Kapitel 1 Lehrgangseinführung

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Folie 1 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Kapitel 1 Lehrgangseinführung Lehrgang „Sprechfunker“

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Kapitel 1 Lehrgangseinführung. Lehrgang „Sprechfunker“. Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme. Gemäß FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang). Ausbildungsziel. - PowerPoint PPT Presentation

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Folie 1 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

Kapitel 1Lehrgangseinführung

Lehrgang„Sprechfunker“

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Folie 2 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

VORAUSSETZUNG ZUR LEHRGANGSTEILNAHME

Gemäß FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang).

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Folie 3 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

AUSBILDUNGSZIEL

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von

Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

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Folie 4 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

LEHRGANGSABLAUF DER SPRECHFUNKERAUSBILDUNG

Der Lehrgang ist unterteilt in:

• Feuerwehrausbildung im Unterrichtsraum 6 Unterrichtsstunden

• Feuerwehrausbildung in der Praxis 9 Unterrichtsstunden

• Lernerfolgskontrolle 1 Unterrichtsstunde

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Folie 5 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

Rechtliche Grundlagen• Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)• Genehmigung, Zulassungen, Anmeldung von Funkanlagen• Dienstvorschriften PDV / DV 810.3• Verschwiegenheitspflicht

Physikalisch – technische Grundlagen• Funktionsweise• Möglichkeiten des Digitalfunkes• Verkehrsarten• Grenznaher DMO Betrieb

Kartenkunde• Grundlagen Kartenkunde• Rettungskarte Forst (Rheinland-Pfalz)

LERNZIELE: FEUERWEHRAUSBILDUNG IM UNTERRICHTSRAUM

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Folie 6 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

Sprechfunkbetrieb

• Gerätekunde• Funkrufnamen• Kommunikation• Meldungen

Praktische Übung

LERNZIELE: FEUERWEHRAUSBILDUNG IN DER PRAXIS

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Folie 7 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

LERNERFOLGSKONTROLLE

Gemäß § 18 Absatz 1 der Feuerwehrverordnung (FwVO) ist mit Abschlussjeder Ausbildung festzustellen, ob die Teilnehmer das Ausbildungsziel erreicht haben.

• Praktischer Teil: Die Überprüfung der praktischen Kenntnisse erfolgt im Rahmen der praktischen Unterweisung anhand der gezeigten Arbeitsergebnisse oder in Form einer praktischen Lernerfolgskontrolle.

• Schriftlicher Teil: Die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch eine Lernerfolgskontrolle mit ca. 20 Fragen.

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Folie 8 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

ERKLÄRUNG ZUM LEHRGANGSVERLAUF

• Lehrgangs- und Tagesablauf

• Stundenplan

• Unterrichtseinheiten mit Zeitenangaben und Pausen (Feuerwehrausbildung im Unterrichtsraum sowie in der Praxis)

• Verlauf der praktischen Ausbildung an Stationen

• Verfahrensweise mit Verpflegung und Getränken

• Verfahrensweise der Ausgabe von Lernunterlagen (Teilnehmerheft)

• Ablauf der Lernerfolgskontrolle

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Folie 9 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

ERKLÄRUNG ZUM ALLGEMEINEN VERHALTEN

• Maximale Fehlzeiten gemäß der Festlegung besprechen• Abschalten von Handys und Rufmeldern

• Rauchverbot während des Unterrichtes

• pflegliche Benutzung des Ausbildungsortes (Hausordnung beachten)

inklusive sanitärer Anlagen• korrekte und einheitliche Dienstkleidung / Schutzausrüstung gemäß UVV

• sofortige Meldung von Unfällen und Mängeln

• Fahrzeug- / Gerätepflege nach Beendigung der Ausbildung

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Folie 10 09. Februar 2009

Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT