Kollegennetzwerk Psychotherapie Freitags-Newsletter 06.09 · 3 Soll ich mich anschließen lassen...

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1 Kollegennetzwerk Psychotherapie Freitags-Newsletter 27.12.2019 Newsletter des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger > Themen > Angebote > Links > Mitgliedschaft ______________________________________________________________ Schlagzeilen: CCC hackt Zugangsberechtigungen für die Telematik ______________________________________________________________ Aktuelles - Telematik-Petition Die vom Kollegen Andreas Meißner eingerichtete Petition gegen die Zwangsdigitalisierung wird vom Netzwerk ausdrücklich unterstützt: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98 780.html Die Zeichnungsfrist endet am 16.1.20 (nur noch 20 Tage!) Bitte diese Petitionsadresse unbedingt weiterleiten! https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/aktuelles/ http://telematik-petition.de http://gesundheitsdaten-in-gefahr.de/wp-content/uploads/2019/09/Petition.pdf Infos zur Petition als Faltblatt DIN-A-5 (PDF) Petition in einfacher Sprache als PDF Infos zur Petition DIN-A-4 (PDF) Unterschriftenliste zur Petition (PDF) ________________________________________________________________

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Kollegennetzwerk Psychotherapie Freitags-Newsletter 27.12.2019

Newsletter des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks – Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger

> Themen > Angebote > Links > Mitgliedschaft

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Schlagzeilen:

• CCC hackt Zugangsberechtigungen für die Telematik ______________________________________________________________

Aktuelles

- Telematik-Petition Die vom Kollegen Andreas Meißner eingerichtete Petition gegen die Zwangsdigitalisierung wird vom Netzwerk ausdrücklich unterstützt: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.html Die Zeichnungsfrist endet am 16.1.20 (nur noch 20 Tage!) Bitte diese Petitionsadresse unbedingt weiterleiten! https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/aktuelles/ http://telematik-petition.de http://gesundheitsdaten-in-gefahr.de/wp-content/uploads/2019/09/Petition.pdf Infos zur Petition als Faltblatt DIN-A-5 (PDF) Petition in einfacher Sprache als PDF Infos zur Petition DIN-A-4 (PDF) Unterschriftenliste zur Petition (PDF) ________________________________________________________________

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- Patientenumfrage zur Telematik „Mitmachen bei der elektronischen Patientenakte?“ Um politisch und in der Öffentlichkeit ein Bild zu bekommen, ob Versicherte überhaupt bereit sind, ihre Daten in der elektronische Patientenakte speichern zu lassen, habe wir eine Umfage erstellt Bitte diesen Link weitergeben: https://www.umfrage-patientenakte.de Gleichzeitig haben wir noch ein Merkblatt für Patienten erstellt. Und zwar in DIN 4 Größe erstellt, mit jeweils 2x dem Hinweis und den Link, so dass Sie es durchschneiden können und so Papier sparen. Links:

PDF-Blatt zum ausdrucken Download als Zip-Datei ________________________________________________________________

- Netzwerk sammelt auch weiterhin Telematik-Verweigerer Wir sammeln auch weiterhin „Verweigerer“ der Telematik-Infrastruktur. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Bitte diesen Link zur Meldung benutzen: Telematik-Gegner oder https://kollegennetzwerk-psychotherapie.de/index.php?page=1061659260&f=1&i=1231636173&s=1061659260

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Die Themen heute: Editorial – in eigener Sache

• Sind Kontrolle und Zwang ein guter Boden für unsere Arbeit - der Kommentar

Spahns Deformen

• KBV-Vize: "Die Taktzahl wird weiter hoch sein"

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App-Ecke

• Verappelt: Gesundheits-Apps helfen kaum bei psychischen Erkrankungen

• Stiftung Warentest: Psychotherapie online - geht das? Ausbildung

• 1.000 Euro monatlich für Psychotherapeuten in Ausbildung

Telematik, elektronische Patientenakte und Gesundheitscloud

• CCC hackt Zugangsberechtigungen für die Telematik

• Vollständige Souveränitität über die Daten fordert André T. Nemat

• Starttermin der elektronischen Patientenakte wackelt

• Elektronische Patientenakte "Ohne dieses Vertrauen scheitert das Projekt"

• Drei – Zwei - Eins - Meine (Daten): 12.000 Bürgerdaten auf eBay verkauft

• Von AOL bis Facebook: Die größten Datenlecks der vergangenen 15 Jahre

• BKG wirft Bundesregierung "Kontrollwahn" vor

• Der Patient und die Daten-Seen - der Arzt als Coach auf der Couch

• BDI drängt auf zügige Umsetzung der Datenspende

• Was läuft da (unlauteres) bei Psyprax?

• Wohin die Unterschriftenlisten schicken?

• Liste von Verarbeitungsvorgängen

Datenschutz

• BSI warnt vor Schademails Abrechnungsfragen

• G-BA: Prüfung anerkannter Psychotherapieverfahren eingestellt

• KV fordert 190.000 € Honorar von Psychotherapeutin zurück Gesellschaft

• App soll überwachen, ob Hartz IV Empfänger das Amt verappeln

Termine

• Fort- und Weiterbildung in Mentalisierungsbasierter Gruppenpsychotherapie (MBT-G)27. und 28. März 2020

Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche

• Halber Sitz in Stuttgart abzugeben

• Hälftiger Praxissitz (PP, KJP, PA, TP) in Dillingen/Donau abzugeben Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen

• Neue Buchpublikation: „Psychologie im Nationalsozialismus“,

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herausgegeben von Martin Wieser Vermischtes

• Newsletter "Psychoanalytische Ressourcen": Adressdaten versehentlich gelöscht

______________________________________________________________ Impressum Netzwerkertreffen ______________________________________________________________

Editorial – in eigener Sache Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben wieder ein hektisches Jahr hinter uns und vermutlich auch ein solches wieder vor uns. Und noch während ich Ihnen diese Zeilen schreibe endet es noch vor Sylvester mit einem Knaller: die Zugangsberechtigungen für die Telematik wurden vom Chaos Computer Club gehackt. Schnellschüssen können eben auch nach hinten losgehen, Alle Aktivitäten, die unser Gesundheitsminister Jens Spahn an den Tag legt, lassen einem kaum Ruhe und der Kommentar von KBV-Vize Stephan Hofmeister, dass die Taktzahl weiter hoch sein wird, trifft sicherlich zu. Unser Netzwerk kann auf gute Zahlen zurückblicken: über 12.000 Kolleginnen und Kollegen haben den Newsletter abonniert und das sind mehr als 40 % aller psychotherapeutisch tätigen Behandlerinnen und Behandler. Wir vom Vorstand wünschen Ihnen trotz aller Hektik in der Berufspolitik einen guten Start ins neue Jahr 2020 – bleiben Sie gesund und sich selbst treu. Ihr Dieter Adler

Sind Kontrolle und Zwang ein guter Boden für unsere Arbeit - der Kommentar

Unser Gesundheitsminister Jens Spahn ist einer der aktivsten, wenn nicht der

aktivste Minister, den unsere Bundesrepublik bisher erlebt hatte. Auf jeden Fall

der aktivste und dynamischste Gesundheitsminister. Doch seine teils

gewaltsam durchgesetzten Reformen finden meist wenig Anklang bei den

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Betroffenen. Sowohl Behandler als auch Patienten sind in der Regel nicht

zufrieden – rebellieren oft dagegen. Nur die IT-Branche und die

Pharmaindustrie scheinen sich zu freuen. Sie sind offensichtlich die

Nutznießer von Spahns Reformwut.

Warum kommen die Reformen nicht gut an? Die Sache liegt meiner Ansicht

nach auf der Hand: Die Betroffenen – weder Behandler noch Patienten –

werden befragt und in die Gestaltung miteinbezogen. Hierbei lasse ich auch

nicht das Argument gelten, dass im Zuge der Gesetzgebungsverfahren immer

wieder Vertreter einzelner Verbände gehört wurden, noch dass Vertreter auch

in entsprechenden Gremien und Beiräten sitzen. Was ich kritisiere, ist, dass

die breite Masse niemals von solchen (Alibi-) Sprecher-Minderheiten vertreten

werden kann. Die ausreichende Information der Öffentlichkeit vor einem

Gesetzgebungsverfahren und eine ausreichende Zeit zum Diskutieren und zu

überlegen in einem öffentlichen Debattenraum ist für mich

Grundvoraussetzung jedes demokratischen Entwicklungsprozesses. Dies hat

nicht stattgefunden. Immer noch schauen mich Patienten verdutzt bis verwirrt

an, wenn ich ihnen von den Plänen zur Gesundheitscloud erzähle. Sie sollten

offenbar überrumpelt werden: „Ach übrigens, da haben wir ja eine neue

Gesundheitscloud, da sind jetzt ihre Daten drin – die ist aber sicher, machen

sie sich keine Sorgen“.

So, werter Herr Spahn, geht man nicht mit Menschen um. So hält man

Menschen in der Unmündigkeit. Demokratie riskiert natürlich auch immer,

dass man seine eigenen Interessen nicht durchsetzen kann – das ist aber das

Wesen der Demokratie und daran können und wollen wir auch nichts ändern.

Wie gehen sie aber mit Behandlern um? Auch sie behandeln uns wie

unmündige Menschen, denen sie latent auch noch unterstellen, dass wir

unsere Verantwortung nicht ernst nehmen. Glauben sie wirklich, dass eine so

verantwortungsvolle Berufsgruppe Zwang und Kontrolle braucht? Zwang und

Kontrolle sind kein Boden für eine vertrauensvolle Beziehung. Im Gegenteil –

es löst Reaktanz aus: Die Betroffenen fangen an sich zu wehren. Wenn sie

wirklich etwas erreichen wollen, müssten sie sich damit abfinden, dass das

„Menü“, was sie Behandlern und Patienten auftischen, nicht jedem schmeckt

und dass sie, wenn sie merken, dass es von der breiten Mehrheit abgelehnt

wird, ihr Modell eben ändern müssen.

Aber daran halten sie sich ganz offensichtlich nicht. Die Lotsenregelung haben

sie nach den Protesten und der Petition dagegen aus dem TSVG

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herausgenommen, um sie dann klammheimlich wieder als Omnibusregelung

im PTG Gesetz zu installieren.

Das, verehrter Herr Spahn, ist kein richtiges Verständnis von Demokratie und

auch nicht das richtige Signal an mündige und verantwortungsbewusste

Bürger.

