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Amtsblatt der Stadt Markdorf 12. Juni 2020 · 46. Jahrgang / Nummer 24 Herausgeber: Stadt Markdorf, verantwortlich für den amtlichen Teil und andere Veröffentlichungen der Stadtverwaltung ist Bürgermeister Georg Riedmann, für den übrigen Inhalt: Tobias Pearman, für den Anzeigenteil: Tobias Pearman. E-Mail Anzeigen: [email protected]. Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Tel. 0 71 54/82 22-0, Fax 0 71 54/82 22-15. Fotos Titelseite: Michaela Pöhls, Markdorf und Markdorf Marketing e.V. Erscheint wöchentlich freitags. Anzeigenschluss mittwochs 13.00 Uhr. Gut geschützt bei Wind und Wetter. Die Schutzhütte Gut geschützt bei Wind und Wetter. Die Schutzhütte für den Waldkindergarten ist bald fertig. S. XXX Öffentliche Sitzungen S. Öffentliche Sitzungen S. XXX Info zum Anruf-Sammeltaxi (emma) S. Info zum Anruf-Sammeltaxi (emma) S. XXX KUNST IM SCHLOSSHOF SKULPTURENAUSSTELLUNG IM HOF DES MARKDORFER BISCHOFSCHLOSS 15.06.-31.08.2020

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Amtsblatt der Stadt Markdorf 12. Juni 2020 · 46. Jahrgang / Nummer 24

Herausgeber: Stadt Markdorf, verantwortlich für den amtlichen Teil und andere Veröffentlichungen der Stadtverwaltung ist Bürgermeister Georg Riedmann, für den übrigen Inhalt: Tobias Pearman, für den Anzeigenteil: Tobias Pearman. E-Mail Anzeigen: [email protected]. Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Tel. 0 71 54/82 22-0, Fax 0 71 54/82 22-15. Fotos Titelseite: Michaela Pöhls, Markdorf und Markdorf Marketing e.V. Erscheint wöchentlich freitags. Anzeigenschluss mittwochs 13.00 Uhr.

16. Januar 2015 · 41. Jahrgang / Nummer 7Amtsblatt der Stadt Markdorf

Gut geschützt bei Wind und Wetter. Die Schutzhütte für den Waldkindergarten ist bald fertig. S.

Öffentliche Sitzungen S.

Info zum Anruf-Sammeltaxi (emma) S.

Gut geschützt bei Wind und Wetter. Die Schutzhütte für den Waldkindergarten ist bald fertig. S. XXX

Gut geschützt bei Wind und Wetter. Die Schutzhütte für den Waldkindergarten ist bald fertig. S.

Öffentliche Sitzungen S.

Info zum Anruf-Sammeltaxi (emma) S.

Öffentliche Sitzungen S. XXX

Gut geschützt bei Wind und Wetter. Die Schutzhütte für den Waldkindergarten ist bald fertig. S.

Öffentliche Sitzungen S.

Info zum Anruf-Sammeltaxi (emma) S.

Info zum Anruf-Sammeltaxi (emma) S. XXX

KUNSTIM SCHLOSSHOFSKULPTURENAUSSTELLUNG IM HOF DES MARKDORFER BISCHOFSCHLOSS

15.06.-31.08.2020

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Seite 8 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 12. Juni 2020 Nummer 24

Ausbildung bei der Stadt Markdorf

Die Stadt Markdorf bietet zum 1. September 2021eine Ausbildungsstelle als

Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) - Fachrichtung Kommunalverwaltung -

an.

Die Aufgaben und Einsatzbereiche der Verwaltungsfachange-stellten sind vielseitig und abwechslungsreich. Sie erledigen ein breites Spektrum verantwortungsvoller Sachbearbeitungs-tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung. Unter Anwendung der unterschiedlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bearbeiten Sie Anträge, ermitteln Sachverhalte, erstellen Be-scheide, führen Akten und beraten Bürger/innen. Diese Voraussetzungen bringen Sie mit: • Mittlerer Bildungsabschluss / Fachhochschulreife • Interesse an Organisation, Verwaltung und Recht • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen • Lernbereitschaft, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbe-

wusstsein • Gute EDV-Kenntnisse Ihre Ausbildung im Überblick: • Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre und kann bei gu-

ter Leistung um 6 Monate verkürzt werden • P raktische Ausbildung in den verschiedenen Ämtern der

Stadt Markdorf z.B. Einwohnermeldeamt, Bauamt, Finanz-verwaltung und Personalamt

• Blockschulunterricht in Ravensburg und Vorbereitungslehr-gang zur Abschlussprüfung

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre vollständige, schriftliche Bewerbung bis zum 11. September 2020 an die Stadt Markdorf, Personalamt, Rathausplatz 1, 88677 Markdorf. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Kirsten Wiggenhauser (07544/500-236) wenden. Wir setzen uns für Chancengleichheit ein, Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung berücksichtigt. Weitere Informationen zu unserer Stadt �nden Sie auch unter: www.markdorf.de.

