Jahrbuch 2014

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Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport & freie Berufe Landesgruppe Oberösterreich Bezirksgruppe Wels-Stadt WELS-STADT Kleines Jahrbuch @Jorma Bork_pixelio.de Es lohnt sich Mitglied zu sein! 2014 Alles was Sie wissen sollten ...

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PV Jahrbuch 2014

Transcript of Jahrbuch 2014

Page 1: Jahrbuch 2014

Gewerkschaft derGemeindebediensteten -Kunst, Medien, Sport & freie BerufeLandesgruppe OberösterreichBezirksgruppe Wels-Stadt

WELS-STADT

Kleines Jahrbuch

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Es lohnt sich Mitglied zu sein!

20 14

Alles was Sie wissen sollten ...

Page 2: Jahrbuch 2014

Vorwort Seite 3Vorwort des Landesvorsitzenden Seite 4Vorstand der Bezirksgruppe Seite 5Sekretariat Seite 6Ansprechpartner Seite 7

Gehaltsschema „neu“ Seite 8-9Vertragslehrer Seite 10Leiterzulagen Seite 11Beamte der allgemeinen Verwaltung Seite 12-13Beamte in handwerklicher Verwendung Seite 14Vertagsangestellte Seite 15Vertragsarbeiter Seite 16Lehrlingsentschädigungen Seite 17Erklärung (Gehaltsschema „neu“ und „alt“) Seite 18Beförderungsfristen Seite 19Wichtige Informationen Seite 20-24- Ruhepausen, Wochenendruhepausen, etc.- Dienstverhinderung, Versetzung, etc.- Sonderurlaub, Zeitgutschrift Zusatz, etc.- Unkündbarkeit, Bezugsvorschuss

Vergünstigungen Seite 25-36Wo bekomme ich als Mitglied Vergünstigungen?Aus- und Fortbildung, div. Zuschüsse

Magistratssportverein Wels Seite 37-38- Vorstand / Sektionen, Vergünstigungen des MSV

Leistungen der Gewerkschaft Seite 39-42- Berufshaftpflichtvers., Unterstützungseinr.- Solidaritätsversicherung

Allgemein Seite 43-48- Kündigungsfristen, Kinderzulage, Geburtenbeihilfe- Fahrtkostenzuschuss, Abfertigung ALT und NEU- Sterbekostenbeitrag, Vorsorgeversicherung, etc.

Raum für Notizen Seite 49Ihr Vorsorge Seite 50Ihre Vorsorge-BetreuerInnen Seite 51

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Liebe Kolleginnen!Liebe Kollegen!

Wir möchten hiermit die Gelegenheit nutzen und uns bei jedem einzelnen Mitglied der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten

- Kunst, Medien, Sport und freie Berufe für seine treue Mitgliedschaft bedanken.

Das Kleine Jahrbuch 2014 wurde von uns inhaltlich überarbeitet und erscheint auch heuer wieder in Farbe, um Ihnen die Suche zu erleichtern.

Als Mitglieder der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ist es uns besonders wichtig, Sie optimal zu betreuen. Das „Kleine Jahr-buch“ soll Ihnen einen groben Überblick über unsere Leistungen bringen. Im Sinne der Gleichbehandlung richtet sich die Formulie-rung der Texte sowohl an Frauen als auch an Männer.

Es stehen Ihnen auch unsere Ansprechpartner, sowie alle Beiräte und Vertrauenspersonen vor Ort, für Fragen zur Verfügung.

Auf diesem Wege wünschen wir Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2014.Mögen alle privaten und beruflichen Wünsche in Erfüllung gehen!

Gerne stehen auch wir für weitere Fragen zur Verfügung und ver-bleiben mit gewerkschaftlichen Grüßen!

Ing. Markus Theis eh.Bezirksgruppe Wels-Stadt

Vorsitzender

Ernst Kirchmayr eh.Landesgruppe Oö.

Landesvorsitzender-Stv.

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Page 4: Jahrbuch 2014

Gewerkschaft der Gemeindebediensteten -Kunst, Medien, Sport und freie Berufe

Landesgruppe Oberösterreich

4020 Linz, Weingartshofstraße 2Telefon: 0732 / 65 42 46Fax: 0732 / 65 24 55e-mail: [email protected]

Sehr geehrte Frau Kollegin!Sehr geehrter Herr Kollege!

Ein arbeitsreiches Jahr 2013 ist abgelaufen und hat wieder eine Reihe von Änderungen im Dienst- und Besoldungsrecht der Ge-meindebediensteten gebracht. Bei allen Veränderungen war die GdG-KMSfB eingebunden und hat an der Gestaltung intensiv mitgewirkt. Dabei konnten Verbesserungen erreicht und viele ge-plante Verschlechterungen hintan gehalten werden.Das Kleine Jahrbuch 2014 beinhaltet in Kurzform die wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechtes und wurde von der Bezirksgruppe Wels wieder überarbeitet und auf den letzten Stand gebracht, es soll Ihnen als kleines Nachschlagwerk dienen.

Diese Ausgabe verweist wiederum auf die wichtigsten gewerk-schaftlichen Leistungen, auf die Unterstützungseinrichtungen, auf das Urlaubs- und Freizeitangebot bis hin zu den Ermäßigun-gen und Begünstigungen, die durch die Mitgliedschaft zur Ge-werkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe in Anspruch genommen werden können.

Sollten Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen natürlich auch Ihre Personalvertretung bzw. Ihr Betriebsrat vor Ort oder auch das Landessekretariat der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten

– Kunst, Medien, Sport, freie Berufe weiter.

Mit gewerkschaftlichen GrüßenLandesvorsitzender

Norbert Haudum4

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Ing. Markus TheisVorsitzender

[email protected]

5

Ernst KirchmayrVorsitzender-Stv.

[email protected]

Rosmarie NaglVorsitzende-Stv.

DW 3590

Rudolf ScharingerSchriftführer

DW 4630

Silvia MichalikSchriftführerin-Stv.

DW 3430

Heinz KagererKassier

Tel.: 0676 / 578 28 53

Klaus MayrKassier-Stv.

DW 7500

Andreas SchoisswohlKontrolleDW 5370

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Ihre Ansprechpartnerinnen in den beiden PV bzw. GdG-KMSfB Büros:

Büro Rathaus1. Stock, Zimmer Nr. 141

Mo, Di, Do: 08:00 - 13:00 Uhr & 14:00 - 16:00 UhrMittwoch: 08:00 - 13:00 UhrFreitag: 08:00 - 12:00 Uhr

6

Büro ZBGSchießstättenstr. 50

Mo - Do: 08:00 - 13:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Gudrun LehnerBüro Rathaus

DW 4500

Judith PeckBüro Rathaus

DW 4340

Bettina AblingerBüro ZBGDW 9010

e-mail: [email protected], Fax DW 4330

Aufruf der Homepageim Internet:https://pv.wels.gv.at

Benutzername: 123456(= Mitgliedsnummer)

Passwort: 24.12.2012(= Geburtsdatum)

Zugriff auf PV-Homepage im Internet

1. Aufruf der PV-Homepage im Internet: https://pv.wels.gv.at

2. Eingabe der Benutzerkennung und des Passwortes

Benutzername: nnnnnn (= Gewerkschaftsnummer z.B. 123456)Kennwort: tt.mm.jjjj (= Geburtsdatum z.B. 25.08.2011)

Unsere Homepage:

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AbwasserverbandWelser Heide

Ernst SchwarzböckTel.: 07243 / 58391-0

Sektion Pensionistender GdG-KMSfB, BG Wels-Stadt

Helmut GeißlerVorsitzender-Stv.

Johann BerneckerVorsitzender-Stv.

Manfred MayerVorsitzender

Tel.: 0664 / 87 67 139

Ronald LacknerTel.: 235 / 7300

Messe WelsGmbH & Co KG

Alexandra WimmerTel.: 07242 / 9392 - 0

Bestattung der Stadt Wels

GesmbH

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Gehaltsansätze ab 01.03.2014Erhöhung 1,4 % danach + € 14,50

FL 1 FL 02 FL 03 FL 04 FL 05 FL 061 8.058,60 7.180,70 6.417,10 5.753,20 5.175,90 4.673,902 8.329,00 7.418,50 6.626,80 5.938,20 5.339,50 4.819,003 8.599,60 7.656,50 6.836,60 6.123,50 5.503,50 4.964,204 8.870,10 7.894,70 7.046,00 6.308,50 5.667,00 5.109,305 9.140,70 8.132,60 7.255,80 6.493,80 5.830,70 5.254,506 9.411,40 8.370,80 7.465,50 6.678,80 5.994,80 5.399,507 9.682,00 8.608,90 7.675,00 6.864,00 6.158,30 5.544,808 9.952,50 8.846,90 7.884,90 7.049,10 6.322,40 5.689,909 10.223,00 9.084,90 8.094,50 7.234,20 6.485,90 5.835,20

10 10.493,60 9.323,20 8.304,20 7.419,20 6.649,70 5.980,2011 10.764,20 9.561,20 8.513,90 7.604,30 6.813,60 6.125,5012 11.034,70 9.799,20 8.723,60 7.789,50 6.977,20 6.270,5013 11.305,30 10.037,50 8.933,00 7.974,90 7.141,10 6.415,6014 11.575,90 10.275,50 9.142,90 8.159,70 7.304,90 6.560,7015 11.846,50 10.513,60 9.352,60 8.344,90 7.468,30 6.705,90

