IMMOBILIENMARKT BERLIN...Elektroautoherstellers Tesla mit mehr als 10.000 neuen Arbeitsplätzen. Das...
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16.04.2021 BVG Urteil - Berliner Mietendeckel nichtig!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Az. 2 BvF 1/20;2 BvL 5/20;2 BvL
4/20) hat am 15. April 2021 den Berliner Mietendeckel für
verfassungswidrig erklärt. Das Landesgesetz sei nichtig, da der Bund das
Mietpreisrecht umfassend geregelt habe. Der Berliner Mietendeckel ist
nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig. Das
Gesetz sei nichtig. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene
Mietendeckel verstoße gegen das Grundgesetz. Da der Bund bereits 2015
die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis
ausschließlich bei ihm (sog. Konkurrierende Gesetzgebung). Diese
Entscheidung war erwartbar, da der Bund im BGB abschließend das
Wohnraummietrecht regelt. Nun drohen Nachzahlungen für die Mieter,
auch die zulässigerweise vereinbarten „Schattenmieten“ für den Fall der
Unwirksamkeit des Mietendeckels greifen jetzt. Beitrag und Kommentar
von der renommierten Kanzlei „Pamperien Law“ in Berlin. Rechtsanwalt Dr. Jörg Pamperien (Bild)
verfügt über intensive Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Immobilienwirtschaftsrecht und
Baurecht. Während seiner Tätigkeit bei einer "Big-Four"-Gesellschaft betreute er Großbauvorhaben,
Infrastrukurmaßnahmen, Due Diligences bei Transaktionen und nationale und internationale
Vertragsgestaltung im Bereich Wirtschaftsrecht ( www.pamperien-law.com ).
16.04.2021 KG Urteil - Coronabedingte Geschäftsschließung – Nur halbe Gewerbemiete!
Laut KG (KG, Urteil vom 01.04.2021 - 8 U 1099/20) gehört zur Geschäftsgrundlage der Parteien
auch die Vorstellung, dass es nicht zu einer Pandemie mit weitgehender Stilllegung des
öffentlichen Lebens infolge Nutzungsuntersagungen und -beeinträchtigungen kommen werde. Es
sei kein "normales" Risiko der Gebrauchstauglichkeit oder Verwendung des Mietobjekts, sondern es
handele sich um weitgehende staatliche Eingriffe in das soziale und wirtschaftliche Leben aufgrund einer
Pandemie, die als Systemkrise eine Störung der Geschäftsgrundlage bedeuten. Dabei müsse eine
konkrete Existenzbedrohung für den Mieter anhand seiner betriebswirtschaftlichen Daten nicht positiv
festgestellt werden, sondern die "unter Umständen existenziell bedeutsamen Folgen" im Sinne der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien auch dann zu vermuten, wenn eine angeordnete
PRESSESPIEGEL IMMOBILIENMARKT BERLIN
- Ausgabe 08/2021 I 6.Jahrgang v. 16. - 30.April 2021 I Wissenswertes zum Berliner Immobilienmarkt -
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Schließung einen Monat oder länger andauere. Das Urteil bringt Klarheit zur Frage, inwieweit der Mieter
konkret seine finanzielle Lage darlegen und beweisen muss. Beitrag und Kommentar
Rechtsanwaltskanzlei „Pamperien Law“ Berlin ( www.pamperien-law.com )
16.04.2021 Berliner Mietendeckel: "Urteil hat Potenzial, Hauspreiszyklus zu verlängern"
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel wird nach Einschätzung von
DB Research auch Auswirkungen auf die Wohnungsmärkte anderer Städte haben. "In allen deutschen
Städten verlangsamte sich das Mietwachstum mit der umfangreichen Medienberichterstattung über die
Berliner Mietobergrenze", schreiben die Analysten der Deutschen Bank. Viele Initiativen, die die Berliner
Kappungsgrenze kopiert haben, würden nun "an Schwung verlieren". Aus Bewertungssicht werde das
Urteil "das Potenzial haben, den Hauspreiszyklus zu verlängern". Der Karlsruher Entscheid stellte die
fehlende Gesetzgebungskompetenz der Landesregierung fest. Deswegen fordern nun Michael Müller, der
Regierende Bürgermeister von Berlin, und der SPD-Vize Kevin Kühnert eine neue Gesetzgebungsinitiative
auf Bundesebene. "Einzelne Bundesländer können keinen Mietenstopp beschließen, der Bund kann dies
sehr wohl", sagte Kühnert dem "Tagesspiegel". Der Hamburger Senat wirbt unterdessen mit seiner
Bundesratsinitiative, auf der Basis der bestehenden bundesweiten Mietpreisbremse die
Kappungsgrenzenverordnung für Bestandsmieten zu verschärfen.
16.04.2021 Akelius zieht's nach Potsdam
Der schwedische Wohninvestor Akelius hat 15 Jahre nach seinem Markteintritt in Deutschland das
Interesse an Immobilien mit Instandhaltungsstau verloren. Stattdessen stehen nach 1970 errichtete
Häuser und sogar Forward Deals auf der Suchliste. "Value-add hat das Ende der Straße erreicht. Wir
sehen hier kein größeres Potenzial für Wertsteigerungen mehr", begründet dies Europachef Jordan
Milewicz. Außerdem ändert sich die Standortstrategie: Die Fokussierung auf Berlin und Hamburg bleibt
zwar bestehen, doch statt den Stadtteilen innerhalb des Cityrings stehen nun Potsdam, Königs
Wusterhausen, Stahnsdorf, Falkensee, Oranienburg, Bernau und Ludwigsfelde oben auf dem Zettel. Im
Hamburger "Speckgürtel" sind Lübeck, Norderstedt und Lüneburg interessant. Die Wohnungen sollen
allerdings sehr gut an den ÖPNV angebunden sein und Parks, Seen oder Wälder in der Umgebung haben.
"Die Wohnpräferenzen haben sich im Zuge der Coronakrise verändert", sagte Milewicz in dem Gespräch,
das noch vor der gestrigen Entscheidung zum Berliner Mietendeckel stattfand. Die neue Strategie stehe
nicht im direkten Zusammenhang mit diesem Thema, betonte er.
16.04.2021 Mietrenditeatlas von Baufi24: Lieber in Berlin kaufen als in München
Immobilien als Kapitalanlage lohnen sich in Köln und Berlin mehr als in München. Bei den
Universitätsstädten verspricht Göttingen die höchsten Mietrenditen und bei den Boom-Städten liegt
Potsdam ganz vorn. Das ergibt eine Auswertung des Mietrenditeatlasses von Baufi24. Der
Mietrenditeatlas von Baufi24 gibt für jedes Postleitzahlengebiet in Deutschland die durchschnittliche
jährliche Brutto-Mietrendite an. Jetzt hat das Unternehmen eine Auswertung für ausgewählte deutsche
Städte vorgenommen. Demnach liegt die Mietrendite in Köln bei durchschnittlich 3,63 Prozent. Damit führt
die Karnevalsmetropole das Ranking der sieben größten Städte Deutschlands an. Auf den Plätzen zwei
und drei folgen Stuttgart mit 3,58 Prozent und Frankfurt am Main mit 3,35 Prozent. Berlin liegt sogar mit
Mietendeckel mit 3,21 Prozent Mietrendite auf Platz fünf. Die schlechtesten Renditen unter den "Big
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Seven" sind mit durchschnittlich 2,65 Prozent pro Jahr in München zu erwarten. "In Deutschland sind
Werte zwischen 2 und 5 Prozent üblich. Alles, was über 4 Prozent liegt, ist schon ziemlich gut. Natürlich
müssen immer die Parameter des konkreten Objekts berücksichtigt werden", ordnet Tomas Peeters aus
dem Vorstand von Baufi24 die Ergebnisse ein. Gerade in den Großstädten, so Peeters weiter, seien die
Kaufpreise dermaßen gestiegen, dass hohe Renditen selten sind. Wer in einer Universitätsstadt
investieren möchte, liegt in Göttingen richtig. Hier beträgt die durchschnittliche jährliche Mietrendite 4,43
Prozent. 3,90 Prozent werden in Gießen erzielt und 3,87 Prozent in Darmstadt. Für dieses Ranking hat
Baufi24 deutsche Städte mit einem Studierendenanteil von mindestens 15 Prozent miteinander verglichen.
Baufi24 hat zudem das Potenzial der sieben deutschen Großstädte mit dem größten
Bevölkerungswachstum innerhalb der vergangenen fünf Jahre untersucht. Die beste Mietrendite dieser
Boom-Städte verspricht mit durchschnittlich 4,28 Prozent pro Jahr Potsdam, gefolgt von Flensburg mit
4,20 Prozent und Offenbach am Main mit 3,88 Prozent. Bewertung auch für konkrete Objekte mit
Standortangabe! Der Mietrenditeatlas ermittelt aus den Angaben zum Kaufpreis, zur Wohnfläche und zur
Kaltmiete die Brutto-Mietrendite einer Immobilie. Baufi24 stellt die drei Tools Kaufpreisatlas, Mietpreisatlas
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sowie Renditerechner kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung. Nach einer pauschalen Ermittlung
des Werts eines Hauses oder einer Wohnung kann der Kunde zudem auf eine detailliertere Berechnung
zugreifen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. "Wir machen Immobilienfinanzierung so einfach wie
möglich. Dazu gehört eine qualifizierte Einschätzung darüber, ob sich der Immobilienkauf an einem
bestimmten Standort für Kaufinteressenten lohnt", erklärt Tomas Peeters. Die kürzlich gelaunchten
Rechner schaffen dabei größtmögliche Transparenz über den Immobilienmarkt in Deutschland.
16.04.2021 LaSalle E-REGI erwirbt Projektentwicklung „Lacus Quartier“ in Berlin
LaSalle Investment Management („LaSalle“) hat mit der Akquisition des Projekts „Lacus Quartier“ das
erste Wohninvestment für seinen paneuropäischen Fond LaSalle E-REGI („der Fonds“) getätigt. Die
Anlage verfügt über 230 Wohneinheiten und soll im April 2021 fertiggestellt werden. Verkäufer des Objekts
ist das Unternehmen BUWOG. Das Objekt befindet sich in einem ruhigen und familienfreundlichen Teil
des aufstrebenden Ortsteils „Weißensee“ in Berlin-Pankow. Die Umgebung profitiert von ihrer Nähe zum
beliebten und in den letzten Jahren stetig expandierenden Ortsteil Prenzlauer Berg. Pankow ist der
bevölkerungsstärkste Bezirk Berlins mit einem prognostizierten Bevölkerungswachstum von mehr als 10
Prozent bis 2030. Uwe Rempis, Geschäftsführer und Fondsmanager des LaSalle E-REGI, sagt: „Die
Akquisition des ‚Lacus Quartier‘ ist ein wichtiger und logischer nächster Schritt in der Anlagestrategie des
LaSalle E REGI. Unser Fokus ist die weitere Diversifizierung mit dem Ziel, einen langfristig stabilen
Cashflow aus den wachstumsstärksten Städten Europas für den Fonds zu generieren. Ich bin überzeugt
davon, dass diese hochwertige Neubau-Entwicklung in Berlin die perfekte Investition für den E REGI ist,
mit der wir eine solide und werthaltige Grundlage für das weitere Engagement des Fonds im Bereich
Residential schaffen.“ Andreas Wesner, Head of Investment Germany bei LaSalle, kommentiert: „Wir
freuen uns sehr, dass wir im vergangenen Jahr die Strategie unserer Fonds zur Erhöhung des Anteils an
Wohnimmobilien im Portfolio umsetzen konnten. Die Assetklasse Wohnen wird auch im Jahr 2021 ein
wichtiger Teil unserer übergreifenden Investitionsstrategie bleiben. Nach dem Erwerb eines Wohnobjekts
in der Lindenstraße in Berlin-Kreuzberg im September 2020 für unseren Fonds Encore+ konnten wir nun
mit dem ‚Lacus Quartier‘ unseren Residential-Track-Record weiter stärken.“ LaSalle wurde von Mayer
Brown LLP (Legal), Witte Projektmanagement (Technical), KPMG (Tax) und CBRE (Buy-Side-Advice)
beraten. Der Verkäufer wurde von Luther LLP (Legal) und BNP Paribas Real Estate GmbH (Transaction
Broker) beraten.
16.04.2021 BlueRock Group baut Präsenz im Berliner Wohnungsmarkt weiter aus
Die Immobilien-Investment-Boutique BlueRock Group hat insgesamt 13 Wohngebäude in der deutschen
Hauptstadt erworben. Das Schweizer Unternehmen investiert damit 112 Millionen Euro in das eigene
Berlin-Wohnimmobilien Portfolio. Die Gebäude in zentraler Lage umfassen eine Gesamtmietfläche von
rund 25.000 m² verteilt auf 326 Wohn- und 25 Gewerbeeinheiten und werden für einen hohen zweistelligen
Millionenbetrag saniert. Bei der Transaktion und Strukturierung stand der BlueRock Group die
Wirtschaftsprüfgesellschaft PWC steuerlich beratend zur Seite. Als Finanzierungsberater war die FAP
Finance tätig. Lokal wird die BlueRock Group von der MB Advisors begleitet, die die Strategie zurzeit
hauptsächlich im Einkauf verstärkt. Es handelt es sich bei den Objekten vorwiegend um Gebäude aus der
Gründerzeit in den Bezirken Wedding, Neukölln, Moabit, Charlottenburg, Prenzlauer Berg und
Schönenberg. Die 25 vorwiegend im Erdgeschoss gelegenen Gewerbeeinheiten bieten Flächen von 20 bis
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300 m². Die Hauptstadt-Offensive ist mit diesen Ankäufen noch nicht abgeschlossen: Es sind weitere
Investitionen im gleichen Ausmaß in Planung. Das Berlin-Portfolio der BlueRock Group hat ein geplantes
Investitionsvolumen von bis zu 300 Millionen Euro. Investoren sind Familiy Offices aus Europa und
institutionelle Investoren. «Als wir geplant haben, neben unserer langjährigen Erfahrung mit
Büroimmobilien auch im Bereich deutscher Wohnimmobilien zu investieren, war für uns sofort klar, dass
es in Berlin sein soll. Die moderne Stadt ist einer der attraktivsten Immobilienstandorte in Europa - eine
Weltmetropole, die jeder Krise standhält und sich ständig weiterentwickelt. Wir wollen ein Teil dieser
lebendigen Entwicklung sein. Da in zentralen Lagen kaum noch gebaut werden kann, eröffnen
Bestandsgebäude eine spannende Alternative», berichtet Ronny Pifko, Managing Partner und
Mitbegründer der BlueRock Group.
16.04.2021 Starker Logistikmarkt Berlin Q1 2021: Hohe Abvermietung von Citylogistik-Flächen und
Gewerbeparks
Der Jahresauftakt ist dem Berliner Industrie- und Logistikmarkt 2021 hervorragend gelungen. Insgesamt
sind von allen Marktteilnehmern 155.000 m² Industrie- und Logistikflächen vermittelt worden, hat das
Immobilienberatungsunternehmen Realogis ermittelt. Damit hat der Markt deutlich gegenüber dem
Jahresbeginn 2020 von 100.452 m² zugelegt. „Der Zuwachs von 54.548 m² beziehungsweise rund 54 %
im Vergleich zum Vorjahresquartal stellt den höchsten totalen Zuwachs der letzten fünf Jahre dar“,
berichtet Ben Dörks, Geschäftsführer der Realogis Immobilien Berlin GmbH. Gleichzeitig liegt laut
Realogis – dem führenden Immobilienberatungsunternehmen für Industrie- und Logistikflächen und
Gewerbeparks in Deutschland – das von allen Marktteilnehmern erzielte Ergebnis um 22.000 m² bzw. 16,5
% über dem zweitbesten Jahresbeginn (Q1 2017) mit damals 133.000 m². Zudem wird der langjährige 5-
Jahres-Schnitt mit 24 % auch deutlich übertroffen, der Schnitt liegt aktuell bei 124.890 m². Allein 45.000 m²
Fläche sind in den ersten drei Monaten innerstädtisch vermietet worden. „Das ist ein gutes Niveau, wenn
man die geringe Flächenverfügbarkeit kennt. Einheiten, die zur Nachvermietung bereitstanden, haben
direkt ohne einen temporären Leerstand neue Nutzer gefunden. Selbst für Neubauten, wo nicht einmal die
Stützen standen, sind im Rekordtempo Mietverträge unterzeichnet worden“, resümiert Ben Dörks. Die
beiden großen bundesweiten Trends, die Immobilien prägen – d.h. Nachhaltigkeit und
Mitarbeiterzufriedenheit – bekommt auch der Berliner Industrie- und Logistikimmobilienmarkt zu spüren.
Mietern seien, so Ben Dörks, möglichst niedrige Nebenkosten verbunden beispielsweise mit dem Einsatz
von hochwertiger Dämmung und viel natürlichem Licht sowie energiesparenden LED-Strahlern wichtig.
Immobilie und Standort entscheidend bei Mitarbeiterzufriedenheit! „Auf der Prioritätenliste der Nutzer
weit nach vorn gerückt ist die Mitarbeiterzufriedenheit. Unternehmenslenker wollen Mitarbeiterbindung
über Mitarbeiterzufriedenheit erzielen. Und hier spielt die Logistik- oder Gewerbeparkimmobilie eine
zunehmend größere Rolle“, weiß der Logistikimmobilien-Experte Dörks. Dazu zählen unterschiedliche
Angebote für die Essensversorgung ebenso wie Weiterbildungsangebote beispielsweise zu begrünten
Gemeinschaftsflächen, Sportangebote auf dem Areal sowie gemeinsame Erste Hilfe- und
Brandschutzübungen. Wichtig sei, dass sich Mitarbeiter einerseits am Standort wohlfühlen und
andererseits, dass sie ihn gut erreichen können. Ben Dörks: „Aus diesem Grund sind Immobilien innerhalb
der Stadtgrenzen so stark nachgefragt. Mitarbeiter wünschen sich immer kurze Wege von Zuhause zur
Arbeitsstätte. Wir registrieren jedoch eine große Verdrängung der Industrie an die Außenränder und
darüber hinaus. Das ist weder für die Mitarbeiter gut noch für die Ökologie.“ Als weiteren Trend hat er
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einen erhöhten Qualitätsanspruch der Mieter bei modernen Gewerbeparks ausgemacht, um ihren
Mitarbeitern ein optimales Arbeitsumfeld zu bieten. „Unternehmen beschäftigen schon lange
kaufmännische und gewerbliche Mitarbeiter an nur einem Standort. Allerdings wird es zunehmend
schwieriger kaufmännischen Nachwuchs zu finden. Ein einfaches Lagerbüro als Arbeitsstätte reicht da
nicht mehr aus. Für Nutzer wird es zunehmend wichtig, dass ihr Standort für Mitarbeiter attraktiv und
repräsentativ ist“, erklärt der Realogis-Geschäftsführer. Corona-Pandemie: Vermieter gehen gut mit
ihren Mietern um! Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie lässt sich festhalten, dass
seitens der Industrie am Berliner Standort fast keine Abgänge zu verzeichnen sind, d.h. es sind nur
marginal Flächen auf den Markt gekommen. Zudem gibt es auch wenige Corona-bedingte Kündigungen.
„Vermieter agieren gemeinsam mit ihren Mietern. Viele Eigentümer gehen in der Pandemie sehr gut mit
den Nutzern ihrer Immobilien um, beispielsweise durch Stundungen, wodurch Insolvenzen und
Kündigungen vermieden werden können. Auch erhöhen sie die Miete nicht bzw. verlangen keinen
Strafzins für die Stundungen“, hat Ben Dörks beobachtet. Verschiebung im Verhältnis Neubau/
Bestand: Laut Realogis entfielen im ersten Quartal 2021 insgesamt 61 % aller vermittelten Industrie- und
Logistikflächen auf Bestandsflächen (94.500 m²) und 39 % auf Neubauimmobilien (60.500 m²). Im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum haben hat sich damit die Vermittlung im Bestand fast verdoppelt (von
48.644 m² in Q1 2020 auf 94.500 m² in Q1 2021; +94 %), während Neubauflächen nur leicht zugelegt
haben (von 51.808 m² in Q1 2020 auf 60.500 m² in Q1 2021; + 17 %). Die Entwicklung der vergangenen
drei Monate dokumentiert zudem einen längerfristigen Trend. War das Verhältnis zwischen Bestands- und
Neubauimmobilien in Q1 2019 und Q1 2020 beinahe ausgeglichen (Q1 2019: Neubau 49 % bzw. 60.000
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m²; Bestand 51 % bzw. 63.000 m² und Q1 2020: Neubau 52 % bzw. 51.808 m²; Bestand 48 % bzw.
48.644 m²) hat sich das Verhältnis der Anteile gegenüber 2018 getauscht: im Q1 2018 lag Neubau (62 %;
69.600 m²) noch deutlich vor Bestand (38%; 43.400 m²). Flächenumsatz Stadt Berlin und Berliner
Umland - (bestehend aus Umland Nord, Umland West, Umland Süd und Umland Ost): Im Q1 2021
sind im gesamten Umland Nord, West, Süd, Ost 109.600 m² Industrie- und Logistikflächen neu vermietet
worden. Damit hat sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt (Q1 2020:
48.405 m². Bis auf den Berliner Norden haben alle anderen Umlandregionen verglichen zum schwachen
Jahresauftakt 2020 deutlich zugelegt. Größter Flächenabnehmer ist Berlin Umland Süd, die Region hat mit
52.300 m² bzw. 33,7 % für ein Plus von 7,1 % am Gesamtflächenumsatz gesorgt (Q1 2020: 26.773 m²).
Zweitplatziert ist das Berliner Stadtgebiet mit aktuell 45.400 m² bzw. 29,3 % (-22,5 Prozentpunkte; Q1
2020: 52.047 m²). Es folgt Umland Ost mit 39.000 m² bzw. 25,2 % Anteil am gesamten Flächenumsatz
kommend von nahe Null mit 932 m², bzw. einem Anteil von 0,9 % im Vorjahresquartal. Mit +24,2
Prozentpunkten hat das Umland Ost am deutlichsten an Bedeutung gewonnen. Viertplatziert ist Umland
Nord mit 16.900 m² bzw. 10,9 %, der Markt hat neben dem Stadtgebiet als einziger weniger
Flächenumsatz verzeichnet (Q1 2020: 20.700 m², -9,7 Prozentpunkte). Auf dem letzten Rang liegt Umland
West mit 1.400 m² bzw. 0,9 % am gesamten Umsatz der neu vermittelten Flächen, im Vorjahr wies der
Markt jedoch keinen Flächenumsatz auf. „Erstmals in diesem Quartal hat sich mit dem
Mietvertragsabschluss durch einen großen Automotive-Produzenten im Umland Ost zwei Anmietungen im
Umfeld des Tesla-Neubaus in Grünheide bemerkbar gemacht“, so Ben Dörks. Submärkte im Berliner
Stadtgebiet: Das Stadtgebiet Berlin (Berlin Nord, West, Süd, Ost) hat im Q1 2021 einen Flächenumsatz
von insgesamt 45.400 m² erzielt, was einem Minus von rund 13 % im Vergleich zum Vorjahresquartal
entspricht (52.047 m²). Stärkster Submarkt ist Berlin West mit einem Anteil von 43,4 % (19.700 m²), der als
einziger mit +12,8 Prozentpunkten seine Bedeutung ausbauen konnte (Q1 2020: mit 15.907 m²
zweitplatziert). Berlin Süd landet mit 12.800 m² bzw. 28,2 % auf Platz 2 und muss einen
Bedeutungsverlust von -8,3 Prozentpunkten hinnehmen (Q1 2020: mit 18.995 m² erstplatziert). Weiterhin
auf dem dritten Platz liegt Berlin Ost mit 10.000 m² bzw. einem Anteil von 22 % und -1,1 Prozentpunkte
gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Q1 2020: 23,1 % bzw. 12.025 m²). Letztplatziert bleibt Berlin Nord mit
lediglich 2.900 m². Dieser Submarkt spielt fast keine Rolle und verliert sogar gegenüber dem Vorjahr noch
mit -3,4 Prozentpunkten etwas an Bedeutung (Vorjahr: 5.120 m², bzw. Anteil von 9,8 % am Berliner
Stadtgebiet). Flächenumsatz nach Branchen: Die erstplatzierte Branche Industrie/ Produktion gewinnt
mit +25 Prozentpunkten am deutlichsten hinzu und rangiert aktuell bei 65.900 m². Mit einem Anteil von 17
% bzw. 17.383 m² war sie in Q1 2020 noch drittplatziert. Weiterhin auf Rang 2 liegt Logistik/Spedition, die
mit 49.900 m² einen Anteil von 32 % am Gesamtgeschehen auf sich vereint und damit den anteiligen
Flächenumsatz um +5 Prozentpunkte im Vorjahresvergleich erhöht (Q1 2020: 26.970 m²). Der Handel
büßt mit -26 Prozentpunkten am deutlichsten von allen Branchen hinsichtlich der Flächenabnahme ein und
kommt in den ersten Monaten nur auf 27.900 m² bzw. einen Anteil von 18 % (Q1 2020: 44 % bzw. 44.036
m²). Beim näheren Blick auf das Verhältnis des konventionellen Handels zum E-Commerce/ Online-
Handel wird eine Verschiebung sichtbar. Insgesamt hat der Online-Handel/E-Commerce im
Quartalsvergleich Q1 2020 zu Q1 2021 um +14.172 m² zugelegt, was aber durch das schwache
Abschneiden des stationären Einzelhandels mit einem Rückgang von -30.308 m² negativ überkompensiert
worden ist. So entfallen im Q1 2021 71 % bzw. 19.800 m² des Flächenumsatzes auf dem E-Commerce/
Online-Handel und 29 % 8.100 m² auf den analogen Handel. Zum Vergleich: Im Q1 2020 entfiel noch 87
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% des Flächenumsatzes (38.408 m²) auf den „Brick and Mortar“-Handel und 13 % bzw. 5.628 m² auf den
E-Commerce/ Online-Handel. Weiterhin Viertplatziert war die Sammelkategorie Sonstiges mit 11.300 m²
bzw. einem Anteil von 7 % (Q1 2020: 12.063 m²). Flächenumsatz nach Größenklassen: Im ersten
Quartal 2021 hat Realogis insgesamt 43 Mietvertragsabschlüsse registriert. Den größten Anteil hat die
Flächenkategorie zwischen 5.001 bis 10.000 m² mit 33 % bzw. 51.200 m² beigesteuert, was einem Plus
von 18 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht (Q1 2020: 14 % bzw. 14.204 m²) und sechs
Vertragsabschlüssen geschuldet ist. Auf die Kategorie der Großflächen ab 10.001 m² entfallen zwei
Abschlüsse (5 %), die für einen Anteil von 25 % bzw. 39.200 m² verantwortlich sind (-9 Prozentpunkte zu
VJ-Anteil von 35 % bzw. 34.931 m²). „Den größten Anteil zum hohen Quartalsergebnis haben kleine und
mittlere Flächen bis 5.000 m² beigetragen, die damit ihre große Bedeutung für den Berliner Markt
unterstreichen“, erklärt Ben Dörks. Von den von Realogis registrierten 43 zwischen Januar und März 2021
abgeschlossenen Mietverträgen entfallen allein 35 auf diese Kategorie und damit 81 % aller Abschlüsse.
Zusammen sind sie für fast 65.000 m² bzw. 42 % am Gesamtumsatz verantwortlich. Im Detail stellt die
Kategorie 3.001 bis 5.000 m² mit 7 Abschlüssen (16 %) einen Anteil von 19 % bzw. 28.900 m² (Q1 2020:
21 % bzw. 21.039 m²), die Kategorie 1.001 bis 3.000 m² mit 17 Abschlüssen (40 %) einen Anteil von 18 %
bzw. 28.100 m² (Q1 2020: 15 % bzw. 15.073 m²) sowie Kleinstflächen unter 1.000 m² mit 11 Abschlüssen
einen Anteil von 5 % bzw. 7.600 m² (Q1 2020: 15 % mit 15.204 m²). Die letztplatzierte Kategorie fiel am
deutlichsten an Bedeutung mit -10 Prozentpunkten am anteiligen Flächenumsatz. Mietpreise (Spitzen-
und Durchschnittsmiete): In den ersten Quartalen der vergangenen fünf Jahre legte die Spitzenmiete
fast ausschließlich zu. Die aktuelle Spitzenmiete von 7,20 €/m² stellt vorläufig den Rekordwert dar und
übertrifft den 5-Jahresschnitt von 6,44 €/m² um 11,8 %. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist der Mietzins
jedoch nur um moderate 2,9 % gestiegen. Zum Vergleich: Den deutlichsten Zuwachs in der Spitzenmiete
für Industrie- und Logistikimmobilien verzeichnete der Berliner Markt von Q1 2017 auf Q1 2018, wo der
Zuwachs kommend von 4,90 €/m² um satte 28,6 % auf 6,30 €/m² betrug. Im Folgejahr zog der Mietzins für
hochmoderne Immobilien noch um 7,9 % auf 6,80 €/m² an. Auch für die Durchschnittsmiete stellt Q1 2021
mit 5,90 €/m² den vorläufigen Spitzenwert dar, welcher den 5-Jahresschnitt von 5,30 €/m² um 11,3 %
übertrifft. Auch hier fand im Q1 2018 der deutlichste Anstiege mit 26,8 % von 4,10 €/m² im Q1 2017 auf
5,20 €/m² statt. Wesentliche Umsatzbringer: Gestamp: 20.500 m², Neugeschäft/Erweiterung, Industrie/
Produktion 2. SAS: 17.500 m², Neugeschäft/Erweiterung, Industrie/ Produktion 3. Halla: 9.700 m²,
Neugeschäft/Erweiterung, Industrie/ Produktion.
16.04.2021 Berliner Büromarkt: Robustes Jahr, aber fernab von alten Rekorden
Der Berliner Büromarkt hat sich im Corona-Jahr 2020 insgesamt als robust erwiesen. Nach einem starken
Jahresendspurt mit allein 225.000 Quadratmetern Flächenumsatz im vierten Quartal lag der Jahresumsatz
bei 730.000 Quadratmetern. Dies entspricht gegenüber dem Rekordjahr 2019 einem spürbaren Rückgang
um 30 Prozent. Gleichzeitig blieb Berlin ungeachtet der Pandemie deutschlandweit der aktivste
Vermietungsmarkt. Die Leerstandsrate stieg zum Jahresende leicht auf 1,8 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent),
während Spitzenmiete (39,00 Euro pro Quadratmeter) und Spitzenrendite (2,6 Prozent) stabil blieben.
„Berlin hat seine Standortattraktivität im Verlauf der Pandemie bewahrt und ist bei Büroinvestoren wie
Mietern weiterhin gefragt. Die Leerstandsrate dürfte 2021 noch ein wenig ansteigen, was dem Markt bei
ihrem niedrigen Ausgangswert aber ganz guttut“, sagt Marcus Buder, Bereichsleiter für Gewerbliche
Immobilienfinanzierung bei der Berliner Sparkasse. Im dritten Quartal hatte sich noch die Zurückhaltung
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als Folge des ersten Lockdowns spürbar gemacht. Im vierten Quartal blieb der Markt dann in der
Aufwärtsbewegung. Maßgeblich geprägt war das Jahresergebnis wie in den Vorjahren von wenigen
Großprojekten: Die mit Blick auf die Fläche größten Abschlüsse waren Anmietungen der Deutschen
Rentenversicherung im „CULE“ an der Spree, gefolgt von der Deutschen Bahn AG im „EUREF-Campus“
und der Berliner Sparkasse im Bürocampus „Square 1“ in Adlershof. Mieter und Käufer setzen auf
nachhaltige Immobilien! Nachhaltigkeit im Bauen und die Bedeutung für den Berliner Büromarkt sind
Schwerpunkt des aktuellen Marktberichts. Zu Green Bonds in der Immobilienfinanzierung, zum Potenzial
von Holz- und Hybridbauweise und zum Markt für Green Buildings kommen im Bericht verschiedene
Experten aus Finanzierung und Projektentwicklung zu Wort, unter anderem von Berlin Hyp, EDGE und
UTB Projektmanagement. Beim Trend grüne Zertifikate sprechen die Zahlen für sich: der Anteil
zertifizierter Immobilien in Berlin steigt seit 2017 kontinuierlich an und nähert sich mittlerweile der Schwelle
von 60 Prozent. Wie der Marktbericht aufzeigt, bleiben energetische Sanierungsmaßnahmen im Berliner
Bestand hingegen eine Herausforderung – und damit auch ein im Pariser Abkommen definiertes Klimaziel:
bis 2050 soll der Immobilienbestand in Deutschland nahezu klimaneutral sein. „Zertifikate sind ein
Anzeichen für hohe Wertstabilität der Projekte und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit gerade unter
bonitätsstarken Mietern. Sie sind bei der Kreditvergabe deshalb ein relevantes Kriterium“, erläutert Marcus
Buder und ergänzt: „Auch für Bestandshalter sind Zertifikate attraktiv, denn wer nachweist, wie gut sein
Objekt dasteht, kann sich am Markt eine bessere Position verschaffen. Ob bei der Entscheidung für einen
Kauf oder einen Mietvertrag: Nachhaltigkeit von Gebäuden ist kein Nischenthema mehr, sondern kann im
Wettbewerb den Unterschied machen.“
16.04.2021 Berliner Mietdeckel gestoppt: Neue Freiheiten für Investoren im Immobilienrausch?
„Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu
bedienen.“ Das riet schon Immanuel Kant. Das Karlsruher
Expertengericht scheint sich daran erinnert zu haben. So
wurde jüngst der rot-rot-grüne Berliner Senat von Karlsruhe,
wie die Fachleute erwartet haben, in die Schranken
verwiesen. Der einstige Beschluss zum Mietendeckel ist
verfassungswidrig und damit nichtig. Ein Kommentar von
Michael F. Legnaro Gesellschafter und Geschäftsführer der
Agora Advice und Agora Invest. Schon Minuten nach der
Verkündigung der Beschlussfassung sind die
Immobilienaktien kräftig gestiegen. Eine Sorge für die
Immobilienwirtschaft weniger – oder? Es lohnt sich ein
genauerer Blick auf das Urteil: Karlsruhe hat sich nicht darauf bezogen, dass die Inhalte und Regelungen
des Gesetzes aus der sozialistischen Mottenkiste verfassungswidrig sind, sondern nur darauf, dass die
Regelungskompetenz nicht beim Berliner Senat liegt. Die Landesregierung kann eine solche Regelung
nicht treffen, da der Bund bereits mit der Mietpreisbremse 2015 tätig wurde. Eine inhaltliche Überprüfung,
etwa ob der Gesetzgeber so stark in die Eigentümerrechte eingreifen und die Vertragsfreiheit aufheben
darf, hat Karlsruhe nicht vorgenommen. Was folgt jetzt daraus? Zentrale Thesen und Fragen: Zuerst wird
eine Beruhigung in der Immobilienwirtschaft eintreten. Man kann nunmehr sicher sein, dass politisch und
ideologisch einseitige Regelungen in den Bundesländern nicht mehr beschlossen werden. Aber: Inwieweit
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erfolgt nunmehr eine Nachbelastung der entgangenen Mieten für die Vermieter – ist womöglich der
Berliner Senat in Regress zu nehmen? Wird die Begrenzung der Mietpreise durch staatlichen Eingriff nun
Thema für den Wahlkampf 2021? Hierbei darf man nicht vergessen, dass ursprünglich die SPD dieses
Thema positioniert hat, die Linken und Grünen auf diesen Zug aufgesprungen sind. Ich erwarte, dass wir
im Bereich Wohnimmobilien weiterhin damit rechnen müssen, dass dies ein Thema bleibt, auch wenn
Experten der Meinung sind, dass eine solche Regelung ökonomisch wie baupolitisch sehr schwierig ist.
Immobilienblase – bedrohlich oder berechenbar? Des Weiteren will ich ein Thema aufgreifen, das
regelmäßig in Märkten mit Preissteigerungen auftaucht und Schrecken verbreitet: die vermeintliche
Immobilienblase. Gerne erinnert man sich an das Platzen einer Immobilienblase, ausgehend von den
USA, ausgehend vom Jahr 2007 – und verwechselt bewusst Spekulation mit einer fundamental
unterlegten Marktentwicklung. Zur Bewertung greife ich auf vier wesentliche Kriterien zurück: 1. Kaufen
institutionelle wie private Investoren Immobilien direkt oder indirekt zur Spekulation – oder als
Anlage? Institutionelle Investoren engagieren sich im deutschen Immobilienmarkt über direkte und
indirekte Investoren, um den Zinsrückgang bei festverzinslichen Wertpapieren durch ein stabiles
Anlagegut zu ersetzen. Hierbei engagieren sie sich langfristig und erzielen nachhaltige Mieterträge, die
oberhalb der Zinsstruktur liegen. Verbriefungsstrukturen, wie wir sie aus den 2000er-Jahren kennen,
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stehen nicht im Vordergrund. Private Haushalte nutzen die Niedrigzinsphase, um über
Immobilieneigentum eine langfristige Anlage zu erwerben. Im Jahr 2020 ist die Sparquote der privaten
Haushalte nochmals gestiegen, so wie das Gesamtvermögen. Ebenso wie bei den institutionellen
Investoren sucht diese Liquidität nach Anlage. Zudem verbindet der Immobilienkauf den Anlagecharakter
mit einem persönlichen Nutzen (Steigerung der Wohnqualität und Absicherung fürs Alter). Die niedrigen
Zinsen auf der Kreditseite und die Nullzinsen bei der Anlage unterstützen diese Entwicklung. Hinzu
kommt, dass die Eigentumsquote bei privaten Haushalten in Deutschland im europäischen Vergleich
niedrig ist. 2. Zeigen fundamentale Daten erhöhte Preiseinbrüche an? Im Segment Wohnimmobilien
haben sich die Preise für neuen Wohnraum über das Jahr 2020 und im ersten Quartal 2021 weiter erhöht.
