügig weniger. Nicht messbar ist, inwiefern die am vergangenen Donnerstag

veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel das Ergebnis der

Befragung beeinflusst hat. Gestartet worden war diese am 13. April und damit zwei Tage vor dem Aus für

den Mietendeckel. Die repräsentative Befragung lief bis zum Dienstag. Laut Civey sei "ein Großteil der

Stimmen" nach dem 15. April, dem Tag der Urteilsverkündung, gesammelt worden. Gut möglich also, dass

die Enttäuschung über das Scheitern des Mietendeckels der Initiative und damit den im Vergleich zum

Mietendeckel deutlich weiterreichenden Enteignungen zusätzliche Zustimmung eingebracht hat.

Unterschriftensammlung läuft noch bis Ende Juni. Davon überzeugt zeigten sich zuletzt Mitglieder des

Bündnisses. Allein am vergangenen Wochenende seien Zehntausende Unterschriften für Enteignungen

großer Immobilienkonzerne gesammelt worden, hieß es. Hunderte Unterstützer hätten sich zudem

gemeldet, um künftig selbst Unterschriften zu sammeln oder auszulegen. Die Ende Februar gestartete

Unterschriftensammlung läuft noch bis zum 26. Juni. Nach den ersten vier Wochen waren laut Angaben

der Initiative bereits rund 50.000 Unterschriften gesammelt worden. Die Initiatoren zeigten sich bereits

damals zuversichtlich, das nötige Quorum von 175.000 Unterschriften erreichen zu können. Tritt der Fall

ein, wird der Volksentscheid am 26. September und damit parallel zur Bundestags- und

Abgeordnetenhauswahl stattfinden. In den Monaten zuvor dürfte es zu einem der zentralen

Wahlkampfthemen in der Stadt werden. Linke und Grüne unterstützen das Vorhaben, die SPD lehnt es ab.

CDU und FDP kämpfen von Beginn an entschieden gegen die Initiative, genau wie die AfD.

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22.04.2021 Reform bei Share Deals – Statt Steuerschlupfloch Industrie getroffen

Heute wurde im Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Ausweitung der grunderwerbsteuerlichen

Behandlung von Anteilsverkäufen, sog. Share Deals beschlossen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss

(ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft kritisiert unbedachte Folgen und Wirkungen für deutsche

Unternehmen. Selten so einheitlich hatten schon die Sachverständigen bei der Anhörung zum Gesetz dem

Parlament erläutert, dass jedes kapitalmarktorientierte Wirtschaftsunternehmen mit auch nur einer

Produktions- oder Verwaltungsimmobilie von der Neuregelung erfasst wird und zukünftig mitunter selbst

bei Kleinstübertragungen von Anteilen für ihren gesamten Immobilienbesitz Grunderwerbsteuer zahlt“,

erläutert Dr. Mattner, börsennotierte Unternehmen müssten gar im Ausland Anteilskäufe über mehrere

Beteiligungsebenen überwachen, „das ist undurchführbar“ und plötzlich kommen z.B.

Industrieunternehmen in die Bredouille Grunderwerbsteuer zu zahlen ohne dass ein Grundstück den

Eigentümer wechselt. „Die daraufhin eingefügte Börsenklausel schafft keine Abhilfe. Weder sind alle

wichtigen Börsenplätze erfasst noch alle finanzmarktrelevanten Vorgänge wie zum Beispiel Börsengänge

oder die Begebung neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen. Auch greift die Börsenklausel bei mittelbaren

Anteilsübertragungen nicht – wenn an dem börsennotierten Unternehmen nun beispielsweise ein Fonds

beteiligt ist, kann der Handel mit den Anteilsscheinen des Fonds zu einem Grunderwerbsteueranfall beim

börsennotierten Unternehmen auf den gesamten Grundbesitz führen. Hierbei reden wir mitunter von

dreistelligen Millionenbeträgen – und das wiederkehrend. In Zeiten, in denen die Politik richtigerweise

versucht aufgrund der Pandemiefolgen die Wirtschaft zu unterstützen und auch in der Koalition Einigkeit

bestand, belastende Gesetze für die Wirtschaft aktuell zu vermeiden, ist dieses Gesetz ein Bärendienst für

den deutschen Wirtschaftsstandort.“ Auch von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Absenkung der

Beteiligungsgrenzen auf 90% und der Verlängerung der Haltefristen hatten Sachverständige dringend

abgeraten, weil weder Steuerpflichtige noch die Finanzverwaltung die sich hieraus ergebenden

steuerlichen Pflichten nachhalten können und sich die damit verbundenen Übergangsregelungen als

hochgradig komplex zeigten. „Mit dem nun im Bundestag verabschiedeten Gesetz wird das im

Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer effektiven und rechtssicheren Reform gerade nicht umgesetzt und

schießt weit über das Ziel hinaus. Schon gar nicht, wenn die Folgeschäden auf den Schultern der

Steuerpflichtigen und unseres Wirtschaftsstandorts lasten würden“, resümiert Dr. Mattner.

22.04.2021 Berlin: Alnatura zieht in Signas "UP!"

Alnatura wird im Sommer eine Filiale im Gebäude "UP!" am Berliner Ostbahnhof eröffnen. Rund 750 m²

Ladenfläche im Erdgeschoss hat die Biomarktkette gemietet. Vermieter ist Signa Real Estate, das die

frühere Kaufhof-Immobilie komplett neu entwickelt und rd. 55.000 m² BGF für Büros, Läden und

Gastronomie geschaffen hat. Hauptmieter ist Zalando auf mehr als 42.000 m². Eigentümer des Gebäudes

ist ein Fonds der DWS.

22.04.2021 Köpenick - ACHTERDECK Berlin – Wohnen am Wasser

In ruhiger Wasserlage an der Dahme entsteht das idyllische Wohnquartier ACHTERDECK Berlin. Die acht

modernen Stadthäuser im beliebten Ortsteil Wendenschloß sind umgeben von einer charmant gestalteten

Gartenanlage mit gemeinschaftlichen Erholungs- und Spielflächen, Ruhezonen und Privatgärten. Das

Projekt liegt südlich der Köpenicker Altstadt und der malerischen Schlossinsel und bietet funktional

gestaltete Eigentumswohnungen mit optimalen Grundrissen und 2 bis 5 Zimmern auf 38 bis 122 m²

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Wohnfläche. Eine umfangreiche Ausstattung mit großformatigen Fenstern, einer Fußbodenheizung,

Eichenparkett und einem großzügigen Balkon, einer Terrasse oder einem kleinen Privatgarten sorgt für ein

entspanntes Wohnen und herrliche Ausblicke für Jung und Alt, Singles, Paare und Familien. Drei

Ausstattungslinien stehen für die Gestaltung der Wohlfühlbäder zur Verfügung. In der Tiefgarage des

autofreien Areals kann optional ein PKW-Stellplatz erworben werden. Der beliebte Berliner Bezirk

Köpenick mit seinen knapp 70.000 Einwohnern, wartet mit einer bildschönen Altstadt und jeder Menge

Natur, Kiezfeeling, Kunst und Kultur und einer ausgezeichneten Anbindung an das Zentrum der

Hauptstadt auf. Die Tram hält vor dem ACHTERDECK und bringt Sie direkt zum S-Bahnhof Köpenick. Das

ACHTERDECK ist ein Projekt von KONDOR WESSELS, der Baustart ist bereits erfolgt.

22.04.2021 Pankow - der Entwurf zum „Blankenburger Süden“ ist da. 5500 Wohnungen sollen auf

dem ehemaligen Rieselfeld zwischen Blankenburg und Heinersdorf entstehen

Den Rahmenplan samt erster Visualisierung veröffentlichte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Wohnen in dieser Woche. Der „Blankenburger Süden“ soll ein „kompaktes Quartier mit unterschiedlichen

Wohnlagen“ sein. Hier die Eckpunkte: • ca. 5500 Wohnungen (überwiegend 4 bis 6 Geschosse, aber

auch Hochhäuser im Zentrum bis 12 Geschossen) • 4 Schulen an 2 Standorten weitere Bildungs- und

kulturelle Einrichtungen (Bibliothek, Volksschule, Musikschule) • 5 „Quartiersgaragen“ mit

Autoparkplätzen und weitere „Mobilitätsstationen“ • ein Hauptzentrum und ein Subzentrum • der

westliche Teil der Kleingartenanlage „Familiengärten“ wird für das neue Viertel bebaut, die

Erholungsanlage Blankenburg wird teilweise für die neue Tramstrecke und neue Straßen bebaut.

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Außerdem soll in Heinersdorf ein neues

Wohnquartier mit ungefähr 500 Wohnungen

entstehen. Und zwar größtenteils auf dem

Grundstück der Alten Gärtnerei zwischen

Neukirch- und Blankenburger Straße, das

seit den 90er Jahren ungenutzt ist. An der

Kreuzung Romain-Rolland-Straße Ecke

Rothenbachstraße soll zudem ein

„attraktiver Eingang in den Ortskern und in

das neue Wohnquartier“ entstehen.

„Blankenburger Süden“: So soll das neue

Viertel aussehen. Damit zurück zum

„Blankenburger Süden“. Das Zentrum des

neuen Viertels soll als „Nahver-

sorgungszentrum“ mit Lebensmittelge-

schäften, Drogeriemarkt und kleinteiligem

Einzelhandel, Kultur und Gastronomie

entwickelt werden. „In zentraler Lage findet

sich eine lebendige Mischung aus Versorgung und sozialer Infrastruktur, städtischen Wohnformen und

neuen hochwertigen Arbeitsplätzen“, heißt es. Das Zentrum soll aber nicht in der Mitte des Baugebiets,

sondern eher nördlich in Richtung Blankenburger Pflasterweg liegen, „um ein gemeinsames Zentrum für

Alt-Blankenburg und den Blankenburger Süden zu realisieren“. So sollen die Einrichtungen auch für Alt-

Blankenburger gut nutzbar sein. Zwei Gewerbestandorte sind vorgesehen: Das Gewerbegebiet

Heinersdorf soll weiterentwickelt werden, dazu kommt ein neues Gebiet am nordöstlichen Rand des

Rieselfeldes mit Anbindung an den Blankenburger Pflasterweg. Im Gewerbegebiet Heinersdorf soll auch

der neue Straßenbahnbetriebshof für den Nordosten Berlins liegen. Der soll an der Blankenburger Straße

dort entstehen, wo sich heute vor allem Auto- und Motorradhändler angesiedelt haben. Es wird geprüft,

den Betriebshof zum Lärmschutz mit Gebäuderiegeln von der Umgebung abzuschirmen. Die Fertigstellung

des Betriebshofes werde „für 2029/2030 angestrebt“. Das Viertel soll „autoarm“ werden, wie wir bereits

berichtet haben. Genauer gesagt, ist ein „durchlässiges und autofrei erlebbares Quartier“ der Wunsch. Die

verlängerte Tramlinie M2 soll das „verkehrliche Rückgrat im autoarmen Stadtteil mit Anschluss an den S-

Bahnhof Blankenburg“ bilden. Parkplätze im öffentlichen Raum soll es kaum geben, dafür Parkhäuser:

„Stellplätze sind in den Quartiersgaragen zu verorten.“ Zudem sind „Mobilitätsstationen“ geplant. Ganz

ohne Auto geht es aber nicht: Die neue Hauptstraße „Verkehrserschließung Blankenburg (VEB)“ zwischen

Heinersdorf und Blankenburg soll inklusive Tramtrasse in der Mitte insgesamt 46 Meter breit sein. An den

Rändern des Viertels soll es Klein- und Gemeinschaftsgärten, Freizeit- und Erholungsangeboten sowie

Spiel- und Sportflächen geben. Als größere Grünfläche ist unter anderem ein „parkartiger

Landschaftsraum mit Gemeinschaftsgärten und Sportanlaggen an der Erholungsanlage Blankenburg

vorgesehen. Südlich des neuen Quartiers zwischen dem Gewerbegebiet Heinersdorf und dem

Schmöckpfuhlgraben ist zudem das Biotop „WaldLand“ geplant: „Es bündelt die hochwertigen

Biotopflächen und verwilderten feuchten Areale am Schmöckpfuhlgraben.“ Als „gute Grundlage für die

nächsten Schritte und vertiefenden Planungen und Untersuchungen“ sieht Pankows Baustadtrat Vollrad

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Kuhn (Grüne), der für den Bezirk im Projektbeirat sitzt, die Pläne. Strittig ist aber weiter insbesondere die

Führung der Tram: Die BVV Pankow und laut Kuhn auch Mitglieder des Projektbeirats lehnen die

„Vorzugsvariante“ ab, die durch die Erholungsanlage Blankenburg führt. Hier gebe es noch keine

endgültige Entscheidung, so Kuhn. Und was sagen die Bezirksverordneten dazu? „Städtebaulich halte ich

den vorliegenden Entwurf für recht gelungen“, sagt Almuth Tharan, die Stadtentwicklungssprecherin der

Pankower Grünen. „Er ist städtisch, gut gegliedert und berücksichtigt die Umgebung.“ Positiv sei auch,

dass vorhandene landschaftliche Elemente, etwa die Gräben, erhalten bleiben und aktiv in das neue

Viertel einbezogen werden sollen. Allerdings kritisieren die Grünen den Plan, die geplante neue

Hauptstraße, die vom S-Bahnhof Blankenburg nach Osten verlaufen soll. „Die Auflösung des Straßen-

Doppelknotens Blankenburg ist sicher notwendig und sinnvoll“, so Tharan. „Die geplante neue

Hauptverkehrsstraße bis zum Bahnhof darf jedoch nicht zum Startpunkt der Tangentialen Verbindung

Nord (TVN) werden.“ Diese würde den Pankower Norden zerschneiden und drastische Eingriffe in

Siedlungs- und Landschaftsschutzgebiete verursachen. Die SPD sieht diese Straßenplanung ebenfalls

kritisch und vermutet die Einführung der „TVN durch die Hintertür“. Auch die Pankower FDP unterstützt

zwar den Bau des Quartiers „und fordert eine Beschleunigung der Planung“, so der Fraktionsvorsitzende

Thomas Enge. Doch das Mobilitätskonzept müsse angepasst werden. „So verstärkt die Endhaltestelle am

Bahnhof Blankenburg die Verkehrsprobleme. Außerdem verbessert sich für die bereits dort Lebenden

durch den viel zu großen Abstand der Haltestellen kaum etwas.“ Die FDP präferiere daher eine neue

„Ring-Tram-Bahn im Norden Pankows, die auch durch den Bahnhof Blankenburg führt“. / Visualisierung:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

22.04.2021 Pankow - Nachverdichtungsplan am Schlosspark gestoppt

Die geplante Nachverdichtung der Gesobau-Wohnanlage am Schlosspark Schönhausen ist gestoppt.

Dabei wird erstmals der in Pankow ausgerufene „Klimanotstand“ als Grund für den Baustopp angeführt.

Das erklärt Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) auf Nachfrage. Der entsprechende Bebauungsplan, von

Bausenator Sebastian Scheel (Linke) „Verhinderungs-Bebauungsplan“ geschimpft, solle nun aufgestellt

werden, sagt Kuhn: „Der B-Plan wird nächste Woche im Bezirksamt beschlossen. So, wie ursprünglich von

der Gesobau geplant, ist das dann vom Tisch.“ Ursprünglich sollte die Wohnsiedlung aus den 1950er

Jahren um 170, zuletzt noch um 100 Wohnungen nachverdichtet werden. Dafür sollten die grünen

Innenhöfe samt Spielplätzen bebaut werden. Pankows Bauaufsichtsbehörde liegt seit Ende Oktober 2020

ein Bauantrag für die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden der Gesobau vor. Dagegen wehrten sich

die Anwohner und gründeten die Initiative „Grüner Kiez Pankow“. Sie zogen die Bezirkspolitik auf ihre

Seite – die BVV beschloss, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Grünflächen sichert. Kuhn

bestätigte der Initiative, dass der Bezirk die Absicht an die Stadtentwicklungsverwaltung weitergeleitet hat.

Darin wird der von der BVV ausgerufene „Klimanotstand“ in Pankow als maßgebliches Argument genannt,

so Kuhn: „Mit Blick auf die in den BVV-Ersuchen formulierten Ziele und den von der BVV Pankow

festgestellten Klimanotstand und die im StEP Klima verankerten Ziele und Maßnahmen für eine

Anpassung der Stadt an den Klimawandel sollen die bestehenden mit Bäumen und Sträuchern stark

begrünten Blockinnenbereiche zum großen Teil geschützt und dauerhaft erhalten werden.“ Und weiter:

„Mit einer Festsetzung von Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und die Erhaltung von Bäumen,

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB soll sichergestellt werden,

dass die Grundidee der begrünten Blockinnenbereiche erhalten bleibt. Gleichzeitig soll eine behutsame,

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mit dem gesamten Umfeld verträgliche Nachverdichtung zugelassen werden.“ Die bestehende

Blockstruktur zwischen der Straße Am Schlosspark, der Crusemarkstraße, der Wohnanlage Amalienpark,

Breite Straße und der Ossietzkystraße soll samt der Grünflächen im Bebauungsplan also dauerhaft

gesichert werden. Das gesamte Plangebiet am Schlosspark ist insgesamt etwa 12 Hektar groß. Dieser

Bebauungsplan kommt trotz einiger Bedenken seitens Kuhn und trotz Scheels Widerstand nun tatsächlich.

Ob eine Nachverdichtung im Schlossparkkiez dadurch künftig de facto ausgeschlossen ist, wollte Kuhn auf

Nachfrage nicht erläutern. „Das ist alles sehr komplex“, sagte er. Parallel zum Bebauungsplan werde

geklärt, wie man mit dem Bauantrag der Gesobau verfahre. „Wir werden in kommenden Gesprächen mit

der Gesobau ausloten, was machbar wäre. Erst dann kann die offizielle Bearbeitung weiter laufen.“ In

jedem Fall hat das Bezirksamt die beabsichtigte Übertragung eines Teilgrundstücks der Wohnanlage an

die Gesobau bereits offiziell zurückgezogen. Das führe dazu, „dass die Realisierung des Vorhabens in

dem den Bauvorlagen zu entnehmendem Umfang nicht möglich sein wird“, so Kuhn.

22.04.2021 Mediaspree Berlin: Bürocampus der TLG mit 37.000 m² genehmigt

Die TLG IMMOBILIEN AG, ein Tochterunternehmen von Aroundtown, hat in dieser Woche die

Baugenehmigung für einen 37.000 qm großen Bürocampus in der Berliner Mediaspree erhalten. Zwischen

Oberbaumbrücke und Alexanderplatz entsteht am Standort Wriezener Karree 15 ein innovativer 37.000

qm großer Bürocampus, der zeitgemäße Arbeitsräume und -flächen für große Konzerne, mittelständische

Unternehmen bis hin zu Start-ups schafft. Das WRIEZENER KARREE verbindet auf Grundlage seiner

effizienten Gebäudekonzeption hochmoderne und flexibel gestaltbare Büroflächen mit zahlreichen

Aufenthalts- und Kommunikationsbereichen sowie aufwendig begrünten Innenhof- und Freiflächen. Die

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drei fünfgeschossigen Bürogebäude werden eine Fläche von insgesamt rund 37.000 qm haben und über

ein gemeinsames Untergeschoss miteinander verbunden sein. Mit dem WRIEZENER KARREE wird die

TLG IMMOBILIEN AG auch nachhaltige, innovative Klima-, Energie- und Mobilitätskonzepte umsetzen.

Auf Basis der bisherigen positiven Resonanz und erfolgreichen Vorvermietungsverhandlungen geht TLG

aktuell von einem Baubeginn in 2022 aus. Die Fertigstellung wird 2 Jahre nach Baubeginn erwartet.

Attraktive urbane Lage in einem dynamischen Kiez! Mit einer über das WRIEZENER KARREE

hinausgehenden städtebaulichen Konzeption ist ein urbanes Stadtquartier entstanden, dass einen

Übergang zwischen den beliebten Geschäfts- und Wohngebieten von Berlin-Mitte bis nach Friedrichshain

bilden wird. Der Berliner Büromarkt ist unverändert von einem sehr geringen Leerstand bei einer

dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung geprägt. So haben sich im praktisch vollvermieteten Büromarkt

Friedrichshain-Kreuzberg bereits eine Vielzahl renommierter Unternehmen wie Mercedes-Benz, BASF,

Zalando, Universal oder Coca-Cola niedergelassen. Hinzu kommt der kontinuierliche Zuzug junger,

innovativer Unternehmen. Das von der TLG IMMOBILIEN AG konzipierte Neubauprojekt nimmt daher

eingehend Bezug auf die Bedürfnisse moderner Mieter und kreativer Köpfe. Die herausgearbeitete

Gebäudekonzeption ermöglicht eine flexible Gestaltung von Grundrissen und Nutzungseinheiten, die

wiederum eine variable Raumgestaltung für verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten bieten. Ob einzelner

Arbeitsplatz oder größere zusammenhängende Bürolandschaften: Je nach Bedarf sind kleine und große

Flächen verfügbar. Nicht weit entfernt befinden sich wichtige Touristenmagnete wie die East Side Gallery,

Cafés, Boutiquen sowie die sogenannte Mediaspree mit der Mercedes-Benz-Arena. Die zentrale Lage

direkt gegenüber dem Ostbahnhof sowie mehreren Bushaltstellen unterstützen ein Mobilitätskonzept, das

nur nachrangig auf die Nutzung des eigenen PKW setzt. Der überwiegende Teil der Nutzer wird aufgrund

der zentralen und verkehrsgünstigen Lage erwartungsgemäß mittels ÖPNV oder mit dem Fahrrad zur

Arbeit kommen. Dabei wird Radfahrern eine großzügige Fahrradgarage mit ca. 550 Stellplätzen sowie

einer eigenen barrierefreien Zufahrt zur Verfügung stehen. Hinzu kommt eine Tiefgarage mit rund 180

Stellplätzen. Sowohl für PKW als auch für E-Bikes sind zahlreiche Lademöglichkeiten geplant. Moderne,

nachhaltige und ansprechende Architektur! Mit einer modernen Architektursprache und einem

nachhaltigen Energiekonzept (mindestens LEED Goldstandard) verbindet das WRIEZENER KAREE

Innovation und Nachhaltigkeit und fügt sich dank seiner urbanen Gestaltung harmonisch in das

städtebauliche und sozio-kulturelle Umfeld ein. Auch das Campus-Innere zeigt sich zeitgemäß: So laden

zwei attraktive Foyers mit ihren Gemeinschaftsbereichen sowie die Innenhöfe und Terrassen, die von

Cafés und Aufenthaltsbereichen gesäumt sein werden, zum Verweilen ein. Verbunden werden die

Gebäudeteile durch einen Landschaftsgarten sowie eine Landschaftsbrücke, die sich als grünes Band mit

ansprechenden gestalterischen Elementen durch den gesamten Campus ziehen wird. Verantwortlich für

die architektonische Entwurfsplanung zeichnen sich die Architekten vom Berliner Architekturbüro GRAFT.

