Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen...

22
Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie 2004 Herold Hochstein Schreiber Paulussen Berthold Für die AG DRG der GPOH

Transcript of Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen...

Page 1: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Kodierempfehlungen fürDiagnosen und Prozeduren in derPädiatrischen Onkologie und Hämatologie

2004 Herold • Hochstein • Schreiber • Paulussen • BertholdFür die AG DRG der GPOH

Page 2: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie 2004R. Herold, C. Hochstein, B. Schreiber, M. Paulussen und F. Berthold November 2003 – Aktualisierung 24.11.2003

Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren 2003 .................................................................1

Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen................................................................................................2Was soll kodiert werden?.........................................................................................................................2Verdachtsfälle...........................................................................................................................................2Hauptdiagnose und Nebendiagnosen......................................................................................................2

Beispiel: Krampfanfälle und Hirntumor.................................................................................................3Beispiel: akute und chronische Erkrankungen......................................................................................3Beispiel: sich gegenseitig bedingende Diagnosen................................................................................3

Appropriateness Evaluation Protocol (AEP) ...........................................................................................3

Spezielle GPOH-Kodierempfehlungen ...................................................................................................3Neuigkeiten .............................................................................................................................................3Diagnosen: Medizinische Definitionen und Kode-Definitionen ................................................................4

Systemerkrankung ...............................................................................................................................4Leukämie-Remission ...........................................................................................................................4Leukämie: Nicht-Ansprechen („induktionsrefraktär“, C95.8!) ..............................................................4Rezidiv .................................................................................................................................................4Thrombopenie (D69.5-) ........................................................................................................................4Anämie..................................................................................................................................................5Sepsis und Neutropenie........................................................................................................................5Immunkompromittierung (D90) und Z.n. SZT (Z94.8-) ........................................................................5Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8xx.x)...............................................................5Lumbalpunktion.....................................................................................................................................6Nachsorge ............................................................................................................................................6

„Tagesfall“ ...............................................................................................................................................6Teilstationäre Behandlung........................................................................................................................6Chemotherapie ........................................................................................................................................6Psychosoziale Tätigkeiten .......................................................................................................................7Stammzell-Transplantation .....................................................................................................................7

Nebendiagnosen zusätzlich kodieren...................................................................................................7

Zusatzentgelte ..........................................................................................................................................8(Noch) nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen (Auszug)....................................8

Die häufigsten Diagnosen .......................................................................................................................9Die häufigsten Prozeduren.....................................................................................................................15

Chemotherapie....................................................................................................................................16Transplantation...................................................................................................................................17Psychosoziale Tätigkeiten..................................................................................................................19

Referenzen...............................................................................................................................................20

Copyright (c) 2003 by AG DRG, GPOH e.V., Germany, c/o [email protected]. This material may be distributed only subject to the terms and con-ditions set forth in the Open Publication License, v1.0 or later (the latest version is presently available at http://www.opencontent.org/openpub/).

Page 3: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren 2003

Diese dritte, vollständig neu bearbeitete Ausgabe der Kodierempfehlungen für die pädiatrische Onkolo-gie und Hämatologie soll für das Jahr 2004 die wichtigsten Aspekte zur Abbildung der Inhalte diesesSchwerpunktes in der Kinderheilkunde und Jugendmedizin beinhalten. Zu berücksichtigen sind die voll-ständig neuen Chemotherapie-Kodes und viele Änderungen an den amtlichen Richtlinien. Erstmaligwerden keine fachspezifischen „selbstgemachten“ Kodes mehr empfohlen. Die vorangegangenen Aus-gaben der Kodierempfehlungen dienten im Jahr 2002 einer krankheitsbezogenen Sammlung von Klassi-fikationskodes und im Jahr 2003 der optimierten Dokumentation der neuen Prozedurenkodes, nach-rangig auch der geringfügig veränderten Diagnosenkodes.

Allerdings bleiben auch im Jahr 2004 die „richtigen“ Diagnosenkodes für die Zuordnung zu einer dermittlerweile 824 Diagnosis Related Groups (DRG) entscheidend. Für das Jahr 2004 hat der Gesetz-geber einen weiteren Schritt zur Einführung des Fallpauschalensystems (G-DRG) dadurch vorgesehen,dass die behandelnden Einrichtungen mit den Leistungsträgern nunmehr „DRG“ statt (hauptsächlich)Behandlungstage abrechnen, wobei das Jahresgesamtbudget durch Verhandlungen vorgegeben ist.Erstmalig werden in Folge dessen die dokumentierten Diagnosen und Prozeduren auf die einzelnenLeistungsstellen zurückwirken, beispielsweise im Rahmen der hausinternen Mittelverteilung.

Erst Mitte Oktober 2003 hat der Gesetzgeber die wichtigsten und für das Jahr 2004 relevanten Ver-änderungen an den fünf Rahmenvorgaben des G-DRG-Systems vorgenommen:

Definitionshandbuch G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2003/2004 (fünf Bände, 13.bzw. 16.10.2003) [DefHB] Im November 2003 wird die zu verwendende Version 2004 veröffentlicht.

Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung vonKrankheiten und Prozeduren Version 2004 (23.09.2003) [DKR]

Diagnosenklassifikation ICD-10-GM Version 2004 (15.08.2003) [ICD]

Prozedurenklassifikation OPS-301 Version 2004 (15.08.2003) [OPS]

Fallpauschalenverordnung 2004 – KFPV 2004, BGBl. I S. 1995 (13.10.2003) [KFPV]

Nicht zuletzt aufgrund dieser zu berücksichtigenden Entwicklungen sahen wir die Notwendigkeit, dieseKodierempfehlungen ein weiteres Mal zusammenzustellen und allen Mitgliedern der GPOH sowie den inder Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie tätigen Mitarbeitern mit Empfehlung zuzusenden. WeitereGründe dafür waren, dass allem Anschein nach auch weiterhin uneinheitlich dokumentiert und kodiertwird und dass Unsicherheiten an vielen Stellen bestehen. Andererseits ist uns der tatsächliche prak-tische Nutzwert dieser Kodierempfehlungen nicht bekannt. Auch aus diesem Grund bitten wir Sie umeine Rückmeldung beispielsweise auf der beiliegenden Karte.

Die Fallpauschalenverordnung [KFPV] enthält mit dem Fallpauschalenkatalog erstmalig auch die(voraussichtlich) für 2004 zur Anwendung kommenden Relativgewichte, die zwar in Deutschland er-mittelt wurden, aber eine unterschiedlich breite Datenbasis haben. Ab 2004 werden damit zwar entspre-chend unserem Vorschlag erstmalig auch in der Onkologie Altersgruppen bei Kindern und Jugendlichenunterschieden („Splits“). Die berechneten Relativgewichte liegen bei jüngeren Patienten höher oder aberauch niedriger als bei älteren Patienten. Die ökonomischen Auswirkungen auf unseren Schwerpunktsind aufgrund der vielfältigen Änderungen noch nicht bekannt. Sie hängen im Jahr 2004 zudem stärkerals zuvor von örtlich auszuhandelnden (Zusatz-) Entgelten ab.

Unsere Kodierempfehlungen umfassen zur besseren Übersichtlichkeit nur die fachspezifischen Empfeh-lungen. Umfassend(er) sind der Kodierleitfaden der GKinD und die amtlichen Kodierrichtlinien(http://www.G-DRG.de/) und Dokumentationskataloge (http://www.DIMDI.de/). Aktualisierungen unsererKodierempfehlungen werden auf den Internet-Seiten der GPOH (http://www.kinderkrebsinfo.de/drg) undals Handbuch herausgegeben werden. Dazu würden wir gern auch weiterhin Ihre Vorschläge für Korrek-turen, Verbesserungen und Problemfälle berücksichtigen.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Aktualisierung der Kodierempfehlungen trotz möglicher Fehler und Unzu-länglichkeiten (wieder) nützlich ist und wünschen dabei ganz unkodiert guten Erfolg und Happy Coding!

R. Herold, C. Hochstein, B. Schreiber, M. Paulussen und F. Berthold

1

Page 4: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen

Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten Diagnosen undProzeduren, nicht ein potentieller ökonomischer Nutzen. Letzterer ist aufgrund der jährlichen Neu-berechnung der deutschen Relativgewichte nicht dauerhaft abschätzbar. Darüber hinaus kann nur einenachvollziehbare Kodierung die Grundlage für Änderungsvorschläge im Rahmen des Systems sein.

Das vorliegende Dokument ist daher als Vorschlag der AG DRG der GPOH für das richtige Kodieren zuverstehen. Über das richtige Kodieren eigener Leistungen hinaus sollte die Erfassung derjenigen Leis-tungen überprüft und sichergestellt werden, die von anderen Leistungsstellen oder Fachdisziplinen (zumBeispiel Chirurgie und Radiologie) erbracht werden. Dies ist umso wichtiger, wenn diese Leistungenhausintern zur Verrechnung kommen und die Patienten aus der Pädiatrischen Onkologie und Hämato-logie entlassen werden.

Was soll kodiert werden?Im Allgemeinen keine Selbstverständlichkeiten kodieren, die sich aus der Diagnose ergeben und / odernicht gesondert medizinisch behandelt werden. Auch würden Kodes, die auf alle oder die meisten Pati-enten zutreffen, nicht zur Unterscheidbarkeit beitragen (Beispiele: [DKR P014a, S. 55]).

