jus.gras.at Grassierend 11/09

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Periodicum der jus.gras www.jus.gras.at Ausgabe November ´09 Die Wahlen sind geschlagen. Doch die Nachwehen des ge- scheiterten E-Votingprojektes beschäftigen nach wie vor das Ministerium und die Gerichte. Eine kurze Zusammenfassung des rechtlichen Nachspiels und der Abwicklung der ÖH Wahlen. Bei den ÖH-Wahlen im Mai 2009 konntest du erstmals deine Stimme auch im Internet abgeben. Das so genannte E-Voting wurde schon im Vorfeld, insbesondere von der GRAS, aber auch von Verfassungs- expertInnen und EDV-Technike- rInnen stark kritisiert. Nicht über- raschend lief Vieles katastrophal schief – das Programm erwies sich nicht nur als datenschutzrechtlich bedenklich, es gab auch viele tech- nische Pannen und Störungen. Wir kritisieren E-Voting da es in verfassungsrechtliche Grundprin- zipien, wie die freie, geheime und persönliche Wahl, eingreift und gegen diese verstößt. Wir lehnen eine elektronische Stimmabgabe prinzipiell ab und wehren uns dage- gen, dass Studierende als Versuchs- konventionelle Stimmzettel verwendet, die Wahlunterla- gen (insbesondere das Wäh- lerInnenverzeichnis) jedoch waren elektronisch. An vielen Unis führte dies unter ande- rem dazu, dass Menschen offiziell entweder gar nicht, nur teils oder absurderweise sogar mehrmals stimmbe- rechtigt waren. Die ÖH selber stand ur- sprünglich geschlossen gegen E-Voting, ein Konsens den jedoch die ÖVP-AG später auf Druck ihres Minsters Hahns aufheben wollte. Unter anderem durch die Stimmen der GRAS konnte jedoch in der Bundesvertretung weiterhin eine Mehrheit gegen E-Voting gefunden werden. Hierzu ist zu beachten, dass die ÖVP-AG wie keine ande- re Fraktion von dem demokratie- feindlichen HSG 2005 und poten- tiell auch von E-Voting profitiert. Kein Wunder also, dass die AG sel- ber auch E-Voting bewarb und eine Überschneidung von Fraktionsmit- gliedern und MitarbeiterInnen von der Marketingfirma „studi.gv.at“ stattfand. Auch ist der Leiter des Projekts „E-Voting“ selbst ehema- liges Mitglied der Aktionsgemein- schaft. Das Ministerium gab für E- Voting nach eigenen Angaben fast 900.000€ aus. Die GRAS schätzt dass die Gesamtkosten bei über 1 Million € liegen. Das bedeutet dass jede per E-Voting abgegebene Stimme etwa 420€ kostete. Der Prozentsatz der Studierenden die übers Internet wählten lag bei nicht einmal 1%. Zusammen mit über 25 Anfechtungen an den Universitäten - soviele wie noch nie - eine kata- strophale Bilanz des Projekt. kaninchen für solcherart demokra- tiepolitisch bedenkliche Zwecke benutzt werden. Immerhin steht zur Debatte, dass E-Voting auch bei künftigen Nationalratswahlen eingesetzt werden soll. Dieses He- rumexperimentieren zeigt auch die Geringschätzung deiner Interes- sensvertretung und der Studieren- den durch das Ministerium. Abgesehen von möglichen Ein- griffen ins freie, geheime und per- sönliche Wahlrecht, ist E-Voting auch deshalb bedenklich, da es eine nachträgliche Auszählung der Stimmen unmöglich macht - auf Grund der nicht gegebenen Trans- parenz eine klare Verletzung der Verfassung (vgl Art 120c B-VG). Technisch jedoch laut ExpertInnen denkbar ist die Rückverfolgung ein- zelner Stimmen zu WählerInnen. Das bedeutet, dass überprüft wer- den kann, wer wie gewählt hat. Das eigentliche Chaos bei den ÖH-Wahlen ergab sich jedoch aus der Verwendung der E-Voting Soft- ware auch zur Verwaltung der Pa- pierwahlen. Zwar wurden hier noch Gerade jetzt zu Semesterbe- ginn ziehen viele StudentInnen in ihre erste eigene Wohnung oder ihr erstes WG-Zimmer. Gründe dafür gibt es viele – aber leider ebenso viele Unklar- heiten beim Wohnungssuchen. Grund genug, hier die wich- tigsten Punkte kurz zusammen- zufassen. Die Wohnungssuche: Die mei- sten Wohnungen und WG-Zimmer werden über Bekannte und Freun- dInnen vergeben oder über Woh- nungsbörsen im Internet gefunden (z.B. www.jobwohnen.at – die Job- und Wohnbörse der ÖH). Hier heißt es schnell sein – die besten Plätze sind binnen weniger Tage oder auch nur Stunden weg! Doch egal wie groß der Zeitdruck ist, du solltest dir immer genügend Zeit für eine Besichtigung nehmen und dabei die gesamte Wohnung (und auch das Haus!) ausgiebig in Betracht neh- men: Passt die Raumaufteilung? Funktioniert die Heizung? Wie alt sind die vorhandenen elektrischen Geräte? Schimmelt es irgendwo? Oft bleibt auch nur der Weg über ImmobilienmaklerInnen, um eine schöne Bleibe zu finden. Die Besichtigung der Wohnungen, die sie vermitteln, ist kostenlos, du musst lediglich ein unverbindliches und kostenloses Formular unter- schreiben (anders als ein verbind- liches Anbot, welches auch meist Bruttomiete (immer +20% USt). Abgesehen von MaklerInnen- provisionen verlangen Vermiete- rInnen häufig auch noch eine Kau- tion. Diese wird einbehalten, wenn die Miete nicht bezahlt wird, aber auch dann, wenn die Wohnung in einem schlechteren Zustand zu- rück gegeben wird als in dem sie vermietet wurde. Daher ist es rat- sam, die Wohnung bei der Über- nahme zu fotografieren und eine genaue Aufstellung der in der Woh- ein Formular zum Ausfüllen ist!), dass du die Wohnung gesehen hast. Wenn dir die Wohnung gefällt, du sie mieten willst und einen Vertrag abschließt, ist eine einmalige Provi- sion an den/die MaklerIn fällig. Di- ese beträgt bei unbefristeten Miet- verträgen bzw. Befristungen über 3 Jahre maximal die dreifache Brut- tomiete, bei Befristungen von 2-3 Jahren maximal die zweifache Brut- tomiete und bei Befristungen bis zu 2 Jahren maximal die einfache E-Voting: Zwar ein Flop aber dafür teuer... Wohnst du noch oder klagst du schon? Kontakt: www.jus.gras.at, [email protected], GRAS-Büro, Lindengasse 40, 1070 Wien nung befindlichen Gegenstände zu machen, um keinen Unklarheiten bei der Rückerstattung der Kau- tion zu begegnen. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich nicht gere- gelt, üblich sind für gut erhaltene Wohnungen drei Bruttomieten. Teilweise wird auch Ablöse für Wohnungen verlangt. Das sind einmalige Zahlungen, die häufig rechtlich unzulässig sind. Daher prüfe genau: Jede Ablöse, für die keine gleichwertige Gegenleistung geboten wird, ist unzulässig! Wer Ablöse zahlt, soll sich auf jeden Fall eine Quittung geben lassen. Lass dich niemals auf ein Miet- verhältnis ohne schriftlichen Vertrag ein – egal was der/die VermieterIn argumentiert! Dies schafft nur Pro- bleme und Unklarheiten, spätestens dann wenn du ausziehen willst. Vergiss nicht, überall deine neue Adresse bekannt zu geben! Binnen drei Tage solltest du dich bei einem magistratischen Bezirksamt offizi- ell melden. Abgesehen von einem Ausweis, dem StaatsbürgerInnen- nachweis und deiner Geburtsur- kunde brauchst du dafür einen ausgefülltes Meldeformular, das von deinem/r UnterkunftgeberIn unterzeichnet wurde. Bei einer Änderung des Hauptwohnsitzes solltest du außerdem das Finanz- amt, die Krankenkasse, die Füh- rerscheinbehörde, die Bank und die Versicherung verständigen. Apropos Versicherung: Es empfiehlt sich sehr eine Haus- haltsversicherung abzuschließen, wie sie von den meisten Versi- cherungsanstalten angeboten wird. Sie lohnt sich spätestens beim ersten Wasserschaden. Es kommen für StudentInnen einige Beihilfen in Betracht: Die Mietzinsbeihilfe kann beantragt werden, wenn der Mietzins nach einer Sanierung erhöht wurde oder der/die EigentümerIn ei- nen „Erhaltungs- und Verbesse- rungsbeitrag“ einhebt und das Jahreseinkommen unter einem gewissen Richtwert liegt. Zustän- dig ist das Wohnsitzfinanzamt. DienWohnbeihilfe ist Landes- sache. In Wien wird eine angemes- sene Wohnfläche (50m2=1Person), die monatliche Mindesteinkom- mensgrenze bzw. das Haushalts- einkommen sowie der Mietzins in die Berechnung miteinbezogen. Diese Unterstützung können so- wohl ÖstereicherInnen als auch AusländerInnen, die seit 5 Jah- ren rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich haben, bei der Stadt Wien (MA 50) beantragen. Auch WGs sind antragsberechtigt! Weitere Informationen findet du in der Broschüre „Studieren und Wohnen“ der ÖH und unter http://www.oeh.ac.at/wohnen. -EP Wohnen kann teuer sein, vor allem dann, wenn du deine Rechte nicht geltend machst. Die GRAS hat die Wahlen an der Uni Wien und den 12 anderen Unis, an denen wir kandierten wie versprochen angefochten und un- ter anderem auch parlamentarische Anfragen zur Aufklärung der Miss- stände gestellt. Die Anfechtung des RFS wurde vom VfGH bereits abge- wiesen, die der GRAS liegen noch im Ministerium. Wir kämpfen weiterhin für dei- ne Rechte! Über Neuigkeiten rund um diese Anfechtungen halten wir dich gerne auf http://jus.gras.at am Laufenden. -qmc

