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Universitätsklinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN HYGIENERICHTLINIE AKH-KHH-RL-094 Virale Hämorrhagische Fieber (VHF) verursacht durch Ebola gültig ab: 03.11.2014 Version 03 Seite 1 von 18 1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK Die folgenden Ausführungen stellen auf Basis des gegenwärtigen Wissens, die für das AKH Wien Medizinischer Universitätscampus empfohlene Vorgehensweise zum hygienisch korrekten Umgang mit PatientInnen, die eine mögliche oder nachgewiesene Infektion mit Ebolavirus aufweisen, dar. Im AKH Wien Universitätscampus gelten die Schreiben und Informationen der der MA15 sowie des Wiener KAV in der gültigen Version. 2 MITGELTENDE DOKUMENTE Hygienerichtlinien der Universitätsklinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle, AKH Wien; (http://www.meduniwien.ac.at/hp/krankenhaushygiene) Vorgangsweise bei Ebola-Verdacht, AKH/AMB/MB/312/14, AKH Wien, 20.10.2014 Wiener Krankenanstaltenverbund, Ebola-Verdachtsfall: Infektionsplan mit klarem Handlungsablauf, EU-Falldefinition einer Ebola-Viruserkrankung (Ebola virus disease EVD), Bundesministeriums für Gesundheit, 22.10.2014 Ebola Algorithmus Erstbeurteilung Management, Bundesministeriums für Gesundheit, Version 3, 22.10.2014, Algorithmus Meldewege, Bundesministeriums für Gesundheit, Version 22.10.2014 Algorithmus Labornachweis Ebola-Virus-Erkrankungdes Bundesministeriums für Gesundheit. Version: 08.10.2014 Information Ebola in Guinea, Magistrat der Stadt Wien MA 15, 3.4.2014; MA15 LSD/263458/2014 Aktuelle Information Ebola Update Ebola Epidemie in Westafrika: Vorgehen im Verdachtsfall“; Magistrat der Stadt Wien MA 15; Zu MA15 LSD/263458/2014; 21.August 2014 2. Update Ebola und Vorgehen, Magistrat der Stadt Wien MA 15; Zu MA15 LSD/263458/2014; 9. Oktober 2014 (http://www2.aekwien.at/1964.py?Page=1&id_news=8512) Practical Guidelines for Infection Control in Health Care Facilities, WHO 2004 Standard precautions in health care, Epidemic and pandemic alert and response, WHO 2007; (http://www.who.int/csr/resources/publications/EPR_AM2_E7.pdf?ua=1) Information zum Ebola-Ausbruch in Westafrika, Bundesministerium für Gesundheit, 7.4.2014; (http://www.bmgf.gv.at/site2/Uebertragbare_Krankheiten/Ebola) Robert-Koch-Institut, Übersicht Ebola-Fieber / Marburg-Fieber, Stand 15. Oktober 2014; (http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/E/Ebola/Uebersicht.html;jsessionid=15485B31D0585D449 25618CC6ADB0126.2_cid372) Funktion Name Datum Unterschrift Erstellt AZ Starzengruber 03.11.2014 e.h. Geprüft QB Diab-Elschahawi 03.11.2014 e.h. Freigegeben KL Presterl 03.11.2014 e.h.

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Universitätsklinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle

ALLGEMEINES

KRANKENHAUS

DER STADT WIEN

HYGIENERICHTLINIE AKH-KHH-RL-094

Virale Hämorrhagische Fieber (VHF) verursacht durch Ebola gültig ab: 03.11.2014 Version 03 Seite 1 von 18

1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK

Die folgenden Ausführungen stellen auf Basis des gegenwärtigen Wissens, die für das AKH Wien – Medizinischer Universitätscampus empfohlene Vorgehensweise zum hygienisch korrekten Umgang mit PatientInnen, die eine mögliche oder nachgewiesene Infektion mit Ebolavirus aufweisen, dar. Im AKH Wien – Universitätscampus gelten die Schreiben und Informationen der der MA15 sowie des Wiener KAV in der gültigen Version.

