Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand...

13
Landschaftserhaltungsver- band Landkreis Waldshut e.V. Gartenstr. 7 (EG) 79761 Waldshut-Tiengen Telefon 07751 86 5711 Telefax 07751 86 5799 [email protected] St.-Nr.: 20001/65461 Dr. Martin Kistler (Vorsitzender) Helmut Kaiser (stellv. Vorsitzender) Rolf Schmidt (stellv. Vorsitzender) SPK Hochrhein Kto.-Nr.: 770 592 36 BLZ: 684 522 90 IBAN: DE 20 6845 2290 0077 0592 36 SWIFT-BIC: SKHRDE6W Infobrief 2017 Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, kaum begonnen steht auch schon wieder das Jahresende vor der Tür. Zeit, zurückzuschau- en und Zeit, um Ihnen anhand unseres Infobriefes einen kurzen Überblick über die geleistete Arbeit des LEV Landkreis Waldshut e.V. im vergangenen Jahr zu geben. Ein ausführlicher Geschäftsbericht wird Ihnen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugesandt. Bitte beachten Sie den Termin der Mitgliederversammlung 2018: Dienstag, 20.03.2018, 19.00 Uhr, im Landratsamt Waldshut, Kreistagssaal, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen. Herzlich bedanken möchten wir uns für die erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Das entgegengebrachte Vertrauen Ihrerseits bestärkt uns in unseren Aufgaben und zeigt, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie schöne Weihnachtsfeiertage und für das neue Jahr alles Gute. Waldshut, den 18.12.2017 Das Geschäftsstellenteam des LEV Landkreis Waldshut e.V. Hansjörg Stoll & Andrea Jahn

Transcript of Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand...

Page 1: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Landschaftserhaltungsver-band Landkreis Waldshut e.V. Gartenstr. 7 (EG) 79761 Waldshut-Tiengen

Telefon 07751 86 5711 Telefax 07751 86 5799 [email protected] St.-Nr.: 20001/65461

Dr. Martin Kistler (Vorsitzender) Helmut Kaiser (stellv. Vorsitzender) Rolf Schmidt (stellv. Vorsitzender)

SPK Hochrhein Kto.-Nr.: 770 592 36 BLZ: 684 522 90

IBAN: DE 20 6845 2290 0077 0592 36 SWIFT-BIC: SKHRDE6W

Infobrief 2017

Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

kaum begonnen steht auch schon wieder das Jahresende vor der Tür. Zeit, zurückzuschau-en und Zeit, um Ihnen anhand unseres Infobriefes einen kurzen Überblick über die geleistete Arbeit des LEV Landkreis Waldshut e.V. im vergangenen Jahr zu geben. Ein ausführlicher Geschäftsbericht wird Ihnen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugesandt. Bitte beachten Sie den Termin der Mitgliederversammlung 2018:

Dienstag, 20.03.2018, 19.00 Uhr, im Landratsamt Waldshut, Kreistagssaal, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen.

Herzlich bedanken möchten wir uns für die erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Das entgegengebrachte Vertrauen Ihrerseits bestärkt uns in unseren Aufgaben und zeigt, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie schöne Weihnachtsfeiertage und für das neue Jahr alles Gute.

Waldshut, den 18.12.2017

Das Geschäftsstellenteam des LEV Landkreis Waldshut e.V.

Hansjörg Stoll & Andrea Jahn

Page 2: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Infobrief 2017

Seite 2

Inhaltsübersicht

1. Aktueller Mitgliederstand

2. Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

3. Termine 2017 (Verein & Geschäftsstelle)

4. Natura 2000 & Grünlandtag

5. Offenlandbiotop-Kartierung 2018

6. Ausblick 2018

Anlage 1 – Bildergalerie

Anlage 2 – Flyer Offenland-Biotopkartierung der LUBW

Page 3: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Infobrief 2017

Seite 3

1. Aktueller Mitgliederstand

Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und elf weitere Mitglieder.

Die Gemeinde Eggingen hat in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2017 beschlossen, dem LEV zum 01.01.2018 als Mitglied beizutreten.

Abb. 1: Mitgliedsgemeinden im LEV Landkreis Waldshut e. V. (Stand: 11/2017)

Die weiteren Mitglieder sind:

Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft, Bioland BW, BLHV, BUND Kreisverband Waldshut, Kreisjägervereinigung, Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., LNV BW e.V., NABU Görwihl, Naturpark Südschwarzwald, Schwarzwaldverein sowie eine Privat-person.

Page 4: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Infobrief 2017

Seite 4

2. Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

2.1. Vertragsnaturschutz (LPR Teil A)

Die Umsetzung des Vertragsnaturschutzes nach der LPR (Teil A) bzw. des Grünlandpro-gramms des Landkreises Waldshut hat nach wie vor einen großen Stellenwert in der tägli-chen Arbeit des LEV. Inzwischen werden über 1.350 Hektar ökologisch hochwertige Flächen durch den LEV betreut. So kommen jährlich Mittel von mehr als 800.000 € den Landwirten und Ehrenamtlichen der Naturschutzgruppen im Landkreis zu Gute. Im Vertragsnaturschutz teilen sich derzeit das Land Baden-Württemberg und die EU die Finanzierung zu jeweils gleichen Teilen.

In enger Abstimmung und guter Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde und dem Landwirtschaftsamt werden die Änderungs-, Folge- und Neuverträge durch den LEV unter-schriftsreif fertig gestellt.

Neuverträge 2017

Nachdem aufgrund der hohen Arbeitsbelastung mit dem Folgevertragswerk für 2016 keine Neuverträge abgeschlossen wurden, stand für das Jahr 2017 eine größere Liste mit potenti-ellen Vertragsflächen zur Bearbeitung an. Im Winter und Frühjahr 2017 erfolgten die Ge-spräche mit Vertragsnehmern und die Ausarbeitung der einzelnen Verträge. Insgesamt konnten so über 120 Hektar mittels Vertragsnaturschutz für die nächsten Jahre gesichert werden.

2.2. Arten- und Biotopschutz (LPR Teil B)

Der LEV baut seine Arbeit im Bereich des Arten- und Biotopschutzes (Teil B der LPR) auch im Geschäftsjahr 2017 weiter aus. Insgesamt standen dem LEV Landesmittel in Höhe von ca. 65.000 € zur Verfügung, die vollständig aufgebraucht wurden.

Die Schwerpunkte wurden in folgende Maßnahmen gelegt:

Erstmaßnahmen zur Wiederherstellung von Nasswiesenbiotopen und Magerrasen

Enthurstung (zur Entwicklung von z.B. Artenreichen Borstgrasrasen)

Adlerfarnbekämpfung

Lupinenbekämpfung

Bei Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes liegt ein maximal einjähriger Direktauftrag zugrunde. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Enthurstungen oder eine Erstpflege bei lang-jährigen Bracheflächen. Bei Bedarf kann ein weiterer Auftrag im Folgejahr vergeben werden. Nach Möglichkeit werden die Flächen allerdings nach erfolgter Erstpflege in LPR A (5 Jah-res-Vertrag) überführt, sobald eine jährlich gleichbleibende Bewirtschaftung möglich ist.

Wie schon im Jahr 2016 kam es aufgrund knapper Haushaltsmittel zu einer Kürzung der be-antragten Mittel. So wurden diese für den Landkreis Waldshut um ca. 40 % reduziert, den-noch muss betont werden, dass es gegenüber dem Vorjahr eine Mittelsteigerung von ca. 15.000 € gegeben hat.

Da aber bereits im Vorjahr Maßnahmen geschoben werden mussten, konnten auch in 2017 nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftig wei-tere Gelder zur Verfügung stehen, um die geplanten Maßnahmen sukzessive umzusetzen.

Page 5: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Infobrief 2017

Seite 5

3. Termine 2017 (Verein & Geschäftsstelle)

Vereinstermine 2017

Termine und Schulungen der Geschäftsstelle 2017

Eine Auswahl der wahrgenommenen Termine und Schulungen der Geschäftsstelle im Jahr 2017 soll Ihnen einen Überblick über die Tätigkeiten des LEV geben:

Donaueschingen 06.02. Interner Erfahrungsaustausch der LEV im Regie-rungsbezirk Freiburg

Waldshut 07.02. Sprengeltreffen „FFH-Mähwiesen“, Einladung durch die Naturschutzbehörde

Waldshut 07.02. Ausstellungseröffnung „und wenn der Wolf kommt? Alte Mythen und neue Erfahrungen“,

Einladung durch das Kreisforstamt und die Spar-kasse Hochrhein

Feldberg 02.03. Naturpark Südschwarzwald, Naturpark Arbeitsgruppe (AG) Landwirtschaft,

Themenschwerpunkt: Aktuelles aus dem Naturpark, Arbeitsprogramm der Naturpark-AG 2017, Investiti-onsförderungen nach LPR Teil D1 u. D3

Tiengen 07.03. Landesnaturschutzverband Arbeitskreis (LNV AK) Waldshut, Tätigkeitsbericht des LEV

Schönau 13.03. Biosphärengebiet Schwarzwald,

Veranstaltung der Säule Naturschutz

Schwäbisch Gmünd 16.+17.05. Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL),

Fortbildung Natura 2000, Grundlagen

Schwäbisch Gmünd 22.05. LEL,

Fortbildung zur LPR

Bad Säckingen 26.05. LEV, Untere Naturschutzbehörde (UNB) und Land-wirtschaftsamt (LWA) Waldshut,

FFH Info-Nachmittag

Aulendorf 20.+21.06. LEL/LAZBW, Fortbildung Natura 2000 Vertiefung,

Bewirtschaftung von Mooren und Riedwiesen

Waldshut 07.02. Vorstandssitzung

Ühlingen 28.03. Mitgliederversammlung

St. Blasien 27.06. Gemeinsame Vorstands- und Fachbeiratssit-zung mit Schwerpunktthema FFH und Weid-feldbewirtschaftung

Page 6: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Infobrief 2017

Seite 6

Bernau 21.06. Bio-Weiderind e.V. + Naturland mit LAZBW Aulen-dorf, „Rindermast auf extensivem Grünland“

Freiburg 14.07. RP Freiburg, Sommerempfang zum Thema „Land-wirtschaft und Naturschutz“

Höchenschwand 17.07. Landkreis Waldshut, Forst BW u. Gemeinde Höchenschwand,

Einweihung von Wolfspfad und Wolfshütte

Sulz am Neckar 18.+19.07. LEL in Zusammenarbeit mit LEV Landkreis Rottweil und dem Landschaftsentwicklungsverband Mittlerer Schwarzwald e.V.,

Jahrestreffen der LEV BW in Sulz am Neckar

Schönau 19.09. Geschäftsstelle des Biosphärengebiets, gemeinsa-me Besprechung des RP Freiburg mit den Unteren Naturschutzbehörden, den Unteren Landwirt-schaftsbehörden und den LEV,

Hauptthemen: Vorstellung der Arbeit des Biosphä-rengebietes, Managementpläne, Mähwiesen, Brut-toflächenproblematik, Exkursion auf einen Weid-berg bei Schönau

Markdorf 21.09. Landschaftspflegetag Baden-Württemberg,

Themen: Natura 2000, Dialog Landwirtschaft u. Naturschutz, Umsetzung Artenschutzprogramm, Exkursion (Streuobstwiesen u.a.)

Ibach 30.09. Veranstalter Biosphärengebiet Schwarzwald, „Eh-rensache Natur – Freiwillige in Parks“,

Landschaftspflegetag Ibach

Bernau 08.10. Biosphärengebiet Schwarzwald: Biosphären-Fest,

Offizielle Überreichung der UNESCO-Anerkennungsurkunde

Schwäbisch Gmünd 13.10. LEL Schwäbisch Gmünd,

Erfahrungsaustausch zur Zusammenarbeit LEV und Natura 2000-Beauftragten bei der Umsetzung von Natura 2000 Maßnahmen

Waldshut 17.10. UNB, LWA, LEV, Landwirte: Erste Sitzung der Ar-beitsgruppe Landwirtschaft und Naturschutz,

Themen: Situationsbericht, Biotopkartierung 2018, Erwartung der Landwirtschaft an die Mähwiesenbe-ratung im Landkreis

Eggingen 24.10. Gemeinde Eggingen, Vorstellung des LEV im Rah-men der Gemeinderatssitzung

Adelhausen (Landkreis Lörrach)

27.10. Naturpark Südschwarzwald + Forstliche Versuchs- u. Forschungsanstalt BW,

Sitzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe „In-ternationale Wiedervernetzung am Hochrhein“