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Periodicum der jus.gras www.jus.gras.at Ausgabe November ´09

Die Wahlen sind geschlagen. Doch die Nachwehen des ge-scheiterten E-Votingprojektes beschäftigen nach wie vor das Ministerium und die Gerichte. Eine kurze Zusammenfassung des rechtlichen Nachspiels und der Abwicklung der ÖH Wahlen.

Bei den ÖH-Wahlen im Mai 2009 konntest du erstmals deine Stimme auch im Internet abgeben. Das so genannte E-Voting wurde schon im Vorfeld, insbesondere von der GRAS, aber auch von Verfassungs-expertInnen und EDV-Technike-rInnen stark kritisiert. Nicht über-raschend lief Vieles katastrophal schief – das Programm erwies sich nicht nur als datenschutzrechtlich bedenklich, es gab auch viele tech-nische Pannen und Störungen.

Wir kritisieren E-Voting da es in verfassungsrechtliche Grundprin-zipien, wie die freie, geheime und persönliche Wahl, eingreift und gegen diese verstößt. Wir lehnen eine elektronische Stimmabgabe prinzipiell ab und wehren uns dage-gen, dass Studierende als Versuchs-

konventionelle Stimmzettel verwendet, die Wahlunterla-gen (insbesondere das Wäh-lerInnenverzeichnis) jedoch waren elektronisch. An vielen Unis führte dies unter ande-rem dazu, dass Menschen offiziell entweder gar nicht, nur teils oder absurderweise sogar mehrmals stimmbe-rechtigt waren.

Die ÖH selber stand ur-sprünglich geschlossen gegen E-Voting, ein Konsens den jedoch die ÖVP-AG später auf Druck ihres Minsters Hahns aufheben wollte. Unter anderem durch die Stimmen der GRAS konnte jedoch in der Bundesvertretung weiterhin eine Mehrheit gegen E-Voting gefunden werden. Hierzu ist zu beachten, dass die ÖVP-AG wie keine ande-re Fraktion von dem demokratie-feindlichen HSG 2005 und poten-tiell auch von E-Voting profitiert. Kein Wunder also, dass die AG sel-ber auch E-Voting bewarb und eine Überschneidung von Fraktionsmit-gliedern und MitarbeiterInnen von der Marketingfirma „studi.gv.at“

stattfand. Auch ist der Leiter des Projekts „E-Voting“ selbst ehema-liges Mitglied der Aktionsgemein-schaft.

Das Ministerium gab für E-Voting nach eigenen Angaben fast 900.000€ aus. Die GRAS schätzt dass die Gesamtkosten bei über 1 Million € liegen. Das bedeutet dass jede per E-Voting abgegebene Stimme etwa 420€ kostete. Der Prozentsatz der Studierenden die übers Internet wählten lag bei nicht einmal 1%. Zusammen mit über 25 Anfechtungen an den Universitäten - soviele wie noch nie - eine kata-strophale Bilanz des Projekt.

kaninchen für solcherart demokra-tiepolitisch bedenkliche Zwecke benutzt werden. Immerhin steht zur Debatte, dass E-Voting auch bei künftigen Nationalratswahlen eingesetzt werden soll. Dieses He-rumexperimentieren zeigt auch die Geringschätzung deiner Interes-sensvertretung und der Studieren-den durch das Ministerium.

Abgesehen von möglichen Ein-griffen ins freie, geheime und per-sönliche Wahlrecht, ist E-Voting auch deshalb bedenklich, da es eine nachträgliche Auszählung der Stimmen unmöglich macht - auf Grund der nicht gegebenen Trans-parenz eine klare Verletzung der Verfassung (vgl Art 120c B-VG). Technisch jedoch laut ExpertInnen denkbar ist die Rückverfolgung ein-zelner Stimmen zu WählerInnen. Das bedeutet, dass überprüft wer-den kann, wer wie gewählt hat.

Das eigentliche Chaos bei den ÖH-Wahlen ergab sich jedoch aus der Verwendung der E-Voting Soft-ware auch zur Verwaltung der Pa-pierwahlen. Zwar wurden hier noch

Gerade jetzt zu Semesterbe-ginn ziehen viele StudentInnen in ihre erste eigene Wohnung oder ihr erstes WG-Zimmer. Gründe dafür gibt es viele – aber leider ebenso viele Unklar-heiten beim Wohnungssuchen. Grund genug, hier die wich-tigsten Punkte kurz zusammen-zufassen.

Die Wohnungssuche: Die mei-sten Wohnungen und WG-Zimmer werden über Bekannte und Freun-dInnen vergeben oder über Woh-nungsbörsen im Internet gefunden (z.B. www.jobwohnen.at – die Job- und Wohnbörse der ÖH). Hier heißt es schnell sein – die besten Plätze sind binnen weniger Tage oder auch nur Stunden weg! Doch egal wie groß der Zeitdruck ist, du solltest dir immer genügend Zeit für eine Besichtigung nehmen und dabei die gesamte Wohnung (und auch das Haus!) ausgiebig in Betracht neh-men: Passt die Raumaufteilung? Funktioniert die Heizung? Wie alt sind die vorhandenen elektrischen Geräte? Schimmelt es irgendwo?

Oft bleibt auch nur der Weg über ImmobilienmaklerInnen, um eine schöne Bleibe zu finden. Die Besichtigung der Wohnungen, die sie vermitteln, ist kostenlos, du musst lediglich ein unverbindliches und kostenloses Formular unter-schreiben (anders als ein verbind-liches Anbot, welches auch meist

Bruttomiete (immer +20% USt). Abgesehen von MaklerInnen-

provisionen verlangen Vermiete-rInnen häufig auch noch eine Kau-tion. Diese wird einbehalten, wenn die Miete nicht bezahlt wird, aber auch dann, wenn die Wohnung in einem schlechteren Zustand zu-rück gegeben wird als in dem sie vermietet wurde. Daher ist es rat-sam, die Wohnung bei der Über-nahme zu fotografieren und eine genaue Aufstellung der in der Woh-

ein Formular zum Ausfüllen ist!), dass du die Wohnung gesehen hast. Wenn dir die Wohnung gefällt, du sie mieten willst und einen Vertrag abschließt, ist eine einmalige Provi-sion an den/die MaklerIn fällig. Di-ese beträgt bei unbefristeten Miet-verträgen bzw. Befristungen über 3 Jahre maximal die dreifache Brut-tomiete, bei Befristungen von 2-3 Jahren maximal die zweifache Brut-tomiete und bei Befristungen bis zu 2 Jahren maximal die einfache

E-Voting: Zwar ein Flop aber dafür teuer...

Wohnst du noch oder klagst du schon?

Kontakt: www.jus.gras.at, [email protected], GRAS-Büro, Lindengasse 40, 1070 Wien

nung befindlichen Gegenstände zu machen, um keinen Unklarheiten bei der Rückerstattung der Kau-tion zu begegnen. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich nicht gere-gelt, üblich sind für gut erhaltene Wohnungen drei Bruttomieten.

Teilweise wird auch Ablöse für Wohnungen verlangt. Das sind einmalige Zahlungen, die häufig rechtlich unzulässig sind. Daher prüfe genau: Jede Ablöse, für die keine gleichwertige Gegenleistung geboten wird, ist unzulässig! Wer Ablöse zahlt, soll sich auf jeden Fall eine Quittung geben lassen.

Lass dich niemals auf ein Miet-verhältnis ohne schriftlichen Vertrag ein – egal was der/die VermieterIn argumentiert! Dies schafft nur Pro-bleme und Unklarheiten, spätestens dann wenn du ausziehen willst.

Vergiss nicht, überall deine neue Adresse bekannt zu geben! Binnen drei Tage solltest du dich bei einem magistratischen Bezirksamt offizi-ell melden. Abgesehen von einem Ausweis, dem StaatsbürgerInnen-nachweis und deiner Geburtsur-kunde brauchst du dafür einen ausgefülltes Meldeformular, das von deinem/r UnterkunftgeberIn unterzeichnet wurde. Bei einer Änderung des Hauptwohnsitzes solltest du außerdem das Finanz-amt, die Krankenkasse, die Füh-rerscheinbehörde, die Bank und

die Versicherung verständigen.Apropos Versicherung: Es

empfiehlt sich sehr eine Haus-haltsversicherung abzuschließen, wie sie von den meisten Versi-cherungsanstalten angeboten wird. Sie lohnt sich spätestens beim ersten Wasserschaden.

Es kommen für StudentInnen einige Beihilfen in Betracht: Die Mietzinsbeihilfe kann beantragt werden, wenn der Mietzins nach einer Sanierung erhöht wurde oder der/die EigentümerIn ei-nen „Erhaltungs- und Verbesse-rungsbeitrag“ einhebt und das Jahreseinkommen unter einem gewissen Richtwert liegt. Zustän-dig ist das Wohnsitzfinanzamt.

DienWohnbeihilfe ist Landes-sache. In Wien wird eine angemes-sene Wohnfläche (50m2=1Person), die monatliche Mindesteinkom-mensgrenze bzw. das Haushalts-einkommen sowie der Mietzins in die Berechnung miteinbezogen. Diese Unterstützung können so-wohl ÖstereicherInnen als auch AusländerInnen, die seit 5 Jah-ren rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich haben, bei der Stadt Wien (MA 50) beantragen. Auch WGs sind antragsberechtigt!

Weitere Informationen findet du in der Broschüre „Studieren und Wohnen“ der ÖH und unter http://www.oeh.ac.at/wohnen.

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Wohnen kann teuer sein, vor allem dann, wenn du deine Rechte nicht geltend machst.

Die GRAS hat die Wahlen an der Uni Wien und den 12 anderen Unis, an denen wir kandierten wie versprochen angefochten und un-ter anderem auch parlamentarische Anfragen zur Aufklärung der Miss-stände gestellt. Die Anfechtung des RFS wurde vom VfGH bereits abge-wiesen, die der GRAS liegen noch im Ministerium.

Wir kämpfen weiterhin für dei-ne Rechte! Über Neuigkeiten rund um diese Anfechtungen halten wir dich gerne auf http://jus.gras.at am Laufenden.

-qmc

Probier mal - jus.gras!

Die Umsetzung der UG-No-velle 2009 steht vor der Tür. Im Vorfeld äußerten zahlreiche Organisationen ihre Kritik. Mit welchen Auswirkungen müssen wir rechnen? Und was bedeuten die Änderungen für uns Studie-rende?

Als 2008 die Koalition zerbrach, wurde damit auch die Diskussion über das Universitätsgesetz been-det. Nach den Neuwahlen und mit der neuen alten Legislative beginnt das Spiel - mit altem Inhalt und Mi-nister - nun von neuem.

Wie üblich werden Gesetzes-änderungen, die die Studierenden betreffen, in den Sommerferien ausgearbeitet und präsentiert. Doch anders als 2008 gab es dieses Jahr keine Begutachtungs-frist für den Entwurf von VP -Minister Hahn. Die Begründung: „Es ist doch das gleiche Gesetz, und 2008 gab es schon eine Be-gutachtung.“ Dass allerdings der Inhalt deutlich verändert wurde, so dass kaum noch vom glei-chen Gesetz gesprochen werden kann, wurde dabei völlig igno-riert. Ebenso wie die Meinung der Betroffenen: Senate, Studie-rendenvertretung, Lehrpersonal und Studierendenproteste selbst wurden vom Ministerium nicht ernst genommen und auch nicht gehört.

Die wohl bekannteste Änderung betrifft die sogenannte STEP, die Studieneingangsphase. Die Idee dieser Eingangsphase, eine Orien-tierung für die StudentInnen, wird mit dieser Neuerung allerdings kaum gefördert werden. Und so neu ist diese Idee auch nicht, wird doch nahezu jedes universitäre Studium mit „Einführung in xy“ begonnen. Neu ist dabei nur die Möglichkeit für Universitäten, noch mehr Stu-dierende durch Knock-Out-Prü-fungen loszuwerden, wie selbst die Rektoren* offen zugeben. Hahn hätte mit dieser Novelle die Gele-genheit gehabt, die herrschenden Missstände in der Universitäts-

landschaft zu beheben. Doch statt-dessen wurden neue Zugangsbe-schränkungen eingeführt. Und nicht nur das. Mit einer weiteren Entmachtung der demokratischen Organe in den Universitäten und einer Aufwertung des Universitäts-rates wird die Mitbestimmung und studentische Beteiligung weiter re-duziert. Auch die Rolle der anderen Betroffenen in der Gestaltung der Universität, wie ProfessorInnen und Lehrende, wird geschwächt.

Gemeinsam mit den anderen Fraktionen wurde in der ÖH eine ausführliche Stellungnahme ent-worfen und dem Ministerium über-

Da kommt es: das UG-heuer!!

Neue Wahlfachkörbe

GRASSIEREND www.jus.gras.at Ausgabe November ´09

Mit Beginn dieses Semesters starten am Juridicum einige neue Wahlfachkörbe. Zwei da-von möchten wir euch beson-ders empfehlen, darüber hi-naus auch einen altbekannten:

1. Wahlfachkorb „Diskrimi-nierungsschutz“: Gegenstand sind neben grundlegenden na-tionalen und internationalen Gleichbehandlungs- und Anti-diskriminierungsbestimmungen auf verfassungsrechtlicher Ebene auch einfachgesetzliche Regelun gen, allen voran das Arbeits- und Sozialrecht und das Zivilrecht sowie das öffentliche Recht und einzelne Bestimmungen des Straf-rechts, in welchen die neuen Ent-wicklungen des Antidiskriminie-rungsrechts Niederschlag finden.

2. Wahlfachkorb „Legal Gender Studies“: Vor dem Hintergrund der rechtlichen Diskriminierungen von Frauen wird untersucht, inwie-fern die Geschlechtszugehörigkeit auch heute noch die Verteilung von Freiheiten, Ressourcen und Verantwortung im öffentlichen wie im privaten Leben beeinflusst wird. Der Wahlfachkorb wurde übrigens von der Aktion innova-tionen_in_der_lehre der Univer-sität Wien im Studienjahr 2002 für besonders hohes Innovations-

potential in der Kategorie „inter-disziplinäre Projekte“ prämiert.

3. Wahlfachkorb „Indigenous Legal Studies“: Die Fragen in diesem Wahlfachkorb handeln von Staatlichkeit, Anwendung in-tellektueller Eigentumsrechte auf gemeinschaftliches „traditionelles Wissen“, Ausgestaltung rechtlicher Repräsentation ethnischer Gruppen oder interkultureller Deutung und Weiterentwicklung von Grund- und Menschenrechten. Der Wahlfach-korb betrifft eine Querschnittsma-terie: Berührt werden Völkerrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungs-recht, G rund- und Menschenrechte sowie Fragen des Rechtspluralismus

-JS

geben. Diese ist auf der Homepage der ÖH einsehbar und enthält eine Auflistung aller wichtigen Kritik-punkte an dem Entwurf von Mini-ster Hahn.

Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der Novelle ausfällt und wie sehr die Rektoren die neu geschaffenen Möglichkeiten für Zu-gangsbeschränkungen nutzen. Die Novelle an sich lässt nichts Gutes vermuten.

Auch der öffentliche Aufruf von Gio Hahn an die Universitäten doch die Möglichkeit der Zugangs-beschränkungen zu nützen zeigt

das Verständnis des Wissenschaftsministers für Bildung und die Situation der Studieren-den. Geht es nach ihm, wären wohl alle Studien beschränkt und die im vergangenen Jahr groß-teils abgeschafften Stu-diengebühren wieder eingeführt.

Für die GRAS be-deutet Bildung nicht bloß die Ausbildung zu einem bestimmten Be-ruf. Bildung hat auch die Aufgabe Menschen zu selbstbestimmten Handeln zu befähigen.

Sie soll die Fähigkeit zu Kritik und Verantwortungsbewusstsein lehren. Wir sprechen uns daher ge-gen eine solche Beschränkung der Bildung an Universitäten aus!

Ein weiterer Kritikpunkt der GRAS ist die Beschränkung der studentischen Mitbestimmung. Schritt für Schritt werden die kri-tischen Stimmen an den Univer-sitäten mundtot gemacht. Nach der Novelle des Wahlrechts der ÖH 2005 kommt mit dem neuen Universitätsgesetz eine weitere Schwächung deiner Vertretung. Dass Widerspruch und Widerstand gegen die Pläne des Ministeriums unangenehm sind, bringt scheinbar das Ministerium dazu, diese Kritik verstummen zu lassen.

Die GRAS fordert endlich eine ordentliche Finanzierung der ös-terreichischen Hochschulen, Mit-bestimmung der Studierenden auf allen Ebenen und den freien Hoch-schulzugang. Bildung ist ein Men-schenrecht und nicht nur das Recht einiger wenigen, die es sich leisten können, oder die zufällig noch Platz in den Kursen bekommen.

-GS

*In Österreich gibt es nach wie vor ausschließlich männliche Rektoren.

Kontakt: www.jus.gras.at, [email protected], GRAS-Büro, Lindengasse 40, 1070 Wien

Bildung ist mehr als Ausbildung! Hochschulen werden seit Jahren kaputtge-spart, die Lösung dieser Probleme sind nicht neue Beschränkungen!

Termine:

Die jus.gras trifft sich donnerstags um 20:00 im Café Möbel (Burg-gasse 10, 1070 Wien) Die genauen Termine findest du auf unserer Homepage:

www.jus.gras.at

oder per Mail:

[email protected]

Komm doch einfach vorbei !

Gemeinsam ist unsere Stim-me lauter!

Wir suchen immer Studierende, die wie wir etwas gegen Misstän-de unternehmen und sich an einer widerständigen und lebendigen StudentInnenfraktion beteiligen wollen.

Die Gras stellt einen Teil der ÖH-Exekutive der ÖH Uni Wien und ist seit den ÖH-Wahlen 2009 neuer-lich in der Bundesvertretung der HochschülerInneschaft vertreten. Wir organisieren uns dort in ver-schiedenen Referaten (z.B Presse, Kultur, Sozialreferat, Internationa-les, Wirtschaft) und stellen auf der Universität Wien als stimmenstär-kste Fraktion eine Person des Vor-stitzteams. Auch auf der ÖH Bun-desvertretung stellt die GRAS die stimmenstärkste Fraktion in der Exekutive.

Wir verstehen uns als basis-demokratische, feministische, al-ternative und nachhaltige Studie-rendenvertretung. Wir treten klar dagegen ein, dass Bildung zuneh-mend zur Ware wird, kämpfen für mehr Frauen in höheren Positionen und Entscheidungsgremien der Universitäten, fordern eine radika-le Verbesserung für ausländische Studierende und sind gegen jede

Form von rassistischem und fa-schistischem Gedankengut auf der Universität und in der Gesellschaft. Außerdem setzen wir uns für Nach-haltigkeit, Lebenslust und freie Bil-dung ein.

Seit mehr als zwei Jahren gibt es auch wieder eine GRAS-Gruppe am Juridicum. In dieser Zeit haben wir schon viel erreicht. Wir haben spannende und gut besuchte Podi-umsdiskussionen und Filmabende zu Themen veranstaltet, die sonst am Juridicum eher untergehen, wie zum Beispiel die Einrichtung des Asylgerichtshofs oder die „Burka vor Gericht“.

Wenn du mehr über unsere Ver-anstaltungen wissen möchtest, schau einfach immer wieder auf un-serer Homepage vorbei. Wir stellen regelmäßig neue und interessante Termine für dich zusammen.

Auch in Zukunft haben wir vor, regelmäßig Diskussionsabende zu kontroversiellen Themen zu orga-nisieren.

Wenn auch du dich aktiv einbrin-gen und andere linke, alternative und grüne Menschen am Juridicum kennen lernen möchtest, komm doch einfach bei einer unserer Veranstaltungen oder bei unseren wöchentlichen Treffen vorbei - wir freuen uns auf dich!

Impressum: jus.gras, Grüne & alternative

StudentInnen am Juridicum Wien, Lindengasse 40, 1070 Wien

[email protected]