2 MITGELTENDE DOKUMENTE

• Hygienerichtlinien der Universitätsklinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle, AKH Wien; (http://www.meduniwien.ac.at/hp/krankenhaushygiene)

• Vorgangsweise bei Ebola-Verdacht, AKH/AMB/MB/312/14, AKH Wien, 20.10.2014

• Wiener Krankenanstaltenverbund, Ebola-Verdachtsfall: Infektionsplan mit klarem Handlungsablauf,

• EU-Falldefinition einer Ebola-Viruserkrankung (Ebola virus disease – EVD), Bundesministeriums für Gesundheit, 22.10.2014

• Ebola – Algorithmus Erstbeurteilung Management, Bundesministeriums für Gesundheit, Version 3, 22.10.2014,

• Algorithmus Meldewege, Bundesministeriums für Gesundheit, Version 22.10.2014

• Algorithmus „Labornachweis Ebola-Virus-Erkrankung“ des Bundesministeriums für Gesundheit. Version: 08.10.2014

• Information – Ebola in Guinea, Magistrat der Stadt Wien MA 15, 3.4.2014; MA15 – LSD/263458/2014 Aktuelle Information Ebola

• Update Ebola Epidemie in Westafrika: „Vorgehen im Verdachtsfall“; Magistrat der Stadt Wien MA 15; Zu MA15 – LSD/263458/2014; 21.August 2014

• 2. Update Ebola und Vorgehen, Magistrat der Stadt Wien MA 15; Zu MA15 – LSD/263458/2014; 9. Oktober 2014 (http://www2.aekwien.at/1964.py?Page=1&id_news=8512)

• Practical Guidelines for Infection Control in Health Care Facilities, WHO 2004

• Standard precautions in health care, Epidemic and pandemic alert and response, WHO 2007; (http://www.who.int/csr/resources/publications/EPR_AM2_E7.pdf?ua=1)

• Information zum Ebola-Ausbruch in Westafrika, Bundesministerium für Gesundheit, 7.4.2014; (http://www.bmgf.gv.at/site2/Uebertragbare_Krankheiten/Ebola)

• Robert-Koch-Institut, Übersicht Ebola-Fieber / Marburg-Fieber, Stand 15. Oktober 2014; (http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/E/Ebola/Uebersicht.html;jsessionid=15485B31D0585D449 25618CC6ADB0126.2_cid372)

Funktion Name Datum Unterschrift

Erstellt AZ Starzengruber 03.11.2014 e.h. Geprüft QB Diab-Elschahawi 03.11.2014 e.h. Freigegeben KL Presterl 03.11.2014 e.h.

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Virale Hämorrhagische Fieber (VHF) verursacht durch Ebola

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• Robert-Koch-Institut, Maßnahmen bei einem begründeten Ebolafieber-Verdachtsfall in

Deutschland - Orientierungshilfe für Fachpersonal (http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/E/Ebola/Ebola-Ma%C3%9Fnahmen-fuer- Fachpersonal_DL.pdf?__blob=publicationFile)

• Rapid Risk Assessment – Outbreak of Ebola virus disease in West Africa, Sixth update, 13 October 2014, ECDC; (http://www.ecdc.europa.eu/en/publications/Publications/ebola-sierra- leone-liberia-guinea-nigeria-spain-14-10-2014-risk-assessment.pdf)

• Management and Control of Viral Haemorrhagic Fever, 2nd Version May 2001; ENIVD (http://www.enivd.de/NETZ.PDF)

• Interim Infection Control Recommendations for Care of Patients with Suspected or Confirmed Filovirus (Ebola, Marburg) Haemorrhagic Fever, March 2008; WHO (http://www.who.int/csr/bioriskreduction/interim_recommendations_filovirus.pdf?ua=1) Management of Hazard Group 4 viral haemorrhagic fevers and similar human infectous diseases of high consequence; Advisory committee on Dangerous Pathogens, Department of Health, Public Health England (http://www.hpa.org.uk/webc/HPAwebFile/HPAweb_C/1194947382005)

• Abfälle aus dem medizinischen Bereich ÖNORM S 2104

• Entsorgung von Abfällen aus Krankenanstalten und Gesundheitseinrichtungen; RL 10 der MA15

• Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Verordnung biologische Arbeitsstoffe - VbA) - Gesamte Rechtsvorschrift für Verordnung biologische Arbeitsstoffe, Fassung vom 16.10.2014 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer= 10009126)

• Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/9/3/0/CH1061/CMS1085496602493/lexuriserv.pdf)

• Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über das Inverkehrbringen und Ausstellen von persönlichen Schutzausrüstungen und über die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA- Sicherheitsverordnung, PSASV), BGBl. Nr. 596/1994

• Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen durch persönliche Schutzausrüstung (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung – PSA-V), BGBl. II Nr. 77/2014

• EBOLA – Anziehen/Ausziehen Schutzkleidung der Stufe 1 (AKH-RL 095)

