Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012 · 2021. 1. 23. · Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012 4 / 15 1....

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Kanton St. Gallen Baudepartement Amt für Umwelt und Energie Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012

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  • Kanton St. Gallen

    Baudepartement

    Amt für Umwelt und Energie

    Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012

  • Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012

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    Impressum

    Herausgeber

    Amt für Umwelt und Energie (AFU)

    Lämmlisbrunnenstrasse 54

    9001 St.Gallen

    Erscheinungsdatum

    April 2013

    Autoren

    Christoph Baumann und Michael Eugster, AFU, Abwasser und Gewässerqualität

    Titelfotos

    Faultürme ARA Thal-Altenrhein

    Mobile Schneckenpresse (Klärschlammentwässerung)

  • Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012

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    Inhaltsverzeichnis

    1 Auftrag 4

    2 Ausgangslage 4

    2.1 Allgemeines 4

    2.2 Klärschlamm im Rechtssystem 4

    2.3 Klärschlamm-Konzept 94 6

    3 Situation der Klärschlammentsorgung im Kanton St.Gallen im Jahr 2011 6

    3.1 Allgemeines 6

    3.2 Entwässerungsanlagen 7

    3.3 Trocknungsanlagen 7

    3.4 Verbrennungsanlagen 7

    3.5 Fazit Ist-Situation 9

    4. Regionale Zusammenarbeit 9

    5. Neue Rahmenbedingungen für die Klärschlammentsorgung 10

    5.1 Phosphor-Rückgewinnung 10

    5.2 Auswirkungen auf den Kanton St.Gallen 11

    6. Absicht des Kantons St.Gallen 11

    7. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen 12

    Abkürzungen und Begriffe 14

    Beilage 1: Klärschlamm-Stoffflüsse 2011 im Kanton St.Gallen

    Beilage 2: Klärschlamm-Entsorgung im 2011 (Kantonsübersicht)

    Beilage 3: Klärschlamm-Entsorgung in den Kantonen AI, AR, SG und TG im 2011

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    1. Auftrag

    Im Kanton St.Gallen fallen jährlich rund 240'000 Kubikmeter flüssiger Klärschlamm mit

    einem Trockensubstanzgehalt (TS) von rund 11'500 Tonnen als Rückstände der Abwas-

    serreinigungsanlagen an. Dieser Klärschlamm muss gesetzeskonform behandelt und

    verwertet werden.

    Der Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012 zeigt die Entsorgungswege für Klärschlamm im

    Kanton St.Gallen auf. Er beruht auf den Entsorgungswegen, wie sie im Jahr 2011 bestan-

    den haben. Ausserdem behandelt er die möglichen künftigen Rahmenbedingungen für die

    Klärschlamm-Entsorgung.

    Der Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012 ersetzt das Klärschlamm-Konzept 94 vom Mai

    1995.

    2. Ausgangslage

    2.1 Allgemeines

    Als Klärschlamm bezeichnet man den täglich anfallenden, ausgefaulten Schlamm aus

    Abwasserreinigungsanlagen. Nach der Faulung wird der Klärschlamm in weiteren Be-

    handlungsschritten entwässert und thermisch behandelt. Die Behandlung und Verwertung

    des Klärschlamms muss jederzeit geordnet und gesetzeskonform erfolgen. Zu diesem

    Zweck erstellen die Kantone einen Klärschlamm-Entsorgungsplan und passen ihn in den

    fachlich gebotenen Zeitabständen den neuen Erfordernissen an.

    Gegenstand des vorliegenden Planes ist Klärschlamm aus den Abwasserreinigungsanla-

    gen der öffentlichen Hand. Schlämme aus Industriekläranlagen werden hier nicht berück-

    sichtigt.

    2.2 Klärschlamm im Rechtssystem

    Die Entsorgung von Klärschlamm richtet sich nach der Umweltschutz- und nach der Ge-

    wässerschutzgesetzgebung:

    a) Gemäss Art. 31b Abs. 1 erster Satz des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01; abgekürzt

    USG) werden Abfälle aus der öffentlichen Abwasserreinigung (Klärschlamm) von den

    Kantonen entsorgt.

