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Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Philippsburg Block 1 (KKP 1) » Antrag auf Erteilung einer 2. Abbaugenehmigung Kurzbeschreibung Stand November 2018 KKP 1/2. AG/II/02 EnBW Kernkraft GmbH Kraftwerksstraße 1 74847 Obrigheim www.enbw.com

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  • Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Philippsburg Block 1 (KKP 1)

    Antrag auf Erteilung einer 2. Abbaugenehmigung

    Kurzbeschreibung Stand November 2018 KKP 1/2. AG/II/02

    EnBW Kernkraft GmbH Kraftwerksstrae 1 74847 Obrigheim www.enbw.com

  • Zweck der Kurzbeschreibung3

    Die Stilllegung und der Abbau von Anlagenteilen ei-ner kerntechnischen Anlage bedrfen gem 7 Abs. 3 Satz 1 Atomgesetz (AtG) einer Genehmi-gung. In einem Genehmigungsverfahren sind alle Behrden des Bundes, des Landes, der Gemeinden und der sonstigen Gebietskrperschaften zu beteili-gen, deren Zustndigkeitsbereich berhrt wird. Der Verlauf des Verfahrens wird im Wesentlichen durch die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) bestimmt.

    Am 21.12.2017 hat die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) den Antrag gem 7 Abs. 3 AtG auf Ertei-lung einer 2. Abbaugenehmigung (2. AG) fr das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP 1) ge-stellt. Damit hat die EnKK die vorgesehene letzte Abbaugenehmigung gem den insgesamt geplan-

    ten Manahmen nach 19b Abs. 1 AtVfV beantragt.

    Im Rahmen des ffentlichkeitsbeteiligungs-verfahrens werden, neben dem Antrag, die folgen-den Unterlagen ausgelegt: Sicherheitsbericht Kurzbeschreibung

    Die vorliegende Kurzbeschreibung enthlt eine all-gemein verstndliche Beschreibung der geplanten Manahmen zum Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 im Antragsumfang einer 2. AG und der vo-raussichtlichen Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft.

    Zweck der Kurzbeschreibung

    Mit dem Antrag auf Erteilung einer 2. Abbaugenehmigung zum Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 ist gem AtVfV eine allgemein ver-stndliche Kurzbeschreibung vorzulegen.

  • 4 Inhalt

    1. Einleitung 5

    2. Abbauumfang der 2. AG KKP 1 6

    3. Standort 8 3.1 Geographische Lage 8 3.2 Anlagen und Einrichtungen am Standort

    KKP 8 3.3 Besiedlung und Flchennutzung 10 3.4 Radiologische Vorbelastung 10 3.5 Weitere Standortinformationen 11

    4. Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 12 4.1 Gebude und Anlagenteile der Anlage

    KKP 1 12 4.2 Radiologischer Ausgangszustand 14 4.3 Restbetrieb 14 4.4 nderungen der Anlage 14

    5. Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 15 5.1 Abbau des Biologischen Schilds 15 5.2 Abbau des Brennelementlagerbeckens

    und des Flutraums 15 5.3 Abbau von weiteren tragenden und

    aussteifenden Bauteilen innerhalb von Gebuden 16

    5.4 Verfahren und Einrichtungen fr den Abbau von Anlagenteilen 16

    6. Radioaktive Reststoffe und radioaktive Abflle 17

    7. Strahlenschutz 19

    8. Sicherheitsbetrachtung 21

    9. Umweltauswirkungen 23

    Begriffsdefinitionen 24

    Inhalt

  • Einleitung5

    Das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP 1) befindet sich am Standort Philippsburg.

    Mit Inkrafttreten der 13. Novellierung des Atomge-setzes (AtG) am 06.08.2011 ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der Anlage KKP 1 erloschen. Die Betreiberin des KKP 1, die EnKK, hat mit Datum vom 24.04.2013 einen Antrag auf Erteilung einer Stilllegungs- und 1. Abbaugenehmigung (1. SAG) fr KKP 1 gestellt.

    Die 1. SAG ist bestandskrftig. KKP 1 ist stillgelegt. Anlagenteile werden abgebaut.

    In Deutschland wurde bereits eine Vielzahl kern-technischer Anlagen stillgelegt. Einige wurden be-reits vollstndig abgebaut (z. B. Niederaichbach), bei anderen dauert deren Abbau noch an (z. B. Ob-righeim, Philippsburg Block 1, Neckarwestheim Block I). Auf die hierbei gewonnenen Erfahrungen wird beim Abbau von Anlagenteilen im Rahmen der 2. AG zurckgegriffen.