3 VERWENDETE ABKÜRZUNGEN

ADR European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road AKH Allgemeines Krankenhaus AZ Arzt/Ärztin BMG Bundesministerium für Gesundheit bzw. beziehungsweise DW Durchwahl e.h. eigenhändig etc. et cetera ECDC European Center for Disease Prevention and Control EWZ Einwirkzeit FFP Filtering Face Piece

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ggf. gegeben falls KAV Wiener Krankenanstaltenverbund KFJ Kaiser-Franz-Josef-Krankenhaus KHH Universitätsklinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle KL Klinikleitung MA Magistratsabteilung PSA persönliche Schutzausrüstung QB Qualitätsbeauftragte/r RL Richtlinie RT-PCR Real time-Polymerase Chain Reaction SMZ Sozialmedizinisches Zentrum VHF Virale hämorrhagische Fieber WHO World Health Organization z.B. zum Beispiel ≥ größer gleich

4 ERREGER

Das Ebolavirus und Marburgvirus sind morphologisch ident (Familie der Filoviridae), jedoch besitzen sie eine unterschiedliche Antigenstruktur. Von den 5 bekannten Spezies des Ebolavirus haben bisher 3 größere Krankheitsausbrüche verursacht (Spezies Bundibugyo, Sudan, Zaire). Das Ebola-Virus wird gemäß der gegenständlichen Verordnung für biologischer Arbeitsstoffe (VbA) der Risikogruppe 4 zugeordnet.

5 EPIDEMIOLOGISCHER HINTERGRUND

Abb. 1: Verbreitung von Ebola-/Marburg hämorrhagischem Fieber (1976- August 2014)

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Quelle: Public Health England, http://www.hpa.org.uk/Topics/InfectiousDiseases/InfectionsAZ/Ebola/Maps/

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Abb. 2: ECDC Landkarte mit den am 22. Oktober 2014 betroffenen Gebieten

Situationsberichte der WHO zur aktuellen Lage bezüglich Ebola sind unter folgender Internetadresse nachzulesen: http://www.who.int/csr/disease/ebola/situation-reports/en/

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Risikogebiete

Länder in Afrika mit bestätigten Ebolavirus Fällen: •Demokratische Republik Kongo (früher Zaire) •Elfenbeinküste •Gabon •Guinea •Liberia •Nigeria •Republik Kongo (ROC) •Senegal •Sierra Leone •Südafrika (importiert) •Südsudan •Uganda

Epidemiegebiete (community transmission): Aktuell (Stand 9.Oktober 2014) gelten folgende Länder bzw. Teile von Ländern als betroffene Regionen:

• Guiena

• Liberia

• Sierra Leone

• Demokratische Republik Kongo (Provinz Equateur – dieser Ausbruch steht in keiner Verbindung zum Ausbruch in Westafrika)

Die jeweils aktuelle Auflistung der betroffenen Länder ist unter folgender Internetadresse nachzulesen: http://ecdc.europa.eu/en/healthtopics/ebola_marburg_fevers/EVDcasedefinition/Pages/Ebola- affected-areas.aspx

Infektionsweg

Es wird angenommen, dass in Subsahara-Afrika lebende Flughunde (Fledertiere) das tierische Reservoir dieser Viren sind. Als mutmaßliche Überträger gelten z.B. Affen oder Gorillas, Antilopen, Ducker (kleine, waldbewohnende Antilopen), Nagetiere, Fledertiere, Stachelschweine. Infektionen des Menschen entstehen durch engen Kontakt/Handhabung mit infizierten lebenden oder toten Tieren/Menschen durch Blut, Sekrete, Körperflüssigkeiten, Organen. Weiteres ist eine Übertragung durch ungeschützten Geschlechtsverkehr mit infizierten oder genesenden Ebolavirus Erkrankter möglich (Viren können bis 7 Wochen nach Genesung im Samen ausgeschieden werden). Kontakt mit Blut oder andern Körperflüssigkeiten muss vermieden werden. Eine besondere Gefahr besteht für betreuende Personen und medizinisches Personal mit direktem Kontakt zu Erkrankten sowie für Laborpersonal. Für Reisende in Epidemie-Gebiete besteht, solange sie keinen direkten Kontakt zu erkrankten Menschen und Tieren, bzw. deren Körperflüssigkeiten haben, nur ein sehr geringes Infektionsrisiko.

Inkubationszeit

Inkubationszeit beträgt 2–21 Tage (im Durchschnitt: 4–10 Tage).

