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f&w 9/2014 894 Beteiligungsprozess startet In Berlin hat das Beteiligungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz begonnen. Wie im Koalitionsvertrag verein- bart, soll in dieser Legislaturperiode mit einem Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden. Nachrichten, Positionen, Berichte Informationen des BDPK ViSdP: BDPK – Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. Friedrichstraße 60 · 10117 Berlin · Telefon (0 30) 2 40 08 99-0 E-Mail: [email protected] · www.bdpk.de Redaktion: Stefanie Erdrich in der Bund-Länder-AG zur Vorberei- tung der Krankenhausreform laufen die Arbeiten auf Hochtouren. Reform- ansätze aus den Themenblöcken Qua- lität, Krankenhausplanung und Finan- zierung der Krankenhäuser werden diskutiert. Vielleicht liegt es daran, dass gerade jetzt eine Veröffentli- chung einer wichtigen Krankenhaus- studie die nächste jagt. Der Vorabbericht des AQUA-Insti- tutes zu den Krankenhausberichten 2013 bescheinigt den Krankenhäusern eine gute Qualität. Eine große Kranken- kasse sieht das anders und verkündet in ihrem Presse- hintergrundgespräch vollmundig, dass sie künftig für schlechte Qualität gar nicht mehr zahlen will. Der GKV- Spitzenverband wartet mit dem erschreckenden Unter- suchungsergebnis auf, dass seit der DRG-Einführung tat- sächlich nur 74 kleine Krankenhäuser geschlossen wurden. Gleichzeitig beschließt der Verwaltungsrat des GKV-Spit- zenverbandes ein neues Positionspapier mit altbekannten Positionen zur qualitätsorientierten Versorgungssteue- rung und Vergütung. Der Lehrstuhl für Medizinmanage- ment der Universität Duisburg-Essen wartet mit der Er- kenntnis auf, nach der Klinikmanagement, Chefärzte und Pflegedienstleiter in Kliniken den ökonomischen Druck in ihren Krankenhäusern deutlich spüren. Es gebe zu wenig Zeit für Zuwendung für die Patienten. Die Befragten ge- ben einerseits an, den Patienten notwendige Leistungen vorzuenthalten, auf der anderen Seite beklagen sie aber auch Überversorgung aus wirtschaftlichen Gründen. Dieser bunte Blumenstrauß der Studienergebnisse bie- tet für wirklich jede Position gute Argumente. Ob sie auch für die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hilf- reich sind, ist für mich persönlich eher fraglich. Ihr Thomas Bublitz Liebe Leserinnen und Leser, „Dem Gesetzgebungsprozess werden breite und intensive Konsultationen vorgeschaltet“, so Bundesministerin Andrea Nahles in Berlin. Er erfolgt bewusst nach dem Grundsatz „Nichts über uns – ohne uns“. Auch für die Leistungen der medizinischen Rehabilitation hat die Reform der Eingliede- rungshilfe große Bedeutung. So kann es über dieses Gesetz gelingen, endlich einen einheitlichen trägerübergreifenden und bedarfsgerechten Zugang zu Leistungen der medizini- schen Rehabilitation zu gewähren. Im SGB IX ist diese An- forderung bereits seit dem Jahr 2000 geregelt. Wirksam in die Praxis umgesetzt wurde sie allerdings nie. Trotz einer im SGB IX vorgeschriebenen Gemeinsamen Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation mit dem Titel „Einheitlichkeit/Nahtlosigkeit“, die im August 2014 in der Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess“ aufgegangen ist, bestehen das stark eingegrenzte zweistufige Verord- nungsverfahren und die Einschränkung der Verordnungsbe- rechtigung der Vertragsärzte für Leistungen der medizinischen Rehabilitation fort. Deutlich wird die Situation, wenn man sich die GKV-An- trags- und Bewilligungsstatistik 2013 anschaut. Trotz einer leicht gestiegenen Antragszahl auf 962.259 ist die Zahl der durchgeführten Rehabilitationsleistungen deutlich um rund sieben Prozent auf 719.927 gesunken. Die Ablehnungsquote bei stationären Reha-Leistungen, die nicht im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung beantragt werden, ist sogar auf 44 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung macht deutlich, dass sich die ge- setzliche Krankenversicherung immer weiter von ihrem Auftrag, mit Rehabilitation Pflege zu verschieben oder zu vermeiden, entfernt. Die daraus resultierende Pflegebe- dürftigkeit entwickelt sich für die Kommunen zu einem echten Finanzrisiko. Die Ausgaben der Sozialhilfeträger für die Hilfen bei Pflegebedürftigkeit steigen. Die Bundes- vereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) sieht hierin ein wesentliches Aus- gabenrisiko der Zukunft.

