Infopost - RSWVerwenden Sie keine aufwendigen Bildschirm-schoner: Besonders 3D-Bildschirmschoner...

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QuB-Infopost Ausgabe Juni 2016 Seite 1 von 4 Infopost... Ausgabe 2/2016 QuB Infopost Als Teilnehmer am Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB) haben Sie sich zu einer nachhaltigen Betriebsfüh- rung entschieden. Um Sie bei Ihren Bemühungen im betrieblichen Umweltschutz zu unterstützen, informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen durch die QuB Infopost über Änderungen in der Umweltgesetzgebung, neue Entwicklungen und Produkte sowie allgemeine Umweltschutzthemen. Bei der Auswahl der Informationen sind wir bemüht, ein breites Spektrum an interessanten Themen abzudecken. Falls Sie etwas vermissen und gerne darüber informiert werden möch- ten, scheuen Sie sich nicht, uns dies mitzuteilen. Wir sind bestrebt, unsere Infopost Ihren Wünschen entsprechend zu gestalten. Aktuelles zum QuB Neue QuB-Betriebe Als neues Mitglied begrüßen wir im QuB recht herzlich: Pscherer GmbH, Lauf an der Pegnitz Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit dem QuB-System. QuB Jubiläum Zum siebten Mal rezertifiziert (14 Jahre beim QuB) wurde die Firma: Schiffauer GmbH & Co. KG, Kronach Zum sechsten Mal rezertifiziert (12 Jahre beim QuB) wurden die Firmen: Alfred Schweizer GmbH & Co. KG Kunststoff- zerspannung, Seßlach-Gemünda ESD Gebäudedienste GmbH, Mühldorf am Inn Herrmannsdorfer Landwerkstätten Glonn GmbH & Co. KG, Glonn Zum fünften Mal rezertifiziert (10 Jahre beim QuB) wurden die Firmen: Buchauer Holzofenbäckerei GmbH, Pegnitz Phönix Skeljo GmbH, München Richard Völz & Söhne Inh. Wolfgang Marzowka, Hamburg Roppelt Fliesen und Natursteine, Altendorf Zum vierten Mal rezertifiziert (8 Jahre beim QuB) wurden die Firmen: Dorfner menü CSO GmbH & Co. KG, Nürnberg Königsdorfer-Backstube, Inh. Konrad Stelmaszek, Königsdorf mgf Gartenstadt Farmsen Mieter- und Wohnungs- baugenossenschaft eG, Hamburg Die zentrale QuB-Stelle wünscht allen Betrieben weiterhin viel Erfolg mit dem QuB-System und bei der Umsetzung von Umweltmaßnahmen. QuB in Praxis Spartipps im Büro Energie und Bürotechnik Die günstigste und umweltfreundlichste Energie ist immer noch die, die nicht benötigt wird. Oft sind es kleine Ursachen, die aber in der Summe eine Menge Energie fressen. Daher einige Tipps für den Büroalltag: Aktivieren Sie die Energieverwaltung Ihres Rech- ners. Unter Systemsteuerung Ihres Windows-PCs finden Sie den Punkt „Energieoptionen“. Dort kön- nen Sie den Sparmodus als Energiesparplan aus- wählen. Wenn Sie Ihren Schreibtisch länger als 15 Minuten verlassen, versetzen Sie Ihren Computer in den Ruhezustand. Hier können Sie bis zu 70 % der Energie sparen. Einschalten können Sie dies im Start-Menü bei den Ausschaltoptionen. Verwenden Sie keine aufwendigen Bildschirm- schoner: Besonders 3D-Bildschirmschoner brau- chen hohe Rechnerleistungen, was sich bis zu ei- nem 50 % höheren Strombedarf bemerkbar macht. Probieren Sie es einfach aus und geben Sie diese Information auch an Ihre Büromitarbeiter weiter. Bei konsequenter Nutzung können Sie schon erste Ener- gieeinsparungen verzeichnen. QuB-Arbeitskreis in Hallstadt durchgeführt Am 23. Juni 2016 fand der QuB-Arbeitskreis „Effizienz beginnt im Kopf“ in unserem QuB-Betrieb „RWS Steu- erberatungsgesellschaft mbHin Hallstadt statt. Insge- samt informierten sich neunzehn QuBlerzu den The- men „Effizienzsteigerung im Büro – Digital gewonnene Transparenz als optimale Entscheidungsbasisund „Energieeffizienz in der Praxis – Wie wir mit Verstand und Struktur Energie sparen und Kosten reduzieren“. Ich möchte mich herzlich bei Herrn Ruß für die Mög- lichkeit, den QuB-Arbeitskreis in den Räumlichkeiten der RWS Steuerberatungsgesellschaft mbH zu veran- stalten, bedanken. Der kurze Einblick, wie Unterneh- men durch eine gute Datenerfassung Zeit sparen und schnell eine höhere Datentransparenz erhalten, war für die Betriebe sehr interessant. Zudem gilt mein Dank an Herrn Schmitt von der energyconceptplus UG, der uns

