KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS...Dr. Petra Zrenner, Aykin Kalafatas, Diana Mai, Aldona...

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Fachbereich Rechtswissenschaften KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS Friedrich Carl von Savigny (1779 - 1861) Student der Rechte in Marburg von 1795 bis 1799 Professor der Rechte in Marburg von 1803 bis 1808 SOMMERSEMESTER 2019 Stand: 01.04.2019 Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen auf MARVIN sowie die Aushänge!

Transcript of KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS...Dr. Petra Zrenner, Aykin Kalafatas, Diana Mai, Aldona...

Fachbereich Rechtswissenschaften

KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS

Friedrich Carl von Savigny (1779 - 1861)

Student der Rechte in Marburg von 1795 bis 1799 Professor der Rechte in Marburg von 1803 bis 1808

SOMMERSEMESTER 2019

Stand: 01.04.2019

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen auf MARVIN sowie die Aushänge!

A N S C H R I F T

Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, 35032 Marburg Universitätsstraße 6 (Savignyhaus), 35037 Marburg (Paketanschrift)

Telefon: 0 64 21 / 28 - 2 31 01; Fax: 0 64 21 / 28 - 2 31 81 Internet: www.uni-marburg.de/fb01

L A G E

Die Einrichtungen des Fachbereichs Rechtswissenschaften befinden sich in der Universitätsstraße Nr. 6 (Savignyhaus) und Nr. 7 (Landgrafenhaus).

Zentrales Verwaltungsgebäude ist das Savignyhaus. Die Lehrveranstaltungen finden vornehmlich im Landgrafenhaus statt.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Vom Hauptbahnhof oder Südbahnhof aus mit den Buslinien

1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 Richtung Stadtmitte, Haltestellen Gutenbergstraße, Rudolphsplatz/Lahntor

Anreise mit dem Kfz: Über die B3, Ausfahrt Marburg Mitte (Richtung Stadtmitte)

Zeittafel und Termine für das Sommersemester 2019

Vorlesungsbeginn

15.04.2019 Vorlesungsende 19.07.2019

(jeweils erster bzw. letzter Vorlesungstag)

Vorlesungsfreie Tage Vorlesungsfreie Tage sind die gesetzlichen Feiertage in Hessen: Karfreitag Ostermontag Tag der Arbeit Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam

19.04.2019 22.04.2019 01.05.2019 30.05.2019 10.06.2019 20.06.2019

I M P R E S S U M

H e r a u s g e b e r Der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg 35032 Marburg R e d a k t i o n u n d L a y o u t Dr. Petra Zrenner, Aykin Kalafatas, Diana Mai, Aldona Reklaitis, Alina Menold, Friederike Terlin-den, Ganna Gaidoba, Vera Meuser ([email protected])

Aufgrund der hochschulweiten Vereinheitlichung der Raumnummerierungen ergeben sich folgende Änderungen

zu den bisherigen Raumnummern:

Bisherige Raumnum-mer

Neue Raumnummer

LH 12 +1/0030

LH 202 +2/0070

LH 101 +2/0050

LH 103 +2/0040

LH 102 +2/0090

LH 209 +2/0010

LH 304 +3/0210

LH 100 +1/0080

SH 120 01021

SH 401 04001A

SH 201 02001

SH 101 01001

SH 312 03012

SH 208 02008

SH 108 01008

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Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 2019

Fachbereich 01

Rechtswissenschaften Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen auf MARVIN sowie die Aushänge!

Hinweise zur Belegung von Veranstaltungen

I. Studierende im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften und Nebenfachstudierende.

1. Belegpflicht. Aus gegebenen Anlass ein Hinweis zum Begriff "Belegpflicht": Dies bedeutet nicht, dass die Veranstaltung absolviert werden muss, sondern nur, dass für diese Veranstaltung ein Anmeldeverfahren durchgeführt wird. Mit Ausnahme der Arbeitsgemeinschaften und einzelner, speziell angekündigter Veranstaltungen, ist dies für Studierende im Staatsexamensstudiengang nicht erforderlich. Die für einen erfolgreichen Studienabschluss zu belegenden Veranstaltungen ergeben sich stattdessen aus den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.

2. Arbeitsgemeinschaften. Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften und die Vergabe der Plätze erfolgt zu Beginn der Vorlesungszeit über das Vorlesungsverzeichnis. Informationen zum Ablauf des Verfahrens werden auf der Seite des Fachbereichs bekannt gegeben. Beachten Sie auch die Beschreibung des Anmeldeverfahren, zu finden unter: http://www.unimarburg.de/fb01/studium/erstsemester/kursanmeldung II. Studierende im Nebenfach Rechtswissenschaften. Sofern Sie Veranstaltungen in den Rechtswissenschaften belegen, müssen Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis zu den Exportmodulen anmelden. Diese Anmeldung ersetzt nicht die gege-benenfalls notwendige Anmeldung zu Prüfungsleistungen. Ohne Anmeldung werden vom Fachbe-reich Rechtswissenschaften keine Bescheinigungen ausgestellt!

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A. Staatsexamensstudiengang

I. Vorlesungen Pflichtfach

1. Grundlagen des Rechts Rechtstheorie und juristische Methodenlehre 16 Grundkurs Verfassungsgeschichte 16

2. Bürgerliches Recht Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht einschließlich Methodenlehre

16

BGB AT, Einführung in das Bürgerliche Recht 17 BGB Schuldrecht AT 18 BGB Vertragliche Schuldverhältnisse I – Kaufrecht 18 Sachenrecht II 18 Familienrecht 19 Grundzüge des Zivilprozessrechts II 19

3. Öffentliches Recht Staatsrecht II Grundrechte 20 Europarecht 20

Verwaltungsprozessrecht 21 Staatshaftungsrecht 21 Kommunalrecht 21

4. Strafrecht Grundkurs Strafrecht II 22

5. Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht Grundzüge des Gesellschaftsrechts 22 Grundzüge des Handelsrechts 23 Grundzüge des Arbeitsrechts I 23

II. Übungen

1. Übungen für Anfänger BGB Zivilrecht 24 Öffentliches Recht 24 Strafrecht 25

9

2. Übungen für Fortgeschrittene BGB Zivilrecht 25 Öffentliches Recht 26 Strafrecht 26

III. Schwerpunktstudium (Vorlesungen und Seminare)

1. Recht der Privatperson Römisches Privatrecht und seine Spuren im BGB 28

Vertiefung Erbrecht 28 Privatversicherungsrecht 28 Medienrecht 29 Vertiefung ZPO 29

2. Recht des Unternehmens

Recht der GmbH 30 Bankrecht 30 Vertiefung Arbeitsrecht 31 Wettbewerbsrecht 31 Schiedsverfahren im nationalen und internationalen Wirtschafts-recht

31

Medienrecht 29

3. Medizin- und Pharmarecht Ärztliches Berufsrecht 32 Privatversicherungsrecht 28 Leistungsrecht der GKV 32 Arzneimittel- und Medizinprodukthaftungsrecht 33 Medizinstrafrecht 38

4. Staat und Wirtschaft Steuerrecht I 33 Sozialrecht II 34 Sozialrecht IV 34 Planungsrecht 35 Umweltrecht 35

5. Völker- und Europarecht Recht der internationalen Organisation 36 Völkerstrafrecht 37 Umweltrecht 35 Schiedsverfahren im nationalen und internationalen Wirtschafts-recht

31

Planungsrecht 35

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6. Nationale und international Strafrechtspflege Jugendstrafrecht 37 Völkerstrafrecht 37 Medizinstrafrecht 38 IT-Strafrecht 38

7. Seminare und Colloquien

Seminar zum Erbrecht 38 Seminar zur gegenseitigen Anerkennung im europäischen Rechts-verbund

39

Seminar „Aktuelle Probleme des Arbeits- und Unternehmensrechts“

39

Seminar zum „Brexit“ 39 Seminar Rechtsfragen der Unternehmensgründung (Business Law Clinic)

40

Seminar im Steuerrecht 41 Blockseminar im Europarecht 41 Seminar „Unternehmensverantwortung und Internationales Recht“ 42 Seminar im Sozialrecht 1 42 Seminar im Sozialrecht 2 43 Seminar zum Strafrecht 1 44 Seminar zum Strafrecht 2 45

IV. Schlüsselqualifikation, Fremdsprachenqualifikation und prakti-sche Studienzeit

Grundzüge der Mediation 46 Mediation 46 US Written and Oral Advocacy 46 Einführung in die studentische Rechtsberatung 47

Business Law Clinic 47 LegalTech 48 Contract Drafting 48 Schiedsverfahren im nationalen und internationalen Wirtschafts-recht

31

Introduction to the Common Law 49 Derecho y actualidad en Latinoamérica 49

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V. Examensvorbereitung

1. Examensrepetitorien

Examensrepetitorium im Erbrecht 50 Examensrepetitorium im Sachenrecht 50 Examensrepetitorium im Schuldrecht 50 Examensrepetitorium ZPO 51 Examensrepetitorium im Staatshaftungsrecht 51 Examensrepetitorium Strafrecht BT 51 Examensrepetitorium StPO 52 Examensrepetitorium Verwaltungsrecht AT 52 Examensrepetitorium Verwaltungsrecht BT 52

2. Examensklausurenkurs Examensklausurenkurs – Strafrecht 53 Examensklausurenkurs - Öffentliches Recht 53 Examensklausurenkurs – Zivilrecht 53

3. Klausurenklinik 54

4. Probeexamen August 2019 54

VI. Arbeitsgemeinschaften (inkl. Studiogruppen)

60

Arbeitsgemeinschaft BGB AT Arbeitsgemeinschaft Schuldrecht Arbeitsgemeinschaft Strafrecht Arbeitsgemeinschaft Grundrechte

VII. Sonstige juristische Veranstaltungen Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studie-rende II

55

ICWC Trial-Monitoring Programme 55 Einführung in die ZPO zur Vorbereitung der praktischen Studienzeit 55 Medizinrecht für Mediziner 56

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B. Exportmodule Im Folgenden sind allgemein für den Export freigegebene Veranstaltungen für modularisierte Stu-diengänge nach dem Exportangebot des Fachbereichs 01 aufgeführt. Bestehende gesonderte Absprachen sind hier nicht dokumentiert. Die Bezeichnungen richten sich nach dem Angebot des Fachbereichs 01 und berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Terminologien anderer Studiengänge. Zu Beginn der Vorlesungszeit hat zwingend eine Anmeldung zu den Veranstaltungen zu erfolgen.

I. Öffentliches Recht Modul Europarecht I

Europarecht 20

Modul Internationales Recht II

Recht der internationalen Organisation 36

Medienrecht Medienrecht 29

Sozialrecht Sozialrecht II 34 Sozialrecht IV 34

Verfassungsgeschichte

Grundkurs Verfassungsgeschichte 16

Verwaltungsrecht Umweltrecht 35 Planungsrecht 35

II. Strafrecht Modul Vertiefung Strafrecht I

Grundkurs Strafrecht II 22 Jugendstrafrecht 37 Völkerstrafrecht 37 IT-Strafrecht 38

Modul Vertiefung Strafrecht II

Jugendstrafrecht 37 Völkerstrafrecht 37 IT-Strafrecht 38

III. Zivilrecht

Modul Familienrecht Familienrecht 19

Modul Medienrecht Medienrecht 29

Modul Arbeitsrecht

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Grundzüge des Arbeitsrechts I 23

Modul Gesellschaftsrecht Grundzüge des Gesellschaftsrechts 22

Modul Wirtschaftsrecht I Bankrecht 30 Recht der GmbH 30 Wettbewerbsrecht 31

Modul Wirtschaftsrecht II Bankrecht 30 Recht der GmbH 30 Wettbewerbsrecht 31

C. Schnupper- und Seniorenstudium BGB AT, Einführung in das Bürgerliche Recht 17

Staatsrecht II - Grundrechte 20 Grundkurs Verfassungsgeschichte 16 Grundkurs Strafrecht II 22

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Teil II Allgemeine Informationen I. Vorlesungsrhythmus …………………………………………………………57 II. Zulassungsbeschränkung .................................................................... 57 III. Angebot der Hausarbeiten in den Übungen ....................................... 57 IV. Arbeitsgemeinschaften........................................................................ 60 Leitlinien der Fakultät zur Handhabung der Arbeitsgemeinschaften ..... 60 für alle Arbeitsgemeinschaftsleiter ........................................................... 60 Zur Organisation ........................................................................................ 60 Zum Inhalt ................................................................................................... 61 V. Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen ...... 63 VI. Prüfungsbedingungen für Studierende mit Behinderung ................. 64 VII. Marburger Examenscoaching…………………………………………….63 1. Examensrepetitorium………………………………………………………...63 2. Examensklausurenkurs……………………………………………………...64 3. Klausurenklinik…………………………………………………………..……64 4. Probeexamen………………………………………………………………..…64 VIII. Zusatzqualifikation im Pharmarecht ................................................. 67 1. Allgemeine Informationen ...................................................................... 67 IX. Zusatzqualifikation im privaten Baurecht……………………………….66 1. Allgemeine Informationen ...................................................................... 68 X. Schwerpunktprogramm Recht und Wirtschaft………………………….69 XI. Fachausbildung Sozialrecht ................................................................ 69 XII. Informationen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger ...... 71 im Sommersemester 2019 ........................................................................ 71 1. Verlaufsplan Orientierungsveranstaltung ............................................ 71 2. Einführungstage der Fachschaft Jura im Sommersemester 2019 ...... 72 3. Mentorierung……………………………………………………………………71 Sommersemester 2019 Stundenplan für Studierende des 1. Fachsemesters .......................................................................................... 74 Sommersemester 2019 – Stundenplan für Studierende des 2. Fachsemesters .......................................................................................... 75 XIII. Ausbildungspläne und -vorschriften ................................................ 76 1. Empfohlener Studienverlaufsplan bei Studienbeginn im Wintersemester .......................................................................................... 77 2. Empfohlener Studienverlaufsplan bei Studienbeginn im Sommersemester ....................................................................................... 79 3. § 7 JAG .................................................................................................... 81 XIV. Allgemeine Informationen zur Zwischenprüfung…………………….81 1. Allgemeine Informationen zum Scheinerwerb…………………………..81 2. Sonderfall im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung………….….82 3. Rücktritt von Prüfungsleistungen………………………………………….84 4. Krankheit ...…………………………………………………………………….84 XV. Schwerpunktbereichsstudium ........................................................... 87 1.Klausuren...……………………………………………………………………..85 2. Seminararbeit und Seminar ..……….………………………………………86

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3. Schwerpunktbereiche ………………….……………………………………86 XVI. Informationen des Justizprüfungsamtes ......................................... 93 XVII. Informationen zum Austauschstudium (LLP/Erasmus +) .............. 94 XVIII. Informationen zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaften .............................................................................. 96 XIX. Informationen zum Hochschulgrad Diplom-Juristin / Diplom-Jurist .................................................................................................................... 96 XX. Bibliothek Rechtswissenschaften ..................................................... 96 1. Allgemeine Informationen ...................................................................... 96 2. Schulungen ............................................................................................. 97 3. Ansprechpartner..................................................................................... 98 XXI. PC-Säle im Fachbereich 01 ............................................................... 98 1. PC-Saal Juristisches Seminar (MEDIATHEK) ....................................... 98 2. PC-Saal und Schulungsraum JURA ...................................................... 98 3. Druck- und Kopiersystem…………………………………………………...97 XXII. Einrichtungen und Lehrpersonal des Fachbereichs .................... 100 1. Leitung .................................................................................................. 100 2. Beratungsangebote .............................................................................. 101 3. Zentrale Einrichtungen......................................................................... 101 4. Lehrpersonal ......................................................................................... 102 XXIII. Einrichtungen der Philipps-Universität, externe Einrichtungen und Studentische Interessenvertretungen / Vereinigungen ................ 109 1. Einrichtungen der Philipps-Universität............................................... 109 2. Externe Einrichtungen ..................................................................... 111 3. Vereinigungen ...................................................................................... 112 4. Studentische Interessenvertretungen / Vereinigungen ..................... 113

A. Staatsexamensstudiengang I. Vorlesungen Pflichtfach

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LV-01-135-131 Übung 2 SWS

Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht, einschließlich Methodenlehre

Mittwoch, Anne-Christin (V)

Mi 12:00 - 14:00, LH, +2/0050, Beginn: 17.04.2019, Ende: 17.07.2019 Sprache: Deutsch

LV-01-135-103

Vorlesung 2 SWS

Grundkurs Verfassungsgeschichte Simon, Sven (V)

Mo 08:30 – 10:00, LH, +2/0050, Beginn: 29.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Vorlesung konzentriert sich auf die Vermittlung der verfassungsgeschichtlichen Zusammenhänge, die für das Verständnis des in der Bundesrepublik Deutschland-bestehenden Staatswesens unerlässlich sind. Die Darstellung beginnt mit der Ent-stehung des modernen Verfassungsrechts in den USA und in Frankreich, zeichnet seinen Einfluss auf die deutschen Staaten nach und behandelt auch den nationalso-zialistischen Staat, der die durch das Grundgesetz begründete Verfassungsordnung mitbestimmt hat.

Literatur: Frotscher/Pieroth, Verfassungsgeschichte, 14. Aufl. 2015; Willoweit, Deutsche Ver-fassungsgeschichte: Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, 7. Aufl. 2013.

Lehrmethode: Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Materialien sind auf der Lernplattform ILIAS abrufbar.

Zu erbringende Prüfungsleistung: Abschlussklausur

Zu erbringende Studienleistung: Veranstaltung zur Erlangung des Grundlagenscheins i. S. d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG.

LV-01-135-175 Vorlesung 2 SWS

Rechtstheorie und juristische Methodenlehre Möslein, Florian (V)

Di 08:30 - 10:00, LH, +2/0050, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

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Inhalt:

Die Veranstaltung behandelt die Methode, wie man zivilrechtliche Fälle bearbeitet, und ergänzt die Vorlesung zum BGB Allgemeiner Teil. Sie zielt auf zwei Schwerpunk-te: die Vermittlung der Technik des Klausuren- und Hausarbeiten- Schreibens. Die Teilnehmer sollen vertraut gemacht werden mit dem Auffinden der relevanten Rechtsnormen (Erfassung des Sachverhalts, Herausarbeitung der Fallfrage, Erfassen der Fallproblematik, Aufsuchen der entscheidungserheblichen Rechtsvorschriften), dem Aufbau des Gutachtens (Einteilung der Rechtsfragen, Prüfungsreihenfolge der Ansprüche), der Ausarbeitung der Lösung (äußere Gestalt der Klausur bzw. Hausar-beit, Behandlung des Sachverhalts, Gestaltungsprinzipien bei der Lösungsdarstel-lung), der Technik der juristischen Argumentation (Sachargumente, methodologisches Instrumentarium) und dem juristischen Stil (Gutachtenstil, Fachsprache).

Literatur: Wird in der Übung bekannt gegeben.

Zwingende Voraussetzung: BGB AT

Zu erbringende Prüfungsleistung: 2 Klausuren

Besondere Hinweise: Einführungsveranstaltung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2. lit. a JAG

LV-01-135-099 Vorlesung 4 SWS

BGB AT, Einführung in das Bürgerliche Recht Willems, Constantin (V)

Di 12:00 - 14:00, LH, +2/0050, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Mi 18:00 - 20:00, LH, +2/0050, Beginn: 17.04.2019, Ende: 17.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Vorlesung führt in das Bürgerliche Recht ein und behandelt das erste Buch des BGB, den sogenannten Allgemeinen Teil. Was ist ein Vertrag und wie kommt er zu-stande? Wie kann auch ein Minderjähriger einen wirksamen Vertrag schließen? Wel-che Option hat eine Vertragspartei, die später feststellt, dass sie sich beim Vertrags-schluss geirrt hat? Muss man Verträge selbst schließen oder kann man sich dabei auch durch eine andere Person vertreten lassen? Wie diese und ähnliche Fragen be-antwortet werden können, werden wir in der Vorlesung „Allgemeiner Teil des Bürgerli-chen Rechts – BGB AT“ erarbeiten. Hinweise mit Erläuterungen erfolgen in der ersten Vorlesungsstunde. Bringen Sie bitte schon zur ersten Stunde eine Textausgabe des BGB mit (z.B. die Ausgabe BGB –Bürgerliches Gesetzbuch aus der Reihe Beck-Texte im dtv)! Die Vorlesungsmaterialien werden auf ILIAS bereitgestellt.

Literatur: In der Vorlesung. Zu Beginn der Veranstaltung wird ein Reader ausgegeben.

Empfohlene Voraussetzungen: Keine.

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LV-01-135-104 Vorlesung 4 SWS

Schuldrecht Allgemeiner Teil Gounalakis, Georgios (V)

Mo 10:00 - 12:00, LH, +2/0050, Beginn: 29.04.2019, Ende: 15.07.2019 Mi 10:00 - 12:00, LH, +2/0050, Beginn: 17.04.2019, Ende: 17.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Veranstaltung will die Grundkenntnisse im Allgemeinen Teil des Schuldrechts vermitteln. Sie behandelt die Grundlagen des Schuldverhältnisses, insbesondere die Entstehung, den Inhalt, das Erlöschen von Schuldverhältnissen, das Recht der Leis-tungsstörungen, die Grundzüge des Schadensersatzes, die Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis sowie die Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern.

Literatur: In der Vorlesung; zu Beginn der Veranstaltung wird ein Reader (Fallsammlung) aus-gegeben.

Organisationshinweise zu erbringenden Studienleistungen: Mündliche Prüfung nur für ausländische Austausch- und Magisterstudierende

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: BGB Allgemeiner Teil

LV-01-135-105 Vorlesung 4 SWS

Vertragliche Schuldverhältnisse (Kaufrecht) Wertenbruch, Johannes (V)

Mo 14:00 - 16:00, LH, +2/0050, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Vorlesung beinhaltet des Kaufrecht einschließlich Verbrauchsgüterkauf, und zwar insbesondere das Recht der Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel sowie die Grundsätze der Gefahrtragung. Wiederholt werden Bereiche des Allgemeinen Teils des BGB, soweit sie für die Behandlung des Vertragsrechts von Bedeutung sind. Der Stoff der Vorlesung ist zentrale Grundlage für die Teilnahme an der Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger und auch für der Fortgeschrittenen-Übung.

Lehrmethode: Materialien werden für die Teilnehmer auf der Lernplattform ILIAS veröffentlicht.

LV-01-135-115 Vorlesung 2 SWS

Sachenrecht II Helms, Tobias (V)

Di 14:00 - 16:15, LH, +2/0040, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

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Lehrmethoden: Unterlagen werden während der laufenden Veranstaltung im Internet zur Verfügung gestellt.

Lernziele: Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Grundzüge des Kreditsicherungsrechts. Behandelt werden insbesondere der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung, Grundpfandrechte (Hypothek und Grundschuld), das Mobiliarpfandrecht und die Bürgschaft. Pflichtfach gem. § 7 S. 1 Nr. 2 lit. c JAG.

Literatur: Jeweils in aktueller Auflage: Helms/Zeppernick, SachR I und II; Prütting, SachR; Wolf/Wellenhofer, SachR. Zur Vertiefung: Baur/Stürner, SachR; Vieweg/Werner, SachR.

LV-01-135-130 Vorlesung 3 SWS

Familienrecht Helms, Tobias (V)

Mo 08:30 - 10:45, LH, +2/0040, Beginn: 17.04.2019, Ende: 17.07.2019 Sprache: Deutsch

Lehrmethoden:

Unterlagen werden während der laufenden Veranstaltung im Internet zur Verfügung gestellt.

Lernziele: Gegenstand der Vorlesung sind die Grundzüge des Familienrechts, wobei Schwer-punkte auf die Erörterung der allgemeinen Ehewirkungen (z.B. Schlüsselgewalt), des Ehegüterrechts (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung), des Scheidungs- und Scheidenfolgenrechts, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft sowie des Abstammungs- und Sorgerechts gelegt werden. Die Vorlesung dient gleichzeitig dazu, vermögens- und nicht vermögens-rechtliche Fragen des allgemeinen Zivilrechts zu vertiefen.

Literatur: Jeweils in aktueller Auflage: Dethloff, FamR; Muscheler, FamR; Schwab, FamR; zur Vertiefung: Gernhuber/Coester-Waltjen, FamR.

LV-01-135-129 Vorlesung 2 SWS

Grundzüge des Zivilprozessrechts II Voit, Wolfgang (V)

Mo 10:00 - 12:00, LH, +2/0040, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und das vollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfssystem gehören zum Pflichtstoff der Ersten Juristischen Staatsprüfung.

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In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zählt das Zwangsvollstreckungsrecht – ebenso wie das Zivilprozessrecht insgesamt – zum Pflichtprogramm der zivilrechtli-chen Klausuren.

Literatur: Musielak/Voit, Grundkurs ZPO, 16. Aufl., 2019; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungs-recht, 11. Aufl., 2018; Jauernig/Berger, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 23. Aufl., 2010; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2010.

LV-01-135-106 Vorlesung 4 SWS

Staatsrecht II - Grundrechte Horn, Hans-Detlef (V)

Di 10:00 - 12:00, LH, +2/0050, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Mo 12:00 - 14:00, LH, +2/0050, Beginn: 29.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Gegenstand der Vorlesung sind die allgemeinen Grundrechtslehren, die einzelnen Grundrechte sowie das Verfassungsbeschwerdeverfahren. Kenntnisse der Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht erleichtern das Verständnis, sind aber keine Voraussetzung.

Literatur: Hinweise werden in der Vorlesung gegeben.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Pflichtfach gemäß § 7 S. 1 Nr. 4 lit. a, b JAG. Zugleich Einführungsveranstaltung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Alt. 2 JAG.

LV-01-135-117 Vorlesung 2 SWS

Europarecht Böhm, Monika (V)

Mo 14:00 - 16:00, LH, +2/0040, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Mi 11:00 - 12:30, LH, +2/0040, Beginn: 17.04.2019, Ende: 17.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt: Die Veranstaltung führt in die rechtlichen Grundlagen und die Architektur der Europäischen

Union ein und umfasst auch das Verhältnis von europäischen und nationalen Rech-ten. Die Vorlesung behandelt den examensrelevanten Stoff des Pflichtfachs (§ 7 Satz 1 Nr. 4c JAG).Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: 4. Fachsemester, für Nebenfach- und Austauschstudierende gelten besondere Vo-raussetzungen.

