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Intrastat - Handbuch 2008 Teil I - Basis - Aktualisiert bis 1/1/2008

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© Instituut für die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen – Belgische Nationalbank, Brüssel

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ISSN 1782-5512

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

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Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort 1-1Ziel dieses Handbuchs 1-1Intrastat-Meldung in Belgien 1-1Wozu dient eine Intrastat-Meldung? 1-1

2. Intrastat-Meldepflicht: Einleitung 2-1Wer ist meldepflichtig und für welchen Warenstrom 2-1Informationsquelle: die MwSt-Meldungen 2-1Die gelegentliche Meldung 2-1Meldungsarten 2-2

3. Eingang der Meldungen / Wann müssen die Meldungen begonnen /eingestellt werden? 3-1

Periodizität und Eingang der Meldungen 3-1Wann muss mit der Meldung begonnen werden? 3-1Anmerkung zur Übernahme der Meldepflicht: 3-1Wann müssen die Meldungen eingestellt werden? 3-2Sofort 3-2

4. Möglichkeiten für den Meldepflichtigen 4-1

5. Die Datenträger für die Meldung 5-1Elektronische Datenträger 5-1die Meldevordrucke auf Papier der BNB 5-2

6. Was muss gemeldet werden und was nicht ? 6-1Welche Transaktionen müssen gemeldet werden? 6-1Keine Meldung für die folgenden Transaktionen 6-1

7. In der Meldung anzugebende Daten 7-17.1 Die Kopfzeile 7-1

Warenstrom 7-1Zeitraum 7-1Kenndaten 7-1Seitennummerierung 7-2

7.2 Meldungszeilen 7-2Zeilennummer 7-2Sonstige zu machende Angaben: von der Art der Meldung abhängig 7-2Bestimmungs-/ Versendungsmitgliedstaat 7-4Transaktionsart 7-6Warencode 7-7Ursprungs-/Bestimmungsregion 7-7

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

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Wert in Euro 7-10Nettomenge 7-11Zusätzliche Maßeinheiten 7-11Transportart 7-11Incoterms (Lieferbedingungen 7-12

8. Woher bekommt man die Basisinformationen? 8-1

9. Zusätzliche Hinweise und einige Bemerkungen 9-19.1 Addition der Transaktionen 9-1

Identische Transaktionen müssen addiert werden 9-19.2 Die Fehlanzeige 9-19.3 Warenbewegungen nach Reparatur oder Wartung 9-29.4 Vereinfachung bei Warenbewegungen von geringem Wert: der Code

9950.0000 9-29.5 Rückversand 9-39.6 Änderungen und Korrekturen der Meldungen und Behandlung der

Gutschriften und Lastschriften 9-3Kein Minusbetrag 9-3Versendung einer Korrektur 9-4Erhaltene Gutschriften 9-6Erstellte Gutschriften 9-7Erhaltene Lastschriften 9-8Erstellte Lastschriften 9-9

10. Informationen über Intrastat 10-1E-mail 10-1Telefon 10-1

11. Gesetzgebung und Sanktionen 11-1Europäische Gesetzgebung 11-1Nationale Gesetzgebung 11-1Sanktionen 11-2

12. Anlage 12-112.1 Meldungstrager 12-112.2 Suche nach einem Code in der kombinierten Warennomenklatur 12-4

13. Index 13-1

14. Liste der Abkürzungen 14-1

15. Glossar 15-1

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

1-1

1. Vorwort

Ziel dieses Handbuchs „INTRASTAT-HANDBUCH TEIL I – BASIS“ enthält die nötigen Informationen undHilfen, um auf schnelle und effiziente Weise eine Meldung vorzunehmen.„TEIL I – BASIS“ wird ergänzt von „TEIL II – ERWEITERUNG“. In diesem zweiten Teilwerden bestimmte Aspekte von „TEIL I – BASIS“ näher behandelt. (Es wirddeshalb empfohlen, diesen Teil bei Bedarf heranzuziehen.) Themen dieserErweiterung sind außerdem die Verbindung zur MwSt.-Meldung und spezielleWarenbewegungenDas „INTRASTAT-HANDBUCH TEIL II – ERWEITERUNG“ finden Sie im Internet unterhttp://www.intrastat.be.

Intrastat-Meldung in Belgien Die Intrastat-Meldung ist die obligatorische gesetzliche Meldung desWarenverkehrs zwischen Belgien und den übrigen Mitgliedstaaten derEuropäischen Union Waren, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf dasbelgische Staatsgebiet eingeführt werden, werden Eingänge genannt,Waren, die vom belgischen Staatsgebiet in andere EU-Mitgliedstaatenausgeführt werden, werden Versendungen genannt.

Wozu dient eine Intrastat-Meldung?

Die Daten der Meldungen werden zur Erstellung der monatlichen Statistikenüber den Handel zwischen Belgien und den übrigen Mitgliedstaaten derEuropäischen Union verwendet.Diese Statistiken werden von regionalen und nationalen Behörden,Berufsverbänden, der Europäischen Kommission, von internationalenOrganisationen und vielleicht auch von Ihrem eigenen Unternehmenverwendet, das seine Marktstellung kennen möchte, indem es die mengen,wert- und preismäßige Entwicklung seiner Produkte verfolgt, und das neueMärkte erschließen oder Expansionsmöglichkeiten ausloten möchte. JederExporteur erhält kostenlos von uns eine Aufstellung des Marktanteils seinerzehn wichtigsten Produkte (auf Wunsch sind auch die Importzahlenerhältlich).Melder, die ihren Marktanteil an der Handelsbilanz von Belgien erfahrenmöchten, können ein „Feedback“ anfordern.Dabei ist die Anzahl der Warencodes auf die 10 wichtigsten Codes aus IhrenMeldungen für das laufende Kalenderjahr beschränkt. Die Bestellung ist nurüber folgende Adresse möglich: [email protected].

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

2-1

2. Intrastat-Meldepflicht: Einleitung

Wer ist meldepflichtig und fürwelchen Warenstrom

Ein Unternehmen, bei dem die jährliche Höhe der Eingänge größer odergleich € 400 000 ist, ist für die Eingänge meldepflichtig.Ein Unternehmen, bei dem die jährliche Höhe der Versendungen größer odergleich € 1 000 000 ist, ist für die Versendungen meldepflichtig.Ein Unternehmen kann daher für keinen, für einen oder für beideWarenströme meldepflichtig sein.

Informationsquelle: die MwSt-Meldungen

Die meldepflichtigen Unternehmen werden auf der Grundlage ihrerregelmäßigen MwSt-Meldungen des Vorjahres und des laufenden Jahresausgewählt. Die Daten dieser Meldungen erhalten wir von der Steuerbehörde.Wir müssen jedoch betonen, dass der Informationsfluss zwischenMwSt.-Behörde und unserer Abteilung nur in eine Richtung erfolgt: Wirsenden niemals Daten an die MwSt.-Behörde.

MwSt-Einheit Das System der MwSt.-Einheit (KB 55 vom 09.03.2007, B.S. vom15.03.2007) bietet Unternehmen, die eng miteinander verbunden sind, dieMöglichkeit, sich dafür zu entscheiden, als ein MwSt.-Pflichtiger angesehenzu werden.Gemäß der Intrastat-Verordnung Nr. 638/2004 vom 31.03.2004 und dem KBvom 09.01.2005 ist es jedoch nicht möglich, den Verantwortlichen der MwSt.-Einheit als einzigen Intrastat-Meldepflichtigen anzusehen.Dementsprechend ist jedes einzelne Mitglied der MwSt.-Einheit weiterhinpersönlich für die Abgabe der Intrastat-Meldungen und für die Abstimmungmit den Zahlen in den MwSt.-Meldungen der MwSt.-Einheit verantwortlich.Sollte die MwSt.-Einheit einen oder beide oben genannten Grenzwerteüberschreiten, wird jedes Mitglied der MwSt.-Einheit automatisch alsmeldepflichtig angesehen. Es ist Aufgabe des Meldpflichtigen, nachzuweisen,dass seine innergemeinschaftlichen Warenbewegungen den betreffendenGrenzwert nicht überschreiten.

Die gelegentliche Meldung Ein Unternehmen, das in einem bestimmten Jahr nur einen einzigen Eingangoder nur eine einzige Versendung hat, der/die sich allein auf mindestens€ 400 000 bzw. € 1 000 000 beläuft, muss nur diese einmalige Bewegungangeben. Eine einzeilige Meldung reicht aus. Diese gelegentlich meldendeUnternehmen muss für die übrigen Monate des Jahres keine Fehlanzeigeneinreichen.Einem Unternehmen das eine gelegentliche Meldung einreicht, wirdempfohlen, dies mitzuteilen, um im folgenden Jahr möglicherweise von der

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

2-2

Einreichung der Intrastrat-Meldung freigestellt werden zu können.

Meldungsarten Die Art der Meldung ist von der Höhe des Warenstroms abhängig.

Art der Meldung Eingänge Versendungen

von der Meldungfreigestellt

kleiner als € 400 000 kleiner als € 1 000 000

Standardmeldung größer oder gleich€ 400 000 und kleinerals € 25 000 000

größer oder gleich€ 1 000 000 und kleinerals € 25 000 000

erweiterteMeldung

größer oder gleich€ 25 000 000

größer oder gleich€ 25 000 000

Zu den bei den einzelnen Meldungsarten anzugebenden Informationen sieheS. 7-3.Anmerkung: Ist man für beide Warenströme meldepflichtig, kann es sein,dass man für den Einen eine erweiterte Meldung und für den Anderen eineStandardmeldung abgeben muss. In diesem Fall kann das Unternehmen fürbeide Ströme eine erweiterte Meldung abgeben.

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

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3. Eingang der Meldungen / Wann müssen dieMeldungen begonnen / eingestellt werden?

Periodizität und Eingang derMeldungen

Die Intrastat-Meldung erfolgt monatlich. Sie muss spätestens zum 20.Kalendertag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats übermitteltwerden. Im Falle einer gelegentlichen Meldung muss diese spätestens am 20.Kalendertag des Folgemonats des Monats, in dem die einmalige Transaktionstattfand, vorliegen.

Wann muss mit der Meldungbegonnen werden?

Sofort

– Unternehmen, die in Bezug auf die Eingänge im Laufe des Jahres xeinen Gesamtbetrag von € 400 000 überschritten haben, werden inBezug auf den jeweiligen Warenstrom ab dem Monat, in dem dieserGrenzwert überschritten wird, meldepflichtig. Diese Unternehmen bleibenfür die Eingänge bis zum Ende des Jahres x+1 meldepflichtig.

– Unternehmen, die in Bezug auf die Ausgänge im Laufe des Jahres xeinen Gesamtbetrag von € 1 000 000 überschreiten, werden für denjeweiligen Warenstrom ab dem Monat, in dem dieser Grenzwertüberschritten wird, meldepflichtig. Diese Unternehmen bleiben in Bezugauf die Ausgänge bis zum Ende des Jahres x+1 meldepflichtig.

– Die gelegentlich Meldepflichtigen haben ihre gelegentliche Transaktiondann zu melden, wenn sie durchgeführt wird.

– Unternehmen die die Geschäftstätigkeit von einem anderen gegenüberIntrastat meldepflichtigen Unternehmen übernehmen, müssen sofort mitden Meldungen beginnen. In Wirklichkeit „erben“ sie die Meldepflicht vondem übernommenen Unternehmen.

Anmerkung zur Übernahme der Meldepflicht:

Bei Änderungen der MwSt-Nummer, Fusionen, Übernahmen, Aufteilungenund Änderungen der Rechtspersönlichkeit wird die Meldepflicht des (der)vorherigen Unternehmen (s) auf das neue Unternehmen übertragen.

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Wann müssen die Meldungeneingestellt werden?

Im Januar des Jahres x

Am Ende des Jahres x werden die Beträge der Warenströme erneutberechnet. Unternehmen die für der Eingänge oder die Versendungen imJahr x eine Gesamtsumme von € 400 000 bzw. € 1 000 000 nicht mehrerreichen, sind ab Januar des Jahres x+1 von der Meldepflicht für diesenWarenstrom befreit.

Sofort

– Sofort nach der Meldung ihrer einmaligen Transaktion sind diegelegentlich Meldepflichtigen für die restlichen Monate von derMeldepflicht befreit.

– Unternehmen die eine Intrastat-Meldung abgeben müssen und ihreGeschäftstätigkeit im Laufe des Jahres einstellen (Konkurs VerkaufSchließung), sind ab dem Zeitpunkt der Einstellung der Geschäfts-tätigkeit von der Meldepflicht befreit.

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4. Möglichkeiten für den Meldepflichtigen

Das Ausfüllen der Meldung kann durch eigene Verwaltung (= Melder) oderdurch einen Dritten (Drittmelder) erfolgen. Der Meldepflichtige bleibt dennochfür die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.

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5. Die Datenträger für die Meldung

Die Nutzung der elektronischen Meldemöglichkeiten ist für die Erstellungund Einreichung der Intrastat-Meldung sehr zu empfehlen.

Ab dem 1.1.2007 ist die elektronische Übertragung bei Meldungen mitüber 15 Zeilen vorgeschrieben!!

Elektronische Datenträger Die elektronische Meldung kann in folgender Weise erfolgen:

1. IDEP-Software (Intrastat Data Entry Package) der BNB unterhttp://www.intrastat.be (kostenlos)

Diese Software umfasst eine Reihe von Funktionen, die sie sowohl für“kleine” Melder als auch für Melder, die Tausende von Transaktionenangeben müssen, besonders geeignet macht. Die Software kann miteigener Software, kommerziellen Buchhaltungs- oder Verwaltungspaketen,verknüpft werden.IDEP kontrolliert und validiert die Daten. Anschließend wird eine konformeDatei an die BNB versandt. Ein Beispiel für die Bildschirmansicht einerMeldezeile mit unserer IDEP-Software ist Anlage 12.1.1 zu entnehmen.

2. Das Webformular der BNB unter http://www.nbb.be/CSSR (kostenlos)

Die Belgische Nationalbank bietet Ihnen die Möglichkeit, IhreIntrastat-Erklärung mittels eines elektronischen Formulars im Internetonline zu tätigen. Diese Verfahrensweise ist vor allem für Meldepflichtigemit einer begrenzten Anzahl von Transaktionen pro Monat bestimmt. DasIntrastat-Webformular ist Bestandteil von CSSR (Central Server forStatistical Reporting) und ist nach Erhalt eines Zugangscodes und einesPassworts oder über ein elektronisches Zertifikat zugänglich. Wenn Siebereits über einen Zugangscode für CSSR im Rahmen andererBerichterstattungen (Zahlungsbilanz, CBFA, ...) verfügen, können Siediesen auch für Intrastat nutzen. Weitere Informationen über den Zugangzu CSSR finden Sie unter dem Punkt FAQ auf http://www.nbb.be/CSSRbzw. erhalten Sie vom Helpdesk Access CSSR (02 221 54 86 [email protected]).

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3. Elektronische Dateien, die unseren Normanforderungen entsprechen.

Die vorausgesetzten Formanforderungen finden Sie auf unserer Intrastat-CD-ROM unter dem Punkt "Info elektronische Meldung" und auch unterhttp://www.intrastat.be

Die meisten kommerziellen Buchhaltungs- und Verwaltungspakete könnenderartige Dateien anlegen. Auf Wunsch kann der Melder derartige Dateienauch mit Hilfe einer eigenen Software anlegen.

Die Dateien mit den Meldungen (aus IDEP oder anderer Software) könnenauf verschiedene Weise, nämlich per E-Mail ([email protected]) oder übereine gesicherte Internetübertragung (http://www.intrastat.be), an die BNBgesandt werden.

Weitere Informationen über die elektronische Meldung finden Sie unterhttp://www.intrastat.be. Auch beim "Help Desk" können Sie Informationeneinholen: Tel. + 32 2 221 44 11, Fax: + 32 2 221 32 99, E-Mail: [email protected]

die Meldevordrucke auf Papierder BNB

Von der Verwendung der Meldevordrucke auf Papier wird aus Gründen derEffizienz stark abgeraten.

Weitere Informationen zu diesen Formularen erhalten Sie bei der AbteilungInformation, Tel. 0+ 32 2 221.40.49, Fax + 32 221.30.30, E-Mail:[email protected]. Ferner enthält Anlage 12.1.3 ein Beispielfür einen ausgefüllten Papier-Meldevordruck.

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6. Was muss gemeldet werden und was nicht ?

Welche Transaktionen müssengemeldet werden?

Die Statistik des innergemeinschaftlichen Handels „misst“ die Bewegungenvon Waren im freien Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EuropäischenUnion das heißt jedes Mal, wenn Waren aus anderen Mitgliedstaaten auf dasbelgische Staatsgebiet gelangen oder das belgische Staatsgebiet verlassen,um in andere Mitgliedstaaten eingeführt zu werden.In der Praxis bedeutet dies, dass die Meldung über den eingehendenWarenstrom (Eingänge oder den abfließenden Warenstrom (Versendungen)folgende Transaktionen enthält:1. Handelsgeschäfte mit Waren, die den Eigentümer wechseln und für

Gebrauch, Verbrauch, Anlage oder Weiterverkauf bestimmt sind;2. Warenbewegungen von einem Mitgliedstaat in einen anderen ohne

Eigentumsübertragung (Bsp. Lagerverlegung, Warenbewegung zum"zwecks" und "nach" Machlohn oder Lohnveredelung, Warenbewegung"nach" Wartung oder Reparatur, ... ).1;

3. Warenrücksendungen;4. bestimmte Sonderformen des Warenverkehrs.

Keine Meldung für diefolgenden Transaktionen

Keine Meldung ist erforderlich für:

1. reine Dienstleistungsgeschäfte;2. bestimmte Arten vorübergehender Warenbewegungen, die nicht als

Handelsgeschäfte gelten (vgl. „nicht meldepflichtige Warenbewegungen“in „INTRASTAT-HANDBUCH TEIL II – ERWEITERUNG“);

3. Warenbewegungen "zwecks" Wartung oder Reparatur (nur Meldung fürdie Dienstleistung);

4. Transaktionen ohne Warenbewegung in Belgien (Bsp. Dreieckshandelzwischen drei EU-Mitgliedstaaten mit der Zwischenperson in Belgien).

1 Dieser Punkt wird im „INTRASTAT-HANDBUCH TEIL II – ERWEITERUNG“ ausführlich behandelt.

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Man spricht vom Dreieckshandel, wenn folgende Situation vorliegt:

Die Unternehmen A, B und C befinden sich in unterschiedlichen Mitglied-staaten der Europäischen Union Das Unternehmen A verkauft Waren an dasUnternehmen B, das diese seinerseits an das Unternehmen C verkauft.