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  • QuB-Infopost Ausgabe Juni 2016 Seite 1 von 4

    Infopost... Ausgabe 2/2016

    QuB – Infopost Als Teilnehmer am Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB) haben Sie sich zu einer nachhaltigen Betriebsfüh-rung entschieden. Um Sie bei Ihren Bemühungen im betrieblichen Umweltschutz zu unterstützen, informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen durch die QuB – Infopost über Änderungen in der Umweltgesetzgebung, neue Entwicklungen

    und Produkte sowie allgemeine Umweltschutzthemen. Bei der Auswahl der Informationen sind wir bemüht, ein breites Spektrum an interessanten Themen abzudecken. Falls Sie etwas vermissen und gerne darüber informiert werden möch-ten, scheuen Sie sich nicht, uns dies mitzuteilen. Wir sind bestrebt, unsere Infopost Ihren Wünschen entsprechend zu gestalten.

    Aktuelles zum QuB

    Neue QuB-Betriebe

    Als neues Mitglied begrüßen wir im QuB recht herzlich:

    Pscherer GmbH, Lauf an der Pegnitz Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit dem QuB-System.

    QuB Jubiläum

    Zum siebten Mal rezertifiziert (14 Jahre beim QuB) wurde die Firma:

    Schiffauer GmbH & Co. KG, Kronach Zum sechsten Mal rezertifiziert (12 Jahre beim QuB) wurden die Firmen:

    Alfred Schweizer GmbH & Co. KG – Kunststoff-zerspannung, Seßlach-Gemünda

    ESD Gebäudedienste GmbH, Mühldorf am Inn

    Herrmannsdorfer Landwerkstätten Glonn GmbH & Co. KG, Glonn

    Zum fünften Mal rezertifiziert (10 Jahre beim QuB) wurden die Firmen:

    Buchauer Holzofenbäckerei GmbH, Pegnitz

    Phönix Skeljo GmbH, München

    Richard Völz & Söhne Inh. Wolfgang Marzowka, Hamburg

    Roppelt Fliesen und Natursteine, Altendorf Zum vierten Mal rezertifiziert (8 Jahre beim QuB) wurden die Firmen:

    Dorfner menü CSO GmbH & Co. KG, Nürnberg

    Königsdorfer-Backstube, Inh. Konrad Stelmaszek, Königsdorf

    mgf Gartenstadt Farmsen Mieter- und Wohnungs-baugenossenschaft eG, Hamburg

    Die zentrale QuB-Stelle wünscht allen Betrieben weiterhin viel Erfolg mit dem QuB-System und bei der Umsetzung von Umweltmaßnahmen.

