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Integrationskurse und berufsbezogene Deutschkurse (DeuFö) im Kreis Euskirchen Stand Juni 2020
Bildung fördern - Zukunft gestalten
Volkshochschule (VHS) Fr. Weber u. Fr. Kuckertz Altes Rathaus/ Baumstr. 2 53879 Euskirchen Tel.: 02251-6507426 E-Mail: [email protected] [email protected]
TERTIA
Angelika Soost Rudolf-Diesel-Str. 1, Gebäude C1 53879 Euskirchen Tel.: 02251-947600 E-Mail: [email protected]
TERTIA Helga Meschke Rudolf-Diesel-Str. 1, Gebäude C1 53879 Euskirchen Tel.: 02251-947613 E-Mail: [email protected]
Euro-Schulen Euskirchen (ESO) Andrzej Taube Kölner Str. 73 53879 Euskirchen Tel: 02251-1462900 E-Mail: [email protected]
Euro-Schulen Euskirchen (ESO) Petra Loesener Kölner Str. 73 53879 Euskirchen Tel: 02251-7763655 E-Mail: [email protected]
Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft (BRW) Andreas Nehen Roitzheimer Str. 37-39 53879 Euskirchen Tel.: 02251-949115 E-Mail: [email protected]
Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft (BRW)
Silke Voigt Roitzheimer Str. 37-39 53879 Euskirchen Tel.: 02251-949115 E-Mail: [email protected]
DEKRA Akademie
Ralf Esser Kommerner Str. 71 53879 Euskirchen Tel.: 02251-7022211 E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner*innen der Sprachkursträger im Kreis Euskirchen
Katholisches Bildungswerk Erzdiözese Köln Elena Schulz Kasernenstaße 60 53111 Bonn Tel.: 0228-42979-146 E-Mail: [email protected]
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Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Diana Klinkenberg In den Erken 7 53881 Euskirchen-Euenheim Tel.: 02251-149-171 E-Mail: [email protected]
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Nicole Els In den Erken 7 53881 Euskirchen-Euenheim Tel.: 02251-149-152 E-Mail: [email protected]
Verein zur Förderung der Altenpflege e.V. (VfA)
Ilka Schänke Rudolf-Diesel-Str. 1 53879 Euskirchen Tel.: 02251-146527 E-Mail: [email protected]
Jobcenter - Integrationskurse
Anja Steffens In den Erken 7 53879 Euskirchen Tel.: 02251-7760 137 E-Mail: [email protected]
Integration Point – DeuFö-Kurse Anna Barthel In den Erken 7 53879 Euskirchen Tel.: 02251-7760 229 E-Mail: [email protected]
Regionalstelle Köln Poller Kirchweg 101 51105 Köln Telefon: 0911-943-0 Telefax: 0911-943-81599 E-Mail: [email protected]
Regionalkoordinatorin für Euskirchen
Frau Haupt E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner*innen beim Jobcenter und Integration Point bzgl. Integrationskursen und DeuFö-Kursen:
Ansprechpartner*innen/ Regionalkoordinator*innen beim BAMF
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Änderungen bzgl. Integrationskurse / DeuFö-Kurse nach dem In-Kraft-Treten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 1.8.2019
Der Zugang von arbeitsmarktnahen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die vor dem 1.August 2019 nach Deutschland gekommen sind, zu den
bundesgeförderten Sprachfördermaßnahmen (Integrationskurs und Berufssprachkurs) wird nach drei Monaten Gestattungszeit ermöglicht.
Arbeitsmarktnah sind Personen, die bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet, beschäftigt oder in
betrieblicher Berufsausbildung sowie in einer Einstiegsqualifizierung, in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder in der
ausbildungsvorbereitenden Phase der Assistierten Ausbildung sind. Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die noch nicht schulpflichtige Kinder
erziehen, müssen das Kriterium der Arbeitsmarktnähe nicht erfüllen, um Zugang zur bundesgeförderten Sprachförderung zu erhalten.
Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch Berufssprachkurse
mit Ziel A2 und B1).
Personen aus sicheren Herkunftsländern haben weiterhin während des laufenden Asylverfahrens keinen Zugang zu den
Integrationsmaßnahmen des Bundes.