Allerdings: Insbesondere Nebendiagnosen nicht vergessen! Wir empfehlen, Kodes an erster Stelle nurden vorliegenden Kodierempfehlungen zu entnehmen. An zweiter Stelle sollten Kodes dem Kodierleit-faden Version 2003 [GKinD] entnommen werden. Die Nützlichkeit des ICD-10-GM Diagnosenthesaurus[THES] können wir nicht angeben; ein damit gefundener Kode – insbesondere eines Malignoms – solltemit dem originalen ICD-10-GM-Kode und den Kodierempfehlungen verglichen werden.

VerdachtsfälleDie Symptome und / oder die Verdachtsdiagnose sind wie folgt zu verschlüsseln, auch wenn der Ver-dacht später nicht bestätigt wird [DKR D008b, S. 18]:

Keine Symptome vorhanden, Untersuchung wegen eines Verdachtes: Zustand kodieren (z. B. Z03.0 bis Z03.9).

Symptome vorhanden, auf Verdachtsdiagnose hin nicht behandelt: Symptome kodieren (im Wesentlichen R00 bis R99).

Auf Verdachtsdiagnose hin behandelt, Verdacht nicht bestätigt: Verdachtsdiagnose kodieren.

Hauptdiagnose und NebendiagnosenDie Hauptdiagnose ist weiterhin diejenige „Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde,die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verant-wortlich ist“ [DKR D002c, S. 4]. Sie wird damit rückblickend festgestellt und muss nicht der Aufnahme-diagnose entsprechen. Entsprechen zwei oder mehr Diagnosen der Definition der Hauptdiagnose, ohnedass es eine Kodierrichtlinie dazu gibt, wird vom behandelnden Arzt eine Diagnose als Hauptdiagnoseausgewählt [DKR D002c, S. 8]. Dabei soll die Diagnose ausgewählt werden, die der o. g. Definition ambesten entspricht, und mit dem größten Ressourcenverbrauch einher ging. Konstruiertes Beispiel:Resektion von Metastasen (z. B. Lunge, C78.0) und Chemotherapie des (Primär-) Tumors (z. B. C40.2)während eines Aufenthaltes: Erstgenannte Diagnosen-Prozedurenkombination ist aufwendiger und da-her als Hauptdiagnose auszuwählen [s. a. DKR 0201b, S. 71].

Die Nebendiagnose ist definiert als „Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit derHauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt“. Sie muss eine ak-tuell bestehende Diagnose sein und Diagnostik, Therapie oder Pflege beeinflussen. Dies schließtchronische Erkrankungen und Folgezustände mit ein. Nebendiagnosen sind wichtig für die Gesamtbeur-teilung und DRG-Eingruppierung. Haupt- und Nebendiagnosen werden nach der Relevanz für die Be-handlung unterschieden.

2

Page 5: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Beispiel: Krampfanfälle und HirntumorBeim stationären Aufenthalt werden behandelt [DKR D002c, S. 7]:

beide Diagnosen: Hauptdiagnose: Hirntumor (C71.0), Nebendiagnose: zerebrale Anfälle (R56.8),

„nur“ die Krampfanfälle: Hauptdiagnose: zerebrale Anfälle, Nebendiagnose: Hirntumor.

Beispiel: akute und chronische ErkrankungenHauptdiagnose: akute Erkrankung, Nebendiagnose: chronische Erkrankung [DKR D006a, S. 16].

Beispiel: sich gegenseitig bedingende DiagnosenNach dem Kreuz-Stern-System und [DKR D012a, S. 22] ist die Ätiologie (Kennzeichnung mit Kreuz) deraktuell behandelten Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zusätzlich zu kodierende Lokalisation(Stern) soll als unmittelbar folgende Nebendiagnose kodiert werden (siehe auch „Anämie“ unten).

Hauptdiagnose: CMV-Pneumonie (B25.0 ),

Nebendiagnose: Pneumonie durch andernorts klassifizierte Viren (J17.1*).

Appropriateness Evaluation Protocol (AEP) Die Überprüfungen von Krankenhausbehandlungen auf ihre Angemessenheit hin (so genannte Fehlbe-legungsprüfung) werden sich in Zukunft auf einheitlichere Bewertungskriterien stützen. Diese Kriterienwerden in so genannten Appropriateness Evaluation Protocols zusammengefasst, die sich bereits seitmehreren Jahren in der Entwicklung und Validierung sowie aktuell auch in der Anpassung an dieKinderheilkunde und Jugendmedizin befinden. Diese Überprüfungen werden anhand der Krankenaktevorgenommen, die die Befunde der verschiedenen Berufsbereiche und apparativen Befunde zum Pati-enten enthält. Neben einer kodifizierten DRG-Dokumentation wollen wir damit auch die weiterhin zentra-le und möglichst gute Dokumentation in der Krankenakte empfehlen.

Spezielle GPOH-Kodierempfehlungen

In den amtlichen Kodierrichtlichen [DKR] finden sich die speziellen Kodierrichtlichen für maligne undhämatologische Erkrankungen auf den Seiten 71 bis 87.

Neuigkeiten In den Katalogen [OPS, ICD] sind vor allem die Kodes für die Chemotherapie, psychosoziale Tätigkeitenund die Stammzell-Transplantation zu großen Teilen neu strukturiert (siehe unten). Darüber hinaus gibtes nun auch neue Kodes beispielsweise für

induktionsrefraktäre Leukämien (C95.8!)

Unterscheidungen verschiedener Neutropenie-Formen (D70.-)

Immunkompromittierung nach [...] immunsuppressiven Maßnahmen (D90)

Patientenbezogene Thrombozytenpräparate (8-800.6)

Lympho- und Granulozyten-Transfusionen (8-802.-)

Plasmabestandteile und Gerinnungsfaktoren (8-810ff)

Komplexe Akutschmerzbehandlung (8-919)

3

Page 6: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Diagnosen: Medizinische Definitionen und Kode-Definitionen

SystemerkrankungEin Lymphom wird als Systemerkrankung verstanden [DKR 0215a, S. 82]. Daraus ergibt es sich, dasszusammen mit dem Kode für die Lymphomdiagnose (C82, C83) nicht kodiert werden dürfen: C77.-(bösartige Neubildung der Lymphknoten) und C79.5 (Neubildung Knochen und Knochenmark). Nebenden systemischen, „diffusen“ Non-Hodgkin-Lymphomen, die in der Systematik auf Seite 12 enthaltensind, gibt es noch Kodes für „noduläre“ Lymphome.

Leukämie-RemissionEine Entscheidung über den Remissionsstatus ist zur Kodierung (nur) von Leukämien1 (einschließlichJMML) erforderlich. Dabei wird nunmehr zwischen Diagnosen „Ohne Angabe einer kompletten Remissi-on“ (.x0) und Leukämien „In kompletter Remission“ (.x1) unterschieden. Die Angabe .x0 kann dabeiauch bedeuten, dass eine nur partielle Remission vorliegt („trotz eines Rückgangs der Krankheitser-scheinungen die Erkrankung nach wie vor existiert“) oder der Remissionsstatus nicht bekannt ist [DKR0208c, S. 77f].

Hierzu wurde zusammen mit der DGHO und der DKG im Jahr 2002 pragmatisch erklärt, dass „in Re-mission“ (z. B. ALL, C91.01) frühestens ab Beginn der Dauertherapie zu kodieren ist. Die Bedeutungdieser Kodedifferenzierung ist noch nicht bekannt; beide Remissionsstatus führen gegenwärtig indieselben DRG.

Leukämie: Nicht-Ansprechen („induktionsrefraktär“, C95.8!)

Neu eingeführt wurde für das Jahr 2004 der Kode „C95.8! Leukämie, refraktär auf Standard-Induktions-therapie“. Dies wird als Nebendiagnose zusätzlich zum speziellen Kode der Leukämie (C91–C95) ko-diert. Als refraktär wird die Leukämie klassifiziert, wenn um den planmäßigen Tag 30 (Tag 60 im ALL-Rezidivfall) der Standard-Induktionstherapie herum keine Remission (weniger als 5 % Blasten in einemrepräsentativen Knochenmarkaspirat bei ausreichender Zellularität und Zeichen regenerierender norma-ler Blutbildung) besteht.

Der neue Kode C95.8! ist gegenwärtig nicht für die DRG-Zuordnung relevant, allerdings vermutet das G-DRG-Institut für das Entgeltwesen im Krankenhaus (InEK), dass der Kode „zu einer differenzierten Kos-tenauftrennung [...] führen“ kann [ICD, S. 14], so dass auf die zusätzliche Kodierung von C95.8! beinicht auf die Therapie ansprechenden Patienten mit Leukämie besonders geachtet werden sollte.

RezidivDie Diagnose und die weiteren Einzelheiten eines Rezidivs werden in gleicher Weise wie eine Erstdia-gnose verschlüsselt [DKR 0203a, S. 74]. Es gibt auch weiterhin keinen speziellen Kode, um ein Rezidivzu kennzeichnen. Die zusätzliche Kodierung „Z85.- Malignom in der Eigenanamnese“ soll nichtverwendet werden, da der Patient „im Grunde wieder wegen des primären Malignoms“ behandelt wird[DKR 0209a, S. 78].