    QuB in Praxis

    Spartipps im Büro – Energie und Bürotechnik

    Die günstigste und umweltfreundlichste Energie ist immer noch die, die nicht benötigt wird. Oft sind es kleine Ursachen, die aber in der Summe eine Menge Energie fressen. Daher einige Tipps für den Büroalltag:

    Aktivieren Sie die Energieverwaltung Ihres Rech-ners. Unter Systemsteuerung Ihres Windows-PCs finden Sie den Punkt „Energieoptionen“. Dort kön-nen Sie den Sparmodus als Energiesparplan aus-wählen.

    Wenn Sie Ihren Schreibtisch länger als 15 Minuten verlassen, versetzen Sie Ihren Computer in den Ruhezustand. Hier können Sie bis zu 70 % der Energie sparen. Einschalten können Sie dies im Start-Menü bei den Ausschaltoptionen.

    Verwenden Sie keine aufwendigen Bildschirm-schoner: Besonders 3D-Bildschirmschoner brau-chen hohe Rechnerleistungen, was sich bis zu ei-nem 50 % höheren Strombedarf bemerkbar macht.

    Probieren Sie es einfach aus und geben Sie diese Information auch an Ihre Büromitarbeiter weiter. Bei konsequenter Nutzung können Sie schon erste Ener-gieeinsparungen verzeichnen.

    QuB-Arbeitskreis in Hallstadt durchgeführt

    Am 23. Juni 2016 fand der QuB-Arbeitskreis „Effizienz beginnt im Kopf“ in unserem QuB-Betrieb „RWS Steu-erberatungsgesellschaft mbH“ in Hallstadt statt. Insge-samt informierten sich neunzehn „QuBler“ zu den The-men „Effizienzsteigerung im Büro – Digital gewonnene Transparenz als optimale Entscheidungsbasis“ und „Energieeffizienz in der Praxis – Wie wir mit Verstand und Struktur Energie sparen und Kosten reduzieren“. Ich möchte mich herzlich bei Herrn Ruß für die Mög-lichkeit, den QuB-Arbeitskreis in den Räumlichkeiten der RWS Steuerberatungsgesellschaft mbH zu veran-stalten, bedanken. Der kurze Einblick, wie Unterneh-men durch eine gute Datenerfassung Zeit sparen und schnell eine höhere Datentransparenz erhalten, war für die Betriebe sehr interessant. Zudem gilt mein Dank an Herrn Schmitt von der energyconceptplus UG, der uns

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  • QuB- Infopost Ausgabe Juni 2016

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    aufgezeigt hat, wie die Energiedaten bei der Maßnah-menbewertung Verwendung finden können und welche aktuellen Förderprogramme zur Energieeinsparung es gibt.

    Praxisberichte

    Unter dieser Rubrik sollen unter anderem Praxisbei-spiele von QuB-Betrieben erscheinen. Jeder Betrieb setzt jährlich mindestens eine Umweltmaßnahme um. Lassen Sie auch andere Mitgliedsbetriebe an Ihren Ideen teilhaben! Wenn Sie uns ein Praxisbeispiel liefern wollen, melden Sie sich bitte bei der zentralen QuB-Stelle. Ansprechpartnerin: Daniela Sponsel, E-Mail: [email protected], Telefon: 0911 5309-308.