Künftig können Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs, der für die dauerhafte berufliche
Eingliederung notwendig ist, Arbeitslosengeld weiterbeziehen.
Was müssen Sie tun, wenn Sie teilnehmen möchten?
Antrag auf Zulassung:
Wenn Sie zu einer der oben genannten Gruppen gehören, können Sie einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.
Den Antrag auf Zulassung können Sie im Download-Bereich beim BAMF herunterladen. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Referat 83E 90343 Nürnberg
Verpflichtung zur Teilnahme:
Wenn Sie eine Asylbewerberin oder ein Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sind, können Sie zusätzlich zur Zulassung durch das Bundesamt auch zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Falls Sie zu einem Integrationskurs verpflichtet wurden, melden Sie sich bitte sofort für einen Kurs an. Wenn Sie verpflichtet wurden, ist es wichtig, dass Sie den Integrationskurs besuchen. Wenn Sie nicht teilnehmen, können Ihnen Leistungen gekürzt werden.
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Was kostet Sie die Teilnahme am Kurs?
Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete müssen zusätzlich zum Zulassungsantrag einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen, um kostenlos am Kurs teilnehmen zu können.
Anmeldung bei einem Kursträger
Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihre Zulassung zum Integrationskurs (Berechtigungsschein) erhalten haben oder zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sind, melden Sie sich bitte bei einem Integrationskursträger an. Alternativ können Sie in der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatungsstelle (DRK; Caritas, JMD) nach einer Liste der Integrationskursträger in Ihrer Nähe fragen.
Erlöschen der Berechtigung:
Ihre Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs erlischt, wenn Sie aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht spätestens ein Jahr nach der Anmeldung beim Kursträger mit dem Integrationskurs beginnen oder die Kursteilnahme länger als ein Jahr unterbrechen.
Zertifikat Integrationskurs:
Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie erfolgreich am Abschlusstest teilnehmen. Der Abschlusstest besteht aus zwei Prüfungen: dem Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und dem Test "Leben in Deutschland" (LiD). In der Sprachprüfung DTZ können Sie im Gesamtergebnis das Sprachniveau A2 oder B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Wenn Sie die Sprachprüfung auf der Stufe B1 und den Test "Leben in Deutschland" bestehen, haben Sie erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen und erhalten das "Zertifikat Integrationskurs". Zudem haben Sie bei einer Teilnahme an dem Test „Leben in Deutschland“ die Möglichkeit, auch die für die Einbürgerung geforderten Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG), wenn Sie bei diesem mindestens 17 Punkten erreicht haben.
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Der GER ist ein System, das (fremd-) sprachlich-kommunikative Kompetenzen beschreib- und messbar macht. Grundlage des GER ist eine sechsstufige Skala. Jede Stufe ist mit genauen Angaben zu den jeweiligen Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen) verbunden. Die Skala des GER reicht von A1 (erste Sprachversuche) bis C2 (beinahe muttersprachliches Niveau).
Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)
Der DTZ besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung dauert 100 Minuten und enthält Aufgaben zum Hören und Lesen. Außerdem müssen Sie einen kurzen Brief schreiben. Der mündliche Prüfungsteil dauert rund 15 Minuten. In dieser Zeit sollen Sie sich kurz vorstellen und mit den Prüfern und einem anderen Prüfungsteilnehmer über bestimmte Themen sprechen. Am Ende erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen im Gesamtergebnis Sprachkenntnisse der Stufe B1 oder A2 bescheinigt. Wenn Ihre Sprachkenntnisse noch unter der Stufe A2 liegen, bekommen Sie kein Zertifikat, sondern nur eine Mitteilung zu Ihrem Ergebnis.
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Zulassung zur einmaligen Wiederholung der Abschlussprüfung
Wenn Sie nach vollständigem Besuch des Integrationskurses den Sprachtest nicht auf Niveau B1 bestanden haben, kann Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einmal zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden zulassen. Diese Zulassung umfasst auch die einmalige kostenlose Wiederholung der Sprachprüfung.
Fahrkostenanträge von SGB II sowie SGB XII Leistungsbeziehern
Das Bundesamt verzichtet ab dem 01.08.2019 auf das Erfordernis der Einreichung und Vorhaltung der Kopien zu den Leistungsbescheiden von SGB II
sowie SGB XII Leistungsbeziehenden durch die Kursträger.