Thrombopenie (D69.5-)Neu ist im Jahr 2004, dass mit der fünften Stelle zu kodieren ist, ob die Thrombopenie transfusions-refraktär (D69.50) oder nicht transfusionsrefraktär ist (D69.51) [ICD, S. 177]. (Auch „gematchte“ Throm-bozytenkonzentrate können jetzt gesondert kodiert werden, siehe unten.)

Die Diagnose wird im [ICD] nicht durch die Angabe konkreter Plättchenzahlen definiert. In diesem undähnlichen Fällen sollte auf die medizinische Standarddefinition zurückgegriffen werden, gegebenenfallsauch auf altersentsprechende Normwerte.

Die Thrombopenie (und zum Teil auch die Anämie, s. u.) beeinflusst häufig auch den Behandlungsver-lauf (Diagnostik/Überwachung, Therapie und Pflege) und ist daher auch dann zu kodieren, wenn dieThrombopenie selbst nicht behandelt wird – beispielsweise durch eine Thrombozytengabe, die eine Ko-dierung der Thrombopenie erfordern würde.

1 und auch bei anderen immuno- und myeloproliferativen Erkrankungen des Erwachsenenalters

4

Page 7: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

AnämieDie Anämie, die im Zusammenhang mit der zytostatischen Behandlung einer onkologischen Erkrankungsteht, ist medizinisch am zutreffendsten mit „D61.1 Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie“ zu ko-dieren. Der Kode D61.1 kommt sowohl für die Haupt- als auch die Nebendiagnose in Frage. Dabeigelten hinsichtlich der fallbezogenen Kodierung dann die gleichen Überlegungen wie zur Thrombopenie(S. 4) und zur Definition der Haupt- und Nebendiagnosen (S. 2).

Demgegenüber wird nach [DKR 0202b, S. 74] die so genannte Tumoranämie (normo- oder gering hypo-chrome, hyporegeneratorische Anämie, nach: Psychrembel, 255. Aufl., S. 1721) nach der Kodierungs-systematik „Ätiologie vor Manifestation“ als Nebendiagnose „D63.0* Anämie bei Neubildungen(C00• D48†)“ kodiert; das Malignom ist in diesem Fall als Hauptdiagnose zu kodieren, analog zuanderen Kreuz-Stern-Kombinationen.

Sepsis und Neutropenie

Eine Sepsis ist bei Patienten in Neutropenie mit der Hauptdiagnose Sepsis (meist A41.9) und mit derNebendiagnose D70.- Agranulozytose, zu kodieren [DKR 0103a, S. 69]. Bei unbekanntem Erreger istder genannte Sepsis-Kode A41.9, ansonsten ein Erreger-spezifischer Sepsis-Kode zu verwenden.

Neu ist, dass die Agranulozytose mit neuen ICD-Kodes differenzierter kodiert werden muss:

D70.1 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose bis zu einer Dauer von 20 Tagen und

D70.2 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose von mindestens 20 Tagen Dauer.

Eine Zytopenie bzw. Aplasie und eine dementsprechend zu behandelnde Sepsis treten stochastisch,dass heißt regelhaft, aber im Einzelfall nicht vorhersehbar (nicht komplizierend) nach einer regelrechten(vgl. Chemotherapie-Kodes) zytostatischen Therapie auf.

Wir empfehlen darüber hinaus, das zugrunde liegende Malignom zusätzlich als Nebendiagnose zu ko-dieren, da dies relevant für die Gruppierung ist und ja auch zum Teil mit einer spezifischeren Therapieeinhergeht. Im Gegensatz zu diesem Sepsis-Neutropenie-Fall, für den es eine spezielle Kodierrichtliniegibt, wird bei den meisten anderen (Wieder-) Aufnahmen das Malignom als Hauptdiagnoseverschlüsselt werden (siehe auch die Definition der Haupt- und Nebendiagnosen, S. 2). Diese Empfeh-lungen zu Sepsis und Neutropenie sind auch weiterhin kompatibel zu den amtlichen Vorgaben; im Ko-dierleitfaden Version 2002 (GKinD) wurde eine andere Empfehlung gegeben.

Immunkompromittierung (D90) und Z.n. SZT (Z94.8-)Der Kode D90, Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsup-pressiven Maßnahmen, wurde neu geschaffen und ist noch nicht zur DRG-Zuordnung relevant. Er istnicht bei Zuständen zu verwenden, die unmittelbar als arzneimittelinduzierte Agranulozytose (D70.-)klassifiziert werden können.

D90 sollte kodiert werden bei Patienten, die eine der oben genannten Behandlungen oder eine Organ-transplantation erfahren haben oder dauerhaft Immunsuppressiva erhalten, und die beispielsweisewegen erfahrungsgemäß schwerer verlaufender Infektionen anders (aufwendiger) als nicht immunkom-promittierte Patienten behandelt werden müssen.

Unabhängig davon sollte eine hämatopoetische Stammzelltransplantation dokumentiert werden: unter-teilt in den Zustand nach SZT ohne (Z94.80) und mit (Z94.81) bestehender Immunsuppression.

Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8xx.x)Es gibt nunmehr einzelne Kodes für die Gabe von Erythrozyten, Thrombozyten, Granulozyten, Lympho-zyten, Plasma, von Willebrand-Faktor, Faktoren VII, VIII, IX und XIII, AT III, Fibrinogen, C1-Esteraseinhi-bitor, Protein C und Immunglobulinen („Stammzelltransfusion“ = SZT, s.u.).

Bei den Erythrozytenkonzentraten werden neben den Dosisangaben auch noch im inoffiziellen Erweite-rungskatalog Unterscheidungen nach durchgeführten Antikörperuntersuchungen gemacht. Es werdenrekombinante von „plasmatischen“ Faktorpräparaten unterschieden. Alle Kodes sind pro Aufenthalt nureinmalig zu kodieren und dazu die gegebenen Mengen aufzusummieren.

5

Page 8: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Neu ist auch, dass zwei oder mehr Apherese-Thrombozytenkonzentrate genau so zu kodieren sind wiemehr als fünf Thrombozytenkonzentrate (8-800.5). Wenn allerdings „gematchte“, also für einen be-stimmten Patienten angefertigte Thrombozytenkonzentrate angewendet werden, ist stattdessen derKode 8-800.6 zu verwenden.

LumbalpunktionDie Kodierung der in der pädiatrischen Onkologie gängigen Liquorpunktion, die sowohl zur Diagnostik(1-204.1 und 1-204.2) als auch zur Behandlung (8-151.4 und 8-541.0) durchgeführt wird, sollte bis aufweiteres alle vorgenannten Kodes umfassen.

NachsorgeDie stationäre Nachuntersuchung eines Patienten, bei dem auch während dieser Untersuchung nichtwieder ein Malignom gefunden oder (weiter) behandelt wird, ist zu kodieren mit der Hauptdiagnose„Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie (Z08.2: Chemotherapie) wegen bösartigerNeubildung“. Als Nebendiagnose ist der jeweils passende Kode aus dem Bereich „Z85.– BösartigeNeubildung in der Eigenanamnese“ anzugeben. Daraus ergibt sich die DRG „Z62Z Nachbehandlungnach abgeschlossener Behandlung“.

„Tagesfall“ Ab 2004 werden alle zur Chemotherapie aufgenommenen Fälle mit dem Malignom als Hauptdiagnosekodiert; die Kodierung von Z51.- Chemotherapie- oder Strahlentherapie-Sitzung als Hauptdiagnose istnicht zulässig, aber als Nebendiagnose nicht näher geregelt [DKR 0211c, S. 80]. Damit wird die bisherzu kodierende Unterscheidung zwischen Tages- und mehrtägigen Chemotherapie-Fällen mit jeweilsgegensätzlicher Pflichtkodierung aufgegeben. Entscheidend für die Kodierung der Therapiefälle sind dieneuen Prozeduren-Kodes (u. a. S. 16).

In Folge dieser Änderungen wurde die DRG R63Z entfernt und durch sechs relevante Eintages-Tumor-DRG der jeweiligen organbezogen Malignome ersetzt (z. B. „R65Z Hämatologische und solide Neubil-dungen, ein Belegungstag“). Diese DRG sind nunmehr unabhängig davon sind, ob eine Chemotherapiedurchgeführt wird [DefHB, KFPV]. Die DRG-Zuordnung zu einer Eintages-DRG erfolgt dabei „automa-tisch“ durch die Berechnungsprogramme anhand des einen vollstationären Belegungstages, dass heißt,es ist nicht weiter eine gesonderte Kodierung des Zustands „Tagesfall“ erforderlich (Ausnahme: Aphe-rese, siehe oben; Definition Eintages-DRG, siehe unten).

Teilstationäre BehandlungBei Patienten, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach teilstationär behandeltwerden, wird die Behandlung über tagesbezogene Entgelte [KFPV §6 Abs. 1] abgerechnet (und wahr-scheinlich je Quartal als ein Fall gezählt). Diese Entgelte für eine teilstationäre Leistungserbringungmüssen auch weiterhin krankenhausindividuell mit den Leistungsträgern als tagesgleiche Pflegesätzenach [BpflV] vereinbart werden („Tagesklinik-Verhandlungen“). Teilstationäre (Tages-) Fälle entspre-chen also nicht vollstationären Eintages-Fällen, die bundeseinheitlich nach DRG abgerechnet werden(siehe oben). Bei einem Eintages-Fall wie der DRG R65Z (Neubildung) liegt ein Belegungstag vor: DieEntlassung erfolgt am Tag oder am Folgetag des Aufnahmetages [KFPV §1 Ziff. 7].