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6 SYMPTOMATIK/KRANKHEITSVERLAUF

Die Erkrankung beginnt plötzlich mit unspezifischen grippeähnlichen Symptomen wie Fieber,Kopf-, Muskel- und Halsschmerzen. Im weiteren Verlauf können gastrointestinale (Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, abdominale Schmerzen), neurologische (Kopfschmerzen, Erschöpfung, Verwirrtheit, Enzephalitis, Koma), vaskuläre (Konjunktivitis, pharyngale Injektion, Ödeme), kutane (Hautauschlag), respiratorische (Husten, Brustschmerzen, Atemnot) Symptome auftreten. Später folgen hämorrhagische Manifestationen, sowie Leber- und Nierenfunktionsstörungen (Oligurie oder Anurie bis zum drohenden Nierenversagen) und in manchen Fällen innere und äußere Blutungen (Schleimhautblutungen u.a. aus dem Gastrointestinal- und Genitaltrakt, sowie auch Ekchymosen) durch disseminierte intravasale Koagulopathie. Häufige laborchemische Befunde sind Thrombozytopenie, Lymphopenie und Transaminasenerhöhungen als Zeichen der Leberbeteiligung. Im Endstadium entwickeln die meisten Patienten ein Multiorganversagen.

Die Infektiösität beträgt 20%, die Letalität betrug in der Vergangenheit zwischen 50–90% je nach Ebola-Virusspezies, es wurde jedoch eine Abnahme der Letalität bei sekundären und tertiären Krankheitsfällen beobachtet

Differentialdiagnose: Erkrankungen durch andere Erreger, die ein viral hämorrhagisches Fieber (z.B. Lassavirus, Hantavirus, Krim-Kongo-Virus, Denguevirus) auslösen können, sowie nicht virale Erkrankungen wie Malaria, Typhus abdominalis, Rickettsiosen, Meningitis (Meningokokken), Hepatitis B und C sollten ausgeschlossen werden, bei Erwachsenen auch fulminant verlaufende Infektion mit HAV.

7 VORGEHEN BEI VORLIEGEN EINES BEGRÜNDETEN KLINISCHEN VERDACHTS AUF IMPORTIERTES VHF

VERURSACHT DURCH EBOLAVIRUS

Um mögliche Ebola- oder Verdachtfälle frühzeitig zu identifizieren bzw. auszuschließen wird nach dem im Anhang 1 angeschlossenen Algorithmus „Ebola – Algorithmus Erstbeurteilung Management“des Bundesministeriums für Gesundheit, Version 3, 22.10.2014, vorgegangen:

Bei einem Verdachtsfall wird wie bei einem Ebola-Fall vorgegangen. Laut ECDC und MA 15 gilt derzeit folgende Definition für Verdachtsfälle:

1. Klinische Kriterien:

Fieber 38,6°C

UND mindestens eines der folgenden Leitsymptome:

Starke Kopfschmerzen , Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen , unerklärbare Blutungen (z.B. Blutungen ohne vorheriges Trauma) , Multiorganversagen

UND

2. epidemiologische Risikofaktoren innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn (zumindest einer der folgenden Punkte):

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• Aufenthalt innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn in einem der von der Epidemie betroffenen Ländern

• Kontakt mit einem wahrscheinlichen oder bestätigten Ebola-Fall

ODER unerklärlicher Todesfall mit epidemiologischem Risiko oder vorangegangenen klinischen Kriterien UND epidemiologischem Risiko

NEU: Bei der aktuellen Falldefinition wird darauf hinweisen, dass bei einer Hochrisikoexposition (siehe unten) innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn bei den klinischen Kriterien Fieber unabhängig von der Höhe UND eines der Leitsymptome für

eine Verdachtsdiagnose ausreichen.

Hochrisikosituationen sind z.B.:

• enger Kontakt(< 1m) ohne entsprechende Schutzmaßnahmen (Personal Protective Equipment- PPE inkl. Schutz der Augen und Schleimhäute) mit wahrscheinlichen oder bestätigten Ebola- Fällen, die husten, sich erbrechen, bluteten oder Durchfall haben;

• ungeschützter sexueller Kontakt mit einer Person, die an Ebola erkrankt war, bis zu 3 Monate nach Genesung;

• direkter Kontakt mit Material, das mit Körperflüssigkeiten eines wahrscheinlichen oder bestätigten Falls kontaminiert ist;

• Gesundheitspersonal, welches Kontakt mit bestätigten Fällen oder deren Körperflüssigkeiten hatte, selbst wenn adäquate Schutzausrüstung richtig verwendet wurde;

• perkutane Verletzung (z.B. Nadelstichverletzung) oder Schleimhautkontakt mit Körperflüssigkeiten, Gewebe oder Laborproben von wahrscheinlichen oder bestätigten Ebola- Fällen (Erkrankte/Tote);

• Teilnahme an Begräbnisritualen mit direktem Kontakt mit Leichen(teilen) in betroffenen Gebieten ohne entsprechende Schutzausrüstung;

• direkter Kontakt mit Fledermäusen, Nagetieren , Primaten (lebend oder tot) in oder von betroffenen Gebieten oder Verzehr oder Kontakt von Buschfleisch") .

