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Kernlehrplan Politik / Wirtschaft für die Sekundarstufe I des Gymnasiums im verkürzten Bildungsgang (G8)

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Kernlehrplan Politik / Wirtschaftfür die Sekundarstufe I des Gymnasiums im verkürzten

Bildungsgang (G8)

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Struktur der Präsentation

1. Rechtliche Grundlagen2. Rahmenbedingungen3. Leitentscheidungen4. Inhaltliche und konzeptionelle Orientierungen5. Konsequenzen für das Lehrplankonstrukt6. Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne7. Struktur des Kernlehrplans Politik/Wirtschaft8. Kennzeichen des Kernlehrplans Politik/Wirtschaft9. Der Beitrag des Faches Politik/Wirtschaft zur Erziehung und Bildung in der

Sekundarstufe I10. Kompetenzorientierung im Fach Politik/Wirtschaft11. Beispiele für Kompetenzerwartungen und Lernprogression12. Inhaltliche Orientierungen13. Beispiele für inhaltliche Schwerpunkte und Wiederaufnahmen und veränderter

Perspektive14. Aufgaben der Schule bzw. Fachkonferenz15. Konsequenzen für die Arbeit der Lehrkräfte

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1. Rechtliche Grundlagen

Schulgesetz (§ 10 Abs. 3): • Schulzeitverkürzung am Gymnasium nach dem „Modell 9+3“ • Ende der Sekundarstufe I am Gymnasium am Ende von Klasse 9

Ausbildungs- und Prüfungsordnung SI (§§ 3, 17 u. Anlage 3)• Festlegung der Mindeststundenzahlen sowie Möglichkeiten zum

Einsatz von Ergänzungsstunden

Konsequenz:• Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen wurden für

die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre (G8) Kernlehr-pläne erarbeitet und zum 01.08.2007 in Kraft gesetzt (vgl. RdErl. d. MSW vom 02.08.2007; Abl. NRW 9/07; S. 516).

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2. Rahmenbedingungen

• Mindestvolumen: 6 Stunden in der Sekundarstufe I des Gymnasiums

• Option: Zusätzlicher Einsatz von Ergänzungsstunden nach Entscheidung der Schule

• Grundsätzliche Verankerung in der Erprobungsstufe (vgl. Kernlehrplan)

• Verbindliches Angebot in der Jahrgangsstufe 9 (vgl. APO-SI)

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Stundentafel für die Sekundarstufe I - Gymnasium

Klasse

Lernbereich/Fach

5 und 6 7 bis 9 Gesamt S I

Deutsch 8 11 19

Gesellschaftslehre 1 )

Geschichte

Erdkunde

Politik/Wirtschaft

6 12 18

Mathematik 8 11 19

Naturwissenschaften 2 )

Biologie

Chemie

Physik

6 14 20

Englisch 3 ) 8 (4) 10 (10) 18 (14)

Zweite Fremdsprache 3 ) 4 (8) 10 (10) 14 (18)

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Künstl./musischer Bereich 4 )

Kunst

Musik

8 6 14

Religionslehre 5 ) 4 6 10

Sport 6-8 7-9 15

Wahlpflichtunterricht 6 ) 0 4-6 4-6

Kernstunden 58-60 91-95 151-153

Ergänzungsstunden 7 ) 10-12

Wochenstundenrahmen Klasse 5: 30-33

Klasse 6: 30-33

Klasse 7: 31-34

Klasse 8: 31-34

Klasse 9: 32-35

Gesamtwochenstunden 163

Fußnote 1: Alle Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre werden in Klasse 9 unterrichtet und müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit mindestens 6 Wochenstunden unterrichtet werden.

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3. Leitentscheidungen

• Die neuen Kernlehrpläne sind schulform- und fachbezogen.

• Sie sind kompetenzorientiert angelegt und beschränken sich auf die Ausweisung zentraler Kompetenzerwartungen und Inhaltsfelder (Obligatorik).

• Dabei werden zu erreichende und zu überprüfende Ziele definiert (Ausweisung von Anspruchsniveaus), die Wege zur Zielerreichung sind in Eigenverantwortung der Schulen zu gestalten.

• Sie bieten den Schulen Gestaltungsspielräume für ihre pädagogische Arbeit.

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4. Inhaltliche und konzeptionelle Orientierungen

• Berücksichtigung der Rahmenvorgaben für die politische und die ökonomische Bildung

• Übernahme des Konzepts der standardorientierten Curricula aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch

• Keine legitimierten Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer

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5. Konsequenzen für das Lehrplankonstrukt

• Ausweisung von KompetenzenDarstellung der Kompetenzerwartungen in vier übergreifend abgestimmten Teilkompetenzen für die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre:Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenz

• Stufung der KompetenzerwartungenBeschreibung der Lernprogression sowie Festlegung der erwarteten Kompetenzen für das Ende der Jahrgangsstufen 6 und 9

• Zuordnung obligatorischer Inhaltsfelder für die Jahrgangsstufen 5-6 für die Jahrgangsstufen 7-9

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6. Merkmale kompetenzorientierter KernlehrpläneKernlehrpläne

1. greifen die Grundprinzipien und Leitziele des jeweiligen Unterrichtsfaches auf,

2. beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich der damit verbundenen Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten erreicht haben, in Form von Kompetenzerwartungen und verbindlichen Inhaltsfeldern,

3. beschränken die Obligatorik auf den Kernbereich des jeweiligen Faches und geben den Schulen damit Gestaltungsspielräume für ihre fachdidaktische Arbeit,

4. ordnen die Kompetenzerwartungen und damit verbundenen Kenntnisse und Wissensbestände Kompetenzbereichen zu, die die Grundstruktur und damit den Kern des Faches ausmachen.

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6. Merkmale kompetenzorientierter KernlehrpläneKernlehrpläne (Fortsetzung)

5. zielen auf die Anwendung der erworbenen Kompetenzen und damit auf Handlungsfähigkeit,

6. zielen auf systematisches und vernetztes Lernen und folgen dem Prinzip des kumulativen Kompetenzerwerbs,

7. weisen ein mittleres Anforderungsniveau aus, d.h. beschreiben das von allen Schülerinnen und Schülern unter Regelbedingungen Leistbare,

8. machen Aussagen zur Leistungsbewertung,

9. bieten allen Beteiligten Orientierung über verbindliche Ziele und verpflichtende Fachinhalte und sorgen damit für Transparenz hinsichtlich der schulischen Anforderungen und erwarteten Kompetenzen.

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7. Struktur des Kernlehrplans Politik/Wirtschaft• Vorbemerkungen

1. Der Beitrag des Lernbereiches Gesellschaftslehre zur Bildung und Erziehungin der Sekundarstufe I

2. Der Unterricht im Fach Politik/Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 des Gymnasiums

3. Kompetenzentwicklung und Lernprogression

4. Stufen zur Erreichung der Anforderungen am Ende der Sekundarstufe I

5. Leistungsbewertung

• Anhang: Übersichtstableau für die inhaltliche Abstimmung derFachkonferenzen im Lernbereich Gesellschaftslehre

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8. Kennzeichen des Kernlehrplans Politik/WirtschaftDer Kernlehrplan Politik / Wirtschaft

• trägt der neuen Fachbezeichnung „Politik/Wirtschaft“ Rechnung,

• orientiert sich in der Konsequenz am Leitbild des politisch mündigen Bürgers und des mündigen Wirtschaftsbürgers,

• setzt die Rahmenvorgaben für politische Bildung und für ökonomische Bildung um,

• ist eingebettet im Lernbereich Gesellschaftslehre: Erdkunde – Geschichte – Politik/Wirtschaft („gemeinsamer Rahmen – aber fachspezifischer Zugriff“),

• greift im Sinne der Lernprogression - unter Berücksichtigung zunehmender Selbstständigkeit, der Steigerung der Aufnahmefähigkeit sowie des wachsenden Abstraktionsvermögens und Urteilsvermögens der Schülerinnen und Schüler - Sachverhalte und Methoden wiederholt auf,

• überträgt die kompetenzorientierte Konstruktion von standardorientierten KLP auf die spezifischen Anforderungen des Lernbereichs Politik/Wirtschaft.