    Gesetzgebung

    Abfallrichtlinie wird überarbeitet

    Aktuell wird im EU-Parlament ein Gesetzespaket disku-tiert, welches die EU-Kommission bereits Ende 2015 vorgelegt hat. Mit dem Paket will die EU eine Kreis-laufwirtschaft in Europa umsetzen. Der Entwurf kann allerdings für Handwerker einen größeren Verwal-tungsakt darstellen, da dieser vorsieht, dass bereits für den Transport einer geringen Menge gefährlicher Abfäl-le eine Anzeige notwendig ist. Nur ein Beispiel: Würde ein Handwerker eine defekte Energiesparleuchte durch ein LED-System ersetzen, darf die alte Leuchte nicht mehr ohne Weiteres zum Wertstoffhof gebracht werden. Denn Energiesparlam-pen und Leuchtstoffröhren enthalten geringe Mengen an Quecksilber und gelten somit als gefährlicher Abfall. Darunter fallen ebenfalls ölverschmierte Lappen, FCKW-haltige Kältemittel oder Nickel-Cadmium-Akkus aus alten Messgeräten. Bisher gilt in Deutschland für den Transport solcher Kleinmengen eine Ausnahmeregelung: Bis zu 2.000 Kilogramm selbst erzeugte gefährliche Abfälle dürfen pro Jahr in firmeneigenen Fahrzeugen befördert wer-den, ohne dass eine Anzeigepflicht besteht. Aber sieht das EU-Recht künftig für solche gelegentli-chen Beförderungen auch Sonderregelungen vor? Bisher sieht der Entwurf zwar eine Ausnahmegenehmi-gung für Unternehmen vor, die weniger als 20 Tonnen Abfälle pro Jahr transportieren, allerdings könnte die Ausnahme möglicherweise nicht für den Transport gefährlicher Abfälle gelten, auch dann nicht, wenn es sich gelegentlich nur um kleine Mengen handelt. Die Bundesregierung hat bereits im Februar in einer Stel-lungnahme vorgeschlagen, zusätzlich eine Ausnahme für den Transport von geringen Mengen gefährlicher Abfälle vorzusehen. Nach dem aktuellen Kommissionsvorschlag schaut es so aus, als ob diese Forderung auch umgesetzt wird. Mitte Juni wurde bekannt gegeben, dass die 28 EU-Partner eine einvernehmliche Lösung vorantreiben möchten. So sieht der Vorschlag aktuell vor, dass die EU-Staaten weiterhin die Möglichkeit hätten, Ausnah-men für den Transport gefährlicher Abfälle in kleinen Mengen zuzulassen. Wir werden Sie informieren, so-bald eine endgültige Entscheidung in Brüssel gefallen ist.

    Ausweitung der Lkw-Maut trifft auch Hand-werker

    Das Bundeskabinett hat die Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen. Ab 2018 fällt nun für schwere Nutzfahr-zeuge (7,5 bis 12 Tonnen) die Nutzungsgebühr auch für Bundesstraßen an. Diese Änderung trifft nicht nur Spediteure, auch Handwerker werden von dieser Regelung betroffen sein. Aber nicht nur die Maut-Abgaben belasten die Unternehmen, sondern auch die Einbaukosten für die On-Board-Units und die damit verbundene Abwicklung. Besondere Sorgen bereitet den Fachverbänden gerade der Prüfauftrag zur weiteren Ausdehnung der Bemautung auf leichtere Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht hier eine ungerechtfertigte Belastung der Betriebe und fordert, weiterhin nur diejenigen zur Kasse zu beten, die aufgrund des hohen Gewichts auch überproportionale Straßenschäden hervorrufen. Alle anderen Halter würden bereits über die Mineralöl- und Kfz-Steuer einen angemessenen Beitrag zum Straßenerhalt leisten.

    Aktuelles

    Bewerbungsfrist für den Energy Efficiency Award 2016 verlängert

    Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat die Bewer-bungsfrist für den Energy Efficiency Award 2016 bis zum 30. Juli 2016 verlängert. Gesucht sind Energieeffi-zienzprojekte von Unternehmen aus allen Branchen. Zudem gibt es einen Sonderpreis für die Umsetzung digitaler Lösungen. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass Sie die Energieeffizienzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt haben und so nachweislich den Energieverbrauch und die Energiekosten nachhaltig senken konnten. Der Energy Efficiency Award wird dieses Jahr zum 10. Mal in Folge ausgeschrieben und ist mit Preisgeldern von insgesamt 30.000 Euro dotiert. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt beim dena-Kongress am 22. No-vember 2016 in Berlin. Weitere Informationen zur Teilnahme sowie das Online-Bewerbungsformular finden sie unter www.EnergyEfficiencyAward.de.