Jedoch verzeichnen bestimmte Preissegmente geringere Zuwachsraten. Die fundamentalen Gesamtdaten
sprechen eindeutig gegen einen bevorstehenden Preiseinbruch. Die Nachfrage nach neuem Wohnraum
übersteigt weiterhin das vorhandene Angebot und diese Lücke ist auch über die erhöhte Neubautätigkeit
im letzten Jahr nicht geschlossen. Aufgrund der Zunahme der Anzahl der privaten Haushalte und der
Angebotslücke erwarten wir hier vor 2025 keine fundamentale Veränderung. 3. Wie entwickelt sich das
Kreditvolumen? Das Baufinanzierungsvolumen hat deutlich zugenommen – und in 2020 einen neuen
Höchststand erreicht (s. Grafik). Dennoch hat die Verschuldungsquote nicht zugenommen, welches ein
wesentlich wichtigerer Indikator für das Risiko ist. Der Volumenausweitung steht gegenüber, dass durch
die niedrigen Kreditzinsen die Belastung bzw. Tragfähigkeit der Haushalte oder Investoren nicht höher,
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sondern niedriger bzw. besser geworden ist. 4. Wie entwickelt sich das Risikobewusstsein der
Kreditgeber? Auch hier lohnt sich ein Vergleich mit den Vorgängen im Zuge des Jahres 2007. Signifikant
war, dass Kreditausleihungen stattgefunden haben, die den Wert der Immobilie deutlich überstiegen
haben. Loan to Values (LTV) von mehr als 120 Prozent waren üblich und wurden auch ohne zusätzliche
Sicherheiten gewährt. Die Laufzeiten der Kredite wurden deutlich ausgeweitet. Sowohl der Kreditnehmer
wie der Kreditgeber haben auf weitere Preissteigerungen spekuliert. Banken und sonstige Kreditgeber
legen heute auch aufgrund der erhöhten Risikoanforderungen der Aufsichtsbehörden wesentlich strengere
Kriterien an – die durchschnittlichen LTV`s bewegen sich im Bereich 60 bis 80 Prozent. Die
durchschnittlichen Laufzeiten über alle Baufinanzierungen liegen bei zehn Jahren. Die Margen auf das
implizierte Risiko sind ebenfalls ausgeweitet worden (s. Grafik). Damit sind das Risikopotenzial und das
Ausfallrisiko im Kreditportfolio der Banken deutlich geringer. Mein Fazit: Eine Immobilienblase kann nur
entstehen, wenn Spekulationen und der Verlust von Risikobewertungen die Preise antreiben. Dies ist
bislang für den deutschen Wohnungsmarkt durch keine Daten erkennbar. Das Anlegerverhalten, die
Leerstandsraten, die Finanzierungsvolumina und -kriterien zeigen eine fundamental unterlegte
Preisentwicklung.
17.04.20„Der Irrweg “Mietendeckel“ ist am Ende – bestraft werden andere!“
Das Land Berlin ist – nicht unerwartet – mit der Einführung des Mietendeckels gescheitert: Das
Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahme für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Eine gute
und richtige Entscheidung. Dennoch will keine rechte Freude aufkommen, denn die Zeche müssen
andere, nämlich Mieter und Wohnungssuchende zahlen! Der Mietendeckel als rasante Steigerung der auf
Bundesebene eingeführten Mietpreisbremse ist wie erwartet nicht nur verfassungswidrig, sondern er ist
nachweislich genauso untauglich, um Wohnraum für breite Kreise bezahlbar zu machen. Dazu hätte es
nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedurft, Sachverstand anstatt Ideologie hätte
gereicht. Tatsächlich hat der Mietendeckel zu einem deutlichen wohnwirtschaftlichen Investitionsrückgang
in Berlin geführt, und zwar sowohl in den Wohnungsneubau, in die Bestandsanierung, als auch am
Investmentmarkt. So ging 2020 der Geldumsatz durch Verkäufe von Mehrfamilienhäusern binnen
Jahresfrist um rund 20% zurück. Dass der Berliner Senat in dieser Frage Schiffbruch erlitten hat, ist das
eine. Viel schlimmer ist, dass tausende Mieter hierfür nun die Zeche, nämlich Mietnachforderungen,
zahlen müssen. Für viele, die im Vertrauen in die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses hierfür keine oder
keine ausreichenden Rückstellungen gebildet haben, ist das besonders in der Corona-Krise eine
privatwirtschaftliche Katastrophe! Und für die Wohnungssuchenden hat sich das bezahlbare Mietangebot
auch nicht vergrößert – ganz im Gegenteil! Statt endlich einzusehen, dass erschwingliches Wohnen für
breite Mieterkreise allein durch nachhaltig konsequente Erhöhung des räumlich bedarfs- und vor allem
einkommensgerechten Angebotes möglich wird, halten das die Initiatoren des Mietendeckels für den
falschen Ansatz. Tatsächlich bauen weder Mietendeckel, Mietpreisbremse, Bestellerprinzip und schon gar
nicht ständige Grunderwerbsteuererhöhungen – auch hier „glänzte“ Berlin 2007 als “Pionier“ mit der
bundesweit ersten Erhöhung – eine einzige neue Wohnung. Vielmehr hält gerade in wirtschaftlich
prosperierenden Wachstumsregionen die arbeitsplatzorientierte Zuwanderung an und führt zur steigenden
Wohnungsnachfrage. Ohne die seit Jahren überfällige markante Erweiterung des dortigen
Wohnungsangebotes verschärft sich zwingend die Angebotsknappheit mit der Folge, dass Haushalte mit
geringeren oder mittleren Einkommen zunehmend mit Besserverdienenden um die gleiche Wohnung
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konkurrieren. Dies benachteiligt vor allem breite, finanziell schwächer gestellte Bevölkerungsschichten!
Schluss mit der populistischen Irreführung von Wählern und Konsumenten! Was stattdessen in den
Wachstumsregionen dringendst benötigt wird, sind nachhaltig wohnbaufördernde Maßnahmen, gezielt
wohungsbaubeschleunigendes Planungs- und Baurecht und die Bereitstellung
wohnungsbaupreisgerechter Baugrundstücke und Areale seitens der öffentlichen Hand. Deshalb: Zeitnahe
Schließung der Angebotslücke durch gezielten, erschwinglichen Wohnungsbau statt Dirigismus in Form
wohnungsbaupolitischer Fehlsteuerungen!
17.04.2021 Mietendeckel ist nichtig, wird die Gerichte aber weiter beschäftigen
Am 25. März hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Vereinbarkeit des Berliner MietenWoG
(„Mietendeckel“) mit dem Grundgesetz entschieden. In seiner am 15. April verkündeten Entscheidung
erklärte der Zweite Senat des BVerfG die Berliner Regelungen über die zulässige Miethöhe für nichtig, weil
dem Land Berlin die notwendige Gesetzgebungskompetenz fehlt. „Die Entscheidung ist überzeugend und
entspricht unserer Einschätzung“, erläutert Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Schultz, Partner bei Müller
Radack Schultz. „Das Land Berlin ist gesetzgeberisch tätig geworden, obwohl der Bund die einschlägigen
Rechtsfragen der zulässigen Miethöhe in den zurückliegenden fünf Jahren mehrfach einer Regelung
zugeführt hat. Das ist klar unzulässig und vom BVerfG auch ohne jeden Zweifel ausgesprochen worden.
Die Entscheidung ist bereits deswegen uneingeschränkt zu begrüßen, weil sie eine Zersplitterung des
Mietrechts in Deutschland verhindert.“ Infolge der Nichtigkeit des Gesetzes fehle entsprechenden
Bescheiden, die Bezirksämter in den zurückliegenden Monaten verschiedenen Vermietern zugestellt
hatten, die Rechtsgrundlage, ergänzt Rechtsanwalt Sven Häberer, ebenfalls Partner bei Müller Radack
Schultz. „Rechtsmittelfristen, auch gegen bereits ergangene Entscheidungen des Verwaltungsgerichts,
sollten von den Betroffenen aber unbedingt gewahrt werden.“ „Probleme haben diejenigen Vermieter, die
bei ihren Mietverhältnissen die Vorgaben des Berliner MietenWoG eingehalten haben, ohne im Vertrag
entsprechende Vorkehrungen für den Fall einer Nichtigkeit des Gesetzes zu treffen“, hebt Prof. Dr. Martin
Häublein, of counsel bei Müller Radack Schultz, hervor. Ob Vermietern das Recht zustehe, die
betreffenden Vereinbarungen nunmehr anzupassen oder sich gar davon zu lösen, sei unklar. Selbst in den
Fällen, in denen Vermieter in ihre Mietverträge Klauseln aufgenommen haben, die für den Fall der
Nichtigkeit des Gesetzes eine höhere Miete garantieren sollen („Schattenmieten“), dürfte es oft Streit
geben, meint Häublein. „Es liegen bereits verschiedene Veröffentlichungen vor, die meinen, derartige
Klauseln seien selbst im Falle einer Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels unwirksam, weil sie gegen das
AGB-Recht oder die Vorgaben des Miethöherechts des BGB verstoßen.“ Dr. Michael Schultz betont, dass
hier jeweils im Einzelfall geprüft werden muss, ob die entsprechende Regelung wirksam vereinbart wurde.
18.04.2021 Berliner Mietendeckel – Experiment beendet!
Stefan Bielmeier - Vorstandsmitglied und CIO, DZ PRIVATBANK: Das
Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Dies ist für ein auf
die soziale Marktwirtschaft aufbauendes Wirtschaftssystem eine sehr gute
Nachricht. Damit wird aber leider wieder mal gezeigt, dass wirtschaftlicher
Sachverstand nicht immer da ist, wo er sein sollte. Der Mietendeckel in Berlin trat im
Februar 2020 in Kraft. Die Zielrichtung war, den starken Mietpreisanstieg in Berlin
zu stoppen. Dafür wurde eine Obergrenze für Mieten in Höhe von 11,54 Euro
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(Kaltmiete pro Quadratmeter) eingeführt. Damit wurden die Preismechanismen außer Kraft gesetzt, was
natürlich deutliche Folgen auf den Berliner Wohnungsmarkt hatte. Die absehbaren Folgen traten relativ
schnell ein. Das Angebot an Mietwohnung ging zurück, zudem kam es zu einer deutlich spürbaren
Investitionszurückhaltung. Die Wohnraumknappheit nahm entsprechend schnell zu. Die Folgen des
Mietendeckels waren alles andere als überraschend und folgten den marktwirtschaftlichen Prinzipien. Für
die Zukunft kann man nur hoffen, dass ähnliche Experimente nun endgültig beerdigt werden und dass sich
die Politik bei solchen Fragenstellungen mehr auf wirtschaftlichen Sachverstand stützt. Die Soziale
Marktwirtschaft hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten bewährt - man sollte diese also stärken
und nicht mit politischen Prestigeprojekten und Klientelpolitik schwächen.
19.04.2021 POP UP SALE FASHIONOW eröffnet in Berlin - Neuer Mieter für Immobilie auf der
Wilmersdorfer Straße
Die AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat das Geschäftshaus Wilmersdorfer Straße 124 in
Berlin vermietet. Die Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg* Düsseldorf wird hier in Kürze unter dem
Namen „POP UP SALE FASHIONOW“ ein Sortiment aus 400 Modemarken für Damen und Herren zu
reduzierten Preisen anbieten. Die Verkaufsfläche misst rund 1.200 m² verteilt auf zwei Etagen. Vormieter
der Fläche war C & A. Die Eröffnung für das temporäre Outlet, gelegen in zentraler 1A - Einkaufslage, ist
derzeit für den 22. April geplant. Vermieter des Geschäftshauses Wilmersdorfer Straße 124 ist die AXA
Investment Managers Deutschland GmbH. JLL war im Rahmen eines exklusiven
Alleinvermietungsauftrags beratend für die AXA tätig und hat die Anmietung vermittelt.
19.04.2021 BAUWERT beginnt mit Bau von Bürocampus in Berlin-Adlershof
Die Bauwert Aktiengesellschaft hat mit den Arbeiten am Bürocampus SQUARE 1 in Berlin-Adlershof
begonnen. Geplant sind zwölf Einzelgebäude mit einer Gesamtfläche von rund 140.000 Quadratmetern.
Das Projekt SQUARE 1 entsteht im Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof (WISTA) und in
direkter Nachbarschaft zum Campus der Allianz. Neben modernen Büroflächen für eine Multi-Tenant-
Nutzung sind auch Cafés, Einkaufsmöglichkeiten und Kinderbetreuung sowie Sport- und
Naherholungsangebote vorgesehen. Die Gesamtfertigstellung ist für 2025 geplant. „Anspruchsvolle Vielfalt
leitete uns auch bei der Auswahl der Architekten. Mit Eller + Eller, Tchoban Voss und Grüntuch Ernst sind
gleich drei renommierte Architekturbüros für die Konzeption des SQUARE 1 verantwortlich. Die Gestaltung
der Außenanlagen liegt in den Händen des Landschaftsarchitekturbüro Topotek 1“, sagt Dr. Bernd
Schade, Vorstand der Bauwert Aktiengesellschaft. „Den künftigen Nutzern aus dem Tech- und
Finanzierungsbereich ermöglichen wir flexibles und kreatives Arbeiten in modernen Office-Landschaften.
Mit den modularen und vernetzten Räumen bieten wir Möglichkeiten für informelles Arbeiten und Konzepte
zur Vereinbarkeit von Job und Privatem am Standort mit der größten Wachstumsdynamik Deutschlands.“
Adlershof, im Süd-Osten Berlins, ist Deutschlands führender Technologie- und Wissenschaftspark und
Berlins größter Medienstandort. Internationale Forschungseinrichtungen und naturwissenschaftliche
Institute, wie die Humboldt-Universität, sowie mehr als 1.200 Firmen, von Startups bis zu Konzernen,
haben sich hier angesiedelt. Erster Mieter in SQUARE 1 ist die Berliner Sparkasse, die bereits im
vergangenen Herbst einen Mietvertrag über 22.300 Quadratmeter oberirdische und 2.600 Quadratmeter
unterirdische Fläche unterschrieben hat. Der Einzug ist für das erste Quartal 2024 geplant. „Die
Vermietung vor Baubeginn ermöglicht uns, die jeweiligen Flächen genau auf die Nutzerbedürfnisse
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auszurichten“, sagt Schade. „So entstehen für die Sparkasse maßgeschneiderte, moderne und effiziente
Büroflächen mit einer Gebäudezertifizierung in DGNB Gold.“ Mit weiteren Interessenten sei man bereits in
Verhandlung. SQUARE 1 zeichnet sich durch eine hervorragende Anbindung an das Straßenverkehrsnetz
und den öffentlichen Personennahverkehr aus. Der S-Bahnhof Johannistahl und eine Tramhaltestelle
befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Innenstadt ist in 20 Minuten erreicht. Die nur 5 Minuten entfernte
Autobahnzufahrt Adlershof ermöglicht es, in rund 15 Minuten zum Flughafen BER zu gelangen und sorgt
damit für eine optimale Erreichbarkeit. E-Ladestationen für Elektro-Autos und E-Bikes runden das
Mobilitätskonzept ab. Ein Radschnellweg ist ebenfalls geplant.
19.04.2021 Berlin: Fast 100.000 m² für Büros und Wohnen beim Hauptbahnhof möglich
Annähernd 60.000 m² BGF für Büros und bis zu 32.000 m² BGF für Wohnungen könnten westlich vom
Berliner Hauptbahnhof entstehen. Davon sind 13.200 m² für die Polizei eingeplant, die auf dem 3,9 ha
großen Gelände zwischen Invalidenstraße und Alt-Moabit bis hin zur Clara-Jaschke-Straße bislang ein
Gebäude nutzt. Ein Teil des Plangebiets befindet sich in Privateigentum und ist mit einem Aldi-Markt
bebaut; der Rest gehört dem Land. Entsprechend soll das Gesamtareal gemeinsam vom Bezirk Mitte, dem
Berliner Immobilienmanagement, einem privaten Bauherrn und voraussichtlich einer
Wohnungsbaugesellschaft entwickelt werden, wie es nun in der Ausschreibung für einen Städtebaulichen
Rahmenplan heißt. Laut der Ausschreibung sind für Aldi 1.800 m² vorgesehen; am Standort des
Discounters könnten zudem 8.000 m² BGF für studentisches Wohnen entstehen. Darüber hinaus wird
geprüft, ob ein Bedarf als Schulstandort besteht; dieser könnte knapp 14.000 m² BGF umfassen.
19.04.2021 Baumaterialien werden knapp und teuer!
Bauherren könnten in Bezug auf steigende Materialpreise beim Bauen in die Röhre gucken.
Lieferengpässe und Preissteigerungen von Baumaterialien erreichen die deutschen Baustellen und sorgen
für Probleme bei Unternehmen und Bauherren. Verbraucher sollten die Lage ernst nehmen und die
nächsten Entscheidungen mit Augenmaß treffen. Darauf verweist der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).
Seit einigen Monaten haben die Preise für Baumaterialien stark angezogen. Hinzu kommen
Lieferengpässe im Zuge der Corona-Pandemie. Insbesondere die Preise für Konstruktionsholz,
Dämmstoffe und Ziegel sind teilweise um über 100 Prozent gestiegen. Ein Ende der Entwicklung ist aktuell
nicht in Sicht. Bisher nur wenig Veränderungen spürbar! Bauherren haben bisher bei laufenden
Bauprojekten nur wenig davon gemerkt. Das könnte sich jedoch bald ändern: „Große Unternehmen
können zur Zeit noch vielerorts auf Lagerbeständen zurückgreifen und weiterbauen. Kleine Betriebe, die
nach Bedarf bestellen, geraten jedoch immer mehr unter Druck“, sagt BSB-Bauherrenberater und
Vorstand Andreas May. Für Verbraucher könnte diese Situation zu unvorhersehbaren Risiken führen:
„Wenn der Bauablauf gestört wird, weil ein Gewerk aufgrund von Lieferengpässen nicht weiterbauen kann,
droht ein Bauverzug für das gesamte Projekt.“ Aufmerksam müsse man werden, wenn Unternehmen
Alternativen anbieten, um weiterbauen zu können. „Wenn eine Baufirma ein Ersatzprodukt anbietet, sollten
Bauherren dringend mit einem unabhängigen Sachverständigen prüfen, ob der Einsatz geeignet ist. Bei
unvorhergesehenen Wechselwirkungen drohen Spätfolgen und Schäden, die Bauherren teuer bezahlen
könnten“, so May. Dennoch sei im Interesse des Baufortschritts auch Kompromissbereitschaft seitens der
Verbraucher gefragt. Wann auch die Baupreise steigen! Wenn sich die aktuelle Situation langfristig
verstetigt, könnten auch die Baupreise für Bauherren steigen. Zwei bis drei Prozent Mehrkosten für den
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Bau eines Hauses sind durchaus möglich. Bauherren, die vor einem Vertragsabschluss stehen, sollten
Angebotsfristen deshalb ernst nehmen. Bei bestehenden Verträgen ist jedoch Obacht geboten. Darauf
verweist BSB-Vertrauensanwalt und Vorstand Wendelin Monz: „Ist ein Vertrag geschlossen, sind die
Preise fest vereinbart. Kostenerhöhungen unterfallen hier dem alleinigen Risiko des Bauunternehmens.“
Sofern Firmen dennoch versuchen, Bauherren zu Nachträgen zu drängen, sollte man dem entschieden
entgegen treten und einen Fachanwalt hinzuziehen. Wenn Lieferschwierigkeiten zu einem Bauverzug
führen, ist es komplizierter: „Hier kommt es darauf an, ob der Verzug durch das Bauunternehmen
verschuldet ist. Zunächst darf der Bauherr erwarten, dass fristgerecht fertiggestellt wird. Wird der
Fertigstellungstermin überschritten, muss das Bauunternehmen darlegen, dass dies unverschuldet
geschehen ist“, so Monz.
19.04.2021 Bayes Esports Solutions mietet Bürofläche in der Lichtfabrik Berlin
Die Bayes Esports Solutions GmbH hat in Berlin in der Kottbusser Str. 11, im Erweiterungsbau der
„Lichtfabrik“, rd. 924 m² Bürofläche über zwei Etagen gemietet. Vermieter ist die Nicolas Berggruen Berlin
Five Properties GmbH & Co. KG. Engel & Völkers Commercial Berlin war beratend und vermittelnd tätig.
20.04.2021 Beste Lage am Jungfernsee: PRIMUS erwirbt Grundstück in Potsdam
Die PRIMUS Immobilien AG, ein führender Berliner Projektentwickler, ist erstmals in Potsdam aktiv. Das
Unternehmen hat ein Grundstück mit einer Fläche von 17.000 Quadratmeter direkt am Potsdamer
Jungfernsee erworben. Mit dem Ankauf setzen wir unseren Expansionskurs im Premium-Segment fort“,
sagt Sebastian Fischer, Vorstand der PRIMUS Immobilien AG. PRIMUS hat derzeit Projekte in einem
Volumen von knapp 1 Mrd. Euro in der Realisierung und Vorbereitung. Hier im Entwicklungsgebiet
Jungfernsee soll ein anspruchs-
volles Wohnquartier entstehen.
„Die Lage ist sehr attraktiv für
Familien und Menschen die die
Nähe zur Natur suchen“, sagt
Fischer. „Sie profitieren von
einer ruhigen, grünen und
exklusiven Wohnlage mit
hervorragender Infrastruktur“,
ergänzt Fischer. So sind
Geschäfte, Restaurants, Kinder-
gärten und Schulen nicht weit
entfernt. Mit den öffentlichen
Nahverkehrsmitteln sind es nur
wenige Minuten in die
Potsdamer Innenstadt. Über die
Stadtautobahn oder mit der S-
Bahn sind es knapp 30 Minuten
bis zum Berliner Kurfürsten-
damm.
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20.04.2021 Treptow Köpenick - Wohnungen im Kietzer Feld genehmigt
Das Bezirksamt hat den ersten Bauabschnitt der Degewo im Kietzer Feld genehmigt, wie das
Unternehmen mitteilt. Dieser umfasst mit rund 170 Wohnungen mehr als die Hälfte der insgesamt
geplanten 300 Wohneinheiten. Anfang 2023 sollen die Wohnungen fertig sein. Im zweiten Bauabschnitt
sollen neben den etwa 130 weiteren Wohnungen eine Kindertagesstätte und eine Tiefgarage mit 150
Parkplätzen entstehen. Die BVG prüfe regelmäßig die Auslastung der Straßenbahnlinie 62 und werde bei
erkennbarem Bedarf Fahrzeuge mit einem höheren Platzangebot einsetzen. Die Anwohner befürchten
wegen des Wohnungsbaus an der Wendenschloßstraße ein zunehmendes Verkehrschaos.
20.04.2021 Treptow Köpenick – Bohnsdorf Stadt und Land startet Vermietung
Knapp 400 Neubauwohnungen in der Johannes-Tobei-Straße in Bohnsdorf sollen in den nächsten
Monaten vermietet werden. Das teilte die städtische Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land mit. „Die
Wohnungen haben bodentiefe Fenster, Terrassen mit Gartenanteil im Erdgeschoss und großzügige
Balkone oder Dachterrassen in den Obergeschossen.“ Rund die Hälfte der Wohnungen werden als
geförderte Sozialwohnungen zu einem Mietpreis von 6,50 Euro pro Quadratmeter angeboten. Sie sollen
im Zeitraum von Dezember 2021 bis September 2022 bezugsfertig werden.
20.04.2021 Immobilienklima: Frühlingsgefühle sind verflogen
Nachdem im März noch alle Zeichen auf Stimmungsaufschwung beim Deutsche Hypo Immobilienklima
standen, ist das Ergebnis der 160. Monatsbefragung unter rund 1.200 Immobilienexperten eher
ernüchternd. Gegenüber dem Vormonat sinkt das Immobilienklima im April um 2,0 % auf aktuell 77,5
Punkte. Ursache ist vor allem das nachlassende Ertragsklima. Nach drei Monaten in Folge mit positiven
Vorzeichen muss das Ertragsklima einen Verlust von 2,6 % auf 72,6 Punkte hinnehmen. Aber auch das
Investmentklima trug zu dieser negativen Entwicklung mit einem Rückgang von 1,4 % bei und steht jetzt
bei 82,6 Zählerpunkten. Hotelklima mit zweistelligem Verlust! Auch in den einzelnen Assetklassen hat
sich die Stimmung fast durchweg negativ entwickelt. Insbesondere der im Vormonat positiv betrachtete
Hotelimmobilienmarkt wird im April wieder deutlich schwächer eingeschätzt und verzeichnet einen
Rückgang um 14,2 % auf nun 27,4 Punkte. Das Büroklima (-3,6 % auf 73,3 Punkte) und das Handelklima
(-7,8 % auf 35,2 Punkte) geben nach den zweistelligen Anstiegen im Vormonat ebenfalls wieder nach.
Wiederholtes Vertrauen setzt das Panel in den Wohnimmobilienmarkt. Mit einem Plus von 2,7 % auf nun
142,6 Zählerpunkte kann das Wohnklima den vierten Monat in Folge Zuwächse verzeichnen. Der
Logistikimmobilienmarkt bleibt unangefochtener Spitzenreiter (+1,4 % auf 152,5 Punkte). Zahlen des
Monats: 142,6 Punkte: Wohnklima steigt den vierten Monat in Folge I -14,2 %: Hotelklima mit
deutlichstem Rückgang I -3,6 %: Büroklima setzt den Zick-Zack-Kurs der vergangenen Monate fort I -7,8
%: Handelklima nach zuletzt positivem Trend wieder rückläufig.
20.04.2021 Luxuswohnungen in Schöneberg: Kleine Zugeständnisse des Investors und
Forderungen an den Bausenator!
Beim umstrittenen Großbauprojekt an der Pallas-/Gleditsch-/Elßholzstraße heißt es weiterhin: Bezirk
gegen Senat. Baustadtrat Jörn Oltmann (Grüne) sieht jetzt den Bausenatoren Sebastian Scheel (Linke) in
der Pflicht. Im Wirtschaftsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung in der vergangenen Woche
sagte Oltmann: „Jetzt steht die politische Frage im Raum: Wird sich der Senator der Rechtsauffassung des
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Bezirksamtes anschließen?“ Das geschah bisher. Das bezirkliche Bauamt hatte das Vorhaben wegen
seiner Dimensionen für nicht genehmigungsfähig erklärt; über den Widerspruch des Investors muss jetzt
die Senatsverwaltung als obere Baubehörde entscheiden. Oltmann sagte im Ausschuss, der Bezirk halte
auf dem Areal einen Bau mit rund 17.200 Quadratmeter Bruttogeschossfläche für möglich; der Bauantrag
weise aber Planungen von 22.000 Quadratmetern aus. Wie ich bereits mehrfach hier berichtet habe, hatte
die Senatsbehörde in der Vergangenheit bei kleinen Änderungen Zustimmung für das Projekt signalisiert.
Die Berichte können Sie hier und hier lesen. Den Ball zurückgespielt. Dass Oltmann den Bausenator der
Linken so klar adressiert, hat seinen Grund: Die Linke im Bezirk warf dem Baustadtrat nämlich in den
vergangenen Wochen Versäumnisse vor. Er hätte bei dem Projekt ein Bebauungsplanverfahren einleiten
sollen, mit diesem hätte man regeln können, dass das Vorhaben sozialverträglich wird. Oltmann wies
dieses im Ausschuss zurück; es gebe für das Areal geltendes Planungsrecht. Vorstellungen der
Investoren. Alexander Harnisch von der Immobilienentwicklungsgesellschaft Diamona & Harnisch stellte
das Projekt im Ausschuss vor. Das Unternehmen erwarb das einstige AOK-Grundstück nach eigenen
Angaben im Jahr 2019. Das Vorhaben sei aus Sicht der Investoren baureif. Man könne sofort mit dem Bau
beginnen, man brauche nur noch die Genehmigung. Es habe zuvor positive Stellungnahmen aus der
Senatsverwaltung und dem Landesdenkmalamt gegeben. Auch die notwendigen Fällungen von Bäumen
auf und vor dem Grundstück habe das Umweltamt des Bezirks genehmigt. Ein Entgegenkommen.
Harnisch kündigte aber einen Vorschlag an, um ein Zugeständnis gegenüber dem Bezirk zu machen. Man
sei bereit, bei den strittigen 5000 Quadratmetern sozusagen die Regelungen des Berliner Modells der
kooperativen Baulandentwicklung anzuwenden. Demnach könnten 30 Prozent dieser 5000 Quadrateter für
geförderten Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werde man die nach dem Berliner
Modell vorgesehenen Ausgleichszahlungen für Kita- und Schulplätze leisten. Das Unternehmen wolle
zudem Teile der im Erdgeschoss vorgesehenen Gewerbeflächen für die Nutzung durch den Bezirk zu
einer kostengünstigen Miete zur Verfügung stellen. Oltmann nannte dieses Angebot nicht ausreichend.
Miet- oder Eigentumswohnungen? Laut Harnisch ist noch nicht entschieden, wie die insgesamt 225
geplanten Wohnungen vermarktet werden. Auf dem asiatischen Markt kursierte bereits vor Monaten ein
Prospekt des Projekts, der Eigentumswohnungen mit Preisen von 7400 bis 12.000 Euro pro Quadratmeter
anbot. Sorgen der Anwohner. Für die Nachbarschaftsinitiative, die sich inzwischen gebildet hat, sprach
Anwohnerin Gudrun Kirchhoff im Ausschuss. Sie hatte auch eine Online-Petition initiiert, die inzwischen
1300 Menschen unterzeichnet haben. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten erst spät von dem
Bauvorhaben erfahren. Kirchhoff äußerte unter anderem die Befürchtung, dass das Großprojekt mitten in
einem Milieuschutzgebiet Auswirkungen auf das soziale Gefüge des Kiezes haben werde. Dadurch würde
mehr Druck entstehen, was zur weiteren Verdrängung der dortigen Mieter führen werde. Die Petition wird
beim Bausenator eingereicht. Mit dieser fordert die Initiative die Senatsverwaltung auf, dem Widerspruch
nicht stattzugeben und das Bauvorhaben nicht wie beantrag zu genehmigen. Der Bauträger wird darin
aufgefordert, eine Wohnbebauung zu planen, die weniger dicht ist und sich städtebaulich verträglich in die
Umgebung einfügt.
21.04.2021 Berliner Senat beschließt millionenschwere "Sicher-Wohnen-Hilfen" für Mieter – Der
Murks des rot rot grünen Senats kostet Berliner Steuerzahler ein Vermögen!
Der gekippte Mietendeckel in Berlin könnte noch teuer werden. Einem Bericht zufolge hat der Senat ein
Hilfspaket auf den Weg gebracht, von dem rund 40.000 Mieter profitieren könnten. Zehn Millionen Euro
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soll die "Sicher-Wohnen-Hilfe" kosten. Das berichtet der "Tagesspiegel". Demnach könnte es in rund
40.000 Fällen dazu kommen, dass Mieter die Differenz zwischen gedeckelter und rechtmäßiger Miete
nicht stemmen könnten. Im schlimmsten Fall droht ihnen eine Räumungsklage. Das soll durch die
Härtefall-Regelung verhindert werden, die die Senatverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am
Dienstag beschloss. Nach gekipptem Mietendeckel: Berliner Senat beschließt "Sicher-Wohnen-
Hilfe"! In diesem Zuge will der Senat die "Sicher-Wohnen-Hilfe" ins Leben rufen - einen Fonds, der
betroffenen Mietern gewisse Miethilfen zur Verfügung stellt. Welche Mieter Anspruch auf diese finanzielle
Unterstützung haben, orientiert sich dabei an ihrem Einkommen. Als Richtlinie gilt die Befugnis zum Erhalt
eines Wohnungsberechtigungsscheins. Allerdings dürfen die zulässigen Einkommen auch doppelt so hoch
sein. Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung, erklärte das an einem Beispiel: "Ein Alleinerzieher,
der 2800 Euro netto bezieht, kann einen solchen Antrag stellen." Antragsteller müssen
Mietzahlungsnachweise und eidesstattliche Erklärung vorlegen! Beim Beantragen der "Sicher-
Wohnen-Hilfe" müssen die Mieter den Ämtern allerdings detaillierte Auskünfte geben. So wird Rahmen der
Überprüfung der Hilfsbedürftigkeit nicht nur nach Mietvertrag sowie Mietzahlungsnachweisen für die
letzten drei Monate gefragt. Auch eine eidesstattliche Erklärung, die die eigene wirtschaftlich prekäre
Situation bescheinigt und versichert, dass der Vermieter auf eine Nachzahlung besteht, muss eingereicht
werden. Zudem muss der Antragsteller bezeugen, dass er keine weiteren sozialen Hilfen in Form von
Wohngeld oder dergleichen bezieht. "Sicher-Wohnen-Hilfe" soll den Steuerzahler zehn Millionen Euro
kosten! "Der Härtefallfonds darf nur jene Mieter*innen schützen, deren Mietrückzahlungen nicht bereits
durch Transferleistungen oder Wohngeld erstattet werden", heißt es in einer Vorlage des Senats.
"Mieter*innen mit hohem Einkommen sollen nicht profitieren." Die "Sicher-Wohnen-Hilfe" soll ungefähr
zehn Millionen Euro kosten, die der Senat aus "vorhandenen Mitteln" finanzieren will. Diese waren bisher
für das Mietenwohngesetz eingeplant.
21.04.2021 Preise für Wohnungen und Häuser steigen in Berlin am stärksten
Wer ein Wohnobjekt kauft, zahlt drei Prozent mehr als Anfang des Jahres. Bis Ende 2021 könnten Preise
um 13 Prozent steigen. Der Markt läuft heiß! Schöner Wohnen wollen mehr Menschen denn je, seit das
Coronavirus grassiert und die Deutschen mehr Zeit an ihrem Wohnsitz verbringen. Deshalb und weil
immer noch mehr Menschen in die Städte ziehen als zusätzlicher Wohnraum entsteht, steigen die
Immobilien-Preise. Den kräftigsten Anstieg verzeichnet Berlin, wie das größte Vermittlungs-Portal
"Immobilienscout" durch die Auswertung der Angebote von Kaufimmobilien meldet. Das Plus beim
durchschnittlich verlangten Kaufpreis lag bei 3,3 Prozent gegenüber dem letzten Quartal für gebrauchte
Wohnungen oder Häuser. Neu gebaute Wohnimmobilien würden für 2,5 Prozent mehr Geld angeboten als
im vorangegangenen Quartal. Bei Neubauten ist der Anstieg der Preise deutschlandweit langsamer, weil
sie deutlich teurer angeboten werden als Bestandsobjekte. Etwas mehr Wohnfläche und ein wenig Grün
vor der Tür: Häuser sind besonders begehrt, sagen die Verfasser des Berichts. Das schließen die
Mitarbeiter des Portals aus der Zahl der Anfragen: Acht Kontakte pro Woche durchschnittlich je
Verkaufsinserat bei den Häusern seien es, bei Wohnungen aus dem Bestand seien es drei. Für das Plus
an Lebensqualität seien die Berliner auch eher bereit, an die Ränder der Stadt zu ziehen. Ein Ende des
Trends steigender Preise bei Wohnobjekten sei nicht absehbar. Ein Plus von 13 Prozent sagen die
Portal-Betreiber voraus! Im Gegenteil, die Prognose von Immobilienscout sieht einen Anstieg in den
kommenden zwölf Monaten von fast 13 Prozent bei den Preisen von Wohnungen im Bestand. Und auch
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die ohnehin schon teuren neu gebauten Objekte könnten um mehr als neun Prozent steigen. Das wäre mit
Abstand der größte Preissprung unter den Städten. Nur in Köln sollen die Preise ebenfalls stark steigen,
um mehr als acht Prozent im Bestand. In München sind es nur rund fünf Prozent, allerdings sind die
Kaufpreise dort ohnehin schon am höchsten bundesweit. Deutschlandweit stiegen die Angebotspreise von
Bestands-Eigentumswohnungen allein im ersten Quartal von 2021 um 5,2 Prozent. Im Jahresvergleich
wurden sie 12,7 Prozent teurer angeboten. Neu gebaute Wohnungen stiegen im Preis gegenüber dem
ersten Quartal 2020 um 9,7 Prozent. In absoluten Preisen wurden Neubau-Wohnungen im März 2021 für
durchschnittlich 3.530 Euro pro Quadratmeter angeboten. Das sind knapp 1.200 Euro mehr als für
Bestands-Eigentumswohnungen, für die im Durchschnitt 2.385 Euro pro Quadratmeter verlangt wurden.