Die Waren werden direkt von A nach C versandt. Für die Intrastat-Statistikmüssen die Unternehmen A und C eine Warenbewegung in ihrem jeweiligenLand melden. Für B braucht dieses Handelsgeschäft nicht gemeldet zuwerden, da es in seinem Land keine Warenbewegung gab.

Anm.: Von diesem Grundschema gibt es zahlreiche Varianten.2

2 Der Dreieckshandel wird im „INTRASTAT-HANDBUCH TEIL II – ERWEITERUNG“ detailliert ausgeführt.

A C

B

Waren

Rechnung Rechnung

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7. In der Meldung anzugebende Daten

7.1 Die Kopfzeile

In der Kopfzeile sind folgende Daten einzutragen: der Warenstrom derZeitraum, die Kenndaten des Meldepflichtigen (und ggf. des Drittmelders) unddie Seitennummerierung.

Warenstrom Mit "Warenstrom ist die Richtung gemeint, in die sich die Waren bewegen. Jenach Datenträger ist bei Eingängen der Code "19" oder "A" und beiVersendungen der Code "29" oder "D" zu verwenden.

Zeitraum Mit "Zeitraum" sind der Monat und das Jahr gemeint, auf die sich die Meldungbezieht : MM/JJJJ: 01/2008, 02/2008, ...

Kenndaten Kenndaten des Meldepflichtigen:

– BE + Unternehmensnummer (10 Ziffern)– der Name des Unternehmens– die Kontaktperson (die die Meldungen erstellt)– die Telefonnummer– die Faxnummer– die E-Mail-Adresse

Wenn es einen Drittmelder gibt: auch die Kenndaten des Drittmelders:3

– Landescode (BE oder ein anderer) + MwSt.-Identifikationsnummer (inBelgien oder in einem anderen Mitgliedstaat)

– der Name des Unternehmens– usw......

3 Der Drittmelder kann in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sein.

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7-2

Achtung: Bei einer Meldung auf Papierträger müssen auf jedem neuen Blattdie vollständigen Daten aus der Kopfzeile übernommen werden. Wenn Siedie IDEPSoftware oder das Internetformular benutzen, ist es nicht nötig, dieseDaten auf jedem Blatt oder jeden Monat anzuführen. Nach der erstmaligenEingabe werden sie gespeichert und bleiben auch für zukünftige Meldungenerhalten.

Seitennummerierung Die Seitennummerierung ist nur bei Meldungen in Papierform erforderlich.Es müssen die Seitennummer und die Anzahl der Seiten angegeben werden.z. B. 1 von 2 und 2 von 2.

7.2 Meldungszeilen

In einer Meldungszeile sind folgende Angaben zu machen: Zeilennummer,Code des Bestimmungs- oder Versendungsmitgliedstaates TransaktionsartWarencode Code der belgischen Ursprungs- oder BestimmungsregionNettogewicht, ggf. zusätzliche Maßeinheiten, Wert in Euro Transportart undLieferbedingungen

Zeilennummer Jede Meldungszeile muss stets eine Nummer haben (zur Identifikation beieiner eventuellen späteren Änderung der Meldungszeile).

– Bei Verwendung einer Software oder unseres Web-Formulars erfolgt dieZeilennummerierung automatisch.

– Auf den Papier-Meldevordrucken sind die Zeilennummern von 01 bis 15aufgedruckt.

Sonstige zu machendeAngaben: von der Art derMeldung abhängig

Welche Angaben sonst noch gemacht werden müssen, hängt von der Art dereinzureichenden Meldung ab. Der folgenden Tabelle sind die bei deneinzelnen Arten von Meldungen zu machenden Angaben zu entnehmen. ImAnschluss daran werden alle Angaben behandelt.

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INTR

ASTA

T TEIL I

01/01/2008

7-3

Zu machende Angaben

Art der

Meldung

Warenbewegung Geschäfts-

partner

Transaktions-

code

Waren-

code

Region Wert Gewicht Zusätzliche

Einheiten

Transport

-art

Inco-

terms

alle (außer nach

Reparatur / Wartung)ja ja ja ja ja

(Waren)

ja ja nein neinStandard-

meldung

nach Reparatur /

Wartungja ja

(Code 6)

9945.0000 ja ja

(nur Dienst-leistungen)

nein nein nein nein

alle (außer nach

Reparatur / Wartung)ja ja ja ja ja

(Waren)

ja ja ja jaErweiterte

Meldung

nach Reparatur /

Wartungja ja

(Code 6)

9945.0000 ja ja

(nur Dienst-leistungen)

nein nein nein nein

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Bestimmungs-/Versendungsmitgliedstaat

– Bei Versendungen ist der Code des Bestimmungsmitgliedstaates derWaren anzugeben.

– Bei Eingängen ist der Code des Versendungsmitgliedstaates derWaren anzugeben. (Anm.: Dabei handelt es sich nicht unbedingt um dasUrsprungsland der Waren.)

Ländercodes:

Mitgliedstaaten Buchstabencode

Bulgarien BG

Dänemark DK

Deutschland DE

Estland EE

Finnland FI

Frankreich ((inkl. Monakko und Korsika) FR

Griechenland GR

Irland IE

Italien (inkl. Sizilien und Sardinien) IT

Lettland LV

Litauen LT

Luxemburg LU

Malta (inkl. Gozo und Comino) MT

Niederlande NL

Österreich AT

Polen PL

Portugal (inkl. Azoren und Madeira) PT

Rumänien RO

Schweden SE

Slowakei SK

Slowenien SI

Spanien (inkl. Balearen) ES

Tschechische Republik CZ

Ungarn HU

Vereinigtes Königreich (Man-Insel) GB

Zypern (inkl. Akrotiri und Dhekelia) CY

Ausnahmen:

Die folgenden Gebiete brauchen nicht in die Intrastat-Meldung aufgenommenzu werden, da für diese Gebiete noch Zolldokumente erstellt werden und dieBNB diese Informationen daher über den Zoll erhält: die französischenüberseeischen Departements (FR), Helgoland (DE), Åland-Inseln (FI), derBerg Athos (GR), die Kanalinseln (GB), Livigno (IT), die Hoheitsgewässer desLuganer Sees (IT) und die Kanarischen Inseln (ES).

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Wir weisen darauf hin, dass für einige andere Gebiete, die nicht unterIntrastat fallen, stets Zolldokumente erstellt werden: Büsingen (CH),Campione d’Italia (CH), San Marino (SN), Gibraltar (GI), Ceuta (XC), Melilla(XL), Andorra (AD), Grönland (GL), Faeröer-Inseln (FO) und die Gebiete derRepublik Zypern, über die die Regierung dieser Republik nicht faktisch dieGewalt hat.

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Transaktionsart Hier muss die mit dem Vertragspartner vereinbarte Transaktionsart gemeldetwerden. Im „INTRASTAT-HANDBUCH TEIL II – ERWEITERUNG“ werden dieseTransaktionscodes ausführlich erläutert.

Code Art der Transaktion

1 Alle Transaktionen, die eine tatsächliche, eine vorgesehene odereine beabsichtigte zukünftige Eigentumsübertragung* für einefinanzielle oder andere Gegenleistungbeinhalten (mit Ausnahmeder nachstehend genannten Codes 2, 7 und 8).

2 Rücksendungvon Waren, bei denen die ursprünglicheTransaktion der Beschreibung von Transaktionscode 1entspricht.

3 Transaktionen (nicht vorübergehender Art) ohne (finanzielle odersonstige) Gegenleistung die zu einer Eigentumsübertragung*führen.

4 Transaktionen zwecks Lohnveredelung mit Ausnahme vonLieferungen im Rahmen zwischenstaatlicher Produktions-programme. Lohnveredelung sowohl gegen als auch ohneZahlung. Diese Transaktionen beinhalten keine (zukünftige)Eigentumsübertragung*.

5 Transaktionen nach Lohnveredelung mit Ausnahme vonLieferungen im Rahmen zwischenstaatlicherProduktionsprogramme. Lohnveredelung sowohl gegen als auchohne Zahlung. Diese Transaktionen beinhalten keine(zukünftige) Eigentumsübertragung.

6 Transaktionen nach Reparatur oder Wartung, mit Ausnahme vonLieferungen im Rahmen zwischenstaatlicherProduktionsprogramme. Wartung und Reparatur sowohl gegenals auch ohne Zahlung. Diese Transaktionen beinhalten keine(zukünftige) Eigentumsübertragung*.

7 Transaktionen im Rahmen gemeinsamerVerteidigungsprogramme oder anderer zwischenstaatlicherProduktionsprogramme (z. B. Airbus). Rücksendung von Waren,bei denen die ursprüngliche Transaktion der Beschreibung vonTransaktionscode 7 entspricht. Ersatz für zuvor angegebenezurückgesandte Waren.

8 Lieferung von Baumaterial und technischer Ausrüstung imRahmen eines generellen Hoch- oder Tiefbauvertrags.Rücksendung von Waren, bei denen die ursprünglicheTransaktion der Beschreibung von Transaktionscode 8entspricht. Ersatz für zuvor angegebene zurückgesandte Waren.

9 Andere, anderswo nicht unterzubringende Transaktionen. Diesbetrifft Warenbewegungen bei denen keine tatsächliche,vorgesehene oder eine beabsichtigte zukünftigeEigentumsübertragung* stattfindet und die nicht einem derübrigen Transaktionscodes zugeordnet werden können.