Lehrmethoden: Material wird auf der Lernplattform Ilias eingestellt. Sie können sich ohne PW in der Gruppe anmelden.

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Literatur: Hinweise in der ersten Vorlesungsstunde und in der Ilias-Gruppe Europarecht SoSe 2019.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Für Nebenfach- und Austauschstudierende wird eine zweistündige Klausur am Ende des Semesters angeboten. Hierzu ist eine Anmeldung über Marvin in den ersten bei-den Vorlesungswochen erforderlich.

LV-135-118 Vorlesung 2 SWS

Verwaltungsprozessrecht Horn, Hans-Detlef (V)

Mo 16:00 - 18:00, LH, +2/0050, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

Literatur:

Hufen, Verwaltungsprozessrecht; Würtenberger, Verwaltungsprozessrecht; weitere Hinweise in der Vorlesung.

LV-01-135-120 Vorlesung 2 SWS

Staatshaftungsrecht Detterbeck, Steffen (V)

Mi 12:30 - 14:00, LH, +2/0090, Beginn: 17.04.2019, Ende: 10.07.2019 2. Termin erst am 15.05.2019, dann 14-täglich

Sprache: Deutsch

Inhalt:

Gegenstand der Veranstaltung sind die verschiedenen geschriebenen und unge-schriebenen Schadensersatz-, Ausgleichs- und Wiederherstellungsansprüche vor al-lem des Bürgers für Beeinträchtigungen seiner Rechte durch staatliches Handeln. Die Grundzüge dieser auch als Recht der öffentlichen Ersatzleistungen genannten Mate-rie zählen zum Pflichtstoff. Arbeitsmaterialien werden auf ILIAS bereitgestellt.

Literatur: Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2019, §§ 21-28; ders., Öffentli-ches Recht, 11. Aufl. 2018, Rn. 1010-1101; weitere Hinweise in der Vorlesung.

LV-01-135-119 Vorlesung 2 SWS

Kommunalrecht Stephan Klenner (V)

Mo 18:00 - 20:00, LH, +1/0080, Beginn: 29.04.2019, Ende: 03.06.2019 Sprache: Deutsch

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Inhalt: Die Vorlesung findet, da 1 SWS, verblockt in der ersten Hälfte des Semesters statt. Die Vorlesung befasst sich mit dem hessischen Kommunalrecht, das in voller Breite dargestellt wird. Besonders betont werden die examensrelevanten Bereiche. Die Vorle-sung deckt damit den Bereich des Kommunalrechts ab, der als Teil des Besonderen Verwaltungsrechts zum Pflichtprogramm des juristischen Studiums gehört.

Empfehlung: Die Vorlesung findet wöchentlich in der ersten Hälfte des Semesters statt.

Literatur: Birkenfeld, Kommunalrecht Hessen, 6. Aufl. 2016; Hermes/Reimer, Landesrecht Hes-sen, 9. Aufl. 2018.

LV-01-135-132 Vorlesung 4 SWS

Grundkurs Strafrecht II Freund, Georg (V)

Do 08:00 - 10:00, LH, +2/0050, Beginn: 18.04.2019, Ende: 18.07.2019 Do 12:00 - 14:00, LH, +2/0050, Beginn: 18.04.2019, Ende: 18.07.2019 Zusatztermin: Fr 12:00 - 14:00, LH, +2/0050, Beginn: 26.04.2019, Ende: 19.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

In der Veranstaltung werden die zentralen Bereiche der Straftaten gegen die Person (Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte etc.) sowie die wichtigsten Eigentums- und Vermögensdelikte behandelt.

Literatur: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

LV-01-135-181 Vorlesung 4 SWS

Grundzüge des Gesellschaftsrechts Wertenbruch, Johannes (V)

Di 12:00 - 14:00, LH, +2/0040, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Recht der Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft, OHG und KG) sowie Grundzüge des Rechts der Kapitalgesellschaften betreffend die Errichtung, Vertretung und Ge-schäftsführung der GmbH.

Lehrmethoden: Materialien werden für die Teilnehmer auf der Lernplattform ILIAS veröffentlicht.

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LV-01-135-116 Vorlesung 4 SWS

Grundzüge des Handelsrechts Möslein, Florian (V)

Di 10:00 - 12:00, LH, +2/0040, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

In der Vorlesung wird der handelsrechtliche Pflichtstoff (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura, Handlungsvollmacht, Handelsgeschäfte, Handelskauf) behan-delt.

Literatur: Wird in der Vorlesung bekannt gegeben.

Qualifikationsziel:

Vorbereitung für den Pflichtstoff im Staatsexamen (insbesondere Klausur ZR III).

Zielgruppe: Studierende der Rechtswissenschaften im 3. oder 4. Fachsemester.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Keine Prüfung.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen Grundkenntnisse des 1. und 2. Buchs des BGB.

LV-01-135-183 Vorlesung 2 SWS

Grundzüge des Arbeitsrechts I Roth, Markus (V)

Di 08:00 - 10:00, LH, +1/0080, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch Inhalt:

In der Vorlesung "Grundzüge des Arbeitsrechts" wird schwerpunktmäßig das Indivi-dualarbeitsrecht behandelt. Dazu gehören Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis sowie Grundzüge der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfas-sungsrecht.

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II. Übungen

LV-01-135-134 Übung 2 SWS

Übung für Anfänger im Bürgerlichen Recht Wertenbruch, Johannes (V)

Mo 12:00 - 14:00, HG, +1/0110, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Übung behandelt den Stoff der Vorlesungen BGB AT, Schuldrecht AT und Schuldrecht BT - Vertragliche Schuldverhältnisse. Die in den genannten Vorlesungen behandelten Gebiete, auf welche sich dann auch die Klausuren beziehen, sowie die Methodik der Fallbearbeitung werden anhand von Übungsfällen wiederholt und ver-tieft.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: Für die Erteilung des Übungsscheins ist das Bestehen von einer Hausarbeit und einer Klausur erforderlich.

Lehrmethoden:

Materialien werden für die Teilnehmer auf der Lernplattform ILIAS veröffentlicht.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Die erfolgreiche Teilnahme an u.a. einer Übung für Anfänger im Bürgerlichen Recht bis zum Ende des 4. Fachsemesters ist Voraussetzung für die Erteilung einer Be-scheinigung nach § 48 BAföG (Weiterförderung im Hauptstudium).

LV-01-135-135 Übung 2 SWS

Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht Müller-Franken, Sebastian (V)

Di 16:00 - 18:00, LH, +2/0050, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalte:

Im Vordergrund steht die Einübung und Vertiefung der Falllösungstechnik anhand von Übungsfällen. Die Prüfungsarbeiten erstrecken sich auf den Stoff, der in den Vorle-sungen Staatsorganisationsrecht (Staatsrecht I) und Grundrechte (Staatsrecht II) vermittelt wurde. Solide Kenntnisse im Staatsorganisationsrecht und in den Grund-rechten einschließlich der jeweiligen verfassungsprozessualen Bezüge werden daher als bekannt vorausgesetzt.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: Besuch der Vorlesungen Staatsorganisationsrecht (Staatsrecht I) und Grundrechte (Staatsrecht II).

Lehrmethoden: Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Materialien sind auf der Lernplattform ILIAS abrufbar.

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Lernziele: Einübung und Vertiefung der Falllösungstechnik.

Literatur: Literaturempfehlungen werden in der Veranstaltung ausgesprochen.

Qualifikationsziel: Erlangung des Übungsscheins als Zwischenprüfungsleistung.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten. Die Hausarbeit wird am 15. Februar 2019 auf ILIAS gestellt. Die zweite Hausarbeit wird am Ende der Vorle-sungszeit des Sommersemesters 2019 vom Leiter der Anfängerübung des Winterse-mesters 2019/2020 ausgegeben. Der Übungsschein wird von demjenigen Übungslei-ter ausgestellt, bei dem die Klausur bestanden worden ist. Bei den Klausurterminen werden Kontrollen durchgeführt. Jeder Teilnehmer muss ei-nen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Führerschein) mit sich führen und auf Verlangen vorweisen, ansonsten wird die Klausur nicht bewertet. Der Übungsschein wird erteilt, wenn mindestens eine Klausur und eine Hausarbeit bestanden worden sind. Auf die Vorschriften der Zwischenprüfungsordnung wird hin-gewiesen.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Die Anmeldung beim Zwischenprüfungsamt ist notwendig, wenn die erfolgreiche Übungsteil-

nahme als Zwischenprüfungsleistung anerkannt werden soll (dies gilt auch für Wie-derholer).

LV-01-135-133 Übung 2 SWS

Übung für Anfänger im Strafrecht Freund, Georg (V)

Fr 08:00 - 10:00, LH, +2/0050, Beginn: 26.04.2019, Ende: 19.07.2019 Sprache: Deutsch

LV-01-135-137 Übung 2 SWS

Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht Willems, Constantin (V)

Do 14:00 - 16:00, LH, +2/0050, Beginn: 18.04.2019, Ende: 18.07.2019 Mi 16:00 - 18:00, LH, +2/0050, Einzeltermin 24.04.2019 Mi 16:00 - 18:00, LH, +2/0050, Einzeltermin 29.05.2019 Mi 16:00 - 18:00, LH, +2/0050, Einzeltermin 26.06.2019 Sprache: Deutsch

Inhalte:

Anhand von Fällen wird die zivilrechtliche Fallbearbeitung vertieft. Der Zeitplan der Übung ist zu gegebener Zeit auf ILIAS abrufbar. Hinweise mit Erläuterungen erfolgen in der ersten Übungsstunde. Bringen Sie bitte zu jeder Stunde eine Textausgabe des BGB sowie den jeweiligen Besprechungsfall mit! Die Besprechungsfälle sind jeweils vor den Übungsstunden auf ILIAS abrufbar und sollten ausgedruckt, vorbereitet und mitgebracht werden.

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Literatur: Die Materialien zur Übung sind im Internet abrufbar.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Bestandene Übung für Anfänger im Bürgerlichen Recht.

LV-01-135-138 Übung 2 SWS

Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht Detterbeck, Steffen (V)

Di 14:00 - 16:00, LH, +2/0050, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalte:

Im Vordergrund steht die Einübung der Falllösungstechnik anhand von Übungsfällen. Solide Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht einschließlich Staatshaftungs- und Verwaltungsprozessrecht sowie im Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht und Baurecht, soweit diese Gebiete zum Pflichtstoff gehören, werden vorausgesetzt. Un-abdingbar sind auch solide Kenntnisse im Staatsrecht. Arbeitsmaterialien werden auf ILIAS bereitgestellt.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten. Der Übungsschein wird ausgestellt, wenn eine Hausarbeit und eine Klausur mit mindestens vier Punkten be-wertet worden sind. Die erste Hausarbeit wird in der letzten Vorlesungswoche des WS 2018/19 ausgelegt (sie wird nicht online gestellt). Die zweite Hausarbeit wird am Ende der Vorlesungszeit des SoSe 2019 vom Leiter der Fortgeschrittenenübung des WS 2019/20 ausgegeben. Der Übungsschein wird von demjenigen Übungsleiter ausge-stellt, bei dem die Klausur bestanden worden ist. Bei den Klausurterminen werden Kontrollen durchgeführt. Jeder Teilnehmer muss ei-nen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Führerschein) mit sich führen und auf Verlangen vorweisen, ansonsten wird die Klausur nicht bewertet.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an der Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht. Die erfolg-reiche Teilnahme ist dadurch nachzuweisen, dass bei der Abgabe der ersten schriftli-chen Arbeit (Hausarbeit oder Klausur) eine Kopie des Übungsscheins beigelegt wird.

LV-01-135-136 Übung 2 SWS

Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht Puschke, Jens (V)

Do 16:00 - 18:00, LH, +2/0050, Beginn: 18.04.2019, Ende: 18.07.2019 Sprache: Deutsch

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen:

Die Studierenen sollten die Vorlesungen zum Strafrecht Besonderen Teil gehört ha-ben bzw. parallel hören.

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Inhalte: Fallorientierte Anwendung der Kenntnisse aus dem Strafrecht BT. Erwerb des „Großen Schein“ im Strafrecht.

Qualifikationsziel: Ziel ist der Erwerb des „Großen Scheins“ im Strafrecht.

Zielgruppe: Die Veransaltung richtet sich an Studierende mit Kenntnissen zum Besonderen Teil des Strafrechts.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des „kleinen Scheins“ im Strafrechts.

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III. Schwerpunktstudium (Vorlesungen und Seminare)

LV-01-135-013 Vorlesung 2 SWS

Römisches Privatrecht mit seinen Spuren im BGB Willems, Constantin (V)

Di 10:00 - 12:00, SH, 01021, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

LV-01-135-005 Vorlesung 2 SWS

Vertiefung im Erbrecht Budzikiewicz, Christine (V)

Mo 12:00 - 14:00, LH, +2/0090, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt: Aufbauend auf der Einführungsvorlesung werden ausgewählte Fragestellungen des Erbrechts vertiefend und ergänzend erörtert.

Literatur: Frank/Helms, Erbrecht, 7. Aufl. 2018; Leipold, Erbrecht, 21. Aufl. 2016; Brox/Walker, Erbrecht, 28. Aufl. 2018.

Zielgruppe: Ab dem 5. Fachsemester.

Zu erbringenden Prüfungsleistungen: Abschlussklausur

LV-01-135-008 Vorlesung 2 SWS

Privatversicherungsrecht Voit, Wolfgang (V)

Mo 16:00 - 18:00, LH, +2/0090, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen:

Studienphase: Schwerpunktstudium; Zwischenprüfung. Inhalte:

Das Versicherungsrecht ist von großer praktischer Bedeutung. Fast jeder Rechts-anwalt wird sich über kurz oder lang mit diesem Rechtsgebiet beschäftigen müssen. Die Veranstaltung stellt im ersten Teil Grundfragen des Versicherungsrechts dar. Im zweiten Teil sollen exemplarisch die private Krankenversicherung und die Haft-pflichtversicherung dargestellt werden.

Literatur: Wandt, Versicherungsrecht, 6. Aufl. 2016;Beckmann/Matusche-Beckmann, Versich-rungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015.

Zielgruppe:

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Die Veranstaltung ist Teil des Schwerpunkts “Recht der Privatperson” sowie des Schwerpunkts “Medizin und Pharmarecht”. Darüber hinaus richtet sie sich an alle Studierenden ab dem vierten Semester.

LV-01-135-007 Vorlesung 2 SWS

Medienrecht Gounalakis, Georgios (V)

Mo 14:00 - 16:00, LH, +2/0090, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch __________________________________________________________________________ Inhalt:

Die Veranstaltung bezweckt, die rechtlichen Grundfragen vor allem der Presse und des Rundfunks anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung systematisch zu erör-tern.

Literatur: Gounalakis, Konvergenz der Medien, 2002; Gounalakis/Rhode, Persönlichkeits-schutz im Internet, 2002; Gounalakis/Zagouras, Medienkonzentrationsrecht, 2008; Bamberger, Einführung in das Medienrecht, 1986; Branahl, Medienrecht, 7. Aufl.2013; Fechner, Medienrecht, 17. Aufl. 2016; Paschke, Medienrecht, 3. Aufl. 2009; Petersen, Medienrecht, 5. Aufl. 2010. Zu Beginn der Veranstaltung wird ein Reader (Fallsammlung) ausgegeben.

Zwingende Voraussetzung: Teilnahme ab 3. Semester.

Zu erbringende Studienleistung: Abschlussklausur. Die Klausur kann in den Schwerpunktbereichen „Recht der Pri-vatperson“ und „Recht des Unternehmens“ anerkannt werden.

LV-01-135-011 Vorlesung 2 SWS

Vertiefung ZPO Voit, Wolfgang (V)

Di 16:30 - 18:00, LH, +2/0040, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch __________________________________________________________________________ Inhalt:

In der Vorlesung werden typische Konstellationen des Zivilprozessrechts und des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit anhand von Fällen vertieft behandelt. Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung „Zivilverfahrensrecht I“ auf, sie kann parallel zur Veranstaltung ZPO II (Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts) besucht werden.

Literatur: Musielak, Grundkurs ZPO, 14. Aufl., 2018; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., 2018; Jauernig/Berger, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 23. Aufl., 2010; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2010; Prütting/Helms FamFG, 4. Aufl., 2018.

Zielgruppe: Die Veranstaltung ist Teil des Schwerpunkts „Recht der Privatperson“.

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Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Studienphase Schwerpunktstudium; Zwischenprüfung.

LV-01-135-017 Vorlesung 2 SWS

Recht der GmbH Wertenbruch, Johannes (V)

Di 16:00 - 18:00, LH, +1/0080, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Vorlesung vermittelt die für den Schwerpunktbereich Unternehmensrechtnot-wendigen Kenntnisse auf dem Gebiet des Rechts der GmbH; insbes. Gründung, Kapitalaufbringung und -erhaltung, Vertretung und Geschäftsführung, Gesellschaf-terbeschlüsse und Beschlussanfechtung sowie Auflösung der GmbH.

Lehrmethode: Materialien werden für die Teilnehmer auf der Lernplattform ILIAS veröffentlicht.

Zu erbringende Prüfungsleistung: Abschlussklausur.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Recht des Unternehmens, Wahlpflichtmodul.

LV-01-135-033 Vorlesung 2 SWS

Bankrecht Möslein, Florian (V)

Mo 16:00 - 20:00, SH, 02001, 14-täglich, Beginn: 15.04.2019, Ende: 08.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Veranstaltung behandelt das Bankvertrags- und das Bankorganisationsrecht. Ge-genstand sind nach einer Einführung in das Bankwesen die Bereiche des Darlehens-rechts, der Kreditsicherung, des Zahlungsverkehrs und der Wertpapieranlage sowie zentrale Einzelfragen der rechtlichen Organisation von Bankinstituten sowie ihrer Auf-sicht.

Literatur: Wird in der Vorlesung bekannt gegeben.

Qualifikationsziel: Für den Schwerpunktbereich 2 (Recht des Unternehmens) als Vertiefung „Kapital und Finanzierung“ anrechenbar.

Zielgruppe: Studierende im Schwerpunktbereich

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Schwerpunktklausur.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen Zwischenprüfung/ BGB AT und Schuldrecht AT/BT sollten absolviert sein.

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LV-01-135-027 Vorlesung 2 SWS

Vertiefung im Arbeitsrecht Roth, Markus; Reinhard, Barbara

Mo 10:00 - 12:00, LH, +2/0090, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch Inhalt:

Die Veranstaltung behandelt aus dem Kollektivarbeitsrecht das Recht der Mitbestim-mung. Neben der betrieblichen wird die unternehmerische Mitbestimmung dargestellt. Die Arbeitnehmerinteressen werden in der betrieblichen Mitbestimmung durch ein ei-genes Organ, den Betriebsrat, vertreten. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die anwaltliche Praxis gelegt. Die unternehmerische Mitbestimmung knüpft an die be-stehende Unternehmensverfassung an. Mitbestimmt ist das Kontrollorgan, typischer-weise der Aufsichtsrat.

LV-01-135-028 Vorlesung 2 SWS

Wettbewerbsrecht Kling, Michael (V)

Mo 12:00 - 14:00, LH, +2/0040, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen:

Schwerpunktbereich „Recht des Unternehmens“

Inhalt: Vermittlung der Grundlagen des Wettbewerbsrechts (UWG) mit Fallbeispielen.

Literatur: Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben. Ein ausführliches Skript, eine umfangreiche Power-Point-Präsentation sowie weitere Materialien zur Vorlesung werden zum Download (ILIAS) bereitgestellt.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Abschlussklausur

Organisationshinweise zu erbringenden Studienleistungen: Abschlussklausur

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Zwischenprüfung

Vorlesung 2 SWS

Schiedsverfahren im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht

(Domestic and International Commercial Arbitration)

Wolff, Reinmar (V)

Di 18:00 - 20:00, LH, +2/0040, Einzeltermin 11.06.2019 Mo 09:00 - 12:30, SH, 03001, Einzeltermin 24.06.2019

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Di 09:00 - 12:30, SH, 03001, Einzeltermin 25.06.2019 Do 09:00 - 12:30, SH, 03001, Einzeltermin 27.06.2019 Fr 09:00 - 12:30, SH, 03001, Einzeltermin 28.06.2019 Sprache: Deutsch Inhalt:

Arbitration is a mechanism to have a legal dispute decided by private persons in a final and binding manner. Arbitration does not only play an important role in domes-tic corporate and construction law disputes. In international trade it has even be-come the preferred dispute resolution mechanism. The lecture gives an introduction into the law and practice of arbitration including the arbitration agreement, the consti-tution of the arbitral tribunal, the conduct of the arbitral proceeding, the arbitral award and its recognition and enforcement. The lecture approaches the topic in an interac-tive style which requires the students’ active participation including completion of a small assignment. Having participated in this lecture will also be an asset for the Wil-lem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court, one of the most prestig-ious student moot court competitions worldwide.

Literatur: Wird in der Vorlesung bekannt gegeben.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Für die Schwerpunktbereichsprüfung: Aufsichtsarbeit. Die Veranstaltung ist die eng-lischsprachige Fassung der Vorlesung „Schiedsverfahren im nationalen und interna-tionalen Wirtschaftsrecht“ (Schwerpunktbereich Recht des Unternehmens). Für die Sprachnachweise: Bei Anwesenheit in allen Terminen und Erbringen eines Leis-tungsnachweises in Form eines Kurzvortrags wird ein Sprachnachweis nach §9 I Nr. 2 lit. e JAG ausgestellt.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Bestehen der Zwischenprüfung nach § 8 II 2 JAG. Die Veranstaltung ist kein rechts-wissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs; ausreichende Sprachkenntnisse (solide Englischkenntnisse, nicht aber spezifisches Fachvokabular) werden vorausgesetzt.

LV-01-135-052 Vorlesung 2 SWS

Ärztliches Berufsrecht Müller, Henning (V)

Fr 09:00 – 18:00, SH, 03001, Einzeltermin 17.05.2019 Di 09:00 – 18:00, SH, 03001, Einzeltermin 11.06.2019 Fr 09:00 – 18:00, SH, 03001, Einzeltermin 21.06.2019 Sprache: Deutsch

LV-01-135-046 Vorlesung 2 SWS

Leistungsrecht der GKV Dahm, Roland (V)

Do 16:00 - 18:00, LH, +2/0040, Beginn: 18.04.2019, Ende: 18.07.2019 Sprache: Deutsch

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LV-01-135-053 Vorlesung 2 SWS

Arzneimittel- und Medizinproduktehaftungsrecht Kling, Michael (V);

Do 14:00 - 16:15, LH, +2/0040, Beginn: 18.04.2019, Ende: 18.07.2019 Sprache: Deutsch und Englisch

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen:

Schwerpunktbereich “Medizin- und Pharmarecht“. Inhalt:

In der zweistündigen Vorlesung werden die speziellen Probleme des allgemeinen Vertrags- und Deliktsrechts sowie des Produkthaftungsrechts im Hinblick auf Medi-zinprodukte und Arzneimittel behandelt.

Lehrmethoden: Vorlesung.

Literatur: Eine umfangreiche Power-Point-Präsentation sowie weitere Materialien werden zum Download (ILIAS) bereitgestellt. Weitere Literaturhinweise werden in der Veranstal-tung gegeben.

Zu erbringenden Prüfungsleistungen: Abschlussklausur.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Zwischenprüfung.

LV-01-135-062 Vorlesung 2 SWS

Steuerrecht I Müller-Franken, Sebastian (V)

Di 12:00 - 14:00, LH, +2/0010, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Grundwissen über die Grundlagen der Steuerrechtsordnung.

Literatur: Birk, Steuerrecht, 21. Aufl. 2018Jakob, Abgabenordnung, 5. Aufl. 2010Tipke/Lang, Steuerrecht, 23. Aufl. 2018Weitere Literatur wird in der Veranstaltung bekannt ge-geben.

Lernziele: Verständnis der Grundlagen der Steuerrechtsordnung.

Zielgruppe: Studierende der Rechtswissenschaften.

Qualifikationsziel: Bestehen von einer der beiden Abschlussklausuren im Modul Steuerrecht des Schwerpunkts "Staat und Wirtschaft".

Lehrmethode:

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Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Materialien sind auf der Lernplattform ILIAS abrufbar.

Zu erbringende Prüfungsleistung: Abschlussklausur

LV-01-135-065 Vorlesung 2 SWS

Sozialrecht II Bernsdorff, Norbert (V)

Di 15:00 - 18:30, LH, +2/0070, Einzeltermin 23.04.2019 Di 15:00 - 18:30, LH, +2/0070, Einzeltermin 14.05.2019 Di 15:00 - 18:30, LH, +2/0070, Einzeltermin 28.05.2019 Di 15:00 - 18:30, LH, +2/0070, Einzeltermin 11.06.2019 Di 15:00 - 18:30, LH, +2/0070, Einzeltermin 25.06.2019 Di 15:00 - 18:30, LH, +2/0070, Einzeltermin 02.07.2019 Di 15:00 - 18:30, LH, +2/0070, Einzeltermin 16.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt: Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) ist der älteste Zweig der Sozialversi-cherung. Dennoch war und ist sie gerade in letzter Zeit angesichts der dramatischen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen nahezu ununterbrochen Gegenstand von Reformvorhaben. Das SGB V wurde in den wenigen Jahren seit seinem Inkrafttreten zum 1.1.1989 über 80mal geändert. Im Jahr 1994 trat die (soziale) Pflegeversiche-rung (SGB XI) als "fünfte Säule der Sozialversicherung" neben die schon bestehen-den Zweige der Sozialversicherung. Sie ist als zweigeteilte, obligatorische Volksversi-cherung ausgestaltet, die für den größten Teil der Bevölkerung eine öffentlich-rechtliche Versicherung, für einen kleinen Teil eine privatrechtliche Versicherung zur Absicherung des Pflegerisikos bereitstellt. Beide Sozialversicherungszweige sollen in ihrer Struktur und ihren Grundlagen und mit ihren aktuellen Bezügen vorgestellt wer-den. Der Vorlesungsstoff wird, soweit möglich, anhand von Fällen aus der Praxis ver-deutlicht. Es ist der Besuch einer mündlichen Verhandlung des 1. oder 3. Senats des Bundes-sozialgerichts in Kassel geplant.