FL 09 FL 10 FL 11 FL 12 FL 13 FL 141 3.527,80 3.240,60 2.992,60 2.777,40 2.590,20 2.427,602 3.630,20 3.332,80 3.074,70 2.851,60 2.657,70 2.488,803 3.733,00 3.425,10 3.156,80 2.925,70 2.724,70 2.549,804 3.835,70 3.516,90 3.239,40 2.999,80 2.791,70 2.611,205 3.938,20 3.609,00 3.322,40 3.074,00 2.859,00 2.672,106 4.040,90 3.701,20 3.405,10 3.148,20 2.926,00 2.733,407 4.143,40 3.793,40 3.487,80 3.222,70 2.993,30 2.794,708 4.245,90 3.885,30 3.570,60 3.297,30 3.060,50 2.855,909 4.348,60 3.977,60 3.653,30 3.372,30 3.127,70 2.917,00

10 4.451,30 4.069,40 3.736,30 3.447,00 3.195,20 2.978,2011 4.553,80 4.161,70 3.819,00 3.521,50 3.262,60 3.039,6012 4.656,40 4.253,70 3.902,00 3.596,70 3.330,70 3.100,6013 4.759,10 4.345,80 3.984,60 3.671,30 3.398,20 3.161,8014 4.861,40 4.437,90 4.067,40 3.745,80 3.466,20 3.223,5015 4.964,30 4.530,20 4.150,20 3.821,10 3.533,70 3.285,30

Page 9: Jahrbuch 2014

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FL 15 FL 16 FL 17 FL 18 FL 19 FL 201 2.285,20 2.160,90 2.052,70 1.957,80 1.875,20 1.804,702 2.341,40 2.212,60 2.100,70 2.002,50 1.917,20 1.842,603 2.397,90 2.264,70 2.148,50 2.047,50 1.958,60 1.881,604 2.453,90 2.316,30 2.196,20 2.091,80 2.000,30 1.920,605 2.510,00 2.368,10 2.244,10 2.136,30 2.042,30 1.959,706 2.565,80 2.419,80 2.291,80 2.180,40 2.083,80 1.998,807 2.621,80 2.470,90 2.339,60 2.224,80 2.125,10 2.037,808 2.677,90 2.522,30 2.387,40 2.269,10 2.166,40 2.076,909 2.733,50 2.573,70 2.434,80 2.313,40 2.207,70 2.115,50

10 2.789,60 2.625,00 2.482,20 2.358,00 2.249,10 2.154,2011 2.845,60 2.676,10 2.529,30 2.401,90 2.290,30 2.192,8012 2.901,50 2.727,70 2.576,80 2.446,00 2.331,40 2.231,4013 2.957,50 2.778,90 2.624,10 2.489,70 2.372,80 2.270,0014 3.013,20 2.830,40 2.671,50 2.533,90 2.413,80 2.308,8015 3.069,10 2.881,70 2.718,80 2.577,50 2.454,90 2.347,50

FL 21 FL 22 FL 23 FL 24 FL 251 1.743,50 1.690,20 1.644,10 1.603,70 1.569,102 1.779,60 1.724,30 1.676,30 1.634,70 1.598,603 1.815,60 1.758,50 1.708,80 1.665,50 1.628,104 1.851,60 1.792,80 1.741,10 1.696,40 1.657,505 1.888,30 1.826,50 1.773,50 1.727,20 1.687,206 1.925,10 1.860,70 1.805,90 1.758,20 1.716,707 1.961,80 1.895,50 1.838,30 1.788,80 1.746,508 1.999,10 1.930,40 1.871,00 1.819,80 1.775,809 2.035,80 1.965,30 1.904,20 1.850,70 1.805,60

10 2.072,50 2.000,00 1.937,00 1.882,00 1.835,1011 2.108,90 2.034,80 1.970,20 1.913,20 1.864,8012 2.145,40 2.069,70 2.003,20 1.945,20 1.895,1013 2.181,80 2.103,90 2.036,30 1.976,60 1.925,1014 2.218,30 2.138,40 2.069,20 2.007,70 1.955,4015 2.255,00 2.173,00 2.101,90 2.039,50 1.985,50

Gehaltsansätze ab 01.03.2014Erhöhung 1,4 % danach + € 14,50

Page 10: Jahrbuch 2014

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Verwendungsgruppe

Ge-halts-stufe

l 3 (VL 3)

l 2b 1(VL B1)

l 2b 1(VS B1)

Dienst-zulage*)

1 1.599,90 1.774,30 1.774,30 109,102 1.626,40 1.805,80 1.805,80 109,103 1.652,10 1.839,00 1.839,00 109,104 1.678,40 1.872,60 1.872,60 109,105 1.704,70 1.907,80 1.907,80 109,106 1.745,60 1.999,30 1.999,30 146,307 1.808,70 2.092,20 2.092,20 146,308 1.876,40 2.184,10 2.184,10 146,309 1.946,50 2.275,40 2.275,40 146,30

10 2.017,80 2.367,10 2.367,10 146,3011 2.089,50 2.457,90 2.457,90 146,3012 2.159,40 2.583,40 2.583,40 201,6013 2.231,00 2.709,00 2.709,00 201,6014 2.302,60 2.834,10 2.834,10 201,6015 2.400,10 2.959,30 2.959,30 201,6016 2.497,50 3.070,00 3.070,00 201,6017 2.593,70 3.186,00 3.186,00 201,6018 2.690,40 3.310,80 3.310,80 201,6019 2.787,00 3.424,30 3.424,30 201,60

Leistungszulage

l 2b 1 143,10

l 3 101,80

Dienstzulage fürKindergärtnerInnen:

l 2b 1 15,60

l 3 52,20

*) Einstufungsschema für SonderkindergärtnerInnen: Unter Dienstzulage sind die Dienstzulage für KindergärtnerInnen und die Dienstzulage für SonderkindergärtnerInnen zusammengefasst!

Dienstzulage fürSonderkindergärtnerInnen:

l 2b 1 93,50 f. Geh. St. 1-5

130,70 f. Geh. St. 6-11

186,00 ab Geh. St. 12

Gehaltsansätze ab 01.03.2014Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50 Zulagen um 2,02 %

Page 11: Jahrbuch 2014

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Leiterzulagen - ab 01.03.2014 (Erhöhung um 2,02 %)

in der Verwendungsgruppe L 3:

Gruppen1 bis

10 VL 11 bis 15 VL ab 16 VL

5 + mehr I 218,10 229,00 222,50 233,60 237,30 249,204 II 161,60 169,70 167,30 175,70 179,70 188,70

III auslaufend(Pensionisten werden mit %-Satz für Dienstzulage erhöht)

3 IV 108,70 114,10 112,30 117,90 118,60 124,502 V 75,90 79,70 77,80 81,70 81,80 85,901 VI 52,80 55,40 55,60 58,40 60,10 63,10

in der Verwendungsgruppe L 2b 1:

Gruppen1 bis

8 VL 9 bis 12 VL ab 13 VL

5 + mehr I 275,30 289,10 300,40 315,40 323,80 340,004 II 232,30 243,90 251,80 264,40 268,80 282,203 IV 193,60 203,30 209,40 219,90 223,60 234,802 V 161,60 169,70 175,70 184,50 186,20 195,501 VI 116,50 122,30 125,80 132,10 134,00 140,70

(Die Leiterzulagen für Vertragslehrer erhöhen sich jeweils um 5 %).

Page 12: Jahrbuch 2014

Verwendungsgruppe

Dienst-klasse

Ge-halts-stufe

E D C B A

I 1 1.319,40 1.375,60 1.432,002 1.335,10 1.401,00 1.465,703 1.350,60 1.426,30 1.499,504 1.366,00 1.451,80 1.533,505 1.381,50 1.477,30 1.567,40

II 1 1.396,90 1.502,20 1.601,10 1.601,102 1.412,50 1.527,90 1.634,70 1.643,203 1.428,00 1.552,90 1.668,60 1.685,604 1.443,30 1.578,50 1.702,20 1.727,605 1.459,00 1.603,70 1.736,20

III 1 1.474,60 1.629,20 1.770,10 1.770,10 1.988,002 1.490,10 1.654,40 1.806,30 1.815,203 1.505,10 1.679,70 1.843,10 1.861,904 1.520,90 1.705,10 1.881,70 1.911,205 1.536,50 1.730,806 1.552,00 1.756,107 1.567,40 1.826,608 1.583,00 ---9 1.598,40 ---

daz (1 Bi) 1.613,80 1.897,10daz (2,5 Bi) 1.636,90 2.002,90daz(3,5 Bi) 1.652,30 2.073,40

Verwaltungsdienstzulage

Dienstklasse

I - V 156,40

VI - IX 198,60

Gehaltsansätze ab 01.03.2014Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50

Zulagen um 2,02 %

Leistungszulage

A 217,50

B 136,30

c 96,90

d 84,90

e 67,10

12

Page 13: Jahrbuch 2014

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Beck

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Dienstklassen

Ge-halts-stufen

IV V VI VII VIII IX

1 --- --- 2.785,00 3.360,90 4.493,20 6.347,702 --- 2.386,10 2.864,40 3.466,40 4.724,00 6.695,803 1.902,80 2.466,00 2.943,60 3.571,00 4.954,60 7.044,004 1.982,90 2.545,30 3.048,00 3.801,60 5.302,80 7.392,605 2.064,20 2.625,20 3.152,20 4.032,30 5.650,90 7.741,006 2.144,50 2.704,90 3.256,50 4.263,20 5.999,10 8.088,707 2.225,00 2.785,00 3.360,90 4.493,20 6.347,70 ---8 2.305,90 2.864,40 3.466,40 4.724,00 6.695,80 ---9 2.386,10 2.943,60 3.571,00 4.954,60 --- ---

daz (1,5 Bi) --- 3.062,40 3.727,90 5.300,50 7.218,00 8.610,30daz (1 Bi) 2.466,30 3.022,80 --- --- --- ---

daz (2,5 Bi) 2.586,60 3.141,60 3.832,50 5.531,10 7.566,10 8.958,00daz (3,5 Bi) 2.666,80 3.220,80 --- --- --- ---

Gehaltsansätze ab 01.03.2014Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50