* Unter „Eigentumsübertragung wird eine Eigentumsübertragung zwischeneinem Unternehmen im Mitgliedstaat der Intrastat-Meldung und einemUnternehmen in einem anderen Land verstanden!

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

7-7

Warencode Hier geht es darum, die Ware anzugeben, die Gegenstand der innerge-meinschaftlichen Warenbewegung ist. Zu diesem Zweck ist der 8-stelligeCode zu verwenden, der die Ware am besten charakterisiert. Die Liste derCodes steht in der INTRASTAT-Nomenklatur. In der Anlage 12.2 istbeschrieben, wie ein Warencode in der editierten Nomenklatur gesuchtwerden kann. Die IDEP-Software bietet ein elektronisches Suchinstrument.

Übersicht über besonderen Warencode:

9945.0000 Warenbewegungen "nach" Reparatur oder Wartung(siehe 9.3)

9950.0000 Warenbewegungen von geringem Wert (siehe 9.4)

9960.0000 Gutschriften (siehe 9.6.2)

9970.0000 Lastschriften (siehe 9.6.3)

Ursprungs-/Bestimmung-sregion

– Für die Versendungen muss der Code der Ursprungsregion der Warenin Belgien angegeben werden. "Ursprungsregion ist die Region imBelgien, in der die Waren hergestellt bzw. montiert, zusammengesetzt,bearbeitet, repariert oder gewartet wurden; ist die Angabe dieser Regionnicht möglich, so ist die Region anzugeben, aus der die Waren versandtwurden, oder, wenn auch dies nicht möglich ist, die Region, in der dieWaren in den Handel gebracht wurden.

– Für die Eingänge muss der Code der Bestimmungsregion der Warenin Belgien angegeben werden. "Bestimmungsregion “ ist die Region imBelgien in der die Waren verbraucht bzw. montiert, zusammengesetztoder bearbeitet werden sollen; ist die Angabe dieser Region nichtmöglich, so ist die Region anzugeben, in die die Waren versandt werdensollen, oder, wenn auch dies nicht möglich ist, die Region, in der dieWaren in den Handel gebracht werden sollen.

Die Entscheidungsschaubilder auf den folgenden Seiten sollen dieBestimmung der Ursprungs- und Bestimmungsregion erleichtern.

1 Flämische Region:

Umfasst die Provinzen Antwerpen, Flämisch-Brabant,Westflandern, Ostflandern und Limburg

2 Wallonische Region:

Umfasst die Provinzen Wallonisch-Brabant, Hennegau,Lüttich, Luxemburg und Namur

3 Region der Hauptstadt Brüssel:Umfasst 19 Gemeinden

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

7-8

VERSANDUrsprungsregion

Wurde die Ware in Belgien hergestellt, montiert, zusammengesetzt,bearbeitet, repariert oder gewartet? (1)

Ist (sind) die Region(en) in Belgien, in der (denen) derletzte Mehrwert erfolgte, bekannt? (3)

Ist (sind) die Region(en) in Belgienbekannt, von der aus die Güter ins

Ausland gesendet wurden? (4)

Ursprungsregion =Region(en) in Belgien, in der

(denen) der letzte Mehrwert erfolgte

Ursprungsregion =Region(en) in Belgien, in der sichder Hauptsitz des Unternehmens

befindet

Ursprungsregion =Region(en) in Belgien, von der ausdie Waren ins Ausland gesendet

wurden

ja

ja

ja

nein

nein

nein oder nicht bekannt

(2)

(1) Unter "Herstellung, Montage, Zusammenbau und Bearbeitung" wird nur verstanden: Behandlung in Belgien, nach der die Güter unter einenanderen GN8-Code fallen. Für Reparatur und Wartung gilt die Voraussetzung der Änderung des GN8-Codes natürlich nicht.

(2) Achtung: Es ist möglich, dass sich eine Kombination aus "ja", "nein" und "nicht bekannt" ergibt (Bsp.: Ein Teil der Sendung wurde selbsthergestellt, der übrige Teil wurde aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt oder es ist nicht bekannt, wo er produziert wurde.) Für jedenTeil ist getrennt das weitere Entscheidungsschema anzuwenden.

(3) Der Mehrwert betrifft die Herstellung, die Montage, den Zusammenbau, die Verarbeitung, die Reparatur und die Wartung. Achtung: ImFalle von "Herstellung, Montage, Zusammenbau und Verarbeitung" bezieht sich dies auf die Region, in der der GN8-Codes desausgeführten Gutes entstanden ist.

(4) Bei Lagerung: Hier ist nicht die mit dem Transport der Güter verbundene Lagerung gemeint (Bsp.: nicht die Lagerung in einer Halle bis zurVerladung auf ein Schiff).

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

7-9

EINGANGBestimmungsregion

Wird die Ware in Belgien verbraucht, montiert, zusammengesetzt,oder bearbeitet? (1)

Ist (sind) die Region(en) in Belgien, in der (denen) dererste Mehrwert erfolgt, bekannt? (3)

Ist (sind) die Region(en) in Belgienbekannt, in die die Güter aus dem

Ausland gesendet wurden? (4)

Bestimmungsregion =Region(en) in Belgien, in der

(denen) der erste Mehrwert erfolgt

Bestimmungsregion =Region(en) in Belgien, in der sichder Hauptsitz des Unternehmens

befindet

Bestimmungsregion =Region(en) in Belgien, in die die

Waren aus dem Ausland gesendetwurden

ja

ja

ja

nein

nein

nein oder nicht bekannt

(2)

(1) Unter "Montage, Zusammenbau und Bearbeitung" wird nur verstanden: Behandlung in Belgien, nach der die Güter unter einen anderenGN8-Code fallen. Für Verbrauch gilt die Voraussetzung der Änderung des GN8-Codes natürlich nicht.

(2) Achtung: Es ist möglich, dass sich eine Kombination aus "ja", "nein" und "nicht bekannt" ergibt (Bsp.: Ein Teil des Wareneingangs ist fürden Eigenverbrauch bestimmt, der übrige wird wieder in einen anderen Mitgliedstaat ausgeführt oder es ist nicht bekannt, was damitgeschehen wird.) Für jeden Teil ist dann getrennt das weitere Entscheidungsschema anzuwenden.

(3) Der Mehrwert betrifft den Verbrauch, die Montage, den Zusammenbau und die Verarbeitung. Achtung: Im Falle von "Montage,Zusammenbau und Verarbeitung" bezieht sich dies auf die Region, in der der GN8-Codes des eingeführten Gutes geändert werden wird.

(4) Bei Lagerung: Hier ist nicht die mit dem Transport der Güter verbundene Lagerung gemeint (Bsp.: nicht die Lagerung in der Halle in einemHafen bis zur Abholung der Güter).

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

7-10

Wert in Euro Bei der Festlegung des Wertes in Euro muss folgenden Aspekten Rechnunggetragen werden:

– der Wert ist stets der Wert der Ware (außer bei Warenbewegungen nachReparatur und Wartung, bei denen nur der Wert der Reparatur oder derWartung angegeben werden muss);

– Der Wert gilt immer ohne Mehrwert- und Verbrauchsteuer;– Der Wert ist der Rechnungswert, angegeben in Einheiten ohne

Dezimalstellen.– Wenn der Rechnungswert auch Dienstleistungen umfasst, muss er

aufgeschlüsselt werden, und es ist nur der Wertder Ware anzugeben(notfalls durch eine Schätzung);

– Wenn es keine Rechnung gibt, muss der Wert auf der Grundlage einerSchätzung des Preises bei einem theoretischen An- oder Verkauffestgelegt werden. Wichtig ist, dass stets der Gesamtwert der ein- oderausgeführten Ware in die Meldung aufgenommen wird, zum Beispiel:– bei kostenlosen Lieferungen, Lohnveredelungoder Rücksendungen

ist der Warenwert nicht unbedingt bekannt. Dennoch muss dergeschätzte Gesamtwert für Instrastat angegeben werden;

– bei Warenbewegungen "nach" Lohnveredelung, muss deranzugebende Wert neben den Kosten für Lohnveredelung oderMacherlohn auch den Wert der Ausgangsware umfassen;

– bei Finanzleasings wird am Ende eines Leasings nur der Restwertfakturiert; dennoch muss für INTRASTAT der Gesamtwert der Wareangegeben werden;

– Ausnahme: Bei Warenbewegungen "nach" Reparatur oder Wartung istder anzugebende Wert nur der Wert der Reparatur oder Wartung(nämlich die Dienstleistung und die Preis der Ersatzteile) (Anm.:Warenbewegungen "zwecks" Reparatur oder Wartung4 sind von derMeldung freigestellt).

Anmerkung:

Wenn die Transport- und Versicherungskosten im Warenpreis enthalten sind,dürfen Sie keine zusätzliche Rechnung oder Schätzung vornehmen, um sieabzuziehen. Wenn sie jedoch gesondert bekannt sind (zum Beispiel durcheine Angabe in einer gesonderten Zeile auf der Rechnung), so dürfen dieTransport- und Versicherungskosten nicht dem Warenwert hinzugerechnetwerden.

Wenn für verschiedene Waren kein Einzelpreis (pro Warenart) sondern einGesamtrechnungsbetrag aufgeführt ist, so muss der Gesamtpreis über eineSchätzung auf die verschiedenen Waren aufgeschlüsselt (= verschiedeneWarencodes) und pro Warencode angegeben werden.

Achtung ! Gleiche Transaktionen müssen zusammengefasst werden (siehe9.1 Addition der Transaktionen).

4 "zwecks": Gemeint sind hier die Waren, die repariert oder gewartet werden sollen.

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

7-11

Nettomenge Bei der Bestimmung der Nettomenge muss folgenden Aspekten Rechnunggetragen werden:– Das Gewicht wird in Kilogramm angegeben (die Einheit “Kilogramm”

selbst muss nicht angeführt werden)– Die Nettomenge ist die Menge ohne Verpackung.– Die Menge ist auf ganze Kilo zu runden (wenn die Masse unter einem kg

liegt, so muss die Masse auf die am nächsten liegende Einheit gerundetwerden);

– Die Nettomenge ist optional für die Warencodes, für die bereitszusätzliche Maßeinheiten angegeben werden müssen.

Zusätzliche Maßeinheiten Warencodes, bei denen die Meldung zusätzlicher Maßeinheiten vorgeschriebenist (z. B. die Anzahl von Stücken, m2, m3, Paaren, Dutzenden usw.) sind in derJahresausgabe der Nomenklatur mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. DieEinheit selbst (z.B. m2, m3, Paar, Liter usw.) braucht nicht angegeben zuwerden.

Transportart Die Transportart , die dem aktiven Verkehrsmittel entspricht, mit dem dieWaren (vermutlich) das belgische Staatsgebiet verlassen haben oder auf dasbelgische Staatsgebiet gelangt sind, muss entsprechend den Codes dernachfolgend aufgeführten Tabelle angegeben werden.

code Transportart

1 Seeweg (einschließlich auf Seeschiffen verladene Güterwaggons,Kraftwagen, Anhänger, Sattelschlepper und Kräne)

2 Schiene (einschließlich auf Waggons verladene Lastwagen)

3 Straße

4 Luftweg

5 Postweg

7 Fest installierte Transportmittel (Pipelines,Hochspannungsleitungen usw.)

8 Binnenschifffahrt

9 Eigenantrieb (betrifft Waren, die bei der Ein- oder Ausfuhr dieGrenze aus eigener Kraft überschreiten: Flugzeuge,Lastkraftwagen, Schiffe usw.).

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

7-12

Beispiele:

– Ein Gut wird aus Dänemark über den Rotterdamer Hafen importiert. InRotterdam wird es auf die Straße verladen und nach Belgientransportiert. Die Verkehrsart ist: Straßentransport, Code 3.

– Wenn ein Lastwagen ein Lütticher Unternehmen über Zeebrügge inRichtung Großbritannien verlässt, ist als Transportartnicht Straßen-sondern Seetransport anzugeben. Wenn hingegen der Lastwagen vonLüttich nach Rotterdam fährt und in Rotterdam verschifft wird, ist alsTransportart Straßentransport anzugeben.

– Ein in Italien gekaufter Lastwagen wird ohne ein anderes Transportmittenach Belgien überführt. Als Transportart ist nicht Straßentransport,sondern Eigenantrieb anzugeben.

Incoterms (Lieferbedingungen Für die Meldung der Lieferbedingungen (Incoterms ist einer der folgendenCodes zu verwenden. Das Entscheidungsschema für die Incoterms kann beider Wahl des zu verwendenden Codes nützlich sein.

Code Incoterm

EXW Ab Werk

FCA Frei Frachtführer

FAS Frei Längsseite Schiff

FOB Frei an Bord

CFR Kosten und Fracht

CIF Kosten, Versicherung und Fracht

CPT Frachtfrei bis benannter Bestimmungsort

CIP Frachtfrei, versichert bis benannter Bestimmungsort

DAF Frei Grenze

DES Geliefert ab Schiff

DEQ Geliefert ab Kai

DDU Geliefert unverzollt

DDP Geliefert verzollt

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7-13

Der Verkaufer übernimmt alle Transportkosten und Risiken bis zu einem Ankunftsort.

Alle Transportkosten und Risiken werden vomKäufer übernommen.

Die Transportart is der Seetransport oderder Binnenschiffahrtstranport

Der Verkäufer übernimmt denHaupttransport.

EXW Die Waren werden dem Käuferam Kai des Ankunftshafens zur

Verfügung gestellt.

Die Waren werden dem Käufer aneinem vereinbarten Grenzposten

zur Verfügung gestellt.

Die Transportart is der Seetransportoder der Binnenschiffahrtstranport.

Die transportart ist der Seetransportoder der Binnenschiffahrtstransport? DEQ DES

FCA Die Risiken gehen auf den Käuferüber, sobald die Waren entlang

des Schiffs deponiert sind(das Schiff wird nicht beladen)

FAS FOB

Der Verkäufer hat gegenüberdem Käufer eine

Versicherungspflicht

CIF CFR CIP CPT

Der Verkäufer hat gegenüberdem Käufer eine

Versicherungspflicht

De Käuferbezahlt die

Einfuhrzölle.

DAF

DDU DDP

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja ja

ja

jaja

ja

nein

nein

nein

nein

nein nein

nein

nein nein

neinnein

nein

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

8-1

8. Woher bekommt man die Basisinformationen?

Die Daten, die angegeben werden müssen, können den Unterlagen derBuchhaltung oder der Lagerverwaltung entnommen werden.– Die Daten können auf den Kauf- und Verkaufsrechnungen:

– den Warenwert– gegebenenfalls das Gewicht– den Bestimmungs-/Versendungsmitgliedstaat– die Beschreibung der Waren

– Die Daten auf den Transportpapieren oder den Lieferscheinen:– das Gewicht– die zusätzlichen Maßeinheiten: Anzahl der Stücke, Paare, m2 oder

m3, ...– die Transportart

– Die Daten auf den Verträgen oder den Bestellscheinen:– die Lieferbedingungen (Incoterms

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

9-1

9. Zusätzliche Hinweise und einige Bemerkungen

9.1 Addition der Transaktionen

Identische Transaktionenmüssen addiert werden

Alle Transaktionen, bei denen der Warencode der Versendungs-/Bestim-mungsmitgliedstaat, die Transportart, die Ursprungs-/Bestimmungsregion, dieLieferbedingungen und der Warencode identisch sind, müssen wie eineeinzige Transaktion gemeldet werden (die Nettomenge, der statistische Wertund ggf. die zusätzlichen Einheiten sind zu addieren).Beispiel: Wenn folgende zwei Transaktionen vorliegen:

Zeile Versendungs-

mitgliedstaat

Art der

Transaktion

Region Warencode

(8 Ziffern)

Nettomenge

(Kg)

Zusätzliche

Einheiten

Wert in EURO Transport Incoterm

FR

FR

1

1

1

1

0104 1030

0104 1030

-

-

150

210

20 000 000

28 000 000

3

3

EXW

EXW

sind die Transaktionen wie folgt zu addieren:

Zeile Versendungs-

mitgliedstaat

Art der

Transaktion

Region Warencode

(8 Ziffern)

Nettomenge

(Kg)

Zusätzliche

Einheiten

Wert in EURO Transport Incoterm

FR 1 1 0104 1030 - 360 48 000 000 3 EXW

9.2 Die Fehlanzeige

Wenn es in einem bestimmten Zeitraum bei dem Warenstrom, für den dasUnternehmen meldepflichtig ist, keine Warenbewegung gibt, ist eine Intrastat-Meldung abzugeben, in der anstelle der Transaktionen der Vermerk„FEHLANZEIGE“ einzutragen ist. Wir wissen dann, dass der Meldepflichtigenicht vergessen hat, seine Meldung abzugeben.

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

9-2

Bei den Warenströmen, für die keine Meldepflicht besteht, muss keineFehlanzeige erstellt werden.

9.3 Warenbewegungen nach Reparatur oder Wartung

Für Warenbewegungen "nach" Reparatur oder Wartung müssen nur diefolgenden Angaben gemacht werden:– der Warencode: der besondere Warencode 9945.0000– die Ursprungs- oder Bestimmungsregion– der Versendungs- oder Bestimmungsmitgliedstaat– der Transaktionscode: der vorgesehene Code 6– der Wert: der Wert der Reparatur oder der Wartung (das heißt die

Reparatur oder die Wartung und der Preis der Ersatzteile)

Anmerkung: Warenbewegungen "zwecks" Reparatur oder Wartung1 sind vonder Meldung freigestellt.

9.4 Vereinfachung bei Warenbewegungen von geringem Wert: der Code9950.0000

Der Warencode 9950.0000 ist eine der Vereinfachung dienende Maßnahmefür die Meldung von Warenbewegungen von geringem Wert (mit Ausnahmeder Warenbewegungen nach Reparatur oder Wartung.

Die Verwendung des Warencodes 9950.0000 ist für die Meldung vonWarenbewegungen zulässig, wenn jede der folgenden beiden Bedingungenerfüllt ist:– der Wert der Transaktion/Warenbewegung liegt unter € 200.– Der Gesamtbetrag der Werte der auf der Meldung unter dem Code

9950.0000 aufgeführten Warenbewegung beträgt weniger als 5% desGesamtwertes der jeweiligen Meldung.

Bei der Verwendung des Codes 9950.0000 muss neben dem Wert auch"Bestimmungs- oder Versendungsmitgliedstaat" und "Ursprungs-/Be-stimmungsregion gemeldet werden. Die Meldung der übrigen Variablen istfakultativ.

Anm.: Die Verwendung des Codes 9950.0000 ist fakultativ; das bedeutet,man ist nicht verpflichtet, den Code 9950.0000 für Transaktionen unter € 200zu verwenden.

1 "zwecks": Gemeint sind hier die Waren, die repariert oder gewartet werden sollen.

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

9-3

Hinweis bezüglich der Addition der Transaktionen: Auch alle unter dem Code9950.0000 erfassten Transaktionen, bei denen der Bestimmungs-/Versendungsmitgliedstaat und die Region identisch sind, müssen addiertwerden. Daher wird der Wert unter Code 9950.0000 'nach Globalisierung’ inden meisten Fällen über 200 € liegen. Dies ist kein Problem, solange dieserWert weniger als 5% des Gesamtwertes der jeweiligen Meldung ausmacht.

9.5 Rückversand– Ein Rückversand von Waren - bei denen die ursprüngliche

Warenbewegung der Beschreibung von Transaktionscode 1entspricht - muss Intrastat „immer" gemeldet werden, und das mit:– Transaktionscode 2: wenn für den Warenstrom der Rücksendung

Meldepflicht besteht;– der spezielle Warencode 9960.0000: wenn das Unternehmen für den

Warenstrom der Rücksendung nicht meldepflichtig ist.– Rücksendungen von Waren - bei denen die ursprüngliche

Warenbewegung der Beschreibung der Transaktionscodes 3, 7, 8und 9 entspricht - müssen mit dieselbe Transaktionscode gemeldetwerden wie die ursprüngliche Warenbewegung (also 3, 7, 8 bzw. 9) unddas auf dem Vordruck ein, der der Warenbewegung entspricht. EineRücksendung nach einem Eingang ist eine Versendung und umgekehrt.(Also nur ein Rückversand melden wenn für den WarenstromderRücksendung Meldepflicht besteht.)

9.6 Änderungen und Korrekturen der Meldungen und Behandlung derGutschriften und Lastschriften

Kein Minusbetrag Die Intrastat-Meldung darf keinen Minusbetrag enthalten.

9.6.1 Änderungen und Korrekturen der Meldung

Wird ein Meldefehler festgestellt, ist nach dem nachstehend aufgeführtenEntscheidungsschema vorzugehen, um den Fehler zu korrigieren(Bsp.: Fehler beim verwendeten Warencode bei Wert oder MengeStornierung einer Transaktion, ... )

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

9-4

Versendung einer Korrektur Bei den Korrekturen ist wie folgt zu verfahren: Geben Sie auf einem Brief,einer E-Mail oder einer Meldung in Papierform mit dem Vermerk"KORREKTUR" die fehlerhafte Zeile mit den ursprünglichen Daten sowie mitdem Zeitraum, dem Warenstrom, der Seitennummer und der Zeilennummeran und fügen Sie unter dieser fehlerhaften Zeile die korrigierte Meldezeilehinzu.

Mit IDEP ist es sehr einfach, die Meldung mit dem Sonderstatus "5"zurückzusenden, der bedeutet, dass es sich um eine Ersatzmeldung handelt.

9.6.2 Behandlung der Gutschriften

Die folgenden Entscheidungsschemata beschreiben die Behandlung derverschiedenen Arten von Gutschriften in der Intrastat-Meldung. Für dieBehandlung von Gutschriften muss geprüft werden, worauf sie sichbeziehen:1. Warenrücksendung2. Preisnachlässe, Rabatte3. Rechnungskorrektur

Einige Anmerkungen

a) Warencode 9960.0000

In einigen Fällen (siehe die folgenden Entscheidungsschaubilder) müssenGutschriften unter dem speziellen Warencode 9960.0000 aufgeführt werden.

Wurde die Meldung bereitsversandt?

Korrigieren Sie denFehler vor derVersendung

Macht diese Korrektur mehr als 25 000 €und/oder ändert sie das Gewicht oder die

zusätzlichen Maßeinheiten um mehr als 20%?

Senden Sie die Korrekturder Transaktion an

Intrastat.

Die Transaktionmuss nicht

korrigiert werden

ja

ja

nein

nein

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

9-5

b) Gutschriften in Bezug auf Preisnachlässeund Rabatte

Preisnachlässe, Rabatte, ... im innergemeinschaftlichen Handel, die nach derZusendung der Rechnung gewährt werden, müssen in die Intrastat-Meldungaufgenommen werden. Eine solche finanzielle Transaktion ist in demWarenstrom auf den sie sich bezieht, anzugeben und zwar in dem Monat, indem die finanzielle Transaktion verbucht wird

c) Gutschriften die sich auf Warenrücksendungen beziehen

Siehe Punkt "9.5 Rückversand". Achtung: Wenn der Rückversand inder Intrastat-Meldung bereits angegeben wurde, versteht es sich vonselbst, dass die mit dieser Rücksendung verbundene Gutschrift nichtnoch einmal aufgeführt werden muss. (Ansonsten wäre in derIntrastat-Meldung diese Warenbewegung doppelt enthalten.)

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

9-6

Erhaltene Gutschriften

Von einem Lieferanten erhaltene Gutschriften

Betrifft die Gutschrift eineWarenrücksendung?

Betrifft die GutschriftErmäßigungen im

Zusammenhang mit demUmsatz?

(Bonus, Rabatte, ...)

Ist das Unternehmen gegenüber Intrastat fürWarenversendungen meldepflichtig?

(Rücksendung nach Eingang = Versendung)

Wurde die gutgeschriebeneTransaktion bereits der BNB

gemeldet?Melden Sie die Warenrücksendung

(und damit die Gutschrift) in derMeldung für Versendungen mit dem

Transactionsart-Code = 2

Führen Sie die notwendigeÄnderung in der

Eingangsmeldung durch, bevorSie sie absenden

Melden Sie den Wert derGutschrift in der

Eingangsmeldung unter demWarencode 9960.0000 und

melden Sie auch das Land desGeschäftspartners (1)

Ist diese Korrektur größer als 25 000 €und/oder die zusätzlichen Maßeinheiten

um mehr als 20% geändert?

Senden Sie eine Korrektur an die BNB (2)

ja

ja

ja

ja

ja

nein

nein

nein

nein

nein

(1) Geben Sie den Wert als positiven Betrag an. Die Variablen Transaktionsart, Nettomenge, zusätzliche Einheit, Region, Transport und Incoterm sind fakultativ.(2) Siehe Punkt 9.6.1: Versendung einer Korrektur.

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

9-7

Erstellte Gutschriften

Für einen Kunden erstellte Gutschriften

Betrifft die Gutschriften eineWarenrücksendung?

Betrifft die GutschriftErmäßigungen im

Zusammenhang mit demUmsatz?

(Bonus, Rabatte, ...)

Ist das Unternehmen gegenüber Intrastat fürWareneingänge meldepflichtig?

(Rücksendung nach Versendung =Wareneingang)

Wurde die gutgeschriebeneTransaktion bereits der BNB

gemeldet?Melden Sie die Warenrücksendung

(und damit die Gutschrift) in derMeldung für Wareneingänge mitdem Transactionsart-Code = 2

Führen Sie die notwendigeÄnderung in der

Versendungsmeldung durch,bevor Sie sie absenden

Melden Sie den Wert derGutschrift in der

Versendungsmeldung unter demWarencode 9960.0000 und

melden Sie auch das Land desGeschäftspartners (1)

Ist diese Korrektur größer als 25 000 €und/oder wird durch sie das Gewicht

oder die zusätzlichen Maßeinheiten ummehr als 20% geändert?

Senden Sie eine Korrektur an die BNB (2)

ja

ja

ja

ja

ja

nein

nein

nein

nein

nein

(1) Geben Sie den Wert als positiven Betrag an. Die Variablen Transaktionsart, Nettomenge, zusätzliche Einheit, Region, Transport und Incoterm sind fakultativ.(2) Siehe Punkt 9.6.1: Versendung einer Korrektur.

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

9-8

9.6.3 Behandlung der Lastschriften

Die folgenden Entscheidungsschemata beschreiben die Behandlung derverschiedenen Arten von Lastschriften in der Intrastat-Meldung. In einigenFällen (siehe die folgenden Entscheidungsschaubilder) müssen Lastschriftenunter dem speziellen Warencode 9970.0000 aufgeführt werden.

Erhaltene Lastschriften

ERHALTENE LASTSCHRIFTEN(Lastschriften von Lieferanten)

Wurde die lastgeschriebeneTransaktion bereits der BNB

gemeldet?

Führen Sie die notwendigeÄnderung in der

Eingangsmeldung durch,bevor Sie sie absenden

Melden Sie den Wert der Gutschrift in derEingangsmeldung unter dem Warencode

9970.0000 und lmelden Sie auch das Landdes Geschäftspartners (1)

Ist diese Korrektur größer als 25 000 €und/oder die zusätzlichen Maßeinheiten um

mehr als 20% geändert?

Senden Sie eine Korrektur andie BNB (2)

ja

janein

(1) Geben Sie den Wert als positiven Betrag an. Die Variablen Transaktionsart, Nettomenge, zusätzliche Einheit, Region, Transport un Incoterm sindfakultativ.

(2) Siehe Punkt 9.6.1: Versendung einer Korrektur.

nein

Betrifft diese Lastschrift eine Preiserhöhung auf mehreren Lieferscheinen überverschiedene Monate

nein

ja

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9-9

Erstellte Lastschriften

ERSTELLTE LASTSCHRIFTEN(Lastschriften an Kunden)

Wurde die lastgeschriebeneTransaktion bereits der BNB

gemeldet?

Führen Sie die notwendigeÄnderung in der

Eingangsmeldung durch,bevor Sie sie absenden

Melden Sie den Wert der Gutschrift in derEingangsmeldung unter dem Warencode

9970.0000 und lmelden Sie auch das Landdes Geschäftspartners (1)

Ist diese Korrektur größer als 25 000 €und/oder die zusätzlichen Maßeinheiten um

mehr als 20% geändert?

Senden Sie eine Korrektur andie BNB (2)

ja

janein

(1) Geben Sie den Wert als positiven Betrag an. Die Variablen Transaktionsart, Nettomenge, zusätzliche Einheit, Region, Transport un Incoterm sindfakultativ.

(2) Siehe Punkt 9.6.1: Versendung einer Korrektur.

nein

Betrifft diese Lastschrift eine Preiserhöhung auf mehreren Lieferscheinen überverschiedene Monate

nein

ja

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10-1

10. Informationen über Intrastat

Website http://www.intrastat.be

E-mail [email protected]

Telefon Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

– Allgemeine Informationen:

Chantal BOSMANS + 32 2 221 52 10

Raphaël ARTE + 32 2 221 40 95

– Warensystematik:

Raphaël ARTE + 32 2 221 40 95

Griet VANDEMEERSSCHE + 32 2 221 40 96

– Vordrucke und Dokumentationen:

Marc VANDAMME + 32 2 221 44 46

Annick VAN DEN BERGE + 32 2 221 40 49

– Elektronische Meldung und Help Desk IDEP:

Christophe DUBRAIS + 32 2 221 44 33

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11-1

11. Gesetzgebung und Sanktionen

Europäische Gesetzgebung – Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und desRates vom 31. März 2004 über die Gemeinschaftsstatistiken desWarenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung derVerordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates (ABl. L 102, 7.04.2004)

– Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom18. November 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004des Europäischen Parlaments und des Rates über dieGemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaatenund zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1901/2000 und (EWG)Nr. 3590/92 der Kommission (ABl. L 343, 19.11.2004)

geändert durch:– Verordnung (EG) Nr. 1915/2005 der Kommission vom

24. November 2005 zur Änderung der Verordnung (EG)Nr. 1982/2004 im Hinblick auf eine vereinfachteMengenerfassung und Angaben zu besonderenWarenbewegungen

Nationale Gesetzgebung – Allgemeine Gesetzesvorschriften zu Statistiken:– Gesetz vom 4. Juli 1962 über die Statistik des Staates (B.S.

20.07.1962)geändert durch:– Gesetz vom 1. August 1985 (B.S. 6.08.1985)– Gesetz vom 21. Dezember 1994 (B.S. 23.12.1994)– Gesetz vom 2 januar 2001 (B.S. 3.01.2001)

– Gesetz vom 26. Juni 2000 über die Einführung des Euro in dieGesetzgebung in Bezug auf Angelegenheiten im Sinne von Artikel78 des Grundgesetzes (B.S. 29.07.2000)

– Spezifische Gesetze zu Intrastat:

– Königlicher Erlass zum Änderung der Königlicher Erlass vom 9Januar 2005 der eine monatliche Statistik des Güterverkehrszwischen Belgien und den übrigen Mitgliedstaaten der EuropäischenUnion (B.S. 26.01.2005)geändert durch:– Königlicher Erlass vom 1. Januar 2006 (B.S. 30.01.2006)

– Königlicher Erlass vom 9 Januar 2005 der eine monatliche Statistikdes Güterverkehrs zwischen Belgien und den übrigenMitgliedstaaten der Europäischen Union (B.S. 26.01.2005)

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

11-2

– Königlicher Erlass vom 8. Februar 1995, mit dem bestimmteMitarbeiter beauftragt werden, Verstöße aufzudecken undfestzustellen, die mit den Statistiken zusammen hängen, welche inArtikel 108 f des Gesetzes vom 21. Dezember über soziale undsonstige Bestimmungen genannt sind (BS vom 14.03.1995)geändert durch:– Königlicher Erlass vom 26. Dezember 1998 (B.S. 10.02.1999)

Sanktionen Wir weisen Sie auf die Sanktionen hin, die gemäß Artikel 22 des Gesetzesvom 4. Juli 1962 über die öffentliche Statistik gegen die Meldepflichtigenverhängt werden können; dieser Artikel lautet wie folgt:

“Mit einer Geldstrafe von 26 € bis 10.000 € wird bestraft:1. wer gemäß dieses Gesetzes und den entsprechenden

Ausführungsverordnungen meldepflichtig ist und seinen Verpflichtungennicht nachkommt;

2. wer sich den in Artikel 19 genannten Nachforschungen undFeststellungen oder der in Artikel 20 aufgeführten amtlichenDurchführung widersetzt oder die Arbeit von mit Nachforschungen undFeststellungen oder mit der amtlichen Durchführung beauftragtenPersonen behindert;

3. wer die gemäss dieses Gesetzes gesammelten individuellen Daten oderdie in Artikel 2, Buchstabe c, zweiter Absatz genannten allgemeinen,aber vertraulichen Daten zu von diesem Gesetz nicht gestattetenZwecken verwendet;

4. wer den für die Erhebung statistischer Daten durch eine direktausführbare Rechtsverordnung eines Organs der Europäischen Unionauferlegten Handlungs- oder Unterlassungsverpflichtungen nichtnachkommt.

Das Strafmaß wird verdoppelt und eine Gefängnisstrafe von acht Tagen biszu einem Monat kann darüber hinaus verhängt werden, wenn der Verstoßinnerhalb von fünf Jahren ab dem Tag, an dem ein vorheriges Vergehen imZusammenhang mit den in diesem Artikel genannten Verstößen verjährt,begangen wird.”

Der Vollständigkeit halber ist noch hinzuzufügen, dass die vorgenanntenGeldstrafen mit 5 zu multiplizieren sind (zusätzliche Abgabe).

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12-1

12. Anlage

12.1 Meldungstrager

12.1.1 Beispiel einer Bildschirmansicht einer Meldezeile mit der IDEP-Software

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12-2

12.1.2 Beispiel einer Bildschirmansicht des WEB-Formulars CSSR

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12-3

12.1.3 Beispiel eines Meldevordrucks auf Papierträger

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12-4

12.2 Suche nach einem Code in der kombinierten Warennomenklatur

Die kombinierte Warennomenklatur ist wie folgt aufgebaut: zunächst dieRohstoffe, dann die Vorprodukte, gefolgt von den Halbwaren und schließlichdie Fertigwaren.

Das Warenverzeichnis wird jedoch nur noch elektronisch zür Verfügunggestellt, nicht mehr auf papier (Verordnung im Amtsblatt).

Bei der Suche nach einem Warencode in der Nomenklatur des pdf Bestandsollten sie wie folgt vorgehen:

1. Gehen Sie zum Inhaltsverzeichnis, das sich am Anfang. DiesesInhaltsverzeichnis ist in Abschnitte (I, II, III, ..) und Kapitel (1, 2, 3, ..)unterteilt.

2. Wählen Sie das Kapitel aus, das am besten zu der zu bestimmendenWare passt. Wenn Sie ein Kapitel auswählen, bedeutet dies, dass Sie die2 ersten Stellen des Warencodes gefunden haben.

3. Gehen Sie zur ersten Seite dieses Kapitels.4. Lesen Sie die Hinweise am Anfang des Abschnitts und des Kapitels,

in denen steht, was nicht in Frage kommt oder was unter dieses Kapitelfällt (Einige Hinweise enthalten Produktdefinitionen.).

5. Lesen Sie die Bezeichnungen der Positionen (4-stellige Einteilung) undwählen Sie die Position aus, die am besten zur Beschreibung IhresProdukts passt. (Anm.: In einigen Kapiteln gehen die Positionen auch vomRohstoff bis zu einem Endprodukt.)

6. Als nächstes lesen Sie die Kategorien, die hinter den einzelnenGedankenstrichen stehen; so erhalten Sie die 6-stelligen Bezeichnun-gen. (Eine Kategorie mit 2 Gedankenstrichen ist eine Unterteilung einerKategorie mit einem Gedankenstrich, eine Kategorie mit 3 Gedanken-strichen ist eine Unterteilung einer Kategorie mit 2 Gedankenstrichenusw.)

7. Finden Sie den 8-stelligen Code, der Ihrem Produkt oder Ihrer Wareentspricht. Ist dieser mit einem Sternchen versehen, wird nach einerzusätzlichen Masseinheit verwiesen. Was für zusätzliche Masseinheitenwirden per Warencode in die letzte Spalte von der Meldung gemeldet.

Mit dieser Methode kann in den meisten Fällen einer Ware korrekt ein Codezugeordnet werden. In Zweifelsfällen sehen Sie bitte in den "AllgemeineVorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur" auf den Seiten11 und 12 der Amtsblatt nach.

