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INFO MAPPE für Paten oder Helfer

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INFO MAPPE für Paten oder Helfer

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EINFÜHRUNG     

Die Flüchtlingshilfe Butzbach hat sich zur Aufgabe gemacht, Flüchtlingen das Leben in Butzbach zu erleichtern und Integration vor Ort zu fördern. Ihr als ehrenamtliche Helfer seid eine direkte Hilfe und Unterstützung für die Flüchtlinge. Hier ist ein Leitfaden, an den Ihr euch bei der Flüchtlingsarbeit richten könnt. 1. Bei allem was wir unternehmen, ist unser Ziel, Flüchtlinge in die Lage zu

versetzen, sich selbstständig um ihre Belange zu kümmern und am sozialen Leben teilhaben zu können.

2. Kulturelle Identität respektieren

Ihr kommt durch diese Arbeit mit Menschen unterschiedlichster Nationalität und Religion zusammen. Manche ihrer Regeln und Gebräuche sind uns fremd, manche unverständlich, manche erscheinen uns gar falsch. Die Wertschätzung des Menschen an sich jedoch ist oberste Priorität. Über unterschiedliche Auffassungen lässt sich am besten diskutieren, wenn diese Wertschätzung und der Wunsch sich gegenseitig zu verstehen im Vordergrund stehen. „Fragen statt urteilen“ ist eine gute Leitlinie für das Gespräch.

3. „Nein“ sagen, wenn es zu viel wird

Ihr bestimmt, wie viel Zeit Ihr einbringen möchtet und wo euer Schwerpunkt liegen soll. Nicht immer verstehen Flüchtlinge, unter welchen Umständen Ihr lebt und was euren Tag noch füllt. Deshalb ist es wichtig, auch „Nein“ sagen zu können.

4. Schwierige Erfahrungen respektieren

Viele Flüchtlinge haben lange und schwere Fluchtwege hinter sich. Manchmal reicht das bis hin zu traumatischen Erfahrungen. Seid deshalb achtsam in Gesprächen. Fragen, die bei uns unter „normal“ fallen, wie etwa die Frage nach der Familie, dem Beruf oder der Situation im Herkunftsland, können brisant sein, weil sie an die noch nicht lange zurückliegende Fluchterfahrung erinnern.

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EINFÜHRUNG     

5. Paten führen Paten ein Neue ehrenamtliche Mitarbeitende werden durch erfahrene Paten mit Flüchtlingen in Kontakt gebracht. Diese Praxis hat sich bewährt, nicht nur weil es eine Hemmschwelle ist, alleine in ein fremdes Haus zu gehen, sondern auch für die Flüchtlinge ist es sicherer, wenn nicht einfach Fremde unvermittelt im Haus stehen. Zudem habt Ihr so einen Ansprechpartner für alle Fragen, die euch am Anfang evtl. verunsichern.

Einige Beispiele, wie diese Hilfe aussehen könnte:

Sie zum Kaffee oder Tee trinken einladen und sich mit Ihnen unterhalten Begleitung der Flüchtlinge zu Ärzten und Behörden, ihnen helfen, damit sie

sich schneller in unserem System zurechtfinden. Helfen im Alltag. Wie sollte richtig gelüftet oder geheizt werden? Wie ist

das System der Abfallentsorgung? Warum sollten die Türen geschlossen gehalten werden? Versuchen diese und andere Fragen mit den Flüchtlingen zu klären.

Hilfe/ Beratung beim ersten Einkauf Erklärt ihnen Regeln, die in Deutschland gelten. Dazu gehören besonders

die Verkehrsregeln „Fahrräder“ oder Achtsamkeit beim Handyvertrag.

Die Infomappe wurde von Servet Yildirim erstellt. Bei Ergänzungsvorschlägen wendet Ihr euch bitte an folgende e- Mail Adresse: [email protected]. Stand Mai 2015 

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Unmittelbar nach Zuweisung der Flüchtlinge

Aufnahme in Butzbach 

Stand Mai 2015  

1. Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde

Kopie an den Fachdienst Familie und Soziales

Anette Krämer / Volker Wagner/Nicole Narwosch

2. Eröffnung eines Bankkontos

Kopie der Kontoverbindung an den Fachdienst

Kopie an Stadt/Gemeinde

Frau Krämer, Frau Narwosch abgeben.

Die Mitteilung kann auch vor Ort in der Sprechstunde in der Gemeinschaftsunterkunft abgegeben werden.

Die Flüchtlinge erhalten zur Überbrückung der ersten Tage

einen Warengutschein zum Einkaufen (i.d.R. 50 € pro Person).

3. Termin und Vorsprache bei der Ausländerbehörde

Aktualisierung der Aufenthaltsgestattung (Eintrag der neuen Adresse).

Kopie der aktualisierten Aufenthaltsgestattung an den

Fachdienst Familie und Soziales

Anette Krämer / Volker Wagner/Nicole Narwosch

Ausländerbehörde Friedberg Öffnungszeiten Europaplatz

Gebäude A Mo-Mi 8:30-12:30, 13:30-16:00 61169 Friedberg Do 8:30-12:30, 13:30-18:00

Fr 8:30-12:30

Mitarbeiter der Ausländerbehörde

Herr Gajewski (Leitung) 06031-83-2506 Frau Wirth 06031-83-2541 Frau Henke 06031-83-2538

Fax: 06031-83-2549

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Stand Mai 2015

Medizinische Versorgung

Arztbesuche

Solange der Status eines Flüchtlings noch ungeklärt ist, kann er nicht krankenversichert werden und seine Behandlungen werden direkt vom Landkreis bezahlt.

Die medizinische Versorgung wird im Asylverfahren durch den Wetteraukreis, Fachstelle Migration in Friedberg, sichergestellt.

In allen Gesundheitsfragen ist der übliche Gang zunächst zum Hausarzt bzw. Zahnarzt. Nur dies ist durch den Wetteraukreis abgedeckt. In Notfällen ist der Notarzt zu rufen, auch dies ist finanziell abgesichert.

Um die Leistung abzurechnen benötigt die Arztpraxis einen Behandlungsschein. Berechtigt den Behandlungsschein zu bestellen ist

die Stadt Butzbach (Frau Krämer/Frau Narwosch).

der Flüchtling selbst,

die Arztpraxis,

Für die Behandlung beim Hausarzt oder Zahnarzt wird für das Quartal ein gültiger Krankenschein je Person durch die Fachstelle Migration ausgestellt und direkt zum Arzt geschickt. Der Krankenschein kann direkt bestellt werden bei:

der Fachstelle Migration,

Pfingstweide 7, 61169 Friedberg

Die Beantragung der Krankenscheine ist per Fax unter 06031 83 8007, per Mail unter [email protected] oder telefonisch Tel.: 06031 83-3518 zu den Sprechzeiten möglich.

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Stand Mai 2015

Bei den ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen ist grundsätzlich zu beachten, dass durch das Asylbewerberleistungsgesetzes nur eingeschränkte Leistungen gewährt werden:

‐ Die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen

‐ Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist

‐ Werdende Mütter erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.

Arztbesuch (siehe Liste)

Hausarzt oder Zahnarzt Krankenschein bestellen

Facharztbesuch (siehe Liste)

Überweisungsschein beim Hausarzt holen

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Allgemeinarzt 

      

Stand Mai 2015  

Dr. Hans-Jörg Kinzebach & Dr. Stefan Monkowski

Kugelherrenstr. 10 , 35510 Butzbach

Tel.:06033 - 65555

Fax:06033- 6528

Mo,Di,Do,Fr

8:00-13:00 , 15:00-18:30

Mi 8:00-13:00

Sa 9:00-12:00

Dr. Ulrich Kischkat

Wilhelm-Leuschner-Str, 2 , 35510 Butzbach

Tel.:06033- 921047

Fax:06033 - 921049

Mo,Mi,Do 8:00-11:00

Di,Fr 8:00-11:00 , 16:00-18:00

Dr. Herbert Kissler

Bismarckstr. 2 , 35510 Butzbach

Tel.: 06033 - 67030

Fax: 06033 - 895673

Mo,Di

8:00-11:00 , 15:30-17:00

Mi,Fr 8:00-11:00

Do 8:00-11:00 , 17:00-18:30

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Allgemeinarzt 

      

Stand Mai 2015  

Reinhold Lorenz

Jalob-Rumpf-Str. 7 , 35510 Butzbach

Tel.:06033 - 68141

Fax:06033 - 68180

Mo,Di,Do,Fr

8:00-11:30 , 15:30-18:30

Mi 8:00-11:30

Sa 9:00-11:00

Dr. Charlotte Michaeli

Kugelherrenstr. 1 , 35510 Butzbach

Tel.: 06033 - 65543

Fax:06033 - 971433

eMail: [email protected]

Handy: 0172-7654986

Mo,Di,Do

8:00-12:00 , 16:00-18:00

Mi 8:00-12:00

Fr 8:00-12:00 , 15:00-17:00

Sa 10:00-11:00

Dr. Günter & Dr. Doris Stein

Abt-Möhler-Str. 12 , 35510 Butzbach

(Nieder-Weisel)

Tel.: 06033 - 2745

Fax:06033 - 920500

Mo,Do

9:00-12:00 , 16:00-19:00

Di 16:00-19:00

Mi 9:00-12:00

Fr n.V 16:00-19:00

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Allgemeinarzt 

      

Stand Mai 2015  

Dres. W.Strohschein, M.Schoch & W.Leuthäusel

Große Wendelstr. 3 , 35510 Butzbach

Tel.: 06033 - 2630

Fax: 06033 - 16437

Mo,Di,Do

7:00-10:30 , 14:30-18:30

Mi 7:00-10:30

Fr 7:00-10:30 , 14:30-17:00

Sa 8:00-10:00

 

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Facharzt   

 

 

Stand Mai 2015

 

Kinderarzt Drs. B.Stier, V. Boda, Chr. Schulze Velmede, G. Schock u. B. Mewes-Takes

Wetzlarer Str. 25 , 35510 Butzbach

Tel.: 06033 - 61 11

Fax: 06033 - 7 26 66

Mo - Fr 8:00-12:00 , 15:00-18:00

eMail: [email protected]

Hautarzt Dr. Annette Reuter

Kugelherrenstraße 10 , 35510 Butzbach

Tel.: 06033 - 7997

Fax: 06033 - 7999

Mo,Di,Do 8:00-12:00 , 14:30-17:30

Mi,Fr 8:00-12:00

Frauenarzt Dr. Ulrich Weßling

Schlossplatz 4, 35510 Butzbach

Tel.:06033 - 6928

Fax:06033 - 6929

eMail: [email protected]

Mo,Mi 8:00-18:00

Di 8:00-19:00

Do 8:00-15:00

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Facharzt   

 

 

Stand Mai 2015

Frauenarzt Dr. med. Ursula Dix Wetzlarer Str.22, 35510 Butzbach

Tel.: 06033 – 971297

Mo. Do 8.00 -19.00

Fr 8:00 -15:00

Hals-Nasen-Ohrheilkunde

Dr. Jürgen Horn Krachbaumgasse 1-7, 35510 Butzbach

Tel.: 06033 - 971313 Fax: 06033 - 971314 eMail: [email protected]

Mo,Do 9:00-12.00 , 16:00-18:00

Di,Fr 9:00-12.00 , 13:00-15:00

Mi 9:00-12:00

Augenheilkunde

Dres. Krenzer & Hartmann

Tepler Str. 6-8 , 35510 Butzbach

Tel.:06033 - 5217

Fax:06033 - 920138

Mo,Do 9:00-12:00 , 15:00-17:00

Di 9:00-12.00 , 16:00-18:00

Fr 9:00-12:00

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Facharzt   

 

 

Stand Mai 2015

Innere Medizin

Dr. Hammann & Sommer

Wilhelm-Leuschner-Str. 8 , 35510 Butzbach

Tel.: 06033 - 911 90

Fax: 06033 - 43 99

eMail: [email protected]

Mo,Di,Do,Fr

9:00-12:00 , 15:00-19:00

Mi,Sa 9:00-12:00

Innere Medizin Dr. Achim Ziegler

Wetzlarer Str. 22 , 35510 Butzbach

Tel.:06033 - 7962550

Fax:06033 - 7962559

eMail: [email protected]

Mo 9:00-12.00 , 16:00-18:00

Di 9:00-12:00 , 16:00-19:00

Mi,Fr 9:00-12.00

Do 9:00-12:00 , 15:00-17:00

Innere Medizin

Dr. Rothkegel & Koop

Wetzlarer Str. 17 , 35510 Butzbach

Tel.: 06033 - 96990

Fax: 06033 - 9699-17

eMail: [email protected]

Mo,Di 9:00-12.00 , 16:00-18:00

Mi 9:00-12:00

Do 9:00-12:00 , 16:00-19:00

Fr 9:00-13:00

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Facharzt   

 

 

Stand Mai 2015

Orthopädie & Unfallchirurgie

Drs. Keemss / Bittner / Girg

Griedeler Straße 35, 35510 Butzbach

Tel.: 06033 - 60007

Fax: 06033 - 60006

eMail: [email protected]

Mo,Di,Do 8:30-11:30 , 14:00-16:30

Mi,Fr 8:30-12:00

 

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  Zahnarzt      

Stand März 2015

 

Gunnar Sauer

Schlossstraße 19, 35510 Butzbach

Tel.: 06033-920 555

Fax: 06033-920 556

eMail: [email protected] 

 

 

 

Mo,Mi,Do 8:00-13:00 , 14:00-18:00

Di 8:00-13:00 , 16:00-20:00

Fr 8:00-14:00 

 

Dr. Arnd Riebeling & Martina König

Wetzlarer Str. 5 , 35510 Butzbach

Direkt am Marktplatz

Tel.:06033- 65513

Fax:06033- 65523

Mo-Do 8:00-12:00 , 15:00-18:00

Fr 8:00-12:00 , 13:00-15:00

Dr. Jürgen Balser, Dr. Simone Stein & Kollegen

Schlossstraße 25 , 35510 Butzbach

Tel.:06033-68449

Fax:06033-71878

eMail: [email protected]

Mo 8:00-12:00 , 14:00-18:00

Di 7:00-11:00 , 13:00-17:00

Mi,Fr 8:00-12:00

Do 9:00-13:00 , 15:00-18:00

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  Zahnarzt      

Stand März 2015

 

Dr. Stephan Riebeling

Hermann-Löns-Str. 9 , 35510 Butzbach

Tel.: 06033- 4411

eMail: [email protected] 

 

   

Mo,Di,Do 9:00-12:00 ,15:00-18:00

Mi,Fr 9:00-12:00

 

Thomas Trägner

Taunusstr. 17, 35510 Butzbach

Tel.:06033- 5678

Fax:06033- 4672

Mo,Di,Do 8:00-11:00 , 15:00-18:00

Mi,Fr 8:00-11:00

Dr. Dusan Kasik & Dr. T. Grofer-Stark

Wilhelm-Leuschner-Str. 8 , 35510 Butzbach

Tel.:06033- 64455

Fax:06033-71600

 

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Einige INFOS

Stand Mai 2015 

Kleidung In der Kleiderkammer Butzbach könne Flüchtlinge saubere, gut erhaltene Kleidung und Schuhe umsonst erhalten. Personen die Kleidung spenden wollen könne diese während der Eröffnungszeiten dort abgeben. Eröffnungszeiten: Freitag 15.00 Uhr – 17.00 Uhr Samstag 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Wohnung

Privatwohnung

Mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ist der Auszug in eine Privatwohnung in ganz Deutschland möglich. Die Anmietung einer Wohnung ist vorab mit dem Jobcenter und dem Fachdienst abzustimmen.

Unterstützung bei der Wohnungssuche in Kreis Friedberg durch:

Hinweis: Herr Kerem, unterstützt bei der Wohnungssuche die anerkannten Flüchtlinge. Als Beweis für die Anerkennung braucht er eine Kopie des Ausweises.