Zulagen um 2,02 %

Page 14: Jahrbuch 2014

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.de

Verwendungsgruppe

Dienst-klasse

Ge-halts-stufe

P1 P2 P3 P4 P5

I 1 1.432,00 1.416,20 1.399,60 1.359,80 1.319,402 1.455,90 1.438,30 1.420,80 1.379,20 1.335,103 1.479,80 1.460,70 1.442,10 1.399,00 1.350,604 1.504,10 1.483,00 1.463,30 1.418,40 1.366,005 1.528,20 1.505,20 1.484,90 1.438,20 1.381,50

II 1 1.552,10 1.527,90 1.505,90 1.457,90 1.396,902 1.575,80 1.550,00 1.527,10 1.477,40 1.412,503 1.599,90 1.572,20 1.548,40 1.497,50 1.428,004 1.623,70 1.594,50 1.569,80 1.516,70 1.443,305 1.647,50 1.616,90 1.590,70 1.536,50 1.459,00

III 1 1.671,90 1.639,30 1.611,80 1.555,90 1.474,602 1.695,90 1.661,60 1.633,10 1.575,20 1.490,103 1.719,80 1.684,20 1.654,30 1.598,10 1.505,104 1.743,80 1.706,30 1.675,50 1.614,90 1.520,905 1.767,80 1.728,40 1.696,70 1.634,30 1.536,506 1.793,30 1.751,10 1.717,90 1.653,90 1.552,007 1.819,30 1.773,80 1.739,00 1.673,80 1.567,408 1.845,50 1.797,70 1.760,70 1.693,50 1.583,009 1.924,30 1.872,10 1.831,70 1.712,70 1.598,30

daz1 (1 Bi) 2.003,10 1.946,50 1.902,70 1.731,90 1.613,60daz2 (2,5 Bi) 2.121,30 2.058,10 2.009,20 1.760,70 1.636,60

1. EZI. --- --- 2.080,20 1.779,90 1.651,902. EZI. --- --- 2.151,20 1.799,10 1.667,203. EZI. --- --- 2.222,20 1.818,30 1.682,50

IV 3 1.902,80 1.902,804 1.982,90 1.982,905 2.064,20 2.064,206 2.144,50 2.144,507 2.225,00 2.225,008 2.305,90 2.305,909 2.386,10 2.386,10

daz (1 Bi) 2.466,30 2.466,30daz (2,5 Bi) 2.586,60 2.586,60daz (3,5 Bi) 2.666,80 2.666,80

Verwaltungsdienstzulage

Dienstklasse

I - IV 156,40

Leistungszulage

P1 - P4 84,90

P5 67,10

Gehaltsansätze ab 01.03.2014Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50 Zulagen um 2,02 %

Page 15: Jahrbuch 2014

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.de

Entlohnungsgruppe

Dienst-klasse

Entl.-Stufe e d c b a

I 1 1.324,70 1.381,10 1.437,702 1.340,40 1.406,60 1.471,603 1.356,00 1.432,00 1.505,504 1.371,50 1.457,60 1.539,605 1.387,00 1.483,20 1.573,70

II 1 1.402,50 1.508,20 1.607,50 1.607,502 1.418,20 1.534,00 1.641,20 1.649,803 1.433,70 1.559,10 1.675,30 1.692,304 1.449,10 1.584,80 1.709,00 1.734,505 1.464,80 1.610,10 1.743,10

III 1 1.480,50 1.635,70 1.777,20 1.777,20 1.996,002 1.496,10 1.661,00 1.813,50 1.822,503 1.511,10 1.686,40 1.850,50 1.869,304 1.527,00 1.711,90 1.889,20 1.918,805 1.542,60 1.737,706 1.558,20 1.763,107 1.573,70 1.833,908 1.589,30 --9 1.604,80 --

daz (1 Bi) 1.620,30 1.904,70daz (2,5 Bi) 1.643,60 2.010,90

daz (3,5) 1.659,10 2.081,70

Entl.-Stufe IV V VI VII VIII IX1 -- -- 2.796,10 3.374,30 4.511,20 6.365,802 -- 2.395,60 2.875,90 3.480,30 4.742,10 6.713,903 1.910,40 2.475,90 2.955,40 3.585,30 4.972,70 7.062,104 1.990,80 2.555,50 3.060,20 3.816,80 5.320,90 7.410,705 2.072,50 2.635,70 3.164,80 4.048,40 5.669,00 7.759,106 2.153,10 2.715,70 3.269,50 4.280,30 6.017,20 8.106,807 2.233,90 2.796,10 3.374,30 4.511,20 6.365,80 --8 2.315,10 2.875,90 3.480,30 4.742,10 6.713,90 --9 2.395,60 2.955,40 3.585,30 4.972,70 -- --

daz (1,5 Bi) -- 3.074,70 3.742,80 5.318,60 7.236,10 8.628,40daz (1 Bi) 2.476,10 3.034,90 -- -- -- --

daz (2,5 Bi) 2.596,90 3.154,20 3.847,80 5.549,20 7.584,20 8.976,10daz (3,5 Bi 2.677,40 3.233,70 -- -- -- --

Leistungszulage

A 217,50 d 84,90

B 136,30 e 67,10

c 96,90

Verwaltungsdienstzulage

I - V 156,40 VI - IX 198,60

Gehaltsansätze ab 01.03.2014Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50 Zulagen um 2,02 %

(einschl. 0,4 % SVA, höchstens € 18,12 mtl.ASVG -Höchstbeitragsgrundlage € 4.530,00)

Page 16: Jahrbuch 2014

16

Entlohnungsgruppe

Dienst-klasse

Entl.-Stufe p 1 p 2 p 3 p 4 p 5

I 1 1.439,20 1.423,30 1.406,60 1.366,60 1.326,002 1.463,20 1.445,50 1.427,90 1.386,10 1.341,803 1.487,20 1.468,00 1.449,30 1.406,00 1.357,404 1.511,60 1.490,40 1.470,60 1.425,50 1.372,805 1.535,80 1.512,70 1.492,30 1.445,40 1.388,40

II 1 1.559,90 1.535,50 1.513,40 1.465,20 1.403,902 1.583,70 1.557,80 1.534,70 1.484,80 1.419,603 1.607,90 1.580,10 1.556,10 1.505,00 1.435,104 1.631,80 1.602,50 1.577,60 1.524,30 1.450,505 1.655,70 1.625,00 1.598,70 1.544,20 1.466,30

III 1 1.680,30 1.647,50 1.619,90 1.563,70 1.482,002 1.704,40 1.669,90 1.641,30 1.583,10 1.497,603 1.728,40 1.692,60 1.662,60 1.606,10 1.512,604 1.752,50 1.714,80 1.683,90 1.623,00 1.528,505 1.776,60 1.737,00 1.705,20 1.642,50 1.544,206 1.802,30 1.759,90 1.726,50 1.662,20 1.559,807 1.828,40 1.782,70 1.747,70 1.682,20 1.575,208 1.854,70 1.806,70 1.769,50 1.702,00 1.590,909 1.933,90 1.881,50 1.840,90 1.721,30 1.606,30

daz1 (1 Bi) 2.013,10 1.956,30 1.912,30 1.740,60 1.621,70daz2 (2,5 Bi) 2.131,90 2.068,50 2.019,40 1.769,60 1.644,80

1. EZI. -- -- 2.090,80 1.788,90 1.660,202. EZI. -- -- 2.162,20 1.808,20 1.675,603. EZI. -- -- 2.233,60 1.827,50 1.691,00

IV 3 1.912,30 1.912,304 1.992,80 1.992,805 2.074,50 2.074,506 2.155,20 2.155,207 2.236,10 2.236,108 2.317,40 2.317,409 2.398,00 2.398,00

daz (1 Bi) 2.478,60 2.478,60daz (2,5 Bi) 2.599,50 2.599,50daz (3,5 Bi) 2.680,10 2.680,10

Leistungszulage

p 1 - p 4 84,90

p 5 67,10

Verwaltungsdienstzulage

Dienstklasse

I - IV 156,40

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.de

Gehaltsansätze ab 01.03.2014Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50 Zulagen um 2,02 %

(einschl. 0,5 % SVA, höchstens € 22,65 mtl.ASVG -Höchstbeitragsgrundlage € 4.530,00)

Page 17: Jahrbuch 2014

17

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Bürokaufmann / Bürokauffrau: 1. Lehrjahr: € 484,30 2. Lehrjahr: € 617,60 3. Lehrjahr: € 891,30

TierpflegerIn: 1. Lehrjahr: € 466,00 2. Lehrjahr: € 691,00 3. Lehrjahr: € 916,00

Bautechnische/r ZeichnerIn: 1. Lehrjahr: € 656,30 2. Lehrjahr: € 843,00 3. Lehrjahr: € 1.047,40

Koch / Köchin: 1. Lehrjahr: € 551,80 2. Lehrjahr: € 641,60 3. Lehrjahr: € 765,60

VeranstaltungstechnikerIn: 1. Lehrjahr: € 533,00 2. Lehrjahr: € 714,80 3. Lehrjahr: € 965,50 4. Lehrjahr: € 1.308,70

Straßenerhaltungsfach- mann: 1. Lehrjahr: € 522,20 2. Lehrjahr: € 730,50 3. Lehrjahr: € 1.013,20

GärtnerfacharbeiterIn: 1. Lehrjahr: € 555,00 2. Lehrjahr: € 625,00 3. Lehrjahr: € 750,00

Page 18: Jahrbuch 2014

Die Bezüge sind im Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002 fest-gesetzt, nähere Bestimmungen verweisen auf das Oö. Gehaltsgesetz.

Innerhalb der jeweiligen Dienstklasse sind Gehaltsstufen vorgesehen. Diese nächsthöhere Stufe erreicht man nach einer 2-jährigen Warte-frist. Diesen Umstand nennt man die Vorrückung. Nach Erreichen der letzten Gehaltsstufe erhält der Bedienstete eine Dienstalterszulage (DAZ).