    Die Entsorgung von Abfällen aus der öffentlichen Abwasserreinigung ist im Einführungs-

    gesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (sGS 672.1; abgekürzt EG-

    USG) den politischen Gemeinden übertragen worden (vgl. Art. 44 Bst. c EG-USG). Dabei

    ist berücksichtigt worden, dass bereits die öffentliche Abwasserreinigung im Aufgabenbe-

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    reich der politischen Gemeinden liegt und es folgerichtig ist, denselben Gemeinwesen

    auch die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle zuzuweisen.1

    b) Die Gewässerschutz-Verordnung (SR 814.201; abgekürzt GSchV) enthält in einem

    eigenen Kapitel Bestimmungen über die Entsorgung von Klärschlamm (Art. 18 ff. GSchV).

    Nach Art. 18 GSchV erstellen die Kantone einen Klärschlamm-Entsorgungsplan und pas-

    sen ihn in den fachlich gebotenen Zeitabständen den neuen Erfordernissen an (Abs. 1).

    Der Entsorgungsplan legt mindestens fest, wie der Klärschlamm der zentralen Abwasser-

    reinigungsanlagen entsorgt werden soll und welche Massnahmen, einschliesslich der

    Erstellung und Änderung von Anlagen, die der Entsorgung des Klärschlamms dienen, bis

    zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind (Abs. 2). Er ist öffentlich zugänglich (Abs. 3).

    Nach Art. 6 des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung

    (sGS 752.2) erlässt die Regierung den Klärschlamm-Entsorgungsplan (Abs. 1). Die zu-

    ständige Stelle des Kantons erteilt die Zustimmung für eine vom Klärschlamm-

    Entsorgungsplan abweichende Entsorgung. Sie hört die Behörde des Empfängerkantons

    an, wenn der Klärschlamm in einem anderen Kanton entsorgt werden soll (Abs. 2 und Art.

    21 Abs. 4 GSchV).

    Im Kanton St. Gallen bestand der Klärschlamm-Entsorgungsplan bis anhin aus dem Kon-

    zept für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung (RRB 1994/579) und dem Klär-

    schlamm-Konzept 94. Im Klärschlamm-Konzept 94 wurden fünf Regionen (Klärschlamm-

    Regionen) festgelegt und die einzelnen politischen Gemeinden diesen Klärschlamm-

    Regionen zugeordnet (vgl. dazu die nachfolgende Ziff. 2.3).

    c) Klärschlamm enthält neben Nährstoffen wie Phosphor, Stickstoff und organischen Stof-

    fen viele unerwünschte Substanzen wie Schwermetalle, organische Schadstoffe, Mikro-

    verunreinigungen (z.B. Medikamentenrückstände, Hormone) und Krankheitserreger. Aus

    Risikogründen gilt seit 1. Oktober 2006 ein bundesweites Verwendungsverbot in der

    landwirtschaftlichen Nutzung (vgl. Ziff. 5 Anhang 2.6 der Chemikalien-Risikoreduktions-

    Verordnung; SR 814.81). Statt der direkten Verwertung in der Landwirtschaft muss Klär-

    schlamm nun fachgerecht entsorgt werden; entweder in Anlagen zur Schlammverbren-

    nung, in Kehrichtverbrennungsanlagen oder nach einer Trocknung als Zusatzbrennstoff in

    Zementwerken.

    Die Inhaber von ARA müssen dafür sorgen, dass die Qualität des Klärschlamms in den

    fachlich gebotenen Zeitabständen untersucht wird (Art. 20 GSchV). Auch wenn der Klär-

    schlamm heute verbrannt wird, ist eine periodische Untersuchung auf Schadstoffe wichtig,

    da ein erhöhter Gehalt an unerwünschten Stoffen wichtige Hinweise über Schadstoffemit-

    tenten im Einzugsgebiet einer ARA liefert.

    1 vgl. auch Tschannen, Kommentar zum USG, Zürich 2000, N 14 zu Art. 31b

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    2.3 Klärschlamm-Konzept 94

    Im Klärschlamm-Konzept 94 stand vorallem die Entsorgungssicherheit im Zentrum. Das

    Konzept legte einen Massnahmenplan für die geordnete und umweltgerechte Klär-

    schlammentsorgung im Kanton St. Gallen fest. Es umfasste fünf Regionen. Mit diesem

    Konzept wurde der sich damals abzeichnende Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Ver-

    wertung vorbereitet.

    Zehn Jahre später - im Jahr 2005 - konnte die Regierung feststellen, dass die nach dem

    Klärschlammkonzept getroffenen Massnahmen in den Gemeinden und Regionen gut um-

    gesetzt worden waren und sich bestens bewährten. Die Regierung hat deshalb auf die

    Einsetzung einer kantonalen Klärschlamm-Kommission endgültig verzichtet. Das Baude-

    partement wurde jedoch beauftragt, die Entwicklung im Klärschlammbereich weiter zu

    beobachten und das Klärschlamm-Konzept im Rahmen der kantonalen Abfallplanung in

    den Klärschlamm-Entsorgungsplan zu überführen und nötigenfalls anzupassen (RRB

    2005/19).

    3. Situation der Klärschlammentsorgung im Kanton St.Gallen im Jahr 2011 (vgl. Beilagen 1 und 2)

    3.1 Allgemeines

    Im Jahr 2011 reinigten im Kanton St.Gallen 42 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) der

    öffentlichen Hand knapp 81 Mio. Kubikmeter Abwasser. Etwa 98 Prozent der St.Galler

    Bevölkerung verfügen heute über einen ARA-Anschluss.

    In diesen 42 ARA fielen im Betriebsjahr 2011 rund 617'000 Kubikmeter Frischschlamm

    an. Durch Vergärung des Frischschlamms in speziellen Faultürmen auf der ARA wurden

    9.7 Mio. Kubikmeter wertvolles Biogas gewonnen. Mit dem Gas produzierten die ARA in

    Blockheizkraftwerken (BHKW) und Mikrogasturbinen neben Wärme auch 15,1 Gigawatt-

    stunden Elektrizität, was dem durchschnittlichen Verbrauch von 4'900 Zweipersonen-

    haushalten entspricht. Der gesamte Stromverbrauch der St.Galler ARA betrug im Jahr

    2011 rund 30,1 GWh. Dies entspricht etwa zehn Prozent des Stromverbrauchs für öffent-

    liche Aufgaben in den Gemeinden.

    Der Eigenversorgungsgrad für Elektrizität lag im Jahr 2011 im Mittel über alle ARA im

    Kanton bei knapp 50 Prozent. Für die einzelne ARA schwankt er – je nach Rahmenbedin-

    gungen – zwischen 0 und 80 Prozent.

    Verschiedene ARA nehmen zusätzliche energiereiche Abfälle an, um diese zusammen

    mit dem Klärschlamm zu vergären und damit die Gasproduktion zu erhöhen (Co-

    Vergärung).

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    3.2 Entwässerungsanlagen

    Mechanische Entwässerungsanlagen entziehen dem nassen Klärschlamm Wasser. Es

    können Trockensubstanzgehalte von 20 bis 40 Prozent erreicht werden. Damit wird das

    Klärschlammvolumen stark reduziert.

    Gestützt auf das Klärschlamm-Konzept 94 wurde in den letzten 20 Jahren viel Geld in den

    Aufbau der nötigen Anlagen investiert. So stehen heute über 14 inner- und zwei ausser-

    kantonale Anlagen in Betrieb, in welchen der Klärschlamm der St.Galler ARA entwässert

    wird.

    Im Jahr 2011 wurden in den 16 Entwässerungsanlagen etwa 240'000 Kubikmeter nasser,

    ausgefaulter Klärschlamm entwässert. Dabei entstanden rund 48'000 Kubikmeter entwäs-

    serter Klärschlamm, in Trockensubstanz (TS) ausgedrückt rund 11‘500 Tonnen.

    Die erforderlichen Kapazitäten zur Entwässerung des Klärschlamms sind vorhanden. Die

    ARA-Betreiber ohne eigene Entwässerungsanlage sind dafür besorgt, dass die Entwässe-

    rung ihres Klärschlamms weiterhin durch Abnahmeverträge sichergestellt ist.

    3.3 Trocknungsanlagen

    Bei der thermischen Trocknung wird der Wassergehalt des entwässerten Schlamms

    durch Verdampfung weiter vermindert. Es können Trockensubstanzgehalte von über 90

    Prozent erreicht werden.

    51 Prozent des entwässerten Klärschlamms wurden ohne weitere Behandlung der ther-

    mischen Verwertung zugeführt. Der Rest wurde in vier Trocknungsanlagen (zwei St.Galler

    und zwei ausserkantonale Anlagen) weiter getrocknet und anschliessend grösstenteils als

    Brennstoff im Zementwerk verwendet.

    Auch hier bestehen mehrheitlich langjährige Verträge zwischen den Anlagebetreibern.

    3.4 Verbrennungsanlagen

    Im Jahr 2011 entstanden auf den St.Galler ARA 11'519 Tonnen Klärschlamm, ausge-

    drückt in Trockensubstanz (TS). Dieser wurde schliesslich in fünf verschiedenen Anlagen

    thermisch entsorgt. Der grösste Anteil – nämlich 46,4 Prozent – gelangte nach der Trock-

    nung ins Zementwerk in Untervaz im Kanton Graubünden. Dort wird der getrocknete Klär-

    schlamm als Ersatzbrennstoff für die Zementherstellung verwendet. 28,8 Prozent wurden

    in der speziellen Schlammverbrennungsanlage (SVA, Wirbelschichtofen) des Zweckver-

    bandes Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) entsorgt. Der Rest wurde ins Kehrichtheiz-

    kraftwerk (KHK) in St. Gallen (13,6%), in die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) in Buchs

    (9,0%) und in die zürcherische Anlage in Hinwil (2,2%) geliefert.

    Tabelle 1 zeigt Angaben zu den verbrannten Abfall- und Klärschlammmengen im Jahr

    2011 für die drei St.Galler Abfallanlagen. Der Anteil Klärschlamm, der in die ausserkanto-

    nale KVA Hinwil gelangte, betrug lediglich 2,2 Prozent und ist in der Tabelle nicht aufge-

    führt.

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    Tabelle 1: Kapazitäten und verbrannte Abfall- und Klärschlammmengen im Jahr 2011 in den Anlagen

    im Kanton St.Gallen

    SVA Bazenheid KVA Buchs KHK St.Gallen

    Theoretische Jahreska-

    pazität 1)

    70'200 t 173'887 t 69'737 t

    Gesamte verbrannte Ab-

    fallmenge im 2011 66'892 t 204'719 t 72'779 t

    Theoretische Auslastung der Anlage

    95% 100% 100%

    Verbrannter entwässerter

    Klärschlamm im 2011 30'594 t

    2) 4'430 t 5'500 t

    Anteil Abfall aus dem

    Einzugsgebiet der

    Verbrennungsanlage

    10'000 t

    15%

    53'227 t

    26%

    72'647

    100%

    1) gemäss Erhebungen Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA)

    2) thermisch behandelte Schlämme im 2011 (mehrheitlich kommunale Klärschlämme)

    Kommentar zu Tabelle 1:

    Alle Anlagen waren gut ausgelastet.

    Am Standort Bazenheid werden sowohl eine Kehricht- als auch eine Schlammverbren-

    nungsanlage (SVA) betrieben. In der Schlammverbrennungsanlage können entwässer-

    te, teilgetrocknete oder getrocknete Schlämme aus kommunalen oder industriellen

    Kläranlagen thermisch behandelt werden. Darüber hinaus eignet sich die Wirbel-

    schichttechnologie auch für die thermische Behandlung von Biomasse oder Ersatz-

    brennstoffen. Zum Entsorgungsgebiet der Schlammverbrennungsanlage Bazenheid

    gehört auch der ganze Kanton Thurgau. Zwischen den Entsorgungsorganisationen be-

    stehen längerfristige Zusammenarbeitsverträge.

    Die KVA in Buchs und die SVA in Bazenheid nahmen grosse Mengen Abfall von aus-

    serhalb ihrer Einzugsgebiete an. Zahlen aus früheren Jahren zeigen, dass die Abfall-

    mengen aus dem eigenen Einzugsgebiet stagnieren oder eher sinken, hingegen die

    ausserhalb des eigenen Gebietes angenommenen Mengen steigen. Gemäss St.Galler

    Abfallplanung sind die St.Galler Verbrennungsanlagen verpflichtet, in erster Priorität

    die Abfälle aus dem eigenen Einzugsgebiet anzunehmen und zu verbrennen.

    Neben den drei St.Galler Abfallanlagen (Bazenheid, Buchs, St.Gallen) ist der Abwasser-

    verband Altenrhein (AVA) ein wichtiger Abnehmer von Klärschlamm. Er verarbeitet so-

    wohl flüssigen Klärschlamm in nicht ausgefaulter und in ausgefaulter Form als auch ent-

    wässerten Klärschlamm. Der Schlammentsorgungsverbund Altenrhein (SEVA) besteht

    seit 1992. Dem Verbund sind 17 Kläranlagen angeschlossen. Über die Klärschlamm In-

    teressensgemeinschaft Ost (KIGO) werden die Schlämme von weiteren Anlagen entsorgt

    (vgl. Kap. 4). Im Jahr 2011 nahm der AVA insgesamt 6'362 Tonnen Klärschlamm (Tro-

    ckensubstanz) zur Trocknung an und lieferte den getrockneten Schlamm als Ersatzbrenn-

    stoff ins Zementwerk. Die Jahreskapazität der Trocknungsanlage des AVA beträgt 7'500

    Tonnen Trockensubstanz.

