Kabel Deutschland Holding AG Unterföhring … Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen...

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Kabel Deutschland Holding AG Unterföhring Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2014

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Kabel Deutschland Holding AG

Unterföhring

Einladung zur außerordentlichenHauptversammlung 2014

Kabel Deutschland Holding AGUnterföhring

WKN: KD8888ISIN: DE000KD88880

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur

außerordentlichen Hauptversammlung derKabel Deutschland Holding AG

am Donnerstag, den 13. Februar 2014, um 10:00 Uhr (MEZ) im The Westin Grand München, Eingang Ballsaal Foyer,Arabellastr. 6, 81925 München.

TAGESORDNUNG

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der

Vodafone Vierte Verwaltungs AG und der Kabel Deutschland

Holding AG

Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG – eine 100%ige

Tochtergesellschaft der Vodafone GmbH (bis 27. November 2013

Vodafone Holding GmbH) – und die Kabel Deutschland Holding

AG haben am 20. Dezember 2013 einen Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der

Zustimmung der Hauptversammlungen beider Vertragspartner.

Die Hauptversammlung der Vodafone Vierte Verwaltungs AG

hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am

19. Dezember 2013 ihre Zustimmung erteilt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Kabel

Deutschland Holding AG und der Vodafone Vierte Verwaltungs AG

vom 20. Dezember 2013 zuzustimmen.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden

Wortlaut:

"Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag

zwischen der

(1) Vodafone Vierte Verwaltungs AG

mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des

Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 70886

– nachstehend „Vodafone Vierte Verwaltungs AG“

genannt –

und der

Tagesordnung3

(2) Kabel Deutschland Holding AG

mit Sitz in Unterföhring, eingetragen im Handelsregister des

Amtsgerichts München unter HRB 184452

– nachstehend „Kabel Deutschland Holding AG“

genannt –

1 Leitung und Weisungen

1.1 Die Kabel Deutschland Holding AG unterstellt ab dem

Wirksamwerden dieses Vertrages, frühestens jedoch ab dem

1. April 2014 die Leitung ihrer Gesellschaft der Vodafone

Vierte Verwaltungs AG. Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG

ist demgemäß berechtigt, dem Vorstand der Kabel

Deutschland Holding AG hinsichtlich der Leitung der

Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Der Vorstand der Kabel

Deutschland Holding AG ist verpflichtet, den Weisungen

der Vodafone Vierte Verwaltungs AG Folge zu leisten.

Unbeschadet des Weisungsrechts obliegen die Ge -

schäftsführung und Vertretung der Kabel Deutschland

Holding AG dem Vorstand der Kabel Deutschland Holding AG.

1.2 Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG ist nicht berechtigt, dem

Vorstand der Kabel Deutschland Holding AG die Weisung zu

erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu

beendigen.

1.3 Weisungen bedürfen der Textform oder sind, sofern sie münd-

lich erteilt werden, unverzüglich in Textform zu bestätigen.

2 Gewinnabführung

2.1 Die Kabel Deutschland Holding AG verpflichtet sich, ihren

gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften

ermittelten Gewinn an die Vodafone Vierte Verwaltungs AG

abzuführen. Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder

Auflösung von Rücklagen gemäß nachstehenden Ziffern 2.2

und 2.3 dieses Vertrages, der gemäß § 301 Aktiengesetz

(„AktG“) in der jeweils geltenden Fassung zulässige

Höchstbetrag.

2.2 Sofern und nur in dem Umfang wie dies handelsrechtlich

zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirt-

schaftlich begründet ist, kann die Kabel Deutschland Holding

AG mit Zustimmung der Vodafone Vierte Verwaltungs AG

Tagesordnung4

Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinn -

rücklagen (§ 272 Abs. 3 Handelsgesetzbuch („HGB“)) ein -

stellen.

2.3 Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere

Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB sind auf schrift -

liches Verlangen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG

aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu

verwenden oder als Gewinn abzuführen. Sonstige Rücklagen

oder ein Gewinnvortrag, der aus der Zeit vor Wirksamkeit

dieses Vertrages stammt, dürfen weder als Gewinn an die

Vodafone Vierte Verwaltungs AG abgeführt noch zum Aus -

gleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden.

