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  • Kindererziehung: Ihr Plus fr die Rente

    > Wie Kindererziehungszeiten den Rentenanspruch erhhen

    > Die Bedeutung der Bercksichtigungszeiten

    > Mtterrente: Knftig zwei Jahre Kindererziehungszeiten

    Kindererziehung: Ihr Plus fr die Rente

    Versicherung und Beitrag

  • 402 11. Auflage (5/2017)

    Mehr Rente durch Ihr Kind

    Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafr in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeitrge gutgeschrieben und erhalten fr diese Zeit spter mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafr, dass Mtter und Vter vielfach nur noch eingeschrnkt oder gar nicht arbeiten knnen.

    Und fr alle vor 1992 geborenen Kinder werden durch die sogenannte Mtterrente knftig zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.

    Dieses Faltblatt informiert darber, unter welchen Voraussetzungen Ihrem Rentenkonto Beitrge fr Kindererziehung gutgeschrieben werden und wie das Ihre Rente erhht. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben: Kommen Sie zu uns wir sind fr Sie da.

    Mehr Rente durch Ihr Kind

    Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafr in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeitrge gutgeschrieben und erhalten fr diese Zeit spter mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafr, dass Mtter und Vter vielfach nur noch eingeschrnkt oder gar nicht arbeiten knnen.

    Und fr alle vor 1992 geborenen Kinder werden durch die sogenannte Mtterrente knftig zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.

    Dieses Faltblatt informiert darber, unter welchen Voraussetzungen Ihrem Rentenkonto Beitrge fr Kindererziehung gutgeschrieben werden und wie das Ihre Rente erhht. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben: Kommen Sie zu uns wir sind fr Sie da.

    402 11. Auflage (5/2017)

  • Inhaltsverzeichnis

    4 Kindererziehungszeiten: Ihr Plus fr die Rente 8 24 oder 36 Monate11 Die Bercksichtigungszeit14 Kindererziehung im Ausland16 Nachweis von Erziehungszeiten17 Ein Kind zwei Zeiten19 Nur einen Schritt entfernt: Ihre Renten

    versicherung

  • Kindererziehungszeiten: Ihr Plus fr die Rente

    Normalerweise heit Versicherungspflicht: Sie zahlen Beitrge und bekommen dafr spter Rente bei Bedarf auch eine Rehabilitation. Wer Kinder erzieht, kann einen Rentenanspruch unter Umstnden auch ohne eigene Beitrge erwerben.

    Zeiten der Kindererziehung fhren fr Mtter und Vter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Versicherungs-pflicht, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen und gewhnlich auch dort mit ihm leben. Die Rentenbeitrge dafr zahlt der Bund. Neben den leiblichen Eltern kn-nen auch andere Elternteile (zum Beispiel von Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern) unter be stimmten Voraussetzungen Kinder-erziehungszeiten erhalten.

    Als Groeltern oder Verwandte knnen Sie Kinder erziehungszeiten geltend machen, wenn zwischen Ihnen und dem Kind ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhltnis mit huslicher Gemeinschaft besteht. Ein

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  • Obhuts- und Pflegeverhltnis zwischen den leiblichen Eltern und ihrem Kind darf nicht bestehen.

    Eltern mit anderer AlterssicherungZeiten der Kindererziehung knnen selbst dann an gerechnet werden, wenn die Eltern whrend dieser Zeit einem anderen Alters-sicherungssystem angehrt haben. Voraus-setzung hierfr ist jedoch, dass die Kinder-erziehungszeiten in dem anderen Alters-sicherungssystem nicht annhernd gleich bercksichtigt werden wie in der gesetz-lichen Rentenversicherung.

    Von dieser Regelung profitieren vor allem Mitglieder berufsstndischer Versorgungs-einrichtungen. Sie haben die Mglichkeit, Kindererziehungszeiten in der Rentenver-sicherung anrechnen zu lassen, weil diese in der jeweiligen berufsstndischen Versorgung nicht annhernd gleichwertig bercksichtigt werden.

    Sehen andere Alterssicherungssysteme da-gegen eine gleichwertige Bercksichtigung von Zeiten der Kindererziehung vor, sind die Kindererziehungszeiten in der Rentenver-sicherung nicht anzurechnen. Das trifft zum Beispiel fr die Beamtenversorgung zu.

    Keine KindererziehungszeitenNicht angerechnet werden Kinder erziehungs-zeiten auerdem bei Eltern, die whrend der Kindererziehung bereits eine Altersvoll-rente aus der gesetzlichen Rentenversiche-rung oder eine Altersversorgung nach be-amtenrechtlichen, kirchenrecht lichen oder berufsstndischen Regelungen erhalten.

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  • Freiwillige Beitrge + Kindererziehung = RenteWenn Ihnen Kindererziehungszeiten ange-rechnet werden, sollen Sie auch die Mglich-keit haben, eine Rente zu bekommen. Dafr sind allerdings mindestens 60 Beitragsmo-nate erforderlich.

    Wer allein mit Kindererziehungszeiten diese Mindestversicherungszeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht erfllt, kann fr die fehlenden Monate freiwillige Beitrge zahlen. Die monatliche Beitragshhe ist zwi-schen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Hchstbeitrag von 1 187,45 Euro frei whlbar.

    Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und bis zum Erreichen der Regelalters-grenze die erforderliche Mindestversiche-rungszeit von 60 Beitragsmonaten nicht erfllt haben, steht Ihnen zustzlich die Mg-lichkeit einer Nachzahlung offen.

    Den Antrag hierfr knnen Sie frhestens sechs Monate vor Erreichen der Regelalters-grenze (zwischen dem 65. und 67. Lebens-jahr) stellen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor-her von Ihrem Rentenversicherungstrger

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  • Freiwillige Beitrge + Kindererziehung = RenteWenn Ihnen Kindererziehungszeiten ange-rechnet werden, sollen Sie auch die Mglich-keit haben, eine Rente zu bekommen. Dafr sind allerdings mindestens 60 Beitragsmo-nate erforderlich.

    Wer allein mit Kindererziehungszeiten diese Mindestversicherungszeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht erfllt, kann fr die fehlenden Monate freiwillige Beitrge zahlen. Die monatliche Beitragshhe ist zwi-schen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Hchstbeitrag von 1 187,45 Euro frei whlbar.

    Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und bis zum Erreichen der Regelalters-grenze die erforderliche Mindestversiche-rungszeit von 60 Beitragsmonaten nicht erfllt haben, steht Ihnen zustzlich die Mg-lichkeit einer Nachzahlung offen.

    Den Antrag hierfr knnen Sie frhestens sechs Monate vor Erreichen der Regelalters-grenze (zwischen dem 65. und 67. Lebens-jahr) stellen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor-her von Ihrem Rentenversicherungstrger

    beraten zu lassen. Ansprechpartner finden Sie ab Seite 19.

    Die freiwillige Beitragszahlung oder die Nachzahlung kommt insbesondere fr Mit-glieder berufsstndischer Versorgungsein-richtungen in Betracht.

    Wer die Zeiten bekommtDie Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet demjenigen, der das Kind berwiegend erzogen hat.

    Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils berwiegt, erhlt grund-stzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.

    Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht berwie-gend erzieht, mssen Sie fr die Zukunft eine bereinstimmende gemeinsame Erklrung abgeben. Diese Er klrung kann auch rck-wirkend, hchstens jedoch fr zwei Kalen-dermonate, abgegeben werden.

    Bitte beachten Sie:Bei Lebenspartnern aus eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es Besonderheiten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungstrger.

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  • 24 oder 36 Monate

    Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit zwei Jahre, bei Geburten ab 1992 betrgt sie drei Jahre.

    Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate spter, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 24 Monaten.

    Beispiel:

    Geburt Ihres Kindes: 8. Juni 2005Kindererziehungszeit:1. Juli 2005 bis 30. Juni 2008

    Geburt Ihres Kindes: 8. Juni 1989Kindererziehungszeit:1. Juli 1989 bis 30. Juni 1991

    Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder (zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten oder wenn whrend einer Erziehungszeit ein weiteres Kind geboren, adoptiert oder in Pflege genommen wird), verlngert sich die

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  • Kindererziehungszeit um die Zeit, in der Sie gleichzeitig mehrere Kinder erzogen haben.

    Beispiel:

    Geburt Ihres ersten Kindes: 17. April 2002Kindererziehungszeit:1. Mai 2002 bis 30. April 2005Geburt Ihres zweiten Kindes: 2. Januar 2004Kindererziehungszeit:1. Februar 2004 bis 31. Januar 2007Verlngerungszeit 15 Monate:1. Februar 2007 bis 30. April 2008

    Liegen die Voraussetzungen zunchst nicht vor (zum Beispiel wegen Aufenthalts im Aus-land, siehe Seite 14), beginnt die Kinder-erziehungszeit erst nach Wegfall des Hinde-rungsgrundes. Entfallen die Voraussetzun-gen fr die Kindererziehungszeit whrend der ersten 24 beziehungsweise 36 Lebens-monate des Kindes (zum Beispiel durch Tod des Kindes), endet die Kinder erziehungszeit an diesem Tag. Stirbt ein Elternteil whrend der Kindererziehungszeit, ist die verbleiben-de Zeit grundstzlich dem nunmehr allein erziehenden berlebenden Elternteil zuzu-ordnen.

    Die Anrechnung von 24 Monaten Kinderer-ziehungszeit fr ein Kind, das vor 1992 ge-boren wurde, gilt erst seit dem 1. Juli 2014. Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde der entsprechende Zeitraum von 12 auf 24 Kalendermonate erweitert. Wenn in Ihrem Versicherungsverlauf bisher nur 12 Kalendermonate anerkannt sind, werden

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  • sptestens mit der nchsten Kontenklrung auch die Kindererziehungszeiten fr den 13. bis 24. Kalendermonat nach der Geburt geprft.

    Waren Sie am 30. Juni 2014 bereits Renten-bezieher und wurde in der Rentenberech-nung fr den zwlften Kalendermonat nach der Geburt eines Kindes eine Kindererzie-hungszeit angerechnet, wird die Rente auto-matisch fr dieses Kind um einen persnli-chen Entgeltpunkt (alte Bundeslnder: 30,45 Euro, neue Bundeslnder: 28,66 Euro) angehoben (sogenannte Mtterrente).

    Bitte beachten Sie:Unter Umstnden erhht sich der Auszahl