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    3.5 Fazit Ist-Situation

    Die Klärschlammentsorgung im Kanton St.Gallen erfolgt heute geordnet und gesetzes-

    konform, dies auch dank der guten Umsetzung des Klärschlamm-Konzeptes 94. Es be-

    stehen zurzeit genügend Kapazitäten bei den Entwässerungs- und Trocknungsanlagen.

    Zwischen den Betreibern solcher Anlagen und den Klärschlammlieferanten bestehen in

    der Regel langjährige Abnahmeverträge, die die Entsorgungssicherheit gewährleisten.

    Die Endabnehmer von Klärschlamm arbeiten heute eng zusammen und erreichen da-

    durch eine gute Koordination und Optimierung der Transporte und der Verbrennungska-

    pazitäten. Mit den Anlagen in Bazenheid, St.Gallen und Buchs stehen im Kanton

    St.Gallen aktuell genügend Verbrennungskapazitäten für die Entsorgung des Klär-

    schlamms der 42 St.Galler ARA zur Verfügung.

    4. Regionale Zusammenarbeit (vgl. Beilage 3)

    Die Rahmenbedingungen für die Klärschlammentsorgung haben sich in der Ostschweiz in

    jüngster Zeit geändert. Einerseits sind Vorbehalte gegen die gemäss dem alten Klär-

    schlamm-Konzept 94 verlangte Zuordnung der einzelnen ARA zu jeweils einer Aufberei-

    tungs- und Entsorgungsanlage vorgebracht worden. Anderseits haben sich die Klär-

    schlammabnehmer untereinander organisiert und arbeiten heute über die Kantonsgren-

    zen hinaus eng zusammen. So haben sich der Abwasserverband Altenrhein (AVA), der

    Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) und die Landi Aachtal Genossenschaft

    in Oberaach TG in der Klärschlamm Interessengemeinschaft Ost (KIGO) zusammenge-

    schlossen. Erklärtes Ziel der KIGO ist es, eine optimale Koordination von Verarbeitungs-

    kapazitäten und Transporten sowie eine sichere und kostengünstige Entsorgung zu errei-

    chen. Mit der im Jahr 2008 in Betrieb genommenen Schlammverbrennungsanlage des

    ZAB leisten diese drei Partner einen wichtigen Beitrag zur Entsorgungssicherheit für Klär-

    schlamm im Kanton St.Gallen und in der Ostschweiz.

    In der KIGO wurden im Jahr 2011 rund 13'413 Tonnen Klärschlamm (TS) verarbeitet.

    Dies sind 77 Prozent des in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrho-

    den, St.Gallen und Thurgau anfallenden Klärschlamms.

    Auch die anderen Entsorgungsanlagen arbeiten zusammen. So sind das KHK in St.Gallen

    und die KVA in Buchs, Trimmis (GR) und Niederurnen (GL) seit 2008 zum Verbund ther-

    mischer Verwertungsanlagen Ostschweiz (VTV) zusammengeschlossen. Die im VTV ver-

    bundenen Parteien wollen mit vereinten Kräften die Abfallentsorgung im Einzugsgebiet

    der vier Anlagen sicherstellen.

    Verschiedene St.Galler ARA-Betreiber arbeiten schon seit vielen Jahren mit Klär-

    schlammabnehmern in Nachbarkantonen zusammen. Ein Beispiel dafür ist die gute Zu-

    sammenarbeit der Abwasserverbände aus dem Linthgebiet und dem Seeztal mit dem

    Abwasserverband Glarnerland.

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    5. Neue Rahmenbedingungen für die Klärschlammentsorgung

    5.1 Phosphor-Rückgewinnung

    Phosphor ist für alle biologischen Organismen essenziell. Als Bestandteil mineralischer

    Dünger ist Phosphat neben Stickstoff und Kalium eines der Hauptnährelemente. 90 Pro-

    zent des geförderten Phosphors wird zur Herstellung von Düngern verwendet. Phosphor

    ist jedoch eine nicht erneuerbare Ressource. Man rechnet, dass die natürlichen Phos-

    phorvorkommen (Marokko, China, USA) in maximal 130 Jahren erschöpft sind. In der

    Schweiz bestehen keine natürlichen Phosphorvorkommen.