Literatur: Wird in der Vorlesung bekannt gegeben.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Abschlussklausur

LV-01-135-067 Vorlesung 2 SWS

Sozialrecht IV Müller, Henning (V)

Mo 09:00 - 18:00, SH, 03001, Einzeltermin 17.06.2019 Mi 09:00-18:00, AP (Am Plan 1 und 2, Seminargebäude), +1026, Einzeltermin 26.06.2019 Fr 09:00 - 18:00, SH, 02001, Einzeltermin 28.06.2019 Sprache: Deutsch

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Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen:

Für alle Semester; spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Vorlesung ist so angelegt, dass die behandelten Rechtsbereiche aus sich heraus verständlich wer-den. Zwischenprüfung.

Inhalt: Grundzüge der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, des Sozialverwal-tungsverfahren, des Sozialprozessrecht. Der Vorlesungsstoff wird, soweit möglich, anhand von Fällen aus der Praxis verdeutlicht.

Lernziele: Vermittelt wird materiell-rechtlich ein Überblick über die Bestimmungen des Sozialge-setzbuchs Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende und des So-zialgesetzbuchs Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe. Verfahrensrechtlich wird eine Einführung in das Sozialverwaltungsverfahren und das Sozialprozessrecht gegeben.

Qualifikationsziel: Es handelt sich um eine Veranstaltung des Schwerpunktbereichs Staat und Wirt-schaft, Teilmodul Sozialrecht. Die Vorlesung ist Bestandteil der Fachausbildung Sozi-alrecht (vgl. insoweit die gesonderten Informationen).

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Studenten der Rechtswissenschaften; sie ist jedoch auch für interessierte Hörer aus anderen Fachbereichen offen.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Abschlussklausur

LV-01-135-057 Vorlesung 2 SWS

Planungsrecht Horn, Hans-Detlef (V)

Di 16:00 - 18:00, LH, +2/0010, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, Recht der Bauleitplanung, Grundzüge der Fachplanung.

Literatur: Will, Öffentliches Baurecht, in: Gornig/Horn/Will, Öffentliches Recht in Hessen; Koch/Hendler, Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht; Battis, Öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht.

LV-01-135-078 Vorlesung 2 SWS

Umweltrecht Böhm, Monika (V)

Mi 14:00 - 16:00, GU 29a +00/00230, Beginn: 17.04.2019, Ende: 17.07.2019 Sprache: Deutsch

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Inhalt:

Die Vorlesung behandelt die geschichtliche Entwicklung des Umweltrechts, die verfas-sungsrechtliche Verankerung des Umweltschutzes sowie die Grundprinzipien des Umweltrechts. Nach einem Überblick über das Umweltvölker- und EU-Umweltrecht hat die Vorlesung einen Schwerpunkt bei der Behandlung der Instrumente des Umwelt-rechts. Abschließend wird auf Rechtsschutzfragen und Reformbestrebungen im Be-reich des Umweltrechts eingegangen.

Lehrmethoden: Materialien und aktuelle Informationen werden auf der Lernplattform Ilias eingestellt. Sie können sich ohne Passwort in der Ilias-Gruppe anmelden.

Literatur: Literaturhinweise in der ersten Vorlesungsstunde, bzw. in der Ilias-Gruppe: Böhm Umweltrecht (SS 2018).

Zielgruppe: Pflichtmodule Schwerpunkt Staat und Wirtschaft/Völker- und Europarecht und Ne-benfachstudierende.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen Es wird eine zweistündige Klausur angeboten. Nebenfachstudierende müssen sich hierfür über Marvin innerhalb der ersten beiden Vorlesungswochen anmelden.

LV-01-135-071 Vorlesung 2 SWS

Recht der internationalen Organisation Simon, Sven (V)

Fr 10:00 - 12:00, LH, +2/0090, Beginn: 07.06.2019, Ende: 19.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Veranstaltung behandelt das Recht der Internationalen Organisationen und seine wichtigsten Anwendungsfelder. Dies umfasst die allgemeinen Lehren der Internationa-len Organisationen als Völkerrechtssubjekte sowie anderer Formen institutionalisierter Kooperation im Völkerrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entstehung und Entwick-lung der Vereinten Nationen. Die Vorlesung ist Bestandteil des Schwerpunktpro-gramms Völker- und Europarecht (Pflichtmodul). Ein Teil der Veranstaltung findet im Juli als Blockveranstaltung in Brüssel statt. Bitte beachten Sie die Bekanntmachung auf der Homepage von Herrn Professor Simon.

Literatur: Ruffert/Walter, Institutionalisiertes Völkerrecht, 2. Aufl. 2015; Klabbers, An Introduc-tion to International Organizations Law, 3rd ed. 2015.

Lehrmethode: Materialien sind auf der Lernplattform ILIAS abrufbar.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistung: Abschlussklausur. Eine mündliche Prüfung zur Vorlesung wird angeboten.

Organisationshinweise zu erbringenden. Studienleistung: Für den Schwerpunktbereich „Völker- und Europarecht" anrechenbar.

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LV-01-135-074 Vorlesung 2 SWS

Völkerstrafrecht Bülte, Nicolai (V)

Di 08:30 - 10:00, LH, +2/0090, Beginn: 16.04.2019, Ende: 30.04.2019 Di 08:30 - 10:00, HG, +1/0030, Einzeltermin 07.05.2019 Di 08:30 - 10:00, LH, +2/0090, Beginn: 14.05.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Anknüpfend an die Vorlesung zur Einführung in das Völkerstrafrecht werden Rechts-fragen des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Völkerstrafrechts sowie des Völkerstrafverfahrensrechts vertiefend bearbeitet.

Literatur: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Abschlussklausur.

Qualifikationsziel: Schwerpunktbereiche: Völker- und Europarecht (5) sowie Nationale und internationa-le Strafrechtspflege (6).

LV-01-135-084 Vorlesung 2 SWS

Jugendstrafrecht Rienhoff, Jannik (V)

Do 16:00 - 18:00, LH, +2/0090, Beginn: 18.04.2019, Ende: 18.07.2019

Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Veranstaltung widmet sich den Erscheinungsformen und der rechtlichen Kontrol-le von Kinder- und Jugendkriminalität. Dabei werden unter anderem das Vorkom-men, die Eigenheiten und die Ursachen der Jugendkriminalität, die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts, der Ablauf des Jugendstrafverfahrens, die daran Beteiligten sowie das spezifische Rechtsfolgensystem des Jugendgerichtsgesetzes unter Be-zugnahme auf Grundlagen des Normenlernens, der Erziehung und der Strafe sowie auf das allgemeine strafrechtliche Sanktionensystem abgehandelt.

Literatur: Wird in der Vorlesung bekannt gegeben.

Lehrmethode: Veröffentlichung der Materialien auf ILIAS

Zu erbringende Prüfungsleistung: Abschlussklausur

38

LV-01-135-047 Vorlesung 2 SWS

Medizinstrafrecht Puschke, Jens (V)

Do 12.00 – 14.00 Uhr, LH, +2/0040, Beginn: 25.04.2019, Ende: 18.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt in Anknüpfung an die strafrechtlichen Grundlagen die kern- und nebenstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Ärztinnen und Ärzten. Schwerpunkt bildet die Frage nach einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Körperverlet-zungsdelikten, die insbesondere im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Aufklärung durch Ärztinnen und Ärzte Bedeutung erlangt. Darüber hinaus werden z.B. Fragen des Unterlassens oder der Korruption im Medizinbereich behandelt.

Zielgruppe: Studierende, die am Schwerpunktbereich 6 (Nationale und Internationale Strafrechts-pflege) oder am Schwerpunktbereich 3 (Medizin- und Pharmarecht) interessiert sind.

Lernziele: Ziel ist die Erlangung von Grundlagenkenntnissen zu einzelnen Bereichen des Medi-zinstrafrechts.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: Die Studierenden sollten die Pflichtveranstaltungen zum Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil gehört haben.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Es besteht die Möglichkeit eine Schwerpunktklausur in den Schwerpunktbereichen 3 und 6 zu schreiben.

LV-01-135-173 Vorlesung 2 SWS

IT-Strafrecht Koch, Alexander (V)

Mo 16:00 - 18:00, LH, +2/0040, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

LV-01-135-164 Seminar 2 SWS

Seminar zum Erbrecht Helms, Tobias (V)

Sprache: Deutsch

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Inhalt:

Blockseminar (Bekanntgabe der Referatsthemen über die Homepage des Instituts, gegen Ende des WS). Vorbesprechung und Vergabe der Referatsthemen werden noch bekannt gegeben. Das Seminar findet unter Mitwirkung eines Notars statt.

Lernziele: Behandlung erbrechtlicher Fragen, z.T. mit Bezug zur Testamentsgestaltung.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: Schwerpunktveranstaltung („Recht der Privatperson“).

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Seminararbeit und Seminarvortrag.

LV-01-135-169 Seminar 2 SWS

Seminar zur gegenseitigen Anerkennung im europäischen Rechtsverbund

Budzikiewicz, Christine (V)

Sprache: Deutsch Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen:

Schwerpunktveranstaltung („Recht der Privatperson“). Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen:

Seminararbeit und Seminarvortrag.

LV-01-135-232 Seminar 2 SWS

Seminar „Aktuelle Probleme des Arbeits- und Unternehmensrechts“

Roth, Markus (V)

Sprache: Deutsch

LV-01-135-163 Seminar 2 SWS

Seminar zum „Brexit“ Kling, Michael Helmut (V)

Sprache: Deutsch

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Inhalt:

Gemeinsam mit Herrn RA Dr. Jens P. Rinze, LL.M. (Exeter) angebotenes Seminar zum Brexit (Schwerpunkt „Recht des Unternehmens“) an. Im Rahmen dieses Semi-nars kann eine wissenschaftliche Hausarbeit gem. § 4 Abs. 1b i.V.m. § 13 Schwer-punktbereichsprüfungsordnung (SPO) angefertigt werden. Die Hausarbeit wird nur dann als Prüfungsleistung im Rahmen des Schwerpunktstudiums berücksichtigt, wenn die bzw. der Studierende die Arbeit schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt als Prüfungsleistung bestimmt hat. Die Bearbeitungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Wochen. Die Anfertigung einer Seminararbeit zu Übungszwecken ist ebenfalls mög-lich. In diesem Fall gilt die Sechswochenfrist nicht. Die Seminarthemen sind aus-schließlich dem Schwerpunkt „Recht des Unternehmens“ zuzuordnen. Der Vorbe-sprechungstermin mit Themenvergabe wird zu Beginn des Sommersemesters 2019 bekanntgegeben. Bitte auf entsprechenden Aushang bzw. Bekanntgabe auf der Fachbereichs Homepage unter "Aktuelles" achten. Bitte beachten Sie, dass die An-meldung ausschließlich persönlich an diesem Termin möglich ist. Eine vorherige Re-servierung eines Themas per E-Mail o.ä. ist nicht möglich. Die mündlichen Seminar-vorträge werden voraussichtlich Anfang Juli 2019 im Rahmen einer Blockveranstal-tung gehalten.

Literatur: Literaturhinweise werden in der Vorbesprechung gegeben.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: Schwerpunktveranstaltung ("Recht des Unternehmens"); freiwillige Teilnahme mög-lich.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Zwischenprüfung.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Wissenschaftliche Hausarbeit und Vortrag.

LV-01-135-168

Seminar 2 SWS

Rechtsfragen der Unternehmensgründung (Business Law Clinic)

Möslein, Florian (V)

Inhalt:

Die Veranstaltung vermittelt eine systematische Einführung in die rechtlichen Fragen der Unternehmensgründung. Die Seminarteilnehmer bekommen Themen zugeteilt, die gesellschafts-, kapitalmarkt- oder auch vertragsrechtliche Problemkreise betreffen, die sich bei Unternehmensgründungen stellen (beispielsweise: Gesellschaftserrich-tung, Unternehmensfinanzierung oder Errichtung einer Vertriebsorganisation). Die Aufgabe besteht vor allem darin, diese Problemkreise wissenschaftlich auszuleuchten und zu erläutern. Bewerbung per e-mail erforderlich an [email protected]. Der Termin für die Präsenzveranstaltung wird über die Homepage bekannt gegeben. Die Termine für die Einführungsveranstaltung (mit Themenvergabe) sowie der Block-veranstaltung (mit mündlichen Vorträgen) werden noch bekannt gegeben.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen : Interesse am Unternehmens- und Wirtschaftsrecht.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen:

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Schwerpunktbereichsstudium, Grundkenntnisse im Unternehmensrecht und betriebs-wirtschaftliches Interesse.

Qualifikationsziel : Seminar im Schwerpunktbereich „Recht des Unternehmens“ mit wissenschaftlicher Hausarbeit gem. § 4 Abs.1 lit. b i.V.m. § 13 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung.

Zielgruppe: Unternehmerisch und technisch interessierte Studierende der Rechtswissenschaften.

Literatur: Osola-Haring/ Dürr, Wie Studenten Unternehmen gründen, UTB/Lucius (2013); Hebig, Existenzgründungsberatung, Erich Schmidt Verlag (5. Aufl. 2004); Hering, Unterneh-mensgründung, Oldenbourg Wissenschaftsverlag (2005); Küsell, Praxishandbuch Un-ternehmensgründung, Gabler Verlag (2006).

LV-01-135-158 Seminar 2 SWS

Seminar im Steuerrecht Müller-Franken, Sebastian (V)

Di 18:30 – 20:00, SH, 01021, Einzeltermin: 23.04.2019, Ende: 23.04.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Das Seminar soll als Blockveranstaltung gegen Ende des Semesters durchgeführt werden; Zeit und Ort werden bekannt gegeben. Bekanntgabe der Themen. Die Be-kanntgabe der Themen erfolgt am Dienstag, 19. Februar 2019 auf der Website: https://www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/oeffrecht/prof-dr-sebastian-mueller-franken/aktuelles.

Themenvergabe: Die Themenvergabe erfolgt am Dienstag, 26. Februar 2019, 11 Uhr s.t. im Raum SH 120, Savignyhaus, 1. Stock.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Seminararbeit und Seminarvortrag.

LV-01-135-161 Seminar 2 SWS

Seminar im Europarecht Böhm, Monika (V)

Fr 09:00 - 18:00, Einzeltermin 14.06.2019 Sa 09:00 - 18:00, Einzeltermin 15.06.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Seminar gemeinsam mit Frau Dr. Yvonne Ott (Richterin am Bundesverfassungsge-richt): Gegenseitige Anerkennung und Vertrauen im europäischen Rechtsverbund.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen:

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Blockseminar in Marburg, voraussichtlich am 14./15. Juni 2019. Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen:

Anmeldung bis zum 11.02.2019 (s. Ankündigung in der Ilias-Gruppe). Spätere Anmel-dungen sind möglich, sofern noch Plätze frei sind.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Schwerpunktarbeit, Seminararbeit, Probeseminararbeit.

Qualifikationsziel: Schwerpunktbereiche: Staat und Wirtschaft (4) sowie Völker- und Europarecht (5)

LV-01-135-160 Seminar 2 SWS

Seminar „Unternehmensverantwortung und Internationales Recht“

Simon, Sven (V)

Sprache: Deutsch

Inhalt: Sehr geehrte Studierende, im Sommersemester 2019 biete ich ein Seminar zu dem Thema „Unternehmensver-antwortlichkeit im Völkerrecht“ an. Es handelt sich um eine Veranstaltung, in der eine wissenschaftliche Hausarbeit im Sinne von § 13 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung angefertigt werden kann. Bekanntgabe der Themen: Die Bekanntgabe der Themen erfolgt am Montag, 04. März 2019 auf der Website: https://www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/oeffrecht/prof-dr-sven-simon/aktuelles Themenvergabe: Die Themenvergabe erfolgt, soweit im Rahmen des Seminars ein Leistungsnachweis nach der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung erworben werden soll, in verbindli-cher Form am Montag, 11. März 2019, 12 Uhr s.t. im Besprechungsraum der Profes-sur, Savignyhaus, 4. Stock. Abgabe: Mit Themenvergabe beginnt für diejenigen, die im Rahmen des Schwerpunktbe-reichsstudiums an dem Seminar teilnehmen, die Bearbeitungsfrist von sechs Wochen. In diesem Fall müssen Sie sich vorher beim Prüfungsamt angemeldet haben! Die Abgabe der Arbeit hat spätestens am letzten Tag der Frist bis 12:00 Uhr im Sek-retariat der Professur zu erfolgen. Im Falle der postalischen Übersendung genügt der deutlich lesbare Eingangsstempel des Postamtes vom letzten Tage der Frist. Parallel dazu ist die Seminararbeit innerhalb der zuvor genannten Frist als PDF-Datei an die E-Mail-Adresse [email protected] zu senden.

LV-01-135-159 Seminar 2 SWS

Seminar im Sozialrecht 1 Steiner, Gert (V)

Sprache: Deutsch

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Inhalt:

Aktuelle Fragen des Sozialrechts, insbesondere zur gesetzlichen Unfallversicherung und zum sozialgerichtlichen Verfahren. Die Festlegung des genauen Programms er-folgt in Absprache mit den Teilnehmenden.

Lernziele: Punktuelle Vertiefung der Kenntnisse im Sozialrecht, insbesondere zur gesetzlichen Unfallversicherung und zum sozialgerichtlichen Verfahren.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: Für alle Semester; spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Themen sind so angelegt, dass die behandelten Rechtsbereiche aus sich heraus verständlich wer-den.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Schriftliche Leistung: Seminararbeit oder wissenschaftliche Hausarbeit gem. § 4 Abs. 1 b i.V.m. § 13 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung. Mündliche Leistung: Kurzvortrag zum Thema der schriftlichen Arbeit.

Organisationshinweise zu erbringenden Studienleistungen Blockseminar nach Vereinbarung, voraussichtlich gegen Ende des Sommersemes-ters. Vorbesprechung am Ende des Wintersemesters 2018/2019 sowie zu Beginn des Sommersemesters 2019, siehe jeweils gesonderten Aushang und dem Infoblatt "Fachausbildung im Sozialrecht" auf der Webseite des Fachbereichs. Sprechstunde: [email protected]

Qualifikationsziel: Es handelt sich um eine Veranstaltung des Schwerpunktbereichs Staat und Wirt-schaft, Teilmodul Sozialrecht. Die Veranstaltung ist Bestandteil der besonderen Fachausbildung im Sozialrecht (vgl. insoweit die gesonderten Informationen).

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Studenten der Rechtswissenschaften; sie ist jedoch auch für interessierte Hörer aus anderen Fachbereichen offen.

Lehrmethoden: Schriftliche Seminararbeit, Mündlicher Vortrag, Rechtsgespräch.

Literatur: Wird in der Vorbesprechung bzw. in der Veranstaltung bekannt gegeben.

LV-01-135-162 Seminar 2 SWS

Seminar im Sozialrecht 2 Bieresborn, Dirk (V)

Sprache: Deutsch

Inhalt:

Aktuelle Fragen des Sozialrechts, insbesondere zur gesetzlichen Unfallversicherung und zum sozialgerichtlichen Verfahren. Die Festlegung des genauen Programms er-folgt in Absprache mit den Teilnehmenden.

Lernziele: Vertiefte Beschäftigung mit sozialrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zur Ren-tenversicherung und zur Arbeitsförderung. Einüben von Vortragstechniken.

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Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: Für alle Semester; spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Themen sind so angelegt, dass die behandelten Rechtsbereiche aus sich heraus verständlich wer-den.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Schriftliche Leistung: Seminararbeit oder wissenschaftliche Hausarbeit gem. § 4 Abs. 1 b i.V.m. § 13 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung. Mündliche Leistung: Kurzvortrag zum Thema der schriftlichen Arbeit.

Organisationshinweise zu erbringenden Studienleistungen: Blockseminar nach Vereinbarung, voraussichtlich gegen Ende des Sommersemes-ters. Vorbesprechung am Ende des Wintersemesters 2018/2019 sowie zu Beginn des Sommersemesters 2019, siehe jeweils gesonderten Aushang und dem Infoblatt "Fachausbildung im Sozialrecht" auf der Webseite des Fachbereichs.

Qualifikationsziel: Es handelt sich um eine Veranstaltung des Schwerpunktbereichs Staat und Wirt-schaft, Teilmodul Sozialrecht. Die Veranstaltung ist Bestandteil der besonderen Fachausbildung im Sozialrecht (vgl. insoweit die gesonderten Informationen).

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Studenten der Rechtswissenschaften; sie ist jedoch auch für interessierte Hörer aus anderen Fachbereichen offen.

Lehrmethoden: Schriftliche Seminararbeit, Mündlicher Vortrag, Rechtsgespräch.

Literatur: Wird in der Vorbesprechung bzw. in der Veranstaltung bekannt gegeben.

LV-01-135-153 Seminar 2 SWS

Seminar zum Strafrecht 1 Freund, Georg (V)

Mi 15:30 - 17:00, SH, 03012, Einzeltermin 06.03.2019 Do 18:00 - 20:00, SH, 03012, Einzeltermin 06.06.2019 Do 18:00 - 20:00, SH, 03012, Einzeltermin 13.06.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Die Themen werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben.

Literatur: Literaturhinweise werden in den Vorbesprechungen bzw. in der Veranstaltung gege-ben.

Zwingende Voraussetzung: Besuch der Grundkurse Strafrecht I und II

Qualifikationsziel: Wenn ein entsprechender Leistungsnachweis erbracht werden soll, sind die Be-dingungen der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung einzuhalten.

Zu erbringenden Prüfungsleistung: Schriftliche Seminararbeit und mündliches Referat.

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LV-01-135-154 Seminar 2 SWS

Seminar zum Strafrecht 2 Puschke, Jens (V)

Sprache: Deutsch

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IV. Schüsselqualifikation, Fremdsprachenqualifikation und praktische Studienzeit

LV-01-135-207 WorkShop 2 SWS

Grundzüge der Mediation Müller, Henning (V)

Fr 10:00 - 17:00, SH, 03001, Einzeltermin 16.08.2019 Fr 10:00 - 17:00, SH, 03001, Einzeltermin 23.08.2019 Fr 10:00 - 17:00, SH, 03001, Einzeltermin 30.08.2019 Sprache: Deutsch

Hinweise:

Veranstaltung zur Vermittlung und Erlangung des Nachweises über die Schlüsselqua-lifikationen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG.

LV-01-135-208 WorkShop 2 SWS

Mediation Bauckmann, Marcus (V)

Do 10:00 - 19:00, SH, 03001, Einzeltermin 11.07.2019 Fr 10:00 - 19:00, GU29a, +00/0230, Einzeltermin 12.07.2019 Sprache: Deutsch

Hinweise:

Veranstaltung zur Vermittlung und Erlangung des Nachweises über die Schlüsselqua-lifikationen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG.

LV-01-135-210 Veranstaltung 2 SWS

U.S. Written and oral Advocacy De Tar, Sylvia (V)

Fr 09:00 - 19:00, LH, +2/0010, Einzeltermin 16.08.2019 Sa 09:00 - 19:00, SH, 03001, Einzeltermin 17.08.2019 Sa 09:00 - 19:00, Gu29a, 00/0230, Einzeltermin 07.09.2019 Sprache: Englisch

Hinweise:

Veranstaltung zur Vermittlung und Erlangung des Nachweises über die Fremdspra-chenqualifikation gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG.

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LV-01-135-217 Vorlesung/Übung

Einführung in die studentische Rechtsberatung Libertus, Daniel, Voit, Wolfgang (V)

Gruppe 1: Mi 16:00 - 20:00, GU 29a, 00/0230, Beginn: 17.04.2019, Ende: 29.05.2019 Gruppe 2: Mi 16:00 - 20:00, GU 29a, 00/0230, Beginn: 05.06.2019, Ende: 10.07.2019 Sprache: Deutsch

Hinweise:

Veranstaltung zur Vermittlung und Erlangung des Nachweises über die Schlüsselqua-lifikationen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG.

LV-01-135-190

WorkShop 2 SWS

Business Law Clinic Möslein, Florian (V)

Inhalt:

In dieser Veranstaltung können Studierende in die Rolle von Unternehmensgründern beraten. Gemeinsam mit Studierenden der Betriebswirtschaftslehre werden Gründun-gen durchgespielt, und zwar von sog. LegalTech-Unternehmen. Die Teilnehmer die-ser rechtswissenschaftlichen Veranstaltung fungieren als Rechtsberater jener fiktiven Gründungsunternehmen. An den Beispielen aus der unternehmerischen Praxis wer-den die einzelnen Schritte von der Geschäftsidee bis zur Markteinführung durchge-spielt, beispielsweise die Gesellschaftserrichtung, die Unternehmensfinanzierung oder die Einholung erforderlicher Genehmigungen. Damit sind Problemstellungen aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten aufgeworfen, die von den Studierenden unter Anlei-tung auch von Rechtsanwälten einer kautelarpraktischen Lösung zugeführt werden sollen.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen : Interesse am Unternehmens- und Wirtschaftsrecht.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Zwischenprüfung.

Qualifikationsziel : Der Workshop ist eine Veranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG. Über die Veranstaltung wird eine entsprechende Be-scheinigung ausgestellt.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Businessplan und Präsentation.

Literatur: Osola-Haring/ Dürr, Wie Studenten Unternehmen gründen, UTB/Lucius (2013); Hebig, Existenzgründungsberatung, Erich Schmidt Verlag (5. Aufl. 2004); Hering, Unterneh-mensgründung, Oldenbourg Wissenschaftsverlag (2005); Küsell, Praxishandbuch Un-ternehmensgründung, Gabler Verlag (2006).

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WorkShop 2 SWS

LegalTech Fries, Martin (V)

Di 09:00 - 12:00, SH, 02001, Einzeltermin 30.04.2019 Do 09:00 - 18:00, SH, 02001, Einzeltermin 04.07.2019 Fr 09:00 - 18:00, SH, 02001, Einzeltermin 05.07.2019

Sprache: Deutsch Qualifikationsziel :

Der Workshop ist eine Veranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG. Über die Veranstaltung wird eine entsprechende Be-scheinigung ausgestellt.

Vorlesung/Übung 2 SWS

Contract Drafting Weidemann, Carmen (V)

Fr 13:00 - 19:00, GU 29a, 00/0130, Einzeltermin 26.04.2019 Sa 08:00 - 18:30, GU 29a, 00/0130, Einzeltermin 27.04.2019 So 08:00 - 16:30, GU 29a, 00/0130, Einzeltermin 28.04.2019 Fr 14:00 - 16:00, GU 29a, 00/0230, Einzeltermin 10.05.2019 Sprache: Englisch

Inhalt:

This seminar focusses on a very substantial part of legal work, on drafting contracts. As a "contract lawyer", working in a law firm or inhouse in a company, you provide the legal framework for each business relationship. Your aim is to give parties the best possible start into such business relationship. But how will you achieve that? This seminar will teach you how to put a contract together, step by step, which satisfies the needs of the parties and their businesses, which identifies all potential pitfalls in order to avoid court proceedings later on and which on top of that complies with the laws. You will see how different contracts can look like depending on whether they are un-der German or English law. Furthermore, you can put yourself into the shoes of a ne-gotiator of a big company wanting to sell or buy products on best possible terms. You will have the opportunity to try and negotiate your own contractual provisions with your colleagues and to understand what an inspiring and creative task it can be to draft contracts.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: gute englische Sprachkenntnisse.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Vorherige Anmeldung über Marvin erforderlich.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Die Klausur wird am Freitag, den 10. Mai 2019, 14-16 Uhr im Institutsgebäude Guten-bergstr. 29a, Raum 00/0230 geschrieben.

Qualifikationsziel: Veranstaltung zur Vermittlung und Erlangung des Nachweises über die Fremdspra-chenqualifikation gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG.

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WorkShop 2 SWS

Introduction to the Common Law Taylor, Gregory (V)

Mo 09:00 - 12:00, SH, 01001, Einzeltermin 06.05.2019 Mo 14:00 - 17:00, SH, 01001, Einzeltermin 06.05.2019 Do 09:00 - 12:00, SH, 01001, Einzeltermin 09.05.2019 Do 14:00 - 17:00, SH, 01001, Einzeltermin 09.05.2019 Do 18:00 - 21:00, SH, 01001, Einzeltermin 09.05.2019 Fr 09:00 - 12:00, SH, 01001, Einzeltermin 10.05.2019 Sprache: Englisch

Inhalt:

Die Vorlesungen finden an folgenden Terminen statt: Mo., 6.5.2019 09 – 12 Uhr s.t. oder 14 – 17 Uhr s.t. An diesem Tag wählen alle Teilnehmer einen der folgenden Termine aus (jeweils s.t.): Do. 9.5.2019: 09-12 Uhr, 14-17 Uhr und 18-21 Uhr Fr. 10.5.2019: 09-12 Uhr Die Lehrveranstaltung setzt keine spezifischen rechtsvergleichenden Kenntnisse, je-doch die Beherrschung der englischen Sprache voraus. Die Veranstaltung will in die Grundlagen des englischen Rechts sowie der davon abgeleiteten Rechtsordnungen (Kanada, Australien, U.S.A.) einführen. Sie dient der Vorbereitung eines Austausch-studiums im englischsprachigen Ausland. Das Programm der Vorlesungsreihe kann bei ILIAS abgerufen werden. Bitte unbe-dingt einen Ausdruck zum Kurs mitbringen! Bitte geben Sie an, ob Sie am 6.5. den Kurs von 09.00 – 12.00 h oder von 14.00 – 17.00 h besuchen möchten.

Hinweise zu verbindlichen Voraussetzungen: Teilnahmevoraussetzung: Teilnehmende Studierende sollten sich mindestens im 3. Fachsemester befinden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 60 Teilnehmer.

Organisationshinweise zu erbringenden Prüfungsleistungen: Mit dem Besuch der Vorlesung und einem erfolgreichen Referat kann der Nachweis über die Fremdsprachenqualifikation nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 e JAG erbracht werden. Verbindliche Anmeldung erfolgt über MARVIN.

Vorlesung

2 SWS

Derecho y actualidad en Latinoamérica (Recht und Aktualität in Lateinamerika)

Ramirez-Buchheister, Gustavo (V)

Mo 18:00 - 20:00, LH, +2/0070, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Spanisch

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V. Examensvorbereitung

LV-01-135-176 Vorlesung 2 SWS

Examensrepetitorium im Erbrecht Schmölz, Anton S. (V)

Di 15:00 - 18:00, SH, 01021, Beginn: 24.09.2019, Ende: 24.09.2019 Do 15:00 - 18:00, SH, 01021, Beginn: 26.09.2019, Ende: 26.09.2019 Di 15:00 - 18:00, SH, 01021, Beginn: 01.10.2019, Ende: 01.10.2019 Do 15:00 - 18:00, SH, 01021, Beginn: 08.10.2019, Ende: 08.10.2019 Do 15:00 - 18:00, SH, 01021, Beginn: 10.10.2019, Ende: 10.10.2019 Fr 15:00 - 18:00, SH, 01021, Beginn: 11.10.2019, Ende: 11.10.2019 Sprache: Deutsch

LV-01-135-147 Vorlesung 2 SWS

Examensrepetitorium im Sachenrecht Kling, Michael (V)

Do 09:15 - 11:45, LH, +2/0090, Beginn: 18.04.2019, Ende: 18.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Wiederholung und Vertiefung des Sachenrechts anhand von zahlreichen Fällen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Lernziele: Examensvorbereitung.

Literatur: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Die Materialien zum Repeti-torium werden auf ILIAS bereitgestellt.

Zielgruppe: Examensnahe Studierende.

LV-01-135-146 Vorlesung 4 SWS

Examensrepetitorium Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse und EBV

Budzikiewicz, Christine (V)

Di 14:00 - 17:00, LH, +2/0090, Beginn: 16.04.2019, Ende: 16.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Es werden klassische Fragestellungen ebenso wie aktuelle Probleme aus dem Recht der GoA, der ungerechtfertigten Bereicherung, der unerlaubten Handlungen sowie

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des EBV insbesondere anhand von examenstypischen Fällen behandelt. Lernziele:

Die Veranstaltung dient der Examensvorbereitung im Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse sowie des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses.

Literatur: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

LV-01-135-234 Repetitorium 2 SWS

Examensrepetitorium ZPO/ Erkenntnisverfahren und Grundzüge Zwangsvoll-

streckungsrecht Falk, Georg-Dietrich (V)

Di 09:15 - 12:00, SH, 01021, Einzeltermin 24.09.2019 Do 09:15 - 12:00, SH, 01021, Einzeltermin 26.09.2019 Di 09:15 - 12:00, SH, 01021, Einzeltermin 01.10.2019 Fr 09:15 - 12:00, SH, 01021, Einzeltermin 04.10.2019 Di 09:15 - 12:00, SH, 01021, Einzeltermin 08.10.2019 Do 09:15 - 12:00, SH, 01021, Einzeltermin 10.10.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Fitmachen für ZPO-Klausur und Prüfungsgespräch. Literatur:

Literaturhinweise erfolgen zu Beginn.

LV-01-135-177 Vorlesung 2 SWS

Examensrepetitorium im Staatshaftungsrecht Schönstädt, Dirk (V)

Sprache: Deutsch

LV-01-135-150 Vorlesung 2 SWS

Examensrepetitorium Strafrecht BT Paul, Carsten; Puschke, Jens (V)

Mo 08:30 - 12:00, LH, +2/0090, Beginn: 15.04.2019, Ende: 15.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt: Wiederholung und Vertiefung im Strafrecht - Besonderer Teil zur Vorbereitung auf die

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staatliche Pflichtfachprüfung im Rahmen der Ersten Prüfung. Die Veranstaltung be-schäftigt sich in der ersten Hälfte des Semesters mit der Eigentums- und Ver-mögensdelikten (Puschke), im zweiten Teil des Semesters werden die Delikte gegen die Person sowie gegen die Allgemeinheit besprochen (Paul).

Zielgruppe: Studierende in der Examensvorbereitung.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: Es empfiehlt sich die Veranstaltung nach Abschluss aller Pflichtfachveranstaltungen zum Strafrecht zu besuchen.

LV-01-135-145 Vorlesung 3 SWS

Examensrepetitorium StPO Georgy, Philipp (V)

Mo 09:00 - 12:00, SH, 01021, Einzeltermin 16.09.2019 Mo 09:00 - 12:00, SH, 01021, Einzeltermin 23.09.2019 Mo 09:00 - 12:00, SH, 01021, Einzeltermin 30.09.2019 Mo 09:00 - 12:00, SH, 01021, Einzeltermin 07.10.2019 Sprache: Deutsch

LV-01-135-148 Vorlesung 4 SWS

Examensrepetitorium Verwaltungsrecht AT Detterbeck, Steffen (V)

Di 17:00 - 18:45, LH, +2/0090, Beginn: 16.04.2019, Ende: 28.05.2019 Mi 10:30 - 12:00, LH, +2/0090, Beginn: 17.04.2019, Ende: 29.05.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

Anhand von Fällen werden examensrelevante Fragen des Allgemeinen Verwaltungs-rechts und Verwaltungsprozessrechts besprochen.

Lernziele: Siehe Inhalte.

Literatur: Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht, 17. Aufl. 2019; ders., Öffentliches Recht, 11. Aufl. 2018

LV-01-135-149 Vorlesung 4 SWS

Examensrepetitorium Verwaltungsrecht BT Detterbeck, Steffen (V)

Di 17:15 - 18:45, LH, +2/0090, Beginn: 04.06.2019, Ende: 16.07.2019 Mi 10:30 - 12:00, LH, +2/0090, Beginn: 05.06.2019, Ende: 17.07.2019 Sprache: Deutsch

Inhalt:

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Anhand von Fällen werden examensrelevante Fragen des Bau-, Kommunal- sowie des Polizei- und Ordnungsrechts unter Berücksichtigung des Verwaltungsprozess-rechts besprochen.

Literatur: Gornig/Horn/Will, Öffentliches Recht in Hessen: Kommunalrecht, Polizei- und Ord-nungsrecht, Öffentliches Baurecht, 2018; Hermes/Reimer, Landesrecht Hessen, 9. Aufl. 2019 (Hess. Verfassungs- u. Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht).

Kurs

Examensklausurenkurs Strafrecht Freund, Georg; Puschke, Jens (V)

Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 04.05.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 15.06.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 27.07.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 28.09.2019 Sprache: Deutsch

Kurs

Examensklausurenkurs Öffentliches Recht Böhm, Monika; Simon, Sven; Horn, Hans-Detlef; Müller-Franken, Sebastian;

Klenner, Stephan (V)

Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 18.05.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 01.06.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 29.06.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 13.07.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 10.08.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 14.09.2019 Sprache: Deutsch

Kurs

Examensklausurenkurs Zivilrecht Roth, Markus; Gounalakis, Georgios; Budzikiewicz, Christine; Wertenbruch,

Johannes; Helms, Tobias; Kling, Michael Helmut; Möslein, Florian; Omlor, Sebastian; Willems, Constantin; Voit, Wolfgang; Wolff, Reinmar (V)

Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 27.04.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 11.05.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 25.05.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 08.06.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 22.06.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 06.07.2019

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Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 20.07.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 03.08.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 07.09.2019 Sa 08:30 - 13:30, SH, 01021, Einzeltermin 21.09.2019 Sprache: Deutsch

LV-01-135-228 Vorlesung/Übung

Klausurenklinik N. N. (V)

Sprache: Deutsch

Übung

Probeexamen August 2019 Willems, Constantin; Helms,Tobias; Roth, Markus; N. N.; N.N.; N.N. (V)

Mo 09:00 - 14:00, Klinikum (Baldingerstr.), 00/51001 (HS 2), Einzeltermin 19.08.2019 Di 09:00 - 14:00, Klinikum (Baldingerstr.), 00/51001 (HS 2), Einzeltermin 20.08.2019 Do 09:00 - 14:00, Klinikum (Baldingerstr.), 00/51001 (HS 2), Einzeltermin 22.08.2019 Fr 09:00 - 14:00, Klinikum (Baldingerstr.), 00/51001 (HS 2), Einzeltermin 23.08.2019 Mo 09:00 - 14:00, Klinikum (Baldingerstr.), 00/51001 (HS 2), Einzeltermin 26.08.2019 Di 09:00 - 14:00, Klinikum (Baldingerstr.), 00/51001 (HS 2), Einzeltermin 27.08.2019 Sprache: Deutsch

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VII. Sonstige juristische Veranstaltungen

LV-01-135-180 Vorlesung 2 SWS

Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländi-sche Studierende II

N. N.

Sprache: Deutsch

Projektseminar/Forschungsseminar/Forschungsprojekt

ICWC Trial-Monitoring Programme Bock, Stefanie (V)

Sprache: Deutsch

Inhalt:

Das Marburger Trial-Monitoring Programme hat das Ziel, Studierende von unter-schiedlichen Fachbereichen (hauptsächlich Rechtswissenschaften sowie Friedens- und Konfliktforschung) zu Prozessbeobachtern auszubilden. Dazu werden Gerichtsprozesse vor dem Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlan-desgerichts beobachtet und protokolliert; insbesondere solche Verhandlungen, die in einem internationalen Kontext Themen wie den Terrorismus behandeln. Außerdem beinhaltet das Projekt die Teilnahme u.a. an den Vorlesungen Völkerstrafrecht und Strafprozessrecht, spannenden Seminaren und Workshops. Damit werden praktische Erfahrungen gesammelt und diese mit theoretischem Wis-sen ergänzt.

Hinweise zu empfohlenen Voraussetzungen: Das Programm richtet sich an interessierte Studierende aller Semester und Fachbe-reiche.

Vorlesung 2 SWS

Einführung in die ZPO zur Vorbereitung der praktischen Studienzeit

Würthwein, Susanne (V)

Mi 16:00 - 20:00, Einzeltermin 08.05.2019, SH, 02001 Mi 16:00 - 20:00, Einzeltermin 15.05.2019, SH, 02001 Mi 16:00 - 20:00, Einzeltermin 22.05.2019, SH, 02001 Sprache: Deutsch

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Inhalt:

Diese Vorlesung vermittelt die Grundprinzipien und Grundstrukturen des Zivilprozess-rechts und ist insbesondere für alle Studierenden relevant, die ihre praktischen Studi-enzeiten, insbesondere ihr Gerichtspraktikum, noch ableisten müssen. An Hand einer Musterakte werden u.a. der Gang eines erstinstanzlichen Rechtsstreits nachvollzogen und die zivilprozessualen Grundprinzipien und Regeln in ihren praktischen Konse-quenzen verdeutlicht. Außerdem wird an Hand von aktuellen Fällen auf die Wechsel-wirkung von materiellem und Prozessrecht eingegangen.

Vorlesung/Übung

Medizinrecht für Mediziner Wertenbruch, Johannes (V)

Mi 18:00 - 20:00, LH, +1/0080, Beginn: 17.04.2019, Ende: 17.07.2019 Sprache: Deutsch

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Teil II

Allgemeine Informationen

I. Vorlesungsrhythmus

Der Fachbereich Rechtswissenschaften hat wie die anderen Fachbereiche den von der Philipps-Universität vorgegebenen Vorlesungsrhythmus übernommen. Seit Sommerse-mester 2009 gilt: 8:00 Uhr c.t. bedeutet 8:30 Uhr. Diese Veranstaltungen enden in die-sem Zeitfenster um 10:00 Uhr. Danach gilt wieder die akademische Viertelstunde, d.h. 10:00 Uhr c.t. = 10:15 Uhr, 12:00 Uhr c.t. = 12:15 Uhr usw.

II. Zulassungsbeschränkung

Es existiert eine Zulassungsbeschränkung für den Studiengang Rechtswissenschaften. Nähere Informationen zur Bewerbung sind unter http://www.uni-marburg.de/studium/studienangebot/staatsexamen/rechtswissenschaft abrufbar.

III. Angebot der Hausarbeiten in den Übungen

Allgemeine Regelung

Die Übungen für Anfänger und für Fortgeschrittene gestalten sich im Ablauf wie folgt: Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten. Um die Übung erfolg-reich abzuschließen, muss jeweils in einer Klausur und in einer Hausarbeit mindestens die Note „ausreichend“ erreicht werden. Die Klausuren werden innerhalb der Vorlesungszeit angeboten. Die Hausarbeiten wer-den nur innerhalb der Semesterferien angeboten. Das bedeutet, dass die erste Hausar-beit der Übung zugleich die zweite Hausarbeit der voran gegangenen Übung darstellt. Dadurch wird gewährleistet, dass stets zwei Hausarbeiten pro Übung zur Verfügung stehen. Es wird jedoch keine Hausarbeit während der Vorlesungszeit angeboten. Im Einzelnen folgt daraus: Es besteht die Möglichkeit, eine Hausarbeit in den Ferien zu schreiben, die der Übung vorangeht, und hierauf in der Übung die Klausuren zu schreiben. Besteht man dann zusätzlich zur Hausarbeit mindestens eine Klausur, hat man den Schein erworben. Sollte man die (erste) Hausarbeit nicht bestehen, aber eine der angebotenen Klausuren, besteht die Möglichkeit, in den darauf folgenden Semesterferien wieder eine (zweite) Hausarbeit zu schreiben (quasi im Nachhinein). Besteht man diese, ist der Schein er-worben.

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Beispiel 1: Hausarbeit Sommersemester Hausarbeit Wintersemester

= zugl. HA für WS (vorlesungsfreie Zeit: (vorlesungsfreie Zeit: Feb.-Apr.) mind. 1 Klausur Juli-Okt.) Die Scheine werden von dem Dozenten ausgestellt, bei dem die Klausur bestanden wurde. Besteht man diese jedoch nicht, verfällt die bestandene Klausur und man muss im folgenden Semester mit dem Ganzen von vorne beginnen, also erneut versuchen, eine Klausur und dazu wiederum eine Hausarbeit zu bestehen. Besteht man z.B. die Hausarbeit, die den Klausuren vorangeht, aber keine der drei angebotenen Klausuren, so verfällt diese Hausarbeit. Man muss dann erneut versuchen, die nächste in den Semesterferien angebotene Hausarbeit und eine Klausur, die im darauf folgenden Semester angeboten wird, zu bestehen. Natürlich bedingt diese Regelung keine Verpflichtung, die Hausarbeit, die den Klausu-ren vorangeht, mitzuschreiben. Falls diese nicht geschrieben und nicht abgegeben wird, verbleibt folgerichtig nur die Hausarbeit, die dem Semester nachfolgt, in dem eine Klausur bestanden worden ist, um den Schein zu erlangen. Um den Schein zu erlangen, muss also mindestens eine Klausur im Semester und entweder eine Hausarbeit, die den Klausuren unmittelbar vorangeht oder eine Hausarbeit, die an die Klausuren unmittelbar anschließt, bestanden sein. Beispiel 2: Ende des 5. FS (§ 6 Abs. 1 Satz 5 ZwPrO)

= zeitliche Grenze Sommersemester Wintersemester Sommersemester (= 3. FS) (= 4. FS) (= 5. FS) vorlesungsfr. Klausuren nicht vorlesungsfr. Klausuren vorlesungsfr. Zeit bestanden Zeit bestanden Zeit

1. HA 2. HA 3. HA nicht bestanden nicht bestanden bestanden (1. Versuch) (1. HA; 2. Versuch) (2. HA; 2. Versuch)

Schein erreicht!

Jedoch bedingen die Vorschriften der Zwischenprüfungsordnung folgende Ausnahme:

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Sonderfall im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung

Es kann sich im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung ein Sonderfall ergeben, wenn ein Studierender/eine Studierende weder die erste noch die zweite Hausarbeit für eine Anfängerübung, jedoch die Klausuren, im ersten Versuch besteht. Er/sie hat natürlich nach wie vor die Möglichkeit, die Übung zu wiederholen. Allerdings bedingt die Neuregelung, dass die erste Hausarbeit des darauf folgenden Semesters bereits die zweite Hausarbeit des vorherigen Semesters darstellt; diese hat der/die Studierende aber nicht bestanden. Da dem/der Studierenden zwei Hausarbeiten pro Übung nach § 6 Abs. 1 Satz 4 der Zwischenprüfungsordnung anzubieten sind, hat er/sie insgesamt vier Versuche, eine Hausarbeit zur Erlangung einer Zwischenprüfungsleistung zu bestehen. Daher ist es in diesem Sonderfall möglich, dass der/die Studierende die am Ende des darauf folgen-den Semesters angebotene Hausarbeit wahrnehmen kann. Dies gilt jedoch nur, wenn der zweite Versuch spätestens im dritten Fachsemester stattfindet (siehe dazu nach-folgend das Schaubild im Beispiel 3 /Ausnahmeregelung).

Beispiel 3 (Ausnahmeregelung): Ende des 5. FS (§ 6 Abs.1 Satz 5 ZwPrO) = zeitliche Grenze

Sommersemester Wintersemester Sommersemester (= 3. FS) (= 4. FS) (= 5. FS) vorlesungsfr. Klausuren vorlesungsfr. Klausuren vorlesungsfr. vorl.fr. Zeit bestanden Zeit bestanden Zeit Zeit

1. HA 2. HA 3. HA 4. HA nicht bestanden nicht bestanden nicht bestanden bestanden

(1. Versuch) (1. HA; 2. Versuch) (2. HA; 2.Versuch)

Würde der/die Studierende beispielsweise im Sommersemester mit der Übung beginnen und wäre dieses Sommersemester sein/ihr 3. Fachsemester und würde er/sie die zu diesem Semester gehörigen Hausarbeiten nicht bestehen, so könnte er/sie die zweite Hausarbeit des darauf folgenden Wintersemesters (seines/ihres 4. Fachsemesters) und die zweite Hausarbeit des darauf folgenden Sommersemesters (seines/ihres 5. Fachse-mesters) wahrnehmen. Die Hausarbeit am Ende des Semesters würde dann als zum Sommersemester zugehörige Hausarbeit gewertet werden, so dass die Grenze zum fünften Fachsemester nicht überschritten und keine Zwangsexmatrikulation zu befürchten wäre.

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In diesem Fall würde die zweite Hausarbeit am Ende des Sommersemesters zu den Klausuren im Wintersemester gezogen und damit ist die zeitliche Grenze des 5. Fach-semesters nach § 6 Abs. 1 Satz 5 ZwPrO nicht überschritten.

IV. Arbeitsgemeinschaften

Zu folgenden Vorlesungen finden nach Möglichkeit begleitende Arbeitsgemeinschaften statt. - BGB - Allgemeiner Teil - BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil und vertragliche Schuldverhältnisse (zusam-

mengefasst) - Strafrecht - Grundkurs II - Staatsrecht - Grundrechte

Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften erfolgt in der ersten Vorlesungswoche über das Online-Vorlesungsverzeichnis HISLSF. Einen Link finden Sie unter:

http://www.uni-marburg.de/fb01/studium/arbeitsgemeinsch.

Im Laufe der zweiten Vorlesungswoche werden die Teilnehmerlisten durch gesonderten Aushang bekanntgegeben.

Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der Regel in der dritten Vorlesungswoche. Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften wird empfohlen! Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die aktuellen Bekanntmachungen auf der Homepa-ge des Fachbereichs.

Leitlinien der Fakultät zur Handhabung der Arbeitsgemeinschaften für alle Arbeitsgemeinschaftsleiter1

Zur Organisation

1. Arbeitsgemeinschaften finden statt: a) im Zivilrecht: - für Studierende des ersten Fachsemesters zur Vorlesung BGB AT, - für Studierende des zweiten Fachsemesters inhaltlich zusammenfassend zu den

Vorlesungen Schuldrecht AT und Schuldrecht (vertragliche Schuldverhältnisse), b) im Strafrecht: - zum Grundkurs Strafrecht I (Strafrecht AT), - zum Grundkurs Strafrecht II (Strafrecht BT I);

1 Es wird nur die männliche grammatikalische Form der einzelnen Bezeichnungen verwendet. In der männ-lichen Bezeichnung ist die weibliche Form stets mit umfasst.

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c) im Öffentlichen Recht: - im Wintersemester zur Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht - im Sommersemester zur Vorlesung Staatsrecht II - Grundrechte, - im Wintersemester zur Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht. (Änderungen des Fachkollegiums Öffentliches Recht bleiben hier vorbehalten.) 2. Eine einzelne Arbeitsgemeinschaft sollte nicht mehr als 20 Teilnehmer umfassen.

Nur dann, wenn dies nicht möglich ist, obwohl jeder Mitarbeiter der Fakultät seine Lehrverpflichtung erbringt, können mehr Studierende eingeteilt werden.

3. Die Studierenden müssen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft anmelden. Dabei ist die

Anzahl möglicher Anmeldungen zu einer bestimmten Arbeitsgemeinschaft nach Nr. 2 begrenzt.

4. Für die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft wird vom Arbeitsgemeinschaftsleiter

ein Schein ausgestellt. Die Ausstellung setzt voraus, dass der Studierende in dieser Gruppe angemeldet war. Jeder Arbeitsgemeinschaftsleiter erhält eine Liste mit den für seine Gruppe angemeldeten Studierenden.

5. Ein Schein wird nur ausgestellt, wenn der Studierende höchstens zweimal im Se-

mester gefehlt hat. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter sind verpflichtet, Anwesenheitslis-ten zu führen, auf denen die Anwesenheit pro Unterrichtsstunde vermerkt wird.

Ein häufigeres Fehlen wird nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Arbeits-gemeinschaftsleiter entschuldigt.

6. Als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft sollen in erster Linie Mitarbeiter des Professors,

der die Hauptvorlesung hält, eingeteilt werden. Hauptvorlesung im Zivilrecht im zwei-ten Fachsemester ist die Vorlesung Schuldrecht AT.

Zum Inhalt

7. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es allein, den Studierenden die Falllösetechnik bei-zubringen und dabei in der Vorlesung behandeltes Grundwissen zu wiederholen. Durch die Kleingruppe soll gewährleistet werden, dass ausnahmslos jeder Teilneh-mer dazu angehalten wird, selbständig Fälle zu lösen. Vertieftes Wissen soll nicht vermittelt werden.

8. Die zu besprechenden Fälle sollen Übungsfälle sein, die im Gutachtenstil allein mit

Hilfe des Gesetzes gelöst werden können. Das Niveau der Fälle sollte unter dem Ni-veau des kleinen Scheins liegen. Die Fälle sollen lediglich den Grundstoff erfassen und so einfach wie möglich sein.

9. Die zu besprechenden Fälle und Lösungen werden im Einvernehmen mit dem Pro-

fessor festgelegt, der die Hauptvorlesung leitet. Dabei sollen Wünsche und Erfah-rungen der Arbeitsgemeinschaftsleiter berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck be-ruft der Professor vor Semesterbeginn eine Besprechung mit den Arbeitsgemein-schaftsleitern ein, die seine Vorlesung begleiten. Es können, müssen aber nicht, alle Arbeitsgemeinschaftsleiter, die eine Vorlesung begleiten, dieselben Fälle verwenden.

Es wird angestrebt, einen Fallpool zu bilden, aus dem sich die gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitsgemeinschaftsleiter bedienen können.

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10. Bei der Besprechung eines Falls sind unbedingt auch Studierende zum Sprechen zu

bringen, die sich nicht melden. Der Arbeitsgemeinschaftsleiter soll darauf achten, dass auch schwache Studierende die notwendigen Techniken erlernen und keiner sich aufs Zuhören beschränkt.

11. Es wird angestrebt, den Studierenden (ggf. erst nach Versuchen der eigenständigen

Lösung im Unterricht oder zu Hause) ausformulierte Lösungen zur Verfügung zu stellen.

12. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter sind verpflichtet, im Laufe des Semesters mindes-

tens zwei schriftliche Arbeiten anzubieten und zu korrigieren. Es kann sich um Hausaufgaben und/oder Klausuren handeln. Das Niveau sollte deutlich unterhalb des Niveaus für den kleinen Schein liegen.

Bei Anfängern empfiehlt es sich, etwa in der dritten Arbeitsgemeinschafts-Woche einen schon in der Arbeitsgemeinschaft besprochenen Fall als Hausaufgabe anzu-bieten. Aufgabe der Studenten ist es dabei, das Gelernte in den Gutachtenstil zu übersetzen. Die Hausaufgabe soll sorgfältig korrigiert, muss aber nicht unbedingt benotet werden. Ansonsten sollte der zu lösende Fall unbekannt sein und die Arbeit benotet werden.

13. Erfüllt eine studentische Hausaufgabe oder Klausur die Anforderungen nicht, sollte

der Arbeitsgemeinschaftsleiter den Studierenden dazu auffordern, dieselbe Arbeit ein zweites Mal zu schreiben. Dabei schadet es nicht, wenn der Studierende die Besprechung des Falls in der Gruppe schon gehört hat. Der Zweitversuch soll korri-giert, muss aber nicht benotet werden.

14. Der Arbeitsgemeinschafts-Schein wird nur ausgestellt, wenn der Studierende an

mindestens einer schriftlichen Arbeit i.S. d. Nr. 12 ernsthaft teilgenommen hat. Ein Bestehen ist nicht erforderlich.

15. In der Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Strafrecht I soll eine Veranstaltung der

Einführung in die Benutzung von juristischen Datenbanken, ggf. in Zusammenarbeit mit der Rechtsinformatik, gewidmet werden.

16. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter sollen zu Beginn der Veranstaltung einen Zeitplan

bekannt geben, aus dem die Termine für Hausaufgaben oder Übungsklausuren er-sichtlich sind.

17. Die Lehre in den Arbeitsgemeinschaften soll jedes Semester mit Hilfe eines einheitli-

chen fakultätsinternen Fragebogens durch die Arbeitsgemeinschaftsleiter evaluiert werden. Die Ergebnisse der Evaluation dienen dem Arbeitsgemeinschaftsleiter als persönliches Feedback und werden nicht dem Dekanat oder dem Kollegen, der die Hauptvorlesung leitet, bekannt gegeben.

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V. Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG setzt die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung den Nachweis einer erfolgreich besuchten fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses voraus. Der Fachbereich bietet in jedem Semester eine oder mehrere juristische fremdspra-

chige Lehrveranstaltungen an, Näheres ist in MARVIN hinterlegt.

Beachten Sie auch bitte das Angebot des Sprachenzentrums unter https://www.uni-

marburg.de/de/sprachenzentrum

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VI. Prüfungsbedingungen für Studierende mit Behinderung Studierende mit Behinderung erhalten bei den juristischen Prüfungen des Fachbereichs Schreibzeitverlängerungen zur Gewährung des Nachteilsausgleichs. Dazu muss die/der Studierende zu Beginn des Studiums bzw. sofort einen Antrag auf Abweichung von den Prüfungsbedingungen stellen. Das Prüfungsamt erstellt hierauf einen Bescheid, der das ganze Studium hindurch gültig ist und der von der/dem Studie-renden bei allen Prüfungen, für die ein Nachteilsausgleich erforderlich ist, den Prüferin-nen/Prüfern bzw. deren Sekretariaten vorzulegen ist. Die Schreibzeitverlängerungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Schreibzeitverlängerungen bei Studierenden mit Behinderung:

Schreibzeit: 2 Stunden

Schreibzeit: 3 Stunden

Schreibzeit: 5 Stunden

Schwerpunkt-seminararbeit

Zeitverlängerung in %

Zeitverlängerung in Minuten

Zeitverlängerung in Minuten

Zeitverlängerung in Minuten

Zeitverlängerung in Tagen

5 % 6 Minuten 9 Minuten 15 Minuten 2 Tage

10 % 12 Minuten 18 Minuten 30 Minuten 4 Tage

15 % 18 Minuten 27 Minuten 45 Minuten 6 Tage

20 % 24 Minuten 36 Minuten 60 Minuten 8 Tage

25 % 30 Minuten 45 Minuten 75 Minuten 11 Tage

30 % 36 Minuten 54 Minuten 90 Minuten 13 Tage

35 % 42 Minuten 63 Minuten 105 Minuten 15 Tage

40 % 48 Minuten 72 Minuten 120 Minuten 17 Tage

45 % 54 Minuten 81 Minuten 135 Minuten 19 Tage

50 % 60 Minuten 90 Minuten 150 Minuten 21 Tage Für die Hausarbeiten der Übungen gibt es keine Zeitverlängerung, da hier ohnehin die gesam-te vorlesungsfreie Zeit zur Bearbeitung zur Verfügung steht.

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VII. Das Marburger Examenscoaching

Das Marburger Examenscoaching bereitet Sie optimal auf die Staatliche Pflichtfach-

prüfung vor und besteht aus dem Marburger Examensrepetitorium, dem Examensklau-

surenkurs, der Klausurenklinik und dem Probeexamen.

1. Examensrepetitorium

Im Examensrepetitorium wird in Kleingruppen auf Basis Ihrer im Studium erworbenen

Kenntnisse der examensrelevante Stoff im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht

und im Strafrecht wiederholt und vertieft. Es unterrichten die Professorinnen und Profes-

soren des Fachbereichs, allesamt auch Prüferinnen und Prüfer in der staatlichen Pflicht-

fachprüfung, sowie Richterin und Richter am Bundesgerichtshof und andere auf ihren

Lehrgebieten besonders versierte Praktikerinnen und Praktiker. In der an sich vorle-

sungsfreien Zeit finden Blockkurse zu den „Nebengebieten“ Europarecht, Staatshaf-

tungsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht sowie Straf- und Zivilpro-

zessrecht statt, sodass ein kontinuierliches Lehrangebot an Wiederholungs- und Vertie-

fungskursen zur Verfügung gestellt wird.

Beispielhafter Zeitplan:

Vorlesungszeit WiSe KW 42 bis KW 6

BGB AT 7 Sitzungen, 3-stündig

SR AT 8 Sitzungen, 3-stündig

SR BT/1 – Vertragl SV 13 Sitzungen, 3-stündig

GesellR 5 Sitzungen, 2-stündig

VerfassR inkl. VerfassProzessR 28 Sitzungen, 2-stündig

StrafR AT 15 Sitzungen 2-stündig

Semesterferien Frühjahr (KW 7 bis KW 15 )

SPB-Klausuren KW 7

Osterferien KW 14 und 15

Probeexamen KW 12 und 13

Ferienkurse KW 9 bis 11

FamR 4 Sitzungen, 3-stündig

ArbR 6 Sitzungen, 3-stündig

HandelsR 3 Sitzungen, 3-stündig

EuropaR 6 Sitzungen, 3-stündig

Vorlesungszeit SoSe

SR BT/2 – Gesetzl SV inkl EBV 14 Sitzungen, 3-stündig

SachR 14 Sitzungen 3-stündig

VerwaltR AT inkl. VerwaltungsProzessR 14 Sitzungen 2-stündig

VerwaltR BT 14 Sitzungen, 2-stündig

StrafR BT 15 Sitzungen, 2-stündig

Semesterferien Sommer KW 30 bis KW 41

SPB-Klausuren KW 30

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Probeexamen KW 31 und 32

Ferienkurse KW 36 bis 41

ErbR 6 Sitzungen 3-stündig

ZPO Erkenntnisverf. und Grundzüge Zwangsvoll 6 Sitzungen 3-stündig

StPO 7 Sitzungen 2-stündig

Staatshaftungsrecht 4 Sitzungen 3-stündig

2. Examensklausurenkurs An jedem Wochenende steht Ihnen eine fünfstündige Klausur auf Examensniveau in den Prüfungsfächern und in der Prüfungsreihenfolge des staatlichen Pflichtteilsexamens zur Verfügung. Der Klausursachverhalt wird jeweils am Samstag ab 08:00 Uhr an der Theke des Juristi-schen Seminars bereit gelegt oder kann über ILIAS heruntergeladen werden. Abgabeschluss für die Klausurlösung ist jeweils der auf den Samstag folgende Montag, 14:00 Uhr zudem besteht die Möglichkeit, die Klausur in Präsenz jeden Samstag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr in dem dafür bereit gehaltenen SH 120 zu schreiben. Die Besprechung der Klausur erfolgt stets montags um 18 Uhr in SH 120. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen.

3. Klausurenklinik

In der Klausurenklinik werden innerhalb des Semesters alle zwei Wochen Original-

Examensfälle besprochen. Dazu erhalten Sie vorab die Gelegenheit, innerhalb einer

Stunde eine Lösungsskizze zu fertigen, bevor unmittelbar im Anschluss ein als Prüferin,

bzw. Prüfer in der staatlichen Pflichtfachprüfung tätiger Praktiker, bzw. Praktikerin oder

eine Professorin oder ein Professor des Fachbereichs gemeinsam mit Ihnen die Klausur

bespricht.

4. Probeexamen

Das Probeexamen soll auf die besondere Situation der Kompaktheit der schriftlichen

Examensprüfung vorbereiten. Es findet zweimal jährlich, jeweils im März und im August

statt. Dabei werden jeweils sechs Originalklausuren des hessischen Landesjustizprü-

fungsamts, die bereits in der Vergangenheit als Examensklausuren abgehalten wurden,

unter Originalbedingungen geschrieben; nach der Korrektur finden eingehende Bespre-

chungen durch die Professorinnen und Professoren des Fachbereichs statt.

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VIII. Zusatzqualifikation im Pharmarecht

1. Allgemeine Informationen

Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg bietet eine Zusatzqualifikation im Pharmarecht an. Das Angebot richtet sich an Studierende und Doktoranden der Rechtswissenschaften, die ihre Kenntnisse in diesem Bereich, in dem zunehmend qualifizierte Absolventen nachgefragt werden, vertiefen wollen. Die auf drei Semester angelegten Veranstaltungen können in das herkömmliche Jurastudium inte-griert werden. Die Zusatzqualifikation kann unabhängig vom Schwerpunktbereich „Medi-zin- und Pharmarecht“ besucht werden, ergänzt diesen aber thematisch und gibt ihm einen stärkeren Praxisbezug. Ein Teil der angebotenen Vorlesungen wird von namhaften Pharmarechtlern aus der Praxis gehalten. Um die Nähe zu den Anforderungen der pharmarechtlichen Praxis zu gewährleisten, wurde auch der Lehrplan in Zusammenarbeit mit Vertretern der Pharma-industrie ausgearbeitet. Zur Unterstützung des Praxisbezuges ist außerdem ein mindes-tens einmonatiges Praktikum Bestandteil der Ausbildung. Es soll in der Rechtsabteilung es Pharmaunternehmens oder in einer pharmarechtlich spezialisierten Rechtsanwalts-kanzlei absolviert werden und wird von der Forschungsstelle für Pharmarecht vermittelt. Der Lehrplan umfasst unter anderem die Bereiche Arzneimittelsicherheitsrecht, nationa-les und internationales Zulassungsrecht, Arzneimittelhaftungsrecht, Heilmittelwerbe-recht, Patentrecht, Kassenarztrecht, Arzneimittelstrafrecht. Außerdem werden die Ver-anstaltungen ökonomische Aspekte des Gesundheitswesens und Einführung in die Pharmazie angeboten. Weitere Einzelfragen können in Seminaren vertieft werden. Initiatorin des Projektes ist die Forschungsstelle für Pharmarecht, die damit an ihre Er-fahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pharma-zeutischen Industrie e. V. und Unternehmen der Pharmaindustrie anknüpft. Nähere Informationen und Auskünfte erteilt die Forschungsstelle für Pharmarecht, Professor Dr. Wolfgang Voit, Philipps-Universität Marburg, Universitätsstraße 6, 35037 Marburg, http://www.zusatzqualifikation-pharmarecht.de; E-Mail: [email protected].

Um an der Zusatzqualifikation teilnehmen zu können, ist eine schriftliche Anmeldung (gerne auch per E-Mail) erforderlich. Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Ge-schlecht, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse und die Anzahl der Fachsemes-ter oder der vorhandene Abschluss (Erste Prüfung oder Zweites Staatsexamen) anzu-geben. Anmeldungen nimmt das Sekretariat von Prof. Dr. Wolfgang Voit unter oben angegebener Anschrift gerne entgegen.

Den Terminplan ersehen Sie auf der Seite: https://www.uni-marburg.de/fb01/pharmarecht/zq/profil/index_html

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Die Vorlesungen und Klausuren finden im Landgrafenhaus, Universitätsstraße 7, Hörsaal LH 103 statt.

Zudem besteht der berufsbegleitende Weiterbildungsmasterstudiengang „Pharmarecht“. Der Studiengang ist auf 4 Semester ausgelegt und interdisziplinär. Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.pharmarecht-master.de.

IX. Zusatzqualifikation im privaten Baurecht

1. Allgemeine Informationen

Zunächst: Privates Baurecht ist reines Zivilrecht. Es beschäftigt sich mit den vertragli-chen Beziehungen der an einem Bauvorhaben beteiligten Parteien. Grundlage sind also insbesondere das Werkvertragsrecht und spezielle vertragliche Regelungen baurechtli-cher Sonderprobleme. Da die meisten Bauprojekte über einen längeren Zeitraum mit mehreren Beteiligten verwirklicht werden und bei Bauverzögerungen oder Mängeln extrem hohe Summen auf dem Spiel stehen, ist das private Baurecht eine besonders praxisrelevante Materie. Denn so viel gebaut wird, soviel wird auch gestritten. 90 % der vor deutschen Gerichten verhandelten Werkverträge bzw. 10 % aller bei Landgerichten anhängigen Verfahren kommen aus dem Bereich des privaten Baurechts! Vor dem Hintergrund dieser Zahlen erstaunt es, dass an kaum einer juristischen Fakultät Deutschlands privates Baurecht zum Lehrplan gehört. Aus der Praxis heraus wurde deshalb die Zusatzqualifikation Privates Baurecht an der Philipps-Universität Mar-burg initiiert, um dort den dringend benötigten Nachwuchs für bau- und immobilienrecht-lich spezialisierte Kanzleien und Unternehmen der Bauwirtschaft auszubilden. Folgerichtig kommt ein überdurchschnittlicher Prozentsatz der Absolventen unmit-telbar nach Abschluss der juristischen Ausbildung in ausgezeichneten Positionen unter. Das Zertifikat der Zusatzqualifikation Privates Baurecht ist inzwischen bei allen renom-mierten Baukanzleien und -unternehmen von Hamburg bis München bekannt und wird als Einstellungskriterium ersten Ranges angesehen.

Nähere Informationen und Auskünfte sind erhältlich bei Professor Dr. Wolfgang Voit, Philipps-Universität Marburg, Universitätsstraße 6, 35037 Marburg, www.baurecht-uni.de; E-Mail: [email protected].

Um an der Zusatzqualifizierung teilnehmen zu können, ist eine schriftliche Anmeldung (gerne auch per E-Mail) erforderlich. Die Anmeldung ist zu jedem Semester der Zu-satzqualifikation möglich. Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geschlecht, Tele-fonnummer, E-Mail-Adresse und die Anzahl der Fachsemester oder der vorhandene Abschluss (Erste Prüfung oder Zweites Staatsexamen) anzugeben. Anmeldungen nimmt das Sekretariat von Prof. Dr. Wolfgang Voit unter oben angegebener Anschrift gerne entgegen.

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Nähere Informationen ersehen Sie unter www.baurecht-uni.de –

Zudem wird an der Philipps-Universität Marburg ein berufsbegleitender Weiterbildungs-masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung“ angeboten. Der Studiengang ist auf 4 Semester ausgelegt und ist inter-disziplinär. Nähere Informationen über den Studiengang erhalten Sie unter: www.baurecht-master.de.

Veranstaltungsort für Vorlesungen und für Klausuren ist der Raum LH 102 (Landgrafen-

haus, Universitätsstr. 7). Die Vorlesungen beginnen um c.t.; die Klausuren um s.t.

X. Schwerpunktprogramm Recht und Wirtschaft

Da das Programm zurzeit neu konzipiert wird, wird hier auf eine nähere Darstellung verzichtet. Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Studienberatung.

XI. Fachausbildung Sozialrecht

Der Fachbereich bietet eine mehrsemestrige Fachausbildung im Sozialrecht an, die mit Veranstaltungen zu je zwei Wochenstunden in vier Einzelabschnitten einen Gesamt-überblick über das gesellschaftlich wichtige Gebiet der sozialen Sicherung gibt. Die Vorlesungen sind je Semester zu zwei Lehrgebieten kombiniert, so dass bei einem zeitlichen Studienaufwand von vier Wochenstunden ein Durchlaufen der Gesamtausbil-dung innerhalb von zwei Studiensemestern möglich ist. Ergänzt wird das Vorlesungs-programm durch ein Seminar, in dem die Teilnehmer zu einem speziellen Thema eine sechswöchige Hausarbeit zu erstellen und daran anschließend ein mündliches Referat über das Thema zu halten haben.

Über die Fachausbildung wird auf Antrag ein Zertifikat erteilt, sobald die erforderlichen Leistungsnachweise (vier Abschlussklausuren zu den Einzelvorlesungen, Hausarbeit und Vortrag im Seminar) den Erfolg der Teilnahme bescheinigen. Aus den fünf Einzel-benotungen wird eine Zertifikatsnote als Gesamtergebnis ermittelt. Es werden folgende Veranstaltungen angeboten:

Sozialrecht I Einführung, Allgemeine Lehren des Sozialrechts (SGB I); Gemeinsame Grundlagen des Sozialversicherungsrechts (SGB IV); Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII).

Sozialrecht II Gesetzliche Krankenversicherung (SGB IV); Soziale Pflegeversicherung (SGB IX).

Sozialrecht III Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI); Arbeitsförderungsrecht (SGB III).

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Sozialrecht IV Sozialhilferecht (SGB XII); Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II); Sozialversicherungsverfahren (SGB X); Sozialgerichtsverfahren (SGG).

Wer die zu den Vorlesungen angebotenen vier Klausuren und die Hausarbeit besteht, kann auf Antrag ein Zertifikat über die Fachausbildung Sozialrecht erhalten. Die Hausar-beit ist im Rahmen eines sozialrechtlichen Seminars anzufertigen.

Im allgemeinen Studienplan gehört die Fachausbildung als Modul 2 zum Schwerpunkt-bereich 4 „Staat und Wirtschaft“. Sie ist für alle Semester (auch Studienanfänger) geeig-net. Die Reihenfolge der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist beliebig. Jede Vorle-sung ist thematisch in sich geschlossen und nicht Voraussetzung für eine der anderen Veranstaltungen. Die Einzelvoraussetzungen können auch postgraduiert erfüllt werden.

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XII. Informationen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Sommersemester 2019

1. Verlaufsplan Orientierungsveranstaltung

PHILIPPS-UNIVERSITÄT MARBURG

FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN

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Montag, 15. April 2019

Landgrafenhaus, Universitätsstraße 7, Hörsaal LH 101

von 9:15 Uhr bis 13:00 Uhr

9:15 Uhr Begrüßung durch den Dekan Prof. Dr. Markus Roth

Darstellung der juristischen Fachgebiete:

09:30 Uhr Öffentliches Recht Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken

10:00 Uhr Strafrecht Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Freund

10:30 Uhr Zivilrecht Prof. Dr. Constantin Willems

11:00 Uhr bis 11:15 Uhr: Pause

11:15 Uhr Einführung in das juristische Studium,

Studienmöglichkeiten im Ausland Dr. Petra Zrenner

Kontakt: Allgemeine Studienberatung, Dr. Petra Zrenner und Aykin Kalafatas Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 02 E-Mail: [email protected]

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2. Einführungstage der Fachschaft Jura im Sommersemester 2019

In der Woche vor Semesterbeginn richtet die Fachschaft Savigny die sogenannte Orien-tierungseinheit (OE) für alle Erstsemester aus. Ziel dieser Einführungstage ist es, euch den Start ins Studentenleben zu erleichtern. Ihr lernt hierbei nicht nur eure zukünftigen Kommilitonen und Marburg kennen, sondern erhaltet auch erste Informationen zu eurem Studium.

Wochenplan für die OE im Sommersemester 2019 08.04. – 10.04.2019

Montag, 08.04.2019 Dienstag, 09.04.2019 Mittwoch, 10.04.2019

9:15 Uhr

Einführungsveranstaltung

im im Landgrafenhaus

LH 101

11:00 – 15:00 Uhr

Stadtrallye

(Start am Savignyhaus)

14:00 Uhr

Infoveranstaltung

(Fachschaft, Elsa, MLR,

Moot Court )

im Landgrafenhaus

LH 101

20:00 Uhr

Treffen am Schloss zum

Sektempfang

17:00 Uhr Get-together am Schloss

22:00 Uhr

Jura-Party im Till Dawn,

Temmlerstraße 7

Für die Teilnahme an der OE-Woche wird ein Unkostenbeitrag i.H.v. 5 € durch den För-derverein erhoben, damit ihr im Rahmen der Stadtrallye und für das Get-together mit Getränken undVerpflegung versorgt werden könnt. Dieser Beitrag wird Montag vor der Einführungsveranstaltung eingesammelt. Bringt zur Einführungsveranstaltung bitte euern Studienausweis mit! Für Fragen zum Studium und zu Marburg im Allgemeinen stehen euch alle Mitglieder der Fachschaft gerne zur Verfügung. Ihr könnt uns per E-Mail ([email protected]) und über unsere Facebook-Seite erreichen. Außerdem seid ihr herzlich zu unseren wöchentlichen Sit-zungen eingeladen, der Termin wird in der OE-Woche bekannt gegeben! Weitere Infos unter: www.marburg-jura.eu

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3. Mentorierung

Die Mentorierung der Studierenden durch die Lehrkräfte des Fachbereichs dient einer stärkeren Fokussierung der individuellen Stärken, Schwächen und Potentiale der Studie-renden. Diesen wird damit eine weitere Hilfe gegeben, für sich die Perspektiven inner-halb des juristischen Studiums insgesamt abzustecken. Die Studienanfänger eines Sommersemesters und des anschließenden Wintersemes-ters werden in einem gemeinsamen Programm mentoriert. Das Programm beginnt je-weils im Wintersemester. Die Studierenden werden den Lehrkräften in zahlenmäßig gleich starken Gruppen zugewiesen. Die Verteilung wird durch Veröffentlichung auf der Fachbereichshomepage bekannt gemacht. Die Listen weisen nur die Matrikelnummern aus. Die Studierenden können anhand der Nummern die Zuweisung nachvollziehen. Die Mentorierung wird im ersten Studienjahr von Plenarveranstaltungen eingerahmt. Die Mentorin bzw. der Mentor führt hier persönlich in das Studium ein und steht für die Be-antwortung von Fragen bereit. Die Plenarveranstaltungen sollen auch Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch unter den Studierenden bieten. Die Mentorinnen und Mentoren geben die Termine der Plenarveranstaltungen durch Aushang (Foyer Savignyhaus, Stellwand an der Seitenwand des Aufzugschachtes) bekannt. Des Weiteren können sich die Studierenden in persönlichen Gesprächen mit der Mento-rin bzw. dem Mentor über die Gestaltung des Studiums orientieren.

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Bitte beachten Sie hinsichtlich der Räume die aktuellen Informationen!

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Bitte beachten Sie hinsichtlich der Räume die aktuellen Informationen!

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XIII. Ausbildungspläne und -vorschriften Studienplan Studiengang Rechtswissenschaften

(Abschluss: Erste Prüfung)

Am 1. Juli 2003 ist das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) welche die Juristenausbildung betreffen geändert worden. Nach dem neuen Ausbildungs- und Prü-fungsrecht wird die bisherige „erste juristische Staatsprüfung“ von einer „ersten Prüfung“ abgelöst, die aus zwei Teilprüfungen besteht, der „staatlichen Pflichtfachprüfung“ und der „universitären Schwerpunktbereichsprüfung“. Das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung geht mit 70 % in die Abschlussnote ein. Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs Klausuren (2 x Bürgerliches Recht, 2 x Öffentliches Recht, 1 x Strafrecht, 1 x Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht) und einer mündlichen Prüfung. Die Klausuren gehen zu zwei Dritteln, die mündliche Prüfung geht zu einem Drittel in die Note der staatlichen Pflichtfachprüfung ein. Das Ergebnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung geht mit 30 % in die Ab-schlussnote ein. Diese Schwerpunktbereichsprüfung hat eine wissenschaftliche Hausar-beit und vier Semesterabschlussklausuren zum Inhalt. Auf der Grundlage des neuen Rechts gibt es die bisherigen Wahlpflichtfächer und Wahl-fächer nicht mehr. An deren Stelle treten die von der Fakultät eingerichteten „Schwer-punktbereiche“. An unserem Fachbereich gibt es sechs Schwerpunktbereiche. Gem. § 9 I Nr. 2 lit. d JAG ist für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifi-kationen nachzuweisen. Dazu zählen Veranstaltungen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit (§ 6 I JAG). Darüber hinaus ist die Teilnahme an einer erfolgreich besuchten fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder einem erfolgreich besuchten rechts-wissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs nachzuweisen (§ 9 I Nr. 2 lit. e JAG).

Die aktuellen Fassungen des JAG und der JAO sind im Internet zu finden unter www.hessenrecht.hessen.de

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1. Empfohlener Studienverlaufsplan bei Studienbeginn im Wintersemester

1. Semester (WiSe)

VL 4 SWS R1 BGB AT, zugleich Einführung in das Bürgerliche Recht

UE 2 SWS R1 Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht einschließ-lich Methodenlehre, Veranstaltung i.S.v. § 9 I Nr. 2 lit. a JAG

VL 4 SWS R2 Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht, Veranstaltung i.S.v. § 9 I Nr. 2 lit. a JAG

VL/UE 6 SWS R2 Grundkurs Strafrecht I, Veranstaltung i.S.V. § 9 I Nr. 2 lit. a JAG mit propädeutischer Übung im Strafrecht

VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtsgeschichte, Lehrveranstaltung i.S.d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG

2. Semester (SoSe)

VL 4 SWS R1 Schuldrecht AT

VL 2 SWS R1 Schuldrecht – Kaufrecht

VL 4 SWS R2 Staatsrecht II - Grundrechte, Veranstaltung i.S.v. § 9 I Nr. 2 lit. a JAG

VL/UE 6 SWS R2/R1 Grundkurs Strafrecht II und Übung im Strafrecht für Anfänger

VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtssoziologie, Lehrveranstaltung i.S.d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG

VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtsphilosophie, Lehrveranstaltung i.S.d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG

VL 2 SWS R2 Rechtstheorie und juristische Methodenlehre, Lehrver-anstaltung i.S.d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG

VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Verfassungsgeschichte, Lehrveranstaltung i.S.d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG

3. Semester (WiSe)

VL 2 SWS R1 Schuldrecht - Vertragliche Schuldverhältnisse (ohne Kaufrecht)

VL 2 SWS R2 Schuldrecht - Gesetzliche Schuldverhältnisse

VL 3 SWS R2 Sachenrecht I (ohne Sicherungsrechte)

UE 2 SWS R1 Anfängerübung im Zivilrecht

VL 1 SWS R2 Grundzüge des Verfassungsprozessrechts

VL 4 SWS R2 Verwaltungsrecht AT

UE 2 SWS R1 Anfängerübung im Öffentlichen Recht

VL 2 SWS R2 Aufbaukurs Strafrecht BT II

4. Semester (SoSe)

VL 3 SWS R2 Sachenrecht II (Sicherungsrechte)

VL 2 SWS R2 Grundzüge des Handelsrechts

VL 2 SWS R1 Grundzüge des Gesellschaftsrechts

VL 2 SWS R2 Europarecht

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VL 2 SWS R2 Verwaltungsprozessrecht

VL 2 SWS R2 Kommunalrecht

VL 2 SWS R2 Staatshaftungsrecht

VL 2 SWS R1 Grundzüge des Arbeitsrechts I

UE 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Strafrecht

5. Semester (WiSe)

VL 3 SWS R2 Grundzüge des Zivilprozessrechts I

VL 3 SWS R2 Erbrecht

VL 2 SWS R2 Vertiefung im Arbeitsrecht

VL 2SWS R2 Vertiefung im Gesellschaftsrecht

VL 2 SWS R2 Polizei- und Ordnungsrecht

VL 2SWS R2 Baurecht

VL 2 SWS R2 Grundzüge des Strafprozessrechts

VL 2 SWS R1 Grundzüge des Arbeitsrechts II

UE 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Zivilrecht

Schwerpunktstudium (nach gesondertem Studienplan)

6. Semester (SoSe)

VL 1 SWS R2 Grundzüge des Zivilprozessrechts II

VL 3 SWS R2 Familienrecht

UE 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht

KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs

Schwerpunktstudium (nach gesondertem Studienplan)

7. Semester (WiSe)

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium BGB AT

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht AT

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht BT

KU 1 SWS R2 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht I

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verfassungsrecht

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Strafrecht AT

KU 1 SWS R2 Examensrepetitorium StPO

KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs

Schwerpunktstudium (nach gesondertem Studienplan)

8. Semester (SoSe)

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht – gesetzliche Schuld-verhältnisse

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Sachenrecht

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verwaltungsrecht AT

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verwaltungsrecht BT

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Strafrecht BT

KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs

Schwerpunktstudium (nach gesondertem Studienplan)

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2. Empfohlener Studienverlaufsplan bei Studienbeginn im Sommersemester

1. Semester (SoSe)

VL 3 SWS R1 BGB AT, zugleich Einführung in das Bürgerliche Recht

UE 2 SWS R1 Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht ein-schließlich Methodenlehre, Veranstaltung i.S.v. § 9 I Nr. 2 lit. a JAG

VL 4 SWS R2 Staatsrecht II - Grundrechte, Veranstaltung i.S.v. § 9 I Nr. 2 lit. a JAG

VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtssoziologie, Lehrveranstaltung i.S.d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG

VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtsphilosophie, Lehrveranstaltung i.S.d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG

VL 2 SWS R2 Rechtstheorie und juristische Methodenlehre, Lehrver-anstaltung i.S.d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG

Da der Grundkurs Strafrecht I lediglich im Wintersemester angeboten wird, wird empfoh-len mit der Einführung in das Zivilrecht zu beginnen.

2. Semester (WiSe)

Hier wird empfohlen zunächst den Grundkurs I im Strafrecht zu belegen, da der GK I lediglich im WS angeboten wird (wie bereits oben erwähnt). Es wird überdies empfohlen, die schuldrechtlichen Vorlesungen zu besuchen, um für die Anfängerübung im Zivilrecht, die im 3. Fachsemester vorgeschrieben ist, eine ausreichende Wissensbasis zu erlan-gen.

VL 4 SWS R1 Schuldrecht AT

VL 2 SWS R1 Schuldrecht - Kaufrecht

VL 2SWS R2 Schuldrecht - Vertragliche Schuldverhältnisse (ohne Kaufrecht)

VL 4 SWS R2 Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht, Veranstaltung i.S.v. § 9 I Nr. 2 lit. a JAG

VL/UE 6 SWS R2 Grundkurs Strafrecht I; Veranstaltung i.S.v. § 9 I Nr. 2 lit. a JAG mit propädeutischer Übung im Strafrecht

VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtsgeschichte, Lehrveranstaltung i.S.d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG

VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Verfassungsgeschichte, Lehrveranstaltung i.S.d. § 9 I Nr. 2 lit. b JAG

3. Semester (SoSe)

VL 2 SWS R2 Grundzüge des Handelsrechts

UE 2 SWS R1 Anfängerübung im Zivilrecht

VL/UE 6 SWS R2/R1 Grundkurs Strafrecht II und Übung im Strafrecht für Anfänger

4. Semester (WiSe)

VL 2 SWS R2 Schuldrecht - Gesetzliche Schuldverhältnisse

VL 3 SWS R2 Sachenrecht I (ohne Sicherungsrechte)

VL 1 SWS R2 Grundzüge des Verfassungsprozessrechts

VL 4 SWS R2 Verwaltungsrecht AT

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VL 2 SWS R1 Grundzüge des Gesellschaftsrechts

UE 2 SWS R1 Anfängerübung im Öffentlichen Recht

VL 2 SWS R2 Aufbaukurs Strafrecht BT II

UE 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Strafrecht

5. Semester (SoSe)

VL 3 SWS R2 Sachenrecht II (Sicherungsrechte)

VL 3 SWS R2 Familienrecht

VL 2 SWS R2 Europarecht

VL 2 SWS R2 Verwaltungsprozessrecht

VL 2 SWS R2 Kommunalrecht

VL 2 SWS R2 Staatshaftungsrecht

VL 2 SWS R2 Baurecht

VL 2 SWS R1 Grundzüge des Arbeitsrechts I

UE 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Zivilrecht

Schwerpunktstudium nach gesondertem Studienplan

6. Semester (WiSe)

VL 3 SWS R2 Grundzüge des Zivilprozessrechts I

VL 3 SWS R2 Erbrecht

KU 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht

VL 2 SWS R2 Polizei- und Ordnungsrecht

VL 2 SWS R2 Grundzüge des Strafprozessrechts

VL 2 SWS R2 Vertiefung im Arbeitsrecht

VL 2 SWS R2 Vertiefung im Gesellschaftsrecht

VL 2 SWS R1 Grundzüge des Arbeitsrechts II

KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs

Schwerpunktstudium nach gesondertem Studienplan

7. Semester (SoSe)

VL 1 SWS R2 Grundzüge des Zivilprozessrechts

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht - gesetzliche Schuld-verhältnisse

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Sachenrecht

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verwaltungsrecht AT

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verwaltungsrecht BT

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Strafrecht BT

KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs

Schwerpunktstudium nach gesondertem Studienplan

8. Semester (WiSe)

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium BGB AT

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht AT

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht BT

KU 1 SWS R2 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht I

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verfassungsrecht

KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Strafrecht AT

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KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium StPO

KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs

Schwerpunktstudium (nach gesondertem Studienplan)

3. § 7 JAG

[Prüfungsgebiete] Pflichtfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung im Sinne des § 6 Abs. 2 sind

1. von den Grundlagen des Rechts: Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Grundzüge der Rechtstheorie, der Rechts-

philosophie und der Rechtssoziologie sowie der Rechts- und Verfassungsgeschich-te;

2. aus dem Bürgerlichen Recht: a) die allgemeinen Lehren, der Allgemeine Teil des Schuldrechts; b) aus dem Besonderen Teil des Schuldrechts: Kauf, Miete, Darlehensvertrag,

Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Gesellschaft, Gemeinschaft, Bürgschaft, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung sowie die Haftungsvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und die Grundzüge des Produkthaftungsgesetzes;

c) aus dem Sachenrecht: Besitz und Eigentum sowie die Grundzüge des Rechts der Mobiliarsicherheiten, der Hypothek und der Grundschuld;

d) aus dem Familienrecht: Wirkung der Ehe, gesetzliches Güterrecht, Scheidungs-gründe sowie die Grundzüge des Rechts der Abstammung, der elterlichen Sorge und der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der Lebenspartnerschaft;

e) aus dem Erbrecht: Erbfolge, rechtliche Stellung des Erben, Testament sowie Grundzüge des Rechts des Erbvertrages, des Erbscheins und des Pflichtteilsrechts;

f) aus dem Handelsrecht: Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma sowie Grund-züge des Rechts der Prokura und der Handlungsvollmacht, der Handelsgeschäfte und des Handelskaufes;

g) aus dem Gesellschaftsrecht: Recht der Offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft sowie Grundzüge des Rechts der Kapitalgesellschaften be-treffend die Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft mit be-schränkter Haftung;

h) aus dem Arbeitsrecht: Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhält-nisses, Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis sowie Grundzüge der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht;

i) aus dem Zivilprozessrecht: verfassungsrechtliche und gerichtsverfassungsrecht-liche Grundlagen, aus dem Verfahren im ersten Rechtszug: Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Ent-scheidungen, Beweisgrundsätze sowie in Grundzügen Arten der Rechtsbehelfe, all-gemeine Vollstreckungsvoraussetzungen und Arten und Rechtsbehelfe der Zwangs-vollstreckung;

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3. aus dem Strafrecht: a) Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches, jedoch Titel 4 bis 7 des Dritten Ab-

schnitts (Strafaussetzung zur Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt und Abse-hen von Strafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Verfall und Einziehung) nur im Überblick;

b) aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuches die Abschnitte 6 (Widerstand gegen die Staatsgewalt), 7 (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung), 9 (falsche un-eidliche Aussage und Meineid), 10 (falsche Verdächtigung), 14 bis 23 (Beleidigung, Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen die persön-liche Freiheit, Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, Betrug und Untreue, Urkundenfälschung) und 27 bis 30 (Sachbeschä-digung, gemeingefährliche Straftaten, Straftaten gegen die Umwelt, Straftaten im Amt);

c) aus dem Strafprozessrecht: Verfahrensgrundsätze, Verfahrensbeteiligte sowie in Grundzügen Gang des Strafverfahrens, gerichtliche Zuständigkeit, Instanzenzug, Zwangsmittel und Rechtskraft;

4. aus dem Öffentlichen Recht: a) Staatsrecht ohne Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht; b) aus dem Verfassungsprozessrecht: Organstreit, Normenkontrolle, Verfassungs-

beschwerde; c) aus dem Europarecht: Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften, Grund-

freiheiten des EG-Vertrages und ihre Durchsetzung, Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften sowie Grundzüge des Rechtsschutzes vor dem Europäischen Gerichtshof;

d) Allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme der besonderen Verwaltungsverfahren, einschließlich der Grundzüge des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen;

e) aus dem Verwaltungsprozessrecht: Verfahrensgrundsätze, Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges, Klagearten, Vorverfahren, gerichtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidung sowie Grundzüge des Rechts des vorläufigen Rechts-schutzes;

f) aus dem Besonderen Verwaltungsrecht die Grundzüge des Polizei- und Ord-nungsrechts sowie das Recht der Bauleitplanung und der Baugenehmigung ein-schließlich der Grundzüge der kommunalen Organisation und des kommunalen Sat-zungsrechts.

Soweit Kenntnisse von Grundzügen bestimmter Rechtsgebiete verlangt werden, müssen den Bewerberinnen und Bewerbern die gesetzlichen Strukturen und Grundkenntnisse von Rechtsprechung und Literatur bekannt sein; soweit Kenntnisse im Überblick verlangt werden, müssen den Bewerberinnen und Bewerbern lediglich die gesetzlichen Struktu-ren bekannt sein.

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XIV. Allgemeine Informationen zur Zwischenprüfung

Die Studierenden haben in der Regel bis zum Ende des 4. Fachsemesters, spätestens bis zum Ende des 5. Fachsemesters, eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Zwischen-

prüfung schließt das Grundstudium ab.

Sinn und Zweck ist die Feststellung, ob die Studierenden die inhaltlichen Grundlagen des

Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts angeeignet sowie ein methodisches Verständnis im Rahmen der entsprechenden Übungen erworben hat, um das weitere Studium erfolgreich fortzuführen. Ein erfolgreicher Abschluss der Zwischenprüfungsleistungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene im jeweiligen Rechtsgebiet. 1. Allgemeine Regelung zum Scheinerwerb

Die Übungen für Anfänger und für Fortgeschrittene verlaufen wie folgt: Es werden jeweils zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten. Um die Übung erfolgreich abzuschließen, muss jeweils in einer Klausur und in einer Hausarbeit mindes-tens die Note „ausreichend“ erreicht werden. Die Klausuren werden innerhalb der Vorlesungszeit angeboten. Die Hausarbeiten wer-den nur innerhalb der Semesterferien angeboten. Das bedeutet, dass die erste Hausar-beit der Übung zugleich die zweite Hausarbeit der vorangegangenen Übung darstellt. Dadurch wird gewährleistet, dass stets zwei Hausarbeiten pro Übung zur Verfügung stehen. Es wird jedoch keine Hausarbeit während der Vorlesungszeit angeboten. Es besteht die Möglichkeit, eine Hausarbeit in den Ferien zu schreiben, die der Übung vorangeht, und hierauf in der Übung die Klausuren zu schreiben. Besteht man dann zusätzlich zur Hausarbeit mindestens eine Klausur, hat man den Schein erworben. Sollte man die (erste) Hausarbeit nicht bestehen, aber eine der angebotenen Klausuren, besteht die Möglichkeit, in den darauf folgenden Semesterferien wieder eine (zweite) Hausarbeit zu schreiben (quasi im Nachhinein). Besteht man diese, ist der Schein er-worben, besteht man diese jedoch nicht, verfällt die bestandene Klausur und man muss im folgenden Semester mit dem Ganzen von vorne beginnen, also erneut versuchen, eine Klausur und dazu wiederum eine Hausarbeit zu bestehen. Besteht man z.B. die Hausarbeit, die den Klausuren vorangeht, aber keine der drei angebotenen Klausuren, so verfällt diese Hausarbeit. Man muss dann erneut versuchen, die nächste in den Semesterferien angebotene Hausarbeit und eine Klausur, die im darauf folgenden Semester angeboten wird, zu bestehen.

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Natürlich bedingt diese Regelung keine Verpflichtung, die Hausarbeit, die den Klausuren vorangeht, mitzuschreiben. Falls diese nicht geschrieben und nicht abgegeben wird, verbleibt folgerichtig nur die Hausarbeit, die dem Semester nachfolgt, in dem eine Klau-sur bestanden worden ist, um den Schein zu erlangen. Um den Schein zu erlangen, muss also mindestens eine Klausur im Semester und ent-weder eine Hausarbeit, die den Klausuren unmittelbar vorangeht oder eine Hausarbeit, die an die Klausuren unmittelbar anschließt, bestanden sein. Beispiel: Hausarbeit Sommersemester Hausarbeit Winterse-mester = zugl. HA für SoSe (vorlesungsfreie Zeit: (vorlesungsfreie Zeit: Feb.-April) mind. 1 Klausur Juli-Okt.) Die Scheine werden von dem Dozenten ausgestellt, bei dem die Klausur bestanden wurde. Jedoch bedingen die Vorschriften der Zwischenprüfungsordnung folgende Ausnahme: 2. Sonderfall im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung Es kann sich im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung ein Sonderfall ergeben, wenn ein Studierender/eine Studierende weder die erste noch die zweite Hausarbeit für eine Anfängerübung, jedoch die Klausuren, im ersten Versuch besteht. Er/sie hat natürlich nach wie vor die Möglichkeit, die Übung zu wiederholen. Allerdings bedingt die Rege-lung, dass die erste Hausarbeit des darauf folgenden Semesters bereits die zweite Hausarbeit des vorherigen Semesters darstellt; diese hat der/die Studierende aber nicht bestanden. Da dem/der Studierenden zwei Hausarbeiten pro Übung nach § 6 Abs. 1 Satz 4 der Zwischenprüfungsordnung anzubieten sind, hat er/sie insgesamt vier Versuche, eine Hausarbeit zur Erlangung einer Zwischenprüfungsleistung zu bestehen. Daher ist es in diesem Sonderfall möglich, dass der/die Studierende die am Ende des darauf folgenden Semesters angebotene Hausarbeit wahrnehmen kann. Dies gilt jedoch nur, wenn der zweite Versuch spätestens im dritten Fachsemester stattfindet (siehe dazu nachfolgend das Schaubild im Beispiel 2 (Ausnahmeregelung). Würde der/die Studierende beispielsweise im Sommersemester mit der Übung beginnen und wäre dieses sein/ihr 3. Fachsemester und würde er/sie die zu diesem Semester

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gehörigen Hausarbeiten nicht bestehen, so könnte er/sie die zweite Hausarbeit des darauf folgenden Wintersemesters (seines/ihres 4. Fachsemesters) und die zweite Hausarbeit des darauf folgenden Sommersemesters (seines/ihres 5. Fachsemesters) wahrnehmen. Die Hausarbeit am Ende des Semesters würde dann als zum Winterse-mester zugehörige Hausarbeit gewertet werden, so dass die Grenze zum fünften Fach-semester nicht überschritten und keine Zwangsexmatrikulation zu befürchten wäre. Beispiel 1: Ende des 5. FS (§ 6 Abs. 1 Satz 5 ZwPrO) = zeitliche Grenze Sommersemester Wintersemester Sommer-semester (= 4. FS) (= 5. FS) (= 6. FS) vorlesungsfr. Klausuren nicht vorlesungsfr. Klausuren vorlesungsfr. Zeit bestanden Zeit bestanden Zeit

1. HA 2. HA 3. HA nicht bestanden nicht bestanden bestanden (1. Versuch) (1. HA; 2. Versuch) (2. HA; 2. Versuch) Beispiel 2 (Ausnahmeregelung): Ende des 5. FS (§ 6 Abs.1 Satz 5 ZwPrO) = zeitliche Grenze Sommersemester Wintersemester Sommersemester (= 3. FS) (= 4. FS) (= 5. FS) vorlesungsfr. Klausuren vorlesungsfr. Klausuren vorlesungsfr. vorl.fr. Zeit bestanden Zeit bestanden Zeit Zeit

1. HA 2. HA 3. HA 4. HA nicht bestanden nicht bestanden nicht bestanden bestanden (2.HA, 2. Versuch)

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In diesem Fall würde die zweite Hausarbeit am Ende des Wintersemesters zu den Klau-suren im Sommersemester gezogen. Damit ist die zeitliche Grenze des 5. Fachsemes-ters nach § 6 Abs. 1 Satz 5 ZwPrO nicht überschritten. 3. Rücktritt von Prüfungsleistungen Der Rücktritt muss spätestens einen Tag vor dem Termin der ersten Klausur erfolgen. Ist der Studierende im 5. Fachsemester und hat eine Teilleistung noch nicht bestanden, so wird er automatisch vom Prüfungsamt für diese Teilleistung angemeldet. Ein Rücktritt ist dann nicht mehr möglich. Wenn der Studierende vor dem Semester ein Urlaubssemester beantragt, so erfolgt der Versuch des 5. Fachsemesters in dem nächsten Semester, in dem der Student wieder antritt. In einem Urlaubssemester können keinerlei Leistungen erbracht werden! Wenn eine Beurlaubung aufgrund von Krankheit erfolgt, so kann diese auch während des Semesters erfolgen. Sollte die Beurlaubung aufgrund von Krankheit während des Semesters erfolgen, genügt es nicht, sich nur im Studierendensekretariat krank zu melden. Der Fachbereich muss separat informiert werden. Diese Krankheit muss vor der letzten Klausur des Versuchs mit einem amtsärztlichen Attest gegenüber dem Fachbereich nachgewiesen werden. 4. Krankheit 1. Hausarbeiten Für die Hausarbeiten sind die gesamten Semesterferien als Bearbeitungszeit vorgese-hen. Daher gibt es grundsätzlich keinerlei Zeitverlängerung bei zeitweiliger Krankheit während der Bearbeitungszeit. In besonders gelagerten Einzelfällen muss ein Antrag an den Zwischenprüfungsaus-schuss gestellt werden. Dieser Antrag muss vor dem Abgabetermin gestellt werden. Eine Krankheit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, welches nicht später als am Abgabetag ausge-stellt sein darf. 2. Klausuren Es werden jedes Semester drei Klausuren angeboten. Daher gibt es keine Nachschrei-bemöglichkeit einer einzelnen Klausur. Wer bei der letzten Klausur des zweiten Ver-suchs (sprich dritte Klausur) krank wird, kann auf Antrag den gesamten Versuch wieder-holen. Dies bedeutet auch, dass die Hausarbeit, die vor dem Semester geschrieben

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wurde, verfällt. Die Krankheit muss durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen wer-den, welches nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf. Achtung!! Die Wiederholung des gesamten Versuchs ist nur möglich, wenn Sie an allen drei Klausuren teilgenommen haben, oder unverschuldet nicht teilgenommen haben. Wenn Sie sich im zweiten Versuch befinden, sollten Sie sich auf jeden Fall ein ärztliches Attest besorgen, wenn Sie an einer Klausurkrankheitsbedingt nicht teilnehmen können. Für die dritte Klausur ist ein amtsärztliches Attest notwendig. Bitte berücksichtigen Sie hier: Ein Wiederholungsversuch nach dem 5. Fachsemester ist nur möglich, wenn Sie im 5. Fachsemester einen Wiederholungsversuch in Anspruch genommen haben. Sollten Sie erst im 5. Fachsemester mit der Zwischenprüfungsleistung beginnen, ist eine Wiederholung auch bei Krankheit nicht möglich.

XV. Schwerpunktbereichsstudium Die universitäre Schwerpunktprüfung ist Teil der ersten juristischen Prüfung und kann frühestens nach Abschluss der Zwischenprüfung des Pflichtfachstudiums aufgenommen werden. Der Schwerpunktbereich macht 30% der Gesamtnote der Ersten Prüfung aus. Hiervon wiederum machen 60% der Gesamtnote die Noten der vier Klausuren und 40% die Note der Seminararbeit mit anschließendem Seminar aus. 1. Klausuren

Die vier Klausuren, oder auch Aufsichtsarbeiten, müssen in unterschiedlichen Lehrver-anstaltungen erbracht werden. Sie finden immer in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt und haben eine Schreibzeit von 2 Stunden.

Es besteht die Möglichkeit 4 Klausuren vor der endgültigen Anmeldung und Zulassung zum Schwerpunktbereich zur Übung zu schreiben. Hiervon können 2 Klausuren bei Stellung des Zulassungsantrags eingebracht werden. Es dürfen höchstens 4 Klausuren pro Semester geschrieben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Anmeldemodalitäten: Hierbei ist zu unterschei-den zwischen der Anmeldung zu den Klausuren als solche und der Antragstellung auf Zulassung zum Schwerpunkt. Antrag auf Zulassung zum Schwerpunkt ist jederzeit möglich, verbindlich und unwider-ruflich. Nach der offiziellen Zulassung zählt jede geschriebene Klausur als Schwerpunkt-leistung.

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Die Antragstellung/Zulassung muss spätestens bei der Anmeldung zur staatl. Pflicht-fachprüfung erfolgt sein. Ab Zulassung zum Schwerpunkt haben Sie 2 Jahre Zeit um Ihr Schwerpunktstudium abzuschließen. 2. Seminararbeit und Seminar Des Weiteren muss eine sechswöchige wissenschaftliche Hausarbeit, auch Seminarar-beit, verfasst werden. Die Anmeldung erfolgt bei dem entsprechenden Lehrstuhl. Für die Anmeldung zur Seminararbeit muss der Zulassungsantrag vorliegen. Ansonsten ist die Bestimmung der Seminararbeit als Schwerpunktleistung ungültig.

Es besteht die Möglichkeit, vor der offiziellen Anmeldung eine Probeseminararbeit zu schreiben, um sich mit dem Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit vertraut zu ma-chen. Hierfür darf allerdings kein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Nachträgliche Anerkennung als Schwerpunktseminararbeit ist nicht möglich.

Über das Thema der Seminararbeit wird anschließend ein Vortrag vor den anderen Seminarteilnehmern und Seminarleitern gehalten. Dieser Vortrag muss bestanden wer-den. Für die Anmeldung zur Seminararbeit muss der Zulassungsantrag zum Schwer-punktbereichsstudium vorliegen. Andernfalls ist die Bestimmung der Seminararbeit als Schwerpunktleistung nicht möglich.

3. Schwerpunktbereiche

Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps- Universität- Marburg bietet folgen-

de universitäre Schwerpunktbereiche an:

Recht der Privatperson

Recht des Unternehmens

Medizin- und Pharmarecht

Staat und Wirtschaft

Völker- und Europarecht

Nationale und internationale Strafrechtspflege Innerhalb der einzelnen Schwerpunktbereiche gibt es einen Katalog an Veranstaltungen, die in unterschiedliche Module unterteilt sind, aus denen entsprechende Veranstaltun-gen besucht werden können. Nicht in jedem Semester werden alle Veranstaltungen angeboten, aber mindestens so viele, dass Ihnen genügend Auswahlmöglichkeiten verbleiben. Aus diesem Grund wurde für den Schwerpunktbereich „Nationale und inter-nationale Strafrechtspflege“ die Modulbindung aufgehoben.

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In den entsprechenden Schwerpunkbereichen werden folgende Veranstaltungen ange-boten: Schwerpunktbereich 1 „Recht der Privatperson“ Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1

Vertiefung im Familienrecht ( 2 SWS)

Vertiefung im Erbrecht (2 SWS)

Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht (2 SWS)

Vertiefung im Mietrecht (2 SWS)

Privates Baurecht (2 SWS)

Die zweistündige Aufsichtsarbeit „Privates Baurecht“ wird im 3-Semester-Rhythmus angeboten. Sie erfolgt im Anschluss an das zweite Semester der dreisemestrigen Zu-satzqualifikation „Privates Baurecht“. Lehre und Vorbereitung auf die Aufsichtsarbeit erfolgen im Rahmen der Zusatzqualifikation. Die Aufsichtsarbeit setzt folgende Themen-bereiche voraus: „Der Bauvertrag: Probleme des Vertragsschlusses“ „Der Bauvertrag: Abgrenzung zum Liefervertrag, zum Kaufvertrag mit Montageverpflich-tung und zum Dienstvertrag“ „Leistungspflichten des Werkunternehmers: Primärpflichten; Beratungs- und Primär-pflichten, nachwirkende Pflichten“ „Abnahme: Die Abnahme nach BGB“ „Vergütung und Zahlung: Verjährung, prozessuale Geltendmachung“ „Gewährleistung: Mangelbegriff“ „Gewährleistung: Rechte des Bestellers, hier nur nach BGB“ „Gewährleistung: Verjährung und prozessuale Probleme“

Modul 2

Internationales Privatrecht (2 SWS)

Medienrecht (2 SWS)

Privatversicherungsrecht (2 SWS)

Privatrechtsgeschichte (2 SWS)

Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht (2 SWS)

Vertiefung im Zivilprozessrecht, Allgemeine Lehren des FGG (2 SWS)

Vertiefung im Haftungsrecht (2 SWS)

Römisches Privatrecht und seine Spuren im BGB (2 SWS)

Europäisches Privatrecht (2 SWS)

Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS)

Vertiefung im Arbeitsrecht (2 SWS)

Aus jedem Modul sind zwei Aufsichtsarbeiten aus unterschiedlichen Lehrveranstal-tungen einzubringen. Die Veranstaltung „Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht“ kann nur im Modul 1 oder Modul 2 eingebracht werden. Bei der Anmeldung zur Klausur, nach erfolgter Zulas-sung zum Schwerpunkt, hat eine Zuordnung zu dem jeweiligen Modul zu erfolgen.

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Schwerpunktbereich 2 „Recht des Unternehmens“ Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1

Recht der GmbH (2 SWS)

Recht der AG (2 SWS)

Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS)

Modul 2

Vertiefung Gesellschaftsrecht

Recht der GmbH (2 SWS)

Recht der AG (2 SWS)

Corporate Governance (2 SWS)

European Company Law / Europäisches Gesellschaftsrecht (2 SWS)

Vertiefung Arbeitsrecht

Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (2 SWS)

Unternehmensmitbestimmung und Betriebsverfassung (2 SWS)

Arbeitsgerichtsverfahren (2 SWS)

Europäisches Arbeitsrecht (2 SWS)

Vertiefung im Arbeitsrecht (2 SWS)

Vertiefung Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht (2 SWS)

Kartellrecht (2 SWS)

Vergaberecht (2 SWS)

Urheberrecht (2 SWS)

Medienrecht (2 SWS)

Vertiefung Kapital und Finanzierung

Bankrecht (2 SWS)

Kapitalmarkrecht (2 SWS)

Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)

Kaufmännische Buchführung und Bilanzrecht (2 SWS)

Versicherungsrecht (2 SWS)

Mergers & Acquisitions (2 SWS)

Vertiefung Internationales Wirtschaftsrecht

Internationales Privatrecht (2 SWS)

Europäisches Privatrecht (2 SWS)

Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS)

Internationales Wirtschaftsrecht (2 SWS)

Schiedsverfahren im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht (2 SWS)

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Aus dem Modul 1 muss eine Aufsichtsarbeit eingebracht werden. Aus dem Modul 2 müssen drei verschiedene Aufsichtsarbeiten aus einer oder mehre-ren Vertiefungen eingebracht werden. Die im Modul 1 gewählte Veranstaltung darf nicht ein zweites Mal belegt werden. Schwerpunktbereich 3 „Medizin- und Pharmarecht“ Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1

Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht (2 SWS)

Leistungsrecht der GKV (2 SWS)

Modul 2

Arzt- und Arzneimittelstrafrecht (2 SWS)

Vertiefung im Haftungsrecht (2 SWS)

Ärztliches Berufsrecht (2 SWS)

Arzneimittel- und Medizinproduktehaftungsrecht (2 SWS)

Vertragsarztrecht (2 SWS)

Privatversicherungsrecht (2 SWS)

Kartellrecht (2 SWS)

Aus jedem Modul sind zwei Aufsichtsarbeiten von unterschiedlichen Lehrveranstal-tungen einzubringen. Der Beginn ist in jedem Semester möglich. Schwerpunktbereich 4 „Staat und Wirtschaft“

Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1

Deutsches und Europäisches Öffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS)

Kaufmännische Buchführung und Bilanzrecht (2 SWS)

Umweltrecht (2 SWS)

Planungsrecht (2 SWS)

Umwelt- und Planungsrecht (2 SWS)

Europäisches Wirtschaftsrecht (2 SWS)

Internationales Wirtschaftsrecht (2 SWS)

Vergaberecht (2 SWS)

Modul 2

Wahlmodul Steuerrecht Wahlmodul Sozialrecht

Steuerrecht I (2 SWS) Sozialrecht I (2 SWS)

Steuerrecht II (2 SWS) Sozialrecht II (2 SWS)

Sozialrecht III (2 SWS)

Sozialrecht IV (2 SWS)

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Aus jedem Modul sind zwei Aufsichtsarbeiten aus unterschiedlichen Lehrveranstal-tungen einzubringen. Die bei Modul 2 einzubringenden Aufsichtsarbeiten müssen ein-heitlich dem Wahlmodul Steuerrecht oder einheitlich dem Wahlmodul Sozialrecht ent-nommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der Fachausbildung im Sozialrecht. Nähere Informationen zu der Fachausbildung finden Sie hier: www.uni-marburg.de/fb01/studium/zusatzqualifikation/fachausbildung_sozialrecht Schwerpunktbereich 5 „Völker- und Europarecht“ Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1

Völkerrecht (2 SWS)

Modul 2

Deutsches und Europäisches Öffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS)

Recht der internationalen Organisationen ( 2 SWS)

Europäisches Verwaltungs- und Prozessrecht (2 SWS)

Umweltrecht (2 SWS)

Planungsrecht ( 2 SWS)

Internationales Wirtschaftsrecht (2 SWS)

Völkerstrafrecht (2 SWS)

Geschichte des Völkerstrafrechts (2 SWS)

Europäisches Wirtschaftsrecht (2 SWS)

Aus jedem Modul sind zwei Aufsichtsarbeiten aus unterschiedlichen Lehrveranstal-tungen einzubringen. Schwerpunktbereich 6 „Nationale und internationale Strafrechtspflege“ Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1

Vertiefung im Straf- und Strafprozessrecht (2 SWS)

Sanktionenrecht und (2 SWS)

Jugendstrafrecht und Jugendhilferecht (2 SWS)

Strafvollzug (2SWS)

Das System der Verbrechenskontrolle und die strafrechtlichen Sanktionen (2SWS)

Modul 2

Kriminologie (2 SWS)

Nebenstrafrecht und strafrechtliche Spezialgebiete (2 SWS)

Europäisches Strafrecht (2 SWS)

Internationales Strafrecht – Grundlagen (2 SWS)

Internationales Strafrecht (2 SWS)

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Erkenntnisse der Kriminologie zur Kriminalitätsentstehung (2 SWS)

Angewandte Kriminologie - Persönlichkeitsbeurteilung von Straftätern und Präventionskonzepte (2 SWS)

Völkerstrafrecht (2 SWS)

Arzt- und Arzneimittelstrafrecht (2 SWS)

Geschichte des Völkerstrafrecht (2 SWS)

XVI. Informationen des Justizprüfungsamtes Das Justizprüfungsamt stellt im Internet unter www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de Informationen zur Verfügung, die Ihnen von Beginn des Jurastudiums an bis zur Able-gung der zweiten juristischen Staatsprüfung weiterhelfen sollen. Alle Dokumente sind im PDF-Format gespeichert und werden bei Abruf über den Adobe Reader eingelesen. Fragen zur Ersten Prüfung richten Sie bitte an das Justizprüfungsamt - Prüfungsabteilung I Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main (Postanschrift) Tel.: 0 69 / 13 67- 26 65 und 0 69 / 13 67 - 26 67 Sprechstunden (auch für telefonische Anfragen): Mo - Fr nur von 09:00-12:00 Uhr

Fragen zum juristischen Vorbereitungsdienst richten Sie bitte an das Oberlandesgericht Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main Tel.: 0 69 / 13 67 - 22 81 Fragen zur Zweiten Staatsprüfung richten Sie bitte an das Justizprüfungsamt - Prüfungsabteilung II Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden Tel.: 06 11 / 32 - 27 11 und 06 11 / 32 - 27 71 Einsicht in die Prüfungsakten: Mo - Mi 08:00-12:00 Uhr, Do und Fr 09:00-12:00 Uhr

Maßgebend für die Erste Prüfung und die Zweite juristische Staatsprüfung sind

das Juristenausbildungsgesetz (JAG) und die Juristische Ausbildungsordnung

(JAO); beide Texte können über www.hessenrecht.hessen.de bezogen werden und

sind dort zugänglich.

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XVII. Informationen zum Austauschstudium (LLP/Erasmus +)

Liste der Austauschuniversitäten

Universität Anzahl zur Verfügung stehen-

der Plätze

vorbehaltlich der Verlängerung

der jeweiligen Partnerverträge

Belgien/Liège - Université de Liège 1 (10 Monate)

Belgien/Hasselt – Trasnationale Universiteit Limburg 4 (5 Monate) oder 2 (10 Monate)

Frankreich/Lille - Université du Droit et de la Santé 3 (10 Monate)

Frankreich/Paris - Université Paris-Sud XI 6 (9 Monate)

Frankreich/Poitiers - Université de Poitiers 4 (10 Monate)

Griechenland/Komotini - Democritus University of

Thrace

2 (9 Monate)

Griechenland/Thessaloniki – Aristotle University of

Thessaloniki

1 (10 Monate)

Großbritannien/Canterbury - University of Kent 2 (10 Monate)

Großbritannien/ Norwich - University of East Anglia 2 (10 Monate)

Irland/Cork - University College Cork 2 (9 Monate)

Irland/Dublin - University of Dublin, Trinity College 1 (10 Monate)

Italien/Cagliari (Sardinien) Universita Degli Studi di

Cagliari

2 (6 Monate)

Italien/Teramo - Università degli Studi di Teramo 2 (10 Monate)

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Italien/Bologna – Università degli Studi di Bologna 2 (10 Monate)

Italien/Siena – Università degli Studi di Siena 2 (10 Monate)

Italien/Mailand – Università degli Studi di Milano-

Bicocca

1 (10 Monate)

Norwegen/Bergen – Universitetet i Bergen 3 (10 Monate)

Polen/Warschau 2 (10 Monate)

Polen/Breslau – Universytet Wroclawski 2 (10 Monate)

Portugal/Coimbra – Universidade de Coimbra 2 (10 Monate)

Rumänien/Sibiu – Universitatea Lucian Blaga din

Sibiu

2 (10 Monate)

Schweiz/Basel - Universität Basel 6 (10 Monate)

Schweiz/Zürich - Universität Zürich 2 (10 Monate)

Slowenien/Maribor - Univerza v Mariboru 2 (10 Monate)

Spanien/Alicante - Universidad de Alicante 4 (10 Monate)

Spanien/Badajoz - Universidad de Extremadura 2 (10 Monate)

Spanien/Madrid - Universidad Complutense de Ma-

drid

2 (9 Monate)

Spanien/Madrid - Universidad Rey Juan Carlos 2 (9 Monate)

Türkei/Istanbul – Marmara Üniversitesi 2 (10 Monate)

Ungarn/Pécs - Pécsi Tudományegyetem 2 (10 Monate)

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Diese Angaben sind lediglich vorbehaltlich hinsichtlich der Einführung des neuen Eras-mus+ Programms und der Entwicklungen hinsichtlich des BREXIT. Zudem bestehen Kooperationen mit Universitäten in Chile, Peru und China. Informationen zum Auslandsstudium und zum Bewerbungsverfahren sind während der Sprechstunden im Büro der Auslandsstudienberatung, Dekanat, 3. Etage, Savignyhaus, Universitätsstraße 6, bei Frau Dr. Petra Zrenner erhältlich.

Telefon: 0 64 21 / 28 23 1 02

E-Mail: [email protected]

Sprechstunden sind jeweils mittwochs von 14 - 16 Uhr und donnerstags von 10 - 12 Uhr. Weitere Informationen zum Auslandsstudium finden Sie auch im Internet auf der Home-page der Fakultät unter „Auslandsstudium“.

XVIII. Informationen zur Promotion am Fachbereich Rechtswissen-schaften

Auf der Homepage des Fachbereichs Rechtswissenschaften stehen folgende Dokumen-te zum Download bereit: „Merkblatt: Nachweise zur Annahme als Doktorand“, „Merkblatt zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Doktorandenprüfung“ und „Promotionsord-nung“(PDF-Format). Adresse: http://www.uni-marburg.de/fb01/studium/studiengaenge/promotion. Der Fachbereich hat inzwischen eine neue Promotionsordnung beschlossen, die am 14. April 2010 in Kraft getreten ist.

XIX. Informationen zum Hochschulgrad Diplom-Juristin / Diplom-Jurist

Der Fachbereich hat eine Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ erlassen. Diese ist am 22. März 2010 in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg, die u.a. erfolgreich die erste juristische Staatsprüfung oder die erste Prüfung nach dem HJAG erfolgreich absolviert haben. Unter www.uni-marburg.de/fb01/studium/diplom sind die Diplomordnung und ein Informationsblatt abrufbar.

XX. Bibliothek Rechtswissenschaften

1. Allgemeine Informationen

Die Informationsversorgung des Fachbereichs Rechtswissenschaften erfolgt über die Bibliothek Rechtswissenschaften. Diese ist auf mehrere Standorte verteilt.

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Als Zentrales Nachweis und Informationsinstrument über die Bestände steht grundsätz-lich der Online-Katalog „OPAC“ unter https://opac.ub.uni-marburg.de/ zur Verfügung.

Juristisches Seminar Das Juristische Seminar ist die zentrale Fachbereichsbibliothek im Savignyhaus, Univer-sitätsstraße 6. Das Seminar öffnet von Montag bis Samstag jeweils um 08:00 Uhr, an Sonntagen um 10:00 Uhr. Geschlossen wird um 23:00 Uhr.

Vorgehalten wird hier ein Querschnitt juristischer Literatur von Lehrbüchern über Kom-mentare bis hin zu vertiefenden Monographien und Fachzeitschriften.

Zentralbibliothek In der Deutschhausstraße befindet sich die Zentralbibliothek der Philipps-Universität Marburg. Außer an den gesetzlichen Feiertagen ist dieser Bibliotheksstandort jeden Tag von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet. Zugänglich sind dort während der Öffnungszeiten neben dem Lesesaalbestand die aus den Magazinen bestellte Literatur.

Weitere Bibliotheken Neben dem Juristischen Seminar und der Zentralbibliothek existieren am Fachbereich Rechtswissenschaften eine Reihe weiterer Institutsbibliotheken mit speziellen themati-schen Schwerpunkten. Informationen über die jeweiligen Bestände, Öffnungszeiten und Nutzungsmodalitäten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetseiten.

2. Schulungen

Die Auseinandersetzung mit gedruckten und elektronischen Informationsquellen ist essentielle Grundlage für ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaften. Abge-stimmt auf den Bedarf während der verschiedenen Studienphasen bietet die Bibliothek Rechtswissenschaften diverse Schulungen, um Sie mit diesen Informationsquellen ver-traut zu machen.

Vor dem ersten Semester: Orientierungseinheit Lernziel: Standort des Juristischen Seminars, Elementare Grundlagen der Bibliotheksnutzung.

Erstes Semester: Einführung in die Bibliothek Rechtswissenschaften Lernziel: Orientierung in der Bibliothek, Einführung in die Katalognutzung, Ausleihe von Medien.

Grundstudium: Katalog-Schulung Lernziel: Umgang mit den elektronischen Katalogen.

Grundstudium: Juris / Beck-online Schulung Lernziel: Erfolgreiche Recherche in den Datenbanken.

Grundstudium: Literaturverwaltung Lernziel: Kenntnis der Einsatzmöglichkeiten von Literaturverwaltungssoftware.

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Hauptstudium: Westlaw / Hein-online Lernziel: Erfolgreiche Recherche in den Datenbanken.

Einführungen in die Bibliothek Rechtswissenschaften werden regelmäßig im Semester

angeboten. Die jeweiligen Termine richten sich nach dem Stundenplan der Erstsemes-

ter. Anmeldungen sind an der Theke im Seminar möglich.

Katalog- und Datenbankschulungen finden in unregelmäßigen Abständen bei Bedarf

statt. Interessenten melden sich bitte persönlich oder per E-Mail ([email protected]

marburg.de) im Juristischen Seminar.

3. Ansprechpartner

Mit Fragen, Wünschen, Anregungen und Kritik können Sie sich jederzeit persönlich an die Mitarbeiter der jeweiligen Standorte wenden. Telefonisch stehen wir Ihnen unter der Nummer 06421 28 23158 zur Verfügung. E-Mails richten Sie bitte an die Adresse [email protected].

Für Anschaffungswünsche nutzen Sie bitte das Formular im Online-Katalog oder die im Seminar ausliegenden Vordrucke.

XXI. PC-Säle im Fachbereich 01

1. PC-Saal Juristisches Seminar (MEDIATHEK)

In den letzten Jahren wurde der dem Juristischen Seminar angeschlossene PC-Saal – die MEDIA-THEK – in mehreren Abschnitten durch Mitarbeiter des Juristischen Seminars, der PC-Werkstatt des Hochschulrechenzentrums (HRZ) und der Rechtsin-formatik umgestaltet:

WLAN Verfügbarkeit im kompletten Erdge-schoss

30 PC-Arbeitsplätze

davon 2 vollständig blindengerechte PCs

2 DIN-A4 Scanner

2. PC-Saal und Schulungsraum JURA

Im 3. Stock des Landgrafenhauses steht ein PC- und Schulungsraum zur Verfügung, der mit mo-dernster EDV- und Beleuchtungstechnik ausgestattet ist. Der PC-Saal bietet 25 Arbeits-plätze sowie einen Dozentenarbeitsplatz, Beamer, Akustikanlage und einen leistungsfä-higen DIN-A4-Scanner. Alle Rechner sind mit Windows 7 und Office 2010 ausgestattet

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und können mit Staff- und Students-Account frei genutzt werden. Ein mit U-Card nutzba-rer Drucker und Kopierer ist im Raum vorhanden. Der Zugang ist ab dem Eingangsbe-reich des Landgrafenhauses grün beschildert.

WLAN-Verfügbarkeit im PC-Saal JURA sowie im Foyer des LH 101 3. Druck- und Kopiersystem

Alle PC-Pools der Universität sind mit einem zentralen Druck- und Kopiersystemen ausgestattet. Anhand der U-Card kann ein Druckauftrag abgesendet und sodann univer-sitätsweit an jedem Druck- und Kopiersystem mit Kartenlesegerät abgeholt werden. Mit der Software „Q-Pilot-Client“ ist das Absenden von Druckaufträgen auch von privaten Laptops möglich,- per LAN- oder WLAN-Verbindung vor Ort, aber auch über eine VPN-Verbindung zum UMRnet von zuhause aus. Weitere Informationen unter: http://www.uni-marburg.de/hrz/pc/pcarbeitsplatz/kopierer/drucken_von-anderen-rechnern (nur im Uni-Netz erreichbar)

Bitte halten Sie die PC-Säle sauber

und gehen Sie sorgsam mit Einrichtung und Computern um.

Melden Sie Beschädigungen oder Fehler an den Geräten bitte der jeweiligen Auf-sicht.

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XXII. Einrichtungen und Lehrpersonal des Fachbereichs

1. Leitung

Dekan Professor Dr. Markus Roth Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 1. Stock, Raum (+1/0020) Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 49 (Sekretariat) Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-markus-roth E-Mail: [email protected] Prodekan Professor Dr. Jens Puschke Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Medizinstrafrecht; Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum (+3/0040) Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 32 34 (Sekretariat) Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/prof-dr-jens-puschke E-Mail: [email protected] Studiendekanin Professorin Dr. Christine Budzikiewicz Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Rechtsvergleichung, Universitätsstraße 7, 35032 Marburg Büro: Landgrafenhaus, Raum 4 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 17 44 (Sekretariat) Fax: 0 64 21 / 28 - 2 17 45 Internet: https://www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-christine-budzikiewicz E-Mail.: [email protected] Dekanat, Schwerpunktprüfungsamt, Zwischenprüfungsamt Susanne Rhiel Dr. Petra Zrenner Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Dekanat, Raum 317 Tel.: 0 6 4 21 / 28 - 2 31 01, Fax: 0 64 21 / 28 - 2 31 81 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo, Fr 9-11 Uhr und Di, Do 14-15 Uhr

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2. Beratungsangebote

Allgemeine Studienberatung Dr. Petra Zrenner Aykin Kalafatas (auch Nebenfachstudierende) Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 302 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 02, Fax: 0 64 21 / 28 - 2 31 81 E-Mail:[email protected] Sprechzeiten: Mo 9-11 Uhr und Di 14-16 Uhr Sprechzeiten für Nebenfachstudierende: Di 10-12 Uhr Beratung in Auslandsangelegenheiten Dr. Petra Zrenner Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 302 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 02, Fax: 0 64 21 / 28 - 2 31 81 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mi 12 - 14 Uhr, Do 10 - 12 Uhr Fachschaft Universitätsstraße 7 (Landgrafenhaus), Raum LH 208, 35037 Marburg Tel.:0 64 21 / 28 - 2 31 15 E-Mail: [email protected] Jeden Mittwoch um 18.30 Uhr trifft sich die Fachschaft, um über aktuelle Vorgänge an der Uni zu sprechen um gegebenenfalls darauf reagieren zu können. Weitere Informationen auf der Fachschaftshomepage: www.marburg-jura.de; aktuelle Informationen werden darüber hinaus ständig über den E-Mail-Verteiler der Fachschaft (Eintragungsmöglichkeit auf der Homepage) verbreitet.

3. Zentrale Einrichtungen

Juristisches Seminar Universitätsstraße 6, Erdgeschoss, 35032 Marburg Tel. Verwaltung: 0 64 21 / 28 - 2 31 56 / 57, Lesesaal: 2 31 58 Öffnungszeiten: Mo - Sa 8- 21.30 Uhr, Sonn- und Feiertag 14-21.30 Uhr

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4. Lehrpersonal

a) Hochschullehrer, Hochschuldozenten, Hochschulassistenten und Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Lehraufgaben

Professorin Dr. Stefanie Bock Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Kriminalwissenschaften Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 307 Tel. 064 21 / 28 - 2 31 19 Sekretarait. 0 64 21 28 – 2 31 20 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/strafrecht/prof-dr-stefanie-bock E-Mail: [email protected] Professorin Dr. Monika Böhm Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Landesanwältin bei dem Hessischen Staatsgerichtshof Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 404 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 38 08 (Sekretariat: 0 64 21 / 28 - 2 38 08) Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/oeffrecht/prof-dr-monika-boehm E-Mail: [email protected] Professorin Dr. Christine Budzikiewicz Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Rechtsvergleichung, Universitätsstraße 7, 35032 Marburg Büro: Landgrafenhaus, Raum 4 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 17 34 od. 28 - 2 17 44 (Sekretariat) Fax: 0 64 21 / 28 - 2 17 45 Internet: https://www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-christine-budzikiewicz E-Mail.: [email protected] Professor Dr. Steffen Detterbeck Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Richter am Hessischen Staatsgerichtshof Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 407 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 23 (Sekretariat: 0 64 21 / 28 - 2 31 28), Fax: 0 64 21 /28 - 2 38 09 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/oeffrecht/prof-dr-steffen-detterbeck E-Mail: [email protected] Professor Dr. Dr. h.c. Georg Freund Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Kriminalwissenschaften, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 310 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 05 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/strafrecht/prof-dr-georg-freund E-Mail: [email protected] od.

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Professor Dr. Georgios Gounalakis Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Privatrechtsvergleichung, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 1. Stock, Raum 116 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 17 13 (Sekretariat: 0 64 21 /28 - 2 17 14), Fax: 0 64 21 /28 - 2 89 57 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-georgios-gounalakis E-Mail: [email protected]; [email protected] Professor Dr. Tobias Helms Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Privatrechtsvergleichung, Universitätsstraße 7, 35032 Marburg Büro: Landgrafenhaus, 3. Stock, Raum 322 Tel.: 0 64 21 /28 - 2 31 40 (Sekretariat: 0 64 21 / 28 - 2 31 41), Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-tobias-helms E-Mail: [email protected] Professor Dr. Hans-Detlef Horn Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a. D. Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 402 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 38 10 (Sekretariat: 0 64 21 / 28 - 2 31 26), Fax: 0 64 21 / 28 - 2 38 39 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/oeffrecht/prof-dr-hans-detlef-horn E-Mail: [email protected]

Professor Dr. Michael Kling Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 7, 35032 Marburg Büro: Landgrafenhaus, Erdgeschoss, Raum 13 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 30 93 (Sekretariat) Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-michael-kling E-Mail: [email protected] Professor Dr. Heinrich Menkhaus Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Privatrechtsvergleichung, Japanisches Recht, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/weitere-lehrende/prof-dr-heinrich-menkhaus E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Florian Möslein LL.M. (London) Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften,

Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 2. Stock, Raum 203 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 17 04, Fax: 0 64 21 / 28 - 2 70 4 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-florian-moeslein E-Mail: [email protected]

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Professor Dr. Sebastian Müller-Franken Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 409 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 22, (Sekretariat 0 64 21 / 28 - 2 32 20), Fax: 0 64 21 / 28 - 2 38 40 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/oeffrecht/prof-dr-sebastian-mueller-franken E-Mail: [email protected] Professor Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur. Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Privatrechtsvergleichung, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 325/309 Tel.: 06421 / 28 – 21723 (Sekretariat: 06421 / 28 – 21724) Fax: 06421 / 28 – 28911 www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-sebastian-omlor E-Mail: [email protected] Professor Dr. Jens Puschke, LL.M. (Kings College) Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Kriminalwissenschaften, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 325/309 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 06 (Sekretariat: 0 64 21/28 - 2 32 34) Fax: 0 64 21 / 28 - 2 32 33 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/prof-dr-jens-puschke E-Mail: [email protected] Professor Dr. Markus Roth Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 1. Stock. Raum 106 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 49 (Sekretariat) Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-markus-roth E-Mail: [email protected] Professor Dr. Sven Simon Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 425 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 33 (Sekretariat: 0 64 21 / 28 - 2 31 27), Fax: 0 64 21 / 28 - 2 38 53 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/oeffrecht/prof-dr-sven-simon E-Mail: [email protected] Professor Dr. Wolfgang Voit Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Verfahrensrecht, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg

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Büro: Savignyhaus, 2. Stock, Raum 206 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 17 11 ( Sekretariat: 0 64 21 / 28 - 2 17 12), Fax: 0 64 21 / 28 - 2 31 10 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-wolfgang-voit E-Mail: [email protected] Professor Dr. Johannes Wertenbruch Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 6, 35032 Marburg Büro: Savignyhaus, Erdgeschoss, Raum 02 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 04 (Sekretariat: 0 64 21 / 28 - 2 31 64), Fax: 0 64 21 / 28 - 2 31 72 Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-johannes-wertenbruch E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Constantin Willems Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Rechtsgeschichte und Papyrusforschung, Universitätsstraße 7, 35032 Mar-burg Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main Büro: Landgrafenhaus, 1. Stock, Raum 116 Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 17 25 (Sekretariat: 0 64 21 / 28 - 2 17 26) Internet: www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-constantin-willems E-Mail: [email protected]

b) Entpflichtete und im Ruhestand befindliche Professoren

Professor Dr. Ralph Backhaus Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte Professor Dr. Volker Beuthien Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht Professor Dr. Dietrich Bickel Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht Professor Dr. Stephan Buchholz Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Papyrusforschung Professor Dr. Werner Frotscher Öffentliches Recht, Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a. D. Professor Dr. Dr. h.c. mult. Gilbert Gornig Öffentliches Recht, Völkerrecht Professor Dr. Winrich Langer Strafrecht und Strafprozessrecht

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Professor Dr. Herbert Leßmann Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urhe-berrecht Professor Dr. Winfried Mummenhoff Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht Professor Dr. Dieter Rössner Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie Professor Dr. Hans-Albert Rupprecht Rechtsgeschichte und Papyruskunde Professor Dr. Dr. h.c. Erich Schanze, LL.M. (Harvard) Institut für Privatrechtsvergleichung Professor Dr. Dieter Werkmüller Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte

c) Honorarprofessoren

Professor Dr. Johannes Baltzer Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D., Sozialrecht Professor Dr. Norbert Bernsdorff Richter am Bundessozialgericht Kassel, Sozialrecht Professor Dr. Christian Flämig Steuerrecht Professor Dr. Walter Grasnick Oberstaatsanwalt a.D., Strafrecht und Rechtsphilosophie Professor Dr. Gunther Hartmann Kartell- und Konzernrecht Professor Herbert Landau Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Strafrecht und Strafprozessrecht Professor Dr. Lutz Meyer-Goßner Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D., Strafrecht, Strafprozessrecht Professor Dr. Friedhelm Rost Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D., Arbeitsrecht Professor Dr. Dietrich Simon Römisches Recht und Bürgerliches Recht Professor Dr. Dieter Strempel Ministerialrat a.D. (Bundesministerium der Justiz), Rechtssoziologie

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Prof. Dr. Gregory Taylor, LL.M., F.R.Hist.Soc. Professor of Law, University of Adelaide/Australien und Barrister and Solicitor of the Supreme Court of South Australia Professor Dr. Bert Tillmann Steuerrecht Professor Dr. Edgar Weiler Rechtsanwalt, Strafrecht

e) Lehrbeauftragte im Sommersemester 2019

Dr. Dirk Bieresborn Richter am Bundessozialgericht, Kassel Gustavo Alejandro Ramírez Buchheister Marburg Roland Dahm Justitiar a.D., Ebsdorfergrund Sylvia Laura De Tar Rechtsanwältin Clearly Gottlieb Stehen & Hamilton LLP, Köln Dr. h.c. Georg-Dietrich Falk Vors. Richter am OLG a.D., Marburg Martin PD Dr. Fries München Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gilbert Gornig Marburg Dr. Klaus Heuvels Rechtsanwalt, Oberursel (Taunus) Dr. Gunther Herr Biologische Heilmittel Heel GmbH, Baden-Baden Dr. Mario Hieke Bayer AG, Leverkusen Dr. Jan Bertram Hillig Rechtsanwalt Bodenheimer Herzberg, Berlin

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Prof. Rudolf Jochem Rechtsanwalt RJ Anwälte, Wiesbaden Stephan Klenner Philipps-Universität Marburg Alexander Dr. Koch Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnolo-gie GbR, Bonn Dr. Angela Kölbl Rechtsanwältin, Marburg Martin Krause Rechtsanwalt CMS Hasche Sigle, Köln Dr. Elmar Kroth Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V., Bonn Dr. Pierrick Le Goff, LL.M. Alstom Transport, Saint-Quen Cedex Dr. Elmar Mand, LL.M. Augustdorf Dr. Henning Müller Richter am Hess. Landessozialgericht, Darmstadt Dr. Thomas Mueller-Thuns Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung Jesse Mueller-Thuns, Berlin Dr. Yvonne Ott Richterin des BVerfG, Frankfurt Dr. Carsten Paul Richter am BGH Prof. Dr. Jens Puschke, LL.M. Philipps-Universität Marburg Prof. Dr. Ing. Peter Racky Institut für Bauwirtschaft FB 14, Universität Kassel Heike Rath Rechtsanwältin, Frankfurt Dr. Barbara Reinhard Rechtsanwältin bei Kliemt + Vollstädt, Frankfurt

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Dr. Jannik Rienhoff Marburg Dr. Matthias Runge, LL.M. Sander & Krüger, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Frankfurt M.A. Oliver Rust Marburg Dr. Anton Sebastian Schmölz Rechtsanwalt und Notar, Marburg Dirk Schönstädt Vizepräsident des Hess. Verwaltungsgerichtshofs, Kassel Dr. Robert Schumacher, LL.M. Notar, Köln Dr. Gert H. Steiner Richter am Hess. Landessozialgericht, Darmstadt Dr. Christian Tillmanns Meisterernst Rechtsanwälte PartG mbB, München Dr. Stefan Todt B. Braun, Melsungen Dr. Carmen Weidemann, LL.M. Korbach Tobias Wellensiek Sozietät Melchers, Heidelberg Dr. Reinmar Wolff Philipps-Universität Marburg

XXIII. Einrichtungen der Philipps-Universität, externe Einrichtungen und Studentische Interessenvertretungen / Vereinigungen

1. Einrichtungen der Philipps-Universität

Abteilung für Studentenangelegenheiten Biegenstraße 10, 35037 Marburg Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) Erlenring 5 (Ostflügel des Studentenhauses)

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Tel.: 0 64 21 / 2 96 - 0 Sprechstunden: Mo, Mi 11.00-14.30 Uhr, Fr 11.00-13.00 Uhr (nach Vereinbarung)

Hochschulrechenzentrum Hans-Meerwein-Straße (Lahnberge) Beratung: Raum 06A05 im Mehrzweckgebäude, Helpdesk: Raum 4614 im HRZ, Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 56 51, E-Mail: [email protected] Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 69 19, E-Mail: [email protected] Zentrum für Hochschulsport

Jahnstr. 12, 35037 Marburg Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 39 74 E-Mail: [email protected] Internet: www.uni-marburg.de/zfh Internationale studentische Angelegenheiten (ISA) Deutschhausstraße 11 + 13, 35032 Marburg Tel.: 0 64 21 / 28 – 2 61 98 E-Mail: [email protected] Referat für Europäische Bildungsprogramme Deutschhausstraße 11 + 13, 35032 Marburg Tel.: 0 64 21 / 28 – 2 62 26; Fax: 6421 28-2 62 27 E-Mail: [email protected] Sprachenzentrum Biegenstraße 12 (Erdgeschoss), 35037 Marburg Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 13 25 E-Mail: [email protected] Universitätsbibliothek Wilhelm-Röpke-Str. 4, 35039 Marburg Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 51 30 (Auskunft) E-Mail: [email protected] Internet: www.uni-marburg.de/bis Zentrale Arbeitsstelle für Studienorientierung und -beratung (ZAS) Biegenstraße 10, 35037 Marburg E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo und Fr 9.30 - 12.30 Uhr; Mi und Do 14.00 - 17.00 Uhr, sonst nach Vereinbarung Telefonische Sprechzeiten: Marburger Studientelefon: 0 64 21 / 28 - 2 22 22, Mo bis Do 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr; Fr. 8.30 - 12.00 Uhr Beratung für behinderte, insbesondere körpergeschädigte Studierende Clemens Schwan, Biegenstraße 12, 35037 Marburg Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 61 86 E-Mail: [email protected]

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Beratung für behinderte, insbesondere sehgeschädigte Studierende Franz-Josef Visse, Biegenstraße 12, 35037 Marburg Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 60 38 E-Mail: [email protected] Beratung für behinderte, insbesondere hörgeschädigte und sehbehinderte Studie-rende und behinderte Frauen Brita Kortus, Biegenstraße 12, 35037 Marburg Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 60 46 E-Mail: [email protected]

2. Externe Einrichtungen

Arbeitsagentur Marburg Afföllerstraße 25, 35039 Marburg Tel.: 01801 / 555111 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Kennedyallee 50, 53175 Bonn Tel.: 0228 / 882-0 Hessisches Ministerium der Justiz Justizprüfungsamt - Prüfungsabteilung I, siehe Abschnitt XIV. Landgericht

Darmstadt, Mathildenplatz 13-14, 64283 Darmstadt Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main Fulda, Am Rosengarten 4, 36037 Fulda Gießen, Ostanlage 15, 35390 Gießen Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau Kassel, Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel Limburg a. d. Lahn, Schiede 14, 65549 Limburg a. d. Lahn Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg Wiesbaden, Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden

Rechtsanwaltskammer

Frankfurt, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 0 69 / 17 00 98 - 01 Kassel, Karthäuser Str. 5a, 34117 Kassel, Tel.: 05 61 / 7880980

Regierungspräsidium

Gießen, Postfach 100851, 35338 Gießen, Tel.: 06 41 / 3 03 - 0 Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel, Tel.: 05 61 / 1 06 - 0

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3. Vereinigungen

Die Marburger Juristische Gesellschaft ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck, den Fachbereich (FB) Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie bei der Verbindung von Theorie und Praxis ideell und materiell zu fördern. Zu ihren Mitgliedern gehören Hochschullehrer, Studierende, Absolventen, Doktoranden, Freunde und Interessierte des Fachbereichs sowie Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und andere Vertreter juristischer Berufe aus der Stadt und Umgebung. Vorstand Prof. Dr. Hans-Detlef Horn, Universitätsprofessor, FB Rechtswissenschaften, Universität Marburg (Vorsitzender), Prof. Dr. Stefanie Bock, Universitätsprofessorin, FB Rechtswissenschaften, Universität Marburg (Stellvertreterin des Vorsitzenden), Dr. Alexander Koberg, Rechtsanwalt, Marburg (Schatzmeister), Dr. Martina Rottmann, Rechtsanwältin, Marburg (Schriftführerin). Zweck Die Marburger Juristische Gesellschaft sieht ihre Aufgabe darin, den Fachbereich Rechtswissenschaften in vielfältiger Hinsicht zu unterstützen. Neben dem Angebot re-gelmäßiger Veranstaltungen und sonstiger Gelegenheiten für fachlichen Austausch und persönliche Kontakte geht es ihr auch um die Erschließung finanzieller Mittel, die unge-schmälert dem Fachbereich zugute kommen. Damit soll ein wirkungsvoller Beitrag dazu geleistet werden, dass der Fachbereich seiner Aufgabe und Verantwortung für die Aus-bildung junger Juristen und Juristinnen und für die wissenschaftliche Pflege des Rechts effektiv nachkommen kann. Programm Die Marburger Juristische Gesellschaft veranstaltet wissenschaftliche Vorträge, bietet Gesellschaftsabende mit prominenten Referenten, unterstützt studentische Aktivitäten und Exkursionen, fördert Fachtagungen und Absolventenfeiern, hilft bei der Suche nach Praktika, Nebentätigkeiten, Referendarplätzen, organisiert den Juristenball, ermöglicht berufliche Vernetzung, pflegt die Zusammenarbeit mit den Marburger Justizbehörden und dem Marburger Anwaltverein u.v.a.m. Mitgliedschaft Ihre Mitgliedschaft in der Marburger Juristischen Gesellschaft ist jederzeit und herzlich willkommen! Sie können sich den Mitgliedsantrag von der Homepage (http://www.mrjg.de/mitglied.html) herunterladen. Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück. Die Übersendung kann auch per Fax (06421/28-23839) erfolgen. Über die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erhalten Sie bei

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Bedarf gerne eine Zuwendungsbescheinigung (unter 100,- € genügt der Kontoauszug als Nachweis). Mehr Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage http://www.mrjg.de Ihre Marburger Juristische Gesellschaft e.V.

4. Studentische Interessenvertretungen / Vereinigungen

a) Fachschaft Jura

Fachschaft Jura

Wir, die Fachschaft Savigny, sind die Interessenvertretung der Studierenden am Fach-bereich Rechtswissenschaften. Wir sind dabei sowohl selbstständig als auch in diversen Gremien, wie dem Fachbereichsrat (FBR) und der Fachschaften Konferenz (FSK) der Universität, aktiv. Unterstützt werden wir zum Teil von dem Förderverein aber auch von diversen anderen Sponsoren. Uns als Fachschaft ist es wichtig, gemeinsam mit den Studierenden, das Beste aus dem Jurastudium herauszuholen und wir heißen jede Unterstützung willkommen!

Unsere Aktivitäten:

- Einführung der Erstsemester im Rahmen der OE- Woche - Vorträge - Weihnachtsveranstaltungen - Verbreitung aktueller und wichtiger Informationen über unsere Facebookseite

und der Homepage der Fachschaft - Hörsaalkino - Vortragendabend zum Thema Hausarbeiten - Organisation der Jura- Partys - Schwerpunktinfo

Kontakt Raum LH 208 (Landgrafenhaus), Universitätsstraße 7, 35037 Marburg E-Mail: [email protected] Facebook: Fachschaft Jura Wöchentliches Treffen: Mittwoch, 19:00 Uhr im LH 208

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b) Moot Court

Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court

Was wird das herausragende Ereignis Ihrer Studienzeit sein? Wir wissen es nicht – außer, wenn Sie am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court teilnehmen. Klingt sperrig, ist aber im Prinzip ganz einfach: Moot Courts simulieren Ge-richtsverhandlungen, in denen Studenten als „Anwälte“ auftreten. Der Vis Moot Court ist nun nicht irgendein Moot Court, sondern „one of the most prestigious moot court compe-titions in the world“ (<http://en.wikipedia.org/wiki/Willem_C._Vis_Moot>). Während Moot Courts immer aus dem studentischen Alltag herausstechen, gewinnt der Vis Moot Court seinen ganz besonderen Reiz durch das Internationale: Simuliert wird die Verhandlung vor einem internationalen Schiedsgericht, wo Streitigkeiten im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr üblicherweise beigelegt werden. Verhandlungssprache ist natürlich Englisch, die Sprache der globalen Wirtschaft. Im Laufe des Moot nehmen Sie an münd-lichen Verhandlungen in Wirtschaftskanzleien in Frankfurt und anderswo und bei Pre-Moot-Trainingsrunden im In- und Ausland (bisher: Warschau, Prag, Moskau, Budapest, Tiflis, Helsinki, Belgrad und Riga) teil, bevor Sie in der Wettbewerbswoche in Wien mehr als 300 andere Teams aus aller Welt treffen.

Lohnt sich das? Klar. Dafür gibt es viele Gründe (das Freisemester für Ihren Freischuss ist nur einer davon), über die Sie auf unserer Website und wäh-rend der Infoveranstaltung (s. u.) mehr erfahren.

Was kostet mich das? (Fast) nichts: Dank unserer namhaften Sponsoren können wir Registrierungsgebühren, Fernreisekosten und Unterkunftskosten komplett übernehmen.

Was muss ich mitbringen? Interesse am internationalen Wirt-schafts- und Prozessrecht, solides Englisch, sicheres Auftreten. Alles andere lernen Sie im Moot.

Woher bekomme ich weitere Informationen? Besuchen Sie <www.uni-marburg.de/fb01/mootcourt> oder die Infoveranstaltung, die wir im Sommersemester anbieten.

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c) ELSA

Was ist ELSA?

Die European Law Students' Association ist eine unabhängige, politisch neutrale und als gemeinnützig anerkannte internationale Organisation von Jurastudenten, Rechtsrefe-rendaren und jungen Juristen. Gegründet wurde ELSA 1981 in Wien von Jurastudenten aus Österreich, Polen, Ungarn und Deutschland. Heute ist ELSA in 41 europäischen Ländern an mehr als 300 Universitäten mit 44.000 Mitgliedern vertreten. Damit ist ELSA die größte Organisation von Jurastudenten weltweit.

Was machen wir?

Drei Programme sind es, durch die die Idee von ELSA umgesetzt wird:

Akademische Aktivitä-ten (AA)

Seminare und Konfe-renzen (S&C)

Student Trainee Exchange Programme (STEP)

Die Aktivitäten auf aka-demischem Gebiet er-strecken sich auf ein breites Spektrum. ELSA organisiert z.B. Vorträge und Diskussionen zu aktuellen juristischen Themen. Bei den sog. Moot Court Competitions kann bereits während des Studiums die Kunst der freien Rede und des Plädoyers durch eine fiktive Gerichtsverhand-lung trainier werden.

In Deutschland und in ganz Europa veranstal-ten ELSA-Fakultäts- gruppen akademische Seminare, Konferenzen oder Studienfahrten mit internationaler Beteili-gung. Hier besteht nicht nur die Möglichkeit Ein-blick in fremde Rechts-systeme zu erlangen, sondern auch interes-sante Diskussionen mit jungen Juristen aus ganz Europa zu führen.

Das Praktikantenaustausch-programm STEP bietet ELSA-Mitgliedern die Mög-lichkeit, durch Vermittlung eines bezahlten Prakti-kums bei Anwälten, Unter-nehmen und Verbänden in rund 41 ELSA-Mitglieds- ländern praktische Ausland-serfahrung zu sammeln. Die Betreuung durch die ELSA-Fakultätsgruppe vor Ort und die feste Einbindung in den Arbeitsablauf ermöglichen es, fremde Mentalitäten und Arbeitsweisen umfassend kennen zu lernen.

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ELSA Marburg organi-siert regelmäßig Kanz-leibesuche, Besuche von Gerichtsverhandlungen im Landgericht Marburg und Besuche von Ver-handlungen im Staatsge-richtshof in Wiesbaden.

ELSA Marburg veran-staltet in diesem Zu-sammenhang Gutach-ten-, Rhetorik-, Steuer-und Zeitmanagements-eminare. Den Höhepunkt bildet stets im Winterse-mester die Podiumsdiskussion, die ELSA-Marburg für die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft ausrichtet.

Und was bringt mir ELSA?

ELSA bietet Jurastudenten und jungen Juristen vom ersten Semester bis zum Eintritt in das Berufsleben die Gelegenheit, den Blick über den Tellerrand zu werfen, Vorurteile abzubauen und ein Gespür für internationale Zusammenhänge zu entwickeln. Die Arbeit im Team und das gemeinsame Ausarbeiten von Projekten schulen Fähigkeiten, die in der Berufswelt unter dem Begriff Soft Skills neben der universitären Ausbildung eine bedeutende Rolle spielen. Eine aktive Mitarbeit bei ELSA ermöglicht den Kontakt zu einer Vielzahl von interessanten Menschen der juristischen Wissenschaft und Praxis und bietet auch die Möglichkeit auf ein europaweites Netzwerk von Jurastudenten zuzugrei-fen, Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen.

Wenn du…

Lust und Interesse bekommen hast, mehr über ELSA zu erfahren, würden wir uns freu-en, deine Fragen zu beantworten. Sei bei einer unserer Veranstaltungen, dem regelmä-ßig stattfindenden Stammtisch oder bei einer öffentlichen Teamsitzung dabei. Aktuelle Informationen und Termine findest du an unseren Stellwänden im Landgrafen- und Savignyhaus und unter

elsa-marburg.de

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Ein kurzer Überblick

Wir…

sind ein Team aus Studierenden aller Semester- und Ausbildungsstufen.

Wir sind als gemeinnütziger e.V. (eingetragener Verein) organisiert. Satzungsgemäßer Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, sowie Bildung und Erziehung, insbesondere im Bereich der Rechtswissenschaften.

Wir erreichen dieses Ziel primär durch Herausgabe der Marburg Law Review (i.d.R. zweimal jährlich). Die MLR bietet den Studierenden examensrelevante Inhalte, sie ist aber ebenso eine Plattform für erste wissenschaftliche Veröffentlichungen. Außerdem organisieren wir Vortragsabende, Seminare und Kanzleibesuche.

Einsteigen…

ist ab dem ersten Semester möglich. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Erfah-rungsgemäß dauert die Orientierungsphase etwa ein Semester. In dieser Zeit bietet sich ein „Hineinschnuppern“ und Mithelfen in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen an. Wer auch danach keine verbindliche Aufgabe übernehmen möchte, muss dies nicht tun. Die monatlichen, etwa einstündigen Redaktionstreffen stellen einen vergleichsweise geringen Minimalaufwand dar.

Vorteile…

gibt es viele. Die Mitarbeit bei einer Rechtszeitschrift bezeugt ein überdurchschnittliches Engagement und erhöhte Leistungsbereitschaft neben dem Studium. Law Reviews besitzen vor allem im internationalen Raum ein hohes Ansehen. An vielen Universitäten ist die Redaktionsarbeit deshalb ein Privileg, das man sich erarbeiten muss. Eine Mitar-beit dient ferner als Beweis für deine Team- und Organisationsfähigkeit. Dadurch hebst du dich bereits wesentlich von der sogenannten „grauen Masse“ der Jurastudierenden ab.

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Zusätzlich profitierst du von einem familiären Umfeld innerhalb der Redaktion. Fragen zum Studium, der letzten Vorlesung im Sachenrecht oder dem Kernproblem deiner Hausarbeit im kleinen BGB-Schein lassen sich hier meist schnell klären.

Nicht zuletzt bietet dir eine Mitarbeit eine Menge Herausforderungen, an denen du per-sönlich wachsen kannst. Gemeinsam eine Zeitschrift zu gestalten, zu finanzieren und zu vertreiben, oder eine Veranstaltung mit Gästen aus namenhaften Unternehmen über die Bühne zu bringen, ist keine leichte Ausgabe, belohnt aber mit vielen neuen Erfahrungen und jeder Menge Spaß.

Schreibe uns eine kurze Nachricht, um persönlich zur nächsten Redaktionssitzung ein-geladen zu werden, wir freuen uns auf dich!

Kontakt: [email protected]