Jahrestagung WGG - ARS · 2018-03-26 · MR Dr. Andreas Sommer Leiter der Abteilung für Wohnrecht,...

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22. März 2018, Wien 21. März 2019, Wien Mag. Grieb Richter Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Jahrestagung WGG ... Aktuelle Rechts- und Praxisfragen MR Dr. Sommer Leiter Abteilung Wohnrecht BMWFW Mag. iur. Zenz Stv. Abteilungs- leiter BMWFW Dr. Etzersdorfer Rechtsanwalt bpv HÜGEL Rechtsanwälte GmbH Dr. Arthold WGG-Experte Allg. beeid. u. gerichtl. zert. Immobilien-SV Was bleibt von der Erhaltungspflicht nach 8 MRG? Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) im Arbeitsprogramm der neuen Koalitionsregierung Differenzbetrag und Vorkaufsrecht – § 15g WGG „Einmal WGG – immer WGGinsbesondere beim Verkauf von Wohnungseigentumsobjekten Anforderungen an die Errichtung von WGG-Nutzungsverträgen im Lichte der jüngsten Verbandsverfahren 5 Ob 183/16x und 5 Ob 217/16x Von den Besten lernen. ars.at Programm in Bearbeitung!

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22. März 2018, Wien

21. März 2019, Wien

Mag. Grieb

Richter

Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien

JahrestagungWGG

. . . Aktuelle R

echts- und

Praxisfrage

n

MR Dr. Sommer

Leiter Abteilung Wohnrecht

BMWFW

Mag. iur. Zenz

Stv. Abteilungs-leiter

BMWFW

Dr. Etzersdorfer

Rechtsanwalt

bpv HÜGEL Rechtsanwälte GmbH

Dr. Arthold

WGG-Experte

Allg. beeid. u. gerichtl. zert. Immobilien-SV

Was bleibt von der Erhaltungspfl icht nach 8 MRG?

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) im Arbeitsprogramm der neuen Koalitionsregierung

Differenzbetrag und Vorkaufsrecht – § 15g WGG

„Einmal WGG – immer WGG” insbesondere beim Verkauf von Wohnungseigentumsobjekten

Anforderungen an die Errichtung von WGG-Nutzungsverträgen im Lichte der jüngsten Verbandsverfahren 5 Ob 183/16x und 5 Ob 217/16x

Von den Besten lernen.

ars.at

Programm

in Bearbeitung!

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Teilnehmerkreis Gemeinnützige Bauvereinigungen Hausverwaltungen RechtsanwältInnen NotarInnen MitarbeiterInnen von Mieter- und Konsumentenberatungsorganisationen MitarbeiterInnen der Immobilienabteilungen von Banken, Versicherungen und Behörden

sowie Investoren und deren BeraterInnen

Ihr ARS Vorteil! Erfahrungsaustausch mit DEN Experten aus Recht & Praxis Top-Themen im Überblick Networking-Plattform Frühbucherbonus € 50,– bis 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Zentrale Lage & Erreichbarkeit

Nach der WGG-Novelle 2016 steht das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 2018 im Arbeitsprogramm der neuen Koalitionsregierung. Bevor neue Entwicklungen in Angri� genommen werden, stellen sich auch gegenwärtig einige Herausforderungen.

Was bleibt von der Erhaltungsp� icht? Was gilt es beim Vorkaufsrecht bzw. beim Verkauf von Wohnungseigentumsobjekten zu beachten? Welche Konsequenzen können aus den Ergebnissen der jüngsten Verbandverfahren abgeleitet werden?

Treten Sie den aktuellen und kün� igen Herausforderungen in der gemeinnützigen Wohnungswirtscha� sicher entgegen und nutzen Sie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch unter Experten und KollegInnen!

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HINWEIS

Ihr Programm9.00–10.30 Uhr, Mag. Grieb

» Was bleibt von der Erhaltungsp� icht nach 8 MRG? – Grenzen des Mietgegenstandes – Dazugehörige Einrichtungen – Wartung und Instandhaltung – Ein� uss von Veränderungen – Einschränkung auf Nachteile – Zulässige Vereinbarungen – Durchsetzung

10.45–12.15 Uhr, MR Dr. Sommer

» Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) im Arbeitsprogramm der neuen Koalitionsregierung

– Wohnzivilrechtliche und ö� entlich-rechtliche Aspekte – Für die gemeinnützige Wohnungswirtscha� und darüber hinaus wohnungspolitisch relevante Punkte

13.15–14.45 Uhr, Mag. iur. Zenz

» Di� erenzbetrag und Vorkaufsrecht – § 15g WGG – Historische Entwicklung – Dogmatische Einordnung des Vorkaufsrechts – Schutzwirkung – Gebührenrechtliche Auswirkung – Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungen

15.00–16.30 Uhr, Dr. Arthold

» „Einmal WGG – immer WGG“insbesondere beim Verkauf von Wohnungseigentumsobjekten

– De� nition – Historische Entwicklung – Einzelne Fälle – Ausnahmen – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

16.35–18.00 Uhr, RA Dr. Etzersdorfer

» Anforderungen an die Errichtung von WGG-Nutzungsverträgen im Lichteder jüngsten Verbandsverfahren 5 Ob 183/16x und 5 Ob 217/16x

– Unterschiede zwischen Verbandsverfahren und Individualverfahren – Transparenzgebot gem. § 6 Abs. 3 KSchG und dessen Reichweite – § 879 Abs. 3 AGBG: Wann liegt eine gröbliche Benachteiligung vor? – Anforderungen an Entgeltvereinbarungen – Typische Problemstellungen bei der Errichtung von Nutzungsverträgen – Weniger ist Mehr!

UnsereExperten aus Recht & Praxis ...

Mag. Andreas Grieb Obmann-Stv. der Fachgruppe Wohn- und Miet-recht der Vereinigung Österreichischer Richter-innen und Richter; Richter des LG für ZRS Wien, u. a. als Mitglied eines Rechtsmittelsenats und davor seit 1994 in Bestandsachen tätig; jahre-lange Vortrags- und Ausbildungstätigkeit in den Bereichen Immobilien (Wohn- und Mietrecht, Grundbuch, Enteignungsentschädigung) und Medizinrecht; Mitarbeit an Fachpublikationen.

MR Dr. Andreas SommerLeiter der Abteilung für Wohnrecht, Wohnungs-wirtschaft und Wohnungspolitik im BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft; seit 1995 österreichischer „EU-Focal Point on Housing“; zahlreiche Publikationen und Vorträge zu wohnungspolitischen und wohn-rechtlichen Themen (v. a. im WGG-Bereich).

Mag. iur. Christian ZenzStv. Abteilungsleiter im BM für Wissen-schaft, Forschung und Wirtschaft, Abteilung für Wohnungs- und Siedlungspolitik regelmäßige Teilnahme an internationalen Stakeholderforen; Publikationstätigkeit.

Dr. Georg Arthold Langjähriger Leiter der Rechtsabteilung einer großen Gemeinnützigen Bauvereini-gung; Fachautor; allgemein beeideter und gerichtlich zertifi zierter Immobiliensachver-ständiger mit Spezialgebieten Richtwert- und Nutzwertfestsetzung sowie Abrechnungs- und Bewertungsfragen im WGG.

RA Dr. Ingmar Etzersdorfer RA bei bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH in Mödling mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet-, Wohn- und Liegenschaftsrecht; diverse Fach-publikationen, u. a. der MANZSCHE Kurzkom-mentar Miet- und Wohnrecht (Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer), ständiger Mitarbeiter der wobl, Fachvortragender. Foto: Maurizio Maier/DETAILSINN FOTOWERKSTATT

Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen kann es zu einer inhaltlichen Adaption des Programms kommen, da wir auf aktuelle Entwicklungen und Trends unmittelbar reagieren!

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r.: 0927571

JahrestagungWGG

Termin Ort22. März 2018 9.00–18.00 Uhr 1010 Wien, ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2–421. März 2019 mit adaptiertem Programm 1010 Wien, ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2–4

Ihre Investition / Preisstaffelung / Frühbucherbonus 560,– exkl. USt.

50,– Frühbucherbonus bis 15. Februar 2018 für einen Teilnehmer eines Unternehmens

450,– ab der/dem 3. TeilnehmerIn eines Unternehmens

500,– für die/den 2. TeilnehmerIn eines Unternehmens

560,– für die/den 1. TeilnehmerIn eines Unternehmens

20 % für RA-KonzipientInnen, WT-BerufsanwärterInnen, NO-KandidatInnen (Ermäßigung nur gegen Vorlage von Legitimation/Bescheid.)Ermäßigungen, Rabatte, Frühbucherbonus etc. sind nicht addierbar! Gebühr inkl. Seminarunterlage, Begrüßungskaffee, Erfrischungsgetränken, Mittagessen und exkl. 20 % USt. An meldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berück sichtigt. Wir ersuchen Sie, nach Erhalt der Rechnung die Teilnahmegebühr bis zum Seminartermin zu überweisen. Die Rechnung wird per E-Mail versendet. Seminarunterlagen können nicht retourniert werden! Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen ab 14 Tage vor Seminarbeginn 50 % des Seminar betrages, bei Stornierungen oder Nicht erscheinen am Veranstaltungstag die volle Gebühr in Rechnung gestellt wird. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 40,–. Bei einer Um buchung auf einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung inkl. der Fälligkeit gültig. Zusätzlich wird eine Gebühr von € 20,– exkl. USt. (ausgenommen am Seminartag: 15 % Aufschlag) in Rechnung gestellt. Stornierungen können ausschließlich schriftlich entgegengenommen werden! Selbst ver ständlich können Sie jedoch gerne eine Ersatzperson nominieren. Die Veranstalter behalten sich vor, Seminare aus wichtigen Gründen zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Sollten Sie spezielle Bedürfnisse (Barrierefreiheit, Lebensmittelunverträglichkeiten etc.) haben, geben Sie uns diese bitte bekannt. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

InformationInhalt / Konzeption: Susanne JäckelProjektorganisation: Gudrun Sochor, MA

o� [email protected] +43 1 713 80 24–17 DW–14 Jetzt anmelden

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1. Teilnehmer/In Konzipientin / Berufsanw. 2. Teilnehmer/In Konzipientin / Berufsanw. 3. Teilnehmer/In Konzipientin / Berufsanw.

Name / Vorname / Titel Name / Vorname / Titel Name / Vorname / Titel

Aufgabenbereich / Abteilung Aufgabenbereich / Abteilung Aufgabenbereich / Abteilung

E-Mail / Tel. / Mobil E-Mail / Tel. / Mobil E-Mail / Tel. / Mobil

Unternehmen Beschäftigte bis 100 100–200 über 200

Firma Adresse E-Mail für Rechnungsversand

Tel. / Fax / Mobil Datum Unterschrift

22. März 2018, Wien

21. März 2019, Wien – mit adaptiertem Programm

Ich bestelle die Seminarunterlage zu 40 % des Seminar beitrags, da ich an der Teilnahme verhindert bin.

Frühbucher

Bonus

50,–

bis 15.02.18

ARS ist ÖCERT-Qualitätsanbieter!Ich bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch gespeichert werden und ich per E-Mailüber weitere Veranstaltungen informiert werde. Gerichtsstand Wien.