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Rengener Dorfzeitung Ausgabe November/Dezember 2013 www.rengen.de Seite 1 Unabhängig - unterfinanziert - in Farbe Termine, Termine, Termine Kirchenchor Rengen Kirchenchorprobe, Mittwochs 20.00 Uhr Bürgersaal Seniorenturnen Treffpunkt jeden Dienstag von 18.30 – 19.30 Uhr, Bürgersaal Kindergruppe Rengen Treffpunkt jeden Mittwoch 15.30 Uhr im Bürgersaal Volleyballgruppe SC-Rengen Treffpunkt jeden Mittwoch von 18.30 – 20.00 Uhr am alten Sportplatz oder in der Grundschulhalle Daun Turngruppe Sportverein Leitung Achim Koppe, Treffpunkt jeden Donnerstag, 19.00 Uhr im Bürgersaal Feuerwehr Rengen Erster Freitag im Monat Übung um 19.30 Uhr Liebe Rengener, in wenigen Wochen werden die Tage wieder länger, im Dezember gibt’s jede Menge Termine und schon ist wieder Frühling. Am 5. Dezember ist Nikolausfeier im Bürgersaal, am 15. Dezember unsere Weihnachtsfeier, alle Rengener sind herzlich eingeladen an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Die christlichen Feste sind nicht bloße Feiertage, sondern sie erinnern uns daran, dass wir uns Zeit nehmen sollen für unsere Mitmenschen. Der entscheidenden Gedanke bei St. Martin oder Nikolaus ist das teilen, deshalb ist die Teilnahme und Aufrechterhaltung dieser traditionellen Bräuche wichtig. Jedes Dorf lebt vom Engagement und der Beteiligung seiner Bürger, also hingehen. Jahreshauptversammlung Naturschutzverein am Donnerstag, 28.11.2013, 20.00 Uhr Bürgersaal Gründungsversammlung „Der-Detze-Rockt“ am Freitag, 29.11.2013, 20.00 Uhr Bürgersaal Weihnachtsfenster 2013 Beginn Sonntag, 01.12.2013, 18.30 Uhr (Plan Seite 8) Nikolausfeier Donnerstag, 05.12.2013, 18.00 Uhr, Bürgersaal Weihnachtsfeier Sonntag, 15.12.2013, 14.00 Uhr, Bürgersaal Dies gilt insbesondere für die vielen älteren und alleinstehenden Mitbürger, deren Teilnahme uns wichtig ist. Die Kinder treffen sich mit ihren Eltern schon am frühen Nachmittag zum Basteln und zur Vorbe- reitung der Feier. Auf Wunsch kann sicher- lich ein zusätzlicher Be- such zu Hause vereinbart werden.

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Rengener Dorfzeitung

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Rengener DorfzeitungAusgabe November/Dezember 2013

www.rengen.de

Seite 1

Unabhängig - unterfinanziert - in Farbe

Termine, Termine, Termine

Kirchenchor Rengen Kirchenchorprobe, Mittwochs 20.00 Uhr Bürgersaal Seniorenturnen Treffpunkt jeden Dienstag von 18.30 – 19.30 Uhr, Bürgersaal Kindergruppe Rengen Treffpunkt jeden Mittwoch 15.30 Uhr im Bürgersaal Volleyballgruppe SC-Rengen Treffpunkt jeden Mittwoch von 18.30 – 20.00 Uhr am alten Sportplatz oder in der Grundschulhalle Daun Turngruppe Sportverein Leitung Achim Koppe, Treffpunkt jeden Donnerstag, 19.00 Uhr im Bürgersaal

Feuerwehr Rengen Erster Freitag im Monat Übung um 19.30 Uhr

Liebe Rengener, in wenigen Wochen werden die Tage wieder länger, im Dezember gibt’s jede Menge Termine und schon ist wieder Frühling. Am 5. Dezember ist Nikolausfeier im Bürgersaal, am 15. Dezember unsere Weihnachtsfeier, alle Rengener sind herzlich eingeladen an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Die christlichen Feste sind nicht bloße Feiertage, sondern sie erinnern uns daran, dass wir uns Zeit nehmen sollen für unsere Mitmenschen. Der entscheidenden Gedanke bei St. Martin oder Nikolaus ist das teilen, deshalb ist die Teilnahme und Aufrechterhaltung dieser traditionellen Bräuche wichtig. Jedes Dorf lebt vom Engagement und der Beteiligung seiner Bürger, also hingehen.

