ISSN 2366-8032 Ausgabe 1 / 2016 Rechtsstaatsklassen 4 35 ... · SothA Kassel ISSN 2366-8032 Ausgabe...
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2/3 Rechtsstaatsklassen
Programm „Fit für den Rechtsstaat -
Fit für Hessen!“
6 NeDiS
Netzwerk Deradikalisierung
im Strafvollzug in Hessen
5 Kampf gegen
häusliche Gewalt
4 35 Jahre
SothA Kassel
Ausgabe 1 / 2016 ISSN 2366-8032
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Sie halten die zweite Ausgabe des JU§TUS in den Händen. Auch in dieser Ausgabe werden Sie reichhaltige Informationen
rund um die hessische Justiz finden. Das Schwerpunktthema dieser Ausgabe ist der Programmstart der Rechtsstaatsklassen.
Ich bin stolz darauf, dass wir es als Justiz geschafft haben, innerhalb kurzer Zeit die Weichen für ein solches landesweites
Programm zu stellen und dass wir in diesen Tagen an sehr vielen Standorten in Hessen dazu die Arbeit aufnehmen. Ich
danke insbesondere denjenigen, die sich bereit erklärt haben, an den Gerichten vor Ort entweder als Projektkoordinatorin
oder Projektkoordinator bzw. als Dozentin oder Dozent zu fungieren. Die Justiz leistet damit einen wichtigen Beitrag in
der Bewältigung der Flüchtlingskrise und ich wünsche allen Beteiligten einen erfolgreichen Start in das Programm
„Fit für den Rechtsstaat – Fit für Hessen!“.
Es sind aber viele Themen gewesen, die uns in den letzten drei Monaten seit der letzten Ausgabe beschäftigt haben. Ein Thema
sticht dabei besonders heraus: Die Herausforderungen der Justiz mit politisch oder religiös motivierten Straftaten. Wie kaum ein Thema sonst verbindet das
Thema Extremismus alle Teile der Justiz. Angefangen von der rechtspolitischen Seite mit der Etablierung neuer Straf- und Strafprozessnormen, über die Belas-
tungen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten bis hin zum Umgang mit extremistischen Straftätern im Strafvollzug (siehe S. 6/7 in dieser Ausgabe).
Wenn Sie diese Ausgabe in den Händen haben, wird ein wichtiger Termin in diesem Zusammenhang stattgefunden haben. Am 17. März 2016 findet in Berlin
der sogenannte Justizgipfel statt. Ich unterstütze die Idee des Bundesjustizministers, die verschiedenen Ideen in den Ländern zu bündeln und damit die Voraus-
setzungen für eine weiterhin starke Auseinandersetzung mit diesem Thema zu schaffen. Ich erhoffe mir aber auch, dass greifbare Ergebnisse folgen! Auch wenn
die Justiz nicht der Ort der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen sein sollte und auch nicht die Reparaturanstalt unerwünschter gesellschaftlicher Entwick-
lungen ist, so kann von diesem Treffen durchaus der ein oder andere rechtspolitische Impuls ausgehen, der das Gesamtsystem Recht und Justiz im Kampf gegen
Extremismus besser aufstellt. Ich wünsche Ihnen eine interessante und auch unterhaltsame Lektüre der aktuellen Ausgabe des JU§TUS.
JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ
Editor ia l
Das Programm „Fit für den Rechts-
staat – Fit für Hessen!“ nimmt seine
Arbeit auf!
Die Erstellung der Unterrichtsmaterialien,
die Organisation vor Ort
und die vielen Gespräche
mit Vertretern der Einrich-
tungen, Gerichte und Ver-
bänden haben sich gelohnt.
Wir konnten bisher rund
300 Kolleginnen und
Kollegen als Dozentinnen
und Dozent gewinnen.
Über 70 Justizbehörden
in ganz Hessen haben sich
bereit erklärt, an dem Programm mitzu-
wirken. Andere Bundesländer haben
bereits signalisiert, in der dortigen Justiz
ähnliche Programme etablieren zu wollen.
Aber von vorn: Im Dezember 2015 hat die
Landesregierung im Aktionsplan zur Integra-
tion von Flüchtlingen und Bewahrung des
SEITE 2
© HMdJ
Fit für den Rechtsstaat – F i t für Hessen! gesellschaftlichen Zusammenhalts
100.000 Euro zur Umsetzung der Idee
eines Werte– und Rechtsstaatsunterrichts
für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt.
Bereits am 13. November 2015, zum Tag
der offenen Tür
der hessischen
Justiz, gab es
erste Veranstal-
tungen, die im
Amtsgericht
Kassel, im Land-
gericht Gießen
sowie im Land-
gericht Darm-
stadt stattfanden
(JU§TUS 12015 berichtete). Die Erfah-
rungen dort haben gezeigt, dass es nicht
nur eines großen organisatorischen Auf-
wandes bedarf, um dieses Programm
landesweit umzusetzen, sondern auch,
dass ein starrer Lehrplan für alle Flücht-
linge wenig sinnvoll ist.
Wir sind diese große Aufgabe angegangen
und haben uns vorgenommen, ein landes-
weites Angebot für einen Rechtskunde- und
Werteunterricht für Flüchtlinge anzubieten.
Rechtsstaatsklassen
Dazu haben wir im Dezember und Januar
einen Rahmenlehrplan entwickelt, der die
verschiedenen Zielgruppen: Frauen und
Mädchen, unbegleitete Minderjährige und
erwachsene Männer in den Blick nimmt.