Die Preise angebotener Bestandswohnungen im gesamtdeutschen Mittel werden Immobilienscout zufolge
um rund elf Prozent steigen in diesem Jahr, bei neu gebauten Eigentumswohnungen sei mit um acht
Prozent höheren Angebotspreisen zu rechnen.
21.04.2021 Nach Mietendeckel-Aus: immowelt rechnet in Berlin bis Jahresende mit einem
Mietanstieg von 11 Prozent
Kurzfristiger Effekt: Großer Sprung auf das Niveau vor der Ankündigung des Mietendeckels erwartet
- 1,5 Jahre Nachholbedarf: Marktdynamik könnte Entwicklung sogar übertreffen! Vergangene Woche
hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Doch wie geht es nach
dem Aus des Mietendeckels weiter? Eine immowelt Prognose zeigt auf, wie sich die Preise bis Ende
dieses Jahres voraussichtlich weiterentwickeln. Die Angebotsmieten von Bestandswohnungen könnten
demnach bis Ende 2021 um 11 Prozent ansteigen. Aktuell kostet der Quadratmeter 9 Euro, im
kommenden Januar werden es wahrscheinlich schon 10 Euro sein. Seit der Ankündigung des Gesetzes im
Juni 2019 sind die Angebotsmieten im regulierten Bereich bis zuletzt gesunken. Da viele Vermieter bereits
während der Gültigkeit des Mietendeckels sogenannte Schattenmieten in den Exposés angegeben haben,
werden die Angebotspreise nach und nach wieder nach oben angepasst. Auch bei Mietverträgen, die seit
der Mietendeckel-Einführung abgeschlossen wurden, greift nun in einigen Fällen die Schattenmiete. Die
immowelt Prognose geht daher davon aus, dass das Preisniveau vor der Gesetzes-Ankündigung relativ
schnell wieder erreicht werden wird. Bei der Hochrechnung bis zum Jahresende orientiert sich das Modell
an der Mietentwicklung vor der Regulierung. Nachholdynamik könnte Prognose übertreffen! Obwohl
durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Vermieter einen Anspruch auf die zu wenig
gezahlte Miete anmelden können, haben bereits jetzt viele erklärt, diese nicht einfordern zu wollen.
Dennoch ist es denkbar, dass es nun zu Nachholeffekten bei anstehenden Neuvermietungen kommt, also
dass die ausbleibenden Steigerungen der vergangenen 1,5 Jahre nun aufgeschlagen werden. Durch die
hohe Nachholdynamik könnte selbst die prognostizierte Entwicklung übertroffen werden. Angebotsmieten
im Bestand von rund 10,40 Euro pro Quadratmeter sind bis Ende des Jahres dadurch denkbar. Der
Mietendeckel hat den Markt gespaltet! Welche Auswirkungen der Berliner Mietendeckel auf den Markt
hatte, zeigt eine gemeinsame Analyse des ifo Instituts und immowelt. Vom 1. Quartal 2019, also vor
Ankündigung des Gesetzes, bis Mitte Februar dieses Jahres sind die Angebotsmieten für vom
Mietendeckel betroffene Wohnungen durchschnittlich um 4 Prozent gesunken. Die nicht regulierten Mieten
(Neubauten ab 2014) sind dagegen im gleichen Zeitraum um 17 Prozent angestiegen. Die stark
unterschiedlichen Entwicklungen zwischen regulierten und nicht regulierten Wohnungen hat zu einer
Zweiteilung des Berliner Immobilienmarktes geführt. Eine weitere Folge des Mietendeckels ist die
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sinkende Zahl von Mietanzeigen regulierter Bestandswohnungen. Bereits seit der Ankündigung des
Mietendeckels ist die Anzahl der Mietangebote rückläufig. Inwiefern sich diese Trends durch das Aus des
Mietendeckels wieder umkehren, bleibt abzuwarten. Methodik und Berechnungsgrundlage: Als Basis
für die immowelt Mietpreis-Prognose für Berlin dienen die Mietpreise mehrerer tausend Objekte, die in den
vergangenen drei Jahren vermehrt auf immowelt.de nachgefragt worden sind. Es handelt sich dabei um
Angebots-, keine Abschlusspreise. Die Mietpreise werden mittels hedonischer Verfahren errechnet und
geben den Preis der Kaltmiete für eine beispielhafte Bestandswohnung mit 3 Zimmern und 80
Quadratmetern im 2. Stock wieder. Um die Mietpreise zu prognostizieren, wurden die bereits berechneten
Preise aus den Jahren 2018 bis 2020 als Basis herangezogen und mittels des Holt-Winters-Verfahren bis
zum Ende des Jahres 2021 fortgeschrieben.
21.04.2021 PATRIZIA investiert in gemischt genutztes Bürogebäude in Berlin
PATRIZIA, ein führender Partner für weltweite Investments in Real Assets, hat im Auftrag ihrer
institutionellen Kunden eine gemischt genutzte Büroimmobilie in Berlin-Kreuzberg erworben. Das
Investment umfasst eine Gesamtmietfläche von 5.700 qm, die sich auf ein Rechenzentrum und zwei
hochwertige, moderne Gebäude verteilen. Zu diesen gehört ein kürzlich saniertes Loftbüro und eine neu
errichtete Büroimmobilie sowie eine Remise, die derzeit saniert wird. Die Gesamtfläche ist zu 100%
vermietet. Der diversifizierte Mietermix bietet stabile Miteinnahmen. Die durchschnittliche Restmietlaufzeit
beträgt 6,6 Jahre. Das Objekt befindet sich in Kreuzberg, einem Berliner Teilmarkt mit hervorragender
Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, der von Mieterseite immer stärker nachgefragt wird. Kreuzberg
bietet ein breites kulturelles Angebot sowie zahlreiche Grünflächen. Der Stadtteil hat sich in jüngster Zeit
zu einem attraktiven Bürostandort entwickelt, der zahlreiche Mieter, insbesondere aus dem Technologie-,
Media- und Telekommunikationssektor, anzieht. Ulf Christiansen, der die Transaktion bei PATRIZIA
geleitet hat: "Dies ist ein Mikrostandort, den wir sehr gut kennen, da wir bereits früher Objekte in der
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unmittelbaren Umgebung erworben haben. Wir freuen uns, dass wir uns ein weiteres gut positioniertes
Objekt in einem aufstrebenden Berliner Teilmarkt gesichert haben. Dieses attraktive, modernisierte Objekt
profitiert von stabilen Mieteinnahmen der unterschiedlichen Büromieter und des Rechenzentrums. Damit
sind wir in der Lage, attraktive Renditen für unsere Investoren zu erzielen." Beraten wurde PATRIZIA von
Magma Rock Estate, Berlin.
21.04.2021 Kommt jetzt der Bundes-Mietendeckel - Mietpreispolitik im Wahlkampf -
"Bundesdeckel": verfassungsrechtliche Utopie?
Der Berliner Mietendeckel ist gescheitert. Jetzt verlagert sich das Thema auf Bundesebene. Die Debatte
kocht schon hoch! Der formelle Knock-out für den Berliner Mietendeckel regt offenbar zur Fantasie an. Die
SPD etwa will rasch ein Bundesgesetz, um Mieten zu senken. Ob ein solcher "Bundesdeckel" dann
materiell verfassungsrechtlich in Ordnung wäre, ist unsicher. Die Diskussion läuft heiß. SPD-Co-Chefin
Saskia Esken höchstpersönlich forderte nach dem Aus für den Berliner Mietendeckel vor dem
Bundesverfassungsgericht in einem Podcast von "Kölner Stadt-Anzeiger" und Redaktionsnetzwerk
Deutschland (RND): "Wo die Mieten tatsächlich so explodieren, wie es in Berlin der Fall ist, muss auch die
Möglichkeit geschaffen werden, dass man dort eingreift mit einem Deckel, einer Bremse."
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, zudem Vorsitzende der SPD in Berlin, plädierte im rbb-
Inforadio dafür, dass das Thema "Mietpreispolitik" auf Bundesebene angegangen wird, und zwar mit
Mieterschutzregeln, die auch "greifen und wirklich wirksam sind". Indirekt kritisierte Giffey damit die seit
2015 geltende und in ihrer Wirksamkeit – auch in der Immobilienbranche – seit Jahren umstrittene
Mietpreisbremse. Den Berliner Mietendeckel, der am 23. Februar seinen ersten Geburtstag feierte, hatte
das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in einem am 15. April verkündeten Beschluss formell
für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Für das Mietrecht sei der Bund zuständig, dem Land fehle die
gesetzgeberische Kompetenz, so die Begründung. Die Rechtslage ist jetzt so, als hätte es den Deckel in
Berlin nie gegeben. "Bundesdeckel": verfassungsrechtliche Utopie? Ob ein bundesweiter
Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, steht in den Sternen. Formell ist der
Bundesgesetzgeber wie gesagt für das Mietrecht zuständig, die Kompetenzfrage dürfte also nicht das
Problem sein. Ob solche Regeln aber auch inhaltlich in Ordnung wären, ist damit noch lange nicht geklärt.
In einem Rechtsgutachten im Auftrag des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW kam der
ehemalige BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier am Beispiel des Berliner Deckels zu dem Schluss, dass
der auch materiell keine Chance gehabt hätte – zum Beispiel wegen unverhältnismäßiger Eingriffe in das
Grundrecht auf Eigentum. Diese Fragen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum
Berliner Mietendeckel nicht einmal angerissen. Hier lässt sich also schwerlich eine Antwort auf die
Kernfrage finden, ob ein "Bundesdeckel" formell und materiell verfassungsrechtlich Erfolg hätte. In einer
Entscheidung von 2019 zu zwei Vorlagen und einer Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse
wiederum, lassen sich schon eher Hinweise finden, wie sich das BVerfG positionieren könnte, käme es zu
einer Überprüfung: Zwar greife der Staat mit der Mietpreisbremse in das in Art. 14 GG geschützte
Eigentum der Vermieter ein, der Eingriff sei jedoch vor dem Hintergrund der damit verfolgten
sozialpolitischen Ziele gerechtfertigt, lässt sich eine Aussage aus dem Beschluss von 2019 zusammen
fassen. Mietenmoratorium wieder auf dem Tisch! Vorschläge zur effektiven, fairen Mietenbegrenzung
lägen seit Jahren auf dem Tisch, sagte Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes
(DMB). Deren politische Umsetzung wäre noch in dieser Legislaturperiode möglich. Berlins Regierender
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Bürgermeister Michael Müller (SPD), der für die Bundestagswahl im September 2021 als Abgeordneter
kandidiert, sieht jetzt den Bund am Zug. "Ein von Teilen der Koalition auf Bundesebene gefordertes
Mietenmoratorium in Märkten mit angespannter Wohnlage muss zügig auf den Weg gebracht werden",
sagte Müller nach der Niederlage: "Das ist spätestens für die neue Bundesregierung eine der zentralen
Aufgaben." "Jetzt liegt der Ball bei CDU und CSU", ergänzte der Berliner SPD-Landesvorsitzende Raed
Saleh, der auch Fraktionschef ist. "Sie haben nun die Aufgabe, ihre Blockadehaltung gegen ein
Mietenmoratorium aufzugeben und für mehr Mieterschutz zu sorgen." Alternativ könne der Bund den
Ländern per Gesetz Mietregulierungen ermöglichen. Mietenstopp-Demo und Randale in Berlin! Der
Berliner Mieterverein rief für den Donnerstagabend – also dem Tag, an dem das
Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss veröffentlicht hat – zum Protest auf. In der Hauptstadt gingen
daraufhin Tausende für einen bundesweiten Mietenstopp auf die Straße, viele machten Lärm mit
Kochtopfdeckeln. Ihr Motto: "Wenn Sie uns einen Deckel nehmen, kommen wir mit Tausenden Deckeln
wieder!" Nach Angriffen auf Polizisten bei der Demo sind in Berlin-Kreuzberg 48 mutmaßliche Randalierer
festgenommen worden. Die Initiatoren des Berliner Volksbegehrens zur Enteignung großer
Wohnungskonzerne rechnen nach der krachenden Niederlage der rot-rot-grünen Koalition in Berlin mit
neuem Schwung für ihre eigene Unterschriftensammlung. "Wir spüren große zusätzliche Unterstützung",
sagte Mitinitiator Rouzbeh Taheri. Die Berliner Linke hat bereits einen Entwurf für ein "Enteigungsgesetz"
vorgestellt. Das Bündnis Berliner Mieterinitiativen strebt an, dass Immobilienkonzerne mit einem Bestand
von mehr als 3.000 Wohnungen gegen eine Milliardenentschädigung per Landesgesetz "vergesellschaftet"
werden. Mietendeckel-Evaluation: Ziehen jetzt die Mieten an? Verschiedene Mietervereine und -
initiativen – darunter auch der DMB – unterstützen zudem eine im Februar 2021 gestartete bundesweite
Mietenstopp-Kampagne, die sich dafür einsetzt, dass die Mieten in ganz Deutschland für sechs Jahre
gedeckelt werden. Auch Kampagnenleiter Matthias Weinzierl will seine Initiative für einen Sechs-Jahres-
Mietenstopp in Bayern nun auf Bundesebene verlagern – nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts gilt auch dieses Vorhaben als gescheitert. Nach Einschätzung der
Immobilienexperten von Deutsche Bank Research hatte bereits nur die Debatte über den Berliner
Mietendeckel zur Folge, dass sich in allen deutschen Städten der Anstieg der Mieten verlangsamte. "Das
Mietwachstum könnte in einigen Städten und Regionen wieder anziehen, da viele Initiativen, die die
Berliner Kappungsgrenze kopiert haben, an Schwung verlieren werden." Im unregulierten Bereich waren
die Berliner Wohnungsmieten unter dem Mietendeckel bereits deutlich stärker gestiegen als in anderen
deutschen Großstädten, hat das Ifo Institut auf Basis der inserierten Angebote beim Maklerportal
Immowelt errechnet. Berliner Mieter mit gedeckelter Miete müssen nach dem Mietendeckel-Aus
voraussichtlich mit hohen Nachzahlungen rechnen. Einzelne Großvermieter haben bereits angekündigt,
auf die ausstehenden Mietbeträge verzichten zu wollen – andere auch wieder nicht. Es geht teils um
zweistellige Millionenbeträge.
21.04.2021 Bundestag berät über Mietspiegel-Reform
Einen Mietspiegel 2021 wird es in München wohl nicht geben: Die Stadtherren halten die während des
Corona-Lockdowns gesammelten Mieterdaten für wertlos, da sie nicht repräsentativ sind. Der Bundestag
hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts beraten. Ziel der Reform ist,
die Aussagekraft von Mietspiegeln zu verbessern und mehr Gemeinden zu ermuntern, qualifizierte
Mietspiegel zu erstellen. Mietspiegel sind eine Referenz, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.
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Diese ist sowohl für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen als auch beim Abschluss neuer
Mietverträge im Geltungsbereich der Mietpreisbremse ein wichtiger Anhaltspunkt. Während die praktische
Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit auch von Mietspiegeln zugenommen hat, werden
insbesondere qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren verstärkt in Frage gestellt. Zumeist wird
darüber gestritten, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden
ist. Um dieses Streitpotenzial zu entschärfen und für Gemeinden einen Anreiz zu schaffen, qualifizierte
Mietspiegel zu erstellen, hatten Justiz- und Innenministerium einen Gesetzentwurf zu einer Reform des
Mietspiegelrechts vorgelegt, nebst Entwurf für eine Mietspiegelverordnung. Der Bundestag hat den
Gesetzentwurf am 16.4.2021 in erster Lesung beraten und zunächst zur weiteren Beratung in den
Rechtsausschuss überwiesen. Mietspiegel: Kommt mit der Reform die Mitmach-Pflicht der Mieter
und Vermieter? Mietspiegel sollen unter anderem über mehr Standards rechtssicherer und zuverlässiger
werden. Für Mieter und Vermieter soll es künftig Pflicht werden, für die Erstellung der örtlichen Mietspiegel
Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnungen zu geben. Verstöße sollen mit einem Bußgeld
geahndet werden können. Der Zeitraum, in dem Mietspiegel an die Marktentwicklung angepasst werden
sollen, soll um ein Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Qualifizierte Mietspiegel sollen spätestens alle
fünf Jahre anstatt bisher nach vier Jahren neu erstellt werden, so der Entwurf. Der ursprüngliche
Referentenentwurf hatte zudem noch vorgesehen, dass Mieterhöhungen bei Wohnungen, für die es einen
Mietspiegel gibt, nur noch mit diesem Mietspiegel oder einem Sachverständigengutachten begründet
werden dürfen. Damit wären Vergleichswohnungen in diesem Fall als Begründungsmittel weggefallen. Im
nun beschlossenen Regierungsentwurf ist diese Passage nicht mehr enthalten. Auf die Reform des
Mietspiegelrechts hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Seit dem 1.1.2020
gilt: In Mietspiegel fließen sechs statt vier Jahre ein! Bereits zu Jahresbeginn war der
Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel von vier auf
sechs Jahre verlängert worden. Damit sollte der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten gedämpft
werden. Bis dahin waren in den Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit auch
von Mietspiegeln der Städte und Gemeinden nur Mietverträge eingeflossen, die in den vorangegangenen
vier Jahren abgeschlossen wurden. Bis Ende 2020 können Mietspiegel mit Stichtag vor dem 1.3.2020 aber
noch nach der bisherigen Regelung erstellt werden. Eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die
ortsübliche Vergleichsmiete war eine der Maßnahmen, die bereits auf dem Wohngipfel 2018 beschlossen
worden waren.
21.04.2021 Genossenschafts-Chef kritisiert Mietendeckel - „In einigen Jahren sieht es bei uns
wieder aus wie 1989 in Ost-Berlin“
Der Chef der Wohnungsbaugenossenschaft „Freie Scholle eG“
in Tegel kritisiert die Berliner Wohnungsbaupolitik. Sie bestrafe
Genossenschaften und sei unfair. Die Genossenschaft „Freie
Scholle“ wurde 1895 gegründet. Die Siedlung am
Waidmannsluster Damm ist die jüngste Siedlung der
Genossenschaft. Hans-Jürgen Hube (61), Diplom-Kaufmann,
ist seit 37 Jahren in der Berliner Wohnungswirtschaft tätig und
seit 2013 Vorstand der Baugenossenschaft „Freie Scholle“ in
Tegel. Er kritisiert, dass der Mietendeckel Genossenschaften
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für ihre niedrigen Mieten bestraft und warnt vor kommenden Verlusten: Renovierungen oder gar Neubau
seien kaum möglich. Herr Hube, die Geschichte dieses Interviews beginnt mit einer Mail, die Sie an den
Tagesspiegel schickten. Die ersten Worte lauteten: „Ich neigte dieser Tage zur Selbstanzeige wegen
Untreue, weil ich eine Wohnung zum Preis von 2,28 Euro für den Quadratmeter nettokalt vermieten
musste.“ Was war da geschehen? Diese Wohnung haben wir nach dem Tod der älteren Dame, die diese
Wohnung bereits von ihren Eltern übernommen hatte, für circa 40 000 Euro auf den Stand der heutigen
Technik gebracht. Der Nachmieter zahlt danach weniger als 160 Euro netto kalt für rund 70 Quadratmeter
in guter Wohnlage. Ich zeige Ihnen gerne diese Wohnung und welcher Irrwitz unter diesem Mietendeckel
kocht. Das hört sich so an, als sei die Technik ziemlich alt gewesen? Ja, die Mieterin war über 80, als sie
starb, das heißt, das Mietverhältnis war noch viel älter als diese Dame, und wir haben die Miete über all
die Jahre immer wieder angepasst, sind aber nie über diese 2,28 Euro gekommen. Und nach den Regeln
des Mietendeckels mussten wir die renovierte Wohnung dann auch wieder zu diesem Preis vermieten. In
den Jahrzehnten zuvor konnten wir ja nichts machen, die Mieter hatten keinerlei Bedürfnis dazu, und nun
hatten wir einen richtigen Renovierungsstau. Das war also rein rechtlich Instandhaltung, was jetzt
geschah. Na, dass Sie die Miete nicht erhöhen durften, findet der neue Bausenator ja super. Der sagt, es
sei nicht nachvollziehbar, wenn bei einer neuen Vermietung die Miete das Dreifache der bisherigen Miete
ausmacht, die beim Nachbarn und vor Ort gegeben war. Der Nachbarmieter hatte vor zwei Jahren
gewechselt, bei dem macht die Miete rund sechs Euro aus. Eine solche Gesetzgebung kann eine
Genossenschaft auf lange Sicht ruinieren… Wo her können Sie denn da noch das Geld für Renovierungen
nehmen? Auf jeden Fall. Wir haben bislang Wohnungen, die frei wurden, immer zum Mittelwert des
Mietpreisspiegels vermietet. Das ist weniger als das, was die Hälfte der Bevölkerung an Mieten zahlt. Mehr
wollen wir gar nicht…. Dann hätten wir hier die Miete auf sechs Euro anheben können, was ja auch noch
eine durchaus akzeptable Miete gewesen wäre. Das heißt, die Genossenschaft muss heute büßen, dass
sie in den vergangenen Jahren nicht die Mieten erhöht hat? Ja, wir leiden darunter, dass wir immer nur
zurückhaltend erhöht haben… Das heißt, dass wir unsere Ausgaben für Renovierungen kontinuierlich
zurückfahren müssen, und an Neubauten ist da überhaupt nicht zu denken. In den vergangenen Jahren
haben wir schon immer rund zwei Drittel der Nettokaltmieteneinnahmen für Renovierungen ausgeben
müssen. Das heißt, dass Sie in wenigen Jahren Verluste machen werden? Das geht doch nicht. Bis die
Rücklagen aufgezehrt sind, schon. Aber wir werden unsere Häuser nicht mehr so pflegen können, wie wir
es gerne tun würden… Wir haben jetzt schon einen großen Rückstau, schauen Sie sich mal die Fassaden
hier am Waidmannsluster Damm und rundherum an. Das heißt, die Mietgesetzgebung führt zu einem
schleichenden Substanzverlust. Den neuen Bausenator scheint das nicht zu stören. Ja, Eigentumsbildung
und Vermögensbildung und Altersvorsorge ist offenbar nicht mehr gewollt. Welche Politik dahinter steht,
mag ich nicht sagen. Aber ich habe schon einmal darauf hingewiesen, dass, wenn diese Politik so weiter
geht, der Waidmannsluster Damm in einigen Jahren so aussehen wird wie die Prenzlauer Promenade
1989… das ist abzusehen. Nun sagt der neue Bausenator, genauso, wie das seine Vorgängerin schon
getan hat, das Wichtigste sei, dass die Menschen bezahlbaren Wohnraum bekommen. Da können Sie
doch nichts dagegen haben? Natürlich habe ich nichts dagegen. Aber wir in unserer Genossenschaft
bieten ja bezahlbaren Wohnraum. Aber um das bieten zu können, müssen wir so viel Geld verdienen,
dass wir die Wohnungen auch instand halten können. Der Mietendeckel wäre in Ordnung gewesen, wenn
es eine Obergrenze gegeben hätte, wenn man die Miete tatsächlich gedeckelt hätte. Wenn der Senat
gesagt hätte: Das ist das Limit, darüber dürft ihr nicht gehen. Dann wäre es nämlich erst gar nicht dazu
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gekommen, dass solche exorbitanten Mietpreise von 16 oder 18 Euro für den Quadratmeter in Altbauten
gefordert werden. Das heißt, Sie haben schon Verständnis dafür, dass die Politik etwas gegen diese
extremen Mietpreissteigerungen tun musste? Ja, durchaus. Wenn ich sehe, dass 18 Euro für
Schrottbuden verlangt werden, verstehe ich, dass die Politik da einschreitet. Ich habe nur etwas dagegen,
dass wir Genossenschaften praktisch der Kollateralschaden sind. Sie verstehen schon, dass das Treiben
von Unternehmen wie der „Deutsche Wohnen“ die Politik gezwungen hat, etwas zu tun? Ich kann das
nicht im Detail beurteilen, aber an Beispielen kann man nur ahnen, wie hoch die Mieten teilweise waren.
Werfen Sie der Politik und den für Wohnen und Bauen zuständigen Senatoren vor, dass die womöglich
überhaupt nicht wissen, was eine Genossenschaft ist? Doch, das wissen die schon, aber sie wollen
einfach nicht von ihrem Konzept abweichen und verweisen auf untaugliche Härtefallregelungen. Senator
Scheel sagt, dass mehr Neubauten von Mietwohnungen entstehen sollten, mit bezahlbaren
Quadratmetermieten. Sie haben hier am Waidmannsluster Damm einen schönen Neubau mit 62
Wohnungen. Was verlangen Sie denn da für Mieten? Wir verlangen 11,95 Euro, aber wir haben ein Drittel
geförderten Wohnungsbau, für 6,50 Euro, da brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Bei dieser
Miethöhe trägt sich das Projekt selbst. Für 30 Jahre sind die Zinssätze fest, so dass wir nur ganz geringe
Zuwächse bei den Mieten brauchen. Haben die Genossenschaften, die im Wohnungsbau engagiert sind,
eigentlich irgendwelche Forderungen an den Senat? Der Mietendeckel muss komplett neu überdacht
werden. Wenn man das gewünschte Ziel erreichen will – dazu gehört auch die Förderung von Neubau –,
muss man den Genossenschaften auch die Möglichkeit geben, Geld zu verdienen. Es stimmt, wir sind
nicht gewinnorientiert. Wir stecken alles, was wir einnehmen, in Erhalt und Ausbau des Bestandes. Um
neu zu bauen, müssen wir natürlich auch Kapital bilden. Der Bestand der Häuser ist irgendwann auch
physisch am Ende. Gustav Lilienthal (der Bruder des Flugpioniers Otto), Gründer unserer Genossenschaft,
hat Anfang des vergangenen Jahrhunderts Hohlblocksteine selber gegossen, aus dem Sand, den er auf
den Baugrundstücken vorfand. Den hat er mit Zement versetzt. Irgendwann sind diese Steine, diese
Wände am Ende. Da konnte man mit dem Finger ein Loch in den Stein drücken, und es rieselte Sand
heraus. Solche Einfamilien-Häuser kann man nur teuer sanieren. Ein Neubau könnte da manchmal
günstiger sein. Was kostet so eine Sanierung, die zum Neubau wird? 130 000 Euro. Vermietet haben wir
das für rund acht Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. Mit dem Mietendeckel wird das noch weniger. Wie
lange muss man bei Ihnen Genosse sein, um so ein Einfamilien-Haus mieten zu können? Da müssen Sie
schon vor 1990 Mitglied geworden sein, und Sie müssen mindestens ein minderjähriges Kind haben, das
nicht älter als 14 Jahre ist. Das sind oft Anwärter, die sind als Kinder von Mitgliedern vor Jahrzehnten
eingetragen. Was meinen Sie – wie geht das weiter mit dem Mietendeckel? Der ist auf fünf Jahre
angelegt. Wenn er funktioniert, wird er bestimmt um fünf Jahre verlängert, denn im darauffolgenden Jahr
2026 sind wieder Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Spätestens dann wird’s für Genossenschaften richtig
eng. Der Senator wirft Reinickendorf und Zehlendorf vor, es würde hier am wenigsten gebaut. Wie sehen
Sie das? Ich habe mir sagen lassen, Reinickendorf sei so zugebaut, da könne man gar nicht mehr viel
machen. Ich kann es nicht beurteilen. Ich wüsste noch ein Grundstück, in Lübars. Das Projekt haben wir
auch wegen des Mietendeckels aufgegeben. Wir hatten da eine Senioren-WG geplant, ein Projekt für die
Zukunft. Wir haben einfach nichts, wo man am Lebensabend hinziehen kann und sowohl selbstständig
bleiben als auch auf Hilfen zurückgreifen kann. Also eine Alternative zur Seniorenresidenz. Eine
Wohngemeinschaft, bei der sämtliche Pflegestufen realisiert werden können, in der junge und alte Rentner
zusammenwohnen können, jeder für sich, aber mit Gemeinschaftsräumen.
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21.04.2021 Reinickendorf - Vonovia baut 60 Wohnungen in Holzmodulen
In Reinickendorf-Ost, an der Ecke Amendestraße und Herbststraße baut die Wohnungsbaugesellschaft
Vonovia 60 vorwiegend barrierefreie Ein- und anderthalb-Zimmerwohnungen – hier eine Luftaufnahme des
Baugeländes. In der letzten Woche wurden auf dem Baugelände mit einem großen Kran weitere Module
eingepasst. Die Mietwohnungen sind zwischen 30 und 43 Quadratmeter groß, ein Fahrstuhl macht die
Wohnungen auch in den oberen Etagen für eingeschränkt bewegliche Besucher und Bewohner
zugänglich. Die Module sind in Holzbauweise erstellt, in dem Komplex wurden nach Angaben des
Unternehmens so 850 Kubikmeter Holz verbaut. Durch die vorgefertigten Bauteile lässt sich die
Fertigstellung des Appartementhauses erheblich beschleunigen. Zur Energieersparnis sollen eine Luft-
Wasser-Wärmepumpe, eine Photovoltaik-Anlage und eine Dachbegrünung beitragen. Regenwasser wird
auf dem Grundstück versickert und nicht in die Kanalisation geleitet. Nach den gleichen energiesparenden
Kriterien errichtet die Gesellschaft im Ziekow-Kiez weitere 500 bis 600 Mietwohnungen. Auf Rückfrage
bestätigte das Unternehmen, dass dieses Bauvorhaben nicht auf jenem Areal erfolgt, auf dem bei
Bodenuntersuchungen Belastungen des Grundwassers festgestellt worden waren, die von einer früheren
Chemischen Reinigung herrührten.
21.04.2021 PATRIZIA investiert in Mixed-Use-Bürogebäude in Berlin-Kreuzberg
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PATRIZIA, ein führender Partner für weltweite Investments in Real Assets, hat im Auftrag ihrer
institutionellen Kunden eine gemischt genutzte Büroimmobilie in Berlin-Kreuzberg erworben. Das
Investment umfasst eine Gesamtmietfläche von 5.700 qm, die sich auf ein Rechenzentrum und zwei
hochwertige, moderne Gebäude verteilen. Zu diesen gehört ein kürzlich saniertes Loftbüro und eine neu
errichtete Büroimmobilie sowie eine Remise, die derzeit saniert wird. Die Gesamtfläche ist zu 100%
vermietet. Der diversifizierte Mietermix bietet stabile Miteinnahmen. Die durchschnittliche Restmietlaufzeit
beträgt 6,6 Jahre. Das Objekt befindet sich in Kreuzberg, einem Berliner Teilmarkt mit hervorragender
Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, der von Mieterseite immer stärker nachgefragt wird. Kreuzberg
bietet ein breites kulturelles Angebot sowie zahlreiche Grünflächen. Der Stadtteil hat sich in jüngster Zeit
zu einem attraktiven Bürostandort entwickelt, der zahlreiche Mieter, insbesondere aus dem Technologie-,
Media- und Telekommunikationssektor, anzieht. Ulf Christiansen, der die Transaktion bei PATRIZIA
geleitet hat: "Dies ist ein Mikrostandort, den wir sehr gut kennen, da wir bereits früher Objekte in der
unmittelbaren Umgebung erworben haben. Wir freuen uns, dass wir uns ein weiteres gut positioniertes
Objekt in einem aufstrebenden Berliner Teilmarkt gesichert haben. Dieses attraktive, modernisierte Objekt
profitiert von stabilen Mieteinnahmen der unterschiedlichen Büromieter und des Rechenzentrums. Damit
sind wir in der Lage, attraktive Renditen für unsere Investoren zu erzielen."
21.04.2021 Immobilienfinanzierung: Wird die Inflation zum Problem?
Trotz Corona-Krise legten die Preise für Wohnimmobilien im vergangenen Jahr deutlich zu. Der Trend
könnte sich auch 2021 fortsetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Finanzierungskonditionen
günstig bleiben. Die Chancen dafür stehen gut. Der deutsche Markt für Wohnimmobilien blickt auf
bemerkenswerte Zeiten zurück. Bemerkenswert deshalb, weil die Preise für Wohnimmobilien trotz der
durch die Corona-Pandemie ausgelösten schweren wirtschaftlichen Einschnitte auch im Krisenjahr 2020
nur eine Richtung kannten: nach oben. Zuletzt hat sich der Trend sogar noch beschleunigt. Nach Angaben
des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden sind die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im 3.
Quartal des Jahres 2020 gegenüber dem Vorjahresquartal um durchschnittlich 7,8 Prozent gestiegen. Das
ist die höchste Zuwachsrate zu einem Vorjahresquartal seit fast vier Jahren. Anstieg der Kaufpreise! Die
Marktdaten von Hüttig & Rompf bestätigen die außergewöhnliche Stärke, mit der der deutsche
Wohnungsmarkt die Krise bislang meistern konnte. Eine Auswertung der im vergangenen Jahr vermittelten
Darlehensverträge (rund 7.200 Stück mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro) zeigt
interessante und detaillierte Einblicke in das Marktgeschehen. Demnach lag der Kaufpreis von
Wohneigentum für Eigennutzer im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 493.000 Euro. Daraus ergibt sich
ein Anstieg der Kaufpreise um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Preise von Wohnimmobilien,
die zu Zwecken der Kapitalanlage finanziert wurden, stiegen zwar ähnlich stark, doch der durchschnittliche
Kaufpreis lag mit 329.000 Euro deutlich unter dem der Eigennutzer. Die Erklärung dafür findet sich in der
geringeren Objektgröße. Während Kapitalanleger bevorzugt Eigentumswohnungen mit einer überschau-
baren Quadratmeterzahl finanzieren, wünschen sich Eigennutzer in erster Linie ein Heim für die ganze
Familie. Wohneigentum bleibt erschwinglich! Was bei der Analyse der Daten von Hüttig & Rompf
außerdem auffällt, ist der Trend rückläufiger Eigenkapitalquoten. Bei Eigennutzern sank der Anteil, den sie
für ihre Wohnimmobilie selbst zusteuern, von 24 Prozent im Jahr 2016 auf nunmehr 20 Prozent. Bei
Kapitalanlegern ging die Eigenkapitalquote im gleichen Zeitraum von 26 auf 21 Prozent zurück. Dies ist im
Wesentlichen auf die gestiegenen Kaufpreise zurückzuführen. Geringere Selbstbeiträge bergen die
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Gefahr, dass sich die Häuslebauer bei der Finanzierung übernehmen könnten – gerade in wirtschaftlich
höchst unsicheren Zeiten. Allerdings wird dieser Aspekt durch zwei gegenläufige Entwicklungen relativiert.
Zum einen sind seit 2016 auch die Haushaltseinkommen gestiegen. Zum anderen sind die
Finanzierungskosten in den vergangenen Jahren auf immer neue historische Tiefstände gefallen. Wer vor
zehn Jahren einen Hypothekenkredit mit zehnjähriger Zinsbindung aufnahm, musste dafür im Schnitt mehr
als vier Prozent Sollzinsen zahlen. Im vergangenen Jahr lag der Satz im Schnitt nur noch bei rund 0,8
Prozent. Vor diesem Hintergrund sind Wohnimmobilien trotz der Preissteigerungen für die meisten
Kreditnehmer nicht weniger
erschwinglich als in den Jahren
zuvor. In vielen Fällen sogar
erschwinglicher. Steigende
Inflation als Spielverderber?
Legen die Preise für
Wohnimmobilien weiter zu? Das
ist eine spannende Frage, denn
einige Entwicklungen könnten
dem steigenden Preistrend
zuwiderlaufen. So ist ein fast
schon tot geglaubtes Schreck-
gespenst jüngst wieder zum
Leben erwacht. Die Rede ist von
der Inflation. In Deutschland zog
die Teuerungsrate zuletzt auf 1,3
Prozent an (Februar) und das
Gros der Volkswirte rechnet nicht
damit, dass es sich dabei um
einen Ausreißer handelt.
Stattdessen gehen Ökonomen
davon aus, dass die Inflationsrate
in diesem Jahr noch weiter
anzieht und im Jahresschnitt zwei
Prozent erreichen könnte. Eine
nachhaltig anziehende Teuerung
stellt für den Wohnungsmarkt
deshalb eine Herausforderung
dar, weil steigende Inflationsraten
für gewöhnlich mit steigenden
Zinsen einhergehen. Tatsächlich
zogen die Zinsen in den letzten
Wochen sowohl auf der
Anlegerseite ( z. B. Bundesan-
leihen ) als auch Schuldnerseite
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(z. B. Darlehen) bereits leicht an. Wohnimmobilien bleiben attraktiv! Die höheren
Fremdfinanzierungskosten für den Kauf von Eigentumswohnungen oder Wohnhäusern könnten sowohl
Kapitalanleger als auch Eigennutzer vor etwaigen Anschaffungen zurückschrecken lassen. Die gute
Nachricht ist: Mit der Europäischen Zentralbank haben potenzielle Darlehensnehmer einen mächtigen
Verbündeten an ihrer Seite. Der EZB sind anziehende Zinsen bekanntlich ebenfalls ein Dorn im Auge.