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Spahns Deformen

KBV-Vize: "Die Taktzahl wird weiter hoch sein"

Ob Terminservicegesetz oder Digitalgesetz – Gesundheitsminister Jens Spahn beschäftigte die Vertragsärzte in diesem Jahr mit immer neuen Gesetzen. Denn diese hatten zum Teil große Auswirkungen auf Arzt- und Psychotherapeutenpraxen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet auch 2020 mit einer "hohen Taktzahl". https://www.aend.de/article/201937

App-Ecke

Verappelt: Gesundheits-Apps helfen kaum bei psychischen Erkrankungen

Berichtet das Handelsblatt Inside Digital Health: Als alleinige Behandlung bei psychischen Erkrankungen haben Gesundheits-Apps wenig bis keinen Effekt Das hat die Auswertung mehrerer Studien durch Forscher der Universitäten Nürnberg-Erlangen, Ulm und Amsterdam ergeben. Die Wissenschaftler werteten dafür 19 Forschungsarbeiten aus, die wiederum Apps untersucht hatten, die bei Depressionen oder der Rauchentwöhnung helfen sollen. Sie bekamen fast durchweg schlechte Noten. Zudem helfen die untersuchten Gesundheits-Apps laut der Meta-Studie auch kaum bei Angst, Alkoholkonsum und posttraumatischen Störungen. Allein bei Schlafproblemen hätten die getesteten Anwendungen vielversprechende Ergebnisse gezeigt. Den Forschern zufolge seien im Vergleich zu Apps Online-Plattformen zur Behandlung psychischer Erkrankungen deutlich wirksamer. Marzia De Levo

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Stiftung Warentest: Psychotherapie online - geht das?

Psycho­therapie online – geht das? Acht Programme im Test/ zK von RP Die Depression zählt zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Die Wartelisten der Psycho­therapeuten sind lang. Viele suchen ihr Heil im Internet. Auch einige Krankenkassen bieten Online-Selbst­hilfe-Programme an. Doch lassen sich psychische Probleme online behandeln? In vielen Fällen ja! Die Stiftung Warentest hat acht Online­programme zur Akutbe­hand­lung oder Prävention von Depression getestet. Fazit: Vier Programme sind empfehlens­wert. Online gegen Depressionen: Vier Programme empfehlens­wert Acht Online­programme gegen Depression hat die Stiftung Warentest unter die Lupe genommen. Vier Angebote sind empfehlens­wert. Ihr Konzept über­zeugt, und gut gemachte Studien belegen ihre Wirk­samkeit. Drei weitere Programme sind „einge­schränkt empfehlens­wert“. Das achte Angebot, der TK-DepressionsCoach der Techniker Krankenkasse, ließ sich nicht bewerten, weil die Tester auch auf Nach­frage für die Unter­suchung keinen Zugang bekamen. Doch dieser war unerläss­lich. Online­pro­gramme gegen Depression 07/2019 - Für alle offen ehub Health Moodgym European Alliance Against Depression iFightDepression Gaia Deprexis 24 Get.On Institut Get.On Depression Akut Get.On Institut Get.On Depression Prävention IVPNetworks Novego Selfapy Selfapy Online­pro­gramme gegen Depression 07/2019 - Nur für TK-Ver­sicherte Techniker Krankenkasse TK-DepressionsCoach https://www.test.de/Depression-Psychotherapie-online-geht-das-Acht-Programme-im-Test-5485708-0/

Ausbildung

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1.000 Euro monatlich für Psychotherapeuten in Ausbildung

Bessere Vergütung in psychiatrischen Kliniken Psychotherapeuten in Ausbildung erhalten während des „Psychiatriejahrs“ ab September 2020 eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat, was für viele eine deutliche finanzielle Verbesserung darstellt. Für Krankenhäuser entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Krankenkassen müssen diese Mindestvergütung refinanzieren, unabhängig von dem tatsächlichen Entgelt, das die Kliniken zahlen. Dies regelt der neue § 3 Absatz 3 Nummer 7 der Bundespflegesatzverordnung. Für Reha-Einrichtungen sowie ärztliche und psychotherapeutische Praxen greift diese Regelung nicht, da diese nicht dem Krankenhausfinanzierungsgesetz unterliegen. https://www.bptk.de/1-000-euro-monatlich-fuer-psychotherapeuten-in-ausbildung/

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Telematik, elektronische Patientenakte und Gesundheitscloud CCC hackt Zugangsberechtigungen für die Telematik Arztausweis und Konnektor für Jedermann

Hackern des Chaos Computer Club ist es gelungen, sich Zugangsberechtigungen für das sogenannte Telematik-Netzwerk zu verschaffen. An das Netz sind über 115.000 Praxen angeschlossen. Über das System sollen in naher Zukunft verpflichtend digitale Patientendaten und elektronische Rezepte ausgetauscht werden. CCC-Sicherheitsforschern ist es gelungen, sich gültige Heilberufsausweise, Praxisausweise, Konnektorkarten und Gesundheitskarten auf die Identitäten Dritter zu verschaffen. Mit diesen Identitäten konnten sie anschließend auf Anwendungen der Telematik-Infrastruktur und Gesundheitsdaten von Versicherten zugreifen. Die Hacker stellten grobe Mängel in den Zugangsprozessen fest, und demonstrieren mit Beispielangriffen, wie sich

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Kriminelle Identitäten erschleichen können. Im Falle der eGK gelang dies bereits zum wiederholten Male. Die Diagnose • Bei Ausgabe der Praxisausweise (SMC B) wurde auf eine Identifikation des Antragstellers vollständig verzichtet. Ein Angreifer kann so Befunde lesen und selbst gefälschte Dokumente in Umlauf bringen. Mit Einführung der elektronischen Patientenakte kann der Angreifer die vollständigen Inhalte der für diese Praxis freigegebenen Patientenakten einsehen. • Bei Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise (HBA) kommen völlig ungeeignete Identifikationsverfahren zum Einsatz. Angreifer im Besitz eines eHBA können damit nicht nur Rezepte, sondern beliebige Dokumente signieren. • Bei Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kommen für die Identifikation des Antragstellers ebenfalls völlig ungeeignete Verfahren zum Einsatz. Mit der eGK ist schon jetzt der Zugriff auf die jeweiligen Patientenquittungen möglich, in der die durchgeführten ärztlichen Leistungen verzeichnet sind. Schon in naher Zukunft soll mit Hilfe der eGK ein Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und den Notfalldatensatz sowie die elektronische Patientenakte ermöglicht werden. Die Ergebnisse präsentiert der CCC-Sicherheitsexperte Martin Tschirsich zusammen mit dem Arzt Christian Brodowski und dem Experten für Identitätsmanagement André Zilch beim diesjährigen Chaos Communication Congress (36C3) in Leipzig. Der Vortrag kann im Live-Stream verfolgt werden und ist anschließend unter media.ccc.de verfügbar. Die Ursachen • Das Konstrukt der gematik: Die Gesellschafter der gematik sind gleichzeitig von der gematik zu kontrollierenden Unternehmen. • Nachlässigkeit: Vernachlässigung der Sicherheit organisatorischer Abläufe bei Umsetzung und Zulassung. • Mangelnde Prüfung: Relevante Prozessschritte wurden nicht durch die gematik geprüft. • Verantwortungsdiffusion bei den beteiligten Unternehmen und Institutionen: Nicht nur im Bundesministerium für Gesundheit sprach man hinter vorgehaltener Hand von "organisierter Verantwortungslosigkeit", weil die beteiligten Unternehmen sich gegenseitig die Schuld für Probleme zuschoben. Der CCC verschreibt • Schadensbegrenzung: Die gematik muss jetzt prüfen, inwieweit unberechtigte Zulassungen entzogen und falsch ausgestellte Zertifikate zurückgenommen werden müssen. • Zuverlässige Kartenbeantragungs- und herausgabeprozesse: Beantragung, Identifikation und Ausgabe müssen entsprechend dem Schutzbedarf von Gesundheits- und Sozialdaten durchgeführt werden. • Volle Umsetzung der eGK als Identitätsnachweis.

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• Neuplanung und saubere Implementierung der Prozesse die zur Ausstellung von eGK, HBA und SMC-B führen sowie Kontrolle der Umsetzung. • Organisierte Verantwortung statt organisierter Verantwortungslosigkeit: Eine unabhängige zentrale Stelle sollte für die Informationssicherheit der Telematikinfrastruktur verantwortlich sein. Diese Stelle sollte Prozesse nicht nur vorgeben, sondern auch ihre ordnungsgemäße Umsetzung unabhängig prüfen. Wir wünschen dem deutschen Gesundheitswesen eine schnelle Genesung! Hintergrundinformation Was ist die Telematik-Infrastruktur Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist inzwischen die digitale Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens weit fortgeschritten. Über 115.000 Arzt- und Zahnarztpraxen sind inzwischen an ein virtuelles Netzwerk – die sogenannte Telematik-Infrastruktur – angeschlossen. Dazu wurden diese Praxen mit Spezialhardware und elektronischen Praxisausweisen ausgestattet. Damit ist der Weg frei für die Einführung weiterer Anwendungen: Ab der ersten Jahreshälfte 2020 werden die elektronischen Notfalldaten, der elektronische Medikationsplan sowie das sichere Kommunikationsverfahren zwischen Leistungserbringern erwartet. Am 1. Januar 2021 folgt dann die elektronische Patientenakte und somit der Einstieg in die vollständige Digitalisierung unserer Gesundheitsdaten. Technische Details Zur Gewährleistung der Sicherheit der Telematikinfrastruktur und dar­auf aufbauender Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte ist die „zuverlässige und eindeutige Identifikation“ aller Teilnehmer „zwingend notwendig“. Teilnehmer sind insbesondere Versicherte, Leistungserbringer wie Ärzte und Leistungserbringerinstitutionen wie Arztpraxen und künftig Krankenhäuser und Apotheken. Sämtliche Zugriffe auf die Telematik-Infrastruktur werden anhand kryptografischer Identitäten gesichert. Hierzu soll ein Trust Service Provider (TSP) nach sicherer Identitätsprüfung eines Teilnehmers dessen kryptographische Identität - bestehend aus privatem Schlüssel und Zertifikat - erzeugen und rechtsverbindlich mit dessen realer Identität verknüpfen. Die kryptographische Identität wird auf einer Chipkarte wie der Gesundheitskarte (eGK), dem Praxisausweis (SMC-B) oder dem Heilberufsausweis (eHBA) gespeichert. Identitätsmissbrauch auf Grundlage erschlichener kryptographischer Identitäten stellt eine unmittelbare Bedrohung für den Vertrauensraum der TI und somit für die Sicherheit der auf der TI aktuell und zukünftig laufenden Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) dar: „Die Korrektheit der Kartenherausgabeprozesse ist – wie bei nahezu allen digitalen

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Prozessen in der TI – notwendige Voraussetzung“ schreibt die gematik in ihrer Spezifikation. Dass diese notwendige Vorraussetzung nicht erfüllt ist, konnten die Sicherheitsforscher des CCC mit einfachen, rein nichttechnischen Mitteln zeigen. Antwort: Dank an Jochim Selzer vom CCC https://www.ccc.de/de/updates/2019/neue-schwachstellen-gesundheitsnetzwerk Der gesamte Vortrag kann hier angehört werden: https://streaming.media.ccc.de/36c3/halla/video

Vollständige Souveränitität über die Daten fordert André T. Nemat "Ob die gesammelten Daten dem Menschen wirklich nützen, ist offen" Interview mit André T. Nemat, auf brand eins In Zukunft könnten Daten wichtiger sein als das Skalpell, meint André T. Nemat. Daher müsse man darüber diskutieren, den hippokratischen Eid auch für Programmierer einzuführen, sagt der Chirurg und Geschäftsführer des Institute for Digital Transformation in Healthcare der Universität Witten/Herdecke. „Müssen wir den hippokratischen Eid für Programmierer einführen?“ Die Digitalisierung verspricht mehr Qualität, auch im Gesundheitswesen. Aber was handeln wir uns damit ein? Mit dieser Frage beschäftigt sich André T. Nemat, Chirurg und seit einem Jahr Geschäftsführer des Institute for Digital Transformation in Healthcare. Interview: Jens Bergmann, Gabriele Fischer brand eins: Herr Nemat, Sie haben eine Auszeit von der Position als Chefarzt in der Thoraxchirurgie genommen und ein Institut gegründet, das sich mit digitaler Transformation befasst. Warum? Nemat: Aus dem Drang heraus, die Zukunft der Medizin mitgestalten zu wollen. Und weil mir zunehmend klar wird, dass in Zukunft Daten wichtiger sein werden als das Skalpell. Ärzte sind verantwortlich für die sogenannte letzte Meile, also den direkten Kontakt zum Patienten. Für ihn tragen wir die volle Verantwortung – obwohl wir keine Kontrolle über die Daten haben und das, was daraus folgt.