    Das Ministerium fr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Wrttemberg hat der EnKK mit Datum vom 07.04.2017 die Stillle-gungs- und 1. Abbaugenehmigung fr KKP 1 erteilt.

    1. Einleitung

  • 6Abbauumfang der 2. AG KKP 1

    Der Antrag auf Erteilung einer 2. Abbaugenehmi-gung (2. AG) KKP 1 umfasst im Wesentlichen: den Abbau des Biologischen Schilds den Abbau des Brennelementlagerbeckens und

    Flutraums den Abbau von weiteren tragenden und ausstei-

    fenden Bauteilen innerhalb von Gebuden die Errichtung und den Betrieb von ortsfesten

    Einrichtungen fr den Abbau der vorgenannten Anlagenteile und deren Einbeziehung in den Restbetrieb

    Beantragt wird auerdem die Baugenehmigung fr die oben genannten Antragsgegenstnde, soweit diese einer Baugenehmigung gem 49 Landes-bauordnung Baden-Wrttemberg (LBO) bedrfen.

    Der Abbau von Anlagenteilen umfasst die Demonta-ge von Anlagenteilen des KKP 1 im Ganzen oder in Teilen einschlielich des Umgangs mit den dabei anfallenden radioaktiven Stoffen bis zur bergabe an andere nicht im direkten Zusammenhang mit dem Abbau von Anlagenteilen stehende anlagenin-terne oder anlagenexterne Einrichtungen zur weite-ren Bearbeitung radioaktiver Stoffe oder Behand-lung radioaktiver Abflle.

    Der nach 7 Abs. 3 AtG zu genehmigende Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 ist beendet, wenn der Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 soweit erfolgt ist, dass noch verbleibende Anlagenteile aus dem Geltungsbereich des AtG entlassen sind oder einer anderweitigen atomrechtlichen Nutzung zugefhrt sind.

    2. Abbauumfang der 2. AG KKP 1

    Mit der 2. Abbaugenehmigung werden die restlichen Abbaumanah-men zur Umsetzung der insgesamt geplanten Manahmen zur Still-legung und zum Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 beantragt.

  • 7Abbauumfang der 2. AG KKP 1

  • 8Standort

    3.1 Geographische Lage

    Das Kernkraftwerk Philippsburg (KKP) liegt im Bundesland Baden-Wrttemberg etwa 30 km nrd-lich der Stadt Karlsruhe am rechten Rheinufer bei Flusskilometer 389. Der Standort befindet sich auf der Gemarkung der Stadt Philippsburg im Land-kreis Karlsruhe und liegt auf der sogenannten Rheinschanzinsel.

    3.2 Anlagen und Einrichtungen am Standort KKP

    Kernkraftwerk Philippsburg Block 1

    Das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP 1) wurde 1979 in Betrieb genommen. Die Stilllegung und der Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 wurde nach 7 Abs. 3 AtG genehmigt. Die Anlage befindet sich im Restbetrieb und Anlagenteile werden abge-baut.

    Kernkraftwerk Philippsburg Block 2

    Das Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 (KKP 2) wurde 1984 in Betrieb genommen. Das KKP 2 befin-det sich im Leistungsbetrieb und wird diesen gem AtG sptestens mit Ablauf des 31.12.2019 einstellen.

    Zwischenlager Philippsburg

    Das Zwischenlager am Standort Philippsburg wurde 2006 in Betrieb genommen. Es dient zur Lagerung von abgebrannten Brennelementen. Diese werden im Zwischenlager bis zum Transport in ein Endlager in geeigneten Lagerbehltern, z. B. CASTOR, sicher aufbewahrt.

    Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg

    Beim Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 anfallen-de radioaktive Reststoffe sollen bevorzugt am Standort Philippsburg bearbeitet werden. Hierfr ist

    das Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg (RBZ-P) vorgesehen.

    Die Errichtung erfolgt auf Basis einer Genehmigung nach LBO. Das RBZ-P befindet sich derzeit in Bau. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen im RBZ-P soll in einem separaten Verfahren nach 7 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ge-nehmigt werden.

    Standort-Abfalllager Philippsburg

    Das Standort-Abfalllager Philippsburg (SAL-P) dient u. a. zur lngerfristigen Lagerung radioaktiver Stof-fe aus dem Betrieb, dem Restbetrieb und dem Ab-bau von Anlagenteilen des KKP 1.