Als niederes Risiko stuft die ECDC beiläufigen Kontakt mit fiebernden, ambulanten, gehenden Patienten (z.B. gemeinsamer Aufenthalt in Wartezone oder öffentlichen Transportmittel, beiläufiger Kontakt im Empfangsbereich) ein.

7.1 Umgang mit Verdachtsfällen und Ebola-Erkrankten

In Wien gelten die Schreiben und Informationen der MA15, weiters im AKH die Schreiben des KAV und die Erlässe des AKHs, in denen das Vorgehen, über die Wiener Rettung (Transport) und das SMZ-Süd (Kaiser-Franz-Josef-Krankenhaus) 4. Medizinische Abteilung mit der geeignete

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Isolations-/Seuchen-/Quarantäne-Station für die Abklärung und Versorgung (Tel. 01-601 91-2407), geregelt ist.

Verdachtsfälle müssen hinsichtlich des hygienischen Managements wie Erkrankte behandelt werden.

Bei begründetem Verdacht auf VHF sofortige Kontaktaufnahme mit Infektionsdienst der Klinischen Abteilung für Infektionen und Tropenmedizin (Pager 81-2500, 8.00- 15.30 Sekretariat DW 44400, ab 15.30: Station 18K DW 44850), Krankenhaushygiene (DW 19040) und Ärztlicher Direktion (DW 11540, 0-24 Uhr erreichbar über Inspektionsdienst DW 14000).

UNMITTELBARE VORGEHENSWEISE IM VERDACHTSFALL

Ein Verdachtsfall oder Erkrankungsfall ist unverzüglich an den rund um die Uhr besetzten Journaldienst der Gesundheitsbehörde unter Bekanntgabe der Rückrufmöglichkeit gemäß Epidemiegesetz zu melden.

Magistratsabteilung 15 – Journaldienst (0-24 Uhr erreichbar) Tel.: 01 - 4000 - 87 89 0 E-Mail: [email protected]

Der Amtsarzt / die Amtsärztin setzt sich dann unmittelbar mit Ihnen in Verbindung, bespricht die Verdachtsdiagnose, führt eine Situationsbeurteilung durch und veranlasst im begründeten Verdachtsfall die jeweiligen gesundheitsbehördlichen Maßnahmen, wozu auch die Organisation eines geschützten Krankentransportes durch die MA 70 – Berufsrettung Wien in die Infektionsabteilung des Kaiser Franz Josef Spital gehört.

Weiters ist der KAV-Journaldienst unter der Tel.: 01 – 40 409 – 7090 zu informieren.

7.2 Asymptomatische Personen mit Risiko-Anamnese wird folgendes Vorgehen empfohlen:

Asymptomatische Personen, auch die, die direkten Kontakt mit Sekreten der Patientin/des Patienten hatten, werden nach Hause entlassen. Es ist derzeit keine Quarantäne von Kontaktpersonen vorgesehen. Sie werden aufgefordert zweimal täglich Fieber zu messen und bei einer Temperatur > 37,5°C über den Hausarzt, oder den Notarzt/Rettung zur weiteren Abklärung Kontakt mit dem SMZ-Süd (KFJ; Tel. 01-601 91-2407) aufnehmen sowie das zuständige Bezirksgesundheitsamt (Journaldienst MA 15: 01-4000-87890) zu informieren.

Erfassung der Kontaktdaten (Name, Adresse und insbesondere telefonische Erreichbarkeit) aller möglicherweise im AKH Wien mit dem Verdachtsfall in Kontakt gekommenen Personen und Vorabinformation an diese, dass sich die Gesundheitsbehörde MA 15 zur weiteren Abklärung melden wird. Die MA 15 kümmert sich dann auch um die Gesundheitliche Beratung und Information der Kontaktpersonen.

