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Page 1: Inhalte der GuV-Positionen bei Anwendung des ... · PDF fileInhalte der GuV-Positionen bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens 1. Umsatzerlöse: Erlöse aus der Realisation eigentlicher

Inhalte der GuV-Positionen bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens

1. Umsatzerlöse: Erlöse aus der Realisation eigentlicher Betriebsleistungen i. S. d. § 277 I. Hierbei ist der Rechnungsbetrag abzüglich Umsatzsteuer und Preisnachlässe auszuweisen. 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen: Differenz der Bilanzansätze zu Beginn und am Ende der Periode der zu Herstellkosten bewerteten fertigen und unfertigen Erzeugnisse. Erfolgt ein Bestandsaufbau (Produktionsmenge > Absatzmenge) wird dieses Konto im Haben angesprochen, während bei einem Bestandsabbau (Produktionsmenge < Absatzmenge) das Konto im Soll angesprochen wird. Des Weiteren werden die üblichen Abschreibungen im Umlaufvermögen (§ 253 IV) unter dieser Position erfasst. 3. Andere aktivierte Eigenleistungen: Eigenleistungen des Unternehmers für die Herstellung von Anlagevermögen für die Aufwendungen unter anderen Aufwandsposten verbucht sind (es erfolgt keine Saldierung). Beispiele: Eigenfertigung eines Kranes oder von Maschinen für eigene Zwecke. 4. Sonstige betriebliche Erträge: Sammelposten für sämtliche ordentlichen Erträge, die nicht einem der anderen Ertragskonten zuzuordnen sind. Beispiele: Buchgewinne aus Verkauf von Wertpapieren, Währungsgewinne, Zahlungseingänge auf als uneinbringlich ausgebuchten Forderungen, jedwede Art von Zuschreibungen. 5. Materialaufwand: - Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren: Gesamter Verbrauch an Fertigungsstoffen für die Herstellung von Fertigerzeugnissen und aktivierten Eigenleistungen. Dazu zählen auch Brenn- und Heizungsmaterial sowie Verpackungsmaterial. Ferner durch Schwund, Qualitätsverluste oder rückläufige Marktpreise verursachte Inventur- oder Bewertungsdifferenzen - Aufwendungen für bezogene Leistungen: Hier sind Fremdleistungen auszuweisen, wenn sie durch Be- oder Verarbeitung von in der Fertigung eingehenden Fertigungsstoffen oder Erzeugnissen entstanden sind 6. Personalaufwand: - Löhne und Gehälter: Sämtliche im Geschäftsjahr angefallenen Löhne und Gehälter, sowohl für Arbeiter als auch Angestellte und Vorstandsmitglieder. Ebenfalls hier gebucht werden Nebenbezüge (z.B. für besondere Leistungen) oder geldwerte Vorteile (z.B. mietfreie Dienstwohnung). - Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung: Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft. Unter „Unterstützung“ versteht man Aufwendungen, die ohne Leistungserbringung gezahlt werden. Beispiele: Heirats- oder Geburtsbeihilfen, Aufwendungen für Verunglückte, Unterstützung für Invalide

- davon für Altersversorgung: Pensionszahlungen, Zuführungen zu Pensionsrückstellungen und Zuweisung an Unterstützungskassen und Pensionskassen. Pensionszahlungen werden nur erfasst, sofern diese nicht erfolgsneutral zu Lasten von Pensionsrückstellungen erfolgen (d.h. also über den zurückgestellten Betrag hinaus)

7. Abschreibungen

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- Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen: Betrag der planmäßigen Abschreibungen - auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen übersteigen: Unternehmensunübliche Abschreibungen auf Forderungen, Vorräte, etc. Abgrenzungskriterium zu „unüblich“: Höhe im Zeitvergleich bzw. Abschreibungsursache 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Sammelposten für sämtliche ordentlichen Aufwendungen, die nicht einem der anderen Aufwandkosten zuzuordnen sind. Beispiele: Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abschreibungen auf Forderungen, Verluste aus der Auflösung von Rückstellungen 9. Erträge aus Beteiligungen: Laufende Erträge aus Beteiligungen (§ 271 I), z.B. Dividenden aus Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Gewinnanteile von Personengesellschaften, Erträge aus Beherrschungsverträgen. Ausweis in voller Höhe, d.h. ohne Abzug von Kapitalertragsteuer

- davon aus verbundenen Unternehmen: s.o., jedoch von verbundenen Unternehmen ( § 271 II)

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens: Regelmäßig anfallende Erträge aus den nicht als Beteiligungen aktivierten Wertpapieren des Anlagevermögens und den Ausleihungen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr

- davon aus verbundenen Unternehmen: s.o., jedoch von verbundenen Unternehmen ( § 271 II)

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: Erträge aus flüssigen Mitteln und anderen verzinslichen Vermögenswerten, soweit diese nicht unter 9. oder 10. ausgewiesen werden. Zinsähnliche Erträge: Disagio, Kreditprovisionen.

- davon aus verbundenen Unternehmen: s.o., jedoch von verbundenen Unternehmen ( § 271 II)

- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens: Sämtliche außerplanmäßigen Abschreibungen, die den Finanzbereich betreffen 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen: Sämtliche von der Gesellschaft gezahlte Zinsen für aufgenommene Kredite. Beispiele für zinsähnliche Aufwendungen: Disagio, Abschreibungen auf ein aktiviertes Disagio, Kreditprovisionen, Überziehungsprovisionen 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit: Ergebnis der ordentlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern. Es umfasst die Positionen 1- 13. 15. Außerordentliche Erträge: Erträge, die außerhalb der gewöhnlichen Tätigkeit der Kapitalgesellschaft anfallen und zugleich außergewöhnlich sein müssen (hohe Voraussetzungen!). Beispiele: Erträge aus seltenen Anlageverkäufen und Kapazitätsabbaumaßnahmen 16. Außerordentliche Aufwendungen: Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Tätigkeit der Kapitalgesellschaft anfallen und zugleich außergewöhnlich sein müssen (hohe Voraussetzungen!). Beispiele: Stilllegungen, Abgangsverluste aus seltenem Verkauf von Anlagevermögen, Aufwendungen aus Katastrophen

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17. Außerordentliches Ergebnis: Saldo aus den Positionen 15 und 16. 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer für einbehaltene Gewinnausschüttungen, Gewerbesteuer. Auszuweisen sind hier nur die laufenden Steuern der Periode. Abzuziehen hiervon sind die Steuererstattungen. Ebenfalls hier erfasst werden die Aufwendungen und Erträge aus der Abgrenzung von latenten Steuern 19. Sonstige Steuern: Zu zahlende Steuern, die nicht unter 18. auszuweisen sind. Beispiele: Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Zölle, KFZ-Steuer. 20. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag: Ergebnis des Geschäftsjahres. Es umfasst die Positionen 1- 19. Beschlüsse zur Gewinnverwendung werden hier nicht berücksichtigt