Möglichkeiten, um die Zinsentwicklung zu kontrollieren, hat die Notenbank beispielsweise über ihr
Wertpapierkaufprogramm PEPP. Erst unlängst wurde eine Ausweitung der Ankäufe beschlossen. Zudem
hat EZB-Chefin Christine Lagarde deutlich gemacht, dass die EZB sich alle Maßnahmen offenhalte, um
auch zukünftig „günstige Finanzierungsbedingungen“ sicherzustellen. Egal ob es sich bei den
Kreditnehmern um Staaten, Unternehmen oder eben um Hauskäufer handelt. Daraus ergibt sich ein
interessanter Aspekt. Denn in einem Szenario, in dem das Zinsumfeld weiterhin günstig bleibt, obwohl die
Inflation anzieht, würde die Attraktivität von Sachwerten für Kapitalanleger sogar noch weiter zunehmen.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass zahlreiche Finanzanalysten weiterhin zum Kauf von
Wohnimmobilien raten. Unsicherheitsfaktor Konjunktur! Gegenwind könnte noch von einer anderen
Seite kommen. Und zwar von der Wirtschaft. Zwar rechnet der Großteil der Volkswirte in diesem Jahr mit
einer Konjunkturerholung. Doch die Prognosen sind mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Im vergangenen
Jahr sorgten Kurzarbeit und temporäre Zins- und Tilgungsstundungen dafür, dass die wirtschaftlichen
Belastungen für die Inhaber von Hypothekendarlehen nicht überhandnahmen und die Zahl der
Kreditausfälle auf relativ niedrigem Niveau verharrte. Sollte allerdings die Konjunktur erneut aus dem Tritt
geraten, dürften die negativen Folgen daraus nicht mehr so leicht zu kompensieren sein. Die
Kreditausfallraten könnten sich also erhöhen. Zudem schauen die finanzierenden Banken mittlerweile
etwas genauer auf die Einkommenssituation und das Eigenkapital ihrer Kunden. Wer in krisengebeutelten
Branchen arbeitet und wenig Eigenmittel mitbringt, könnte Schwierigkeiten bei der Finanzierung
bekommen. Weg aus den Metropolen, hinein ins Umland! Alles in allem ist nicht davon auszugehen,
dass sich die Angebots- und Nachfragesituation am Wohnungsmarkt entspannen wird. Der Bedarf an
Wohneigentum ist in Deutschland weiterhin hoch und die Leerstandsquoten niedrig. So wohnen lediglich
45 Prozent der deutschen Haushalte in den eigenen vier Wänden. Vor diesem Hintergrund gehen wir
davon aus, dass das Preisniveau für Wohneigentum auch in diesem Jahr noch weiter zunehmen wird.
Gleichzeitig rechnen wir mit einer Verschiebung der Prioritäten. Man baut oder kauft vermutlich eher eine
preisliche Nummer kleiner. Das könnte zur Folge haben, dass die Menschen verstärkt ins Umland ziehen,
weil sie dort wegen der niedrigeren Preise keine solch großen Abstriche an ihren Wohnwünschen
vornehmen müssen. Marktdaten zeigen, dass der Traum von den eigenen vier Wänden in den sieben
deutschen Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Stuttgart und Frankfurt) im Schnitt
um 55 Prozent teurer ist als im Umland. Der Trend weg aus hochpreisigen Metropolen hinein in die nähere
Peripherie war schon im vergangenen Jahr zu beobachten. Besonders attraktiv sind dabei Objekte in
ballungsraumnahen, verdichteten ländlichen Standorten mit guter Anbindung und Infrastruktur. Der von
der Corona-Pandemie ausgehende Trend zum Homeoffice dürfte diese Entwicklung noch verstärken.
22.04.2021 47 Prozent der Berliner für Enteignungen von Immobilienkonzernen
In einer aktuellen Umfrage lehnen 44 Prozent das Enteignen-Volksbegehren ab. Berlin ist gespalten – das
Mietendeckel-Aus könnte das noch verschärfen. Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen
sollen „vergesellschaftet“, also gegen eine Entschädigung per Landesgesetz enteignet werden.
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Neuer Rückenwind für das Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen und Co. enteignen": Im Auftrag des
Tagesspiegels befragte das Meinungsforschungsinstitut Civey 2502 repräsentativ ausgewählte
Berliner:innen nach ihrer Haltung zur Enteignung von Immobilienkonzernen. Das Ergebnis: In der Summe
finden 47,1 Prozent diese richtig, rund zehn Prozent aller Befragten äußerten sich unentschieden. Konkret
beantworten 32,3 Prozent der Teilnehmer:innen die Frage "Wie würden Sie es bewerten, wenn
Immobiliengesellschaften mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gegen Entschädigung enteignet
werden?" mit "eindeutig richtig". 14,8 Prozent der Befragten antworteten mit "eher richtig". Eher oder
eindeutig falsch finden dagegen 43,7 Prozent die Ziele der Initiative "Deutsche Wohnen und Co.
enteignen". Der Rest, 9,2 Prozent der Befragten, wollte sich für keine der beiden Seiten entscheiden.
Damit bestätigt sich das Ergebnis einer Civey-Befragung aus dem Mai 2019. Damals hatten 46,3 Prozent
der Befragten Bestrebungen zur Enteignung großer Immobilienkonzerne gegen Entschädigung
befürwortet. 43,9 Prozent waren dagegen und 9,8 Prozent unentschieden. Im Januar 2019 wiederum
betrug der Anteil der Befürworter 54,8 Prozent und der Gegner 34,3 Prozent. Eine Anfang Februar dieses
Jahres von der CDU in Auftrag gegebene Befragung zeigte ein umgekehrtes Ergebnis. Damals sprachen
sich 36 Prozent der Befragten für Enteignungen aus, 51 Prozent dagegen. Anteil der Unterstützer unter
Linkspartei-Wählern am größten. Konstant ist die Verteilung der Zustimmungsraten nach Parteipräferenz.
Genau wie in den vorherigen Umfragen auch ist der Anteil der Unterstützer unter Wähler:innen der
Linkspartei am größten. Er liegt aktuell bei 89,3 Prozent. Es folgen Grüne und SPD mit 71 sowie 63
Prozent Zustimmung. Selbst 20 Prozent der Wählerinnen von CDU und FDP das Anliegen der Enteigner
für unterstützenswert. Eine klare Mehrheit der Anhängerinnen dieser Parteien – genau wie bei der AfD –
lehnt Enteignungen dagegen ab. Auffällig darüber hinaus: Die Zahl der Unterstützer:innen des
Volksbegehrens für Enteignungen ist in den jüngeren Bevölkerungsgruppen größer als in den älteren.
Unter den befragten Frauen finden 49 Prozent die Initiative für unterstützenswert, bei den Männern sind es
mit 46 Prozent nur geringfügig weniger. Nicht messbar ist, inwiefern die am vergangenen Donnerstag
veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel das Ergebnis der
Befragung beeinflusst hat. Gestartet worden war diese am 13. April und damit zwei Tage vor dem Aus für
den Mietendeckel. Die repräsentative Befragung lief bis zum Dienstag. Laut Civey sei "ein Großteil der
Stimmen" nach dem 15. April, dem Tag der Urteilsverkündung, gesammelt worden. Gut möglich also, dass
die Enttäuschung über das Scheitern des Mietendeckels der Initiative und damit den im Vergleich zum
Mietendeckel deutlich weiterreichenden Enteignungen zusätzliche Zustimmung eingebracht hat.
Unterschriftensammlung läuft noch bis Ende Juni. Davon überzeugt zeigten sich zuletzt Mitglieder des
Bündnisses. Allein am vergangenen Wochenende seien Zehntausende Unterschriften für Enteignungen
großer Immobilienkonzerne gesammelt worden, hieß es. Hunderte Unterstützer hätten sich zudem
gemeldet, um künftig selbst Unterschriften zu sammeln oder auszulegen. Die Ende Februar gestartete
Unterschriftensammlung läuft noch bis zum 26. Juni. Nach den ersten vier Wochen waren laut Angaben
der Initiative bereits rund 50.000 Unterschriften gesammelt worden. Die Initiatoren zeigten sich bereits
damals zuversichtlich, das nötige Quorum von 175.000 Unterschriften erreichen zu können. Tritt der Fall
ein, wird der Volksentscheid am 26. September und damit parallel zur Bundestags- und
Abgeordnetenhauswahl stattfinden. In den Monaten zuvor dürfte es zu einem der zentralen
Wahlkampfthemen in der Stadt werden. Linke und Grüne unterstützen das Vorhaben, die SPD lehnt es ab.
CDU und FDP kämpfen von Beginn an entschieden gegen die Initiative, genau wie die AfD.
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22.04.2021 Reform bei Share Deals – Statt Steuerschlupfloch Industrie getroffen
Heute wurde im Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Ausweitung der grunderwerbsteuerlichen
Behandlung von Anteilsverkäufen, sog. Share Deals beschlossen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss
(ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft kritisiert unbedachte Folgen und Wirkungen für deutsche
Unternehmen. Selten so einheitlich hatten schon die Sachverständigen bei der Anhörung zum Gesetz dem
Parlament erläutert, dass jedes kapitalmarktorientierte Wirtschaftsunternehmen mit auch nur einer
Produktions- oder Verwaltungsimmobilie von der Neuregelung erfasst wird und zukünftig mitunter selbst
bei Kleinstübertragungen von Anteilen für ihren gesamten Immobilienbesitz Grunderwerbsteuer zahlt“,
erläutert Dr. Mattner, börsennotierte Unternehmen müssten gar im Ausland Anteilskäufe über mehrere
Beteiligungsebenen überwachen, „das ist undurchführbar“ und plötzlich kommen z.B.
Industrieunternehmen in die Bredouille Grunderwerbsteuer zu zahlen ohne dass ein Grundstück den
Eigentümer wechselt. „Die daraufhin eingefügte Börsenklausel schafft keine Abhilfe. Weder sind alle
wichtigen Börsenplätze erfasst noch alle finanzmarktrelevanten Vorgänge wie zum Beispiel Börsengänge
oder die Begebung neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen. Auch greift die Börsenklausel bei mittelbaren
Anteilsübertragungen nicht – wenn an dem börsennotierten Unternehmen nun beispielsweise ein Fonds
beteiligt ist, kann der Handel mit den Anteilsscheinen des Fonds zu einem Grunderwerbsteueranfall beim
börsennotierten Unternehmen auf den gesamten Grundbesitz führen. Hierbei reden wir mitunter von
dreistelligen Millionenbeträgen – und das wiederkehrend. In Zeiten, in denen die Politik richtigerweise
versucht aufgrund der Pandemiefolgen die Wirtschaft zu unterstützen und auch in der Koalition Einigkeit
bestand, belastende Gesetze für die Wirtschaft aktuell zu vermeiden, ist dieses Gesetz ein Bärendienst für
den deutschen Wirtschaftsstandort.“ Auch von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Absenkung der
Beteiligungsgrenzen auf 90% und der Verlängerung der Haltefristen hatten Sachverständige dringend
abgeraten, weil weder Steuerpflichtige noch die Finanzverwaltung die sich hieraus ergebenden
steuerlichen Pflichten nachhalten können und sich die damit verbundenen Übergangsregelungen als
hochgradig komplex zeigten. „Mit dem nun im Bundestag verabschiedeten Gesetz wird das im
Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer effektiven und rechtssicheren Reform gerade nicht umgesetzt und
schießt weit über das Ziel hinaus. Schon gar nicht, wenn die Folgeschäden auf den Schultern der
Steuerpflichtigen und unseres Wirtschaftsstandorts lasten würden“, resümiert Dr. Mattner.
22.04.2021 Berlin: Alnatura zieht in Signas "UP!"
Alnatura wird im Sommer eine Filiale im Gebäude "UP!" am Berliner Ostbahnhof eröffnen. Rund 750 m²
Ladenfläche im Erdgeschoss hat die Biomarktkette gemietet. Vermieter ist Signa Real Estate, das die
frühere Kaufhof-Immobilie komplett neu entwickelt und rd. 55.000 m² BGF für Büros, Läden und
Gastronomie geschaffen hat. Hauptmieter ist Zalando auf mehr als 42.000 m². Eigentümer des Gebäudes
ist ein Fonds der DWS.
22.04.2021 Köpenick - ACHTERDECK Berlin – Wohnen am Wasser
In ruhiger Wasserlage an der Dahme entsteht das idyllische Wohnquartier ACHTERDECK Berlin. Die acht
modernen Stadthäuser im beliebten Ortsteil Wendenschloß sind umgeben von einer charmant gestalteten
Gartenanlage mit gemeinschaftlichen Erholungs- und Spielflächen, Ruhezonen und Privatgärten. Das
Projekt liegt südlich der Köpenicker Altstadt und der malerischen Schlossinsel und bietet funktional
gestaltete Eigentumswohnungen mit optimalen Grundrissen und 2 bis 5 Zimmern auf 38 bis 122 m²
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Wohnfläche. Eine umfangreiche Ausstattung mit großformatigen Fenstern, einer Fußbodenheizung,
Eichenparkett und einem großzügigen Balkon, einer Terrasse oder einem kleinen Privatgarten sorgt für ein
entspanntes Wohnen und herrliche Ausblicke für Jung und Alt, Singles, Paare und Familien. Drei
Ausstattungslinien stehen für die Gestaltung der Wohlfühlbäder zur Verfügung. In der Tiefgarage des
autofreien Areals kann optional ein PKW-Stellplatz erworben werden. Der beliebte Berliner Bezirk
Köpenick mit seinen knapp 70.000 Einwohnern, wartet mit einer bildschönen Altstadt und jeder Menge
Natur, Kiezfeeling, Kunst und Kultur und einer ausgezeichneten Anbindung an das Zentrum der
Hauptstadt auf. Die Tram hält vor dem ACHTERDECK und bringt Sie direkt zum S-Bahnhof Köpenick. Das
ACHTERDECK ist ein Projekt von KONDOR WESSELS, der Baustart ist bereits erfolgt.
22.04.2021 Pankow - der Entwurf zum „Blankenburger Süden“ ist da. 5500 Wohnungen sollen auf
dem ehemaligen Rieselfeld zwischen Blankenburg und Heinersdorf entstehen
Den Rahmenplan samt erster Visualisierung veröffentlichte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen in dieser Woche. Der „Blankenburger Süden“ soll ein „kompaktes Quartier mit unterschiedlichen
Wohnlagen“ sein. Hier die Eckpunkte: • ca. 5500 Wohnungen (überwiegend 4 bis 6 Geschosse, aber
auch Hochhäuser im Zentrum bis 12 Geschossen) • 4 Schulen an 2 Standorten weitere Bildungs- und
kulturelle Einrichtungen (Bibliothek, Volksschule, Musikschule) • 5 „Quartiersgaragen“ mit
Autoparkplätzen und weitere „Mobilitätsstationen“ • ein Hauptzentrum und ein Subzentrum • der
westliche Teil der Kleingartenanlage „Familiengärten“ wird für das neue Viertel bebaut, die
Erholungsanlage Blankenburg wird teilweise für die neue Tramstrecke und neue Straßen bebaut.
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Außerdem soll in Heinersdorf ein neues
Wohnquartier mit ungefähr 500 Wohnungen
entstehen. Und zwar größtenteils auf dem
Grundstück der Alten Gärtnerei zwischen
Neukirch- und Blankenburger Straße, das
seit den 90er Jahren ungenutzt ist. An der
Kreuzung Romain-Rolland-Straße Ecke
Rothenbachstraße soll zudem ein
„attraktiver Eingang in den Ortskern und in
das neue Wohnquartier“ entstehen.
„Blankenburger Süden“: So soll das neue
Viertel aussehen. Damit zurück zum
„Blankenburger Süden“. Das Zentrum des
neuen Viertels soll als „Nahver-
sorgungszentrum“ mit Lebensmittelge-
schäften, Drogeriemarkt und kleinteiligem
Einzelhandel, Kultur und Gastronomie
entwickelt werden. „In zentraler Lage findet
sich eine lebendige Mischung aus Versorgung und sozialer Infrastruktur, städtischen Wohnformen und
neuen hochwertigen Arbeitsplätzen“, heißt es. Das Zentrum soll aber nicht in der Mitte des Baugebiets,
sondern eher nördlich in Richtung Blankenburger Pflasterweg liegen, „um ein gemeinsames Zentrum für
Alt-Blankenburg und den Blankenburger Süden zu realisieren“. So sollen die Einrichtungen auch für Alt-
Blankenburger gut nutzbar sein. Zwei Gewerbestandorte sind vorgesehen: Das Gewerbegebiet
Heinersdorf soll weiterentwickelt werden, dazu kommt ein neues Gebiet am nordöstlichen Rand des
Rieselfeldes mit Anbindung an den Blankenburger Pflasterweg. Im Gewerbegebiet Heinersdorf soll auch
der neue Straßenbahnbetriebshof für den Nordosten Berlins liegen. Der soll an der Blankenburger Straße
dort entstehen, wo sich heute vor allem Auto- und Motorradhändler angesiedelt haben. Es wird geprüft,
den Betriebshof zum Lärmschutz mit Gebäuderiegeln von der Umgebung abzuschirmen. Die Fertigstellung
des Betriebshofes werde „für 2029/2030 angestrebt“. Das Viertel soll „autoarm“ werden, wie wir bereits
berichtet haben. Genauer gesagt, ist ein „durchlässiges und autofrei erlebbares Quartier“ der Wunsch. Die
verlängerte Tramlinie M2 soll das „verkehrliche Rückgrat im autoarmen Stadtteil mit Anschluss an den S-
Bahnhof Blankenburg“ bilden. Parkplätze im öffentlichen Raum soll es kaum geben, dafür Parkhäuser:
„Stellplätze sind in den Quartiersgaragen zu verorten.“ Zudem sind „Mobilitätsstationen“ geplant. Ganz
ohne Auto geht es aber nicht: Die neue Hauptstraße „Verkehrserschließung Blankenburg (VEB)“ zwischen
Heinersdorf und Blankenburg soll inklusive Tramtrasse in der Mitte insgesamt 46 Meter breit sein. An den
Rändern des Viertels soll es Klein- und Gemeinschaftsgärten, Freizeit- und Erholungsangeboten sowie
Spiel- und Sportflächen geben. Als größere Grünfläche ist unter anderem ein „parkartiger
Landschaftsraum mit Gemeinschaftsgärten und Sportanlaggen an der Erholungsanlage Blankenburg
vorgesehen. Südlich des neuen Quartiers zwischen dem Gewerbegebiet Heinersdorf und dem
Schmöckpfuhlgraben ist zudem das Biotop „WaldLand“ geplant: „Es bündelt die hochwertigen
Biotopflächen und verwilderten feuchten Areale am Schmöckpfuhlgraben.“ Als „gute Grundlage für die
nächsten Schritte und vertiefenden Planungen und Untersuchungen“ sieht Pankows Baustadtrat Vollrad
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Kuhn (Grüne), der für den Bezirk im Projektbeirat sitzt, die Pläne. Strittig ist aber weiter insbesondere die
Führung der Tram: Die BVV Pankow und laut Kuhn auch Mitglieder des Projektbeirats lehnen die
„Vorzugsvariante“ ab, die durch die Erholungsanlage Blankenburg führt. Hier gebe es noch keine
endgültige Entscheidung, so Kuhn. Und was sagen die Bezirksverordneten dazu? „Städtebaulich halte ich
den vorliegenden Entwurf für recht gelungen“, sagt Almuth Tharan, die Stadtentwicklungssprecherin der
Pankower Grünen. „Er ist städtisch, gut gegliedert und berücksichtigt die Umgebung.“ Positiv sei auch,
dass vorhandene landschaftliche Elemente, etwa die Gräben, erhalten bleiben und aktiv in das neue
Viertel einbezogen werden sollen. Allerdings kritisieren die Grünen den Plan, die geplante neue
Hauptstraße, die vom S-Bahnhof Blankenburg nach Osten verlaufen soll. „Die Auflösung des Straßen-
Doppelknotens Blankenburg ist sicher notwendig und sinnvoll“, so Tharan. „Die geplante neue
Hauptverkehrsstraße bis zum Bahnhof darf jedoch nicht zum Startpunkt der Tangentialen Verbindung
Nord (TVN) werden.“ Diese würde den Pankower Norden zerschneiden und drastische Eingriffe in
Siedlungs- und Landschaftsschutzgebiete verursachen. Die SPD sieht diese Straßenplanung ebenfalls
kritisch und vermutet die Einführung der „TVN durch die Hintertür“. Auch die Pankower FDP unterstützt
zwar den Bau des Quartiers „und fordert eine Beschleunigung der Planung“, so der Fraktionsvorsitzende
Thomas Enge. Doch das Mobilitätskonzept müsse angepasst werden. „So verstärkt die Endhaltestelle am
Bahnhof Blankenburg die Verkehrsprobleme. Außerdem verbessert sich für die bereits dort Lebenden
durch den viel zu großen Abstand der Haltestellen kaum etwas.“ Die FDP präferiere daher eine neue
„Ring-Tram-Bahn im Norden Pankows, die auch durch den Bahnhof Blankenburg führt“. / Visualisierung:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
22.04.2021 Pankow - Nachverdichtungsplan am Schlosspark gestoppt
Die geplante Nachverdichtung der Gesobau-Wohnanlage am Schlosspark Schönhausen ist gestoppt.
Dabei wird erstmals der in Pankow ausgerufene „Klimanotstand“ als Grund für den Baustopp angeführt.
Das erklärt Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) auf Nachfrage. Der entsprechende Bebauungsplan, von
Bausenator Sebastian Scheel (Linke) „Verhinderungs-Bebauungsplan“ geschimpft, solle nun aufgestellt
werden, sagt Kuhn: „Der B-Plan wird nächste Woche im Bezirksamt beschlossen. So, wie ursprünglich von
der Gesobau geplant, ist das dann vom Tisch.“ Ursprünglich sollte die Wohnsiedlung aus den 1950er
Jahren um 170, zuletzt noch um 100 Wohnungen nachverdichtet werden. Dafür sollten die grünen
Innenhöfe samt Spielplätzen bebaut werden. Pankows Bauaufsichtsbehörde liegt seit Ende Oktober 2020
ein Bauantrag für die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden der Gesobau vor. Dagegen wehrten sich
die Anwohner und gründeten die Initiative „Grüner Kiez Pankow“. Sie zogen die Bezirkspolitik auf ihre
Seite – die BVV beschloss, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Grünflächen sichert. Kuhn
bestätigte der Initiative, dass der Bezirk die Absicht an die Stadtentwicklungsverwaltung weitergeleitet hat.
Darin wird der von der BVV ausgerufene „Klimanotstand“ in Pankow als maßgebliches Argument genannt,
so Kuhn: „Mit Blick auf die in den BVV-Ersuchen formulierten Ziele und den von der BVV Pankow
festgestellten Klimanotstand und die im StEP Klima verankerten Ziele und Maßnahmen für eine
Anpassung der Stadt an den Klimawandel sollen die bestehenden mit Bäumen und Sträuchern stark
begrünten Blockinnenbereiche zum großen Teil geschützt und dauerhaft erhalten werden.“ Und weiter:
„Mit einer Festsetzung von Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB soll sichergestellt werden,
dass die Grundidee der begrünten Blockinnenbereiche erhalten bleibt. Gleichzeitig soll eine behutsame,
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mit dem gesamten Umfeld verträgliche Nachverdichtung zugelassen werden.“ Die bestehende
Blockstruktur zwischen der Straße Am Schlosspark, der Crusemarkstraße, der Wohnanlage Amalienpark,
Breite Straße und der Ossietzkystraße soll samt der Grünflächen im Bebauungsplan also dauerhaft
gesichert werden. Das gesamte Plangebiet am Schlosspark ist insgesamt etwa 12 Hektar groß. Dieser
Bebauungsplan kommt trotz einiger Bedenken seitens Kuhn und trotz Scheels Widerstand nun tatsächlich.
Ob eine Nachverdichtung im Schlossparkkiez dadurch künftig de facto ausgeschlossen ist, wollte Kuhn auf
Nachfrage nicht erläutern. „Das ist alles sehr komplex“, sagte er. Parallel zum Bebauungsplan werde
geklärt, wie man mit dem Bauantrag der Gesobau verfahre. „Wir werden in kommenden Gesprächen mit
der Gesobau ausloten, was machbar wäre. Erst dann kann die offizielle Bearbeitung weiter laufen.“ In
jedem Fall hat das Bezirksamt die beabsichtigte Übertragung eines Teilgrundstücks der Wohnanlage an
die Gesobau bereits offiziell zurückgezogen. Das führe dazu, „dass die Realisierung des Vorhabens in
dem den Bauvorlagen zu entnehmendem Umfang nicht möglich sein wird“, so Kuhn.
22.04.2021 Mediaspree Berlin: Bürocampus der TLG mit 37.000 m² genehmigt
Die TLG IMMOBILIEN AG, ein Tochterunternehmen von Aroundtown, hat in dieser Woche die
Baugenehmigung für einen 37.000 qm großen Bürocampus in der Berliner Mediaspree erhalten. Zwischen
Oberbaumbrücke und Alexanderplatz entsteht am Standort Wriezener Karree 15 ein innovativer 37.000
qm großer Bürocampus, der zeitgemäße Arbeitsräume und -flächen für große Konzerne, mittelständische
Unternehmen bis hin zu Start-ups schafft. Das WRIEZENER KARREE verbindet auf Grundlage seiner
effizienten Gebäudekonzeption hochmoderne und flexibel gestaltbare Büroflächen mit zahlreichen
Aufenthalts- und Kommunikationsbereichen sowie aufwendig begrünten Innenhof- und Freiflächen. Die
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drei fünfgeschossigen Bürogebäude werden eine Fläche von insgesamt rund 37.000 qm haben und über
ein gemeinsames Untergeschoss miteinander verbunden sein. Mit dem WRIEZENER KARREE wird die
TLG IMMOBILIEN AG auch nachhaltige, innovative Klima-, Energie- und Mobilitätskonzepte umsetzen.
Auf Basis der bisherigen positiven Resonanz und erfolgreichen Vorvermietungsverhandlungen geht TLG
aktuell von einem Baubeginn in 2022 aus. Die Fertigstellung wird 2 Jahre nach Baubeginn erwartet.
Attraktive urbane Lage in einem dynamischen Kiez! Mit einer über das WRIEZENER KARREE
hinausgehenden städtebaulichen Konzeption ist ein urbanes Stadtquartier entstanden, dass einen
Übergang zwischen den beliebten Geschäfts- und Wohngebieten von Berlin-Mitte bis nach Friedrichshain
bilden wird. Der Berliner Büromarkt ist unverändert von einem sehr geringen Leerstand bei einer
dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung geprägt. So haben sich im praktisch vollvermieteten Büromarkt
Friedrichshain-Kreuzberg bereits eine Vielzahl renommierter Unternehmen wie Mercedes-Benz, BASF,
Zalando, Universal oder Coca-Cola niedergelassen. Hinzu kommt der kontinuierliche Zuzug junger,
innovativer Unternehmen. Das von der TLG IMMOBILIEN AG konzipierte Neubauprojekt nimmt daher
eingehend Bezug auf die Bedürfnisse moderner Mieter und kreativer Köpfe. Die herausgearbeitete
Gebäudekonzeption ermöglicht eine flexible Gestaltung von Grundrissen und Nutzungseinheiten, die
wiederum eine variable Raumgestaltung für verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten bieten. Ob einzelner
Arbeitsplatz oder größere zusammenhängende Bürolandschaften: Je nach Bedarf sind kleine und große
Flächen verfügbar. Nicht weit entfernt befinden sich wichtige Touristenmagnete wie die East Side Gallery,
Cafés, Boutiquen sowie die sogenannte Mediaspree mit der Mercedes-Benz-Arena. Die zentrale Lage
direkt gegenüber dem Ostbahnhof sowie mehreren Bushaltstellen unterstützen ein Mobilitätskonzept, das
nur nachrangig auf die Nutzung des eigenen PKW setzt. Der überwiegende Teil der Nutzer wird aufgrund
der zentralen und verkehrsgünstigen Lage erwartungsgemäß mittels ÖPNV oder mit dem Fahrrad zur
Arbeit kommen. Dabei wird Radfahrern eine großzügige Fahrradgarage mit ca. 550 Stellplätzen sowie
einer eigenen barrierefreien Zufahrt zur Verfügung stehen. Hinzu kommt eine Tiefgarage mit rund 180
Stellplätzen. Sowohl für PKW als auch für E-Bikes sind zahlreiche Lademöglichkeiten geplant. Moderne,
nachhaltige und ansprechende Architektur! Mit einer modernen Architektursprache und einem
nachhaltigen Energiekonzept (mindestens LEED Goldstandard) verbindet das WRIEZENER KAREE
Innovation und Nachhaltigkeit und fügt sich dank seiner urbanen Gestaltung harmonisch in das
städtebauliche und sozio-kulturelle Umfeld ein. Auch das Campus-Innere zeigt sich zeitgemäß: So laden
zwei attraktive Foyers mit ihren Gemeinschaftsbereichen sowie die Innenhöfe und Terrassen, die von
Cafés und Aufenthaltsbereichen gesäumt sein werden, zum Verweilen ein. Verbunden werden die
Gebäudeteile durch einen Landschaftsgarten sowie eine Landschaftsbrücke, die sich als grünes Band mit
ansprechenden gestalterischen Elementen durch den gesamten Campus ziehen wird. Verantwortlich für
die architektonische Entwurfsplanung zeichnen sich die Architekten vom Berliner Architekturbüro GRAFT.
Mit der bereits laufenden Vermietung des Objekts ist Colliers International Deutschland beauftragt. Ein
Standort mit bewegter Geschichte! Das WRIEZENER KARREE ist ein Standort mit bewegter Geschichte.
Das Anfang des 20. Jahrhunderts noch unter der Straßenbezeichnung Friedrichsfelder Straße/Am
Ostbahnhof bekannte Quartier war bis in die siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts mit den für die Zeit
typischen Berliner Mietshäusern bebaut. Eingebettet war das Areal in die Bahnanlagen des
namensgebenden und erst 2005 bis auf wenige architektonische Zeitzeugen endgültig zurückgebauten
Wriezener Bahnhofs. Bereits in der Vorwendezeit erfolgte eine gewerbliche Umnutzung des Areals, zu
dem auch ein angrenzender Baumarkt gehört, der ebenfalls Teil des TLG-Portfolios ist. Zudem entstand
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eine Papierlagerhalle, die in den letzten Jahren als Möbelmarkt diente. Nach der pandemiebedingten
Auszeit bietet diese Halle mit einer Nutzfläche von rd. 6.800 qm bis Baubeginn Platz für eine vielfältige
Zwischennutzung wie Ausstellungen, Installationen und sonstige Events.
23.04.2021 Deutsche Wohnen eröffnet ersten Coworking-Space in Berlin-Hellersdorf
Die Deutsche Wohnen hat heute mit dem Pilotprojekt Deutsche Wohnen-Schreibtisch ihren ersten
Coworking-Space eröffnet. Im Beisein von Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle wurden die Flächen in
der Hellersdorfer Promenade 12 in Marzahn-Hellersdorf eingeweiht. Künftig werden dort Mieter:innen der
Deutsche Wohnen und Anwohner:innen Arbeitsplätze als Alternative zum klassischen Homeoffice
anmieten können. Die Deutsche Wohnen arbeitet dabei mit Kiez Büro, einem erfahrenen Anbieter von
Coworking-Flächen, zusammen. Für die Nutzung als Coworking-Space werden die Räumlichkeiten einer
ehemaligen Bankfiliale genutzt. Auf über 300 Quadratmetern stehen 27 voll ausgestattete Arbeitsplätze
zur Verfügung, unter Coronabedingungen zunächst nur 14. Neben den Arbeitsplätzen finden sich in dem
Coworking-Space auch Besprechungsräume, Telefonboxen, Sofaecken ebenso wie eine voll ausgestatte
Küche mit Platz für 12 Personen. Während sich das klassische Coworking vor allem an Selbstständige
und projektbezogene Kooperationen richtet, spricht das Pilotprojekt Deutsche Wohnen-Schreibtisch
hingegen ganz pragmatisch Angestellte an, die zuhause keine optimalen Voraussetzungen fürs
Homeoffice vorfinden und bietet diesen eine wohnortnahe Alternative im Quartier zum Arbeiten.
Perspektivisch sollen weitere Coworking-Flächen in den Bestands- und Neubauquartieren der Deutsche
Wohnen den Bewohner:innen angeboten werden. Henrik Thomsen, CDO der Deutsche Wohnen: „Wir alle
merken, die Arbeitswelt verändert sich. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, zuhause zu
arbeiten. Zu häufig aber findet das Homeoffice am Küchentisch statt, bei instabiler Internetverbindung und
schlechten Lichtverhältnissen. Wir bieten mit dem Deutsche Wohnen-Schreibtisch eine wohnortnahe und
gesunde Alternative und verbinden die Vorteile des Homeoffice mit den Vorteilen des Büros. Homeoffice,
aber professionell. So bringen wir das Arbeiten zum Wohnen.“ Dagmar Pohle, Bezirksbürgermeisterin
Marzahn-Hellersdorf: „Nicht nur unter den Beschränkungen der Pandemie wird es in Marzahn-Hellersdorf
immer mehr Menschen geben, die nicht nur im Grünen leben, sondern auch vor Ort arbeiten können und
wollen. Ein Angebot, dass diesen Veränderungen im positiven Sinne Rechnung trägt, ist auch ein Zeichen
für eine Modernisierung und Dezentralisierung in einer Stadt, die sich sehr lange vor allem über ihre Mitte
definiert hat. Hier im Bezirk lässt es sich aber nicht nur gut wohnen und leben, hier lässt es sich auch gut
arbeiten!" Björn Budack, Geschäftsführer Kiez Büro GmbH: „Die Arbeit im Homeoffice ist besonders in
Wohnsiedlungen wie in Hellersdorf eine große Herausforderung. Das Angebot Deutsche Wohnen-
Schreibtisch bietet eine wohnortnahe Ausweichoption, die sich in Innenstadtlagen schon seit vielen Jahren
als „dritter Arbeitsort“ neben dem Büro und dem Homeoffice etabliert hat. Mit der Umsetzung dieser Idee
nimmt die Deutsche Wohnen eine Vorreiterrolle unter den Wohnungsbaugesellschaften.“ Die Nutzer:innen
können zwischen verschiedenen Tickets wählen. Ein Arbeitsplatz lässt sich für einen oder für zehn Tage
mieten. Außerdem kann man sich zwischen einem flexiblen und einem festen Platz entscheiden. Auch
Unternehmen können sich Kontingente buchen. Ein Tagesticket kostet für Mieter:innen der Deutsche
Wohnen acht Euro, für andere Nutzer:innen 18 Euro. Buchen lassen sich die Arbeitsplätze über folgenden
„Der Deutsche Wohnen-Schreibtisch ist in erster Linie ein Angebot an unsere Mieterinnen und Mieter im
Quartier. Wir haben den Anspruch, mehr als eine Wohnung zu vermieten. Unser Ziel sind attraktive und
lebendige Quartiere, in denen man gern lebt, wohnt und arbeitet. Unsere Mieterinnen und Mieter können
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ihren Deutsche Wohnen-Schreibtisch darum zu besonders günstigen Konditionen buchen“, so Henrik
Thomsen. Das Pilotprojekt ist zunächst auf eine Dauer von 12 Monaten ausgelegt. Bei entsprechender
Nachfrage soll der Deutsche Wohnen-Schreibtisch ein dauerhaftes Angebot im Quartier bleiben. Zudem ist
der Ausbau weiterer Coworking-Flächen in anderen Berliner Bezirken möglich. Laut einer von Deutsche
Wohnen beauftragten Civey-Umfrage arbeiten die Hälfte aller Berliner:innen regelmäßig im Homeoffice,
ein Viertel sogar jeden Tag. Des Weiteren hat die Umfrage ergeben, dass sich ein Viertel der Berliner im
Homeoffice nicht ausreichend konzentrieren kann, beispielsweise aufgrund eines fehlenden
Arbeitszimmers, Kindern im Haushalt oder fehlender Büroausstattung. In der Umfrage wurde auch
abgefragt, was den Berliner:innen im Homeoffice besonders wichtig ist. Hier nannte zwei Drittel der
Befragten eine stabile Internetverbindung und knapp die Hälfte ergonomische Möbel und qualitativ
hochwertige Monitore. Die Deutsche Wohnen gehört zu den größten Vermietern in Marzahn-Hellersdorf.
Über 35.000 Menschen finden hier in rund 15.000 Wohnungen ein Zuhause. In den vergangenen Jahren
hat sich das Unternehmen mit umfassenden Investitionen in die Gebäude und die soziale Infrastruktur
engagiert. Von 2014 bis 2018 wurde die Hellersdorfer Promenade mit über 1.200 Wohnungen komplett
saniert und energetisch modernisiert, wobei die Deutsche Wohnen allein für die baulichen Maßnahmen
etwa 20 Millionen Euro investiert hat. Seit 2015 unterstützt das Unternehmen den Verein Kids & Co, das
jährlich stattfindende Stadtteilfest Hellersdorf Nord und viele weitere soziale und kulturelle Projekte im
Quartier.
23.04.2021 Berliner Logistikmarkt boomt und verzeichnet das stärkste erste Quartal seit
Aufzeichnungsbeginn
In den ersten drei Monaten 2021 erzielte der Berliner Industrie- und Logistikimmobilienmarkt laut Colliers
einen Flächenumsatz von 162.000 Quadratmetern. Dies war das stärkste erste Quartal seit
Aufzeichnungsbeginn und lag 62 Prozent über dem Vorjahreswert. Im Gegensatz zum Vorjahr wurde das
Ergebnis fast ausschließlich durch Vermietungen generiert. Die reine Vermietungsleistung lag bei rund
160.600 Quadratmeter und übertraf das Vorjahrsergebnis um 217 Prozent. Endre Rebak, Head of
Industrial & Logistics Berlin bei Colliers: „Bereits letztes Jahr haben wir erste Anzeichen für einen
zunehmenden Grundstückmangel im Umland registriert. Deswegen ist es für die Eigennutzer schwieriger
in Berlin und Umland passende Flächen zu finden. Es gibt zwar einige Eigennutzerneubau-Projekte, die
dieses Jahr stattfinden sollen, aber auf lange Sicht erwarten wir einen kontinuierlichen Rückgang der
Eigennutzerquote beim Flächenumsatz. Die hohe Nachfrage in der Vermietung kompensiert diese
Entwicklung und sorgt weiterhin für hohe Flächenumsätze.” Drei großvolumige Vermietungen sorgten mit
rund 50.100 Quadratmeter für knapp ein Drittel des Flächenumsatzes. Die größten Vermietungen fanden
traditionell in den Umlandgemeinden statt. Im Umland-Süd mietete das Produktionsunternehmen Gestamp
über 20.000 Quadratmeter Bestandsfläche, während im Teilmarkt Umland-Ost SAS Autosystemtechnik,
ebenfalls ein Produktionsunternehmen aus dem Automotive-Bereich, den zweitgrößten
Vermietungsabschluss mit rund 17.500 Quadratmeter unterschrieb. Beide Abschlüsse wurden von Colliers
betreut. Aufgrund einiger großvolumiger Vermietungen entfiel rund 40 Prozent des Flächenumsatzes auf
die Nutzergruppe „Produktion & Fertigung“, obwohl sie lediglich für 16 Prozent aller Abschlüsse
verantwortlich war. Auf den Hauptflächenumsatztreiber „Handelsunternehmen“ entfielen dagegen rund 42
Prozent aller Abschlüsse (rund 41.000 Quadratmeter). Im ersten Quartal fanden viele Anmietungen durch
Handelsunternehmen im mittleren Flächensegment statt. So mietete ein Getränkegroßhandel, ebenfalls
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über Colliers, knapp 2.000 Quadratmeter im Stadtgebiet von Berlin. „Im ersten Quartal haben wir
insgesamt 13 Prozent aller Abschlüsse mit einer Gesamtfläche von knapp 63.000 Quadratmeter betreut.
Dabei waren einige großvolumige Anmietungen durch die Nutzergruppe ´Produktion & Fertigung´. Unserer
Erfahrung nach hängt diese Entwicklung nur bedingt mit der Tesla-Ansiedlung zusammen. Zwar fanden
bereits die ersten Anmietungen von Zulieferern statt, aber eine größere Sogwirkung können wir aktuell
nicht bestätigen. Es wird noch einige Monate dauern, bis die Tesla-Ansiedlung ihre Wirkung auf den Markt
vollständig entfaltet hat. Wir bekommen vor allem viele Anfragen von Handelsunternehmen, die nach
passenden Flächen suchen. Der Berliner Markt profitiert weiterhin vor allem von dem Boom im E-
Commerce-Bereich, der in den letzten Monaten auch für die positive Entwicklung der Spitzen- und
Durchschnittsmieten verantwortlich war“, erklärt Rebak.
23.04.2021 Berlin Mitte - Covivio realisiert Berliner Hochhaus mit zwei Versicherern
Covivio hat die Baugenehmigung für sein Hochhausprojekt auf dem Berliner Alexanderplatz erhalten. Wie
aus dem Quartalsbericht der Franzosen hervorgeht, sind an dem Bauvorhaben nun auch die
Versicherungen Generali und Covéa beteiligt. Covivio behalte auf Basis des Gesamtinvestitionsvolumens
von 530 Mio. Euro einen Anteil von 55 %. Neben dem Park-Inn-Hotelhochhaus, das ebenfalls Covivio
gehört, soll ein Turm mit 31.000 m² Büro-, 11.600 m² Wohn- sowie 17.000 m² Veranstaltungs-, Laden- und
Servicefläche entstehen. Die Fertigstellung ist für Ende 2025 vorgesehen - zeitgleich zu dem
benachbarten Hochhausprojekt mit dem Kaufhof-Warenhaus, für das Signa ebenfalls vor kurzem
Baufreigabe erhalten hatte. Sockelbau und Hochhaus werden dort zusammen rd. 100.000 m² umfassen.
23.04.2021 Mietminderungen wegen Covid: Klagen ist falscher Weg
Die zweite Klagewelle auf Mietminderungen
wegen Covid steht bevor. Doch Klaus Eyber von
der Kanzlei Mainfort sieht die Erfolgsaussichten
skeptisch. Sein Rat: Verhandeln ist oft besser als
klagen - auch für die Vermieter. Geschlossene
Geschäfte noch und nöcher - Klaus Eyber rät:
Vermieter und Mieter sollten gemeinsame Wege
suchen, um die Krise durchzustehen. Geschäft
geschlossen, Miete gemindert, vom Vermieter
verklagt – und letztlich verloren: So sieht nach
den von der Frankfurter Rechtsanwaltssozietät
Mainfort ausgewerteten 27 Gerichtsentscheidungen die Bilanz fast aller Klageverfahren zwischen
Vermietern und Gewerbemietern aus, deren Geschäfte im Frühjahr 2020 von dem ersten Lockdown
betroffen waren und die deshalb die Mietzahlungen verweigert hatten. Nachdem die von der
Bundesregierung in Aussicht gestellten Corona-Hilfen nur spärlich flossen, war so ein Versuch zahlreicher
Gewerbetreibender gescheitert, ihre finanziellen Probleme über Mietminderungen zu mildern. Befeuert
wurde das zuerst durch Angebote aus der Beratungsindustrie, die die „Gier“ der Vermieter anprangerten
und später durch falsche Erwartungen, die der Gesetzgeber zum Jahreswechsel 2020/21 ausgelöst hat.
Auch einige Gerichte, die Mietminderungen abgelehnt haben, geben falsche Anreize, wie ein Mieter
vielleicht doch Erfolg haben könnte. Nachdem die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Dresden und zuletzt
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Frankfurt/Main die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen haben, scheint die Diskussion in
die Endrunde zu gehen. Wird das Grundproblem damit wirklich gelöst? Die Gerichte haben sich bislang
nur mit dem ersten Lockdown aus 2020 befasst. Der zweite aus 2020/21 ist wesentlich gravierender. Eine
weitere Klagewelle mag also noch kommen. Keine pauschale Rollenverteilung! Die Covid-19-
Maßnahmen der Bundesregierung und der einzelnen Länder betreffen zwar alle. Doch sie belasten
diejenigen Gewerbetreibenden am härtesten, die Geschäfts- oder Ladenlokale betreiben, für die ein
Publikumsverkehr unverzichtbar ist. Doch der Mieter ist nicht immer ein Kleinunternehmer mit einer
Boutique, einem Frisörladen oder einer Pizzeria, auf die er für seinen Lebensunterhalt angewiesen ist, und
der Vermieter ist keineswegs immer ein Immobilienkonzern. Der Mieter kann ebenso ein von einer starken
Marke getragener, börsennotierter Groß-Filialist sein und der Vermieter der klassische Häuslebauer, der
aus der Miete seinen Lebensunterhalt bestreitet. Einen solchen Vermieter würde es ungleich härter treffen,
wenn man ihm die Belastungen der Corona-Krise auferlegt. Vor Recht und Gesetz sind die Fälle jedoch
gleich zu behandeln. Die Rechtsfragen: Der Lockdown aus dem letzten Jahr hat als erstes zu der
Überlegung geführt, dem Mietobjekt einen Mangel anzudichten. Wenn vermietete Gewerberäume
geschlossen bleiben müssen, kann der Mieter das Mietobjekt nicht nutzen und der Mietvertrag könne nicht
durchgeführt werden. Das haben 2020 nur drei Gerichte mitgemacht (München I, Kempten und
Amtsgericht Pinneberg), die überwiegende Rechtsprechung einschließlich der Fachwelt erkennt hier aber
keinen Mangel. Das wäre nur dann der Fall, wenn die behördliche Untersagung des Geschäftsbetriebes in
einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage des konkreten
Mietobjekts steht. Das liegt bei Corona-bedingten Schließungsanordnungen sicherlich nicht vor. Die
zweite Überlegung ist schwieriger: Allgemeine Schließungsanordnungen könnten eine sogenannte
Störung der Geschäftsgrundlage darstellen, die nach Paragraph 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches
einen Anspruch auf Anpassung des Mietvertrages an die geänderten Verhältnisse auslösen kann, wenn
die Störung für eine Partei zu Unzumutbarkeiten führt. Die Anpassung erfolgt aus Mieter-Sicht durch eine
Reduzierung der Miete, idealerweise auf Null. Damit hatten sich von Juli 2020 bis heute nahezu alle
Gerichte zu befassen und kamen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Einige Landgerichte haben die
Störung einer Geschäftsgrundlage von vorneherein abgelehnt (Mannheim, Frankfurt/Main, Zweibrücken,
München II, Köln, Lüneburg und das Amtsgericht Köln), einige eine hälftige Teilung der Miete gewährt –
also eine 50 prozentige Mietminderung zugesprochen (München I, Oberhausen, Mönchengladbach und
das Oberlandesgericht Dresden). Einige Gerichte haben in den Covid-19-Maßnahmen zwar eine Störung
der Geschäftsgrundlage erkannt, hielten die damit verbundenen Einschränkungen auch aufgrund des
relativ kurzen Zeitraums des Lockdowns 2020 aber für zumutbar (Heidelberg, Oldenburg, Stuttgart,
München II, Münster und das Oberlandesgericht Karlsruhe). Andere, im Hinblick auf den Lockdown
2020/21 richtungsweisende Urteile haben das Kriterium der Unzumutbarkeit an sehr hohe
Voraussetzungen geknüpft. Das ging so weit, dass das Gericht dem betroffenen Mieter vorrechnete, wie er
sein Geschäft zu führen habe, um gegen die Pandemie-Maßnahmen vorzusorgen (so insbesondere
München I). Dazu gehören etwa die Aufnahme oder Intensivierung des Online-Handels, Kurzarbeit,
Inanspruchnahme staatlicher Corona-Hilfen und das Gebot der Bildung von Rücklagen auf Basis der
EBITDA aus den Wirtschaftsjahren vor Corona. Man fragt sich, woraus höhere Justizbedienstete solch
profunde betriebswirtschaftliche Erkenntnisse gewonnen haben. Keine neue Rechtslage durch Gesetz
vom 22. Dezember 2020! Das Ganze wurde dadurch erschwert, dass mit Gesetz vom 22. Dezember
2020 in Form von Artikel 240 Paragraph 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch eine
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rückwirkende Regelung verabschiedet wurde, die konkret auf das Rechtsinstitut der Störung der
Geschäftsgrundlage Bezug nimmt. Die Vorschrift besagt sinngemäß: Bei Mietverträgen über
Gewerberäume, deren Nutzung durch Covid-19-Maßnahmen eingeschränkt ist, wird vermutet, dass sich
damit ein Umstand, der zur Grundlage des Mietvertrages geworden ist, schwerwiegend geändert hat. Dem
haben zahlreiche Berater und einige Gerichte (Landgericht Münster und Oberlandesgericht Karlsruhe)
entnommen, der Gesetzgeber habe angeordnet, dass die Covid-19-Maßnahmen eine Störung der
Geschäftsgrundlage darstellen – und dabei das wichtigste übersehen: Die Vermutungsregelung gilt
nämlich nur, wenn der Umstand, der sich infolge der Corona-Maßnahmen geändert hat, Grundlage des
konkreten Mietvertrages ist. Das bedeutet: Es muss festgestellt werden, dass der Mietvertrag tatsächlich
zur Geschäftsgrundlage hat, dass der Betrieb des Mieters nicht durch gesetzgeberische oder
administrative Maßnahmen beeinträchtigt wird. Ist das nicht der Fall, läuft die Vorschrift ins Leere. Kann
hingegen im Einzelfall eine solche Geschäftsgrundlage festgestellt werden, ist die neue Regelung
überflüssig, denn kaum jemand wird bestreiten können, dass eine flächendeckende
Schließungsanordnung eine solche Geschäftsgrundlage zunichtemacht. Die neue Vorschrift ist daher nur
eine Klarstellung und schafft keine neue Rechtslage. Die Frage der Geschäftsgrundlage! Damit steht
allein die Frage im Raum, ob man bei Gewerbemietverträgen eine solche Geschäftsgrundlage erkennen
kann. Für den Mieter ist die Antwort ernüchternd: Eine gemeinsame Geschäftsgrundlage gibt es nicht,
wenn sich durch eine – auch gravierende – Veränderung der Umstände ein Risiko realisiert, das nur eine
Partei zu tragen hat. Bei einem Austauschverhältnis wie einem Mietvertrag gewährt der Vermieter eine
Sachleistung, nämlich die Zurverfügungstellung des Mietobjekts. Es ist das Risiko des Mieters, ob er mit
seinem Geschäft Umsätze erzielen kann. Ob städtebauliche Maßnahmen den Zugang zu einem Geschäft
erschweren, sich gesetzliche Ladenöffnungszeiten zu Lasten der Geschäfte ändern, altersbedingte
Betretungs- und Aufenthaltsverbote eingeführt werden oder ein bestimmtes Konsumverhalten verboten
wird, das zuvor Umsatz geschaffen hat, macht keinen Unterschied. Corona-Maßnahmen fallen in die
gleiche Kategorie. Darin liegt auch ein Unterschied zu den in der Rechtslehre oft herangezogenen Fällen
einer sogenannten „großen“ Geschäftsgrundlage wie Krieg und Inflation. Denn diese betreffen beide
Vertragsparteien unmittelbar und belasten nicht nur den einen. Das hat zur Folge, dass es einem Mieter
auch im zweiten, wesentlich härteren Lockdown nichts bringen wird, wenn er die Miete mindert und
sodann viel Zeit, Geld und Ressourcen aufwendet, um einem Richter zu erklären, dass der Lockdown für
sein Geschäft unzumutbar war. Ganz klar und gegen das Landgericht München I und die
Oberlandesgerichte Karlsruhe und Frankfurt/Main: Zu einer Prüfung der Unzumutbarkeit kommt man gar
nicht erst, weil schon das erste maßgebliche Kriterium nicht erfüllt ist, dass ein coronabedingter Lockdown
eine Störung der mietvertraglichen Geschäftsgrundlage darstellt. Abwendung der zweiten Klagewelle
durch den BGH? Würde man grundsätzlich eine Störung der Geschäftsgrundlage annehmen, würde das
Problem unweigerlich weitergetragen werden und neue Rechtsfragen aufwerfen. Der betroffene Vermieter
würde sich an sein finanzierendes Kreditinstitut wenden und geltend machen, dass Geschäftsgrundlage
des Immobilienerwerbs und dessen Finanzierung die uneingeschränkte Erzielung von Mieteinnahmen
gewesen ist, was nun pandemiebedingt vereitelt werde. Infolgedessen seien Zins- und Tilgungsraten zu
reduzieren oder sogar zu erlassen. Das betroffene Kreditinstitut hätte dasselbe Thema dann bei seiner
Refinanzierung und so fort. Wenn sich der BGH nicht auf die Prüfung der Argumente der Vorinstanzen
beschränkt, sondern die Dringlichkeit dieser Klarstellung erkennt, löst er nicht nur alle Fälle, die den
Lockdown 2020 betreffen. Er könnte die gerade anlaufenden Auseinandersetzungen zwischen Mietern
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und Vermietern, die auf dem wesentlich härteren Lockdown 2020/21 beruhen, handstreichartig abwenden.
Für die Mieter bedeutet das nicht das Aus. Es bedeutet nur, dass man sich gegenüber dem Vermieter
nicht auf vermeintliche Rechtspositionen berufen sollte. Besser ist, gemeinsam mit dem Vermieter Wege
zu suchen, die Krise durchzustehen. Der Mieter ist dabei nicht unbedingt in der Rolle eines Bittstellers.
Erstens ist es auch im Geschäftsleben oft besser, das offene Wort zu wählen, als sich auf ein Recht zu
berufen, das im Streitfall nicht existiert. Zweitens wird sich auch ein Vermieter sehr genau überlegen, ob er
das Ansinnen des Mieters von vorneherein ablehnen soll. Kann der Mieter den Mietvertrag kündigen oder
gibt er sein Geschäft auf oder geht in die Insolvenz, ist das auch für den Vermieter nicht das Beste.
Insbesondere Gewerbeobjekte brauchen bestimmte Ankermieter und in Krisenzeiten ist ein schneller
Mieterwechsel nicht einfach und auch für den Vermieter mit Aufwand und Kosten verbunden. Einen
Leerstand will man erst recht nicht, vor allem, wenn die Interessen von Investoren zu berücksichtigen sind.
Vermieter sollten mit Mietern über deren finanzielle Belastungen auf Augenhöhe verhandeln und auch im
Eigeninteresse ein Entgegenkommen in Erwägung ziehen. Ein Gastbeitrag von Klaus Eyber, Partner
bei Mainfort Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.
23.04.2021 Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz: Leichtigkeit und zeitlose Eleganz
Wohnen wie der „Große Gatsby“ – das ist bald im Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz möglich. Auf rund
18.500 Quadratmetern Fläche soll hier eine neue Leichtigkeit einziehen – geprägt von zeitloser Eleganz,
die die historische Architektur des Gebäudes trägt und mit einem neu interpretierten Art Déco Stil im
Inneren aufgewertet wird. Die aufwendige Renovierung des denkmalgeschützten 4-Sterne Superior Hotels
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umfasst alle öffentlichen Bereiche, Zimmer sowie Tagungsräume, welche Ende August 2021
abgeschlossen sein soll. Mit dem Neuerwerb des Hotels durch den Investor und Projektentwickler Art-
Invest Real Estate im vergangenen Sommer sollen die umfangreichen Neuerungen die Marke Leonardo
Royal getreu ihrem Kernwert „besonders bereichernd“ stärker positionieren. Das Haus wird seit seiner
Eröffnung als auch weiterhin von der Hotelgruppe Leonardo Hotels betrieben. Verbunden mit der
Investition ist auch die Zuversicht auf eine baldige Erholung der Märkte. Während der Arbeiten bleibt das
Hotel mit seiner gewohnt individuellen und hohen Gastfreundschaft geöffnet. Das Leonardo Royal Berlin
Alexanderplatz gehört mit 346 Zimmern und elf Konferenzräumen zu den größten Business- und
Tagungshotels in Berlin und besticht mit seiner Lage fußläufig zum Alexanderplatz und unweit des Szene-
Viertels Prenzlauer Berg. Mit brillanten und optimistischen Farben, außergewöhnlichen Licht-Elementen
und exquisiten Design-Möbeln sowie smarter Technologie erwartet den Gast von heute ein völlig neues
Raumerlebnis im Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz. Für das Re-Design der öffentlichen Bereiche
zeichnet Madeleine Moes, CEO von Designer‘s House Interior Architects, verantwortlich. „Beim neuen
Design geht es um mehr Leichtigkeit. Die schwere und sachliche Hochbauarchitektur aus den 50er Jahren
erhält mit belebenden Farben und Naturelementen wie Vogelschwärmen und Pflanzen eine anmutige
persönliche Note. Dabei wird die denkmalgeschützte Architektur respektiert und gefühlvoll neu inszeniert –
mit prachtvollen Art Déco Elementen, die den Gast auf eine Zeitreise in die Goldenen Zwanziger
entführen, aber gleichzeitig mit geradlinigen Details der Moderne aufwarten, um dann wieder
geschwungen und traditionell daherzukommen“, so die Innenarchitektin aus Frankfurt. Die Anlehnung an
die Epoche der Goldenen Zwanziger kommt dabei nicht von ungefähr, denn sie zelebrierte damals den
Aufbruch in eine bessere Zukunft, begleitet vom technischen Fortschritt sowie der Sehnsucht nach
Glamour und Luxus – Bedürfnisse, die heute wieder mehr denn je Bestand haben. Art Déco neu
interpretiert mit viel Licht – für wachsende Zuversicht! Mit Tönen wie rot, safrangelb und puder- oder
auch goldfarbenen Akzenten in der Lobby-Lounge sowie Wasserfarben, die veredelt mit Goldnuancen im
Gastronomiebereich ein Greenhouse-Effekt erzielen sollen, wird ein unverwechselbares Ambiente
geschaffen. Es steht für wachsende Zuversicht und soll eine positive Stimmung erzeugen. „Eigenschaften,
die im Hotel Interior Design der Zukunft sicher mehr an Gewicht gewinnen werden“, ist Madeleine Moes
überzeugt. Großzügigkeit steht dabei im Einklang mit erhabenem Stilbewusstsein und nachhaltiger
Wertigkeit. Dass Licht dabei auch eine besondere Rolle spielt, zeigt sich bei der Nutzung der
zukunftsweisenden RGB-Lichttechnik im ganzen Haus, die zusammen mit den denkmalgeschützten
Wandleuchten, skulpturalen Steh- und vielen Tischlampen für mehr wohnlichen Komfort sorgt und je nach
Tagesform farblich abgestimmt werden kann. Der perfekte „Flow“: Open Lobby mit Concierge-Service
und Bar mit Co-Working! Goldmetallic-Tapeten sowie neues Design-Mobiliar in warmen Farben sind
weitere Akzente, die ein harmonisches Gesamtambiente unterstreichen. Der perfekte „Flow“ wird durch die
flexible Verbindung von Lobby, Lounge und Bar erzielt, die offen ineinander übergehen. Mittendrin eine
gemütliche Sitzecke, filigrane goldsatinierte Raumteiler mit Effektkaminfeuer und die neue Rezeption mit
zwei skulpturalen Designelementen und besonderer Rückwand sowie der anmutige Concierge-Tisch – mit
dem Ziel, dass sich der Gast überall in dieser für Leonardo Hotels bezeichnenden Open Lobby wie in
einem Zweitwohnzimmer wohlfühlen, zurückziehen, Snacks und Drinks genießen und arbeiten kann.
Fließend ist auch der leichte von der Decke abgehängte dekorative Vogelschwarm, der eine
beeindruckende Höhe aufweist und das Auge in den angrenzenden Barbereich führt. Er ist prominent
mittig platziert und hat alle Service-Bereiche bestens im Blick. Dass hier auch die voll ausgestattete Co-
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Working Station mit Drucker und Scanner steht, ist nicht ohne Grund: denn hier soll Kreativität durch den
Magen gehen, was die digitalen Nomaden von heute besonders freuen wird. Ein guter Kontrast dazu ist
das Restaurant Vitruv, wo die Farbgebung frischer gewählt wurde – aufgepeppt mit noch mehr Pflanzen,
gemütlichen Banknischen mit kleinen Leuchten und einer großen blumigen Bildtapete sowie Teppichen in
trendigen Ornamenten. Mitten in der City soll man sich hier wie in eine andere Ära versetzt fühlen. Der
Konferenz- und Bankettbereich erhält ebenso einen neuen Look in Wasser- und Silberfarben, mit LED-
Deckenleisten sowie Wandpaneelen mit dekorativen Wandleuchten und vermittelt auch hier ein Gefühl von
Weite. Berlin tief im Herzen – im Zimmerdesign! Auch die 346 Zimmer und Suiten sowie Bäder passen
sich dem neuen Outfit der öffentlichen Bereiche an. Dafür ist Hotel Interior Designer Andreas Neudahm
zuständig, der bei der Eröffnung des Hauses vor zwölf Jahren bereits seine Designzeichen setzte: „Wir
versuchen das Bekannte und Bewährte zu erhalten, mit Inspiration mit dem Neuen in Einklang zu bringen
und Verbesserungen nur da vorzunehmen, wo der Zeitgeist und die Technik dies erfordern.“ Dabei drücke
sich die Besonderheit des Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz in der Vielgestaltung der verschiedenen
Zimmertypen aus, die von Standard Einzel- und Doppelzimmern bis zu Junior- und Edelsuiten reichen.
Stilvolle Möbel, hochwertige Wohntextilien und eine harmonische Raumgestaltung sorgen für noch mehr
Wohnlichkeit, während individuelle Bilder und Fotos sowie dekorative Elemente wie Kissen und Decken
wirkungsvolle Gegensätze bilden. „Das ganze Design spiegelt den kosmopolitischen Standort Berlin wider,
insbesondere mit Blick auf die vielen Neueröffnungen und einen Neubeginn nach Corona mit einem
trendigen, aufatmenden neuen Stil“, so Andreas Neudahm. Zukunftsfähig vernetzt – von Digital
Signage bis Streaming TV! Neben einem positiv stimmenden Design ist eine zukunftsfähige Vernetzung
in Hotels ein großes Thema, die pandemiebedingt immer mehr mit kontaktlosen Gimmicks einhergeht.
Diesem Trend widmet sich auch das Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz, das Neuerungen über den
Standard hinaus bereithält: Der gesamte Tagungsbereich erhält in den Bereichen Projektion (4K Monitore
bis 85 Zoll, Laser Beamer) sowie drahtloser Präsentations- und Mikrofontechnik das neueste Upgrade
sowie ein hochwertiges Digital Signage System, das alle Covid-19 Hygiene-Anforderungen erfüllt. Weitere
Innovationen sind smarte Schließsysteme mit RFID-Technologie inklusive Bluetooth-Chip, die die
Zimmertüren zukünftig per App auf dem eigenen Smartphone öffnen lassen können oder 49-Zoll
Streaming TV-Geräte, die eine Verbindung zu Apple- und Android-Geräten ermöglichen und damit eigene
Inhalte von Netflix, Prime & Co. in die Hotel- und Konferenzräume bringen.
23.04.2021 Lockdown verzögert Vermarktungen von Retail-Immobilien
Unter dem Eindruck des Lockdowns ist auch der deutsche Investmentmarkt für Einzelhandelsimmobilien
verhalten ins Jahr gestartet und hat ein Transaktionsvolumen von insgesamt 1,5 Mrd. Euro erzielt. Der
Vergleich zum Vorjahresquartal fällt mit minus 61 Prozent aber vor allem deshalb drastisch aus, weil Q1
2020 mit rund 3,9 Mrd. Euro ein herausragend starkes Quartal und der beste Auftakt der vergangenen
zehn Jahre war. Mittelfristig gesehen rangiert der Wert rund ein Drittel unter dem Schnitt der vergangenen
fünf Jahre. Sarah Hoffmann, Senior Team Leader Retail Investment und interimistisch Co-Head: „Der
Rückgang kommt nicht überraschend: Zwar ist die Nachfrage, insbesondere im Fachmarktsegment,
ungebrochen hoch, doch finden sich nur wenige Produkte auf der Angebotsseite.“ Für das Gesamtjahr
erwartet Sarah Hoffmann bestenfalls 10 Mrd. Euro, was knapp unter dem Transaktionsvolumen des
Vorjahres sowie dem Zehnjahresschnitt läge: „Das Gesamtjahresergebnis ist maßgeblich von den
Zeitpunkten des jeweiligen Vermarktungsstarts abhängig. Aufgrund der anhalten Lockdown-Situation
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kommt es zu Verzögerungen einiger Produktplatzierungen. Dies kann zu Überhängen in das Jahr 2022
führen. Viel hängt auch davon ab, ob größere Portfoliotransaktionen im laufenden Jahr realisiert werden.“
Besonders stark gehandelt wurden erneut Fachmarktprodukte. Fachmarktzentren (47 %), Fachmärkte (18
%) und Supermärkte (13 %) erzielten zusammengenommen fast vier Fünftel des
Gesamttransaktionsvolumens. Geschäftshäuser und Warenhäuser (je 10 %) sowie Shopping Center (2 %)
folgen mit einigem Abstand. „Entscheidender Kaufanreiz für viele Investoren ist ein Lebensmittelanker im
Objekt, da sich gerade diese Kategorie auch in der Pandemie als krisenresistent erwiesen hat“, erklärt
Sabine Keulertz, Senior Team Leader Central Retail Investment und interimistisch Co-Head, die Dominanz
der Fachmarktprodukte. Investoren richten den Blick zunehmend auch auf die Grundstücke! Im Zuge
der großen Nachfrage nach Nahversorgungsobjekten beobachtet Keulertz, dass Standorte in
Ostdeutschland deutlich an Interesse gewonnen haben. Zudem hat sich das Verhältnis von großen zu
kleineren Transaktionen zugunsten der letzteren verschoben. Verzeichneten die fünf größten
Transaktionen im vergangenen Jahr noch zusammengenommen 58 Prozent des Gesamtvolumens, waren
es diesmal 29 Prozent. Im Vergleich der Risikoklassen zeichnet sich nach dem ersten Quartal ein recht
ausgeglichenes Bild ab. Zwar liegen Core-Produkte mit 37 Prozent vorne, doch folgen Core plus (29 %)
und Value Add (22 %) sowie opportunistische Objekte (12 %) schrittweise dahinter. „In den Toplagen der
Metropolregionen spielt der WAULT nur noch eine untergeordnete Rolle, weil dort nicht mehr die Immobilie
allein, sondern das Grundstück und dessen Potenzial bewertet wird. Wir beobachten hier eine klare
Tendenz zum sogenannten Landbanking, bei dem einzelne Grundstücke zusammengefasst werden, um
darauf verdichtet gemischt genutzte Immobilien zu entwickeln“, skizziert Keulertz das Vorgehen. Und
Hoffmann ergänzt: „Core-Geschäftshäuser in A- und B-Städten sind bei Investoren stark nachgefragt,
sofern Mieter- und Mietniveau als nachhaltig eingestuft werden.“ Die Diskrepanz zwischen Nachfrage und
Angebot verändert laut Keulertz aber nicht nur die Metropolen: „Preise für Objekte mit
Lebensmittelkomponente in kleinen Städten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Kluft
zwischen Metropolen und B-Standorten hat sich nahezu geschlossen.“ Discounter und Supermärkte
steigen in der Gunst der Anleger! Die niedrigste Highstreet-Spitzenrendite wird mit 2,60 Prozent
weiterhin in Berlin erzielt. Wie hier sind auch in Frankfurt, Hamburg und München die Spitzenrenditen auf
Jahresfrist stabil. Nur Köln und Stuttgart legten um 20 Basispunkte auf 3,30 Prozent zu, in Düsseldorf
waren es derweil zehn Basispunkte auf 3,10 Prozent. JLL geht bis Jahresende von stabilen Werten aus.
Ebenso hat die Nachfrage bei Discountern und Supermärkten signifikant angezogen: Lag die
Spitzenrendite für Supermärkte vor einem Jahr noch bei 4,00 Prozent und rangiert heute bei 3,90 Prozent,
derweil hat sich der Wert bei Discountern von 4,8 Prozent auf 4,5 Prozent reduziert. Shopping Center
bieten mit 4,85 Prozent derzeit die höchste Spitzenrendite unter den Nutzungsarten – ein Plus von 20
Basispunkten auf Jahressicht. Fachmarktzentren gaben im selben Zeitraum 40 Basispunkte auf 3,80
Prozent ab.
24.04.2021 „Völlig verantwortungslos“ - Heftiger Streit im Berliner Parlament zum Mietendeckel
Nach dem Aus für den Mietendeckel geht der Kampf um die Deutungshoheit auch im Abgeordnetenhaus
weiter. Opposition und Koalition attackierten sich scharf. Der Mietendeckel ist gekippt, die Stimmung ist
angespannt. Im Abgeordnetenhaus gab es am Donnerstag eine heftige, mit Zwischenrufen gespickte
Debatte. Ausgetragen wurde sie vom Spitzenpersonal aller Parteien, und die Elefantenrunde glänzte vor
allem mit gegenseitigen Schuldzuweisungen. Die Opposition warf Rot-rot-grün vor, aus ideologischen
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Gründen ein ungültiges Gesetz zulasten von Berlins Mieter:innen verabschiedet zu haben. Abgeordnete
der Koalitionsfraktionen dagegen beschuldigten CDU und FDP, sich nicht um die Belange von
Mieter:innen zu kümmern und mit der Normenkontrollklage, in deren Folge das Bundesverfassungsgericht
vergangenen Donnerstag das Mietenwohngesetz für nichtig erklärt hatte, vor allem im Interesse der
Immobilienlobby gehandelt zu haben. AfD und CDU hatten das Thema mit jeweils einem eigenen Antrag
auf die Tagesordnung gesetzt. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski sagte, mit dem
Mietendeckel sei das „Flaggschiff des Senats“ versenkt worden. Und brachte eine Beobachtung durch den
Verfassungsschutz ins Spiel: „Jede kleine Demonstration von tatsächlichen oder vermeintlichen
Extremisten“ werde sonst beobachtet, sagte Pazderski. „Aber wenn eine ganze Landesregierung und die
Mehrheit der Abgeordneten im Parlament die Verfassung nicht beachten und die Bürger in die Irre führen,
dann ist das offenbar nur ein Kavaliersdelikt.“ Dregger: Verfassungswidriges Gesetz ist „asozial, nicht
sozial“ Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Burkard Dregger griff die Regierungskoalition scharf an: Ein
verfassungswidriges Gesetz sei „asozial, nicht sozial, und das kennzeichnet Ihre Politik“. Rot-Rot-Grün
habe versucht, die Berliner Stadtgesellschaft aufzuhetzen und sie „gespalten im Sinne des
Klassenkampfes in Mieter und Vermieter“, sagte Dregger, „völlig verantwortungslos“. Auch hätten sich
einzelne Akteure im Nachgang des Urteils daneben benommen. „Sie scheuen sich nicht einmal, das
Bundesverfassungsgericht zu diskreditieren“, rief Dregger in Richtung der Koalitionäre, und forderte ein
Disziplinarverfahren für Alexander Fischer, Staatsekretär von Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke).
Dieser hatte wenige Stunden nach dem Urteil getwittert: „Wie viele ehemalige CDU-Politiker sitzen im 2.
Senat des Bundesverfassungsgerichts? Ich frage für einen Freund.“ Der Tweet ist inzwischen wieder
gelöscht. Vorwürfe, für die finanziellen Nöte von Menschen verantwortlich zu sein, auf die nun
möglicherweise hohe Nachzahlungen auf bisher gedeckelte oder gesenkte Mieten zukommen, wehrte
Dregger ab: Die Normenkontrollklage habe verhindert, dass Vermieter „massenhaft und über Jahre“ den
Weg zum Bundesverfassungsgericht hätten erstreiten müssen. Wäre das Gesetz erst in einigen Jahren für
nichtig erklärt worden, wären Berlins Mieter:innen mit noch viel höheren Nachzahlungen konfrontiert
gewesen, erklärte Dregger. Czaja: Mietendeckel war „Verfassungsbruch mit Ansage“ Der
Fraktionsvorsitzende der FDP Sebastian Czaja warf den Koalitionären vor, sie hätten „Verfassungsbruch
mit Ansage“ begangen und damit „Glückspiel betrieben“ mit den Sorgen und Ängsten von Mieter:innen in
Berlin. Statt sich nach dem Urteil zu entschuldigen, hätten Mitglieder der Koalition versucht, das
Bundesverfassungsgericht zu diskreditieren und zu Mietdemonstrationen aufgerufen. Damit hätten sie den
gesellschaftlichen Frieden gefährdet. Abgeordnete von SPD, Linke und Grünen wie auch
Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) verteidigten hingegen den Mietendeckel. Der
Fraktionsvorsitzende der SPD Raed Saleh warf der CDU Heuchelei vor: „Ihnen ging es nie darum, ob das
Gesetz verfassungskonform ist oder nicht.“ Auch der Schutz von Mieter:innen sei der Union „schnuppe“:
„Das Einzige, was Sie interessiert, sind die Interessen Ihrer Lobby und der größtmögliche Profit.“ Wie
Saleh forderten auch Anne Helm (Linke) und die Spitzenkandidatin der Grünen Bettina Jarasch den Bund
auf, mehr für den Mieterschutz zu tun. Helm wies den Vorwurf zurück, das Urteil sei absehbar gewesen.
Scheel versicherte erneut, der Senat werde Betroffene nicht im Stich lassen. Der Senat will einen
Hilfefonds auflegen, der Menschen, die nun anfallende Nachzahlungen an ihre Vermieter nicht stemmen
können, zinslose Darlehen zur Verfügung stellen soll.
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24.04.2021 Charlottenburg Wilmersdorf - Charlottenburg erhält vier neue Milieuschutzgebiete
Charlottenburg erhält vier neue Milieuschutzgebiete in den Quartieren Alt-Lietzow, Karl-August-Platz,
Jungfernheide und Richard-Wagner-Straße. Die Online-Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
(BVV) am Donnerstag zeigte erneut, dass die rot-grün-rote Mehrheit den Weg dafür ebnen will. Nur aus
formalen Gründen gab es noch keinen Beschluss. Die meisten Abstimmungen finden derzeit nicht in den
Videokonferenzen der BVV, sondern erst anschließend per Briefwahl statt. Diese Methode hat das
Rechtsamt empfohlen. Künftig werden Mieter in den Gebieten stärker vor der Verdrängung durch
Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt. Über die
monatelangen Debatten in der BVV und den Ausschüssen, wo die Fraktionen der CDU und FDP gegen
die Pläne votierten, haben wir schon mehrmals berichtet. Wirklich neue Argumente der Befürworter und
Kritiker gab es jetzt nicht mehr. Bald folgt eine „digitale Versammlung“ für Anwohner:innen. Am 30. April ab
17 Uhr wollen Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) und das Gutachterteam der S.T.E.R.N. GmbH
die Ergebnisse von Untersuchungen vorstellen, auf denen die Pläne beruhen.
25.04.2021 Neue Leitlinien für die City West –Die Berliner Stadtentwicklungsverwaltung übernimmt
die Verantwortung für städtebauliche Planungen in zentralen Bereichen der westlichen Innenstadt.
Bereits im Januar hatte Senatsbaudirektorin Regula Lüscher ein „Entwicklungskonzept City West“ im
Abgeordnetenhaus vorgestellt. Bezirkspolitiker reagierten wenig begeistert, weil sie nicht daran mitwirken
konnten. Jetzt hat die Senatsverwaltung online eine Bürgerbeteiligung gestartet. Viele Informationen über
die geplanten Leitlinien gibt es unter stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/citywest. Als Plattform
für Kommentare dient bis zum 19. Mai die Webseite mein.berlin.de. Für den 11. Mai ab 18 Uhr kündigt
Regula Lüscher eine digitale Diskussionsveranstaltung an. Die definierten Gebiete liegen in den Bezirken
Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte und Tempelhof-Schöneberg. Das erklärte Ziel lautet, die „besondere
Mischung und Vielfalt in diesem sich dynamisch entwickelnden Stadtgebiet zu sichern und einen
nachhaltigen Entwicklungsrahmen aufzuzeigen“. Dabei sollen der Klimaschutz und die Verkehrswende
berücksichtigt werden. Unter anderem geht es auch um Bauprojekte an der Hertzallee neben dem
Bahnhof Zoo und um die seit Jahren geplante Neugestaltung des benachbarten Hardenbergplatzes. Ein
Hochhauskonzept soll festlegen, wo neue Türme entstehen könnten. Der Kurfürstendamm gehört nicht
dazu. Senatsbaudirektorin Lüscher hat sich wiederholt gegen Bauvorhaben der Signa-Gruppe auf dem
Gelände von Karstadt am Ku’damm und Nachbargrundstücken ausgesprochen. Als geeignete Orte für
Hochhäuser gelten die Hertzallee sowie ein Gebiet zwischen dem Europa-Center am Breitscheidplatz und
der Schöneberger Urania. Das Bezirksamt werde in etwa einem Monat öffentlich Stellung zu dem Konzept
nehmen, kündigte Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) an.
26.04.2021 Parteitage von Rot-Rot-Grün in Berlin - Grüne Mietenexpertin fordert
„Vergesellschaftungsgesetz“
Berlin im Superwahljahr: An diesem Wochenende halten die Berliner Koalitionsparteien SPD, Linke und
Grüne ihre Parteitage ab. Franziska Giffey, Klaus Lederer und Bettina Jarasch wurden zu
Spitzenkandidierenden ihrer Parteien für die Abgeordnetenhauswahl gekürt. Michael Müller soll die
Berliner SPD im Bundestagswahlkampf anführen. Am Sonntag kamen nur noch Linke und Grüne
zusammen: Beim Kampf um die Listenplätze gab es Konflikte. Mehr dazu im Blog. Grüne Mietenexpertin:
"Wir brauchen ein Vergesellschaftungsgesetz" Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und
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Mieten der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, hat ihre Bewerbungsrede für Platz 49 der
Landesliste für deutliche Kritik am Koalitionspartner SPD genutzt. Diese wiederhole mit der Konzentration
auf die Forderung "Bauen, Bauen, Bauen" die Fehler der Vergangenheit und fahre "gegen die Wand",
sagte Schmidberger. SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey warf sie genau wie CDU-Spitzenkandidat
Kai Wegner vor, sich im Bund nicht ausreichend für wirksame Regelungen zum Mieter:innenschutz
eingesetzt zu haben. Darüber hinaus forderte die der Parteilinken angehörende Schmidberger: "Wir
brauchen ein Vergesellschaftungsgesetz." Damit stellt sich die eng an die Seite der Initiative "Deutsche
Wohnen und Co enteignen", die insbesondere aus dem Bezirksverband Schmidbergers (Friedrichshain-
Kreuzberg) heraus offensiv unterstützt wird. Schmidberger kandidiert direkt im Bezirk und war bereits 2016
per Direktmandat in das Abgeordnetenhaus eingezogen. Sie gilt als enge Vertraute des umstrittenen
Baustadtrats Florian Schmidt und beendete ihre Rede mit den Worten: "Ich bin eure Mietenkatrin und ich
würde es verdammt gerne bleiben." 88 Prozent der Delegierten wählten Schmidberger auf die Liste.
26.04.2021 Berlin: Cesa kann beim Ostbahnhof bauen
Die Cesa Group hat freie Bahn für die Entwicklung ihres Grundstücks an der Krautstraße/Ecke Lange
Straße im Umfeld des Berliner Ostbahnhofs. Der Bezirk hat für das etwa 2 ha große Gelände, das bis zur
Andreasstraße reicht, den Bebauungsplan geändert. Somit kann auf etwa 14.670 m² Fläche ein
Mischgebiet mit Büro- und Gewerbeflächen sowie ggf. Wohnungen entstehen. Weitere 5.000 m² an der
Langen Straße/Ecke Andreasstraße will der Bezirk als Gemeinbedarffläche für eine Grundschule nutzen.
Auf diese Flächenverteilung haben sich der Investor, der Bezirk und die zuständige Senatsverwaltung
geeinigt. Das für die Schule benötigte Areal muss das Land Berlin noch von Cesa erwerben.
26.04.2021 Deutscher Städtebaupreis geht nach Berlin
Der in zweijährigem Turnus von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) mit
maßgeblicher Unterstützung der Wüstenrot Stiftung verliehene Städtebaupreis geht in der Auslobung DSP
2020 an das Projekt Quartier am ehemaligen Blumengroßmarkt in Berlin. Zum Städtebaupreis wurden mit
81 Bewerbungen besonders viele Projekte eingereicht. Das Spektrum war sehr breit: stadtstrukturell-
geographisch, thematisch, baulich-räumlich. Vom Rathausneubau im städtebaulichen Kontext einer
kleinen Kommune bis zum großen Konversionsprojekt einer Metropolregion sah sich die interdisziplinär
zusammengesetzte Jury (Stadtplanung, Architektur, Freiraumplanung, Denkmalpflege, Wirtschaft,
Soziologie) in vielen Fällen vor eine sehr schwierige Entscheidung gestellt. „Das Quartier am ehemaligen
Blumengroßmarkt in Berlin Kreuzberg ist exemplarisch für einen ko-kreativen Stadtumbau, der das
gemeinsame Leben und Arbeiten in den Mittelpunkt stellt und langfristig nachhaltige
Entwicklungsstrategien im Quartier verfolgt. Das Projekt setzt Orientierung und Maßstäbe für die sozial
orientierte, von vielfältigen Akteuren getragene Stadtentwicklung und ist im Sinne des Deutschen
Städtebaupreises besonders beispielgebend. […]“ betont die Juryvorsitzende Prof. Dr. Christina Simon-
Philipp, HFT Stuttgart. Der Sonderpreis zum Thema „Städtebau revisited: Preise – Praxis – Perspektiven“
wurde dem Projekt Städtebaulicher Entwicklungsbereich Stuttgarter Straße, Französisches Viertel in
Tübingen zuerkannt. Der parallel zum Städtebaupreis ausgelobte Sonderpreis dient der Akzentuierung
besonders dringlicher Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung. Er wurde aus Anlass des
40-jährigen Jubiläums des Deutschen Städtebaupreises an Beiträge verliehen, die zwischen 1980 und
2010 mit Preisen und Auszeichnungen bereits gewürdigt wurden. Die Jurierung des Sonderpreises war
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sehr komplex, musste doch eine Spanne von 30 Jahren, also einer Generation, der damals als
herausragend betrachteten Leistungen deutschen Städtebaus abgebildet werden und im Rückblick
belastbare, robuste, objektive Kriterien herangezogen werden, die die Komplexität von 30 Jahre
Städtebaugeschichte, 30 Jahre städtebauliche Leitbilder ausreichend abbilden konnten. „Das robuste
städtebauliche Konzept und die Qualitäten des öffentlichen Raums sind das Markenzeichen des Quartiers,
das eine große Lebendigkeit ausstrahlt. Man hat beim Flanieren durch den Stadtteil die Gewissheit, dass
er mit zunehmendem Alter noch an Zuspruch und Vitalität gewinnen wird“, so das Juryurteil für das
Projekt. Dreißig Jahre nach dem Wettbewerb für das Französische Viertel in Tübingen
[Städtebaupreisträger aus der Einreichung 2001] erweist sich die Idee der Parzellierung als Erfolgsrezept
mit hoher Alltagstauglichkeit und Beispielhaftigkeit für einen partizipativ orientierten Städtebau in
Deutschland.
26.04.2021 Treptow Köpenick - Investor und Bezirk einigen sich am Peter-Behrens-Ufer
Der Streit zwischen der Investmentfirma DIE AG und dem Amt für Stadtentwicklung (siehe NL vom
4.6.2020) ist offenbar beigelegt. Es sei inzwischen gelungen, „einen grundsätzlichen Konsens zur
städtebaulichen Struktur zu erzielen, sodass abgesehen von einigen Detailanpassungen damit die
nächsten Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren vorbereitet werden können“, erklärte Baustadtrat
Rainer Hölmer (SPD) auf Anfrage des Grünen-Fraktionschefs Jacob Zellmer. Es gibt allerdings deutliche
Planänderungen, damit sind die schönen animierten Architektur-Impressionen der DIE AG schon wieder
Makulatur. Nur noch drei „Hochpunkte“. War zunächst geplant, eigentlich fast alle Gebäude hinter dem
Peter-Behrens-Bau an der Front zur Wilhelminenhofstraße abzureißen, sollen jetzt ein paar markante
Baukörper stehenbleiben. „Die als
denkmalwert erkannten Gebäude F, D,
die verbindende Förderbrücke sowie
Halle 1 einschließlich Kopfbau wurden in
der Planung berücksichtigt“, sagt der
Stadtrat. Die Anzahl der „Hochpunkte“
wurde von fünf auf drei reduziert.
Hochpunkte sind die Bürogebäude mit
einer Höhe von 50 Metern, das entspricht
ungefähr dem Peter-Behrens-Turm. „Die
Stellung der Hochpunkte ist so gewählt,
dass diese aus den untersuchten
Sichtachsen – von der Treskow-Brücke,
von der Wilhelm-Spindler-Brücke und
vom gegenüberliegenden Ufer sowie aus
der Wilhelminenhofstraße – den Blick auf
den Turm des NAG-Gebäudes nicht
beeinträchtigen.“ NAG steht für „Neue
Automobil Gesellschaft“, so hieß das
AEG-Tochterunternehmen, das dort vor
rund 100 Jahren Autos baute.
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26.04.2021 Immobilienspezialfonds BERENBERG Real Estate Berlin erwirbt den „Campus
Gneisenaustraße“ in Berlin-Kreuzberg
Der offene Immobilienspezialfonds BERENBERG Real Estate Berlin, der gemeinsam mit Universal-
Investment als Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegt wurde, erwirbt den „Campus Gneisenaustraße“ in
Berlin-Kreuzberg. Der Campus mit Unterkünften und Vorlesungsräumen für die Studierenden befindet sich
im beliebten Bergmannkiez, inmitten des belebten Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Er bietet
internationalen Studenten eine hervorragende Möglichkeit, im Ausland zu studieren und sich mit anderen
Studenten auszutauschen. Der im Jahr 2014 umfangreich sanierte Campus wurde im Rahmen einer Sale-
and-Lease-Back-Transaktion von der Organisation CIEE verkauft und durch Abschluss eines langfristigen
Triple-Net-Mietvertrages über 15 Jahre an CIEE zurückgemietet. Die CIEE, als älteste und größte
gemeinnützige US-amerikanische Einrichtung für Auslandsstudien und interkulturellen Austausch,
begleitet jährlich 45.000 internationale Teilnehmende in 136 Ländern. „Mit dem „Campus
Gneisenaustraße“ wird das Portfolio durch die Beimischung einer Bildungseinrichtung mit studentischem
Wohnen weiter diversifiziert. Das Bestandsportfolio zeigt sich auch in der Corona-Pandemie krisenfest,
sodass bisher kaum Corona-bedingte Mietausfälle zu verzeichnen sind“, sagt Ken Zipse, Managing
Director des Bereiches Real Estate bei Berenberg. Der Fonds mit dem Investitionsfokus auf die
Metropolregion Berlin verfügt bereits über ein diversifiziertes Bestandsportfolio. Nach Übernahme der
jüngsten Investitionen sind bereits rund zwei Drittel des Zielvolumens investiert. Die Anlagestrategie
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fokussiert die Nutzungsart Büro, ermöglicht aber weitergehend die Anbindung gemischt genutzter Objekte
zur weiteren Diversifikation des Fonds. Insgesamt soll ein Portfolio von acht bis zehn Objekten mit einem
Zielvolumen von rund 350 Millionen Euro und einem geplanten Eigenkapitaleinsatz von rund 200 Millionen
Euro entstehen. Zielkunden sind langfristig orientierte institutionelle Anleger, die auf stabile laufende
Ausschüttungen Wert legen.
26.04.2021 Tattersall Lorenz Immobilienverwaltung u. Management GmbH übernimmt Property
Management für historisches Telegraphenbauamt in Berlin
Die Tattersall Lorenz Immobilienverwaltung und -management GmbH (Tattersall Lorenz), ein
inhabergeführter mittelständischer Property Manager mit Hauptsitz in Berlin, ist von Brant Esada mit dem
kaufmännischen und technischen Property Management des „Telegraph“ in Berlin beauftragt worden.
Dabei handelt es sich um einen Gewerbecampus auf dem Gelände des historischen Telegraphenbauamts
S. O. 16 in der Köpenicker Straße 122 in Berlin-Mitte. Er hat eine Gesamtbürofläche von rund 8.500
Quadratmetern. Davon befinden sich 4.500 Quadratmeter im modernisierten Teil des historischen
Gebäudes aus dem Jahr 1895 und weitere 4.000 Quadratmeter im neu errichteten Vorderhaus des
Objekts. Die Tiefgarage ist mit elektrischen Ladestationen ausgestattet und hat zudem rund 200
Stellplätze für Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter. Zum Bürogebäude gehören auch Bereiche mit Duschen
und Badausstattung. Bei der Modernisierung und Renovierung der Interieurs des Telegraphenbauamtes
wurden alle charakteristischen Elemente der Bauzeit erhalten, um den Charme der Industriearchitektur zu
wahren und sie gleichzeitig den Erfordernissen einer zeitgenössischen Arbeitskultur anzupassen.
Zusätzlich erhielt das Gebäude den DGNB Gold Standard für sämtliche Bereiche. Das „Telegraph“
beinhaltet zudem vom international agierenden Landschaftsarchitekturbüro atelier le balto entworfene
Gärten und Terrassen, die sich über den gesamten Gebäudekomplex verteilen. Der Entwurf für die
Architektur des Gesamtareals stammt von MICHELS Architekturbüro. Eiko Görs, Niederlassungsleiter von
Tattersall Lorenz in Berlin, kommentiert: „Das ‚Telegraph‘ ist ein ganz besonderes Objekt. Es vereint nicht
nur Geschichte mit Moderne, sondern erfüllt alle technischen Erfordernisse an die heutige Büro- und
Arbeitswelt. Seine gehobene Ausstattung und die integrierte Landschaftsarchitektur sind für uns als
erfahrenen Property Manager eine ganz besonders reizvolle Aufgabe, der wir uns gern mit Engagement
und gewohnter Zuverlässigkeit stellen.“ Andy Gainsford von Brant Esada erklärt im Zuge der Fertigstellung
und der Übergabe an die zukünftigen Nutzer: „Es ist ein großartiges Gefühl zu wissen, dass das Gebäude
professionell von Menschen gemanagt wird, die von der gleichen Begeisterung für das Projekt angetrieben
sind wie wir.“
27.06.2021 Driven betritt Manege beim Potsdamer Lok-Zirkus
Driven Investment steigt gemeinsam mit mehreren Privatinvestoren in das Potsdamer Projekt "Paradome"
ein. Im Joint Venture mit Eigentümer und Co-Investor Jürgen Wowra soll das auch als "Lok-Zirkus"
bekannte Industriedenkmal, in welchem bis 1976 Lokomotiven gefertigt wurden, zu rd. 16.000 m²
Bürofläche entwickelt werden. Zudem ist eine Erweiterung um einen Neubau mit 3.000 m² Nutzfläche in
Planung. Driven verantwortet dabei die Projektleitung und Bauherrenvertretung für die Sanierung und
spätere Erweiterung. Sämtliche Büroflächen sind bereits an die Bima für das Hauptzollamt vermietet; die
Fertigstellung ist im Herbst 2023 vorgesehen. Wowra hatte das Areal an der Wetzlarer Straße im Jahr
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2016 erworben. Driven Investment wurde 2018 gegründet und hat in Potsdam bereits den "Think Campus"
mit rd. 11.000 m² Bürofläche realisiert
27.06.2021 Rekordhoch in der Hauptstadt - 18.800 Mietwohnungen wurden 2020 in Berlin in
Eigentum umgewandelt
Verglichen mit den Vorjahren verzeichnet Berlin einen rasanten Anstieg bei der Umwandlung von Miet-in
Eigentumswohnungen. Angst vor Verdrängung: Mieter fürchten sich vor der Kündigung. Die Umwandlung
von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Berlin im vergangenen Jahr auf ein Rekordhoch gestiegen. Rund
18.800 Wohnungen waren betroffen, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf
Tagesspiegel-Anfrage mit. Im Vorjahr waren es gerade einmal 12.689 Fälle, 2018 gut 12.800 gewesen. Mit
der Umwandlung wollen die Vermieter von den steigenden Immobilienpreisen in Berlin profitieren.
Mieterschützer warnen jedoch vor einer Verdrängung der Mieter, die nach Ablauf der gesetzlichen
Schonfrist mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssten. Abhilfe sollen schärfere Vorschriften für
eine Umwandlung schaffen, die Bundesbauminister Horst Seehofer auf den Weg gebracht hat. Doch die
Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen sind schwierig. Union will Verbot entschärfen, SPD
kündigt Widerstand an! Die Union hat Bedenken, dagegen drängt die SPD auf eine Einigung: „Die
Umwandlung ist eine tickende Zeitbombe“, sagte der SPD-Baupolitiker Klaus Mindrup dem Tagesspiegel.
"Die Mieterinnen und Mieter können nahezu sicher sein, dass sie die Eigenbedarfskündigung bekommen,
sobald die Schutzfrist abgelaufen ist."
27.06.2021 „Selbstverständlich haben wir eine Immobilienblase“
Blase oder nicht Blase? Diese Frage stellen sich immer mehr Anleger und Eigentümer beim Blick auf die
seit Jahren rasanten Anstiege der Immobilienpreise am deutschen Wohnungsmarkt. Die Experten von
empirica kommen in ihrem aktuellen Marktbericht zu einem eindeutigen Fazit. Die Preise am deutschen
Wohnungsmarkt erklimmen immer weitere Höhen – und das längst auch fernab der Metropolen. Damit
einher geistert seit Jahren auch das Schreckgespenst der Immobilienblase durch die Republik.
Entsprechend gespannt blicken Marktbeobachter auf den vierteljährlich von empirica veröffentlichen
Blasenindex. Für das erste Quartal 2021 ziehen die Experten des Instituts ein klares Fazit.
„Selbstverständlich haben wir eine Immobilienblase am Wohnungsmarkt“, meinen die Experten um Reiner
Braun in der Studie. Wie lang wird das noch sein? Zwar nehme niemand gerne das Tabuwort in den
Mund. In der Immobilienwirtschaft rede man lieber von Überbewertung statt von Preisblase. Die hohen
Vervielfältiger mögen zudem durch die aktuellen Niedrigzinsen begründet sein. Doch wie lange werde das
noch so sein? Sobald die Zinsen steigen, müssten entweder die Immobilienpreise runter oder die Mieten
hoch. Mietsteigerungen werden trotz des Debakels um den Berliner Mietendeckel laut empirica künftig
aber stärker reglementiert sein als heute. Mehrere belastende Trends in den Metropolen! Kaufpreise für
Eigentumswohnen von mehr als zehn Jahreseinkommen sind den Experten zufolge in den Top7-Städten
dauerhaft nicht zu erzielen. Entweder die Preise fallen daher irgendwann oder die Einkommen steigen
drastisch. Angesichts der deutschen Exportabhängigkeit und ungelöster Strukturprobleme seien
Einkommenszuwächse auf breiter Front aber eher unwahrscheinlich. Hinzu kommt den Experten zufolge,
dass das Wohnungsangebot kräftig wächst und sich der Nachfragedruck in den Schwarmstädten immer
besser ins Umland und auf Ausweichstädte verteile. Die Mieten im Umland steigen demnach schon seit
gut zwei Jahren stärker als in der Stadt. Ein nachhaltiger Trend ins Homeoffice und die mancherorts neu
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entdeckte Liebe zum Eigenheim könnten diesen Prozess begünstigen. Wann platzt die Blase? Noch
wichtiger als die Frage, ob es eine Blase gibt, ist die Frage, wann und wie sie platzt. Die empirica-Experten
haben sich daher auch mit dem möglichen Platzen der Immobilienblase beschäftigt. Neue
Auslandszuwanderung, aber auch politisch herbeigeführte Baulandknappheit und steigende
Materialkosten machen demnach ein Szenario wahrscheinlicher, bei dem die Luft nur langsam entweicht.
Steigende Nachfrage und hohe Neubaukosten stabilisieren den Experten zufolge die Bestandswerte.
Hilfreich wäre vor allem Inflation, denn dann könnte der Überdruck auch bei nominal konstanten Preisen
entweichen. Eine Garantie dafür gebe es aber nicht. Schwarze Schwäne kämen schließlich immer
unverhofft.
27.04.2021 Neuer Projektentwickler startet in Berlin-Brandenburg
Die Falkowski Gruppe will sich auf den Bau von Eigentums-
und Mietwohnungen in der Metropolregion Berlin-
Brandenburg fokussieren. Drei Projektentwicklungen sind
aktuell in Bau oder Planung. Gründer und Geschäftsführer
der Berliner Falkowski Gruppe ist der 23-jährige
Immobilienkaufmann Lukas Falkowski: „Unser Anspruch ist
es, für die Mieter und Eigentümer gute, architektonisch
ansprechende und in der Bauqualität solide Gebäude zu
errichten.“ Aktuell befinden sich zwei Neubauprojekte in
Bad Saarow sowie eines im Berliner Ortsteil Köpenick-Grünau in Bau oder Planung. Im Projekt „B1“ in der
Bahnhofstraße 1 in Bad Saarow sind 38 Wohnungen mit insgesamt rund 2.500 Quadratmeter Fläche auf
einem 2.285 Quadratmeter großen Grundstück geplant. Der Neubau soll in diesem Jahr fertiggestellt und
vollvermietet sein. Eine Projektentwicklung im Berliner Ortsteil Köpenick-Grünau ist derzeit im
Baugenehmigungsverfahren. Das 3.236 Quadratmeter große Grundstück liegt in zweiter Reihe zum
Flussufer der Dahme an der Regattastrecke, hier sollen Eigentumswohnungen entstehen. Ein weiteres
Grundstück in der Kurstadt Bad Saarow wurde im Februar 2021 angekauft: Das Projekt befindet sich in
zweiter Reihe zum Scharmützelsee sowie in unmittelbarer Nähe zum Zentrum des Kurortes. Nach dem
Rückbau der vorhandenen Bebauung soll ein modernes Wohngebäude entstehen. Die Falkowski Gruppe
will sich sowohl eigenständig als auch in Joint Ventures engagieren. Im Ankauf seien Grundstücke ab rund
1.500 Quadratmeter in Berlin und Brandenburg interessant. Im Jahr 2019 wurde die Falkowski Gruppe
offiziell gegründet. Sie begann 2020 mit den ersten Marktaktivitäten und ist nun seit Anfang 2021
vollständig im operativen Geschäft tätig.
27.04.2021 Berlin: pbb finanziert "Gloria Galerie"
Die pbb Deutsche Pfandbriefbank hat der RFR-Gruppe eine Investmentfinanzierung über mehr als 100
Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem Darlehen soll der Ankauf einer Büro- und Einzelhandelsimmobilie in
Berlin finanziert werden. Die „Gloria Galerie“ befindet sich am Kurfürstendamm im Berliner Stadtteil
Charlottenburg, unweit der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und in fußläufiger Distanz zum Zoologischen
Garten. Das Gebäude besteht aus sechs Geschossen mit einer Mietfläche von insgesamt 6.700
Quadratmetern. Die Retailflächen umfassen rund 50 Prozent und verteilen sich auf drei Ebenen vom
Untergeschoss bis zum ersten Obergeschoss. Auf den oberen Etagen erstrecken sich ausschließlich
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Büroflächen mit flexibler Konzeption und moderner Ausstattung. Gerhard Meitinger, Head of Real Estate
Germany bei der pbb, kommentiert: „Mit der RFR-Gruppe haben wir bereits in der Vergangenheit sehr
erfolgreich zusammengearbeitet. Die Lage und Ausstattung der Immobilie sprechen für sich.“
27.04.2021 Charlottenburg Wilmersdorf - Neuer Name f. Berlins erste Design-Adresse: Living Berlin
Seit seiner Eröffnung im Jahr 1999
hat sich das prägnante, fünfstöckige
Retail-Gebäude in der Kantstraße 17,
Ecke Uhlandstraße, zu einem der
bekanntesten Orte Berlins für
ausgesuchtes Interior Design
etabliert - mit einem einzigartigen
Konzept von rund 40 Stores auf ca.
20.000 Quadratmetern. Ab Mai 2021
treten Haus und Mieter*innen unter
neuem Namen auf: LIVING BERLIN.
Begleitet wird das Rebranding von
umfassenden Renovierungsarbeiten,
um Shopping - Erlebnis und
Präsentation umfassender Interior-
Kompetenz zukunftsgerecht zu
gestalten. "Der Name LIVING BERLIN trägt das erfolgreiche Konzept der vergangenen 20 Jahre ebenso in
sich wie die tiefe Verbundenheit zur Stadt Berlin, von uns Eigentümer*innen und allen Mieter*innen
gleichermaßen. An diesem Standort ist ein einzigartiges Konzept im stationären Handel rund um Design,
Interior und Lifestyle entstanden und es ist uns eine besondere Freude, dieses gemeinsam mit unseren
Mieter*innen für viele weitere erfolgreiche Jahre modern weiter zu entwickeln", so Tim Mayer, Head of
Asset Management Retail Germany beim Hauseigentümer CBRE Global Investors. Erfolgsgeschichte geht
mit allen Fachgeschäften weiter - und auch mit neuen Mieter*innen. Seit Januar 2019 ist das Gebäude in
unmittelbarer Nähe des Berliner Kurfürstendamms bereits im Besitz von CBRE Global Investors Germany,
ab Mai 2021 liegt das Center Management in Händen der Tochterfirma CBRE GmbH, begleitet wird dieser
Start durch das Rebranding. Für die rund 40 Fachgeschäfte ändert sich an den - oftmals schon seit
Eröffnung des Hauses im Jahr 1999 - bestehenden Mietverträgen nichts. Um den Service für Kund*innen
beim Shopping- und Beratungsbesuch weiter zu verbessern, wurden bereits zahlreiche Modernisierungen
vorgenommen, neue Mieter*innen ziehen bald im 4. Stockwerk ein: Die Etage wird aktuell für die
Vermietung als hochwertige Bürofläche umgebaut, die Eventfläche im 5. Stock bleibt erhalten. "Ein solch
traditionsreiches Haus mit einem einzigartig breiten und hochwertigen Spektrum an Mieter*innen in die
Zukunft zu führen, ist eine wunderbare Aufgabe. Gemeinsam mit den Stores in LIVING BERLIN gestalten
wir den 'Interior District' der Kantstraße weiter und sind für alle Berliner*innen und Brandenburger*innen
die Anlaufstelle für hochwertige Einrichtung, mit allem, was sie ergänzend für ihr Zuhause aus den
Bereichen Kunst, Musik oder Lifestyle wünschen", beschreibt Andreas Ziehmann, Center Manager LIVING
BERLIN, das renommierte Haus. Neuer Name, neuer Eingang - gewohnte Qualität bei Ein-
richtungskonzepten! Am auffälligsten für Besucher*innen von LIVING BERLIN sind die baulichen
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Veränderungen am Eingang, der derzeit komplett neugestaltet wird - der Abschluss der
Renovierungsarbeiten ist für das erste Quartal 2022 geplant. "Wir investieren in dieses besondere Haus,
da wir seinen Wert gerade auch in der optimalen Präsentation unserer Mieter*innen und ihrer kuratierten
Ausstellungen sehen", so Daniel Tittel, Senior Asset Manager CBRE Global Investors Germany, der das
Rebranding federführend begleitet hat. "LIVING BERLIN soll auch schon bald an der Fassade zu sehen
sein, wenn wir gemeinsam Stück für Stück dieses neue Kapitel für Berliner Interior Design-Fans
schreiben."
27.04.2021 Marzahn Hellersdorf - Wohnen, wo andere arbeiten: Masterplan für Georg-Knorr-Park
Dieser Streit ging bis in die höchste Ebene: Über die Zukunft des Marzahner Georg-Knorr-Parks gab es
vor einigen Jahren heftigen Streit zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, damals noch
geführt von Katrin Lompscher (Linke), und der Senatswirtschaftsverwaltung unter Ramona Pop (Grüne).
Die eine wollte Wohnungsbau, die andere Gewerbeflächen sichern. Und der Bezirk unter der Linken-
Bürgermeisterin Dagmar Pohle war auf der Seite der grünen Senatorin. Eine Chefentscheidung musste
her: Nach Vermittlung des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) einigten sich die Beteiligten
auf eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe. Star-Architekt David Chipperfield setzte sich vor einem Jahr
im Gutachterverfahren für den Masterplan durch. Nun sind die Entwürfe überarbeitet und erneut
veröffentlicht worden – für die zweite Phase der Bürgerbeteiligung. 1000 Wohnungen sind auf elf Hektar
Fläche geplant, dazu 350 weitere Wohnungen für Studierende und ein Gewerbehof mit günstigen
Mieten für kleine Betriebe – Letzteres ist auch ein alter Wunsch der CDU. Das alles ist verkehrlich
angebunden durch den S-Bahnhof Marzahn, der direkt östlich liegt. Die dreieckige Teilfläche, künftig
eingefasst von drei Hochhäusern, hatte der Projektentwickler Laborgh von der Firma Knorr-Bremse
erworben. Die Kita, ursprünglich noch in der denkmalgeschützten alten Tankstelle vorgesehen, bekommt
nun einen Neubau mit 120 Plätzen. Kinder aus dem Quartier sollen voraussichtlich die Peter-Pan-
Grundschule besuchen, in der Bruno-Baum-Straße ist aber auch eine neue Schule geplant, wodurch die
Schuleinzugsbereiche neu organisiert werden müssen. 205 von 338 Bäumen sollen erhalten bleiben, vor
allem seltene Schwarzpappeln. Mehrere Hundert neue Pflanzungen sind vorgesehen. Bis zum Sommer
soll auch ein Gutachten zum heiklen Thema Lärmschutz vorliegen – mit der S-Bahn im Osten und der
Industrie im Westen. Für Autos sind 600 Parkplätze in einer Sammelgarage im nordwestlich gelegenen
Gewerbehof vorgesehen (was im Außenbezirk oft knapp ist), dazu soll es 1600 Fahrradstellplätze im
Freien und 1500 in den Gebäuden geben. Für die Marzahner Promenade wird zusätzliche Kaufkraft durch
das benachbarte Viertel erwartet.
27.04.2021 Berliner CDU sieht die Wohnungsbau Genossenschaften in Gefahr
Volksbegehren macht vor Enteignungen von Genossenschaften nicht Halt“ ist die Einladung zu einer
Online-Diskussion überschrieben, zu der die CDU Wuhletal bereits an diesem Dienstag, 27. April, um 19
Uhr einlädt. Erwartet werden der frühere Regierede Bürgermeister Eberhard Diepgen und der Vorstand
der Wohnungsbaugenossenschaft Marzahner Tor, Uwe Heß, der auch als Vorsitzender des Marzahn-
Hellersdorfer Wirtschaftskreises bekannt ist. Die Union verweist in ihrer (kurzfristig verschickten) Einladung
darauf, dass sich ein Viertel aller Wohnungen in Marzahn-Hellersdorf im Eigentum von
Genossenschaftsmitgliedern befinde. Schon jetzt würden die Genossenschaften von der Wohnungspolitik
geschnitten, weil Grundstücke nur an landeseigene Gesellschaften veräußert würden. „Die
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Enteignungsinitiative einiger Aktivisten aus Friedrichshain-Kreuzberg will nun nicht nur die Deutsche
Wohnen enteignen, sondern ALLE Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen im Bestand“,
warnt die CDU – und greift auch gleich die Linke an, die groß und breit für das Volksbegehren wirbt. „Uns
besorgt, dass gerade auch die bezirkliche LINKE diese Initiative unterstützt und damit die Gefährdung des
genossenschaftlichen Wohnungsbestandes wissentlich in Kauf nimmt.“ Die CDU will die Gefahr in einer
Formulierung ausgemacht haben. In einem „früheren Entwurf der Initiative“ sei noch explizit von
Ausnahmen für die Genossenschaften die Rede gewesen, im „Beschlusstext“ gehe es hingegen nur noch
um Wohnungsunternehmen im „kollektiven Besitz der Mieterschaft“, wie es in der CDU-Mitteilung heißt.
„Da Genossenschaften aber nicht im Besitz der Mieter sondern der Mitglieder sind, wird deutlich, worauf
das Volksbegehren hinaus läuft.“ Die Enteignungsaktivisten betonen ihrerseits, Genossenschaften sollten
verschont werden (wie noch am Wochenende in einer Reportage im „Neuen Deutschland“ aus Marzahn).
Tatsächlich stellt die CDU die Fakten falsch dar. Im „wesentlichen Inhalt des Beschlusses“, der auf den
Bögen für die Unterschriftensammlung zu finden ist, sind zwar nur „Bestände in kollektivem Besitz der
Mieter*innenschaft“ als Ausnahme von der Enteignung aufgeführt. Dieser ist aber nicht rechtlich
maßgeblich, wie die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin auf Tagesspiegel-Anfrage am Dienstag
bestätigte. Sollte es am 26. September einen Volksentscheid geben, würde über den vollen Wortlaut
abgestimmt, wie die Landeswahlleiterin ihn auf ihrer Website veröffentlicht hat. Und der sieht auch einen
Schutz für „gemeinwirtschaftlich verwaltete Unternehmen“ vor – darunter fallen zum Beispiel
Wohnungsbaugenossenschaften. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ geht nun sogar
juristisch gegen den Vorsitzenden der Wuhletal-CDU, Mario Czaja, vor. Wie der Tagesspiegel-Newsletter
Checkpoint am Dienstagmorgen berichtete, forderte sie ihn auf, bis Donnerstag eine
Unterlassungserklärung abzugeben, in der er klarstellt, er werde nicht mehr behaupten, die Initiative
„strebe die Enteignung von Genossenschaften an“ beziehungsweise „nehme im Beschlusstext
Genossenschaften von der Enteignung nicht aus“. Auch bei den Betroffenen ist diese Sorge offenbar recht
verbreitet. Der Linken-Bezirksvorsitzende Kristian Ronneburg wandte sich deshalb mit einem Brief an die
Genossenschaften im Bezirk und warf der CDU „Falschaussagen“ und „Panikmache“ vor. Dass es am
Superwahltag (Bund, Berlin, Bezirke) auch noch zum Volksentscheid kommt, ist übrigens recht
wahrscheinlich! Bis Ende Juni muss die Initiative 175.000 Unterschriften sammeln. Nach zwei von vier
Monaten sind bereits 130.000 zusammengekommen, wie die Landeswahlleitung am Montag mitteilte.