Herr Kerem Pfingstweide 7 Tel.: 06031-83-3444 61169 Friedberg Handy: 0151-14289754

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Einige INFOS

Stand Mai 2015 

Fahrräder Fahrräder können nach Rücksprache mit Herrn Messerschmidt vermittelt werden. überprüft. Gegen 20 € Kaution werden diese Räder einem Flüchtling zugewiesen, der/die dies solange fahren kann, bis er oder sie Butzbach verlässt. Bei Rückgabe des Fahrrades werden die 20 € zurückgegeben. Die Zuweisung der Räder und die Verwaltung der Kaution liegt beim betreuenden Sozialarbeiter / bei der betreuenden Sozialarbeiterin. Für die Pflege und Reparatur der Fahrräder sind die Flüchtlinge zuständig. Hierbei können sie gerne Unterstützung erfahren.

Umsonstladen in Friedberg Der Umsonstladen in Friedberg ist ein Ort, an dem Gegenstände des täglichen Lebens gesammelt und kostenlos weitergegeben werden können. Der im Februar 2015 eröffnete Umsonstladen befindet sich in Friedberg im Kellergeschoss der Bismarckstr. 2 („Altes Rathaus“) - Zugang über die Haagstraße. In dem ca. 60m² großen Raum warten mit Hausrat gefüllte Regale, eine Sitzecke sowie eine Pinnwand mit Möbelangeboten auf Besucher. Die Öffnungszeiten sind:

Mittwoch 16-18 Uhr Samstag 10-12 Uhr

Während dieser Zeit kann jede/r Interessierte vorbeischauen, stöbern und Sachen mitnehmen. Auch die Abgabe von gespendeten Gegenständen kann während der Öffnungszeiten erfolgen. Tel.: 015224392757 oder Per Email: [email protected] Rückfragen außerhalb der Öffnungszeiten bei Monika Lux-Betschel: 06031/15153

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Einige INFOS

Stand Mai 2015 

Sprache / Hilfe der Flüchtlinge untereinander Die Kommunikation ist nicht immer einfach. Ein bewährtes Hilfsmittel bei kleineren Verständigungsschwierigkeiten ist der Google-Übersetzer, schnell und einfach auf jedem Smartphone mit Internetzugang zur Hand. Hilfreich sind bei komplexeren Zusammenhängen andere Bewohner mit schon guten Deutschkenntnissen zur Übersetzung anzufragen. Ein weiter Anregung ist unter den Flüchtlingen Paten suchen die schon länger hier sind und auch den anderen Flüchtlingen helfen möchten. Integrationskurs nach Aufenthaltserlaubnis

Bescheinigung über die Ausländerbehörde

Mit der Erhaltung einer Aufenthaltserlaubnis wird die Teilnahme an einem Integrationskurs möglich

Hierzu ist ein Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Antragsformulare sind in der Sprechstunde oder auf der Internetseite des Bundesamtes erhältlich. http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurs/TeilnahmeKosten/Aufenthaltstitel_nach/aufenthaltstitel_nach-node.html

bei verschiedenen Integrationskurs anbieten nachfragen und anmelden z.b FAB oder VHS Friedberg.

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Einige INFOS

Stand Mai 2015 

Erreichbarkeit des Wetteraukreises Die Fachstelle Migration des Wetteraukreises (Dienststelle in der Pfingstweide 7a, 61169 Friedberg) ist ab dem 23.02.2015 montags und mittwochs ganztags für Publikumsverkehr geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit ist an den genannten Tagen nicht gegeben. Eine Bandansage teilt mit, an wen man sich im Notfall wenden kann.

Bank/ Kontogebühren

Nach der Aufenthaltserlaubnis bei der Bank das Konto ändern lassen (Ausweis vorlegen)-----> die Kontogebühren halbieren sich!

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Beratung diesbezüglich jeden ersten Donnerstag im Monat von 9 - 12 Uhr in der Agentur für Arbeit, Leonhardstraße 17, Friedberg

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Sprechzeiten im Rathaus        

Stand Juni 2015 

 

Adresse:   Rathaus, Marktplatz 1 

 

 

Dienstag   und   Donnerstag   14.00 Uhr – 16.00 Uhr      

 

Freitag   9.00 Uhr – 12.00 Uhr 

 

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Beratung im Oberwerk     

 Stand Mai 2015  

Montag ab 10.00 Uhr

Mittwoch ab 14.00 Uhr

Frau Krämer

Freitag

15.00 Uhr – 17.00 Uhr

Flüchtlingshilfe Butzbach

Frau Schaper

Frau Hewel

Frau Yildirim

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  DEUTSCHKURSE   

Stand Mai 2015

Koordinierung der Kurse erfolgt über Frau Hewel.

Bei Fragen bezüglich der Kurse, bitte sich an Frau Hewel wenden.

Kurse

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Ort/Name der Kursleitung

Anfänger 1

10.30 - 12.00

10.30 - 12.00

Quartierszentrum Degerfeld

Mittelstufe 2

10.30 - 12.00

10.30 - 12.00

Quartierszentrum Degerfeld

Fortgeschrittene 3

10.30 - 12.00

10.30 - 12.00

Quartierszentrum Degerfeld

Fortgeschrittene

16.00 - 18.00

16.00 - 18.00

Mit Anmeldung über Frau Hewel

Mutter mit Kind

15.30 - 17.30

Quartierszentrum Degerfeld Frau Dix

Konversation

16.00 - 18.00

Quartierszentrum Degerfeld Frau Winchenbach / Frau Stahl-Streit

Spielnachmittag für Kinder

15.00 -16.30

Zum Oberwerk Frau Getrose

Sprachkurs für zukünftige Schulkinder

15.30 - 16.30

15.30 - 16.30

Zum Oberwerk Frau Nier

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Butzbacher Tafel e. V.

Verein für Hilfe in sozialen Notlagen Geschäftsstelle

Haydnstraße 29, 35510 Butzbach Tel.: 06033/7487177, Fax: 06033/7487179

[email protected]

Bankverbindung: Der Verein im Internet: Sparkasse Oberhessen BLZ 518 500 79 - Konto 2022222

DE 22 5185 0079 0002 0222 22 BIC: HELADEF1FRI www.der-foerderverein-butzbach.de

Volksbank Butzbach BLZ 518 614 03 - Konto 450DE47 5186 1403 0000 0004 50 BIC: GENODE51BUT

www.butzbacher-tafel.de

Die Butzbacher Tafel gibt Lebensmittel auch an Asylbewerber ab. Die Lebensmittel können dienstags und donnerstags zwischen 14:00 h und 15:15 h zum Preis von 2 Euro im Tafelladen Haydnstraße 29 in Butzbach abgeholt werden. Voraussetzungen: -Asylbewerber müssen in Butzbach, Münzenberg oder Rockenberg ihren Wohnsitz haben, -einen amtlichen Ausweis zum Asylstatus vorzeigen, -die Bedürftigkeit durch einen amtlichen Leistungsbescheid nachweisen. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird eine Ausweiskarte der Butzbacher Tafel erteilt, nach deren Nummer sich die Uhrzeit der Abholung (einmal pro Woche) richtet. Dieser Zeitpunkt ändert sich jede Woche und ist aus der Liste ersichtlich, die am Tafelladen und in den Unterkünften aushängt. Die pünktliche Einhaltung dieser Uhrzeit ist aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich. Sollte die Ausweiskarte verlorengehen, ist dies der Butzbacher Tafel sofort mitzuteilen. Die Ausweiskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Dienstag u. Donnerstag 14.00 Uhr - 15.15 Uhr

Berechtigung / Bescheinigung bei der Stadt Frau Krämer / Frau Narwosch einholen.

