KGaA
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KGaA(Kommanditgesellschaft auf Aktien)
Gliederung
• Definition• Rechtsverhältnisse• Unternehmensgründung• Haftung• Vor und Nachteile• Beispiel Unternehmen
Definition
• eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
• besteht aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären)
• mind. einem Gesellschafter, dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist (Kommanditist)
Rechtsgrundlage
• Stimmrecht: - der Kommanditist ist gleichberechigt - durch Vertrag kann jedoch das Mitspracherecht im
Unternehmen beschränkt wird Rechtsgrundlage: §§ 161–177a HGB, ergänzend gelten
Vorschriften über offene Handelsgesellschaft (OHG) und Aktiengesetz
Unternehmensgründung
• erfolgt durch Gesellschaftsvertrag → Dauer, Kündigungsmöglichkeiten und Haftsumme bestimmt von den Kommandisten
Haftung
• mind. ein Gesellschafter ist unbeschränkt haftbar ( Komplementär – Vollhafter)
• Komplementäre haften mit Privatvermögen• Beschränkte Haftung der Kommanditaktionäre( Teilhafter nur
mit Kapitaleinlage)• Persönlich haftende Gesellschafter ( die Geschäftsführung)
Vorteile
• Beschränkte Haftung der Kommanditaktionäre
→ haftet nur mit seiner Kapitaleinlage
Nachteile
• Komplementäre haften mit ihrem Privatvermögen