    Deutscher Rohstoffeffizienz-Preis 2016

    Vom 5. Oktober bis 18. November 2016 können sich wieder kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen um den Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis bewerben. Die feierliche Preisverleihung findet im Februar 2017 statt. Mit dem Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis zeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Entwicklungen und die Umsetzung von rohstoff- und materialeffizienten Produkten, Prozessen, aber auch Dienstleistungen aus. Ausgewählt werden die Preisträger von einer Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der DERA – Deutsche Rohstoffagentur (www.deutsche-rohstoffagentur.de).

    mailto:[email protected]:[email protected]://www.energyefficiencyaward.de/http://www.deutsche-rohstoffagentur.de/http://www.deutsche-rohstoffagentur.de/

  • QuB- Infopost Ausgabe Juni 2016

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    Einweg oder Mehrweg? Verbraucher sind irri-tiert

    Obwohl es inzwischen seit mehr als zehn Jahren die Pfandpflicht für Einweggetränkepackungen in Deutsch-land gibt, sind noch viele Endverbraucher irritiert. Das liegt hauptsächlich daran, dass sowohl auf Einweg als auch auf Mehrwegflaschen Pfand erhoben wird. Daher sind viele Konsumenten von Einwegflaschen im Glau-ben, dass Sie gerade eine umweltfreundliche Mehrweg-flasche – statt einer Einwegverpackung – gekauft hät-ten. Das umweltfreundliche Mehrweg-System steckt somit in der Krise. Denn, es werden immer weniger Getränke in Mehrwegverpackungen gekauft. Nur noch rund 50 Prozent aller Getränke gehen in Mehrwegfla-schen über die Ladentheke. Dabei würden diese die Umwelt um ein Mehrfaches schonen. So können die Flaschen aus Hartkunststoff rund 25 Mal wiederbefüllt werden (Glasflaschen sogar bis zu 50 Mal). Dabei sollten wir uns alle bewusst machen, dass neben dem Einsatz von Energie rund 500.000 Tonnen Kunststoff notwendig sind, um die in Deutschland verkauften Ein-wegplastikflaschen herzustellen. Die Einwegflaschen werden zwar auch wiederverwendet, unter anderem in Textilien, dennoch schneiden diese in der Umweltbilanz deutlich schlechter ab. Achten Sie daher beim nächsten Einkauf gezielt, keine Einwegverpackungen zu kaufen. Wie erkennen Sie diese? Wenn Sie bei der Rückgabe 25 Cent Pfand erhalten, handelt es sich um eine Einwegflasche. Zu-dem werden alle Einweg-Getränkeverpackungen mit dem Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem-Gesell-schaft (DPG) gekennzeichnet. Mehrwegflaschen tragen ebenfalls einen Zusatz, aller-dings existiert hier keine einheitliche Kennzeichnungs-pflicht. Daher tragen Mehrwertflaschen unterschiedliche Bezeichnung, wie z. B. „Pfandflasche“, „Mehrweg“ oder „Mehrweg-Pfandflasche“. Am einfachsten erkennen Sie das am Pfandgeld: Bei Mehrwegflaschen zahlen Sie lediglich 15 Cent. Ende Juni 2016 wurde von der Getränkeindustrie, dem Handel und des Bundesumweltministeriums eine Initia-tive zur freiwilligen Kennzeichnung von gesetzlich be-pfandeten Einweg-Getränkeverpackungen vorgestellt. Das Ziel der über 40 Unternehmen aus den beteiligten Branchen ist, eine flächendeckende Umstellung der Kennzeichnung durchzuführen. So hat sich die Initiative zum Ziel gesetzt, eine höhere Transparenz für die Kon-sumenten zu schaffen. So sollen zusätzliche Angaben wie beispielsweise „Einweg“ und die Angabe der Pfandhöhe zu einer besseren Kundeninformation füh-ren. Die Umsetzung soll bis Ende 2017 erfolgen.