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Arbeitsmöglichkeit für Flüchtlinge

Stand Mai 2015  

                            

In den ersten 3 Monaten ist es allen Flüchtlingen untersagt zu arbeiten, danach kann er/sie sich eine Arbeit suchen, die aber vom Jobcenter genehmigt werden muss. ( Vorrangigkeitsprüfung) Es gibt ein Vordruck für eine Stellenbeschreibung, das muss zusammen mit einer genauen Begründung, warum der Arbeitgeber den Flüchtling einstellen will, zum Ausländeramt, dieses gibt die Unterlagen an das Arbeitsamt in Frankfurt weiter. Das Arbeitsamt prüft, ob ein deutscher Arbeitssuchender oder jemand aus der EU für diesen Job in Frage kommt und nur, wenn niemand gefunden wird oder der potentielle Arbeitgeber glaubhaft versichert hat, nur diesen Flüchtling einstellen zu wollen, wird die Arbeitserlaubnis erteilt.  Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland entfällt die Vorrangigkeitsprüfung, ebenso wenn die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.     _________________________________________________________________        Working possibilities for refugees _________________________________________________________________  In the first 3 months, for all refugees it is prohibited to work . Then he/she can look for a job, but it must be authorized by the job centre.(priority examination) There is a form for an application, which has to be sent, together with an explanation of the employer, why he wants to employ the refugee, to the foreigner office, which passes it on to the job centre in Frankfurt. The job centre checks, if there is a German jobseeker or someone from the EU suitable for this job,  and only if they don't find anybody or the employer has convincing reasons to  employ the refugee, the job centre gives the work permit to someone. After 15 months of staying in Germany, the priority examination is no longer necessary, as well as after getting the residence permit.     

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Arbeitsmöglichkeit für Flüchtlinge

Stand Mai 2015  

 Noch ein Hinweis:  

 

Nach 3 Monaten: Arbeitserlaubnis im Ausweis eintragen lassen und 

bei der Agentur für Arbeit melden, damit man auch von dieser "unterstützt" 

wird 

bei der Arbeitssuche. (nicht, dass die Arbeitsagentur weiterhin behauptet, 

es würde sich dort kein Flüchtling melden.) 

    Für weitere Infos könnt Ihr euch gerne an Frau Schaper wenden.  

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Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge (Asylbewerber/innen) mit Aufenthaltsgestattung

Vorbemerkung

Dieser Leitfaden betrachtet abstrakt die Möglichkeiten der Beschäftigung für Flüchtlinge. Die steuer-, sozialversicherungs-und arbeitsrechtlichen Aspekte sind weitgehend nicht Bestandteil dieser Darstellung. Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen sind immer auch die persönlichen Voraussetzungen und Verhältnisse (Sprachkenntnisse, Vorbildung, Berufsausbildung, Gesundheit, Aufenthaltsstatus etc.) zu beachten. So werden z.B. syrische Flüchtlinge sehr schnell anerkannt und dann vom Jobcenter betreut. Alle entgeltliche Beschäftigung hat darüber hinaus Einfluss auf das Leistungsrecht.

Ehrenamtliche Arbeit

Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann von jedem/r Asylbewerber/in ausgeübt werden und erfolgt auf freiwilliger Basis des Interessenten. Im Vorfeld gilt zu beachten, ob die Ehrenamtlichen bei ihrem Einsatz für die Gemeinschaft ausreichend gegen Unfall-und Haftpflichtrisiken versichert sind. Der Krankenversicherungsschutz läuft in der Regel über die Fachstelle Migration. Vor dem Einsatz Ehrenamtlicher sollte überlegt werden, ob mit dem jeweiligen Interessenten eine Vereinbarung über Art und Umfang der Tätigkeit getroffen wird, eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann und ggf. eine Verschwiegenheitsklausel unterzeichnet werden muss.

Praktika

Nach geltendem Rechtsverständnis ist Praktikant, wer vorübergehend, im Rahmen einer Gesamtausbildung, für eine bestimmte Dauer in einer Organisation oder Firma mitarbeitet. Das Praktikum vermittelt im Rahmen einer beruflichen Ausbildung praktische Erfahrungen oder ermöglicht im Bereich der schulischen Berufsorientierung das Kennenlernen von Berufsbildern oder der Überprüfung des Berufswunsches. Für junge Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung ist die Teilnahme an Praktika ab dem zehnten Aufenthaltsmonat mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich. Praktika im Rahmen einer schulischen Ausbildung sind auch ohne Erlaubnis möglich.

Ausübung einer Erwerbstätigkeit (auch geringfügige Beschäftigung)

In den ersten drei Monaten ist bislang das Arbeiten für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung ganz verboten. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird einem/einer Asylbewerber/in erst dann erlaubt, wenn er/sie sich seit vier Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält. Ab dem dritten Aufenthaltsmonat wird die Nebenbestimmung „Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde“ in das amtliche Dokument eingetragen. Damit kann eine „nachrangige“ Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde

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beantragt werden. Diese Arbeitserlaubnis gilt nur für eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb. Der konkrete Arbeitsplatz (Arbeitsangebot) muss also vor dem Antrag gefunden werden. Der Antrag wird von der Ausländerbehörde zur Zentralen Arbeits-und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit gesandt. Diese prüft (Vorrangprüfung) ob es einen/eine vorrangig berechtigten Arbeitnehmer/in gibt und ob ein Versagungsgrund vorliegt. Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist die Zustimmung der Bundesagentur notwendig. Ausnahme: für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf entfällt die Vorrangprüfung, ebenso bei einem Praktikum, das zu einer schulischen Ausbildung gehört. Nach 15 monatiger Aufenthalt entfällt die Zustimmung der Bundesagentur.

Zeitlich befristete, gemeinnützige, entgeltliche Beschäftigung von Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung

Die zeitlich befristeten, gemeinnützigen, entgeltlichen Beschäftigungsgelegenheiten beabsichtigen nicht, Hilfesuchenden eine bessere Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln. Primär sollten Beschäftigungsgelegenheiten sich darauf beschränken, Leistungsempfängern für die Zeit ihres vorübergehenden Aufenthaltes Gelegenheiten zum Arbeiten zu geben. Die Beschäftigungsgelegenheiten zielen nicht auf eine Integration in den Arbeitsmarkt ab und begründen kein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverhältnis.

Beschäftigungsgelegenheiten sollen vor allem zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Unterbringungseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Als Beispiel für Tätigkeiten, welche im direkten Bezug zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Unterkunft stehen sind:

-Pflege der Außenanlage -Die Reinigung der Gemeinschaftsflächen -Leichte Hausmeistertätigkeiten Tätigkeiten der Selbstversorgung (z.B. Reinigung des

Wohnbereichs) der einzelnen Leistungsberechtigten gehören nicht zu den Beschäftigungsgelegenheiten.

Externe Arbeitsgelegenheiten z.B. bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern sind darüber hinaus nur dann bereitzustellen, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind: Die zu leistende Arbeit wird sonst nicht, nicht in diesem Umfang ausgeführt oder kann nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden. Beispiel für zusätzliche Arbeiten sind z.B. ergänzende Reinigungs-und Hilfsarbeiten in öffentlichen Einrichtungen und Grünanlagen; jahreszeitlich nicht unbedingt notwendige Reinigungsarbeit in Grünanlagen.

Leistungsempfänger, mit denen solche Beschäftigungsgelegenheiten (schriftlich) vereinbart werden, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde durch den Beschäftigungsträger. Maximal 20 Wochenstunden pro Person ist die Obergrenze der Arbeitszeit, welche nicht überschritten werden soll. Für die angebotene Beschäftigungsgelegenheit ist der notwendige Unfallversicherungsschutz durch den Träger sicher zu stellen, ebenso die Einhaltung der Vorschriften des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Die notwendige Arbeits-und Schutzkleidung wird durch den Träger zur Verfügung gestellt und anfallende Fahrtkosten erstattet.

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Verantwortlich für die Auswahl der Person, für welche eine Beschäftigungsgelegenheit angeboten wird, ist der Träger. Zu beachten ist die Freiwilligkeit der Person sowie deren Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen. Auch die Einhaltung sonstiger rechtlicher Vorgaben (z.B. Datenschutz), die Einarbeitung, Anleitung und Überwachung sowie den festzulegenden Einsatzbereich obliegt allein der Verantwortung des Trägers der Beschäftigungsgelegenheit.