Ausdrücklich regelt [KFPV §6 Abs. 2 Satz 2], dass u. a. onkologische und schmerztherapeutische teil-stationäre Behandlungen (im Gegensatz zu anderen Behandlungen) zusätzlich entgolten werden, ob-wohl sie möglicherweise noch innerhalb der oberen Grenzverweildauer einer DRG erbracht wurden, diefür einen vorausgegangenen vollstationären Aufenthalt abgerechnet wurde.

Die Grenzverweildauer beeinflusst also nicht die onkologischen Therapiepläne hinsichtlich dieser Über-gänge der Patienten zwischen den voll- und teilstationären Versorgungsbereichen.

Chemotherapie Die für die Kodierung der Chemotherapie-Prozeduren zur Verfügung stehenden Kodes wurden vollstän-dig neu erstellt. Die noch im Jahr 2003 zu verwendenden Kodes können nicht in die neuen Kodes über-führt werden. Die neuen Kodes sollen – auf Vorschlag der DGHO und der AG DRG der GPOH – denAufwand nach der Durchführungsdauer differenzieren. Damit wird die Dokumentation einheitlicher undeinfacher. Die Zuordnung der Blöcke zu den Kodes wurde und wird mit den Studienleitern abgestimmt.

6

Page 9: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Neue Blöcke werden im Rahmen der kontinuierlichen Katalogpflege vom DIMDI entgegengenommen,eingearbeitet und im Internet veröffentlicht (http://www.DIMDI.de/).

In der Tabelle Seite 16 sind die Chemotherapie-Prozeduren des Bereichs „8-54 Zytostatische Chemo-therapie bei Neubildungen“ zusammenfassend dargestellt. Die in den Beispielen genannten Blöckepraktisch aller relevanten Therapieprotokolle sind verbindlich mit dem jeweiligen Kode abzubilden.

Für erneute Aufnahmen zur Durchführung der Chemotherapie oder anderer onkologischer Therapienwird keine Fallzusammenführung vorgeschrieben [KFPV §2], sondern ausdrücklich die planmäßigeWiederaufnahme während der Grenzverweildauer der vorangegangenen DRG zugelassen. Diesem liegteine Ausnahmeregelung zugrunde (Kennzeichnung im Fallpauschalenkatalog), die die Abfolge der Be-handlungsabschnitte der onkologischen Behandlungsprotokolle gewährleistet.

Psychosoziale Tätigkeiten Psychosoziale Tätigkeiten sind nur zum Teil im amtlichen [OPS] enthalten und damit möglicherweisespäter auch DRG-relevant, obwohl eine umfassende Differenzierung psychosozialer Tätigkeiten Ein-gang in einen „nicht-amtlichen Erweiterungskatalog“ gefunden hat.

Der Erweiterungskatalog ist – grau hinterlegt – im Bereich zugehöriger Kodes auch im amtlichen OPSabgedruckt. „Er soll kein Instrument für eine klassische Einzelleistungsdokumentation sein oder werdenund kann auf freiwilliger Basis genutzt werden.“ [OPS, S. xiii]. In diesen Kodierempfehlungen ist dieÜbersicht psychosozialer Prozeduren auf Seite 19 enthalten.

Stammzell-Transplantation Die Entnahme von Knochenmark (5-410.0) oder hämatopoetischen Stammzellen (5-410.1) zurTransplantation wird unterschieden. Bei einer Fremdspende ist dazu jeweils Z52.3 Knochenmark-spender respektive Z52.0 Blutspender als Hauptdiagnose zu kodieren. Eine Zellsammlung (Knochen-mark 5-410.0, Stammzellen 5-410.1) für eine autologe Transplantation erfordert es, als Tagesfall Z51.81Apherese, aber bei mehrtägigem Aufenthalt das Malignom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die Abrech-nung der Entnahme erfolgt gegenüber dem (vorgesehenen) Transplantatempfänger.

Die Transplantatprozessierung wird bei beiden Transplantationsverfahren an der fünften Stelle kodiert: .x0 ohne, .x1 mit in-vitro-Aufbereitung. Unter dieser in-vitro-Aufbereitung des Transplantats ist dieCD34-positiv-Selektionierung oder eine andere, vergleichbar aufwändige Prozessierung zu verstehen,nicht jedoch eine alleinige Filtrierung oder Volumenreduktion des Transplantats.

Die Transplantationen werden weiterhin in „5-411 Knochenmarktransplantationen“ und „8-805 Transfu-sionen hämatopoetischer Stammzellen“ eingeteilt: tabellarische Übersicht Seite 17. Wichtig: Die Kodes5-411.5- und 8-805.5- sollten nicht verwendet werden: Alle diese nicht-verwandten Spender sind per de-finitionem auch nicht HLA-identisch, sondern lediglich (HLA-) gematcht. Darüber hinaus sollten aus-schließlich Geschwisterspender-KMT und -SZT als "HLA-identisch" kodiert werden. Dies entspricht dem(auch mit der internistischen Fachgruppe diskutierten) Fachbeschluss der Päd-AG KBT zur Frage derHLA-Identität. Die Kodes für die Transplantationen hämatopoetischer Stammzellen beinhalten im Üb-rigen auch die im Rahmen des Konditionierungsprotokolls durchgeführte Behandlung (beispielsweiseeine Chemotherapie) [OPS, S. 445].

Für 2004 sind sechs DRG für die Transplantationen (A04-, A15-) vorgesehen, die im Bereich „Prä-MDC“angesiedelt sind. Darin sind besonders kostenintensive und vor anderen DRG-Regeln herauszufilterndeDRG zusammengefasst.

Nebendiagnosen zusätzlich kodierenNeu ist, dass neben den oben genannten Prozedurenkodes für die verschiedenen Transplantationsartennun auch komplizierende Diagnosen, das Patientenalter (bis und über 19 Jahre) und die Transplantat-prozessierung für die Zuordnung zu einer DRG herangezogen werden [GRDG, S. 40]. Die Bedeutungdieser Kodes ist gegenwärtig beschränkt (beispielsweise auf allogene Transplantationen), aber mögli-cherweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für weitere Transplantations-DRG relevant. Abstoßungsre-aktionen (T86.-) müssen dabei entsprechend der neuen Kodierrichtlinie [DKR 0303c, S. 86] als Haupt-diagnose kodiert werden, wenn die GvHD für die Aufnahme maßgeblich war. Daher sollten alle rele-vanten Nebendiagnosen kodiert werden, insbesondere beispielsweise Abstoßungsreaktionen (GvHD),Infektionen und (auch behandelte, vorbestehende) Komorbiditäten (siehe Diagnosenliste).

7

Page 10: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Zusatzentgelte

Neben dem Fallpauschalen-Katalog gibt es eine Liste bundeseinheitlich abrechnungsfähiger Zusatzent-gelte (im Jahr 2004 nur ein bestimmtes Dialyseverfahren) sowie einen bundeseinheitlichen Katalog sol-cher Leistungen, für die Zusatzentgelte krankenhausindividuell mit den Leistungsträgern zu verhandelnsind. Letztere können auch zusätzlich zu den Fallpauschalen abgerechnet und damit entgolten werden[Krankenhausentgeltgesetz §6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1]. Auch für solche Leistungen, die noch nicht mitDRG-Fallpauschalen vergütet werden, können krankenhausindividuell Entgelte vereinbart werden.Voraussetzung ist u.a., dass diese Leistungen als Krankenhausleistungen erbracht werden dürfen. ZumTeil werden die Zusatzentgelte durch einen oder verschiedene Prozedurenkodes nach [OPS] definiert.

