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E. Wettstein INFO-PARTNER II Geschichte der Berufsbildung in der Schweiz 111 I II I II I II Il "Wer seine Geschichte nicht kennt, ist dazu verurteilt, gleiche Fehler immer wieder zu begehen", schrieb A. von Humboldt. Dies ist eine Begründung, warum wir mit einer geschichtlichen Betrachtung beginnen. Zudem hat sich unser System seit Mitte des 19. Jahrhunderts recht kontinuierlich entwickelt, so dass eine Darstellung seiner Geschichte als erste Einführung in das heutige System dienen kann und das Verständnis der gegenwärtigen Strukturen erleichtert. Praktische Ausbildung der Handwerker bis zum 19. Jahrhundert: Regelung durch die Zünfte und deren Verfall Die ersten uns bekannten Einrichtungen der beruflichen Bil- dung waren Bauschulen in Klöstern. Später schlossen sich die Handwerker zu Zünften zusammen, die unter anderem die beruf- liche Ausbildung des Nachwuchses regelten. Im 14. Jahrhun- dert zeichnete sich die Berufsausbildung im Handwerk durch folgende Eigenschaften aus (nach Grüner, Georg 1973,43): - Die Ausbildung fand im Betrieb des Meisters statt und - Die Lehrzeit betrug in der Regel drei Jahre - Der Jugendliche wurde mit 12 bis 15 Jahren in die Lehre aufgenommen und hatte ein Lehrgeld zu entrichten. - Der Lehrling lebte in der Hausgemeinschaft des Lehr- meisters, der die väterliche Erziehungsgewalt ausübte. - Die Lehre bezweckte neben der fachlichen Ausbildung auch die Aneignung der im Handwerk geltenden Normen und Ge- bräuche, also das Hineinwachsen in die Lebensform des c- wurde von den Zünften geregelt und Überwacht - Handwerkers. - Gesellenprüfungen waren nicht Üblich. Vom 15. bis zum 19. Jahrhundert war es Üblich, die Ausbil- dung mit einer Wanderschaft fortzusetzen. Seit dem 18. Jahr- hundert wurden von den Zünften Lehrabschlussprüfungen abge- nommen. Zur Aufnahme in die Zunft gehörte ein weiterer Be- weis der beruflichen Tüchtigkeit, die Herstellung eines Meisterstücks (ab 16. Jahrhundert). Nur wer diesen Ausbildungsgang durchlief, konnte in eine Zunft aufgenommen werden - und viele Berufe durften nur von Zunftsmitgliedern, ihren Gesellen und Lehrlingen ausgeübt werden. Diese Stellung der Zünfte war die Grundlage ihrer Macht, aber auch die Ursache ihres Untergangs: mit der Zeit wurde ihr Hauptzweck die Verhinderung einer Konkurrenz, sie wurden zu "Bewahrungsanstalten für die Mittelmässigkeit" (Bendel, 1883). Parallel dazu entstanden neue Gewerbe, die nicht "zünftig" waren, Manufakturen, und später Industriebetriebe. Kennzeich-

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E. Wettstein INFO-PARTNER

II Geschichte der Berufsbildung in der Schweiz 111 I II I II I II Il "Wer seine Geschichte nicht kennt, ist dazu verurteilt, gleiche Fehler immer wieder zu begehen", schrieb A. von Humboldt. Dies ist eine Begründung, warum wir mit einer geschichtlichen Betrachtung beginnen. Zudem hat sich unser System seit Mitte des 19. Jahrhunderts recht kontinuierlich entwickelt, so dass eine Darstellung seiner Geschichte als erste Einführung in das heutige System dienen kann und das Verständnis der gegenwärtigen Strukturen erleichtert.

Praktische Ausbildung der Handwerker bis zum 19. Jahrhundert: Regelung durch die Zünfte und deren Verfall

Die ersten uns bekannten Einrichtungen der beruflichen Bil- dung waren Bauschulen in Klöstern. Später schlossen sich die Handwerker zu Zünften zusammen, die unter anderem die beruf- liche Ausbildung des Nachwuchses regelten. Im 14. Jahrhun- dert zeichnete sich die Beruf sausbildung im Handwerk durch folgende Eigenschaften aus (nach Grüner, Georg 1973,43):

- Die Ausbildung fand im Betrieb des Meisters statt und - Die Lehrzeit betrug in der Regel drei Jahre - Der Jugendliche wurde mit 12 bis 15 Jahren in die Lehre aufgenommen und hatte ein Lehrgeld zu entrichten.

- Der Lehrling lebte in der Hausgemeinschaft des Lehr- meisters, der die väterliche Erziehungsgewalt ausübte.

- Die Lehre bezweckte neben der fachlichen Ausbildung auch die Aneignung der im Handwerk geltenden Normen und Ge- bräuche, also das Hineinwachsen in die Lebensform des

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wurde von den Zünften geregelt und Überwacht

- Handwerkers. - Gesellenprüfungen waren nicht Üblich. Vom 15. bis zum 19. Jahrhundert war es Üblich, die Ausbil- dung mit einer Wanderschaft fortzusetzen. Seit dem 18. Jahr- hundert wurden von den Zünften Lehrabschlussprüfungen abge- nommen. Zur Aufnahme in die Zunft gehörte ein weiterer Be- weis der beruflichen Tüchtigkeit, die Herstellung eines Meisterstücks (ab 16. Jahrhundert).

Nur wer diesen Ausbildungsgang durchlief, konnte in eine Zunft aufgenommen werden - und viele Berufe durften nur von Zunftsmitgliedern, ihren Gesellen und Lehrlingen ausgeübt werden. Diese Stellung der Zünfte war die Grundlage ihrer Macht, aber auch die Ursache ihres Untergangs: mit der Zeit wurde ihr Hauptzweck die Verhinderung einer Konkurrenz, sie wurden zu "Bewahrungsanstalten für die Mittelmässigkeit" (Bendel, 1883).

Parallel dazu entstanden neue Gewerbe, die nicht "zünftig" waren, Manufakturen, und später Industriebetriebe. Kennzeich-

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nend für diese neuen Arbeitsformen war unter anderem das arbeitsteilige Vorgehen. Die einzelnen Tätigkeiten konnten in kurzer Zeit erlernt werden, so dass ein grosser Teil der Industriearbeiter jener Zeit keine berufliche Ausbildung absolvierte. Das obere Kader anderseits benötigte ein relativ umfangreiches und rasch wachsendes Wissen, das es sich in Fachschulen erwarb. Vorarbeiter und Werkmeister als Mittler zwischen Kader und ungelerntem Arbeiter rekrutierten sich aus ehemaligen Handwerkern.