Jeder Verwendungsgruppe werden Dienstklassen zugeordnet und es wird die höchste zu erreichende Dienstklasse einer Verwendungs-gruppe festgelegt. Das Erreichen einer höheren Dienstklasse innerhalb seiner Verwendungsgruppe erfolgt durch die Beförderung in diese Dienst-klasse. Die Voraussetzungen für die Beförderung regeln die Beförde-rungsrichtlinien der Stadt.

Überstellung ist die Ernennung zu einer anderen Verwendungsgruppe (z.B. von D in C). Die Nebengebühren werden in der Nebengebühren-verordnung 2002 I bzw. in der Nebengebührenverordnung 2002 II (für die Bediensteten im „neuen“ Dienstrecht) der Stadt Wels geregelt.

Gehaltsschema „alt“

Gehaltsschema „neu“Bedienstete, welche ab dem 1.7.2002 in den Dienst zur Stadt Wels aufgenommen wurden, werden lt. Gehaltsschema „neu“ (Funktions-laufbahnen) entlohnt (Einreihungsverordnung 2002 der Stadt Wels). Die Verwendungen, die eine Gruppe von Bediensteten betreffen, sind unter den im Oö. Gemeinde-, Dienstrechts- und Gehaltsgesetz – Oö. GDG 2002 (§ 184) festgelegten Grundsätzen zu bewerten.

Im neuen Gehaltsschema rückt der Bedienstete innerhalb seiner Funk-tionslaufbahn- von den Gehaltsstufen 1 bis 5 nach jeweils zwei Jahren- ab Erreichen der Gehaltsstufe 6 bis zur Gehaltsstufe 10 in die jeweils nächsthöhere vorgesehene Gehaltsstufe nach jeweils drei Jahren- ab Erreichen der Gehaltsstufe 11 in die jeweils nächsthöhere vorgesehene Gehaltsstufe nach jeweils vier Jahren vor.

Die Einreihung in eine neue Funktionslaufbahn wird Neueinreihung genannt.

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Page 19: Jahrbuch 2014

19

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24

VIII

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Page 20: Jahrbuch 2014

20

Ruhepausen

Wochenendruhezeit

Ruhepausen - Sonderregelungen

Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem Bediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuräu-men.

Bei einer Gesamtdauer der Tagesdienstzeit von mehr als 6 Stun-den, ist eine Ruhepause von einer halben Stunde einzuräumen.

Tägliche Ruhezeiten

Dem Bediensteten gebührt eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden, einschließlich der täglichen Ruhezeit. Ist der Sonntag für diese Ruhezeit nicht möglich, ist ein anderer Tag zu gewähren.

Wenn die Wochenruhezeit während einer Kalenderwoche nur 24 Stunden beträgt, ist diese in der folgenden Woche mit 48 Stunden zu konsumieren.

Gibt es für ... - Alten- und Pflegeheime- Straßenerhaltungstätigkeiten- städtische Anstalten und Betriebe Nähere Infomationen dazu erhalten Sie im PV-Büro!

- Unter Dienstzeit sind die vorgeschriebenen Dienststunden, sowie die Überstunden zu verstehen, während derer die Bediensteten verpflichtet sind, ihrer Tätigkeit nachzugehen- Unter Tagesdienstzeit ist die Dienstzeit innerhalb eines ununter-brochenen Zeitraums von 24 Stunden zu verstehen.- Unter Wochendienstzeit ist die Dienstzeit innerhalb eines Zeit-raums von Montag bis einschließlich Sonntag zu verstehen.

Begriffsbestimmungen

Page 21: Jahrbuch 2014

21

Ist ein Bediensteter durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert, seinen Dienst zu verrichten, so hat er dies unverzüglich seinem Dienstvorgesetzten zu melden. Der Grund der Verhinderung ist zu bescheinigen. Kommt er dieser Verpflich-tung nicht nach, so verliert er für die Dauer der Versäumnis den Anspruch auf seine Bezüge.

Dienstverhinderung

Nebenbeschäftigungen die die pflichtgemäße Erfüllung des Dienstes, die Unbefangenheit im Dienste beeinträchtigen könnten oder das Standesansehen verletzen sind unstatthaft.Außerdem ist der Bedienstete verpflichtet, vor Übernahme einer Nebenbeschäftigung dem Magistrat schriftlich Mitteilung zu ma-chen. Dieser hat die Ausübung der Nebenschäftigung zu untersa-gen, wenn sie unstatthaft ist.

Nebenbeschäftigung

Der Vertragsbedienstete kann von Amts wegen zu einer ande-ren Dienststelle oder an einen anderen Dienstort versetzt wer-den, doch darf dadurch ohne seine Zustimmung weder eine Überstellung in eine niedrigere Entlohnungsgruppe, noch eine Minderung seines schemamäßigen Monatsbezuges eintreten.

Bei Versetzung an einen anderen Dienstort, ist dem Ver-tragsbediensteten unter Wahrung der dienstlichen Interes-sen und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhält-nisse eine angemessene Übersiedlungsfrist zu gewähren.

Versetzung

Page 22: Jahrbuch 2014

Zeitgutschrift Zusatz (ZZ- Stunden)

22

Sonderurlaubsregelung

Anlass Ausmaß

Verehelichung 3 Tage

Silberne Hochzeit 1 Tag

Geburt eines Kindes bzw. Pflegekindes 1 Tag

Taufe eines Kindes bzw. Pflegekindes(wenn die Taufe an einem Werktag ist)

1 Tag

Übersiedelung 1 Tag

Todesfälle naher Verwandter(Ehepartner, Lebenspartner, Kind, Pflegekind,

Stiefkind, Eltern, Stiefeltern, Schwiegerelternteil)

3 Tage

Todesfälle von anderen Verwandten(Großeltern, Geschwister, Enkelkinder, Schwäge-

rin, Schwager, Onkel, Tante, Nichte, Neffe)

1 Tag

Für sonstige Anlässe stehen ohne Begründung jährlich 25 Stunden (bei Teilzeitbeschäftigten je nach Beschäftigungsaus-maß gerundet auf volle Stunden) zur Verfügung und werden für das nächstfolgende Jahr nicht gutgeschrieben. Die Feststellung erfolgt durch die Dst. Personal am Beginn des Jahres.

Krankenstand ohne Bescheinigung des ArztesBleibt ein Bediensteter nicht länger als 3 Arbeitstage dem Dienst fern, kann eine Bestätigung durch den Arzt unterbleiben. Dies gilt für insgesamt 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Page 23: Jahrbuch 2014

23

BetriebsausflügeFür Betriebsausflüge wird jedem Bediensteten ein Arbeitstag freigegeben und zwar der 1. Tag der Abwesenheit.Haben Bedienstete (auch Teilzeitbeschäftigte), die an einem Be-triebsausflug teilnehmen, aufgrund der gesonderten Dienststun-deneinteilung an diesem Tag keinen Dienst zu leisten, ist die in der jeweiligen Verwendung maßgebliche fiktive (1/5 der wöchent-lichen Arbeitszeit) Dienstzeit als „Zeitausgleich 1:1“ anzurechnen. Dies gilt auch für Bedienstete mit Turnus- und Wechseldienst.

unaufschiebbare AbwesenheitenDie Ermöglichung notwendiger bzw. unaufschiebbarer Abwesen-heiten (Behördenwege, Elternsprechtage, Arztbesuche, Arztbesu-che mit Kindern bis zum 12. Lebensjahr) während der Dienstzeit stellt ein Entgegenkommen des Dienstgebers dar und setzt daher hinsichtlich deren Inanspruchnahme entsprechendes Verantwor-tungsbewusstsein auf Bedienstetenseite voraus. Diese Abwesen-heiten sind tunlichst auf Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeit zu konzentrieren. Über die fiktiv zu leistende Normalarbeitszeit hinaus werden keine Stunden gutgeschrieben.

AnspruchsvoraussetzungenAnspruchsvoraussetzungen für Seite 22 und 23: Lehrlinge, aktive Beamte und Vertragsbedienstete die zum 1.1. des jeweiligen Jah-res ein Dienstverhältnis begründet haben.

AntragstellungAntragstellung mittels Formblatt „Urlaubsantrag“ bzw. elektro-nisch bei dem für die Genehmigung zuständigen Dienstvorge-setzten.

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Page 24: Jahrbuch 2014

24

Unkündbarkeit

Voraussetzungen:- Lebensalter von 35 Jahren- 10-jährige Dienstzeit- mindestens „zufriedenstellende“ Dienstbeurteilung

Anmerkung:- Ansuchen bis 30. September eines Jahres- Ansuchen im Dienstweg- Unkündbarkeit ab 1. Jänner des folgenden Jahres

Richtlinien für Bezugsvorschüsse

- Das Beschäftigungsausmaß muss mindestens 50% der Vollbe-schäftigung betragen.

- Das Dienstverhältnis muss auf unbestimmte Zeit lauten und min-destens 3 Jahre ununterbrochen gedauert haben.

- Für jeden Bediensteten besteht ein Vorschusskontingent in der Höhe von € 8.000,-- für die gesamte Dienstzeit, welches sich pro Kind, für welches Kinderbeihilfe bezogen wird, um € 400,-- erhöht.

- Dieses Kontingent kann pro Vorschuss maximal zu 50% ausge-nützt werden.

- Die Dienstbeurteilung muss mindestens auf „zufriedenstellend“ lauten.

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BauenBauhaus, Wels: 7 % Rabatt ab € 100,00 unter Vorlage der Mit-gliedskarte.

Baumax, Wels: 10 % Rabatt unter Vorlage der Mitgliedskarte bei der Information.

MS Maier & Stelzer, Wels (Salzburgerstr. 200): Für jeden Material-einkauf gibt es einen Sonderrabatt von 15%.

Betriebskantine für aktive MitgliederAls aktives Gewerkschaftsmitglied können Sie das Angebot unse-rer Betriebskantinen im Rathaus (EG) und im Zentralen Betriebs-gebäude (1. Stock) in Anspruch nehmen. Bei Interesse fragen Sie einfach in einem unserer PV-Büro´s nach!

AutoFa. Perl-Reinthaller GesmbH, Wels: Als GdG-Mitglied erhalten Sie 15 - 30 % Rabatt auf Serviceteile und 30 - 50 % auf den Kauf von Reifen. KfZ-Überprüfung §57a (Pichkerl) nur € 38,--;

Fa. Profi Reifen, Wels: Bitte fragen Sie bei der Fa. Pro-fi Reifen nach unseren speziellen Konditionen, unsere Kundennummer lautet 3300039148.

Autohaus Wurnig, Wels (Jasminstraße 6): Sie erhalten15 % Sondernachlass auf die Arbeitszeit.

Zade Autoersatzteile, Wels: Sie erhalten 30 % auf Ersatzteile in Ori-ginalqualität und 35 % auf Ersatzteile bei Eigenmontage.

Fa. Bruckmüller, Wels: Die Fa. Bruckmüller bietet für Gewerk-schaftsmitglieder spezielle Konditionen an. Fragen Sie nach!

Fahrschule Ing. Aschauer, Wels: Auch hier gibt es spezielle Kon-ditionen für GdG-Mitglieder und deren Kinder. Fragen lohnt sich!

Peugeot Autohaus GmbH, Wels (Salzburger Str. 171): Ihr Ansprech-partner für Neuwagen ist Herr Thomas Mayerhofer. Ihre Ansprech-partnerin für Reparaturen, Service, etc. ist Frau Corina Rothner.

15 %

ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!

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Bildungbfi, Wels: Mitglieder erhalten auf alle bfi-Kurse in Wels 10%.

Volkshochschule (VHS), Wels: 10 % Rabatt auf alle Kurse.

Weitere Zuschüsse für Aus- und Fortbildung seitens der GdG-KMS-fB finden Sie auf Seite 33, 34 und 35.

Brillen, Kontaktlinsen, etc.Fa. Optik Bauer, Wels: 10 % Stammkundenrabatt auf Brillen, Bril-lengläser und optisches Zubehör, 5 % auf Sonnenbrillen und Sportbrillen, 5 % auf Kontaktlinsen und Kontaktlinsenpflegemittel (ausgenommen bereits reduzierte Ware und Sonderaktionen); Die VIP-Karte liegt im PV-Büro Rathaus zum Verleih auf.

Fa. Pearle Optik: Unter Vorlage der Mitgliedskarte erhalten Sie in allen Filialen von Pearle Optik 20 % Rabatt auf optische Brillen und 10 % Rabatt auf Kontaktlinsenprodukte und Sonnenbrillen. Aus-geschlossen sind Sonderangebote und –preise, sowie die gleich-zeitige Gewährung weiterer Rabatte.

Es werden jährlich ca. 25 Betriebsausflüge von uns organisiert. Hier ist für jedes Mitglied etwas dabei! Ende des Jahres wird das jeweilige Programm inkl. Anmeldung an unsere KollegInnen ver-sendet. Sie bekommen für die Teilnahme an einem Betriebsaus-flug einen Tag Sonderurlaub, außerdem müssen Sie als Mitglied für einen 1-tägigen Betriebsausflug nichts bezahlen, sofern auf keine gesonderte Aufzahlung verwiesen wurde.

EssenRestaurant IL Gusto, Wels: Als GdG-KMSfB Mitglied erhalten Sie für Mittagsmenüs, Familienfeiern, Geburtstage, Weihnachtsfeiern oder sonstigen Feiern durch Vorlage Ihres Gewerkschaftsauswei-ses 15% auf die gesamte Konsumation. Pizzas und Nudeln etc. können auch mitgenommen werden.

Betriebsausflüge

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Großhandel

C & C Körner, Wels: Einkauf möglich bei Vorlage der Mitgliedskarte.

Fa. Metro, Wels: Bei Vorlage der Mitgliedskarte wird direkt bei der Fa. Metro eine Tageskarte ausgestellt.

Fa. Unterholzner, Wels: Einkauf ebenfalls möglich bei Vorlage der Mitgliedskarte.

C+C Pfeiffer, Wels: Unter Vorlage der Mitgliedskarte erhalten Sie5 % Rabatt - auch auf reduzierte Ware!

Es wird eine Leihgebühr von € 20,-- eingehoben. Ab dem 2. Tag werden pro Tag € 5,-- Benützungsgebühr verrechnet. Die Busse müssen besenrein und vollgetankt zurück gebracht werden.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, für erforderliche Transporte anlässlich von Übersiedlungen (ausschließlich von Bediensteten) einen Kleintransporter anzumieten. Die Leihgebühr dafür beträgt € 20,--. Der Bus muss vollgetankt und besenrein zurück gebracht werden. Falls dieser Kleintransporter nicht für die Übersiedlung des Bediensteten genutzt wird ist die Leihgebühr € 20,-- und ab dem 2. Tag werden pro Tag € 5,-- Benützungsgebühr verrech-net.

Es besteht auch die Möglichkeit sich einen Party-Anhänger für private Zwecke auszuleihen. Dieser Anhänger beinhaltet u.a. Bier-tischgarnituren, Kühlschränke, Gläserspüler, Gläser, Durchlaufküh-ler, Schirmständer, Sonnenschirme, Stehtische, Griller, etc. Die Leihgebühr für diesen Anhänger beträgt € 30,-- für ein Wo-chenende von Freitag bis Sonntag. Im Vorhinein wird eine Kaution in der Höhe von € 50,-- einbehalten, die dann bei ordnungsgemä-ßer Rückgabe des Anhängers wieder zurückgegeben wird.

Gewerkschaftsbusse 5 %

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Für kulturelle Veranstaltungen gibt es einen Zuschuss von 30 Pro-zent, jedoch max. € 11,-- pro vorgelegter Karte, pro Bediensteten können 2 Karten vorgelegt werden. Dieser Zuschuss gilt für kul-turelle Veranstaltungen in ganz Österreich. Außerdem gibt es für ABO’s im Welser Stadttheater und Linzer Landestheater einen Zu-schuss von 30 Prozent (pro Bediensteten nur ein Abo).

Pro Bediensteten kann ein Betrag von € 75,-- pro Jahr refundiert werden, außerdem müssen die Karten innerhalb von sechs Mo-naten nach der Veranstaltung im PV-Büro vorgelegt werden.

Der Kartenpreis darf nicht händisch nachgetragen sein. Er muss aufgedruckt oder ein Rechnungsbeleg beigefügt sein. Wenn der Betrag mit der Hand von der Verkaufsstelle dazugeschrieben wird, dann muss dies durch einen Stempel bestätigt werden (z.B.: Be-trag von € 22,-- bezahlt/Stempel der Verkaufsstelle).

Kulturelle Veranstaltungen

Krankenhausaufenthalte (für aktive Mitglieder): Bei einem mind. fünftägigen Krankenhausaufenthalt erhalten Sie von der GdG-KMSfB einen max.center-Gutschein im Wert von € 10,-- (ein-mal jährlich).

Krankenhausaufenthalte (für aktive Mitglieder)

Fa. City Outlet: Die jeweils aktuellen Aktionen werden per E-Mail bzw. auf unserer Homepage veröffentlicht.

Mode

Für Mitglieder ist die Inanspruchnahme des Beratungsdienstes der Mietervereinigung Österreichs, Bezirksorganisation Wels, möglich. Telefonische Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 07242/46 2 53, GR. Franz Roiss, Bahnhofstraße 22.

Mietervereinigung

PC gratis für private Zwecke: Zwischen 30 und 40 PC´s können jährlich an unsere Gewerkschaftsmitglieder vergeben werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte im PV-Büro ZBG (DW 9010).

PC und Telefon

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Schmuck & UhrenFa. Feichtiger-Waiglein: In den beiden PV-Büro’s erfahren Sie, wie Sie in ganz Österreich zu den Business-Card-Konditionen einkau-fen können. Diese liegen bei Schmuck ca. bei 43% und bei Uhren zwischen 20 und 25 % unter dem Detailverkaufspreis.

Fa. Krabath, Wels: In den PV-Büro´s erhalten Sie Ihre persönliche Vorteilskarte, mit welcher Sie 12 % erhalten.

Goldschmied Kemptner Franz, Wels: Die Goldschmiede von Hrn. Kemptner Franz bietet für Gewerkschaftsmitglieder 10 % Rabatt unter Vorlage der Gewerkschaftskarte.

T-Mobile und A1: Nähere Informationen zu den Vergünstigungen der Fa. T-Mobile bzw. A1 erhalten Sie bei unseren Kollegen Wolf-gang Lettner, DW 3710 und Klaus Mayr, DW 7500.

SchreibwarenFa. Skribo GmbH, Filiale Joh. Haas, Wels: 10 % Rabatt unter Vor-lage der Gewerkschaftskarte. Ausgenommen sind Bücher, Zeit-schriften, Gutscheine, Mont blanc Schreibgeräte, Druckerpatro-nen und bereits reduzierte Ware.

KUNSTnagelWERKstatt, Wels (Eferdinger Straße 22): Unter Vorlage der Gewerkschaftskarte erhalten Sie auch hier Rabatte zwischen 10 und 30 %. Nachfragen zahlt sich aus!

Sonstige Vergünstigungen 10 %

Reinigungsprodukte & ZubehörSiratec GesmbH, Wels (Rennbahnstraße 15): Reinigungsprodukte zum Bestpreis unter www.siratec.at/shop (Zugangscode: PV4600).

Security WORLD, Wels: Kostenlose und unverbindliche Risikoana-lyse vor Ort und 10% Ermäßigung auf Alarmanlagen und Video-überwachungssysteme.

max.center, Wels: In den PV-Büro´s können Sie max.center Gut-scheine erwerben. Leider erhalten Sie keinen Rabatt - Sie sparen sich allerdings die Fahrt ins max.center Wels.

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Sozialfonds- und Gesundheitsvorsorge (für aktive Mitglieder):Für Zahnersatz (keine Kronen), kieferorthopädische Behandlun-gen (Zahnspange), usw. kann über Antrag aus der Gesundheits-vorsorge ein Zuschuss gewährt werden (Zuschüsse für Bedienste-te und Kinder möglich). Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Personalvertretung eingebracht werden. Voraussetzung ist eine mind. 2-jährige Mitgliedschaft.

Sozialfonds (für aktive Mitglieder)

Sport & FitnessPhysio & Fit Mag. Graf, Wels: Beim Abschluss eines Jahresvertrages können Sie das erste Monat gratis trainieren. Der Preis beträgt pro Monat € 54,80 statt € 64,--/Monat.

Fa. Hervis, Wels: Unter Vorlage der Mitgliedskarte er-halten Sie 10 % Rabatt.

TEAMPLAYER, Wels: 15% auf alle Sportartikel (ADIDAS, PUMA, NIKE, ERIMA, usw.) im Shop oder auf Bestellung.

4sports, Wels: 10% Rabatt bei Vorlage der Gewerkschaftskarte.

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Profi Musik- bzw. Tonanlage für div. Veranstaltungen der Gewerk-schaft und deren Mitglieder. Rufen Sie einfach im PV-Büro ZBG (DW 9010) an!

Fa. Müller (SCW): Gutschein-Karten können in beiden PV-Büros angekauft werden - Sie erhalten 10 % Ermäßigung!

Versandapotheke: Wie Sie als Gewerkschaftsmitglied günstiger bei der Versandapotheke einkaufen können erfahren Sie unter www.gdg-kmsfb.at.

Bank: Es gibt bei einigen Banken spezielle Konditionen für Magist-ratsbedienstete bzw. Gewerkschaftsmitglieder. Fragen lohnt sich!

Shiatsu Praxis von Andrea Haidinger, Wels: Erstbehandlung um € 50,-- statt € 55,--, jede weitere Behandlung um € 40,-- statt € 45,--.

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TankenErmäßigung – Tanken: Lagerhaus, eni (AGIP), ECO-Drom, SAB-Tours; Nähere Informationen erhalten Sie in den PV-Büro´s!

Consul Reisen: 3% Preisermäßigung für Gewerkschaftsmitglieder auf die gängigen Reiseveranstalter wie GULET, TUI, Neckermann, Dertour, FTI, Jahn usw. Zusätzlich wird auch keine Bearbeitungs-gebühr verrechnet.

Eurothermen Resorts: In den beiden PV-Büro´s erhalten Sie beim Kauf von Gutscheinen der Eurothermen Resorts (Bad Ischl, Bad Hall und Bad Schallerbach) 8 % Preisnachlass.

Therme Geinberg: In den beiden PV-Büro´s erhalten Sie beim Kauf von Gutscheinen der Therme Geinberg 10 % Preisnachlass.

Therme Rogaska, Slowenien: Sie erhalten auf den Hotelpreis und auf die Wellness- Pakete einen 10%igen Nachlass. Nähere Informa-tion und Preise unter der Tel.Nr.: + 386 3 811 4000.

Urlaub und Freizeit

ARENA, Wels: Wenn mind. 10 KollegInnen einen Jahresvertrag abschließen, erhalten Sie ein Monat gratis Training. Wir bitten Sie daher um Bekanntgabe im PV-Büro.

MediFIT, Wels: Beim Abschluss eines Jahresvertrages beträgt der Preis pro Monat € 59,50 statt € 70,--, für ASVG-Pensionisten € 55,--.

Welldorado - vergünstigte Bäderkarten: 10er Block Freibad, Hal-lenbad und Sauna sind im PV-Büro erhältlich (30 % günstiger).

Fitness Company, Wels: € 25,-- pro Monat bei einer Bindung von 12 Monaten.

Bodyfitcenter, Wels: Bodyfitcard statt € 29,90 nur € 10,00 und die Mitgliedschaft bereits ab € 29,90 pro Monat (12 Monate Bindung).

Q-lounge, Wels: Nachlass von 10% auf alle Behandlungen und An-wendungen.

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Hier ein kleiner Auszug jener Hotels, bei denen Sie als Mit-glied Sonderkonditionen erhalten:

Hotel Grimmingblick: 8983 Bad Mitterndorf, 279 Steirisches Salz-kammergut, Tel.: (03623) 24 91-0, Fax (03623) 24 91-75

Ferienheim Bad Aussee:8990 Bad Aussee –Reitern, Im Wald 45, Tel.: 0732/654246

Vitalhotel Styria: Zentrale der Gewerkschaft der Gemeindebe-diensteten 8163 Fladnitz an der Teichalm 45 Tel 0 31 79/23 3 14-0 Fax: 0 31 79/23 3 14-42

Kultur- u. Sportvereinigung der HG I: Sport- und Seminarzentrum im Prater 1020 Wien, Rustenschacherallee 3-5, Tel.: (01)720 84 91, Fax: (01) 720 16 91, Mob.: 0650 / 720 84 89, E-Mail: [email protected]

Kremslehner Hotels in Wien (Hotel Regina, Hotel Royal, Graben Hotel)

Unter www.gdg-kmsfb.at finden Sie nähere Informationen und noch mehr spezielle Angebote von Freizeiteinrichtun-gen und ganz besondere Urlaubsangebote. Von den ei-genen Anlagen der GdG-KMSfB bis zu den beliebtesten Urlaubsregionen der Welt - hier ist für jedes Mitglied et-was dabei! Nutzen Sie unser vielfältiges Angebot in den Urlaubs- und Schulungshäuser, unseren Freizeitanlagen sowie die aktuellen Urlaubsangebote.

A-Markt, Wels (Pollheimerstr. 15): Bei Vorlage der Mitgliedskarte erhalten Sie 10%.

Fa. Leiner, Wels: Unter Vorlage der Mitgliedskarten erhalten Sie bei einem Einkaufswert bis € 100,-- 5 % Rabatt, ab einem Einkaufs-wert von € 100,-- erhalten Sie 10 % Rabatt.

Wohnen & Deko

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Voraussetzungen für Leistungen der Bezirksgruppe und Zentralor-ganisation:

mindestens halbjährige Gewerkschaftszugehörigkeit

Wels Zentrale

Abschluss von HochschulstudienDoktorat, Fachhochschule, Diplom-bzw. Magisteriumsabschluss € 75,-- € 580,--

Abschluss von Studien anAkademien ------ € 410,--Kollegs bzw. Abiturientenlehrgängen ------ € 350,--

Abschluss von Studien an höherbildenden Lehranstalten(Sekundärstufe II)Matura/Abitur Allgemeinbild. höhere Schulen (AHS)und Oberstufenrealgymnasium ----- € 290,--

Berufsbildende höhereSchulen (fünfj. HTL) ----- € 350,--Ablegen einerStudienberechtigungsprüfung € 60,-- € 235,--Ablegung der Berufsreifeprüfung € 60,-- € 235,--

Spezifische QualifikationswegeAbschluss einesUniversitätslehrganges oderMasterlehrganges (MBA, etc.) € 60,-- € 175,--

Ablegen vonMeisterprüfungen € 60,-- € 145,--Lehrabschlussprüfungen € 60,-- -----

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Abschluss einer Ausbildung anberufsbildenden mittleren Schulen(Sekundärstufe I)z.B. Facharbeiterausbildung € 60,-- € 120,--

Innerbetriebliche Aus- und WeiterbildungAblegen vonVerwaltungsdienstprüfungen € 40,-- € 90,--

Spezifisch innerbetrieblicheQualifikation € 30,-- € 90,--(Klär- und Kesselwärterprüfungen, Qualifikation zum Berufslen-ker, Aus- und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen, Heimlei-ter, usw.)

Berufsweiterbildende KurseKurse der fachspezifischen Berufsweiterbildung (z.B. Montesso-ri-Ausbildung) bzw. allgemeine- und persönlichkeitsbildende Kur-se für den Beruf max. € 60,--pro Jahr / € 90,--

Allgemeinbildende Kurse max. € 30,--pro Jahr

Kursdauer: mindestens 20 Unterrichtseinheiten (Zentrale)Ansuchen sind innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Kurses bzw. nach Ablegung der Prüfung der Bezirksgruppe un-ter Anschluss einer Kopie des Zeugnisses bzw. Kursbesuchsbestä-tigung und eines Einzahlungsscheines einzureichen.

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Eine mindestens halbjährige Gewerkschaftszu-gehörigkeit ist erforderlich!

Zuschuss (gilt für Bedienstete und deren Kinder)für den Besuch einer Hochschule € 60,--einer Akademie oder eines Kollegs € 40,--einer höherbildenden Lehranstalt (Matura) € 40,--einer Bildungsanstalt (Matura) € 40,--einer Arbeitermittelschule oderHAK für Berufstätige (nur für das Mitglied) € 45,--

Zuschuss für Krankenstandpro vier Wochen (max. für acht Monate) € 10,--

Zuschuss für Kur- oder Erholungsaufenthalt € 33,--

Einmaliger Zuschuss anl. Verehelichung € 40,--

Zuschuss für den Aufenthalt in denFerienheimen Bad Aussee undBad Mitterndorf, pro Woche € 10,-

Zuschuss für Kinderferienaufenthalt mit einerJugendorganisation,Mindestaufenthalt 2 Wochen € 40,--Mindestaufenthalt 3 Wochen € 60,--

Zuschuss für Pensionierungsfeier € 40,--

Zuschuss für Jahresbeitrag beimASKÖ für Tennis € 22,--

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Zuschuss für unsere Lehrlinge:Für einen ausgezeichneten Schulerfolg erhalten unsere Lehrlinge eine Belohnung in der Höhe von € 50,-- (im PV-Büro) unter Vorlage des jeweiligen Jahresabschlusszeugnisses.

