Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels

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Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels Referentin: Byrachewskaja Anastasija Studiengang: ZW 9. Semester Minsk, 2012 BELARUSSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄT FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

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BELARUSSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄT FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN. Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels. Referentin : Byrachewskaja Anastasija Studiengang : ZW 9. Semester Minsk, 2012. Das Ziel der Arbeit :. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels

Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels

Referentin: Byrachewskaja Anastasija Studiengang: ZW 9. Semester

Minsk, 2012

BELARUSSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄTFAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

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Das Ziel der Arbeit:

Die Erforschung des internationalen rechtlichen Rahmens, sowie der Tätigkeit der internationalen Hauptorganisationen auf dem Gebiet der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels.

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Inhalt

Kapitel 1. Internationaler Rechtsrahmen zur Bekämpfung des DrogenhandelsKapitel 2. Internationale Zusammenarbeit: Hauptorgane für die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Drogenhandels2.1. Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen2.2. Interpol und Europol2.3. Drogenbekämpfung in der Europäischen Union2.4. Drogenbekämpfung in Republik Belarus

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Schriftennachweis

1. Einheits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel, abgeschlossen am 30. März 1961.http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_812_121_0.html2. Наркотики: социальные, медицинские и правовые аспекты / Авт.-сост.: И.Н. Кузнецов, С.К. Купрейчик. – Мн.: Новое знание, 2001. – 400 с. 3. ООН. Доклад международного комитета по контролю над наркотиками (МККН) за 2010 год. 4. Терроризм. Незаконный оборот наркотиков. Коррупция. Организованная преступность (Авт.-сост.: А.М. Клим, А.М. Подгруша). – Мн.: Харвест, 2005. – 752 с.5. Büro für Drogenkontrolle und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen. (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). 29.05.2011http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/wege/multilaterale_ez/akteure/uno/unodc/index.html

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Schritte der Prohibition im 20 Jahrhundert

1838 erster Opiumkrieg zwischen China und England

England handelt mit indischen Opium

1868 Apotheken- und Giftgesetz Opium und später Morphiumverkauf darf nur von Apotheken verkauft werden

1909 Opiumkonferenz in Shanghai um den englischen Opiumhandel zu begrenzen und Opiate nur zu medizinischen Zwecken einzusetzen

1912 Haager Opiumabkommen erstes Internationales Abkommen, das Opiate und Kokain nur zu medizinischen Zwecken erlaubt

1925 Genfer Betäubungsmittelabkommen

zur Kontrolle auch für Cannabis, die den Internationalen Suchtstoffkontrollrat (INCB) eingerichtet hat

1961 Einheitsübereinkommen (UN Single Convention)

Wichtigstes internationales Abkommen und Grundlage für nationale Gesetzgebung; berücksichtigt frühere Übereinkommen

1971 Übereinkommen über psychotrope Stoffe

Erweiterung internationaler Kontrollen auf synthetische Stoffe wie Amphetamine und LSD

1972 Zusatzprotokoll Regelung der Mißbrauchsbekämpfung1988 Wiener Übereinkommen bessere Internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung

des illegalen Handels

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das

Übereinkommen der UN 1988

• 184 Staaten

das Wiener Übereinkommen

1971 • 183 Staaten

das Einheits-

Übereinkommen 1961

•184 Staaten

Einheitssystem: jedes folgende Übereinkommen basiert auf den Bestimmungen des vorstehenden, ergänzt, erweitert und verstärkt es.

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Zusammenarbeit im Rahmen der UNO:

Die Suchtstoffkommission

der Vereinten Nationen (CND)

Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen-

und Verbrechens-bekämpfung (UNODC)

Der Internationale Suchtstoffkontrollrat

UNO-Programm für die internationale

Drogenbekämpfung (UNDCP)

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Interpol und Europol

60 % Anfragen beziehen sich auf Drogen;

80 % Nachrichten betreffen Europa

Informationen über Drogenhandel erfassen, analysieren und Ermittlungen aufgrund dieser Analyse einleiten oder

sogar durchführen

eine gesteigerte und effizientere als Interpol,

doch aber regionale Organisation

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Reduzierung von

Angebot und

Nachfrage

internationale

Zusammen-arbeit

Daten-kommunikati

on und Informations-

austausch

Evaluierung von

Drogen-situation

EU-Drogenpolitik

Berücksichtigung der Menschenrechte als auch der

öffentlichen Sicherheit

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Belarus22. Mai 2002 Gesetz "Über Suchtstoffe, psychotropen Substanzen und Vorprodukten". grundlegender Rechtsakt. 2003 die Liste der Medikamente, die staatlicher Kontrolle in der Republik Belarus unterliegen.Strafgesetzbuch der RB, Kapitel 29 "Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit" Verantwortung für die Haftung für Drogendelikte.

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Zusammenfassung

Insgesamt funktioniert das internationale System der Drogenkontrolle ungleichmäßig: befriedigend in traditionellen Aspekten, nicht so erfolgreich - in anderen, die vor allem mit den neuesten

Methoden und Trends im illegalen Drogenhandel verbunden sind.

Mögliche Lösung: Überholung!

Maßnahmen in der Sphäre der Prophylaxe und der Unterbindung von Finanzierung der Drogenkriminalität.

UNODC: „Wachstum der illegalen Drogenwirtschaft langfristig einzudämmen.“[10]