Die wirtschaftliche Entwicklung bis gegen Mitte des 18. Jahr- hunderts machte die Eidsenossenschaft zu einem dezentrali-

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siert industrialisierten Land mit folgenden Merkmalen: In den ländlichen Gebieten vollzoq sich in der Landwirtschaft ein grundlegender Strukturwandel in Richtung arbeitsteilige Marktwirtschaft, wo Viehzucht und Milchwirtschaft sich be- sonders stark entwickelten. Dadurch erhielt die Landbevölke- rung mehr Zeit für die Heimarbeit (Spinnerei, Weberei, Uh- renmacherei). Die Produkte der Landwirtschaft und der Heim- arbeit waren begehrte Exportartikel, die Über ein weitver- zweigtes Netz von Handelsbeziehungen vertrieben wurden. Durch die Erstarrung der zünftischen Ordnung in den Städten verloren diese gegenüber dem Land an wirtschaftlicher Be- deutung, obschon sie wichtige Umschlagplatze für den Export und den regionalen Markt waren. Weitere Faktoren beeinfluss- ten diese Entwicklung: eine günstige verkehrspolitische Lage (Alpenpasse), ein zersplitterter Binnenmarkt, die ungünsti- gen natürlichen Voraussetzungen (Boden, Klima) sowie eine lang dauernde äussere Friedenszeit.

Der Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft 1798 im Ge- folge der Französischen Revolution führte auch zum Zusammen- bruch des Zunftwesens und damit zum vorläufigen Ende der Regelung der beruflichen Ausbildung. Ab 1874 konnte jeder einen Betrieb eröffnen und dort Lehrlinge ausbilden - auch wenn er selbst das Gewerbe nie erlernt hatte. Weder Dauer noch Abschluss der Lehre, weder Rechte noch Pflichten von Lehrling und Lehrmeister waren geregelt. Das Niveau der be- ruflichen Fähigkeiten der Handwerker nahm ab. An anspruchs- vollen Arbeitsplätzen verdrängten besser ausgebildete aus- ländische Arbeitskräfte die Schweizer. Die Qualität der handwerklichen Produkte sank. Durch den gleichzeitig stärker werdenden internationalen Handel nahm die ausländische Kon- kurrenz zu.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Lehrlingsausbil- dung in den Zünften einen hohen Stand aufwies. Der Anteil der Jugendlichen, die in ihren Genuss kam, war jedoch ver- hältnismässig klein, insbesondere beschränkte er sich weit- gehend auf die männliche Jugend.

Die Anfänge der heutigen Ausbildung in Gewerbe, Industrie und Handel

Die von England ausgehende technische Revolution führte zu einer Umwälzung der wirtschaftlichen Strukturen der Schweiz, die sich in zwei Strömungen gliedern lässt: Einerseits be-

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wirkten Strukturwandlungen (Einführung der maschinellen Produktionsweise) und Neuerungen (neu gegründet Reparatur- und Zulieferbetriebe) vor allem in der Textilindustrie die Industrialisierung von Stadt und Land, die auch das Hand- werk zu einem tiefgehenden Strukturwandel zwang. Die Übri- gen Wirtschaftszweige entwickelten sich andererseits weniger stürmisch: Die Landwirtschaft und die Uhrenindustrie wurden vom technischen Wandel und seinen sozialen Folgen nur wenig berührt.

Die Handels- und Gewerbefreiheit führte somit zu einem Auf- schwung der weltwirtschaftlich orientierten Industrie und des Handels. Auf der anderen Seite brachte sie jedoch viele der binnenwirtschaftlich ausgerichteten Betriebe des Hand- werks in Not. Als Selbsthilfeorganisationen und zur Vertre- tung ihrer Interessen entstanden Handwerker- und Gewerbe- vereine. Eines ihrer wichtigsten Ziele war die Förderung der beruflichen Ausbildung, wobei an die Regelung zur Zeit der Zünfte angeknüpft wurde (Meisterlehre). Lehrlingsprämierun- gen (ab 1877) hatten grossen Erfolg, so dass der 1879 ge- gründete Schweizerische Gewerbeverein (ab 1917 Gewerbever- band) ihre landesweite Förderung beschloss. Später entwik- kelten sich daraus die Lehrlingsprüfungen.

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Parallel dazu fand im Schweizerischen Gewerbeverein eine intensive Diskussion darüber statt, ob die für das wirt- schaftliche Ueberleben des Handwerks notwendige Förderung des Nachwuchses nicht besser in Lehrwerkstätten statt in Meisterlehren erfolgen sollte. Kurz vor der Jahrhundert- wende wurde sie zugunsten der Meisterlehre entschieden, für deren Verbesserung sich die Gewerbevereine nun auf verschie- denen Ebenen einsetzten.

Die Inductrie deckte ihren geringen Bedarf an gelernten Ar- beitskräften lange Zeit durch die Anstellung von Handwer- kern. Der grösste Teil des Personals wurde aber am Arbeits- platz angelernt. Erst anfangs des 20. Jahrhunderts begannen einzelne Grossbetriebe Lehrlinge auszubilden. Die starke Arbeitsteilung bedingt aber eine andere Ausbildungsform als im Handwerk: Die Grundausbildung wurde in spezielle 'Lehr- werkstätten' verlegt: dem Aufenthalt dort folgen Uebungs- phasen in verschiedenen Produktionswerkstätten. Die ersten Lehrwerkstätten dieser Art wurden von der Firma GebrÜder Sulzer in Winterthur im Jahre 1870 für Schlosser und 1874 für Giesser eingerichtet. 1897 folgte in Olten eine Giesser- lehrwerkstätte der Von Roll'schen Eisenwerke. Vorbilder für diese Gründungen waren entsprechende Einrichtungen in England, Amerika, Preussen und Baden.

Für Kaufleute gab es im Mittelalter keine geregelte Ausbil- dung ähnlich derjenigen in den Zünften für angehende Hand- werker. Hingegen ist bekannt, dass beispielsweise im 18. Jahrhundert Söhne von Kaufleuten bei befreundeten Firmen in eine Lehre von 2 bis 10 Jahren Dauer gegeben wurden. Ein Augsburger gab beispielsweise 1494 seinen 14jährigen Sohn einem Handelspartner in Venedig in die Lehre, wo er 11 Jahre blieb (Diener-Imhof 1950, 60).

