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INTERNATIONALE GERICHTLICHE INTERNATIONALE GERICHTLICHE ZUSAMMENARBEIT. ZUSAMMENARBEIT. DIE HAAGER KONFERENZ FÜR DIE HAAGER KONFERENZ FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT INTERNATIONALES PRIVATRECHT FRANCISCO JAVIER ARROYO FIESTAS. FRANCISCO JAVIER ARROYO FIESTAS. RICHTER DER ZIVILKAMMER DES OBERSTEN GERICHTSHOFS RICHTER DER ZIVILKAMMER DES OBERSTEN GERICHTSHOFS DES KÖNIGSREICHS SPANIEN DES KÖNIGSREICHS SPANIEN

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INTERNATIONALE GERICHTLICHE INTERNATIONALE GERICHTLICHE ZUSAMMENARBEIT. ZUSAMMENARBEIT.

DIE HAAGER KONFERENZ FÜR DIE HAAGER KONFERENZ FÜR INTERNATIONALES INTERNATIONALES

PRIVATRECHTPRIVATRECHT

FRANCISCO JAVIER ARROYO FIESTAS. FRANCISCO JAVIER ARROYO FIESTAS.

RICHTER DER ZIVILKAMMER DES OBERSTEN RICHTER DER ZIVILKAMMER DES OBERSTEN GERICHTSHOFS DES KÖNIGSREICHS SPANIENGERICHTSHOFS DES KÖNIGSREICHS SPANIEN

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INTERNATIONALE INTERNATIONALE GERICHTLICHE GERICHTLICHE ZUSAMMENARBEITZUSAMMENARBEIT• BI- UND MULTILATERALE ABKOMMEN.BI- UND MULTILATERALE ABKOMMEN.• Der Bilateralismus hat sich von der Der Bilateralismus hat sich von der

Grundregel zur Ausnahme Grundregel zur Ausnahme entwickelt. entwickelt.

• Die Globalisierung führt zum Die Globalisierung führt zum Multilateralismus.Multilateralismus.

• Der Markt verlangt Rechtssicherheit Der Markt verlangt Rechtssicherheit und gerichtliche Zusammenarbeit.und gerichtliche Zusammenarbeit.

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MULTILATERALE RÄUMEMULTILATERALE RÄUME

• DER RECHTSRAUM DER EUDER RECHTSRAUM DER EU

• http://ec.europa.eu/justice_home/http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htmjudicialatlascivil/html/index_de.htm

• DIE HAAGER KONFERENZDIE HAAGER KONFERENZ

• www.hcch.netwww.hcch.net

• DIE ORGANISATION AMERIKANISCHER DIE ORGANISATION AMERIKANISCHER STAATENSTAATEN

• http://www.oas.org/dil/treaties_subject.htmhttp://www.oas.org/dil/treaties_subject.htm

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DIE HAAGER KONFERENZ. DIE HAAGER KONFERENZ. EINE WELTWEITE EINE WELTWEITE ORGANISATIONORGANISATION• Mit 72 Mitgliedern aus allen Kontinenten (71 Mit 72 Mitgliedern aus allen Kontinenten (71

Staaten und die Europäische Union) ist die Haager Staaten und die Europäische Union) ist die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eine Konferenz für Internationales Privatrecht eine zwischenstaatliche Organisation auf weltweitem zwischenstaatliche Organisation auf weltweitem Niveau. Die Konferenz, ein regelrechter Niveau. Die Konferenz, ein regelrechter Schmelztigel verschiedenster Rechtstraditionen, Schmelztigel verschiedenster Rechtstraditionen, erarbeitet multilaterale Rechtsinstrumente, die auf erarbeitet multilaterale Rechtsinstrumente, die auf die weltweiten Bedürfnisse eingehen und die weltweiten Bedürfnisse eingehen und gleichzeitig deren Wahrung garantieren. Eine gleichzeitig deren Wahrung garantieren. Eine immer größer werdende Zahl an Nicht-Mitgliedern immer größer werdende Zahl an Nicht-Mitgliedern entschließt sich dem Haager Abkommen entschließt sich dem Haager Abkommen beizutreten. So sind es heute insgesamt 130 beizutreten. So sind es heute insgesamt 130 Staaten der ganzen Welt, die an der Ausführung Staaten der ganzen Welt, die an der Ausführung und Gestaltung der Konferenz beteiligt sind.und Gestaltung der Konferenz beteiligt sind.