Bei allen von Jobcentern berechtigten/verpflichteten Personen ist von einem Leistungsbezug SGB II bzw. SGB XII auszugehen, der grundsätzlich für
einen Fahrkostenzuschuss berechtigt. Daher ist die zusätzliche Übersendung und Vorhaltung der Leistungsbescheide von SGB II und SGB XII
Leistungsbeziehenden, wenn sie von Jobcentern berechtigt wurden, nicht mehr erforderlich.
Merkblatt zum Integrationskurs / Infos zum Antrag auf Zulassung
Für:
- Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG,
- Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthGsowie
- Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5AufenthG
Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs:
- Sie sind Asylbewerber, besitzen eine Aufenthaltsgestattung und die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Herkunftsländer: Syrien oder
Eritrea
- Des Weiteren dürfen Sie noch in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben oder nach der
Dublin III-Verordnung verpflichtet sein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag zu stellen.
Oder:
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- Sie sind Asylbewerber, sind vor dem 01.08.2019 nach Deutschland eingereist, besitzen seit mindestens 3 Monaten eine Aufenthalts-
gestattung und erfüllen eine der folgenden Voraussetzungen:
•Sie sind bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet,
• Sie sind bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet,
• Sie sind abhängig beschäftigt,
• Sie stehen in einer Berufsausbildung im Sinne von § 57 Abs. 1 SGB III,
• Sie werden in berufs- oder ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen gefördert (§§ 51– 55 SGB III, § 130 Abs. 1 S. 2 SGB III) oder
• Sie können nicht arbeiten, weil Sie ein nicht schulpflichtiges Kind in Ihrem Haushalt erziehen müssen, für das sonst keine
Betreuungsmöglichkeit (z.B. in einer Kindertagesstätte) besteht. Oder:
- Sie besitzen eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG. KNr. 630.121f
BAMF 08/2019
- http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Kursteilnehmer/Merkblaetter/630-121_merkblatt-
oeffnung-Integrationskurse.pdf?__blob=publicationFile
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Allgemeiner Integrationskurs: Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten (UE), je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 1.000 UE betragen. Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Unterrichtseinheiten (UE). Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE). Vor Beginn des Integrationskurses führt der Kursträger einen Einstufungstest durch. Das Ergebnis hilft ihm, zu entscheiden, mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten und ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre. Wenn Sie immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen, das volle Stundenkontingent des Integrationskurses ausgeschöpft, aber in der Sprachprüfung des Abschlusstests das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, können Sie einen Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichteinheiten stellen. Sie können dann auch noch einmal kostenlos an der Sprachprüfung teilnehmen. Sie dürfen Kursabschnitte überspringen, und Sie können einzelne Kursabschnitte wiederholen, auch wenn Sie bereits 1200 Unterrichtseinheiten absolviert haben. Dann müssen Sie allerdings den Kurs selbst bezahlen. Bei Vorliegen besonderer Umstände, insbesondere im Falle eines Umzugs, eines Wechsels zwischen Teilzeit- und Vollzeitkursen, zur Ermöglichung der Kinderbetreuung oder zur Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit dürfen Sie den Kursträger wechseln.
Anbieter Ziel Start Ende inkl.
Orientierungs-kurs
Wochentag Uhrzeit Straße Ort Freie
Plätze
BRW B1 19.08.2019 nicht bekannt Mo – Do 16:00 – 20:00 Roitzheimer Str. 37-39 Euskirchen ja
VHS B1 02.09.2019 unterbrochen Mo - Do 08:00 – 13:00 St.-Barbara-Schule;
Im Sande 2 Mechernich nein
Tertia B1 08.10.2019 13.10.2020 Mo – Fr 08:30 – 12:45 Rudolf-Diesel-Str. 1 Euskirchen Ja
Tertia B1 07.01.2020 30.11.2020 Mo – Fr 08:30 – 12:45 Rudolf-Diesel-Str. 1 Euskirchen Ja
ESO B1 19.09.2019 laufend Mo – Fr 09:00 -13:00 Bahnhofstr.11 Kall nein
ESO B1 26.09.2019 10.09.2020 Mo - Fr 08:30 - 12:45 Bahnhofstr.11 Kall ja
ESO B1 11.02.2020 neu ab 25.05. Mo – Fr 08:30 – 12:45 Kölner Str. 73 Euskirchen ja
VHS B1 09.03.2020 09.11.2020 Mo – Do 08:00 – 13:00 Baumstr.2 Euskirchen Ja
BRW B1 04.05.2020 nicht bekannt Mo – Do 16:00 – 20:00 Roitzheimer Str. 37-39 Euskirchen ja
BRW B1 06.07.2020 nicht bekannt Mo – Do 16:00 – 20:00 Roitzheimer Str. 1 Euskirchen ja
ESO B1 Geplant Aug.