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Das Versprechen ist: Je mehr Daten wir haben, desto besser können wir die Menschen verstehen und heilen, wenn sie krank sind – oder verhindern, dass sie überhaupt krank werden. Das ist die Story. Aber haben wir tatsächlich durchdrungen, welchen Vorteil uns die Verwertung von Daten bringt? Faszination ohne Kenntnis der Tatsachen ist trügerisch, denn so öffnet sich die Schere zwischen Erwartungshaltung auf der einen und Realität auf der anderen Seite immer weiter. Was wäre realistisch? Dazu müssen wir zunächst definieren, was wir unter Digitalisierung verstehen: die Bereitstellung von Daten? Oder Automatisierung? Das sind zwei völlig unterschiedliche Themen. Nehmen wir zunächst die Automatisierung, die vermutlich durchaus zu einem Mehr an Qualität führen kann. Die Frage ist, ob sich dadurch die Struktur-, die Prozess- oder die Ergebnisqualität verbessert. Die Strukturqualität bezeichnet alles, was zur Infrastruktur gehört – also das Vorhalten von qualifiziertem Personal, gut ausgestatteten Räumen, adäquaten Gerätschaften. Das ist Fortschritt, aber eine zeitgemäße IT ist nichts Besonderes mehr, sondern schlicht Stand der Technik. Und die Arbeitsprozesse? Können dank IT schneller, effizienter und damit besser werden – wenn der analoge Prozess stimmt. Wenn Sie allerdings einen schlechten analogen Prozess digitalisieren, haben Sie hinterher einen schlechten digitalen Prozess. Wenn Sie dagegen den analogen Prozess vor der Digitalisierung überarbeiten, kann allein diese Transformation – auch ohne Digitalisierung – vorteilhaft sein. Und was bedeutet das für den Patienten? Das ist die entscheidende Frage. Die Vorstellung, dass verbesserte Strukturen und Prozesse automatisch zu besseren Ergebnissen führen, ist wissenschaftlich widerlegt. Deshalb locken die Digitalisierungs-Propheten gern mit Heilsversprechen: lebenslange Gesundheit unter Ausschluss von Krankheit, also der alte Menschheitstraum von der Unsterblichkeit. Der wird im Silicon Valley gern beschworen. Damit wären wir bei den Daten. Und bei den großen Hightech-Konzernen, die den Gesundheitsmarkt für sich entdeckt haben. Zugang suchen sie nicht durch den Patienten, sondern durch den Konsumenten: Jeder Bürger ist angesprochen, und wenn er ihnen seine Daten gibt, so das Versprechen, sorgen sie dafür, dass er länger und besser lebt. Das mag übertrieben sein. Aber ist es nicht nützlich, wenn wir dank Schritt- und Pulsmesser mehr auf uns achten?

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Es kann nützlich sein. Aber wohin führt das? Es ist schon kein Zukunftsszenario mehr, dass wir den Tag mit einer Urin-Untersuchung beginnen, die Informationen über den Mineralstoff- oder den Zuckergehalt liefert, dann unseren Puls prüfen, das Gewicht und so weiter. Wenn es aber so leicht wird, Informationen für eine Selbstdiagnose zu sammeln – wird dann nicht Prävention zur Bürgerpflicht? Wenn irgendwann jeder seine Lebensweise kontrollieren kann: Entsteht da nicht ein Zwang zum Gesund-Sein und Gesund-Aussehen? Das ist der ethische Teil der Diskussion. Ökonomisch betrachtet: Brächte das mehr Qualität, oder wären möglicherweise andere Maßnahmen wirksamer? Hände waschen und in der kalten Jahreszeit auf das Händeschütteln verzichten ist eine viel effizientere Maßnahme. Denn der ökonomische Mehrwert der Digitalisierung ist in dieser Branche noch nicht erwiesen. Wir haben die Hoffnung, dass Automatisierung für mehr Effizienz im Gesundheitswesen sorgt, das enorm ineffizient ist. Aber ob all die gesammelten Daten dem Menschen wirklich nützen, ist bislang offen. Vermutlich kommt es darauf an, wie viele und welche Daten zusammengeführt werden. Es ist tatsächlich zu erwarten, dass alle Gesundheitsdaten – woher sie auch kommen mögen – zusammengeführt werden. Die technischen Möglichkeiten, mit diesen Daten zielgerichtet umzugehen, haben allerdings nur einige wenige multinationale Großunternehmen in den USA und China. Google, Apple oder Alibaba haben aber noch nicht den Zugriff. Auf die Tracker-Daten haben sie ihn bereits. Mit unserem Institut wollen wir nun eine notwendige Diskussion anstoßen: Wie weit soll der Zugriff solcher Konzerne auf Patientendaten gehen? Wie stellen wir sicher, dass der Mensch im Mittelpunkt bleibt? Was sind Ihre Einwände? Nehmen wir zunächst die ökonomische Seite: Die einzelnen Daten, etwa die Laborwerte und Röntgendaten, sind zumindest im deutschen Gesundheitssystem bereits solidarisch bezahlt. Diese Daten geben wir nun ab, sie werden monetarisiert – und der Mehrwert fließt nicht ins deutsche Gesundheitssystem zurück, sondern Sie als Patient haben eine Applikation, die Ihnen – im günstigsten Fall – einen persönlichen Mehrwert liefert. Selbst wenn es jemals eine elektronische Patientenakte geben sollte, ist nicht zu erwarten, dass die deutschen Behörden amerikanischen Konzernen den Zugriff darauf erlauben. Und dafür bin ich dankbar. Das ist ein Schutz, keine deutsche Behäbigkeit. Aber die Digitalisierung hat weitere Folgen: Sie verringert das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient. Das ist doch zu begrüßen. Durchaus. Bislang hatte der Patient gegenüber dem Arzt ein absolutes

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Informationsdefizit: Der Mediziner stellte irgendetwas mit ihm an, und der Patient hatte kaum eine Möglichkeit, die Qualität der Diagnostik und der Behandlung in irgendeiner Weise zu messen und zu beurteilen. Heute haben wir Portale, in denen Ärzte bewertet werden, wir können uns über Leitlinien und Behandlungsoptionen informieren. Heutzutage ist jeder Arztbesuch bereits die Einholung einer Zweitmeinung. Und wo ist das Problem? Die eine Informationsasymmetrie wird durch eine andere ersetzt: Google, Facebook und Co werden die neuen, allwissenden Ärzte. Aber in der Medizin spielt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eine entscheidende Rolle. Die Digitalisierung kann diese Beziehung bis auf Weiteres nicht ersetzen, aber in hohem Maße unterstützen oder stören. Je nachdem, wie wir in die Zukunft sehen. Möglicherweise müssen Ärzte mehr in diese Beziehung investieren – aber inwieweit ist Zugang zu medizinischem Wissen eine Gefahr für Patienten? Nehmen wir zum Beispiel das menschliche Genom. Es gibt nichts, was Ihre Person in ähnlichem Maße definiert. Die Entschlüsselung war bis vor Kurzem ein aufwendiger und teurer Prozess. Mittlerweile bekommen Sie für 99 Dollar ein Starter-Kit, und eine Speichelprobe liefert Ihren genetischen Datensatz. Und was habe ich davon? Das ist das Problem: Nur wenige Erkrankungen lassen sich auf die Veränderung einzelner Gene in Ihrem Genom zurückführen. Der Informationsgehalt geht also gegen null. Aber mit Ihrer Bestellung geben Sie – ähnlich wie bei Trackern und anderen Applikationen – die Rechte an Ihren Daten ab. Sie können nicht von der Firma verlangen, sie zu löschen. Was wäre Ihre Idealvorstellung? Vollständige Souveränität über die eigenen Daten. Begeben wir uns damit nicht der Chance auf medizinischen Fortschritt? Fortschritt kann es auch geben, wenn Menschen über ihre intimsten Daten verfügen können. Bei den Hightech-Kon-zernen im Silicon Valley zählt zweierlei: schnelle Skalierung und Börsenkapitalisierung. Dabei helfen die ganz großen Versprechen. Es geht nicht darum, bestimmte Krankheiten zu heilen – man hält sich erst gar nicht mit mühsamer Therapie auf. Es muss gleich das ganz große Versprechen sein: unendliches Leben und Singularity, also die Verschmelzung von Mensch und Maschine, bis 2048. In dieser Logik ist Datensouveränität nicht vorgesehen. Sollten wir also auf deren mögliche Segnungen verzichten? Müssen wir nicht. Zurzeit gibt es eine interessante Debatte darüber, unter welchen Bedingungen Menschen medizinische Daten spenden sollten. Denn wir brauchen gute Datensätze in ausreichender Menge, um Fortschritte in der Medizin zu erzielen. Wir sollten dann aber auch diskutieren, ob wir für

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Programmierer, die an den entsprechenden Algorithmen arbeiten, den hippokratischen Eid einführen müssen, denn hier verschiebt sich die Kompetenz weg von den Ärzten und hin zu den Technikern. Was wäre ein gutes Ergebnis? In der radiologischen Diagnostik zeigt sich, was die Digitalisierung leisten kann. Die Bilderkennung ist weit fortgeschritten, und besonders bei Lungentumoren, was ja mein Spezialgebiet ist, so akkurat, dass wir uns bald fragen müssen, ob wir uns nicht schuldig machen, wenn wir die Technik nicht einsetzen. Zwar braucht es für die Diagnose noch eine Gewebeprobe und das Wissen des Arztes – aber wie lange noch? Die Maschine macht es erstens besser und zweitens billiger als ich. Im Moment braucht es mich nur, weil jemand die Haftung übernehmen muss. Die Maschine wird bald auch zur Diagnose fähig sein? Das ist noch Zukunftsmusik, aber ich gehe davon aus, dass wir dahin kommen werden. Wird die Medizin dann besser sein? Wenn wir das wollen, sollten wir nicht nur die Technik im Blick behalten. Wenn es zum Beispiel um das Thema Versorgung in einer alternden Gesellschaft geht, können wir nicht darauf warten, dass die Apples, Googles oder Facebooks dieser Welt irgendetwas dafür entwickeln. Es sind eher die ökonomischen Rahmenbedingungen und Ressourcen, die den Ausschlag geben werden, wenn die Qualität in Krankenhäusern und in der Krankenversorgung ganz allgemein verbessert werden soll. https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2019/qualitaet/muessen-wir-den-hippokratischen-eid-fuer-programmierer-einfuehren

Starttermin der elektronischen Patientenakte wackelt

Ab 2021 haben Versicherte das Recht auf eine elektronische Patientenakte, so ist es gesetzlich festgelegt. Doch der Starttermin ist nach Recherchen von Handelsblatt Inside möglicherweise nicht mehr haltbar. von Julian Olk In einigen Jahren werde es kein Patient mehr akzeptieren, dass die Patientenakte auf Karteikarten in der Arztpraxis liegt: Deshalb brauche es dringend die elektronische Patientenakte, hatte Jens Spahn im Juli angekündigt. Auch wenn die abschließenden gesetzlichen Regelungen dafür noch fehlten: „An der Einführung zum 1. Januar 2021 ändert sich nichts.“ Innerhalb von zwei bis drei Monaten seien die Details zum Datenschutz der elektronischen Patientenakte mit dem Justizministerium geklärt und in einem „zweiten Digitale-Versorgung-Gesetz“ („DVG 2“) formuliert, ließ Spahn wissen.