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EINE BRÜCKE ZWISCHEN DEN EINE BRÜCKE ZWISCHEN DEN RECHTSSYSTEMENRECHTSSYSTEMEN• Persönliche, familiäre und kommerzielle Situationen in Persönliche, familiäre und kommerzielle Situationen in

denen mehr als nur ein Land verwickelt ist, sind denen mehr als nur ein Land verwickelt ist, sind heutzutage in unserer modernen Welt mehr als heutzutage in unserer modernen Welt mehr als gewöhnlich. Die Unterschiede, die durch die gewöhnlich. Die Unterschiede, die durch die verschiedenen rechtskräftigen Justizsysteme in all verschiedenen rechtskräftigen Justizsysteme in all diesen Ländern auftreten, betreffen genau diese diesen Ländern auftreten, betreffen genau diese Situationen.Situationen.

• Um diese Probleme zu lösen, haben die Länder Um diese Probleme zu lösen, haben die Länder spezielle Vorschriften aufgestellt, die in ihrer Einheit spezielle Vorschriften aufgestellt, die in ihrer Einheit als “Internationales Privatrecht” bekannt sind.als “Internationales Privatrecht” bekannt sind.

• Das satzungsgemäße Mandat der Konferenz besteht Das satzungsgemäße Mandat der Konferenz besteht darin, stets auf eine fortlaufende “Vereinheitlichung” darin, stets auf eine fortlaufende “Vereinheitlichung” dieser Regeln hinzuarbeiten.dieser Regeln hinzuarbeiten.

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EINE HUNDERTJÄHRIGE EINE HUNDERTJÄHRIGE INTERNATIONALE INTERNATIONALE ORGANISATIONORGANISATION• Die erste Versammlung dieser Die erste Versammlung dieser

Konferenz wurde 1893 auf Initiative Konferenz wurde 1893 auf Initiative von T. M. C. Asser von T. M. C. Asser abgehalten (Friedensnobelpreisträger abgehalten (Friedensnobelpreisträger des Jahres 1911). Mit dem Inkrafttreten des Jahres 1911). Mit dem Inkrafttreten der Satzung im Jahr 1955 wurde sie zu der Satzung im Jahr 1955 wurde sie zu einer permanenten einer permanenten zwischenstaatlichen Organisationzwischenstaatlichen Organisation..   

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ARBEITSWEISEARBEITSWEISE

• Grundstätzlich kommt die Organisation alle vier Grundstätzlich kommt die Organisation alle vier Jahre zu einer Plenarsession (eine ordentliche Jahre zu einer Plenarsession (eine ordentliche diplomatische Session) zusammen um die diplomatische Session) zusammen um die entworfenen Übereinkommen zu beraten und zu entworfenen Übereinkommen zu beraten und zu beschließen, und um über Gegenstände zu beschließen, und um über Gegenstände zu entscheiden, die in Zukunft durchgeführt werden entscheiden, die in Zukunft durchgeführt werden müssen. Die Übereinkommen werden von den müssen. Die Übereinkommen werden von den Spezialkommissionen oder den Arbeitsgruppen, die Spezialkommissionen oder den Arbeitsgruppen, die sich mehrmals im Jahr treffen, vorbereitet. Dies sich mehrmals im Jahr treffen, vorbereitet. Dies geschieht normalerweise im Friedenspalast von Den geschieht normalerweise im Friedenspalast von Den Haag, was sich jedoch immer häufiger in den Haag, was sich jedoch immer häufiger in den verschiedenen Mitgliedsstaaten selbst stattfindet. verschiedenen Mitgliedsstaaten selbst stattfindet. Die Spezialkommissionen sind auch dafür zuständig Die Spezialkommissionen sind auch dafür zuständig um die Arbeitsweise der Übereinkommen zu um die Arbeitsweise der Übereinkommen zu untersuchen und erarbeiten Empfehlungen mit dem untersuchen und erarbeiten Empfehlungen mit dem Ziel die Leistungsfähigkeit zu verbessern und Ziel die Leistungsfähigkeit zu verbessern und dieeinheitliche Ausführung und Auslegung zu dieeinheitliche Ausführung und Auslegung zu fördern. fördern.