Der Rahmenlehrplan enthält sechs Module:
Deutsche Geschichte und Grundwerte,
Justiz und Polizei,
Familien– und Zivilrecht,
Strafrecht,
Asyl- und Aufenthaltsrecht.
Weil wir eine
möglichst
nonverbale,
bildstarke und
freundliche
Vermittlung
der wichtigsten
Botschaften
erreichen
wollen.
AUSGABE 2 - MÄRZ 2016
Rechtsstaatsklassen
Einblick
Editorial 2
Fit für den Rechtsstaat -
Fit für Hessen 2/3
Einblick 3
Im Gespräch mit Rudi Nebe 4
SothA Kassel 4
Wir stellen vor … Marburger Modell
und STOP-Training Marburg 5
NeDiS 6/7
Aus dem Landtag/
Aus dem Bundesrat 7
Hessisches Finanzgericht 8
Personalien 9
Termine 10
Fragebogen 11
„Bunte Seite“/Impressum 12
SEITE 3
Je nach Möglichkeit können die Dozentinnen und Dozenten in
die Einrichtungen gehen oder die Kursteilnehmer kommen in
die Gerichte.
An den Be-
hörden haben
Kolleginnen
und Kollegen
dazu die
Funktion der
Projektkoor-
dinatoren
übernommen.
Diese haben
die Aufgabe,
den Kontakt
mit den Part-
nereinrichtungen zu unterhalten, Räume und technische Aus-
rüstung zu organisieren und ggf. den Einsatz der Dozentinnen
und Dozenten vor Ort zu koordinieren. Ob man die sechs
Module in einer Sitzung oder in mehreren Sitzungen unter-
richtet, kann vor Ort entschieden werden.
In der Konzeption haben wir pro vollständige Unterrichtsein-
heit ca. 6 Stunden veranschlagt. Pro Modul eine Stunde. Das
heißt, ca. 30 Minuten für Fragen und Erklärungen - die gleiche
Zeit für die Übersetzung.
Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Programm „Fit für den
Rechtsstaat – Fit für Hessen!“ bewegt sich die Justiz in Hessen
auf dem sprichwörtlichen Neuland. Es wird noch einige Hür-
den geben, die es zu meistern gilt. Das Programm und seine
Umsetzung befinden sich im Fluss. Was die Aktivierung und
den Einsatz der vielen Kolleginnen und Kollegen angeht, ist
das Programm schon heute ein Erfolg.
Je nach Zusammensetzung der Kursteilnehmer
(Dauer des Aufenthalts in Deutschland, Vor-
kenntnisse, Herkunftsland) kann das eine oder
andere Thema stärker oder weniger stark be-
tont werden.
Diese sechs Module finden sich in sämtlichen
Unterrichtsmaterialien wieder. Sowohl in der
Powerpoint-Präsentation als auch im Rechts-
staats-Comic und im Curriculum selbst.
Alle Unterrichtsmaterialien haben wir in die
wichtigsten Zielsprachen übersetzt und uns bei
der Auswahl der Sprachen an der Zusammen-
setzung der Flüchtlinge in Hessen orientiert.
Die logistische Herausforderung war und ist
es, die Dozentinnen und Dozenten und die
Kursteilnehmer zusammenzubringen. Um dies
zu gewährleisten, haben wir deshalb den Vor-
schlag von Gerichtspartnerschaften gemacht.
Die Justizbehörden können Partnerschaften
mit den örtlichen Flüchtlingseinrichtungen
übernehmen.
Warum
eigentlich
ein
Rechts-
staats-
comic?
Rudi Nebe geboren am 27. September
1950 in Kassel; verheiratet
eine Tochter.
1981 begann er seine
Tätigkeit als Anstalts-
psychologe bei der
Justizvollzugsanstalt Kassel
II - Sozialtherapeutische
Anstalt -.
Am 1. November 2011
wurde Rudi Nebe zum
Anstaltsleiter der
Sozialtherapeutischen
Anstalt bestellt.
Zum 31. Januar 2016
wurde er in den Ruhe-
stand verabschiedet.
Rudi Nebe:
„Ich freue mich nun
darauf, wieder Herr
meiner Zeit zu sein und
mich intensiver meinen
vielen Interessen und
Hobbies widmen zu
können. Ich freue mich
aber auch darauf, die
zukünftige Entwicklung
des Justizvollzugs,
insbesondere der SothA,
als interessierter
Beobachter von außen
zu begleiten.“
Wenn Sie rückblickend auf Ihre Arbeit im Vollzug schauen, was war für Sie das Wichtigste?
Die kooperative Arbeitsform im Ver-bund mit vielen hoch qualifizierten Mitarbeitern der unterschiedlichen Fachdienste und Dienstgruppen hatten für mich stets einen sehr hohen Stellenwert, da konstruktives Teamwork, sowohl für die effiziente Weiterentwicklung des Behandlungs-vollzugs als auch die eigene beruf-liche Zufriedenheit, ein wesentliches Element für mich darstellte.
Im Vollzug geht es auch darum, dass ein Inhaftierter nach der Entlassung nicht wieder straffällig wird. Wie sind Ihre Erfahrungen?
Die Frage nach den Effekten der Straftäterbehandlung ist natürlich
gerechtfertigt.