Die älteste Handelsschule entstand 1747 in Berlin. In der Schweiz eröffnete die Zürcher "Kunstschule" 1827 eine "technische Lehranstalt mit Handelsfachern für Jünglinge", die 1833 in der damals gegründeten Kantonsschule aufging.

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Kurz danach wurden Handelsschulen in Luzern, St. Gallen, Bern, Trogen, Aarau usw. gegründet. Alle diese Schulen be- reiteten auf eine kaufmännische Lehre vor. Ergänzender Un- terricht während der Lehre und Fortbildungskurse für ge- lernte Kaufleute wurde im Sinne von Selbsthilfemassnahmen ab 1860 in Kursen von "Vereinen junger Kaufleute" erteilt, vgl. Kapitel 1.6). Die ersten Lehrabschlussprüfungen fanden 1895 statt, organisiert vom Schweizerischen Kaufmännischen Verein, der Dachorganisation der erwähnten Schulträger.

Bis zum Beginn des 1. Weltkriegs erlebte die schweizerische Wirtschaft eine insgesamt gesehen günstige Entwicklungs- phase. Die Wirtschaft konnte ihre traditionelle Einseitig- keit (Landwirtschaft, Uhren, Textil) zugunsten einer breiteren Produktionsstruktur verändern, wo die aufstrebende Maschinenindustrie, die Chemie, der Fremdenverkehr, Banken und Versicherungen und eine rege Bauwirtschaft wachsende An- teile gewannen. ''Die schweizerische Wirtschaftsstruktur, wie sie sich uns heute präsentiert, ist im wesentlichen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden.'' (Kleinewefers/Pfister, S. 70).

Der starke ausländische Konkurrenzdruck zwang zudem die schweizerische Industrie zur Spezialisierung in Bereichen, wo sie einen technischen Vorsprung besass und wahren konnte. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung die- ses Vorsprungs war eine relativ hohe Ausbildungsqualität eines Grossteils der Arbeitenden.

Die staatlichen Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen (Wirt- schaftspolitik) wurden in derselben Periode immer notwendi- ger und zahlreicher. IIIm Zusammenhang mit diesen Interven- tionen entstand die für die Schweiz bis heute eigentümliche Kooperation zwischen dem Staat und den Wirtschaftsverbän- den" (a.a.O., S . 71).

Zeichen-, Fortbildungs- und Fachschulen im 19. Jahrhundert

Aus der Ueberzeugung, dass Zeichnen eine wichtige Fertigkeit für Handwerker darstelle, wurden 1751 in Genf, 1762 in Basel und 1780 in Zürich erste Zeichenschulen eröffnet, de- ren Zahl ab 1830 stark zunahm. Der Unterricht wurde Sonn- tags erteilt. Träger waren private Institutionen, die teil- weise von gemeinnützigen Gesellschaften unterstützt wurden. Finanzielle Beiträge oder die Bereitstellung von Schulräumen durch Gemeinden oder den Staat waren die Ausnahme. Der Zeichenunterricht (Freihandzeichnen und "Linearzeichnen") bildete immer einen Schwerpunkt des Unterrichtsprogramms.

Eine zweite Wurzel der Berufsschulen stellen die allgemeinen Fortbildungsschulen dar. Auf Initiative einzelner Lehrer ent- standen ab 1840 Fortbildungsmöglichkeiten zur Uebung der er- lernten Rechen- und Schreibfähigkeiten für Jugendliche, die der ab 1830 allgemein eingeführten "Alltagsschule" entwach- sen waren. Diese Bewegung wurde durch Lesevereine und Örtli- che Schulbehörden ab 1860 kräftig unterstützt und bekam weiteren Auftrieb durch die sog. Rekrutenprüfungen zur Ueberprüfung der Fähigkeiten der Jugendlichen in Lesen,

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Das zuständige Departement führte eine breit angelegte Un- tersuchung durch, an die der Schweizerische Gewerbeverein u.a. ein Gutachten von Heinrich Bendel, Schaffhausen, zur beruflichen Bildung beisteuerte. Es enthielt eine Reihe von Vorschlägen, die vom Departement übernommen wurden, a l s es dem Bundesrat mitteilte, die Förderung der gewerblichen und industriellen Bildung sei das wirksamste Mittel, den notlei- denden Gewerben und Industrien zu helfen. Am 27.6.1884 ver- abschiedeten die Rate den "Bundesbeschluss betref fend die gewerbliche und die industrielle Berufsbildung", wonach an- erkannte Institutionen subventioniert werden konnten. Eine Expertenkommission legte fest, welche Anforderungen an eine Schule zu stellen waren, wodurch es zu einer Spaltung zwi- schen allgemeinen und (subventionierten) gewerblichen Fort- bildungsschulen kam, in die auch die Zeichenschulen aufgin- gen.

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Weitere Vorstösse führten am 15.4.1891 zu einem Bundesbe- Schluss Über die Förderung der kommerziellen Bildung, der eine Subventionierung von Handelsschulen (Vollzeitschulen zur Vorbereitung auf eine kaufmännische Lehre oder eine Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter), handelswissen- schaftlichen Abteilungen der Hochschulen, kaufmännischen Fortbildungsschulen, Lehrabschlussprüfungen und anderen Massnahmen zur Förderung der kommerziellen Bildung erlaubte. Am 22.12.1893 folgte ein ähnlicher Beschluss Über die land- wirtschaftliche Bildung, am 20.12.1895 ein solcher Über Hauswirtschaft und die berufliche Ausbildung des weiblichen Geschlechts.

1885 wurden 86 Anstalten mit Fr. 152 0 4 1 subventioniert, 1900 250 Anstalten mit Fr. 8 3 1 999. Bis 1922 stiegen die Bundesbeiträge auf 2,8 Millionen für die gewerbliche und in- dustrielle Berufsbildung, auf 2,4 Millionen für die kauf- männische und auf 1,2 Millionen für die hauswirtschaftliche und berufliche Ausbildung des weiblichen Geschlechts (Eidg. Arbeitsamt 1 9 2 4 ) .

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Die gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen anfangs des 20. Jahrhunderts

Die aus allgemeinen Fortbildungsschulen und Zeichenschulen (vgl. Kapitel 1 . 4 ) entstandenen gewerblichen Fortbildungs- schulen standen vorerst Jugendlichen und Erwachsenen offen, unabhängig ob sie einen Lehrvertrag unterzeichnet hatten oder als Erwerbstätige arbeiteten. Vorerst konnten die SchÜ- ler ihren Unterricht frei aus dem Angebot der Schule zusam- menstellen. Später setzte sich immer mehr der Besuch nach einem festen Facherprogram durch. Der Unterricht fand vor- erst Sonntags oder abends zwischen 1 9 und 2 1 Uhr statt und wurde nach einem 11- bis 12-stündigen Arbeitstag besucht. Später wurde der Abendunterricht auf die Zeit zwischen 17 und 1 9 Uhr vorverlegt. Der Uebergang zum Tagesunterricht ging schleppend vonstatten. Noch 1922 unterrichteten 7 der 359 gewerblichen Fortbildungsschulen an Sonntagen (Eidg. Arbeitsamt 1924,62) . Hauptfach war bis weit in unser Jahr- hundert hinein das Zeichnen (geometrisches, projektives und Freihandzeichnen, technisches Zeichnen) nach Vorlagen.

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Schreiben, Rechnen und Vaterlandskunde. Nach und nach wurde der Unterricht zudem mit Fächern erweitert, die für die be- rufliche Tätigkeit der Schüler von Bedeutung waren, 2.B. Belehrungen Über Obstbau und Viehzucht für angehende Landwirte, Zeichnen für gewerbliche sowie Korrespondenz und Buchhaltung für kaufmännische Lehrlinge.

Als Alternative zur Ausbildung in der Meisterlehre bzw. als Fortbildungseinrichtung entstanden - im Gegensatz zu heute ohne strenge begriffliche Unterscheidung - in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verschiedene Fachschulen, so zum Beispiel anfangs der 80er Jahre die Webschule in Wattwil und die Seidenwebschule in Zürich. Das erste Technikum wurde 1874 in Winterthur gegründet, gefolgt ab 1890 von Techniken in Biel, Burgdorf und Fribourg. "Als höchste gewerbliche Fachschule" (Eidg. Arbeitsamt 1924,8) entstand 1855 das Eidgenössische Polytechnikum in Zürich kurz nach der Ecole d'Ingenieurs an der kantonalen Universität in Lausanne.

In manchen Ländern, 2.B. in Frankreich, England, Oesterreich Württemberg, bestanden im 19. Jahrhundert zentrale Anstalten zur Förderung des Gewerbes. In "offenen Zeichnungssälen", Beratungsstellen, Sammlungen und Bibliotheken konnten sich die Handwerker Rat und Anregung holen. Neue Techniken und industrielle Gegenstände wurden vorgestellt und erklärt, so z.B. Erzeugnisse der aufstrebenden Elektrotechnik.

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Diese Art der Gewerbeförderung wurde auch in der Schweiz geprüft und führte zur Gründung regionaler "Gewerbemuseen" , 2.B. 1862 in Lausanne, 1868 in Bern, 1875 in Zürich und Winterthur, 1878 in St. Gallen, 1880 in Freiburg usw. Ab 1884 subventionierte der Bund diese Museen als Anstalten zur Förderung der gewerblichen Bildung. Sie sollten Weiterbil- dungsstätten für Gesellen, Meister und nicht zuletzt für Berufsschullehrer darstellen. Die Erwartungen, die an sie geknüpft worden waren, erfüllten sich aber nur teilweise. So wandelten sie sich im Laufe des 20. Jahrhunderts durchwegs

.- zu Kunstgewerbemuseen oder Trägern der beruflichen Ausbil- dung Jugendlicher.

Die Beratung als Mittel der Gewerbeförderung trat in ihrer Bedeutung ebenfalls zurück, hingegen bekam sie ab 1945 ent- scheidende Bedeutung in der landwirtschaftlichen Berufs- bildung.

Erste Bundesbeschlüsse

1882 forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, eine Unter- suchung Über die Lage derjenigen Industrien und Gewerbe zu veranstalten, "welche sich Über die Handelsverträge beschwe- ren, um zu prüfen, in welchem Masse zur Hebung dieser Indu- strien und des Handwerkes beigetragen werden könnte, sei es durch die Umarbeitung des Zolltarifs, sei es durch die Un- terstützung von Handwerker- und Kunstgewerbeschulen, sei es durch andere Mittel. II

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1928 Übernahm die Abteilung für Industrie und Gewerbe des Bundes die Durchführung dieser Kurse, die sich recht konti- nuierlich entwickelten. 1943 führte das BIGA Jahreskurse zur Ausbildung hauptamtlicher Gewerbelehrer für die geschäfts- kundlichen Fächer ein, während die zweite Lehrerkategorie an gewerblichen Schulen, die berufskundlichen Lehrer, bis 1972 berufsbegleitend durch den Besuch von sog. Methodik-Kursen ausgebildet wurden.

1972 wurde das Schweizerische Institut für Berufspädagogik ( S I B P ) gegründet. Es bildet in Bern, Lausanne und im Tessin allgemeinbildende und berufskundliche Lehrer für gewerblich- industrielle Berufsschulen aus und soll sich gemäss Bundes- ratsbeschluss vom 17. Mai 1972 u.a. der berufspädagogischen Forschung annehmen, eine schweizerische Dokumentationsstelle für den beruflichen Unterricht aufbauen und weitere Aufgaben zur Förderung der Berufsbildung Übernehmen.

Einen ganz andern Weg ging die Ausbildung der Lehrer von Handels- und kaufmännischen Fortbildungsschulen: Als Lehrer für Handelsfächer amteten im 19. Jahrhundert Autodidakten. Seit 1887 gab es in einzelnen Kantonen amtliche Prüfungen zur Erlangung der Berechtigung zum Unterricht an den Han- delsschulen. Als anfangs des 20. Jahrhunderts handelswissen- schaftliche Abteilungen an verschiedenen Hochschulen einge- richtet wurden, nahmen einige davon auch die Handelslehrer- ausbildung in ihr Programm auf. In manchen Fächern unter- richteten aber nach wie vor Praktiker und Lehrer anderer Schulstufen.

Bereits die ersten Absolventen der Winterthurer Kurse grün- deten 1885 den "Verein von Lehrern an gewerblichen Fortbil- dungsschulen" , der sich heute "Schweizerischer Verband für beruflichen Unterricht" nennt. Die Handelslehrer schlossen sich 1898 zum Schweizerischen Handelslehrerverein zusammen, der mit Unterstützung des Bundes und des Schweizerischen kaufmännischen Vereins ab 1906 Ferienkurse zur Fortbildung der Lehrer durchführte.

Kantonale Lehrlingsgesetze und das erste Bundesgesetz

Die zwischen 1884 und 1895 erlassenen Bundesbeschlüsse zur beruflichen Bildung gestatteten dem Bund eine finanzielle Förderung der Fortbildungsschulen und weiterer Einrichtun- gen. Hingegen fehlte eine Grundlage in der Verfassung zur Regelung der Berufsbildung.

Diese Lücke füllten vorerst kantonale Gesetze. Die ersten (1890 NE, 1892 GE, 1895 FR, 1896 VD) waren eigentliche Lehrlingsschutzgesetze. Erst die nach der Jahrhundertwende entstandenen Erlasse in den deutschschweizerischen Kantonen (2.B. ZH und BS 1906) zielten in erster Linie auf die Hebung der beruflichen Ausbildung der Lehrlinge.

1908 wurde die Bundesverfassung durch Art 34ter ergänzt. Dieser bildet die Grundlage tür eine Über die finanzielle

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Unterstützung der Berufsbildung (vgl. Kapitel 1.5) hinausge- hende Förderung des Gewerbes durch den Bund. Aufgrund dieser Verfassungsnorm sollten drei Gesetze geschaffen werden, eines Über den Schutz des Gewerbes, ein zweites Über den Schutz der Arbeitnehmer im Gewerbe und eines Über die beruf- liche Ausbildung.

Zum Gesetz Über die berufliche Ausbildung arbeiteten 1911 der Schweizerische Arbeiterbund und 1918 der Schweizerische Ge- werbeverband je einen Vorschlag aus. Darauf aufbauend ver- öffentlichte das eidgenössische Arbeitsamt 1924 einen eige- nen Entwurf, dessen Überarbeitete Fassung 1928 der Bundes- versammlung zugeleitet und ohne grosse Aenderungen am 26. Juni 1930 gutgeheissen wurde. Es regelte die berufliche Bil- dung in Handel und Verkehr sowie in Handwerk und Industrie, im Gastgewerbe und der Heimarbeit. Im Zentrum stand die be- rufliche Ausbildung, umfassend die 'Berufslehre' (praktische Ausbildung) und die 'Berufsbildung' (Unterricht an der Berufsschule). Bestimmungen zum Schutz des Lehrlings, bei- spielsweise bezüglich Nachtarbeit und Arbeitszeit, waren

I .- nicht enthalten. Sie sollten in einem Arbeiterschutzgesetz geregelt werden, um Gültigkeit für alle Jugendlichen zu erhalten.

Bei der Revision des Obligationenrechts (OR) von 1911 wurden erstmals Hinweise auf Gültigkeitserfordernisse des Lehrver- trags und die Erklärung aufgenommen, dass die Regeln des Dienstvertrags auf den Lehrvertrag anwendbar seien. Im Zu- sammenhang mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes 1963 wurden auch die Bestimmungen Über den Lehrvertrag im OR re- vidiert. Art. 362a OR bestimmte: "Durch den Lehrvertrag ver- pflichtet sich der Lehrmeister, den Lehrling für einen be- stimmten Beruf fachgemäss auszubilden." Heute ist der Lehr- vertrag im OR deutlich als zweiseitiges Rechtsgeschäft mit Umschreibung von Leistung und Gegenleistung definiert: Neben der Leistung des Lehrmeisters besteht der Lehrvertrag im Leistungsversprechen des Lehrlings auf Arbeit zum Ausbil- dungszweck im Dienste des Lehrmeisters (Art. 344 OR).

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Entwicklung der bäuerlichen Berufsbildung

Die ersten Ansatze für die Einführung einer landwirtschaft- lichen Berufsbildung reichen ins 18. Jahrhundert zurück. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es je- doch zur Gründung von eigentlichen Ackerbauschulen mit einem geordneten Unterrichtsbetrieb von längerer Dauer. Das 1893 erlassene Bundesgesetz betreffend die Förderung der Land- wirtschaft sieht bereits die Unterstützung des landwirt- schaftlichen Bildungswesens und der Versuchsanstalten durch Bundesbeiträge vor, wie es 1883 von der Gesellschaft Schwei- zerischer Landwirte verlangt worden war. Die Reglementierung der praktischen Ausbildung des Landwirts erfolgte jedoch erst 1931 durch ein vom Schweizerischen Landwirtschaftlichen Verein ausgearbeitetes und vom Bund genehmigtes Reglement Über die bäuerliche Berufslehre. 1943 wurde a l s Ergänzung dazu die BerufsprÜfung (heute Fähigkeitsprüfung) und 1945 die Meisterprüfung organisiert. Erst die Verankerung im

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tung eines gesunden Bauernstandes sowie die dazu vom Bundesrat erlassene Verordnung vom 25. Juni 1975 Über die landwirtschaftliche Berufsbildung ermöglichten die heutige Breitenwirkung.

Lehrlingspatronate und Berufsberatung

Zur Förderung der arbeitenden Jugend, insbesondere zur Unte. Stützung von Lehrlingen und zur Förderung der beruflichen Ausbildung entstanden ab 1894 "Lehrlingspatronate". Sie sollten "alle diejenigen Aufgaben praktisch lösen, welche die berufliche und moralische Tüchtigkeit des künftigen Gewerbestandes zu heben geeignet sind", wie es in einem ge- meinsamen Aufruf des Schweizerischen Gewerbevereins und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft heisst (zit. nach Giesker, 1952). Manche Patronatsvereine teilten einem neuen Lehrling einen Betreuer zu, der den Kontakt zum Lehr- ling, seinen Eltern und dem Lehrmeister aufnahm, um wenn nö-

+-- tig helfend und schlichtend eingreifen zu können. Andere Vereine konzentrierten sich auf die Vermittlung von Lehr- stellen, wozu der 1902 gegründete "Verband der Schweize- rischen Patronate" ein "Bulletin de placement des apprentis" herausgab.

Zu den Au beratung, anerkannt

fgaben der Patronate gehörte bald auch die Berufs- deren Bedeutung nach dem 1. Weltkrieg allgemein wurde. Die Lehrstellenvermittlungen und Berufsbe-

ratungsstellen wurden oft von Vereinen gegründet und später von der Öffentlichen Hand Übernommen. Der Verband änderte seinen Namen in "Schweizerischer Verband für Berufsberatung." Anstelle des "Bulletins" gibt er seit 1922 ein Fachorgan "Berufsberatung und Berufsbildung" ohne Lehrstelleninserate heraus. Allerdings blieb der Lehrstellennachweis noch lange eine wichtige Aufgabe der Berufsberater (1950 noch 20'000 Vermittlungen) und erhielt in den siebziger Jahren neue Bedeutung.

Die Berufsberatung wurde bis nach dem 2. Weltkrieg vorwiegend nebenamtlich ausgeübt. 1950 sind nur 13% der 313 Berufsbera- ter vollamtlich tätig (1980 808 der 596 Berater). Ihr Wirken wurde in den ersten Jahrzehnten volkswirtschaftlich-gesell- schaftlich begründet: Sie sollten "die Berufskraft des Volkes ... stärken" (E. Jucker, zit. in Heiniger 1981, 5). Nach dem 2. Weltkrieg stand dann die Unterstützung der Jugendlichen "bei der Wahl eines ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Berufes" im Zentrum, wobei aber u.a. ''auf den Bedarf an Arbeitskräften'' Rücksicht zu nehmen war, damit "jeder Mensch aus seiner Arbeit das Maximum an Befriedigung ziehen und die maximale Ausnützung der Produk- tivkräfte sichergestellt werden kann." (Umschreibung durch den Verband 1949, zit. in Heiniger, 1981, 6). Später trat der individual-pädagogische Aspekt in den Vordergrund, und gemäss Berufsbildungsgesetz von 1978 hat die Berufsberatung den Auftrag, Jugendlichen und Erwachsenen bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Lauf- bahn zu helfen. Die Beratung richtet sich somit nun auch an Erwachsene, die Berufwahl wird nicht mehr als einmaliger Akt, sondern als längerdauernder Prozess verstanden.

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Ab 1900 wurden zusätzlich Kurse in Materialkunde, Chemie und Mechanik sowie Buchhaltung ins Programm aufgenommen, im Sin- ne der allgemeinen Fortbildungsschule und zur Vorbereitung auf die pädagogische Rekrutenprüfung bald auch Rechnen, Korrespondenz und Vaterlandskunde.

Die meisten Lehrmittel waren vorerst ausländischer Herkunft. Das Pestalozzianum Zürich und das Gewerbemuseum Freiburg führten Lehrmittelsammlungen, eine Aufgabe, die heute dem Schweizerischen Institut für Berufspädagogik in Bern Über- tragen ist (vgl. Kapitel 1.7).

Auch der Unterricht an den kaufmännischen Fortbildungsschu- len fand vorerst abends statt. Spezielle Klassen für Lehr- E g e mit Unterricht an Vor- oder Nachmittagen gab es ab 1896 in Bern und ab 1898 in Zürich. Die Zahl der Tagesklas- sen und der Besuch des Unterrichts nahmen aber erst zu, als die kantonalen Lehrlingsgesetze ihn für obligatorisch er- klärten. 1903 fand der Unterricht in der deutschen Schweiz etwa für ein Drittel der Schüler tagsüber statt, 1913 für die Hälfte. In der Westschweiz wurde noch lange mehrheitlich abends unterrichtet.

Um Berufs- und Jahrgangsklassen bilden zu können, wurden in den zwanziger Jahren erstmals kleine Schulen geschlossen und die Lehrlinge, die nun aufgrund kantonaler Gesetze in den meisten Kantonen zu einem Berufsschulbesuch verpflichtet waren, in grösseren Schulen zusammengefasst. Mit dem allge- meinen Uebergang zum Tagesunterricht war nun vermehrt die Anstellung hauptamtlicher Lehrer möglich. Nachdem anfangs vor allem Volksschullehrer unterrichtet hatten, wurde der berufliche und der Zeichenunterricht nach und nach Techni- kern und Meistern Übertragen.

Nach dem Ersten Weltkrieg war der Besuch der Fortbildungs- schule fast Überall obligatorisch, sofern sich eine solche in erreichbarer Nähe befand. Je nach Kanton, waren die Lehrmeister verpflichtet, den Lehrlingen für den Besuch der

c Schule 3 bis 6 Stunden bezahlten Urlaub pro Woche zu geben. Mit dem 1930 verabschiedeten ersten Bundesgesetz Über die Berufsbildung wurden - wenigstens auf dem Papier - Überall mindestens 5 Stunden Unterricht eingeführt, die der Arbeits- zeit anzurechnen waren.

Die Berufsschullehrer und ihre Ausbildung

Den Unterricht an gewerblichen Fortbildungsschulen erteilten vorerst Volksschullehrer in ihrer freien Zeit. 1885 richtete das Technikum Winterthur Instruktionskurse ein, die vorerst 4, später 6 Monate dauerten, um hauptamtliche Lehrer heran- zubilden. Kurse für kunstgewerbliches Zeichnen wechselten ab mit solchen für Bau- und Maschinenzeichnen. Mangels Interesse mussten diese Kurse aber nach achtmaliger Durchführung ein- gestellt werden.

Ein zweiter Anlauf bestand in der Durchführung von Ferien- kursen von 2 bis 4 Wochen Dauer ab 1910, vor allem für den geschäftskundlichen und staatsbürgerlichen Unterricht.

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Die Organisation der Berufsberatung wurde vor dem 2. Welt- krieg ausschliesslich durch kantonale Erlasse geregelt, so z.B. in den Kantonen Neuenburg und Waadt ab 1920, im Tessin ab 1925. Nachdem in den Dreissigerjahren erwogen wurde, sie den Arbeitsämtern anzugliedern, wie dies inzwischen bei- spielsweise in der Bundesrepublik möglich war, wurde sie später allgemein in die Nähe der Berufsbildung gerückt. Der Bund subventioniert die Berufsberatung seit 1933.

Das Berufsbildungsgesetz von 1963 trat erstmals auch mate- riell darauf ein, nachdem sich in der Zwischenzeit die Anschauungen Über Aufgaben und Stellung der Berufsberatung konsolidiert hatten.

Berufsbildung in den Krisenjahren und Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg

P Die Verabschiedung des Bundesgesetzes Über die berufliche Ausbildung am 26. Juni 1930 hätte ein Startpunkt für eine rasche Expansion und Verbesserung des beruflichen Bildungs- Wesens sein können. Aber die Einflüsse der beginnenden Wirtschaftskrise waren stärker. Die wirtschaftliche Entwick- lung der Zwischenkriegsperiode war geprägt von besonders wechselhaften Konjunkturschwankungen und einer allgemeinen Stagnation. Die strukturelle Entwicklung der Jahrhundert- wende setzte sich tendenziell auch in diesem Zeitabschnitt fort, wenn auch mit stark verlangsamtem Tempo. Die Zahl der Lehrlinge stagnierte, und auch der Berufsschulunterricht entwickelte sich erst in den Vierzigerjahren.