Mit der bereits laufenden Vermietung des Objekts ist Colliers International Deutschland beauftragt. Ein

Standort mit bewegter Geschichte! Das WRIEZENER KARREE ist ein Standort mit bewegter Geschichte.

Das Anfang des 20. Jahrhunderts noch unter der Straßenbezeichnung Friedrichsfelder Straße/Am

Ostbahnhof bekannte Quartier war bis in die siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts mit den für die Zeit

typischen Berliner Mietshäusern bebaut. Eingebettet war das Areal in die Bahnanlagen des

namensgebenden und erst 2005 bis auf wenige architektonische Zeitzeugen endgültig zurückgebauten

Wriezener Bahnhofs. Bereits in der Vorwendezeit erfolgte eine gewerbliche Umnutzung des Areals, zu

dem auch ein angrenzender Baumarkt gehört, der ebenfalls Teil des TLG-Portfolios ist. Zudem entstand

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eine Papierlagerhalle, die in den letzten Jahren als Möbelmarkt diente. Nach der pandemiebedingten

Auszeit bietet diese Halle mit einer Nutzfläche von rd. 6.800 qm bis Baubeginn Platz für eine vielfältige

Zwischennutzung wie Ausstellungen, Installationen und sonstige Events.

23.04.2021 Deutsche Wohnen eröffnet ersten Coworking-Space in Berlin-Hellersdorf

Die Deutsche Wohnen hat heute mit dem Pilotprojekt Deutsche Wohnen-Schreibtisch ihren ersten

Coworking-Space eröffnet. Im Beisein von Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle wurden die Flächen in

der Hellersdorfer Promenade 12 in Marzahn-Hellersdorf eingeweiht. Künftig werden dort Mieter:innen der

Deutsche Wohnen und Anwohner:innen Arbeitsplätze als Alternative zum klassischen Homeoffice

anmieten können. Die Deutsche Wohnen arbeitet dabei mit Kiez Büro, einem erfahrenen Anbieter von

Coworking-Flächen, zusammen. Für die Nutzung als Coworking-Space werden die Räumlichkeiten einer

ehemaligen Bankfiliale genutzt. Auf über 300 Quadratmetern stehen 27 voll ausgestattete Arbeitsplätze

zur Verfügung, unter Coronabedingungen zunächst nur 14. Neben den Arbeitsplätzen finden sich in dem

Coworking-Space auch Besprechungsräume, Telefonboxen, Sofaecken ebenso wie eine voll ausgestatte

Küche mit Platz für 12 Personen. Während sich das klassische Coworking vor allem an Selbstständige

und projektbezogene Kooperationen richtet, spricht das Pilotprojekt Deutsche Wohnen-Schreibtisch

hingegen ganz pragmatisch Angestellte an, die zuhause keine optimalen Voraussetzungen fürs

Homeoffice vorfinden und bietet diesen eine wohnortnahe Alternative im Quartier zum Arbeiten.

Perspektivisch sollen weitere Coworking-Flächen in den Bestands- und Neubauquartieren der Deutsche

Wohnen den Bewohner:innen angeboten werden. Henrik Thomsen, CDO der Deutsche Wohnen: „Wir alle

merken, die Arbeitswelt verändert sich. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, zuhause zu

arbeiten. Zu häufig aber findet das Homeoffice am Küchentisch statt, bei instabiler Internetverbindung und

schlechten Lichtverhältnissen. Wir bieten mit dem Deutsche Wohnen-Schreibtisch eine wohnortnahe und

gesunde Alternative und verbinden die Vorteile des Homeoffice mit den Vorteilen des Büros. Homeoffice,

aber professionell. So bringen wir das Arbeiten zum Wohnen.“ Dagmar Pohle, Bezirksbürgermeisterin

Marzahn-Hellersdorf: „Nicht nur unter den Beschränkungen der Pandemie wird es in Marzahn-Hellersdorf

immer mehr Menschen geben, die nicht nur im Grünen leben, sondern auch vor Ort arbeiten können und

wollen. Ein Angebot, dass diesen Veränderungen im positiven Sinne Rechnung trägt, ist auch ein Zeichen

für eine Modernisierung und Dezentralisierung in einer Stadt, die sich sehr lange vor allem über ihre Mitte

definiert hat. Hier im Bezirk lässt es sich aber nicht nur gut wohnen und leben, hier lässt es sich auch gut

arbeiten!" Björn Budack, Geschäftsführer Kiez Büro GmbH: „Die Arbeit im Homeoffice ist besonders in

Wohnsiedlungen wie in Hellersdorf eine große Herausforderung. Das Angebot Deutsche Wohnen-

Schreibtisch bietet eine wohnortnahe Ausweichoption, die sich in Innenstadtlagen schon seit vielen Jahren

als „dritter Arbeitsort“ neben dem Büro und dem Homeoffice etabliert hat. Mit der Umsetzung dieser Idee

nimmt die Deutsche Wohnen eine Vorreiterrolle unter den Wohnungsbaugesellschaften.“ Die Nutzer:innen

können zwischen verschiedenen Tickets wählen. Ein Arbeitsplatz lässt sich für einen oder für zehn Tage

mieten. Außerdem kann man sich zwischen einem flexiblen und einem festen Platz entscheiden. Auch

Unternehmen können sich Kontingente buchen. Ein Tagesticket kostet für Mieter:innen der Deutsche

Wohnen acht Euro, für andere Nutzer:innen 18 Euro. Buchen lassen sich die Arbeitsplätze über folgenden

„Der Deutsche Wohnen-Schreibtisch ist in erster Linie ein Angebot an unsere Mieterinnen und Mieter im

Quartier. Wir haben den Anspruch, mehr als eine Wohnung zu vermieten. Unser Ziel sind attraktive und

lebendige Quartiere, in denen man gern lebt, wohnt und arbeitet. Unsere Mieterinnen und Mieter können

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ihren Deutsche Wohnen-Schreibtisch darum zu besonders günstigen Konditionen buchen“, so Henrik

Thomsen. Das Pilotprojekt ist zunächst auf eine Dauer von 12 Monaten ausgelegt. Bei entsprechender

Nachfrage soll der Deutsche Wohnen-Schreibtisch ein dauerhaftes Angebot im Quartier bleiben. Zudem ist

der Ausbau weiterer Coworking-Flächen in anderen Berliner Bezirken möglich. Laut einer von Deutsche

Wohnen beauftragten Civey-Umfrage arbeiten die Hälfte aller Berliner:innen regelmäßig im Homeoffice,

ein Viertel sogar jeden Tag. Des Weiteren hat die Umfrage ergeben, dass sich ein Viertel der Berliner im

Homeoffice nicht ausreichend konzentrieren kann, beispielsweise aufgrund eines fehlenden

Arbeitszimmers, Kindern im Haushalt oder fehlender Büroausstattung. In der Umfrage wurde auch

abgefragt, was den Berliner:innen im Homeoffice besonders wichtig ist. Hier nannte zwei Drittel der

Befragten eine stabile Internetverbindung und knapp die Hälfte ergonomische Möbel und qualitativ

hochwertige Monitore. Die Deutsche Wohnen gehört zu den größten Vermietern in Marzahn-Hellersdorf.

Über 35.000 Menschen finden hier in rund 15.000 Wohnungen ein Zuhause. In den vergangenen Jahren

hat sich das Unternehmen mit umfassenden Investitionen in die Gebäude und die soziale Infrastruktur

engagiert. Von 2014 bis 2018 wurde die Hellersdorfer Promenade mit über 1.200 Wohnungen komplett

saniert und energetisch modernisiert, wobei die Deutsche Wohnen allein für die baulichen Maßnahmen

etwa 20 Millionen Euro investiert hat. Seit 2015 unterstützt das Unternehmen den Verein Kids & Co, das

jährlich stattfindende Stadtteilfest Hellersdorf Nord und viele weitere soziale und kulturelle Projekte im

Quartier.

23.04.2021 Berliner Logistikmarkt boomt und verzeichnet das stärkste erste Quartal seit

Aufzeichnungsbeginn

In den ersten drei Monaten 2021 erzielte der Berliner Industrie- und Logistikimmobilienmarkt laut Colliers

einen Flächenumsatz von 162.000 Quadratmetern. Dies war das stärkste erste Quartal seit

Aufzeichnungsbeginn und lag 62 Prozent über dem Vorjahreswert. Im Gegensatz zum Vorjahr wurde das

Ergebnis fast ausschließlich durch Vermietungen generiert. Die reine Vermietungsleistung lag bei rund

160.600 Quadratmeter und übertraf das Vorjahrsergebnis um 217 Prozent. Endre Rebak, Head of

Industrial & Logistics Berlin bei Colliers: „Bereits letztes Jahr haben wir erste Anzeichen für einen

zunehmenden Grundstückmangel im Umland registriert. Deswegen ist es für die Eigennutzer schwieriger

in Berlin und Umland passende Flächen zu finden. Es gibt zwar einige Eigennutzerneubau-Projekte, die

dieses Jahr stattfinden sollen, aber auf lange Sicht erwarten wir einen kontinuierlichen Rückgang der

Eigennutzerquote beim Flächenumsatz. Die hohe Nachfrage in der Vermietung kompensiert diese

Entwicklung und sorgt weiterhin für hohe Flächenumsätze.” Drei großvolumige Vermietungen sorgten mit

rund 50.100 Quadratmeter für knapp ein Drittel des Flächenumsatzes. Die größten Vermietungen fanden

traditionell in den Umlandgemeinden statt. Im Umland-Süd mietete das Produktionsunternehmen Gestamp

über 20.000 Quadratmeter Bestandsfläche, während im Teilmarkt Umland-Ost SAS Autosystemtechnik,

ebenfalls ein Produktionsunternehmen aus dem Automotive-Bereich, den zweitgrößten

Vermietungsabschluss mit rund 17.500 Quadratmeter unterschrieb. Beide Abschlüsse wurden von Colliers

betreut. Aufgrund einiger großvolumiger Vermietungen entfiel rund 40 Prozent des Flächenumsatzes auf

die Nutzergruppe „Produktion & Fertigung“, obwohl sie lediglich für 16 Prozent aller Abschlüsse

verantwortlich war. Auf den Hauptflächenumsatztreiber „Handelsunternehmen“ entfielen dagegen rund 42

Prozent aller Abschlüsse (rund 41.000 Quadratmeter). Im ersten Quartal fanden viele Anmietungen durch

Handelsunternehmen im mittleren Flächensegment statt. So mietete ein Getränkegroßhandel, ebenfalls

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über Colliers, knapp 2.000 Quadratmeter im Stadtgebiet von Berlin. „Im ersten Quartal haben wir

insgesamt 13 Prozent aller Abschlüsse mit einer Gesamtfläche von knapp 63.000 Quadratmeter betreut.

Dabei waren einige großvolumige Anmietungen durch die Nutzergruppe ´Produktion & Fertigung´. Unserer

Erfahrung nach hängt diese Entwicklung nur bedingt mit der Tesla-Ansiedlung zusammen. Zwar fanden

bereits die ersten Anmietungen von Zulieferern statt, aber eine größere Sogwirkung können wir aktuell

nicht bestätigen. Es wird noch einige Monate dauern, bis die Tesla-Ansiedlung ihre Wirkung auf den Markt

vollständig entfaltet hat. Wir bekommen vor allem viele Anfragen von Handelsunternehmen, die nach

passenden Flächen suchen. Der Berliner Markt profitiert weiterhin vor allem von dem Boom im E-

Commerce-Bereich, der in den letzten Monaten auch für die positive Entwicklung der Spitzen- und

Durchschnittsmieten verantwortlich war“, erklärt Rebak.

23.04.2021 Berlin Mitte - Covivio realisiert Berliner Hochhaus mit zwei Versicherern

Covivio hat die Baugenehmigung für sein Hochhausprojekt auf dem Berliner Alexanderplatz erhalten. Wie

aus dem Quartalsbericht der Franzosen hervorgeht, sind an dem Bauvorhaben nun auch die

Versicherungen Generali und Covéa beteiligt. Covivio behalte auf Basis des Gesamtinvestitionsvolumens

von 530 Mio. Euro einen Anteil von 55 %. Neben dem Park-Inn-Hotelhochhaus, das ebenfalls Covivio

gehört, soll ein Turm mit 31.000 m² Büro-, 11.600 m² Wohn- sowie 17.000 m² Veranstaltungs-, Laden- und

Servicefläche entstehen. Die Fertigstellung ist für Ende 2025 vorgesehen - zeitgleich zu dem

benachbarten Hochhausprojekt mit dem Kaufhof-Warenhaus, für das Signa ebenfalls vor kurzem

Baufreigabe erhalten hatte. Sockelbau und Hochhaus werden dort zusammen rd. 100.000 m² umfassen.

23.04.2021 Mietminderungen wegen Covid: Klagen ist falscher Weg

Die zweite Klagewelle auf Mietminderungen

wegen Covid steht bevor. Doch Klaus Eyber von

der Kanzlei Mainfort sieht die Erfolgsaussichten

skeptisch. Sein Rat: Verhandeln ist oft besser als

klagen - auch für die Vermieter. Geschlossene

Geschäfte noch und nöcher - Klaus Eyber rät:

Vermieter und Mieter sollten gemeinsame Wege

suchen, um die Krise durchzustehen. Geschäft

geschlossen, Miete gemindert, vom Vermieter

verklagt – und letztlich verloren: So sieht nach

den von der Frankfurter Rechtsanwaltssozietät

Mainfort ausgewerteten 27 Gerichtsentscheidungen die Bilanz fast aller Klageverfahren zwischen

Vermietern und Gewerbemietern aus, deren Geschäfte im Frühjahr 2020 von dem ersten Lockdown

betroffen waren und die deshalb die Mietzahlungen verweigert hatten. Nachdem die von der

Bundesregierung in Aussicht gestellten Corona-Hilfen nur spärlich flossen, war so ein Versuch zahlreicher

Gewerbetreibender gescheitert, ihre finanziellen Probleme über Mietminderungen zu mildern. Befeuert

wurde das zuerst durch Angebote aus der Beratungsindustrie, die die „Gier“ der Vermieter anprangerten

und später durch falsche Erwartungen, die der Gesetzgeber zum Jahreswechsel 2020/21 ausgelöst hat.

Auch einige Gerichte, die Mietminderungen abgelehnt haben, geben falsche Anreize, wie ein Mieter

vielleicht doch Erfolg haben könnte. Nachdem die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Dresden und zuletzt

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Frankfurt/Main die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen haben, scheint die Diskussion in

die Endrunde zu gehen. Wird das Grundproblem damit wirklich gelöst? Die Gerichte haben sich bislang

nur mit dem ersten Lockdown aus 2020 befasst. Der zweite aus 2020/21 ist wesentlich gravierender. Eine

weitere Klagewelle mag also noch kommen. Keine pauschale Rollenverteilung! Die Covid-19-

Maßnahmen der Bundesregierung und der einzelnen Länder betreffen zwar alle. Doch sie belasten

diejenigen Gewerbetreibenden am härtesten, die Geschäfts- oder Ladenlokale betreiben, für die ein

Publikumsverkehr unverzichtbar ist. Doch der Mieter ist nicht immer ein Kleinunternehmer mit einer

Boutique, einem Frisörladen oder einer Pizzeria, auf die er für seinen Lebensunterhalt angewiesen ist, und

der Vermieter ist keineswegs immer ein Immobilienkonzern. Der Mieter kann ebenso ein von einer starken

Marke getragener, börsennotierter Groß-Filialist sein und der Vermieter der klassische Häuslebauer, der

aus der Miete seinen Lebensunterhalt bestreitet. Einen solchen Vermieter würde es ungleich härter treffen,

wenn man ihm die Belastungen der Corona-Krise auferlegt. Vor Recht und Gesetz sind die Fälle jedoch

gleich zu behandeln. Die Rechtsfragen: Der Lockdown aus dem letzten Jahr hat als erstes zu der

Überlegung geführt, dem Mietobjekt einen Mangel anzudichten. Wenn vermietete Gewerberäume

geschlossen bleiben müssen, kann der Mieter das Mietobjekt nicht nutzen und der Mietvertrag könne nicht

durchgeführt werden. Das haben 2020 nur drei Gerichte mitgemacht (München I, Kempten und

Amtsgericht Pinneberg), die überwiegende Rechtsprechung einschließlich der Fachwelt erkennt hier aber

keinen Mangel. Das wäre nur dann der Fall, wenn die behördliche Untersagung des Geschäftsbetriebes in

einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage des konkreten

Mietobjekts steht. Das liegt bei Corona-bedingten Schließungsanordnungen sicherlich nicht vor. Die

zweite Überlegung ist schwieriger: Allgemeine Schließungsanordnungen könnten eine sogenannte

Störung der Geschäftsgrundlage darstellen, die nach Paragraph 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches

einen Anspruch auf Anpassung des Mietvertrages an die geänderten Verhältnisse auslösen kann, wenn

die Störung für eine Partei zu Unzumutbarkeiten führt. Die Anpassung erfolgt aus Mieter-Sicht durch eine

Reduzierung der Miete, idealerweise auf Null. Damit hatten sich von Juli 2020 bis heute nahezu alle

Gerichte zu befassen und kamen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Einige Landgerichte haben die

Störung einer Geschäftsgrundlage von vorneherein abgelehnt (Mannheim, Frankfurt/Main, Zweibrücken,

München II, Köln, Lüneburg und das Amtsgericht Köln), einige eine hälftige Teilung der Miete gewährt –

also eine 50 prozentige Mietminderung zugesprochen (München I, Oberhausen, Mönchengladbach und

das Oberlandesgericht Dresden). Einige Gerichte haben in den Covid-19-Maßnahmen zwar eine Störung

der Geschäftsgrundlage erkannt, hielten die damit verbundenen Einschränkungen auch aufgrund des

relativ kurzen Zeitraums des Lockdowns 2020 aber für zumutbar (Heidelberg, Oldenburg, Stuttgart,

München II, Münster und das Oberlandesgericht Karlsruhe). Andere, im Hinblick auf den Lockdown

2020/21 richtungsweisende Urteile haben das Kriterium der Unzumutbarkeit an sehr hohe

Voraussetzungen geknüpft. Das ging so weit, dass das Gericht dem betroffenen Mieter vorrechnete, wie er

sein Geschäft zu führen habe, um gegen die Pandemie-Maßnahmen vorzusorgen (so insbesondere

München I). Dazu gehören etwa die Aufnahme oder Intensivierung des Online-Handels, Kurzarbeit,

Inanspruchnahme staatlicher Corona-Hilfen und das Gebot der Bildung von Rücklagen auf Basis der

EBITDA aus den Wirtschaftsjahren vor Corona. Man fragt sich, woraus höhere Justizbedienstete solch

profunde betriebswirtschaftliche Erkenntnisse gewonnen haben. Keine neue Rechtslage durch Gesetz

vom 22. Dezember 2020! Das Ganze wurde dadurch erschwert, dass mit Gesetz vom 22. Dezember

2020 in Form von Artikel 240 Paragraph 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch eine

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rückwirkende Regelung verabschiedet wurde, die konkret auf das Rechtsinstitut der Störung der

Geschäftsgrundlage Bezug nimmt. Die Vorschrift besagt sinngemäß: Bei Mietverträgen über

Gewerberäume, deren Nutzung durch Covid-19-Maßnahmen eingeschränkt ist, wird vermutet, dass sich

damit ein Umstand, der zur Grundlage des Mietvertrages geworden ist, schwerwiegend geändert hat. Dem

haben zahlreiche Berater und einige Gerichte (Landgericht Münster und Oberlandesgericht Karlsruhe)

entnommen, der Gesetzgeber habe angeordnet, dass die Covid-19-Maßnahmen eine Störung der

Geschäftsgrundlage darstellen – und dabei das wichtigste übersehen: Die Vermutungsregelung gilt

nämlich nur, wenn der Umstand, der sich infolge der Corona-Maßnahmen geändert hat, Grundlage des

konkreten Mietvertrages ist. Das bedeutet: Es muss festgestellt werden, dass der Mietvertrag tatsächlich

zur Geschäftsgrundlage hat, dass der Betrieb des Mieters nicht durch gesetzgeberische oder

administrative Maßnahmen beeinträchtigt wird. Ist das nicht der Fall, läuft die Vorschrift ins Leere. Kann

hingegen im Einzelfall eine solche Geschäftsgrundlage festgestellt werden, ist die neue Regelung

überflüssig, denn kaum jemand wird bestreiten können, dass eine flächendeckende

Schließungsanordnung eine solche Geschäftsgrundlage zunichtemacht. Die neue Vorschrift ist daher nur

eine Klarstellung und schafft keine neue Rechtslage. Die Frage der Geschäftsgrundlage! Damit steht

allein die Frage im Raum, ob man bei Gewerbemietverträgen eine solche Geschäftsgrundlage erkennen

kann. Für den Mieter ist die Antwort ernüchternd: Eine gemeinsame Geschäftsgrundlage gibt es nicht,

wenn sich durch eine – auch gravierende – Veränderung der Umstände ein Risiko realisiert, das nur eine

Partei zu tragen hat. Bei einem Austauschverhältnis wie einem Mietvertrag gewährt der Vermieter eine

Sachleistung, nämlich die Zurverfügungstellung des Mietobjekts. Es ist das Risiko des Mieters, ob er mit

seinem Geschäft Umsätze erzielen kann. Ob städtebauliche Maßnahmen den Zugang zu einem Geschäft

erschweren, sich gesetzliche Ladenöffnungszeiten zu Lasten der Geschäfte ändern, altersbedingte

Betretungs- und Aufenthaltsverbote eingeführt werden oder ein bestimmtes Konsumverhalten verboten

wird, das zuvor Umsatz geschaffen hat, macht keinen Unterschied. Corona-Maßnahmen fallen in die

gleiche Kategorie. Darin liegt auch ein Unterschied zu den in der Rechtslehre oft herangezogenen Fällen

einer sogenannten „großen“ Geschäftsgrundlage wie Krieg und Inflation. Denn diese betreffen beide

Vertragsparteien unmittelbar und belasten nicht nur den einen. Das hat zur Folge, dass es einem Mieter

auch im zweiten, wesentlich härteren Lockdown nichts bringen wird, wenn er die Miete mindert und

sodann viel Zeit, Geld und Ressourcen aufwendet, um einem Richter zu erklären, dass der Lockdown für

sein Geschäft unzumutbar war. Ganz klar und gegen das Landgericht München I und die

Oberlandesgerichte Karlsruhe und Frankfurt/Main: Zu einer Prüfung der Unzumutbarkeit kommt man gar

nicht erst, weil schon das erste maßgebliche Kriterium nicht erfüllt ist, dass ein coronabedingter Lockdown

eine Störung der mietvertraglichen Geschäftsgrundlage darstellt. Abwendung der zweiten Klagewelle

durch den BGH? Würde man grundsätzlich eine Störung der Geschäftsgrundlage annehmen, würde das

Problem unweigerlich weitergetragen werden und neue Rechtsfragen aufwerfen. Der betroffene Vermieter

würde sich an sein finanzierendes Kreditinstitut wenden und geltend machen, dass Geschäftsgrundlage

des Immobilienerwerbs und dessen Finanzierung die uneingeschränkte Erzielung von Mieteinnahmen

gewesen ist, was nun pandemiebedingt vereitelt werde. Infolgedessen seien Zins- und Tilgungsraten zu

reduzieren oder sogar zu erlassen. Das betroffene Kreditinstitut hätte dasselbe Thema dann bei seiner

Refinanzierung und so fort. Wenn sich der BGH nicht auf die Prüfung der Argumente der Vorinstanzen

beschränkt, sondern die Dringlichkeit dieser Klarstellung erkennt, löst er nicht nur alle Fälle, die den

Lockdown 2020 betreffen. Er könnte die gerade anlaufenden Auseinandersetzungen zwischen Mietern

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und Vermietern, die auf dem wesentlich härteren Lockdown 2020/21 beruhen, handstreichartig abwenden.