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9. Der Beitrag des Faches Politik/Wirtschaft zur Erziehung und Bildung in der Sekundarstufe IAls Kernfach der politischen und ökonomischen Bildung befähigt das Fach

• zum vertieften Verständnis politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Strukturen und Probleme,

• zur Orientierung in der komplexen gesellschaftlichen Wirklichkeit und in einer globalisierten Ökonomie,

• zum Verständnis und zur kompetenten Beurteilung des Handelns von Individuen und Gruppen unter Berücksichtigung der dahinterliegenden Wertvorstellungen,

• zur Teilnahme an sozialen, politischen und ökonomischen Prozessen im Sinne eines „politisch mündigen Bürgers“ und eines „mündigen Wirtschaftsbürgers“,

• zur Übernahme von Mitverantwortung für eine gerechte, gemeinschaftsbezogene, nachhaltige und demokratische Gesellschaft und Wirtschaftsordnung.

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10. Kompetenzorientierung im Fach Politik/WirtschaftKompetenzen bezeichnen die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von Aufgaben und Situationen genutzt werden können.

Die vier Kompetenzbereiche des KLP sind:

• Sachkompetenz: Verfügung über konzeptuelles Deutungs- und Ordnungswissen

• Methodenkompetenz: effektive und funktionale Anwendung fachmethodischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachübergreifender Arbeitstechniken

• Urteilskompetenz: Selbstständige, begründete, auf Kategorien und Kriterien gestützte Beurteilung politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ereignisse, Probleme und Kontroversen

• Handlungskompetenz: Fähigkeit zur verantwortungsbewussten Beteiligung am öffentlichen demokratischen Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung

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11. Beispiele für Kompetenzerwartungen und Lernprogression Bereich: Sachkompetenz

„SuS legen das Konzept des Rechts- bzw. demokratischen Verfassungsstaates (einschließlich der

Verfassungsorgane) differenziert dar und beschreiben die Rolle des Bürgers in der Demokratie - insbesondere

unterschiedlicher Formen der Beteiligung“ (KLP S. 28)

„SuS beschreiben Möglichkeiten der Mitgestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders und der Demokratie

(Institutionen, Akteure und Prozesse)“ ( KLP S. 24 )

Ende Jg. 7/9Stufe II

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Ende Jg. 5/6Stufe I

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11. Beispiele für Kompetenzerwartungen und Lernprogression Bereich: Methodenkompetenz

„SuS wenden ausgewählte Fachmethoden an, indem sie z.B. eine Umfrage sinnvoll konzipieren, durchführen und auch mithilfe neuer Medien auswerten“ ( KLP S. 29 )

„SuS planen ein kleines, deutlich umgrenztes Interview/ eine Befragung – auch mit Hilfe der neuen Medien –

führen dieses durch und werten es aus“ ( KLP S. 25 )

Ende Jg. 7/9Stufe II

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Ende Jg. 5/6Stufe I

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11. Beispiele für Kompetenzerwartungen und Lernprogression Bereich: Urteilskompetenz

„SuS beurteilen verschiedene wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Interessen hinsichtlich der

zugrunde liegenden Wertmaßstäbe, hinsichtlich ihrer Verallgemeinerbarkeit bzw. universellen

Geltungsmöglichkeit kriterienorientiert“ ( KLP S. 29 )

„SuS formulieren ein Spontanurteil und finden dafür eine angemessene und stimmige Begründung“ ( KLP S. 25 )

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Ende Jg. 5/6Stufe I

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11. Beispiele für Kompetenzerwartungen und Lernprogression Bereich: Handlungskompetenz

„SuS besitzen die Fähigkeit, eigene Rechte und Beteiligungsangebote wahrzunehmen und mit anderen gemeinsame Lösungswege zu erproben“ ( KLP S. 31 )

„SuS gehen mit kulturellen Differenzen im schulischen Umfeld angemessen um, d.h. sie suchen in konkreten Konflikt-

situationen nach Verständigung und praktizieren Formen der Konfliktmediation“ ( KLP S. 26 )

Ende Jg. 7/9Stufe II

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Ende Jg. 5/6Stufe I

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12. Inhaltliche Orientierungen

1. Ausgewogene Repräsentanz der drei Teilbereiche Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

2. Inhaltliche Zugriffe in den Bereichen Demokratie, Mikro- und Makroökonomie, Ökologie, Globalisierung und internationale Politik, Identität und Gesellschaftswandel, Medien sowie Arbeits- und Berufswelt

3. Berücksichtigung von Mikro- und Makroebene4. Spiralförmige Wiederaufnahme von inhaltlichen Schwerpunkten in

Erprobungs- und Mittelstufe unter unterschiedlichen Zugriffsperspektiven

5. Umsetzung in 14 Inhaltsfeldern mit jeweils bis zu 4 Schwerpunkten

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13. Beispiele für inhaltliche Schwerpunkte und Wiederaufnahmen unter veränderter Perspektive1. Inhaltsfeld: Sicherung und Weiterentwicklung der DemokratieSchwerpunkte:

• Beziehungen zwischen Politik und Lebenswelt: Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen in Familie, Schule und Stadt

• Formen politischer Beteiligung, Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen

7. Inhaltsfeld: Sicherung und Weiterentwicklung der DemokratieSchwerpunkte:

• Demokratische Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland – Prinzipien, Formen und Zusammenwirken

• Staatsbürgerschaft, Wahlen und Parlamentarismus im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland

• Grundlagen des Rechtsstaats sowie Gefährdungen und Sicherung von Grund- und Menschenrechten

• Ursachen und Abwehr von politischem Extremismus und Fremdenfeindlichkeit

Bezug: Klasse 5/6

Bezug: Klasse 5/6

Bezug: Klasse 7-9

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14. Aufgaben der Schule bzw. der Fachkonferenz• Festlegung und Verteilung der Fächer des Lernbereichs „Gesellschaftslehre“ in der

Stundentafel der Sekundarstufe I

• inhaltliche und methodische Abstimmung unter den Fächern des Lernbereichs „Gesellschaftslehre“

• Umsetzung der KLP in ein schulinternes Curriculum unter Beachtung des Schulprogramms

• Entscheidungen gemäß §70 SchulG zur Umsetzung der Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, zur Leistungsbewertung sowie zur Einführung von Lernmitteln

• Unterstützung der Ziele des Faches durch Förderung von entsprechenden schulischen und außerschulischen Aktivitäten

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15. Konsequenzen für die Arbeit der Lehrkräfte• Auswahl von relevanten politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Problemen und

Gegebenheiten unter Berücksichtigung der obligatorischen Inhaltsfelder und der Kompetenz-erwartungen

• Berücksichtigung der Mehrdimensionalität von Problemen bei angemessener Akzentuierung des ökonomischen Bereichs

• ggf. Verknüpfung verschiedener Inhaltsfelder und Kompetenzbereiche bei der Planung von Unterrichtssequenzen

• kumulativer Aufbau von Kompetenzen unter Berücksichtigung der Lernprogression

• Bereitstellung von Übungsmöglichkeiten zur Erschließung neuer Themenbereiche, u. a. durch selbstständige Anwendung von bereits erworbenen Kompetenzen

• Umsetzung von Unterrichtsmethoden und Sozialformen zur Förderung des demokratischen Bewusstseins und der individuellen und kollektiven Handlungsbereitschaft und -fähigkeit