    Die Errichtung erfolgt auf Basis einer Genehmigung nach LBO. Das SAL-P befindet sich derzeit in Bau. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen im SAL-P soll in einem separaten Verfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV genehmigt werden.

    Gleichstrom-Umspannwerk (Konverter)

    Der bertragungsnetzbetreiber TransnetBW plant auf dem Betriebsgelnde des Standorts Philipps-burg die Errichtung eines Gleichstrom-Umspann-werks (Konverter). Der Konverter wandelt Gleich- in Wechselstrom um und umgekehrt.

    Gasisolierte Schaltanlage

    Auf dem Betriebsgelnde des Standorts Philipps-burg befindet sich eine 380 kV-Freiluftschaltanlage des bertragungsnetzbetreibers TransnetBW. Die-se Schaltanlage soll durch eine neue, gasisolierte Schaltanlage (GIS) ersetzt werden.

    3. Standort

  • 9Standort

  • 10Standort

    3.3 Besiedlung und Flchennutzung

    Die dem Standort KKP nchstgelegene Ortschaft mit etwa 12.700 Einwohnern ist die Stadt Philipps-burg in ca. 2 km Entfernung in sdstlicher Rich-tung zum Anlagengelnde KKP. In nrdlicher Rich-tung befindet sich die Stadt Speyer in ca. 7,5 km Entfernung und in sdwestlicher Richtung die Stadt Germersheim in ca. 6 km Entfernung.

    Die Flchen der im 10 km-Umkreis liegenden Ge-meinden werden grtenteils land- und forstwirt-schaftlich genutzt. So entfallen durchschnittlich ca. 42 % der Gemeindeflchen auf Landwirtschafts-flchen und durchschnittlich ca. 28 % auf Waldfl-chen. In einem geringen Umfang wird gewerbliche Fischerei betrieben.

    Neben diesen Nutzungen haben sich im Umfeld des Standorts Handwerksbetriebe sowie kleinere und mittlere Industriebetriebe angesiedelt. Auch einige Grobetriebe aus den Bereichen Automobilzuliefe-rer und Maschinenbau sind vorhanden.

    Im 10 km-Umkreis des Standorts KKP befinden sich: 17 Naturschutzgebiete 22 NATURA 2000-Gebiete 9 Landschaftsschutzgebiete 37 Naturdenkmale mehrere hundert geschtzte Biotope

    3.4 Radiologische Vorbelastung

    Als radiologische Vorbelastung wird die Strahlenex-position bezeichnet, die sich aus Ableitungen radio-aktiver Stoffe aus dem Betrieb anderer Anlagen oder Einrichtungen oder frherer Ttigkeiten im Geltungsbereich der StrlSchV ergibt. Die natrliche

    Strahlenexposition zhlt nicht zur radiologischen Vorbelastung.

    Die radiologische Vorbelastung in der Umgebung des Standorts KKP aus der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft resultiert aus den Ableitungen des KKP 2 sowie der derzeit in Bau befindlichen Einrichtungen RBZ-P und SAL-P. Weitere signifi-kante Beitrge zur radiologischen Vorbelastung ber den Luftpfad existieren nicht. Die folgenden potenziellen Strahlenexpositionen sind Werte fr die effektive Dosis im Kalenderjahr.

    Die potenzielle Strahlenexposition durch die Vorbe-lastung aus der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft liegt fr die ungnstigste Einwirkungsstelle in der Umgebung des Standorts KKP fr die ver-schiedenen Altersgruppen der Bevlkerung zwi-schen ca. 0,01 Millisievert (mSv) und ca. 0,06 mSv.

    Die radiologische Vorbelastung in der Umgebung des Standorts KKP aus der Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser resultiert aus den Ablei-tungen des KKP 2 und des derzeit in Bau befindli-chen RBZ-P. Weitere Beitrge zur radiologischen Vorbelastung ber den Wasserpfad knnen sich aus den Ableitungen radioaktiver Stoffe aus For-schungseinrichtungen oder Krankenhusern sowie aus Radionuklidausscheidungen von Patienten der Nuklearmedizin ergeben und wurden bercksich-tigt.

    Die potenzielle Strahlenexposition durch die Vorbe-lastung des Rheins liegt fr die ungnstigste Ein-wirkungsstelle in der Umgebung des Standorts KKP fr die verschiedenen Altersgruppen der Bevlke-rung zwischen ca. 0,03 mSv und ca. 0,09 mSv.

  • 11Standort

    3.5 Weitere Standortinformationen

    Verkehrswesen

    Die Anbindung des Standorts KKP an das berrtli-che Straennetz erfolgt ber die Landesstrae L 555, die die Orte Philippsburg und Waghusel ver-bindet. Die nchstgelegenen Straen mit berregi-onaler Bedeutung sind die Autobahn A 5 (Karlsruhe-Mannheim) sowie die Bundesstraen B 9 (Speyer-Wrth), B 35 (Graben-NeudorfGermersheim) und B 36 (Karlsruhe-Mannheim).

    Der Standort KKP ist ber ein Industriegleis an das Bahnschienennetz bei Philippsburg angebunden. Zustzlich besteht am Standort KKP einen eigenen Lade- und Lschplatz im Seitenarm des Rheins.

    Meteorologische Verhltnisse

    Die in den Jahren 2008 bis 2015 erfassten meteoro-logischen Daten zeigen, dass die mittlere Windge-schwindigkeit in 40 m Hhe ca. 3,4 m/s und in 120 m Hhe ca. 5,0 m/s betrgt. Der Wind weht da-bei vorherrschend aus Richtung Sdwesten. Die Niederschlagsmenge betrgt pro Jahr im Mittel 635 mm.

    Geologische Verhltnisse

    Fr die Errichtung des Kernkraftwerks wurde die Rheinschanzinsel im Bereich des Anlagengeln-des von ca. 96,6 m ber Normalnull (. NN) auf ca. 100,3 m . NN aufgeschttet. Unterhalb der Auf-schttung folgt eine Schluff- und Sandschicht, die von Sand- und Kiesschichten unterlagert ist.

    Hydrologische Verhltnisse

    Der mittlere Wasserstand des Rheins am Standort KKP betrgt ca. 94,6 m . NN bei einem mittleren Abfluss von ca. 1.265 m3/s (Pegel Maxau).

    Der Grundwasserpegel am Standort KKP liegt un-terhalb des nicht aufgefllten Gelndeniveaus bei ca. 95,5 m . NN.

    Seismologische Verhltnisse

    Der Standort KKP liegt in einer Zone geringer Seis-mizitt. Gem baurechtlicher Bestimmungen liegt der Standort KKP in der Erdbebenzone 1 (Einteilung in Zonen 0 bis 3 nach ansteigendem Gefhrdungs-grad).

  • 12Kernkraftwerk Philippsburg Block 1

    4.1 Gebude und Anlagenteile der An-lage KKP 1

    Im Lageplan ist die Anordnung von Gebuden der Anlage KKP 1 dargestellt. Die Gebude der Anlage KKP 1 sind farblich hervorgehoben.

    Ausgewhlte Gebude sind: das Reaktorgebude (ZA) das Maschinenhaus (ZF) das Betriebs-, Warten- und Schaltanlagengebu-

    de (ZD/ZE) das Feststofflager, Dekontaminations- und Ab-

    fallgebude (ZC) das Lager- und Werkstattgebude (ZL) der Abluftkamin (ZQ15)

    Im Reaktorgebude (ZA) befinden sich u. a. der Si-cherheitsbehlter (SHB). Der kugelfrmige Sicher-heitsbehlter (SHB) beinhaltet u. a. den Biologi-schen Schild. Brennelementlagerbecken und Flut-raum befinden sich oberhalb des SHB. Sie knnen durch Entfernen eines Dichtschotts miteinander verbunden werden.

    Das Maschinenhaus (ZF) schliet unmittelbar an die nordwestliche Lngsseite des Reaktorgebudes an. Das Maschinenhaus ist Teil des Kontrollbereichs. Der Zugang erfolgt durch den Kontrollbereichsein-gang entweder ber das Betriebs-, Warten- und Schaltanlagengebude oder das Reaktorgebude.

    Das Betriebs-, Warten- und Schaltanlagengebude (ZD/ZE) schliet unmittelbar an der nordstlichen

    Stirnseite an das Reaktorgebude an. Im Betriebs-, Warten- und Schaltanlagengebude befindet sich der Kontrollbereichseingang.

    Das Feststofflager, Dekontaminations- und Abfall-gebude (ZC) schliet unmittelbar an die sd-stliche Lngsseite des Reaktorgebudes an. Das Lager- und Werkstattgebude (ZL) schliet sdst-lich an das Feststofflager, Dekontaminations- und Abfallgebude (ZC) an. Der Abluftkamin (ZQ15) mit einer Hhe von 100 m steht in sdwestlicher Rich-tung neben dem Reaktorgebude.