2020 nicht bekannt Mo – Fr 08:30 – 12:45 Kölnerstr. 73 Euskirchen ja
VHS B1 Geplant
Sept. 2020 nicht bekannt Mo – Do 08:00 – 13:00
St.-Barbara-Schule; Im Sande 2
Mechernich Ja
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Integrationskurs mit Alphabetisierung
Der Alphabetisierungskurs ist ein spezieller Integrationskurs für Zuwanderer, die gar nicht oder nicht in lateinischer Schrift schreiben und lesen können. Sie lernen dort gleichzeitig die deutsche Sprache und die lateinische Schriftsprache. Der Alphabetisierungskurs hat 1000 Unterrichtsstunden und kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 300 Unterrichtsstunden verlängert werden. Auf Grund der komplexen Aufgaben im schriftsprachlichen Bereich, welche diese Teilnehmenden zu bewältigen haben, kann für sie die Erreichung des Sprachniveaus B1 innerhalb der Förderdauer selten realisiert werden. Die Teilnehmer haben dann die Möglichkeit, im Rahmen des Integrationskurses, A2 zu absolvieren und dann im möglichen Anschlusskurs „DeuFö B1“ die nächsthöhere Stufe zu erreichen.
Anbieter Ziel Start Ende inkl.
Orientierungs-kurs
Wochentag Uhrzeit Straße Ort Freie
Plätze
BRW A2/B1 18.03.2019 06.07.2020 Mo – Fr 08:45 – 12:00 Roitzheimer Str. 37-39 Euskirchen Ja
VHS A2/B1 18.03.2019 19.08.2020 Mo - Do 08:30 – 13:30 Baumstr. 2 Euskirchen Ja
BRW A2/B1 13.05.2019 unterbrochen Mo – Fr 12:30 – 15:45 Roitzheimer Str. 37-39 Euskirchen ja
BRW A2/B1 12.08.2019 30.09.2020 Mo – Fr 13:00 - 16:15 Roitzheimer Str. 37-39 Euskirchen ja
ESO A2/B1 26.08.2019 03.11.2020 Mo – Do 08:30 – 12:40 Kölner Str. 73 Euskirchen Ja
ESO A2/B1 - WH 04.11.2019 nicht bekannt Mo – Do 13:00 – 17:00 Bahnhofstr. 11 Kall Ja
BRW A2/B1 09.12.2019 nicht bekannt Mo – Fr 08:30 – 11:45 Roitzheimer Str. 37-39 Euskirchen Nein
BRW A2/B1 - WH 20.01.2020 nicht bekannt Mo – Fr 08:30 – 11:45 Roitzheimer Str. 37-39 Euskirchen Ja
BZE A2/B2 23.01.2020 nicht bekannt Mo – Do 08:30 – 12:45 In den Erken 7 Euskirchen Ja
BRW A2/B1 - WH 18.02.2020 nicht bekannt Mo – Fr 08:30 – 11:45 Roitzheimer Str. 37-39 Euskirchen
VHS A2/B1 - WH 02.03.2020 nicht bekannt Mo – Do 08:30 – 13:30 Baumstr. 2 Euskirchen Ja
BRW A2/B1 Geplant
22.06.2020 nicht bekannt Mo – Fr 08:30 – 11:45 Roitzheimer Str. 37 -39 Euskirchen Ja
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Jugendintegrationskurs
Die Zielsetzungen des allgemeinen Integrationskurses bleiben für die Teilnehmenden des Jugendintegrationskurses bestehen. Jungen Zuwanderern soll durch den Besuch eines Jugendintegrationskurses ermöglicht werden, Sprachkenntnisse sowie Orientierungswissen zu erwerben, die eine Basis auf dem Weg zur beruflichen und sozialen Integration bilden können. Der Jugendintegrationskurs kann damit insbesondere für Neuzuwanderer erster Teil einer umfassenden Vorbereitung auf das selbstständige Leben in Deutschland sein. Auf der Grundlage des vermittelten Sprachniveaus können junge Migrantinnen und Migranten weitere Schritte in Richtung des Besuchs weiterführender Schulen oder der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums unternehmen.
Anbieter Ziel Start Ende inkl.
Orientierungs-kurs
Wochentag Uhrzeit Straße Ort Freie
Plätze
KBW/DRK B1 09.03.2020 08.10.2021 Mo, Di, Do,
Fr 09:00 – 13:15 Zülpich ja
ESO B1 19.3.2019 nicht bekannt Mo - Do 09:15– 13:30 Kölner Str. 73 Euskirchen nein
Frauenintegrationskurs
Zielgruppe der Frauenintegrationskurse sind zugewanderte Frauen, die aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können oder wollen. Als spezieller Integrationskurse nach § 13 IntV umfasst der Frauenintegrationskurs bis zu 1000 Unterrichtseinheiten (UE). Der thematische Schwerpunkt im Sprachkurs liegt auf der Alltagsorientierung bzw. auf der Vermittlung von Alltagswissen. Eine herausragende Rolle spielen dabei frauenspezifische Themen und Angelegenheiten aus dem unmittelbaren Lebensumfeld, beispielsweise Fragen der Kindererziehung und -betreuung, des Lebensmitteleinkaufs und -konsums oder auch Informationen über Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Kontakte zu deutschsprachigen Frauen geknüpft werden können, beispielsweise internationale Begegnungsstätten o.ä.
Anbieter Ziel Start Ende inkl.
Orientierungs-kurs
Wochentag Uhrzeit Straße Ort Freie Plätze
ESO B1 27.08.2019 18.07.2020 Mo - Do 8:30 – 12:45 Bahnhofstr. 11 Kall Ja
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Wiederholerkurse (WHK)
Wenn Sie nach vollständigem Besuch des Integrationskurses den Sprachtest nicht auf Niveau B1 bestanden haben, kann Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einmal zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden zulassen. Diese Zulassung umfasst auch die einmalige kostenlose Wiederholung der Sprachprüfung.
Anbieter Ziel Start Ende inkl.
Orientierungs-kurs
Wochentag Uhrzeit Straße Ort Freie
Plätze
ESO Alpha WHK A2/B1 04.11.2019 nicht bekannt Mo - Fr 13:00 – 17:00 Bahnhofstr.11 Kall ja
BRW Alpha WHK A2/B1 20.01.2020 nicht bekannt Mo – Fr 08:30 – 11:45 Roitzheimer Str. 37-39 Euskirchen ja
ESO IK WHK B1 11.02.2020 nicht bekannt Mo – Fr 08:30 – 11:45 Kölnerstr.73 Euskirchen ja
BRW Alpha WHK A2/B1 18.02.2020 nicht bekannt Mo – Fr 08:30 – 11:45 Roitzheimer Str. 37-39 Euskirchen ja
VHS Alpha WHK A2/B1 02.03.2020 nicht bekannt Mo - Do 08:30 – 13:30 Baumstr. 2 Euskirchen ja
11
Integrationskurs für Menschen mit Handicap / Spezialkurse
Der Integrationskurs, speziell für gehörlose und schwerhörige Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge, umfasst 900 Unterrichtstunden Deutschunterricht. Sie lernen die Deutsche Schriftsprache und die Deutsche Gebärdensprache. Im anschließenden Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden) lernen Sie Deutschland noch besser kennen und erhalten viele Informationen, die für Sie als gehörloser oder schwerhöriger Mensch wichtig sind (z.B. „Wer bezahlt Gebärdensprachdolmetscher, wenn ich zum Arzt muss?“ und vieles mehr).
Anbieter Kursart Start Ende inkl.