7.3 Unterbringung/Transfer bei Verdachtsdiagnose

Bei Verdachtsdiagnose ist ein Patiententransport über die Leitstelle der MA 70 – Wiener Rettung (unbedingt unter dem Hinweis auf die Verdachtsdiagnose) an die für die Abklärung und Versorgung geeignete Isolations-/Seuchen-/Quarantäne-Station des zuständigen

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Schwerpunktkrankenhauses SMZ Süd – Kaiser Franz Josef Spital/4. Medizinische Abteilung (KFJ/4.Med) zu organisieren. Die Abklärung möglicher Differenzialdiagnosen erfolgt im KFJ/4.Med (Tel. KFJ; Tel. 01 - 601 91 – 2407)

7.4 Isolierung des/der PatientIn

Entsprechend der geltenden Schreiben der MA 15 ist die schnellstmögliche Verlegung in das geeignete Behandlungszentrum (Schwerpunktkrankenhaus SMZ Süd – Kaiser Franz Josef Spital/4. Medizinische Abteilung) bei Transportfähigkeit anzustreben.

Zwischenzeitlich muss der/die Patient in dem Raum – wenn möglich - mit Schleuse oder im Raum der Erstversorgung unter Einhaltung aller möglichen Kontaktschutzmaßnahmen (Schutzkleidung siehe unten) isoliert werden. Dieser Raum muss geschlossen gehalten werden und für alle erkennbar gekennzeichnet sein. Erstversorger müssen Schutzkleidung und Schutzmaßnahmen einhalten. Sie dürfen zwischenzeitlich keine anderen Patienten mitversorgen. Der Bereich (z.B. Triagebereich/ Ambulanzbereich), in dem sich der Verdachtsfall aufgehalten hat, muss sofort gesperrt werden und die Versorgung der anderen PateintInnen an einen anderen Ort verlegt werden. Alle Kontaktpersonen müssen identifiziert werden, der Behörde gemeldet und ggf. unter Quarantäne gestellt werden.

Ist das in einer akzeptablen Zeit nicht möglich, so kann nach Rücksprache mit den Experten, Krankenhausleitung und der Behörde eine vorrübergehende räumliche Unterbringung des/der PatientIn im Isolierzimmer und mit Schleusenvorraum notwendig sein.

An der Türe des Patientenzimmers ist eine Hinweistafel bezüglich der erforderlichen Hygienemaßnahmen anzubringen.

Es wird empfohlen, ein Log-Buch neben der Türe des Isolierzimmers anzubringen, in welches sich alle Personen bei Betreten des Zimmers eintragen müssen.

Falls der/die PatientIn nicht transportfähig ist, sofortige Kontaktaufnahme mit der Krankenhaushygiene (DW 19040) oder dem Infektionsdienst (DW 44850, Pager 81-2500) und der Ärztlichen Direktion (DW 11540, 0-24 Uhr erreichbar über Inspektionsdienst DW 14000).

Ist die Infektion mit VHF (klinisch, epidemiologisch, laborchemisch und/oder virologisch) ausgeschlossen worden, sind alle Maßnahmen unverzüglich aufzuheben.

7.5 Eigenschutz beim Umgang mit Krankheitsverdächtigen/Erkrankten

Patientenzimmer/Bereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten! Schleusentüren dürfen nicht gleichzeitig offen stehen.

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzkleidung wird entsprechend dem Risiko einer Infektionsübertragung ausgewählt. Solange kein direkter Kontakt zu erkrankten Menschen und deren Körperflüssigkeiten besteht, ist das Infektionsrisiko gering. Es soll ein Abstand von > 1 m gewahrt werden (Risiko der Stufe 1 – Ambulanzen, dezentrale Einrichtungen).

Stufe 1 – Persönliche Schutzausrüstung:

• Schutzhandschuhe lang (2 Paare sterile OP-Handschuhe)

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• Flüssigkeitsdichter Einmalschutzmantel (Einmal-OP-Mantel)

• Mund-Nasen-Schutz der Schutzstufe FFP3 (FFP3-Maske) ohne Exspirationsventil

• Schutzhaube (Hals bedeckend)

• Schutzbrille mit seitlichem Spritzschutz, besser Schutzschild

• Geschlossenes Schuhwerk

• Anlegen und Ausziehen im Buddy-System (2-Mensch-System)

Risiko der Stufe 2 betrifft Case Manager – Infektionsdienst, Mitarbeiter der Krankenhaushygiene, Notfall, Kinder-Notfall, Zentraldesinfektion

Stufe 2 – Persönliche Schutzausrüstung:

• Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III, Typ 3

• An-/Ablegen der PSA erfolgt ausschließlich nach dem Buddy-System (Zwei-Mensch Prinzip) entsprechend der Checkliste An-/Ablegen von PSA der Kategorie III (siehe mitgeltende Dokumente).