Speziell für die SothA Kassel kann ich Ihnen keine empirisch abge-sicherten Ergebnisse nennen. Gleichwohl ist an Hand der vorlie-genden Evaluationsstudien davon auszugehen, dass Sozialtherapie ein wirksamer Opferschutz ist. Nach vorliegenden wissenschaftlichen Studien senkt Sozialtherapie im Vergleich zum Regelvollzug die Rückfallquote um mehr als zehn Prozent. Ich denke, dass diese Er-gebnisse durchaus optimistisch stimmen.
Wenn Sie nach 35 Jahren auf Ihre Tätigkeit in einer JVA schauen, war es für Sie auch eine erfüllende Zeit?
Meine Tätigkeit im Justizvollzug habe ich über all die Jahre als im hohen Maße sinnhaft und beruflich
Im Gespräch mit Rudi Nebe
Seit der Eröffnung im Jahr 1981 waren hier rund 1.700 Strafgefangene unterge-bracht
In der JVA Kassel II - Sozial-therapeutische Anstalt - (SothA) sitzen Männer ein, die wegen Mord, Totschlag und Sexualstraftaten verurteilt wurden und besondere therapeutische Hilfe benötigen.
1981, bei Inbe-triebnahme der JVA Kassel II - Sozialtherapeu-tische Anstalt -, waren dort 60 Gefangene untergebracht. Bereits 1987 wurde die Einrichtung um weitere 80 Haftplätze erweitert.
Die JVA Kassel II - Sozialthera-peutische Anstalt - ist eine von sechs bundesweit eigenständigen
Sozialtherapeutischen Justizvoll-zugsanstalten.
In die Einrichtung nach Kassel kommen auch Straftäter aus ande-ren hessischen Regelvollzugsan-
stalten, bei denen eine erhebliche Störung der sozialen und persön-lichen Entwicklung vorliegt. Bei diesen Insassen ist zu befürchten, dass sie wieder rückfällig werden, wenn nicht besondere therapeuti-sche Mittel und soziale Hilfen eingesetzt werden.
SEITE 4
JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ
35 Jahre JVA Kassel I I -
Sozia lth erapeutische A nstal t (Soth A)
erfüllend erlebt. Ich habe es als beruf-liche Herausforderung angesehen, an der Gestaltung des Strafvollzugs mit-wirken zu dürfen.
Ich denke, dass eine Behandlungsein-richtung wie die SothA Kassel, mit ihrer kriminalpräventiven Arbeit, einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Sicherheit leistet.
Die angewendeten Behandlungs-maßnahmen beruhen auf einem breitgefächerten Ansatz, in dem Milieutherapie, Sozialarbeit, psy-chologische Therapie, berufs-,
schul- und arbeitsbezo-gene sowie sport- und freizeitpädagogische Maßnahmen wirksam ineinandergreifen.
Die hessischen Justiz-vollzugsanstalten sind untereinander stark vernetzt und im regen Austausch. Somit profitieren sie von den Erfahrungen der Sozialtherapeu-tischen Anstalt Kassel
über wirksame Behandlungsme-thoden sowie diagnostische und prognostische Fragestellungen. Darüber hinaus können Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter anderer Justizvollzugsanstalten in der SothA hospitieren oder dorthin abgeordnet werden.
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Innenhof der JVA Kassel II
AUSGABE 2 - MÄRZ 2016
Wir ste l len vor … „Ma rburg er Model l“ und STOP -Tra ining Ma rburg
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deutlich angestiegen ist.
Im Rahmen der Umsetzung des „Marburger Modells“ bildet ein wesentliches
Fundament auch das Projekt „STOP-Training“, das seit vielen Jahren er-
folgreich durch die Jugendkonflikthilfe Marburg e.V. (Juko) betrieben wird.
Das STOP-Training (Soziales Training Opferschutz und
Prävention) ist ein Gruppentraining für Täter häuslicher Gewalt. Häus-
liche Gewalt besitzt viele
Facetten und ist in ver-
schiedensten Formen an-
zutreffen. Sie reicht von
einer ersten Ohrfeige bis hin
zu jahrzehntelangem Leiden
für die Opfer.
Zielgruppe des
Trainings sind:
Männer, die in der Familie
oder Lebensgemeinschaft
Gewalt gegenüber der
Partnerin, den Kindern
oder anderen Familienmit-
gliedern ausgeübt haben.
Männer, die früher in Situationen und Auseinandersetzungen im häuslichen
System Gewalt ausgeübt haben und denen es bisher noch nicht gelungen ist,
ihre Verhaltensmuster hin zur Gewaltfreiheit zu verändern.
Ziele des Trainings sind (u.a.):
Reduktion aller Formen von Gewalt innerhalb des häuslichen Systems.
Verantwortungsübernahme des Täters für seine begangenen Taten.
Empathieentwicklung für das Opfer und Differenzierung der Selbst-
wahrnehmung.
Erlernen von Selbstdisziplin, die Vermeidung von körperlichen Kon-
flikten und die Gewaltreduzierung.
Betroffenen Familien und ihren Kindern kurz- und langfristig Unter-
stützung bei der Verhinderung erneuter Gewalttaten ihrer Partner zu
ermöglichen.
In diese Trainingsmaßnahme können pro Jahr ca. 40 Personen aufgenommen
werden. Die Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt schließt eine bestehende
Lücke. Die Trainingsmaßnahme STOP wird demzufolge von der Praxis bei
Gericht und Staatsanwaltschaft außerordentlich begrüßt. Angesprochen wird
ein Personenkreis, der durch zahlreiche Strafanzeigen auffällt, die von den
Opfern jedoch häufig wieder zurückgezogen werden. Ein Kreislauf mit ar-
beits- und kostenintensiven Verfahrensabläufen, die in der Regel erfolglos
bleiben.
Das Projekt „Marburger Modell“, das auf Initiative der
Gerichtshelfer der Staatsanwaltschaft Marburg, der
Dezernenten der Staatsanwaltschaft Marburg,
der Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf und des
Marburger Arbeitskreises Keine Gewalt gegen
Frauen und Kinder gegründet wurde, hat sich zum
Ziel gesetzt, eine effizientere und nachhaltigere Hilfe
und Unterstützung
für alle Opfer, aber
auch für Täter
häuslicher Gewalt
in der Praxis zu
garantieren.
Während in der
üblichen Fallbear-
beitung häuslicher
Gewalt ein Ein-
schalten der Ge-
richtshilfe erst am
Ende der Ermitt-
lungen erfolgt,
garantiert das
„Marburger Mo-
dell“ eine unver-
zügliche Kontaktierung der Gerichtshelfer nach An-
zeigenaufnahme mit dem Ziel, den sofortigen Kontakt
zu den Geschädigten und deren familiärem Umfeld zu
suchen.
Die Erfahrung hat gezeigt, Opfer fühlen sich von
justizieller Seite ernst genommen und begleitet.
Täter spüren Strafverfolgung durch die Justiz auf
schnellem Weg.
Der frühzeitige Einsatz der Gerichtshilfe ermöglicht
rasche Kontaktaufnahmen zu anderen Hilfsstellen wie
Jugendamt, Frauenhäuser und –beratungsstellen etc.
und gibt dem Opfer Schutz, Sicherheit und das Ge-
fühl, mit der häuslichen Gewaltproblematik nicht
allein zu sein. Leben die Tatbeteiligten weiterhin ge-
meinsam in einem Haushalt, hilft die Gerichtshilfe,
wenn notwendig, durch regelmäßige Überprüfung
der häuslichen Situation vor Ort.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass, insbeson-
dere dank des Einsatzes der Gerichtshelfer der Staats-
anwaltschaft Marburg, im Rahmen des „Marburger
Modells“ die Bereitschaft der zumeist weiblichen
Opfer zur Aufrechterhaltung ihrer Anzeige, aber auch
die Bereitschaft des zumeist männlichen Täters an der
Aufarbeitung seiner bestehenden Gewaltproblematik
Kampf gegen häusliche Gewalt: „Marburger Modell“ seit 2011 großer Erfolg
Fotolia
„Unsere“ Sei te 6
SEITE 6
JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ
3 Fragen an
Justizministerin
Eva Kühne-Hörmann
Was erwarten Sie von dem
„Justizgipfel“ zum Thema Rechte
Gewalt?
Ich begrüße, dass der Bundesjustizminister seine
Einladung nunmehr auf eine breite Debatte um
Extremismus erweitert hat. Das ist notwendig,
weil Extremismus immer ein Nährboden für
Gewalttaten darstellt. Hier muss der Rechtsstaat
seine Möglichkeiten ausschöpfen.
Sind Staatsanwaltschaften und Gerichte
der Flut von Verfahren mit
extremistischem Hintergrund noch
gewachsen?
Ja. Wir müssen als Politik aber auch dafür
sorgen, dass die Strafverfolgungsbehörden die
notwendigen Werkzeuge in die Hand bekommen.
Es nützt ja nichts, wenn Herr Maas auf der einen
Seite eine mediale Betroffenheitspolitik betreibt,
sich aber gegen jeden Verbesserungsvorschlag
sträubt.
Welche Themen sind Ihnen besonders
wichtig?
Sicherlich werden sich viele Fragen um die
Prävention drehen, denn es gilt ja extremistisch
motivierte Straftaten von vornherein zu ver-
hindern. Ich hätte mir deshalb gewünscht, dass
Herr Maas auch die zuständigen Bundesminister
Manuela Schwesig und Thomas De Maiziere zum
Gespräch eingeladen hätte.
Auf der „Bunten Seite“ rätseln
und einen von drei JU§TUS
in Richterrobe gewinnen.
Netzwerk Deradikalisierung im Strafvollzug (NeDiS)
in Hessen
Es ist zu erwarten, dass in den Justizvollzugsanstalten die Anzahl von Gefangenen mit
islamistischen Einstellungen und Bestrebungen zukünftig ansteigen wird. Aufgabe
und Herausforderung des Justizvollzugs ist es einerseits zu verhindern, dass die Ge-
fangenen sich oder andere im Vollzug radikalisieren oder radikalisiert werden, und
andererseits darauf hinzuwirken, dass alle möglichen Maßnahmen für eine Deradika-
lisierung ergriffen werden. Eine erfolgreiche Prävention und Bekämpfung von
islamistischen Bestrebungen im Vollzug basieren auf vier Säulen:
1. Identifizierung
Hierzu gehört eine sorgfältige Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse
(Vollstreckungsunterlagen, Behandlungsuntersuchung), genaue Beobachtung im
Vollzug, ein ständiger Erfahrungsaustausch mit Polizei und Verfassungsschutz, der
Anfang 2015 in Hessen durch einen gemeinsamen Runderlass geregelt wurde, und
eine Ausweitung der Aus- und Fortbildung der Bediensteten zur Erkennung von
extremistischen Bestrebungen.
2. Verhinderung von Radikalisierung
Identifizierung und Gefährdungsbewertung bilden die Grundlage für notwendige
Sicherheitsmaßnahmen (Beobachtung, verstärkte Kontrolle von Außenkontakten,
Reduzierung der anstaltsinternen Kontakte etc.), aber auch Behandlungsmaß-
nahmen. Die Unterbringung Gefangener, die Anhaltspunkte für eine Radikalisierung
aufweisen, hat getrennt von vergleichbaren oder gefährdeten Gefangenen zu er-
folgen.
3. Deradikalisierung, Ausstieg und Resozialisierung fördern
Neben der allgemeinen Behandlung und Betreuung wurde in Hessen seit Herbst
2014 als zusätzliche Behandlungsmaßnahme die Zusammenarbeit mit dem freien
Träger VPN („Violence Prevention Network“) im Rahmen von Gruppen- oder Ein-
zelmaßnahmen etabliert. Hinsichtlich der Entlassungsvorbereitung kann auch für
Gefangene mit extremistischen Bestrebungen auf bereits bestehende Strukturen
zurückgegriffen werden. Darüber hinaus ist der Ausbau einer bedarfsgerechten
religiösen Betreuung muslimischer Gefangener durch deutschsprachige Imame
fortzusetzen. Es ist beabsichtigt, kurzfristig ein flächendeckendes Angebot zu
gewährleisten.
Die vorgenannten Maßnahmen sind bereits im Wesentlichen etabliert und werden
fortentwickelt. Die übergeordnete Koordination obliegt derzeit den für Sicherheit,
Rechtspol i t ik
SEITE 7
AUSGABE 2 - MÄRZ 2016
Aus dem H ess i sch en L an dtag Der Landtag hat sich zuletzt mit einer Änderung des Hessischen Richtergesetzes befasst.
Dabei ging es um die Stärkung der Stellung der Präsidialräte als
Organe der richterlichen Selbstverwaltung. So kann nach dem im
Dezember 2015 verabschiedeten Änderungsgesetz der Präsidialrat
zukünftig bei streitigen Präsidentenberufungen den Richterwahl-
ausschuss mit der Sache befassen.
Dies dient insbesondere einer Verbesserung der Transparenz und
Akzeptanz bei der Besetzung der Spitzenämter der Judikative.
Foto: Alexander Kurz
In der ersten Plenarsitzung am 29. Januar dieses
Jahres behandelte der Bundesrat den Vorschlag
für eine neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbe-
kämpfung.
Sie wird die Mitgliedstaaten zu einer Reihe von Anpassungen
im Strafrecht verpflichten, zum Beispiel hinsichtlich der Terror-
ausbildung und Auslandsreisen zu terroristischen Zwecken.
Daneben wurde nach längeren Bund-Länder-Verhandlungen nun
auch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative
Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten verabschiedet.
© HMdJ
© Hessischer Landtag, Foto: Hermann Heibel
Grundsatzfragen, Behandlung und religiöse Betreuung zuständigen
Referaten der Abteilung Justizvollzug des Hessischen Ministeriums
der Justiz. Dies ist jedoch für eine dauerhafte Arbeit bei zunehmen-
den Fallzahlen ergänzungsbedürftig durch eine Netzwerkbildung, die
im Wesentlichen die vierte, nachfolgend dargestellte Säule betrifft.
4. Zentrale Koordinierung und Kommunikation - Netz-
werkbildung
Es bedarf einer zentralen Koordination im Sinne eines Netzwerkes
zur Deradikalisierung im Justizvollzug, das die vorgenannten Punkte
vor Ort begleitet, unterstützt und für einen Informationsaustausch
auf allen Ebenen Sorge trägt. Dies betrifft insbesondere den Informa-
tionsaustausch innerhalb der Anstalten, zwischen den Anstalten und
den Sicherheits- und Justizbehörden, zwischen hessischen Ministe-
rien, zwischen den Ländern und dem Bund sowie auf internationaler
Ebene.
Ziel ist es zunächst, einen zentralen Anlaufpunkt zu schaffen, der
Wissen und Kompetenz über die in den Projekten erworbenen Er-
kenntnisse sammeln und für andere Institutionen abrufbar macht.
Für die Netzwerkbildung sind im Justizhaushalt 2016 zehn zusätz-
liche Stellen und 200.000 Euro an Sachmitteln für zusätzliche De-
radikalisierungsprogramme und Aus- und Fortbildung vorgesehen.
Die Stellen sollen ab 2016 zur Bildung einer Stabsstelle in der
Abteilung Justizvollzug des Hessischen Justizministeriums und
zur Etablierung von sogenannten Strukturbeobachtern vor Ort
Verwendung finden.
Die Stabsstelle soll aus drei Bediensteten (Referatsleitung, Sach-
bearbeitung und einer Islamwissenschaftlerin/einem Islam-
wissenschaftler) bestehen. Sie übernimmt die zentrale Koordi-
nierung der Maßnahmen im Sinne einer Netzwerkbildung.
Daneben werden sieben sogenannte Strukturbeobachter für die
Netzwerkarbeit vor Ort in den hessischen Vollzugsanstalten
etabliert. Bei den Strukturbeobachtern sollen alle relevanten
Informationen zusammenlaufen. Das bedeutet insbesondere
enge Zusammenarbeit und gegenseitige Information mit den
Vollzugsabteilungen und allen Bediensteten der unterschied-
lichen Fachdienste, dem Imam, den Strukturbeobachtern der
anderen Anstalten, dem HMdJ, dem HLKA und dem Landesamt
für Verfassungsschutz. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Über-
wachung der Post und Telefonkontakte, u.U. des Besuchs sowie
der Geldbewegungen und die Teilnahme an bzw. die Initiierung
von Fallkonferenzen.
