KA-AZG Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz ermöglicht flexiblere und ausgedehnte...

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KA-AZG • Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz ermöglicht flexiblere und ausgedehnte Arbeitszeiten für Spitäler • Zustimmung der Personalvertretung und der gewählten Ärztevertreter für Ausdehnung der Arbeitszeit erforderlich Betriebsvereinbarung zwischen Rektorat und Betriebsrat notwendig

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KA-AZG• Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz

ermöglicht flexiblere und ausgedehnte Arbeitszeiten für Spitäler

• Zustimmung der Personalvertretung und der gewählten Ärztevertreter für Ausdehnung der Arbeitszeit erforderlich

• Betriebsvereinbarung zwischen Rektorat und Betriebsrat notwendig

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EU Direktive ?

• Neues EU weites Arbeitszeitgesetz• Nicht ratifiziert, u.a. wegen Oesterreich EU

ueberlegt Klage?

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KA-AZG - Vereinbarung

• Wiederabschluss der KA-AZG Betriebsvereinbarung bis 30.6.2013 erforderlich

• Einsparungen durch den Neuabschluss der KA-AZG Betriebsvereinbarung sind von Seiten des Rektorats geplant

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LV Ergebnis 2013-15

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Gegenüberstellung aktuelle (alte) KA-AZG- BV gegenüber BV MedUnis Innsbruck und Graz

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• Wien: Dienst dauert 32 Stunden• Innsbruck: Dienst endet nach 25 Stunden, bis 32. Stunde nur

Lehre und Forschung• Graz: Dienst 32 Stunden, wenn Dienst zu anstrengend, nach

25 Stunde heimgehen, Zeit bis 32. Stunde gilt als erbracht und wird bezahlt.

• Wien und Graz: Anzahl der Dienste bis Ruhestand ident• Innsbruck: Ab 50.Lj ohne Gründe Dienste auf 50% reduzierbar

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Was fordert der BR?

• max. 25h Dienst?Pro: Patienten-, Mitarbeitersicherheit Con: - kein 48h Wochenende möglich (wird von

Mehrheit bevorzug)

- Wegfall von Zulagen - reduzierte Routine?

kein Mitarbeiter kann zu 48h gezwungen werden keine 6h durchgehende Ruhezeit nach Hause 48/25 Wahloption für das We

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Was fordert der BR?

• Zeit für Forschung, Wissenschaft und Lehre in der Arbeitszeit (lt. Universitätsgesetz 30%)

• Keine Einsparungen auf Kosten der Mitarbeiter• Angleichung der JD Bezahlung für

Teilzeitbeschäftigung and die Bezahlung für Vollzeitbeschäftigte

• Jeder kann unbegründet 49h Dienste ablehnen und geteilte Wochenenden fordern

• Auf Wunsch max. 3 JD ab 50a (muss nicht begründet werden)

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Vorschlag des Rektors bzgl. KA-AZG BV: Auswirkungen

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§6- tägliche ArbeitszeitBisher:•Tägliche Höchstarbeitszeit (Abgesehen von verlängerten Diensten (VD)) 13 Stunden

Rektor:•„tägliche Normalarbeitszeit (d.h. an Arbeitstag ohne VD und Rufbereitschaften) im Dienstplan von 4 bis 13 Stunden festzulegen. Normalarbeitszeit 40 Stunden /52 Wochen: PatientInnenversorgung (außer VD und Rufbereitschaft) Mo-Fr. zw. 7-22 Uhr. An Arbeitstagen (Mo-Fr.), an dem verlängerter Dienst zu leisten ist, tägliche Normalarbeitszeit 13 Stunden!

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§7 Wöchentliche AZBisher: •Wochenarbeitszeit Sonntag bis Samstag•Wöchentliche Höchstarbeitszeit: in 26 Wo max. 60 Stunden, in den einzelnen Wochen max. 72 Stunden•Einarbeitung: Festlegung Arzt mit DP-Verantwortlichen (Genauer geregelt als jetzt)

Rektor: •Sonntag 9.00 Uhr bis Sonntag 9:00 Uhr•Wöchentliche Höchstarbeitszeit: in 26 Wo max. 56 Stunden, in den einzelnen Wochen max. 60 Stunden•Einarbeitung Dokumentation durch Arzt

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§8 Verlängerte Dienste

Bisher: •Maximal 32 Stunden, bei Beginn Samstag oder Tag vor Feiertag: 49h. Bei Dienstbeginn am So oder Feiertag max. 25h.

Rektor•Verlängerter Dienst max. 28h•Dienstbeginn an Arbeitstag: zw. 20 und 22 Uhr. Journaldienst max. 11 h.

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Konsequenzen des Rektor-Vorschlages 1

• Kein WE-Dienst in einem Stück• Kein Heimgehen nach Sonntag oder Feiertagsdienst• Einkommensverlust weil ND erst nach 13 Stunden beginnt

(Nur 11 Stunden Journaldienst statt wie bisher 16, bei 5 Stunden Verschiebung der Normalarbeitszeit: Ca. 130 € brutto/Dienst unter der Woche weniger Ca. 5000€/Jahr weniger bei gleicher Anzahl von Diensten!

• Probleme der Anrechenbarkeit der ärztlichen Ausbildung wegen Kernarbeitszeitregelung (25 Wochenstunden zw. 8-13 Uhr erforderlich: bei 28-Stunden Höchstarbeitszeit- 1h fehlt wenn ND da nur bis 12:00)

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Konsequenzen des Rektor-Vorschlages 2

• Einsparungen:

Minderbezahlung Nachtdienste: 130€x172 Diensträderx5 Tage/Woche x 52 Wochen: ca. 5.800.000€/ Jahr

Klinikzulage Beamte: 1633,2€x 500 Beamte: ca. 816.000€ / Jahr

Einsparung Diensträder: -10 bis -20 (Schätzung) x 215.000€ ca. 2.150.000€-4.300.000€/Jahr

Einsparungen des Rektorates durch diesen KA-AZG-Vorschlag: mind. ca. 8.700.000€ - knapp 11.000.000€ /JahrBei steigendem Patientenzahlen/ Arbeitsverdichtung bedeutet das:

Mehr Arbeit für weniger Geld!

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Wie geht es weiter?

• Der Betriebsrat kämpft für eine Verbesserung der derzeitigen Vereinbarung

• Es werden keine Verschlechterungen akzeptiert!

• Laufende Verhandlungen mit dem Rektor min. Verhandlungsziel ist eine Verbesserung

der jetzigen BV

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Kommt es zu keiner BV bis 30.6.

Dienst nach Vorschrift•max. 13h pro Tag•max. 48h pro Woche (davon 8h bezahlte Überstunden) 10 bis 20% Gehaltsreduktion, Urlaub? reduzierter Betreib (Durchrechnungen für NFA, Radio,…)

CAVE: Überstundenmeldung an BR und Arbeitsinspektor

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Kommt es zu keiner BV bis 30.6.

Begleitende Massnahmen•Kontinuierliche Information intern und extern durch professionelle Agentur•Eskalationsplan (BV, Eingangshalle, Öffentlichkeit)