Für die Mieter bedeutet das nicht das Aus. Es bedeutet nur, dass man sich gegenüber dem Vermieter

nicht auf vermeintliche Rechtspositionen berufen sollte. Besser ist, gemeinsam mit dem Vermieter Wege

zu suchen, die Krise durchzustehen. Der Mieter ist dabei nicht unbedingt in der Rolle eines Bittstellers.

Erstens ist es auch im Geschäftsleben oft besser, das offene Wort zu wählen, als sich auf ein Recht zu

berufen, das im Streitfall nicht existiert. Zweitens wird sich auch ein Vermieter sehr genau überlegen, ob er

das Ansinnen des Mieters von vorneherein ablehnen soll. Kann der Mieter den Mietvertrag kündigen oder

gibt er sein Geschäft auf oder geht in die Insolvenz, ist das auch für den Vermieter nicht das Beste.

Insbesondere Gewerbeobjekte brauchen bestimmte Ankermieter und in Krisenzeiten ist ein schneller

Mieterwechsel nicht einfach und auch für den Vermieter mit Aufwand und Kosten verbunden. Einen

Leerstand will man erst recht nicht, vor allem, wenn die Interessen von Investoren zu berücksichtigen sind.

Vermieter sollten mit Mietern über deren finanzielle Belastungen auf Augenhöhe verhandeln und auch im

Eigeninteresse ein Entgegenkommen in Erwägung ziehen. Ein Gastbeitrag von Klaus Eyber, Partner

bei Mainfort Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.

23.04.2021 Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz: Leichtigkeit und zeitlose Eleganz

Wohnen wie der „Große Gatsby“ – das ist bald im Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz möglich. Auf rund

18.500 Quadratmetern Fläche soll hier eine neue Leichtigkeit einziehen – geprägt von zeitloser Eleganz,

die die historische Architektur des Gebäudes trägt und mit einem neu interpretierten Art Déco Stil im

Inneren aufgewertet wird. Die aufwendige Renovierung des denkmalgeschützten 4-Sterne Superior Hotels

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umfasst alle öffentlichen Bereiche, Zimmer sowie Tagungsräume, welche Ende August 2021

abgeschlossen sein soll. Mit dem Neuerwerb des Hotels durch den Investor und Projektentwickler Art-

Invest Real Estate im vergangenen Sommer sollen die umfangreichen Neuerungen die Marke Leonardo

Royal getreu ihrem Kernwert „besonders bereichernd“ stärker positionieren. Das Haus wird seit seiner

Eröffnung als auch weiterhin von der Hotelgruppe Leonardo Hotels betrieben. Verbunden mit der

Investition ist auch die Zuversicht auf eine baldige Erholung der Märkte. Während der Arbeiten bleibt das

Hotel mit seiner gewohnt individuellen und hohen Gastfreundschaft geöffnet. Das Leonardo Royal Berlin

Alexanderplatz gehört mit 346 Zimmern und elf Konferenzräumen zu den größten Business- und

Tagungshotels in Berlin und besticht mit seiner Lage fußläufig zum Alexanderplatz und unweit des Szene-

Viertels Prenzlauer Berg. Mit brillanten und optimistischen Farben, außergewöhnlichen Licht-Elementen

und exquisiten Design-Möbeln sowie smarter Technologie erwartet den Gast von heute ein völlig neues

Raumerlebnis im Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz. Für das Re-Design der öffentlichen Bereiche

zeichnet Madeleine Moes, CEO von Designer‘s House Interior Architects, verantwortlich. „Beim neuen

Design geht es um mehr Leichtigkeit. Die schwere und sachliche Hochbauarchitektur aus den 50er Jahren

erhält mit belebenden Farben und Naturelementen wie Vogelschwärmen und Pflanzen eine anmutige

persönliche Note. Dabei wird die denkmalgeschützte Architektur respektiert und gefühlvoll neu inszeniert –

mit prachtvollen Art Déco Elementen, die den Gast auf eine Zeitreise in die Goldenen Zwanziger

entführen, aber gleichzeitig mit geradlinigen Details der Moderne aufwarten, um dann wieder

geschwungen und traditionell daherzukommen“, so die Innenarchitektin aus Frankfurt. Die Anlehnung an

die Epoche der Goldenen Zwanziger kommt dabei nicht von ungefähr, denn sie zelebrierte damals den

Aufbruch in eine bessere Zukunft, begleitet vom technischen Fortschritt sowie der Sehnsucht nach

Glamour und Luxus – Bedürfnisse, die heute wieder mehr denn je Bestand haben. Art Déco neu

interpretiert mit viel Licht – für wachsende Zuversicht! Mit Tönen wie rot, safrangelb und puder- oder

auch goldfarbenen Akzenten in der Lobby-Lounge sowie Wasserfarben, die veredelt mit Goldnuancen im

Gastronomiebereich ein Greenhouse-Effekt erzielen sollen, wird ein unverwechselbares Ambiente

geschaffen. Es steht für wachsende Zuversicht und soll eine positive Stimmung erzeugen. „Eigenschaften,

die im Hotel Interior Design der Zukunft sicher mehr an Gewicht gewinnen werden“, ist Madeleine Moes

überzeugt. Großzügigkeit steht dabei im Einklang mit erhabenem Stilbewusstsein und nachhaltiger

Wertigkeit. Dass Licht dabei auch eine besondere Rolle spielt, zeigt sich bei der Nutzung der

zukunftsweisenden RGB-Lichttechnik im ganzen Haus, die zusammen mit den denkmalgeschützten

Wandleuchten, skulpturalen Steh- und vielen Tischlampen für mehr wohnlichen Komfort sorgt und je nach

Tagesform farblich abgestimmt werden kann. Der perfekte „Flow“: Open Lobby mit Concierge-Service

und Bar mit Co-Working! Goldmetallic-Tapeten sowie neues Design-Mobiliar in warmen Farben sind

weitere Akzente, die ein harmonisches Gesamtambiente unterstreichen. Der perfekte „Flow“ wird durch die

flexible Verbindung von Lobby, Lounge und Bar erzielt, die offen ineinander übergehen. Mittendrin eine

gemütliche Sitzecke, filigrane goldsatinierte Raumteiler mit Effektkaminfeuer und die neue Rezeption mit

zwei skulpturalen Designelementen und besonderer Rückwand sowie der anmutige Concierge-Tisch – mit

dem Ziel, dass sich der Gast überall in dieser für Leonardo Hotels bezeichnenden Open Lobby wie in

einem Zweitwohnzimmer wohlfühlen, zurückziehen, Snacks und Drinks genießen und arbeiten kann.

Fließend ist auch der leichte von der Decke abgehängte dekorative Vogelschwarm, der eine

beeindruckende Höhe aufweist und das Auge in den angrenzenden Barbereich führt. Er ist prominent

mittig platziert und hat alle Service-Bereiche bestens im Blick. Dass hier auch die voll ausgestattete Co-

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Working Station mit Drucker und Scanner steht, ist nicht ohne Grund: denn hier soll Kreativität durch den

Magen gehen, was die digitalen Nomaden von heute besonders freuen wird. Ein guter Kontrast dazu ist

das Restaurant Vitruv, wo die Farbgebung frischer gewählt wurde – aufgepeppt mit noch mehr Pflanzen,

gemütlichen Banknischen mit kleinen Leuchten und einer großen blumigen Bildtapete sowie Teppichen in

trendigen Ornamenten. Mitten in der City soll man sich hier wie in eine andere Ära versetzt fühlen. Der

Konferenz- und Bankettbereich erhält ebenso einen neuen Look in Wasser- und Silberfarben, mit LED-

Deckenleisten sowie Wandpaneelen mit dekorativen Wandleuchten und vermittelt auch hier ein Gefühl von

Weite. Berlin tief im Herzen – im Zimmerdesign! Auch die 346 Zimmer und Suiten sowie Bäder passen

sich dem neuen Outfit der öffentlichen Bereiche an. Dafür ist Hotel Interior Designer Andreas Neudahm

zuständig, der bei der Eröffnung des Hauses vor zwölf Jahren bereits seine Designzeichen setzte: „Wir

versuchen das Bekannte und Bewährte zu erhalten, mit Inspiration mit dem Neuen in Einklang zu bringen

und Verbesserungen nur da vorzunehmen, wo der Zeitgeist und die Technik dies erfordern.“ Dabei drücke

sich die Besonderheit des Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz in der Vielgestaltung der verschiedenen

Zimmertypen aus, die von Standard Einzel- und Doppelzimmern bis zu Junior- und Edelsuiten reichen.

Stilvolle Möbel, hochwertige Wohntextilien und eine harmonische Raumgestaltung sorgen für noch mehr

Wohnlichkeit, während individuelle Bilder und Fotos sowie dekorative Elemente wie Kissen und Decken

wirkungsvolle Gegensätze bilden. „Das ganze Design spiegelt den kosmopolitischen Standort Berlin wider,

insbesondere mit Blick auf die vielen Neueröffnungen und einen Neubeginn nach Corona mit einem

trendigen, aufatmenden neuen Stil“, so Andreas Neudahm. Zukunftsfähig vernetzt – von Digital

Signage bis Streaming TV! Neben einem positiv stimmenden Design ist eine zukunftsfähige Vernetzung

in Hotels ein großes Thema, die pandemiebedingt immer mehr mit kontaktlosen Gimmicks einhergeht.

Diesem Trend widmet sich auch das Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz, das Neuerungen über den

Standard hinaus bereithält: Der gesamte Tagungsbereich erhält in den Bereichen Projektion (4K Monitore

bis 85 Zoll, Laser Beamer) sowie drahtloser Präsentations- und Mikrofontechnik das neueste Upgrade

sowie ein hochwertiges Digital Signage System, das alle Covid-19 Hygiene-Anforderungen erfüllt. Weitere

Innovationen sind smarte Schließsysteme mit RFID-Technologie inklusive Bluetooth-Chip, die die

Zimmertüren zukünftig per App auf dem eigenen Smartphone öffnen lassen können oder 49-Zoll

Streaming TV-Geräte, die eine Verbindung zu Apple- und Android-Geräten ermöglichen und damit eigene

Inhalte von Netflix, Prime & Co. in die Hotel- und Konferenzräume bringen.

23.04.2021 Lockdown verzögert Vermarktungen von Retail-Immobilien

Unter dem Eindruck des Lockdowns ist auch der deutsche Investmentmarkt für Einzelhandelsimmobilien

verhalten ins Jahr gestartet und hat ein Transaktionsvolumen von insgesamt 1,5 Mrd. Euro erzielt. Der

Vergleich zum Vorjahresquartal fällt mit minus 61 Prozent aber vor allem deshalb drastisch aus, weil Q1

2020 mit rund 3,9 Mrd. Euro ein herausragend starkes Quartal und der beste Auftakt der vergangenen

zehn Jahre war. Mittelfristig gesehen rangiert der Wert rund ein Drittel unter dem Schnitt der vergangenen

fünf Jahre. Sarah Hoffmann, Senior Team Leader Retail Investment und interimistisch Co-Head: „Der

Rückgang kommt nicht überraschend: Zwar ist die Nachfrage, insbesondere im Fachmarktsegment,

ungebrochen hoch, doch finden sich nur wenige Produkte auf der Angebotsseite.“ Für das Gesamtjahr

erwartet Sarah Hoffmann bestenfalls 10 Mrd. Euro, was knapp unter dem Transaktionsvolumen des

Vorjahres sowie dem Zehnjahresschnitt läge: „Das Gesamtjahresergebnis ist maßgeblich von den

Zeitpunkten des jeweiligen Vermarktungsstarts abhängig. Aufgrund der anhalten Lockdown-Situation

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kommt es zu Verzögerungen einiger Produktplatzierungen. Dies kann zu Überhängen in das Jahr 2022

führen. Viel hängt auch davon ab, ob größere Portfoliotransaktionen im laufenden Jahr realisiert werden.“

Besonders stark gehandelt wurden erneut Fachmarktprodukte. Fachmarktzentren (47 %), Fachmärkte (18

%) und Supermärkte (13 %) erzielten zusammengenommen fast vier Fünftel des

Gesamttransaktionsvolumens. Geschäftshäuser und Warenhäuser (je 10 %) sowie Shopping Center (2 %)

folgen mit einigem Abstand. „Entscheidender Kaufanreiz für viele Investoren ist ein Lebensmittelanker im

Objekt, da sich gerade diese Kategorie auch in der Pandemie als krisenresistent erwiesen hat“, erklärt

Sabine Keulertz, Senior Team Leader Central Retail Investment und interimistisch Co-Head, die Dominanz

der Fachmarktprodukte. Investoren richten den Blick zunehmend auch auf die Grundstücke! Im Zuge

der großen Nachfrage nach Nahversorgungsobjekten beobachtet Keulertz, dass Standorte in

Ostdeutschland deutlich an Interesse gewonnen haben. Zudem hat sich das Verhältnis von großen zu

kleineren Transaktionen zugunsten der letzteren verschoben. Verzeichneten die fünf größten

Transaktionen im vergangenen Jahr noch zusammengenommen 58 Prozent des Gesamtvolumens, waren

es diesmal 29 Prozent. Im Vergleich der Risikoklassen zeichnet sich nach dem ersten Quartal ein recht

ausgeglichenes Bild ab. Zwar liegen Core-Produkte mit 37 Prozent vorne, doch folgen Core plus (29 %)

und Value Add (22 %) sowie opportunistische Objekte (12 %) schrittweise dahinter. „In den Toplagen der

Metropolregionen spielt der WAULT nur noch eine untergeordnete Rolle, weil dort nicht mehr die Immobilie

allein, sondern das Grundstück und dessen Potenzial bewertet wird. Wir beobachten hier eine klare

Tendenz zum sogenannten Landbanking, bei dem einzelne Grundstücke zusammengefasst werden, um

darauf verdichtet gemischt genutzte Immobilien zu entwickeln“, skizziert Keulertz das Vorgehen. Und

Hoffmann ergänzt: „Core-Geschäftshäuser in A- und B-Städten sind bei Investoren stark nachgefragt,

sofern Mieter- und Mietniveau als nachhaltig eingestuft werden.“ Die Diskrepanz zwischen Nachfrage und

Angebot verändert laut Keulertz aber nicht nur die Metropolen: „Preise für Objekte mit

Lebensmittelkomponente in kleinen Städten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Kluft

zwischen Metropolen und B-Standorten hat sich nahezu geschlossen.“ Discounter und Supermärkte

steigen in der Gunst der Anleger! Die niedrigste Highstreet-Spitzenrendite wird mit 2,60 Prozent

weiterhin in Berlin erzielt. Wie hier sind auch in Frankfurt, Hamburg und München die Spitzenrenditen auf

Jahresfrist stabil. Nur Köln und Stuttgart legten um 20 Basispunkte auf 3,30 Prozent zu, in Düsseldorf

waren es derweil zehn Basispunkte auf 3,10 Prozent. JLL geht bis Jahresende von stabilen Werten aus.

Ebenso hat die Nachfrage bei Discountern und Supermärkten signifikant angezogen: Lag die

Spitzenrendite für Supermärkte vor einem Jahr noch bei 4,00 Prozent und rangiert heute bei 3,90 Prozent,

derweil hat sich der Wert bei Discountern von 4,8 Prozent auf 4,5 Prozent reduziert. Shopping Center

bieten mit 4,85 Prozent derzeit die höchste Spitzenrendite unter den Nutzungsarten – ein Plus von 20

Basispunkten auf Jahressicht. Fachmarktzentren gaben im selben Zeitraum 40 Basispunkte auf 3,80

Prozent ab.

24.04.2021 „Völlig verantwortungslos“ - Heftiger Streit im Berliner Parlament zum Mietendeckel

Nach dem Aus für den Mietendeckel geht der Kampf um die Deutungshoheit auch im Abgeordnetenhaus

weiter. Opposition und Koalition attackierten sich scharf. Der Mietendeckel ist gekippt, die Stimmung ist

angespannt. Im Abgeordnetenhaus gab es am Donnerstag eine heftige, mit Zwischenrufen gespickte

Debatte. Ausgetragen wurde sie vom Spitzenpersonal aller Parteien, und die Elefantenrunde glänzte vor

allem mit gegenseitigen Schuldzuweisungen. Die Opposition warf Rot-rot-grün vor, aus ideologischen

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Gründen ein ungültiges Gesetz zulasten von Berlins Mieter:innen verabschiedet zu haben. Abgeordnete

der Koalitionsfraktionen dagegen beschuldigten CDU und FDP, sich nicht um die Belange von

Mieter:innen zu kümmern und mit der Normenkontrollklage, in deren Folge das Bundesverfassungsgericht

vergangenen Donnerstag das Mietenwohngesetz für nichtig erklärt hatte, vor allem im Interesse der

Immobilienlobby gehandelt zu haben. AfD und CDU hatten das Thema mit jeweils einem eigenen Antrag

auf die Tagesordnung gesetzt. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski sagte, mit dem

Mietendeckel sei das „Flaggschiff des Senats“ versenkt worden. Und brachte eine Beobachtung durch den

Verfassungsschutz ins Spiel: „Jede kleine Demonstration von tatsächlichen oder vermeintlichen

Extremisten“ werde sonst beobachtet, sagte Pazderski. „Aber wenn eine ganze Landesregierung und die

Mehrheit der Abgeordneten im Parlament die Verfassung nicht beachten und die Bürger in die Irre führen,

dann ist das offenbar nur ein Kavaliersdelikt.“ Dregger: Verfassungswidriges Gesetz ist „asozial, nicht

sozial“ Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Burkard Dregger griff die Regierungskoalition scharf an: Ein

verfassungswidriges Gesetz sei „asozial, nicht sozial, und das kennzeichnet Ihre Politik“. Rot-Rot-Grün

habe versucht, die Berliner Stadtgesellschaft aufzuhetzen und sie „gespalten im Sinne des

Klassenkampfes in Mieter und Vermieter“, sagte Dregger, „völlig verantwortungslos“. Auch hätten sich

einzelne Akteure im Nachgang des Urteils daneben benommen. „Sie scheuen sich nicht einmal, das

Bundesverfassungsgericht zu diskreditieren“, rief Dregger in Richtung der Koalitionäre, und forderte ein

Disziplinarverfahren für Alexander Fischer, Staatsekretär von Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke).

Dieser hatte wenige Stunden nach dem Urteil getwittert: „Wie viele ehemalige CDU-Politiker sitzen im 2.

Senat des Bundesverfassungsgerichts? Ich frage für einen Freund.“ Der Tweet ist inzwischen wieder

gelöscht. Vorwürfe, für die finanziellen Nöte von Menschen verantwortlich zu sein, auf die nun

möglicherweise hohe Nachzahlungen auf bisher gedeckelte oder gesenkte Mieten zukommen, wehrte

Dregger ab: Die Normenkontrollklage habe verhindert, dass Vermieter „massenhaft und über Jahre“ den

Weg zum Bundesverfassungsgericht hätten erstreiten müssen. Wäre das Gesetz erst in einigen Jahren für

nichtig erklärt worden, wären Berlins Mieter:innen mit noch viel höheren Nachzahlungen konfrontiert

gewesen, erklärte Dregger. Czaja: Mietendeckel war „Verfassungsbruch mit Ansage“ Der

Fraktionsvorsitzende der FDP Sebastian Czaja warf den Koalitionären vor, sie hätten „Verfassungsbruch

mit Ansage“ begangen und damit „Glückspiel betrieben“ mit den Sorgen und Ängsten von Mieter:innen in

Berlin. Statt sich nach dem Urteil zu entschuldigen, hätten Mitglieder der Koalition versucht, das

Bundesverfassungsgericht zu diskreditieren und zu Mietdemonstrationen aufgerufen. Damit hätten sie den

gesellschaftlichen Frieden gefährdet. Abgeordnete von SPD, Linke und Grünen wie auch

Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) verteidigten hingegen den Mietendeckel. Der

Fraktionsvorsitzende der SPD Raed Saleh warf der CDU Heuchelei vor: „Ihnen ging es nie darum, ob das

Gesetz verfassungskonform ist oder nicht.“ Auch der Schutz von Mieter:innen sei der Union „schnuppe“:

„Das Einzige, was Sie interessiert, sind die Interessen Ihrer Lobby und der größtmögliche Profit.“ Wie

Saleh forderten auch Anne Helm (Linke) und die Spitzenkandidatin der Grünen Bettina Jarasch den Bund

auf, mehr für den Mieterschutz zu tun. Helm wies den Vorwurf zurück, das Urteil sei absehbar gewesen.

Scheel versicherte erneut, der Senat werde Betroffene nicht im Stich lassen. Der Senat will einen

Hilfefonds auflegen, der Menschen, die nun anfallende Nachzahlungen an ihre Vermieter nicht stemmen

können, zinslose Darlehen zur Verfügung stellen soll.

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24.04.2021 Charlottenburg Wilmersdorf - Charlottenburg erhält vier neue Milieuschutzgebiete

Charlottenburg erhält vier neue Milieuschutzgebiete in den Quartieren Alt-Lietzow, Karl-August-Platz,

Jungfernheide und Richard-Wagner-Straße. Die Online-Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung

(BVV) am Donnerstag zeigte erneut, dass die rot-grün-rote Mehrheit den Weg dafür ebnen will. Nur aus

formalen Gründen gab es noch keinen Beschluss. Die meisten Abstimmungen finden derzeit nicht in den

Videokonferenzen der BVV, sondern erst anschließend per Briefwahl statt. Diese Methode hat das

Rechtsamt empfohlen. Künftig werden Mieter in den Gebieten stärker vor der Verdrängung durch

Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt. Über die

monatelangen Debatten in der BVV und den Ausschüssen, wo die Fraktionen der CDU und FDP gegen

die Pläne votierten, haben wir schon mehrmals berichtet. Wirklich neue Argumente der Befürworter und

Kritiker gab es jetzt nicht mehr. Bald folgt eine „digitale Versammlung“ für Anwohner:innen. Am 30. April ab

17 Uhr wollen Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) und das Gutachterteam der S.T.E.R.N. GmbH

die Ergebnisse von Untersuchungen vorstellen, auf denen die Pläne beruhen.

25.04.2021 Neue Leitlinien für die City West –Die Berliner Stadtentwicklungsverwaltung übernimmt

die Verantwortung für städtebauliche Planungen in zentralen Bereichen der westlichen Innenstadt.

Bereits im Januar hatte Senatsbaudirektorin Regula Lüscher ein „Entwicklungskonzept City West“ im

Abgeordnetenhaus vorgestellt. Bezirkspolitiker reagierten wenig begeistert, weil sie nicht daran mitwirken

konnten. Jetzt hat die Senatsverwaltung online eine Bürgerbeteiligung gestartet. Viele Informationen über

die geplanten Leitlinien gibt es unter stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/citywest. Als Plattform

für Kommentare dient bis zum 19. Mai die Webseite mein.berlin.de. Für den 11. Mai ab 18 Uhr kündigt

Regula Lüscher eine digitale Diskussionsveranstaltung an. Die definierten Gebiete liegen in den Bezirken

Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte und Tempelhof-Schöneberg. Das erklärte Ziel lautet, die „besondere

Mischung und Vielfalt in diesem sich dynamisch entwickelnden Stadtgebiet zu sichern und einen

nachhaltigen Entwicklungsrahmen aufzuzeigen“. Dabei sollen der Klimaschutz und die Verkehrswende

berücksichtigt werden. Unter anderem geht es auch um Bauprojekte an der Hertzallee neben dem

Bahnhof Zoo und um die seit Jahren geplante Neugestaltung des benachbarten Hardenbergplatzes. Ein

Hochhauskonzept soll festlegen, wo neue Türme entstehen könnten. Der Kurfürstendamm gehört nicht

dazu. Senatsbaudirektorin Lüscher hat sich wiederholt gegen Bauvorhaben der Signa-Gruppe auf dem

Gelände von Karstadt am Ku’damm und Nachbargrundstücken ausgesprochen. Als geeignete Orte für

Hochhäuser gelten die Hertzallee sowie ein Gebiet zwischen dem Europa-Center am Breitscheidplatz und

der Schöneberger Urania. Das Bezirksamt werde in etwa einem Monat öffentlich Stellung zu dem Konzept

nehmen, kündigte Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) an.

26.04.2021 Parteitage von Rot-Rot-Grün in Berlin - Grüne Mietenexpertin fordert

„Vergesellschaftungsgesetz“

Berlin im Superwahljahr: An diesem Wochenende halten die Berliner Koalitionsparteien SPD, Linke und

Grüne ihre Parteitage ab. Franziska Giffey, Klaus Lederer und Bettina Jarasch wurden zu

Spitzenkandidierenden ihrer Parteien für die Abgeordnetenhauswahl gekürt. Michael Müller soll die

Berliner SPD im Bundestagswahlkampf anführen. Am Sonntag kamen nur noch Linke und Grüne

zusammen: Beim Kampf um die Listenplätze gab es Konflikte. Mehr dazu im Blog. Grüne Mietenexpertin:

"Wir brauchen ein Vergesellschaftungsgesetz" Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und

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Mieten der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, hat ihre Bewerbungsrede für Platz 49 der

Landesliste für deutliche Kritik am Koalitionspartner SPD genutzt. Diese wiederhole mit der Konzentration

auf die Forderung "Bauen, Bauen, Bauen" die Fehler der Vergangenheit und fahre "gegen die Wand",

sagte Schmidberger. SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey warf sie genau wie CDU-Spitzenkandidat

Kai Wegner vor, sich im Bund nicht ausreichend für wirksame Regelungen zum Mieter:innenschutz

eingesetzt zu haben. Darüber hinaus forderte die der Parteilinken angehörende Schmidberger: "Wir

brauchen ein Vergesellschaftungsgesetz." Damit stellt sich die eng an die Seite der Initiative "Deutsche

Wohnen und Co enteignen", die insbesondere aus dem Bezirksverband Schmidbergers (Friedrichshain-

Kreuzberg) heraus offensiv unterstützt wird. Schmidberger kandidiert direkt im Bezirk und war bereits 2016

per Direktmandat in das Abgeordnetenhaus eingezogen. Sie gilt als enge Vertraute des umstrittenen

Baustadtrats Florian Schmidt und beendete ihre Rede mit den Worten: "Ich bin eure Mietenkatrin und ich

würde es verdammt gerne bleiben." 88 Prozent der Delegierten wählten Schmidberger auf die Liste.

26.04.2021 Berlin: Cesa kann beim Ostbahnhof bauen

Die Cesa Group hat freie Bahn für die Entwicklung ihres Grundstücks an der Krautstraße/Ecke Lange

Straße im Umfeld des Berliner Ostbahnhofs. Der Bezirk hat für das etwa 2 ha große Gelände, das bis zur

Andreasstraße reicht, den Bebauungsplan geändert. Somit kann auf etwa 14.670 m² Fläche ein

Mischgebiet mit Büro- und Gewerbeflächen sowie ggf. Wohnungen entstehen. Weitere 5.000 m² an der

Langen Straße/Ecke Andreasstraße will der Bezirk als Gemeinbedarffläche für eine Grundschule nutzen.

Auf diese Flächenverteilung haben sich der Investor, der Bezirk und die zuständige Senatsverwaltung

geeinigt. Das für die Schule benötigte Areal muss das Land Berlin noch von Cesa erwerben.

26.04.2021 Deutscher Städtebaupreis geht nach Berlin

Der in zweijährigem Turnus von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) mit

maßgeblicher Unterstützung der Wüstenrot Stiftung verliehene Städtebaupreis geht in der Auslobung DSP

2020 an das Projekt Quartier am ehemaligen Blumengroßmarkt in Berlin. Zum Städtebaupreis wurden mit

81 Bewerbungen besonders viele Projekte eingereicht. Das Spektrum war sehr breit: stadtstrukturell-

geographisch, thematisch, baulich-räumlich. Vom Rathausneubau im städtebaulichen Kontext einer

kleinen Kommune bis zum großen Konversionsprojekt einer Metropolregion sah sich die interdisziplinär

zusammengesetzte Jury (Stadtplanung, Architektur, Freiraumplanung, Denkmalpflege, Wirtschaft,

Soziologie) in vielen Fällen vor eine sehr schwierige Entscheidung gestellt. „Das Quartier am ehemaligen

Blumengroßmarkt in Berlin Kreuzberg ist exemplarisch für einen ko-kreativen Stadtumbau, der das

gemeinsame Leben und Arbeiten in den Mittelpunkt stellt und langfristig nachhaltige

Entwicklungsstrategien im Quartier verfolgt. Das Projekt setzt Orientierung und Maßstäbe für die sozial

orientierte, von vielfältigen Akteuren getragene Stadtentwicklung und ist im Sinne des Deutschen

Städtebaupreises besonders beispielgebend. […]“ betont die Juryvorsitzende Prof. Dr. Christina Simon-

Philipp, HFT Stuttgart. Der Sonderpreis zum Thema „Städtebau revisited: Preise – Praxis – Perspektiven“

wurde dem Projekt Städtebaulicher Entwicklungsbereich Stuttgarter Straße, Französisches Viertel in

Tübingen zuerkannt. Der parallel zum Städtebaupreis ausgelobte Sonderpreis dient der Akzentuierung

besonders dringlicher Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung. Er wurde aus Anlass des

40-jährigen Jubiläums des Deutschen Städtebaupreises an Beiträge verliehen, die zwischen 1980 und

2010 mit Preisen und Auszeichnungen bereits gewürdigt wurden. Die Jurierung des Sonderpreises war

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sehr komplex, musste doch eine Spanne von 30 Jahren, also einer Generation, der damals als

herausragend betrachteten Leistungen deutschen Städtebaus abgebildet werden und im Rückblick

belastbare, robuste, objektive Kriterien herangezogen werden, die die Komplexität von 30 Jahre

Städtebaugeschichte, 30 Jahre städtebauliche Leitbilder ausreichend abbilden konnten. „Das robuste

städtebauliche Konzept und die Qualitäten des öffentlichen Raums sind das Markenzeichen des Quartiers,

das eine große Lebendigkeit ausstrahlt. Man hat beim Flanieren durch den Stadtteil die Gewissheit, dass

er mit zunehmendem Alter noch an Zuspruch und Vitalität gewinnen wird“, so das Juryurteil für das

Projekt. Dreißig Jahre nach dem Wettbewerb für das Französische Viertel in Tübingen

[Städtebaupreisträger aus der Einreichung 2001] erweist sich die Idee der Parzellierung als Erfolgsrezept

mit hoher Alltagstauglichkeit und Beispielhaftigkeit für einen partizipativ orientierten Städtebau in

Deutschland.

26.04.2021 Treptow Köpenick - Investor und Bezirk einigen sich am Peter-Behrens-Ufer

Der Streit zwischen der Investmentfirma DIE AG und dem Amt für Stadtentwicklung (siehe NL vom

4.6.2020) ist offenbar beigelegt. Es sei inzwischen gelungen, „einen grundsätzlichen Konsens zur

städtebaulichen Struktur zu erzielen, sodass abgesehen von einigen Detailanpassungen damit die

nächsten Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren vorbereitet werden können“, erklärte Baustadtrat

Rainer Hölmer (SPD) auf Anfrage des Grünen-Fraktionschefs Jacob Zellmer. Es gibt allerdings deutliche

Planänderungen, damit sind die schönen animierten Architektur-Impressionen der DIE AG schon wieder

Makulatur. Nur noch drei „Hochpunkte“. War zunächst geplant, eigentlich fast alle Gebäude hinter dem

Peter-Behrens-Bau an der Front zur Wilhelminenhofstraße abzureißen, sollen jetzt ein paar markante

Baukörper stehenbleiben. „Die als

denkmalwert erkannten Gebäude F, D,

die verbindende Förderbrücke sowie

Halle 1 einschließlich Kopfbau wurden in

der Planung berücksichtigt“, sagt der

Stadtrat. Die Anzahl der „Hochpunkte“

wurde von fünf auf drei reduziert.

Hochpunkte sind die Bürogebäude mit

einer Höhe von 50 Metern, das entspricht

ungefähr dem Peter-Behrens-Turm. „Die

Stellung der Hochpunkte ist so gewählt,

dass diese aus den untersuchten

Sichtachsen – von der Treskow-Brücke,

von der Wilhelm-Spindler-Brücke und

vom gegenüberliegenden Ufer sowie aus

der Wilhelminenhofstraße – den Blick auf

den Turm des NAG-Gebäudes nicht

beeinträchtigen.“ NAG steht für „Neue

Automobil Gesellschaft“, so hieß das

AEG-Tochterunternehmen, das dort vor

rund 100 Jahren Autos baute.

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26.04.2021 Immobilienspezialfonds BERENBERG Real Estate Berlin erwirbt den „Campus

Gneisenaustraße“ in Berlin-Kreuzberg

Der offene Immobilienspezialfonds BERENBERG Real Estate Berlin, der gemeinsam mit Universal-

Investment als Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegt wurde, erwirbt den „Campus Gneisenaustraße“ in

Berlin-Kreuzberg. Der Campus mit Unterkünften und Vorlesungsräumen für die Studierenden befindet sich

im beliebten Bergmannkiez, inmitten des belebten Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Er bietet

internationalen Studenten eine hervorragende Möglichkeit, im Ausland zu studieren und sich mit anderen

Studenten auszutauschen. Der im Jahr 2014 umfangreich sanierte Campus wurde im Rahmen einer Sale-

and-Lease-Back-Transaktion von der Organisation CIEE verkauft und durch Abschluss eines langfristigen

Triple-Net-Mietvertrages über 15 Jahre an CIEE zurückgemietet. Die CIEE, als älteste und größte

gemeinnützige US-amerikanische Einrichtung für Auslandsstudien und interkulturellen Austausch,

begleitet jährlich 45.000 internationale Teilnehmende in 136 Ländern. „Mit dem „Campus

Gneisenaustraße“ wird das Portfolio durch die Beimischung einer Bildungseinrichtung mit studentischem

Wohnen weiter diversifiziert. Das Bestandsportfolio zeigt sich auch in der Corona-Pandemie krisenfest,

sodass bisher kaum Corona-bedingte Mietausfälle zu verzeichnen sind“, sagt Ken Zipse, Managing

Director des Bereiches Real Estate bei Berenberg. Der Fonds mit dem Investitionsfokus auf die

Metropolregion Berlin verfügt bereits über ein diversifiziertes Bestandsportfolio. Nach Übernahme der

jüngsten Investitionen sind bereits rund zwei Drittel des Zielvolumens investiert. Die Anlagestrategie

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fokussiert die Nutzungsart Büro, ermöglicht aber weitergehend die Anbindung gemischt genutzter Objekte

zur weiteren Diversifikation des Fonds. Insgesamt soll ein Portfolio von acht bis zehn Objekten mit einem

Zielvolumen von rund 350 Millionen Euro und einem geplanten Eigenkapitaleinsatz von rund 200 Millionen

Euro entstehen. Zielkunden sind langfristig orientierte institutionelle Anleger, die auf stabile laufende

Ausschüttungen Wert legen.

26.04.2021 Tattersall Lorenz Immobilienverwaltung u. Management GmbH übernimmt Property

Management für historisches Telegraphenbauamt in Berlin

Die Tattersall Lorenz Immobilienverwaltung und -management GmbH (Tattersall Lorenz), ein

inhabergeführter mittelständischer Property Manager mit Hauptsitz in Berlin, ist von Brant Esada mit dem

kaufmännischen und technischen Property Management des „Telegraph“ in Berlin beauftragt worden.

Dabei handelt es sich um einen Gewerbecampus auf dem Gelände des historischen Telegraphenbauamts

S. O. 16 in der Köpenicker Straße 122 in Berlin-Mitte. Er hat eine Gesamtbürofläche von rund 8.500

Quadratmetern. Davon befinden sich 4.500 Quadratmeter im modernisierten Teil des historischen

Gebäudes aus dem Jahr 1895 und weitere 4.000 Quadratmeter im neu errichteten Vorderhaus des

Objekts. Die Tiefgarage ist mit elektrischen Ladestationen ausgestattet und hat zudem rund 200

Stellplätze für Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter. Zum Bürogebäude gehören auch Bereiche mit Duschen

und Badausstattung. Bei der Modernisierung und Renovierung der Interieurs des Telegraphenbauamtes

wurden alle charakteristischen Elemente der Bauzeit erhalten, um den Charme der Industriearchitektur zu

wahren und sie gleichzeitig den Erfordernissen einer zeitgenössischen Arbeitskultur anzupassen.

Zusätzlich erhielt das Gebäude den DGNB Gold Standard für sämtliche Bereiche. Das „Telegraph“

beinhaltet zudem vom international agierenden Landschaftsarchitekturbüro atelier le balto entworfene

Gärten und Terrassen, die sich über den gesamten Gebäudekomplex verteilen. Der Entwurf für die

Architektur des Gesamtareals stammt von MICHELS Architekturbüro. Eiko Görs, Niederlassungsleiter von

Tattersall Lorenz in Berlin, kommentiert: „Das ‚Telegraph‘ ist ein ganz besonderes Objekt. Es vereint nicht

nur Geschichte mit Moderne, sondern erfüllt alle technischen Erfordernisse an die heutige Büro- und

Arbeitswelt. Seine gehobene Ausstattung und die integrierte Landschaftsarchitektur sind für uns als

erfahrenen Property Manager eine ganz besonders reizvolle Aufgabe, der wir uns gern mit Engagement

und gewohnter Zuverlässigkeit stellen.“ Andy Gainsford von Brant Esada erklärt im Zuge der Fertigstellung

und der Übergabe an die zukünftigen Nutzer: „Es ist ein großartiges Gefühl zu wissen, dass das Gebäude

professionell von Menschen gemanagt wird, die von der gleichen Begeisterung für das Projekt angetrieben

sind wie wir.“

27.06.2021 Driven betritt Manege beim Potsdamer Lok-Zirkus

Driven Investment steigt gemeinsam mit mehreren Privatinvestoren in das Potsdamer Projekt "Paradome"

ein. Im Joint Venture mit Eigentümer und Co-Investor Jürgen Wowra soll das auch als "Lok-Zirkus"

bekannte Industriedenkmal, in welchem bis 1976 Lokomotiven gefertigt wurden, zu rd. 16.000 m²

Bürofläche entwickelt werden. Zudem ist eine Erweiterung um einen Neubau mit 3.000 m² Nutzfläche in

Planung. Driven verantwortet dabei die Projektleitung und Bauherrenvertretung für die Sanierung und

spätere Erweiterung. Sämtliche Büroflächen sind bereits an die Bima für das Hauptzollamt vermietet; die

Fertigstellung ist im Herbst 2023 vorgesehen. Wowra hatte das Areal an der Wetzlarer Straße im Jahr

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2016 erworben. Driven Investment wurde 2018 gegründet und hat in Potsdam bereits den "Think Campus"

mit rd. 11.000 m² Bürofläche realisiert

27.06.2021 Rekordhoch in der Hauptstadt - 18.800 Mietwohnungen wurden 2020 in Berlin in

Eigentum umgewandelt

Verglichen mit den Vorjahren verzeichnet Berlin einen rasanten Anstieg bei der Umwandlung von Miet-in

Eigentumswohnungen. Angst vor Verdrängung: Mieter fürchten sich vor der Kündigung. Die Umwandlung

von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Berlin im vergangenen Jahr auf ein Rekordhoch gestiegen. Rund

18.800 Wohnungen waren betroffen, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf

Tagesspiegel-Anfrage mit. Im Vorjahr waren es gerade einmal 12.689 Fälle, 2018 gut 12.800 gewesen. Mit

der Umwandlung wollen die Vermieter von den steigenden Immobilienpreisen in Berlin profitieren.

Mieterschützer warnen jedoch vor einer Verdrängung der Mieter, die nach Ablauf der gesetzlichen

Schonfrist mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssten. Abhilfe sollen schärfere Vorschriften für

eine Umwandlung schaffen, die Bundesbauminister Horst Seehofer auf den Weg gebracht hat. Doch die

Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen sind schwierig. Union will Verbot entschärfen, SPD

kündigt Widerstand an! Die Union hat Bedenken, dagegen drängt die SPD auf eine Einigung: „Die

Umwandlung ist eine tickende Zeitbombe“, sagte der SPD-Baupolitiker Klaus Mindrup dem Tagesspiegel.

"Die Mieterinnen und Mieter können nahezu sicher sein, dass sie die Eigenbedarfskündigung bekommen,

sobald die Schutzfrist abgelaufen ist."

27.06.2021 „Selbstverständlich haben wir eine Immobilienblase“

Blase oder nicht Blase? Diese Frage stellen sich immer mehr Anleger und Eigentümer beim Blick auf die

seit Jahren rasanten Anstiege der Immobilienpreise am deutschen Wohnungsmarkt. Die Experten von

empirica kommen in ihrem aktuellen Marktbericht zu einem eindeutigen Fazit. Die Preise am deutschen

Wohnungsmarkt erklimmen immer weitere Höhen – und das längst auch fernab der Metropolen. Damit

einher geistert seit Jahren auch das Schreckgespenst der Immobilienblase durch die Republik.

Entsprechend gespannt blicken Marktbeobachter auf den vierteljährlich von empirica veröffentlichen

Blasenindex. Für das erste Quartal 2021 ziehen die Experten des Instituts ein klares Fazit.

„Selbstverständlich haben wir eine Immobilienblase am Wohnungsmarkt“, meinen die Experten um Reiner

Braun in der Studie. Wie lang wird das noch sein? Zwar nehme niemand gerne das Tabuwort in den

Mund. In der Immobilienwirtschaft rede man lieber von Überbewertung statt von Preisblase. Die hohen

Vervielfältiger mögen zudem durch die aktuellen Niedrigzinsen begründet sein. Doch wie lange werde das

noch so sein? Sobald die Zinsen steigen, müssten entweder die Immobilienpreise runter oder die Mieten

hoch. Mietsteigerungen werden trotz des Debakels um den Berliner Mietendeckel laut empirica künftig

aber stärker reglementiert sein als heute. Mehrere belastende Trends in den Metropolen! Kaufpreise für

Eigentumswohnen von mehr als zehn Jahreseinkommen sind den Experten zufolge in den Top7-Städten

dauerhaft nicht zu erzielen. Entweder die Preise fallen daher irgendwann oder die Einkommen steigen

drastisch. Angesichts der deutschen Exportabhängigkeit und ungelöster Strukturprobleme seien

Einkommenszuwächse auf breiter Front aber eher unwahrscheinlich. Hinzu kommt den Experten zufolge,

dass das Wohnungsangebot kräftig wächst und sich der Nachfragedruck in den Schwarmstädten immer

besser ins Umland und auf Ausweichstädte verteile. Die Mieten im Umland steigen demnach schon seit

gut zwei Jahren stärker als in der Stadt. Ein nachhaltiger Trend ins Homeoffice und die mancherorts neu

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entdeckte Liebe zum Eigenheim könnten diesen Prozess begünstigen. Wann platzt die Blase? Noch

wichtiger als die Frage, ob es eine Blase gibt, ist die Frage, wann und wie sie platzt. Die empirica-Experten

haben sich daher auch mit dem möglichen Platzen der Immobilienblase beschäftigt. Neue

Auslandszuwanderung, aber auch politisch herbeigeführte Baulandknappheit und steigende

Materialkosten machen demnach ein Szenario wahrscheinlicher, bei dem die Luft nur langsam entweicht.

Steigende Nachfrage und hohe Neubaukosten stabilisieren den Experten zufolge die Bestandswerte.

Hilfreich wäre vor allem Inflation, denn dann könnte der Überdruck auch bei nominal konstanten Preisen

entweichen. Eine Garantie dafür gebe es aber nicht. Schwarze Schwäne kämen schließlich immer

unverhofft.

27.04.2021 Neuer Projektentwickler startet in Berlin-Brandenburg

Die Falkowski Gruppe will sich auf den Bau von Eigentums-

und Mietwohnungen in der Metropolregion Berlin-

Brandenburg fokussieren. Drei Projektentwicklungen sind

aktuell in Bau oder Planung. Gründer und Geschäftsführer

der Berliner Falkowski Gruppe ist der 23-jährige

Immobilienkaufmann Lukas Falkowski: „Unser Anspruch ist

es, für die Mieter und Eigentümer gute, architektonisch

ansprechende und in der Bauqualität solide Gebäude zu

errichten.“ Aktuell befinden sich zwei Neubauprojekte in

Bad Saarow sowie eines im Berliner Ortsteil Köpenick-Grünau in Bau oder Planung. Im Projekt „B1“ in der

Bahnhofstraße 1 in Bad Saarow sind 38 Wohnungen mit insgesamt rund 2.500 Quadratmeter Fläche auf

einem 2.285 Quadratmeter großen Grundstück geplant. Der Neubau soll in diesem Jahr fertiggestellt und

vollvermietet sein. Eine Projektentwicklung im Berliner Ortsteil Köpenick-Grünau ist derzeit im

Baugenehmigungsverfahren. Das 3.236 Quadratmeter große Grundstück liegt in zweiter Reihe zum

Flussufer der Dahme an der Regattastrecke, hier sollen Eigentumswohnungen entstehen. Ein weiteres

Grundstück in der Kurstadt Bad Saarow wurde im Februar 2021 angekauft: Das Projekt befindet sich in

zweiter Reihe zum Scharmützelsee sowie in unmittelbarer Nähe zum Zentrum des Kurortes. Nach dem

Rückbau der vorhandenen Bebauung soll ein modernes Wohngebäude entstehen. Die Falkowski Gruppe

will sich sowohl eigenständig als auch in Joint Ventures engagieren. Im Ankauf seien Grundstücke ab rund

1.500 Quadratmeter in Berlin und Brandenburg interessant. Im Jahr 2019 wurde die Falkowski Gruppe

offiziell gegründet. Sie begann 2020 mit den ersten Marktaktivitäten und ist nun seit Anfang 2021

vollständig im operativen Geschäft tätig.

27.04.2021 Berlin: pbb finanziert "Gloria Galerie"

Die pbb Deutsche Pfandbriefbank hat der RFR-Gruppe eine Investmentfinanzierung über mehr als 100

Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem Darlehen soll der Ankauf einer Büro- und Einzelhandelsimmobilie in

Berlin finanziert werden. Die „Gloria Galerie“ befindet sich am Kurfürstendamm im Berliner Stadtteil

Charlottenburg, unweit der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und in fußläufiger Distanz zum Zoologischen

Garten. Das Gebäude besteht aus sechs Geschossen mit einer Mietfläche von insgesamt 6.700

Quadratmetern. Die Retailflächen umfassen rund 50 Prozent und verteilen sich auf drei Ebenen vom

Untergeschoss bis zum ersten Obergeschoss. Auf den oberen Etagen erstrecken sich ausschließlich

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Büroflächen mit flexibler Konzeption und moderner Ausstattung. Gerhard Meitinger, Head of Real Estate

Germany bei der pbb, kommentiert: „Mit der RFR-Gruppe haben wir bereits in der Vergangenheit sehr

erfolgreich zusammengearbeitet. Die Lage und Ausstattung der Immobilie sprechen für sich.“

27.04.2021 Charlottenburg Wilmersdorf - Neuer Name f. Berlins erste Design-Adresse: Living Berlin

Seit seiner Eröffnung im Jahr 1999

hat sich das prägnante, fünfstöckige

Retail-Gebäude in der Kantstraße 17,

Ecke Uhlandstraße, zu einem der

bekanntesten Orte Berlins für

ausgesuchtes Interior Design

etabliert - mit einem einzigartigen

Konzept von rund 40 Stores auf ca.

20.000 Quadratmetern. Ab Mai 2021

treten Haus und Mieter*innen unter

neuem Namen auf: LIVING BERLIN.

Begleitet wird das Rebranding von

umfassenden Renovierungsarbeiten,

um Shopping - Erlebnis und

Präsentation umfassender Interior-

Kompetenz zukunftsgerecht zu

gestalten. "Der Name LIVING BERLIN trägt das erfolgreiche Konzept der vergangenen 20 Jahre ebenso in

sich wie die tiefe Verbundenheit zur Stadt Berlin, von uns Eigentümer*innen und allen Mieter*innen

gleichermaßen. An diesem Standort ist ein einzigartiges Konzept im stationären Handel rund um Design,

Interior und Lifestyle entstanden und es ist uns eine besondere Freude, dieses gemeinsam mit unseren

Mieter*innen für viele weitere erfolgreiche Jahre modern weiter zu entwickeln", so Tim Mayer, Head of

Asset Management Retail Germany beim Hauseigentümer CBRE Global Investors. Erfolgsgeschichte geht

mit allen Fachgeschäften weiter - und auch mit neuen Mieter*innen. Seit Januar 2019 ist das Gebäude in

unmittelbarer Nähe des Berliner Kurfürstendamms bereits im Besitz von CBRE Global Investors Germany,

ab Mai 2021 liegt das Center Management in Händen der Tochterfirma CBRE GmbH, begleitet wird dieser

Start durch das Rebranding. Für die rund 40 Fachgeschäfte ändert sich an den - oftmals schon seit

Eröffnung des Hauses im Jahr 1999 - bestehenden Mietverträgen nichts. Um den Service für Kund*innen

beim Shopping- und Beratungsbesuch weiter zu verbessern, wurden bereits zahlreiche Modernisierungen

vorgenommen, neue Mieter*innen ziehen bald im 4. Stockwerk ein: Die Etage wird aktuell für die

Vermietung als hochwertige Bürofläche umgebaut, die Eventfläche im 5. Stock bleibt erhalten. "Ein solch

traditionsreiches Haus mit einem einzigartig breiten und hochwertigen Spektrum an Mieter*innen in die

Zukunft zu führen, ist eine wunderbare Aufgabe. Gemeinsam mit den Stores in LIVING BERLIN gestalten

wir den 'Interior District' der Kantstraße weiter und sind für alle Berliner*innen und Brandenburger*innen

die Anlaufstelle für hochwertige Einrichtung, mit allem, was sie ergänzend für ihr Zuhause aus den

Bereichen Kunst, Musik oder Lifestyle wünschen", beschreibt Andreas Ziehmann, Center Manager LIVING

BERLIN, das renommierte Haus. Neuer Name, neuer Eingang - gewohnte Qualität bei Ein-

richtungskonzepten! Am auffälligsten für Besucher*innen von LIVING BERLIN sind die baulichen

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Veränderungen am Eingang, der derzeit komplett neugestaltet wird - der Abschluss der

Renovierungsarbeiten ist für das erste Quartal 2022 geplant. "Wir investieren in dieses besondere Haus,

da wir seinen Wert gerade auch in der optimalen Präsentation unserer Mieter*innen und ihrer kuratierten

Ausstellungen sehen", so Daniel Tittel, Senior Asset Manager CBRE Global Investors Germany, der das

Rebranding federführend begleitet hat. "LIVING BERLIN soll auch schon bald an der Fassade zu sehen

sein, wenn wir gemeinsam Stück für Stück dieses neue Kapitel für Berliner Interior Design-Fans

schreiben."

27.04.2021 Marzahn Hellersdorf - Wohnen, wo andere arbeiten: Masterplan für Georg-Knorr-Park

Dieser Streit ging bis in die höchste Ebene: Über die Zukunft des Marzahner Georg-Knorr-Parks gab es

vor einigen Jahren heftigen Streit zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, damals noch

geführt von Katrin Lompscher (Linke), und der Senatswirtschaftsverwaltung unter Ramona Pop (Grüne).

Die eine wollte Wohnungsbau, die andere Gewerbeflächen sichern. Und der Bezirk unter der Linken-

Bürgermeisterin Dagmar Pohle war auf der Seite der grünen Senatorin. Eine Chefentscheidung musste

her: Nach Vermittlung des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) einigten sich die Beteiligten

auf eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe. Star-Architekt David Chipperfield setzte sich vor einem Jahr

im Gutachterverfahren für den Masterplan durch. Nun sind die Entwürfe überarbeitet und erneut

veröffentlicht worden – für die zweite Phase der Bürgerbeteiligung. 1000 Wohnungen sind auf elf Hektar

Fläche geplant, dazu 350 weitere Wohnungen für Studierende und ein Gewerbehof mit günstigen

Mieten für kleine Betriebe – Letzteres ist auch ein alter Wunsch der CDU. Das alles ist verkehrlich

angebunden durch den S-Bahnhof Marzahn, der direkt östlich liegt. Die dreieckige Teilfläche, künftig

eingefasst von drei Hochhäusern, hatte der Projektentwickler Laborgh von der Firma Knorr-Bremse

erworben. Die Kita, ursprünglich noch in der denkmalgeschützten alten Tankstelle vorgesehen, bekommt

nun einen Neubau mit 120 Plätzen. Kinder aus dem Quartier sollen voraussichtlich die Peter-Pan-

Grundschule besuchen, in der Bruno-Baum-Straße ist aber auch eine neue Schule geplant, wodurch die

Schuleinzugsbereiche neu organisiert werden müssen. 205 von 338 Bäumen sollen erhalten bleiben, vor

allem seltene Schwarzpappeln. Mehrere Hundert neue Pflanzungen sind vorgesehen. Bis zum Sommer

soll auch ein Gutachten zum heiklen Thema Lärmschutz vorliegen – mit der S-Bahn im Osten und der

Industrie im Westen. Für Autos sind 600 Parkplätze in einer Sammelgarage im nordwestlich gelegenen

Gewerbehof vorgesehen (was im Außenbezirk oft knapp ist), dazu soll es 1600 Fahrradstellplätze im

Freien und 1500 in den Gebäuden geben. Für die Marzahner Promenade wird zusätzliche Kaufkraft durch

das benachbarte Viertel erwartet.

27.04.2021 Berliner CDU sieht die Wohnungsbau Genossenschaften in Gefahr

Volksbegehren macht vor Enteignungen von Genossenschaften nicht Halt“ ist die Einladung zu einer

Online-Diskussion überschrieben, zu der die CDU Wuhletal bereits an diesem Dienstag, 27. April, um 19

Uhr einlädt. Erwartet werden der frühere Regierede Bürgermeister Eberhard Diepgen und der Vorstand

der Wohnungsbaugenossenschaft Marzahner Tor, Uwe Heß, der auch als Vorsitzender des Marzahn-

Hellersdorfer Wirtschaftskreises bekannt ist. Die Union verweist in ihrer (kurzfristig verschickten) Einladung

darauf, dass sich ein Viertel aller Wohnungen in Marzahn-Hellersdorf im Eigentum von

Genossenschaftsmitgliedern befinde. Schon jetzt würden die Genossenschaften von der Wohnungspolitik

geschnitten, weil Grundstücke nur an landeseigene Gesellschaften veräußert würden. „Die

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Enteignungsinitiative einiger Aktivisten aus Friedrichshain-Kreuzberg will nun nicht nur die Deutsche

Wohnen enteignen, sondern ALLE Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen im Bestand“,

warnt die CDU – und greift auch gleich die Linke an, die groß und breit für das Volksbegehren wirbt. „Uns

besorgt, dass gerade auch die bezirkliche LINKE diese Initiative unterstützt und damit die Gefährdung des

genossenschaftlichen Wohnungsbestandes wissentlich in Kauf nimmt.“ Die CDU will die Gefahr in einer

Formulierung ausgemacht haben. In einem „früheren Entwurf der Initiative“ sei noch explizit von

Ausnahmen für die Genossenschaften die Rede gewesen, im „Beschlusstext“ gehe es hingegen nur noch

um Wohnungsunternehmen im „kollektiven Besitz der Mieterschaft“, wie es in der CDU-Mitteilung heißt.

„Da Genossenschaften aber nicht im Besitz der Mieter sondern der Mitglieder sind, wird deutlich, worauf

das Volksbegehren hinaus läuft.“ Die Enteignungsaktivisten betonen ihrerseits, Genossenschaften sollten

verschont werden (wie noch am Wochenende in einer Reportage im „Neuen Deutschland“ aus Marzahn).

Tatsächlich stellt die CDU die Fakten falsch dar. Im „wesentlichen Inhalt des Beschlusses“, der auf den

Bögen für die Unterschriftensammlung zu finden ist, sind zwar nur „Bestände in kollektivem Besitz der

Mieter*innenschaft“ als Ausnahme von der Enteignung aufgeführt. Dieser ist aber nicht rechtlich

maßgeblich, wie die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin auf Tagesspiegel-Anfrage am Dienstag

bestätigte. Sollte es am 26. September einen Volksentscheid geben, würde über den vollen Wortlaut

abgestimmt, wie die Landeswahlleiterin ihn auf ihrer Website veröffentlicht hat. Und der sieht auch einen

Schutz für „gemeinwirtschaftlich verwaltete Unternehmen“ vor – darunter fallen zum Beispiel

Wohnungsbaugenossenschaften. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ geht nun sogar

juristisch gegen den Vorsitzenden der Wuhletal-CDU, Mario Czaja, vor. Wie der Tagesspiegel-Newsletter

Checkpoint am Dienstagmorgen berichtete, forderte sie ihn auf, bis Donnerstag eine

Unterlassungserklärung abzugeben, in der er klarstellt, er werde nicht mehr behaupten, die Initiative

„strebe die Enteignung von Genossenschaften an“ beziehungsweise „nehme im Beschlusstext

Genossenschaften von der Enteignung nicht aus“. Auch bei den Betroffenen ist diese Sorge offenbar recht

verbreitet. Der Linken-Bezirksvorsitzende Kristian Ronneburg wandte sich deshalb mit einem Brief an die

Genossenschaften im Bezirk und warf der CDU „Falschaussagen“ und „Panikmache“ vor. Dass es am

Superwahltag (Bund, Berlin, Bezirke) auch noch zum Volksentscheid kommt, ist übrigens recht

wahrscheinlich! Bis Ende Juni muss die Initiative 175.000 Unterschriften sammeln. Nach zwei von vier

Monaten sind bereits 130.000 zusammengekommen, wie die Landeswahlleitung am Montag mitteilte.

Auch wenn gut ein Viertel der Unterschriften ungültig sein dürfte, weil sie nicht von Deutschen stammen,

sollte es in der restlichen Zeit möglich sein, dir Hürde zum Volksentscheid zu überspringen. Der ist

bekanntlich bis in die rot-rot-grüne Koalition hinein äußerst umstritten. Auch die CDU lehnt ihn ab. Ob sie

mehr Argumente hat als die fälschlich behauptete Gefährdung von Genossenschaften, wird sie gewiss am

Abend bei Zoom in ihrer, wie sie sagt, „digitalen Bürgerkonferenz“ erläutern. Dabei soll es auch darum

gehen, welche Wohnungspolitik der Union im Bezirk vorschwebt. „Statt teurer Enteignungsfantasien wollen

wir den Wohnungsbestand in Marzahn-Hellersdorf behutsam und mit Augenmaß und vor allem mit dazu

gehöriger Infrastruktur weiterentwickeln.“

27.04.2021 Marzahn Hellersdorf - Einer der größten Vermieter im Bezirk „Die Deutsche Wohnen“

(15.000 Wohnungen) hat ein neues Angebot

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Die Deutsche Wohnen hat am Freitag in einer

ehemaligen Bankfiliale in der Hellersdorfer Straße

12 ihren ersten Coworking Space in Berlin

eröffnet. Der „Deutsche-Wohnen-Schreibtisch“

verfügt auf 300 Quadratmetern normalerweise

über 27 vollausgestattete Büroarbeitsplätze, unter

Corona-Bedingungen sind es aber erst mal nur 14.

Er umfasst auch Besprechungsräume,

Telefonboxen, Sofaecken und eine Küche.

Marzahn-Hellersdorfs Bürgermeisterin Dagmar

Pohle (Linke) verschaffte sich gleich mal einen Eindruck vom neuen Gemeinschaftsbüro. Das Angebot

richtet sich vor allem an Angestellte, die zu Hause keine optimalen Voraussetzungen fürs Homeoffice

finden. Mieter:innen des Konzerns aber auch andere Anwohner:innen können es buchen. Dafür gibt es

verschiedene Tickets: entweder für einen Tag oder zehn Tage, mit wechselnden Schreibtischen oder

einem festen. Auch Unternehmen können jedoch Kontingente reservieren. Das Pilotprojekt ist zunächst

auf ein Jahr angelegt. Perspektivisch sollen allerdings weitere Coworking-Flächen in den Bestands- und

Neubauquartieren der Deutsche Wohnen angeboten werden, teilte der Konzern mit – auch in anderen

Bezirken.

28.04.2021 spreewater ist neuer Akteur bei Berliner Wohninvestments - - Frederik Seibert und

Moritz Bruch gründen Investmentboutique in der Hauptstadt

Frederik Seibert und Moritz Bruch haben in Berlin

die spreewater GmbH gegründet und werden mit

ihrer Investmentboutique zukünftig in den Berliner

Wohnungsmarkt einsteigen. Das Unternehmen wird

sich dabei auf Erwerb, Sanierung, Aufteilung und das

Management innerstädtischer Wohnbestände

fokussieren. Seibert, der als Investmentmakler bei

Schick Immobilien sowie Investment Director eines

Luxemburger Projektentwicklers in Berlin tätig war

und Bruch, der Stationen im Transaction Management bei der N A S Invest und CORESTATE Capital

absolvierte, setzen bei ihrer Unternehmensstrategie auf mehrere Faktoren: exzellente

Marktdurchdringung, das günstige Finanzierungsumfeld, die relativ niedrige Eigentumsquote in Berlin und

eine anhaltende Wertsteigerung der Liegenschaften in der Hauptstadt. Frederik Seibert, Founder und

Managing Partner der spreewater GmbH: „Wir haben eine klare Vorstellung: eine Asset-Klasse, ein

Standort. Wir investieren eigenes Geld auf eigenes Risiko in gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser,

konsolidieren die Bausubstanz, schaffen gemeinsam mit unseren Finanzierungsinstituten für unsere Mieter

Möglichkeiten des Eigentumserwerbs und streben den Aufbau eines substanziellen Portfolios an. Wir

bieten keine Dienstleistungen für Dritte an, Co-Investoren sind uns aber stets willkommen.“ Moritz Bruch,

Co-Founder und Managing Director: „Der Berliner Wohnimmobilienmarkt bietet weiterhin große Chancen.

Wir setzen bei unseren Investments nicht auf Luxussanierungen, sondern auf solide, substanzaufwertende

Maßnahmen, die unsere Immobilien attraktiv und erschwinglich zugleich machen. Berlin hat eine

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beklagenswert niedrige Eigentumsquote und das möchten wir ändern. Hier liegen die attraktiven

Potenziale in der Hauptstadt und die werden wir heben.“

28.04.2021 RFR kauft Teil von "Gloria-Berlin" - Centrum bringt Rest an den Markt

RFR hat einen Teil des Ensembles "Gloria Galerie" am Berliner Kurfürstendamm 12-15 erworben. Dabei

handelt es sich um 6.700 m² Büro- und Einzelhandelsfläche, deren Ankauf die pbb Deutsche

Pfandbriefbank laut einer Mitteilung mit "mehr als 100 Mio. Euro" finanziert. Laut TD-Informationen handelt

es sich um die Hausnummer 12, die u.a. an Vodafone vermietet ist. Verkäufer ist demnach die Centrum

Holding, die das auch "Gloria Berlin" genannte Ensemble mit zusammen rd. 19.800 m² Nutzfläche

federführend entwickelt hat. Dem Vernehmen nach wurden bei dem Deal etwa 25.000 Euro/m² als

Kaufpreisgrundlage angesetzt. Wie TD weiter am Markt erfuhr, sucht Centrum nun auch Käufer für die

restlichen Gloria-Teile. Das Ensemble mit dem früheren Kino Gloria-Palast wurde seit 2015 beplant und

entwickelt. RFR bestätigt zwar den Kauf der Adresse Kudamm 12, kommentiert die anderen Informationen

aber nicht. Centrum gibt über den Vorgang "keine Auskunft".