Gastbeiträge
JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ
SEITE 8
Herr Aweh, Funktion und Aufgaben der
Finanzgerichtsbarkeit sind der breiteren
Öffentlichkeit – verglichen etwa mit dem
Interesse an der Straf- oder Arbeitsge-
richtsbarkeit – eher unbekannt.
In der Tat. Das ist erstaunlich, weil die meis-
ten Bürger etwa mit der Strafgerichtsbarkeit
selten oder gar nicht in Kontakt kommen,
während sie mit Steuerverwaltungsakten in
Form eines Steuerbescheides in der Regel aber
jedes Jahr konfrontiert werden. Eine der
Hauptaufgaben des Hessischen Finanzgerichts
ist es, solche Steuerverwaltungsakten auf ihre
Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Welche Aufgaben hat das Hessische
Finanzgericht konkret?
Sachlich ist das Hessische Finanzgericht zu-
ständig insbesondere für Klagen gegen Steuer-
bescheide aller Hessischen Finanzämter, gegen
Zoll- und Verbrauchsteuerbescheide der
Hauptzollämter, gegen Kindergeldbescheide
der Familienkassen und bei Streitigkeiten über
das Berufsrecht der Steuerberater.
Die Finanzgerichtsbarkeit ist übrigens anders
als die anderen Gerichtsbarkeiten nur zweistu-
fig aufgebaut. Gerichte der Finanzgerichtsbar-
keit sind in den einzelnen Bundesländern die
Finanzgerichte als obere Landesgerichte und
im Bund der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz
in München. In Hessen gibt es nur ein Finanz-
gericht: Das Hessische Finanzgericht in
Kassel.
Seit wann gibt es das Hessische Finanz-
gericht?
Das Gericht wurde 1947 mit Sitz in Kassel
errichtet.1948 fand die erste Sitzung des
neuen Finanzgerichts statt, in der auch die
ersten drei ehrenamtlichen Richter vereidigt
wurden.
Und wie ist die personelle Situation
heute?
Aktuell arbeiten 38 Richterinnen und Richter
in 12 Senaten sowie 41 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus dem nichtrichterlichen Dienst
in der Gerichtsverwaltung. Die Zahl der ehren-
amtlichen Richterinnen und Richter beträgt
mittlerweile übrigens 170.
Das Steuerrecht ist kompliziert.
Auch das ist richtig. Einen Schwerpunkt bildet
das Einkommensteuerrecht, das für alle Bürger
und Personengesellschaften maßgeblich ist.
Zudem haben wir Spezialsenate eingerichtet,
die beispielsweise für Streitigkeiten betreffend
Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbe-
steuer, Erbschaftssteuer, Grunderwerbsteuer und
Zoll zuständig sind. Die Komplexität der Fälle
nimmt seit geraumer Zeit sowohl in rechtlicher
als auch tatsächlicher Hinsicht deutlich zu.
Gibt es typische Fallgruppen?
Das kann man so nicht sagen. Das Hessische
Finanzgericht bewegt sich mit seiner Recht-
sprechung in der gesamten, hoch verzweigten
Bandbreite des Steuerrechts. Beispielsweise also
von der doppelten Haushaltsführung eines
Arbeitnehmers bis hin zur aktuellen, millionen-
schweren Problematik der so genannten Cum-Ex
-Geschäfte, der innergemeinschaftlichen Liefe-
rungen und der sogenannten Karussellgeschäfte
im Umsatzsteuerrecht oder auch der Grundsteu-
erbefreiung bei sogenannten Öffentlich-Privaten
Partnerschaften (ÖPP). Gerade im Umsatz-
steuerrecht spielt die Rechtsprechung des EuGH
eine große Rolle.
Das Hessische Finanzgericht in Kassel Präsident Lothar Aweh spricht über „sein Haus“
Steuerrecht und Bürgernähe – passt das
zusammen?
Wir können das Steuerrecht zwar nicht ein-
facher machen, versuchen aber gezielt Hemm-
schwellen abzubauen. So halten wir eine Infor-
mationsbroschüre rund um das finanzgericht-
liche Verfahren bereit und informieren über
interessante Urteile des Gerichts, die Kosten des
finanzgerichtlichen Verfahrens und über das
seit dem Jahr 2013 mögliche Güterichterver-
fahren.
Sie verfügen seit 2003 über eine in allen
Sitzungssälen eingerichtete Videokonfe-
renzanlage zur Abhaltung von Verhand-
lungen und Erörterungsterminen. Wird
dieses Serviceangebot auch genutzt?
Ja. Wir machen damit sehr gute Erfahrungen.
Infolge der technischen Entwicklung sind die
Bild- und Tonqualität einwandfrei. Videokon-
ferenzübertragungen sind derzeit aus der
Steuerberaterkammer Frankfurt und aus den
Videoräumen der Finanzämter Darmstadt,
Frankfurt II, Wiesbaden, Fulda und Gießen
möglich. Weitere Finanzämter kommen dem-
nächst hinzu. Die Videokonferenz bedeutet für
die Prozessbeteiligten in Süd- und Mittelhessen
einen klaren Zeit- und Kostenvorteil. Grund-
sätzlich ist auch ein Erörterungstermin oder
auch eine Beweisaufnahme per Video möglich.