Es reicht nicht die Schutzausrüstung dem Personal nur zur Verfügung zu stellen, es müssen auch regelmäßige Schulungen und praktische Übungen zum korrekten Anlegen sowie dem kontaminationsfreien Ablegen und Abwurf erfolgen. Persönliche Schutzausrüstung ist vor Kontakt mit dem Patienten oder Betreten des Zimmers anzulegen, nach Kontakt oder vor Verlassen des Zimmers in eine schwarze Tonne zu entsorgen. Händehygiene (siehe auch RL der Händehygiene und die „5 Momente der Händehygiene“ in der Hygienemappe des Universitätsklinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle):

• Händedesinfektion immer nach Ablegen der Schutzhandschuhe und vor Verlassen der Schleuse

• Händedesinfektion nach Kontakt mit (möglicherweise) kontaminierten Objekten, patientennahen Oberflächen und siehe unten

• Erinnerung. Händehygiene ist auch: Hände weg vom Gesicht!

Akzidenteller Kontakt:

Personen, die Haut- oder Schleimhautkontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen von Patienten mit VHF-Verdacht hatten:

• Betroffenen Körperstellen unverzüglich mit Wasser und Seife waschen und anschließend mit einem Händedesinfektionsmittel behandeln

• Schleimhäute ausgiebig mit reichlich Wasser oder Kochsalzlösung bzw. PVP-J-Lösung spülen [RKI Übersicht Ebola/Marburg-Fieber].

7.6 Entsorgung von potentiell infektiösem Material

Abfälle, die potentiell mit dem Ebolavirus kontaminiert sind (auch bei Verdachtsfällen), dürfen generell nicht unbehandelt (desinfiziert) das Krankenhaus verlassen. Es ergibt sich damit folgender Entsorgungsablauf:

• Verständigung des Abfallbeauftragten (DW 94650) und der Abteilung Entsorgungstechnik (DW 94730) zur Einleitung der begleitenden Maßnahmen (Bereitstellung von Gebinden, Abholung, etc.).

• Mit Ebola kontaminierte Abfälle werden direkt im PatientInnenzimmer im runden schwarzen Einmalgebinde gesammelt (maximale Befüllung 1/3).

• Nach der Befüllung bis zu 1/3 werden die Abfälle noch im PatientInnenzimmer/Schleuse im schwarzen Einmalgebinde mit Desinfektionsmittel

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(Decogen liquid 3%, EWZ. 30 min oder Antiseptica Kombi 2%, EWZ. 60 min.) bedeckt und verschlossen.

• Die verschlossenen Einweggebinde müssen gemäß der Einwirkzeit vor dem weiteren Abtransport in der Schleuse des PatientInnenzimmers stehen gelassen werden.

• Verständigung der Abteilung Entsorgungstechnik zur Organisation der Abholung (DW 94730).

• Unmittelbar vor der Entfernung des schwarzen Einmalgebindes aus dem PatientInnenzimmer bzw. der Schleuse ist eine Wischdesinfektion durch das med. Fachpersonal durchzuführen.

• Das wischdesinfizierte schwarze Einmalgebinde wird unmittelbar bei der Abholung aus dem PatientInnenzimmer/Schleuse von den Entsorgungsmitarbeitern in ein Spannringfass überverpackt und abtransportiert.

Es sind ausschließlich Einmalmaterialien (inkl. Geschirr) zu verwenden. Bettwäsche, Wäsche der Patienten, sowie weitere Gegenstände wie zum Beispiel Matratzen (Zerkleinerung erfolgt durch DesinfektionsassistentInnen) sind ebenfalls in den schwarzen Einmalgebinden zu sammeln und anschließend gemäß dem oben angeführten Prozedere zu entsorgen. Alle Ausscheidungen (wie Z. B. Harn und Stuhl) müssen im runden schwarzen Einmalgebinde entsorgt werden.

7.7 Reinigung und Desinfektion

Nach Abtransport der/des PatientIn müssen alle betroffenen Bereiche, Arbeitsmittel und Geräte, so nicht Einmalgeräte vor der Wiederbenutzung durch DesinfektionsassistentInnen (Zentraldesinfektion) desinfiziert werden. Unterhaltsreinigung und Unterhaltsdesinfektion, sowie die Schlussdesinfektion nach Patiententransferierung darf nur durch geschultes Personal bzw. DesinfektionsassistentInnen (Zentraldesinfektion) und entsprechend der Anordnungen der Behörde (MA15) durchgeführt werden.