Landratsamt BodenseekreisAktion STADTRADELN im Bodenseekreis – gut für Klima und Gesundheit Vom 20. Juni bis 10. Juli 2020 nimmt der Bodenseekreis gemein-sam mit den Gemeinden Daisendorf, Bermatingen, Meckenbeuren und Uhldingen-Mühlhofen sowie den Städten Friedrichshafen, Tettnang und Markdorf wieder an der Aktion STADTRADELN teil. Alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises sind eingeladen, virtuelle Teams zu bilden und so viele Alltagswege wie möglich mit dem Rad zurückzulegen. Auch Vereine, Verbän-de, Organisationen, Schulklassen oder Unternehmen können mitmachen und auf diese Weise ein deutliches Zeichen für eine gelebte Radkultur und klimafreundliche Mobilität setzen. Nach Ablauf des dreiwöchigen Aktionszeitraumes werden die Ergeb-nisse ausgewertet. Die besten Teams werden im Herbst mit netten Preisen für ihre Leistung belohnt.

Radfahren ja, Gemeinschaftsaktionen nein Wegen der Corona-bedingten Beschränkungen und den damit verbundenen planerischen Unsicherheiten ist das Drumherum die-ses Mal ein bisschen anders: „Es ist schade, dass wir in diesem Jahr auf die großartige Sternfahrt und auf die Eröffnungsveran-staltung in Friedrichshafen verzichten müssen“, bedauert Stefan Haufs, Organisator im Landratsamt des Bodenseekreises. „Dieses Mal fährt jeder für sich und sammelt seine Kilometer ganz indi-viduell. Auf der Web-Plattform entsteht dann das Große Ganze“, so Haufs. Mit dieser Einschränkung könne die Aktion statt�nden und ein wenig Normalität in diese besondere Zeit zurückbringen.

Radfahren ist wichtige Gesundheitsförderung Was immer gilt, gilt in Zeiten von Corona umso mehr: Radfahren stärkt das Immunsystem und kräftigt den gesamten Körper. Darü-

ber hinaus werden schon bei leichten Touren von etwa 30 Minuten Glückshormone freigesetzt und Stress abgebaut. Dieser Effekt werde durch das Fahren in schöner Natur sogar noch verstärkt, weiß Radexperte Haufs. Es lohne sich also, seine Gewohnheiten zu überdenken und öfters auf das Fahrrad umzusteigen. So funktioniert die Anmeldung Kostenlos anmelden können sich alle interessierten unter der zentralen Internetadresse www.stadtradeln.de/bodenseekreis/. Dort sind auch weitere Links zu den sechs Teilnehmerkommunen des Bodenseekreises aufgeführt. Alternativ ist eine Anmeldung auch über die STADTRADELN-App möglich. Für virtuelle Teams ist eine treffende Teambezeichnung wichtig, denn das erleichtert später die Auswertung und Zuordnung. Dies gilt besonders auch für Schulklassen. Virtuelle Zusammenschlüsse von bereits zwei Personen gelten als Team. Wer noch kein eigenes Team hat, kann einfach dem „offenen Team“ beitreten. Gefahrene Kilometer kön-nen nur während des Aktionszeitraumes sowie in Rahmen einer siebentägigen Nachtragefrist eingetragen werden. Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die im Sinne der StVO als Fahrräder gelten. Dazu gehören auch Pedelecs bis 250 Watt. www.stadtradeln.de/bodenseekreis/

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Torkelhalden“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2020 den Entwurf zum Bebauungsplan „Tor-kelhalden“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begrün-dung jeweils in der Fassung vom 24.04.2020 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Torkelhalden“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Ortsteiles „Ried-heim“ der Stadt Markdorf und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1601 (Teil�äche), 1653 (Teil�äche), 1654, 1655 (Teil�äche), 1657 und 1659, Gemarkung Riedheim. Der räumliche Geltungsbereich ist im nebenstehenden Lageplan dargestellt. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Torkelhalden“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 24.04.2020 liegt in der Zeit von

Montag, den 22. Juni 2020 bis einschließlich

Mittwoch, den 22. Juli 2020 im Rathaus der Stadt Markdorf, Rathausplatz 1, Stadtbauamt, 2. OG, Zimmer 201, 88677 Markdorf während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr). Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Be-gründung in der Fassung vom 24.04.2020 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: www.markdorf.de � Bürger / Stadt � Aktuell � Meldungen aus dem Rathaus � Förmliche Beteiligung zum Bebauungsplan „Torkelhalden“ Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Um-weltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Stadt Markdorf (Rathausplatz 1, 88677 Markdorf) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

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Nummer 24 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 12. Juni 2020 Seite 9

Stadt MarkdorfBebauungsplan – Entwurf (unmaßstäblich)

„Torkelhalden“

Abgrenzung RäumlicherGeltungsbereich:

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Seite 10 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 12. Juni 2020 Nummer 24

