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Jahrheft 2007/2008 Juristen Alumni Trier

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Jahrheft 2007/2008

Juristen Alumni

Trier

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IMPRESSUM

Juristen Alumni Trier e.V.c/o Universität TrierFachbereich Rechtswissenschaft- Dekanat - 54286 Trier

email: dekanatfb5 @ uni-trier.de oder rechtsanwaelte_diesel @ t-online.de

Homepage:http://www.juristen-alumni-trier.de

Vorstand: Prof. Dr. Walter F. Lindacher (Ehrenvorsitzender), Dr. U. Dempfle (Vorsitzender), Prof. Dr. F. Dorn (stellv. Vor -sitzender), F. Breckheimer (Schatzmeister), Dr. A. Ammer (Geschäftsführer), B. Falk, Dr. S. Konz

V.i.S.d.P.Dr. Andreas Ammer (Geschäftsführer)Rechtsanwälte Diesel – Schmitt – AmmerMetzelstr. 3054290 Trier

Impressum Jahrheft 2007/2008 ● 2

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INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Dr. Ulrich Dempfle, Vorsitzender

Prof. Dr. Peter Axer, Dekan Fachbereich Rechtswissenschaft

Bericht über die Examens- und Promotionsfeier 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Landesverfassung und Hochschulausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Prof. Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier

Ansprache der Absolventen 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Sabrina Salewski und Julian Nusser

Bericht über die Examens- und Promotionsfeier 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Schutz und Fürsorge des Staates für seine Angehörigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Botschafter Dr. Hubertus von Morr

Ansprache der Absolventen 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Juliane Müller und Michael Vogel

Ankündigung Alumni-Tag 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Neues aus dem Fachbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Neue Professoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Emeritierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Habilitationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dissertationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Förderpreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Juristen Alumni Trier – unsere Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Moot Court beim Bundesarbeitsgericht, Erfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Erster Internationaler Moot Court im Römischen Recht, Kavala (Griechenland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

3 ● Jahrheft 2007/2008 Inhalt

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Vorwort

Wiederum liegt ein neues Jahresheft des Vereins Juristen AlumniTrier vor, in dem über die Tätigkeit des Vereins und die Akti-vitäten am Fachbereich berichtet wird. Das neue Jahresheft gibtmir die willkommene Gelegenheit, im Namen des Fachbereichsdem Verein nicht nur für die Herausgabe dieses Heftes, sondern

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

nunmehr liegt das vierte Jahrheft des Juristen Alumni Trier e. V.vor. Es informiert erneut über die Aktivitäten der letzten zweiJahre. Der Verein hat inzwischen über 200 Mitglieder und ist da-mit bereits zu einem erheblichen Faktor im Leben des Fachbe-reichs geworden.

Im Frühjahr 2009 wollen wir erstmals die Absolventenfeier 2009und den Alumnitag an einem Wochenende durchführen. Ichdarf alle Mitglieder und Interessierten schon heute für den 15.Mai 2009 17.00 Uhr zur Absolventenfeier mit anschließendemgemütlichen Beisammensein sowie zum Festvortrag und zur Mit-

gliederversammlung am 16. Mai 2009 einladen. Ich würde michfreuen, wenn möglichst viele Alumni die Gelegenheit zum Aus-tausch nutzen würden. Die Einladung mit dem ausführlichenProgramm und einem Rückmeldeformular wird Ihnen bald zu-geschickt.

Mein besonderer Dank gilt Herrn Professor Dr. Franz Dorn undFrau Kerstin Specken, ohne deren unermüdlichen Einsatz die-ses Heft nicht entstehen könnte.

Bis zum nächsten Treffen verbleibe ich Ihr

Dr. Ulrich Dempfle - Vorsitzender -

Vorworte Jahrheft 2007/2008 ● 4

auch für die vielfältige sonstige Unterstützung des Fachbereichsherzlich zu danken. Für den Fachbereich ist es sehr wichtig undvon besonderem Interesse, den Kontakt zu seinen Absolventin-nen und Absolventen aufrechtzuerhalten und mit ihnen ver-bunden zu bleiben.

Professor Dr. Peter AxerDekan Fachbereich Rechtswissenschaft

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zielle Teil der Feier dann durch ein Schlusswort des stellvertre-tenden Vorsitzenden des Alumnivereins, Prof. Dr. Franz Dorn,der allen die besten Wünsche mit auf den Weg gab und allen an

der Organisation der Feierlichkeiten Beteiligten seinen Dank aus-sprach.

Wie inzwischen Tradition schloss sich ein kleiner Empfang an,bei dem glücklich mit einem Glas Trierer Sekt auf das Erreichteangestoßen wurde.

Verein Juristen Alumni Trier

5 ● Jahrheft 2007/2008 Examens- und Promotionsfeier 2007

Ein fester Termin im Kalender des Fachbereichs Rechtswissen-schaft war auch im Jahre 2007 die Examens- und Promotions-feier. Die Feier gab auch in diesem Jahr Gelegenheit, mit Fami-lie und Freunden zu feiern, ehemalige Kommilitonen und Pro-fessoren in fröhlicher Runde wieder zu sehen.

Als musikalische Einleitung bot das Klarinettenquartett des Col-legium musicum drei Stücke dar: „Haberna“ aus „Carmen“ nachGeorges Bizet, „Moon River“ aus „Frühstück bei Tiffany“ nachHenry Mancini sowie „Licorice Licks“ nach Arthur Frakcne-pohl.

Nach der Begrüßung durch den Dekan des Fachbereiches, Prof.Dr. Thomas Raab und das Grußwort des Präsidenten der Uni-

versität Trier Prof. Dr. Peter Schwenkmezger, hielt Prof. Dr. Ger-hard Robbers einen Vortrag zu „Landesverfassung und Hoch-schulausbildung“. Die Rede von Prof. Dr. Robbers bot eine inter-essante Auseinandersetzung mit dem Thema und wird mit ih-ren Gleichnissen sicherlich noch lange in Erinnerung bleiben.

Auf den Festvortrag folgte die Vorstellung der Absolventinnenund Absolventen der ersten juristischen Staatsprüfung und derAuszeichnung der Prüfungsbesten. Ref. iur. Sabrina Salewskiund Ref. iur. Julian Nusser hielten anschließend die Anspracheder Absolventinnen und Absolventen.

Zum Abschluss eines gelungenen Nachmittages erfolgte die Preis-verleihung durch die Kanzlei Dr. Grün und Kollegen und die Aus-händigung der Promotionsurkunden. Beendet wurde der offi-

Examens- und Promotionsfeier des Fachbereichs Rechtswissenschaftder Universität Trier und des Vereins Juristen Alumni Trier am 18. Mai 2007

Der Dekan des Fachbereichs Prof. Dr. Thomas Raab begrüßt dieFestgäste. Foto: Dr. Eiben, Convention-Pictures

Nach Aushändigung der Promotionsurkunden. Foto: Dr. Eiben, Convention-Pictures

Der stellvertretende Vorsitzende des Alumni Vereins, Prof. Dr. FranzDorn, gibt beste Wünsche mit auf den Weg.

Foto: Dr. Eiben, Convention-Pictures

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Es gibt Schönheiten, die blühen im Verborgenen. Es gibt Dinge,wie es Menschen gibt, deren Zeit wird erst noch kommen. Zudiesen Schönheiten, zu diesen Potentialen gehört die Landes-verfassung. Der Landesverfassung geht es wie manchen von Ih-nen: da ist viel Zukunft; aber habt die Kraft, noch ein wenig zuwarten. Da ist viel Schönheit – oft noch im Verborgenen. Die Landesverfassung ist nun allerdings schon 60 Jahre alt. Heutevor 60 Jahren, am 18. Mai 1947 fand der Volksentscheid überdie Landesverfassung statt. Für die Annahme der Verfassungstimmten – nur – knapp 53 % der Stimmberechtigten. Aber inTrier, natürlich, votierte eine sehr starke Mehrheit für die An-nahme. Man kann sagen, dass es Trier zu verdanken ist, dass esdiese Verfassung gibt. Mit der Annahme der Landesverfassungdurch den Volksentscheid ist sie in Kraft getreten. Art. 144 derVerfassung für Rheinland-Pfalz sagt: Diese Verfassung tritt mitihrer Annahme durch das Volk in Kraft. Im Übrigen ist keine andere deutsche Verfassung wie die fürRheinland-Pfalz so stark durch eine einzige Persönlichkeit ge-prägt. Ich sage dies jedem Einzelnen von Ihnen, um zu zeigen,wie wichtig jeder und jede Einzelne ist, wie groß der Einfluß ist,den einzelne Persönlichkeiten auf das Leben, auf die Geschichtehaben. Adolf Süsterhenn, selbst Jurist, ist zu Recht als Schöpferder Verfassung bezeichnet worden. Er war auch ein führendesMitglied des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz ge-schaffen hat. Auf Adolf Süsterhenn geht der Vorrang der Länder gegenüberdem Bund nach Art. 30 des Grundgesetzes zurück, die starkeStellung des Bundesverfassungsgerichts auch, und nicht zuletztstammen die Eingangsworte der Präambel des Grundgesetzes ausseiner Feder, dieselben Worte, die schon die Präambel der Ver-fassung für Rheinland-Pfalz einleiten. Mehr als die anderen Lan-desverfassungen der frühen Jahre nach dem Zweiten Weltkrieghat die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz prägenden Ein-fluss auf die Präambel und auf die Grundrechtsartikel des Grund-gesetzes gehabt1. Heute steht das Grundgesetz im Vordergrund.Aber die Landesverfassung hat ihre eigene Bedeutung. Sie blüht allerdings einigermaßen im Verborgenen. Wer kenntschon die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz. Unsere Ver-fassungsrechtsvorlesungen jedenfalls weisen auf sie hin – und dasist dann so ziemlich alles. Ich kann Ihnen aber sagen, da stehenspannende Sachen drin. Auch wenn das jetzt, nach Ihrem Exa-men, vielleicht ein wenig spät ist.Wer kennt schon Art. 39 der Landesverfassung. Die Studentensind berufen, steht dort, die Studenten sind berufen, bei der Er-ledigung ihrer eigenen Angelegenheiten im Wege der Selbstver-waltung mitzuwirken (Art. 39 Abs. 2). Von Verfassungs wegengibt es die studentische Mit- und Selbstverwaltung. Von ,beru-fen‘ steht da etwas. Das ist mehr als aufgefordert, gebeten, zuge-lassen, bloß berechtigt. Die Studierenden sind berufen mitzu-wirken, selbstverwaltend. Das darf man auch dem einen oder an-

Landesverfassung und Hochschulausbildung Jahrheft 2007/2008 ● 6

deren Kollegen vielleicht in Erinnerung rufen, besonders aberden Studierenden selbst. Die Zahlen zur Wahlbeteiligung bei denGremienwahlen haben da den Ruch der Verfassungswidrigkeit.Sie verfehlen jedenfalls den Geist der Verfassung. Verfassung istimmer auch Mahnung, ist Wegweisung, Verfassung weist dieRichtung, da sollten wir ihr folgen.Diese Bestimmung mit der Berufung zum selbstverantwortlichenMitwirken der Studierenden sagt auch noch etwas anderes überdie Universität. Da wird oft verlangt, Universität solle sich alsDienstleistungsunternehmen verstehen, und die Studierendensind die Kunden. Da ist ja viel Richtiges dran. Universität mussimmer noch viel effizienter werden, sie muss viel kostenorien-tierter arbeiten, noch wirtschaftlicher werden. Von den eigenenKollegen aus der Betriebswirtschaft kann Universität noch viellernen. Aber, die Verfassung zeigt noch mehr: Studierende sindnicht Kunden. Studierende sind nicht Konsumenten. Studie-rende sind Mitglieder, Studierende sind Glieder der Universitätselbst. Universität ist Ihre Universität. Sie sind berufen, von Ver-fassungs wegen berufen, mitzuwirken. Also, bitte, tun Sie’s auch– ab jetzt dann im Juristen-Alumniverein.Es steht noch etwas anderes in diesem Art. 39 der Landesverfas-sung. Da hält jede Wette, dass kaum jemand in diesem Saal dieseBestimmung kennt:Jeder Student, steht da, jeder Student ist verpflichtet, neben sei-nem Fachstudium allgemein bildende, insbesondere staatsbür-gerkundliche Vorlesungen zu hören. Jeder Student ist verpflich-tet, neben seinem Fachstudium allgemein bildende, insbeson-dere staatsbürgerkundliche Vorlesungen zu hören. Hat das jemand von Ihnen getan? Staatsbürgerkundliche Vorle-sungen gehört? Staatsbürgerkundliche Vorlesungen? Wohl kaum.Aber: Ja, wo laufen sie denn? Schon das Rechtschreibprogrammmeines Computers hat ,staatsbürgerkundlich‘ als Rechtschreib-fehler markiert, hartnäckig. War aber richtig geschrieben. Aberangeboten werden sie nicht als solche an der Universität. Allge-meinbildung ist, das sagt nun allerdings die Verfassung, Allge-meinbildung ist eine verfassungsrechtliche Verpflichtung der Stu-dierenden – und damit der Universität. Adolf Süsterhenn schreibtin seinem Kommentar zur Landesverfassung dazu: Diese Be-stimmung ist in die Landesverfassung aufgenommen worden,um unter Ablehnung des einseitigen Spezialistentums den Char-akter der Universität als ‚Universitas litterarum‘ zu bewahren undzugleich die Studenten zum Studium der Probleme des öffent-lichen Lebens anzuhalten2. Damit die Verfassung nicht missver-standen werde: Ausdrücklich sagt die Verfassung ‚neben demFachstudium‘ besteht diese Verpflichtung. Die fachliche Kom-

Landesverfassung und Hochschulausbildungvon Professor Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier

1 Vgl. Rudolf, in: Grimm/Cesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, EinleitungRdnr. 24.

2 Süsterhenn/Schäfer, S. 182

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petenz steht im Vordergrund. Da gehört sie auch hin. Aber Uni-versität ist eben mehr als das.Nun ist es eine interessante juristische Frage, um was für eine ArtVerpflichtung es sich handelt bei dieser Pflicht, allgemein bil-dende Vorlesungen zu hören. Wann ist diese Verpflichtung er-füllt? Gibt es Sanktionen, und welche, wenn man diese Ver-pflichtung nicht erfüllt? Wie ist das Verhältnis zum Bundesver-fassungsrecht – und zum einfachen Bundesrecht? Sie habenGlück, und ich beglückwünsche Sie dazu, dass Sie Ihr juristi-sches Examen schon hinter sich haben. Nur, damit diese Fragen nicht vollständig offen bleiben heute:Wer die Verpflichtung zum Hören allgemein bildender Vorle-sungen nicht erfülle, müsse die Rechtsfolge tragen, nicht zur Prü-fung zugelassen zu werden3, schreibt ein Kollege. Der andere

schreibt, das verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismä-ßigkeit. Deshalb könne diese Verpflichtung nur als – immerhin– ‚nachdrücklicher Appell’ an die Studierenden verstanden wer-den4. Der Schlussbericht der Kommission zur Bereinigung derLandesverfassung – noch 1988 – spricht allerdings von einerstrikten Verbindlichkeit dieser Verpflichtung, was wohl zurZwangsexmatrikulation führen würde, wenn sie nicht erfülltwird. Vielleicht ist die Norm auch eine klassische lex imperfecta,wie es in der älteren Rechtslehre hieß, also eine Bestimmung ohneSanktion. Die Fragen bleiben also – wie so oft – dann doch ersteinmal offen. Ich halte es mit der Verhältnismäßigkeit, mit demnachdrücklichen Appell, der ist es immerhin. Sie dürfen für sichdie Lösung aussuchen.Solche Fragen werden in Zukunft größeres Gewicht erlangen.Die Föderalismusreform, die jetzt ein gutes halbes Jahr alt ist,hat den Weg dazu geöffnet. Die Schönheit der Landesverfassungtritt ans Licht. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz fürdie Hochschulausbildung ganz weitgehend den Ländern über-lassen. Noch gilt das Hochschulrahmengesetz des Bundes. Aberes kann sehr weitgehend durch Landesrecht ersetzt werden. Undes wird durch Landesrecht ersetzt werden. Insgesamt wird dieLandesverfassung größere Bedeutung gewinnen. Für die Hoch-schulausbildung und ganz allgemein; und deshalb auch in derHochschulausbildung.Eine weitere Bestimmung der Landesverfassung hat Bedeutungauch für die Hochschulausbildung – Art. 31. Dort heißt es: Je-dem jungen Menschen soll zu einer seiner Begabung entspre-chenden Ausbildung verholfen werden. Jedem jungen Menschensoll zu einer seiner Begabung entsprechenden Ausbildung ver-holfen werden. Das ist Verpflichtung auch der Hochschule. Und das führt mich zum Abschluss dazu, eine kleine Geschichtezu erzählen, wenn Sie erlauben. Eine Geschichte, die mir ein ver-dienter, ein verehrungswürdiger Kollege erzählt hat. Dieser Kol-lege hat einige Zeit an der Universität Oxford zugebracht, eineralten, einer ehrwürdigen Institution. Dieser Kollege ist dortZeuge geworden einer Zeugnisübergabe. Wie heute also, abereben Oxford. Mit Talar, mit alten Mauern, mit großer, mit lan-ger Tradition, mit Perücke für die Professoren, sehr britisch. EineGeschichte natürlich auf Englisch. Und sie wirkt auf Englischbesonders. Aber haben Sie keine Angst. Ich werde Sie nicht mitmeinem Englisch quälen. Ich will versuchen, die Geschichte aufDeutsch zu erzählen. Nur der letzte Satz, der muss dann auf Eng-lisch sein. Sonst geht es nicht.Es ist die Geschichte von dem kleinen Adler…

7 ● Jahrheft 2007/2008 Landesverfassung und Hochschulausbildung

3 Salzwedel, HdbWissR, S. 7294 Magiera, in: Caesar/Grimm, Art. 39 Rdnr. 26

Prof. Dr. Gerhard Robbers hielt den Festvortrag zum Thema „Lan-desverfassung und Hochschulausbildung“.

Foto: Dr. Eiben, Convention-Pictures

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I. Einleitung, Begrüßung

Liebe Absolventen und Absolventinnen, liebe Doktoranden und Doktorandinnen, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Professorin, sehr geehrte Herren Professoren, liebe Eltern, Familien, Freunde und Gäste!

Es ist kein Zufall, dass wir uns gerade heute hier versammelthaben. Zwar steht ausweislich des Programms die Examens-und Promotionsfeier des Fachbereichs V im Vordergrund.Doch, wie unser Dekan bereits erläuterte, war der 19. Mai zumGedenken an den Todestag des Heiligen Ivo Hélory von Tré-guier über 300 Jahre lang (nämlich von etwa 1473 bis 1798)der Tag gewesen, an dem die juristische Fakultät der alten Uni-versität Trier ihren neuen Dekan wählte. Dabei war es früherüblich, dass am Vorabend, also am heutigen 18. Mai, die Pro-fessoren und Studenten zusammen mit den Würdenträgernvon Stadt, Kirche und Gericht eine feierliche Messe für denHeiligen besuchten. Anstelle einer Predigt hielt ein Studenteine Rede zu Ehren des Heiligen Ivo, die so genannte Ivo-Rede.Der Fachbereich und der Alumniverein haben daher das heu-tige Datum nicht ohne Hintergedanken gewählt. Denn Ivo istnicht nur der Patron aller Juristen, sondern speziell auch derunseres Fachbereiches. Und so zierte er schon in den Jahren1473- 1798 und seit 1989 erneut das Fachbereichssiegel.

Eine Ivo-Rede gedenken wir heute nicht zu halten. Denn wirbefürchten, Ihre ohnehin strapazierte Konzentrationsfähigkeitübermäßig zu beanspruchen. Auch sind wir bemüht dem Fach-bereich finanzielle Lasten zu ersparen: denn es war üblich, dieStudenten für diese Rede zu bezahlen. Und zuletzt war Ivo unszeit unseres Studiums trotz des Siegels zu wenig präsent um ihnheute und hier ins Zentrum des Beitrags der Absolventen zustellen.

Uns kommt nämlich heute die Aufgabe zu, als „Vertreter derAbsolventinnen und Absolventen“ das Studium aus Sicht derVertretenen darzustellen. Doch als wir die Rede vorbereitetenund uns überlegten, was für den Examenstermin „I H 06“ cha-rakteristisch ist, fiel uns als erstes auf, dass es für uns schwierigsein würde, dies zu bestimmen. Denn im Prinzip sind wir einbunt zusammen gewürfelter Haufen aus verschiedenen Erstse-mestern. Dies ist in gewissen Maßen bei jedem Examenster-min normal. Menschen sind nun einmal verschieden, auch hin-sichtlich ihrer Lebens- und Studienplanung, Lern- und Ar-beitsgeschwindigkeit sowie ihrer Prioritätensetzung. Zudemwaren manche im Ausland, in der Fachschaft oder durch dieFachspezifische Fremdsprachenausbildung bedingt länger zuWerke. Hinzu kommt bei uns jedoch noch, dass sich aufgrund

Ansprache der Absolventen 2007 Jahrheft 2007/2008 ● 8

der Juristenausbildungsreform das Prüfungsrecht änderte undunser Termin der letzte nach altem Recht war. Das veranlassteviele dazu, gerade diesen Termin wahrzunehmen. Und so zähl-ten wir 563 Erstkandidaten, davon 259 aus Trier – zum Ver-gleich: im Frühjahr 2006 waren es gerade einmal 291, davon124 aus Trier.

Erst in der Examensvorbereitung trafen dann alle aufeinander– viele, das muss man offen sagen – bei den kommerziellen Re-petitoren vor Ort, und nur wenige im Universitätsrepetitorium.Denn das war „damals“ noch nicht so ausgeklügelt wie heute,und in diesem Zusammenhang muss man sagen, dass frühereben nicht alles besser war.

Aufgrund dieser Vielfalt fiel es uns auch schwer, Anekdoten zufinden, die alle kennen und verstehen würden. Dennoch wol-len wir einen kurzen Rückblick und im Anschluss einen kur-zen Ausblick wagen.

II. Rückblick

Zunächst zum Rückblick:Unsere ersten Semester waren für ein angeblich so trockenesJurastudium von erstaunlicher musikalischer Vielfalt geprägt.Ganz abgesehen von dröhnenden Bässen und schnellen Rhyth-men auf den üblichen Partys: „Saufen für die Bib“, „Mensa-UG“, „Open-House“, „Jura-Fete“ und neuerdings ja auch„Night of the Profs“, sollte auch dieser Audimax zum Schau-platz des ein oder anderen klanglichen Kunststückes werden.

Herr Prof. Kühne beendete die Vorlesung „Einführung in dieRechtswissenschaft“ mit einem flotten Geigensolo. Er weckteso in uns die Erkenntnis, dass neben der Rechtswissenschaftauch noch Zeit für andere Schönheiten des Lebens bleiben kannund muss.

Herr Prof. Bülow sollte ein Weihnachtslied singen, weigertesich jedoch beharrlich dies zu tun. Stattdessen stimmte er einirisches Freiheitslied an. Und dabei gab er sich – wen überrascht`s – dem Gesang in gleicher Weise hin, wie sonst den Ausfüh-rungen zur „Erstarkung des Anwartschaftsrechts zum Vollrechtbeim gutgläubigen Zweiterwerb“.

Und ein weiteres musikalisches Bild ist mit in lebhafter Erin-nerung geblieben: Ein von uns geschätzter Strafrechtler – erhatte es tatsächlich geschafft uns anhand einer simplen Tee-wurst den gesamten AT des StGB nahezubringen – wollte genEnde des zweiten Semesters Trier gen Bonn verlassen. Um ihndavon zu überzeugen, dass das hier doch ein ganz gutes Pfla-

Ansprache der Absolventen 2007von Sabrina Salewski und Julian Nusser

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ster sei, bot ihm unser Semester ein in juristischen Hörsäleneinzigartiges Programm: zwischen 20 und 30 von uns sangenund spielten mit Geige, Cello, Klavier, Schlagzeug, Saxophon,Querflöte und anderem auf die Melodie von „Ohne Krimi gehtdie Mimi nie ins Bett“: „Ohne Wessels geht der Ersti nie insBett“. Zudem wurde der Kriminaltango von Hazy Osterwaldzum besten gegeben.

Auch die Veränderung war steter Begleiter in unserem Stu-dium, und zwar in vielerlei Hinsicht. Die Universität Trierwurde Jahrzehnte lang durch eine Beständigkeit des Professo-riums geprägt, da die „Gründungsväter“, die hier seit ihrerWiedergründung Anfang der 70er ihre Lehre und Forschungbetrieben, (bis auf besagten Strafrechtler) kontinuierlich Rufejuristischer anderer Fakultäten ablehnten. Doch nach der Jahr-tausendwende setzte langsam ein Wechsel ein, der mit demEnde des letzten Wintersemesters dazu führte, dass alle zivil-rechtlichen Professoren mittlerweile pensioniert oder emeri-tiert sind; und zwei Drittel der Strafrechtler werden bald fol-gen. Dieser Wandel versetzte uns in die Situation, einerseitsnoch die Professoren „alter Schule“ genießen zu können. Er-innert sei hier nur an Prof. Krause, der uns im zarten Alter derAnfangssemester manchmal arg verschreckte, wenn er uns an-brüllte, alles was wir äußerten sei „Blödsinn“ oder „Quatsch“und uns bei der Erläuterung des Grundsatzes der Verhältnis-mäßigkeit im öffentlichen Recht erklärte, wir seien „unver-hältnismäßig dumm!“. (Wir sind uns mittlerweile sicher, dassSie das nicht böse meinten, Herr Prof. Krause.) Andererseitskonnten wir aber auch schon von frischem Wind im Profes-sorium profitieren.

Der Wandel erreichte uns auch auf der technischen Ebene.Während ich im ersten Semester das Benutzen der Projektorenschon als Fortschritt gegenüber der Kreidetafel in der Schuleempfand, erhielt – vor allem mit den jungen Professoren – auchdas sonst eher in anderen Fachbereichen gebräuchliche Power-point Einzug. Das Internet ermöglichte Professoren und Mit-arbeitern, ihre Materialien online zu stellen, was angesichts derknappen Kassen an der Universität die Druckkosten von denLehrstühlen auf die Studenten überwälzte. So konnte auch Prof.Wieling in Zukunft darauf verzichten, für jeden, der den Klau-surentext nicht vom Projektor abschreiben, sondern in Papier-form vor sich haben wollte, 50 Cent einzusammeln. Und während Prof. Bülow noch in jeder Vorlesung erneut seineKünste unter Beweis stellte, sich auf seinen kilometerlangenSpaziergängen im Hörsaal nicht im Kabel seines Mikrophonszu verheddern, profitieren die Professoren heute von kabello-sen Mikrophonen, mit denen sie sich so frei im Raum bewegenkönnen, dass sich so mancher Student in den hinteren Reihendie „guten alten Zeiten“ zurück wünschte, in denen die Pro-fessoren zwar noch lauter brüllten, aber wenigstens an dem ih-nen zugedachten Platz vorne im Hörsaal blieben. Doch auchProfessoren, allen voran regelmäßig Frau Prof. Burmester, wis-sen ein Lied über den Fluch der Technik zu klagen. So schönkabellose Mikrophone auch sind, so wenig nützen sie, wennkeiner die Batterien auflädt.

III. Ausblick:

Und nun zum Ausblick:Arbeit und Beruf. Was sind wir insoweit aus den letzten Jahrennicht alles gewöhnt:

Schon in der Einführungswoche wurde uns sinngemäß und of-fiziell eröffnet, es gäbe schon so viele Juristen, dass der ein oderandere es sich mit dem Studium doch noch mal überlegen solle.Ohnehin würden aber nur 1/3 von uns am Ende Examen ma-chen, was ja angesichts des knappen Arbeitsmarktes dannwiederum auch eine gute Sache sei.

Auch die Printmedien zeichneten in steter Beharrlichkeit einkatastrophales Bild über unsere Arbeitsmarktchancen. Man be-kam in der einschlägigen Literatur zunehmend den Eindruck,dass ein klassisches rechtswissenschaftliches Studium neben Bu-siness Communication, Mechanical, Electrical und ClinicalEngineering, International Business Administration und Inter-national Hospitality and Tourism Management nicht nur vonvorgestern, sondern auch ohne Chance im übermorgen sei.

Und schließlich gingen viele von uns für die Examensvorbe-reitung zum Rep. Und gerade da war man nicht sonderlich be-müht uns die Angst vor der Arbeitsmarktsituation zu nehmen.O-Ton: um Euch muss man sich wirklich Sorgen machen.

Und deswegen war ich froh in der letzten Woche auf der Inter-netseite der Süddeutschen auf einen Artikel zu stoßen, der un-ter dem fragwürdigen Titel „Der 100.000 Euro Anwalt“ sichnicht nur mit absurden Einstiegsgehältern, sondern eben auchmit der Arbeitsmarktsituation befasst. Und wenn ich die froheBotschaft kurz im Wortlaut wiedergeben darf: „Die Lage aufdem Arbeitsmarkt hat sich für Juristen seit dem vergangenenJahr wieder etwas gebessert. Nach Angaben der Bundesagen-tur für Arbeit nehmen die Stellenmeldungen wieder zu.“ Pünkt-lich zum Ende unseres Studiums – gut es bleibt noch das Re-ferendariat – aber trotzdem, hat die Schwarzmalerei endlichein Ende.

IV. Schluss:

Wir wollen uns der Tradition der studentischen Ivo-Rede heutenicht ganz verschließen. Zumindest einen Aspekt des Lebensund Wirkens des Heiligen Ivo wollen wir zum Ende unsererRede noch aufgreifen:

Ein über Ivo bekannt gewordener Satz lautet: Sanctus Ivo eratBrito, advocatus et non latro; Res miranda populo. Der heiligeIvo war Bretone, ein Anwalt und kein Räuber; das war für dasVolk eine verwunderliche Sache. Der Satz macht deutlich, wel-ches Bild man von Juristen zur Zeit des heiligen Ivo hatte.Gleichzeitig wird aber klargestellt, dass eben Ivo selbst nicht indieses Bild passte. Denn vor allem durch seinen Einsatz vorweltlichen und geistlichen Gerichten als Verteidiger Hilfloser,

9 ● Jahrheft 2007/2008 Ansprache der Absolventen 2007

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Armer und Unterdrückter zeichnete er sich aus und verschlosssich so der üblichen Stigmatisierung

Noch heute – so hat man manchmal den Eindruck – ist einschlechtes Bild von unserem Berufsstand weit verbreitet. Wahr-genommen werden wir auch als jene, die sich zu oft und ausEigennutz in den Dienst der unrechten Sache stellen. Wahrge-nommen werden wir auch als jene, die Gesetze verfassen, dienur sie selber lesen und verstehen können. Viele reagieren über-rascht und ungläubig, offenbarte man ihnen, man habe denBeruf nicht nur ergriffen um das „Große Geld“ zu machen.Und noch überraschter, gäbe man zu, dass man selbst auch das

Gesetz nicht restlos durchdringe. Deswegen, liebe Absolven-ten und Absolventinnen, lasst es uns Ivo insoweit gleichtun undallen zeigen, dass wir zwar Juristen aber keine Räuber sind. Undjeder, der das noch nicht wusste, soll dann auch verwundertsein.

Was steht nun an, Referendariat, Master oder Promotion? Man-che wollen auch den Weg der klassischen juristischen Laufbahnverlassen und brechen auf zu neuen Ufern. Und einige bleiben– wie wir beiden – der Universität noch als Mitarbeiter oder inähnlicher Funktion erhalten. In jedem Fall wünschen wir Euchallen und von Herzen alles Gute, viel Erfolg und Glück.

Ansprache der Absolventen 2007 Jahrheft 2007/2008 ● 10

Foto: Dr. Eiben, Convention-Pictures

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Am 23. Mai 2008 veranstaltete der Fachbereich Rechtswissenschaftgemeinsam mit dem Verein Juristen Alumni Trier die inzwischenachte Examens- und Promotionsfeier im Audimax der UniversitätTrier. Die Absolventen der Prüfungstermine Frühjahr und Herbst2007 waren eingeladen, diesen wichtigen Meilenstein des erstenStaatsexamens mit Familie und Freunden zu feiern. Im Prüfungs-termin I 2007 hatten 55 Trierer Kandidatinnen und Kandidaten dieErste Juristische Staatsprüfung bestanden (davon 13 nach altem und42 nach neuem Recht), im Prüfungstermin II 2007 waren es 53 Kan-didatinnen und Kandidaten der Universität (davon 27 nach altemund 26 nach neuem Recht). Ebenfalls geladen waren die Dokto-randen, die 2007 erfolgreich ihre Dissertationen an der UniversitätTrier abgeschlossen haben.

Die Feierlichkeiten begannen mit einer gutgelaunten musikalischenEinleitung durch das Klarinettenquartett des Collegium musicum,das „3 Alte Ungarische Tänze“ von Ferenc Farkas darbot.

Es folgte die Begrüßung durch den Dekan des Fachbereiches Rechts-wissenschaft, Prof. Dr. Peter Axer, der alle Absolventen dazu aufrief,die Feier als würdige Markierung eines wichtigen Punktes im Lebenanzusehen und sich gebührend feiern zu lassen von ihren – wie vomDekanat durchschnittlich errechnet – 3,6 anwesenden Angehörigen.

Diesen einleitenden Worten schloss sich der Präsidenten der Uni-versität Trier, Prof. Dr. Peter Schwenkmezger, an und sprach seine be-sten Wünsche für die Zukunft aus. Der Erfolg im ersten Staatsexa-men verdiene eine öffentliche Würdigung und es müsse auch denenAnerkennung ausgesprochen werden, die die Prüflinge fortwährendunterstützt haben. Prof. Dr. Schwenkmezger ließ es sich nicht neh-men, abschließend auch für die Mitgliedschaft im Alumniverein zuwerben und verwies dabei darauf, dass er zu diesem feierlichen An-lass selbst mit der Krawatte des Alumnivereins erschienen ist.

Dr. Hubertus von Morr, Botschafter der Bundesrepublik Deutsch-land, z.Zt. in Luxemburg, hielt den diesjährigen Festvortrag mit demThema „Schutz und Fürsorge des Staates für seine Angehörigen“. Inseinem Vortrag referierte Dr. von Morr über die Hilfeleistungen derBotschaften bei Problemen deutscher Staatsangehöriger im Ausland,insbesondere in Entführungsfällen. Hierbei führte er die Zuhörerdurch das Konsulargesetz, das Gesetz über den Auswärtigen Dienst,das Grundgesetz bis zurück zur Weimarer Reichsverfassung. Nichtunerwähnt ließ er Besonderheiten im Falle einer doppelten Staats-bürgerschaft. Er stellte zudem klar, dass sich der deutsche Staat imFalle von Murat Kurnaz seiner Ansicht nach keiner Schutzpflicht-verletzung schuldig gemacht habe. Der Festvortrag gab somit einenumfassenden Überblick über den Fürsorge-Aspekt des Staates,machte aber auch Grenzen und Probleme tagespolitisch aktuell deut-lich.

Auf den Festvortrag folgte die Vorstellung der Absolventinnen undAbsolventen der ersten juristischen Staatsprüfung und der Aus-zeichnung der Prüfungsbesten. Die sich anschließende Anspracheder Absolventinnen und Absolventen hielten Ref. iur. Juliane Mül-ler und Ref. iur. Michael Vogel. Sie ließen ihre Studienzeit Revuepassieren und warfen dabei immer wieder einen Blick auf die Visio-nen, die sie und ihre Kommilitonen auf dem Weg begleitet haben.

Im Anschluss erfolgte die Preisverleihung durch die Juristische Stu-diengesellschaft Trier für die beste Dissertation des Jahres 2007. Der

Preis ging an Frau Dr. Theresa Wilhelmi für ihre umfassende Arbeitzum Weltrechtsprinzip, die Dr. Wilhelmi anschließend kurz vorstellte.

Prof. Dr. Axer kam dann die dankenswerte Aufgabe zu, auch allenanderen Doktoranden ihre Promotionsurkunden auszuhändigenund jeweils kurz das Thema der Arbeit sowie den betreuenden Pro-fessor zu nennen. Die Überreichung einer Habilitationsurkunde fandnicht statt; PD Dr. Markus Artz war leider verhindert, sodass ihmseine Habilitationsurkunde nicht im feierlichen Rahmen der Ver-anstaltung ausgehändigt werden konnte.

Beendet wurde die Feier durch ein Schlusswort des Geschäftsführersdes Alumnivereins, Dr. Andreas Ammer, der allen Beteiligten seinenDank aussprach.

Auch in diesem Jahr war der anschließende Empfang des Vereins Ju-risten Alumni Trier willkommener Anlass, bei dem einen oder an-deren Glas Sekt Examen oder Promotion im Kreise von Kommili-tonen, Freunden und Familie zu feiern und einen schönen Maia-bend gemeinsam zu genießen.

Verein Juristen Alumni Trier

11 ● Jahrheft 2007/2008 Examens- und Promotionsfeier 2008

Examens- und Promotionsfeier des Fachbereichs Rechtswissenschaftder Universität Trier und des Vereins Juristen Alumni Trier am 23. Mai 2008

Frau Dr. Theresa Wilhelmi erhielt eine Auszeichnung von der Juri-stischen Studiengesellschaft Trier für die beste juristische Disserta-tion des Jahres 2007.

Foto: Dr. Eiben, Convention-Pictures

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Magnifizenz,Spektabilität,meine Damen und Herren Professoren,liebe Alumni der Universität Trier,liebe Referendare und –innenliebe Studierende,meine Damen und Herren,

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre freundliche Einladung, heutezu Ihnen sprechen zu können.Vor meinem Eintritt in den Diplomatischen Dienst lag ein Ju-rastudium in Bonn und Genf, eine glückliche Assistentenzeitam Institut für Völkerrecht in Bonn und eine Referendarzeitin Rheinland-Pfalz, an die ich gern zurückdenke, einschließ-lich des Einführungs- und Abschlusslehrgangs im benachbar-ten Saarburg. Wer weiß, was ohne diesen juristischen „vinoconcentrato“ am Schluss aus dem Assessorexamen gewordenwäre!

Mein heutiges Thema „Schutz und Fürsorge des Staates für seineAngehörigen“ bezieht sich natürlich auf das Ausland. In einerZeit, in der es billiger sein kann, vom „Hahn“ für zwei Wochenins Ausland zu fliegen, als dieselbe Zeit daheim zu verbringen,ist das ein Thema von eigentlich allgemeinem Interesse.

Bevor ich nach Ostasien und dann Südamerika versetzt wurde,hatte ich vor acht, neun Jahren das seinerzeit neu geschaffeneAmt eines Krisenbeauftragten des soeben von Bonn nach Berlinumgezogenen Auswärtigen Amtes inne.

Am Sonnabend vor Ostern im Jahr 2000 gingen bei uns imLagezentrum des Auswärtigen Amtes die ersten Meldungenein, wonach eine deutsche Lehrerfamilie beim Taucherurlaubin Malaysia offenbar von Piraten überfallen und verschlepptworden war. Es stellte sich dann heraus, dass es sich um phil-ippinische Separatisten bzw. Terroristen handelte, welche dieFamilie Wallert aus Göttingen mit einem generalstabsmäßiggeplanten Angriff über See auf die philippinische Insel Joloentführt hatten.

Unsere Maschinerie lief an. Die Medien nahmen sich sofort desThemas an und wir waren wochen- ja monatelang aus den Ti-telseiten der Zeitungen und den Fernsehnachrichten nicht weg-zudenken. Ähnliches wiederholte sich später in den Fällen Ost-hoff im Irak und des ehemaligen Staatssekretärs Chrobog im Je-men. Aber es geht bei Schutz und Fürsorge des Staates für seineAngehörigen im Ausland nicht nur um Entführungen, sondernauch um Inhaftierungen oder andere Unbill, wie den Fall desjungen Marco in der Türkei oder den sehr speziellen Fall MuratKurnaz, um nur die spektakulärsten zu nennen..