Unerwartet erreichte dafür ein anderer Zweig der Berufs- bildung eine grosse Verbreitung: Bildungsmassnahmen für Arbeitslose. 1931 fanden erste Kurse zur Heranbilduns von Maurern und Konfektionsschneiderinnen statt. In &esen Tätigkeitsgebieten arbeiteten vorwiegend ausländische

Kurse zur Ueberführung Erwerbsloser in andere Berufe zu för- dern. 1935 wurden u.a. in der alten Spinnerei Hard in Winterthur verschiedene Berufslager eröffnet, ab 1936 in der deutschen und welschen Schweiz 'Winterbildungslager' für junge Kaufleute. Im selben Jahr förderte der Bund 180 Kurse für Arbeitslose mit 6800 Teilnehmern. "Diese Berufskurse verhindern vor allem das Abgleiten des Arbeitslosen vom erlernten Beruf; sie helfen aber auch zugleich mit, unserem Handwerk und unserer Industrie fachgemäss ausgebildete Arbeitskräfte zu sichern" (Bericht des Bundesrates Über seine Geschäftsführung 1941, S. 248).

c- Berufsleute. Im gleichen Jahr wurde der Bund ermächtigt,

Ab 1950 begann eine beispiellose Wachstumsphase der Schweizer Wirtschaft, die mit kleinen Unterbrüchen bis 1973 anhielt. Es gibt zwei Gruppen von Ursachen für diese Wachs- tumsperiode. Die Entwicklung der Nachfrage war weltweit anhaltend und betraf in starkem Masse auch schweizerische Produkte. Im Inland brachte die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte und ihrer Familien eine Vergrösserung der Binnen-Nachfrage, die durch Inflation zusätzlich gesteigert

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wurde. Die Entwicklung des Angebots an schweizerischen Produkten war durch den 2. Weltkrieg nicht unterbrochen wor- den, und das Angebot vergrösserte sich nach 1945 rasch wei- ter. Ein lange Zeit unbegrenzter Anstieg der Zahl der Arbeits- kräfte und technisch-organisatorische Fortschritte erleich- terten diese Entwicklung.

Auch in der Berufsbildung erfolgte nach dem 2. Weltkrieg ein rapides Wachstum, das bis 1964 anhielt. 1929 wurden in der eidgenössischen Betriebszahlung 59'000 Lehrlinge gezählt. Diese Zahl wuchs gemäss Lehrvertragsstatistik des BIGA auf 77'000 im Jahr 1950, 132'000 im Jahr 1964 und 164'400 im Jahr 1980, vgl. Abb. 63.2.

1929 1939 1955 1965 59 ' O00 57 ' O00 88 ' O00 137 'O00

Die Bundesbeiträge stiegen von 9.5 Mio.Fr. 1946 auf 47,l Mio. Fr. 1965 und 253 Mi.o.Fr. 1980. Waren 1944 88 Berufe mit 122

1980 rund 380 (Wettstein, 1977). il- Berufsrichtungen reglementiert, so waren es 1965 350 und

1957 wird eine Revision des "Bundesgesetzes Über die beruf- liche Ausbildung'' in Angriff genommen, da nach Meinung des Bundesrates die starke Entwicklung der Berufsbildung einer neuen gesetzlichen Grundlage bedurfte. Die Begehren der Berufsverbände und weiterer interessierter Kreise nach Neue- rungen hielten sich jedoch in engen Grenzen. Die 1963 von den Räten verabschiedete und 1965 in Kraft gesetzte Fassung bildete trotzdem die Grundlage für eine bedeutende Neuerung wie die Einführungs- und Lehrmeisterkurse sowie die Profes- sionalisiering der Berufsberatung. Die Schulische Seite wur- de aufgewertet, und der Titel des neuen Gesetzes "Bundesge- setz Über die Berufsbildung" deutet auf eine umfassendere Aufgabenstellung der Lehrlingsausbildung hin (vgl. Jörg 1973). Zudem spiegelt es eine beachtliche Entwicklung irn Bereich der Weiterbildung wieder.

Nach dem 1. Weltkrieg sei die berufliche Ausbildung reorga- nisiert worden, nach dem 2. sei es nun an der Zeit, eine planmässige Weiterbildung zu verwirklichen, meinte 1946 der Sektionschef für das berufliche Bildungswesen des BIGA. Er- ster Schritt in dieser Richtung war die Umwandlung verschie- dener Berufslager für Arbeitslose in Weiterbildungsstätten, 2.B. Centre Le Courtil in Rolle für Kaufleute. In den näch- sten Jahren entwickelte sich die berufliche Weiterbildung rasch und vielfältig. So entstanden ab 1962 fachliche Wei- terbildungskurse und Kurse zur Vorbereitung auf die Mei- sterprüfungen. Später folgten eigentliche Kaderschulen, so 1966 das Schweizerische Institut für Unternehmungsschulung im Gewerbe, 1967 das Landwirtschaftliche Technikum Zolli- kofen und 1968 in Zürich die erste ''Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsfachschule". Die Zahl der Prüfungsteilnehmer an den höheren Fachprüfungen verdoppelte sich zwischen 1961 und 1972.

Das 1963 beschlossene Berufsbildungsgesetz ermöglichte eine stärkere Förderung der Weiterbildung und brachte die Umbe- nennung der Techniken in 'Höhere Technische Lehranstalten', deren Absolventen sich nun 'Ingenieur-Techniker HTL' nennen konnten.

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Berufsbildung im Umbruch?

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Ab 1955 wiesen der Bund und massgebende Kreise der Arbeit- geber- und Arbeitnehmerschaft auf das im internationalen Vergleich ungenügende Bildungsniveau der Schweizer hin. Zu Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sei vor allem der Nachwuchs an Ingenieuren und Technikern zu för- dern. Zu diesem Zweck wurden die Bildungspropaganda ver- stärkt, neue Stipendienmöglichkeiten geschaffen und Schulen zum Nachholen der Maturität eingerichtet.

Der Appell, das Bildungsniveau generell zu heben, wurde of- fenbar befolgt, stellten doch die Berufsschullehrer bald fest, dass vermehrt schwächere Jugendliche in eine Berufs- lehre traten und dadurch die Aufgabe der Lehrkräfte schwie- riger wurde. "Das letzte Aufgebot, der letzte Rest im Sieb ist noch willkommen" (SBGU 1968, 50).