Page 7: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Infobrief 2017

Seite 7

Tiengen 07.11. LNV AK Waldshut,

kurzer Tätigkeitsbericht 2017

Feldberg 10.11. Naturpark Südschwarzwald,

Projektbericht Wiesenvielfalt

Freiburg 28.11. RP Freiburg, Abt.3 und 5,

Sprengeltreffen „FFH-Mähwiese“ mit BLHV

Feldberg 29.11. Naturpark Südschwarzwald,

Arbeitsgruppe Landwirtschaft

Waldshut 14.12. Besprechung der MaP-Umsetzung im Landkreis mit UNB, RP, Büros BHM und ABL

4. Natura 2000 & Grünlandtag

Natura 2000 ist ein Schutzgebietsnetz aus FFH- und Vogelschutzgebieten. Es wurde zur Sicherung des europäischen Naturerbes von der Europäischen Union aufgebaut. Um diese Gebiete dauerhaft sichern zu können, werden in Baden-Württemberg für jedes Natura 2000-Gebiet Managementpläne erstellt. In ihnen wird der jetzige Erhaltungszustand festgehalten sowie Erhaltungs- u. Entwicklungsziele definiert. Die Umsetzung dieser Pläne ist einer der Arbeitsschwerpunkte des LEV, die sich an den Zielen der MaPs orientiert.

Managementpläne (MaP)

Ende Mai 2017 fand die Auftaktveranstaltung zur Managementplanerstellung „Dinkelberg und Röttler Wald“ mit einem Ortstermin auf dem Dinkelberg (Landkreis Lörrach) statt. Mit den Offenlandkartierungen für den MaP wurde bereits im Frühjahr begonnen. Zusammen mit „Wutachschlucht“ befinden sich damit aktuell zwei Managementpläne in Ausarbeitung.

Bisher noch nicht in Bearbeitung befinden sich die Managementpläne:

FFH-Gebiet 8315-341 „Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht, Steina“

FFH-Gebiet 8216-341 „Blumberger Pforte und Mittlere Wutach“

FFH-Gebiet 8114-311 „Hochschwarzwald um den Feldberg und Bernauer Hochtal“

Die beiden FFH-Gebiete „Hochschwarzwald um den Feldberg“ und „Bernauer Hochtal und Taubenmoos“ wurden zum FFH-Gebiet „Hochschwarzwald um den Feldberg und Bernauer Hochtal“ zusammengefasst und nun in einem gemeinsamen Managementplan bearbeitet.

Der Beginn der Managementplanerstellung wird im Kalenderjahr 2018 sein, da die Manage-mentpläne landesweit bis 2020 fertiggestellt sein müssen.

Der LEV ist mit der Landschaftspflege im gesamten Landkreis aktiv, der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt mit weit über 90 % dennoch in den 14 FFH-Gebieten des Landkreises, wie z.B.:

Hochschwarzwald um den Feldberg und Bernauer Hochtal: ca. 380 ha

Murg zum Hochrhein: ca. 125 ha

Oberer Hotzenwald: ca. 118 ha

Wiesen bei Waldshut: ca. 47 ha

Klettgaurücken: ca. 29 ha

Page 8: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Infobrief 2017

Seite 8

Auch in FFH-Gebieten, für die bisher noch kein Managementplan vorliegt, ist der LEV tätig. Im Gebiet „Hochschwarzwald um den Feldberg und Bernauer Hochtal“ werden so bereits Maßnahmen ergriffen, die die Artenreichen Borstgrasrasen schützen und weiterentwickeln sollen: Adlerfarn- und Lupinenbekämpfung sowie Enthurstungen auf Weidfeldern.

Im Jahr 2017 konnte der LEV Maßnahmen und Pflegeverträge in FFH-Gebieten auf über 80 ha Fläche umsetzen, darunter befanden sich neben Artenreichen Borstgrasrasen z. B. auch Mähwiesen mit ASP-Relevanz oder Pfeifengraswiesen.

Grünlandtag 2017

Zum diesjährigen FFH-Infonachmittag haben der LEV, die Untere Naturschutzbehörde sowie das Landwirtschaftsamt am 26.05.2017 nach Bad Säckingen-Harpolingen eingeladen.

Zur Veranstaltung konnte auch Staatssekretär Dr. Andre Baumann vom Ministerium für Um-welt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg begrüßt werden, der es sich nicht nehmen ließ, während der gesamten Veranstaltung auch zu kritischen Fragen Rede und Antwort zu stehen.