Alle Zuschüsse können nur innerhalb von sechs Monaten in der Personalvertretung gewährt werden.

Ehrengeschenk der Gewerkschaft an Bedienstete anlässlich der Pensionierung nach einer Dienstzeit von mind. 25 Jahren bei der Stadt Wels.

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Mitglied sein lohnt sich!

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Als Gewerkschaftsmitglied sind Sie zugleich auch Mitglied des Magistratssportvereins Wels.

Nachstehend finden Sie den Vorstand, sowie unsere Sektionen/SektionsleiterInnen und spezielle Angebote für Sie:

Einzelne Veranstaltungen werden zeitgerecht veröffentlicht.

Vorsitzender: Mag. Ellmerer Norbert DW 4210Vorsitzender-Stv.: Kirchmayr Ernst DW 4520Sportleiter: Schoisswohl Andreas DW 5370

DAMENFUSSBALL:Pühringer Sandra DW 4410

FISCHEN:Hochhauser Manfred Tel.: 07242 / 46494-4532

FUSSBALL:Paseka Siegfried DW 8650

HOCKEY:Steiner Erich DW 5110

LAUFEN + FITNESS:Lettner Wolfgang DW 3710

MOTORSPORT:Burndorfer Andreas Tel.: 0676 / 740 93 68

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SKILAUF alpin:Mag. Ellmerer Norbert DW 4210

STOCKSPORT:Häuserer Rudolf Tel.: 0699 / 12 725 995

SPORTKEGELN:Schierl Barbara DW 9150

TENNIS:Schoisswohl Andreas DW 5370

TISCHTENNIS:Eile Michael DW 5320

WANDERN + LANGLAUF+ RADFAHREN:Kagerer Heinz Tel.: 0676 / 57 82 853

Vergünstigungen MSV

Kegeln: Sollten Sie mit weiteren 5 Gewerkschaftsmitgliedern Ke-geln gehen, dann gewährt Ihnen die GdG Bezirksgruppe Wels-Stadt einen Zuschuss von max. € 15,-- einmal im Monat. Wir benötigen dazu die Rechnung der Kegelbahn inkl. den insg. 6 Un-terschriften der GdG-Mitglieder auf der Rückseite. Asphaltstockbahnen der GdG Wels: Interessierte KollegInnen kön-nen sich bei unserem Koll. Häuserer Rudi, DW 4650 melden.

Die Vereinshütte beim Fischteich, kann von unseren Gewerk-schaftsmitgliedern für Geburtstagsfeiern etc. benutzt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Koll. Schwandtner Franziska Tel.Nr. 0664/1804033.

Schneeschuhe: Die GdG-KMSfB, Bezirksgruppe Wels-Stadt, hat 20 Paar Schneeschuhe angekauft. Diese können ab sofort kostenlos für unsere Gewerkschaftsmitglieder in der Personalvertretung ausgeborgt werden.

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Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflicht gewährt jedem Mitglied der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe ab Dienstantritt Versicherungsschutz für jede dienstliche Handlung, bei der eine dritte Person Schaden erleidet, egal ob Sach- oder ge-sundheitlichen Schaden.

Die Versicherung umfasst:

- Rechtsschutz bei strafrechtlicher Verfolgung,

- Rechtsschutz bei zivilrechtlicher Verfolgung, einschließlich zivil-rechtlicher Haftungsbeträge für allenfalls nachfolgende zivilrecht-liche Klagen bis zu € 220.000,--

- für Verlust und Abhandenkommen von in Verwahrung genom-mener Sachen beträgt die Versicherungssumme € 1.500,-- pro Versicherungfall, hiervon maximal € 750,-- für Geld, Schmuck und Wertsachen.

- Übernahme der Kosten zur Durchsetzung ihrer Schadenersat-zansprüche gegen Dritte bis zur Höhe von € 40.000,--

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Schadenersatzan-sprüche des Dienstgebers sowie Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungs- und Organhaftpflichtgesetzes. Aus-genommen sind auch Schadensfälle nach der Kraftfahrzeughaft-pflichtversicherung.

Diese besondere Serviceleistung wird aus den Mitteln des Ge-werkschaftsbeitrages, ohne zusätzliche Kosten für den Einzelnen, finanziert.

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des ÖGB, der Zentralorganisation der Gewerkschaft der Gemein-debediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe und der Lan-desgruppe Oberösterreich.

Leistungen des ÖGB:

1. RechtsschutzVoraussetzung: Leistung von mindestens sechs Vollmonatsbeiträ-gen.Art und Ausmaß: Grundsätzlich nur bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis.Schriftliches Ansuchen erforderlich. Die Entscheidung trifft der ÖGB. Sollte ein Rechtsschutz notwendig sein, ist auf jeden Fall vor Inanspruchnahme eines Anwaltes mit dem PV-Büro Kontakt auf-zunehmen. Die GdG-Zentrale in Wien entscheidet dann über eine allfällige Rechtsschutzgewährung durch unseren Vertragsanwalt.

2. Johann-Böhm-FondsVoraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung sind soziale Bedürftigkeit (Einkommensgrenze) und die seit mindestens drei Jahren bestehende ÖGB-Mitlgiedschaft.

Beihilfen gibt es nur für Diplomarbeiten und Dissertationen. Die Themen werden vom ÖGB vorgegeben. 3. Karl-Maisel-FondsDieser Fonds wird im ÖGB-Finanzreferat geführt. Aus diesen Mitteln können Zuschüsse für lebensrettende Operationen, für Ankäufe von Hilfsgeräten für Invalide usw. gewährt werden. Aus-schlaggebend für eine Unterstützung ist die soziale Stellung, vor allem die Bedürftigkeit des Unterstützungswerbers. Anträge auf Bewilligung sind über die Zentrale unserer Gewerkschaft an den ÖGB zu stellen.

4. Anton-Proksch-FondsAuch dieser Fonds wird im ÖGB-Finanzreferat geführt und hat den Zweck, Mittel zur Gewährung von außerordentlichen Unterstüt-

Unterstützungseinrichtungen

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zungen im Fall unverschuldeter sozialer Bedürftigkeit, insbeson-dere an behinderte Kinder und Jugendliche, für deren Berufsaus-bildung bereitzustellen. Anträge sind an das Sekretariat des Fonds beim ÖGB einzureichen.

5. Rudolf-Pöder-FondsMittel zur Unterstützung behinderter Mitglieder für einmalige, außerordentliche Aufwendungen zur Überwindung oder Linde-rung ihrer Behinderung. Die Unterstützung erstreckt sich auch auf Kinder, den Ehegatten oder Lebensgefährten des Unterstützungs-werbers, wenn diese kein oder nur ein geringes eigenes Einkom-men haben und der Unterstützungswerber für sie zu sorgen hat.

6. Beihilfen aus dem KatastrophenfondsDieser Fonds gewährt finanzielle Unterstützung an Gewerk-schaftsmitglieder die durch Katastrophen (Brand, Hochwasser, La-winen) zu Schaden gekommen sind. Die Schadenshöhe muss über € 700,-- liegen und es können nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an der Wohnung anerkannt werden. Es muss eine mindes-tens zweijährige ununterbrochene Mitgliedschaft vorliegen.Schadensmeldungen sind innerhalb von sechs Monaten nach Ein-tritt des Schadens an die Landesgruppe Oberösterreich zu über-mitteln.

7. ArbeitslosenunterstützungVoraussetzung: Leistung von 24 Vollmonatsbeiträgen erforder-lich, ohne eigenes Verschulden arbeitslos; Meldung beim Arbeits-amt ist unverzüglich zu machen.

Höhe: Vierfaches des monatlichen Durchschnittsbeitrages.

Dauer: 2 bis 9jährige Mitgliedschaft 3 Monate 10 bis 14jährige Mitgliedschaft 4 Monate über 15 Jahre Mitgliedschaft 5 Monate

Nachweis: Bescheinigung des Arbeitsamtes

Auszahlung: Monatlich im nachhinein. Der Beitrag für arbeitslose Mitglieder beträgt € 1,80.

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8. Weihnachtsspende für arbeitslose Mitglieder

Als Weihnachtsunterstützung wird seitens der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe für arbeitslose Mitglieder eine Weihnachtsgabe von € 40,-- gewährt. Voraussetzung ist, dass die Beiträge weiter entrichtet wurden und das arbeitsose Mitglied beim Arbeitsamt als gemeldet aufscheint (der Zeitraum wird jährlich bekannt gegeben).

Zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund und der Wiener Städtischen Allgemeinen Versicherung Aktiengesellschaft wurde ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, der allen Mitgliedern des ÖGB, die mindestens drei Jahre Mitglied sind und die Beiträge ordnungsgemäß gezahlt haben, Versicherungsschutz gewährt.

Der Nachweis der Mitgliedschaftsdauer entfällt bei jugendlichen Mitgliedern, die infolge ihres Alters noch nicht drei Jahre Mitglied sein können.

1. Unfallversicherung:

1.1. Invaliditätsversicherung nach einem Freizeitunfall eines akti-ven (nicht im Ruhestand befindlichen) Mitgliedes:

Versicherungssumme bei einerMitgliedschaftsdauer Freizeitunfall-Totalinvaliditätvon 3 bis 10 Jahren € 3.200,--über 10 bis 25 Jahren € 4.800,--über 25 Jahren € 6.400,--Bei Teilinvalidität gebührt eine dem Invaliditätsgrad entsprechen-de anteilige Leistung.