Aber wie steht es denn juristisch um eine Fürsorgepflicht derBundesrepublik Deutschland für ihre Angehörigen im Ausland?

Ich möchte Sie mit einigen gesetzlichen Regelungen bekannt ma-chen, die vermutlich immer noch nicht im Zentrum der Aus-bildung stehen. Da ist zunächst das Konsulargesetz als möglicheRechtsgrundlage:

Nach § 5 Abs. 1 KG soll Deutschen, die im Ausland hilfsbe-dürftig sind, die erforderliche Hilfe geleistet werden. Vorausset-zung für die Hilfeleistung ist eine vorübergehende soziale oderwirtschaftliche Notlage, die durch finanzielle oder vergleichbareLeistungen behoben werden kann. Beispiel für solche Notlagensind das berühmte entwendete Portemonnaie am Gare de l’Estin Paris oder auf der Straße in Neapel, einschließlich Scheckkarteund Reisepass, Überfälle, plötzliche Krankheit oder Reisepan-nen. Mögliche Hilfeleistungen sind Geld, Rücktransport, kurz-fristige Unterbringung oder ärztliche Versorgung vor Ort.Leistungen der konsularischen Sozialhilfe nach § 5 werden nurgewährt, wenn die Notlagen i c h t auf andere Weise behoben werden kann, der Betroffenesich selbst helfen kann oder Hilfe von Freunden, Bekannten, Ver-wandten, Kirchen oder anderen Vereinen oder Einrichtungen(auch des Gastlandes) erlangen kann.Nach Literatur und Rechtsprechung stellt eine Entführung oderGeiselnahme k e i n e solche vorübergehende soziale oder wirt-schaftliche Notlage dar, die durch Sozialleistungen der beschrie-benen Art behoben werden könnte. Maßnahmen zur Befreiungaus Geiselhaft sind zumeist komplexer und erschöpfen sich nichtin einer Leistung an den Betroffenen. Es werden regelmäßig Kri-senstäbe eingerichtet, Kooperationen mit den örtlichen Behör-den aufgenommen, Kommunikationswege mit den Entführerngesucht, Befreiungsmodalitäten verhandelt und bestenfalls an-schließend die Befreiung bewirkt. Insofern lässt sich nur ein klei-ner Teil der Maßnahme, wie etwa die ärztliche Versorgung nachder Befreiung oder der abschließende Transport in die Heimat,als Hilfeleistungen im Rahmen von § 5 Abs. 1 KonsG betrach-ten. Für den überwiegenden Teil der im Zusammenhang mitGeiselbefreiungen erforderlichen Maßnahmen scheidet § 5KonsG als Rechtsgrundlage aus.Wo wir aber schon einmal bei § 5 sind, möchte ich Sie vorsorg-lich auf dessen Absatz 5 hinweisen, nämlich die Rückerstat-tungspflicht. Auch hierzu gibt es bereits eine interessante Recht-sprechung.

Hilft uns der § 6 KonsG weiter? Nach § 6 KonsG kann Deut-schen in Katastrophenfällen Hilfe gewährt werden. Im Sinne von§ 6 sind das Naturkatastrophen, eine kriegerische oder revolu-tionäre Verwicklung oder vergleichbare Ereignisse, die der Be-völkerung oder Teilen von ihnen Schaden zufügen. Naturkat-

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„Schutz und Fürsorge des Staates für seine Angehörigen“von Botschafter Dr. Hubertus von Morr

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astrophen sind Erdbeben, Flutkatastrophen, Vulkanausbrücheusw. Unter kriegerischen oder revolutionären Verwicklungen sindAuseinandersetzungen mit Waffengewalt zwischen einer Viel-zahl von Personen zu verstehen. . Befreiungsmaßnahmen lassensich nur dann auf § 6 stützen, wenn Entführungen als Katastro-phenfällen vergleichbare Ereignisse anzusehen sind. Gegenüberder in § 5 geregelten Einzelfallhilfe müsste nach § 6 eine Ge-meingefahr bestehen, d.h. eine größere Anzahl von Personen undnicht lediglich Einzelne müssten betroffen sein. Entführungs-fälle fielen also regelmäßig nicht darunter, soweit bei ihnen eineüberschaubare Anzahl von Personen oder sogar nur einzelne Per-sonen betroffen sind. Die Entführung eines Großraumflugzeugsmit mehr als 500 Passagieren, darunter Deutsche, wäre danachein Katastrophenfall, die Entführung einer Kleingruppe von Tou-risten im Jemen dagegen nicht. Ebenso wäre von Guerillaein-heiten in einem Bürgerkriegsgebiet verschleppten Deutschen auf-grund von § 6 zu helfen, während Entführungen in einem Staatohne revolutionäre Verwicklungen Maßnahmen auf dieserGrundlage nicht zuließen, obwohl solche kriminellen Taten Tei-len der Bevölkerung ebenfalls Schaden zufügen. Wir sehen schon:auch § 6 bringt uns nicht viel weiter.

Versuchen wir es mal mit einer Norm, die nur wenigen Einge-weihten bekannt ist, nämlich mit dem Gesetz über den Auswär-tigen Dienst (GAD). Nach § 14 Abs. 3 GAD sind die Beamtendes Auswärtigen Dienstes insbesondere dazu verpflichtet, Deut-schen zu helfen.Die Verhältnisse im Auswärtigen Dienst erfordern es, dass derBeamte häufig über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus dienstli-che Verpflichtungen wahrnimmt. Hilfe für Deutsche im Aus-land, so bei schweren Unfällen, Naturkatastrophen, politischenKrisen und Haftfällen, muss daher ohne Ansehung der Dienst-zeit geleistet werden. Es ergibt sich insofern eine Pflicht zum Tä-tigwerden. Jedoch enthält § 14 Abs.3 GAD primär eine Kon-kretisierung der allgemeinen Pflicht zur Leistung von Mehrar-beit bzw. Überstunden für den Auswärtigen Dienst im Ausland.Weil wir Deutsche für alles eine Rechtsgrundlage benötigen, ist§ 14 GAD die Basis dafür, dass ich am Freitagabend vor Ihnenstehe. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich dies auch ohnediese Bestimmung täte und auch vor dessen Inkrafttreten im Jahr1990 für eine Selbstverständlichkeit gehalten habe.

Mangels einer einschlägigen Norm sieht Rechtsprechung undLiteratur tatsächlich im Grundgesetz, nämlich in Art. 2 Abs. 2Satz 2 die grundsätzliche Schutzpflicht des Staates für seine An-gehörigen im Ausland, jedenfalls im Entführungsfall oder ande-ren existentiellen Notlagen. Das Bundesverfassungsgericht hatim übrigen im Fall Schleyer auf den Bereich des Unnormierba-ren hingewiesen, da jede Normierung es den Terroristen ermög-lichen würde, sich auf die Reaktion des Staates einzustellen undder Staat so mit Normen zur eigenen Lähmung und zur erhöh-ten Gefahrdung seiner Bürger beitrüge.

Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 muss im Hin-blick auf die Schutzverpflichtung im Zusammenhang mit Art.1 Abs. 1 Satz 2GG gelesen werden. Die Bindung des Staates an

13 ● Jahrheft 2007/2008 Schutz und Fürsorge des Staates für seine Angehörigen

die Grundrechte bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist imGrundsatz anerkannt, wenn die Ausübung deutscher Staatsge-walt ihre Wirkungen im Ausland entfaltet. Die Grundrechts-bindung der deutschen Hoheitsträger aus Art. 1 Abs. 3 GG en-det nicht an den Staatsgrenzen, sodass der Staat auch bei außen-politischen Tätigkeiten nicht frei ist. Die Grundrechte bindendie deutsche Staatsgewalt bei der Durchführung von Verwal-tungsverfahren an den deutschen Botschaften ebenso wie bei Po-lizei- oder Militäreinsätzen auf fremdem Staatsterritorium. EineSchutzpflicht des Bundes, allen deutschen Staatsangehörigengegenüber fremden Staaten Schutz und Fürsorge angedeihen zulassen, könnte sich außerdem aus dem in Art. 16 GG geregeltenstaatsbürgerlichen Status ergeben.

Das Bundesverfassungsgericht ist dementsprechend verschie-dentlich von einer Pflicht zum Auslandsschutz ausgegangen undbegründet den Anspruch auf Schutz eben über die Staatsange-hörigkeit (BVerfGE 40,141,177) „Den Organen der Bundesre-publik obliegt von Verfassungs wegen die Pflicht zum Schutzdeutscher Staatsangehöriger und ihrer Interessen gegenüber frem-den Staaten. Wird diese Pflicht versäumt, kann dies objektiv eineVerfassungsverletzung darstellen“.

Dass nicht alles neue besser und klarer als altes ist, zeigt ein Blickin die beiden Vorgängerverfassungen des Grundgesetzes, die ei-nen expliziten Auslandsschutz kannten: Art. 112 Abs. 2 WRV sagt klar und unmissverständlich: „DemAusland gegenüber haben alle Reichsangehörigen inner- undaußerhalb des Reichsgebiets Anspruch auf den Schutz des Reichs“

Und schon die Reichsverfassung von 1871 war in Art. 3 klar unddeutlich.

Warum also so umständlich, könnte man fragen.

Vielleicht haben wir hier ein neues interessantes Dissertations-thema!

Lassen Sie mich noch auf zwei Aspekte des Themas eingehen,die von praktischer Wichtigkeit und aktuellem Interesse sind:

Was geschieht bei Personen mit doppelter oder mehrfacherStaatsangehörigkeit?Seit August vergangenen Jahres muss man beim Antragserwerbder deutschen Staatsangehörigkeit nicht mehr auf die vorherigeStaatsangehörigkeit verzichten, sofern es sich um die StAng ei-nes EU-Mitgliedsstaates oder der Schweiz handelt. Ich sprechealso von den Fällen, in denen beispielsweise ein Luxemburgeroder Franzose in Trier wohnt und bei Vorliegen der erforder-lichen Voraussetzungen die deutsche StA erwirbt. Bei diesen Doppelstaatlern wird auf das Prinzip der effektivenStaatsangehörigkeit abgestellt, d.h. von den zwei oder mehr Staa-ten, deren StA eine Person besitzt, darf nur der Staat schützendtätig werden, in dem die Person ihren Lebensmittelpunkt hat.Auch deutsche Mehrstaatler können sich also bei einem Aufent-halt in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie außerdem be-

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sitzen, nicht auf den sonst üblichen konsularischen Schutz derBundesrepublik Deutschland verlassen. Sie werden nach demVerständnis des anderen Staates vorrangig als dessen Staatsange-hörige betrachtet und behandelt. Zu diesem Themenkomplexgibt es sehr interessante Entwicklungen, wie die Entscheidungdes Internationalen Gerichtshofs im „LaGrand“ Fall, deren Ana-lyse jedoch den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde.

Lassen Sie mich abschließend noch den Fall Murat Kurnaz nen-nen, der mehr als vier Jahre im amerikanischen Gefangenenla-ger Guantánamo auf Kuba festgehalten wurde. Wie Sie sich viel-leicht erinnern, barg dieser Fall sehr heikle politische und per-sonelle Implikationen.Kurnaz, gebürtig in Bremen, hatte keine deutsche Staatsange-hörigkeit. Er hatte sie auch nicht beantragt, obwohl er dazu be-rechtigt war. Er ist Türke und unterliegt daher der Personalho-heit der Türkei. Die Türkei hat sich indes nie für ihn interessiertoder um ihn gekümmert.Nach Staats- und Völkerrecht bestand keine rechtliche Ver-

pflichtung der Bundesrepublik Deutschland, Kurnaz diploma-tischen Schutz zu gewähren. Allerdings lässt sich auch argu-mentieren, daß es bei der Ausübung diplomatischen Schutzesdarauf ankommt, ob der Betroffene auch ein Band, eine wirkli-che Verbindung von Interessen und Gefühlen zu seinem Staathabe. Wenn aber der Betreffende auch kein Band zu seinemneuen Bezugsstaat aufbauen will, wird es wohl schwierig. Ichglaube daher nicht, daß die Bundesregierung sich in diesem Falleine Verletzung der Schutzpflicht vorwerfen lassen muss.

Meine Damen und Herren,wenn Sie im Ausland in Not geraten, hilft Ihnen die deutscheBotschaft oder das Generalkonsulat, wenn andere Hilfe nichtmöglich ist. Finanzielle Aufwendungen müssen zurückerstattetwerden, es ist das Geld der Steuerzahler! Gehen Sie keine unnö-tigen Risiken ein. Achten Sie auf die Reisehinweise des Auswär-tigen Amtes. Zu Reisen in den Irak oder nach Afghanistan kannich Ihnen derzeit nicht raten. Aber fahren Sie gern in das be-nachbarte wunderschöne Großherzogtum!

Schutz und Fürsorge des Staates für seine Angehörigen Jahrheft 2007/2008 ● 14

Dr. Hubertus von Morr, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg, hielt den Festvortrag zum Thema „Schutz undFürsorge des Staates für seine Angehörigen“.

Foto: Dr. Eiben, Convention-Pictures

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Sehr geehrter Herr Botschafter,sehr geehrter Herr Präsident,sehr geehrter Herr Dekan,sehr geehrte Frau Professorin, sehr geehrte Herren Professoren,liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,liebe Eltern, Familien und Freunde,meine sehr geehrten Damen und Herren,

uns ist die ehrenvolle Aufgabe angetragen worden am heutigenAbend im Namen der Absolventinnen und Absolventen der Exa-menstermine Frühjahr und Herbst 2007 einige Worte an Sie zurichten. Dieser Bitte kommen wir gerne nach, gibt sie uns dochdie Gelegenheit unsere Zeit hier in Trier Revue passieren zu las-sen. Bei der Vorbereitung einer solchen Rede entstehen aberschnell die ersten Schwierigkeiten. Ist es überhaupt möglich, re-präsentativ für zwei ganze Jahrgänge zu sprechen, sind es dochin letzter Konsequenz nur subjektive Erfahrungen, die wir hierwiedergeben können. Wir können hier nur versuchen, einigewichtige Punkte herauszugreifen, die uns besonders wichtig er-scheinen. Ob uns dies auch in den uns von offizieller Seite zurVerfügung gestellten 10 Minuten gelingt, wird sich gleich zei-gen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von Erich Frommstammt der Satz:„Wenn das Leben keine Vision hat, nach der man strebt, nachder man sich sehnt, die man verwirklichen möchte, dann gibt esauch kein Motiv, sich anzustrengen.“

Jeder der hier Anwesenden wird sicherlich bestätigen können,dass das juristische Studium mit einiger Anstrengung verbundenist – sei es, weil er es selbst durchlebt hat oder weil er es als Fa-milie, Freund oder Freundin mittelbar durchleben musste. Da-her werden wir uns als Motiv unseres Vortrages mit den Visio-nen, ja vielleicht auch Träumen beschäftigen, die wir mit unse-rem Studium und mit unserer Universität Trier verbinden.

Standesgemäß sollten wir zunächst einmal mit einer juristischexakten Definition der Vision beginnen. Aber ein besonderer Er-kenntnisgewinn ist nicht unbedingt zu verzeichnen, wenn wirden Begriff der Vision nun als Vorstellung, Fantasie, Traum oderIdealbild bezüglich eines Zustandes in unbestimmter Zukunftumschreiben. Dieses Phänomen sollte den angehenden Juristenallerdings nicht verwundern, ist es doch nur allzu oft so, dass ihndie bloß umschreibende Definition in der Sache nicht unbedingtweiter bringt.

Oder hilft Ihnen dieser Klassiker des Reichsgerichts weiter, indem die Eisenbahn definiert wird als „ein Unternehmen, ge-richtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen

über nicht ganz unbedeutende Strecken auf metallener Grund-lage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glättedem Transport großer Gewichtsmassen bzw. die Erzielung einerverhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewe-gung zu ermöglichen bestimmt ist.“

Meine sehr geehrte Damen und Herren, das war nun das ersteDrittel der Definition. Doch wollen wir uns daran nicht längerstören, sondern uns wie im juristischen Alltag auch mit einer ka-suistischen Betrachtungsweise begnügen. Am Anfang stehen dadie Visionen, die wir zum Beginn unseres Studiums mit derRechtswissenschaft verbanden – eine Wissenschaft und das seiin aller Bescheidenheit angemerkt – von der der Philosoph undPsychologe Wilhelm Wundt sagt, es sei die schwierigste aller Wis-senschaften.

Aber kann man den Ausgangspunkt so überhaupt formulieren?Stehen am Anfang wirklich Visionen, Visionen verknüpft miteinem Studium, von dem wohl nur die wenigsten auch nur einannäherndes Bild hatten, was sie dort erwarten sollte. Richtig istsicherlich, dass Jura immer auch eine vernünftige und solide Ent-scheidung ist. Die wirkliche Berufswahl ist zunächst einmal auf-geschoben und später wartet ein weites Feld an Karrieremög-lichkeiten in Wirtschaft, Justiz oder Politik. Und für den einenoder anderen lässt sich hier vielleicht doch eine erste Vision er-kennen. Im vergangenen Jahr war der 100.000 Euro AnwaltGegenstand der Rede der Absolventinnen und Absolventen undwas verkörpert er mehr als den Traum und die Vision vom gro-ßen Geld.

In einer Rede vor Studenten sagt Claus Roxin hierzu: „Auch [dieso] motivierte Studienwahl ist durchaus legitim, obwohl sie mehreiner Vernunfts- als einer Liebesehe gleicht. Wie aber die Prak-tizierung einer Vernunftsehe zur Liebe führen kann, so ist diesauch bei der Verbindung mit der Jurisprudenz möglich.“ Undsind wir ganz ehrlich, ohne ein Fünkchen aufkeimender Liebefür das, was man gerade tut, hätte sich wohl niemand von unsdie Examensvorbereitung angetan.

Eine Motivation für das Studium der Rechte ganz eigener Arthat Prof. Schröder in seinem Vortrag „Erfahrungen junger Juri-sten in der mehr oder weniger schönen Literatur“ vorgestellt, denauch wir heute Abend gerne aufgreifen möchten. Dort nämlichzitierte er Lord Byron der einst meinte: „Sollte ich einmal einenSohn haben, soll er etwas Prosaisches werden: Jurist oder See-räuber.“

Nicht wenige von uns starteten aber sicherlich mit einem gehö-rigen Maß an Idealismus und der Idee von Recht und Gerech-tigkeit in das Studium. Der Nobelpreisträger Harold Pinter merkt

15 ● Jahrheft 2007/2008 Ansprache der Absolventen 2008

Ansprache der Absolventen 2008von Juliane Müller und Michael Vogel

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hierzu nur nüchtern an, dass „Juristen […] die Leute [sind], diedie Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen.“

Heute, hier an dieser Stelle stehend, wird man sich kaum Pinteranschließen können, doch offen gestanden, auch bei uns stelltesich nach kurzer Zeit ein wenig Ernüchterung ein. Nicht nur,dass wir schon in den Anfangssemestern Unmengen an Stoff zuverarbeiten hatten, was, um es gleich im Fachjargon zu benen-nen, schon teilweise während des Studiums zu einer schlechtenwork-life-balance führte. Auch bei der Analyse des Brötchen-kaufs und seiner „Zerlegung“ in die einzelnen Willenserklärun-gen und Rechtsgeschäfte schienen die eingangs erwähnten Ide-ale sehr fern. Doch würde es wohl zu kurz greifen, bei dieser Er-kenntnis stehen zu bleiben. Letztlich zeigt das Beispiel doch nur,dass das Recht alle Formen gesellschaftlicher Interaktion durch-dringt. Die Rechtsordnung, so Roxin in der oben erwähntenRede, „ist das Rückrat unserer Gesellschaft, [sie stellt die] Me-chanismen sozialer Steuerung und Kontrolle [zur Verfügung],die unsere hochindustrialisierte Zivilisation funktionsfähig hal-ten.“

Behält man das im Blick, so zeigt sich, dass die Frage nach Rechtund Gerechtigkeit zwar nicht immer so offen zu Tage tritt, wieman sich das als Studienanfänger vielleicht vorstellt. Doch schonin den Vorschriften des gutgläubigen Erwerbs der §§ 932 ff.BGB, wie man sie auch aus den ersten Semestern kennt, zeigtsich, wie sich das Recht in einem Ringen um ein gerechtes Er-gebnis, um einen gerechten Ausgleich verwirklicht. Mit den§§ 932 ff. BGB sind wir nun endgültig bei einer klassisch juri-stischen Materie angelangt, die uns die Möglichkeit gibt, Sie miteinem „klassischen“ Vorurteil über uns Juristen zu konfrontie-ren, wie es bei dem Dramatiker Ludwig Thoma zu finden ist.Dort heißt es: „Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschen-berger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Ver-stande. Er kümmerte sich nicht um das Wesen der Dinge, son-dern ausschließlich darum, unter welchen rechtlichen Begriffdieselben zu subsumieren waren.“ Richtig, die präzise Subsum-tion und das Erlernen von Definitionen – wir hatten es ja be-reits– ist ein unabdingliches Werkzeug für jeden Juristen. Dochwerden wir dadurch wirklich weltfremd?

Offen gestanden, schaut man sich die eine oder andere Aus-drucksweise im sich verändernden Sprachgebrauch eines Jura-studenten an, so könnte man schon auf diese Idee kommen:Auf die Frage an Kommilitonen, ob man heute Abend nicht malwieder Lust habe gemeinsam etwas zu unternehmen, ist gut vor-stellbar, dass man als Antwort erhält:Insgesamt str.H.M. wohl eher (-)

Aber auch hier griffe diese Sicht wohl eher zu kurz. Meine sehrgeehrten Damen und Herren, wir sind der Überzeugung, trotzdes einen oder anderen Anhaltspunktes – und auch Ausnahmenbestätigen die Regel –, steht der Jurist mitten im Leben. Die inter-essantesten und eigentlich unvorstellbarsten Fälle schreibt dasLeben selbst – man denke nur an den Sirius-Fall aus dem ersten

Semester im Strafrecht – und ohne eine gehörige Portion Reali-tätssinn und damit einhergehendem Pragmatismus könnte mandiese eigentlich gar nicht lösen. Vielleicht erkennt man hinterdem einen oder anderen Fall auch eine tiefere Wahrheit des Le-bens.

Eine geradezu visionäre Idee, wie man diese tieferen juristischenWahrheiten des Alltagslebens vermitteln kann, hat sich ebenfallsin Trier entwickelt. Die bereits erwähnte „Lange Nacht der Juri-sten“ ist mittlerweile zur Institution geworden. Dort kann manmit Vorträgen zum Hunderecht bzw. Recht der Gartenzwergevon Prof. Eckardt oder dem bereits legendär gewordenen Vor-trag von Prof. Dorn zu Wertbeuteln und Wertsäcken seinen Ho-rizont erweitern. Nur Prof. Rüfners jährlichen Aufruf zur ver-stärkten Lektüre der Yellowpress halten wir für ein wenig ge-fährlich. Natürlich, als Vorschlag umfassender Bildung betrach-tet, lesen jetzt tausende Trierer Studenten Bild, Gala, und Bunte.Für das Auffinden der tieferen Wahrheiten, die dahinter stehen,wie zum Beispiel die Interpretation des kalifornischen Ehe- undErbrechts im Falle der Anna Nicole Smith oder die Auslegungdes codex iuris canonici mit Blick auf die Geschichte der Gri-maldis brauchen wir weiterhin Ihre Hilfe und zwar hier in Trier.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein gewissermaßenFleisch gewordenes Produkt politischer Visionen sehen Sie mitden beiden Jahrgängen heute Abend vor sich. Als erster Jahrganghalten wir bedingt durch eine Studienreform ein Prüfungszeug-nis in Händen, das einen staatlichen Pflichtfachteil und einenuniversitären Schwerpunktbereich ausweist. Um die Reform imEinzelnen zu bewerten, die grundsätzlich am Einheitsjuristenfesthaltend eine stärkere Spezialisierung und damit einhergehendauch einen stärkeren Wettbewerb zwischen den Universitätenzum Ziel hat, ist es sicherlich noch zu früh. Aber vielleicht er-laubt uns die Aufbruchstimmung dieser Reform, die eine oderandere Vision für unsere Universität zu entwickeln. Da ist zu-nächst einmal das Bild einer Universität, die den Reformwett-bewerb annimmt und ihre Positionen selbstbewusst vertritt undverbreitet. Da sind Studierende, Verantwortliche und Alumni,die dem Ruf des Provinziellen, wie man ihm hier und dort be-gegnet, entgegentreten. Da ist eine Fakultät, die sinnvolle Schwer-punktbereiche bildet, die wirklich Akzente setzen und mehr sindals die bloße Kompilation von bereits Dagewesenem. Da ist aucheine Universität, die ihre Lage richtig zu vermarkten weiß, dienämlich nicht am Rande Deutschlands, sondern im Herzen desimmer wichtiger werdenden Europas liegt. Dazu gehört aucheine Fakultät, die den Weg enger Kooperationen zwischen Pra-xis und Forschung sucht, die die Nähe zu den europäischen In-stitutionen in Luxemburg und zum Beispiel der EuropäischenRechtsakademie in Trier zu nutzen weiß. Da ist aber auch dasBild der neugierigen Studentin und des neugierigen Studenten,die sich für das interessieren, was an ihrer Universität geschiehtund die das Angebot ihrer Fakultät annehmen, wenn zum Bei-spiel ein Richter aus Luxemburg seine praktischen Erfahrungenin den Lehrbetrieb einbringt. Und last but not least sind da dieAlumni, die sich ihrer Universität verbunden fühlen. Zu-sammenfassend bleibt also ein Bild von Personen, die sich mit

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ihrer Universität identifizieren und die so gemeinsam zum Er-folg der Universität Trier beitragen. Und damit bleibt auch derAppell an all jene Professoren (und man könnte hier ja fast denÜberblick verlieren), die sich ob ehrenvoller Rufe mit Wechsel-absichten befassen. Sie sehen, auch Trier hat seine Reize und vorallem viel Potenzial.

Lassen sie Sie uns an dieser Stelle auch nicht den einen oder an-deren zukunftsgerichteten Ansatz verschweigen. Ja, meine sehrgeehrten Damen und Herren, Sie sehen heute zum Teil ehema-lige Studenten, die noch 5 Eurocent zahlen mussten, um zu ver-meiden, dass der Klausursachverhalt nicht nur diktiert, sondern– wie heute hoffentlich allgemein üblich – in Papierform ausge-teilt wurde. Wir hoffen so etwas bleibt Vergangenheit. Aber auchin der Lehre hat sich in der Zwischenzeit einiges getan. Durchdie Neugestaltung und -strukturierung des universitären Repe-titoriums besteht die nicht ganz unbegründete Hoffnung, dassdem einen oder anderen zukünftigen Studenten der Gang zumRepetitor und damit viel Geld erspart bleibt.

Und auch der eine oder andere Professor versteht es das Amt desaltehrwürdigen Ordinarius mittlerweile durchaus visionär aus-zufüllen. Denken Sie nur an Prof. Raab, der als „DJ Raab“ in derProduktion auflegte. Die Klänge von „DJ Rüfner“, vom vergan-genen Mittwoch im Gewölbekeller des Palais-Kesselstadt, dröh-nen uns allen sogar noch in den Ohren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um uns nach diesemProgramm toller Visionen und zurechtgerückter Vorurteile nichtdem Vorwurf der Realitätsferne auszusetzen, wollen wir ab-schließend noch einmal ernst werden. Auch uns ist klar, dass esim Leben nicht immer so einfach geht. Es gibt immer Wider-stände, Rückschläge und nicht alle Träume lassen sich realisie-ren. Aber vielleicht ist es gerade das, was das Leben mit ausmacht.Auch aus einer Niederlage kann Neues und Gutes erwachsen undauch nach einem Rückschlag geht es weiter. Das taugt vielleichtnicht so sehr als Abschlussrede an einem solchen Abend. Aber

seien Sie sich sicher, auch hierin hat uns das Jurastudium ge-schult. Denken wir nur an den mittwöchlichen Gang zum Klau-surenkurs und die freitägliche Klausurbesprechung.

Was bleibt sind dann noch unsere Visionen für die Zukunft.Auch hier ist es wohl nicht möglich für alle Absolventinnen undAbsolventen zu sprechen, hat doch jeder seine ganz eigene Vor-stellung von dem, wie es weitergehen soll. Möglichkeiten bietensich viele, so zum Beispiel der direkte Einstieg ins Referendariatoder sogar schon ins Berufsleben oder aber der “Umweg” übereine angestrebte Promotion oder einen Aufenthalt im Auslandverbunden mit dem Erwerb eines LL.M. Unabhängig davon,welchen Weg der ein oder andere einschlägt, wir wünschen unsallen eine Vision, die uns Motivation gibt. Vielleicht ist ja auchdie eine oder andere Vision vom Anfang des Studiums geblie-ben.

Und wenn wir uns hier doch auf einen Minimalkonsens einigensollen, so lassen Sie uns doch gemeinsam daran arbeiten den en-glischen Dichter John Keats zu widerlegen, der einst sagte:„Ich glaube, wir können Juristen in die Kategorie der Monstereinreihen.“

Cicero schrieb einst: „Keine Schuld ist dringender, als die, Dankzu sagen.“ Ganz in diesem Sinne möchten wir nun die Gele-genheit ergreifen, um einmal „Danke“ zu sagen. An erster Stellesind hier sicherlich unsere Eltern und unsere Familien undFreunde zu nennen, die uns während der nicht immer stressfreienZeit zur Seite gestanden haben und deren Unterstützung wir unsimmer sicher sein konnten. Weiterhin gilt unser Dank all jenen,die uns ein gutes Studium hier in Trier ermöglicht haben – seienes unsere Professorin und unsere Professoren die Mitarbeiter derFakultät im Dekanat und im FFA-Büro, des SWT, der Mensaoder Uni insgesamt.

Ihnen und Euch allen nochmals ein herzlichen Dankeschön!

17 ● Jahrheft 2007/2008 Ansprache der Absolventen 2008

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Alumni-Tag 2009 Jahrheft 2007/2008 ● 18

Der Alumni-Tag 2009 findet im Zusammenhang mit der Ab-solventenfeier des Fachbereiches Rechtswissenschaft am 15. / 16.Mai 2009 statt.

Geplante Termine:15.05.2009, 17.00 Uhr – Absolventenfeier15.05.2009, 20.00 Uhr – gemütliches Beisammensein16.05.2009, 11.00 Uhr – Festvortrag, Mitgliederversammlung,gemeinsames Mittagessen

Eine Einladung mit weiteren Informationen wird allen Mitglie-dern des Alumni-Vereins im Frühjahr 2009 zugehen.

Schauen Sie zum Thema „Veranstaltungen“ doch auch auf un-serer Homepage vorbei: www.juristen-alumni.uni-trier.de

Alumni-Tag 2009

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Neue Professoren des Fachbereiches

Seit dem Erscheinen des letzten Jahrheftes des Juristen AlumniTrier e.V. haben sich wieder vielfältige Veränderungen am Fach-bereich Rechtswissenschaft ergeben: Seit Wintersemester2007/2008 forschen und lehren Prof. Dr. Monika Schlachter, Prof.Dr. Jan von Hein und Prof. Dr. Mark Zöller am Fachbereich. ImFolgenden eine kurze Vorstellung der neuen Professoren:

Prof. Dr. Monika Schlachter

Frau Prof. Dr. Monika Schlachter hat seit Wintersemester2008/2009 den Lehrstuhl für Internationales und EuropäischesArbeitsrecht und Bürgerliches Recht im Fachbereich inne. Sie istzugleich Direktorin der juristi-schen Abteilung des Instituts fürArbeitsrecht und Arbeitsbezie-hungen in der EG. Nach ihremStudium der Rechtswissenschaftin Göttingen promovierte sie imJahr 1986 in Göttingen. Im Jahr1992 folgte dort auch ihre Habi-litation. Von 1993 bis 2005 warsie Professorin für BürgerlichesRecht, Arbeitsrecht, Rechtsver-gleichung und Internationales Pri-vatrecht an der Universität Jena.Ehrenamtlich war sie bis 2006 Richterin am Arbeitsgericht Jena,außerdem hat sie als Expertin für die EG gewirkt und ist seit2007 Mitglied des European Committee of Social Rights des Eu-roparates. Von 2006 bis Oktober 2008 war sie Professorin fürBürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung an derUniversität Regensburg.

Prof. Dr. Jan von Hein

Prof. Dr. Jan von Hein hat im Oktober 2007 eine W 3-Profes-sur für Zivilrecht, insbesondere Internationales Privatrecht undRechtsvergleichung (Nachfolge Prof. Dr. B. von Hoffmann), ander Universität Trier angetreten. Prof. Dr. von Hein absolvierte seinStudium an der Universität Ham-burg als Stipendiat der Studien-stiftung des deutschen Volkes.Auch das Erste und Zweite Staats-examen legte er in Hamburg ab(1994 bzw. 1997). Von 1994–97arbeitete er zunächst als Assistentbei Prof Dr. Jan Kropholler, von1998–2007 als WissenschaftlicherReferent bei Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht.Am Max-Planck-Institut entstand die mit der Otto-Hahn-Me-

daille ausgezeichnete Dissertation über „Das Günstigkeitsprin-zip im Internationalen Deliktsrecht“ (Universität Hamburg1998) sowie die jüngst bei Mohr Siebeck (Tübingen 2008) ver-öffentlichte Habilitationsschrift über „Die Rezeption US-ame-rikanischen Gesellschaftsrechts in Deutschland“ (UniversitätHamburg 2007). Seine Zeit am Max-Planck-Institut unterbrachProf. Dr. von Hein für einen einjährigen Forschungsaufenthalt(1997–98) als Joseph Story Research Fellow in Private Interna-tional Law an der Harvard Law School.Vor seinem Ruf an die Universität Trier übte Prof. Dr. von HeinLehrtätigkeiten an den Universitäten Hamburg, Osnabrück, Bre-men, Greifswald und an der Bucerius Law School (Hamburg)aus. Er hatte im Sommersemester 2007 eine Lehrstuhlvertretungan der Universität Bonn inne. Seine Forschungsschwerpunkteliegen im Internationalen und Europäischen Gesellschafts- undKapitalmarktrecht, Internationalen Deliktsrecht sowie Interna-tionalen Zivilverfahrensrecht.

Prof. Dr. Mark Zöller

Zum Wintersemester 2008/09 hat Privatdozent Dr. Mark Zöl-ler den Ruf auf eine W3-Professur für Deutsches, Europäischesund Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht am Fach-bereich V der Universität Trier an-genommen. Nach seinem rechts-wissenschaftlichen Studium ander Universität Mannheim undder Ersten Juristischen Staatsprü-fung im Jahr 1999 arbeitete er bis2001 als Wissenschaftlicher Mit-arbeiter bei Prof. Dr. Jürgen Wol-ter in Mannheim und wurde 2001mit einer Schrift über „Informa-tionssysteme und Vorfeldmaß-nahmen von Polizei, Staatsan-waltschaft und Nachrichtendien-sten“ promoviert. Nach seinem Referendariat im Oberlandesge-richtsbezirk Zweibrücken und der Zweiten Juristischen Staats-prüfung kehrte Zöller im Jahr 2003 als Wissenschaftlicher Assi-stent an die Universität Mannheim zurück. 2005 wurde er als er-ster Jurist Stipendiat des Eliteprogramms für Postdoktorandendes Landes Baden-Württemberg und habilitierte sich 2008 miteiner Arbeit über „Terrorismusstrafrecht“, worauf ihm die venialegendi für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf-recht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht erteiltwurde. Bereits vor Abschluss seines Habilitationsverfahrens führteihn sein Weg im Sommersemester 2008 als Lehrstuhlvertreteran die Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er ist Geschäftsführerdes interdisziplinären Arbeitskreises Strafprozessrecht und Poli-zeirecht (ASP) sowie Direktor des an der Universität Trier neugegründeten Instituts für Deutsches und Europäisches Strafpro-zessrecht und Polizeirecht (ISP).

19 ● Jahrheft 2007/2008 Neues aus dem Fachbereich V – Rechtswissenschaft

Neues aus dem Fachbereich V – Rechtswissenschaft

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Emeritierungen

Seit Erscheinen des Jahrheftes 2005/2006 wurden folgende Pro-fessoren emeritiert: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Heiner Kühne(31.08.2007) und Prof. Dr. Volker Krey (30.09.2007).

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Heiner Kühne

Mit dem Ende des Sommersemesters 2008 ist Prof. Dr. Dr. h.c.Hans-Heiner Kühne, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Eu-ropäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrechtsowie Kriminologie, in den Ruhestand getreten. Herr Kühne,Jahrgang 1943, studierte seit 1962 parallel zum Studium derRechtswissenschaften in Berlin und Saarbrücken zugleich Mu-sik (Hauptfach Violine) an der staatl. Musikhochschule Han-nover und am städtischen Konservatorium Berlin. Nach dem 1.Juristisches Staatsexamen im Jahr 1967 folgte im Jahr 1969 diePromotion an der Universität des Saarlandes (Universitätspreis)und das 2. Juristische Staatsexamen im Jahr 1972. Im Jahr 1978habilitierte Herr Kühne sich an der Universität Saarbrücken undwurde kurz darauf in Saarbrücken zum Professor ernannt. Seitdem Wintersemester 1981/82 war Herr Kühne ordentlicher Pro-fessor in Trier. In den Jahren 1987-1989 war Kühne Prodekanund Dekan der Juristischen Fakultät, von 1990-1993 Vizepräsi-dent der Universität Trier. Kühne nahm zahlreiche Gastprofes-suren an verschiedenen europäischen Universitäten wahr, so u.a.an der Universität Westminster, London, und der Kültür Uni-versität, Istanbul. Die juristische Fakultät der Universität Mi-skolc, Ungarn, ehrte ihn im Jahr 2007 mit einem Ehrendoktor-titel. Kühne engagierte sich darüber hinaus als Mitglied der Inter-nationalen Juristenkommission, der Internationalen Straf-rechtsgesellschaft (Vorstandsmitglied), als Gründungspräsidentder Juristischen Studiengesellschaft Trier e.V., als Vorsitzenderdes ACADEMIA Netzwerkes, als Mitglied des Beirats Präven-tion des Weißen Ringes seit 1989, als Ständiger Sachverständi-ger der UNO (Crime Prevention Branch) seit 1988, als Sach-verständiger des US-Justizministeriums (Einführung von mo-dernen Rechtssystemen in ehemals sozialistischen Länder) in denJahren 1996 bis 2001 sowie als Berater der Türkischen Regie-rung in Menschenrechtsfragen (2001 bis 2003).

Prof. Dr. Volker Krey

Prof. Dr. Volker Krey, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Straf-prozessrecht und Methodenlehre der Rechtswissenschaften, istzum Ende des Sommersemesters 2008 emeritiert worden. DaHerr Krey aber derzeit noch als Vertreter seines Lehrstuhls aktivist, wird seine Würdigung in das nächste Alumni-Jahrheft ver-schoben.

Abgeschlossene Habilitationen

Dr. Markus Artz

Dr. Markus Artz, geboren 1969 in Eschweiler, erhielt im Som-mer 2007 die Venia legendi für Bürgerliches Recht, Handels-und Wirtschaftsrecht.