28.04.2021 BGH Urteil - Vollständigkeitsklausel im Gewerbemietvertrag

Vollständigkeitsklausel im Gewerbemietvertrag schließt Gegenbeweis nicht aus - eine

Vollständigkeitsklausel im Mietvertrag kann widerlegt werden! Selbst wenn in einem Gewerbemietvertrag

niedergelegt ist, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen („Vollständigkeitsklausel“), bleibt der

Beweis des Gegenteils möglich. Auch vorvertragliche Absprachen werden durch eine solche Klausel nicht

ohne Weiteres bedeutungslos. Hintergrund: Unklarheit über vorvertragliche Zusagen! Die Parteien eines

Mietvertrages über Geschäftsräume streiten über die Zahlung von Miete und eine Mietminderung wegen

vermeintlicher Mängel. Zum Zustand der Räume heißt es im Mietvertrag: „Die Räume werden durch

den Vermieter vor Mietbeginn frisch renoviert wie abgesprochen.“ Unter „Sonstiges“ heißt es:

„Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.“ Die Mieterin monierte verschiedene Mängel

und zahlte zu keinem Zeitpunkt die vollständige Miete. Unter anderem ist zwischen den Parteien

umstritten, ob der Vermieter im Vorfeld des Vertragsschlusses versprochen hat, die vorhandene

Einfachverglasung durch eine Doppelverglasung zu ersetzen. Das Oberlandesgericht war der Auffassung,

diese Frage sei unerheblich, weil im Mietvertrag vereinbart sei, dass keine mündlichen Nebenabreden

getroffen seien. Dementsprechend könne eine solche Zusage keinen Eingang in den Mietvertrag gefunden

haben. Entscheidung: Vollständigkeitsklausel verhindert Gegenbeweis nicht! Der BGH teilt die

Auffassung des Oberlandesgerichts nicht. Eine Minderung wegen der Einfachverglasung kann durchaus in

Betracht kommen. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Räume frisch renoviert sind, mit dem Zusatz „wie

abgesprochen“. Diesem Zusatz ist zu entnehmen, dass die im Vorfeld getroffenen Absprachen eine

gewisse Relevanz dafür haben sollen, was die Parteien bei Abschluss des schriftlichen Vertrages unter

„frisch renoviert“ verstanden haben. Zwar können die außerhalb der Vertragsurkunde liegenden

Begleitumstände in der Zeit bis zum Vertragsschluss ihre Relevanz für die Auslegung des Mietvertrages

wieder verlieren. Das gilt grundsätzlich auch für vorvertragliche Absprachen, wenn festgestellt werden

kann, dass die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages nicht mehr an ihnen festhalten wollen. Eine

solche Annahme lässt jedoch nicht aus der Klausel des Mietvertrages herleiten, nach der mündliche

Nebenabreden nicht bestehen. Denn sogenannte Vollständigkeitsklauseln („Mündliche Nebenabreden

bestehen nicht“, „Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen“, „Mündliche Nebenabreden existieren

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nicht“) richten sich – gleich ob sie als AGB in den Vertrag einbezogen oder individuell ausgehandelt sind –

auf die Bestätigung der Tatsache, dass der schriftliche Vertrag alle zwischen den Parteien vereinbarten

Regelungen bezüglich des Vertragsgegenstandes enthält. Solche Klauseln geben lediglich die ohnehin

eingreifende Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der schriftlichen Vertragsurkunde wieder,

lassen aber dem Vertragspartner, der sich auf eine abweichende mündliche Vereinbarung berufen will, die

Führung des Gegenbeweises offen. Einer Vollständigkeitsklausel kann keine unwiderlegbare Vermutung

für das Nichtbestehen mündlicher Abreden und auch sonst nicht entnommen werden, dass die

Absprachen der Parteien aus dem Stadium der vertragsanbahnenden Verhandlungen keine Geltung mehr

beanspruchen dürften. Das Oberlandesgericht, an das der BGH den Rechtsstreit zurückverwiesen hat,

muss nun der Frage nachgehen, ob der Vermieter im Vorfeld des Vertragsschlusses zugesagt hat, die

Einfachverglasung durch eine Doppelverglasung zu ersetzen. (BGH, Urteil XII ZR 92/19)

28.04.2021 Covivio startet Tiefbau für 130-Meter-Haus - Zwillingstürme am Berliner Alexanderplatz

kosten 530 Millionen Euro

Eine halbe Milliarde Euro werden die 130 Meter hohen neuen Zwillingstürme am Berliner Alexanderplatz

neben dem Park-Inn-Hotel den Konzern Covivio kosten. Seit März liegt die Baugenehmigung vor. Mit

neuen Finanzbeteiligungen geht die Realisierung nun in die heiße Phase. Die Tiefbauarbeiten starten jetzt.

Dass der Turmbau nach Plänen von Sauerbruch-Hutton-Architekten auf Wohlgefallen in Senat und Bezirk

Mitte stieß, hat auch mit der freiwilligen Rücksicht auf die politischen Vorgaben für den Bau von

Hochhäusern zu tun, die für den Alexanderplatz eigentlich noch nicht galten. So plant der Konzern

Dutzende Wohnungen auf einer Gesamtfläche von 11600 Quadratmetern in dem Sockelneubau zu Füßen

des Turmes. Den Sockel schließt ein großes mit Bäumen und Pflanzen begrüntes Dach auf einer Höhe

von rund 36 Metern ab, das von einem „Club“ aus begehbar und 2500 Quadratmeter groß sein wird. Das

Landschaftsarchitekturbüro Sinai hat dafür eine „plastische Pergola aus Holz entwickelt“. Auf drei mal so

viel Mietfläche wie für das Wohnen vorgesehen werden Büros entstehen. Sie werden fast den gesamten

Turm einnehmen. Läden und Geschäfte sind auch vorgesehen, auf vier Geschossen im Sockelgebäude

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unter den Wohnungen, mit direktem Zugang vom Alexanderplatz aus. An der Fassade, unter den Fenstern

sollen Solarzellen Strom erzeugen. Das Bauvorhaben war zwei Mal dem Baukollegium von

Senatsbaudirektorin Regula Lüscher vorgestellt wurden, die angeregten Änderungen wurden

eingearbeitet. "Es ist uns wichtig, den Alexanderplatz durch die Öffnung des Gebäudes für alle Nutzer

sowie die Schaffung eines gastronomischen Angebotes auch in den Außenflächen attraktiver zu gestalten

und so Positives zur Aufenthaltsqualität am Alex beizutragen", teilte der Bauherr mit. Zum äußeren

Erscheinungsbild des Turmes hieß es im Baukollegium unter Leitung von Senatsbaudirektorin Regula

Lüscher: "Als Ergebnis verschiedener Fassadenstudien im Modell und in Simulationen erhält der Turm

doppelte, vertikale Aluminiumlisenen, die eine Reliefwirkung erzeugen". So soll sich das Haus von den oft

als langweilig bewerteten glatten Steinfassaden in Mitte abheben. Zur Absicherung des Bauvorhabens hat

der Bauherr Covivio zwei Partner mit ins Boot geholt: "Insbesondere in Frankreich ist es üblich, Projekte

einer solchen Größenordnung und Bedeutung mit langfristigen Co-Investoren zu teilen", sagte Covivo-

Sprecherin Barbara Lipka auf Anfrage. An dem Bauvorhaben am Alexanderplatz seien auch die

Versicherungen Generali und Covéa beteiligt. Covivio behalte an dem Gesamtinvestitionsvolumen von 530

Millionen Euro einen Anteil von 55 Prozent.

28.04.2021 Bürocampus BRAIN BOX BERLIN ist bereits zu 85 Prozent vermietet

Der neue Bürocampus BRAIN BOX BERLIN am Wissenschaftsstandort Berlin-Adlershof ist bereits zu 85

Prozent vermietet. Der Bürokomplex mit rund 25.000 m² Gesamtmietfläche wurde Anfang Januar 2021 in

Betrieb genommen. Die BRAIN BOX BERLIN ist ein Gemeinschaftsprojekt des Projektentwicklers PROFI

PARTNER Projekt GmbH mit dem Finanzierungsspezialisten MOUNT Real Estate Capital Partner und

bereits an ein namhaftes deutsches Versicherungsunternehmen veräußert. Die Übergabe ist im Juli 2021

geplant. Auf rund 17.000 m² Grundstücksfläche entstehen zwei Gebäudekörper mit insgesamt 14

Gewerbeeinheiten. Mit der

Fertigstellung wird bis Ende

Juli 2021 gerechnet. Der

komplette zweite Bauabschnitt

konnte jüngst an einen

Ankermieter vergeben werden.

Ein bundesweit agierendes

Dienstleistungsunternehmen

mietet 10.700 m² auf dem

neuen Bürocampus. Derzeit

findet der individuelle

Innenausbau nach Mieter-

wunsch statt. Die Mietertruktur

der BRAIN BOX BERLIN ist

gut diversifiziert und rekrutiert

sich aus unterschiedlichen

Branchen: IT, Rechtsanwälte,

Ingenieurbüros und weitere

Dienstleister. Wie der Projekt-

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entwickler PROFI PARTNER Projekt GmbH mitteilt, steht als letzter Schritt der Ausbau des ca. 870 m²

großen Restaurants im Erdgeschoss an. Wenn die Pandemielage es erlaubt, soll es noch im Sommer

eröffnet werden. Das gesunde und nachhaltige Restaurantkonzept "GRÜN BELEBT" wurde vom

renommierten Profi-Gastronom Widynski & Roick speziell für die BRAIN BOX entwickelt. Das Konzept

sieht zudem ein Café, eine bewirtete Außenterrasse sowie eine Tages-Bar vor und soll ein zentraler

Treffpunkt werden. Highlight des gesamten Bürocampus ist der weithin sichtbare, 34 Meter hohe Turm der

BRAIN BOX. Er beherbergt zudem die letzten frei vermietbaren Flächen der BRAIN BOX. Die oberen

Etagen verfügen über beste Sicht in den gegenüberliegenden Landschaftspark und zur Berliner Skyline.

Der rund 300 Meter lange Bürokomplex liegt mitten im neuen Airport-Korridor zwischen dem Flughafen

BER und der Berliner City. Er ist über die parallel verlaufende Autobahn BAB 13 und gut erreichbare

ÖPNV-Verbindungen an den Nah- und Fernverkehr angebunden.

28.04.2021 Immer mehr neue Wohnungen genehmigt – Nur in Berlin sind es weniger

Im Februar 2021 ist die Zahl der Baugenehmigungen gegenüber dem Vorjahresmonat bundesweit

angestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stiegen sowohl die Zahl der genehmigten

Wohnungen als auch die Zahl der genehmigten Einfamilienhäuser an. „Die weiter steigenden

Baugenehmigungszahlen lösen seit geraumer Zeit einen gegenläufigen Trend bei der Entwicklung der

Mieten aus“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD, die

positive Entwicklung beim Wohnungsbau. „Die Gleichung ist simpel: Mehr Angebot führt zu geringeren

Preisanstiegen bei den Mieten; in manchen Großstädten weisen die Marktforschungsinstitute sogar bereits

sinkende Mieten nach.“ Im deutlichen Kontrast zum positiven Gesamtbild stehe allerdings die

Bundeshauptstadt Berlin. In Berlin wurden im Februar 1.094 neue Wohnungen genehmigt, rund neun

Prozent weniger im Vergleich zum Vorjahr. Auch im Vergleich zum Vormonat Januar ging die Zahl der

Baugenehmigungen insgesamt zurück. „Der Mietendeckel hat Investoren abgeschreckt, verunsichert und

sich somit nachweislich negativ auf den Neubau und damit auf das Wohnungsangebot ausgewirkt. Vor

politischen Plänen zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels kann angesichts dieser Zahlen nur

gewarnt werden.“ Dass es am Dienstag den ersten Runden Tisch „Wohnen und Bauen“ bei Berlins

Regierenden Bürgermeister gab, begrüßt Schick. „Allerdings sollte an einem solchen Runden Tisch nicht

vordergründig die Rückabwicklung des Mietendeckels und damit die Schadensbegrenzung im Fokus

stehen, sondern der perspektivische Wohnungsneubau. Alles andere ist nicht mehr als eine

Alibiveranstaltung zu PR-Zwecken. Einen zählbaren Erfolg gibt es nur dann, wenn um die besten

Lösungen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Wohnungsneubaus in der Hauptstadt gerungen

wird. Dazu müssen vor allem die Akteure ins Boot geholt werden, die Wohnungen in Berlin bauen.“

29.04.2021 Risiko wieder richtig eingepreist - Torsten Hollstein, CR Investment Management

2021 ist das erste Jahr nach einer mehrjährigen Phase, in der sich das

Risiko einer Immobilie wieder realistisch in der Rendite beziehungsweise

dem Kaufpreis widerspiegelt. Vor der Corona-Pandemie war das nicht der

Fall. Ob eine Gewerbeimmobilie eine komische Mieterstruktur oder kurze

Vertragslaufzeiten hatte, war egal. Alles war auf dem Markt begehrt, der

Kaufpreis hoch und steigend, die Rendite entsprechend niedrig und

sinkend. Gewinn konnte so gut wie jeder erzielen. Das ist nun anders. Zum

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Beispiel wird niemand mehr zwei ähnliche Büroimmobilien in direkter Nachbarschaft – einmal vermietet an

die Verwaltung eines Reiseveranstalters und die andere an die Verwaltung eines Pharmaunternehmens –

auf dem gleichen Niveau einpreisen, wie es vor Corona noch der Fall war. Die gleichen Risiko-Korrekturen

gibt es im Einzelhandel, dort sogar in den Top-Lagen. Denn auch die hier oft ansässigen Luxusketten

haben erkannt, dass sie ihre Produkte gut online verkaufen können und werden ihre Standorte

überdenken. Sie müssen sicher an der Kö in Düsseldorf und der Maximilianstraße in München präsent

sein. Aber muss es wirklich in jeder halbwegs großen Stadt Läden von Gucci und Burberry geben? Mit

Sicherheit nicht. Die beiden Beispiele verdeutlichen: Das Mieterrisiko spielt wieder eine größere Rolle. Der

Effekt: Allzu risikofreudige Akteure erhalten nun die Quittung für ihr Handeln. Manche kannten und

wussten es nicht besser, weil sie noch nie eine Krise erlebt haben und die Rendite keinen verlässlichen

Risikoindikator mehr darstellte. Andere sind dieses Risiko in vollem Bewusstsein eingegangen.

Beispielsweise bestimmte Käufer von Portfolios, die ausschließlich auf Wertsteigerungen gesetzt haben,

ohne ihren Bestand aktiv zu managen. Im Gegensatz zur vergangenen Krise sind es diesmal nicht die

Banken, die zu risikofreudig agiert haben. An ihre Stelle sind von Finanzinvestoren aufgesetzte

Kreditfonds getreten. Hier werden vor allem die Mezzanine- und die Debt-Fonds die Auswirkungen noch

deutlich spüren. Die werden von der Insolvenzwelle hart getroffen und in vielen Fällen gezwungen sein,

von ihnen finanzierte Immobilien mit Verlust zu verwerten. Fest steht: Es wird zu starken Erschütterungen

auf dem Gewerbeimmobilienmarkt kommen. Diese Erkenntnis setzt sich nun auch in der Branche durch.

Die Folgen der Pandemie werden sich nicht nur im Hotelsektor zeigen, sondern auch andere

Nutzungsarten infizieren. Letztlich ist das eine notwendige Marktbereinigung, die angesichts des vielfach

rückläufigen Immobiliensachverstandes in der Branche längst überfällig war. So mancher Akteur hat auf

Grund des großen Kapitalzuflusses in den Markt zunehmend die Risiken vernachlässigt und wird dieses

Jahr ganz vom Markt verschwinden.

29.04.2021 Soravia plant Wohnungen und Büros in Tiergarten für 100 Mio. Euro

Soravia will rd. 100 Mio. Euro in die Entwicklung eines Büro- und Wohnkomplexes in Berlin-Tiergarten

investieren. Das "Riverside Berlin" wird am Schöneberger Ufer 67, 67a und 69 entstehen; dabei ist u.a. der

Neubau eines Bürogebäudes mit 11.000 m² BGF auf sieben Etagen geplant. Zudem wird die bestehende

Wohnvilla mit 2.200 m² BGF saniert. Die architektonische Planung stammt vom spanischen Büro

Arquitectura Norte in Zusammenarbeit mit dem lokalen Studio Frosch:Samara Architekten. Die

Fertigstellung des Projekts ist im Jahr 2025 vorgesehen. Die Liegenschaft hat Soravia nun von einem

Konsortium mehrerer spanischer Projektentwickler erworben; am gestrigen Mittwoch sei das Closing

erfolgt.

29.04.2021 Charlottenburg Wilmersdorf - HTIM kauft HUK-Coburg-Sitz in Charlottenburg

Hamburg Team Investment Management (HTIM) hat ein rd. 6.100 m² großes Bürogebäude in Berlin-

Charlottenburg erworben. Dieses befindet sich auf dem knapp 3.100 m² großen Grundstück in der

Marburger Straße 10 und bietet zudem eine Tiefgarage mit 119 Pkw-Stellplätzen. Es wurde wurde 1967

errichtet und zuletzt 2016 modernisiert; derzeitiger Ankermieter ist HUK-Coburg. Angermann Berlin hat

beim dem Off-Market-Deal vermittelt. Das Objekt wandert in das Sondervermögen "Hamburg Team

Urbane Themenimmobilien", welches im Jahr 2018 für eine große norddeutsche Pensionskasse aufgelegt

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wurde. Verkäufer ist nach TD-Recherchen Tetris Grundbesitz, was aber keiner der Beteiligten

kommentieren wollte.

29.04.2021 HTIM kauft Büroimmobilie in zentraler Berliner Stadtlage

HAMBURG TEAM Investment Management (HTIM) – die Investment-Gesellschaft der

Unternehmensgruppe – hat im Berliner Bezirk Charlottenburg eine rund 6.100 m² große Büroimmobilie für

das Sondervermögen „HAMBURG TEAM Urbane Themenimmobilien“ gekauft. Derzeitiger Ankermieter

des zentral gelegenen Gebäudes in der Marburger Straße 10 ist das Versicherungsunternehmen HUK-

COBURG. Über den Kaufpreis der Gewerbeliegenschaft wurde Stillschweigen vereinbart. Angermann

Berlin war im Rahmen der Transaktion vermittelnd tätig. „In den vergangenen zwölf Monaten hat sich der

Einfluss wichtiger Megatrends wie Digitalisierung und hybrider Arbeitsplatzkonzepte auf das Büro der

Zukunft beschleunigt. Urbanes Flair, Mischnutzung, Lebendigkeit und kurze Wege sind gefordert“, sagt

Daniel Werth, Managing Director Commercial bei HTIM. „Mit dem Off Market Deal der Büroimmobilie in

prominenter Berliner Lage tragen wir diesen Entwicklungen Rechnung und investieren in eine Liegenschaft

mit ganz besonderer Qualität, die langfristige Marktrelevanz aufweist und über eine ausgeprägte

Zyklusresistenz verfügt.“ Das Objekt, zu dem auch 119 Pkw-Tiefgaragenstellplätze gehören, wurde 1967

errichtet und zuletzt 2016 modernisiert. Es befindet sich auf einem knapp 3.100 m² großen Grundstück,

das direkt an den Los-Angeles-Platz grenzt, in unmittelbarer Nähe zum Kurfürstendamm und der

Tauentzienstraße. Das direkte Umfeld des Projektstandorts ist durch heterogene und durch eine sich

ergänzende Nutzungsstruktur aus Büro, Wohnen, Nahversorgung, Handel und Hotel geprägt. Die

Anbindung an den ÖPNV und den Individualverkehr ist sehr gut. HTIM bewertet die fundamentalen

Rahmenbedingungen für das Bürosegment sehr positiv. Vor allem stehen dabei Objekte im Fokus, die sich

den stark entwickelnden Anforderungen von Nutzern in Bezug auf Mikrolage, Flächenkonzeption,

Energieeffizienz und Aufenthaltsqualität anpassen können. HTIM setzt in seiner Anlagestrategie bei

gewerblichen Investitionen auf Immobilien von nachhaltigem Wert in attraktiven, mischgenutzten

Innenstadt- und Stadtteillagen mit hoher urbaner Qualität.

29.04.2021 Deutsche Investment verkauft für 43,5 Millionen Euro Berliner Büroobjekt

Deutsche Investment hat für 43,5 Millionen Euro ein Berliner Büroobjekt veräußert und damit die

Performance ihres ersten Immobilienspezialfonds in der Assetklasse „Büro“ deutlich gesteigert. Käufer ist

die CLS Holdings plc, eine an der Londoner Börse (FTSE 250) notierte paneuropäische

Gewerbeimmobilien-Investmentgesellschaft. Der Nutzen- und Lastenwechsel ist per 1. April 2021 erfolgt.

Im September 2018 wurde das Objekt für das Sondervermögen „Deutsche Investment – Büro I“ erworben

und nun im Zuge einer Portfoliooptimierung erfolgreich veräußert, die Rendite auf Objektebene beträgt

rund 45 Prozent (IRR). Die gesamte realisierte IRR des Fonds erhöht sich auf rund 19 Prozent, der

Anteilpreis steigt auf rund 143 EUR/Anteil (Fondsauflage September 2018). Das sechsstöckiges

Büroobjekt liegt in der Kaiserin-Augusta-Allee im Nordwesten von Berlin-Charlottenburg, es wurde 1996

erbaut und besteht aus zwei aneinandergrenzenden Gebäuden direkt an der Spree. Die vermietbare

Fläche beträgt rund 8.700 Quadratmeter, darüber hinaus stehen den Mietern 93 Parkplätze zur Verfügung.

Die direkte Lage an der Spree und die gute Verkehrsanbindung unterstreichen die Lagequalität der

Liegenschaft. In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Bushaltestellen, die eine direkte Anbindung zur

City West und nach Berlin-Mitte bieten. Der Verkaufserlös wurde bereits nahtlos und vollständig in den

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Erwerb zweier Büroliegenschaften an den Standorten Köln und Nürnberg mit attraktivem Chancen-/

Risikenprofil im Core-Segment reinvestiert. „Die erfolgreiche Entwicklung unseres ersten

Büroimmobilienfonds und auch die Rückmeldungen unserer institutionellen Anleger zeigen, dass die

Nachfrage nach Büroinvestments weiterhin sehr hoch ist. Daher knüpfen wir an den Erfolg an und arbeiten

bereits an der Konzeption unseres zweiten Büroimmobilienfonds, für den die ersten Kapitalzusagen bereits

vorliegen“, sagt Enver Büyükarslan, Gesellschafter bei Deutsche Investment KVG. „Auch bei unserem

Nachfolgefonds konzentrieren wir uns auf den Erwerb von Büroliegenschaften an den Top-7-Standorten,

sowie in ausgewählten B- und C- Wachstumsstädten. In unserer Dealpipeline befinden sich die ersten

strategiekonformen Objekte bereits in der Ankaufsprüfung“, ergänzt Klaudia Spychala,

Transaktionsmanagerin für die Assetklasse Büro bei Deutsche Investment KVG.

29.04.2021 Letztes Mittel Enteignung? Berliner unterstützen Plan, der sie Milliarden kosten würde!

Die Mieten in Deutschland kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Ein politisches Reizthema,

das in Berlin nun extreme Ideen sprießen lässt. Doch diejenigen, die Enteignungen als letztes Mittel

befürworten, belügen sich selbst. Denn am Ende würde der Steuerzahler für die Fehler der Politik

bezahlen. Der Kampf um bezahlbaren Wohnraum ist das einzige politische Thema, das sich in Zeiten der

Pandemie als kampagnenfähig erwiesen hat. In München, wo die Wohnmieten zwischen 2005 und 2020

um 26 Prozent stiegen, kämpft die Initiative „Ausspekuliert“ dafür, „Spekulanten, Miethaien und

Lobbyverbänden einen Knüppel in die Beine zu werfen“ – wie es auf deren Homepage heißt. In Leipzig

schossen die Mieten im gleichen Zeitraum um 25,4 Prozent nach oben. Hier wehrt sich die Initiative

„Leipzig – Stadt für alle“ und wirbt für eine Vergesellschaftung des Wohnraums. Und in Berlin fühlt sich die

Anti-Hausbesitzer-Szene auch vom gescheiterten Mietendeckel nicht entmutigt, sondern sogar befeuert.

Es gilt: Jetzt erst recht. Mieten: Enteignungen eine Mogelpackung, für die der Bürger zahlt! Die

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Berliner Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ sammelt derzeit Stimmen, um noch in diesem

Jahr einen Volksentscheid zu erzwingen. Rund 130.000 von etwa 175.000 notwendigen Stimmen sind laut

den Organisatoren beisammen. Von den bisher 51.000 durch die Landeswahlleitung geprüften Stimmen

sind über 38.000 als gültig anerkannt worden. Private Hauseigentümer und Hauskonzerne wie die

Deutsche Wohnen sollten die ihnen feindlich gesinnte Stimmung ernst nehmen, nicht aber die konkrete

Drohung mit Enteignung. Denn dank Grundgesetz und entsprechender Rechtsprechung handelt es sich

bei diesem Kampagnenziel um eine Mogelpackung. Das Eigentum ist mit einer Grundgesetz-Garantie

ausgestattet. Was die Initiative Enteignung nennt, ist daher streng genommen nur ein Kauf, der wiederum

den Steuerzahler teuer zu stehen käme. Denn: Enteignung ist in Deutschland nur nach vorheriger

Entschädigung möglich. Der Eingriff in die Eigentumsrechte darf – so steht es in Artikel 14, Absatz 3 des

Grundgesetzes – „nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der

Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit

und der Beteiligten zu bestimmen.“ Und die gerechte Abwägung wiederum bedeutet laut einschlägiger

Rechtsprechung die Zahlung von Marktpreisen, dem sogenannten Verkehrswert, womit die Deutsche

Wohnen womöglich die Gewinnerin ihrer „Enteignung“ werden würde. Der Berliner Senat beziffert die zu

zahlende Entschädigung für die in Rede stehenden 243.000 Berliner Wohnungen auf 29 bis 39 Milliarden

Euro. Das wäre das schlechteste Geschäft des Staates seit Erfindung des Wortes Geschäft. Denn für den

Verkauf der einst staatlichen Wohnungen in Berlin – verantwortlich waren damals Finanzsenator Sarrazin

und der Regierende Bürgermeister Wowereit – flossen im Jahr 2002 und 2003 nur 2,2 Milliarden Euro in

die Staatskasse. Gemessen am heutigen Verkehrswert war der Kauf für die privaten Investoren ein

Schnäppchen. Die Bürger hätten also, wenn die Enteignungs-Initiative einen Erfolg landen könnte, in

doppelter Hinsicht das Nachsehen. Sie würden mit ihren Steuergeldern ihre eigene Wohnung kaufen,

ohne selbst einen Eigentumstitel zu erwerben. Und: Aufgrund des stark gestiegenen Kaufpreises wäre

auch der Staat an Modernisierung und Mietsenkung nicht interessiert. Im schlimmsten Falle stiegen dann

in Berlin alle drei Aggregate: Die Steuerquote, die Schuldenlast und die Mieten. Oder wie der Volksmund

sagen würde: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.

29.04.2021 Pankow - "Pankower Tor": NABU gegen Krötenumsiedlung, Bezirk will Gerichtsurteil

Das „Pankower Tor“ wird zu einem Justizkrimi. Der NABU Berlin geht gerichtlich gegen die geplante

Bebauung vor (wir berichteten). Sie fordert den Schutz der vom Aussterben bedrohten Kreuzkröte. Nun

teilt der Naturschutzbund mit, Investor Kurt Krieger habe einen Vorabantrag zum Bau des Neubauquartiers

am „Pankower Tor“ bei der Senatsumweltverwaltung beantragt. Demnach lägen „zwingende Gründe des

überwiegenden öffentlichen Interesses vor“, um die Umsiedlung der einzigen Berliner Kreuzkröten-

Population nach Brandenburg zu rechtfertigen. Der NABU Berlin lehnt die Umsiedlung strikt ab und

kritisiert, dass der Bau eines Möbelmarktes auf dem ehemalige Rangierbahnhof Pankow-Heinersdorf

keineswegs im „öffentlichen Interesse“ liege. „Einen Möbelmarkt als Gemeinwohl zu verkaufen, ist einfach

nur dreist“, sagt Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin. „Und dafür soll eine europaweit

geschützte Art wie die Kreuzkröte weichen?“ Laut einem NABU-Rechtsgutachten wäre die von Krieger

gewünschte Vorabentscheidung „grundsätzlich rechtswidrig“ und dürfe nicht ohne artenschutzrechtliche

Ausnahmeprüfung erfolgen. Öffentliches Interesse bestehe am Bau der geplanten 2000 Wohnungen, nicht

jedoch am Möbelmarkt. „Wir sind nicht gegen Wohnungsbau am ‚Pankower Tor‘, sondern betrachten den

Bau eines Möbelmarktes mit 450 Parkplätzen über dem wichtigsten Laichgewässer dieser besonders

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streng geschützten Art nicht als von besonderem öffentlichen Interesse“, sagt von Orlow. „Gegen einen

solchen Bescheid werden wir vorgehen.“ Das Bezirksamt sieht das anders. „Nach Meinung der Experten

wäre ein Überleben der Kreuzkröten auf der Fläche dort nur durch ständige jahrzehntelange

Unterstützungsmaßnahmen möglich“, sagt der zuständige Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (Grüne).

Außerdem müsste dann auf die Tram-Trasse, den Panke-Trail, die Grundschule und einen Teil der

Wohnungen sowie die den Möbelmarkt und Bürogebäude verzichtet werden. „Damit wäre das

Gesamtvorhaben nicht umsetzbar, von daher sind Senat und Bezirk der Meinung, dass hier ein

öffentliches Interesse für das Vorhaben überwiegt.“ Es würden bereits die Abstimmungen mit

Umweltämtern in Berlin und Brandenburg sowie Artenschutzexperten zur Umsiedlung laufen. Hier

wiederum widerspricht der NABU. „Die Anmerkung, dass ein öffentliches Interesse überwiege, wäre

rechtlich kritisch, da die Senatsverwaltung nach dem Antrag der Krieger SE die Stellungnahme des NABU

Berlin abwarten muss“, sagt NABU-Sprecherin Janna Einöder. Dass die gesamte Planung in der jetzigen

Form „alternativlos“ sei, „weisen wir entschieden zurück – das haben wir auch in unserer Stellungnahme

deutlich gemacht“. Der NABU Berlin hat sogar seinerseits ein Konzept zum „Pankower Tor“ erarbeitet, wie

sich Wohnbebauung und der Schutz der Kreuzkröten vereinbaren lassen sollen. In einer Online-

Veranstaltung am 18. Mai 2021 soll das Konzept öffentlich vorgestellt werden. Der Bezirk will jedoch von

Umplanungen nichts wissen und es auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen, so Kuhn: „Letztendlich wird

das dann im Zuge des angekündigten Klageverfahrens zu entscheiden sein.“

29.04.2021 Wohnungspolitik: JAAS fordert Kompromisse statt Konfrontationen

Anlässlich des von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller am Dienstag einberufenen Runden

Tischs zum Thema „Wohnen und Bauen“ fordert der Berliner Projektentwickler JAAS Politik und Wirtschaft

dazu auf, ein gemeinsames Verständnis zur Lösung der Missstände in der Berliner Wohnungspolitik zu

finden. Alexander Scheinin, Geschäftsführender Gesellschafter von JAAS: „Das Treffen vor zwei Tagen

zwischen Akteuren aus Senatspolitik und Immobilienwirtschaft war ein erster Schritt in die richtige

Richtung, blieb aber leider ohne konkrete Ergebnisse. So geht es nicht – mit Schein-Dialogen zu

Wahlkampf-Zwecken kommen wir nicht weiter. Anstatt ständig auf Konfrontationskurs zu gehen, bedarf es

vielmehr eines stetigen, konstruktiven Austauschs und ernsthafter Kompromissbereitschaft aller relevanten

Stakeholder. Politische Akteure und Wirtschaftsvertreter wie Projektentwickler, Bestandshalter und

Investoren können nur so gemeinsame Lösungen finden, um tragfähige Handlungsperspektiven im

Interesse der Stadt und ihrer Bürger zu schaffen. Welche Konsequenzen ein ausbleibender Dialog nach

sich ziehen kann, haben wir vor zwei Wochen in Karlsruhe erlebt.“ Der Berliner Mietendeckel von Februar

2020 war am 15. April vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und der Versuch,

in Berlin eine zusätzliche, regionale Lösung gegen Mietsteigerungen zu beschließen, damit als Verstoß

gegen das Grundgesetz gewertet worden. Das Land Berlin hatte mit dem Vorstoß seine Kompetenzen

überschritten, denn Gesetze mit mietpreisbremsender Wirkung wurden bereits 2015 vom Bund und für

ganz Deutschland beschlossen. „Der Schaden durch das lange Hin und Her in Bezug auf den Berliner

Mietendeckel wiegt bereits immens schwer. Das hat mit dem aktuell feindlichen Klima zu tun, das

bauwilligen Investoren aufgrund immer neuer politischer Drohgebärden entgegenschlägt. Wer in Berlin

investieren möchte, ist auf klare, belastbare Aussagen seitens der Politik sowie auf umfassende

Rechtssicherheit angewiesen. Gleichzeitig müssen sich aber auch Vertreter der Immobilienwirtschaft

gesprächs- und konsensbereit zeigen, anstatt eine reine Verweigerungshaltung einzunehmen“, so

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Scheinin. Negative Signale an den Markt, wie die jüngste Forderung des Berliner Bürgermeisters Müller

nach einem Mietenmoratorium auf Bundesebene, schaffen derweil weitere Unsicherheiten und

verschärfen dadurch die bereits herrschende Wohnungsnot weiter. „Das Erzielen stabiler Renditen ist eine

betriebswirtschaftliche Notwendigkeit und grundlegende Voraussetzung für einen regen Wohnungsneubau

sowie die Instandhaltung und Revitalisierung von Bestandsimmobilien. Steigende Baukosten bei den

einzelnen Gewerken, immer neue Bauvorschriften, gestiegene Qualitätsansprüche der Käufer bzw. Mieter

sowie der zunehmende Fachkräftemangel treiben die Kosten für Projektentwickler und Bauträger in die

Höhe und resultieren so zwangsläufig in steigenden Mietpreisen. In dieser Situation können wir einen

gewinnbringenden Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und sozialen Interessen nur dann erreichen, wenn

beide Seiten aufeinander zugehen und gemeinsame Lösungsansätze entwickeln. Dazu gehört auch ein

Abweichen der Politik von festgefahrenen Positionen“, erklärt Scheinin weiter.

29.04.2021 Friedrichshain Kreuzberg - Markthalle Neun - Vorkaufsrecht für das Nachbargrundstück

Es steht fest: Die Aldi-Filiale soll bis Ende April aus der Markhalle Neun ausziehen und bis Sommer die

Drogeriekette DM einziehen. Der jahrelange Streit könnte damit vorbei sein. Doch die Zukunft der

Markthalle war ein großes Thema in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am Mittwochabend.

Konkret ging es dabei um das Grundstück mit Garagenhof in der Eisenbahnstraße 40 und das Mietshaus

Wrangelstraße 23. Seit diesem Jahr gehört das Grundstück und das Mietshaus komplett der „Eisenbahn

GbR“. Gesellschafter dieser Firma sind die Betreiber der Markthalle Neun. Appell: Das Bezirksparlament

richtete in einem von SPD und Linken eingebrachten Dringlichkeitsantrag einen deutlichen Appell an

Stadtrat Florian Schmidt (Grüne), das bezirkliche Vorkaufsrecht für das Grundstück „auszuüben“. Fakt ist:

Der Bezirk prüft dort aktuell das Vorkaufsrecht. Aber ganz so einfach ist die Situation nicht. Das

Grundstück sei ein „spezieller Fall“, wie Schmidt in der BVV sagte. Es wurde 2019 und 2021 zu jeweils 50

Prozent von der „Eisenbahn GbR“ gekauft. Bei einem solchen Teilerwerb ist der Vorkauf komplizierter.

Mehr Platz. Die Betreiber der Markthalle Neun wollen die Lieferlogistik der Markthalle und die

Verkehrssituation für die Nachbarschaft effizienter gestalten und diese auf das Nachbargrundstück der

Halle ausweiten. Wie die Erweiterung der Lieferungen auf das Nachbargrundstück konkret geplant ist, wird

noch nicht erwähnt und dem Bezirksamt sei dies auch nicht bekannt. In früheren Plänen, als die Stadt die

Markthalle noch selbst betrieb, plante man eine „Zufahrt zu einer Tiefgarage mit 62 Stellplätzen im Keller

der Markthalle“, berichten die jetzigen Betreiber. Beim Erwerb der Halle haben sie aber auf „den Bau einer

Tiefgarage“ verzichtet, obwohl eine Baugenehmigung dafür vorlag. Man wolle das Denkmal Markthalle

Neun nicht zerstören. Aber zurück zum Vorkauf. Kann die Prüfung Erfolg haben – auch bei Teilflächen?

Die Antwort des Baustadtrats in der gestrigen BVV war weder Fisch noch Fleisch: „Grundsätzlich steht

dem Bezirksamt auch ein Vorkaufsrecht auf Bruchteilseigentum zu.“ Doch aus Erfahrung sei die Aussicht

auf Erfolg gering, wenn es um solche Teilflächen geht. Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sei

das zu risikobehaftet. 2019, beim ersten Teilkauf, habe es jedenfalls kein Prüfverfahren gegeben (obwohl

das Mietshaus Wrangelstraße 23 im Milieuschutzgebiet liegt), erst nach dem jetzigen, zweiten Teilkauf

prüfe man das bezirkliche Vorkaufsrecht. Die Frist läuft am 7. Juni ab. Die BVV setzte am gestrigen

Mittwoch das Signal für den Vorkauf. Warum? „Es gibt keine Gründe, warum von der erfolgreichen Politik

des Vorkaufsrechts im Bezirk an dieser Stelle abgewichen werden sollte.“ Sollte das bezirkliche

Vorkaufsrecht greifen, könnten die Markthallenbetreiber es mit Unterzeichnung einer

„Abwendungsvereinbarung“ zum Mieter*innenschutz abwenden. Auf jeden Fall habe das

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Nachbargrundstück für die Entwicklung der Halle zwecks Lieferlogistik „eine enorme Bedeutung“. Das

kommunizierten die Betreiber Bernd Maier, Florian Niedermeier und Nikolaus Driessen Mitte April an die

Mieter*innen der Wrangelstraße 23 (außerdem: man wolle sie „langfristig als MieterInnen behalten“) sowie

in einem Offenen Brief an die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sevim Aydin. Darin heißt es von

den Betreibern: „Wir sind entsetzt und betrübt zugleich darüber, wie Sie ein Unternehmen in Ihrem

Wahlkreis (…) mit falschen Behauptungen derart öffentlich diffamieren.“ Sie beziehen sich im Brief etwa

auf Aydins Reden bei Kundgebungen. Insgesamt sind sechs Vorwürfe Aydins im Brief aufgelistet – laut

Betreiber alle falsch. Hier ist der Brief verlinkt. Aydin antwortete am gestrigen Mittwoch. In ihrer Replik

fordert sie, dass die Markthalle auch mit dem Wegfall des Supermarktangebots „zukünftig ein kleinteiliges

und preisgedämpftes Lebensmittelangebot bereithalten“ und eine „Halle für alle“ bleiben müsse.

Außerdem fordert die SPD-Verordnete die Offenlegung des Kaufvertrages sowie der Kaufoption für die

angrenzenden Grundstücke und die Baugenehmigungen. Die Betreiber haben der BVV in einer Mail

angekündigt, dass die Verordneten „aus Gründen der Transparenz“ folgende Dokumente einsehen

können: Kaufvertrag für die Markthalle, Konzept Markthalle Neun als Grundlage der Nutzungsbindung,

Kaufoption für das angrenzende Grundstück in der Wrangelstrasse 23, Baugenehmigung für das

„Basarkonzept“ mit Tiefgarage.

29.04.2021 Friedrichshain Kreuzberg – U-Ausschuss zur Genossenschaft „Diese e.G.“ -

Finanzsenator warnte Baustadtrat Schmidt vor Risiken bei Immobilien-Deals

Die „Diese eG“ hat mit Geldern geplant, die noch nicht bewilligt waren. Matthias Kollatz sagte im U-

Ausschuss, er habe den Bezirk auf die Gefahren hingewiesen. Der Baustadtrat des Bezirks Friedrichshain-

Kreuzberg Florian Schmidt (Grüne) war bei der Ausübung des Vorkaufsrechts für sechs Wohnhäuser

zugunsten der finanziell wackeligen, kurz zuvor gegründeten Genossenschaft Diese eG gewarnt.

Dennoch riskierte er die Pleite und einen finanziellen Schaden für den Bezirk. Das ergab die

Befragung von Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) bei der sechsten Sitzung des

Untersuchungsausschusses "Diese e.G" im Abgeordnetenhaus. Das Gremium soll die Hintergründe der

Immobilienaffäre rund um die nur durch Öffentliche Mittel vor der Insolvenz bewahrten Genossenschaft

klären. Kollatz zufolge durfte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keineswegs damit rechnen, dass die

dringend benötigten öffentlichen Mittel fließen würden. Finanzsenator Kollatz hatte mehr als 22 Millionen

Euro Förderdarlehen sowie Zuschüsse des Landes über 1,5 Millionen Euro gesetzlich auf den Weg

gebracht. Ohne diese Hilfen wäre die Diese eG pleite gegangen. Ein tiefer Griff in die Fördertopf - lief hier

alles korrekt ab? Kollatz sagte, zum Zeitpunkt der Ankäufe durch die Diese eG habe es eine "politische

Absicht" gegeben, das Vorkaufsrecht auch für Genossenschaften zu öffnen - damit wären Zuschüsse des

Landes verbunden gewesen. Beschluss dazu gab es aber noch keinen. Und es habe "auf keinen Fall

daraus abgeleitet werden können, dass die Absicht so umgesetzt" wird. Damit bestätigte der

Finanzsenator, dass der Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) in ein unkalkulierbares Risiko steuerte bei

seinem Beschluss. Ein Risiko von 27 Millionen Euro für das Land, so die Auffassung des Rechnungshofs,

hinter dessen Bewertung sich Kollatz ausdrücklich stellte. Der Finanzsenator sagte weiter, er habe

Schmidt und Verantwortliche anderer Bezirke in einem Schreiben ausdrücklich vor vorschnellen Käufen

gewarnt. "Bedauerlicherweise hat das nicht dazu geführt, dass die Wahrnehmung weiterer Vorkaufsrechte

unterlassen wurde". Im Gegenteil, "weitere Vorkäufe erfolgten, ohne dass die finanzielle Entscheidung da

war", sagte Kollatz. Die Diese eG hatte fest mit den öffentlichen Zuschüssen gerechnet, obwohl diese

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noch nicht beschlossen waren. Die Senatsverwaltung für Finanzen habe, sagte Kollatz, wiederholt davor

gewarnt, in der ganzen Zeit zwischen der politisch angestrebten Ausweitung des Vorkaufsrechts auf

Genossenschaften und dem rechtsverbindlichen Beschluss im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses

am 7. August 2019. Selbst wenn es eine Pleite gäbe, wäre der reale Schaden gering. Mit einem

nennenswerten realen Schaden durch das Verwaltungshandeln von Schmidt rechnet Kollatz aber nicht

wirklich: "Das Risiko eines Haushaltsmittel-Verlustes ist relativ gering". In Zeiten steigender

Grundstückspreise sei im Fall einer Pleite und einer dann folgenden Zwangsversteigerung der Häuser ein

Totalverlust der staatlichen Fördermittel "kaum zu befürchten". Zur Frage, ob die Diese e.G langfristig

überleben kann, sagte Kollatz: „Das typische Risiko dieses Erwerbs ist vorhandener Sanierungsbedarf

oder unterlassene Instandsetzung.“ Die Instandsetzung habe erst begonnen. Es brauche „noch zwei

Jahre“ um die Überlebensfähigkeit abschließend klären zu können. Grundsätzlich gelte allerdings:

Entscheidungen fielen zu Gunsten von Förderprojekten nur dann, „wenn die Chancen des Gelingens

größer sind als die des Scheiterns“. Die Prognose sei positiv für die Diese e.G. Der Finanzsenator wird

"morgens, mittags, abends, nachts" aufgefordert, Geld rauszurücken! War der großzügige Griff in die

landeseigenen Fördertöpfe nicht doch dem politischen Druck aus Koalitionskreisen zu Schulden? Diese

Annahme wies Kollatz genervt zurück: "Der Finanzsenator wird morgens, mittags, abends, nachts und

auch am Wochenende darauf angesprochen, endlich mal Geld rauszurücken". Es habe "vielfache

Ansprachen" von "zahlreichen Parlamentariern aus verschiedenen Fraktionen" gegeben. Das sei immer

so, nicht nur bei der Diese eG. Auch die landeseigene Förderbank IBB sich nicht dezidiert gegen die

Förderung gestellt habe, sagte Kollatz. Deren Enthaltung bei dem Förderbeschluss sei Ausdruck einer

unentschiedenen Bewertung. Es gebe durchaus Fälle, in denen die IBB sich gegen Förderanträge

ausspreche. CDU-Obmann nennt Pop "Senatorin ahnungslos" Als Zeugin geladen war außerdem

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop. "Senatorin ahnungslos" nannte CDU-Obmann Stefan Evers sie nach

der Sitzung. Pop hatte gesagt, sie sei in den Vorgang nicht eingebunden gewesen. Sie sitze zwar dem

Verwaltungsrat der Förderbank IBB vor, aber dieser befasse sich nicht mit einzelnen

"Dienstleistungsaufträgen der IBB" wie dem zur Diese e.G. Hierüber entscheide der

"Bewilligungsausschuss", der mit Mitarbeitern der "Fachebene" besetzt sei. Und auf die Frage, ob und wie

das Gezerre um die Finanzierung der Diese e.G ihre Führungsebene erreicht habe, sagte Pop: "So weit

ich mich erinnern kann, kann ich mich nicht daran erinnern". Der Beigeordnete der Grünen Andreas Otto

bilanzierte nach der Anhörung, die Finanzierung der Diese eG sei ein "ganz normaler Vorgang und wir

kriegen unser Geld zurück, das läuft". Bernd Schlömer (FDP) dagegen sagte, der Bezirksbaustadtrat habe

"den politischen Willen ignoriert und gegen Rot-Rot-Grün eigene Vorstellungen zur Ausübung des

Vorkaufsrecht durchgesetzt". Nur die Förderbank des Landes IBB habe als "Fels in der Brandung" vor

dem Engagement gewarnt. Das aber nutze nichts, "wenn es politische ausgehebelt wird". Eine Diese eG

würde so heute nicht mehr gefördert! Damit passen Kollatz Aussagen zu den bisherigen Erkenntnissen

aus dem Ausschusses, wonach die Diese eG heute so nicht mehr gefördert werden würde. Die scharfe

Kritik des Rechnungshofes wurde bestätigt, wonach das Vorkaufsrecht "pflichtwidrig" ausgeübt wurde.