Orientierungs-kurs
Wochentag Uhrzeit Straße Ort Freie
Plätze
Loor Ens GbR Gehörlosenkurs 06.03.2019 23.06.2020 Mo - Do 08:30 Bonner Str. 207 Köln ja
Sprachschule Heesch Gehörlosenkurs 21.11.2019 17.02.2021 Mo - Fr 9:00 – 13:00 Melchiorstr. 3 Köln Ja
Loor Ens GbR Gehörlosenkurs 04.05.2020 16.06.2021 Mo – Do 09:15 – 13:30 Bonner Str. 207 Köln ja
Sprachschule Heesch Gehörlosenkurs 22.06.2020 28.07.2021 Mo – Fr 14:00 – 17:15 Melchiorstr. 3 Köln ja
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DeuFö-Kurse
Die Berufssprachkurse bauen unmittelbar auf der allgemeinen Sprachförderung durch die Integrationskurse des BAMF auf. Bei beiden Angeboten handelt es sich um ein Regelangebot des Bundes. In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die allgemeine deutsche Sprache von Beginn an. In den daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkursen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich sprachlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Wer an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie an Spezialmodulen der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit.
Anbieter Ziel Start Ende Wochentag Uhrzeit Straße Ort
ESO
B2 (400 UE) für Azubis mit der
Ausrichtung Gewerbe/Technik
31.08.2019 neu ab
09.05.2020 samstags 08:30 - 12:45 Kölner Straße 73 Euskirchen
ESO B2 (400 UE) 31.08.2019 neu ab
16.05.2020 samstags 08:30 - 12:45 Kölner Str. 73 Euskirchen
Dekra B2 (500 UE) 07.01.2020 nicht bekannt Mo – Fr 13:15 - 16:45 Kommerner Straße 71 Euskirchen
Euro-Schulen B1 20.01.2020 neu ab
02.06.2020 Mo – Fr 12:00 – 15:30 Kölner Str. 73 Euskirchen
Dekra A2 27.01.2020 nicht bekannt Mo – Fr 09:00 – 12:30 Kommener Str. 73 Euskirchen
ESO B2 16.03.2020
neu ab 18.05.2020
Ende 02.09.2020
Mo – Do 13:00 - 17:15 Bahnhofstr. 11 Kall
VHS B2 22.06.2020 03.12.2020 Mo - Do 08:00 - 13:00 Im Sande 2 Mechernich
VfA B1 geplant Ende
Juni 2020 nicht bekannt Mo - Fr 08:30 - 12:45 Rudolf-Diesel Str.1 Euskirchen
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Zertifizierte Deutschprüfungen im Kreis Euskirchen und Raum Köln / Bonn
Anbieter Ziel Prüfungs-
termin Anmeldezeitraum Prüfungsort Adresse Kosten
Goethe-Institut B2 25.06.2020 29.05.2020 – 18.06.2020 Goethe-Institut Lennéstraße 6, 53113 Bonn 259€
Goethe-Institut B2 01.07.2020 29:05.2020 – 24.06.2020 Goethe-Institut Lennéstraße 6, 53113 Bonn 259€
Goethe-Institut B2 16.07.2020 29.05.2020 – 09.07.2020 Goethe Institut Lennéstraße 6, 53113 Bonn 259€
Goethe-Institut B2 13.08.2020 02.04.2020 – 06.08.2020 Goethe-Institut Lennéstraße 6, 53113 Bonn 259€
Goethe-Institut B2 10.09.2020 02.04.2020 – 03.09.2020 Goethe-Institut Lennéstraße 6, 53113 Bonn 259€
VHS Euskirchen Deutschtest für
Zuwanderer Bitte
erfragen Tel. 02251-650740
Altes Rathaus; Eingang Baumstraße / Saal
125 €
VfA Telc Sprach-prüfungen
Bitte erfragen
Tel. 0800-1610196 [email protected]
VFA Rudolf-Diesel-Straße 1,
53879 Euskirchen 170 €
Prüfungen finden ab 17. 6.2020 wieder statt. Für die Richtigkeit der folgenden Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Der Start der Kurse kann sich zuweilen um ein paar Tage verschieben. Wir empfehlen, die genauen Kursdaten von den einzelnen Sprachträgern zu erfragen. Die allg. Infos kann man auf der Internetseite des BAMF nachlesen. [email protected] oder Tel. 02251/15-1343 Kreis Euskirchen, Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) Dienstgebäude: Georgstr. 1 / Eingang 16, 53879 Euskirchen