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Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 1 dgdg Grundsicherung für Arbeitssuchende aus der Sicht der Evaluationsforschung 10. März 2008 dgdg Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung der Friedrich-Ebert- Stiftung, Berlin Dr. Susanne Koch Grundsicherung für Arbeitssuchende Licht und Schatten

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Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

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dgdg

Grundsicherung für Arbeitssuchende aus der Sicht der Evaluationsforschung

10. März 2008

dgdg

Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung der Friedrich-Ebert-Stiftung,

BerlinDr. Susanne Koch

Grundsicherung für Arbeitssuchende –Licht und Schatten

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Grundsicherung für Arbeitssuchende aus derSicht der Evaluationsforschung

Was wissen wir?

Was wissen wir (noch) nicht?

Fazit

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Was wissen wir?

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Arbeitsmarktnähe

nur knapp 50% Langzeitarbeitslose unter den SGB-II-Arbeits-losen

Immerhin 44% mit Lehre, 8% mit Hochschulabschluss

rd. 2,1 Mill. der eHb (2005) mit zumindest zeitweiligem Kontakt zum Arbeitsmarkt („Aufstocker“)

Konzessionsbereitschaft hinsichtlich Lohn und regionaler Mobilität gering

Leistungsbezieher sind heterogen

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Konzessionsbereitschaft

Quelle: IAB-Befragung „Lebenssituation und soziale Sicherung 2005“

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Aktivierungsbedarf

„Vermittlungsorientierte“ mit hoher Motivation und Eigenaktivitäten

„Vermittlungsgehemmte“ – Problemdruck verhindert Eigen-aktivitäten oder deren Erfolg

„Resignierte“ mit Aktivierungsdefizit aufgrund langer Arbeitslosigkeit

Häufig keine Übereinstimmung mit Zuordnung zu Fallmanagement

Wahrnehmung der Betreuung als

Chance

Zwangsmaßnahme

einzig verbliebene Teilhabechance

gerechte Gegenleistung (Workfare)

Leistungsbezieher sind heterogen

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Die Instrumente wirken wie bekannt, aber selektiver Zugang

Deutlich positive Wirkungen auf die Eingliederungschancen bei Maßnahmen, die direkt auf reguläre Beschäftigung zielen:

betriebliche Trainingsmaßnahmen und Eingliederungszuschüsse steigern die Anteile in ungeförderter Beschäftigung dauerhaft um mehr als 20%

Dauerhafte Wirkung auch hinsichtlich der Vermeidung vonALG-II-Bezug

Nur schwach positive oder insignifikante Wirkungen bei nicht-betrieb-lichen Trainingsmaßnahmen und Beauftragung Dritter (§37):

beide erhöhen die Beschäftigungschancen nur wenig und führen nur selten zum Ende des ALG-II-Bezugs

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Zusatzjobs wirken für die meisten Gruppen negativ hinsichtlich Integration in Beschäftigung und Verbleib im ALG-II-Bezug

aber positive Tendenz bei allen Gruppen am Ende des Beobachtungszeitraums

und tendenziell positive Wirkungen, wenn letzte Beschäftigung länger zurückliegt

Indizien für innerbetriebliche Substitution und Verdrängung

Die Instrumente wirken wie bekannt, aber selektiver Zugang

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Zusatzjobs:Teilnahmeeffekte auf ungeförderte reguläre Beschäftigung

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1: Männer, Ost 2: Frauen, Ost

3: Männer, West 4: Frauen, West

Monate seit ProgrammbeginnGraphs by group for which ATT is computed Quelle: Berechnungen des IAB

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Zusatzjobs:Teilnahmeeffekte auf Vermeidung von ALG-II-Bezug

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1: Männer, Ost 2: Frauen, Ost

3: Männer, West 4: Frauen, West

Monate seit ProgrammbeginnGraphs by group for which ATT is computed Quelle: Berechnungen des IAB

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Alle Maßnahmen selektiv eingesetzt, d.h.

nur Jugendliche überproportional gefördert

Ältere, gering Qualifizierte, Migranten unterproportional gefördert

Die Instrumente wirken wie bekannt, aber selektiver Zugang

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Eine neue Dienstleistung entsteht

„Leistungen aus einer Hand“ wird im Regelfall nicht umgesetzt

Leistungsgewährungsgewährung und Integrationsleistungen inaller Regel getrennt (Spezialisierungsvorteile)

Spezialisierter Fallmanagementansatz mit Trennung von Ver-mittlung und Fallmanagement dominiert in ARGEn und gT

weiterer Trend zur Spezialisierung

Zusammenarbeit vor Ort unterschiedlich ausgeprägt

Arbeitgeberservice

Wirtschaftsförderung

Jugendhilfe

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Herausbildung einer spezifischen „SGB-II-Dienstleistung“ unab-hängig vom Modell der Aufgabenwahrnehmung

Häufig aber spezialisierte Teilleistungen mit geringer Verzahnung (passive Leistung, Vermittlung, Fallmanagement, sozialintegrative Leistungen, Leistungen Dritter)

Unsicherheit über die Reichweite des Auftrags (insb. bei psycho-sozialen Problemen, Aktivierung von Partnerinnen)

Grundsätzlicher Widerspruch zwischen Beratungsauftrag und hierarchischer Rollenverteilung

Eine neue Dienstleistung entsteht

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Offene Forschungsfragen

Wie nachhaltig sind die gemessenen Integrationen?

Trägt das Gesetz individuell zur sozialen Integration bei?

Gibt es ein überlegenes Organisationsmodell?

Welche „Makrowirkungen“ auf Arbeitsmarkt und Gesellschaft gibt es?

Wie hart ist der „harte Kern“ wirklich?

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SGB-II-Anteil unter den Arbeitslosen und Gesamt-Arbeitslosenquote, Arbeitsagenturbezirke, 2007

Quelle: Statistik der BA

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Fazit

Die Leistungsbezieher im SGB II sind in vielerlei Hinsicht sehrheterogen

Viele sind überraschend arbeitsmarktnah

die herkömmlichen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitikerzielen ähnliche Wirkung wie im SGB III (bei vergleichsweisegeringen Förderzahlen)

Arbeitsgelegenheiten sind besser als ihr Ruf, bergen aber Verdrängungsrisiken

Heterogene Organisation und Prozesse mit teilweise widersprüch-lichem Auftrag

Weitere Forschung ist nötig

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