ZE30 Dialyse (einschließlich Hämodialyse und Peritonealdialyse)

ZE34 Plasmapherese (8-820 Therapeutische Plasmapherese)

ZE37 Zellapherese (8-823 Zellapherese)

ZE39 Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren

ZE42 Fremdbezug von hämatopoetischen Stammzellen

(Noch) nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen (Auszug)Z41Z (A) Knochenmarkentnahme bei Eigenspender

Z42Z (A) Stammzellentnahme bei Fremdspender

Z43Z (A) Knochenmarkentnahme bei Fremdspender

8

Page 11: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Systematische, GPOH-relevante Klassifizierung

Die häufigsten Diagnosen klassifiziert nach ICD-10-GM vom 15.08.2003

Gruppe Diagnose Subtyp ICD-10-GM

Anämien aplastische Anämie angeboren (Blackfan-Diamond, Fanconi) D61.0

idiopathisch D61.3

Panmyelopathie D61.9

erworbene transistorische Erythoblastopenie D60.1

Anämie bei Neubildungen D63.0*

Eisenmangelanämie nach Blutverlust D50.0

sonstige D50.8

hämolytische Anämie G6PDH- Mangel D55.0

Beta-Thalassämie D56.1

Sichelzellanämie mit Krisen D57.0

Sichelzellanämie ohne Krisen D57.1

hereditäre Spärozytose D58.0

Agranulozytose Kostmann-Syndrom D70.0

Zyklische Neutropenie D70.6

Arzneimittelinduzierte Agranulozytose(z. B. nach Chemotherapie)

Bis zu 20 Tagen DauerMindestens 20 Tage Dauer

D70.1D70.2

Ausschluss eines Tumors Z03.1

Abnorme Befundeohne Vorliegeneiner Diagnose

intrakranielle Raumforderung R90.0

Lungenraumforderung R91

Raumforderung in Leber und Gallenblase R93.2

Raumforderung der Harnorgane R93.4

Raumforderung sonstiger Abdominalregion R93.5

Raumforderung der Extremitäten R93.7

Diagnostik(Testpsycholog.Diagnostik sieheSeite )

Hörprüfung (auch vor Chemotherapie) Z01.1

Sehschule Z50.6

Untersuchung Zähne Z01.2

Visusprüfung Z01.0

Hämophilie undThrombophilie

hereditärer Faktor-VIII-Mangel D66

hereditärer Faktor-IX-Mangel D67

Willebrand-Jürgens-Syndrom D68.0

hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper D68.3

erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren D68.4

ITP D69.3

sekundäre Thrombozytopenie D69.5

Thrombophilie (nach [THES]. Kode nach [ICD]: „Thrombose“) I82.9

akute Blutungsanämie D62

Hämathros M25.0

Epistaxis R04.0

Blutung aus dem Rachen R04.1

Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung Z92.1

Sinusvenenthrombose, nichteitrig I67.6

tiefe Venenthrombose I80.2

Budd-Chiari-Syndrom I82.0

Embolie und Thrombose der V. cava I82.2

Embolie und Thrombose der Nierenvene I82.3

Nebennierenblutung beim Neugeborenen P54.4

9

Page 12: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Gruppe Diagnose Subtyp ICD-10-GM

Lymphadenitis unspezifische mesenteriale Lymphandenitis I88.0

akute Lymphadenitis an Gesicht, Kopf und Hals L04.0

GenetischeAberrationen

Monosomie vollständig; Mosaik Q93.1

Neurofibromatose Q85.0

Trisomie 21 Q90.2

Hirntumoren Medulloblastom Kleinhirn C71.6

primitiver neuroektodermaler Tumor(zentral), Astrozytom, Ependymom

Cerebrum (supratentoriell) C71.0

Temporallappen C71.2

Parietallappen C71.3

Okzipitallappen C71.4

Ventrikel I-III C71.5

Cerebellum C71.6

Hirnstamm, IV. Ventrikel C71.7

mehrere Teilbereiche überlappend C71.8

Subendymales Riesenzellastrozytom/Gliom, papilläres Ependymom,Gangiogliom

supratentoriell (unsicher) D43.0

supratentoriell (gutartig) D33.0

Kraniopharyngeom D44.4

Pinealozytom D44.5

Retinoblastom C69.2

Histiozytose hämophagozytierende Lymphohistiozytose D76.1

Langerhanszell-Histiozytose eosinophiles Granulom, Hand-Schüller-Christian,Histiozytosis X

D76.0

Abt-Letterer-Siwe C96.0

Immundefekte(siehe oben auchAgranulozytose)

HIV-Baby (nicht eindeutiger Laborbefund) R75

HIV, asymptomatische Krankheit Z21

infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV B20

HIV-Erkrankung, akut B23.0

Immundefekt humoral D80.8

variabler Immundefekt CVI D83.8

Virostatische und antiboatische HIV-Therapie Z51.2

Keimzelltumoren Hoden C62.9

Nasopharynx C76

Ovar C56

Pinealis C75.3

Steißbein C41.4

Steißbeinteratom D48.9

Thorax C76.1

Knochentumoren Ewingsarkom, Osteosarkom,primitiver neuroektodermaler Tumor(peripher)

Arm (lange Knochen), Skapula C40.0

Arm (kurze Knochen) C40.1

Bein (lange Knochen) C40.2

Bein (kurze Knochen) C40.3

Extremitäten mehrere Teilbereiche überlappend C40.8

Becken C41.4

Wirbelsäule C41.2

Rippen, Sternum, Klavikula C41.3

Schädel (Kraniofazial) C41.01

Schädel (Maxillofazial) C41.02

Achsenskelett mehrere Teilbereiche überlappend C41.8

Knochenmarkspende Z52.3

10

Page 13: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Gruppe Diagnose Subtyp ICD-10-GM

„Komplikationen“und Spätfolgen

Anämie, medikamenteninduziert D61.1

Aspergillus-Infektion der Lunge B44.0

akute Blutungsanämie D62

Cushing, medikamentinduziert E24.2

Dehydratation E86

Diabetes mellitus medikamenteninduziert, nicht entgleist E10.90

Diabetes insipidus D23.2

Dysphorie Dexamethason-induzierte Enzephalopathie G92

Durchgangssyndrom organische und symptomatische Psychose F09

Erbrechen/ Übelkeit R11

Gastroenteritis und Collitis toxisch K52.1

Versagen eines Transplantats hämatopoetischer Stammzellen T86.00

GvHD Akute GvHD Grad I und II T86.01

Akute GvHD Grad III und IV T86.02

Chronische GvHD, begrenzte Form T86.03

Chronische GvHD, ausgeprägte Form T86.04

GvHD, nicht näher bezeichnet T86.09

Hyperleukozytose D72.8

Hypopituitarismus nach med. Maßnahmen E89.3

Hypothyreose nach med. Maßnahmen E89.0

Kardiomyopathie durch Arzneimittel oder sonstige exogene Substanzen I42.7

Katheterinfektion T82.7

Katheterobstruktion T82.5

Koagulopathie nicht näher bezeichnet D68.8

Krampfanfall cerebral R56.8

Lungenfibrose nach Strahleneinwirkung J70.1

Nahrungsverweigerung F50.8

Neutropenie, Agranulozytose Arzneimittelinduziert <= 20 Tage D70.1

Arzneimittelinduziert > 20 Tage D70.2

sonstige D70.3

Nierenversagen nach med. Maßnahmen N99.0

Niere, Tubulopathie N25.8

Osteodystrophie, renal N25.0

Osteoporose, arzneimittelinduziert M61.4

Polyneuropathie G62.0

Schmerzen akut R52.0

chronisch R52.2

Septisches Fieber nicht näher bezeichnet A41.9

Sinusvenenthrombose I67.6

Somnolenzsyndrom R40.0

Stauungspapille H47.1

Thrombopenie sekundär transfusionsrefraktär D69.50

Thrombopenie sekundär nicht transfusionsrefraktär D69.51

Transfusionsreaktion T80.8

Transplantatabstoßung siehe GvHD T86.0

Tumorkachexie R64

Verbrauchskoagulopathie erworbene Afibrinogenämie D65.0

disseminierte intravasale Gerinnung (DIC) D65.1

Lebertumoren Hepatozelluläres Karzinom C22.0

Hepatoblastom C22.2

11

Page 14: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Gruppe Diagnose Subtyp ICD-10-GM

Leukämie ALL Alle Subtypen außer B-ALL, ohne Remission C91.00

Alle Subtypen außer B-ALL, in Remission C91.01

B-ALL ohne/in Remission (Kode wie Burkitt-L.) C83.7

Biphänotypische Leukämie (Kode für sonstige näher bezeichnete Leukämie) C94.7

AML M0, ohne Remission (undifferenziert) C95.00

M0, in Remission (undifferenziert) C95.01

M1, ohne Remission (ohne Ausreifung) C92.00

M1, in Remission (ohne Ausreifung) C92.01

M2, ohne Remission (mit Ausreifung) C92.00

M2, in Remission (mit Ausreifung) C92.01

M3, ohne Remission (akut promyelozytär) C92.40

M3, in Remission (akut promyelozytär) C92.41

M4, ohne Remission (akut myelomonozytär) C92.50

M4, in Remission (akut myelomonozytär) C92.51

M5, ohne Remission (akut monozytär) C93.00

M5, in Remission (akut monozytär) C93.01

M6, ohne Remission (akute Erythroleukämie) C94.00

M6, in Remission (akute Erythroleukämie) C94.01

M7, ohne Remission (akute Megakaryoblastenl.) C94.20

M7, in Remission (akute Megakaryoblastenl.) C94.21

CML Ohne Remission C92.10

In Remission C92.11

Granulozytäres Sarkom Ohne Remission C92.30

In Remission C92.31

Refraktär auf Standard-Induktionstherapie C95.8!

Lymphome Morbus Hodgkin Lymphozytenreich C81.0

Nodulär-sklerosierend C81.1

Gemischtzellig C81.2

Lymphozytenarm C81.3

Sonstige Typen C81.7

Non-Hodgkin-Lymphom.diffus

Kleinzellig C83.0

Kleinzellig, gekerbt C83.1

Gemischt klein- und großzellig C83.2

Großzellig („ALCL“) C83.3

Immunoblastisch C83.4

Lymphoblastisch („T-LBL“, „Vorläufer-LBL“) C83.5

Undifferenziert C83.6

Burkitt-Tumor C83.7

Sonstige Typen C83.8

T-Zell-Lymphom, peripher („PTCL“) C84.4

T-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet C84.5

B-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet C85.1

Seltenere Tumoren MEN (multiple endokrine Neoplasie) C75.8

Nasopharynx-Karzinom nicht näher bezeichnet C11.9

bösartige Neubildung Nebennierenrinde C74.0

Nebennierenmark (vergl. Neuroblastom, s.u.) C74.1

Nebenniere, nicht näher bezeichnet C74.9

Schilddrüse C73

Nebenschilddrüse C75.0

Hypophyse C75.1

12

Page 15: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Gruppe Diagnose Subtyp ICD-10-GM

Metastasen stets zusätzlich zum Primärtumorkodieren

Knochen/ Knochenmark C79.5

Leber C78.7

Lymphknoten (mehrere Regionen) C77.8

Lunge C78.0

Hirn C79.3

MDS chronische myeloproliferative Krankheit D47.1

juvenile myelomonozytäre Leukämie C93.2

refraktäre Anämie D46.0

refraktäre Anämie mit Blastenüberschuss (RAEB) D46.2

refraktäre Anämie in Transformation (RAEB-t) D46.3

sonstige myelodysplastische Syndrome D46.7

Neuroblastom Abdomen (außer Nebenniere) C47.4

Hals C47.0

Nebennierenmark C74.1

Thorax C47.3

mehrere Teilbereiche überlappend C47.8

mehrere Primärtumoren C97

Nephroblastom Wilmstumor C64

kongenitales mesoblastisches Nephrom D30.0

Psychische undsoziale Diagnosen

akute Belastungsreaktion F43.0

Anpassungsstörung F43.2

Belastungsstörung posttraumatisch F43.1

leichte kognitive Störung F06.7

nicht näher bezeichnete organische oder symptomatische psychische Störung F09

organische Persönlichkeitsstörung F07.0

leichte Intelligenzminderung keine oder geringfügige Verhaltensstörung F70.0

deutliche Verhaltensst., Beob. o. Behndlng erford. F70.1

sonstige Verhaltensstörung F70.8

ohne Angabe einer Verhaltensstörung F70.9

mittelgradige Intelligenzminderung (IQ-Bereich von 35-49)

keine oder geringfügige Verhaltensstörung F71.0

deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oderBehandlung erfordert

F71.1

sonstige Verhaltensstörung F71.8

ohne Angabe einer Verhaltensstörung F71.9

schwere Intelligenzminderung (IQ-Bereich von 20-34)

keine oder geringfügige Verhaltensstörung F72.0

deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oderBehandlung erfordert

F72.1

sonstige Verhaltensstörung F72.8

ohne Angabe einer Verhaltensstörung F72.9

Begleitperson (Mitaufnahme) Z76.3

Artikulationsstörung F80.0

Schlafstörung (nicht organisch) F51.8

Unwohlsein und Ermüdung R53

sonstige Eßstörungen F50.8

sonstige Zwangsstörungen F42.8

13

Page 16: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Gruppe Diagnose Subtyp ICD-10-GM

Zustands-beschreibungen(Übersicht, ggf.nachschlagen)

Zur Untersuchung und Abklärung Z00-Z13

Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten Z20-Z29

Probleme der Reproduktion Z30-Z39

Personen, die das Gesundheitswesen zum Zwecke spezifischer Maßnahmen und zurmedizinischen Betreuung in Anspruch nehmen

Z40-Z54

Potentielle Gesundheitsrisiken aufgrund sozioökonomischer o. psychosozialer Umstände Z55-Z65

Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen Z70-Z76

Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken aufgrund der Familien- oder Eigenanamneseund bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen

Z80-Z99

VerschiedeneTherapie- undNachunter-suchungs-Diagnosen

sonstige näher bezeichnete organische psychische Störung aufgrund einer Schädigungoder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit

F06.8

Anpassung und Handhabung vaskulärer Zugang Z45.2

Beinprothese, Anpassung Z44.1

Chemotherapie Z51.0

Chemotherapie und Strahlentherapiekombination wegen bösartiger Neubildung Z51.82

Dialyse Vorbereitung (Shuntanlage) Z49.0

Etrakorporale Dialyse Z49.1

sonstige Dialyse (Peritonealdialyse) Z49.2

Eingriff nicht durchgeführt Z53

Gabe von Gammaglobulin oder Immunglobulin Z29.1

Genesungsphase nach Chemotherapie Z54

Isolierung als prophylaktische Maßnahme Z29.0

Nachuntersuchung nach OP wegen bösartiger Neubildung Z08.0

Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.2

Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.1

Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.7

Notwendigkeit von anderen prophylaktischen Maßnahmen (Rachitis/ Pneumonie/...) Z29.8

Palliativbehandlung Z51.5

(Stamm-) Zellspende Knochenmarkspender Z52.3

Blutstammzellenspender Z52.01

Lympho- oder Thrombozytenspender Z52.08

Stammzellapherese Z51.81

Training der Fertigkeiten des täglichen Lebens(ADL)- Rehabilitationsmaßnahmen Z50.8

Vorbereitung auf eine Behandlung anderenorts nicht klassifizierbar Z51.4

Vorhandensein Liquorableitung Z98.2

Zustand nach hämatopoet. Stammzelltransplantation ohne gegenw. Immunsuppression Z94.80

Zustand nach hämatopoet. Stammzelltransplantation mit gegenwärtiger Immunsuppression Z94.81

Weichteilsarkome Abdomen C49.4

Arm/Schulter C49.1

Becken C49.5

Bein/ Hüfte C49.2

Harnblase C67.9

Kopf/Gesicht/Hals C49.0

Orbita C69.6

Retroperitoneum C48.0

Thorax C49.3

Primärtumor an mehreren Lokalisationen C97

14

Page 17: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Die häufigsten Prozedurenklassifiziert nach OPS-301 Version 2004 vom 15.08.2003

Kategorie OPS Bezeichnung

Anästhesie undSchmerztherapie

8-900 intravenöse Anästhesie

8-901 Inhalationsanästhesie

8-903 (Analgo-) Sedierung

8-918 multimodale Schmerztherapie (mind. 7 Tage, mind. 2 Fachdisziplinen)

Aspirations-Diagnostik

8-151.2 Ventrikelshunt; Therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges

8-151.4 Lumbalpunktion; Therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges

8-152.1 Pleurahöhle; Therapeutische perkutane Punktion des Thorax

8-179.0 therapeutische Spülung über liegenden intraperitonealen Katheter

BildgebendeDiagnostik

3-200 CT-Schädel, nativ

3-220 CT-Schädel, mit Kontrastmittel

3-221 CT-Hals, mit Kontrastmittel

3-222 CT-Thorax, mit Kontrastmittel

3-223 CT-Wirbelsäule und Rückenmark, mit Kontrastmittel

3-225 CT-Abdomen, mit Kontrastmittel

3-226 CT-Becken, mit Kontrastmittel

3-227 CT-Muskel-Skelett-System, mit Kontrastmittel

3-600 Arteriographie der intrakraniellen Gefäße

3-820 MRT-Schädel, mit Kontrastmittel

3-821 MRT-Hals, mit Kontrastmittel

3-822 MRT-Thorax, mit Kontrastmittel

3-823 MRT-Wirbelsäule und Rückenmark, mit Kontrastmittel

3-825 MRT-Abdomen, mit Kontrastmittel

2-826 MRT-Muskel-Skelett-System, mit Kontrastmittel

3-82a MRT-Becken, mit Kontrastmittel

3-000 Sonographie des Kopfes

3-001 Sonographie der Augen

3-002 Sonographie der Nasennebenhöhlen

3-003 Sonographie des Halses

3-003.0 Staging der Kopf-Hals-Region

3-003.1 Schilddrüse

3-006 Sonographie des Thorax

3-008 Sonographie des Abdomens

3-00a Sonographie des Magen-Darm-Traktes, hochauflösend

3-00b Sonographie der Harnorgane

3-00c Sonographie des kleinen Beckens und der Leistenregion

3-00f Sonographie der Nebennieren

3-00p Sonographie aller peripheren Lymphknotenstationen

3-010 Eindimensionale Dopplersonographie der Hirngefäße

3-020 Duplexsonographie der Hirngefäße

3-702 Szintigraphie anderer endokriner Organe

3-703 Szintigraphie der Lunge

3-706 Szintigraphie der Nieren

3-70c Ganzkörperszintigraphie

3-720 Single-Photon-Emissionscomputertomographie des Gehirns (SPECT)

3-740 Positronenemissionstomographie des Gehirns (PET)

Blutbank 8-823 Zellapherese

Blutstillung 8-500 Tamponade einer Nasenblutung

8-506 Wechsel und Entfernung einer Tamponade bei Blutungen

15

Page 18: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Kategorie OPS Bezeichnung

Biopsien 1-424 Biopsie ohne Inzision am Knochenmark („Knochenmarkpunktion“)

1-511.0 Stereotaktische Biopsie: Großhirn

1-511.1 Stereotaktische Biopsie: Stammganglien

1-511.2 Stereotaktische Biopsie: Hirnstamm

Chemotherapie

Kode Erklärungen Krankheit Verbindliche Anwendung in der Pädiatrischen Onkologie

8-542 NichtkomplexeChemo-therapie

Ein- oder mehrtägigenicht komplexeChemotherapie

Subkutane oder intra-venöse Chemotherapiemit 1 bis 2 Medika-menten als Eintages-Chemotherapie.Mehrtägige Serien: Beijedem neuen Patienten-kontakt erneut kodieren.