8 EMPFEHLUNG ZU LABORUNTERSUCHUNGEN

Die Abklärung der Verdachtsdiagnose und möglicher Differentialdiagnosen (wie z.B. Malaria, Typhus, Rickettsiosen, Leptospirose, Rückfallfieber, Meningitis und andere virale hämorrhagische Fieber) erfolgt in dem für die Abklärung zuständige Schwerpunktkrankenhaus SMZ Süd – Kaiser Franz Josef Spital/ 4. Medizinische Abteilung (KFJ/4.Med). Es soll daher im AKH Wien kein Probenmaterial abgenommen werden.

Es gilt derzeit (Stand 20.10.2014) der Algorithmus „Labornachweis Ebola-Virus-Erkrankung“ des Bundesministeriums für Gesundheit (siehe Anhang). Es sollen Proben (2x Harn und 2x Blut) an das Screening-Labor der AGES (Tel. 050 553 37 230; Außerhalb der Dienstzeit: 0664 967 09 87) versandt werden. Bei Hochrisiko Fällen sollen

zusätzliche Proben (2x Harn und 2x Blut) an das . Referenzlabor: Nationale Referenzzentrum für

tropische Infektionserreger, Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, Bernhard-Nocht-Str. 74, 20359 Hamburg versandt werden.

Für alle Proben gelten die Bestimmungen des Probenversandes für infektiöses Material der Kat.A (UN 2814 - Für Menschen infektiöse Substanzen):

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• Die Proben dürfen nicht durch den normalen Probentransport im Haus befördert werden,

sondern müssen durch fachlich qualifizierte und geschulte Mitarbeiter für den Transport vorbereitet werden.

• Probengefäße müssen mit Parafilm M Verschlussfolie versiegelt (um ein unbeabsichtigtes Öffnen der Verschlusskappe zu vermeiden) und deutlich gekennzeichnet werden (UN2814).

• Die Proben müssen für den Transport in eine stoßsichere sekundäre Verpackung mit saugfähigem Material (gemäß ADR – Transport von „für Menschen infektiöse Substanzen“) verpackt werden.

• Proben dürfen nicht durch den normalen Probentransport im Haus befördert werden.

• Eine Zwischenlagerung ist zu vermeiden, muss aber in einem versperrten Kühlschrank (Schlüssel muss vom diensthabenden Oberarzt sicher verwahrt werden) in einem überwachten Raum erfolgen.

• Der Probenversand verfolgt über den Zentralen Probenversand (Zentraler Probenversand 3M; Mo.-Fr. 8.00-16.00; DW 97750).

9 MELDEPFLICHT

Der Anzeigepflicht unterliegen Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an virusbedingtem hämorrhagischem Fieber, gemäß §1 Abs.1 Z.1 des Epidemiegesetzes BGBl. Nr. 186/1950 i.d.g.F..

10 MAßNAHMEN BEI TODESFALL

Bei Todesfall muss das PatientInnenzimmer verschlossen und die Behörde (MA15) sofort informiert werden. Die weiteren Maßnahmen zur Versorgung und zum Abtransport des Leichnams erfolgen entsprechend der Anleitung der Behörde (MA15). Eine Obduktion ist gesetzlich verboten! Die Schlussdesinfektion erfolgt durch das Hygienezentrum der MA 15.

11 AUSKUNFTSTELLEN AM AKH

Univ.klinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle: Durchwahl: 19040 Infektionsdienst 0-24 Uhr: Pager 81-2500 Ärztliche Direktion: Durchwahl: 11540

12 ANHANG 1: EBOLA- ALGORITHMUS ERSTBEURTEILUNG MANAGEMENT

13 ÄNDERUNGEN

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Datum Version Änderung

13.08.2014 01 Ersterstellung, erste Freigabe

29.10.2014 02 Überarbeitung und Aktualisierung der Version1: Abb 1 aktualisiert, Epidemiegebiete eingefügt inkl. Link, Definition für Verdachtsfälle aktualisiert, 8 EMPFEHLUNG ZU LABORUNTERSUCHUNGEN aktualisiert und ergänzt, 11

AUSKUNFTSTELLEN AM AKH eingefügt, Anhang aktualisiert und ergänzt

03.11.2014 03 7.5 Eigenschutz beim Umgang mit Krankheitsverdächtigen/Erkrankten: Persönliche Schutzausrüstung ergänzt und Stufe 1 und 2 eingefügt

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Anhang 1: Ebola- Algorithmus Erstbeurteilung Management

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Anhang 2: Algorithmus Meldewege

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Anhang 3: Labornachweis Ebola-Virus-Erkrankung