2.4 Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den

gesamten Gewinn des am 1. April 2014 beginnenden Ge -

schäfts jahres der Kabel Deutschland Holding AG oder des

späteren Geschäftsjahres der Kabel Deutschland Holding AG,

in dem dieser Vertrag wirksam wird. Der Anspruch der

Vodafone Vierte Verwaltungs AG auf Gewinnabführung

gemäß dieser Ziffer 2 wird mit Ablauf des letzten Tages

eines Geschäftsjahres der Kabel Deutschland Holding AG

fällig, für das der jeweilige Anspruch besteht. Er ist spätestens

mit Ablauf von vier Wochen nach Feststellung des Jahres -

abschlusses der Kabel Deutschland Holding AG zu erfüllen.

Für den Zeitraum zwischen Fälligkeit und tatsächlicher

Erfüllung des Anspruches auf Gewinnabführung werden

Zinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe geschuldet.

Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben

unberührt.

3 Verlustübernahme

3.1 Es wird eine Verlustübernahme nach bzw. entsprechend den

Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung

durch die Vodafone Vierte Verwaltungs AG vereinbart.

3.2 Die Verpflichtung zur Verlustübernahme gilt erstmals für

das am 1. April 2014 beginnende Geschäftsjahr der Kabel

Deutschland Holding AG oder das spätere Geschäftsjahr der

Kabel Deutschland Holding AG, in dem dieser Vertrag wirksam

wird. Der Anspruch der Kabel Deutschland Holding AG auf

Ausgleich eines Jahresfehlbetrages gemäß dieser Ziffer 3 wird

mit Ablauf des letzten Tages eines Geschäftsjahres der Kabel

Deutschland Holding AG fällig, für das der jeweilige Anspruch

besteht. Er ist spätestens mit Ablauf von vier Wochen nach

Tagesordnung5

Feststellung des Jahresabschlusses der Kabel Deutschland

Holding AG zu erfüllen. Für den Zeitraum zwischen Fälligkeit

und tatsächlicher Erfüllung des Anspruches auf Ausgleich

eines Jahresfehlbetrages werden Zinsen in der jeweils gesetz-

lichen Höhe geschuldet.

Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben un -

be rührt.

4 Ausgleich

4.1 Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG verpflichtet sich, den

außenstehenden Aktionären der Kabel Deutschland Holding

AG für die Dauer dieses Vertrages als angemessenen

Ausgleich eine jährliche Barausgleichszahlung („Ausgleich“)

zu zahlen. Der Ausgleich ist am ersten Bankarbeitstag nach

der ordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland

Holding AG für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr wäh-

rend der Vertragslaufzeit, jedoch spätestens acht Monate

nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Kabel

Deutschland Holding AG fällig.

4.2 Der Ausgleich beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der Kabel

Deutschland Holding AG für jede auf den Inhaber lautende

Aktie der Kabel Deutschland Holding AG mit einem rech -

nerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00

(„Kabel Deutschland Holding AG Aktie“) jeweils brutto

EUR 3,77 („Bruttoausgleichsbetrag“) abzüglich des

Betrages etwaiger Körperschaftsteuer sowie Solidaritäts -

zuschlages nach dem jeweils für diese Steuern für das betref-

fende Ge schäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den

Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses

Vertrages gelangen auf den Bruttoausgleichsbetrag 15%

Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, das

sind EUR 0,60, zum Abzug. Daraus ergibt sich nach den

Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Ver -

trages ein Ausgleich in Höhe von EUR 3,17 je Kabel

Deutschland Holding AG Aktie für ein volles Geschäftsjahr.

4.3 Der Ausgleich wird erstmals für das Geschäftsjahr der Kabel

Deutschland Holding AG gewährt, für das der Anspruch der

Vodafone Vierte Verwaltungs AG auf Gewinnabführung

gemäß Ziffer 2 dieses Vertrages wirksam wird.

Tagesordnung6

4.4 Falls dieser Vertrag während eines Geschäftsjahres der Kabel

Deutschland Holding AG endet oder die Kabel Deutschland

Holding AG während der Dauer dieses Vertrages ein

Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich der Bruttoaus -

gleichs betrag für das betreffende Geschäftsjahr zeitanteilig.

4.5 Falls das Grundkapital der Kabel Deutschland Holding AG aus

Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht wird,

vermindert sich der Bruttoausgleichsbetrag je Kabel

Deutschland Holding AG Aktie in dem Maße, dass der Ge -

samtbetrag des Bruttoausgleichsbetrages unverändert bleibt.

Falls das Grundkapital der Kabel Deutschland Holding AG

durch Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht wird, gelten die

Rechte aus dieser Ziffer 4 auch für die von außenstehenden

Aktionären bezogenen Aktien aus einer solchen Kapital -

erhöhung. Der Beginn der Berechtigung gemäß dieser Ziffer 4

ergibt sich aus der von der Kabel Deutschland Holding AG

bei Ausgabe der neuen Aktien für diese festgesetzten

Gewinnanteilsberechtigung.

4.6 Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung des

angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und das Gericht

rechtskräftig einen höheren Ausgleich je Kabel Deutschland

Holding AG Aktie festsetzt, können die außenstehenden

Aktionäre, auch wenn sie nach Maßgabe der Ziffer 5 dieses

Vertrages bereits abgefunden wurden, eine entsprechende

Ergänzung des von ihnen bereits erhaltenen Ausgleichs je

Kabel Deutschland Holding AG Aktie verlangen. Ebenso

werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre der Kabel

Deutschland Holding AG gleichgestellt, wenn sich die

Vodafone Vierte Verwaltungs AG gegenüber einem außen -

stehenden Aktionär der Kabel Deutschland Holding AG in

einem gerichtlichen Vergleich zur Abwendung oder Be -

endigung eines Spruchverfahrens zu einem höheren Aus -

gleich verpflichtet.

5 Abfindung

5.1 Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG verpflichtet sich,

auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der

Kabel Deutschland Holding AG dessen Kabel Deutschland

Holding AG Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von

EUR 84,53 je Kabel Deutschland Holding AG Aktie

(„Ab findung“) zu erwerben.

5.2 Die Verpflichtung der Vodafone Vierte Verwaltungs AG nach

Ziffer 5.1 dieses Vertrages ist befristet. Die Frist endet zwei

Tagesordnung7

Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens

dieses Vertrages im Handelsregister der Kabel Deutschland

Holding AG nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Eine

Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen

eines Antrages auf Bestimmung des Ausgleiches oder der

Abfindung durch das in § 2 Spruchverfahrensgesetz bestimm-

te Gericht bleibt unberührt; in diesem Fall endet die Frist zwei

Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den

zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt

gemacht worden ist.

5.3 Die Übertragung der Kabel Deutschland Holding AG Aktien

gegen Zahlung der Abfindung ist für die außenstehenden

Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG kostenfrei.

5.4 Falls bis zum Ablauf der in Ziffer 5.2 dieses Vertrages genann-

ten Frist das Grundkapital der Kabel Deutschland Holding AG

aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht

wird, vermindert sich die Abfindung je Kabel Deutschland

Holding AG Aktie entsprechend in dem Maße, dass der Ge -

samtbetrag der Abfindung unverändert bleibt. Falls das Grund -

kapital der Kabel Deutschland Holding AG bis zum Ablauf der

in Ziffer 5.2 dieses Vertrages genannten Frist durch Bar-

und/oder Sacheinlagen erhöht wird, gelten die Rechte aus

dieser Ziffer 5 auch für die von außenstehenden Aktionären

bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.

5.5 Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung

der angemessenen Abfindung eingeleitet wird und das

Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung je Kabel

Deutschland Holding AG Aktie festsetzt, können die außen -

stehenden Aktionäre, auch wenn sie bereits abgefunden

wurden, eine entsprechende Ergänzung der Abfindung je

Kabel Deutschland Holding AG Aktie verlangen. Ebenso wer-

den alle übrigen außenstehenden Aktionäre der Kabel

Deutschland Holding AG gleichgestellt, wenn sich die

Vodafone Vierte Verwaltungs AG gegenüber einem außenste-

henden Aktionär der Kabel Deutschland Holding AG in einem

gerichtlichen Vergleich zur Abwendung oder Beendigung

eines Spruchverfahrens zu einer höheren Abfindung ver -

pflichtet.

5.6 Endet dieser Vertrag aufgrund einer Kündigung der Vodafone

Vierte Verwaltungs AG oder der Kabel Deutschland Holding

AG zu einem Zeitpunkt, in dem die in Ziffer 5.2 dieses

Vertrages bestimmte Frist zur Annahme der Abfindung nach

Ziffer 5.1 dieses Vertrages bereits abgelaufen ist, ist jeder

Tagesordnung8

zu diesem Zeitpunkt außenstehende Aktionär der Kabel

Deutschland Holding AG berechtigt, seine zum Zeitpunkt der

Beendigung dieses Vertrages von ihm gehaltenen Kabel

Deutschland Holding AG Aktien gegen Zahlung der in

Ziffer 5.1 dieses Vertrages bestimmten Abfindung je Kabel

Deutschland Holding AG Aktie an die Vodafone Vierte

Verwaltungs AG zu veräußern, und die Vodafone Vierte

Verwaltungs AG ist verpflichtet, die Aktien jedes außenstehen-

den Aktionärs auf dessen Verlangen zu erwerben. Wird die

in Ziffer 5.1 dieses Vertrages bestimmte Abfindung je

Kabel Deutschland Holding AG Aktie durch rechtskräftige

Entscheidung in einem Spruchverfahren oder durch einen

gerichtlichen Vergleich zur Abwendung oder Beendigung

eines Spruchverfahrens erhöht, wird die Vodafone Vierte

Verwaltungs AG die Aktien der außenstehenden Aktionäre

unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen gegen Zah -

lung des in dem Spruchverfahren oder in dem gerichtlichen

Vergleich je Kabel Deutschland Holding AG Aktie festgesetz-

ten Betrages erwerben. Das Veräußerungsrecht nach dieser

Ziffer 5.6 ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem

Tag, an dem die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages

im Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG nach

§ 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Ziffer 5.3 und Ziffer 5.4

dieses Vertrages gelten entsprechend.

6 Wirksamwerden, Dauer und Kündigung dieses Vertrages

6.1 Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversamm -

lung der Kabel Deutschland Holding AG sowie der Zu -

stimmung der Hauptversammlung der Vodafone Vierte

Verwaltungs AG. Der Vertrag wird mit seiner Eintragung im

Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG wirksam.

6.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er

kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der Kabel

Deutschland Holding AG gekündigt werden, das mindestens

fünf Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der

Kabel Deutschland Holding AG endet, für das der Anspruch

der Vodafone Vierte Verwaltungs AG gemäß Ziffer 2 dieses

Vertrages wirksam wird. Er verlängert sich anschließend

jeweils um ein Jahr, falls er nicht mit einer Frist von drei Mona -

ten vor seinem Ablauf von einer der Vertragsparteien gekün-

digt wird.

6.3 Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 6.2 dieses Vertrages

kann der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer

Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt

Tagesordnung9

insbesondere vor, wenn ein wichtiger Grund im steuerlichen

Sinn für die Beendigung des Vertrages gegeben ist.

6.4 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

7 Patronatserklärung

7.1 Die Vodafone Group Plc mit Sitz in Newbury, Großbritannien,

hält indirekt 100% der Aktien der Vodafone Vierte Verwaltungs

AG und hat in dieser Eigenschaft als indirekte Aktionärin der

Vodafone Vierte Verwaltungs AG, ohne diesem Vertrag als

Vertragspartei beizutreten, die informationshalber als Anlage

zu diesem Vertrag beigefügte Patronatserklärung abgegeben.

In dieser hat sich die Vodafone Group Plc verpflichtet, unein-

geschränkt und unwiderruflich dafür Sorge zu tragen, dass die

Vodafone Vierte Verwaltungs AG in der Weise geleitet und

finanziell derart ausgestattet wird, dass die Vodafone Vierte

Verwaltungs AG stets in der Lage ist, alle ihre Verpflichtungen

aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vollständig

und fristgemäß zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die

Pflicht zum Verlustausgleich nach § 302 AktG.

7.2 Darüber hinaus steht die Vodafone Group Plc den außenste-

henden Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG gegen-

über uneingeschränkt und unwiderruflich dafür ein, dass die

Vodafone Vierte Verwaltungs AG alle ihnen gegenüber be -

stehenden Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit

diesem Vertrag, insbesondere zur Zahlung von Ausgleich und

Abfindung, vollständig und fristgemäß erfüllt. Insoweit steht

den außenstehenden Aktionären der Kabel Deutschland

Holding AG ein eigener Anspruch nach § 328 Abs. 1 BGB

gerichtet auf Zahlung an die Vodafone Vierte Verwaltungs AG

zu. Die Haftung der Vodafone Group Plc gemäß den beiden

vorgenannten Sätzen gilt jedoch nur für den Fall, dass die

Vodafone Vierte Verwaltungs AG ihre Verpflichtungen gegen-

über den außenstehenden Aktionären der Kabel Deutschland

Holding AG aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag

nicht voll ständig und fristgemäß erfüllt und die Vodafone

Group Plc ihrer in der vorstehenden Ziffer 7.1 dieses Vertrages

dar gestellten Ausstattungsverpflichtung nicht nachkommt.

8 Weitere Bestimmungen

8.1 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht

Anwendung.

Tagesordnung10

8.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder

werden oder sollte dieser Vertrag eine notwendige Regelung

nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle

der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer

Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als

vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die

Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieser

Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit

der Bestimmung oder die Regelungslücke erkannt hätten.

Darüber hinaus sind bei der Auslegung dieses Vertrages die

Vorgaben der §§ 14-19 des Körperschaftsteuergesetzes

(steuerliche Organschaft) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu

beachten.

Vodafone Vierte Verwaltungs AG

Düsseldorf, den 20. Dezember 2013

______________________ ______________________

Dr. Joachim Peters Dr. Thomas Wandres

Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Kabel Deutschland Holding AG

Unterföhring, den 20. Dezember 2013

______________________ ______________________

Dr. Adrian v. Hammerstein Dr. Andreas Siemen

Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands

Anlage: Patronatserklärung der Vodafone Group Plc:

Tagesordnung11

[Briefkopf der Vodafone Group Plc]

London, den 18. Dezember 2013

Kabel Deutschland Holding AG

Betastraße 6-8

85774 Unterföhring

Patronatserklärung

Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Düsseldorf, eingetragen im

Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 70886, beab-

sichtigt, einen Beherrschungs- und Gewinnab führungsvertrag mit der

Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring, eingetragen im

Handelsregister des Amts gerichts München unter HRB 184452, als

abhängigem und gewinnabführendem Unternehmen zu schließen

(„Beherr schungs- und Gewinnabführungsvertrag“). Die Vodafone

Group Plc, eine nach dem Recht von England und Wales geführte

und errichtete Gesellschaft, eingetragen unter der Registernummer

1833679, mit eingetragener Geschäftsan schrift Vodafone House, The

Connection, Newbury, Berkshire, RG14 2FN, Großbritannien, hält

indirekt 100% der Aktien der Vodafone Vierte Verwaltungs AG. Die

Vodafone Group Plc gibt hiermit folgende Erklärungen ab, ohne dabei

dem Beherr schungs- und Gewinnabführungsvertrag beizutreten:

1. Die Vodafone Group Plc verpflichtet sich uneingeschränkt und

unwiderruflich dafür Sorge zu tragen, dass die Vodafone

Vierte Verwaltungs AG in der Weise geleitet und finanziell

derart ausgestattet wird, dass die Vodafone Vierte

Verwaltungs AG stets in der Lage ist, alle ihre Verpflichtungen

aus oder im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag vollständig und fristgemäß zu

erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zum Verlust -

ausgleich nach § 302 AktG.

Tagesordnung12

2. Die Vodafone Group Plc steht den außenstehenden

Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG gegenüber

uneingeschränkt und unwiderruflich dafür ein, dass die

Vodafone Vierte Verwaltungs AG alle ihnen gegenüber beste-

henden Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, insbesondere

zur Zahlung von Ausgleich und Abfindung, vollständig und

fristgemäß erfüllt. Insoweit steht den außenstehenden

Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG ein eigener

Anspruch nach § 328 Abs. 1 BGB gerichtet auf Zahlung an

die Vodafone Vierte Verwaltungs AG zu. Die Haftung der

Vodafone Group Plc gemäß den beiden vorgenannten Sätzen

gilt jedoch nur für den Fall, dass die Vodafone Vierte

Verwaltungs AG ihre Verpflichtungen gegenüber den außen-

stehenden Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG

aus oder im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag nicht vollständig und fristgemäß

erfüllt und die Vodafone Group Plc ihrer Ausstattungs -

verpflichtung nach Ziffer 1 dieser Patronatserklärung nicht

nachkommt.

Diese Patronatserklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland.

Vodafone Group Plc

______________________

A. Halford

Titel: Chief Financial Officer

Tagesordnung13

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die fol gen -

den Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung zugänglich:

• Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der

Vodafone Vierte Verwaltungs AG und der Kabel Deutschland Holding

AG vom 20. Dezember 2013,

• die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie die Konzern -

abschlüsse und Konzernlageberichte der Kabel Deutschland Holding

AG für die letzten drei Geschäftsjahre,

• die Jahresabschlüsse der Vodafone Vierte Verwaltungs gesellschaft

mbH für die am 31. März 2011, 31. März 2012 und 31. März 2013

beendeten Geschäftsjahre,

• befreiende Konzernabschlüsse gemäß § 291 HGB der Vodafone

Group Plc für die letzten drei Geschäftsjahre,

• der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands

der Kabel Deutschland Holding AG und des Vorstands der Vodafone

Vierte Verwaltungs AG inklusive Anlagen und

• der nach § 293e AktG erstattete Bericht des gerichtlich ausge wählten

und bestellten Vertragsprüfers inklusive Anlagen.

Gemäß § 293f Abs. 3 AktG wird von einer Auslegung der Unterlagen

in den Geschäftsräumen abgesehen. Die Unterlagen werden aber in

der Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG den Aktio -

nären zugänglich gemacht (§ 293g Abs. 1 AktG). Die Vodafone Vierte

Verwaltungs AG ist durch Formwechsel aus der Vodafone Vierte

Verwaltungsgesellschaft mbH hervorgegangen; dieser Formwechsel

wurde mit seiner Eintragung im Handels register am 20. August 2013

wirksam. Für die drei am 31. März 2011, 31. März 2012 und

31. März 2013 beendeten Geschäftsjahre können daher nur Jahres -

abschlüsse der Vodafone Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH zugäng-

lich gemacht werden. Lageberichte wurden von der Vodafone Vierte

Verwaltungsgesellschaft mbH für die vorgenannten Geschäftsjahre nicht

aufgestellt und können daher auch nicht zugänglich gemacht werden.

Tagesordnung14

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPT -

VERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und/oder zur Ausübung des

Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der

Gesellschaft fristgerecht angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz

nachgewiesen haben (§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft).

Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder

englischer Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der

Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine

Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz

nachzuweisen. Die Bescheinigung hat in Textform in deutscher oder

englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn

des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. also auf den

23. Januar 2014, 0:00 Uhr (MEZ) („Nachweisstichtag“). Im Verhältnis

zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und

die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis

der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur

Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre,

die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder

an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in

der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine

Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre

Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb – bei

rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteils -

besitzes – im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an

der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt.

Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividenden -

berechtigung.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens

am 6. Februar 2014, 24:00 Uhr (MEZ) unter folgender Adresse zu -

gehen:

Kabel Deutschland Holding AG

c/o Deutsche Bank AG

Securities Production

General Meetings

Postfach 20 01 07

60605 Frankfurt am Main

Deutschland

Fax: +49 (0)69 - 12012 86045

E-Mail: [email protected]

Teilnahme15

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes

bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den

Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Wir bitten die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem

depotführenden Institut anzufordern, um den rechtzeitigen Erhalt der

Eintrittskarten sicherzustellen. Die Übersendung der Anmeldung und

des Nachweises des Anteilsbesitzes werden in der Regel durch das

depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine

Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut

anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu veranlassen.

Wir bitten die Aktionäre, sich in Zweifelsfällen bei ihrem depotführenden

Institut zu erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nach -

weis des Anteilsbesitzes vornimmt.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCH -

TIGTE

Das Stimmrecht kann – sofern Aktionäre nicht persönlich an der Haupt -

versammlung teilnehmen möchten – auch durch einen Bevollmächtigten

ausgeübt werden, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärs -

ver einigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

oder einen sonstigen bevollmächtigten Dritten. Auch in diesen Fällen

muss sich der Aktionär, wie zuvor beschrieben, fristgerecht zur Haupt -

versammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerecht nach -

weisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der

Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134

Abs. 3 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 2 der

Satzung unserer Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Zur

Ertei lung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet werden,

das die Aktionäre auf der Rückseite der übersandten Eintritts-

karte bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung finden.

Die Bestellung eines Bevollmächtigten, ihr Widerruf sowie der Nachweis

der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können auch schon

vor der Hauptversammlung durch Übermittlung in Textform (§ 126b

BGB) an die folgende Adresse erfolgen:

Bevollmächtigung16

Kabel Deutschland Holding AG

- Rechtsabteilung -

Betastraße 6-8

85774 Unterföhring

Deutschland

Fax: +49 (0)89 - 923 34 21 366

E-Mail: [email protected]

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten i.S.v. § 135 AktG,

Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG

gleichgestellten Personen oder Institutionen gilt das Erfordernis der

Textform nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht. Allerdings sind in diesen

Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere

Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils Bevollmächtigten vor-

gegeben werden und bei diesen zu erfragen sind.

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptver -

sammlung entsprechend ihren Weisungen durch Stimmrechtsvertreter

ausüben zu lassen, die von der Gesellschaft zu diesem Zweck benannt

sind. Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär wie zuvor beschrieben

fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz

fristgerecht nachweisen. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er

ihnen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Wei -

sung en erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach

Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Eine Ausübung

der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach

eigenem Ermessen ist nicht möglich.

Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimm -

rechtsvertreter, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen können

auch schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse erfolgen:

Kabel Deutschland Holding AG

c/o Haubrok Corporate Events GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

Deutschland

Fax: +49 (0)89 - 210 27 298

E-Mail: [email protected]

Die Erteilung der Vollmacht nebst Weisungen an die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf

bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie sollen möglichst bis zum

12. Februar 2014, 16:00 Uhr (MEZ) unter der vorgenannten Adresse

eingehen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der

Bevollmächtigung17

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das Formular

verwendet werden, das die Aktionäre auf der Internetseite der

Gesellschaft unter http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlungfinden.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von Wider sprü -

chen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede-

und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegennehmen. Sie

stehen auch nicht für die Abstimmung von Anträgen zur Verfügung, zu

denen es keine in dieser Einberufung oder später bekannt gemachten

Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt.

RECHTE DER AKTIONÄRE

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung

unter anderem die nachfolgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten

hierzu können auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung eingesehen

werden.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer

Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile am Grundkapital allein oder zusammen den

anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen – dies entspricht

500.000 nennwertlosen Stückaktien – können verlangen, dass Gegen -

stände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschluss -

vorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft

schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spä-

testens zum Ablauf des 13. Januar 2014 (24:00 Uhr (MEZ)), zugehen.

Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend ge nannte Adresse

gerichtet werden:

Kabel Deutschland Holding AG

- Vorstand -

Betastraße 6-8

85774 Unterföhring

Deutschland

Der oder die Antragsteller haben gemäß §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2,

142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass er oder sie seit mindestens

Aktionärsrechte18

drei Monaten Inhaber der Aktien sind. Die Gesellschaft wird dabei

zugunsten etwaiger Antragsteller auf den Tag der Hauptversammlung als

maßgeblichen Zeitpunkt für das Erreichen dieser Mindesthaltedauer

abstellen und einen Nachweis als ausreichend behandeln, der auf die

Inhaberschaft mindestens seit dem 13. November 2013 (0:00 Uhr

(MEZ)) ausgestellt ist. Bei der Berechnung dieser drei Monate bestehen

nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit

ausdrücklich hingewiesen wird.

Bekanntzumachende Ergänzungen zu der Tagesordnung werden –

soweit sie nicht bereits mit dieser Einberufung bekannt gemacht wurden

– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger

bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,

bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen

in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Zulässige Ergän -

zungsverlangen werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft

unter http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung zugänglich

ge macht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126

Abs. 1 und 127 AktG

Jeder Aktionär kann Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand

und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung an

die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge machen. Gegenanträge

müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen

bedarf es einer Begründung nicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptver -

sammlung sind jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu

richten:

Kabel Deutschland Holding AG

- Rechtsabteilung -

Betastraße 6-8

85774 Unterföhring

Deutschland

Fax: +49 (0)89 - 923 34 21 366

E-Mail: [email protected]

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesell-

schaft unter der vorstehend genannten Adresse mindestens 14 Tage

vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des

29. Januar 2014 (24:00 Uhr (MEZ)), bei der Gesellschaft zugegangen

sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der

Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung un -

Aktionärsrechte19

verzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft

unter http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung zugänglich

gemacht.

Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge, die nicht an die vorge-

nannte Adresse der Gesellschaft adressiert sind oder nach dem

29. Januar 2014 eingehen, sowie Gegenanträge ohne Begründung,

soweit diese erforderlich ist, werden von der Gesellschaft nicht im

Internet veröffentlicht.

Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den

Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person

und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich

die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden

Aufsichtsräten enthalten.

Die Gesellschaft kann davon absehen, einen Gegenantrag und seine

Begründung bzw. einen Wahlvorschlag zugänglich zu machen, wenn

einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die

Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung dargestellt.

Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Gegenwahlvorschlag

in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw.

Gegenwahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt

wird. In der Hauptversammlung können mündliche Gegenanträge bzw.

Gegenwahlvorschläge auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung

gestellt werden.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom

Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich

der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen

Unter nehmen, sowie über die Lage des Konzerns und der in den

Konzern abschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie

zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung

erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung

mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 15 Abs. 2

Satz 2 der Satzung unserer Gesellschaft kann der Versammlungsleiter

das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschrän-

ken und Näheres dazu bestimmen. Zudem kann der Vorstand in

be stimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft ver -

weigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung dargestellt.

Aktionärsrechte20

INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die gesetzlich zugänglich

zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Infor -

mationen nach § 124a AktG, Anträge und Wahlvorschläge von

Aktionären sowie weitergehende Informationen und Erläuterungen zu

obengenannten Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,

127, 131 Abs. 1 AktG stehen ab dem Zeitpunkt der Einberufung der

Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung zur Verfügung.

Auch in der Hauptversammlung am 13. Februar 2014 werden die

gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen zugänglich sein. Die

Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls

auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das

Grundkapital der Gesellschaft EUR 88.522.939 und ist eingeteilt in

88.522.939 nennwertlose Stückaktien, die sämtlich mit jeweils einem

Stimmrecht versehen sind. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind daher

sämtliche 88.522.939 ausgegebene Stückaktien der Gesellschaft teil-

nahme- und stimmberechtigt.

Unterföhring, im Dezember 2013

Kabel Deutschland Holding AG

Der Vorstand

Informationen21

ANFAHRT

THE WESTIN GRAND MÜNCHEN

Eingang Ballsaal Foyer

Arabellastr. 6

81925 München

Mit dem PKW

Von der Stuttgarter Autobahn A8 kommend:

Fahren Sie geradeaus über die Verdistraße (vorbei am Botanischen

Garten) und folgen Sie der Ausschilderung Richtung Autobahn

A9/Nürnberg. Auf höhe des Olympiageländes erreichen Sie den

Mittleren Ring. Fahren Sie geradeaus über den Petuelring und den

Isarring. Verlassen Sie den Isarring an der Ausfahrt Bogenhausen.

An der zweiten Ampel biegen Sie links ab (Effnerplatz) und fahren

geradeaus in die Effnerstraße. Biegen Sie nun rechts in die

Englschalkinger Straße ein. Die erste Abzweigung rechts ist die

Arabellastraße.

Vom Flughafen München und von der Nürnberger Autobahn A9

kommend:

Fahren Sie zunächst vom Flughafen auf die Autobahn A92 in Richtung

München, dann über die Ausfahrt Kreuz Neufahrn auf die Autobahn A9.

Verlassen Sie die Autobahn A9 an der Ausfahrt Föhringer Ring und

folgen Sie dem Straßenverlauf, bis Sie den Stadtteil Bogenhausen

erreichen. An der Kreuzung vor dem Effnerplatz fahren Sie links in

die Englschalkinger Straße. Die erste Abzweigung rechts ist die

Arabellastraße.

Von der Salzburger Autobahn A8 kommend:

Fahren Sie auf den Mittleren Ring Ost. Über den Innsbrucker Ring und

den Leuchtenbergring gelangen Sie zum Richard-Strauss-Tunnel. An

der Ausfahrt Denninger Straße biegen Sie rechts in diese ein. Die erste

Abzweigung wieder rechts ist die Arabellastraße.

Von der Garmischer Autobahn A95 kommend:

Fahren Sie auf den Mittleren Ring Süd und folgen Sie der Aus -

schilderung Richtung Autobahn A94/Passau. Über den Innsbrucker

Ring und den Leuchtenbergring gelangen Sie zum Richard-Strauss-

Tunnel. An der Ausfahrt Denninger Straße biegen Sie rechts in diese

ein. Die erste Abzweigung wieder rechts ist die Arabellastraße.

Anfahrt22

Von der Lindauer Autobahn A96 kommend:

Verlassen Sie die Autobahn am Autobahnende, fahren Sie über den

Mittleren Ring und folgen Sie der Ausschilderung Richtung Autobahn

A9/Nürnberg. Fahren Sie geradeaus über den Petuelring und den

Isarring. Verlassen Sie den Isarring an der Ausfahrt Bogenhausen. An

der zweiten Ampel biegen Sie links ab (Effnerplatz) und fahren gerade-

aus in die Effnerstraße. Biegen Sie nun rechts in die Englschalkinger

Straße ein. Die erste Abzweigung rechts ist die Arabellastraße.

Mit der U-Bahn

Vom Hauptbahnhof München kommend:

Nehmen Sie die U-Bahn-Linie U4 (Richtung Arabellapark). Steigen Sie

an der Haltestelle Arabellapark aus und nehmen Sie den Aufgang zum

Rosenkavaliersplatz. Das Hotel befindet sich auf der rechten Seite.

Vom Flughafen München kommend:

Nehmen Sie die S1 oder S8 (Richtung Hauptbahnhof). Steigen Sie am

Hauptbahnhof in die U-Bahn-Linie U4 (Richtung Arabellapark). Steigen

Sie an der Haltestelle Arabellapark aus und nehmen Sie den Aufgang

zum Rosenkavaliersplatz. Das Hotel befindet sich auf der rechten Seite.

Anfahrt23

Kabel Deutschland Holding AGBetastraße 6-885774 UnterföhringDeutschland

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 184 452Sitz der Gesellschaft: Unterföhring

Vorstand: Dr. Adrian v. Hammerstein (Vorsitzender), Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Erik Adams, Dr. Andreas Siemen

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Philipp Humm