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f&w 9/2014894

Beteiligungsprozess startetIn Berlin hat das Beteiligungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz begonnen. Wie im Koalitionsvertrag verein-bart, soll in dieser Legislaturperiode mit einem Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden.

Nachrichten, Positionen, Berichte

Informationen des BDPKViSdP: BDPK – Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.Friedrichstraße 60 · 10117 Berlin · Telefon (0 30) 2 40 08 99-0E-Mail: [email protected] · www.bdpk.de Redaktion: Stefanie Erdrich

in der Bund-Länder-AG zur Vorberei-tung der Krankenhausreform laufen die Arbeiten auf Hochtouren. Reform-ansätze aus den Themenblöcken Qua-lität, Krankenhausplanung und Finan-zierung der Krankenhäuser werden diskutiert. Vielleicht liegt es daran, dass gerade jetzt eine Veröffentli-chung einer wichtigen Krankenhaus-studie die nächste jagt. Der Vorabbericht des AQUA-Insti-tutes zu den Krankenhausberichten 2013 bescheinigt den Krankenhäusern eine gute Qualität. Eine große Kranken-kasse sieht das anders und verkündet in ihrem Presse -hintergrundgespräch vollmundig, dass sie künftig für schlechte Qualität gar nicht mehr zahlen will. Der GKV-Spitzenverband wartet mit dem erschreckenden Unter -suchungsergebnis auf, dass seit der DRG-Einführung tat-sächlich nur 74 kleine Krankenhäuser geschlossen wurden.

Gleichzeitig beschließt der Verwaltungsrat des GKV-Spit-zenverbandes ein neues Positionspapier mit altbekannten Positionen zur qualitätsorientierten Versorgungssteue-rung und Vergütung. Der Lehrstuhl für Medizinmanage-ment der Universität Duisburg-Essen wartet mit der Er-kenntnis auf, nach der Klinikmanagement, Chefärzte und Pflegedienstleiter in Kliniken den ökonomischen Druck in ihren Krankenhäusern deutlich spüren. Es gebe zu wenig Zeit für Zuwendung für die Patienten. Die Befragten ge-ben einerseits an, den Patienten notwendige Leistungen vorzuenthalten, auf der anderen Seite beklagen sie aber auch Überversorgung aus wirtschaftlichen Gründen.

Dieser bunte Blumenstrauß der Studienergebnisse bie-tet für wirklich jede Position gute Argumente. Ob sie auch für die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hilf-reich sind, ist für mich persönlich eher fraglich.

Ihr Thomas Bublitz

Liebe Leserinnen und Leser,

„Dem Gesetzgebungsprozess werden breite und intensive Konsultationen vorgeschaltet“, so Bundesministerin Andrea Nahles in Berlin. Er erfolgt bewusst nach dem Grundsatz „Nichts über uns – ohne uns“. Auch für die Leistungen der medizinischen Rehabilitation hat die Reform der Eingliede-rungshilfe große Bedeutung. So kann es über dieses Gesetz gelingen, endlich einen einheitlichen trägerübergreifenden und bedarfsgerechten Zugang zu Leistungen der medizini-schen Rehabilitation zu gewähren. Im SGB IX ist diese An-forderung bereits seit dem Jahr 2000 geregelt. Wirksam in die Praxis umgesetzt wurde sie allerdings nie. Trotz einer im SGB IX vorgeschriebenen Gemeinsamen Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation mit dem Titel „Einheitlichkeit/Nahtlosigkeit“, die im August 2014 in der Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess“ aufgegangen ist, bestehen das stark eingegrenzte zweistufige Verord-nungsverfahren und die Einschränkung der Verordnungsbe-rechtigung der Vertragsärzte für Leistungen der medizinischen Rehabilitation fort.

Deutlich wird die Situation, wenn man sich die GKV-An-trags- und Bewilligungsstatistik 2013 anschaut. Trotz einer leicht gestiegenen Antragszahl auf 962.259 ist die Zahl der durchgeführten Rehabilitationsleistungen deutlich um rund sieben Prozent auf 719.927 gesunken. Die Ablehnungsquote bei stationären Reha-Leistungen, die nicht im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung beantragt werden, ist sogar auf 44 Prozent gestiegen.