Auch Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte als Zeuge im Ausschuss von einem "unüblichen Vorgang"

gesprochen, den er "nicht gemacht" hätte. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hätten sich die

Verantwortlichen „nicht rechtskonform, man kann auch rechtswidrig an einigen Stellen sagen“, verhalten.

„An allen Vorgaben des Bezirksamtes vorbei“ Riskiert Berlin 27 Millionen Euro bei Vorkäufen der

„Diese eG“? CDU-Obmann Stefan Evers (l), im Untersuchungsausschuss zur Diese eG. Im Kern geht es

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um diese Frage, ob die Gründung der Diese eG und deren reichhaltige Ausstattung mit öffentlichen

Fördermitteln zum politisch erwünschten Erwerb von Miethäusern ein Fall rot-rot-grüner Patronage ist –

oder es sich um ein Beispiel einer, dem Gemeinwohl verpflichteten, neuen Wohnungspolitik handelt, die

von Vertretern der Opposition in Verruf gebracht werden soll.

29.01.2021 Steglitz Zehlendorf - 80 neue Wohnungen entstehen im Ramsteinweg

„Unser Neubau ist ein einzigartiges soziales Projekt“, sagt Dorit Brauns, stellvertretende Geschäftsführerin

der Hilfswerk-Siedlung GmbH dem Tagesspiegel. Im Ramsteinweg 31/31a und 33/33a hat ihre

Gesellschaft zwei Wohnhäuser neu errichtet, in 80 Wohnungen können ab dem 1. Juli neue Mieterinnen

und Mieter einziehen. Zwölf davon werden Demenz haben, im Erdgeschoss wird eine Wohngemeinschaft

für Demenzkranke eingerichtet. Platz ist in der WG, die von der Diakoniestation Berlin betrieben werden

wird, für zwölf Bewohnerinnen und Bewohner. „Das Besondere an unserem Projekt ist, dass wir das

Zusammenleben von Angehörigen und den Partnern und Partnerinnen mit Demenz unter ‚einem Dach‘

ermöglichen wollen“, führt Lara Rentmeister, die Pressesprecherin der Hilfswerk-Siedlung, aus. Unter

einem Dach. „Der oder die Angehörige kann selbstbestimmt in der Wohnung ‚über‘ der Demenz-WG

wohnen und seinen Partner oder seine Partnerin jederzeit besuchen“, erklärt die Pressesprecherin.

Angehörige würden so von der Rund-um-die-Uhr-Betreuung entlastet, blieben aber zugleich die

wichtigsten Bezugspersonen: Bei Versorgnung, Freizeitgestaltung, der Bewältigung des Alltags,

Arztbesuchen oder Behördengängen würden sie – je nach Wunsch – einbezogen werden. Da es ins Geld

gehe, zwei Wohnungen – einmal das 24-Quadratmeter-Zimmer in der WG und eine eigene Wohnung –

anzumieten, seien „alle Wohnungen sehr kompakt“ gebaut. Lara Rentmeister rechnet vor: Eine 1,5-

Zimmer-Wohnung mit 39,32 Quadratmetern wird 452,18 Euro netto kalt kosten, für ein WG-Zimmer ist

eine Miete von mindestens 441,13 Euro netto kalt vorgesehen. Die Kosten für die Pflege kommen je nach

Aufwand und Pflegestufe noch hinzu. 80 Wohnungen, davon 56 barrierearm, alle mit bodengleichen

Duschen und Bodenheizung. Selbst die größte Wohnung mit zwei großen und zwei kleinen Zimmern misst

nur 79 Quadratmeter und kostet bis zu 915,40 Euro nettokalt. Die Wohnungen in den beiden Neubauten

sind absichtlich klein gehalten. „In unserem Neubau am Ramsteinweg gibt es keine öffentliche Förderung“,

erläutert Dorit Brauns aus der Geschäftsführung auf Nachfrage: „Aber aufgrund der Größeneffizienz der

kompakten barrierearmen Wohnungen sind die Wohnkosten für einen Neubaustandard gering.“ Die Mieten

bewegen sich zwischen 11,50 und 12,50 Euro pro Quadratmeter. Insgesamt 814 Wohnungen betreibt das

evangelische Wohnungsunternehmen in Zehlendorf, seit 2016 wird die Siedlung Schritt um Schritt saniert.

Im Ramsteinweg 31/31a und 33/33a standen bis 2018 zwei Altgebäude. „Sie besaßen weder eine

Dämmung nach heutigem energetischen Standard, noch entsprachen sie den Anforderungen nach

erhöhtem Schallschutz“, heißt es auf der Website der Hilfwerk-Siedlung. Auch Barrierefreiheit für

mobilitätseingeschränkte Personen war nicht gegeben; es habe zudem ein hoher Sanierungsbedarf

bestanden. Im Winter 2018/2019 wurden die beiden Vorläufer abgerissen. Seitdem wird gebaut. Der

Mietendeckel – und seine Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht – habe keine Auswirkungen

auf die Neubaupläne gehabt, sagt Dorit Brauns. Die Planungsphase habe bereits deutlich vor dem

Inkraftreten des Mietenpreisdeckel begonnen. Doch sie ist sich sicher: „Weitere in Planung befindliche

Neubauvorhaben hätten bei Bestehen des Mietendeckels, aufgrund der fehlenden Liquidität, verschoben

werden müssen.“ Sie erhofft sich, dass viele Seniorinnen und Senioren in die neuen Häuser ziehen und

dadurch „große – für Familien geeignete – Wohnungen frei werden“. Sie sieht die Hilfswerk-Siedlung als

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kirchliches Unternehmen in der Pflicht, „Ermessungsspielräume zugunsten sozial Schwächerer, wo immer

dies möglich und vertretbar ist“, zu schaffen.

30.04.2021 BerlinTrend zeigt Radikalisierung der Mietenfrage

Nach dem Scheitern des Mietendeckels sprechen sich immer mehr Berliner für Enteignungen aus. Das

zeigt der BerlinTrend von infratest dimap im Auftrag der rbb-Abendschau und der Berliner Morgenpost. Die

Unterstützer von Enteignungen sind inzwischen in der Mehrheit, 47 Prozent der Befragten fänden die

Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen gut, nur noch 43 Prozent sprechen sich dagegen aus.

Damit zeigt der aktuelle BerlinTrend eine deutliche Verschiebung. Bei der letzten Befragung im November

2019, kurz vor dem Beschluss des Mietendeckels, lehnten die Berliner Enteignungen noch mit einer

deutlichen Mehrheit von 61 Prozent ab. Besonders groß ist der Zuspruch bei den jüngeren Wählern unter

40 Jahren, von ihnen finden 57 Prozent Enteignungen gut. Inzwischen befürwortet auch jeder dritte CDU-

Anhänger Enteignungen. Vor der Einführung des Mietendeckels war es nur jeder fünfte. Noch größer ist

allerdings der Wunsch nach einem verfassungskonformen Mietendeckel, den der Bund beschließen

müsste. 75 Prozent aller Berliner fänden einen bundesweiten Mietendeckel gut, bei den Mietern liegt die

Zustimmung sogar bei 80 Prozent. Am größten ist die Zustimmung bei Anhängern der Linken, Grünen und

der SPD. Aber auch 68 Prozent der CDU-Anhänger sprechen sich für einen Bundesmietendeckel aus. Nur

unter FDP-Anhängern stößt die Forderung nach eine Bundes-Mietendeckel mehrheitlich auf Ablehnung.

Allerdings nur knapp: 45 Prozent der Berliner FDP-Anhänger fänden es gut, wenn der Staat in Städten mit

hohen Mieten für einen bestimmten Zeitraum die Miethöhe begrenzen würde.

30.04.2021 RFR managt "East Side Mall" in Berlin selbst

RFR hat das Management für das Einkaufszentrum "East Side Mall" an der Warschauer Brücke in Berlin-

Friedrichshain in die eigene Hand genommen. Neuer Centermanager ist Christian D. Danne, der Viola

Krecker von Jovi Real Estate ablöst. Der Diplom-Kaufmann Danne war zuletzt über drei Jahre

Centermanager im "Bikini Berlin", davor hatte er diese Funktion im "Elbepark" in Dresden sowie im "A2

Center" in Hannover inne. Der erste Erfolg, den das neue Management-Team für sich verbucht, ist die

Eröffnung eines Covid-19-Testzentrums in der Mall.

30.04.2021 Charlottenburg Wilmersdorf - Geschäftshaus Wilmersdorfer Straße 124 an Peek &

Cloppenburg vermietet

Die AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat das. Geschäftshaus Wilmersdorfer Straße 124 an

Peek & Cloppenburg vermietet. Die Verkaufsfläche misst rund 1.200 qm verteilt auf zwei Etagen. JLL war

vermittelnd für AXA tätig.

30.04.2021 Die schöne neue Welt der Projektfinanzierung

Mehr Wettbewerb in der Projektfinanzierung: Früher waren alternative

Finanzierungsangebote exotische Nischen-produkte, jetzt stehen sie

plötzlich in direkter Konkurrenz zur klassischen Bankenfinanzierung. In

der Immobilien- und Projektfinanzierung findet einer der gravierendsten

Umbrüche seit mehr als 100 Jahren statt, wie unser Gastautor Maximilian

Könen von Linus Digital Finance aufzeigt. Derzeit fragt sich die gesamte

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Immobilienbranche mehr oder minder besorgt, wie es mit der Wert- und Mietentwicklung einzelner

Nutzungsarten in und nach der Corona-Pandemie weitergeht. Gleichzeitig findet an anderer Stelle

unbemerkt einer der gravierendsten Umbrüche seit mehr als 100 Jahren statt: in der Immobilien- und

Projektfinanzierung in Deutschland. Ist für einen Bestandsankauf oder eine Projektentwicklung

Fremdkapital aufzunehmen – ganz gleich ob von einem gewerblichen Investor oder einem privaten

Häuslebauer – so war das seit Jahrzehnten nahezu ausschließlich ein Job für Banken, Sparkassen und

Bausparkassen. Klar, es gab vereinzelt Ausnahmen, doch nur für sehr kleine Anteile am gesamten

Finanzierungsvolumen. Nun aber stehen wir am Anfang eines Paradigmenwechsels: Der deutsche

Finanzierungsmarkt ist vielfältiger geworden, Projektentwicklern stehen zahlreiche Alternativen ohne

Banklizenz zur Verfügung, die zunehmend Marktanteile gewinnen. Wie kommt das? Sechs Gründe für

den Aufstieg der alternativen Finanzierer! Hierbei kommen mehrere Faktoren zusammen. Erstens die

Fondsregulierung: Seit 2016 dürfen auch geschlossene Spezial-AIF Darlehen vergeben. Anderen

Akteuren wie etwa Versicherungen war dies allerdings auch schon vorher möglich. Zweitens die

Bankenregulierung: Die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen an die Banken sind in den

vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die letzte Stufe war Basel III. Basel IV ist bereits beschlossen, die

Einführung wurde aufgrund der Corona-Pandemie lediglich um ein Jahr verschoben. In der

Risikogewichtung kommen Projektfinanzierungen nicht gut weg, erst recht nicht bei Darlehen mit

Blankoanteil. Kreditinstitute müssen hierfür also mehr rares und teures Eigenkapital hinterlegen, das

macht die Investition für sie relativ unattraktiv. Drittens die Beleihungswerte: Erschwerend kommt für die

Banken hinzu, dass sich die offiziellen Beleihungswerte, nach denen sie rechnen müssen, stark von den

tatsächlichen Marktwerten entfernt haben. Viertens die etwas unsichere gesamtwirtschaftliche Lage: Viele

Banken bilden derzeit lieber Reserven als offensiv Neugeschäft zu generieren. Dieser Faktor ist zwar nicht

strukturell, fällt aber dennoch ins Gewicht. Insgesamt agieren Kreditinstitute derzeit relativ verhalten,

Projektentwickler müssen deshalb nach Alternativen Ausschau halten. Fünftens digitale Innovationen:

Neue Marktteilnehmer können sich von Banken und Sparkassen absetzen, indem sie viel schneller über

Darlehensanträge entscheiden. Außerdem kann es ihnen so gelingen, ihre Darlehensvergabe mit einem

belastbaren Risikomanagement zu unterfüttern. Sechstens schließlich die Investoren: Anhaltende

Niedrigzinsen und Renditekompression machen mehr und mehr Kapitalanleger für Fremdkapital-

Investments empfänglich. Die Renditen sind oft auskömmlich, die Risiken beherrschbar. Der

Bundesverband Alternative Investments (BAI) hat im März 2021 institutionelle Investoren befragt und

kommt zu dem Schluss, Kreditfonds seien derzeit der „wachstumsstärkste Zugangsweg zum

Immobilienmarkt“, besonders im Lichte zusehends steigender Immobilienquoten institutioneller Investoren.

Das bedeutet, dass immer mehr alternatives Kapital zur Projektfinanzierung zur Verfügung steht. Mehr

Vielfalt und mehr Wettbewerb! Damit wird das Finanzierungsangebot aus Sicht der Projektentwickler

immer bunter und vielfältiger. Neben die klassischen Banken und Sparkassen, Pfandbriefbanken und

Bausparkassen treten spezialisierte Kreditfonds, institutionelle Investoren wie etwa Versicherungen,

digitale Finanzierungsplattformen, zum Teil sogar Family Offices hinzu. Zweifellos steht diese Entwicklung

erst am Anfang. Laut Deutscher Bundesbank hatten die deutschen Kreditinstitute Ende 2020 insgesamt

fast 1,6 Billionen Euro allein an Wohnungsbaukrediten in ihren Büchern. Doch die Vielfalt an

Finanzierungsalternativen für Projektentwickler nimmt zu, insbesondere wenn kurzfristige

Brückenfinanzierungen zu stemmen sind, die einer schnellen Darlehenszusage bedürfen. Während sich

das Angebot noch bis vor kurzem fast ausschließlich auf höhere Beleihungsausläufe (LTVs) mit

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entsprechend hohen Zinsen sowie Mezzanine-Strukturen beschränkte, wird heutzutage immer häufiger

auch die Gesamtfinanzierung, der Whole-Loan, übernommen. Damit dringen die Alternativen immer weiter

in das ursprüngliche Kerngeschäft der Banken vor – in Sphären wesentlich geringerer Risiken, aber auch

niedrigerer Zinsen. Skalierbarkeit und Digitalisierungsvorteile sichern ihnen dennoch auskömmliche

Margen, Senior-Tranchen können sogar an klassische Banken als Depot-A-Investment und zur

Diversifikation des bestehenden Kreditportfolios ausgelagert werden. Der Preis ist nicht alles! Trotz

dieses Trends entfällt ein großer Teil des alternativen Finanzierungsgeschäfts allerdings noch immer auf

die relativ kurzfristige Brückenfinanzierung über ein Darlehen im hohen LTV-Bereich. Die hierbei

aufgerufenen annualisierten Zinssätze sind oft im hohen einstelligen oder gar niedrigen zweistelligen

Bereich. Deshalb lohnt es sich für den Projektentwickler, trotz aller Kurzfristigkeit Preise und Leistungen zu

vergleichen. Doch dabei sollte der Zinssatz nicht das einzige Kriterium sein. Hinzu kommen professionelle

Strukturen hinter dem Angebot, die Schnelligkeit der Darlehenszusage, oftmals auch Diskretion und ein

partnerschaftlicher Umgang, wenn es wider Erwarten einmal nicht so läuft wie geplant. In zeitkritischen

Situationen wird der Finanzierer hier schnell zum Sparringspartner der hauseigenen Finanzabteilung.

Projektentwickler dürfte die neue Wahlfreiheit und Flexibilität überwiegend freuen – selbst diejenigen, die

aktuell noch keinen Gebrauch davon machen. In anderen Ländern, vor allem im angelsächsischen Raum,

sind Alternativen zum klassischen Bankdarlehen längst gang und gäbe – übrigens nicht nur in der

Immobilien-, sondern auch in der Unternehmensfinanzierung. Gleichzeitig wird durch somit auch mehr

Liquidität zur Projektfinanzierung in zum Teil angespannten Wohnungsmärkten bereitgestellt. Ein Beitrag

von Maximilian Könen, Managing Director Investments bei Linus Digital Finance.

30.04.2021 Wohnhochhaus in der Berliner City West vollständig verkauft

Im aktuell einzigen neuen Wohnhochhausprojekt in der

Berliner City-West sind alle Einheiten verkauft. Auf

einem 5.000 Quadratmeter großen Grundstück an der

Ecke Heilbronner/ Karlsruher Straße errichtete die

BAUWERT Aktiengesellschaft bis Ende 2019

insgesamt 170 Wohnungen. Kernstück des Projekts

High West ist das 70 Meter hohe ehemalige

Bürohochhaus, das jetzt 49 neue Wohnungen, darunter

ein Penthouse mit 350 Quadratmetern sowie viele

Zwei- bis Vier-Zimmerwohnungen mit effizienten

Grundrissen beherbergt. „Weil uns an diesem Standort kein neues Hochhaus genehmigt worden wäre,

haben wir den Büroturm bis auf die tragende Stahlbetonkonstruktion abgetragen und die bisherigen

Dachaufbauten durch ein zurückgesetztes Geschoss ersetzt“, berichtet Dr. Jürgen Leibfried, Vorstand der

BAUWERT Aktiengesellschaft. Vollständig verschwunden sind die Flachbauten, die den Turm früher

flankierten. An ihre Stelle traten vier Neubauten mit insgesamt 121 Wohnungen über einer Tiefgarage mit

133 PKW- und 340 Fahrradstellplätzen. Durch den Rückbau entstand unmittelbar vor dem Hochhaus ein

kleiner Stadtplatz, der durch ein Café im Erdgeschoss belebt wird. „Mit High West geben wir einen

wichtigen städtebaulichen Impuls in die umliegenden Straßenzüge“, sagt Leibfried. Die neuen Nachbarn

kommen überwiegend aus Berlin und haben die Wohnungen mehrheitlich zur Selbstnutzung erworben.

Kapitalanleger kauften kleinere Einheiten, die das Mietangebot in Wilmersdorf erweiterten, berichtet

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Liebfried. „So gibt es in High West einen guten Mix an sehr unterschiedlichen Haushalten. Was wiederum

eine wichtige Grundlage für die Entwicklung einer insgesamt urbanen Nachbarschaft ist.“

30.04.2021 hedera startet Wohnungsvertrieb in Berlin-Schmargendorf

Der Berliner Projektentwickler hedera bauwert bietet ab sofort in seinem neuesten Projekt „Das Saßnitzer“

im Berliner Ortsteil Schmargendorf 16 Eigentumswohnungen mit zwei bis vier Zimmern und 56 bis 107

Quadratmetern Wohnfläche zum Verkauf an. Ioannis Moraitis, Geschäftsführer der hedera bauwert sagt:

„Für den sechsgeschossigen Neubau in der Saßnitzer Straße haben wir eine stilvolle klassische

Architektur mit markanten Gesimsbändern, heller Putzfassade und elegant abgerundeten Balkons

gewählt, die sich in das gediegene Umfeld einfügt und gleichzeitig Blickfang ist. Das gemütliche

Schmargendorf mit seinem kleinstädtischen Charakter gehört zum Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

und ist infrastrukturell hervorragend eingebettet zwischen Kurfürstendamm und der Villenkolonie

Grunewald.“ Alle Erdgeschosswohnungen verfügen über Terrassen und Gärten mit Sondernutzungsrecht,

alle Dachgeschosswohnungen werden mit großen Dachterrassen ausgestattet, die Wohnungen der

übrigen Stockwerke mit Balkons. Für ein großzügiges Wohngefühl sorgen die 2,70 Meter hohen Räume in

allen Etagen sowie große klassische Holzfenster, im Dachgeschoss aus robustem Aluminium. Ein

Personenaufzug verbindet alle Etagen. Die Fenster und Terrassentüren im Erdgeschoss sind mit

elektrischen Rollläden, Sicherheitsverglasung und abschließbaren Griffen versehen. Parkettböden und

Fußbodenheizung sowie Markenküchen von bulthaup und elegantes Steinzeug in den Bädern ergänzen

die hochwertige Ausstattung. Im Untergeschoss gibt es eine Tiefgarage mit zehn Stellplätzen und PKW-

Aufzug, einen Fahrradkeller sowie Kellerräume für alle Wohnungen. Die gemeinschaftlichen

Außenanlagen werden stilvoll begrünt und mit einem durchdachten Wege- und Beleuchtungskonzept

einladend gestaltet. Ausstattungsmerkmale der besonderen Art sind die moderne E-Commerce-Anlage als

private Packstation. Zwischen Wäldern, Seen und City gelegen, erreichen die künftigen Bewohner in nur

acht Autominuten den Kurfürstendamm und in nur drei Minuten den Grunewald. Zum Berliner

Autobahnring sind es ebenfalls nur drei Fahrminuten, zum Flughafen BER 25 Minuten. In Schmargendorf

selbst gibt es fußläufig oder mit dem Bus erreichbar alle Einkaufsmöglichkeiten und nötige Infrastruktur für

den täglichen Bedarf, aber auch gemütliche Cafés und Restaurants, nette kleine Geschäfte mit

ausgesuchtem Sortiment und viel Gelegenheit zum Schlendern und Genießen.

30.04.2021 Charlottenburg - Milieuschutzgebiete beschlossen - Streit um Konzepte für City West

Den vier neuen Milieuschutzgebieten in den Charlottenburger Quartieren Alt-Lietzow, Karl-August-Platz,

Jungfernheide und Richard-Wagner-Straße steht nichts mehr im Weg. Nach einer Veröffentlichung der

Pläne im Berliner Amtsblatt können die „sozialen Erhaltungsgebiete“ kurzfristig in Kraft treten. Mieter:innen

sollen vor der Verdrängung durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in

Eigentumswohnungen geschützt werden. Die Zustimmung der rot-grün-roten Mehrheit in der

Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf hatte sich bereits in deren vorletzter

Online-Sitzung abgezeichnet. Aus rechtlichen Gründen fand die Abstimmung aber erst später per

Briefwahl statt und führte nun zum erwarteten Ergebnis.