Den ausgesuchten Personen sollen nur Beschäftigungsgelegenheiten angeboten werden, die von Ihnen auf Grund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sachgerecht und ohne Unfallgefahr ausgeübt werden können.

Es ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Beschäftigungsgelegenheiten für Flüchtlinge nicht den Anschein einer Ausbeutung erwecken.

Beschäftigungsgelegenheiten sollten auch gegenüber Einrichtungen, welche besonders auf den Schutz und den humanitären Umgang mit den betroffenen Flüchtlingen achten, keine Angriffsfläche bilden.

Dem Wetteraukreis, Fachstelle Migration, ist der Antritt der Beschäftigungsgelegenheit mitzuteilen. Ebenso die geleistete Stundenzahl und die Höhe der erzielten Aufwandsentschädigung.

gez. Bretthauer Rennekamp Degler Kannieß  

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Stand Mai 2015

Nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

1. Zur Ausländerbehörde gehen und in den Ausweis eintragen lassen.

2. Jobcenter Wetteraukreis gehen wegen Leistung ( Geld)

3. Krankenversicherungskarte Krankenkasse (AOK, DAK usw.)

beantragen ( für Arztbesuche)

4. Mitgliedsnummer der Krankenkassen Jobcenter geben

Bei Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Mitteilung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Nach schriftlicher Mitteilung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Statusfeststellung ist ein Termin bei der Ausländerbehörde Friedberg zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

siehe Kontakt Ausländerbehörde

Ab Anerkennung (=Erhalt der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde) wird das Jobcenter Wetteraukreis in Friedberg für die Leistungsgewährung und die Krankenversicherung zuständig. Hier ist unmittelbar nach Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde ein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Bei der Krankenkasse (z.B. AOK Friedberg) ist ein Antrag auf Krankenversicherung zu stellen.

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Stand Mai 2015

Ablauf:

1. Aufnahmeantrag bei einer Krankenkasse z.B. AOK Friedberg oder generell bei irgendeiner Krankenkasse.

Antrag auf eine Familienversicherung für Eheleute und Kinder Erhalten eine Mitgliedsnummer zur Zahlung Jobcenter benötigt die Mitgliedsnummer zur Zahlung der Beiträge für die Krankenversicherung.

AOK Öffnungszeiten

Beratungscenter Friedberg Schützenrain 22 Mo-Mi 8:00-16:30

61169 Friedberg Do 8:30-18:00 Fr 8:30-16:30

Tel.: 06404-924-2000 Fax: 06031-937-19 eMail: [email protected] 2. Antragsstellung beim Jobcenter (Leistungszahlung)

Jobcenter Wetteraukreis Öffnungszeiten Schulze-Delitzsch-Straße 1 Mo-Fr 8:00-12:30 61169 Friedberg Do 14:00-18:00 (nur für Berufstätige)

Tel.: 06031-6849-0 Fax: 06031-6849-120 eMail: [email protected] Homepage: www.jobkomm.de

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Stand Mai 2015  

Rechtsberatung

Rechtsberatung mit Christof Momberger und Gottfried Krutzki

In Zusammenarbeit mit dem IZF bieten die Rechtsanwälte Christof Momberger (Ausländer-, Asyl- und Familienrecht) und Gottfried Krutzki (Arbeits-, Sozial- und Mietrecht) jeweils einmal im Monat eine Rechtsberatung für 10 Euro an.

Die Beratung findet jeweils in der Zeit von 19.00 bis 20.15 Uhr in der Bibliothek des katholischen Gemeindehauses (Albert Stohr Haus, Ludwigstraße 34 in Friedberg, linker Eingang) statt.

Anmeldung über: FAB Wetteraukreis, Frau Stürz, Tel: 06031 693719 – 62, oder E-Mail: [email protected]

Wenn Sie angemeldet sind, sagen Sie bitte den Termin ab, falls Ihnen etwas dazwischen gekommen ist. Die Anwälte kommen nur zur Beratung ins Albert Stohr Haus und müssen sonst sinnlos herumsitzen und warten.

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Bleiberecht – Aktuelle Informationen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Bleiberecht

Am 1. Januar trat die im letzten Jahr beschlossenen Neuerungen im Bleiberecht für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge in Kraft: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/01/gesetz-zur-verbesserung-der-rechtsstellung-von-asylsuchenden-auslaendern.html?nn=3315644

Es gibt aber immer noch viel Abstimmungsbedarf. Im Februar 2015 tagten die Innenminister erneut zum Bleiberecht. Es geht um Lockerungen und Verschärfungen beim Bleiberecht in Deutschland. Die Bundesregierung will die Gesetzesvorhaben allerdings ohne Beteiligung des Bundesrates durchbringen. http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Nachrichten/Politik/Artikel,-Laender-Nachbesserung-zum-Aufenthaltsrecht-fuer-Fluechtlinge-_arid,550919_regid,3_puid,1_pageid,10.html

Am 3.12.14 hat das Bundeskabinett ein neues Bleibe- und Abschieberecht beschlossen. Hier ein Artikel aus dem Migazin, der die Verbesserungen und die Verschlechterungen aufzeigt. Wie immer wird es auf die Umsetzung ankommen und darauf, welche Unterstützung die Flüchtlinge vor Ort erhalten, denn diese ist immer ein guter Indikator für den Grad der Integration – was immer von den Behörden darunter auch verstanden wird: http://www.migazin.de/2014/12/04/kabinett-beschliesst-neues-bleibe-und-abschieberecht/

Weitere Infos über das Bleiberecht gibt es direkt unter folgenden Links beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asyl und Flüchtlingsschutz http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/asylfluechtlinge-node.html

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Aufenthaltsgesetz der BRD - Hier sind besonders Kapitel 2, Abschnitt 5, 6 und 7, Kapitel 3, 4 und 5, Abschnitt 2 sowie zunehmende § 60 interessant. Den Texten ist eine Inhaltsangabe mit Schlagworten als Überschriften vorangestellt. Das ist für eine Vorinformation oder die Überprüfung von Bescheiden hilfreich. Gerade in Rechtsfällen ist jedoch oft eine “Gemengelage” gegeben, deren genaue Wertung sich dem juristischen Laien verschließt. Daher wäre die Inanspruchnahme der Rechtsberatung von RA Christof Momberger im Zweifelsfalle empfohlen. Den jeweils aktuell nächsten Termin finden Sie auf der Startseite unter Start und Termine. http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#1

Nützliche Infos zur “Anerkennung von Berufsabschlüssen”

Hier ein Link zum Verein berami in Frankfurt, der nützliche Infos zur Anerkennung von Berufsabschlüssen bereit hält und auch berät. Erfahrungsgemäß haben es qualifizierte Menschen leichter, ein Bleiberecht zu erhalten: http://www.berami.de/index.php?p=27

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Die Anhörung im AsylverfahrenHinweise für Asylsuchende in Deutschland

2. Auflage 2009

Dieses Merkblatt haben Sie erhalten von:

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Die Anhörung im AsylverfahrenHinweise für Asylsuchende in Deutschland

Mit diesem Merkblatt möchten wir Ihnenpraktische Hinweise für die Anhörung imAsylverfahren geben. Die Anhörung ist diewichtigste Gelegenheit, Ihre Fluchtgründevorzutragen. Auf ihrer Grundlage entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlin-ge darüber, ob Sie in Deutschland Schutz erhalten. Sie sollten sich deshalb auf die Anhörunggut vorbereiten.

Gehen Sie am besten noch vor der Anhörung zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsan-wältin oder zu einer Verfahrensberatungsstelle für Flüchtlinge. In Deutschland gibt es eineReihe von nichtstaatlichen Organisationen, die Flüchtlingen unabhängige und kostenloseBeratung anbieten. Sie erreichen sie oft in der Nähe von Erstaufnahmeeinrichtungen oderin größeren Städten.

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Flüchtlingsrat

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Die Asylantragstellung

Einen Asylantrag können Sie bei einer Außenstelle desBundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stel-len. Wenn Sie bei anderen offiziellen Stellen (Ausländerbe-hörde, Polizei u.s.w.) um Asyl bitten, werden Sie von dort zuder zuständigen Außenstelle des Bundesamtes geschickt. Es ist wichtig, dass Sie dieser Auf-forderung nachkommen und sich unverzüglich zur zuständigen Außenstelle begeben. Eskönnen sonst schwere Nachteile im Asylverfahren drohen.

Beim Bundesamt werden Sie zunächst nach Ihren Personalien befragt; es werden Fotos vonIhnen gemacht und Fingerabdrücke genommen. Sie werden dann registriert. Es kann sein,dass Ihnen bei dieser Gelegenheit etwa 25 Fragen unter anderem zu Ihrer Person, Ihrem letz-ten Wohnort in Ihrem Herkunftsstaat, Ihren Eltern und Großeltern und Ihrem Reisewegnach Deutschland gestellt werden. Ihre Antworten werden in ein Formblatt eingetragen, dasspäter bei der Anhörung vorliegt. Es ist aber auch möglich, dass diese Fragen erst im Rah-men der Anhörung gestellt werden; das Verfahren ist da nicht einheitlich.

Sie erhalten eine Bescheinigung (Aufenthaltsge-stattung), die als Ausweis dient und die Sie immerbei sich tragen müssen. In der Aufenthaltsgestattung ist ein-getragen, in welchem Gebiet Sie sich aufhalten dürfen.

Sollten Sie später einer anderen Unterkunft zugewiesen werden, teilen Sie Ihre neue Adres-se sofort dem Bundesamt mit. Sie sind zu dieser Mitteilung in jedem Fall verpflichtet. FallsSie eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt bevollmächtigt haben, informieren Sie die-se ebenfalls sofort. Es ist wichtig, dass Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin Sie jeder-zeit erreichen kann.

Wichtig ist, dass Sie nicht Kontakt zu der Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates auf-nehmen, auch nicht, wenn sie von deutschen Behörden dazu aufgefordert werden. Es kommtleider häufig vor, dass deutsche Behörden von Asylsuchenden verlangen, sich Passpapiere fürdie Rückreise zu besorgen. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet, solange Ihr Asylantrag nochnicht entschieden ist. Falls Sie trotzdem dazu aufgefordert werden sollten, setzen Sie sichmit einer Beratungsstelle, Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung.

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Wer wird geschützt?

Im Asylverfahren prüft das Bundesamt, ob Sie in Ihrem Herkunftsstaat verfolgt waren und obIhnen dort bei einer Rückkehr Verfolgung drohen würde. Unter Verfolgung versteht man vorallem Verletzungen von Leib, Leben, Freiheit oder anderer Rechtsgüter wegen der politischenÜberzeugung, Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozia-len Gruppe. Auch schwere Diskriminierungen können Verfolgung darstellen.

Die Verfolgung kann von staatlichen Stellen ausgehen. Es kommt aber auch Verfolgungdurch nichtstaatliche Akteure in Betracht. Das können etwa eine Partei, eine Rebellengrup-pe, eine religiöse Vereinigung, die Dorfgemeinschaft oder auch Familienangehörige und an-dere Einzelpersonen sein. Wenn Sie von Verfolgung dieser Art betroffen waren, kommt esdarauf an, ob Sie in Ihrem Herkunftsland staatlichen Schutz, etwa durch die Polizei, erhal-ten konnten.

Außerdem prüft das Bundesamt, ob Ihnen andere Gefahren in Ihrem Herkunftsstaat dro-hen. Das können insbesondere schwere Gefahren aufgrund einer Krankheit oder sonstigeschwere Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit sein.

Wichtig ist auch die Frage, ob Sie in einem anderen Teil Ihres Herkunftslandes Schutz fin-den können. In diesem Fall kann die Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen sein.

Viele Staaten in Europa, darunter auch Deutschland, haben untereinander verabredet, dassnur ein Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Das bedeutet für Sie, dassIhr Asylantrag möglicherweise nicht in Deutschland, sondern in einem anderen europäi-schen Staat entschieden wird. Diese Möglichkeit besteht vor allem, wenn Sie mit einem Vi-sum eines anderen europäischen Staates eingereist sind, in einem anderen europäischen Staatbereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort von den Behörden registriert worden sind.Das Gleiche gilt, wenn Sie in der Anhörung angeben, dass Sie über einen bestimmten Staatnach Europa eingereist sind. Sie sollten in jedem Fall mit einer Beratungsstelle, Ihrer Rechts-anwältin oder Ihrem Rechtsanwalt besprechen, ob die Möglichkeit besteht, dass Deutsch-land nicht für Ihren Asylantrag zuständig ist. Das Gleiche gilt, wenn Sie wünschen, dass IhrAsylverfahren nicht in Deutschland durchgeführt werden soll. Manchmal gibt es die Mög-lichkeit, das Asylverfahren in einem anderen europäischen Staat fortzusetzen.

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Die Anhörung beim Bundesamt

Sie werden durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Bundesamtes persönlich an-gehört. Auf der Grundlage dieser Anhörung wird entschieden, ob Ihrem Asylantrag statt-gegeben wird. Das gilt auch dann, wenn Sie bereits bei einer anderen Behörde (z.B. der Po-lizei) oder bei der Registrierung in der Aufnahmeeinrichtung Ihre Fluchtgründe geschilderthaben. Entscheidend ist, was Sie in der Anhörung beim Bundesamt sagen.

Die Anhörung findet in der Regel innerhalb weniger Tage nach der Antragstellung statt. InAusnahmefällen kann es jedoch auch länger dauern. Sie werden vom Bundesamt schriftlichzur „Anhörung gemäß §25 Asylverfahrensgesetz“ eingeladen. Wenn Sie sich nicht sichersind, welcher Termin die Anhörung ist, fragen Sie bei einer Beratungsstelle. Sollten Sie – et-wa wegen einer Krankheit – den Anhörungstermin nicht wahrnehmen können, unterrich-ten Sie das Bundesamt bitte sofort und legen Sie ein ärztliches Attest vor.

Die Anhörung ist Ihre wichtigste Gelegenheit, Ihren Asylantrag zu begründen. Sie solltendaher unbedingt den Anhörungstermin wahrnehmen und sich gut darauf vorbereiten. Ver-suchen Sie schon vor der Anhörung, sich wichtige Details in Erinnerung zu rufen. Sie kön-nen sich die wichtigsten Gründe und Daten Ihrer Flucht vorher aufschreiben. Das hilft Ih-nen, Ihre Erinnerung zu sortieren und eventuell bestehende Unstimmigkeiten zu erkennen.Geben Sie solche persönlichen Notizen aber nicht dem Bundesamt und nehmen Sie sie auchnicht zur Anhörung mit. Man könnte denken, Sie würden nur eine vorgefertigte Geschich-te erzählen. Bereiten Sie sich darauf vor, dass Sie auch über Ereignisse berichten müssen, dieIhnen schmerzlich oder peinlich sind.

Wenn Sie als Frau nicht mit einem Mann über erlitteneMisshandlungen sprechen können, teilen Sie das demBundesamt möglichst früh mit. Es gibt Mitarbeiterinnendes Bundesamts, die für die Anhörung von Frauen be-sonders geschult sind. Auch für Minderjährige und fürMenschen, die unter einer psychischen Erkrankung in-folge eines schlimmen Erlebnisses leiden (Trauma), gibtes besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Vertrauensper-son zur Anhörung begleitet und an der Anhörung teil-nimmt. Falls Sie davon Gebrauch machen wollen, teilenSie das dem Bundesamt so früh wie möglich mit. Es istbesonders gut, wenn die Vertrauensperson sowohlDeutsch als auch Ihre Sprache beherrscht. Die Vertrau-ensperson kann aber nicht für Sie Ihre Fluchtgründe vor-tragen.

Bei der Anhörung ist eine Dolmetscherin oder Dolmet-scher anwesend. Teilen Sie dem Bundesamt möglichstfrüh mit, welche Sprache Sie bei der Anhörung sprechenwollen. Es sollte die Sprache sein, in der Sie sich am be-sten ausdrücken können.