Diese Entwicklung macht deutlich, dass sich die ge -setzliche Krankenversicherung immer weiter von ihrem Auftrag, mit Rehabilitation Pflege zu verschieben oder zu vermeiden, entfernt. Die daraus resultierende Pflegebe-dürftigkeit entwickelt sich für die Kommunen zu einem echten Finanzrisiko. Die Ausgaben der Sozialhilfeträger für die Hilfen bei Pflegebedürftigkeit steigen. Die Bundes-vereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) sieht hierin ein wesentliches Aus -gabenrisiko der Zukunft.

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus/09/2014/Produktionsstrecke_Inhalt - Seite 894 bp - 23.09.2014 10:39

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Qualitätssichernde Kranken-hausfinanzierung gefordertDie Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich Anfang September erstmals zu Fragen der Krankenhausfinanzierung be-raten. Dabei standen die zukünftige Auswahl der Kalkulationskrankenhäuser, die Finanzierung von Mehrkosten durch G-BA-Beschlüsse, die Angleichung der Landesbasisfallwerte, Mehrleistungsabschläge und Versorgungszu-schläge und die ambulante Notfallversorgung im Zentrum der Diskussion. Weitere Sitzungen sind für November und Dezember geplant.

MDK-Prüfungen: Konflikte verringern Mit dem Beitragsschuldengesetz beauftragte der Ge-setzgeber die Partner der Selbstverwaltung mit Neu -regelungen in der Abrechnungsprüfung. Nachdem sich GKV-Spitzenverband und DKG in der ersten Jahres-hälfte auf die Gründung eines Schlichtungsausschusses zur Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung einigten, liegt nun auch eine Vereinbarung zu den Regelungen des Prüfverfah-rens gemäß § 17c Absatz 2 KHG vor.

Nachrichten des BDPK

daten Auffälligkeiten, die eine Prüfung erforderlich machen, ist die Krankenkasse durch die neue Vereinbarung verpflich-tet, dem Krankenhaus die Auffälligkeiten innerhalb von sechs Wochen nach dem Eingang der Daten mitzuteilen. Nach Übermittlung der Daten sieht die Vereinbarung ein frei-williges Vorverfahren vor, in dem Krankenkasse und Kran-kenhaus Auffälligkeiten klären können. Wird kein Vorver-fahren durchgeführt oder führt dieses nicht zur Klärung, ist die Krankenkasse verpflichtet, den MDK mit einer Prüfung nach § 275 Absatz 1c SGB V zu beauftragen. Diese hat ent-weder binnen zwei Wochen nach Beendigung eines durchge-führten Vorverfahrens oder spätestens innerhalb von zwölf Wochen nach Einleitung des Prüfverfahrens zu erfolgen. Die Mitteilung der leistungsrechtlichen Entscheidung der Kran-kenkasse gegenüber dem Krankenhaus hat grundsätzlich in-nerhalb von neun Monaten nach der Übermittlung der Prüf-anzeige zu erfolgen.

Gemeinsame Forderungen für bessere Qualität

Im Vorfeld der Sitzung forderte eine Koalition der Kran-kenhäuser in einer gemeinsamen Resolution die beteiligten Politiker zu einer qualitätssichernden Krankenhausfinan-zierung auf.

Zur Begründung führen die drei Spitzenverbände der Träger und Berufe des Krankenhauswesens an, dass die „… Ansprüche an die medizinische Leistungs fähigkeit in den Kliniken, die Qualität und die Patienten sicherheit wachsen, aber immer mehr Krankenhäuser ihre laufenden Kosten nicht decken können und mit absolut unzureichen-den Investitionsmitteln konfrontiert sind“.

Die Verbände appellieren in der gemeinsamen Resolu -tion an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhaus-reform, „… die Besonderheiten des Krankenhaussektors als medizinisch-sozialen Leistungsbereich der Daseinsvorsor-

ge zu stärken. Insbesondere gilt es, die Grenzen ökono -mischer Prinzipien in der gesundheitlichen Versorgung zu beachten.“

Die gemeinsame Resolution von Deutscher Kranken-hausgesellschaft, Bundesärztekammer und Deutschem Pfle-gerat wird unterstützt durch: Arbeiterwohlfahrt Bundes -verband, Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V., Caritas, Diakonie, Deutscher Landkreistag, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Der Paritätische Gesamtverband, Verband der Universitätsklinika Deutschlands, Zentralwohlfahrts-stelle der Juden in Deutschland e. V., AWMF, Bundesver-band der Belegärzte, Deutscher Hebammenverband e. V., Marburger Bund, Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.

Die Resolution finden Sie auch auf der Website des BDPK.