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Doch so einfach wird das nicht. Nach Recherchen von Handelsblatt Inside pochen Bundesjustizministerium, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte auf Regelungen, die den Starttermin verzögern könnten. Angesichts von Datenschutzbedenken des Justizministeriums hatte Spahn seine Pläne für die elektronische Patientenakte in ein eigenes Gesetz auskoppeln müssen. Über diesen Gesetzentwurf besteht noch immer keine Einigkeit zwischen den Ministerien. Wie Handelsblatt Inside von mehreren Quellen aus Koalition und Verwaltung erfuhr, betreffen die Änderungswünsche auch technische Standards, die eigentlich seit dem vergangenen Jahr feststehen und von den Krankenkassen und ihren Industriepartnern bereits für die Entwicklung der Patientenakten angewendet werden. Sollte das „DVG 2“ in seiner derzeitigen Form beschlossen werden, wäre der Starttermin für die elektronische Patientenakte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht haltbar. Aus Spahns Ministerium war zuletzt zu hören, das Gesetz werde nicht wie angekündigt noch in diesem Jahr, sondern erst im ersten Quartal 2020 vom Kabinett beschlossen. Das bedeutet: Auch wenn es keine weiteren Komplikationen im parlamentarischen Verfahren gibt, dürfte das Gesetz nicht vor März verabschiedet werden. In den neun Monaten bis zum vorgesehenen Start der Patientenakte müssten dann die zuständige Gematik-Gesellschaft die technischen Spezifikationen anpassen, das BSI die Standards überprüfen und die unterschiedlichen Patientenakten der Kassen nach einem Testverfahren zugelassen werden. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hatte das Gesundheitsministerium angekündigt, dass allein die Tests und Zulassungen durch die Gematik sechs bis acht Monate dauern würden. Die anderen Schritte würden erfahrungsgemäß wohl kaum innerhalb von ein bis drei Monaten durchführbar sein, machen Fachleute deutlich. Heike Nowotnik, IT-Chefin des AOK-Bundesverbands, sagte gegenüber Handelsblatt Inside: „Wenn es so kommt, wie es jetzt geplant ist, und das ‚DVG 2‘ zahlreiche Regeln der ersten Spezifikation der elektronischen Patientenakte berührt und wesentlich ändert, wird der Starttermin am ersten Januar 2021 nicht einzuhalten sein.“ Das sieht auch Barmer-Digitalchefin Regina Vetters so: „Sollte es jene Änderungen an der Spezifikation geben müssen, wird der Starttermin kaum noch haltbar sein.“ In den Koalitionsfraktionen im Bundestag schwindet ebenfalls der Glaube an einen pünktlichen Start der Patientenakten. „Eine Verschiebung des Starts der Akte, etwa auf 2022, ist angesichts der aktuellen Verzögerungen kaum noch

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abwendbar“, sagte SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut. Das Gesundheitsministerium müsse jetzt endlich mal in die Pötte kommen und die Streitpunkte klären. Heidenblut kündigte an, dass das „DVG 2“ auch nicht nebenbei durchs Parlament gewunken werden könne: „Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren nicht unter Druck setzen lassen, weil die Ministerien sich nicht einigen konnten: Das ‚DVG 2‘ wird nicht innerhalb weniger Tage durch das Parlament gehen, es wird wie beim ersten DVG sicherlich Diskussionen und Änderungsbedarf geben.“ Selbst in Spahns eigener Partei gibt es Zweifel: „Das Justizministerium, das BSI und der Bundesdatenschutzbeauftragte sind gefordert, gemeinsam mit uns als Gesetzgeber den Start der elektronischen Patientenakte konstruktiv zu begleiten und nicht mit übertriebenen Datenschutz-Forderungen den Start der Akte zu gefährden“, sagte CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge. Im Gesundheitsministerium ist man hingegen überzeugt, dass der ambitionierte Zeitplan gehalten werden kann – auch dann, wenn es an den Vorgaben für die Entwicklung der Akte noch Änderungen geben sollte. „Stand heute ist der Starttermin der elektronischen Patientenakte nicht gefährdet“, sagte ein Ministeriumssprecher. Sollte der Starttermin der elektronischen Patientenakte 2021 tatsächlich nicht gehalten werden können, ist unklar, wie lange die Verzögerung andauern würde. Koalitionär Heidenblut sagt: „Ich habe die Sorge, dass jetzt nicht nur der Termin, sondern das ganze Projekt torpediert werden könnte.“ Erste Details zu „DVG 2“-Regelungen Der aktuelle Diskussionsstand beim „DVG 2“ würde nach Informationen von Handelsblatt Inside eine Reihe von Anpassungen bei den technischen Vorgaben nötig machen, darunter:•Wenn ein Patient einem Arzt Zugriff auf seine elektronische Patientenakte erteilt, hat der Behandler laut Voreinstellung 28 Tage Zugriff auf die Daten – so steht es bislang in der Spezifikation. Justizministerium und Co wollen nun offenbar festlegen, dass dies nur sieben Tage sein sollen.•Wann welcher Leistungserbringer auf welches Dokument in einer elektronischen Patientenakte zugegriffen hat sowie alle weiteren Ereignisse in der Akte, müssen in einem Übertragungsprotokoll gespeichert werden. Die Einträge müssen laut Spezifikation bis zum Ende des Folgejahres gespeichert werden, also mindestens ein Jahr, maximal fast zwei. Im „DVG 2“ könnte festgelegt werden, dass es immer mindestens zwei Jahre sind.•Lange war über das Thema „feingranulares Zugriffsrecht“ diskutiert worden. Dieses beschreibt die Möglichkeit für den Patienten, für jeden Behandler einzeln zu entscheiden, welche Daten seiner Patientenakte er einsehen darf. Nach langen Diskussionen hatten sich die Verantwortlichen darauf geeignet, dass diese Möglichkeit erst in der zweiten Version der Akte 2022 möglich sein wird. Nun soll es Diskrepanzen zwischen Spezifikation und Gesetz geben, wie

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häufig der Patient im ersten Jahr ohne „feingranulares Zugriffsrecht“ gewarnt wird , dass die Daten, die er einstellt, von allen seinen freigegebenen Behandlern gesehen werden können. Offenbar könnte im Gesetz festgelegt werden, dass der Patient bei jeder Einstellung von Daten eine Warnung erhält. Gematik will Patientenakte in vier Stufen aufbauen Gematik will elektronische Patientenakte in vier Stufen aufbauen. Sollte der Starttermin 2021 gehalten werden, plant die Gematik die Entwicklung der elektronischen Patientenakte in vier Stadien aufzuteilen, erklärte Gematik-Chef Markus Leyck Dieken am Donnerstag bei einer Veranstaltung in Berlin. Mit dem Start 2021 solle „der Torso“ der Akte aufgebaut werden, also das Grundgerüst für den Datenaustausch, um das weitere Mehrwertanwendungen geschaffen werden. Ab 2022 sollen Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen ebenfalls in die Akte integriert werden. Weitere Berufsgruppen wie Logopäden hat der Gesetzgeber bisher nicht vorgesehen. Im gleichen Jahr sollen Patienten einen Vertreter ernennen können, der im Notfall auf die Patientenakte zugreifen kann. In der dritten Stufe 2023 sollen, nach Zustimmung des Patienten, Daten aus der Patientenakte für die Forschung verwendet werden können. „Für die vierte Ausbaustufe im Jahr 2024 müssen wir die Weichen schon kommendes Jahr stellen“, sagte Leyck Dieken: Mit der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands in der zweiten Jahreshälfte in 2020 wolle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Anwendungen wie die elektronische Patientenakte grenzübergreifend genutzt werden können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betonte, dass die Entwicklung der Medizinischen Informationsobjekte (MIO), die in die Patientenakte integriert werden soll, gut voranschreite. „Wir halten die Fristen, bis Ende 2020 ist das alles fertig“, sagte KBV-Vorstandschef Andreas Gassen. Die KBV wurde vom Gesetzgeber beauftragt, die MIOs für den Impfpass, den Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahn-Bonusheft zu entwickeln. Dabei wolle die Vereinigung für die Kodierung der medizinischen Inhalte die Kodiersprache Snomed CT sowie für die technische Repräsentation der FHIR-Standard benutzen, erklärte Gassen: „Wir werden die vier MIOs liefern, so strukturiert wie kein anderer“. Mitarbeit: Marzia De Levo, Gregor Waschinski

Elektronische Patientenakte "Ohne dieses Vertrauen scheitert das Projekt" Eine schnelle Einigung innerhalb der Regierung über den Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) fordert SPD-Bundestagsabgeordneter Dirk Heidenblut, Berichterstatter für eHealth und Telemedizin, ein.

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Der Start der ePA dürfe nicht gefährdet werden. „Ohne hohe Datenschutzstandards gewinnt die ePA nicht das Vertrauen der Patientinnen und Patienten. Dazu gehört auch Vertrauen, dass gesetzte Zeitpläne eingehalten werden. Ohne dieses Vertrauen scheitert das Projekt“, begründet er. „Die ePA ist ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Digitalisierung“, so Heidenblut weiter. Gehe sie nicht fristgerecht an den Start, dürften die Versicherten nicht gezwungen sein, sich auf Modelle von Drittanbietern mit bedenklichen Datenschutzstandards einzulassen. „Alle selbsternannten Experten, die die aktuelle Verzögerung zum Anlass nehmen, um die so wichtigen Datenschutzstandards aufzuweichen, sollten sich zurückhalten.“ Kommentar: Gut erkannt, Herr Heidenblut. Wir helfen gerne bei der Aufklärung mit. Man könnte ja auch mal positive Nachrichten bringen: Braunschweig: MVZ schon zwei Wochen lang nicht gehackt Köln: Hacker scheitert erneut an Klinik-Firewall https://www.aend.de/article/201885

Drei – Zwei - Eins - Meine (Daten): 12.000 Bürgerdaten auf eBay verkauft Datenpanne im Landratsamt: Festplatte mit Bürgerdaten im Handel Ein SSD-Speichermedium mit tausenden Bürgerdaten aus der Kfz-Zulassungsstelle und dem Jugendamt Coburg ist in den Handel gelangt. Behörde und externer Dienstleister sollen Fehler gemacht haben. Die Zentralstelle Cybercrime ermittelt. Eine Festplatte aus dem Landratsamt Coburg, auf der sich personenbezogene Daten von Bürgern befanden, ist in den freien Handel gelangt. Das schreibt das Computermagazin C't (20.12.19). Die Festplatte beinhaltete Daten aus der Kfz-Zulassungsstelle und aus dem Jugendamt. 12.000 Dokumente im Umlauf Über 12.000 Dokumente und E-Mails sowie Passwörter seien auf der Festplatte aus dem Landratsamt zu finden gewesen. Das Landratsamt bestätigte den Vorfall und teilte mit, dass die Polizei ermittelt. Auch beim bayerischen Datenschutzbeauftragten wurde der Vorfall zur Anzeige gebracht. Dort heißt es, derartige Vorfälle kämen häufiger vor. Falsch gelöschte Festplatte gerät in den Handel Wie die Zeitschrift C't schreibt, sei die Festplatte ausgetauscht worden, weil sie defekt gewesen sei. Den Austausch habe ein externer Dienstleister übernommen. Dieser habe die Festplatte fachgerecht löschen sollen, was er

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aber falsch gemacht habe. Der Dienstleister habe die Festplatte danach an einen Händler weitergegeben. Der Händler habe die kaputte Platte schließlich als neuwertig auf der Verkaufsplattform ebay verkauft. Ein Käufer aus Nürnberg habe schließlich festgestellt, dass an der Festplatte etwas faul war und sei auf die Daten aus dem Coburger Landratsamt gestoßen. Aus Sicherheitsgründen habe der Mann die Festplatte dann persönlich zur Computerzeitschrift C't nach Hannover gebracht. Zertifikat soll ordnungsgemäßes Löschen bestätigen Wie Dieter Pillman, Sprecher und Geschäftsleitender Beamte des Landratsamtes Coburg, sagt, habe das Landratsamt ein Zertifikat vom Dienstleister bekommen, das die ordnungsgemäße Löschung der Festplatte bestätige. Weiter habe man den Vorfall auch beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz (BayLfD), Thomas Petri, angezeigt. Leitlinie soll derartige Fälle künftig verhindern helfen Im Gespräch mit dem BR sagt Petri, dass der Fall noch geprüft und untersucht würde. Solange wolle der Landesbeauftragte für Datenschutz keine Stellungnahme zu dem Vorfall abgeben. Derartige Datenpannen kämen in Bayern aber immer wieder vor. Derzeit arbeite er mit dem Innenministerium, dem Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) und den kommunalen Spitzenverbänden an einer Leitlinie, die eine datenschutzgerechte Inanspruchnahme externer IT- Dienstleistungsunternehmen sicherstellen soll. Sie soll in absehbarer Zeit auch veröffentlicht werden. Landratsamt Coburg soll gespart haben Das Computermagazin C't erhebt dennoch Vorwürfe gegen das Landratsamt Coburg. Die gefundenen Daten hätten gar nicht auf der Festplatte sein dürfen und wenn, dann nur verschlüsselt. Auch habe das Amt versäumt mit dem externen Dienstleister einen Vertrag zum Festplattenverwurf zu schließen. Werde auf einen solchen verzichtet, dann gingen defekte oder ausgetauschte Festplatten in den Besitz des Dienstleisters über. Dadurch spare die Behörde zwar Geld, habe aber keinen Einfluss mehr auf den Verbleib der Festplatte und könne sie nicht mehr vernichten. Zentralstelle Cybercrime ermittelt Die Festplatte aus dem Landratsamt Coburg wurde mittlerweile von der Kriminalpolizei beschlagnahmt und wird von der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) in Bamberg untersucht. Auch hier laufen die Ermittlungen noch. Das Landratsamt Coburg will nun die Sicherheitsvorkehrungen in der IT erhöhen. Künftig sollen ausgetauschte Festplatten im Haus vernichtet werden. Kommentar: Leider konnten wir den Preis, für den die Daten verkauft worden sind nicht erfahren. Das wäre auch schonmal ein Anhaltspunkt für den Wert von persönlichen Daten.

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Tipp: Mal probeweise eine Festplatte mit Gesundheitsdaten bei Ebay versteigern, dann wissen wir Bescheid. https://www.br.de/nachrichten/bayern/datenpanne-im-landratsamt-personendaten-werden-verkauft,RlAS0Md

Von AOL bis Facebook: Die größten Datenlecks der vergangenen 15 Jahre

Liebes Netzwerk: Sehr interessant, einschließlich der Infographiken:Milliarden Lecks und Hacks, jede Sekunde 75. Aufgeschlüsselt nach Indoor und Outdoor-Tätern, Systemfehlern und menschlichem Versagen.D. h. Telematik bedeutet letztlich mit Istgleich-Zeichen die Offenlegung der Krankheitsdaten.Mit herzlichen Grüßen aus NürnbergDipl.-Psych. Stephan Krätzler-Inoue Von AOL bis Facebook: Die größten Datenlecks der vergangenen 15 Jahre https://t3n.de/news/aol-facebook-groessten-15-jahre-1235554/

BKG wirft Bundesregierung "Kontrollwahn" vor Die Bayerische Krankenhausgesellschaft fühlt sich durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in ihrer Arbeit massiv beeinträchtigt. Die Vorsitzende der BKG sagte, es sei "Wahnsinn", wie sehr seit Spahns Amtsantritt "Misstrauen, Kontrollwut und Sanktionen" zugenommen hätten. https://www.aend.de/article/201711

Der Patient und die Daten-Seen - der Arzt als Coach auf der Couch

Personalisierte Daten eröffnen neue Behandlungsmethoden, aber die Daten dürfen nicht wahllos gesammelt werden. Daten sind das Gold des digitalen Zeitalters – und auch der Medizin wird das Sammeln und Auswerten von Daten völlig neue Möglichkeiten eröffnen. „Mehr noch: Die Medizin verfügt in Zukunft nicht nur über die personalisierten Daten eines einzelnen Patienten. Vielmehr entsteht die Möglichkeit, die Gesundheitsdaten einer Vielzahl von Patienten zusammenzuführen und

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auszuwerten. Damit kann ein Bild von dem Gesundheitszustand ganzer Bevölkerungsgruppen entstehen“, prognostiziert Klaus Brisch. „Die Chancen sind enorm. Auf diese Weise lassen sich in der Zukunft Krankheitsbilder genauer identifizieren und Therapien können viel gezielter als bislang entwickelt werden.“ Der Kölner Fachanwalt für Informationstechnologierecht der internationalen Wirtschaftskanzlei DWF dämpft jedoch die Erwartungen, kennt er doch die zahlreichen rechtlichen und strukturellen Fallstricke auf dem Weg zu einer digitalisierten Medizin. ... Klaus Brisch verweist daher darauf, dass der Patient weiterhin die zentrale Rolle bei der Datennutzung spielen muss. „Er hat außerdem einen Anspruch darauf, dass er seine Daten in maschinenlesbarer Form vom Arzt oder Krankenhaus erhält – etwa um damit zu anderen Ärzten gehen zu können.“ Brisch ist daher sicher: Patienten werden dann öfter mal den Arzt wechseln. ... Er hält das auch für gefährlich, denn auch hier geht es abermals um den Schutz der Daten. „Die Frage ist natürlich, wer Zugriff auf diese Daten hat und ob überhaupt jeder alle Daten einsehen darf. Darf zum Beispiel ein Herzspezialist, der für einen Eingriff auf Patientendaten zugreifen möchte, alle Daten abrufen – oder ist sein Zugriffsrecht ausschließlich auf die Daten beschränkt, die für die Operation erforderlich sind?“ Realistischer ist aus Sicht des Branchenkenners, dass einzelne Krankenhäuser Patientenportale entwickeln, auf die Patienten und Ärzte Zugriff haben und an die dann auch die zuarbeitenden Labore und externen Mediziner angeschlossen sind. Auch die Online-Sprechstunde hat viele Vorteile, weil sie Patient und Arzt elektronisch zusammenführt. Aber auch hier verbergen sich rechtliche Fallstricke, berichtet er: „Wenn etwa das Gespräch aufgezeichnet wird, dann müssen diese Daten abgesichert sein. Findet die Sicherung zudem noch in einer Cloud statt, stellt sich spätestens hier die Frage, wie es dabei um die Sicherheit bestellt ist.“ Gerade bei diesem Thema macht der Fachanwalt, ein Kenner der Tücken von Computersystemen, eines klar: „Die Sicherung der Daten ist eines der zentralen Bestandteile der Digitalisierung. Der Schutz der Daten und die damit verbundene Komplexität werden in der Branche oft unterschätzt. Woher weiß denn heute ein Krankenhaus, ob die Daten nicht schon von Hackern gestohlen wurden? Viele Datendiebstähle werden gar nicht bemerkt. Es darf nicht vergessen werden, dass es sich um besondere personenbezogene Daten handelt, weil Gesundheitsdaten international einen erheblichen Wert darstellen.“

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... Ein weiteres Ärgernis ist außerdem der hohe Dokumentationsaufwand, den der Datenschutz aktuell erfordert. Klaus Brisch hält diesen Aufwand für übertrieben und plädiert dafür, die Dokumentationspflicht auf notwendige Kernbereiche zu beschränken. Generell ist der Rechtsexperte zwar skeptisch, dass sich die Digitalisierung im Gesundheitswesen vollumfänglich durchsetzt, aber er verweist auf die Chancen: „Digitale Technologien werden den Arzt bei der Analyse unterstützen und seinen Verwaltungsaufwand reduzieren: Es wird geschätzt, dass ein Arzt heutzutage rund 50 Prozent seiner Tätigkeiten allein mit Verwaltung verbringt.“ Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Arzt könnte mehr Zeit für seine Patienten verwenden. Klaus Brisch erwartet daher, dass sich das Bild des Mediziners verändern wird: „In Zukunft wird der Arzt weniger ein Behandelnder, sondern eher ein Coach für den Patienten sein.“ José Macias https://www.forum-zukunftsmedizin.de/der-patient-und-die-daten-seen/

BDI drängt auf zügige Umsetzung der Datenspende

Berichtet das Handelsblatt Inside Digital Health: Der Bundesverband Deutscher Industrie fordert umfassende rechtliche Anpassungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten, damit die deutsche Gesundheitswirtschaft nicht an Wettbewerbsfähigkeit verliere. Zentraler Punkt: Die Bundesregierung müsse bereits in den nächsten Wochen die Datenspende auf den Weg bringen. von Julian Olk Während in Deutschland gesetzlich geregelt ist, wie Menschen Organe oder Blut spenden können, gibt es für Patienten keine Möglichkeit zur Datenspende. Dieser Umstand müsse schleunigst geändert werden, fordert Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands Deutscher Industrie (BDI). „Die Datenspende muss ein Bestandteil des zweiten Digitale-Versorgung-Gesetzes sein, welches das Bundesgesundheitsministerium Anfang 2020 vorlegen will. Ähnlich der Blut- oder Organspende ließen sich durch eine Datenspende eine Vielzahl von Menschenleben retten“, sagte sie Handelsblatt Inside. Die Datenspende entstammt einer Reihe von Forderungen aus dem 110-seitigen Papier „Digital Patient Journey Oncology“ des BDI, das Handelsblatt Inside exklusiv vorliegt. Dabei hat der BDI die Potenziale der Digitalisierung

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beispielhaft anhand von Szenarien in der Krebsvorsorge und -therapie ermittelt. Der beste Weg für eine solche Datenspende sei laut Plöger, wenn Patienten der Forschung freiwillig Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte zur Verfügung stellen könnten, die ab 2021 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt wird. „Daten stellen einen zentralen Wettbewerbsfaktor dar“, sagt Plöger. Die Bundesregierung müsse die Potenziale in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung besser nutzbar machen und die rechtlichen und technischen Voraussetzungen schaffen, um die freiwillige Datenspende überhaupt erst zu ermöglichen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) befürwortet ebenfalls eine Regelung zur Datenspende. Ein dafür notwendiges Gesetzespaket hat er trotz Ankündigung bisher nicht vorgelegt. Der Datenspende steht zurzeit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Weg. Demnach ist die Verwendung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten. Für forschende Institutionen gibt es zwar Ausnahmen. Allerdings sind die daran gekoppelt, dass der Patient umfassend über die Dauer der Verwendung seiner Daten, den Verwendungszweck und die verantwortlichen Forscher informiert wird. Iris Plöger (Foto: Christian Kruppa)Der Aufbau eines Datenpools, wie er etwa für die Entwicklung von Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) benötigt werde, sei so nicht möglich, kritisiert der BDI: „Zudem müssen die Daten nach Erlöschen des Verwendungszwecks vernichtet werden, was bei der Nutzung in KI-Modellen technisch nahezu unmöglich ist.“ In der DSGVO ist darüber hinaus ein Widerrufsrecht formuliert, der Patient kann die Erlaubnis zur Nutzung seiner Daten im Nachhinein zurücknehmen. Das sei laut BDI „bei KI-Anwendungen komplex und fast unmöglich, weil die Daten zur Entwicklung des Algorithmus verwendet und in weiten Teilen transformiert“ würden. So bestünde für Forscher die Gefahr, das sie ihre gesamten Arbeitsergebnisse verwerfen müssten, wenn sie mit DSGVO-erhobenen Daten arbeiten würden. Im zweiten Digitale-Versorgung-Gesetz müssten deshalb Regelungen ergänzt werden, die den Versicherten „das Recht und die technischen Möglichkeiten [einräumen], ihre Behandlungsdaten auf einer anonymisierten Zugriffsebene zur Verfügung zu stellen, die im Sinne einer bedarfsgerechten und am Nutzen des Patienten orientierten Entwicklung von Innovationen verwendet werden können.“

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Was läuft da (unlauteres) bei Psyprax?

Lieber Herr Adler, meine Abrechnungssoftware/Psyprax hat mich aufgefordert alle meine Neupatienten mit der Pseudoziffer 99873 zu markieren, mit der Info "Sie haben einen Terminservic-Fall eingetragen." Habe ich nicht!!!! Als ich Psyprax fragte, was dass soll, wurde mir zuerst gesagt "Es ist eine Anordnung der KV" und später nach Rücksprache mit der Teamleiterin wurde gesagt, es darf keine weiter Auskunft diesbzgl.erteilt werden. Mich macht das sehr stutzig (braucht Herr Spahn Zuarbeit zu seiner TSS????)... Vielleicht haben andere Kollegen ähnliches erlebt.... LG Dorothee Zetzsche PS: hier meine Mail an Psyprax Liebe Frau XXX, ich habe bei der KV Sachsen/ Dresden angerufen Neupatienten sind Neupatienten und dürfen nicht -wie bei Psyprax- als Anmeldung über die Terminservicestellen deklariert werden!!!! Ich habe die Chipkarte eingelesen und keine Markierung TSS-Fall gemacht. Wieso kommt durch Psyprax, die Aufforderung diese Pseudoziffer einzutragen, denn es ist falsch, dass Psyprax mich hinweist, ich sollte alle Neupatienten die Pseudoziffer 99873 geben. Wer hat Psyprax diese Anweisung gegeben bzw. welche KV ­Anweisung hat das angeordnet???? Das wäre ein Skandal/Politikum. Ich schicke diese Info auch an meinem Berufsverband und an einen Journalisten der über Spahn und das unlautere Lahmlegen unserer Petition recherchiert. Bitte schicken Sie mir die Quelle für diese Anweisung zu. Für Ihre wieder (!!!) kompetente Arbeit danke ich Ihnen sehr....freundlichste Grüße Dorothee Zetzsche Antwort: Liebe Kollegin, ich habe nicht den blasstesten Schimmer, was PsyPrax da geritten hat, Sie derart zu nötigen. Vielleicht ist es wirklich so, wie Sie es vermuten. Was mir überhaupt nicht gefällt, ist dieser preussische Tonfall. Nicht gerade kollegial, eher unverschämt.

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Wohin die Unterschriftenlisten schicken?

Liebe Kolleginnen, habe in meiner Praxis begonnen die Unterschriften gegen die elektronische Speicherung der Gesundheitsdaten herumzureichen. Aus Datenschutzgründen für jeden Patienten 1 eigenes Blatt. Wohin soll ich diese schicken? Damit sie nicht unterwegs verloren gehen? Beste Grüße Sue kIndermann Antwort: Die Listen bitte an: Dr. Andreas Meißner Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie Tegernseer Landstr. 49 81541 München Fax: 089/62021187 senden.

Liste von Verarbeitungsvorgängen

Hallo Herr Adler, ich wünsche Ihnen Gedankenpausen für die nächsten Tage - frohe Weihnachten! Da es aber ja erst in einigen Stunden soweit ist - hier noch mein aktuelles Thema - zur DSGVO die Pflicht einer DSFA (es lebe der AKÜWA -Abkürzungswahn) -Datenschutz-Folgeabschätzung: Kennen Sie diese Liste? Unsere Kollegen sollten sie kennen, damit sie erkennen können, dass NIEMAND, der sich mit der TI zu beschäftigen hat (vielleicht gar angeschlossen ist), diese Tätigkeit vermeiden darf. Ich habe den Landesdatenschutzbeauftragten von BW angefragt, ob es noch bessere Begriffsbestimmungen gibt. Ich berichte, sobald ich schlauer bin. MFG

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Georg Moerschner https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/05/Liste-von-Verarbeitungsvorgängen-nach-Art.-35-Abs.-4-DS-GVO-LfDI-BW.pdf Nach oben Inhalt

Links: Telematik-Texte und Links

Netzwerk sammelt Patientenmeinungen zur Telematik „Mitmachen bei der elektronischen Patientenakte?“ https://www.umfrage-patientenakte.de Informationsblatt:

https:/www.kollegennetzwerk-psychotherapie.de/Dateien/Umfrage_Patientenakte.pdf https:/www.kollegennetzwerk-psychotherapie.de/Dateien/Umfrage_Patientenakte.zip Sollten einzelne Downloadlinks nicht funktionieren, klicken Sie bitte auf die Online-Links: https://links.kollegennetzwerk-psychotherapie.de

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Datenschutz BSI warnt vor Schademails

Derzeit werden vermehrt Spam-Mails mit schädlichem Anhang oder Links im Namen mehrerer Bundesbehörden verschickt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ( BSI) ruft zu besonderer Vorsicht auf und warnt vor

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dem Öffnen dieser E-Mails und Links. Dem BSI sind in den vergangenen Tagen mehrere bestätigte Emotet-Infektionen in Behörden der Bundesverwaltung gemeldet worden. Dazu kommen weitere Verdachtsfälle. Das BSI steht mit den betroffenen Behörden in engem Kontakt. Dabei handelt es sich um Erstinfektionen, die dazu führen, dass weitere Spam-Mails im Namen der Betroffenen verschickt werden. Zu einer Schadauswirkung in den Behörden ist es bislang nicht gekommen, da die Infektionen isoliert und bereinigt werden konnten. Kommentar: Die Meldung "BSI warnt vor Konnektoren" würde uns besser gefallen. https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2019/Spam-Bundesbehoerden_181219.html

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Abrechnungsfragen G-BA: Prüfung anerkannter Psychotherapieverfahren eingestellt Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Dezember 2019 einstimmig beschlossen, die Prüfungen der anerkannten Psychotherapieverfahren der Psychotherapie-Richtlinie einzustellen. Die Verfahren der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, Analytischen Psychotherapie und Verhaltenstherapie wurden in die Versorgung aufgenommen, als es noch keine Prüfung auf Basis evidenzbasierter Medizin gab. Der G-BA hatte sich daher selbst verpflichtet, die Verfahren seit 2008 zu überprüfen. Grund für die Einstellung war ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2010, demzufolge die Richtlinienverfahren in Bezug auf ihre Qualität und Wirksamkeit nicht (erneut) rechtfertigungsbedürftig seien. Der G-BA dürfe sie zwar prüfen, könne sie aber weder ausschließen noch Einschränkungen vornehmen, die den Kernbereich der Richtlinienverfahren und damit zugleich die Berufsausübung der Richtlinientherapeut*innen betreffen. Außerdem hätten parallele Entwicklungen wie die Anerkennung der Systemischen Therapie im November 2018 das Bewertungsverfahren nachrangig gemacht. Als weiteren Grund gab der G-BA an, dass eine Fortsetzung der Prüfung über

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Jahre viel Arbeitskraft gebunden hätte, die für weitere Aufgaben nicht zur Verfügung gestanden hätten. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/836/

KV fordert 190.000 € Honorar von Psychotherapeutin zurück

Eine unzureichende oder fehlerhafte Dokumentation kann Geldbußen oder sogar Honorarrückforderungen nach sich ziehen, wie das aktuelle Urteil des Landessozialgerichtes NRW nun zeigt (L 11 KA 70/18 B ER). 1 Autorin: Alexa Frey, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht. Redaktion: Marina Urbanietz Der Fall: GOP 35200 und 35201 nicht ausreichend dokumentiert Die Abrechnungen (insgesamt 16 Quartale) einer psychologischen Psychotherapeutin wurden im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) überprüft. Dabei wurden die Gebührenordnungspositionen (GOP) 35200 und 35201 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) aufgrund der nicht ausreichenden Dokumentation des Leistungsinhaltes bemängelt. Aus diesem Grund forderte die KV die ausbezahlten Honorare in Höhe von 190.000 Euro zurück. Rückforderung fehlerhaft? Die Diplom-Psychologin hielt die Rückforderung für fehlerhaft und ging gerichtlich gegen den Bescheid vor. Da die KV den Bescheid für sofortig vollziehbar erklärt hatte (d.h. der Betrag muss umgehend – auch bei Einleitung eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens – bezahlt werden), stellte die Psychologin den Antrag, die sofortige Vollziehbarkeit anordnen zu lassen, bis Widerspruchs- und Klageverfahren abgeschlossen sind. Dem Antrag wurde durch das Sozialgericht stattgegeben. Das Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichtes. Unterschiedliche Dokumentationspflichten Den Vertragsarzt oder -psychologen treffen neben den allgemeinen Dokumentationspflichten, die sich aus dem Berufsrecht und dem Behandlungsvertrag ergeben, auch spezielle Dokumentationspflichten. Diese speziellen Pflichten ergeben sich aus der Leistungslegende des EBM für die jeweilige Leistungsziffer. Zudem müssen die jeweiligen Beschreibungen und Vorgaben in den einzelnen Kapiteln im EBM beachtet werden.

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Die von der KV bemängelten GOP-Ziffern wiesen keine speziellen Dokumentationspflichten als obligate Leistungsinhalte auf. Die Streichung der Ziffern durch die KV erfolge mit der Begründung, dass lediglich gegen die allgemeinen Dokumentationspflichten verstoßen wurde. Diese allgemeinen Dokumentationspflichten ergeben sich neben den berufsrechtlichen Regelungen auch aus den Vorgaben im Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä). Danach müssen u.a. die „erbrachten Leistungen dokumentiert sein“. Ferner muss eine schriftliche Dokumentation für jeden Patienten angefertigt werden, aus dem sich das Datum der Leistungserbringung, der diagnostischen Erhebungen, der wesentlichen Inhalte der psychotherapeutischen Interventionen sowie deren Ergebnisse ergeben. Die Diplom-Psychologin hatte zwar eine handschriftliche Dokumentation der Behandlungsfälle vorgenommen, diese sah die KV inhaltlich jedoch nicht als ausreichend an. Die allgemeinen Dokumentationspflichten seien daher nicht eingehalten worden. Honorarkürzung nur bei Verstoß gegen spezielle Dokumentationspflicht Die Begründung der KV, eine Rückforderung der Honorare allein auf die Verletzung von allgemeinen Dokumentationspflichten zu stützen, wurde vom Gericht scharf kritisiert. Derartige Verstöße könnten – entsprechend den berufsrechtlichen Vorgaben – lediglich mit Geldbußen oder Verweisen geahndet werden. Für eine Honorarkürzung sei jedoch kein Raum. Vielmehr könnte eine Honorarkürzung durch die KV nur dann erfolgen, wenn die obligaten Leistungsinhalte der GOP-Ziffern (besondere Dokumentationspflichten) nicht eingehalten worden seien. Geben diese Inhalte bspw. ein 15-minütiges Arzt-Patienten-Gespräch vor, muss der Zeitrahmen in der Behandlungsdokumentation entsprechend vermerkt sein. Kommentar: Klares Urteil, Dokumentation in der Psychotherapie ungeregelt. Dennoch Vorsicht: Gesundheitsminister Spahn plant Vereinheitlichung der Dokumentation. https://www.coliquio.de/wissen/praxismanagement-100/Plausibilitaetspruefung-Darauf-achten-KVen-100

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Gesellschaft App soll überwachen, ob Hartz IV Empfänger das Amt verappeln

Der Kreis Offenbach plant in einem Projekt (ab 2020) die "Überwachung" von Hartz-IV-Empfängern mit einer "aktivAPP". Diese erfasst bei Langzeitarbeitslosen persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet - den sogenannten "reha score".

Aber keine Sorge, die Daten bleiben dabei anonym - versprochen! 🤞

Ob es freiwillig ist, konnte ich nicht herausfinden. Vermutlich schon. --------------------------- HG D. Schulz Erwerbsfähigkeit erhalten: Pro Arbeit und die Jobcenter der Stadt Offenbach sowie des Main-Taunus-Kreises starten Pilotprojekt Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt „Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter“ (KOPF22). Das Projekt soll nach Angaben der Sozialdezernenten Carsten Müller (Kreis Offenbach), Sabine Groß (Stadt Offenbach) sowie Johannes Baron (Main Taunus-Kreis) dazu beitragen, die Gefahr, dass eine Person ihre Erwerbsfähigkeit mittel- oder langfristig verliert, besser abzuschätzen und zu reduzieren. Im Mittelpunkt stehen Männer und Frauen mit einem beginnenden Handicap und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. „Für sie sollen neue Beschäftigungschancen eröffnet werden, indem die Jobcenter neue Ansätze zur Unterstützung und zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit über einen längeren Zeitraum erproben und auswerten“, betont Carsten Müller. Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer „aktivAPP“. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten „reha score“. Dieser Score gibt an, ob und wie stark die Erwerbsfähigkeit eines Menschen bereits gefährdet ist. Aus den Ergebnissen werden maßgeschneiderte Förderstrategien abgeleitet, um die Arbeitsfähigkeit des Einzelnen zu erhalten und zu stärken. Die jeweiligen Daten, aus denen sich der „reha score“ berechnet, bleiben dabei anonym. Zudem werden auf verschiedenen Fachkonferenzen die Probleme einer sich

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verfestigenden Arbeitslosigkeit mit all ihren negativen Folgen für den Einzelnen, aber auch die Herausforderungen für die jeweiligen Jobcoaches sowie neue Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt diskutiert. „Die Erprobung von innovativen Maßnahmen und Vorgehensweisen soll zeigen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besser als bisher erhalten oder wiederhergestellt werden kann; mit dem Ziel, sie letztlich in Arbeit zu bringen“, macht Johannes Baron deutlich. https://www.kreis-offenbach.de/Kurzmenü/Startseite/Erwerbsfähigkeit-erhalten-Pro-Arbeit-und-die-Jobcenter-der-Stadt-Offenbach-sowie-des-Main-Taunus-Kreises-starten-Pilotprojekt.php?object=tx,2896.5&ModID=7&FID=2896.7925.1 Nach oben Inhalt

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Termine

Fort- und Weiterbildung in Mentalisierungsbasierter Gruppenpsychotherapie (MBT-G)27. und 28. März 2020

Theorie und Praxis psychodynamischer Gruppenpsychotherapien haben in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. Forschungsergebnisse aus den Neurowissenschaften, der Entwicklungspsychologie, der Affektforschung und Erfahrungen mit speziellen Krankheitsbildern (zum Beispiel Borderline-Persönlichkeitsstörungen, ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen) wurden reflektiert und behandlungstechnische Vorgehensweisen zunehmend modifiziert. So hat sich unter anderem die Rolle des Therapeuten, der in sich in den meisten Studien als bedeutsamer erweist als die von ihm vertretene Methode, verändert: er ist nicht mehr der Deutungsexperte, der etwas besser weiß als sein Patient, sondern ein Experte im Stellen von Fragen, die die Selbstwirksamkeit der Gruppe und des einzelnen Patienten fördern. Das Mentalisierungsmodell und die davon abgeleitete mentalisierungsbasierte Gruppenpsychotherapie (MBT-G) haben sich als besonders wirksames psychodynamisches Therapiekonzept für Patienten mit strukturellen

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Störungen und anderen schwierigen Diagnosen herausgestellt. Der Vortrag am Freitagabend und die sich anschließenden Workshops am Samstag zeigen an Video- und Audiomaterial die Bedeutung des Mentalisierens für gruppentherapeutische Prozesse. Im Rollenspiel werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu bekannten gruppentherapeutischen Haltungen, die sich für die Behandlung bestimmter Erkrankungen als nützlich erwiesen haben, herausgearbeitet. Es bleibt ausreichend Zeit für die Vorstellung eigener Gruppen, die als Grundlage für Übungen in Rollenspielen bezüglich mentalisierungsfördernder oder -hemmender Interventionen dienen können. Prof. Dr. med. Ulrich Schultz-Venrath, Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Psychoanalyse, Gruppenanalyse u. mentalisierungsbasierte Gruppenpsychotherapie. Fakultät für Gesundheit, Universität Witten/Herdecke. Arzt für Psychosomatische Medizin und Nervenheilkunde, Psychoanalytiker (DPV/ DGPT / IPA), Gruppenlehranalytiker (D3G / GASi / EFPP), Herausgeber und Sprecher der Zeitschrift "Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Gruppenanalyse" seit 2010. Publikationen: „Lehrbuch Mentalisieren – Psychotherapien wirksam gestalten“. Herausgeber der Reihe „Mentalisieren in Klinik und Praxis“ bei Klett-Cotta. Dipl.- Psych. Peter Döring, Psychologischer Psychotherapeut, Lehranalytiker (DGPT) Gruppenlehranalytiker (D3G), Supervisor und Organisationsberater (D3G). Tätig als Berater und Psychoanalytiker in eigener Praxis. Vorsitzender des Lou Andreas-Salomé Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Göttingen. Geplanter Ablauf: Freitag, 27.03.2020, 18:00-20:00 Uhr Vortrag mit Diskussion Mentalisierungsbasierte Gruppentherapie (MBT-G) – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu bisherigen Gruppenpsychotherapien Samstag, 28.03.2020, 09:00-17:00 Uhr Workshop I: „Wie hätte ich interveniert?“ – Fragen zu therapeutischer Adhärenz und Kompetenz in MBT-G Workshop II: Rollenspiel mit alltäglichen Gruppenpsychotherapie-Situationen Workshop III: Rollenspiel mit schwierigen Gruppenpsychotherapie-Situationen, Workshop IV: Fortsetzung Rollenspiel mit schwierigen

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Gruppenpsychotherapie-Situationen (z.B. mit Adoleszenten) und offene Fragen Mittagspause von 12:30-13:30 Uhr Veranstaltungsort: Winnicott Institut (Hörsaal), Geibelstr. 104, 30173 Hannover Anmeldung: per mail: Für Rückfragen : Heike Müßner Tel.: 0511-80 47 90 oder Tel: 0160-180 57 88 Aufgrund einer begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um verbindliche Anmeldung per email und Überweisung des Teilnehmerbeitrags von 20,-- € (nur für den Vortrag) 150,-- € für die Workshops 160,-- € für Vortrag und Workshop (einschließlich Kaffeepausen) bis zum 28.02.2020 auf das Konto bei der Sparkasse Hannover Kontoinhaber: Winnicott Institut IBAN: DE 98 2505 0180 0000 8601 82 BIC: SPKHDE2HXXX Die Akkreditierung der Veranstaltung wird beantragt. https://gallery.mailchimp.com/8ec7ffb1ae657c2d7c4a4ef8a/files/69928209-b109-480b-af61-63b06572549b/MBT_workshop_Winnicott_Institut_03_2020.pdf Nach oben Inhalt

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Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche

Halber Sitz in Stuttgart abzugeben

In 70178 Stuttgart (Süd-West) ist ein halber Kassensitz (AP/TP) abzugeben. Kontakt: 01577-1520370

Hälftiger Praxissitz (PP, KJP, PA, TP) in Dillingen/Donau abzugeben

Ich gebe aktuell meinen hälftigen Praxissitz (PP, KJP, PA, TP) in Dillingen an der Donau ab. Sehr gut eingeführt/Teilnahme am gemeindepsychiatrischen Steuerungsverbund möglich. Anton Häusler, Regens-Wagner-Str. 2, 89407 Dillingen/Donau Nach oben Inhalt

Hinweis: Wir veröffentlichen Angebote, Stellengesuche, Praxisverkäufe bisher kostenlos. Ob wir das Angebot so halten können, ist fraglich. Unterstützen Sie das Netzwerk mit einer Spende: https://www.kollegennetzwerk-Psychotherapie.de/Spende oder noch besser: Werden Sie für einen monatlichen Beitrag von 10 Euro Mitglied (monatlich kündbar): https://kollegennetzwerk-psychotherapie.de/index.php?page=114126451&f=1&i=114126451

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Buchempfehlungen oder Filmempfehlungen und Rezensionen

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Neue Buchpublikation: „Psychologie im Nationalsozialismus“, herausgegeben von Martin Wieser

Neue Buchpublikation: „Psychologie im Nationalsozialismus“, herausgegeben von Martin Wieser Dieser Band vereint jüngere Forschungsarbeiten zur Geschichte der Psychologie im Nationalsozialismus. Begriffliche und theoretische Wurzeln, die fachliche Entwicklung und die praktische Anwendung psychologischen Wissens zwischen „Machtergreifung", „Anschluss" und „totalem Krieg", aber auch Biographien von Psychologinnen und Psychologen zwischen Komplizenschaft und Verfolgung werden beleuchtet. Auch die bisher wenig beachtete Rezeption der NS-Psychologie im Ausland sowie die Nachwirkungen der NS-Zeit in der BRD kommen zur Sprache. Über alle Beiträge hinweg wird deutlich, dass der Prozess der Aufarbeitung auch im siebten Jahrzehnt nach Ende des Zweiten Weltkriegs keineswegs abgeschlossen ist, sondern ein höchst lebendiges Forschungsfeld der Psychologiegeschichte repräsentiert, dessen Erkenntnisse auch heutige Fragen und Probleme der Psychologie berühren. Der Band geht auf eine Konferenz zurück, die im Juli 2018 an der SFU Berlin stattfand und auf Vorarbeiten im Rahmen des SFU-Forschungsprojekts „Psychologie in der ‚Ostmark‘“ beruhen.

Text 2 Nach oben Inhalt

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Vermischtes

Newsletter "Psychoanalytische Ressourcen": Adressdaten versehentlich gelöscht Durch einen Anwendungsfehler ist die Adressdatenbank meines Newsletters seit heute Mittag, 20.12.2019, komplett gelöscht. Ein Backup mit den eMail-Adressdaten der Abonnent/innen ist leider nicht vorhanden!

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Falls Sie den Newsletter weiter bzw. neu beziehen möchten, bitte ich um erneute Anmeldung unter dem u.g. Verweis zum Anmeldeformular: http://eepurl.com/bKqy0H?fbclid=IwAR2ThIDxYL87dhScvQ3_sYzi3hGNB_cQlK2CRXhct qIoYQaOwPD49UmrxnA> http://eepurl.com/bKqy0H Herzlichen Dank und viele Gruesse Parfen Laszig Nach oben Inhalt

______________________________________________________________ Das war es für heute. Ich wünsche allen ein schönes Wochenende und eine guten Rutsch! Kollegennetzwerk Psychotherapie c/o Dieter Adler Psychoanalytiker dpv/ipa Gruppenanalytiker dagg/d3g Psychologischer Psychotherapeut Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut Heckenweg 22 53229 Bonn [email protected]

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Angebote Telematik: anschließen lassen ja oder nein - Entscheidungshilfen für Behandler (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten)

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Soll ich mich anschließen lassen oder nicht – eine für viele quälende Frage, die die meisten spontan mit Nein beantworten würden. Technik soll funktionieren und sie soll sicher sein. Was nutzt ein Ultraschallgerät, das immer wieder beim Anwenden ausfällt und neu gestartet werden muss. Oder würden Sie ein Röntgengerät verwenden, von dem bekannt ist, dass es Sicherheitsmängel hat? Wir wollen in diesem Buch sachlich informieren, wie die Technik funktioniert. Welche Vorteile sie bringt, welche Nachteile. Und mit welchen (derzeit bekannten) Gefahren zu rechnen ist. Wir wollen niemanden von irgendetwas überzeugen – nur sensibilisieren. Und wir wollen aufzeigen, wie der Praxis-Alltag mit der Telematik aussehen könnte. Und Lösungen dagegen stellen, wie eine Praxis ohne Telematik- Anschluss (weiter) funktionieren, kommunizieren und abrechnen kann. Wir werden aufzeigen, welche Kosten entstehen, wenn Sie sich an die Telematik anschließen lassen. Vor allen Dingen werden wir die Kosten, die der Praxisinhaber selbst tragen muss aufzeigen. Und die Kosten gegenüberstellen, die entstehen, wenn Sie sich nicht an die Telematik anschließen lassen. Das Buch wird zum Selbstkostenpreis vertrieben, um möglichst viele zu erreichen! Die gedruckte Ausgabe kann nicht mehr fristgerecht hergestellt werden, daher veröffentlichen wir nur noch die Ebook-Ausgabe Ebook* 1,99 € (Kindle, Mobi, PDF, EPub) hier bestellen: Ebook bestellen * kein Ebook-Reader erforderlich TELEMATIK-BUCH des Netzwerks Gesundheitsdaten online

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Als Buch (14,99 €) Buch bestellen Als Ebook (10€) Ebook bestellen

Das Info und Materialpaket „EU Datenschutzgrundverordnung für psychotherapeutische Praxen“

Downloadversion 25 € mit allen Formularen zum selbstausfüllen (Postversand leider nicht möglichweitere Informationen hier Wer das Datenschutzpaket des Kollegennetzwerkes noch nicht hat, kann es hier für 15 € kaufen: Datenschutzpaket bestellen HINWEIS um Ausfüllen: Auf unserer Webseite stehen jetzt Videos mit Ausfüllhilfen zur DSGVO. https://datenschutz.kollegenetzwerk-psychotherapie.de

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Über den "Freitags Newsletter" Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wieder ganz herzlichen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen, Zuschriften, anregenden und aufklärenden Reaktionen der Kolleginnen und Kollegen! Alle neuen Kolleginnen und Kollegen heißen wir hier herzlich willkommen!

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Unser "Freitags Newsletter" hat einen großen Verbreitungsgrad. Mehr als 12.000 Kolleginnen und Kollegen haben ihn abonniert. Er blickt auf eine mehrjährige Tradtition zurück: jeden Freitag erscheint er mit neuesten Informationen für den Praxisalltag, beruflichen Entwicklungen, pollitischen Informationen, Buchtipps und der Möglichkeit zum kollegialen Austausch.

Sie können beitreten, in dem Sie den Newsletter abonnieren. Der Bezug verpflichtet Sie zu nichts! Die Adressen werden nicht zu Werbezwecken benutzt oder weiter verkauft!

Bitte senden Sie den Newsletter gerne weiter - je mehr Kollegen er erreicht, desto besser! Anmelden kann sich jeder einfach mit einer Email an: [email protected] Abmelden ist ebenso einfach: eine leere Email an [email protected] (bitte mit der Emailadresse, unter der Sie den Newsletter bekommen) senden. Wenn Sie einen Newsletter nicht bekommen haben, bitten wir darum, diesen nicht telefonisch anzufordern, sondern hier herunterzuladen: newsletter.kollegennetzwerk-psychotherapie.de Alles, was ich Ihnen geschrieben habe, wurde sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Gewähr übernommen werden. Bitte zögern Sie nicht, zu korrigieren, diskutieren, kritisieren. Das hält den Austausch lebendig. Wenn Sie mir schreiben wollen, freue ich mich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht jede Email beantworten kann. Ich versuche auf die Antworten im nächsten Newsletter einzugehen, dann haben alle etwas davon! Sie bekommen diese Nachricht, weil ich mich (unentgeltlich) für Kollegen engagiere. Ich will niemanden belästigen. Wer keine Nachrichten bekommen möchte, z.B. weil er mit den Honoraren für Antragsberichte oder die probatorischen Sitzungen, zufrieden ist oder gerne Anträge schreibt, bitte abmelden durch eine leere Email: [email protected] Hinweis: Wenn Ihnen der Newsletter und unsere Arbeit gefällt, unterstützen Sie unsere Arbeit und treten dem Netzwerk bei. Wir sind jetzt ein anerkannter Berufsverband für psychotherapeutisch Tätige. Die Beiträge können Sie steuerlich absetzen! Die Mitgliedschaft gibt es ab 10 €/Monat: Mitgliedschaft online beantragen Antragsformular zum Selbstausdrucken:

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Formular zum Ausdrucken Sie können uns auch durch eine kleine Spende unterstützen. Wenn Sie z.B. diesen Newsletter mit einem Euro unterstützen würden, wäre das ganz toll! https://www.kollegennetzwerk-Psychotherapie.de/Spende (oder an Deutsche Apotheker und Ärztebank - IBAN: DE08 3006 0601 0107 2109 13 - BIC: DAAEDEDDXXX) Noch eine kleine Bitte: richten Sie Anfragen, Anregungen, Bestellungen usw. an uns nur per Email, wir können telefonisch keine Fragen oder sonstige Anliegen beantworten: [email protected] Ältere Newsletter erhalten Sie im Newsletter-Archiv unter https://newsletter.kollegennetzwerk-psychotherapie.de Die Anleitung zur DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) finden Sie unter https://datenschutz.kollegennetzwerk-psychotherapie.de

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Wichtige Links: Hier finden Sie auf unserer Internetseite alle wichtigen Links, die bei der täglichen Arbeit helfen sollen:

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Telematik-Texte und Links

Textes und Links des Berufsverbandes Antragstellung und Gutachterverfahren Letzter Newsletter Newsletterarchiv

Wir bemühen uns, auf der Internetseite alle wichtigen Links einzustellen, die auch im Newsletter erwähnt sind. Bitte benutzen Sie die Links auf der Webseite, falls die Links im Text des Newslettes nicht funktionieren. ______________________________________________________________

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Netzwerktreffen vor Ort (Bonn) Ungefähr einmal pro Monat Treffen wir uns in Bonn:

Wir möchten alle interessierten Kolleginnen und Kollegen dazu herzlich einladen! Eine tolle Atmosphäre die Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Gedankenaustausch und um eigene Ideen und Anregungen für das Netzwerk einzubringen! Ort: Gasthaus Wald-Cafe Landhotel Restaurant Am Rehsprung 35, 53229 Bonn Termine 2020: 23.1., 13.2., 19.3., 14.5., 4.6., 20.8., 10.9., 29.10., 19.11., 10.12.2020 Beginn jeweils 19:30

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Impressum: Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - Kollegennetzwerk-Psychotherapie - Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger Vertreten durch den Vorstand: 1. Vorsitzender Dipl.-Psych. Dieter Adler 2. Vorsitzende Dipl.-Psych. Claudia Reimer Kassenwart: Dipl.-Psych. Robert Warzecha Heckenweg 22 53229 Bonn Email: mailto:[email protected]