INFO ÄRZTEPROTEST
-
Upload
robert-gumpenberger -
Category
Documents
-
view
214 -
download
0
description
Transcript of INFO ÄRZTEPROTEST
Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: OÖ Gebietskrankenkasse. Für den Inhalt verantwortlich: Direktorin Mag. Dr. Andrea Wesenauer, 4021 Linz, Gruberstraße 77, Telefon 05 78 07 -10 24 01, Telefax 05 78 07 -10 22 10, DVR: 0023981.
01/2013 DB/Komm schm
OÖGKK-Information zum Ärzteprotest am 16. Jänner 2013
Tipps für Versicherte Für Mittwoch, den 16. Jänner, sind Ärzteproteste in Oberösterreich gegen die
aktuelle Gesundheitsreform geplant. Die Versorgung in Akut- und Notfällen ist an
diesem Tag durch einen Bereitschaftsdienst gesichert. Zahnarzt- und Therapeuten-
praxen, die Ambulatorien der OÖGKK sowie Spitalsambulanzen beteiligen sich
nicht an den Protesten und werden daher geöffnet haben. Für wichtige Fragen im
Zusammenhang mit Arztterminen, rezeptpflichtigen Medikamenten oder Kranken-
stand steht die OÖGKK jederzeit zur Verfügung.
Arzttermine am 16. Jänner
Die OÖGKK hat ihre Vertragsärzte aufgefordert, die Akut- und Notversorgung in
jedem Fall sicher zu stellen. „Hat ein Vertragsarzt mit einem unserer Versicherten
einen Ordinationstermin vereinbart, der durch die Protestmaßnahmen nicht einge-
halten werden kann, gehen wir von einer Verständigung dieses Patienten aus, und
das wurde uns auch zugesagt. Natürlich muss es einen zeitnahen Ersatztermin
geben“, betont OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Er rät dennoch allen
Versicherten, die für den 16. Jänner einen Termin haben, auch von sich aus Kontakt
mit der Ordination aufzunehmen und – falls erforderlich – einen Ersatztermin zu
vereinbaren. Zahnärzte und die verschiedenen Therapeutengruppen beteiligen sich
nicht an den Protestmaßnahmen, und auch die Spitalsambulanzen werden regulär
geöffnet sein.
2
Medikament benötigt?
Patienten, deren Medikamente demnächst zu Ende gehen, sollten sich möglichst
noch vor dem 16. Jänner die erforderlichen Rezepte besorgen. Die Apotheken
werden selbstverständlich geöffnet haben. Eine gesetzliche Bestimmung erlaubt den
Apotheken zudem, in besonderen Notfällen dringend benötigte Medikamente ohne
Rezept abzugeben. Das Rezept muss aber jedenfalls nachgereicht werden.
Krankenstand
Für alle Arbeitnehmer, die ab dem ersten Krankenstandstag eine Bestätigung des
behandelnden Arztes benötigen, gibt es ebenfalls eine praktikable Lösung: „Eine
Rückdatierung der Krankmeldung um einen Werktag wird von der OÖGKK aner-
kannt, wenn triftige Gründe vorliegen. Ein solcher triftiger Grund liegt sicherlich
vor, wenn der betreffende Arbeitnehmer in näherer Umgebung keine geöffnete
Arztordination vorfindet und nur einen Ärzte-Bereitschaftsdienst erreichen kann“,
erklärt OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.ooegkk.at, unter der Telefonnummer
05 78 07 oder in der nächstgelegenen OÖGKK-Kundenservicestelle.