Auch die wirtschaftliche Entwicklung wurde zunehmend proble- matisch. Gegen Ende der von 1945 bis 1973 dauernden Wachs- tumsperiode wurde eine ganze Reihe von Schwierigkeiten sichtbar, die in unterschiedlicher Weise zur Rezession von 1974 - 1976 beitrugen. Als Beispiele seien genannt: die Entwicklung der internationalen Wirtschaftslage, Umweltpro- bleme infolge starken Wirtschaftwachstums, wirtschaftliche und politische Probleme als Folge der Einwanderung, Infla- tions- und Währungsprobleme, Probleme der öffentlichen Finanzen.

1966 nahm zum ersten Mal seit 1941 die Zahl der Lehrlinge ab, offenbar weil vermehrt Jugendliche in eine Mittelschule eintraten. Zudem schlugen die Mittelschullehrer einen neuen Bildungsweg neben Berufslehre und Gymnasium vor, die "Schule für mittleres Kader", später als Diplommittelschule verwirklicht.

Die Vertreter der klassischen Berufsbildung waren aufgerufen, diese Herausforderungen zu parieren. Eine Eidg. Expertenkom- mission sollte "die Berufslehre durch verschiedene Massnah- men wieder attraktiver machen, damit sie als echte Alterna- tive zum Besuch der Mittelschulen gelten kann" (Schlussbe- richt, 1972, S. 1). Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Schulen und Aemtern stellte eine Dreiteilung des "Einheits- topfes Berufslehre" in eine Anlehre oder Kurzlehre, eine Normallehre mit ein bis zwei Tagen Unterricht und eine Lehre mit Berufsmittelschule zur Diskussion (SBGU 1970, S.245). 1970 trat der SVGU mit einer grossen Tagung unter dem Titel "Berufsbildung im Umbruch" an die Oeffentlichkeit. Es sei "zu lange für zu viele zu wenig getan" worden, deshalb sei nun die Berufsbildung "durch Sofortmassnahmen zu verbessern sowie durch mittelfristige und langfristige Pläne auf die Erfordernisse der Zukunft auszurichten". (SBGU 1970 8/9). Die Schweizerische Gewerbeverband, der in der Berufsbil- dungspolitik der letzten Jahrzehnte als eher bewahrende Kraft einzuschätzen ist, verabschiedete 1970 einen 'Berufs- bildungsbericht' , der unter anderem obligatorische Überbe- triebliche Ausbildungskurse von mindestens 3 Wochen Dauer pro Lehrjahr, "prospektive Berufsanalysen" und eine "Auswei- tung des Schulunterrichts, tendenziell in allgemeinbildender

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Richtung" verlangte (Gewerbliche Rundschau 4/1970) Der Schweizerische Gewerkschaftsbund forderte kurzfristig eine Ausdehnung des schulischen Unterrichts auf 1% Tage zur Er- weiterung des allgemeinbildenden Unterrichts und eine stren- gere Ueberwachung der Lehrbetriebe. Längerfristig sollte u.a. die Grundbildung in Lehrwerkstätten verlegt werden.

Aber nicht nur die "Experten" diskutierten vermehrt Über die Berufsbildung. Im Anschluss an die Studentenunruhen ab 1968 wurden auch die Lehrlinge selbstbewusster und begannen sich zusammenzuschliessen. Ein "Aktionskomitee der Radio- Elektriker-Lehrlinge", später "Hydra" genannt, veröffentlichte ein Dossier Über Missstände im Lehrlingswesen Basels, das in der Oeffentlichkeit ausführlich diskutiert wurde. Zürcher Lehrlinge gründeten eine Gewerkschaft.

1972 legte die eingangs erwähnte "Kommission GrÜbel" (nach dem Vorsitzenden und damaligen Direktor des BIGA) ihren Schlussbericht vor, der eine grosse Zahl von Reformen vor- schlug, ohne aber am Prinzip der Betriebslehre zu rütteln. Während der Lehre sollte durch mehrere EinfÜhrungskurse in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten die praktische Ausbil- dung verbessert werden. Der Berufsschulunterricht sollte auf 1% Tage erweitert werden bei Einhaltung der Aufteilung All- gemeinbildung zu Berufsbildung im Verhältnis 3 zu 5. Einige Verbesserungen konnten Über Aenderungen der Verordnung kurz- fristig verwirklicht werden. Weiter wurde eine Revision des erst 10 Jahre alten Berufsbildungsgesetzes in Angriff genom- men. Aber im Laufe der Vernehmlassungen und Debatten blieben verschiedene Reformen auf der Strecke. Inzwischen hatte sich zudem die wirtschaftliche Lage grundlegend geändert. 1974 sprach man erstmals seit 15 oder 20 Jahren wieder von einem möglichen Mangel an Lehrstellen, 1975 wurden zur besseren Ausschöpfung des Angebots und zur Vermeidung von Panik Lehr- stellen-Nachweise eingerichtet. Arbeitgeberverbände und Behörden richteten Appelle an die Lehrmeister, die Zahl der Lehrstellen wenn möglich zu erhöhen.

Das am 19. April 1978 verabschiedete und nach einem vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund ergriffenen Referendum vom Schweizer Volk mit 903'000 'ja' zu 707'000 'nein' akzeptierte Berufsbildungsgesetz enthält zwar eine beachtliche Zahl von Reformen von einiger Bedeutung, vgl. Abschnitt 3.2

Aber wesentliche Postulate aus den frühen Siebzigerjahren blieben unerfüllt, so 2.B. (aus dem Schlussbericht der vom damaligen BIGA-Direktor geleiteten "Kommission GrÜbel" )

- die laufende Anpassung der Ausbildungsreglemente an die Entwicklung

- EinfÜhrungskurs "jedesmal, wenn eine neue berufliche Fertigkeit von einer gewissen Bedeutung zu vermitteln ist"

- regelmässige Besuchstage in den Betrieben und Elternabende in der Schule

- "Statut des Apprentis" - periodische gesundheitliche Kontrollen - 1% Tage Berufsschulunterricht mit allgemeinbildendem und fachlichem Unterricht im Verhältnis 3 zu 5. (Schlussbericht, 1972, S.4ff)

September 1984

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Müllges Udo:

Müllges Udo:

Rindlisbacher Ulrich:

Schlussbericht

Schweingruber Edwin:

Schweizerischer Ge- werbeverein:

Schweizerische Gesell- schaft für Statistik und Volkswirtschaft:

..-.

Schweizerische Gesell- schaft für Statistik und Volkswirtschaft (Hrsg.)

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