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FINANZIERUNGFINANZIERUNG

• Die Organisation wird hauptsächlich Die Organisation wird hauptsächlich von ihren Mitgliedstaaten finanziert. von ihren Mitgliedstaaten finanziert. Das Budget wird jedes Jahr vom Rat Das Budget wird jedes Jahr vom Rat der Diplomatischen Vertretungen der der Diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten beschlossen. Die Mitgliedstaaten beschlossen. Die Organisation sucht und erhält Organisation sucht und erhält finanzielle Mittel auch aus anderen finanzielle Mittel auch aus anderen Quellen für spezifische Projekte. Quellen für spezifische Projekte.

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SITZ UND SEKRETARIATSITZ UND SEKRETARIAT

• Die Aktivitäten der Konferenz werden durch ein Die Aktivitäten der Konferenz werden durch ein multinationales Sekretariat (das Ständige Büro) multinationales Sekretariat (das Ständige Büro) organisiert mit Sitz in Den Haag. Die organisiert mit Sitz in Den Haag. Die Arbeitssprachen der Konferenz sind Französisch Arbeitssprachen der Konferenz sind Französisch und Englisch.und Englisch.

• Das Sekretariat bereitet die Plenarsessionen und Das Sekretariat bereitet die Plenarsessionen und die Spezialkommissionen vor und stellt die die Spezialkommissionen vor und stellt die grundsätzlichen Nachforschungen an, die grundsätzlichen Nachforschungen an, die irgendein Bereich erforden kann, der für die irgendein Bereich erforden kann, der für die Konferenz von Interesse ist. Außerdem trägt es Konferenz von Interesse ist. Außerdem trägt es zur Förderung einer effektiven Durchführung und zur Förderung einer effektiven Durchführung und Arbeitsweise der Übereinkommen bei.Arbeitsweise der Übereinkommen bei.

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SITZ UND SEKRETARIAT/ 2SITZ UND SEKRETARIAT/ 2

• Neben den diplomatischen Vertretern in den Neben den diplomatischen Vertretern in den Niederlanden unterhält das Sekretariat auch Niederlanden unterhält das Sekretariat auch ständigen Kontakt mit den Mitgliedsstaaten durch ständigen Kontakt mit den Mitgliedsstaaten durch deren jeweilige nationale Institute und bestimmte deren jeweilige nationale Institute und bestimmte Kontaktpersonen. Das Sekretariat steht Kontaktpersonen. Das Sekretariat steht außerdem in ständigem Kontakt mit den Experten außerdem in ständigem Kontakt mit den Experten und Delegierten der Mitgliedsstaaten, den für und Delegierten der Mitgliedsstaaten, den für bestimmte Übereinkommen zuständigen bestimmte Übereinkommen zuständigen zentralen Behörden, ebenso wie mit anderen zentralen Behörden, ebenso wie mit anderen internationalen, zwischenstaatlichen oder nicht, internationalen, zwischenstaatlichen oder nicht, Organisationen, und mit den akademischen und Organisationen, und mit den akademischen und professionellen Sektoren. professionellen Sektoren.

• Das Sekretariat geht immer mehr auf die Bitten Das Sekretariat geht immer mehr auf die Bitten um Information ein, die in den Übereinkommen um Information ein, die in den Übereinkommen geltend gemacht wenden.geltend gemacht wenden.

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DIE HAAGER DIE HAAGER ÜBEREINKOMMENÜBEREINKOMMEN

• Von 1893 bis 1904 hat die Konferenz sieben Von 1893 bis 1904 hat die Konferenz sieben internationale Übereinkommen erlassen, welche internationale Übereinkommen erlassen, welche alle in der Zwischenzeit durch modernere alle in der Zwischenzeit durch modernere Instrumente ersetzt worden sind.Instrumente ersetzt worden sind.

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HAAGER ÜBEREINKOMMEN/ HAAGER ÜBEREINKOMMEN/ 22• Zwischen 1951 und 2008 wurden 38 Zwischen 1951 und 2008 wurden 38

Übereinkommen erlassen. Die praktische Übereinkommen erlassen. Die praktische Anwendung vieler dieser Übereinkommen wird Anwendung vieler dieser Übereinkommen wird regelmäßig von den Spezialkommissionen regelmäßig von den Spezialkommissionen überwacht. Auch wenn sie nicht ratifiziert worden überwacht. Auch wenn sie nicht ratifiziert worden sind, beeinflussen die Übereinkommen dennoch die sind, beeinflussen die Übereinkommen dennoch die Rechtssysteme der Staaten, ganz gleich ob sie Rechtssysteme der Staaten, ganz gleich ob sie Mitgliedstaaten sind oder nicht. Ebenso stellen sie Mitgliedstaaten sind oder nicht. Ebenso stellen sie eine Inspirationsquelle für die Anstrengungen zur eine Inspirationsquelle für die Anstrengungen zur Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts auf regionaler Ebene dar; wie zum Beispiel für die auf regionaler Ebene dar; wie zum Beispiel für die Organisation Amerikanischer Staaten oder die Organisation Amerikanischer Staaten oder die Europäische Union.Europäische Union.

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DIE AM MEISTEN DIE AM MEISTEN RATIFIZIERTEN RATIFIZIERTEN ÜBEREINKOMMENÜBEREINKOMMEN• Die Abschaffung der Erfordernis der Legalisation Die Abschaffung der Erfordernis der Legalisation

(Apostille)(Apostille)• Die Zustellung von SchriftstückenDie Zustellung von Schriftstücken• Die Beweisaufnahme im AuslandDie Beweisaufnahme im Ausland• Der Zugang zum RechtDer Zugang zum Recht• Die internationale KindesentführungDie internationale Kindesentführung• Die Auslandsadoption Die Auslandsadoption • Die Kolissionsnormen über testamentarische Die Kolissionsnormen über testamentarische

VerfügungenVerfügungen• Die Unterhaltszahlungen Die Unterhaltszahlungen • Die Anerkennung von ScheidungenDie Anerkennung von Scheidungen

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DIE NEUESTEN DIE NEUESTEN ÜBEREINKOMMENÜBEREINKOMMEN• Bei den neuesten Übereinkommen handelt es Bei den neuesten Übereinkommen handelt es

sich um sich um das Übereinkommen über die auf das Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte in Bezug auf intermediär-bestimmte Rechte in Bezug auf intermediär-verwahrte Wertpapiere anzuwendende verwahrte Wertpapiere anzuwendende Rechtsordnung Rechtsordnung (2006),(2006), das Übereinkommen das Übereinkommen über die Gersichtsstandsvereinbarungen über die Gersichtsstandsvereinbarungen (2005), (2005), das Übereinkommen über die internationale das Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen Kindern und anderen Familienangehörigen gemeinsam mit dem gemeinsam mit dem Protokoll über das auf Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende RechtUnterhaltspflichten anzuwendende Recht (2007). (2007).

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PRIORITÄTENPRIORITÄTEN

• Es wird als vorrangig erachtet Es wird als vorrangig erachtet Übereinkommen über die folgenden Übereinkommen über die folgenden Themen anuzstreben: Themen anuzstreben:

• Die grenzübergreifende Vermittlung Die grenzübergreifende Vermittlung in Familiensachen.in Familiensachen.

• Die Rechtswahl in internationalen Die Rechtswahl in internationalen Verträgen.Verträgen.

• Der Zugang zum Inhalt Der Zugang zum Inhalt ausländischen Rechtsausländischen Rechts. .

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ZUKÜNFTIGE ZUKÜNFTIGE ÜBEREINKOMMENÜBEREINKOMMEN• Ohne das es als vorrangig angesehen wird, wird Ohne das es als vorrangig angesehen wird, wird

darüber nachgedacht Arbeiten in den folgenden darüber nachgedacht Arbeiten in den folgenden Bereichen anzustellen:Bereichen anzustellen:

• Die, durch die heute Informationsgesellschaft Die, durch die heute Informationsgesellschaft hervorgerufenen Probleme des Internationalen hervorgerufenen Probleme des Internationalen Privatrechts, einschließlich des Privatrechts, einschließlich des elektronischen elektronischen HandelsHandels, der Frage der Zuständigkeit, des , der Frage der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der internationalen anzuwendenden Rechts und der internationalen justiziellen und verwaltungstechnischen justiziellen und verwaltungstechnischen Zusammenarbeit in Zivilsachen wegen verursachten Zusammenarbeit in Zivilsachen wegen verursachten UmweltschädenUmweltschäden; die Zuständigkeit, Anerkennung ; die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in Erbsachen und die und Vollstreckung in Erbsachen und die Angelegenheiten des Internationalen Privatrechts in Angelegenheiten des Internationalen Privatrechts in Bezug auf Bezug auf unverheiratete Lebenspartnerunverheiratete Lebenspartner, ebenso , ebenso eine Bewertung und Analyse in Bezug auf eine Bewertung und Analyse in Bezug auf grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten über grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten über von Vermittlern gehaltenen Wertpapieren und die von Vermittlern gehaltenen Wertpapieren und die Garantien.Garantien.

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VERÖFFENTLICHUNGENVERÖFFENTLICHUNGEN

• Das Ständige Büro veröffentlich und aktualisiert Das Ständige Büro veröffentlich und aktualisiert regelmäßig die Sammlung der Übereinkommen regelmäßig die Sammlung der Übereinkommen und die Nachschlagwerke über die Arbeitsweise und die Nachschlagwerke über die Arbeitsweise einiger dieser Übereinkommen. Es ist außerdem einiger dieser Übereinkommen. Es ist außerdem verantwortlich für die Herausgabe der verantwortlich für die Herausgabe der Protokolle und Schriftstücke aller Sessionen. Protokolle und Schriftstücke aller Sessionen. Diese Kollektion ist schon jetzt eine Diese Kollektion ist schon jetzt eine beeindruckende Sammlung von “Actes et beeindruckende Sammlung von “Actes et Documents” (französisch) oder “Proceedings” Documents” (französisch) oder “Proceedings” (englisch). Einige dieser Schriftstücke sind auch (englisch). Einige dieser Schriftstücke sind auch auf CD-ROM oder Microfiche erhältlich (nur auf auf CD-ROM oder Microfiche erhältlich (nur auf englisch oder französisch).englisch oder französisch).

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DIE WEBSEITE DER DIE WEBSEITE DER KONFERENZKONFERENZ• Die Webseite der Konferenz, www.hcch.net, Die Webseite der Konferenz, www.hcch.net,

beinhaltet allgemeine Informationen über beinhaltet allgemeine Informationen über die Haager Konferenz, genauso wie die Haager Konferenz, genauso wie detaillierte und regelmäßig aktualisierte detaillierte und regelmäßig aktualisierte Information über die Haager Überkommen: Information über die Haager Überkommen: Texte der Übereinkommen, vollständige Texte der Übereinkommen, vollständige Situationsberichte, Bibliographien, die Kraft Situationsberichte, Bibliographien, die Kraft der Übereinkommen über justizielle und der Übereinkommen über justizielle und verwaltungstechnische Zusammenarbeit, verwaltungstechnische Zusammenarbeit, erläuternde Berichteerläuternde Berichte, etc. ernannten , etc. ernannten Behörden.Behörden.

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DATENBANK ÜBER INTERNATIONALE DATENBANK ÜBER INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNGKINDESENTFÜHRUNG

• INCADAT, www.incadat.com, die INCADAT, www.incadat.com, die Datenbank über internationale Datenbank über internationale Kindesentführung ist eine Initiative, Kindesentführung ist eine Initiative, die Zugang zu einer beachtlichen die Zugang zu einer beachtlichen Zahl von Gerichtsurteilen eröffnet, Zahl von Gerichtsurteilen eröffnet, die nationale Gerichtshöfe weltweit die nationale Gerichtshöfe weltweit erlassen haben, unter Anwendung erlassen haben, unter Anwendung des des Haager Übereinkommens von Haager Übereinkommens von 1980 1980 über zivile Aspekte der über zivile Aspekte der internationalen Kindesentführung. internationalen Kindesentführung.