Solidaritätsversicherung ab 01.01.2003

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1.2. Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen füraktive Mitglieder:Versicherungssumme bei einerMitgliedschaftsdauer von 3 bis 10 Jahren € 800,--über 10 bis 25 Jahren € 1.000,--über 25 Jahren € 1.200,-- 1.3. Ablebens-Risikoversicherung für im Ruhestand befindliche Mitglieder, die sich bereits am 1.1.2000 im Ruhestand befunden haben, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde:Versicherungssumme bei einerMitgliedschaftsdauer Unfalltodvon 3 bis 10 Jahren € 875,--über 10 bis 25 Jahren € 1.310,--über 25 Jahren € 1.745,--

2. Unfallspitalgeld-Versicherung:Alle Mitglieder des ÖGB erhalten nach einem Unfall ab dem ersten Tag der stationären Behandlung in einem Krankenhaus täglich€ 4,-- Spitalgeld für längstens 77 Tage (Höchstbetrag € 308,--), so-fern der Spitalsaufenthalt mindestens 4 Tage dauert. Im Fall von mehreren durch denselben Unfall bedingten stationären Kran-kenhausaufenthalten werden die insgesamt im Spital verbrachten Tage als ein Spitalsaufenthalt betrachtet.

3. Begräbniskostenbeitrags-Versicherung:Stirbt ein Mitglied des ÖGB, das am 31. Dezember 1971 noch nicht im Ruhestand war, so wird ein Begräbniskostenbeitrag gewährt:

Versicherungssumme bei einer Mitgliedschaftsdauervon 3 bis 10 Jahren € 150,--über 10 bis 20 Jahren € 160,--über 20 bis 30 Jahren € 170,--über 30 Jahren € 180,--

Ausgenommen von dieser Regelung sind Pensionisten, die bereits vor dem 1.1.1972 im Ruhestand waren. Für diese gelten eigene Be-stimmungen.

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Jubiläumszuwendungen für VertragsbediensteteDie Jubiläumszuwendung beträgt:

bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 200%bei einer Dienstzeit von 35 Jahren 200%bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 200%

Sonderregelung für Beamte - Pensionskassenbeitrag

TreuebelohnungDem Beamten, der durch Tod, Versetzung in den zeitlichen Ru-hestand oder Übertritt oder Versetzung in den dauernden Ru-hestand aus dem Dienst ausscheidet und zu diesem Zeitpunkt eine mindestens 25-jährige Dienstzeit aufweist, gebührt für treue Dienste eine Treuebelohnung.

Die Treuebelohnung beträgt bei einer Dienstzeit von mindestens

25 Jahren 100% 30 Jahren 150% 35 Jahren 200% 40 Jahren 300% 45 Jahren 400%

des Monatsbezuges, der dem Beamten für den Monat gebührt, in dem oder mit dessen Ablauf er aus dem Dienststand ausscheidet.

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Kündigungsfristen

< 3 Monaten 2 Wochen

≥ 3 Monaten 1 Monat

2 Jahren 2 Monate

5 Jahren 3 Monate

10 Jahren 4 Monate

> 15 Jahren 5 Monate

Die Kündigung beträgt für beide Teile nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von:

KinderzulageDie Kinderzulage beträgt € 15,-- monatlich (bei Vollbeschäfti-gung) und gebührt für jedes der folgenden Kinder:eheliche Kinder, legitimierte Kinder, Wahlkinder, uneheliche Kin-der und sonstige Kinder, wenn sie dem Haushalt des Bediensteten angehören und der Bedienstete überwiegend für die Kosten des Unterhaltes aufkommt.

Der Anspruch auf die Kinderzulage endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Über den Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes hinaus gebührt die Kinderzulage jedoch, solange die Familienbeihilfe ge-währt wird.

GeburtenbeihilfeSie wird bei Vorlage der Geburtsurkunde angewiesen und beträgt € 300,--.

Väter von außerehelichen Kindern haben nur dann einen An-spruch, wenn ihnen die Kinderzulage für das Kind gebührt. Weib-liche Bedienstete erhalten die Geburtenbeihilfe nur dann, wenn der Ehegatte nicht eine ähnliche Beihilfe aus öffentlichen Mitteln bezieht.

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FahrtkostenzuschussDem Bediensteten gebührt ein Fahrtkostenzuschuss von höchs-tens € 72,70/Monat, wenn:

1. Die Entfernung zwischen der Dienststelle und der nächst-gelegenen Wohnung - in der Luftlinie gemessen - mehr als 2 Kilometer beträgt,

2. er diese Wegstrecke an den Arbeitstagen regelmäßig zurück-legt und

3. die notwendigen monatlichen Fahrtauslagen für das billigste öffentliche Beförderungsmittel, das für den Bediensteten zweck-mäßigerweise in Betracht kommt, den Eigenanteil von € 21,80 übersteigen.

Antragsformulare liegen in der Direktion auf. Änderungen der Wohnadresse, der Tarife sowie der Dienstverrichtungsstelle sind vom Bediensteten im Dienstweg der Direktion unter Verwendung des entsprechenden Formblattes bekannt zu geben.

Abfertigung ALT1. Dem Vertragsbediensteten gebührt beim Enden des Dienst-verhältnisses nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Abfertigung.

2. Der Anspruch auf Abfertigung besteht nicht, a) wenn das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen wurde (§ 4 Abs. 3) und durch Zeitablauf geendet hat;b) wenn das Dienstverhältnis vom Dienstgeber nach § 37 Abs. 2 lit. a, c oder f oder wenn es vom Dienstnehmer gekündigt wurde;c) wenn den Dienstnehmer ein Verschulden an der Entlassung (§ 40 Abs. 2) trifft; d) wenn der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig aus-tritt (§ 40 Abs. 5);e) wenn das Dienstverhältnis einverständlich aufgelöst wird und keine Vereinbarung über die Abfertigung zustande kommt oder wenn das Dienstverhältnis gemäß § 35 Abs. 1 lit. c endet.

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Wird das Dienstverhältnis durch den Tod des Vertragsbediens-teten gelöst, so tritt an die Stelle der Abfertigung ein Sterbekos-tenbeitrag. Dieser beträgt die Hälfte der Abfertigung. Hat das Dienstverhältnis noch nicht drei Jahre gedauert, so beträgt der Sterbekostenbeitrag das Einfache des dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Mo-natsentgeltes und der Haushaltszulage. Der Sterbekostenbeitrag gebührt der Witwe, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Vertragsbediensteten gelebt hat. Hat der Vertragsbedienstete kei-ne anspruchsberechtigte Witwe hinterlassen, so kann der Sterbe-kostenbeitrag ganz oder zum Teil den Personen gewährt werden,

Sterbekostenbeitrag

3. Weibliche Vertragsbediensteten gebührt die Abfertigung auch, wenn sie innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie sich verehelicht oder ein lebendes Kind geboren haben, das Dienstver-hältnis kündigen.

4. Die Abfertigung beträgt nach einer Dauer des Dienstverhält-nisses von 3 Jahren das Zweifache, 5 Jahren das Dreifache, 10 Jahren das Vierfache, 15 Jahren das Sechsfache, 20 Jahren das Neunfache und 25 Jahren das Zwölffache,des dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienst-verhältnisses gebührenden Monatsgehaltes und der Haushaltszu-lage.

Abfertigung NEUDie Abfertigung – NEU gilt für alle echten Arbeitnehmer, unab-hängig vom Ausmaß der Arbeitszeit, also insbesondere für alle - Arbeiter, - Angestellten, - Lehrlinge und - Aushilfsbediensteten, sofern das Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen hat.

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die erwiesenermaßen die Begräbniskosten aus eigenen Mitteln bestritten oder den Verstorbenen in seiner letzten Krankheit vor dem Tod gepflegt haben.

Zuschuss für KuraufenthaltAufgrund der Zusatzversicherung werden bei Vertragsbediens-teten folgende Zuschüsse für Kur- und Erholungsaufenthalte ge-währt:

Übernimmt die Sozialversicherung die Kosten eines Kur- bzw. Erholungsaufenthaltes, in dem sie einen Versicherten/eine Ver-sicherte in ein kasseneigenes Kur- oder Erholungsheim einweist, oder erfolgt zu einem Kur- oder Erholungsaufenthalt bei freier Wahl der Unterkunft eine tägliche Zuschussleistung durch die So-zialversicherung werden pro Tag € 8,-- gezahlt, und zwar für die von der Sozialversicherung bewilligte Dauer, längstens jedoch für 28 Tage. Bestätigungen über diesen Kur- und Erholungsaufenthalt sind bei der Direktion/Besoldung und in der Personalvertretung umgehend abzugeben.

Die Bewilligung ambulanter Bäderbehandlungen begründet kei-nen Anspruch auf Zuschussleistungen.

Beitragsfreie KindervorsorgeKinder eines Vorsorgemitgliedes sind, falls sie nicht selbst aus ei-nem Arbeitsverhältnis Sozialversicherungsleistungen beziehen, mitversichert.

Im Rahmen dieser beitragsfreien Kindervorsorge wird pro Ver-pflegstag im Krankenhaus ein Betrag von € 3,63 ausbezahlt. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, ist eine Aufenthalts-bestätigung des Krankenhauses bei der Personalabteilung oder Personalvertretung abzugeben.

Beim Ableben eines Kindes wird aus Vereinsmitteln eine finanziel-le Unterstützung von € 218,02 gewährt.

Vorsorgeversicherung (Wiener Städtische AG)

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WELS-STADT

Ihre Stimme ist wichtig!

Gewerkschafts- &Personalvertretungswahlen

am 8. Mai 2014

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Bei Abwesenheit in dieser Zeit können Sie mit tels Briefwahl mitbestimmen.