Auch wenn gut ein Viertel der Unterschriften ungültig sein dürfte, weil sie nicht von Deutschen stammen,
sollte es in der restlichen Zeit möglich sein, dir Hürde zum Volksentscheid zu überspringen. Der ist
bekanntlich bis in die rot-rot-grüne Koalition hinein äußerst umstritten. Auch die CDU lehnt ihn ab. Ob sie
mehr Argumente hat als die fälschlich behauptete Gefährdung von Genossenschaften, wird sie gewiss am
Abend bei Zoom in ihrer, wie sie sagt, „digitalen Bürgerkonferenz“ erläutern. Dabei soll es auch darum
gehen, welche Wohnungspolitik der Union im Bezirk vorschwebt. „Statt teurer Enteignungsfantasien wollen
wir den Wohnungsbestand in Marzahn-Hellersdorf behutsam und mit Augenmaß und vor allem mit dazu
gehöriger Infrastruktur weiterentwickeln.“
27.04.2021 Marzahn Hellersdorf - Einer der größten Vermieter im Bezirk „Die Deutsche Wohnen“
(15.000 Wohnungen) hat ein neues Angebot
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Die Deutsche Wohnen hat am Freitag in einer
ehemaligen Bankfiliale in der Hellersdorfer Straße
12 ihren ersten Coworking Space in Berlin
eröffnet. Der „Deutsche-Wohnen-Schreibtisch“
verfügt auf 300 Quadratmetern normalerweise
über 27 vollausgestattete Büroarbeitsplätze, unter
Corona-Bedingungen sind es aber erst mal nur 14.
Er umfasst auch Besprechungsräume,
Telefonboxen, Sofaecken und eine Küche.
Marzahn-Hellersdorfs Bürgermeisterin Dagmar
Pohle (Linke) verschaffte sich gleich mal einen Eindruck vom neuen Gemeinschaftsbüro. Das Angebot
richtet sich vor allem an Angestellte, die zu Hause keine optimalen Voraussetzungen fürs Homeoffice
finden. Mieter:innen des Konzerns aber auch andere Anwohner:innen können es buchen. Dafür gibt es
verschiedene Tickets: entweder für einen Tag oder zehn Tage, mit wechselnden Schreibtischen oder
einem festen. Auch Unternehmen können jedoch Kontingente reservieren. Das Pilotprojekt ist zunächst
auf ein Jahr angelegt. Perspektivisch sollen allerdings weitere Coworking-Flächen in den Bestands- und
Neubauquartieren der Deutsche Wohnen angeboten werden, teilte der Konzern mit – auch in anderen
Bezirken.
28.04.2021 spreewater ist neuer Akteur bei Berliner Wohninvestments - - Frederik Seibert und
Moritz Bruch gründen Investmentboutique in der Hauptstadt
Frederik Seibert und Moritz Bruch haben in Berlin
die spreewater GmbH gegründet und werden mit
ihrer Investmentboutique zukünftig in den Berliner
Wohnungsmarkt einsteigen. Das Unternehmen wird
sich dabei auf Erwerb, Sanierung, Aufteilung und das
Management innerstädtischer Wohnbestände
fokussieren. Seibert, der als Investmentmakler bei
Schick Immobilien sowie Investment Director eines
Luxemburger Projektentwicklers in Berlin tätig war
und Bruch, der Stationen im Transaction Management bei der N A S Invest und CORESTATE Capital
absolvierte, setzen bei ihrer Unternehmensstrategie auf mehrere Faktoren: exzellente
Marktdurchdringung, das günstige Finanzierungsumfeld, die relativ niedrige Eigentumsquote in Berlin und
eine anhaltende Wertsteigerung der Liegenschaften in der Hauptstadt. Frederik Seibert, Founder und
Managing Partner der spreewater GmbH: „Wir haben eine klare Vorstellung: eine Asset-Klasse, ein
Standort. Wir investieren eigenes Geld auf eigenes Risiko in gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser,
konsolidieren die Bausubstanz, schaffen gemeinsam mit unseren Finanzierungsinstituten für unsere Mieter
Möglichkeiten des Eigentumserwerbs und streben den Aufbau eines substanziellen Portfolios an. Wir
bieten keine Dienstleistungen für Dritte an, Co-Investoren sind uns aber stets willkommen.“ Moritz Bruch,
Co-Founder und Managing Director: „Der Berliner Wohnimmobilienmarkt bietet weiterhin große Chancen.
Wir setzen bei unseren Investments nicht auf Luxussanierungen, sondern auf solide, substanzaufwertende
Maßnahmen, die unsere Immobilien attraktiv und erschwinglich zugleich machen. Berlin hat eine
[59]
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beklagenswert niedrige Eigentumsquote und das möchten wir ändern. Hier liegen die attraktiven
Potenziale in der Hauptstadt und die werden wir heben.“
28.04.2021 RFR kauft Teil von "Gloria-Berlin" - Centrum bringt Rest an den Markt
RFR hat einen Teil des Ensembles "Gloria Galerie" am Berliner Kurfürstendamm 12-15 erworben. Dabei
handelt es sich um 6.700 m² Büro- und Einzelhandelsfläche, deren Ankauf die pbb Deutsche
Pfandbriefbank laut einer Mitteilung mit "mehr als 100 Mio. Euro" finanziert. Laut TD-Informationen handelt
es sich um die Hausnummer 12, die u.a. an Vodafone vermietet ist. Verkäufer ist demnach die Centrum
Holding, die das auch "Gloria Berlin" genannte Ensemble mit zusammen rd. 19.800 m² Nutzfläche
federführend entwickelt hat. Dem Vernehmen nach wurden bei dem Deal etwa 25.000 Euro/m² als
Kaufpreisgrundlage angesetzt. Wie TD weiter am Markt erfuhr, sucht Centrum nun auch Käufer für die
restlichen Gloria-Teile. Das Ensemble mit dem früheren Kino Gloria-Palast wurde seit 2015 beplant und
entwickelt. RFR bestätigt zwar den Kauf der Adresse Kudamm 12, kommentiert die anderen Informationen
aber nicht. Centrum gibt über den Vorgang "keine Auskunft".
28.04.2021 BGH Urteil - Vollständigkeitsklausel im Gewerbemietvertrag
Vollständigkeitsklausel im Gewerbemietvertrag schließt Gegenbeweis nicht aus - eine
Vollständigkeitsklausel im Mietvertrag kann widerlegt werden! Selbst wenn in einem Gewerbemietvertrag
niedergelegt ist, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen („Vollständigkeitsklausel“), bleibt der
Beweis des Gegenteils möglich. Auch vorvertragliche Absprachen werden durch eine solche Klausel nicht
ohne Weiteres bedeutungslos. Hintergrund: Unklarheit über vorvertragliche Zusagen! Die Parteien eines
Mietvertrages über Geschäftsräume streiten über die Zahlung von Miete und eine Mietminderung wegen
vermeintlicher Mängel. Zum Zustand der Räume heißt es im Mietvertrag: „Die Räume werden durch
den Vermieter vor Mietbeginn frisch renoviert wie abgesprochen.“ Unter „Sonstiges“ heißt es:
„Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.“ Die Mieterin monierte verschiedene Mängel
und zahlte zu keinem Zeitpunkt die vollständige Miete. Unter anderem ist zwischen den Parteien
umstritten, ob der Vermieter im Vorfeld des Vertragsschlusses versprochen hat, die vorhandene
Einfachverglasung durch eine Doppelverglasung zu ersetzen. Das Oberlandesgericht war der Auffassung,
diese Frage sei unerheblich, weil im Mietvertrag vereinbart sei, dass keine mündlichen Nebenabreden
getroffen seien. Dementsprechend könne eine solche Zusage keinen Eingang in den Mietvertrag gefunden
haben. Entscheidung: Vollständigkeitsklausel verhindert Gegenbeweis nicht! Der BGH teilt die
Auffassung des Oberlandesgerichts nicht. Eine Minderung wegen der Einfachverglasung kann durchaus in
Betracht kommen. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Räume frisch renoviert sind, mit dem Zusatz „wie
abgesprochen“. Diesem Zusatz ist zu entnehmen, dass die im Vorfeld getroffenen Absprachen eine
gewisse Relevanz dafür haben sollen, was die Parteien bei Abschluss des schriftlichen Vertrages unter
„frisch renoviert“ verstanden haben. Zwar können die außerhalb der Vertragsurkunde liegenden
Begleitumstände in der Zeit bis zum Vertragsschluss ihre Relevanz für die Auslegung des Mietvertrages
wieder verlieren. Das gilt grundsätzlich auch für vorvertragliche Absprachen, wenn festgestellt werden
kann, dass die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages nicht mehr an ihnen festhalten wollen. Eine
solche Annahme lässt jedoch nicht aus der Klausel des Mietvertrages herleiten, nach der mündliche
Nebenabreden nicht bestehen. Denn sogenannte Vollständigkeitsklauseln („Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht“, „Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen“, „Mündliche Nebenabreden existieren
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nicht“) richten sich – gleich ob sie als AGB in den Vertrag einbezogen oder individuell ausgehandelt sind –
auf die Bestätigung der Tatsache, dass der schriftliche Vertrag alle zwischen den Parteien vereinbarten
Regelungen bezüglich des Vertragsgegenstandes enthält. Solche Klauseln geben lediglich die ohnehin
eingreifende Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der schriftlichen Vertragsurkunde wieder,
lassen aber dem Vertragspartner, der sich auf eine abweichende mündliche Vereinbarung berufen will, die
Führung des Gegenbeweises offen. Einer Vollständigkeitsklausel kann keine unwiderlegbare Vermutung
für das Nichtbestehen mündlicher Abreden und auch sonst nicht entnommen werden, dass die
Absprachen der Parteien aus dem Stadium der vertragsanbahnenden Verhandlungen keine Geltung mehr
beanspruchen dürften. Das Oberlandesgericht, an das der BGH den Rechtsstreit zurückverwiesen hat,
muss nun der Frage nachgehen, ob der Vermieter im Vorfeld des Vertragsschlusses zugesagt hat, die
Einfachverglasung durch eine Doppelverglasung zu ersetzen. (BGH, Urteil XII ZR 92/19)
28.04.2021 Covivio startet Tiefbau für 130-Meter-Haus - Zwillingstürme am Berliner Alexanderplatz
kosten 530 Millionen Euro
Eine halbe Milliarde Euro werden die 130 Meter hohen neuen Zwillingstürme am Berliner Alexanderplatz
neben dem Park-Inn-Hotel den Konzern Covivio kosten. Seit März liegt die Baugenehmigung vor. Mit
neuen Finanzbeteiligungen geht die Realisierung nun in die heiße Phase. Die Tiefbauarbeiten starten jetzt.
Dass der Turmbau nach Plänen von Sauerbruch-Hutton-Architekten auf Wohlgefallen in Senat und Bezirk
Mitte stieß, hat auch mit der freiwilligen Rücksicht auf die politischen Vorgaben für den Bau von
Hochhäusern zu tun, die für den Alexanderplatz eigentlich noch nicht galten. So plant der Konzern
Dutzende Wohnungen auf einer Gesamtfläche von 11600 Quadratmetern in dem Sockelneubau zu Füßen
des Turmes. Den Sockel schließt ein großes mit Bäumen und Pflanzen begrüntes Dach auf einer Höhe
von rund 36 Metern ab, das von einem „Club“ aus begehbar und 2500 Quadratmeter groß sein wird. Das
Landschaftsarchitekturbüro Sinai hat dafür eine „plastische Pergola aus Holz entwickelt“. Auf drei mal so
viel Mietfläche wie für das Wohnen vorgesehen werden Büros entstehen. Sie werden fast den gesamten
Turm einnehmen. Läden und Geschäfte sind auch vorgesehen, auf vier Geschossen im Sockelgebäude
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unter den Wohnungen, mit direktem Zugang vom Alexanderplatz aus. An der Fassade, unter den Fenstern
sollen Solarzellen Strom erzeugen. Das Bauvorhaben war zwei Mal dem Baukollegium von
Senatsbaudirektorin Regula Lüscher vorgestellt wurden, die angeregten Änderungen wurden
eingearbeitet. "Es ist uns wichtig, den Alexanderplatz durch die Öffnung des Gebäudes für alle Nutzer
sowie die Schaffung eines gastronomischen Angebotes auch in den Außenflächen attraktiver zu gestalten
und so Positives zur Aufenthaltsqualität am Alex beizutragen", teilte der Bauherr mit. Zum äußeren
Erscheinungsbild des Turmes hieß es im Baukollegium unter Leitung von Senatsbaudirektorin Regula
Lüscher: "Als Ergebnis verschiedener Fassadenstudien im Modell und in Simulationen erhält der Turm
doppelte, vertikale Aluminiumlisenen, die eine Reliefwirkung erzeugen". So soll sich das Haus von den oft
als langweilig bewerteten glatten Steinfassaden in Mitte abheben. Zur Absicherung des Bauvorhabens hat
der Bauherr Covivio zwei Partner mit ins Boot geholt: "Insbesondere in Frankreich ist es üblich, Projekte
einer solchen Größenordnung und Bedeutung mit langfristigen Co-Investoren zu teilen", sagte Covivo-
Sprecherin Barbara Lipka auf Anfrage. An dem Bauvorhaben am Alexanderplatz seien auch die
Versicherungen Generali und Covéa beteiligt. Covivio behalte an dem Gesamtinvestitionsvolumen von 530
Millionen Euro einen Anteil von 55 Prozent.
28.04.2021 Bürocampus BRAIN BOX BERLIN ist bereits zu 85 Prozent vermietet
Der neue Bürocampus BRAIN BOX BERLIN am Wissenschaftsstandort Berlin-Adlershof ist bereits zu 85
Prozent vermietet. Der Bürokomplex mit rund 25.000 m² Gesamtmietfläche wurde Anfang Januar 2021 in
Betrieb genommen. Die BRAIN BOX BERLIN ist ein Gemeinschaftsprojekt des Projektentwicklers PROFI
PARTNER Projekt GmbH mit dem Finanzierungsspezialisten MOUNT Real Estate Capital Partner und
bereits an ein namhaftes deutsches Versicherungsunternehmen veräußert. Die Übergabe ist im Juli 2021
geplant. Auf rund 17.000 m² Grundstücksfläche entstehen zwei Gebäudekörper mit insgesamt 14
Gewerbeeinheiten. Mit der
Fertigstellung wird bis Ende
Juli 2021 gerechnet. Der
komplette zweite Bauabschnitt
konnte jüngst an einen
Ankermieter vergeben werden.
Ein bundesweit agierendes
Dienstleistungsunternehmen
mietet 10.700 m² auf dem
neuen Bürocampus. Derzeit
findet der individuelle
Innenausbau nach Mieter-
wunsch statt. Die Mietertruktur
der BRAIN BOX BERLIN ist
gut diversifiziert und rekrutiert
sich aus unterschiedlichen
Branchen: IT, Rechtsanwälte,
Ingenieurbüros und weitere
Dienstleister. Wie der Projekt-
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entwickler PROFI PARTNER Projekt GmbH mitteilt, steht als letzter Schritt der Ausbau des ca. 870 m²
großen Restaurants im Erdgeschoss an. Wenn die Pandemielage es erlaubt, soll es noch im Sommer
eröffnet werden. Das gesunde und nachhaltige Restaurantkonzept "GRÜN BELEBT" wurde vom
renommierten Profi-Gastronom Widynski & Roick speziell für die BRAIN BOX entwickelt. Das Konzept
sieht zudem ein Café, eine bewirtete Außenterrasse sowie eine Tages-Bar vor und soll ein zentraler
Treffpunkt werden. Highlight des gesamten Bürocampus ist der weithin sichtbare, 34 Meter hohe Turm der
BRAIN BOX. Er beherbergt zudem die letzten frei vermietbaren Flächen der BRAIN BOX. Die oberen
Etagen verfügen über beste Sicht in den gegenüberliegenden Landschaftspark und zur Berliner Skyline.
Der rund 300 Meter lange Bürokomplex liegt mitten im neuen Airport-Korridor zwischen dem Flughafen
BER und der Berliner City. Er ist über die parallel verlaufende Autobahn BAB 13 und gut erreichbare
ÖPNV-Verbindungen an den Nah- und Fernverkehr angebunden.
28.04.2021 Immer mehr neue Wohnungen genehmigt – Nur in Berlin sind es weniger
Im Februar 2021 ist die Zahl der Baugenehmigungen gegenüber dem Vorjahresmonat bundesweit
angestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stiegen sowohl die Zahl der genehmigten
Wohnungen als auch die Zahl der genehmigten Einfamilienhäuser an. „Die weiter steigenden
Baugenehmigungszahlen lösen seit geraumer Zeit einen gegenläufigen Trend bei der Entwicklung der
Mieten aus“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD, die
positive Entwicklung beim Wohnungsbau. „Die Gleichung ist simpel: Mehr Angebot führt zu geringeren
Preisanstiegen bei den Mieten; in manchen Großstädten weisen die Marktforschungsinstitute sogar bereits
sinkende Mieten nach.“ Im deutlichen Kontrast zum positiven Gesamtbild stehe allerdings die
Bundeshauptstadt Berlin. In Berlin wurden im Februar 1.094 neue Wohnungen genehmigt, rund neun
Prozent weniger im Vergleich zum Vorjahr. Auch im Vergleich zum Vormonat Januar ging die Zahl der
Baugenehmigungen insgesamt zurück. „Der Mietendeckel hat Investoren abgeschreckt, verunsichert und
sich somit nachweislich negativ auf den Neubau und damit auf das Wohnungsangebot ausgewirkt. Vor
politischen Plänen zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels kann angesichts dieser Zahlen nur
gewarnt werden.“ Dass es am Dienstag den ersten Runden Tisch „Wohnen und Bauen“ bei Berlins
Regierenden Bürgermeister gab, begrüßt Schick. „Allerdings sollte an einem solchen Runden Tisch nicht
vordergründig die Rückabwicklung des Mietendeckels und damit die Schadensbegrenzung im Fokus
stehen, sondern der perspektivische Wohnungsneubau. Alles andere ist nicht mehr als eine
Alibiveranstaltung zu PR-Zwecken. Einen zählbaren Erfolg gibt es nur dann, wenn um die besten
Lösungen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Wohnungsneubaus in der Hauptstadt gerungen
wird. Dazu müssen vor allem die Akteure ins Boot geholt werden, die Wohnungen in Berlin bauen.“
29.04.2021 Risiko wieder richtig eingepreist - Torsten Hollstein, CR Investment Management
2021 ist das erste Jahr nach einer mehrjährigen Phase, in der sich das
Risiko einer Immobilie wieder realistisch in der Rendite beziehungsweise
dem Kaufpreis widerspiegelt. Vor der Corona-Pandemie war das nicht der
Fall. Ob eine Gewerbeimmobilie eine komische Mieterstruktur oder kurze
Vertragslaufzeiten hatte, war egal. Alles war auf dem Markt begehrt, der
Kaufpreis hoch und steigend, die Rendite entsprechend niedrig und
sinkend. Gewinn konnte so gut wie jeder erzielen. Das ist nun anders. Zum
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Beispiel wird niemand mehr zwei ähnliche Büroimmobilien in direkter Nachbarschaft – einmal vermietet an
die Verwaltung eines Reiseveranstalters und die andere an die Verwaltung eines Pharmaunternehmens –
auf dem gleichen Niveau einpreisen, wie es vor Corona noch der Fall war. Die gleichen Risiko-Korrekturen
gibt es im Einzelhandel, dort sogar in den Top-Lagen. Denn auch die hier oft ansässigen Luxusketten
haben erkannt, dass sie ihre Produkte gut online verkaufen können und werden ihre Standorte
überdenken. Sie müssen sicher an der Kö in Düsseldorf und der Maximilianstraße in München präsent
sein. Aber muss es wirklich in jeder halbwegs großen Stadt Läden von Gucci und Burberry geben? Mit
Sicherheit nicht. Die beiden Beispiele verdeutlichen: Das Mieterrisiko spielt wieder eine größere Rolle. Der
Effekt: Allzu risikofreudige Akteure erhalten nun die Quittung für ihr Handeln. Manche kannten und
wussten es nicht besser, weil sie noch nie eine Krise erlebt haben und die Rendite keinen verlässlichen
Risikoindikator mehr darstellte. Andere sind dieses Risiko in vollem Bewusstsein eingegangen.
Beispielsweise bestimmte Käufer von Portfolios, die ausschließlich auf Wertsteigerungen gesetzt haben,
ohne ihren Bestand aktiv zu managen. Im Gegensatz zur vergangenen Krise sind es diesmal nicht die
Banken, die zu risikofreudig agiert haben. An ihre Stelle sind von Finanzinvestoren aufgesetzte
Kreditfonds getreten. Hier werden vor allem die Mezzanine- und die Debt-Fonds die Auswirkungen noch
deutlich spüren. Die werden von der Insolvenzwelle hart getroffen und in vielen Fällen gezwungen sein,
von ihnen finanzierte Immobilien mit Verlust zu verwerten. Fest steht: Es wird zu starken Erschütterungen
auf dem Gewerbeimmobilienmarkt kommen. Diese Erkenntnis setzt sich nun auch in der Branche durch.
Die Folgen der Pandemie werden sich nicht nur im Hotelsektor zeigen, sondern auch andere
Nutzungsarten infizieren. Letztlich ist das eine notwendige Marktbereinigung, die angesichts des vielfach
rückläufigen Immobiliensachverstandes in der Branche längst überfällig war. So mancher Akteur hat auf
Grund des großen Kapitalzuflusses in den Markt zunehmend die Risiken vernachlässigt und wird dieses
Jahr ganz vom Markt verschwinden.
29.04.2021 Soravia plant Wohnungen und Büros in Tiergarten für 100 Mio. Euro
Soravia will rd. 100 Mio. Euro in die Entwicklung eines Büro- und Wohnkomplexes in Berlin-Tiergarten
investieren. Das "Riverside Berlin" wird am Schöneberger Ufer 67, 67a und 69 entstehen; dabei ist u.a. der
Neubau eines Bürogebäudes mit 11.000 m² BGF auf sieben Etagen geplant. Zudem wird die bestehende
Wohnvilla mit 2.200 m² BGF saniert. Die architektonische Planung stammt vom spanischen Büro
Arquitectura Norte in Zusammenarbeit mit dem lokalen Studio Frosch:Samara Architekten. Die
Fertigstellung des Projekts ist im Jahr 2025 vorgesehen. Die Liegenschaft hat Soravia nun von einem
Konsortium mehrerer spanischer Projektentwickler erworben; am gestrigen Mittwoch sei das Closing
erfolgt.
29.04.2021 Charlottenburg Wilmersdorf - HTIM kauft HUK-Coburg-Sitz in Charlottenburg
Hamburg Team Investment Management (HTIM) hat ein rd. 6.100 m² großes Bürogebäude in Berlin-
Charlottenburg erworben. Dieses befindet sich auf dem knapp 3.100 m² großen Grundstück in der
Marburger Straße 10 und bietet zudem eine Tiefgarage mit 119 Pkw-Stellplätzen. Es wurde wurde 1967
errichtet und zuletzt 2016 modernisiert; derzeitiger Ankermieter ist HUK-Coburg. Angermann Berlin hat
beim dem Off-Market-Deal vermittelt. Das Objekt wandert in das Sondervermögen "Hamburg Team
Urbane Themenimmobilien", welches im Jahr 2018 für eine große norddeutsche Pensionskasse aufgelegt
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wurde. Verkäufer ist nach TD-Recherchen Tetris Grundbesitz, was aber keiner der Beteiligten
kommentieren wollte.
29.04.2021 HTIM kauft Büroimmobilie in zentraler Berliner Stadtlage
HAMBURG TEAM Investment Management (HTIM) – die Investment-Gesellschaft der
Unternehmensgruppe – hat im Berliner Bezirk Charlottenburg eine rund 6.100 m² große Büroimmobilie für
das Sondervermögen „HAMBURG TEAM Urbane Themenimmobilien“ gekauft. Derzeitiger Ankermieter
des zentral gelegenen Gebäudes in der Marburger Straße 10 ist das Versicherungsunternehmen HUK-
COBURG. Über den Kaufpreis der Gewerbeliegenschaft wurde Stillschweigen vereinbart. Angermann
Berlin war im Rahmen der Transaktion vermittelnd tätig. „In den vergangenen zwölf Monaten hat sich der
Einfluss wichtiger Megatrends wie Digitalisierung und hybrider Arbeitsplatzkonzepte auf das Büro der
Zukunft beschleunigt. Urbanes Flair, Mischnutzung, Lebendigkeit und kurze Wege sind gefordert“, sagt
Daniel Werth, Managing Director Commercial bei HTIM. „Mit dem Off Market Deal der Büroimmobilie in
prominenter Berliner Lage tragen wir diesen Entwicklungen Rechnung und investieren in eine Liegenschaft
mit ganz besonderer Qualität, die langfristige Marktrelevanz aufweist und über eine ausgeprägte
Zyklusresistenz verfügt.“ Das Objekt, zu dem auch 119 Pkw-Tiefgaragenstellplätze gehören, wurde 1967
errichtet und zuletzt 2016 modernisiert. Es befindet sich auf einem knapp 3.100 m² großen Grundstück,
das direkt an den Los-Angeles-Platz grenzt, in unmittelbarer Nähe zum Kurfürstendamm und der
Tauentzienstraße. Das direkte Umfeld des Projektstandorts ist durch heterogene und durch eine sich
ergänzende Nutzungsstruktur aus Büro, Wohnen, Nahversorgung, Handel und Hotel geprägt. Die
Anbindung an den ÖPNV und den Individualverkehr ist sehr gut. HTIM bewertet die fundamentalen
Rahmenbedingungen für das Bürosegment sehr positiv. Vor allem stehen dabei Objekte im Fokus, die sich
den stark entwickelnden Anforderungen von Nutzern in Bezug auf Mikrolage, Flächenkonzeption,
Energieeffizienz und Aufenthaltsqualität anpassen können. HTIM setzt in seiner Anlagestrategie bei
gewerblichen Investitionen auf Immobilien von nachhaltigem Wert in attraktiven, mischgenutzten
Innenstadt- und Stadtteillagen mit hoher urbaner Qualität.
29.04.2021 Deutsche Investment verkauft für 43,5 Millionen Euro Berliner Büroobjekt
Deutsche Investment hat für 43,5 Millionen Euro ein Berliner Büroobjekt veräußert und damit die
Performance ihres ersten Immobilienspezialfonds in der Assetklasse „Büro“ deutlich gesteigert. Käufer ist
die CLS Holdings plc, eine an der Londoner Börse (FTSE 250) notierte paneuropäische
Gewerbeimmobilien-Investmentgesellschaft. Der Nutzen- und Lastenwechsel ist per 1. April 2021 erfolgt.
Im September 2018 wurde das Objekt für das Sondervermögen „Deutsche Investment – Büro I“ erworben
und nun im Zuge einer Portfoliooptimierung erfolgreich veräußert, die Rendite auf Objektebene beträgt
rund 45 Prozent (IRR). Die gesamte realisierte IRR des Fonds erhöht sich auf rund 19 Prozent, der
Anteilpreis steigt auf rund 143 EUR/Anteil (Fondsauflage September 2018). Das sechsstöckiges
Büroobjekt liegt in der Kaiserin-Augusta-Allee im Nordwesten von Berlin-Charlottenburg, es wurde 1996
erbaut und besteht aus zwei aneinandergrenzenden Gebäuden direkt an der Spree. Die vermietbare
Fläche beträgt rund 8.700 Quadratmeter, darüber hinaus stehen den Mietern 93 Parkplätze zur Verfügung.
Die direkte Lage an der Spree und die gute Verkehrsanbindung unterstreichen die Lagequalität der
Liegenschaft. In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Bushaltestellen, die eine direkte Anbindung zur
City West und nach Berlin-Mitte bieten. Der Verkaufserlös wurde bereits nahtlos und vollständig in den
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Erwerb zweier Büroliegenschaften an den Standorten Köln und Nürnberg mit attraktivem Chancen-/
Risikenprofil im Core-Segment reinvestiert. „Die erfolgreiche Entwicklung unseres ersten
Büroimmobilienfonds und auch die Rückmeldungen unserer institutionellen Anleger zeigen, dass die
Nachfrage nach Büroinvestments weiterhin sehr hoch ist. Daher knüpfen wir an den Erfolg an und arbeiten
bereits an der Konzeption unseres zweiten Büroimmobilienfonds, für den die ersten Kapitalzusagen bereits
vorliegen“, sagt Enver Büyükarslan, Gesellschafter bei Deutsche Investment KVG. „Auch bei unserem
Nachfolgefonds konzentrieren wir uns auf den Erwerb von Büroliegenschaften an den Top-7-Standorten,
sowie in ausgewählten B- und C- Wachstumsstädten. In unserer Dealpipeline befinden sich die ersten
strategiekonformen Objekte bereits in der Ankaufsprüfung“, ergänzt Klaudia Spychala,
Transaktionsmanagerin für die Assetklasse Büro bei Deutsche Investment KVG.
29.04.2021 Letztes Mittel Enteignung? Berliner unterstützen Plan, der sie Milliarden kosten würde!
Die Mieten in Deutschland kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Ein politisches Reizthema,
das in Berlin nun extreme Ideen sprießen lässt. Doch diejenigen, die Enteignungen als letztes Mittel
befürworten, belügen sich selbst. Denn am Ende würde der Steuerzahler für die Fehler der Politik
bezahlen. Der Kampf um bezahlbaren Wohnraum ist das einzige politische Thema, das sich in Zeiten der
Pandemie als kampagnenfähig erwiesen hat. In München, wo die Wohnmieten zwischen 2005 und 2020
um 26 Prozent stiegen, kämpft die Initiative „Ausspekuliert“ dafür, „Spekulanten, Miethaien und
Lobbyverbänden einen Knüppel in die Beine zu werfen“ – wie es auf deren Homepage heißt. In Leipzig
schossen die Mieten im gleichen Zeitraum um 25,4 Prozent nach oben. Hier wehrt sich die Initiative
„Leipzig – Stadt für alle“ und wirbt für eine Vergesellschaftung des Wohnraums. Und in Berlin fühlt sich die
Anti-Hausbesitzer-Szene auch vom gescheiterten Mietendeckel nicht entmutigt, sondern sogar befeuert.
Es gilt: Jetzt erst recht. Mieten: Enteignungen eine Mogelpackung, für die der Bürger zahlt! Die
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Berliner Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ sammelt derzeit Stimmen, um noch in diesem
Jahr einen Volksentscheid zu erzwingen. Rund 130.000 von etwa 175.000 notwendigen Stimmen sind laut
den Organisatoren beisammen. Von den bisher 51.000 durch die Landeswahlleitung geprüften Stimmen
sind über 38.000 als gültig anerkannt worden. Private Hauseigentümer und Hauskonzerne wie die
Deutsche Wohnen sollten die ihnen feindlich gesinnte Stimmung ernst nehmen, nicht aber die konkrete
Drohung mit Enteignung. Denn dank Grundgesetz und entsprechender Rechtsprechung handelt es sich
bei diesem Kampagnenziel um eine Mogelpackung. Das Eigentum ist mit einer Grundgesetz-Garantie
ausgestattet. Was die Initiative Enteignung nennt, ist daher streng genommen nur ein Kauf, der wiederum
den Steuerzahler teuer zu stehen käme. Denn: Enteignung ist in Deutschland nur nach vorheriger
Entschädigung möglich. Der Eingriff in die Eigentumsrechte darf – so steht es in Artikel 14, Absatz 3 des
Grundgesetzes – „nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der
Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit
und der Beteiligten zu bestimmen.“ Und die gerechte Abwägung wiederum bedeutet laut einschlägiger
Rechtsprechung die Zahlung von Marktpreisen, dem sogenannten Verkehrswert, womit die Deutsche
Wohnen womöglich die Gewinnerin ihrer „Enteignung“ werden würde. Der Berliner Senat beziffert die zu
zahlende Entschädigung für die in Rede stehenden 243.000 Berliner Wohnungen auf 29 bis 39 Milliarden
Euro. Das wäre das schlechteste Geschäft des Staates seit Erfindung des Wortes Geschäft. Denn für den
Verkauf der einst staatlichen Wohnungen in Berlin – verantwortlich waren damals Finanzsenator Sarrazin
und der Regierende Bürgermeister Wowereit – flossen im Jahr 2002 und 2003 nur 2,2 Milliarden Euro in
die Staatskasse. Gemessen am heutigen Verkehrswert war der Kauf für die privaten Investoren ein
Schnäppchen. Die Bürger hätten also, wenn die Enteignungs-Initiative einen Erfolg landen könnte, in
doppelter Hinsicht das Nachsehen. Sie würden mit ihren Steuergeldern ihre eigene Wohnung kaufen,
ohne selbst einen Eigentumstitel zu erwerben. Und: Aufgrund des stark gestiegenen Kaufpreises wäre
auch der Staat an Modernisierung und Mietsenkung nicht interessiert. Im schlimmsten Falle stiegen dann
in Berlin alle drei Aggregate: Die Steuerquote, die Schuldenlast und die Mieten. Oder wie der Volksmund
sagen würde: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.
29.04.2021 Pankow - "Pankower Tor": NABU gegen Krötenumsiedlung, Bezirk will Gerichtsurteil
Das „Pankower Tor“ wird zu einem Justizkrimi. Der NABU Berlin geht gerichtlich gegen die geplante
Bebauung vor (wir berichteten). Sie fordert den Schutz der vom Aussterben bedrohten Kreuzkröte. Nun
teilt der Naturschutzbund mit, Investor Kurt Krieger habe einen Vorabantrag zum Bau des Neubauquartiers
am „Pankower Tor“ bei der Senatsumweltverwaltung beantragt. Demnach lägen „zwingende Gründe des
überwiegenden öffentlichen Interesses vor“, um die Umsiedlung der einzigen Berliner Kreuzkröten-
Population nach Brandenburg zu rechtfertigen. Der NABU Berlin lehnt die Umsiedlung strikt ab und
kritisiert, dass der Bau eines Möbelmarktes auf dem ehemalige Rangierbahnhof Pankow-Heinersdorf
keineswegs im „öffentlichen Interesse“ liege. „Einen Möbelmarkt als Gemeinwohl zu verkaufen, ist einfach
nur dreist“, sagt Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin. „Und dafür soll eine europaweit
geschützte Art wie die Kreuzkröte weichen?“ Laut einem NABU-Rechtsgutachten wäre die von Krieger
gewünschte Vorabentscheidung „grundsätzlich rechtswidrig“ und dürfe nicht ohne artenschutzrechtliche
Ausnahmeprüfung erfolgen. Öffentliches Interesse bestehe am Bau der geplanten 2000 Wohnungen, nicht
jedoch am Möbelmarkt. „Wir sind nicht gegen Wohnungsbau am ‚Pankower Tor‘, sondern betrachten den
Bau eines Möbelmarktes mit 450 Parkplätzen über dem wichtigsten Laichgewässer dieser besonders
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streng geschützten Art nicht als von besonderem öffentlichen Interesse“, sagt von Orlow. „Gegen einen
solchen Bescheid werden wir vorgehen.“ Das Bezirksamt sieht das anders. „Nach Meinung der Experten
wäre ein Überleben der Kreuzkröten auf der Fläche dort nur durch ständige jahrzehntelange
Unterstützungsmaßnahmen möglich“, sagt der zuständige Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (Grüne).