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellung-nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b BauGB im Rathaus der Gemeinde Stadt Markdorf, Zimmer 201 während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr). Markdorf, den 8. Juni 2020 gez. Georg Riedmann Bürgermeister

INFO ZUM ANRUF-SAMMELTAXI (emma) Das bisherige Anruf-Sammeltaxi Markdorf wurde mit dem Fahr-planwechsel im Dezember 2019 in „emma“ umbenannt. Nachdem der Betrieb wegen der Corona-Pandemie im März eingestellt worden war, wurde dieser am 1. Juni 2020 wieder aufgenommen. Um den notwendigen Mindestabstand von 1,5 Metern in den Fahrzeugen zu gewährleisten, können je Fahrt jedoch nur maximal zwei Personen befördert werden. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Fahrtenplanung zu berücksich-tigen. Innerhalb des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo) stellt emma (einfach-mobil-mit-anschluss) ein Ergän-zungsangebot zum bestehenden öffentlichen Personennahver-kehr (ÖPNV) dar. Als �ächendeckendes, bedarfsorientiertes Ver-kehrssystem bietet emma allen Bürgern und Gästen der Stadt Markdorf und ihren Teilorten ein preisgünstiges öffentliches Ver-kehrsmittel. Mit der Umstellung auf „emma“ und der damit verbundenen In-tegration in den bodo-Tarif vergrößerte sich das Verkehrsgebiet auf das gesamte bodo-Gebiet. Somit ist die Weiterfahrt innerhalb des bodo mit nur einem Fahrschein möglich. Auch werden mit emma erstmals alle bodo-Zeitfahrausweise wie beispielsweise Schülermonatsfahrkarten anerkannt. Eine einfache Fahrt innerhalb des Markdorfer Gemeindegebietes kostet seit der Tarifumstellung statt 2,80 € jetzt nur noch 2,30 €! Kinder von 3 bis 14 Jahren fahren zu einem vergünstigten Tarif von 1,30 € (nähere Infos siehe www.bodo.de).

Und so funktioniert’s: emma verkehrt nur nach vorheriger Fahrtenanmeldung. Eine emma-Fahrt können Sie bis spätestens 30 Minuten vor Ab-fahrt anmelden. Um Ihren Fahrtenwunsch anzumelden, stehen Ihnen die folgenden beiden Möglichkeiten zur Verfügung: Anmeldung per Telefon: 0751/3614152 oder Anmeldung per bodo-App (www.bodo.de/fahrinfo/mobile-auskunft-app) Bitte geben Sie bei Ihrer Fahrtenwunschanmeldung jeweils Ab-fahrtshaltestelle und Zielhaltestelle an sowie die Uhrzeit zu wel-cher Sie abfahren möchten. Ihnen wird dann die nächst mögliche Abfahrtszeit genannt. Zum Abschluss erhalten Sie für Ihre gebuchte Fahrt eine Buchungs-bestätigung. Ein emma-Fahrzeug wird Sie an der genannten Haltestelle abho-len und sicher zu Ihrem Ziel im Stadtgebiet bringen. Bitte beachten Sie: Die Abfahrtszeiten können sich systembe-dingt bis zu 15 Minuten verzögern. Dies spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Sie emma als Zubringer zur Bahn benutzen wollen. Die Betriebszeiten sind täglich von 7.45 Uhr bis 0.30 Uhr. Im

Stadtgebiet von Markdorf, sowie in den Ortsteilen Ittendorf und Riedheim werden insgesamt 57 Haltestellen angefahren (nähere Infos siehe www.markdorf.de):

Markdorf Kernstadt (Zone 112): Aldi-Markt Allerheiligen Bahnhof Bahnhofstraße Bergheim Bernhardstraße Bildungszentrum Breslauer Straße Bussenstraße/Kreuzgasse Campingplatz Drosselweg Friedhof Gallusstraße Gewerbegebiet Negelsee Grundschule Hans-Wagenitz-Straße Heggelinstraße Ittendorfer Straße Kapuzineröschle Konrad-Adenauer-Straße Kirschgarten Lichtenbergstraße Marktplatz Möggenweiler Reußenbachstraße Riedstraße Ringstraße Römerweg SB-Markt Schießstattweg Schillerstraße Seniorenwohnanlage Stadthalle Stüblehof TÜV Volksbank Wangen Wirtshaus Gehrenberg Zeppelinstraße

Riedheim (Zone 12): Gangenweiler Hepbach, Linde Hepbach, Vereinshaus Leimbach, Rathaus Oberleimbach Riedheim Stadel Unterleimbach

Ittendorf (Zone 12): Azenbergstraße Breitenbach Bürgberg Hundweiler Ittendorf, Kirche Leiwiesen Reute Riedern Wirrensegel Stehlinsweiler Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Bürger öfters mal aufs Auto verzichten und dieses attraktive ÖPNV-Angebot nut-zen würden!

Ihre Stadtverwaltung Markdorf