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Erscheinen Sie pünktlich zur vorgeschriebenen Zeit zur Anhörung. Wenn Sie über Beweisezu der Verfolgung in ihrem Heimatland (z.B. Dokumente, Haftentlassungspapiere, Zei-tungsartikel) verfügen, legen Sie diese spätestens bei der Anhörung vor. Das Bundesamtnimmt diese Papiere zu den Akten. Verlangen Sie, dass das Bundesamt Ihnen eine Kopie vonden Papieren macht. Wenn Sie meinen, Freunde oder Verwandte könnten Ihnen wichtigeUnterlagen aus Ihrem Heimatland schicken, sagen Sie dies dem Bundesamt. Unterlagenkönnen als Beweise sehr nützlich sein. Entscheidend ist aber, was Sie bei der Anhörung sa-gen. Reichen Sie auf keinen Fall falsche Dokumente ein. Diese werden fast immer erkanntund verschlechtern Ihre Chancen auf Anerkennung erheblich.

Der Dolmetscher oder die Dolmetscherin muss Ihre Angaben im Detail richtig übersetzen.Er oder sie hat ausschließlich die Aufgabe, Ihre Ausführungen und die Fragen des Mitar-beiters oder der Mitarbeiterin des Bundesamtes zu übersetzen, und soll weder erläutern nochweitere Infomationen beisteuern. Falls Sie den Eindruck haben, dass der Dolmetscher oderdie Dolmetscherin dieser Aufgabe nicht nachkommt, weisen Sie den Mitarbeiter oder dieMitarbeiterin darauf hin. Wenn es zu groben Verständigungsproblemen kommt, bitten Siedarum, dass die Anhörung mit einem anderen Dolmetscher durchgeführt wird. Lassen Siein jedem Fall Ihre Bedenken protokollieren.

Die Anhörung beginnt meistens mit etwa 25 Fragen. Dabei geht es um Ihre Personalien, Ih-re persönlichen Verhältnisse – u.a. Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Adresse und Be-ruf – und um den Reiseweg. Falls Ihnen diese Fragen bereits bei der Registrierung gestelltworden sind, geht die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Bundesamtes nur noch auf Un-klarheiten oder besonderes wichtige Punkte ein. Antworten Sie jedenfalls immer erst, wennSie die Frage verstanden haben. Fragen Sie gegebenenfalls nach. Achten Sie darauf, dass Sienichts anderes sagen als bei Ihrer Registrierung. Auch Widersprüche in unwichtigen Detailswerden vom Bundesamt möglicherweise zum Anlass genommen, auch Ihre anderen Anga-ben zu bezweifeln.

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Falls Sie nicht auf dem Landweg nach Deutschland gekommen sind, sollten Sie die Reisedetailliert beschreiben. Das gilt insbesondere für den Flug nach Deutschland. Falls Sie überPapiere verfügen, die Ihre Einreise nach Deutschland auf dem Luftweg beweisen (z.B. Flug-ticket oder Boarding Card), sollten Sie diese dem Bundesamt geben.

Danach wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich ausführlich zu Ihren Fluchtgründen zuäußern. Sie sollten nun präzise und detailliert Ihre in Ihrem Heimatland erlittene Verfolgungoder Verfolgungsgefahr (Haft, Misshandlungen, Folter u.s.w.) oder sonstigen Gründe für Ih-re Flucht beschreiben. Durch eine detaillierte Beschreibung verbessern sich die Chancen,dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin des Bundesamts Ihnen Glauben schenkt. Füh-ren Sie aus, was Sie persönlich bei einer Rückkehr in Ihr Heimatland befürchten. Beschrei-ben Sie nicht die allgemeine politische Situation in Ihrem Heimatland, es sei denn, Sie wer-den danach gefragt.

In der Anhörung kommt es darauf an, die Fluchtgründe präzise und ohne Umschweife vor-zutragen. Umschreiben Sie die Dinge nicht, sondern antworten sie auf die Fragen direkt.Denken Sie daran, dass unklare und ausschweifende Aussagen in der Übersetzung zu Miss-verständnissen führen können.

Häufig kursieren unter Asylsuchenden auch „Geschichten“, mit denen man angeblich beimBundesamt anerkannt werden kann. Lassen Sie sich darauf auf keinen Fall ein. Die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts kennen die Situation in Ihrem Herkunftslandund merken meist schnell, wenn Ihnen eine falsche Geschichte erzählt wird. Es kann sein,dass Ihnen dann auch Ihre wahrheitsgemäßen Angaben nicht geglaubt werden.

Wenn Sie an einer Krankheit leiden, sollten Sie dem Bundesamt davon berichten, vor allemwenn Sie aus einem Staat kommen, in dem das Gesundheitssystem nicht gut ist, oder wennSie nicht die Kosten für die medizinische Behandlung aufbringen können.

Es kann sein, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Bundesamtes zu einzelnenPunkten Ihres Vortrages Nachfragen stellt. Sie können sich aber nicht darauf beschränken,diese Fragen zu beantworten, sondern Sie müssen alles Wichtige vortragen. Das gilt auchdann, wenn Ihnen der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin zu erkennen gibt, dass ihn oder sieeinzelne Punkte nicht interessieren.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Lassen Sie sich nicht zur Eile drängen. Notfalls kanndie Anhörung unterbrochen und nach einer Pause oder an einem anderen Tag fortgesetztwerden.

Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin des Bundesamtes fasst den Verlauf der Anhörung undIhre Angaben in einem Protokoll zusammen. Dazu diktiert er oder sie während der Anhö-rung das Protokoll auf ein Tonband, das danach abgetippt wird.

Das Protokoll muss Ihnen Wort für Wort zurückübersetzt werden. Dies geschieht in der Re-gel während der Anhörung in kleinen Abschnitten. Falls Ihnen Fehler oder Missverständ-nisse auffallen, bestehen Sie auf einer Korrektur. Achten Sie darauf, dass dies als Richtig-stellung des Protokolls vermerkt wird und nicht als Änderung Ihrer Aussage.

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Zum Schluss werden Sie aufgefordertzu unterschreiben, dass Sie Gelegenheithatten, alle wichtigen Informationenvorzutragen, dass es keine Verständi-gungsschwierigkeiten gab und dass Ih-nen das Protokoll zurückübersetzt wor-den ist. Leisten Sie diese Unterschriftnur, wenn Sie keine berechtigte Kritikam Verlauf der Anhörung haben.Unterschreiben Sie nicht, wenn Sie mitdem Dolmetscher oder der Dolmet-scherin oder dem Protokoll nicht ein-verstanden sind. Sprechen Sie in diesem

Fall möglichst bald nach der Anhörung mit einer Verfahrensberatungsstelle, einer Rechts-anwältin oder einem Rechtsanwalt über Ihre Bedenken.

Bitten Sie darum, dass Ihnen eine Abschrift des Protokolls sofort ausgehändigt oder noch vorder Entscheidung des Bundesamts zugeschickt wird. Geben Sie das Protokoll auch IhremRechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin. Kontrollieren Sie es noch einmal und weisen Sie ih-ren Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin auf Fehler hin. Falls Sie keinen Rechtsanwalt oder kei-ne Rechtsanwältin haben, bitten Sie eine Beratungsstelle um Hilfe, um die Fehler beimBundesamt richtig zu stellen.

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Flüchtlingsrat

Die Entscheidung des Bundesamtes

Die Entscheidung des Bundesamtes über Ihren Asylantrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.Sie müssen deshalb nach der Anhörung jeden Tag an der Postvergabestelle in der Aufnah-meeinrichtung nach Post fragen.

Sollten Sie bereits einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eingeschaltet haben, schicktdas Bundesamt den Bescheid dorthin. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Rechtsanwalt oderIhre Rechtsanwältin Sie jederzeit erreichen kann.

