ISSN 2366-8032 Ausgabe 1 / 2016 Rechtsstaatsklassen 4 35 ... · SothA Kassel ISSN 2366-8032 Ausgabe...

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2/3 Rechtsstaatsklassen Programm „Fit für den Rechtsstaat - Fit für Hessen!“ 6 NeDiS Netzwerk Deradikalisierung im Strafvollzug in Hessen 5 Kampf gegen häusliche Gewalt 4 35 Jahre SothA Kassel Ausgabe 1 / 2016 ISSN 2366-8032

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2/3 Rechtsstaatsklassen

Programm „Fit für den Rechtsstaat -

Fit für Hessen!“

6 NeDiS

Netzwerk Deradikalisierung

im Strafvollzug in Hessen

5 Kampf gegen

häusliche Gewalt

4 35 Jahre

SothA Kassel

Ausgabe 1 / 2016 ISSN 2366-8032

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Sie halten die zweite Ausgabe des JU§TUS in den Händen. Auch in dieser Ausgabe werden Sie reichhaltige Informationen

rund um die hessische Justiz finden. Das Schwerpunktthema dieser Ausgabe ist der Programmstart der Rechtsstaatsklassen.

Ich bin stolz darauf, dass wir es als Justiz geschafft haben, innerhalb kurzer Zeit die Weichen für ein solches landesweites

Programm zu stellen und dass wir in diesen Tagen an sehr vielen Standorten in Hessen dazu die Arbeit aufnehmen. Ich

danke insbesondere denjenigen, die sich bereit erklärt haben, an den Gerichten vor Ort entweder als Projektkoordinatorin

oder Projektkoordinator bzw. als Dozentin oder Dozent zu fungieren. Die Justiz leistet damit einen wichtigen Beitrag in

der Bewältigung der Flüchtlingskrise und ich wünsche allen Beteiligten einen erfolgreichen Start in das Programm

„Fit für den Rechtsstaat – Fit für Hessen!“.

Es sind aber viele Themen gewesen, die uns in den letzten drei Monaten seit der letzten Ausgabe beschäftigt haben. Ein Thema

sticht dabei besonders heraus: Die Herausforderungen der Justiz mit politisch oder religiös motivierten Straftaten. Wie kaum ein Thema sonst verbindet das

Thema Extremismus alle Teile der Justiz. Angefangen von der rechtspolitischen Seite mit der Etablierung neuer Straf- und Strafprozessnormen, über die Belas-

tungen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten bis hin zum Umgang mit extremistischen Straftätern im Strafvollzug (siehe S. 6/7 in dieser Ausgabe).

Wenn Sie diese Ausgabe in den Händen haben, wird ein wichtiger Termin in diesem Zusammenhang stattgefunden haben. Am 17. März 2016 findet in Berlin

der sogenannte Justizgipfel statt. Ich unterstütze die Idee des Bundesjustizministers, die verschiedenen Ideen in den Ländern zu bündeln und damit die Voraus-

setzungen für eine weiterhin starke Auseinandersetzung mit diesem Thema zu schaffen. Ich erhoffe mir aber auch, dass greifbare Ergebnisse folgen! Auch wenn

die Justiz nicht der Ort der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen sein sollte und auch nicht die Reparaturanstalt unerwünschter gesellschaftlicher Entwick-

lungen ist, so kann von diesem Treffen durchaus der ein oder andere rechtspolitische Impuls ausgehen, der das Gesamtsystem Recht und Justiz im Kampf gegen

Extremismus besser aufstellt. Ich wünsche Ihnen eine interessante und auch unterhaltsame Lektüre der aktuellen Ausgabe des JU§TUS.

JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ

Editor ia l

Das Programm „Fit für den Rechts-

staat – Fit für Hessen!“ nimmt seine

Arbeit auf!

Die Erstellung der Unterrichtsmaterialien,

die Organisation vor Ort

und die vielen Gespräche

mit Vertretern der Einrich-

tungen, Gerichte und Ver-

bänden haben sich gelohnt.

Wir konnten bisher rund

300 Kolleginnen und

Kollegen als Dozentinnen

und Dozent gewinnen.

Über 70 Justizbehörden

in ganz Hessen haben sich

bereit erklärt, an dem Programm mitzu-

wirken. Andere Bundesländer haben

bereits signalisiert, in der dortigen Justiz

ähnliche Programme etablieren zu wollen.

Aber von vorn: Im Dezember 2015 hat die

Landesregierung im Aktionsplan zur Integra-

tion von Flüchtlingen und Bewahrung des

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© HMdJ

Fit für den Rechtsstaat – F i t für Hessen! gesellschaftlichen Zusammenhalts

100.000 Euro zur Umsetzung der Idee

eines Werte– und Rechtsstaatsunterrichts

für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt.

Bereits am 13. November 2015, zum Tag

der offenen Tür

der hessischen

Justiz, gab es

erste Veranstal-

tungen, die im

Amtsgericht

Kassel, im Land-

gericht Gießen

sowie im Land-

gericht Darm-

stadt stattfanden

(JU§TUS 12015 berichtete). Die Erfah-

rungen dort haben gezeigt, dass es nicht

nur eines großen organisatorischen Auf-

wandes bedarf, um dieses Programm

landesweit umzusetzen, sondern auch,

dass ein starrer Lehrplan für alle Flücht-

linge wenig sinnvoll ist.

Wir sind diese große Aufgabe angegangen

und haben uns vorgenommen, ein landes-

weites Angebot für einen Rechtskunde- und

Werteunterricht für Flüchtlinge anzubieten.

Rechtsstaatsklassen

Dazu haben wir im Dezember und Januar

einen Rahmenlehrplan entwickelt, der die

verschiedenen Zielgruppen: Frauen und

Mädchen, unbegleitete Minderjährige und

erwachsene Männer in den Blick nimmt.

Der Rahmenlehrplan enthält sechs Module:

Deutsche Geschichte und Grundwerte,

Justiz und Polizei,

Familien– und Zivilrecht,

Strafrecht,

Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Weil wir eine

möglichst

nonverbale,

bildstarke und

freundliche

Vermittlung

der wichtigsten

Botschaften

erreichen

wollen.

AUSGABE 2 - MÄRZ 2016

Rechtsstaatsklassen

Einblick

Editorial 2

Fit für den Rechtsstaat -

Fit für Hessen 2/3

Einblick 3

Im Gespräch mit Rudi Nebe 4

SothA Kassel 4

Wir stellen vor … Marburger Modell

und STOP-Training Marburg 5

NeDiS 6/7

Aus dem Landtag/

Aus dem Bundesrat 7

Hessisches Finanzgericht 8

Personalien 9

Termine 10

Fragebogen 11

„Bunte Seite“/Impressum 12

SEITE 3

Je nach Möglichkeit können die Dozentinnen und Dozenten in

die Einrichtungen gehen oder die Kursteilnehmer kommen in

die Gerichte.

An den Be-

hörden haben

Kolleginnen

und Kollegen

dazu die

Funktion der

Projektkoor-

dinatoren

übernommen.

Diese haben

die Aufgabe,

den Kontakt

mit den Part-

nereinrichtungen zu unterhalten, Räume und technische Aus-

rüstung zu organisieren und ggf. den Einsatz der Dozentinnen

und Dozenten vor Ort zu koordinieren. Ob man die sechs

Module in einer Sitzung oder in mehreren Sitzungen unter-

richtet, kann vor Ort entschieden werden.

In der Konzeption haben wir pro vollständige Unterrichtsein-

heit ca. 6 Stunden veranschlagt. Pro Modul eine Stunde. Das

heißt, ca. 30 Minuten für Fragen und Erklärungen - die gleiche

Zeit für die Übersetzung.

Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Programm „Fit für den

Rechtsstaat – Fit für Hessen!“ bewegt sich die Justiz in Hessen

auf dem sprichwörtlichen Neuland. Es wird noch einige Hür-

den geben, die es zu meistern gilt. Das Programm und seine

Umsetzung befinden sich im Fluss. Was die Aktivierung und

den Einsatz der vielen Kolleginnen und Kollegen angeht, ist

das Programm schon heute ein Erfolg.

Je nach Zusammensetzung der Kursteilnehmer

(Dauer des Aufenthalts in Deutschland, Vor-

kenntnisse, Herkunftsland) kann das eine oder

andere Thema stärker oder weniger stark be-

tont werden.

Diese sechs Module finden sich in sämtlichen

Unterrichtsmaterialien wieder. Sowohl in der

Powerpoint-Präsentation als auch im Rechts-

staats-Comic und im Curriculum selbst.

Alle Unterrichtsmaterialien haben wir in die

wichtigsten Zielsprachen übersetzt und uns bei

der Auswahl der Sprachen an der Zusammen-

setzung der Flüchtlinge in Hessen orientiert.

Die logistische Herausforderung war und ist

es, die Dozentinnen und Dozenten und die

Kursteilnehmer zusammenzubringen. Um dies

zu gewährleisten, haben wir deshalb den Vor-

schlag von Gerichtspartnerschaften gemacht.

Die Justizbehörden können Partnerschaften

mit den örtlichen Flüchtlingseinrichtungen

übernehmen.

Warum

eigentlich

ein

Rechts-

staats-

comic?

Rudi Nebe geboren am 27. September

1950 in Kassel; verheiratet

eine Tochter.

1981 begann er seine

Tätigkeit als Anstalts-

psychologe bei der

Justizvollzugsanstalt Kassel

II - Sozialtherapeutische

Anstalt -.

Am 1. November 2011

wurde Rudi Nebe zum

Anstaltsleiter der

Sozialtherapeutischen

Anstalt bestellt.

Zum 31. Januar 2016

wurde er in den Ruhe-

stand verabschiedet.

Rudi Nebe:

„Ich freue mich nun

darauf, wieder Herr

meiner Zeit zu sein und

mich intensiver meinen

vielen Interessen und

Hobbies widmen zu

können. Ich freue mich

aber auch darauf, die

zukünftige Entwicklung

des Justizvollzugs,

insbesondere der SothA,

als interessierter

Beobachter von außen

zu begleiten.“

Wenn Sie rückblickend auf Ihre Arbeit im Vollzug schauen, was war für Sie das Wichtigste?

Die kooperative Arbeitsform im Ver-bund mit vielen hoch qualifizierten Mitarbeitern der unterschiedlichen Fachdienste und Dienstgruppen hatten für mich stets einen sehr hohen Stellenwert, da konstruktives Teamwork, sowohl für die effiziente Weiterentwicklung des Behandlungs-vollzugs als auch die eigene beruf-liche Zufriedenheit, ein wesentliches Element für mich darstellte.

Im Vollzug geht es auch darum, dass ein Inhaftierter nach der Entlassung nicht wieder straffällig wird. Wie sind Ihre Erfahrungen?

Die Frage nach den Effekten der Straftäterbehandlung ist natürlich

gerechtfertigt.

Speziell für die SothA Kassel kann ich Ihnen keine empirisch abge-sicherten Ergebnisse nennen. Gleichwohl ist an Hand der vorlie-genden Evaluationsstudien davon auszugehen, dass Sozialtherapie ein wirksamer Opferschutz ist. Nach vorliegenden wissenschaftlichen Studien senkt Sozialtherapie im Vergleich zum Regelvollzug die Rückfallquote um mehr als zehn Prozent. Ich denke, dass diese Er-gebnisse durchaus optimistisch stimmen.

Wenn Sie nach 35 Jahren auf Ihre Tätigkeit in einer JVA schauen, war es für Sie auch eine erfüllende Zeit?

Meine Tätigkeit im Justizvollzug habe ich über all die Jahre als im hohen Maße sinnhaft und beruflich

Im Gespräch mit Rudi Nebe

Seit der Eröffnung im Jahr 1981 waren hier rund 1.700 Strafgefangene unterge-bracht

In der JVA Kassel II - Sozial-therapeutische Anstalt - (SothA) sitzen Männer ein, die wegen Mord, Totschlag und Sexualstraftaten verurteilt wurden und besondere therapeutische Hilfe benötigen.

1981, bei Inbe-triebnahme der JVA Kassel II - Sozialtherapeu-tische Anstalt -, waren dort 60 Gefangene untergebracht. Bereits 1987 wurde die Einrichtung um weitere 80 Haftplätze erweitert.

Die JVA Kassel II - Sozialthera-peutische Anstalt - ist eine von sechs bundesweit eigenständigen

Sozialtherapeutischen Justizvoll-zugsanstalten.

In die Einrichtung nach Kassel kommen auch Straftäter aus ande-ren hessischen Regelvollzugsan-

stalten, bei denen eine erhebliche Störung der sozialen und persön-lichen Entwicklung vorliegt. Bei diesen Insassen ist zu befürchten, dass sie wieder rückfällig werden, wenn nicht besondere therapeuti-sche Mittel und soziale Hilfen eingesetzt werden.

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JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ

35 Jahre JVA Kassel I I -

Sozia lth erapeutische A nstal t (Soth A)

erfüllend erlebt. Ich habe es als beruf-liche Herausforderung angesehen, an der Gestaltung des Strafvollzugs mit-wirken zu dürfen.

Ich denke, dass eine Behandlungsein-richtung wie die SothA Kassel, mit ihrer kriminalpräventiven Arbeit, einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Sicherheit leistet.

Die angewendeten Behandlungs-maßnahmen beruhen auf einem breitgefächerten Ansatz, in dem Milieutherapie, Sozialarbeit, psy-chologische Therapie, berufs-,

schul- und arbeitsbezo-gene sowie sport- und freizeitpädagogische Maßnahmen wirksam ineinandergreifen.

Die hessischen Justiz-vollzugsanstalten sind untereinander stark vernetzt und im regen Austausch. Somit profitieren sie von den Erfahrungen der Sozialtherapeu-tischen Anstalt Kassel

über wirksame Behandlungsme-thoden sowie diagnostische und prognostische Fragestellungen. Darüber hinaus können Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter anderer Justizvollzugsanstalten in der SothA hospitieren oder dorthin abgeordnet werden.

© HMdJ

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© HMdJ

© HMdJ

Innenhof der JVA Kassel II

AUSGABE 2 - MÄRZ 2016

Wir ste l len vor … „Ma rburg er Model l“ und STOP -Tra ining Ma rburg

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deutlich angestiegen ist.

Im Rahmen der Umsetzung des „Marburger Modells“ bildet ein wesentliches

Fundament auch das Projekt „STOP-Training“, das seit vielen Jahren er-

folgreich durch die Jugendkonflikthilfe Marburg e.V. (Juko) betrieben wird.

Das STOP-Training (Soziales Training Opferschutz und

Prävention) ist ein Gruppentraining für Täter häuslicher Gewalt. Häus-

liche Gewalt besitzt viele

Facetten und ist in ver-

schiedensten Formen an-

zutreffen. Sie reicht von

einer ersten Ohrfeige bis hin

zu jahrzehntelangem Leiden

für die Opfer.

Zielgruppe des

Trainings sind:

Männer, die in der Familie

oder Lebensgemeinschaft

Gewalt gegenüber der

Partnerin, den Kindern

oder anderen Familienmit-

gliedern ausgeübt haben.

Männer, die früher in Situationen und Auseinandersetzungen im häuslichen

System Gewalt ausgeübt haben und denen es bisher noch nicht gelungen ist,

ihre Verhaltensmuster hin zur Gewaltfreiheit zu verändern.

Ziele des Trainings sind (u.a.):

Reduktion aller Formen von Gewalt innerhalb des häuslichen Systems.

Verantwortungsübernahme des Täters für seine begangenen Taten.

Empathieentwicklung für das Opfer und Differenzierung der Selbst-

wahrnehmung.

Erlernen von Selbstdisziplin, die Vermeidung von körperlichen Kon-

flikten und die Gewaltreduzierung.

Betroffenen Familien und ihren Kindern kurz- und langfristig Unter-

stützung bei der Verhinderung erneuter Gewalttaten ihrer Partner zu

ermöglichen.

In diese Trainingsmaßnahme können pro Jahr ca. 40 Personen aufgenommen

werden. Die Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt schließt eine bestehende

Lücke. Die Trainingsmaßnahme STOP wird demzufolge von der Praxis bei

Gericht und Staatsanwaltschaft außerordentlich begrüßt. Angesprochen wird

ein Personenkreis, der durch zahlreiche Strafanzeigen auffällt, die von den

Opfern jedoch häufig wieder zurückgezogen werden. Ein Kreislauf mit ar-

beits- und kostenintensiven Verfahrensabläufen, die in der Regel erfolglos

bleiben.

Das Projekt „Marburger Modell“, das auf Initiative der

Gerichtshelfer der Staatsanwaltschaft Marburg, der

Dezernenten der Staatsanwaltschaft Marburg,

der Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf und des

Marburger Arbeitskreises Keine Gewalt gegen

Frauen und Kinder gegründet wurde, hat sich zum

Ziel gesetzt, eine effizientere und nachhaltigere Hilfe

und Unterstützung

für alle Opfer, aber

auch für Täter

häuslicher Gewalt

in der Praxis zu

garantieren.

Während in der

üblichen Fallbear-

beitung häuslicher

Gewalt ein Ein-

schalten der Ge-

richtshilfe erst am

Ende der Ermitt-

lungen erfolgt,

garantiert das

„Marburger Mo-

dell“ eine unver-

zügliche Kontaktierung der Gerichtshelfer nach An-

zeigenaufnahme mit dem Ziel, den sofortigen Kontakt

zu den Geschädigten und deren familiärem Umfeld zu

suchen.

Die Erfahrung hat gezeigt, Opfer fühlen sich von

justizieller Seite ernst genommen und begleitet.

Täter spüren Strafverfolgung durch die Justiz auf

schnellem Weg.

Der frühzeitige Einsatz der Gerichtshilfe ermöglicht

rasche Kontaktaufnahmen zu anderen Hilfsstellen wie

Jugendamt, Frauenhäuser und –beratungsstellen etc.

und gibt dem Opfer Schutz, Sicherheit und das Ge-

fühl, mit der häuslichen Gewaltproblematik nicht

allein zu sein. Leben die Tatbeteiligten weiterhin ge-

meinsam in einem Haushalt, hilft die Gerichtshilfe,

wenn notwendig, durch regelmäßige Überprüfung

der häuslichen Situation vor Ort.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass, insbeson-

dere dank des Einsatzes der Gerichtshelfer der Staats-

anwaltschaft Marburg, im Rahmen des „Marburger

Modells“ die Bereitschaft der zumeist weiblichen

Opfer zur Aufrechterhaltung ihrer Anzeige, aber auch

die Bereitschaft des zumeist männlichen Täters an der

Aufarbeitung seiner bestehenden Gewaltproblematik

Kampf gegen häusliche Gewalt: „Marburger Modell“ seit 2011 großer Erfolg

Fotolia

„Unsere“ Sei te 6

SEITE 6

JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ

3 Fragen an

Justizministerin

Eva Kühne-Hörmann

Was erwarten Sie von dem

„Justizgipfel“ zum Thema Rechte

Gewalt?

Ich begrüße, dass der Bundesjustizminister seine

Einladung nunmehr auf eine breite Debatte um

Extremismus erweitert hat. Das ist notwendig,

weil Extremismus immer ein Nährboden für

Gewalttaten darstellt. Hier muss der Rechtsstaat

seine Möglichkeiten ausschöpfen.

Sind Staatsanwaltschaften und Gerichte

der Flut von Verfahren mit

extremistischem Hintergrund noch

gewachsen?

Ja. Wir müssen als Politik aber auch dafür

sorgen, dass die Strafverfolgungsbehörden die

notwendigen Werkzeuge in die Hand bekommen.

Es nützt ja nichts, wenn Herr Maas auf der einen

Seite eine mediale Betroffenheitspolitik betreibt,

sich aber gegen jeden Verbesserungsvorschlag

sträubt.

Welche Themen sind Ihnen besonders

wichtig?

Sicherlich werden sich viele Fragen um die

Prävention drehen, denn es gilt ja extremistisch

motivierte Straftaten von vornherein zu ver-

hindern. Ich hätte mir deshalb gewünscht, dass

Herr Maas auch die zuständigen Bundesminister

Manuela Schwesig und Thomas De Maiziere zum

Gespräch eingeladen hätte.

Auf der „Bunten Seite“ rätseln

und einen von drei JU§TUS

in Richterrobe gewinnen.

Netzwerk Deradikalisierung im Strafvollzug (NeDiS)

in Hessen

Es ist zu erwarten, dass in den Justizvollzugsanstalten die Anzahl von Gefangenen mit

islamistischen Einstellungen und Bestrebungen zukünftig ansteigen wird. Aufgabe

und Herausforderung des Justizvollzugs ist es einerseits zu verhindern, dass die Ge-

fangenen sich oder andere im Vollzug radikalisieren oder radikalisiert werden, und

andererseits darauf hinzuwirken, dass alle möglichen Maßnahmen für eine Deradika-

lisierung ergriffen werden. Eine erfolgreiche Prävention und Bekämpfung von

islamistischen Bestrebungen im Vollzug basieren auf vier Säulen:

1. Identifizierung

Hierzu gehört eine sorgfältige Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse

(Vollstreckungsunterlagen, Behandlungsuntersuchung), genaue Beobachtung im

Vollzug, ein ständiger Erfahrungsaustausch mit Polizei und Verfassungsschutz, der

Anfang 2015 in Hessen durch einen gemeinsamen Runderlass geregelt wurde, und

eine Ausweitung der Aus- und Fortbildung der Bediensteten zur Erkennung von

extremistischen Bestrebungen.

2. Verhinderung von Radikalisierung

Identifizierung und Gefährdungsbewertung bilden die Grundlage für notwendige

Sicherheitsmaßnahmen (Beobachtung, verstärkte Kontrolle von Außenkontakten,

Reduzierung der anstaltsinternen Kontakte etc.), aber auch Behandlungsmaß-

nahmen. Die Unterbringung Gefangener, die Anhaltspunkte für eine Radikalisierung

aufweisen, hat getrennt von vergleichbaren oder gefährdeten Gefangenen zu er-

folgen.

3. Deradikalisierung, Ausstieg und Resozialisierung fördern

Neben der allgemeinen Behandlung und Betreuung wurde in Hessen seit Herbst

2014 als zusätzliche Behandlungsmaßnahme die Zusammenarbeit mit dem freien

Träger VPN („Violence Prevention Network“) im Rahmen von Gruppen- oder Ein-

zelmaßnahmen etabliert. Hinsichtlich der Entlassungsvorbereitung kann auch für

Gefangene mit extremistischen Bestrebungen auf bereits bestehende Strukturen

zurückgegriffen werden. Darüber hinaus ist der Ausbau einer bedarfsgerechten

religiösen Betreuung muslimischer Gefangener durch deutschsprachige Imame

fortzusetzen. Es ist beabsichtigt, kurzfristig ein flächendeckendes Angebot zu

gewährleisten.

Die vorgenannten Maßnahmen sind bereits im Wesentlichen etabliert und werden

fortentwickelt. Die übergeordnete Koordination obliegt derzeit den für Sicherheit,

Rechtspol i t ik

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AUSGABE 2 - MÄRZ 2016

Aus dem H ess i sch en L an dtag Der Landtag hat sich zuletzt mit einer Änderung des Hessischen Richtergesetzes befasst.

Dabei ging es um die Stärkung der Stellung der Präsidialräte als

Organe der richterlichen Selbstverwaltung. So kann nach dem im

Dezember 2015 verabschiedeten Änderungsgesetz der Präsidialrat

zukünftig bei streitigen Präsidentenberufungen den Richterwahl-

ausschuss mit der Sache befassen.

Dies dient insbesondere einer Verbesserung der Transparenz und

Akzeptanz bei der Besetzung der Spitzenämter der Judikative.

Foto: Alexander Kurz

In der ersten Plenarsitzung am 29. Januar dieses

Jahres behandelte der Bundesrat den Vorschlag

für eine neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbe-

kämpfung.

Sie wird die Mitgliedstaaten zu einer Reihe von Anpassungen

im Strafrecht verpflichten, zum Beispiel hinsichtlich der Terror-

ausbildung und Auslandsreisen zu terroristischen Zwecken.

Daneben wurde nach längeren Bund-Länder-Verhandlungen nun

auch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative

Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten verabschiedet.

© HMdJ

© Hessischer Landtag, Foto: Hermann Heibel

Grundsatzfragen, Behandlung und religiöse Betreuung zuständigen

Referaten der Abteilung Justizvollzug des Hessischen Ministeriums

der Justiz. Dies ist jedoch für eine dauerhafte Arbeit bei zunehmen-

den Fallzahlen ergänzungsbedürftig durch eine Netzwerkbildung, die

im Wesentlichen die vierte, nachfolgend dargestellte Säule betrifft.

4. Zentrale Koordinierung und Kommunikation - Netz-

werkbildung

Es bedarf einer zentralen Koordination im Sinne eines Netzwerkes

zur Deradikalisierung im Justizvollzug, das die vorgenannten Punkte

vor Ort begleitet, unterstützt und für einen Informationsaustausch

auf allen Ebenen Sorge trägt. Dies betrifft insbesondere den Informa-

tionsaustausch innerhalb der Anstalten, zwischen den Anstalten und

den Sicherheits- und Justizbehörden, zwischen hessischen Ministe-

rien, zwischen den Ländern und dem Bund sowie auf internationaler

Ebene.

Ziel ist es zunächst, einen zentralen Anlaufpunkt zu schaffen, der

Wissen und Kompetenz über die in den Projekten erworbenen Er-

kenntnisse sammeln und für andere Institutionen abrufbar macht.

Für die Netzwerkbildung sind im Justizhaushalt 2016 zehn zusätz-

liche Stellen und 200.000 Euro an Sachmitteln für zusätzliche De-

radikalisierungsprogramme und Aus- und Fortbildung vorgesehen.

Die Stellen sollen ab 2016 zur Bildung einer Stabsstelle in der

Abteilung Justizvollzug des Hessischen Justizministeriums und

zur Etablierung von sogenannten Strukturbeobachtern vor Ort

Verwendung finden.

Die Stabsstelle soll aus drei Bediensteten (Referatsleitung, Sach-

bearbeitung und einer Islamwissenschaftlerin/einem Islam-

wissenschaftler) bestehen. Sie übernimmt die zentrale Koordi-

nierung der Maßnahmen im Sinne einer Netzwerkbildung.

Daneben werden sieben sogenannte Strukturbeobachter für die

Netzwerkarbeit vor Ort in den hessischen Vollzugsanstalten

etabliert. Bei den Strukturbeobachtern sollen alle relevanten

Informationen zusammenlaufen. Das bedeutet insbesondere

enge Zusammenarbeit und gegenseitige Information mit den

Vollzugsabteilungen und allen Bediensteten der unterschied-

lichen Fachdienste, dem Imam, den Strukturbeobachtern der

anderen Anstalten, dem HMdJ, dem HLKA und dem Landesamt

für Verfassungsschutz. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Über-

wachung der Post und Telefonkontakte, u.U. des Besuchs sowie

der Geldbewegungen und die Teilnahme an bzw. die Initiierung

von Fallkonferenzen.

Gastbeiträge

JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ

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Herr Aweh, Funktion und Aufgaben der

Finanzgerichtsbarkeit sind der breiteren

Öffentlichkeit – verglichen etwa mit dem

Interesse an der Straf- oder Arbeitsge-

richtsbarkeit – eher unbekannt.

In der Tat. Das ist erstaunlich, weil die meis-

ten Bürger etwa mit der Strafgerichtsbarkeit

selten oder gar nicht in Kontakt kommen,

während sie mit Steuerverwaltungsakten in

Form eines Steuerbescheides in der Regel aber

jedes Jahr konfrontiert werden. Eine der

Hauptaufgaben des Hessischen Finanzgerichts

ist es, solche Steuerverwaltungsakten auf ihre

Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Welche Aufgaben hat das Hessische

Finanzgericht konkret?

Sachlich ist das Hessische Finanzgericht zu-

ständig insbesondere für Klagen gegen Steuer-

bescheide aller Hessischen Finanzämter, gegen

Zoll- und Verbrauchsteuerbescheide der

Hauptzollämter, gegen Kindergeldbescheide

der Familienkassen und bei Streitigkeiten über

das Berufsrecht der Steuerberater.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist übrigens anders

als die anderen Gerichtsbarkeiten nur zweistu-

fig aufgebaut. Gerichte der Finanzgerichtsbar-

keit sind in den einzelnen Bundesländern die

Finanzgerichte als obere Landesgerichte und

im Bund der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz

in München. In Hessen gibt es nur ein Finanz-

gericht: Das Hessische Finanzgericht in

Kassel.

Seit wann gibt es das Hessische Finanz-

gericht?

Das Gericht wurde 1947 mit Sitz in Kassel

errichtet.1948 fand die erste Sitzung des

neuen Finanzgerichts statt, in der auch die

ersten drei ehrenamtlichen Richter vereidigt

wurden.

Und wie ist die personelle Situation

heute?

Aktuell arbeiten 38 Richterinnen und Richter

in 12 Senaten sowie 41 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter aus dem nichtrichterlichen Dienst

in der Gerichtsverwaltung. Die Zahl der ehren-

amtlichen Richterinnen und Richter beträgt

mittlerweile übrigens 170.

Das Steuerrecht ist kompliziert.

Auch das ist richtig. Einen Schwerpunkt bildet

das Einkommensteuerrecht, das für alle Bürger

und Personengesellschaften maßgeblich ist.

Zudem haben wir Spezialsenate eingerichtet,

die beispielsweise für Streitigkeiten betreffend

Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbe-

steuer, Erbschaftssteuer, Grunderwerbsteuer und

Zoll zuständig sind. Die Komplexität der Fälle

nimmt seit geraumer Zeit sowohl in rechtlicher

als auch tatsächlicher Hinsicht deutlich zu.

Gibt es typische Fallgruppen?

Das kann man so nicht sagen. Das Hessische

Finanzgericht bewegt sich mit seiner Recht-

sprechung in der gesamten, hoch verzweigten

Bandbreite des Steuerrechts. Beispielsweise also

von der doppelten Haushaltsführung eines

Arbeitnehmers bis hin zur aktuellen, millionen-

schweren Problematik der so genannten Cum-Ex

-Geschäfte, der innergemeinschaftlichen Liefe-

rungen und der sogenannten Karussellgeschäfte

im Umsatzsteuerrecht oder auch der Grundsteu-

erbefreiung bei sogenannten Öffentlich-Privaten

Partnerschaften (ÖPP). Gerade im Umsatz-

steuerrecht spielt die Rechtsprechung des EuGH

eine große Rolle.

Das Hessische Finanzgericht in Kassel Präsident Lothar Aweh spricht über „sein Haus“

Steuerrecht und Bürgernähe – passt das

zusammen?

Wir können das Steuerrecht zwar nicht ein-

facher machen, versuchen aber gezielt Hemm-

schwellen abzubauen. So halten wir eine Infor-

mationsbroschüre rund um das finanzgericht-

liche Verfahren bereit und informieren über

interessante Urteile des Gerichts, die Kosten des

finanzgerichtlichen Verfahrens und über das

seit dem Jahr 2013 mögliche Güterichterver-

fahren.

Sie verfügen seit 2003 über eine in allen

Sitzungssälen eingerichtete Videokonfe-

renzanlage zur Abhaltung von Verhand-

lungen und Erörterungsterminen. Wird

dieses Serviceangebot auch genutzt?

Ja. Wir machen damit sehr gute Erfahrungen.

Infolge der technischen Entwicklung sind die

Bild- und Tonqualität einwandfrei. Videokon-

ferenzübertragungen sind derzeit aus der

Steuerberaterkammer Frankfurt und aus den

Videoräumen der Finanzämter Darmstadt,

Frankfurt II, Wiesbaden, Fulda und Gießen

möglich. Weitere Finanzämter kommen dem-

nächst hinzu. Die Videokonferenz bedeutet für

die Prozessbeteiligten in Süd- und Mittelhessen

einen klaren Zeit- und Kostenvorteil. Grund-

sätzlich ist auch ein Erörterungstermin oder

auch eine Beweisaufnahme per Video möglich.

Ob dies im jeweiligen Fall angebracht ist, ent-

scheidet der Richter bzw. Senat.

Wie läuft das Verfahren bei Ihnen im

Wesentlichen ab?

Im finanzgerichtlichen Verfahren gilt der Amts-

ermittlungsgrundsatz. Die mündliche Verhand-

lung findet in der Regel vor dem Senat mit drei

Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Rich-

tern statt. Der Senat kann den Rechtsstreit aber

auch einem seiner Mitglieder als Einzelrichter

übertragen, wenn die Sache keine besonderen

Schwierigkeiten aufweist. Nur in vergleichs-

weise wenigen Fällen wird Nichtzulassungs-

beschwerde oder Revision zum BFH eingelegt.

Das Hessische Finanzgericht ist also tatsächlich

in den meisten Fällen die erste und letzte In-

stanz.

© HFG

Lothar Aweh Präsident des Hessischen Finanzgerichts

Per sonal ien

SEITE 9

AUSGABE 2 - MÄRZ 2016

SEITE 9

Sieger des Gewinnspiels der Ausgabe 1 ausgelost.

Je einen handsignierten Fußball erhalten:

Andrea Ehlert

aus Hofgeismar

Daniel Volp

aus Frankfurt a. M.

Thomas Lang

aus Gladenbach

Die Ziehung fand am 22. Februar 2016 im Hessischen Ministerium der Justiz statt.

Dr. Wilhelm Wolf

Pensionäre

Rudi Nebe

Leiter der JVA

Kassel II -

Sozialtherapeutische

Anstalt

Erick Kern Manges

Ehemaliger Leiter

der Staatsanwaltschaft

Gießen

Jörg Britzke

Ehemaliger Präsident

des Landgerichts

Wiesbaden

Eberhard Laux

Fachbereichsleiter

Studienzentrum der

Finanzverwaltung und

Justiz Rotenburg a.d.

Fulda

Landgericht Frankfurt am Main

Unter neuer Leitung

Verwaltungsgericht Kassel

Uwe Steinberg

Volker Igstadt

Ehemaliger Präsident

des Verwaltungsge-

richts Kassel

Amtsgericht Hünfeld

Dr. Philipp Gescher

Amtsgericht

Bad Schwalbach Amtsgericht Alsfeld

Mathias Gäfgen Klaus Schwaderlapp

Ter mine

JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ

SEITE 10

April 2016

März 2016

23.04. Landesverbandstag des

Berufsverbands der Gerichts-

vollzieher Hessen in Bad Orb

17.03.

Bewährungshelfertag

2016 mit Landesschwer-

punkt Hessen in Berlin

23.03.

Jahreshauptversammlung

Stiftung Resozialisierungsfonds

in Frankfurt am Main

14.04. Treffen des Landespräventionsrates mit den örtlichen Präventionsgremien in Baunatal

14.04. Veranstaltung zum Thema „Warnschussarrest“ bei „Pro Polizei Wetzlar“ in Wetzlar

20. bis 29.05.

56. Hessentag

in Herborn

Mai 2016

Fit für den Rechtsstaat

- Fit für Hessen!

Werden Sie Botschafter des Rechtsstaats

Vermitteln Sie ehrenamtlich in unseren

Rechtsstaatsklassen Grundwerte und Regeln

des Zusammenlebens an Flüchtlinge mit

Bleibeperspektive.

Aufgerufen sind

Richterinnen und Richter,

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

Bei Interesse schreiben Sie an:

[email protected]

Wir freuen uns über Bilder, Beiträge von Interessantem und Wissenswertem aus allen Bereichen.

Bitte senden an: [email protected].

SEITE 10

17.03.

Justizgipfel der Landesjustizminister

gegen fremdenfeindliche und rechtsradikale

Gewalt in Berlin

13.04. Eröffnung der Ausstellung „Anne Frank“

durch Justizministerin Eva Kühne-Hörmann in der

JVA Wiesbaden

15.04. Amtswechselfeier

des Landgerichts Frankfurt am Main

29.04. Übergabe Zeugnisse Laufbahnprüfung

durch Staatssekretär Thomas Metz im H.B.

Wagnitz-Seminar in Wiesbaden

03.05.

Ehrung der besten Absolventen

der juristischen Staatsprüfungen

des Jahres 2015 in Wiesbaden

„Unser“ Fragebogen… ausgefül l t von Eberha rd Laux Fachbereichs lei ter Studienzentr um der F inanzverwaltung und Jus tiz Rotenburg a .d . Fulda

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AUSGABE 2 - MÄRZ 2016

Wir frag en . . .

Wie beschreiben Sie Ihren

Hauptcharakterzug?

Verständnisvoll und hilfsbereit, es

sei denn, es geht gar nicht.

Was ist für Sie das größte

Unglück?

Einen geliebten Menschen nicht

mehr erreichen zu können.

Wer oder was hätten Sie sein

mögen?

Fischer am Chiemsee, und nach dem

Fischen immer volle Kisten im Boot.

Welchen Fehler entschuldigen

Sie am ehesten?

Den, zu dem man steht und den

man ehrlich bereut.

Wer sind Ihre Lieblingsgestalten

in der Geschichte?