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ZUGRIFF ZUR WEBSEITE DER ZUGRIFF ZUR WEBSEITE DER HAAGER KONFERENZHAAGER KONFERENZ

www.hcch.netwww.hcch.netKindesentführungKindesentführunghttp://www.hcch.net/index_de.php?http://www.hcch.net/index_de.php?

act=conventions.text&cid=24act=conventions.text&cid=24

Beitritte und RatifizierungenBeitritte und Ratifizierungenhttp://www.hcch.net/index_de.php?http://www.hcch.net/index_de.php?

act=conventions.status&cid=24act=conventions.status&cid=24

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NORMENKONFLIKTNORMENKONFLIKT

• Leider ist es nicht selten, dass die Leider ist es nicht selten, dass die Richter der EU den Bereich der Haager Richter der EU den Bereich der Haager Übereinkommen oft durcheinander Übereinkommen oft durcheinander bringen, deswegen soll hier bringen, deswegen soll hier festgehalten werden, dass die festgehalten werden, dass die anzuwendende Norm zwischen anzuwendende Norm zwischen natürlichen und juristischen Personen natürlichen und juristischen Personen der EU, soweit vorhanden, die der EU, soweit vorhanden, die Gemeinschaftsverordnung ist.Gemeinschaftsverordnung ist.

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NORMENKONFLIKT/ 2NORMENKONFLIKT/ 2

• Wenn eine der beiden Personen, die Wenn eine der beiden Personen, die am Rechtsstreit beteiligt ist nicht der am Rechtsstreit beteiligt ist nicht der EU angehört (z.B. ein Algerier und ein EU angehört (z.B. ein Algerier und ein Spanier), so ist die gemeinsame Spanier), so ist die gemeinsame Norm konventionell, soweit Norm konventionell, soweit vorhanden, zum Beispiel ein Haager vorhanden, zum Beispiel ein Haager Übereinkommen oder ein bilaterales Übereinkommen oder ein bilaterales Übereinkommen. Übereinkommen.

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BEZIEHUNGEN DER EU ZUR BEZIEHUNGEN DER EU ZUR HAAGER KONFERENZHAAGER KONFERENZ

Entscheidung des Rates 2006/719/CE, vom 5. Oktober 2006 Entscheidung des Rates 2006/719/CE, vom 5. Oktober 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zur Haager Konferenz für über den Beitritt der Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.Internationales Privatrecht.

Am 5. Oktober 2006 hat der Rat der Europäischen Am 5. Oktober 2006 hat der Rat der Europäischen Union eine Entscheidung über den Beitritt der Union eine Entscheidung über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Europäischen Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) erlassen. Diese Internationales Privatrecht (HCCH) erlassen. Diese weltweite zwischenstaatliche Organisation schlägt vor, weltweite zwischenstaatliche Organisation schlägt vor, die nationalen Rechtsnormen über das Internationale die nationalen Rechtsnormen über das Internationale Privatrecht der Mitgliedsstaaten fortlaufend zu Privatrecht der Mitgliedsstaaten fortlaufend zu vereinheitlichen. Seit dem 3. April 2007 ist die vereinheitlichen. Seit dem 3. April 2007 ist die Europäische Gemeinschaft Mitglied des HCCH. Europäische Gemeinschaft Mitglied des HCCH.

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BEZIEHUNGEN/ 2BEZIEHUNGEN/ 2

Die Gemeinschaft legt eine Die Gemeinschaft legt eine Zuständigkeitserklärung (Anhang II) vor, in der Zuständigkeitserklärung (Anhang II) vor, in der sie angibt, in welchen Bereichen die sie angibt, in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten ihre Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit Zuständigkeit auf die auf die Gemeinschaft übertragen haben. Es handelt Gemeinschaft übertragen haben. Es handelt sich dabei um Maßnahmen im Bereich der sich dabei um Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen mit justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen, welche grenzüberschreitenden Auswirkungen, welche für ein tadelloses Funktionieren des für ein tadelloses Funktionieren des Binnemarkts unumgänglich ist (Titel IV des EG-Binnemarkts unumgänglich ist (Titel IV des EG-Vertrags).Vertrags).

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BEZIEHUNGEN/ 3BEZIEHUNGEN/ 3

ZielZiel dieser Massnahmen ist folgendes: dieser Massnahmen ist folgendes: Die Verbesserung und Vereinfachung des Systems der Die Verbesserung und Vereinfachung des Systems der

grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken, grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken, und der Zusammenarbeit bei der Beweisaufnahme, der und der Zusammenarbeit bei der Beweisaufnahme, der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen, außergerichtliche mit und Handelssachen, außergerichtliche mit eingeschlossen;eingeschlossen;

Die Förderung der Vereinbarkeit der anzuwendenden Die Förderung der Vereinbarkeit der anzuwendenden Normen über die Kollisionsnormen und die Normen über die Kollisionsnormen und die Rechtsprechung in den Mitgliedsstaaten;Rechtsprechung in den Mitgliedsstaaten;

Die Abschaffung der Hindernisse, die den korrekten Die Abschaffung der Hindernisse, die den korrekten Ablauf der Zivilverfahren beinträchtigen.Ablauf der Zivilverfahren beinträchtigen.

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BEZIEHUNGEN/ 4BEZIEHUNGEN/ 4

Die Gemeinschaft verfügt auch über die Die Gemeinschaft verfügt auch über die Kompetenz, Übereinkommen die noch in Kompetenz, Übereinkommen die noch in der Entwicklungsphase ihrer der Entwicklungsphase ihrer Zuständigkeiten sind, zu berufen, wie z. B. Zuständigkeiten sind, zu berufen, wie z. B. in Bezug auf den Binnenmarkt oder den in Bezug auf den Binnenmarkt oder den Verbraucherschutz, oder auch, wenn sie Verbraucherschutz, oder auch, wenn sie Gemeinschaftsnormen ändern oder es Gemeinschaftsnormen ändern oder es notwenidg ist für die Entwicklung von notwenidg ist für die Entwicklung von Gemeinschaftspolitiken oder um eines der Gemeinschaftspolitiken oder um eines der Gemeinschaftsziele zu erreichen.Gemeinschaftsziele zu erreichen.

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AUßNAHMEN DES AUßNAHMEN DES BEITRITTSBEITRITTS

Dänemark, das Vereinte Königreich und Irland Dänemark, das Vereinte Königreich und Irland verfügen über ein spezielle Regelung in Bezuf auf Titel verfügen über ein spezielle Regelung in Bezuf auf Titel IV des EG-Vertrags, welcher die Rechtsgrundlage der IV des EG-Vertrags, welcher die Rechtsgrundlage der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen darstellt. justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen darstellt. Die Gemeinschaftsrechtsakten die Kraft dieses Titels Die Gemeinschaftsrechtsakten die Kraft dieses Titels beschlossen wurden, verpflichtet Dänemark zu nichts beschlossen wurden, verpflichtet Dänemark zu nichts und überträgt sich auch nicht auf diesen Staat. Irland und überträgt sich auch nicht auf diesen Staat. Irland und das Vereinte Königreich sind ihrerseits durch die und das Vereinte Königreich sind ihrerseits durch die Rechtsakten gebunden, die Kraft des Titels IV Rechtsakten gebunden, die Kraft des Titels IV beschlossen wurden, wenn sie den Rat der beschlossen wurden, wenn sie den Rat der Europäischen Union in diesem Sinne informieren. Europäischen Union in diesem Sinne informieren. Beide Staaten haben sich dafür ausgesprochen an Beide Staaten haben sich dafür ausgesprochen an allen erwähnten Maßnahmen als Referenz zu dienen. allen erwähnten Maßnahmen als Referenz zu dienen. Somit wird die vorliegende Entscheidung auf alle Somit wird die vorliegende Entscheidung auf alle Mitgliestaaten der EU außer Dänemark angewandt.Mitgliestaaten der EU außer Dänemark angewandt.

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SCHLUSSFOLGERUNGENSCHLUSSFOLGERUNGEN

• Ohne justizielle Zusammenarbeit gibt es keinen tatsächlichen internationalen Rechtsraum.

• Eine korrekte Umsetzung und Reziprozität sind die Grundlagen dafür.

• Alles was anders ist, sollte nicht abgewiesen werden, es ist wichtig, die verschiedenen Rechtstraditionen zu respktieren.

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SCHLUSSFOLGERUNGEN/ 2SCHLUSSFOLGERUNGEN/ 2

• Das Konzept des öffentlichen Rechts darf nur beschränkt interpretiert werden.

• Die Zusammenarbeit endet, wenn die grundlegenden Rechte und Freiheiten eines anderen Staates nicht respektiert werden.

• In der EU geht man davon aus, dass alle Staaten Rechtsstaaten sind, deshalb sind Vorbehalte und Misstrauen unnötig.