Bei Ablehnung Ihres Asylantrages haben Sie das Recht, dieEntscheidung bei einem Gericht anzufechten. Dafür ha-ben Sie aber nur wenig Zeit. Bei einer Ablehnung als „of-fensichtlich unbegründet“ müssen Sie sich innerhalb vonnur einer Woche mit einem schriftlichen Antrag an dasGericht wenden, ansonsten haben Sie aber auch nur zweiWochen Zeit. Daher sollten Sie sich sofort an Ihre Rechts-anwältin, Ihren Rechtsanwalt oder an eine Beratungsstel-le wenden, am besten noch am selben Tag.

Falls Ihr Asylantrag als „unzulässig“ oder „unbeachtlich“ abgewiesen wurde, hat das Bundes-amt Ihren Asylantrag nicht inhaltlich geprüft. Das Bundesamt ist der Meinung, dass ein an-derer europäischer Staat für Ihr Asylgesuch zuständig ist.. In diesem Fall wird Ihnen im Be-scheid die Überführung in diesen Staat angekündigt. Dort können Sie dann um Asylnachsuchen. Versuchen Sie am besten, schon vor der Ausreise in den anderen europäischenStaat eine Adresse von einer Beratungsstelle zu bekommen. Die Beratungsstelle in Deutsch-land kann Ihnen dabei helfen.

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Integrationskurs nach Aufenthaltserlaubnis   

 Stand Mai 2015

Bescheinigung über die Ausländerbehörde

Mit der Erhaltung einer Aufenthaltserlaubnis wird die Teilnahme an einem Integrationskurs möglich

Hierzu ist ein Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Antragsformulare sind in der Sprechstunde oder auf der Internetseite des Bundesamtes erhältlich. http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurs/TeilnahmeKosten/Aufenthaltstitel_nach/aufenthaltstitel_nach-node.html bei verschiedenen Integrationskurs anbieten nachfragen und anmelden z.b FAB oder VHS Friedberg.

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- How to get along financially without major Problems -

Due to bad experience other refugees had to make, here are a few hints how to get along financially:

If you buy things you need, you will in most cases pay cash. Furthermore you have also the possibility to pay cashless with your bank card. If you pay with your bank card, be sure that there is enough money left in your bank account. Otherwise the bank will charge a penalty fee of up to 25,00 € additionally and deduct it from your account.

These incidents are also reported to the so-called „SCHUFA“, an institution gathering data regarding the credit-worthiness of the people. If you have several negative entries there, it will be more difficult to get a credit or loan you may need in the future.

To know the current account balance it is recommendable to get an account statement regularly via the bank statement printer (in German: „Kontoauszugsdrucker“) using your personal bank card. You should do this anyway to control, whether amounts debited and credited to your account are correct or not.

In any case, for the reasons above it is advisable to pay cash, in case you are not sure, whether there is enough money left in your bank account.

If you want to buy more expensive things or use long-term services, which are not free of charge, for example regarding telecommunication, cell-phones or access to the internet, you will be confronted with a contract (in German: „Vertrag“). A contract is a piece of paper regulating the terms and conditions of the business relationship between you and the company involved and it has to be signed by both parties to become valid.

A contract – once signed – is binding. It can be compared to a promise you make. For this reason be sure that you understand everything thoroughly and completely.

This contract will of course be in German language. So, if you are unsure of its contents, ask for a unsigned copy of the contract and consult a German speaking person you can trust.

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Do not rely on what you are told by the personnel or employees of a shop. They have their own interests in mind and want to make business and earn money. What counts in the end is only what is written in the contract, not what you were told before orally.

So, to avoid trouble:

– never sign anything you do not understand

– never sign anything you do not agree with

– always get and keep a copy of all documents that you sign

In case of problems or further questions please do not hesitate to contact one of the German volunteers, who attend the facilities regularly.

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كيفية القيام باالمور المالية بدون مشاكل كبيرة

ات جئين نود ان نذكر ھنا بعض المالحظبسبب التجارب الخاطئة التي عاشھا بعض اال

: حول الطريقة السليمة للقيام باالمور المالية

مكانية ٳعندما تشتري أشياء تحتاجھا فأنك على االغلب ستدفع نقدا ولكن ھناك أيضا -

نقدي وذلك باستخدام البطاقة المصرفية وعندما تختار ان تدفع عن طريق الدفع الغير

ال فأن ٳھذه البطاقة فأن عليك التأكد من وجود مايكفي من المال في حسابك المصرفي و

ضافية وسيخصمھا من حسابك ٳيورو )٢هتصل الى ( المصرف سوف يغرمك أجورا

. المصرفي

وھي مؤسسة Schufa)سسة تسمى (شوفالدى مؤيضا أه الحوادث يتم تسجيلھا مثل ھذو

تجمع معلومات حول الجدارة االئتمانية لالفراد وعند تسجيل العديد من الحاالت السلبية

.سيكون من الصعب عليك الحصول على سلفة اوقرض قد تحتاج اليه في المستقبل

لمعرفة رصيد حسابك الجاري فمن أالفضل الحصول على كشف الحساب بشكل -

ري عن طريق طابعة كشف الحساب المصرفي (المسماة باللغة االلمانية دو

Kontoauszugsdrucker كونتو اوستسوكدروكر) وباستخدام البطاقة المصرفية

ميع االحوال من اجل مراقبة فيما وعليك الحصول على ھذا الكشف في ج ,الخاصة بك

وعلى اية حال .م الو المسحوبة في حسابك صحيحة امبالغ المودعة أذا كانت الٳ

ذا لم تكن متأكدا من وجود مبلغ ٳولالسباب المذكورة أعاله فأنه من االفضل أن تدفع نقدا

.كافي في حسابك المصرفي

ستخدام خدمة طويلة االمد ( والتي التكون ٳأذا اردت شراء بضائع أكثر تكلفة أو -

او خط انترنت فأنه سيقدم ,الھواتف الجوالة ,مجانية) مثال على ذلك خدمات االتصال

) والعقد ھو عبارة عن وثيقة تنظم Vertrag (ويسمى باللغة االلمانية فيرتراك ا لك عقد

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ط عالقة العمل بينك وبين الشركة التي تتعامل معھا ويجب ان يوقع ھذا وظروف وشر

وھنا يمكن ان ,العقد من قبل الطرفين تتخيل وعندما يتم توقيع العقد فأنه يصبح ملزما

لذلك يجب ان تتأكد من فھمك لجميع التفاصيل بصورة شاملة ,العقد مثل وعد تقطعه

.وعميقة

طلب ن لم تكن متأكدا من محتواه فعليك ٳبالطبع فأن العقد سيكون باللغة االلمانية لذلك

.ستشر شخصا يتكلم اللغة االلمانية وتثق بهٳثم نسخة أخرى غير موقعة

مصالحھم الخاصة ملين في المحل فھؤالء لديھمالعأالفراد أو اتعتمد على مايقوله ال-

وفي النھاية فأن مايھم ھو مايتم تدوينه في العقد ,دارة العمل وكسب الربجٳويريدون

.وليس مايقال لك قبل ذلك شفھيا

مشكلة: لذلك لتجنب أي-

التوقع أي شيء التفھمه-

عليهالتوقع أي شيء التوافق -

أطلب دائما نسخة من الوثائق التي وقعتھا واحتفظ بھا-

ستفسارات أخرى التتردد باالتصال بأحد المتطوعين ٳفي حالة حدوث مشاكل أو وجود -

.االلمان الذين يعملون بشكل دوري في مراكز الخدمات

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Anerkennung von Führerscheinen von Flüchtlingen

Stand Mai 2015

 

 

 

Ab Einzugsdatum kann jeder der Flüchtlinge ein halbes Jahr 

ohne zusätzlicher Fahrererlaubnis in Deutschland mit seinem 

Führerschein Auto fahren  

Wurde der Führerschein in einem EU‐Land absolviert wird 

generell keine weitere Prüfung benötigt 

Falls der Führerschein in einem anderen Land ausgestellt 

wurde, wird fast immer die theoretische und praktische Prüfung 

benötigt, dies ist allerdings von Land zu Land abhängig. Daher 

immer bei Frau Fork nachfragen. 

 

 

 

Ansprechpartnerin ist hierzu: 

                               Führerscheinstelle Wetteraukreis 

Frau Fork 

Tel: 06031‐832140