Ob dies im jeweiligen Fall angebracht ist, ent-
scheidet der Richter bzw. Senat.
Wie läuft das Verfahren bei Ihnen im
Wesentlichen ab?
Im finanzgerichtlichen Verfahren gilt der Amts-
ermittlungsgrundsatz. Die mündliche Verhand-
lung findet in der Regel vor dem Senat mit drei
Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Rich-
tern statt. Der Senat kann den Rechtsstreit aber
auch einem seiner Mitglieder als Einzelrichter
übertragen, wenn die Sache keine besonderen
Schwierigkeiten aufweist. Nur in vergleichs-
weise wenigen Fällen wird Nichtzulassungs-
beschwerde oder Revision zum BFH eingelegt.
Das Hessische Finanzgericht ist also tatsächlich
in den meisten Fällen die erste und letzte In-
stanz.
© HFG
Lothar Aweh Präsident des Hessischen Finanzgerichts
Per sonal ien
SEITE 9
AUSGABE 2 - MÄRZ 2016
SEITE 9
Sieger des Gewinnspiels der Ausgabe 1 ausgelost.
Je einen handsignierten Fußball erhalten:
Andrea Ehlert
aus Hofgeismar
Daniel Volp
aus Frankfurt a. M.
Thomas Lang
aus Gladenbach
Die Ziehung fand am 22. Februar 2016 im Hessischen Ministerium der Justiz statt.
Dr. Wilhelm Wolf
Pensionäre
Rudi Nebe
Leiter der JVA
Kassel II -
Sozialtherapeutische
Anstalt
Erick Kern Manges
Ehemaliger Leiter
der Staatsanwaltschaft
Gießen
Jörg Britzke
Ehemaliger Präsident
des Landgerichts
Wiesbaden
Eberhard Laux
Fachbereichsleiter
Studienzentrum der
Finanzverwaltung und
Justiz Rotenburg a.d.
Fulda
Landgericht Frankfurt am Main
Unter neuer Leitung
Verwaltungsgericht Kassel
Uwe Steinberg
Volker Igstadt
Ehemaliger Präsident
des Verwaltungsge-
richts Kassel
Amtsgericht Hünfeld
Dr. Philipp Gescher
Amtsgericht
Bad Schwalbach Amtsgericht Alsfeld
Mathias Gäfgen Klaus Schwaderlapp
Ter mine
JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ
SEITE 10
April 2016
März 2016
23.04. Landesverbandstag des
Berufsverbands der Gerichts-
vollzieher Hessen in Bad Orb
17.03.
Bewährungshelfertag
2016 mit Landesschwer-
punkt Hessen in Berlin
23.03.
Jahreshauptversammlung
Stiftung Resozialisierungsfonds
in Frankfurt am Main
14.04. Treffen des Landespräventionsrates mit den örtlichen Präventionsgremien in Baunatal
14.04. Veranstaltung zum Thema „Warnschussarrest“ bei „Pro Polizei Wetzlar“ in Wetzlar
20. bis 29.05.
56. Hessentag
in Herborn
Mai 2016
Fit für den Rechtsstaat
- Fit für Hessen!
Werden Sie Botschafter des Rechtsstaats
Vermitteln Sie ehrenamtlich in unseren
Rechtsstaatsklassen Grundwerte und Regeln
des Zusammenlebens an Flüchtlinge mit
Bleibeperspektive.
Aufgerufen sind
Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Bei Interesse schreiben Sie an:
Wir freuen uns über Bilder, Beiträge von Interessantem und Wissenswertem aus allen Bereichen.
Bitte senden an: [email protected].
SEITE 10
17.03.
Justizgipfel der Landesjustizminister
gegen fremdenfeindliche und rechtsradikale
Gewalt in Berlin
13.04. Eröffnung der Ausstellung „Anne Frank“
durch Justizministerin Eva Kühne-Hörmann in der
JVA Wiesbaden
15.04. Amtswechselfeier
des Landgerichts Frankfurt am Main
29.04. Übergabe Zeugnisse Laufbahnprüfung
durch Staatssekretär Thomas Metz im H.B.
Wagnitz-Seminar in Wiesbaden
03.05.
Ehrung der besten Absolventen
der juristischen Staatsprüfungen
des Jahres 2015 in Wiesbaden
„Unser“ Fragebogen… ausgefül l t von Eberha rd Laux Fachbereichs lei ter Studienzentr um der F inanzverwaltung und Jus tiz Rotenburg a .d . Fulda
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AUSGABE 2 - MÄRZ 2016
Wir frag en . . .
Wie beschreiben Sie Ihren
Hauptcharakterzug?
Verständnisvoll und hilfsbereit, es
sei denn, es geht gar nicht.
Was ist für Sie das größte
Unglück?
Einen geliebten Menschen nicht
mehr erreichen zu können.
Wer oder was hätten Sie sein
mögen?
Fischer am Chiemsee, und nach dem
Fischen immer volle Kisten im Boot.
Welchen Fehler entschuldigen
Sie am ehesten?
Den, zu dem man steht und den
man ehrlich bereut.
Wer sind Ihre Lieblingsgestalten
in der Geschichte?
Martin Luther King und Nelson
Mandela.
Wer sind Ihre Heldinnen und
Helden in der Wirklichkeit?
Alle, die sich mutig und selbstlos
für Menschen in Not einsetzen.
Was ist Ihre Lieblingsbe-
schäftigung?
Schwimmen, dann aufs Rad und an-
schließend ein bisschen Laufen; am
Abend mit der Angel ans Fischwasser
– am liebsten mit meinen Kindern,
Enkeln oder Freunden.
Welche ist Ihre Lieblingsfarbe?
Die Farben des Regenbogens.
Welches ist Ihr Lieblingstier?
Fische aller Art, besonders die Bach-
forelle, die „Rotgetupfte“, und der
Dorsch , der „Tiger der Ostsee“.
Haben Sie eine Lieblingsschrift-
stellerin/einen Lieblingsschrift-
steller?
Spannung zur Entspannung mit
Henning Mankell oder einem Pfalz-
krimi – als bald entspannter Pensio-
när nun häufiger auch „schwere
Kost“ über das Sein und die Welt.
Welche natürliche Gabe möchten
Sie gerne besitzen?
Die Fähigkeit, auch bei berechtigtem
Unmut oder gar Ärger stets ohne
Hektik mit der nötigen Gelassenheit
zu Werke zu gehen.
Welche Reform bewundern Sie
am meisten?
Es sind nachhaltige Veränderungen,
wie der Aufbau der neuen deutschen
Demokratie nach dem 2. Weltkrieg
und die Vereinigung Deutschlands –
nicht perfekt, aber gelungen.
Was ist Ihr persönliches
Motto?
Bleib Dir treu und achte den
Anderen!
Eberhard Laux wurde am 14. Oktober 1950
in Alsfeld geboren. Er ist verheiratet und hat zwei
Kinder.
Nach über 40 Dienstjahren in der hessischen Justiz,
davon fast 26 Jahre am Studienzentrum Rotenburg
a.d. Fulda, trat er zum 1. März dieses Jahres in den
Ruhestand.
1990 war er zunächst als hauptamtliche Lehrkraft
im Fachbereich Rechtspflege an das Studienzentrum
der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a.d.
Fulda abgeordnet. Im Jahre 2010 wurde Eberhard
Laux zum ständigen Vertreter des Fachbereichs-
leiters des Fachbereichs Rechtspflege und im Jahre
2012 zum Fachbereichsleiter des Fachbereichs
Rechtspflege bestellt.
Ansprache von Eberhard Laux - Diplomierungsfeier 2015 © HMdJ
Das Studienzentrum der Finanz-
verwaltung und Justiz Rotenburg
a. d. Fulda ist eine Einrichtung des
Landes Hessen. Gegründet wurde sie
zum 1. Januar 2006.
Zum Studienzentrum gehören folgende
Bildungseinrichtungen:
Hessische Hochschule für
Finanzen und Rechtspflege
mit den Fachbereichen Rechts-
pflege und Steuer
Landesfinanzschule Hessen
Ausbildungsstätte für den
mittleren Justizdienst
Bunte Sei te
H E R A U S G E B E R : H E S S I S C H E S M I N I S T E R I U M D E R J U S T I Z R E D A K T I O N : R E N É B R O S I U S ( C H E F R E D A K T E U R )
M A G D A L E N A G R I M M ( R E D A K T I O N , L A Y O U T U N D G E S T A L T U N G )
K A T H A R I N A B Ä R E N F Ä N G E R ( R E D A K T I O N ) D R U C K : H M D J R E D A K T I O N S A N S C H R I F T : H E S S I S C H E S M I N I S T E R I U M D E R J U S T I Z
R E D A K T I O N J U § T U S
L U I S E N S T R A ß E 1 3 6 5 1 8 5 W I E S B A D E N
T E L E F O N : + 4 9 6 1 1 — 3 2 2 7 8 9 T E L E F A X : + 4 9 6 1 1 — 3 2 7 1 4 2 8 9 8 E - M A I L : J U S T U S @ H M D J . H E S S E N . D E
So einfach geht’s: Rätsel lösen, Lösungswort finden, eintragen und dann per Email an
Absender:
Name/Vorname: ………………………………………………………
Straße: .. ……………………………………………………………...
PLZ/Wohnort: .………………………………………………………
Telefon/Mobil: .………………………………………………………
E-Mail: .………………………………………………………………
1 Abk. für Strafgesetzbuch,
2 Judikative, Legislative
und …?
3 Abk. für Elektronische
Aufenthaltsüberwachung?
4 Dienstherr/in aller Staats-
anwälte?
5 Demokratie und …?
6 Juristische Übertragung
eines Rechts?
7 Sitz der einzigen Jugend-
arrestanstalt in Hessen?
8 Steht am Ende vieler
Gerichtsverfahren?
9 In Zivilverfahren zustän-
dig ab einem Streitwert von
5.000,01 Euro?
10 Instrument zur Zeiter-
fassung in der Justiz?
11 Materielles und
…………...Recht?
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ehrte am 19. Januar 2016
im Historischen Saal des Hessischen Justizministeriums 47 ehren-
amtliche Richterinnen und Richter für 25– bzw. 40-jähriges Dienst-
jubiläum
Amtswechselfeier bei der Staatsanwaltschaft Marburg
am 22. Januar 2016 © HMdJ
© HMdJ
Einsendeschluss: 15. Mai 2016 © HMdJ Seit rund 30 Jahren zieht Bodo Elischer, Erster Justizhauptwachtmeister, einmal in der
Woche die historische Turmuhr des Amtsgerichts Korbach auf und prüft sie auf Genauigkeit