Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde Klaus J. Doubek Wiesbaden / Hessen

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Impfenals Teil dergynäkologischen Sprechstunde

Klaus J. DoubekWiesbaden / Hessen

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http://www.aerztezeitung.de/img.ashx?f=/docs/2012/10/05/impfpass-AH.jpg&w=300http://www.babys-und-schlaf.de/wp-content/uploads/2012/10/BZgA_DSDI_1-1-Anzeige_Karton-600x848.jpghttp://www.healthcaremarketing.eu/_data/BZgA_DSDI_1-1_Anzeige_Bett_-web.jpg

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Was steckt jedoch hinter dieser humorvollen Betrachtung?

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INFO-BLATT05. OKTOBER 2012Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)„Wissen, Einstellung und Verhalten der Bevölkerung (16 bis 85 Jahre) in Deutschland zum Infektionsschutz (Impfen und Hygiene)“ – Bundesweite Repräsentativbefragung 2012

Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde

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INFO-BLATT05. OKTOBER 2012Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)„Wissen, Einstellung und Verhalten der Bevölkerung (16 bis 85 Jahre) in Deutschland zum Infektionsschutz (Impfen und Hygiene)“ – Bundesweite Repräsentativbefragung 2012

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INFO-BLATT05. OKTOBER 2012Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)„Wissen, Einstellung und Verhalten der Bevölkerung (16 bis 85 Jahre) in Deutschland zum Infektionsschutz (Impfen und Hygiene)“ – Bundesweite Repräsentativbefragung 2012

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Ursache oder Wirkung?

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520

16

6

5

4

0 100 200 300 400 500 600

0 bis 50

51 bis 100

101 bis 150

151 bis 200

über 201

Ab

rech

nu

ng

shäu

fig

keit

Anzahl Praxen

Summe aller Schutzimpfungen #89000 bis 89060 einschl. A bis E

Ø Fallzahl je Arzt = 996

Anzahl der Praxen = 551

Ø Fallzahl je Praxis = 1.252

Häufigkeiten der Schutzimpfungen hessischer Gynäkologen

Q2/2008

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KV Hessen Q2/2012 531 (706,61)Praxen (Ärzte)

89102A FSME ED 7989102R FSME Auff 8889107B HepB sonst LD 389122A Polio sonst ED 1689201A Td ED 1789201R Td Auff 2889301A MMR ED 12189301B MMR LD 10889303R TdaP Auff 6989400R TdaP-IPV Auff 11490112A HPV ED 37590113A HPV FD 39690113B HPV LD 361

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HPV Impfleistungen Summe Q2/11-Q2/12

3315

8037

5703

2860

6801

5247

2086

46704337

0

1000

2000

3000

4000

5000

6000

7000

8000

9000

Hausärzte Gynäkologen hausärztlich tätige Kinderärzte

Imp

fun

gen Reihe1

Reihe2

Reihe3

9011

2A

9011

2A

9011

2A

9011

3A

9011

3A

9011

3A

9011

3B 90

113

B9011

3B

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KV Hessen, VV 15.12.2012

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Ist die Tragweite

öffentlicher Impfemfehlungen

uns Frauenärzten wirklich bewusst?

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Deutschland …

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

jährlich aktualisierte ImpfempfehlungenStändige Impfkommission (STIKO)

Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB VSchutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL)

… Mu-RL, ESA-RL, RL-KFU… BioStoffV, ArbMedVV … BGH (2000) STIKO => medizinischer Standard

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Regelwerk des Impfens …

nur scheinbar kompliziert

einfach in der Praxis umzusetzen

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14EB 30EB 30

www.rki.dewww.rki.de

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http://www.slaek.de/60infos/infosarzt/36impfen/pdf/e1.pdf

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http://www.slaek.de/60infos/infosarzt/36impfen/pdf/e1.pdf

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http://www.g-ba.de/downloads/62-492-581/SI-RL_2011-11-24.pdf

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Woran erkenne ich als Frauenärztin/Frauenarzt die Änderungen in den Impfempfehlungen der STIKO?

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Impfschutz sollte …

die Patientinnen durch alle Lebensphasen hindurch begleiten

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Am besten wird jede Patientin …

schon bei der Terminvereinbarung daraufhingewiesen, das Impfbuch mitzubringen

Bei nahezu jedem Patientenkontakt …

kann die Frage nach erforderlichenImpfungen in aller Kürze geklärt werden

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Impfen, was spricht dagegen?

