„Klassische“ Fehler im Umgang mit der Vermutung sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter/innen
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Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassische“ Fehler im Umgang mit der Vermutung sexualisierter Gewalt
durch Mitarbeiter/innenUrsula Enders
mit Illustrationen von Dorothee Wolters
Zartbitter e.V. 2015
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung oder Verdacht
Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden:Abklärung eines Verdachts
Aufgabe von Schule und Jugendhilfe:Sicherstellung des Kindeswohls und Fürsorgepflicht für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung oder Verdacht
Strafverfolgungsbehördenim Zweifel für den Angeklagten
Schule/Jugendhilfe/VereineIm Zweifelsfalle für das Kindeswohls
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Schule/Jugendhilfe/Vereine
Standards fachlichen Handelns
=Maßstab der Bewertung
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Umgang mit Vermutung
Klassischer Fehler:
Unklarheit über die eigene Rolle
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Differenzierung
• Vermutung• begründeter Verdacht• erhärteter Verdacht
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung entsteht durch …
• Verhaltensweisen von Kindern• verbale Andeutungen von Kindern• psychosomatische Symptomatiken von
Kindern
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung entsteht durch …
• Verhalten eines Erwachsenen oder Jugendlichen– Missachtung von grenzachtenden Teamabsprachen– offen sexistisches Verhalten– Machtmissbrauch– Missachten der Grenzen zwischen den Institutionen– Intrigen säen– sonstiges fachliches Fehlverhalten …
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Begründeter Verdacht
entsteht durch
• Vermutung, die in begründeten Verdacht übergegangen ist
• deutliche Hinweise (z.B. Tagebuch, Postings im Netz)
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Umgang mit Vermutung
„Klassischer“ Fehler:
unzureichende Differenzierung zwischen • (sexuellen) Grenzverletzungen• Übergriffen • strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter
Gewalt
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Umgang mit Vermutung
(Sexuelle) Grenzverletzungen
und Übergriffe sind als
fachliches Fehlverhalten zu bewerten.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Fokussierung auf die Aussage des Opfers …
Verhaltendes Täters
Aussagendes Kindes
Hinweise andererMädchen und Jungen
Objektive Beweise
Risiko:Andere Hinweise/Beweise werden übersehen.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Zu frühe Befragung des betroffenen Mädchens/Jungen ohne Schweigegebote zu entkräften.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Zu frühe Befragung …
Risiko:Die Schweigegebote de Täters wirken noch.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Zu frühe Befragung …
Risiko:Die Schweigegebote de Täters wirken noch.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Alle an einen Tisch …
Risiko: Täter wertet Vertrauenspersonen des Kindes ab.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Alle an einen Tisch …
Risiko:Täter nutzt Infos, um Gegenbeweise zu sammeln.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Risiko: Täter präsentiert sich als Opfer vermeintlich falscher Verdächtigungen.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Alle an einen Tisch …
Risiko:Alle sind gebeutelt - nur nicht der Täter.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Alle an einen Tisch …
Risiko: Zu Unrecht Beschuldigter wird angegriffen.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Zu frühe und detaillierte Information an den Beschuldigten.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Zu frühe und detaillierte Information …
Risiko:Täter nutzt Infos, um Gegenbeweise zu sammeln.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Risiko:Täter vernichtet Beweismittel.
Zu frühe und detaillierte Information …
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Name des Opfers und Details der Missbrauchshandlunge werden innerhalb der Institution bekannt.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Das Opfer wird erneut entblößt.
Name des Opfers und Details werden bekannt …
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Das Opfer wird erneut entblößt.
Name des Opfers und Details werden bekannt …
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Risiko:Verhalten des Opfers wird fehlinterpretiert.
Gegenüberstellung von Täter und Opfer
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Pseudokooperation des Täters als Verantwortungsübernahme und Einsicht fehlinterpretieren.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Risiko:Täter schützen – Opfer verraten.
Pseudokooperation fehlinterpretieren …
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Pseudokooperation fehlinterpretieren …
Risiko:Täter schützen – Opfer verraten.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Pseudokooperation fehlinterpretieren …
Risiko:Täter schützen –opfer verraten.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Prävention ohne vorherige Abklärung der Vermutung und Aufarbeitung eines Missbrauchs.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Bedeutung der Täterstrategien
für die institutionelle Dynamik
unterschätzen.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Klassischer Fehler:
Die Anwesenheit des abwesenden Tätersunterschätzen. (Ursula Enders)
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Anwesenheit des abwesenden Täters unterschätzen…
Risiko:Die Intrigen des Täters wirken, auch wenn er selbst abwesend ist.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Anwesenheit des
abwesenden Täters unterschätzen …
Risiko:Die Intrigen des Täters wirken, auch wenn er selbst abwesend ist.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Klassischer Fehler:
Vernachlässigung der Hilfen für alle Ebenen der Institution.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Klassischer Fehler:
Vernachlässigung einer nachhaltigen Aufarbeitung.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Ursula Enders/Dorothee Wolters:Wir können was, was ihr nicht könnt.Ein Bilderbuch von über Doktorspiele und sexuelleÜbergriffe mit didaktischem Begleitmaterial. Köln 2009
Ursula Enders:Grenzen achten. Schutz vor Missbrauch in Institutionen. Ein Handbuch für die Praxis.Köln 2012
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung oder Verdacht
Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden:Abklärung eines Verdachts
Aufgabe von Schule und Jugendhilfe:Sicherstellung des Kindeswohls und Fürsorgepflicht für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung oder Verdacht
Strafverfolgungsbehördenim Zweifel für den Angeklagten
Schule/Jugendhilfe/VereineIm Zweifelsfalle für das Kindeswohls
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Schule/Jugendhilfe/Vereine
Standards fachlichen Handelns
=Maßstab der Bewertung
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Schule/Jugendhilfe/Vereine
Differenzierung zwischen
• Grenzverletzungen
• Übergriffen
• strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Ursachen:
• unabsichtlich verübt
• fachliche/konzeptionelle
Unzulänglichkeiten
• persönlichen Unzulänglichkeiten
• „Kultur der Grenzverletzungen“
• „Kultur des Wegschauens“
Grenzverletzungen
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
• (nicht nur) objektive Faktoren
• subjektives Erleben des Mädchen/Jungen
• nicht ganz zu vermeiden
• korrigierbar
Grenzverletzungen
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Übergriffe
wiederholte, massive und/oder nicht zufällige Grenzverletzungen
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Übergriffe durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Ursachen:
• Machtmissbrauch
• grundlegende persönliche Defizite
• grundlegende fachliche Defizite
• gezielte Desensibilisierung als
Vorbereitung eines sexuellen
Missbrauchs/eines Machtmissbrauchs
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Strafrechtlich relevante Gewalthandlungen
• Körperverletzung
• sexueller Missbrauch/sexuelle Nötigung
• Erpressung
• Vernachlässigung der Fürsorgepflicht
Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Sexueller Missbrauch durch Mitarbeiterund Mitarbeiterinnen wird strategischvorbereitet.
Wenn es gelingt, Grenzverletzungen undÜbergriffe zu stoppen, wird sexuellerMissbrauch verhindert.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin hatein Recht auf Schutz vor Verleumdungen.
Grenzverletzungen/Übergriffe sachlich zubenennen, ist keine Verleumdung und keinVerrat, sondern Ausdruck fachlicherVerantwortung für den Schutz vonMädchen und Jungen.
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung
• sich selbst als vertrauenswürdig erweisen
• professionelle Distanz wahren• sich selbst und dem Mädchen/Jungen Zeit
geben• Entlastung des Kindes/Ressourcen stärken
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung
• Information von Vorgesetzten oder externen Ansprechpersonen der Institution
• alternative Erklärungen mitdenken
• Dokumentation der Beobachtungen/Fakten
• Kooperation
• sich selbst Unterstützung holen
Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Begründeter Verdacht
• Schutz des Kindes hat oberste Priorität
• Outing des Kindes vermeiden
• Information von Vorgesetzten oder externen Ansprechpersonen der Institution
• Beweismittel sichern• Angebot notwendiger Hilfen für Kind,
Kindergruppe, Eltern und pädagogische Fachkräfte