    Wettbewerb: Ideen zur Energieeinsparung gesucht

    Unternehmen, die innovative Konzepte entwicklt haben, um im eigenen Unternehmen oder beim Kunden Energie einzusparen, können am Wettbewerb „STEP up!“ teilnehmen. „STEP up!“ steht für „Stromeffizienz-potenziale nutzen!“ und ist mittel- bis langfristig angelegt. Gefördert werden stormsparende Maßnah-men, die hocheffiziente Technologien nutzen und sich erst nach einem Zeitraum von mehreren Jahren rechnen. Egal, ob eine Optimierung von stromfressenden Anlagen, der Austausch ineffizienter Anlagenteile oder

    eine energetische Sanierung einer Aufzugsanlage – Unternehmen, die ihre Ideen bei „STEP up!“ einreichen, treten im Wettbewerb um die Fördergelder gegeneinander an. Den Zuschlag erhalten die besten Ideen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Der Wettbewerb startet erstmals am 1. Juni 2016. Bis zum 31. August 2016 können die Unternehmen ihre Konzepte einreichen. Aktuell sind pro Jahr immer zwei Ausschreibungs-runden für zwei Kategorien geplant: Bei der offenen Ausschreibungsrunde treten alle Ideen aus allen Bereichen an; bei der geschlossenen Ausschreibung werden nur Ideen zu einem bestimmten Thema einge-reicht. Für eine Bewerbung müssen alle Ideen folgende Bedingungen erfüllen:

    Die Amortisationszeit muss über drei Jahre liegen.

    Jede Maßnahme muss mindestens zehn Jahre im Betrieb umgesetzt bleiben.

    Der Kosten-Nutzen-Wert (Fördersumme geteilt durch die eingesparten Kilowattstunden über den gesamten Betriebszeitraum) darf maximal 0,10 Euro betragen.

    Bitte beachten Sie, dass bei geschlossenen Wettbewerben die Wettbewerbsbedingungen leicht abweichen können. Die Fördersummen liegen bei maximal 30 Prozent der Investitionsmehrkosten, die der Einsatz von hoch-effizienten Technologien im Vergleich zur Standard-technologie verursachen. Die Einzelprojekte müssen zwischen einem Investitionsvolumen von 30.000 und 1.500.000 Euro liegen. Detailierte Informationen zum Wettbewerb „STEP up!“ sowie die Teilnahmekriterien erhalten Sie unter www.stepup-energieeffizienz.de.

    Interessantes am Rande

    Umwelt-App warnt vor Naturgefahren

    Mit der App vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz kann man sich über Natur- oder Umweltgefahren, wie z. B. Hochwasser, Unwetter, Lawinen oder Überschreitungen der Ozon-Grenzwerte, warnen lassen. Der Nutzer kann bis zu drei Standorte festlegen, für die er jeweils seine für ihn wichtigen Gefahrenwarnungen oder Umweltinformatio-nen erhält. Mehr Informationen zur App sowie zu den Abrufmöglichkeiten finden Sie unter folgendem Link: www.stmuv.bayern.de/service/mobil/umweltinfo.htm.

    PlanB 2016: Businessplanwettbewerb für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Bayern

    Der Businessplanwettbewerb PlanB geht in die zweite Runde. Diesmal gibt es zusätzlich einen Ideenwettbe-werb zum Thema „Cellulosefasern“. Der Businessplanwettbewerb PlanB richtet sich gleich-ermaßen an Kaufleute, Handwerker, Landwirte, Hoch-schulabsolventen, die sich mit Ideen aus dem Bereich Nachwachsender Rohstoffen beschäftigen und damit ein neues Geschäftsfeld erschließen möchten. Denn der Wechsel von einer erdölbasierten hin zu einer bio-basierten Industriegesellschaft erfordert den Ein-satz einer Vielzahl unterschiedlicher Nachwachsender

    http://www.stepup-energieeffizienz.de./http://www.stmuv.bayern.de/service/mobil/umweltinfo.htm

  • QuB- Infopost Ausgabe Juni 2016

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    Rohstoffe. Dabei entstehen neue Märkte nicht nur für den energetischen Einsatz von Biomasse, sondern auch für deren stoffliche Nutzung vom Biopolymer bis hin zum Designermöbel. Somit eröffnen sich Chancen für neue Produkte in etablierten Unternehmen (maximal 3 Jahre am Markt) ebenso wie für die Gründung eines neuen Unternehmens. Beim Businessplanwettbewerb entwickeln Sie mit Un-terstützung von Experten und zielgerichtetem Busi-ness-Coaching Ihre Geschäftsidee zu einem eigenen Businessplan, um daraus eine tragfähige Geschäftsi-dee zu entwickeln. Zudem gibt es Geld- und Sachprei-se. Neu in diesem Jahr ist der parallelgeschaltete Ideen-wettbewerb PlanB. Hier werden gemeinsam mit der Kelheim Fibres GmbH, dem Marktführer für Spezialvis-kosefasern, nach kreativen Einsatzmöglichkeiten für Fasern gesucht. Da die Fasern enorm wandelbar sind, werden diese bereits seit Längerem abseits der Textil-branche eingesetzt, die man so nicht vermutet: So etwa in der Bierfiltration, in zementgebundenen Produkten, Geldscheinen, Teepads oder Tampons. Inzwischen verfügen Fasern auch über Eigenschaften, die gezielt Probleme lösen, indem Sie faser-atypisch reagieren, also beispielsweise hitzeresistent oder elektrisch lei-tend sind. Interessierte Unternehmen können bei dem Ideenwett-bewerb die Kelheim Fibres GmbH mit einer kniffligen Problemstellung herausfordern. Von besonderem Inte-resse sind dabei Betriebe der Bauchemie, Verfahrens-technik Lacke und Farben, Medizintechnik, Lebens- und Futtermitteltechnologie. Haben Sie eine Problemstellung, die mit Fasern gelöst werden kann? Dann nutzen Sie die Chance, ein ge-meinsames Entwicklungsprojekt zu starten. Auch hier winken Geldpreise. Nähere Informationen zum Businessplan- und Ideen-wettbewerb PlanB erhalten Sie unter http://www.planb-wettbewerb.de/.

    Nutzung von Recyclingpapier schützt Umwelt und Gesundheit!

    In deutschen Büros werden täglich rund 40 Seiten pro Mitarbeiter bedruckt. Durch Verwendung von Recyc-lingpapier statt Frischfaserpapier zum Drucken und Kopieren, sparen Sie wertvolle Ressourcen: Im Schnitt bis zu 60 % Energie und bis zu 70 % Wasser sowie Holz. Denn bei der Herstellung von Recyclingpapier muss kein einziger Baum gefällt werden, da es aus 100% Altpapier besteht. Somit trägt es zum Erhalt der Artenvielfalt und des Lebensraumes vieler Tier- und Pflanzenarten bei. Und bei Verwendung von Papier, welches mit dem Blauen Engel gekennzeichnet ist, tun Sie zusätzlich etwas für Ihre Gesundheit: Denn der Blaue Engel ga-rantiert, dass zur Herstellung keine giftigen Chemika-lien oder Zusatzstoffe verwendet wurden. Die Energiespareffekte bei Nutzung von Recyclingpa-pier gegenüber Frischfaserpapier können auch bildlich dargestellt werden: So kann man mit 3 Blatt Recycling-papier eine Kanne Kaffee kochen oder bei Nutzung von 250 Blatt eine 11-Watt-Energiesparlampe mehr als 50 Stunden betreiben. Und noch ein Umwelttipp zum Thema Papier: Altes Papier muss nicht gleich Abfall sein. Verwenden Sie

    einseitig benutztes Papier einfach als Schmierzettel, zum Beispiel für kurze Notizen bei Telefonaten oder für Erinnerungszettel.