ALL ,NHL,AML

Induktionstherapie, Cyclophosphamidinfusionen Tage 36 und 64 im Protokoll I, Reinduktionstherapie

ARA-C Dauertherapie, Konsolidierungstherapie bei AML

DNR/VCR/PRED (ab 2.), ZNS-Phase sowie Reinduktionsphasemit VCR/ADR/DEXA und CYC/ARA-C/6-TG bei COALL

Hirntumoren Erhaltungstherapie

LGGS-Induktion und Erhaltung

Verschiedene VBL-Injektionen, Etoposid- und Cladribin-Infusionen bei LCH

COPP, OPPA, ABVD bei Morbus Hodgkin

VCR/AMD-Injektionen; Blöcke AV-1, AV-2 bei Nephroblastom

VA und VAI, VCR-Injektionen Tag 8 und Tag 15; CYC/VBL bei Weichteilsarkomen

8-543MittelgradigkomplexeundintensiveBlock-chemo-therapie

2-4 tägige Block-chemotherapie

Mindestens 2 Zytostatikainnerhalb des Chemo-therapieblocks intravenösoder komplexe undintensive Chemotherapiemit aufwendiger,messungsabhängigerTherapiesteuerung

Hirntumoren EIIS, EIVS, CARBO-ETO 96h bei malignen Hirntumoren

DDP/VCR bei niedrig-malignen Hirntumoren

Weichteil- und Knochen-sarkome

VIDE, VAI, VAC bei Ewing-Knochentumoren

A, AP; CE bei Osteosarkom

I2VA, I2Vad, TOPO/ETO/CARBO

Verschiedene Hochdosis-Methotrexat (HD-MTX) bei allen Indikationen

HAM bei AML

Vorphase bis 1. DNR/VCR/PRED, Konsolidierungphase,VCR/ADR/ASP/DEXA in Reinduktionsphase bei COALLN5 bei Neuroblastom

AVD, HR-Block bei Nephroblastom

CARBO-ETO 96h bei Lebertumoren

COPDIC, DHAP bei Morbus Hodgkin

D1, D2, M1 bei malignen endokrinen Tumoren (MET)

8-544Hoch-gradigkomplexeundintensiveBlock-chemo-therapie

5-8tägigeBlock-chemo-therapie

8-544.0 Ein Chemo-therapieblock währendeines stationären Auf-enthaltes

ALL HR1, HR2 , HR3, F1, F2, R1, R2Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2

NHL a, A, AA,AM, b, B, BB, BM, CC

AML AIE, AI, Konsolidierung, HD-ARA-C/ETO, FLAG, Ida-FLAG

Hirntumoren PEV, PEI

Verschiedene N4, N6, TCE bei Neuroblastom

VBP, BEP, PEI, PE bei Keimzelltumoren

IP, AI, IE bei Osteosarkom

IPA, TOPO-DOXO bei Lebertumoren

M2, NN-1, NN-2 bei malignen endokrinen Tumoren (MET)

A, B bei Nasopharynx-Karzinom

OEPA; IEP bei Morbus Hodgkin

8-544.1 Zwei Chemo-therapieblöcke währendeines stationären Auf-enthaltes

ALL Induktionstherapie Phase 1 und 2, Blöcke F1 und F2, Block MARAM, Block OCTADD, Protokoll II-IDA Protokolle I, II oder III: Phase 1 und 2

NHL AA und BB; Blöcke A und B

AML AIE und HAM (Doppelinduktion)

Tabelle 1: Chemotherapieprozeduren der einzelnen Therapieblöcke (weitere Hinweise Seite 6)

16

Page 19: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Kategorie OPS Bezeichnung

Chemotherapie(Fortsetzung)

8-541.0 intrathekale Instillation von zytotoxischen Materialien

8-541.1 intrazerebrale Instillation von zytotoxischen Materialien

8-541.2 in die Pleurahöhle Instillation von zytotoxischen Materialien

8-541.3 intraperitoneale Instillation von zytotoxischen Materialien

8-541.4 in die Harnblase Instillation von zytotoxischen Materialien

8-541.5 in das Nierenbecken Instillation von zytotoxischen Materialien

8-541.x sonstige Instillation von zytotoxischen Materialien

8-547.0 andere Immuntherapie mit nicht modifizierten Antikörpern

8-547.1 andere Immuntherapie mit modifizierten Antikörpern

8-547.2 andere Immuntherapie mit Immunmodulatoren

Diagnostik 1-202 Feststellung des Hirntodes

Dialyse 8-857 Peritonealdialyse (so oft angeben wie durchgeführt)

8-854 Hämodialyse (so oft angeben wie durchgeführt)

Drainage 8-144 Therapeutische Drainage der Pleurahöhle (Bülaudrainage)

Ernährung 8-015.0 enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über eine Sonde

8-015.1 enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über ein Stoma

8-016 parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung

8-017 enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung

8-018 Parenterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung

Intensivmedizin 8-718.1 Maschinelle Beatmung 24 – 96 Stunden

8-718.4 Maschinelle Beatmung 96 – 144 Stunden

8-718.5 Maschinelle Beatmung 144 – 192 Stunden (weitere Kodes für längere Zeiten vorhanden)

8-770 Maßnahmen für die Atmung im Rahmen der Reanimation

8-771 Kardiale Reanimation (inkl. Maßnahmen für die Atmung)

Intestinuum 1-315 Anorektale Manometrie

Harntrakt 1-334 Urodynamische Untersuchung

5-572.1 Suprapubischer Katheter: Anlegen

8-133.0 Suprapubischer Katheter: Wechsel

8-133.1 Suprapubischer Katheter: Entfernung

Transplantation

Prinzip Art In-vitro- Aufbereitung

Kode

KMT Autolog ohne 5-411.00

mit 5-411.01

Allogen, HLA-identisch, verwandter (Geschwister-) Spender ohne 5-411.40

mit 5-411.41

Allogen, nicht-HLA-identisch, verwandter Spender ohne 5-411.20

mit 5-411.21

Allogen, nicht HLA-identisch, nicht-verwandter Spender ohne 5-411.30

mit 5-411.31

SZT(Konditio-nierung ist imKode ent-halten)

Autolog ohne 8-805.00

mit 8-805.01

Allogen, HLA-identisch, verwandter (Geschwister-) Spender ohne 8-805.40

mit 8-805.41

Allogen, nicht-HLA-identisch, verwandter Spender ohne 8-805.20

mit 8-805.21

Allogen, nicht HLA-identisch, nicht-verwandter Spender ohne 8-805.30

mit 8-805.§1Tabelle 2: Transplantationen (weitere Hinweise Seite 7). Die Kodes 5-411.5- und 8-805.5- sollten nicht verwendet werden.

17

Page 20: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Kategorie OPS Bezeichnung

Diagnostik 1-202 Feststellung des Hirntodes

Katheter 5-399.5 Implantation eines venösen Katheterverweilsystems

5-399.6 Revision eines venösen Katheterverweilsystems

5-399.7 Entfernung eines venösen Katheterverweilsystems

8-831.0 Legen eines Katheters in zentralvenöse Gefäße (Exkl. 5-399.5)

8-831.2 Wechsel eines Katheters in zentralvenöse Gefäße

8-831.3 Entfernung eines Katheters aus zentral venösen Gefäßen ohne bakt. Probeentnahme

8-831.4 Entfernung eines Katheters aus zentral venösen Gefäßen mit bakter. Probeentnahme

8-831.5 Legen eines großlumigen Katheters zur extrakorporalen Blutzirkulation

Lagerung 8-390 Lagerungsbehandlung (z.B. nach Schädel-Hirn-Operationen, Tetra- oder Hemiplegie)

8-390.0 Lagerung im Spezialbett

8-390.1 therapeutisch-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Grundlage, mehrmals tgl.

Liquor 1-204.1 Messung des lumbalen Liquordruckes

1-204.2 Lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme

1-204.5 Liquorentnahme aus einem liegenden Katheter; auch aus impl. Reservoir

5-022.00 Anlegen einer externen Drainage; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär

5-022.02 Anlegen einer externen Drainage; Inzision am Liquorsystem; subdural

5-038.0 Anlegen einer externen spinalen Liquordrainage

5-022.10 Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär

5-022.12 Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; subdural

5-022.13 Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; intrazystisch

5-023.00 Anlegen eines ventrikuloatrialen Liquorshuntes (in den Herzvorhof)

5-023.02 Anlegen eines subduroatrialen Liquorshuntes (in den Herzvorhof)

5-023.10 Anlegen eines ventrikuloperitonealen Liquorshuntes (in den Peritonealraum)

5-023.12 Anlegen eines subduroperitonealen Liquorshuntes (in den Peritonealraum)

5-024.0 Revision eines Ventils

5-024.1 Revision eines zentralen Katheters

5-024.2 Revision eines peripheren Katheters

5-024.3 Revision, komplett

5-024.4 probatorisches Abklemmen per. Katheter

5-024.6 Entfernung eines Liquorshuntes

5-024.7 Entfernung einer externen Drainage

5-024.8 Entfernung eines Reservoirs

Lungenfunktion 1-710 Ganzkörperplethysmographie (inkl. Spirometrie)

1-711 Bestimmung der CO-Diffusionskapazität

Neurologie 1-205 Elektromyographie (EMG)

1-207.0 Routine-Elektroenzephalographie (EEG)

1-207.1 Elektroenzephalographie (EEG): Schlaf (EEG)

1-208.0 akustisch (AEP)

1-208.1 früh-akkustisch (FAEP/ BERA)

1-208.2 somatosensorisch (SSEP)

1-208.4 motorisch

1-208.6 visuell (VEP)

1-208.8 otakustische Emission

1-242 Audiometrie

1-247 Olfaktometrie und Gustometrie

Operationen 5-431.1 Totale Splenektomie

5-431.2 Perkutan-endoskop. Gastroskopie (PEG)

8-123.0 Wechsel eines Gastrostomiekatheters (PEG)

8-123.1 Entfernung eines Gastrostomiekatheters (PEG)

18

Page 21: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Psychosoziale Tätigkeiten

Inhalt 2004 amtlicher Prozedurenkatalog [OPS]

2004 unverbindlicher Erweiterungskatalog

DiagnostischeMaßnahmen

1-900 Psychosomat. u. Psychotherapeut. Diagnostik:

1-900.0 Einfach (Dauer mind. 60 min)

1-900.1 Komplex (Dauer mind. 3 Stunden)

1-901 (Neuro-)psycholog. u. Psychosoz. Diagnostik:

1-901.0 Einfach (Dauer mind. 60 min)

1-901.1 Komplex (Dauer mind. 3 Stunden)

1-902 Testpsychologische Diagnostik:

1-902.0 Einfach (Dauer mind. 60 min)

1-902.1 Komplex (Dauer mind. 3 Stunden)

1-91 Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen:

1-910 Multidisziplinäre algesiologische Diagnostik

1-911 Erweit. apparativ-überwachte interventionelleSchmerz-Diagnostik mit standard. Erfolgskontrolle

1-912 Neurophysiologische apparativeTestverfahren

Psychosoziale,psychosomatischeund neuropsycho-logische Therapie

9-402 Psychosomatische Therapie:

9-402.0 Psychosomatische und psycho-therapeutische Komplexbehandlung

9-402.1 Integrierte klinisch-psychosomatische Komplexbehandlung

9-402.2 Psychosomatische und psycho-therap. Kriseninterv. Komplexbehandlung

9-401 Psychosoziale Interventionen (Dauer jeweils mindestens 120 Minuten):

9-401.0 Sozialrechtliche Beratung

9-401.1 Familien-, Paar- u. Erzieh.beratung

9-401.2 Nachsorgeorganisation

9-401.3 Supportive Therapie

9-401.4 Künstlerische Therapie

9-403 Sozial- und neuropädiatrischeTherapie („9-403“ ist offiziell kodierbar, aberdie fünfte Stelle ist nur im Ergänzungskatalogverfügbar, siehe rechts)

9-403 Sozial- und neuropädiatr. Therapie:

9-403.0 Begleitende Therapie (3 Tage mind. 2Therapieeinheiten von 45 min täglich)

9-403.1 Therapie als Blockbehandlung (5 Tagemind. 2 Therapieeinheiten von 45 min täglich)

9-403.2 Therapie als erw. Blockbehndlng (in 12Tagen mind. 20 Therapieeinheiten von 45 min)

9-403.3 Intensivtherapie (in 5 Tagen mind. 15Therapieeinheiten von 45 min)

9-403.4 Erweiterte Intensivtherapie (in 12 Tagenmind. 30 Therapieeinheiten von 45 min)

9-403.5 Langzeit-Intensivtherapie (in 7 Tagen mind.15 Therapieeinheiten von 45 min)

9-403.6 Langzeit-Intensiv-Therapie zumverhaltenstherapeutischen Training (in 7 Tagenmind. 20 Therapieeinheiten von 45 min)

9-403.7 Therapie im Gruppen-Setting

9-404 Neuropsychologische Therapie

Psychotherapie 9-410 Einzeltherapie:9-410.0 Kognitive Verhaltenstherapie9-410.1 Tiefenpsych. fundierte Psychotherapie9-410.2 Gesprächspsychotherapie

Jeweils verschiedene fünfstellige Dosisangaben

9-411 Gruppentherapie:9-411.0 Kognitive Verhaltenstherapie9-411.1 Tiefenpsychologisch fundierte9-411.2 Gesprächspsychotherapie

Jeweils verschiedene fünfstellige Dosisangaben

PräventiveMaßnahmen

9-500.0 Basisschulung (Dauer mind. 2 Stunden)9-500.1 Grundlegende Patientenschulung (bis 5 Tage, mind. 20 Stunden) 9-500.2 Umfassende Patientenschulung (mehr als 5 Tage, durchschnittlich 4 Stunden täglich)

Tabelle 3: Vergleich der aktuellen Prozedurenkodes für psychosoziale Tätigkeiten.

19

Page 22: Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der · Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten

Kategorie OPS Bezeichnung

Staging-OP 5-401.6 mehrere abdominale Lymphknotenstationen mit Leberbiopsie, offen chirurgisch (zur Diagnostik lymphatischer Systemerkrankungen)

5-401.b mehrere abdominale Lymphknotenstationen mit Leberbiopsie, laparoskopisch (zur Diagnostik lymphatischer Systemerkrankungen)

Transplantat-gewinnung

5-410.00 Entnahme von Knochenmark zur Transplantation; Eigenspende

5-410.01 Entnahme von Knochenmark zur Transplantation; Fremdspende

5-410.10 Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation; Eigenspende

5-410.11 Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation; Fremdspende

Transfusion undPlasmapräparat-gabe

8-800.2 Erythrozytenkonzentrat, 1-5 TE, .20 = ohne, .21 = mit Testung auf Allo-Antikörper

8-800.30 Erythrozytenkonzentrat, mehr als 5 TE, .30 = ohne, .31 = mit Testung auf Allo-Antikörper

8-800.4 Thrombozytenkonzentrat, 1-5 TE

8-800.5 Thrombozytenkonzentrat, mehr als 5 TE oder mindestens zwei Apherese-Thromb.konz.

8-800.6 Patientenbezogene Thrombozytenkonzentrate (bei Verd. oder Nachweis von Antikörpern)

8-801 Austauschtransfusion

8-802.- Granulozyten, .0 = 1-5 TE, .1 = mehr als 5 TE

8-802.- Lymphozyten, .2= 1-5 TE, .3 = mehr als 5 TE

8-810.- Plasma, .0 = 1-5 TE, .1 = mehr als 5 TE

8-810.4 Immunglobuline

8-810.6- Rekomb. aktivierter Faktor VII (.60 = bis 1000, .61 = 1001-3000, .62 = mehr als 3000 KIE)

8-810.7- Plasmatischer Faktor VII (.70 = bis 2000, .71 = 2001-5000, .72 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.c- Plasmatischer Faktor VII (.c0 = FEIBA, .c1 = 2001-5000, .c2 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.8- Rekomb. Faktor VIII (.80 = bis 2000, .81 = 2001-5000, .82 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.9- Plasmatischer Faktor VIII (.90 = bis 2000, .91 = 2001-5000, .92 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.a- Rekombinanter Faktor IX (.a0 = bis 2000, .a1 = 2001-5000, .a2 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.b- Plasmatischer Faktor IX (.b0 = bis 2000, .b1 = 2001-5000, .b2 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.d- Von-Willebrand-Faktor (.d0 = bis 2000, .d1 = 2001-5000, .d2 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.e- Faktor XIII (.e0 = bis 2000, .e1 = 2001-5000, .e2 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.f- Prothrombinkomplex (.f0 = bis 2000, .f1 = 2001-5000, .f2 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.g- Antithrombin III (.g0 = bis 2000, .g1 = 2001-5000, .g2 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.h- C1-Esteraseinhibitor (.h0 = bis 2000, .h1 = 2001-5000, .h2 = mehr als 5000 Einheiten)

8-810.j- Fibrinogenkonzentrat (.g0 = bis 3, .g1 = 3-10, .g2 = mehr als 10 g)

8-810.k- Rekomb. aktiviertes Protein C (.h0 = bis 50, .h1 = 50-200, .h2 = mehr als 200 mg)

Referenzen

[BpflV] Bundespflegesatzverordnung

[DefHB] Definitionshandbuch G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2003/2004 (fünfBände, 13. bzw. 16.10.2003) (http://www.G-DRG.de/)

[DKR] Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsse-lung von Krankheiten und Prozeduren Version 2004 (23.09.2003) (http://www.G-DRG.de/)

[GKinD] Kodierleitfaden Kinder- und Jugendmedizin der verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe DRGVersion 2003 (http://www.GKinD.de/)

[ICD] Diagnosenklassifikation ICD-10-GM Version 2004 (15.08.2003) (http://www.DIMDI.de/)

[KFPV] Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 (Fallpau-schalenverordnung 2004 – KFPV 2004, BGBl. I S. 1995, 13.10.2003) (http://www.G-DRG.de/)

[OPS] Prozedurenklassifikation OPS-301 Version 2004 (15.08.2003) (http://www.DIMDI.de/)

[THES] ICD-10-GM-Diagnosenthesaurus Version 2004 (15.08.2003) (http://www.DIMDI.de/)

20