    Im Klärschlamm sind grosse Mengen Phosphor gebunden, die heute nicht genutzt wer-

    den. Die Phosphorbilanz für die Schweiz zeigt, dass die im Klärschlamm enthaltene

    Menge Phosphor pro Jahr etwa gleich gross ist wie die mit Mineraldünger importierte

    Menge (5'600 Tonnen). Durch das Schliessen dieses Kreislaufs könnten die Abhängigkeit

    von Phosphorimporten deutlich verringert und die Lagerstätten geschont werden. Der

    Bund plant deshalb mit der Revision der Technischen Verordnung über Abfälle vom

    10. Dezember 1990 (TVA, SR 814.600) Anforderungen an die Phosphorrückgewinnung

    für phosphorreiche Abfälle einzuführen (vgl. auch TVA-Revision, Konzeptbericht 2011,

    BAFU Bern).

    In der Abwasserreinigung kann Phosphor grundsätzlich aus dem Abwasser, dem Klär-

    schlamm oder der Klärschlamm-Asche gewonnen werden. Noch sind die entsprechenden

    Verfahren weder technisch ausgereift noch kostendeckend. Ein Verfahren, welches auch

    in der Schweiz erprobt wird, ist die Rückgewinnung aus der Klärschlamm-Asche. Sie soll

    dabei grundsätzlich in Form von Dünger oder in Form von anderen Sekundärrohstoffen

    bis hin zu Elementarphosphor möglich sein. Entsprechende Verfahren sollen auch in der

    Schweiz getestet werden.

    Damit bei der Phosphorrückgewinnung eine genügend hohe Ausbeute erzielt werden

    kann, muss der Klärschlamm allein oder zusammen mit anderen phosphorhaltigen Abfäl-

    len in gesonderten Verbrennungsanlagen thermisch behandelt werden (Monoverbren-

    nung). Das Verbrennen des Klärschlamms in Zementwerken oder die Entsorgung in der

    Kehrichtverbrennung ist ohne vorgängige Behandlung nicht mehr möglich.

    Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe des Bundes daran, einen Entwurf einer gesamtrevidierten

    TVA zu erarbeiten. Nach Planung des BAFU ist die Inkraftsetzung der überarbeiteten TVA

    nicht vor Ende 2015 zu erwarten. Nach den heutigen Vorstellungen der Arbeitsgruppe

    sollen die Inhaber von Klärschlamm in der TVA mit einer Übergangsfrist von einigen Jah-

    ren verpflichtet werden, Phosphor zurückzugewinnen oder die Entsorgung so zu gestal-

    ten, dass eine Rückgewinnung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Das bedeutet,

    dass phosphorreiche Klärschlamm-Asche aus einer Monoverbrennung separat zwischen-

    gelagert werden muss.

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    5.2 Auswirkungen auf den Kanton St.Gallen

    Wird in der TVA die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus phosphorreichen Abfäl-

    len eingeführt, ist im Kanton St.Gallen nach heutigen Gesichtspunkten nur die Schlamm-

    verbrennungsanlage des ZAB in Bazenheid (Wirbelschichtverbrennung) für die Verbren-

    nung von Klärschlamm nach den dann voraussichtlich geltenden Kriterien geeignet. Eine

    Verbrennung von Klärschlamm im KHK St.Gallen, in den KVA Buchs und Hinwil oder im

    Zementwerk in Untervaz wäre nicht mehr möglich.

    Die Schlammverbrennungsanlage des ZAB steht seit Ende 2008 in Betrieb. Sie eignet

    sich generell zur Mineralisierung von phosphorhaltigen organischen Abfällen (zum Bei-

    spiel kommunale Klärschlämme, tierische Abfälle oder andere phosphorhaltige Abfälle).

    Die phosphorhaltige Asche aus der Wirbelschichtlinie wird bereits heute auf der Deponie

    Burgauerfeld in einem separaten Kompartiment so zwischengelagert, dass die weiterge-

    hende Nutzung bis hin zur Rückgewinnung des Phosphors zu einem späteren Zeitpunkt

    möglich ist.