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

13-1

13. Index

9945.0000.................................................................................................................................9-29950.0000..........................................................................................................................9-2, 9-39960.0000..........................................................................................................................9-3, 9-49970.0000.................................................................................................................................9-8

Addition............................................................................................................................7-12, 9-3Anlage ................................................................................................................ 5-1, 5-2, 6-1, 7-9Ausnahme....................................................................................................... 7-8, 7-12, 9-2, 11-1

Bestimmungsort......................................................................................................................7-14Bestimmungsregion ............................................................................................ 7-4, 7-9, 9-1, 9-2

CSSR......................................................................................................................5-1, 12-2, 14-1

Datenträger........................................................................................................................5-1, 7-3Dreieckshandel .........................................................................................................6-1, 6-2, 15-1Drittländer ...............................................................................................................................15-1Drittmelder ................................................................................................................4-1, 7-3, 15-1

Eigentümer ...............................................................................................................................6-1Eigentumsübertragung .............................................................................................6-1, 7-8, 15-2Eingänge............................................................................................. 1-1, 2-1, 3-2, 6-1, 7-9, 15-1Entscheidungsschema.....................................................................................................7-14, 9-3Ersatzmeldung..........................................................................................................................9-4erweiterte Meldung ...................................................................................................................2-1Euro .............................................................................................................. 7-4, 7-12, 11-1, 14-1Europäische Union .................................................................................................................14-1Europäischen Union ................................................................................ 1-1, 6-1, 6-2, 11-2, 15-1

Fusionen...................................................................................................................................3-1

Gegenleistung...........................................................................................................................7-8Geldstrafe ...............................................................................................................................11-2Gesetz ...........................................................................................................................11-1, 11-2Gesetzgebung ........................................................................................................................11-1Gewicht.....................................................................................................................7-5, 7-13, 8-1goederenstroom........................................................................................................................2-1

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

13-2

Gutschriften ........................................................................................................ 9-4, 9-5, 9-6, 9-7

Hafen ......................................................................................................................................7-14

IDEP ........................................................................................ 5-1, 5-2, 7-9, 9-4, 10-1, 14-1, 15-1Incoterms.........................................................................................................................7-14, 8-1Informationen............................................................................................. 1-1, 2-2, 5-2, 7-6, 10-1intrastat ...................................................................................................................................14-1Intrastat...................................................................................................................................14-1

Kanarischen Inseln ...................................................................................................................7-6Kenndaten .......................................................................................................................7-3, 15-1Kommission .....................................................................................................................1-1, 11-1Konkurs.....................................................................................................................................3-2Korrekturen........................................................................................................................9-3, 9-4

Lastschriften ......................................................................................................................9-8, 9-9Lieferbedingungen ............................................................................................ 7-4, 7-14, 8-1, 9-1Lohnveredelung .............................................................................................. 6-1, 7-8, 7-12, 15-2

Machlohn ..................................................................................................................................6-1Menge.....................................................................................................................7-13, 9-3, 15-2Mitgliedstaaten......................................................................... 1-1, 6-1, 6-2, 7-6, 11-1, 15-1, 15-2

Nettomenge .....................................................................................................................7-13, 9-1

Preisnachlässe ..................................................................................................................9-4, 9-5

Rabatte ..............................................................................................................................9-4, 9-5Rechnung ...............................................................................................................7-12, 7-13, 9-5Rechnungskorrektur..................................................................................................................9-4Region ................................................................................................................ 7-5, 7-9, 9-1, 9-3Reparatur............................................................................................ 6-1, 7-5, 7-8, 7-9, 7-12, 9-2Rücksendung.................................................................................................... 7-8, 9-3, 9-5, 15-2

Sanktionen.....................................................................................................................11-1, 11-2Sonderformen ...........................................................................................................................6-1Standardmeldung ............................................................................................................. 2-1, 2-2

Transaktionsart .........................................................................................................7-4, 7-8, 15-2Transaktionscode .......................................................................................................7-8, 9-2, 9-3Transportart ............................................................................................. 7-4, 7-13, 7-14, 8-1, 9-1

Unternehmen .......................................1-1, 2-1, 2-2, 3-1, 3-2, 6-2, 7-8, 7-14, 9-1, 9-3, 15-1, 15-2

Verkauf ...................................................................................................................3-2, 7-12, 15-2Verpackung.............................................................................................................................7-13Versendungsmitgliedstaates..............................................................................................7-4, 7-6Versicherungskosten ..............................................................................................................7-12

Warenbewegungen............................................................................. 1-1, 6-1, 7-8, 7-9, 7-12, 9-2Warencode .........................................................7-4, 7-9, 7-12, 9-1, 9-2, 9-3, 9-4, 9-8, 12-4, 15-2Warenstrom .................................................................... 2-1, 3-1, 3-2, 6-1, 7-3, 9-1, 9-3, 9-4, 9-5

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

13-3

Warenversendungen .....................................................................................................15-1, 15-2Wartung .............................................................................................. 6-1, 7-5, 7-8, 7-9, 7-12, 9-2Weiterverkauf............................................................................................................................6-1Wert .................................................................................................... 7-4, 7-5, 7-12, 9-1, 9-2, 9-3

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14-1

14. Liste der Abkürzungen

BNB Belgische Nationalbank

CSSR Central Server for Statistical Reporting

EU Europäische UnionEUR (€) Euro

IDEP INTRASTAT Data Entry PackageIGE innergemeinschaftliche ErwerbeIGL innergemeinschaftliche LieferungenINTRASTAT Innergemeinschaftliche StatistikenIVG Institut für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

MwSt Mehrwertsteuer

NC8 8-stellige Warennomenklatur

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15-1

15. Glossar

Wort: Definition:

Ausfuhr Dieser Begriff wird für Warensendungen aus einem EU-Mitgliedstaat in ein Drittland verwendet oder wenn man ganzallgemein von der Gesamtheit der Lieferungen und Exportespricht.

Außenhandel Der Außenhandel eines Staates ist die Summe seiner inner-und außergemeinschaftlichen Handelsgeschäfte.

AußergemeinschaftlicherHandel

Handelsgeschäfte zwischen die Europäischen Union undLändern die nicht der Europäischen Union angehören.

Dreieckshandel Eine Ware geht von einem Unternehmen auf ein anderesüber, aber die Bezahlung wird über ein drittes Unternehmenabgewickelt, das die Ware weder versandt noch erhalten hat.

Drittländer Länder, die nicht der Europäischen Union angehören.

Drittmelder Eine Person oder eine Gesellschaft, der der Meldepflichtigedie Aufgabe überträgt, die intrastat-Meldungen zu erstellenund zu versenden. Der Meldepflichtige trägt immer dieVerantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe. DerDrittmelder hat auf jeder Meldung sowohl seine Kenndatenals auch die des Meldepflichtigen anzugeben.

Einfuhr Dieser Begriff wird für Warensendungen aus einem Drittlandin einen EU-Mitgliedstaat verwendet oder wenn man ganzallgemein von der Gesamtheit der Eingänge und Importespricht.

Eingänge (Hereinnahmen,Käufe)

Der Eintritt von Waren (einschließlich derer, die von IhrenKunden im Ausland zurückkommen) aus anderenMitgliedstaaten der Europäischen Union in ein Mitgliedslandder Europäischen Union. Man verwendet auch dieBezeichnung "Hereinnahmen" oder "Käufe".

IDEP Für die Meldungen können Sie unsere kostenlose SoftwareIDEP (Intrastat Data Entry Package) verwenden.

InnergemeinschaftlicherHandel

Warenversendungen oder -eingänge in andere bzw. ausanderen EU-Mitgliedstaaten die Handelsgeschäfte zwischenden fünfzehn EU-Mitgliedstaaten.

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INTRASTAT TEIL I01/01/2008

15-2

Intrastat Auf den regelmäßigen Meldungen der Meldepflichtigenbasierendes Statistiksystem zur Beobachtung vonWarensendungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten

Intrastat-Meldung Die monatliche Meldung der Warenversendungen und-eingänge in einen anderen oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Lohnveredelung Eine Bearbeitung, Verarbeitung oder Änderung von Wareohne Eigentumsübertragung

Meldepflichtiger Synonym zu "meldepflichtige Person".

NC8-Code (Warencode Jedes Produkt, jede Ware wir durch einen 8-stelligen Codeidentifiziert. Diese Codes befinden sich in der intrastat-Nomenklatur und müssen für alle in der Intrastat-Meldungangegebenen Produkte verwendet werden.

Unternehmen Juristische und natürliche Personen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen

Versendungen (Lieferungen) Die Sendung von Waren aus einem EU-Mitgliedsland(einschließlich der zu einem Lieferanten zurückgesandtenWaren) in andere EU-Mitgliedstaaten Man verwendet auchden Begriff "Lieferungen".

Transaktionsart Mit ihm kann angegeben werden, um welche Transferart(Kauf/Verkauf Rücksendung vorübergehende Sendung) essich handelt.

Zusätzliche Maßeinheiten Eine Angabe bei der Meldung, durch die sich die Menge dergehandelten Ware (z. B. Stückzahl, Liter, Meter usw.)messen lässt; die zusätzliche Maßeinheit muss nicht bei allenWarencodes angegeben werden; wenn eine ergänzendeEinheit verlangt wird, ist die Angabe des Gewichts freigestellt.

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Verantwortlicher Herausgeber

Rudi AcxHaupt des Departements Algemeine Statistik

Belgische Nationalbankde Berlaimontlaan 14 – BE-1000 Brüssel

© Illustrationen: fotostockdirect - goodshootgettyimages - photodiscBelgische Nationalbank

Paginierung: BNB PrepressDeckblatt: BNB Prepress en image

Herausgegeben im Januar 2008