Jahreshauptversammlung Naturschutzverein am Donnerstag, 28.11.2013, 20.00 Uhr Bürgersaal Gründungsversammlung „Der-Detze-Rockt“ am Freitag, 29.11.2013, 20.00 Uhr Bürgersaal Weihnachtsfenster 2013 Beginn Sonntag, 01.12.2013, 18.30 Uhr (Plan Seite 8) Nikolausfeier Donnerstag, 05.12.2013, 18.00 Uhr, Bürgersaal Weihnachtsfeier Sonntag, 15.12.2013, 14.00 Uhr, Bürgersaal

Dies gilt insbesondere für die vielen älteren und alleinstehenden Mitbürger, deren Teilnahme uns wichtig ist. Die Kinder treffen sich mit ihren Eltern schon am frühen Nachmittag zum Basteln und zur Vorbe-reitung der Feier. Auf Wunsch kann sicher-lich ein zusätzlicher Be-such zu Hause vereinbart werden.

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Rengener DorfzeitungGründung des Vereins „DER-DETZE-ROCKT“

Die Jugend veranstaltet seit 3 Jahren im August ein Heavy-Metal-Festival. Um dieses Festival auf solide Füße zu stellen und um es langfristig zu sichern, halten wir die Gründung eines Vereins für sinnvoll. Dieser Verein dient sowohl der Bindung der Rengener Jugend an den Ort, des weiteren könnte er aber auch bei Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Maifeier) oder Kirmes (Trägerschaft aller Vereine) als eigenständiger Verein auftreten. Im folgenden soll der Satzungsentwurf für den Verein „Der-Detze-Rockt“ vorgestellt werden, um diesen Entwurf auf der Gründungsversammlung am 29.11.2013 zu diskutieren und zu verabschieden. Wir würden uns freuen, wenn viele interessierte Rengener Bürger den Verein unterstützen würden, ein beträchtlicher Teil der Veranstaltungen im Ort lebt auch von der Beteiligung der Jugend. (Anm. der Red.: eine sehr behutsame Umschreibung für Umsatzbeteiligung). Die potentiellen Vereinsmitglieder werden gebeten, sich intensiv mit der Satzung zu befassen.

Satzung des Vereins „Der-Detze-rockt“ e.V in der Fassung vom 29.11.2013 § 1 Name, Sitz, Rechtsform

(1) Der Verein trägt den Namen „Der-Detze-rockt“ mit dem Zusatz „e.V.“ (2) Der Verein hat seinen Sitz in Daun-Rengen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Wittlich als

rechtsfähiger Verein gemäß § 21 BGB einzutragen. § 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein „Der-Detze-rockt“ e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Insbesondere setzt er sich zur Aufgabe:

a) Förderung von Kunst und Kultur - Veranstaltung von Konzerten - Förderung regionaler Nachwuchsbands - Vorträge mit jugendspezifischen Themen

b) Förderung bürgerschaftlichen Engagements, Förderung des Brauchtums c) Förderung der Zusammenarbeit der Generationen

(3) Wirtschaftlich auf Gewinn abzielende Zwecke, politische und religiöse Betätigung in dem Verein „Der-

Detze-rockt“ sind ausgeschlossen. (4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder

erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch

unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 3 Mitglieder des Vereins Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Vereine sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tage der Aufnahme. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch a) Austritt b) Ausschluss c) Tod

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Rengener Dorfzeitung

zu a): Die Mitgliedschaft wird beendet durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Kassenwart.

zu b): Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Von der Absicht das Mitglied auszuschließen, muss dieses benachrichtigt und vor Ausschluss gehört werden. Erfolgt der Ausschluss, ist in dem Bescheid der Hinweis aufzunehmen, dass hiergegen innerhalb von zwei Wochen Widerspruch möglich ist. Über den Widerspruch entscheidet erneut die Mitgliederversammlung. Aus der Beendigung der Mitgliedschaft resultiert keinerlei Anspruch von Seiten des Vereins.

§ 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind

• die Mitgliederversammlung • der Vorstand

§ 7 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist oberstes Beschlussorgan und besteht aus den Mitgliedern des Vereins. (2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vereins oder im Verhinderungsfalle von

seinem Stellvertreter geleitet und ist mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer einwöchigen Einladungsfrist einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeindeverwaltung Daun (Vereinsnachrichten).

(3) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden des Vereins schriftlich mitgeteilt werden.

(4) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder ist innerhalb eines Monats eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In dem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.

§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

a) Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge, b) die Wahl des Vereinsvorstandes und der Rechnungsprüfer, c) die Genehmigung der Jahresrechnung, d) die Entlastung des Vorstandes, e) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, f) die Bildung von Ausschüssen, g) die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

§ 9 Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder

beschlussfähig, wenn die Einladung frist- und ordnungsgemäß ergangen ist. (2) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen;

Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit die geheime Abstimmung beschließen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Versammlung, das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht der juristischen Personen und der nichtrechtsfähigen Vereine wird durch den jeweiligen bevollmächtigten Vertreter ausgeübt. Die juristischen Personen und die nichtrechtsfähigen Vereine haben eine Stimme.

(3) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

(4) Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Anträge zur Niederschrift zu geben.

Gründung des Vereins „DER-DETZE-ROCKT“

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§ 10 Vereinsvorstand (1) Der Vereinsvorstand besteht aus

a) dem Vorsitzenden, b) dem stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Kassenwart, d) dem Schriftführer, e) bis zu drei Beisitzern.

(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende des Vereins, sein Stellvertreter und der Kassenwart. Jeder von ihnen ist zur Vertretung des Vereins auch alleine berechtigt. Der Stellvertreter darf im Innenverhältnis zum Verein nur bei Verhinderung des Vorsitzenden handeln.

(3) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Er hat die erforderlichen Beschlüsse der Mitgliederversammlung herbeizuführen und die Mitglieder angemessen über die Angelegenheiten des Vereins zu unterrichten. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

(4) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. (5) Der Vorsitzende lädt die Mitglieder zu den Mitgliederversammlungen ein und leitet die Versammlung.

Er beruft die Vorstandssitzungen ein und leitet diese. Über die in den Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse und die wesentlichen Erörterungen ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

(6) Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(7) Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstands-mitglieder anwesend sind.

§ 11 Mittel Die Mittel zur Erreichung der Zwecke des Vereins werden aufgebracht

• durch freiwillige Spenden und Zuwendungen und • durch Veranstaltungen des Vereins „Der-Detze-rockt“

Über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und deren Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. § 12 Rechnungswesen

(1) Einnahmen und Ausgaben sind durch ordnungsgemäße Buchführung vom Kassenwart zu belegen. (2) Am Ende des Geschäftsjahres legt er gegenüber den Kassenprüfern Rechnung ab. Das Geschäftsjahr ist

das Kalenderjahr. (3) Die Kassenprüfer prüfen die Kassengeschäfte und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.

§ 13 Auflösung (1) Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mindestens vier

Fünftel der Mitglieder anwesend sind und mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließen.

(2) Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so kann nach Ablauf eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, in der der Beschluss zur Auflösung ohne Rücksicht auf die Zahl der Stimmberechtigten mit einer Stimmenmehrheit von drei Viertel der vertretenen Stimmen gefasst wird. In der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung besonders hingewiesen werden.

(3) Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Daun. Es wird der Stadt Daun zur Auflage gemacht, das Vermögen des Vereins ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

§ 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am ………….………………in Kraft.

Gründung des Vereins „DER-DETZE-ROCKT“

Anm. der Red.: sehr, sehr trocken, muss aber wohl sein…

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Rengener Dorfzeitung

Ist schon ein paar Jahre her, aber das Brot schmeckt

wie eh und je.Viele Helfer, die zu einemgelungenen Fest beitragen.

Line Dance, neues Angebot des Sportvereins Rengen

Sportverein SC-Rengen erweitert sein Angebot! Ab sofort findet jeden Montag von 20:00 bis 21:00Uhr im Bürgersaal Line Dance-Training statt. Geleitet wird die Gruppe von Silke Schneider (Lehrerin am GSG Daun). Sie wird zeitweilig unterstützt von ihrem Mann Dirk Schneider. Beide sind kundige Gruppentänzer und bauen die Trainingseinheit so auf, dass Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen zu ihrem Recht kommen. Bei dieser Sportart werden Koordination und Spaß an der Bewegung zu Musik gleichermaßen vermittelt. Bei Interesse wendet Euch bitte an: Conny und Achim Koppe (Tel: 981918) Oder kommt einfach montags vorbei, wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme, auch werden angstfreie Männer gesucht, traut Euch, es macht wirklich Spaß!!!!!! Was ist Line Dance? Line Dance ist eine choreografierte Tanzform, bei der einzelne Tänzer unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit in Reihen und Linien vor- und nebeneinander tanzen. Die Tänze sind passend zur Musik choreografiert, die meist aus den Kategorien Country und Pop stammt. Die ursprüngliche Form des Tanzes ist – wie die Entwicklung des Volkstanzes in vielen Kulturen zeigt – der Gruppentanz. Line Dance ist konzeptionell ein Gruppentanz, auch wenn Soli möglich sind. Er wird deshalb häufig als eine moderne Ausprägung des ursprünglichen Gruppentanzes gesehen. Damit bildet der heutige Line Dance (nicht zu verwechseln mit anderen historischen Linien-Tanz-Arten) das Gegenstück zu allen traditionellen und modernen Formen des Paartanzes. (Auszüge aus Wikipedia) Wer sich ein Bild von diesem Gruppentanz machen will, findet auf den einschlägigen Musikinternetseiten umfangreiches Material. Bei uns bekannt wurde Line Dance unter anderem durch eine szenische Darstellung im erfolgreichen Tanz-Film Saturday Night Fever mit John Travolta aus dem Jahr 1977, der die Tanzclub- & Disco-Szene im New Yorker Stadtteil Brooklyn als Rahmen aufgreift. Wir hoffen, wir haben Euch neugierig gemacht!!! Euer SC Rot-Weiß Rengen 1950 e. V.

SC Rot-Weiß Rengen 1950 e.V.

Funktion Name Telefonnummer Emailadresse

1. Vorsitzender Bernd Hohlweck 06592 / 3339 [email protected]

2. Vorsitzender Werner Saxler 06592 / 981580 [email protected]

Geschäftsführer Franz Hubo 06592 / 4240 [email protected]

Schatzmeister Uwe Diedrich 06592 / 980489 [email protected]

Jugendleiter Peter Görtz 06592 / 5759841 [email protected]

Medienbeauftragter Dominik Görtz 0231 / 72960948 [email protected]

Leiter Wettkampfsport Reinhold Pfeiffer 06592 / 10114 [email protected]

Ehrenamtsbeauftragter Helmut Johannes 06592 / 3174 [email protected]

1. Mannschaft Herren Reinhold Pfeiffer 06592 / 10114 [email protected]

1. Mannschaft Damen Peter Görtz 06592 / 5759841 [email protected]

Jugendmannschaften Peter Görtz 06592 / 5759841 [email protected]

Gymnastik Achim Koppe 06592 / 981918 [email protected]

Volleyball Achim Koppe 06592 / 981918 [email protected]

Boule Bernd Hohlweck 06592 / 3339 [email protected]

PS: War ganz schön Betrieb am ersten Abend, wer sich über die weiteren Aktivitäten des Sportvereins

informieren will, findet hier die jeweiligen Ansprechpartner, oder auf der Homepage: www.sc-rengen.de

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Rengener Dorfzeitung

In den letzten Jahren zeichnet sich eine veränderte Bestattungskultur ab, die sich im wesentlichen in folgenden Punkten niederschlägt: - Die Anzahl der Urnenbestattungen hat sich im Verhältnis zu den traditionellen Erdbestattungen deutlich erhöht. - Es ist, insbesondere auch in Rengen, eine Tendenz zu Rasengräbern erkennbar, da die Grabpflege durch Angehörige nicht in jedem Fall für die Dauer des Nutzungsrechts gesichert werden kann. Diesem Umstand soll in Zukunft auch auf dem Friedhof in Rengen Rechnung getragen werden. Die städtischen Gremien haben sich für die Zulassung von Rasengräbern auf allen städtischen Friedhöfen ausgesprochen, dies war bisher nur auf dem Friedhof Wehrbüsch möglich. Auf der nächsten Seite findet ihr eine Zeichnung, aus der ersichtlich wird, wie der Ortsbeirat sich die Gestaltung des Friedhofs in der Zukunft vorstellt. Die Zeichnung zeigt die jetzt belegten Felder und sie zeigt potentielle Freiflächen, die für zukünftige Bestattungen vorgesehen sind. Damit kein Missverständnis entsteht: wir haben den Bereich rechts vom Eingang schon als potentielle freie Fläche dargestellt, obwohl sich dort noch Gräber befinden, deren Ruhezeit jedoch bald abläuft. Es besteht für die Mitbürger, die dort noch Gräber besuchen, kein Handlungsdruck, diese Gräber einzuebnen, wir haben in den jetzt benutzten Bereichen noch freie Flächen. Wir wollen nur frühzeitig eine verbindliche Gestaltung sicherstellen. Erdbestattungen: Wenn die Reihe neben dem Kriegerdenkmal belegt ist, ist für Erdbestattungen der Bereich rechts unterhalb der Leichenhalle vorgesehen. Die Zahlen sollen verdeutlichen, dass unten, von der Außenmauer beginnend, eine neue Reihe angefangen wird. Urnenbestattungen: Auch bei Urnenbestattungen wird zunächst der jetzt verwendete Bereich genutzt, später soll dann für diese Bestattungsform der Bereich rechts neben dem Eingang, beginnend von der hinteren Außenmauer, genutzt werden. Angefangen wird unten am Weg in Richtung Außenmauer. Die Abstände zwischen den einzelnen Gräbern werden großzügiger gestaltet, dies wurde von einigen Bürgern zu recht kritisiert. Rasengräber für Urne und Erdbestattung: Für diese Bestattungsform sind neue Felder zu schaffen, die ebenfalls im Bereich rechts vom Eingang liegen. Es wird hierbei unterschieden zwischen Urnenbestattung und Erdbestattung, für beide Formen wird ein separates Feld angelegt, rechts direkt neben dem Eingang das Feld für Urnen-Rasengräber, darunter, getrennt durch einen Weg, das Feld für Rasengräber Erdbestattung. Zwischen Rasengräbern und Urnengräbern befindet sich ebenfalls ein Weg. Bei den Rasengräbern werden die gleichen Abstände zugrunde gelegt wie bei Urnengräbern. Für beide Bestattungsformen gilt die Möglichkeit eines Doppelgrabs. Bestattungskosten Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung im Bereich Bestattungswesen durch den Landesrechnungshof hat ergeben, dass der Kostendeckungsgrad bei den Friedhöfen nur bei 30%-39% liegt, Ziel ist jedoch ein Kostendeckungsgrad von 70%, die restlichen 30% werden der Funktion der Friedhöfe als Grünfläche mit Naherholungsfunktion zugeschrieben. Die geringe Kostendeckung wird zu Gebührensteigerungen bei allen Bestattungsformen führen, insbesondere jedoch bei Urnengräbern. Leichenhalle, Wege, Freiflächen und die Einfriedung verursachen Unterhaltungskosten, die unabhängig von der Grabgröße sind. Die Höhe der Kosten wird der Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen beschließen. Erscheinungsbild Friedhof Generell möchte ich mich für die vorbildliche Pflege und das Erscheinungsbild des Rengener Friedhofs, insbesondere auch der Kriegsgräber und des Denkmals bedanken.

Friedhofsgestaltung Rengen

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Ist schon ein paar Jahre her, aber das Brot schmeckt

wie eh und je.Viele Helfer, die zu einemgelungenen Fest beitragen.

Friedhof Rengen

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Völlig überraschend gibt’s auch dieses Jahr wieder Weihnachtsfenster, die Termine stehen fest, es war wie immer total unkompliziert, eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern zu finden. Wir freuen uns auf den abendlichen Spaziergang, endlich werden die Garagen noch mal aufgeräumt, alles wird muckelig……. Sonntag 01.12.2013 Familie Thomas Daun Montag 02.12.2013 Dienstag 03.12.2013 Familie Karl-Heinz Schneider Mittwoch 04.12.2013 Familien Funke/Kreutz Donnerstag 05.12.2013 Nikolausfeier Bürgerssal Freitag 06.12.2013 Michael Schiffels Samstag 07.12.2013 Helmut Müller Sonntag 08.12.2013 Familie Josef Schäfer Montag 09.12.2013 Familie Achim Schäfer Dienstag 10.12.2013 Familie Markus Johannes Mittwoch 11.12.2013 Familie Pfeiffer-Feld Donnerstag 12.12.2013 Bastian Kretzer, David Haas Freitag 13.12.2013 Familie Herbert Merten Samstag 14.12.2013 Familie Matthias Will Sonntag 15.12.2013 Weihnachtsfeier Dorf Montag 16.12.2013 Familie Norbert Kreuser Dienstag 17.12.2013 Familie Achim Freitag Mittwoch 18.12.2013 Familie Achim Koppe Donnerstag 19.12.2013 Freitag 20.12.2013 Familie Richard Mayer Samstag 21.12.2013 Jugendgruppe Fenster Dorfbackes Sonntag 22.12.2013 Familie Ralf Disch Montag 23.12.2013 Familie Jürgen Neisius (Jahresabschlußball) Dienstag 24.12.2013 Begrüßung auf Thommener Höhe

Wie man sieht sind noch 2 Termine frei, die standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest, aber das kriegen wir noch hin. Et hät noch immer jod jejangen!

Weihnachtsfenster 2013