… gynäkologische Erstberatung

… Mädchensprechstunde

… Verordnung von Kontrazeptiva

… präkonzeptionelle Beratung

… Mutterschaftsvorsorge

… Krebsfrüherkennungsuntersuchung

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Check der Impfdaten – kein Problem!

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Wenige Daten für die Patientenakte …

für jede impfpräventable Krankheit

bei vollständiger Grundimmunisierung

(nur) das Datum der letzten Impfung

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Danach wird überprüft …

welche Impfungen fehlen?

welche müssen aufgefrischt werden?

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Förderliche Aspekte in der Praxisorganisation …

von Aufklärung bis Impfung ist keine Zeitspanne notwendig

Entscheidung der Patientin für die Impfung ist aktuell

stets vorhandene Möglichkeit zur Impfung in der Praxis

gängige Impfstoffe in der Praxis verfügbar

qualifizierte Fachkraft für Durchführung von Impfungen

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Wie impfen wir?

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Generell gilt, …

dass eine Grundimmunisierung

niemals wiederholt zu werden braucht

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Generell gilt, …

dass jede durchgeführte Impfung zählt,

auch wenn sie Jahrzehnte zurückliegt

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Generell gilt, …

dass eine Impfung zuviel

keinen Schaden anrichtet

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Generell gilt, …

dass eine Impfung zu wenig

jedoch gefährlich werden kann

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Notwendige Impfungen dürfen …

an einem Impftermin erfolgen

Ausnahme:

Ein Mindestabstand von vier Wochen muss nur bei der Gabe zweier Dosen von Lebendimpfstoffen eingehalten werden, die nicht an einem Termin verabreicht werden konntenz.B. Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Gelbfieber, Typhus oral

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Alle Impfungen sollten …

in den

Musculus deltoideus

platziert werden

Außenseite der Oberarme

etwa drei Querfinger von der Schulterhöhe entfernt

Mit freundlicher Genehmigung vonNovartis Behring Impfcodex 7 (2009)

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Impfungen in den „Po“

sind out!

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Um lokale Reaktionen zu verringern, …

wird mit einer trockenen Nadel geimpft

sollte die Nadel nicht entlüftet werden(auch bei Fertigspritzen)

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… und keine Angst vor Nebenwirkungen!

Die heutigen Impfstoffe gehören zu den nebenwirkungsärmsten injizierbaren Medikamenten überhaupt und eine heftigere Lokalreaktion oder ein leichtes Unwohlsein nach der Impfung ist nach einigen Tagen wieder vergessen

Epidemiologisches Bulletin, Nr. 25/2007, 22. Juni 2007

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Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutszu Verdachtsfällen von Impfkomplikationen

Verdachtsfälle von Impfkomplikationen und Unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW)

http://www.pei.de

-> Ärzte und Apotheker-> Pharmakovigilanz

-> UAW-Datenbank

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Wen impfen wir?

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Das Impfangebot

der gynäkologischen Praxis …

sollte sich nicht nur auf die weibliche Klientel,

sondern auf die ganze Familie konzentrieren

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Jugendliche von 12–17 Jahren

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Jugendliche von 12–17 Jahren

Beratungseinstieg …

erster Freund

Verhütung

Infektionen durch Sexualkontakt

zunehmende Verantwortung

Umgang mit dem eigenen Körper

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Jugendliche von 12–17 Jahren

Beratungseinstieg …

über Impfungen allgemein sprechen

und auch Empfehlung der HPV-Impfung

für alle Mädchen ab 12 Jahren

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Jugendliche von 12–17 Jahren

Beratungseinstieg …

nicht über Krebsvorstufen

nicht über Krebs

„Das wollen die jungen Mädchen nicht wissen!“ Wojcinski M; 2012

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Jugendliche von 12–17 Jahren

Kritische Rückfragen …

beste Argumentation

… sachlich neutrale Information

… aufgrund gesicherter Studien

… ohne das „eigene Bauchgefühl“

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Erwachsene von 18–59 Jahren

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Erwachsene von 18–59 Jahren

Tetanus, Diphtherie, Pertussis

grundsätzlich sollten die Standardimpfungen alle zehn Jahre aufgefrischt werden

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Erwachsene von 18–59 Jahren

Poliomyelitis

jeder sollte 4 Impfungen erhalten haben

- drei zur Grundimmunisierung- eine Auffrischimpfung nach zehn Jahren

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Erwachsene von 18–59 Jahren

Hepatitis-B

nach einmaliger Grundimmunisierung wird nicht mehr aufgefrischt

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Um endlich Masern in Deutschland zu eliminieren, wurde das Impfalter auf alle Personen ausgeweitet, die nach 1970 geboren wurden

Jüngere Erwachsene sollten eine …

einmalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung erhalten, wenn sie noch nie oder nur einmalig gegen Masern geimpft wurden

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Frauen im gebärfähigen Alter sollten …

zwei Röteln-Impfungen erhalten haben

Ist dies nicht geschehen oder wurde der Rötelnschutz nicht durch Antikörperbestimmung abgeklärt, sollten zur Vervollständigung …

zwei Röteln-Impfungen erfolgen

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Das Impfangebot sollte …

sich auch bei Frauen über 18 Jahre auf die HPV-Impfung erstrecken

Diverse Krankenkassen erstatten …

die HPV-Impfung auf Anfrage bis zum26. Lebensjahr

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HPV-Impfung nach Konisation ist empfehlenswert

Auswertungen von Studienpopulationen aus den Phase III-Zulassungsstudien beider HPV-Impfstoffe haben einen deutlichen Schutz vor Wiedererkrankung für Frauen gezeigt, die während ihrer HPV-Infektion geimpft worden waren. Zwar wurde die Entwicklung der Infektion und Dysplasie durch die Impfung nicht direkt beeinflusst, aber nach einer Therapie (Konisation) hatten diese Frauen eine um 67 bzw. 88 Prozent geringere Wiedererkrankungsrate (Postkonisationsprophylaxe). Das lässt sich mit der fehlenden Immunkompetenz der Patientinnen erklären. Sie hatten initial keine ausreichende kurative Immunität entwickelt und waren daher an einer Dysplasie erkrankt. Nach chirurgischer Entfernung der Dysplasie haben sie ein besonders hohes Risiko der Reinfektion, z.B. durch einen Partner, der weiterhin Infektionsträger ist. Dies kann aber durch die impfinduzierte Immunität zumindest reduziert werden.Daher empfehlen wir unseren Patientinnen sich nach einer Konisation HPV impfen zu lassen. Für die Beantragung bei den Krankenkassen haben wir Formulare und Begründungsliteratur zusammengestellt.

http://frauenklinik.charite.de/aktuelles/artikel/detail/neues_zur_hpv_impfung

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Frauen mit Kinderwunsch

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Frauen mit Kinderwunsch

Alle gebärfähigen Frauen sollten unabhängig vom bestehenden Kinderwunsch über eine

vollständige Dokumentation ihrer Impfungen im Impfbuch verfügen

Spätestens drei Monate vor einer Schwangerschaft sollte im Rahmen einer präkonzeptionellen Beratung der Impfschutz anhand des

Impfbuches überprüft werden

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Wurde zuletzt versehentlich …

Tetanus/Diphtherie ohne Pertussiskomponente geimpft,

kann nochmals korrektmit dem KombinationsimpfstoffTetanus-Diphtherie-Pertussis(ggf. mit Poliomyelitis-Anteil)geimpft werden

Ein Mindestabstand von 4 Wochen sollte eingehaltenwerden

Ein monovalenter Pertussis-Impfstoff ist nicht verfügbar

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Aktuelle Richtlinien zur Empfängnisregelung und Mutterschaft (ESA-RL, Mu-RL) … Nachweis einer zweimaligen Rötelnimpfung …

gilt als Nachweis einer Rötelnimmunität

Weggefallen sind …

obligate Röteln-HAH-Bestimmungen

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Neu eingeführt in Empfängnisregelungs-Richtlinie …

Kontrolle der Varizellen-Antikörper

… für uns EBM GOP 01828 …

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Schwangere

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Der sogenannte Nestschutz besteht nur, …

wenn die Schwangere über entsprechende Antikörper verfügt

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Ein Nestschutz ist nur nach Impfung möglich bei …

MasernMumps

RötelnVarizellen

Hepatitis AHepatitis B

DiphtherieTetanus

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Kein Nestschutz besteht für …

PertussisMeningokokken

nur bedingt für Pneumokokken

Aus diesem Grund gilt die Empfehlung …

zur Impfung aller Kontaktpersonenvon Neugeborenen gegen Pertussis

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Die STIKO empfiehlt allen Schwangeren …

ab dem 2. Trimenon die Influenza-Impfung

bei zusätzlicher chronischer Erkrankung

(z.B. Herz-, Lungen-, Kreislauferkrankungen, Neurodermitis, Asthma, Diabetes mellitus, Adipositas)

bereits schon im 1. Trimenon

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Allgemein kann gesagt werden, dass …

alle Tot- und Toxoidimpfstoffe in derSchwangerschaft unbedenklich sind

Lebendimpfstoffe in der Schwangerschaft dagegen verboten sind

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Eine kurz vor Eintritt einer Schwangerschaft oder versehentlich in einer Schwangerschaft erfolgte Lebendimpfung braucht dennoch niemanden zu beunruhigen

Sie hat bisher niemals eine Schädigung hervorgerufen und ist deshalb auch niemals eine Indikation für einen Abbruch der Schwangerschaft

Die Durchführung eines Schwangerschaftstests vor Impfungen ist nicht erforderlich

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Frauen ohne Impfdokumente

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Frauen ohne Impfdokumente

Wenn …

Impfdokumente nicht mehr existieren undalte Impfdaten nicht mehr eingeholt werden

können

dann sollte …

ein neues Impfbuch ausgestellt undnochmals erforderliche Grundimmunisierungen vorgenommen werden

Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde

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Es gilt, …

dass nur ordnungsgemäß dokumentierte Impfungen zählen

Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Jugendliche unter 18 Jahren oder eine Erwachsene über 18 Jahren handelt

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Erwachsene ab 60 Jahren

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Erwachsene ab 60 Jahren

STIKO-Impfkalender sieht zwei weitere Standardimpfungen vor

einmalige Impfung gegen Pneumokokken

jährliche Influenzaimpfung

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Spezielle Risikogruppen

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Spezielle Risikogruppen

Chronisch Erkrankte …

(z.B. mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenkrankheiten, Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus, Asthma, Neurodermitis, neurologischen Erkrankungen, Multipler Sklerose oder Immundefizienz)

sollten und dürfen alle erforderlichen Impfungen erhalten

Epidemiologisches Bulletin, Nr. 39/2005, 30. September 2005

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Insbesondere sollten erfolgen …

Pneumokokken- und Influenza-Impfungen

vor großen Operationenvor Radiatiovor Chemotherapie

Hepatitis-B-Impfung

bei zu erwartenden größeren Blutverlusten

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Reisende

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Reisende

In der Frauenarztpraxis mit Impfberatung wird auch die Nachfrage nach reisemedizinischen Impfungen wachsen

Dem sollten sich ebenfalls alle Präventionsärzte stellen und reisemedizinische Beratungen und

entsprechende Impfungen in der Praxis anbieten

Immer mehr Krankenkassen erkennen, dass die Kostenübernahme der Impfungen günstiger als die Behandlung etwaiger Erkrankungen ist

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Fazit

Impfungen gehören zu den effektivsten Maßnahmen

der heutigen Medizin, die im Angebot keiner

frauenärztlichen Praxis fehlen dürfen

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Verlassen wir uns auf …

unser stets aktualisiertes Wissen über

Impfungen und nehmen den

Infektionsschutz unserer Patientinnen

ernst und auch selbst in die Hand!

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Impfangebote stärken die Kompetenz einer Praxis

und sind verglichen mit den derzeit

zugebilligten Regelleistungsvolumina

ein nicht zu vernachlässigender

budgetfreier Zugewinn der Praxis

Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde

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Impfen ist einfach

Impfen Sie einfach!

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LiteraturDeutsches Ärzteblatt, Jg. 108, Heft 7, 18. Februar 2011, A 326

Epidemiologisches Bulletin, Nr. 39/2005, 30. September 2005Epidemiologisches Bulletin, Nr. 25/2007, 22. Juni 2007Epidemiologisches Bulletin, Nr. 31/2010, 9. August 2010Epidemiologisches Bulletin, Nr. 32/2010, 16. August 2010Epidemiologisches Bulletin, Nr. 33/2010, 23. August 2010Epidemiologisches Bulletin, Nr. 30/2011, 1. August 2011Epidemiologisches Bulletin, Nr. 30/2012, 30. Juli 2012

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch [vormals: Sonstige Hilfen-Richtlinien] in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (Bundesanzeiger Nr. 60a vom 27. März 1986) zuletzt geändert am 21. Juli 2011 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 139, Seite 3251 in Kraft getreten am 15. September 2011

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 60 a vom 27. März 1986) zuletzt geändert am 15. Dezember 2011 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 36, S. 914 in Kraft getreten am 3. März 2012

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007, Nr. 224 (S. 8 154) zuletzt geändert am 24. November 2011 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 2012, Nr. 10 (S. 243) in Kraft getreten am 24. November 2011

Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde