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HERR/FRAU VORNAME NACHNAME STRASSE PLZ WOHNORT ORT, 15. July 2022 Erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige Information und Aufforderung zur Vorlage Sehr geehrte/r NACHNAME, die neuen Regelungen im Bundeskinderschutzgesetz vom 1. Januar 2012 und die zum 1. Juli 2015 von unserem Diözesanbischof Dr. Konrad Zdarsa in Kraft gesetzte diözesane Präventionsordnung haben ein gemeinsames Ziel: bestehende Lücken im Kinderschutz zu schließen und die Prävention und Intervention gegenüber sexualisierter Gewalt zu stärken. Eine wesentliche Neuerung der gesetzlichen Regelung bezieht sich auf den Tätigkeits- ausschluss von Personen, die wegen einer Sexualstraftat rechtskräftig verurteilt worden sind. Es soll verhindert werden, dass einschlägig vorbestrafte Personen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei erwachsenen Schutzbefohlenen tätig werden und möglicherweise erneut sexuelle Gewalt ausüben. Das Nähere regeln das Bundeskinderschutzgesetz im § 72a des 8. Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und die Präventionsordnung der Diözese Augsburg. Für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige bedeutet das: Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn die Art der Tätigkeit zu einem bedeutsamen Kontakt mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen führt. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer strafbaren sexualbezogenen Handlung enthält das erweiterte Führungszeugnis einen entsprechenden Eintrag. Da Ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Pfarrei einen bedeutsamen Kontakt beinhaltet, sind Sie zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Ich bitte Sie, ein erweitertes Führungszeugnis bei der Meldebehörde Ihrer Kommune zu beantragen. Die entsprechende Bestätigung liegt diesem Schreiben bei. Für die Beantragung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Eine Gebühr wird bei ehrenamtlichen Tätigen nicht erhoben. Das Bundesamt für Justiz in Bonn sendet das erweiterte Führungszeugnis per Post an Ihre Privatadresse. Zur Einsicht bitte ich Sie, das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen bei TEXT EINTRAGEN Bei der Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses geht es nicht darum, Sie einem Generalverdacht auszusetzen. Vielmehr leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass wir in unserer Pfarrei Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen geschützte Räume bieten, in denen sie sich gut entwickeln und sicher leben können. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Page 1: bistum-augsburg.de · Web viewEine wesentliche Neuerung der gesetzlichen Regelung bezieht sich auf den Tätigkeits-ausschluss von Personen, die wegen einer Sexualstraftat rechtskräftig

HERR/FRAUVORNAME NACHNAMESTRASSEPLZ WOHNORT

ORT, 21. September 2023

Erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtlich TätigeInformation und Aufforderung zur Vorlage

Sehr geehrte/r NACHNAME,

die neuen Regelungen im Bundeskinderschutzgesetz vom 1. Januar 2012 und die zum1. Juli 2015 von unserem Diözesanbischof Dr. Konrad Zdarsa in Kraft gesetzte diözesanePräventionsordnung haben ein gemeinsames Ziel: bestehende Lücken im Kinderschutz zuschließen und die Prävention und Intervention gegenüber sexualisierter Gewalt zu stärken.Eine wesentliche Neuerung der gesetzlichen Regelung bezieht sich auf den Tätigkeits-ausschluss von Personen, die wegen einer Sexualstraftat rechtskräftig verurteilt worden sind. Es soll verhindert werden, dass einschlägig vorbestrafte Personen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei erwachsenen Schutzbefohlenen tätig werden und möglicherweise erneut sexuelle Gewalt ausüben. Das Nähere regeln das Bundeskinderschutzgesetz im § 72ades 8. Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und die Präventionsordnung der Diözese Augsburg.Für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige bedeutet das: Sie müssen ein erweitertesFührungszeugnis vorlegen, wenn die Art der Tätigkeit zu einem bedeutsamen Kontakt mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen führt. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer strafbaren sexualbezogenen Handlung enthältdas erweiterte Führungszeugnis einen entsprechenden Eintrag. Da Ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Pfarrei einen bedeutsamen Kontakt beinhaltet, sind Sie zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Ich bitte Sie, ein erweitertes Führungszeugnis bei der Meldebehörde Ihrer Kommune zubeantragen. Die entsprechende Bestätigung liegt diesem Schreiben bei. Für die Beantragungbenötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Eine Gebühr wird beiehrenamtlichen Tätigen nicht erhoben.Das Bundesamt für Justiz in Bonn sendet das erweiterte Führungszeugnis per Post an IhrePrivatadresse. Zur Einsicht bitte ich Sie, das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen bei

TEXT EINTRAGENBei der Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses geht es nicht darum, Sie einem Generalverdacht auszusetzen. Vielmehr leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu,dass wir in unserer Pfarrei Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenengeschützte Räume bieten, in denen sie sich gut entwickeln und sicher leben können.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen

(UNTERSCHRIFT PFARRER)