Außerdem müsste dann auf die Tram-Trasse, den Panke-Trail, die Grundschule und einen Teil der
Wohnungen sowie die den Möbelmarkt und Bürogebäude verzichtet werden. „Damit wäre das
Gesamtvorhaben nicht umsetzbar, von daher sind Senat und Bezirk der Meinung, dass hier ein
öffentliches Interesse für das Vorhaben überwiegt.“ Es würden bereits die Abstimmungen mit
Umweltämtern in Berlin und Brandenburg sowie Artenschutzexperten zur Umsiedlung laufen. Hier
wiederum widerspricht der NABU. „Die Anmerkung, dass ein öffentliches Interesse überwiege, wäre
rechtlich kritisch, da die Senatsverwaltung nach dem Antrag der Krieger SE die Stellungnahme des NABU
Berlin abwarten muss“, sagt NABU-Sprecherin Janna Einöder. Dass die gesamte Planung in der jetzigen
Form „alternativlos“ sei, „weisen wir entschieden zurück – das haben wir auch in unserer Stellungnahme
deutlich gemacht“. Der NABU Berlin hat sogar seinerseits ein Konzept zum „Pankower Tor“ erarbeitet, wie
sich Wohnbebauung und der Schutz der Kreuzkröten vereinbaren lassen sollen. In einer Online-
Veranstaltung am 18. Mai 2021 soll das Konzept öffentlich vorgestellt werden. Der Bezirk will jedoch von
Umplanungen nichts wissen und es auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen, so Kuhn: „Letztendlich wird
das dann im Zuge des angekündigten Klageverfahrens zu entscheiden sein.“
29.04.2021 Wohnungspolitik: JAAS fordert Kompromisse statt Konfrontationen
Anlässlich des von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller am Dienstag einberufenen Runden
Tischs zum Thema „Wohnen und Bauen“ fordert der Berliner Projektentwickler JAAS Politik und Wirtschaft
dazu auf, ein gemeinsames Verständnis zur Lösung der Missstände in der Berliner Wohnungspolitik zu
finden. Alexander Scheinin, Geschäftsführender Gesellschafter von JAAS: „Das Treffen vor zwei Tagen
zwischen Akteuren aus Senatspolitik und Immobilienwirtschaft war ein erster Schritt in die richtige
Richtung, blieb aber leider ohne konkrete Ergebnisse. So geht es nicht – mit Schein-Dialogen zu
Wahlkampf-Zwecken kommen wir nicht weiter. Anstatt ständig auf Konfrontationskurs zu gehen, bedarf es
vielmehr eines stetigen, konstruktiven Austauschs und ernsthafter Kompromissbereitschaft aller relevanten
Stakeholder. Politische Akteure und Wirtschaftsvertreter wie Projektentwickler, Bestandshalter und
Investoren können nur so gemeinsame Lösungen finden, um tragfähige Handlungsperspektiven im
Interesse der Stadt und ihrer Bürger zu schaffen. Welche Konsequenzen ein ausbleibender Dialog nach
sich ziehen kann, haben wir vor zwei Wochen in Karlsruhe erlebt.“ Der Berliner Mietendeckel von Februar
2020 war am 15. April vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und der Versuch,
in Berlin eine zusätzliche, regionale Lösung gegen Mietsteigerungen zu beschließen, damit als Verstoß
gegen das Grundgesetz gewertet worden. Das Land Berlin hatte mit dem Vorstoß seine Kompetenzen
überschritten, denn Gesetze mit mietpreisbremsender Wirkung wurden bereits 2015 vom Bund und für
ganz Deutschland beschlossen. „Der Schaden durch das lange Hin und Her in Bezug auf den Berliner
Mietendeckel wiegt bereits immens schwer. Das hat mit dem aktuell feindlichen Klima zu tun, das
bauwilligen Investoren aufgrund immer neuer politischer Drohgebärden entgegenschlägt. Wer in Berlin
investieren möchte, ist auf klare, belastbare Aussagen seitens der Politik sowie auf umfassende
Rechtssicherheit angewiesen. Gleichzeitig müssen sich aber auch Vertreter der Immobilienwirtschaft
gesprächs- und konsensbereit zeigen, anstatt eine reine Verweigerungshaltung einzunehmen“, so
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Scheinin. Negative Signale an den Markt, wie die jüngste Forderung des Berliner Bürgermeisters Müller
nach einem Mietenmoratorium auf Bundesebene, schaffen derweil weitere Unsicherheiten und
verschärfen dadurch die bereits herrschende Wohnungsnot weiter. „Das Erzielen stabiler Renditen ist eine
betriebswirtschaftliche Notwendigkeit und grundlegende Voraussetzung für einen regen Wohnungsneubau
sowie die Instandhaltung und Revitalisierung von Bestandsimmobilien. Steigende Baukosten bei den
einzelnen Gewerken, immer neue Bauvorschriften, gestiegene Qualitätsansprüche der Käufer bzw. Mieter
sowie der zunehmende Fachkräftemangel treiben die Kosten für Projektentwickler und Bauträger in die
Höhe und resultieren so zwangsläufig in steigenden Mietpreisen. In dieser Situation können wir einen
gewinnbringenden Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und sozialen Interessen nur dann erreichen, wenn
beide Seiten aufeinander zugehen und gemeinsame Lösungsansätze entwickeln. Dazu gehört auch ein
Abweichen der Politik von festgefahrenen Positionen“, erklärt Scheinin weiter.
29.04.2021 Friedrichshain Kreuzberg - Markthalle Neun - Vorkaufsrecht für das Nachbargrundstück
Es steht fest: Die Aldi-Filiale soll bis Ende April aus der Markhalle Neun ausziehen und bis Sommer die
Drogeriekette DM einziehen. Der jahrelange Streit könnte damit vorbei sein. Doch die Zukunft der
Markthalle war ein großes Thema in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am Mittwochabend.
Konkret ging es dabei um das Grundstück mit Garagenhof in der Eisenbahnstraße 40 und das Mietshaus
Wrangelstraße 23. Seit diesem Jahr gehört das Grundstück und das Mietshaus komplett der „Eisenbahn
GbR“. Gesellschafter dieser Firma sind die Betreiber der Markthalle Neun. Appell: Das Bezirksparlament
richtete in einem von SPD und Linken eingebrachten Dringlichkeitsantrag einen deutlichen Appell an
Stadtrat Florian Schmidt (Grüne), das bezirkliche Vorkaufsrecht für das Grundstück „auszuüben“. Fakt ist:
Der Bezirk prüft dort aktuell das Vorkaufsrecht. Aber ganz so einfach ist die Situation nicht. Das
Grundstück sei ein „spezieller Fall“, wie Schmidt in der BVV sagte. Es wurde 2019 und 2021 zu jeweils 50
Prozent von der „Eisenbahn GbR“ gekauft. Bei einem solchen Teilerwerb ist der Vorkauf komplizierter.
Mehr Platz. Die Betreiber der Markthalle Neun wollen die Lieferlogistik der Markthalle und die
Verkehrssituation für die Nachbarschaft effizienter gestalten und diese auf das Nachbargrundstück der
Halle ausweiten. Wie die Erweiterung der Lieferungen auf das Nachbargrundstück konkret geplant ist, wird
noch nicht erwähnt und dem Bezirksamt sei dies auch nicht bekannt. In früheren Plänen, als die Stadt die
Markthalle noch selbst betrieb, plante man eine „Zufahrt zu einer Tiefgarage mit 62 Stellplätzen im Keller
der Markthalle“, berichten die jetzigen Betreiber. Beim Erwerb der Halle haben sie aber auf „den Bau einer
Tiefgarage“ verzichtet, obwohl eine Baugenehmigung dafür vorlag. Man wolle das Denkmal Markthalle
Neun nicht zerstören. Aber zurück zum Vorkauf. Kann die Prüfung Erfolg haben – auch bei Teilflächen?
Die Antwort des Baustadtrats in der gestrigen BVV war weder Fisch noch Fleisch: „Grundsätzlich steht
dem Bezirksamt auch ein Vorkaufsrecht auf Bruchteilseigentum zu.“ Doch aus Erfahrung sei die Aussicht
auf Erfolg gering, wenn es um solche Teilflächen geht. Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sei
das zu risikobehaftet. 2019, beim ersten Teilkauf, habe es jedenfalls kein Prüfverfahren gegeben (obwohl
das Mietshaus Wrangelstraße 23 im Milieuschutzgebiet liegt), erst nach dem jetzigen, zweiten Teilkauf
prüfe man das bezirkliche Vorkaufsrecht. Die Frist läuft am 7. Juni ab. Die BVV setzte am gestrigen
Mittwoch das Signal für den Vorkauf. Warum? „Es gibt keine Gründe, warum von der erfolgreichen Politik
des Vorkaufsrechts im Bezirk an dieser Stelle abgewichen werden sollte.“ Sollte das bezirkliche
Vorkaufsrecht greifen, könnten die Markthallenbetreiber es mit Unterzeichnung einer
„Abwendungsvereinbarung“ zum Mieter*innenschutz abwenden. Auf jeden Fall habe das
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Nachbargrundstück für die Entwicklung der Halle zwecks Lieferlogistik „eine enorme Bedeutung“. Das
kommunizierten die Betreiber Bernd Maier, Florian Niedermeier und Nikolaus Driessen Mitte April an die
Mieter*innen der Wrangelstraße 23 (außerdem: man wolle sie „langfristig als MieterInnen behalten“) sowie
in einem Offenen Brief an die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sevim Aydin. Darin heißt es von
den Betreibern: „Wir sind entsetzt und betrübt zugleich darüber, wie Sie ein Unternehmen in Ihrem
Wahlkreis (…) mit falschen Behauptungen derart öffentlich diffamieren.“ Sie beziehen sich im Brief etwa
auf Aydins Reden bei Kundgebungen. Insgesamt sind sechs Vorwürfe Aydins im Brief aufgelistet – laut
Betreiber alle falsch. Hier ist der Brief verlinkt. Aydin antwortete am gestrigen Mittwoch. In ihrer Replik
fordert sie, dass die Markthalle auch mit dem Wegfall des Supermarktangebots „zukünftig ein kleinteiliges
und preisgedämpftes Lebensmittelangebot bereithalten“ und eine „Halle für alle“ bleiben müsse.
Außerdem fordert die SPD-Verordnete die Offenlegung des Kaufvertrages sowie der Kaufoption für die
angrenzenden Grundstücke und die Baugenehmigungen. Die Betreiber haben der BVV in einer Mail
angekündigt, dass die Verordneten „aus Gründen der Transparenz“ folgende Dokumente einsehen
können: Kaufvertrag für die Markthalle, Konzept Markthalle Neun als Grundlage der Nutzungsbindung,
Kaufoption für das angrenzende Grundstück in der Wrangelstrasse 23, Baugenehmigung für das
„Basarkonzept“ mit Tiefgarage.
29.04.2021 Friedrichshain Kreuzberg – U-Ausschuss zur Genossenschaft „Diese e.G.“ -
Finanzsenator warnte Baustadtrat Schmidt vor Risiken bei Immobilien-Deals
Die „Diese eG“ hat mit Geldern geplant, die noch nicht bewilligt waren. Matthias Kollatz sagte im U-
Ausschuss, er habe den Bezirk auf die Gefahren hingewiesen. Der Baustadtrat des Bezirks Friedrichshain-
Kreuzberg Florian Schmidt (Grüne) war bei der Ausübung des Vorkaufsrechts für sechs Wohnhäuser
zugunsten der finanziell wackeligen, kurz zuvor gegründeten Genossenschaft Diese eG gewarnt.
Dennoch riskierte er die Pleite und einen finanziellen Schaden für den Bezirk. Das ergab die
Befragung von Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) bei der sechsten Sitzung des
Untersuchungsausschusses "Diese e.G" im Abgeordnetenhaus. Das Gremium soll die Hintergründe der
Immobilienaffäre rund um die nur durch Öffentliche Mittel vor der Insolvenz bewahrten Genossenschaft
klären. Kollatz zufolge durfte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keineswegs damit rechnen, dass die
dringend benötigten öffentlichen Mittel fließen würden. Finanzsenator Kollatz hatte mehr als 22 Millionen
Euro Förderdarlehen sowie Zuschüsse des Landes über 1,5 Millionen Euro gesetzlich auf den Weg
gebracht. Ohne diese Hilfen wäre die Diese eG pleite gegangen. Ein tiefer Griff in die Fördertopf - lief hier
alles korrekt ab? Kollatz sagte, zum Zeitpunkt der Ankäufe durch die Diese eG habe es eine "politische
Absicht" gegeben, das Vorkaufsrecht auch für Genossenschaften zu öffnen - damit wären Zuschüsse des
Landes verbunden gewesen. Beschluss dazu gab es aber noch keinen. Und es habe "auf keinen Fall
daraus abgeleitet werden können, dass die Absicht so umgesetzt" wird. Damit bestätigte der
Finanzsenator, dass der Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) in ein unkalkulierbares Risiko steuerte bei
seinem Beschluss. Ein Risiko von 27 Millionen Euro für das Land, so die Auffassung des Rechnungshofs,
hinter dessen Bewertung sich Kollatz ausdrücklich stellte. Der Finanzsenator sagte weiter, er habe
Schmidt und Verantwortliche anderer Bezirke in einem Schreiben ausdrücklich vor vorschnellen Käufen
gewarnt. "Bedauerlicherweise hat das nicht dazu geführt, dass die Wahrnehmung weiterer Vorkaufsrechte
unterlassen wurde". Im Gegenteil, "weitere Vorkäufe erfolgten, ohne dass die finanzielle Entscheidung da
war", sagte Kollatz. Die Diese eG hatte fest mit den öffentlichen Zuschüssen gerechnet, obwohl diese
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noch nicht beschlossen waren. Die Senatsverwaltung für Finanzen habe, sagte Kollatz, wiederholt davor
gewarnt, in der ganzen Zeit zwischen der politisch angestrebten Ausweitung des Vorkaufsrechts auf
Genossenschaften und dem rechtsverbindlichen Beschluss im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses
am 7. August 2019. Selbst wenn es eine Pleite gäbe, wäre der reale Schaden gering. Mit einem
nennenswerten realen Schaden durch das Verwaltungshandeln von Schmidt rechnet Kollatz aber nicht
wirklich: "Das Risiko eines Haushaltsmittel-Verlustes ist relativ gering". In Zeiten steigender
Grundstückspreise sei im Fall einer Pleite und einer dann folgenden Zwangsversteigerung der Häuser ein
Totalverlust der staatlichen Fördermittel "kaum zu befürchten". Zur Frage, ob die Diese e.G langfristig
überleben kann, sagte Kollatz: „Das typische Risiko dieses Erwerbs ist vorhandener Sanierungsbedarf
oder unterlassene Instandsetzung.“ Die Instandsetzung habe erst begonnen. Es brauche „noch zwei
Jahre“ um die Überlebensfähigkeit abschließend klären zu können. Grundsätzlich gelte allerdings:
Entscheidungen fielen zu Gunsten von Förderprojekten nur dann, „wenn die Chancen des Gelingens
größer sind als die des Scheiterns“. Die Prognose sei positiv für die Diese e.G. Der Finanzsenator wird
"morgens, mittags, abends, nachts" aufgefordert, Geld rauszurücken! War der großzügige Griff in die
landeseigenen Fördertöpfe nicht doch dem politischen Druck aus Koalitionskreisen zu Schulden? Diese
Annahme wies Kollatz genervt zurück: "Der Finanzsenator wird morgens, mittags, abends, nachts und
auch am Wochenende darauf angesprochen, endlich mal Geld rauszurücken". Es habe "vielfache
Ansprachen" von "zahlreichen Parlamentariern aus verschiedenen Fraktionen" gegeben. Das sei immer
so, nicht nur bei der Diese eG. Auch die landeseigene Förderbank IBB sich nicht dezidiert gegen die
Förderung gestellt habe, sagte Kollatz. Deren Enthaltung bei dem Förderbeschluss sei Ausdruck einer
unentschiedenen Bewertung. Es gebe durchaus Fälle, in denen die IBB sich gegen Förderanträge
ausspreche. CDU-Obmann nennt Pop "Senatorin ahnungslos" Als Zeugin geladen war außerdem
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop. "Senatorin ahnungslos" nannte CDU-Obmann Stefan Evers sie nach
der Sitzung. Pop hatte gesagt, sie sei in den Vorgang nicht eingebunden gewesen. Sie sitze zwar dem
Verwaltungsrat der Förderbank IBB vor, aber dieser befasse sich nicht mit einzelnen
"Dienstleistungsaufträgen der IBB" wie dem zur Diese e.G. Hierüber entscheide der
"Bewilligungsausschuss", der mit Mitarbeitern der "Fachebene" besetzt sei. Und auf die Frage, ob und wie
das Gezerre um die Finanzierung der Diese e.G ihre Führungsebene erreicht habe, sagte Pop: "So weit
ich mich erinnern kann, kann ich mich nicht daran erinnern". Der Beigeordnete der Grünen Andreas Otto
bilanzierte nach der Anhörung, die Finanzierung der Diese eG sei ein "ganz normaler Vorgang und wir
kriegen unser Geld zurück, das läuft". Bernd Schlömer (FDP) dagegen sagte, der Bezirksbaustadtrat habe
"den politischen Willen ignoriert und gegen Rot-Rot-Grün eigene Vorstellungen zur Ausübung des
Vorkaufsrecht durchgesetzt". Nur die Förderbank des Landes IBB habe als "Fels in der Brandung" vor
dem Engagement gewarnt. Das aber nutze nichts, "wenn es politische ausgehebelt wird". Eine Diese eG
würde so heute nicht mehr gefördert! Damit passen Kollatz Aussagen zu den bisherigen Erkenntnissen
aus dem Ausschusses, wonach die Diese eG heute so nicht mehr gefördert werden würde. Die scharfe
Kritik des Rechnungshofes wurde bestätigt, wonach das Vorkaufsrecht "pflichtwidrig" ausgeübt wurde.
Auch Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte als Zeuge im Ausschuss von einem "unüblichen Vorgang"
gesprochen, den er "nicht gemacht" hätte. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hätten sich die
Verantwortlichen „nicht rechtskonform, man kann auch rechtswidrig an einigen Stellen sagen“, verhalten.
„An allen Vorgaben des Bezirksamtes vorbei“ Riskiert Berlin 27 Millionen Euro bei Vorkäufen der
„Diese eG“? CDU-Obmann Stefan Evers (l), im Untersuchungsausschuss zur Diese eG. Im Kern geht es
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um diese Frage, ob die Gründung der Diese eG und deren reichhaltige Ausstattung mit öffentlichen
Fördermitteln zum politisch erwünschten Erwerb von Miethäusern ein Fall rot-rot-grüner Patronage ist –
oder es sich um ein Beispiel einer, dem Gemeinwohl verpflichteten, neuen Wohnungspolitik handelt, die
von Vertretern der Opposition in Verruf gebracht werden soll.
29.01.2021 Steglitz Zehlendorf - 80 neue Wohnungen entstehen im Ramsteinweg
„Unser Neubau ist ein einzigartiges soziales Projekt“, sagt Dorit Brauns, stellvertretende Geschäftsführerin
der Hilfswerk-Siedlung GmbH dem Tagesspiegel. Im Ramsteinweg 31/31a und 33/33a hat ihre
Gesellschaft zwei Wohnhäuser neu errichtet, in 80 Wohnungen können ab dem 1. Juli neue Mieterinnen
und Mieter einziehen. Zwölf davon werden Demenz haben, im Erdgeschoss wird eine Wohngemeinschaft
für Demenzkranke eingerichtet. Platz ist in der WG, die von der Diakoniestation Berlin betrieben werden
wird, für zwölf Bewohnerinnen und Bewohner. „Das Besondere an unserem Projekt ist, dass wir das
Zusammenleben von Angehörigen und den Partnern und Partnerinnen mit Demenz unter ‚einem Dach‘
ermöglichen wollen“, führt Lara Rentmeister, die Pressesprecherin der Hilfswerk-Siedlung, aus. Unter
einem Dach. „Der oder die Angehörige kann selbstbestimmt in der Wohnung ‚über‘ der Demenz-WG
wohnen und seinen Partner oder seine Partnerin jederzeit besuchen“, erklärt die Pressesprecherin.
Angehörige würden so von der Rund-um-die-Uhr-Betreuung entlastet, blieben aber zugleich die
wichtigsten Bezugspersonen: Bei Versorgnung, Freizeitgestaltung, der Bewältigung des Alltags,
Arztbesuchen oder Behördengängen würden sie – je nach Wunsch – einbezogen werden. Da es ins Geld
gehe, zwei Wohnungen – einmal das 24-Quadratmeter-Zimmer in der WG und eine eigene Wohnung –
anzumieten, seien „alle Wohnungen sehr kompakt“ gebaut. Lara Rentmeister rechnet vor: Eine 1,5-
Zimmer-Wohnung mit 39,32 Quadratmetern wird 452,18 Euro netto kalt kosten, für ein WG-Zimmer ist
eine Miete von mindestens 441,13 Euro netto kalt vorgesehen. Die Kosten für die Pflege kommen je nach
Aufwand und Pflegestufe noch hinzu. 80 Wohnungen, davon 56 barrierearm, alle mit bodengleichen
Duschen und Bodenheizung. Selbst die größte Wohnung mit zwei großen und zwei kleinen Zimmern misst
nur 79 Quadratmeter und kostet bis zu 915,40 Euro nettokalt. Die Wohnungen in den beiden Neubauten
sind absichtlich klein gehalten. „In unserem Neubau am Ramsteinweg gibt es keine öffentliche Förderung“,
erläutert Dorit Brauns aus der Geschäftsführung auf Nachfrage: „Aber aufgrund der Größeneffizienz der
kompakten barrierearmen Wohnungen sind die Wohnkosten für einen Neubaustandard gering.“ Die Mieten
bewegen sich zwischen 11,50 und 12,50 Euro pro Quadratmeter. Insgesamt 814 Wohnungen betreibt das
evangelische Wohnungsunternehmen in Zehlendorf, seit 2016 wird die Siedlung Schritt um Schritt saniert.
Im Ramsteinweg 31/31a und 33/33a standen bis 2018 zwei Altgebäude. „Sie besaßen weder eine
Dämmung nach heutigem energetischen Standard, noch entsprachen sie den Anforderungen nach
erhöhtem Schallschutz“, heißt es auf der Website der Hilfwerk-Siedlung. Auch Barrierefreiheit für
mobilitätseingeschränkte Personen war nicht gegeben; es habe zudem ein hoher Sanierungsbedarf
bestanden. Im Winter 2018/2019 wurden die beiden Vorläufer abgerissen. Seitdem wird gebaut. Der
Mietendeckel – und seine Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht – habe keine Auswirkungen
auf die Neubaupläne gehabt, sagt Dorit Brauns. Die Planungsphase habe bereits deutlich vor dem
Inkraftreten des Mietenpreisdeckel begonnen. Doch sie ist sich sicher: „Weitere in Planung befindliche
Neubauvorhaben hätten bei Bestehen des Mietendeckels, aufgrund der fehlenden Liquidität, verschoben
werden müssen.“ Sie erhofft sich, dass viele Seniorinnen und Senioren in die neuen Häuser ziehen und
dadurch „große – für Familien geeignete – Wohnungen frei werden“. Sie sieht die Hilfswerk-Siedlung als
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kirchliches Unternehmen in der Pflicht, „Ermessungsspielräume zugunsten sozial Schwächerer, wo immer
dies möglich und vertretbar ist“, zu schaffen.
30.04.2021 BerlinTrend zeigt Radikalisierung der Mietenfrage
Nach dem Scheitern des Mietendeckels sprechen sich immer mehr Berliner für Enteignungen aus. Das
zeigt der BerlinTrend von infratest dimap im Auftrag der rbb-Abendschau und der Berliner Morgenpost. Die
Unterstützer von Enteignungen sind inzwischen in der Mehrheit, 47 Prozent der Befragten fänden die
Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen gut, nur noch 43 Prozent sprechen sich dagegen aus.
Damit zeigt der aktuelle BerlinTrend eine deutliche Verschiebung. Bei der letzten Befragung im November
2019, kurz vor dem Beschluss des Mietendeckels, lehnten die Berliner Enteignungen noch mit einer
deutlichen Mehrheit von 61 Prozent ab. Besonders groß ist der Zuspruch bei den jüngeren Wählern unter
40 Jahren, von ihnen finden 57 Prozent Enteignungen gut. Inzwischen befürwortet auch jeder dritte CDU-
Anhänger Enteignungen. Vor der Einführung des Mietendeckels war es nur jeder fünfte. Noch größer ist
allerdings der Wunsch nach einem verfassungskonformen Mietendeckel, den der Bund beschließen
müsste. 75 Prozent aller Berliner fänden einen bundesweiten Mietendeckel gut, bei den Mietern liegt die
Zustimmung sogar bei 80 Prozent. Am größten ist die Zustimmung bei Anhängern der Linken, Grünen und
der SPD. Aber auch 68 Prozent der CDU-Anhänger sprechen sich für einen Bundesmietendeckel aus. Nur
unter FDP-Anhängern stößt die Forderung nach eine Bundes-Mietendeckel mehrheitlich auf Ablehnung.
Allerdings nur knapp: 45 Prozent der Berliner FDP-Anhänger fänden es gut, wenn der Staat in Städten mit
hohen Mieten für einen bestimmten Zeitraum die Miethöhe begrenzen würde.
30.04.2021 RFR managt "East Side Mall" in Berlin selbst
RFR hat das Management für das Einkaufszentrum "East Side Mall" an der Warschauer Brücke in Berlin-
Friedrichshain in die eigene Hand genommen. Neuer Centermanager ist Christian D. Danne, der Viola
Krecker von Jovi Real Estate ablöst. Der Diplom-Kaufmann Danne war zuletzt über drei Jahre
Centermanager im "Bikini Berlin", davor hatte er diese Funktion im "Elbepark" in Dresden sowie im "A2
Center" in Hannover inne. Der erste Erfolg, den das neue Management-Team für sich verbucht, ist die
Eröffnung eines Covid-19-Testzentrums in der Mall.
30.04.2021 Charlottenburg Wilmersdorf - Geschäftshaus Wilmersdorfer Straße 124 an Peek &
Cloppenburg vermietet
Die AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat das. Geschäftshaus Wilmersdorfer Straße 124 an
Peek & Cloppenburg vermietet. Die Verkaufsfläche misst rund 1.200 qm verteilt auf zwei Etagen. JLL war
vermittelnd für AXA tätig.
30.04.2021 Die schöne neue Welt der Projektfinanzierung
Mehr Wettbewerb in der Projektfinanzierung: Früher waren alternative
Finanzierungsangebote exotische Nischen-produkte, jetzt stehen sie
plötzlich in direkter Konkurrenz zur klassischen Bankenfinanzierung. In
der Immobilien- und Projektfinanzierung findet einer der gravierendsten
Umbrüche seit mehr als 100 Jahren statt, wie unser Gastautor Maximilian
Könen von Linus Digital Finance aufzeigt. Derzeit fragt sich die gesamte
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Immobilienbranche mehr oder minder besorgt, wie es mit der Wert- und Mietentwicklung einzelner
Nutzungsarten in und nach der Corona-Pandemie weitergeht. Gleichzeitig findet an anderer Stelle
unbemerkt einer der gravierendsten Umbrüche seit mehr als 100 Jahren statt: in der Immobilien- und
Projektfinanzierung in Deutschland. Ist für einen Bestandsankauf oder eine Projektentwicklung
Fremdkapital aufzunehmen – ganz gleich ob von einem gewerblichen Investor oder einem privaten
Häuslebauer – so war das seit Jahrzehnten nahezu ausschließlich ein Job für Banken, Sparkassen und
Bausparkassen. Klar, es gab vereinzelt Ausnahmen, doch nur für sehr kleine Anteile am gesamten
Finanzierungsvolumen. Nun aber stehen wir am Anfang eines Paradigmenwechsels: Der deutsche
Finanzierungsmarkt ist vielfältiger geworden, Projektentwicklern stehen zahlreiche Alternativen ohne
Banklizenz zur Verfügung, die zunehmend Marktanteile gewinnen. Wie kommt das? Sechs Gründe für
den Aufstieg der alternativen Finanzierer! Hierbei kommen mehrere Faktoren zusammen. Erstens die
Fondsregulierung: Seit 2016 dürfen auch geschlossene Spezial-AIF Darlehen vergeben. Anderen
Akteuren wie etwa Versicherungen war dies allerdings auch schon vorher möglich. Zweitens die
Bankenregulierung: Die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen an die Banken sind in den
vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die letzte Stufe war Basel III. Basel IV ist bereits beschlossen, die
Einführung wurde aufgrund der Corona-Pandemie lediglich um ein Jahr verschoben. In der
Risikogewichtung kommen Projektfinanzierungen nicht gut weg, erst recht nicht bei Darlehen mit
Blankoanteil. Kreditinstitute müssen hierfür also mehr rares und teures Eigenkapital hinterlegen, das
macht die Investition für sie relativ unattraktiv. Drittens die Beleihungswerte: Erschwerend kommt für die
Banken hinzu, dass sich die offiziellen Beleihungswerte, nach denen sie rechnen müssen, stark von den
tatsächlichen Marktwerten entfernt haben. Viertens die etwas unsichere gesamtwirtschaftliche Lage: Viele
Banken bilden derzeit lieber Reserven als offensiv Neugeschäft zu generieren. Dieser Faktor ist zwar nicht
strukturell, fällt aber dennoch ins Gewicht. Insgesamt agieren Kreditinstitute derzeit relativ verhalten,
Projektentwickler müssen deshalb nach Alternativen Ausschau halten. Fünftens digitale Innovationen:
Neue Marktteilnehmer können sich von Banken und Sparkassen absetzen, indem sie viel schneller über
Darlehensanträge entscheiden. Außerdem kann es ihnen so gelingen, ihre Darlehensvergabe mit einem
belastbaren Risikomanagement zu unterfüttern. Sechstens schließlich die Investoren: Anhaltende
Niedrigzinsen und Renditekompression machen mehr und mehr Kapitalanleger für Fremdkapital-
Investments empfänglich. Die Renditen sind oft auskömmlich, die Risiken beherrschbar. Der
Bundesverband Alternative Investments (BAI) hat im März 2021 institutionelle Investoren befragt und
kommt zu dem Schluss, Kreditfonds seien derzeit der „wachstumsstärkste Zugangsweg zum
Immobilienmarkt“, besonders im Lichte zusehends steigender Immobilienquoten institutioneller Investoren.
Das bedeutet, dass immer mehr alternatives Kapital zur Projektfinanzierung zur Verfügung steht. Mehr
Vielfalt und mehr Wettbewerb! Damit wird das Finanzierungsangebot aus Sicht der Projektentwickler
immer bunter und vielfältiger. Neben die klassischen Banken und Sparkassen, Pfandbriefbanken und
Bausparkassen treten spezialisierte Kreditfonds, institutionelle Investoren wie etwa Versicherungen,
digitale Finanzierungsplattformen, zum Teil sogar Family Offices hinzu. Zweifellos steht diese Entwicklung
erst am Anfang. Laut Deutscher Bundesbank hatten die deutschen Kreditinstitute Ende 2020 insgesamt
fast 1,6 Billionen Euro allein an Wohnungsbaukrediten in ihren Büchern. Doch die Vielfalt an
Finanzierungsalternativen für Projektentwickler nimmt zu, insbesondere wenn kurzfristige
Brückenfinanzierungen zu stemmen sind, die einer schnellen Darlehenszusage bedürfen. Während sich
das Angebot noch bis vor kurzem fast ausschließlich auf höhere Beleihungsausläufe (LTVs) mit
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entsprechend hohen Zinsen sowie Mezzanine-Strukturen beschränkte, wird heutzutage immer häufiger
auch die Gesamtfinanzierung, der Whole-Loan, übernommen. Damit dringen die Alternativen immer weiter
in das ursprüngliche Kerngeschäft der Banken vor – in Sphären wesentlich geringerer Risiken, aber auch
niedrigerer Zinsen. Skalierbarkeit und Digitalisierungsvorteile sichern ihnen dennoch auskömmliche
Margen, Senior-Tranchen können sogar an klassische Banken als Depot-A-Investment und zur
Diversifikation des bestehenden Kreditportfolios ausgelagert werden. Der Preis ist nicht alles! Trotz
dieses Trends entfällt ein großer Teil des alternativen Finanzierungsgeschäfts allerdings noch immer auf
die relativ kurzfristige Brückenfinanzierung über ein Darlehen im hohen LTV-Bereich. Die hierbei
aufgerufenen annualisierten Zinssätze sind oft im hohen einstelligen oder gar niedrigen zweistelligen
Bereich. Deshalb lohnt es sich für den Projektentwickler, trotz aller Kurzfristigkeit Preise und Leistungen zu
vergleichen. Doch dabei sollte der Zinssatz nicht das einzige Kriterium sein. Hinzu kommen professionelle
Strukturen hinter dem Angebot, die Schnelligkeit der Darlehenszusage, oftmals auch Diskretion und ein
partnerschaftlicher Umgang, wenn es wider Erwarten einmal nicht so läuft wie geplant. In zeitkritischen
Situationen wird der Finanzierer hier schnell zum Sparringspartner der hauseigenen Finanzabteilung.
Projektentwickler dürfte die neue Wahlfreiheit und Flexibilität überwiegend freuen – selbst diejenigen, die
aktuell noch keinen Gebrauch davon machen. In anderen Ländern, vor allem im angelsächsischen Raum,
sind Alternativen zum klassischen Bankdarlehen längst gang und gäbe – übrigens nicht nur in der
Immobilien-, sondern auch in der Unternehmensfinanzierung. Gleichzeitig wird durch somit auch mehr
Liquidität zur Projektfinanzierung in zum Teil angespannten Wohnungsmärkten bereitgestellt. Ein Beitrag
von Maximilian Könen, Managing Director Investments bei Linus Digital Finance.
30.04.2021 Wohnhochhaus in der Berliner City West vollständig verkauft
Im aktuell einzigen neuen Wohnhochhausprojekt in der
Berliner City-West sind alle Einheiten verkauft. Auf
einem 5.000 Quadratmeter großen Grundstück an der
Ecke Heilbronner/ Karlsruher Straße errichtete die
BAUWERT Aktiengesellschaft bis Ende 2019
insgesamt 170 Wohnungen. Kernstück des Projekts
High West ist das 70 Meter hohe ehemalige
Bürohochhaus, das jetzt 49 neue Wohnungen, darunter
ein Penthouse mit 350 Quadratmetern sowie viele
Zwei- bis Vier-Zimmerwohnungen mit effizienten
Grundrissen beherbergt. „Weil uns an diesem Standort kein neues Hochhaus genehmigt worden wäre,
haben wir den Büroturm bis auf die tragende Stahlbetonkonstruktion abgetragen und die bisherigen
Dachaufbauten durch ein zurückgesetztes Geschoss ersetzt“, berichtet Dr. Jürgen Leibfried, Vorstand der
BAUWERT Aktiengesellschaft. Vollständig verschwunden sind die Flachbauten, die den Turm früher
flankierten. An ihre Stelle traten vier Neubauten mit insgesamt 121 Wohnungen über einer Tiefgarage mit
133 PKW- und 340 Fahrradstellplätzen. Durch den Rückbau entstand unmittelbar vor dem Hochhaus ein
kleiner Stadtplatz, der durch ein Café im Erdgeschoss belebt wird. „Mit High West geben wir einen
wichtigen städtebaulichen Impuls in die umliegenden Straßenzüge“, sagt Leibfried. Die neuen Nachbarn
kommen überwiegend aus Berlin und haben die Wohnungen mehrheitlich zur Selbstnutzung erworben.
Kapitalanleger kauften kleinere Einheiten, die das Mietangebot in Wilmersdorf erweiterten, berichtet
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Liebfried. „So gibt es in High West einen guten Mix an sehr unterschiedlichen Haushalten. Was wiederum
eine wichtige Grundlage für die Entwicklung einer insgesamt urbanen Nachbarschaft ist.“
30.04.2021 hedera startet Wohnungsvertrieb in Berlin-Schmargendorf
Der Berliner Projektentwickler hedera bauwert bietet ab sofort in seinem neuesten Projekt „Das Saßnitzer“
im Berliner Ortsteil Schmargendorf 16 Eigentumswohnungen mit zwei bis vier Zimmern und 56 bis 107
Quadratmetern Wohnfläche zum Verkauf an. Ioannis Moraitis, Geschäftsführer der hedera bauwert sagt:
„Für den sechsgeschossigen Neubau in der Saßnitzer Straße haben wir eine stilvolle klassische
Architektur mit markanten Gesimsbändern, heller Putzfassade und elegant abgerundeten Balkons
gewählt, die sich in das gediegene Umfeld einfügt und gleichzeitig Blickfang ist. Das gemütliche
Schmargendorf mit seinem kleinstädtischen Charakter gehört zum Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
und ist infrastrukturell hervorragend eingebettet zwischen Kurfürstendamm und der Villenkolonie
Grunewald.“ Alle Erdgeschosswohnungen verfügen über Terrassen und Gärten mit Sondernutzungsrecht,
alle Dachgeschosswohnungen werden mit großen Dachterrassen ausgestattet, die Wohnungen der
übrigen Stockwerke mit Balkons. Für ein großzügiges Wohngefühl sorgen die 2,70 Meter hohen Räume in
allen Etagen sowie große klassische Holzfenster, im Dachgeschoss aus robustem Aluminium. Ein
Personenaufzug verbindet alle Etagen. Die Fenster und Terrassentüren im Erdgeschoss sind mit
elektrischen Rollläden, Sicherheitsverglasung und abschließbaren Griffen versehen. Parkettböden und
Fußbodenheizung sowie Markenküchen von bulthaup und elegantes Steinzeug in den Bädern ergänzen
die hochwertige Ausstattung. Im Untergeschoss gibt es eine Tiefgarage mit zehn Stellplätzen und PKW-
Aufzug, einen Fahrradkeller sowie Kellerräume für alle Wohnungen. Die gemeinschaftlichen
Außenanlagen werden stilvoll begrünt und mit einem durchdachten Wege- und Beleuchtungskonzept
einladend gestaltet. Ausstattungsmerkmale der besonderen Art sind die moderne E-Commerce-Anlage als
private Packstation. Zwischen Wäldern, Seen und City gelegen, erreichen die künftigen Bewohner in nur
acht Autominuten den Kurfürstendamm und in nur drei Minuten den Grunewald. Zum Berliner
Autobahnring sind es ebenfalls nur drei Fahrminuten, zum Flughafen BER 25 Minuten. In Schmargendorf
selbst gibt es fußläufig oder mit dem Bus erreichbar alle Einkaufsmöglichkeiten und nötige Infrastruktur für
den täglichen Bedarf, aber auch gemütliche Cafés und Restaurants, nette kleine Geschäfte mit
ausgesuchtem Sortiment und viel Gelegenheit zum Schlendern und Genießen.
30.04.2021 Charlottenburg - Milieuschutzgebiete beschlossen - Streit um Konzepte für City West
Den vier neuen Milieuschutzgebieten in den Charlottenburger Quartieren Alt-Lietzow, Karl-August-Platz,
Jungfernheide und Richard-Wagner-Straße steht nichts mehr im Weg. Nach einer Veröffentlichung der
Pläne im Berliner Amtsblatt können die „sozialen Erhaltungsgebiete“ kurzfristig in Kraft treten. Mieter:innen
sollen vor der Verdrängung durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen geschützt werden. Die Zustimmung der rot-grün-roten Mehrheit in der
Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf hatte sich bereits in deren vorletzter
Online-Sitzung abgezeichnet. Aus rechtlichen Gründen fand die Abstimmung aber erst später per
Briefwahl statt und führte nun zum erwarteten Ergebnis.
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