Er studierte Rechtswissenschaft anden Universitäten Trier und Má-laga und war nach dem ErstenStaatsexamen 1995 als wissen-schaftlicher Mitarbeiter an der Uni-versität Trier bei Prof. Dr. Dr. h. c.Peter Bülow tätig. Im Winterse-mester 2000/2001 promovierteMarkus Artz zum Thema: „DerVerbraucher als Kreditnehmer“und legte anschließend das ZweiteStaatsexamen ab. Seit Dezember2001 ist er als WissenschaftlicherAssistent an der Universität Trier tätig. Im Sommersemester 2007wurde Markus Artz auf Grund der Schrift „Einwirkung auf fremdeVertragsbeziehungen – Sanktionierung von Wettbewerbsverstö-ßen durch Konkurrenten“ und des Vortags „Der Ausgleichsan-spruch des Kraftfahrzeugvertragshändlers“ habilitiert.Dr. Markus Artz engagierte sich als Wissenschaftlicher Assistentin der universitären Selbstverwaltung als Mitglied des Senats derUniversität Trier und als Sprecher des akademischen Mittelbaus.Er ist seit mehreren Jahren Lehrbeauftragter an der FernUniver-sität Hagen, Dozent an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakade-mie Rheinland-Pfalz und professeur invité an der Universität Metz. Im Wintersemester 2007/2008 war er als Lehrstuhlvertreter ander Freien Universität Berlin und im Sommersemester 2008 ander Ludwig-Maximilians-Universität München tätig. Im Win-tersemester 2008/2009 nimmt Markus Artz eine Lehrstuhlver-tretung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und ei-nen Lehrauftrag an der Universität Bielefeld wahr.

Dr. Markus Artz ist seit 1998 verheiratet mit Rechtsanwältin Ju-lia Artz und hat einen Sohn.

Habilitationsschrift: Einwirkung auf fremde Vertragsbeziehun-gen – Sanktionierung von Wettbewerbsverstößen durch Kon-kurrentenHabilitationsvortrag: Der Ausgleichsanspruch des Kraftfahr-zeugvertragshändlersVenia legendi für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirt-schaftsrecht

Dissertationen

Wintersemester 2006/2007

Bartenbach-Fock, Anja Sabine:Die Arbeitnehmererfindung im Konzern(bei Prof. Dr. Dres. h.c. Birk, Prof. Dr. Fehrenbacher)

Boden, Christian Markus:Gleichheit und Verwaltung - Die neuere Rechtsprechung desBundesverfassungsgerichts zu Art. 3 I GG und ihre Auswirkungauf die Verwaltung(bei Prof. Dr. Schröder, Prof. Dr. Robbers)

Neues aus dem Fachbereich V – Rechtswissenschaft Jahrheft 2007/2008 ● 20

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Bronsema, Frauke:Medienspezifischer Grundrechtsschutz der elektronischen Presse- Darstellung des Grundrechtsschutzes in der EuropäischenUnion und Entwicklung eines Lösungsansatzes für den Grund-rechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 GG –(bei Prof. Dr. Robbers, Prof. Dr. Axer)

Cymutta, Stephan:Der gebietsbezogene Immissionsschutz - Rechtsnatur und Bin-dungswirkung von Luftreinhalteplänen -(bei Prof. Dr. Reinhardt, LL.M., Prof. Dr. Schröder)

Gerding, Marc:Trial by Jury. Die Bewährung des englischen und des us-ameri-kanischen Jury-Systems. Eine Idee im verfassungsrechtlichen undgesellschaftlichen Wandel(bei Prof. Dr. Kühne, Prof. Dr. Krey)

Huber, Viola Anja:Die Fallfigur des übertriebenen Anlockens - Angestaubtes Reliktoder unentbehrlicher Auffangtatbestand? -Eine Stellenwertana-lyse vor dem Hintergrund des Wegfalls von Rabattgesetz undZugabeverordnung sowie der UWG-Reform-(bei Prof. Dr. Lindacher, Prof. Dr. Bachmann, LL.M.)

Loll, Martin:Die Bedeutung der Treuepflicht für die persönliche Haftung desGmbH-Gesellschafters wegen existenzvernichtenden Eingriffs(bei Prof. Dr. Reiff, Prof. Dr. Bachmann, LL.M.)

Müller, Christian Ferdinand:Das staatliche Gewaltmonopol - Historische Entwicklung, ver-fassungsrechtliche Bedeutung und aktuelle Rechtsfragen -(bei Prof. Dr. Hendler, Prof. Dr. Robbers)

Müller, Jens:Vorsatz und Erklärungspflicht im Steuerstrafrecht(bei Prof. Dr. Jäger, Prof. Dr. Krey)

Rämer, Marie-Theres:Besteuerung aktienbasierter Vergütungen in Deutschland undim Vereinigten Königreich(bei Prof. Dr. Burmester, Prof. Dr. Fehrenbacher)

Rathenau, Alexander:Die Anwendung des EuGVÜ durch portugiesische Gerichte un-ter Berücksichtigung des autonomen internationalen Zivilver-fahrensrechts(bei Prof. Dr. von Hoffmann, Prof. Dr. Rüfner)

Schleder, Peter Pascal:Die Religionsfreiheit im Sonderstatusverhältnis, Eine Unter-suchung der Problematik am Paradigma der Zulässigkeit ei-nes Kopftuchverbotes für Lehrerinnen an öffentlichen Schu-len(bei Prof. Dr. Robbers, Prof. Dr. Hendler)

Schmitz, Benedikt:Die Intention der Steuerpflichtigen als Tatbestandsmerkmal beider Anwendung von DBA-Normen - Analyse der Doppelbe-steuerungsabkommen hinsichtlich der Frage nach der abkom-mensrechtlichen Bedeutung subjektiver Tatbestandsmerkmaleunter Einbeziehung der dogmatischen, verfassungsrechtlichenund verfahrenstechnischen Grundlagen -(bei Prof. Dr. Burmester, Prof. Dr. Lang (Wien))

Stelter, Christian:Gewaltanwendung unter und neben der UN-Charta(bei Prof. Dr. Schröder, Prof. Dr. Robbers)

Vogel, Michael Carl-Erich:Die Normativität der südkoreanischen Verfassung in Bezug aufdie politischen Parteien - Verfassung und Verfassungswirklichkeit(bei Prof. Dr. Robbers, Hochschuldozent Dr. Heitsch)

Voss, Laurenz:Die Verkehrspflichten – Eine dogmatisch-historische Legitimierung –(bei Prof. Dr. Dorn, Prof. Dr. Rüfner)

Wiegand, Britta Beate:Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen - Das Gesund-heitswesen als Exempel(bei Prof. Dr. Axer, Prof. Dr. Reinhardt, LL.M.)

Wiener, Michael Hardy:Das Mandat des UN-Sonderberichterstatters über Religions-oder Weltanschauungsfreiheit -Institutionelle, prozedurale undmaterielle Rechtsfragen -(bei Prof. Dr. Robbers, Prof. Dr. Schröder)

Winkelmann, Karsten:Aufsicht und anwendbares Recht bei grenzüberschreitendenUnternehmensübernahmen - Zur Harmonisierung des europä-ischen Übernahmekollisionsrechts(bei Prof. Dr. Bachmann, LL.M., Prof. Dr. Reiff )

Sommersemester 2007

Glass, Christian Peter:Die gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeit alsBestandteil eines umweltvölkerrechtlichen Prinzipiengefüges -Konkretisierungsvorschläge für künftige Übereinkommen zumSchutz globaler Umweltgüter(bei Prof. Dr. Schröder, Hochschuldozent Dr. Heitsch)

Hilger, Thorsten:Besteuerung der internationalen Seeschifffahrt(bei Prof. Dr. Burmester, Prof. Dr. Fehrenbacher)

Jakobs, Angela Maria:Die Rechte des Minderheitsaktionärs beim aktienrechtlichenSqueeze-out(bei Prof. Dr. Reiff, Prof. Dr. Bachmann, LL.M.)

21 ● Jahrheft 2007/2008 Neues aus dem Fachbereich V – Rechtswissenschaft

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Karaer-Güclü, Zeynep:Der Kronzeuge. Eine deutsch-türkisch rechtsvergleichendeUntersuchung(bei Prof. Dr. Dr. h.c. Kühne, Prof. Dr. Krey)

Körner, Christoph Johannes:Institutionelle Kreditgeber als Quasigesellschafter - Kreditsiche-rungsgestaltungen aus dem Blickwinkel des geltenden und künf-tigen Eigenkapitalersatzrechts unter besonderer Berücksichti-gung der Projektfinanzierung -(bei Prof. Dr. Bachmann, LL.M., Prof. Dr. Reiff )

Loibl, Helmut Christian:Die Vergütung von Strom aus Biogasanlagen nach dem Erneu-erbare-Energien-Gesetz(bei Prof. Dr. Hendler, Hochschuldozent Dr. Heitsch)

Lotter, Regina:Die Entwicklung des Schuldverhältnisses zur Quelle von Lei-stungs- und Schutzansprüchen. Eine historische Betrachtung desBegriffs des Schuldverhältnisses sowie Schlussfolgerungen imHinblick auf das Verständnis von Leistung und Leistungspflichtim Schuldverhältnis(bei Prof. em. Dr. Ehmann, Prof. Dr. Rüfner)

Möhn, Heinz-Josef:Organisierte Kriminalität. Terminologische Klarstellung und Be-griffsbestimmung(bei Prof. Dr. Dr. h.c. Kühne, Prof. Dr. Jäger)

Müller, Gerald Peter:Der vermittlungsorientierte Einsatz von Arbeitnehmerüber-lassung in der Personal-Service-Agentur (PSA) - arbeitsrecht-liche Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen der Beteilig-ten(bei Prof. em. Dr. Dres. h.c. Birk, Prof. Dr. Axer)

Paul, Christiane Maria:Das Abwesenheitsverfahren als rechtsstaatliches Problem. Einerechtsvergleichende Untersuchung deutscher, englischer, fran-zösischer, niederländischer und österreichischer Regelungen an-gesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs fürMenschenrechte(bei Prof. Dr. Dr. h.c. Kühne, Prof. Dr. Krey)

Pernhorst, Christian:Das paneuropäische Verfassungsmodell des Grafen Richard N.Coudenhove-Kalergi(bei Prof. Dr. Robbers, Prof. Dr. Schröder)

Stukenberg, Peter:Ungeschriebene “Holzmüller-Zuständigkeiten” der Hauptver-sammlung im Lichte der Macrotron- und Gelatine-Entschei-dungen des BGH(bei Prof. Dr. Reiff, Prof. Dr. Bachmann, LL.M.)

Wilhelmi, Theresa:Das Weltrechtsprinzip im internationalen Privat- und Strafrecht- Zugleich eine Untersuchung zu Parallelitäten, Divergenzen undInterdependenzen von internationalem Privatrecht und inter-nationalem Strafrecht -(bei Prof. Dr. von Hoffmann, Prof. Dr. Dr. h.c. Kühne)

Wintersemester 2007/2008

Bäumer, Matthias:Die Privatrechtskodifikation im juristischen Universitätsstu-dium. Problemanalyse im Spiegel historischer Reformdiskus-sionen(bei Prof. Dr. Dorn, Prof. em. Dr. Krause)

Berens, Peter-Stephan:Die Mitglieder der Trierer Juristenfakultät im 17. Jahrhundertund ihre Einbindung in Ämter und Bürgerschaft (ca. 1620 bis1722)(bei Prof. em. Dr. Krause, Prof. Dr. Dorn)

Bloß, Lasia Else Elisabeth:Cuius religio - EUius regio? Komparative Betrachtung europäi-scher staatskirchenrechtlicher Systeme, status quo und Perspek-tiven eines europäischen Religionsverfassungsrechts(bei Prof. Dr. Robbers, Prof Dr. Englard (Hebrew University,Jerusalem))

Bremkamp, Till Heinrich:Causa. Ein Grundpfeiler des Privatrechts rechtshistorisch undrechtsdogmatisch untersucht(bei Prof. Dr. Bachmann, LL.M., Prof. Dr. Raab)

Büll, Christopher Florian:Der Kaufpreis beim Unternehmenskauf (Asset Deal) als Kor-rektiv bei der Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Bei-hilfen(bei Prof. Dr. Schröder, Prof. Dr. Reiff )

Decker, Andreas:Die Ad-hoc-Publizität bei öffentlichen Übernahmen - Das Ver-hältnis der Ad-hoc-Publizitätspflichten aus § 15 WpHG und §10 WpÜG(bei Prof. Dr. Bachmann, LL.M., Prof. Dr. Reiff )

Doublet, Thorsten:Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Verschmelzung von Unter-nehmen(bei Prof. Dr. Raab, Prof. Dr. Bachmann, LL.M.)

Käppler, Markus:Die Rücknahme von Erwerbs- und Übernahmeangeboten nachdem WpÜG(bei Prof. Dr. Reiff, Prof. Dr. Bachmann, LL.M.)

Neues aus dem Fachbereich V – Rechtswissenschaft Jahrheft 2007/2008 ● 22

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Karrenbauer, Sylvia Susanne:Gesetzgebung und Rechtsprechung zum nationalen (deutschen)Lebensmittelrecht unter Berücksichtigung des europäischen Ge-sundheitsschutzgedankens - Fürsorge oder Vorwand?(bei Prof. Dr. Dr. h.c. Kühne, Prof. Dr. Jäger)

Klein, Andreas:Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Sportverletzungenbeim Fußball gemäß den FIFA-Regeln und dem Wesen des Fuß-balls als Kampfsport - unter Berücksichtigung von Denkanstö-ßen für die zivilrechtliche Haftung -(bei Prof. Dr. Krey, Prof. Dr. Fehrenbacher)

Kovacs, Erika:Das Spannungsverhältnis zwischen Koalitionsfreiheit und Tarif-fähigkeit - Die Notwendigkeit und verfassungsrechtliche Zuläs-sigkeit der Tariffähigkeitskriterien(bei Prof. Dr. Dres. h.c. Birk, Prof. Dr. Raab)

Liu, Xuelin:Das Recht der Arbeitnehmererfindung im Vergleich Bundesre-publik Deutschland und Volksrepublik China(bei Prof. Dr. Dres. h.c. Birk, Prof. Dr. Fehrenbacher)

Malk, Wolfgang:Geschäftsführerverantwortlichkeit und Auswirkungen der Exi-stenzvernichtungshaftung(bei Prof. Dr. Reiff, Prof. Dr. Bachmann, LL.M.)

Mayer, Stefanie:Insolvenzantragspflicht und Scheinauslandsgesellschaften(bei Prof. Dr. Reiff, Prof. Dr. Bachmann, LL.M.)

Raasch, Johanna:Harmonisierung der Verfahrensstandards im europäischen Ab-fallrecht - insbesondere anhand von „Best Available Technolo-gies“ und „BRef-Dokumenten“(bei Prof. Dr. Reinhardt, LL.M., apl. Prof. Dr. Heitsch)

Rütten, Thomas Artur:Die Bestellermitwirkung zwischen Obliegenheit und Pflicht -Eine dogmatische Analyse praxisrelevanter Probleme unter be-sonderer Berücksichtigung des Bauvertragsrechts nach BGB undVOB(bei Prof. Dr. Dorn, Prof. Dr. Eckardt)

Stunz, Julia:Vertrauen in fremde Gerichtsverfahren. Über die Anerkennunggerichtlicher Entscheidungen zwischen den Bundesstaaten derUSA und den Mitgliedstaaten der EU(bei Prof. Dr. von Hoffmann, Prof. Dr. Bachmann, LL.M.)

Werwie-Haas, Martina Hiltrud:Die Umsetzung der strafrechtlichen Entscheidungen des Euro-päischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland,Österreich, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich(bei Prof. Dr. Dr. h.c. Kühne, Prof. Dr. Krey)

Förderpreis des Freundeskreises der UniversitätTrier e.V.

Mit dem Förderpreis des Freundeskreises der Universität Triere.V. wurden am Dies Academicus des Jahres 2007 die Disserta-tionen von Dr. Antje Hagena („Die Behandlung von Personen-gesellschaften in den Doppelbesteuerungsabkommen derBundesrepublik Deutschland mit den Staaten Mittel- und Süd-amerikas“) sowie Dr. Heiko Alexander Haller („Die Verrechnungvon Vor- und Nachteilen im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG. EineUntersuchung zur Kompensation von Grundrechtseingriffen“)ausgezeichnet.

Dr. Christian Stelter erhielt am Dies Academicus des Jahres 2008für seine Dissertation „Gewaltanwendung unter und neben derUN-Charta“ den Förderpreis des Freundeskreises der Univer-sität Trier e.V.

Förderpreis der Juristischen StudiengesellschaftTrier e.V.

Bei der Examens- und Promotionsfeier 2008 wurde Frau Dr.Theresa Wilhelmi der Förderpreis der Juristischen Studienge-sellschaft Trier e.V. für die beste rechtswissenschaftliche Disser-tation verliehen. Ihre Dissertation behandelt „Das Weltrecht-sprinzip im internationalen Privat- und Strafrecht – Zugleicheine Untersuchung zu Parallelitäten, Divergenzen und Interde-pendenzen von internationalem Privatrecht und internationa-lem Strafrecht –„.

23 ● Jahrheft 2007/2008 Neues aus dem Fachbereich V – Rechtswissenschaft

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2. die jährlich stattfindende Absolventenfeier wird von JuristenAlumni Trier in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich aus-gerichtet und finanziert.

3. Vortragsveranstaltungen der Fachschaft werden finanziell undideell unterstützt.

4. Studierenden, die Schwierigkeiten haben, einen Prakti-kumsplatz zu finden, versuchen wir zu helfen.

5. Der Verein unterstützt regelmäßig den Besuch von Veran-staltungen außerhalb des normalen Lehrplanes. So wurde dieTeilnahme an zwei Moot-Courts finanziell gefördert.

Informationen über unsere Veranstaltungen und Aktivitäten fin-det man auf unserer Homepage www.juristen-alumni-trier.de.

Jeder Studierende ist irgendwann einmal Ehemaliger und solltedaher die Chance ergreifen, eine Brücke zwischen den Juristen-generationen zu schlagen.

Juristen Alumni Trier – Unsere Arbeit Jahrheft 2007/2008 ● 24

Juristen Alumni Trier e. V. / der Verein der Ehemaligen und Stu-dierenden des Fachbereichs Rechtswissenschaft der UniversitätTrier hat inzwischen über 200 Mitglieder.

Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Kontakt zwi-schen den Ehemaligen und dem Fachbereich aufrecht zu erhal-ten, sowie die heutigen Studierenden in ihrer Arbeit zu unter-stützen. Als Kontaktmedium haben wir das Jahrheft geschaffen,das im 2-jährigen Rhythmus über die Aktivitäten im Fachbe-reich berichtet. Mit dem ebenfalls alle 2 Jahre stattfindendenAlumni-Tag gibt es die Möglichkeit, sich wieder zu treffen undauszutauschen.

Die heute Studierenden unterstützt der Verein durch verschie-dene Aktivitäten:1. der Verein finanziert zwei in der Bibliothek vorhandene Zeit-

schriften, sowie Bücher, die die Bibliothek nicht mehr in hin-reichender Zahl zu Verfügung stellen kann.

Juristen Alumni Trier – unsere Arbeit

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eine individuelle Rückmeldung, was an Schriftsatz und Vortraggelungen war und was verbesserungswürdig war.

Am Moot Court nahmen insgesamt 27 Teams von 16 Univer-sitäten aus ganz Deutschland teil. Nach der Vorrunde kamen vierTeams ins Halbfinale, von denen sich zwei für das Finale quali-fizierten. Verhandelt wurde der gleiche Fall, allerdings mit ver-tauschten Rollen. Den Moot Court gewann ein Team der LMUMünchen.

Nach der Verhandlung hatten die Teams Gelegenheit, das Ge-bäude, die Bibliothek und die Umgebung des Bundesarbeitsge-richts zu erkunden und sich mit anderen Teilnehmern auszu-tauschen.

Hervorheben möchten wir die hervorragende und sehr enga-gierte Betreuung durch Prof. Dr. Raab und sein Lehrstuhlteam.

Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung durch denAlumni-Verein. Sie hat uns viel Freude an praktischer juristischerArbeit im Rahmen des Moot Courts und einen schönen Auf-enthalt in Erfurt ermöglicht. Verbinden möchten wir dies mitder Bitte, auch zukünftig die Teilnahme Trierer Teams an Moot-Court-Wettbewerben zu unterstützen.

25 ● Jahrheft 2007/2008 Zweiter arbeitsrechtlicher Moot Court

Am Zweiten arbeitsrechtlichen Moot Court des Bundesarbeits-gerichts im Wintersemester 2007/2008 nahm mit den Studie-renden Anna-Maria Bruno und Matthias Rassau und der Be-treuung des Lehrstuhls Prof. Dr. Thomas Raab auch ein Teamdes Trierer Fachbereichs Rechtswissenschaft teil.

Vom 1. Oktober 2007 bis zum 10. Dezember 2007 musste dasTeam zunächst einen fünfseitigen Schriftsatz erstellen. Im vomBAG gestellten Fall wurde einem Kellner gekündigt, weil sichder Restaurantchef dazu entschieden hat, sein bisher internatio-nal ausgerichtetes Restaurant nunmehr in ein französisches Spe-zialitätenrestaurant umzuwandeln. Der deutsche Kellner passtenicht mehr ins Konzept und wurde deshalb entlassen. Der Kell-ner wollte sowohl weiterbeschäftigt werden als auch eine Ent-schädigung haben. Dies musste das Trierer Team als Vertreter derKlägerseite argumentativ untermauern.

Ende Januar fand in den Räumen des BAG die mündliche Ver-handlung vor Richtern des Bundesarbeitsgerichts statt. Als Ver-treter der Beklagtenseite trat gegen das Trierer Team eins von sie-ben Teams der Bucerius-Law-School Hamburg an. Nach einemjeweils fünfzehnminütigen Vortrag beider Seiten gab es für jedeSeite Gelegenheit zur spontanen Erwiderung. Am Ende der Ver-handlung gab es zwar kein Urteil, beide Teams bekamen dafür

Zweiter arbeitsrechtlicher Moot Court beim Bundesarbeitsgericht inErfurt im WS 2007/2008von Anna-Maria Bruno und Matthias Rassau

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Vom 17. bis zum 22. April 2008 nahm ein Team der UniversitätTrier unter Betreuung von Herrn Prof. Dr. Thomas Rüfner amErsten Internationalen Moot Court im Römischen Recht in Ka-vala (Griechenland) teil. Gegen die hochkarätige Konkurrenz ausCambridge, Liège und Oxford errang die Mannschaft den drit-ten Platz.

Am Wettbewerb, der von Paschalis Paschalidis (Oxford) organi-siert wurde, nahmen die vier Universitäten Cambridge, Liège,Oxford und Trier teil. Das Trierer Team bildeten vier Studierendeder Juristischen Fakultät, die alle den Schwerpunktbereich„Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung“ belegen.

Dieser beinhaltet eine umfassende Ausbildung in den histori-schen und geistesgeschichtlichen Grundlagen des geltenden deut-schen Rechts und der europäischen Rechtsordnungen. Betreutwurden Annette Düren, Ingrid Kehrer, Kerstin Specken undConstantin Willems von Coach Christian Wagner und Prof. Dr.Thomas Rüfner.

Form des Wettbewerbs war ein sogenannter Moot Court. Dar-unter versteht man eine simulierte Gerichtsverhandlung, beider Studenten die Rolle der Anwälte übernehmen und die Inter-essen ihrer Mandanten vertreten. Grundlage des Prozesses wardas römische Recht der Spätantike. Auf den ersten Blick mages zwar verwundern, warum sich Studenten heute mit demRecht der Antike beschäftigen. Jedoch ist das Römische RechtGrundlage aller heutigen kontinentaleuropäischen Privat-rechtsordnungen; unser Bürgerliches Gesetzbuch wäre etwaohne die römische Rechtswissenschaft in dieser Form nicht zu-stande gekommen. Zudem ist der einzelfallbezogene Aufbauder römischen Rechtssammlung Digesten mit dem in Englandheute praktizierten „Case Law“ vergleichbar. Verhandlungs-sprache war trotz alledem nicht Latein, sondern die modernelingua franca Englisch.

Erster Internationaler Moot Court im Römischen Recht Jahrheft 2007/2008 ● 26

Der verhandelte fiktive Fall spielte im Jahr 556 n.Chr. zu Zeitendes oströmischen Kaisers Justinian. Die Kaufleute Demetriusund Callimachus hatten sich wegen der Abwicklung eines miss-glückten Sklaventransports über das Schwarze Meer nach Kon-stantinopel gegenseitig verklagt. Ersterer forderte Darlehenszin-sen und Rückzahlung eines Kaufpreises, letzterer machte Scha-densersatz für die teils während eines Unwetters über Bord ge-spülten und teils in schlechtem Zustand gelieferten Sklaven gel-tend.

Richter waren die Professoren Jean-François Gerkens (Liège),David Ibbetson (Cambridge), Elefteria Papagianni (Athen), Tho-mas Rüfner (Trier), Boudewijn Sirks (Oxford) und Maria Youni(Komotini) sowie die Dozenten Jean Meiring (Cambridge) undHelen Scott (Oxford). Vorsitzender Richter war Professor Dr.Willem Zwalve (Leiden).

Die Vorrunde des Wettbewerbs fand im Imaret statt. Imaretmeinte ursprünglich ein Ensemble aus Koranschule, Moscheeund Armenspeisehaus. Heute versteht sich das Imaret von Ka-vala als Denkmal, das Gäste beherbergt, und wird getragen voneiner ägyptischen waqf, der Mehmet-Ali-Stiftung. Ort des Fina-les waren die Ruinen des antiken Philippi. Dabei handelt es sichmit dem Ort, an dem 42 v.Chr. die Schlacht gegen die Caesar-mörder stattfand und an dem der Apostel Paulus auf dem Wegnach Rom das erste Mal europäischen Boden betrat, um ein hi-storisch bedeutsames und sehr stilvolles Ambiente.

Im Finale setzte sich Oxford gegen Cambridge durch; zuvor hatteTrier im „kleinen Finale“ gegen Liège gewonnen.

Neben dem Moot Court fand eine internationale Konferenz zumThema „The legal position of women in marriage“ statt. Dabeireferierten die vier Professoren der teilnehmenden Universitätensowie die beiden griechischen Professorinnen über einzelne

Erster Internationaler Moot Court im Römischen Rechtvon Constantin Willems und Ingrid Kehrer

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Aspekte der rechtlichen Stellung verheirateter Frauen nach rö-mischem Recht. Die bei Moot Court und Konferenz zugegenenVertreter von Politik und Medien ließen durch ihre Anwesenheitund Grußworte dem Ereignis Bedeutung zukommen.

Die Veranstaltung war für uns Teilnehmer eine einmalige Er-fahrung, die wir alle nicht missen mögen! Danken möchten wir

den Organisatoren, vor allem Herrn Paschalidis, dem Verein Ju-risten Alumni Trier für die großzügige Bezuschussung der Rei-sekosten sowie den Unterstützern der Veranstaltung vor Ort inKavala, dem Imaret und der Rechtsanwaltskanzlei Zepos & Yan-nopoulos aus Athen! Ein ganz besonderer Dank gebührt CoachChristian Wagner und Herrn Prof. Dr. Rüfner für die hervorra-gende Betreuung.

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