Erfreulich war die große Resonanz mit über 50 Teilnehmern, davon sehr viele Landwirte aus der Umgebung.

Der Schwerpunkt des Infonachmittags lag diesmal auf dem Umgang mit Mähwiesen-Verschlechterungen. Es war der ausdrückliche Wunsch des BLHV auch dieses Thema bei einer öffentlichen Veranstaltung anzusprechen und nicht nur Musterbeispiele zu zeigen. Die-sem Wunsch sind wir gerne nachgekommen.

Abb. 2: Teilnehmer des FFH-Infonachmittags am Rande einer FFH-Mähwiese in Bad Säckingen-Harpolingen mit Staatssekretär Dr. Baumann (Bildmitte)

Page 9: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Infobrief 2017

Seite 9

5. Offenland-Biotopkartierung 2018

Wie bereits unter dem Punkt Natura 2000 erwähnt, werden im kommenden Jahr alle noch ausstehenden FFH-Gebiete kartiert. Neben dieser Managementplanerstellung wird im ge-samten Landkreis Waldshut auch eine flächendeckende Nachkartierung der geschützten §30-Biotope sowie eine Nachkartierung älterer Managementpläne durchgeführt. Die Aus-schreibung für diese Kartierung läuft derzeit bei der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Mes-sungen und Naturschutz Baden-Württemberg). Bei der Kartierung werden nicht nur die Lage und der Zustand aller Offenland-Biotope erfasst, sondern erstmalig auch alle FFH-Mähwiesen außerhalb der FFH-Gebiete kartiert.

Derzeit werden gemeinsam mit der Naturschutzbehörde und dem Landwirtschaftsamt des Landkreises Maßnahmen geplant, möglichst frühzeitig Landbewirtschafter und -eigentümer über die anstehenden Kartierungen zu informieren.

Auf den Termin für die öffentliche Informationsveranstaltung von Seiten der LUBW und des Landkreises möchten wir Sie an dieser Stelle schon hinweisen. Sie findet am 11. Januar 2018 um 14 Uhr im Haus des Gastes in Höchenschwand statt.

Des Weiteren sind noch Informationsveranstaltungen auf der Fläche geplant. Diese werden im Frühjahr/Frühsommer stattfinden, die Termine stehen allerdings noch nicht fest. Bitte ent-nehmen Sie hierfür auch die Informationen aus den Gemeindeblättern.

6. Ausblick 2018

Die Umsetzung von Maßnahmen aus den Managementplänen wird weiterhin ein Schwer-punkt der LEV-Arbeit sein, dabei werden sowohl die „alten“ MaPs wie auch die neu abge-schlossenen berücksichtigt.

Auch im Bereich des Artenschutzprogramms sind einige Maßnahmen und Verträge geplant, die in den kommenden Wochen im Detail mit den Bewirtschaftern besprochen werden. Be-rücksichtigung finden dabei der Herbst-Wiesenspinner (Lemonia dumi), der Skabiosen-Grünwidderchen (Adscita notata) und der Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausi-thous).

Aufgrund der größeren Informationskampagne zur anstehenden Biotopkartierung im Früh-jahr/Frühsommer 2018 verzichtet der LEV auf einen eigenständigen FFH-Infonachmittag. Vorgesehen ist aber, eine praxisnahe Einheit zu diesem Thema in der Fachschulklasse für Nebenerwerbslandwirte durchzuführen, die seit November 2017 für ca. eineinhalb Jahre am Landwirtschaftsamt läuft.

Im Sommer 2018 ist wieder eine gemeinsame Exkursion von Vorstand und Fachbeirat auf Pflegeflächen des Vertragsnaturschutzes geplant.

Der Entwurf des Arbeitsprogramms 2018 wird Ihnen mit der Einladung zur Mitgliederver-sammlung zugeschickt.

Page 10: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Infobrief 2017

Seite 10

Bildergalerie

Hinweis: Alle im Infobrief verwendeten Fotos sind vom LEV.

Abb. 5: Gemeinsame Vorstands- und Fachbeirats-

exkursion über die Weidfelder und Führung durch den Windberghof (St. Blasien)

Abb. 6: Erfassung der Herbst-Wiesenspinner

(Rote Liste 2, stark gefährdet) im FFH-Gebiet „Wiesen bei Waldshut“ durch den Arten-schutzbeauftragten (ASP-Beauftragten) mittels einer Lockfalle (Waldshut-Schmitzingen)

Abb. 3: Vielfältige Kulturlandschaft im Landkreis

Waldshut. Hier der Blick von Bergöschingen auf den Schwarzwald (Hohentengen)

Abb. 4: Herdenschutzhund mit „seiner“ Ziegenher-

de am Windberghof (St. Blasien)

Page 11: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Infobrief 2017

Seite 11

Abb. 7: Der Wiesen-Bocksbart ist eine typische

Art der Mageren Flachland-Mähwiesen (Bad Säckingen)

Abb. 8: Hochmoorgelbling; eine Rote Liste-Art

(RL 2), für die nach dem Artenschutzpro-gramm (ASP) spezielle Pflegemaßnahmen seiner Lebensräume durchgeführt werden (Dachsberg)

Abb. 9: Freistellen eines Weidfeldes

(Bernau)

Abb. 10: Freigestellter Hang zur Entwicklung und

Wiederherstellung eines Magerrasens (Bernau)

Abb. 11: Rotflügelige Schnarrschrecke,

Rote Liste Art konnte auf freigestelltem Weidfeld wieder nachgewiesen werden (Dachsberg)

Abb. 12: Enthurstungsmaßnahme mit boden-

schonendem Gerät (Bernau)

Page 12: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

HerausgeberLUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe www.lubw.baden-wuerttemberg.de

Text und KonzeptionVerena Niegetiet und Astrid Oppelt, LUBW, Karlsruhe

RedaktionChristine Bißdorf und Astrid Oppelt, LUBW, Karlsruhe

Grundlayout und IllustrationenVIVA IDEA Grafik-Design, www.vivaidea.de

GestaltungChristine Bißdorf, LUBW, Karlsruhe

FotografienTitelbild: H. Zelesny M. Witschel (3), C. Wagner (2), G. Albinger

DruckSystemedia GmbH, 75449 Wurmberg, 3., unveränderte Auflage, März 2017

Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume

werden erfasst!

Staatliche NaturschutzverwaltungBaden-Württemberg

UNTERZEILE BEHÖRDE

Das Vorkommen von gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen hat Konsequenzen für Grundstücks-eigentümer und Bewirtschafter. Die rechtlichen Regelungen ergeben sich aus bestehenden Gesetzen. Sie sind unabhängig von der Erhebung wirksam, da die Biotope und FFH- Lebensraumtypen auch ohne Kartierung geschützt sind.

Laut § 30 BNatSchG sind „Handlungen, die zur Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der Biotope führen können, verboten“.

Für die FFH-Lebensraumtypen, somit auch für die FFH-Mähwiesen, gibt es zwei Betrachtungsebenen: In FFH-Gebieten gilt das Verschlechterungsverbot nach

§ 33 BNatSchG. Alle Veränderungen und Störungen, die sich negativ auf FFH-Lebensraumtypen auswirken, sind unzulässig. Das Verschlechterungsverbot gilt auch, wenn keine Förderung nach LPR oder FAKT beantragt wurde. Bei Verlust von FFH-Mähwiesen können mit den unteren Naturschutzbehörden Verträge zur Wiederherstellung abgeschlossen werden. Weiterhin sind bei Vorhaben FFH- Verträglichkeitsprüfungen nach § 34 BNatSchG durchzu-führen.

Außerhalb von FFH-Gebieten stellen ein Umbruch oder sonstige wesentliche Beeinträchtigungen von z. B. FFH- Mähwiesen einen erheblichen Eingriff in Natur und Land-schaft nach § 14 BNatSchG dar. Außerdem kann eine schwere Beeinträchtigung oder Zerstörung von FFH- Mähwiesen dazu führen, dass eine Schädigung von natürlichen Lebens-räumen nach dem Umweltschadensgesetz (i. V. m. § 19 Abs. 1 BNatSchG) vorliegt. Der Ver antwortliche ist für die Durchführung von Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen zuständig.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Informationen über den Daten- und Kartendienst der LUBW kostenlos abrufen. Hier findet man die genaue Lage der naturschutzfachlich bedeut-

samen Lebensräume sowie alle weiteren erfassten Informa-tionen. Abgrenzungen und Daten können auch in Form von Shape-Files für Geografische Informationssysteme oder als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.

udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml

Achtung: geschützt! Informationen im Internet

Die Abgrenzungen der gesetzlich geschützten Biotope und der FFH-Mähwiesen werden einmal pro Jahr in die landwirtschaftlichen Informationssysteme GISELa und FIONA übertragen.

Weitere Informationen zum Thema Biotop-kartierung finden Sie auf der Internetseite der LUBW unter folgender Adresse:

www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/62122/

Page 13: Infobrief 2017 - landkreis-waldshut.de · Infobrief 2017 Seite 3 1. Aktueller Mitgliederstand Momentan hat der LEV 37 Mitglieder, davon 25 Städte und Gemeinden, den Landkreis und

Geschützte Biotope und FFH-Lebensräume

Was?Durch die Offenland-Biotopkartierung werden alle gesetzlich geschütz ten Biotope wie beispielsweise Wacholderheiden, Nasswiesen und Feldhecken im Offenland in Form von Biotop komplexen erfasst. In diesen Komplexen werden die Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen abgeschätzt. Die FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen, werden gesondert erhoben. Dieser Lebens-raum zeichnet sich durch artenreiche, meist blumenbunte und extensiv bewirt schaftete Wiesen aus.

Warum?Die Informationen, die sich aus der Erfassung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensräume ergeben, werden für folgende Bereiche benötigt: FFH-Berichtspflicht Umsetzung des Biotopschutzes

nach § 30 BNatSchG und § 33 NatSchG Eingriffe in Natur und Landschaft Inanspruchnahme von Förderungen nach der Landschafts-

pflegerichtlinie (LPR) oder nach dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)

Erstellung von Biotophilfskonzepten Umsetzung von Biotopverbundsystemen Artenschutzmaßnahmen Ausweisung von Schutzgebieten und für die Erstellung von

Pflegekonzepten

Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes Baden-Württemberg und der Europäischen Union.

Die Offenland-Biotopkartierung liegt seit der Novellierung des Naturschutzgesetz Baden-Württembergs (NatSchG) im Juni 2015 in der Verantwortung der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Das NatSchG sieht eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vor.

Außerdem bildet die europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; kurz FFH-Richtlinie) eine wichtige Grundlage des Naturschutzes.

Im Rahmen der Berichtspflicht zu der FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbrei-tung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen miteinander verknüpft.

Landschafts- und Flächennutzungsplanung Sicherung eines funktionsfähigen Landschaftshaushaltes Grunderwerb naturschutzwichtiger Flächen langfristige Beobachtung der Entwicklung von Natur und

Landschaft wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen

Wie?Grundlage der Kartierung bilden zwei Veröffentlichungen: Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung

Baden-Württemberg Handbuch zur Erstellung von Management-Plänen für die

Natura 2000-Gebiete* in Baden-WürttembergDadurch wird eine einheitliche Vorgehensweise bei der Kartierung gewährleistet.

Die geschützten Biotope und FFH-Mähwiesen werden auf Luftbildern in einem Maßstab von 1:5.000 flurstücksscharf ab-gegrenzt. Zu den jeweiligen Flächen werden Informationen wie beispielsweise die Biotopbeschreibung, Beeinträchtigungen, Bewertung sowie charakteristische und gefährdete Pflanzen-arten, in Ausnahmefällen auch Tierarten, festgehalten.

Die geschützten Biotope und FFH-Lebensräume werden sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten im Offenland kartiert.

Wer?Die Kartierung wird von fachlich qualifizierten Personen kreisweise durchgeführt. Die Kartierer erhalten im Vorfeld entsprechende Schulungen. Darüber hinaus werden sie von einem Betreuungs büro unterstützt, welches bei fachlichen Fragen und Problemfällen zur Verfügung steht, aber auch Kartierergebnisse überprüft.

Im Vorfeld der Kartierung wird die Bevölkerung mithilfe der Gemeindeblätter oder auf andere ortsübliche Weise über die anstehenden Geländearbeiten infor- miert. Außerdem werden zu Beginn der Kartierung Informationsveran-staltungen in Feld und Flur angeboten.

Um die Erhebungen durchzuführen, ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich er-laubt, Grundstücke zu betreten (§ 52 NatSchG).

Betreten erlaubt!

* FFH- und Vogelschutzgebiete