    Förderung bei Kauf eines Elektrofahrzeuges beschlossen

    Ab sofort fördert die Bundesregierung den Kauf von Elektrofahrzeugen in Deutschland. Dabei erhalten Käu-fer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro, für Plug-in-Hybride erhalten Kunden einen Zuschuss von 3.000 Euro, so-fern der Anschaffungslistenpreis nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Aktuell beteiligen sich BMW, Daimler, Volkswagen sowie Renault und Nissan an der Prämie. Bei anderen Herstellern sollten Sie im Vorfeld nachfra-gen: Denn nur, wenn der Hersteller die Hälfte der För-derzahlung übernimmt, bekommt der Käufer die Prä-mie. Wer sein privates Elektroauto beim Arbeitsgeber aufla-den darf, kann sich über einen weiteren Anreiz freuen: Denn dies ist steuerfrei. Auch wenn der Arbeitnehmer dadurch Stromkosten spart und somit einen finanziellen Vorteil hat, sind diese Ladungen nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern. Autokäufer können ihre Anträge ab dem 2. Juli 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) stellen. Neben der Kaufprämie soll auch der Ausbau der Lad-einfrastruktur durch den Bund gefördert werden. Hier sollen 2/3 der Fördergelder in den Aufbau von Schnell-ladestationen und 1/3 in den Ausbau von herkömmli-cher Ladeinfrastruktur genutzt werden. Durch das be-schlossene Förderprogramm konnte die Bundesregie-rung das dringend notwendige Signal setzten, dass sie auch weiterhin an dem Ziel, eine Million Elektrofahr-zeuge bis 2020 auf Deutschlands Straßen zu integrie-ren, festhält. Mehr Informationen zu dem Förderpaket erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeri-ums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter der Rubrik Verkehr und Mobilität Digital und Mobil Elektromobilität Aktivitäten der Bundesregierung (www.bmvi.de).

    Leitfaden zur Energieeffizienz in Großküchen wurde überarbeitet

    Die im HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchen-technik e.V. organisierten Hersteller von Großküchen-einrichtungen haben ihren Leitfaden zur Energieeffizi-enz in Großküchen mit dem Titel „Klima schützen und Kosten senken“ überarbeitet. Zur Aktualisierung der bereits vorhandenen Inhalte wurde der Themenbereich „Energiemanagement“ neu eingebunden. Der Leitfaden richtet sich an Wirtschafts-leiter, Küchenchefs, Betreiber, Architekten und planen-de Ingenieure von Großküchen und Gemeinschaftsver-pflegungseinrichtungen. Den Leitfaden können Sie unter folgendem Pfad abrufen: https://www.recknagel-online.de/fileadmin/Recknagel/Nachrichten/20160412-klima-schuetzen-und-kosten-senken.pdf.

    Ausgabe Juni 2016

    Impressum: QuB - Infopost Herausgeber: Handwerkskammer für Mittelfranken, zentrale QuB-Stelle, Sulzbacher Str. 11-15, 90489 Nürnberg, Telefon 0911 5309-308 Redaktion und Gestaltung: B. Eng. Daniela Sponsel Ein Service der Bayerischen Handwerkskammern für alle QuB-Teilnehmer. Für Irrtümer kann keine Haftung übernommen werden.

    http://www.planb-wettbewerb.de/http://www.planb-wettbewerb.de/http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/DigitalUndMobil/Elektromobilitaet/AktivitaetenBundesregierung/aktivitaeten-bundesregierung_node.htmlhttps://www.recknagel-online.de/fileadmin/Recknagel/Nachrichten/20160412-klima-schuetzen-und-kosten-senken.pdfhttps://www.recknagel-online.de/fileadmin/Recknagel/Nachrichten/20160412-klima-schuetzen-und-kosten-senken.pdfhttps://www.recknagel-online.de/fileadmin/Recknagel/Nachrichten/20160412-klima-schuetzen-und-kosten-senken.pdf