Martin Luther King und Nelson

Mandela.

Wer sind Ihre Heldinnen und

Helden in der Wirklichkeit?

Alle, die sich mutig und selbstlos

für Menschen in Not einsetzen.

Was ist Ihre Lieblingsbe-

schäftigung?

Schwimmen, dann aufs Rad und an-

schließend ein bisschen Laufen; am

Abend mit der Angel ans Fischwasser

– am liebsten mit meinen Kindern,

Enkeln oder Freunden.

Welche ist Ihre Lieblingsfarbe?

Die Farben des Regenbogens.

Welches ist Ihr Lieblingstier?

Fische aller Art, besonders die Bach-

forelle, die „Rotgetupfte“, und der

Dorsch , der „Tiger der Ostsee“.

Haben Sie eine Lieblingsschrift-

stellerin/einen Lieblingsschrift-

steller?

Spannung zur Entspannung mit

Henning Mankell oder einem Pfalz-

krimi – als bald entspannter Pensio-

när nun häufiger auch „schwere

Kost“ über das Sein und die Welt.

Welche natürliche Gabe möchten

Sie gerne besitzen?

Die Fähigkeit, auch bei berechtigtem

Unmut oder gar Ärger stets ohne

Hektik mit der nötigen Gelassenheit

zu Werke zu gehen.

Welche Reform bewundern Sie

am meisten?

Es sind nachhaltige Veränderungen,

wie der Aufbau der neuen deutschen

Demokratie nach dem 2. Weltkrieg

und die Vereinigung Deutschlands –

nicht perfekt, aber gelungen.

Was ist Ihr persönliches

Motto?

Bleib Dir treu und achte den

Anderen!

Eberhard Laux wurde am 14. Oktober 1950

in Alsfeld geboren. Er ist verheiratet und hat zwei

Kinder.

Nach über 40 Dienstjahren in der hessischen Justiz,

davon fast 26 Jahre am Studienzentrum Rotenburg

a.d. Fulda, trat er zum 1. März dieses Jahres in den

Ruhestand.

1990 war er zunächst als hauptamtliche Lehrkraft

im Fachbereich Rechtspflege an das Studienzentrum

der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a.d.

Fulda abgeordnet. Im Jahre 2010 wurde Eberhard

Laux zum ständigen Vertreter des Fachbereichs-

leiters des Fachbereichs Rechtspflege und im Jahre

2012 zum Fachbereichsleiter des Fachbereichs

Rechtspflege bestellt.

Ansprache von Eberhard Laux - Diplomierungsfeier 2015 © HMdJ

Das Studienzentrum der Finanz-

verwaltung und Justiz Rotenburg

a. d. Fulda ist eine Einrichtung des

Landes Hessen. Gegründet wurde sie

zum 1. Januar 2006.

Zum Studienzentrum gehören folgende

Bildungseinrichtungen:

Hessische Hochschule für

Finanzen und Rechtspflege

mit den Fachbereichen Rechts-

pflege und Steuer

Landesfinanzschule Hessen

Ausbildungsstätte für den

mittleren Justizdienst

Bunte Sei te

H E R A U S G E B E R : H E S S I S C H E S M I N I S T E R I U M D E R J U S T I Z R E D A K T I O N : R E N É B R O S I U S ( C H E F R E D A K T E U R )

M A G D A L E N A G R I M M ( R E D A K T I O N , L A Y O U T U N D G E S T A L T U N G )

K A T H A R I N A B Ä R E N F Ä N G E R ( R E D A K T I O N ) D R U C K : H M D J R E D A K T I O N S A N S C H R I F T : H E S S I S C H E S M I N I S T E R I U M D E R J U S T I Z

R E D A K T I O N J U § T U S

L U I S E N S T R A ß E 1 3 6 5 1 8 5 W I E S B A D E N

T E L E F O N : + 4 9 6 1 1 — 3 2 2 7 8 9 T E L E F A X : + 4 9 6 1 1 — 3 2 7 1 4 2 8 9 8 E - M A I L : J U S T U S @ H M D J . H E S S E N . D E

So einfach geht’s: Rätsel lösen, Lösungswort finden, eintragen und dann per Email an

[email protected]

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1 Abk. für Strafgesetzbuch,

2 Judikative, Legislative

und …?

3 Abk. für Elektronische

Aufenthaltsüberwachung?

4 Dienstherr/in aller Staats-

anwälte?

5 Demokratie und …?

6 Juristische Übertragung

eines Rechts?

7 Sitz der einzigen Jugend-

arrestanstalt in Hessen?

8 Steht am Ende vieler

Gerichtsverfahren?

9 In Zivilverfahren zustän-

dig ab einem Streitwert von

5.000,01 Euro?

10 Instrument zur Zeiter-

fassung in der Justiz?

11 Materielles und

…………...Recht?

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ehrte am 19. Januar 2016

im Historischen Saal des Hessischen Justizministeriums 47 ehren-

amtliche Richterinnen und Richter für 25– bzw. 40-jähriges Dienst-

jubiläum

Amtswechselfeier bei der Staatsanwaltschaft Marburg

am 22. Januar 2016 © HMdJ

© HMdJ

Einsendeschluss: 15. Mai 2016 © HMdJ Seit rund 30 Jahren zieht Bodo Elischer, Erster Justizhauptwachtmeister, einmal in der

Woche die historische Turmuhr des Amtsgerichts Korbach auf und prüft sie auf Genauigkeit