Die Vereinbarung gilt für Patienten, die ab dem 1. Januar 2015 ins Krankenhaus aufgenommen werden. Ihr Geltungs-bereich bezieht sich ausschließlich auf MDK-Prüfungen nach § 275 Absatz 1c SGB V und von Krankenhausbehand-lung nach § 39 SGB V. Ergeben sich aus den Abrechnungs-

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Rehabilitationsforschung fachübergreifend

Der Lehrstuhl „Versorgungs-systemforschung und Grund-lagen der Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabi-litation“ wurde im Mai 1997 als Stiftungsprofessur der BfA an der Humboldt-Uni-versität zu Berlin gegründet. Der erste Lehrstuhlinhaber war Prof. Dr. Werner Mül-ler-Fahrnow. Ein weiterer Meilenstein zur strukturellen Absicherung der Rehabilita -tionsforschung an der Charité

war die Initiative der Allgemeinen Hospitalgesellschaft (AHG) und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissen-schaft zur gemeinsamen Einrichtung einer Stiftungspro-fessur für Rehabilitationswissenschaften über einen Zeit-raum von fünf Jahren. Im Mai 2014 nahm Prof. Karla Spyra den Ruf auf die neu eingerichtete Stiftungsprofes-sur an, die nun den Namen trägt: Abteilung Rehabilita -tionsforschung, Institut für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft. Die Charité hat in Aussicht gestellt, die Professur bei positiver Evaluation auch nach Ablauf der Stiftung für weitere fünf Jahre zu überneh-men. Frau Prof. Spyra beantwortet im Interview Fragen zum Lehrstuhl.

Warum ist die Verankerung der Rehabilitationsfor-schung an der Universitätsmedizin Berlin von besonde-rer Bedeutung?Seit Anfang der 1990er-Jahre kamen Expertisen zu dem Er-gebnis, dass ein erhebliches Defizit an rehabilitationswissen-schaftlicher Forschung in Deutschland besteht. Diese kann nur im universitären Bereich mit der notwendigen Kontinui-tät und theoretischen Fundierung erfolgen. Hierfür fehlten jedoch lange die strukturellen Voraussetzungen. Die Lücke wurde mit dem Stiftungslehrstuhl der BfA erstmals ge-schlossen. An diese Arbeit knüpft die neue Stiftungsprofes-sur der AHG an. Ziel ist es, einen Beitrag zur Überwindung des Wissenschaftsdefizites in der Rehabilitation zu leisten und die Entwicklung der Rehabilitationswissenschaften zu einem eigenständigen, interdisziplinären Forschungs- und Lehrgebiet innerhalb des Wissenschaftssystems zu fördern. Welche Forschungsschwerpunkte gibt es, und welche Innovationen wurden entwickelt? Mit einem indikations- und klinikübergreifend ausgerich-teten, interdisziplinären Forschungskonzept werden sekto-

ren- und schnittstellenübergreifend rehabilitationswissen-schaftliche Themen bearbeitet. In der Abteilung, die rund zwölf wissenschaftliche Mitarbeiter in Drittmittelprojek-ten beschäftigt, werden jährlich rund 15 verschiedene Pro-jekte mit einem Förderumfang von rund einer Million Euro durchgeführt. Im Mittelpunkt der Projekte stehen die medizinische Rehabilitation – hier mit den Schwerpunkten Kardiologie, Orthopädie und Suchtrehabilitation, aber auch indikationsübergreifend – sowie die berufliche Reha-bilitation. Es werden Fragen der Bedarfsforschung, der Flexibilisierung von Organisationsstrukturen, des Quali-täts- sowie Finanz- und Informationsmanagements unter-sucht, darunter bedarfsbezogene Patientenklassifikationen (Rehabilitanden-Management-Kategorien), medizinisch-be-ruflich orientierte Rehabilitation, zur Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Rehabilitation sowie Fragen des Quali-tätsmanagements. Die Projekte werden von der Deutschen Rentenversicherung (Bund und regional), dem BMG sowie Klinikgruppen – wie der AHG – finanziert.

Gibt es Kooperationen mit Verbänden und Hochschulen?Die Professur nimmt zentrale Aufgaben zur Vernetzung und Kooperation im Bereich der Reha-Forschung an der Charité beziehungsweise in der Region und darüber hinaus in der Bundesrepublik wahr. Eine besonders enge Koope-ration besteht mit der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, an der Herr Prof. Dr. Lothar Feige, der den Bereich Forschung und Entwicklung der AHG verant-wortet, eine Professur innehat. Kooperationsbeziehungen bestehen darüber hinaus mit der DGRW (Deutsche Gesell-schaft für Rehabilitationswissenschaften), hier besonders über meine Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Aus- und Wei-terbildung“. Die jährlich von der DGRW ausgerichtete summer-school zur Methodenausbildung wird in diesem Jahr von der Abteilung Rehabilitationsforschung an der Charité organisiert.

Die Kooperation der Abteilung Rehabilitationsforschung mit dem BDPK, hier besonders mit dem IQMG, blickt auf eine lange Geschichte zurück: So wurde das erste rehabilita-tionsspezifische Verfahren für das interne Qualitätsmanage-ment, das IQMP Reha, im Auftrag des BDPK vom „alten“ Lehrstuhl für Versorgungssystemforschung und Qualitäts -sicherung entwickelt und später gepflegt. Herr Prof. Müller-Fahrnow hatte die wissenschaftliche Leitung des IQMG-Ver-waltungsrates inne, die ich nach seinem Tod interimsmäßig bis zum Jahre 2013 weitergeführt habe. Mit der Neubeset-zung der Professur und der damit verbundenen strukturellen Absicherung der Rehabilitationsforschung an der Charité kann die Zusammenarbeit nun in eine neue Phase treten, auf die ich mich sehr freue.

Prof. Karla Spyra

Nachrichten des BDPK

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus/09/2014/Produktionsstrecke_Inhalt - Seite 896 bp - 23.09.2014 10:39

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Neue Entwicklungen wagenDie IQMG-Jahrestagung wird am 20. und 21. November 2014 in Berlin stattfinden. Das Thema lautet in diesem Jahr: „Höher, schneller, weiter – Wie sieht die Qualität der Zukunft aus?“.

Bäder- und Rehatour erreichte Berlin

Es ist geschafft! – Am 6. September erreichte die Bäder- und Rehatour ihre neunte und letzte Etappe mit dem Ziel Berlin. Acht Tage, nachdem die Nordgruppe am 29. Au-gust in Münster zur Rundreise verabschiedet wurde, gab es unter dem Brandenburger Tor ein Wiedersehen mit Gleich-gesinnten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, die von Bad Friedrichshall nach Berlin auf-gebrochen waren.

Auf der Nord- und Südtour warben die Tour-Teilneh-mer für die Rehabilitation. Sie legten jeweils rund 850 Kilometer zurück und zeigten mit dieser sportlichen Her -ausforderung: „Reha ist notwendig und sinnvoll!“ Die Idee der Tour entstand aus der Tatsache, dass jährlich etwa eine

Im Zentrum steht die Frage, welche Erwartungen die Pa-tienten zukünftig an die Qualität der Rehabilitation haben und welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben. Das wird Auswirkungen etwa auf die Instrumente des Quali-tätsmanagements und der Qualitätssicherung haben sowie auf Patientenedukation mit dem Fokus auf Schulungen.

Wichtige Themen werden in Workshops aufgegriffen: Interne Audits gestalten und deren Ergebnisse fürs Unter-nehmen nutzen, QM-Werkzeuge praxisnah umgesetzt, Er-wartungen von Leistungsträgern (DRV), Train the Trainer-Seminare konzipieren und MBOR in der Praxis.

Zeit für intensiven Austausch gibt es in den Pausen, es werden „Meet the Expert-Stände“ zu verschiedenen The-men angeboten.

Als Unterstützung vor dem Wagnis der neuen Entwicklun-gen dient der Abschlussvortrag von Johannes Warth „Mut tut gut!“.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.iqmg-berlin.de

Preis: 275 Euro (inkl. MwSt.) für Mitgliedseinrichtungen der Landesverbände des BDPK, 315 Euro (inkl. MwSt.) für Nicht-Mitglieder

Seminarort: Golden Tulip Berlin – Hotel Hamburg Landgrafenstraße 4, 10787 Berlin www.goldentulipberlin.de

Nachrichten des BDPK

Million Menschen erfahren, dass ihr Körper nicht mehr den Belastungen am Arbeitsplatz gewachsen ist. Dank ei-ner Rehabilitationsleistung steigen ihre Chancen auf einen erfolgreichen Neustart erheblich.

Initiator der Südtour war bereits zum siebten Mal der Erste Direktor der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Hubert Seiter. Die Nordtour wurde erstmalig vom Ersten Direktor der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Thomas Keck, und vom Geschäftsführer des Be-rufsförderungswerkes Dortmund, Ludger Peschkes, initiiert. Den BDPK vertrat auf der Nordtour Thomas Bublitz, der von Münster bis Berlin fuhr.

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