    Dank der Zusammenarbeit im Rahmen der Klärschlamm Interessengemeinschaft Ost

    (KIGO) und der eingesetzten verschiedenen Technologien (Entwässerungen, Trocknun-

    gen, Spezialverbrennungen) bestehen im Kanton St.Gallen heute schon ausreichende

    Behandlungsmöglichkeiten und -kapazitäten für den im Kanton anfallenden Klärschlamm.

    Diese genügen aus heutiger Sicht den geplanten Anforderungen an die Rückgewinnung

    von Phosphor.

    6. Absicht des Kantons St.Gallen

    Eine intensive kantonale Koordination – so wie sie der Kanton in den 90er-Jahren bei der

    Umsetzung des Klärschlamm-Konzeptes 94 vornahm – ist heute weder erwünscht noch

    nötig. Die Entsorgung des Klärschlamms ist gesichert und erfolgt gesetzeskonform. Der

    Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012 bildet daher die aktuelle Situation der Entsorgungs-

    wege für Klärschlamm im Kanton ab (Stand 2011).

    Der Kanton steht mit den Beteiligten im Kontakt und beobachtet die Entwicklung im Klär-

    schlammbereich. Nach Art. 6 Abs. 2 des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewäs-

    serschutzgesetzgebung (sGS 752.2) erteilt die zuständige Stelle des Kantons (AFU) die

    Zustimmung für eine vom Klärschlamm-Entsorgungsplan abweichende Entsorgung. Das

    AFU ist deshalb bei geplanten Änderungen bei der Klärschlammbehandlung und -

    entsorgung frühzeitig einzubeziehen. Es behält sich vor, die Zustimmung zu verweigern

    oder mit Auflagen zu verbinden, beispielsweise bei sich abzeichnenden Überkapazitäten

    bei den Behandlungsanlagen oder bei unnötig langen Transportwegen.

    Die ARA-Betreiber müssen für eine reibungslose Entsorgung ihres Klärschlamms besorgt

    sein. Es ist wichtig, dass die Behandlung und Verwertung des Klärschlamms langfristig

    mit Abnahmeverträgen sichergestellt bleiben.

    Heute werden 66 Prozent des im Kanton St.Gallen anfallenden Klärschlamms innerhalb

    der KIGO verarbeitet. 25 Prozent werden in den Anlagen in Buchs, Hinwil und St.Gallen

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    thermisch verwertet und 9 Prozent gelangen über die ausserkantonalen Trocknungsanla-

    gen in Bilten und Chur in das Zementwerk Untervaz. Für diese Entsorgungswege müssen

    Alternativen gefunden werden, falls in einigen Jahren die neuen Regelungen für eine

    Phosphorrückgewinnung in Kraft treten. Bei Bedarf sind entsprechende Kapazitäten in

    Anlagen im Kanton St.Gallen vorhanden.

    Die Klärschlammabnehmer kennen die Absichten des Bundes und sind aufgefordert, sich

    auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten.

    7. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen

    Das Klärschlamm-Konzept 94 wurde gut umgesetzt und die Klärschlamm-Entsorgung im

    Kanton St.Gallen ist heute sichergestellt und erfolgt gesetzeskonform und geordnet.

    Für die Entwässerung und Trocknung des Klärschlamms aus den St.Galler Kläranlagen

    stehen heute vorwiegend in innerkantonalen und einzelnen grenznahen ausserkantonalen

    Anlagen genügend Kapazitäten zur Verfügung.

    Die Entsorgung des St.Galler Klärschlamms in Verbrennungsanlagen im Kanton St.Gallen

    hat gegenüber der Entsorgung von Abfall von ausserhalb des Einzugsgebietes der jewei-

    ligen Anlage prioritär zu erfolgen. Unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes bestehen

    im Kanton genügend Behandlungskapazitäten für den Klärschlamm aus den St.Galler

    ARA. Dies gilt auch dann, wenn mit der bevorstehenden Revision der technischen Ver-

    ordnung über Abfälle (TVA) gesetzliche Anforderungen an die Rückgewinnung von Phos-

    phor aus Klärschlamm eingeführt werden, die eine sogenannte Mono- oder Spezial-

    verbrennung erfordern.

    Zwischen den Klärschlammlieferanten (einzelne ARA), den Betreibern von Entwässe-

    rungs- und Trocknungsanlagen und den Endabnehmern (Verbrennungsanlagen) beste-

    hen in der Regel langjährige Abnahmeverträge, die die Entsorgungssicherheit gewährleis-

    ten.

    Die Hauptentsorger von Klärschlamm haben sich untereinander organisiert und arbeiten

    eng zusammen. Dadurch wird eine bessere Koordination beim Transport und bei den

    Verbrennungskapazitäten erreicht. Eine Koordination durch den Kanton ist aus heutiger

    Sicht nicht erforderlich.

    Bei der Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm sind viele Fragen zu möglichen

    Verfahren noch nicht geklärt, sodass eine ökologisch-wirtschaftliche Gesamtbeurteilung

    derzeit nicht möglich ist. Mit fundierten Erfahrungen aus ersten grosstechnischen Anwen-

    dungen ist erst in einigen Jahren zu rechnen.

    Der Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012 bildet die aktuelle Situation der Entsorgungswe-

    ge für Klärschlamm im Kanton ab. Sie ist in der Karte " Klärschlamm-Entsorgung im Kan-

    ton St.Gallen im 2011" abgebildet (Beilage 2). Das Schema gilt als Grundlage für die Klär-

    schlamm-Entsorgung in den nächsten Jahren. Wesentliche Abweichungen erfordern die

    Zustimmung des kantonalen Amtes für Umwelt und Energie (AFU).

  • Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012

    13 / 15

    Da die Behandlungs- und Verwertungsanlagen in Bazenheid und Altenrhein auch Klär-

    schlamm aus angrenzenden Kantonen verarbeiten, zeigt eine weitere Karte die entspre-

    chenden Entsorgungswege auch für die Kantone Thurgau und beide Appenzell (Beilage

    3).

    Das AFU überprüft den Klärschlamm-Entsorgungsplan periodisch und passt ihn unter

    Einbezug der Beteiligten nötigenfalls an. Insbesondere werden die Entwicklungen zur

    Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm genau verfolgt. Im Bedarfsfall behält sich das

    AFU vor, Massnahmen zu treffen, dies beispielsweise bei sich abzeichnenden Überkapa-

    zitäten bei den Behandlungsanlagen oder bei unnötig langen Transportwegen.

    Das Klärschlamm-Konzept 94 wird durch den Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012 abge-

    löst.

  • Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012

    14 / 15

    Abkürzungen und Begriffe

    Abkürzungen:

    ARA: Abwasserreinigungsanlage der öffentlichen Hand

    AVA: Abwasserverband Altenrhein

    BAFU: Bundesamt für Umwelt

    GSchVG: Vollzugsgesetz zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung

    GSchV: Gewässerschutzverordnung

    KHK: Kehrichtheizkraftwerk

    KIGO: Klärschlamm Interessengemeinschaft Ost

    KVA: Kehrichtverbrennungsanlage

    OGO: Obstverwertung Oberaach TG

    SVA: Schlammverbrennungsanlage

    TA: Trocknungsanlage

    TVA: Technische Verordnung über Abfälle

    USG: Umweltschutzgesetz

    VTV: Verbund thermischer Verwertungsanlagen Ostschweiz

    ZAB: Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid

  • Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012

    15 / 15

    Begriffe:

    Entwässerungsanlagen: Mit mechanischen Entwässerungsanlagen kann Schlamm mit 20

    bis 40 Prozent Trockensubstanz erzeugt werden. Diese mechanische Abtrennung dient

    zur Reduktion des Klärschlammvolumens. Damit können Transportwege reduziert und

    Kosten eingespart werden.

    Frischschlamm ist die Summe aller bei der Abwasserreinigung anfallenden unbehandel-

    ten Schlämme. Der Frischschlamm ist geruchsintensiv und hat einen hohen organischen

    Anteil. Der Frischlamm hat einen durchschnittlichen Trockensubstanzgehalt von 4 Pro-

    zent.

    Klärschlamm: Als eigentlichen Klärschlamm bezeichnet man den nassen Schlamm nach

    der Faulung (Vergärung). Der mittlere Trockensubstanzgehalt beträgt 6 Prozent.

    Klärschlammbehandlung: Dies ist eine Aufbereitung des Klärschlamms, welche für die

    nachfolgende Verwertung bzw. Entsorgung notwendig ist (Entwässerung, Trocknung).

    Der Volumenreduktion kommt dabei besondere Bedeutung zu.

    Trocknungsanlagen

    In der thermischen Trocknung wird der Wassergehalt von entwässertem Schlamm durch

    Verdampfung weiter vermindert. Es können Trockensubstanzgehalte mit >90 Prozent

    erreicht werden.

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