    4. Kernkraftwerk Philippsburg Block 1

    Das KKP 1 wurde als Siedewasserreaktor errichtet. KKP 1 ist stillge-legt, Anlagenteile werden abgebaut.

  • 13Kernkraftwerk Philippsburg Block 1

  • 14Kernkraftwerk Philippsburg Block 1

    4.2 Radiologischer Ausgangszustand

    Der radiologische Zustand der Anlage KKP 1 ist ins-besondere dadurch bestimmt, dass keine signifi-kante Neubildung radioaktiver Stoffe erfolgt und kurzlebige radioaktive Stoffe seit der Abschaltung des KKP 1 weitestgehend abgeklungen sind.

    Die Anlage KKP 1 ist brennelement- und brennstab-frei. Ferner sind die aktivierten Kernbauteile und die RDB-Einbauten zerlegt und verpackt. Das RDB-Unterteil sowie Einbauten im Sicherheitsbehlter sind weitestgehend aus ihrer Einbaulage entfernt, teilweise zerlegt und verpackt. Insbesondere im Re-aktorgebude wurde durch den Abbau von Anlagen-teilen die Aktivitt deutlich reduziert. Zur Reduzie-rung der Kontamination an Innenoberflchen wurde u. a. im Nachbetrieb eine Systemdekontamination durchgefhrt.

    Das Aktivittsinventar des beantragten Abbauum-fangs der 2. AG betrgt zum Bezugszeitpunkt Ende 2019 ca. 5,5 x 1011 Bq. Das Aktivittsinventar des Bi-ologischen Schilds betrgt ca. 5,4 x 1011 Bq. Die Kontamination des Brennelementlagerbeckens und des Flutraums betrgt ca. 1 x 1010 Bq.

    4.3 Restbetrieb

    Der Restbetrieb und das Betriebsreglement werden whrend des Abbaus von Anlagenteilen entspre-chend den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen und den Anforderungen des Abbaus angepasst.

    Systeme bzw. Teilsysteme des Restbetriebs, die nicht mehr bentigt werden, knnen dauerhaft au-er Betrieb genommen werden.

    4.4 nderungen der Anlage

    Im Zusammenhang mit dem Abbau von Anlagentei-len des KKP 1 ist es erforderlich, Einrichtungen in die Anlage einzubringen (insbesondere zum Abbau des Biologischen Schilds). Diese Einrichtungen werden in mobile und ortsfeste Einrichtungen un-terschieden.

  • 15Abbau von Anlagenteilen des KKP 1

    Bei der Planung der Abbaumanahmen und der Durchfhrung des Abbaus von Anlagenteilen wer-den insbesondere die Anforderungen der Arbeitssi-cherheit, des Strahlenschutzes, des Brandschutzes und des Umweltschutzes bercksichtigt. Der Abbau von Anlagenteilen ist im Betriebsreglement gere-gelt. Die Durchfhrung des Abbaus von Anlagentei-len erfolgt rckwirkungsfrei auf den sicheren Rest-betrieb des KKP 1 sowie auf den sicheren Betrieb anderer Anlagen und Einrichtungen am Standort.

    Der Abbau von Anlagenteilen, ggf. inklusive ihrer Bearbeitung im Abbaubereich (z. B. Zerlegung auf Transportma), wird grundstzlich von der weiteren Bearbeitung radioaktiver Stoffe entkoppelt. Der Ab-bau von Anlagenteilen kann neben der Demontage und der Zerlegung auch weitere Bearbeitungsma-nahmen wie beispielsweise Dekontaminationen (z. B. Oberflchenabtrag von Gebudestrukturen) oder Verpackung und Transport bis zur bergabe an anlageninterne oder anlagenexterne Einrichtun-gen zur weiteren Bearbeitung oder Behandlung um-fassen.

    Der Abbau von Anlagenteilen im Antragsumfang der 2. AG wird unterteilt in: Abbau des Biologischen Schilds Abbau des Brennelementlagerbeckens und des

    Flutraums Abbau weiterer tragender und aussteifender

    Bauteile innerhalb von Gebuden

    5.1 Abbau des Biologischen Schilds

    Der Biologische Schild ist um den Reaktordruckbe-hlter angeordnet und stellt die erste mineralische Barriere um den Reaktordruckbehlter dar. Der Bi-ologische Schild besteht aus einem Hohlzylinder und einer Standzarge. Der Hohlzylinder fut auf ei-ner Standzarge.

    Nach derzeitiger Planung ist es vorgesehen, den Biologischen Schild von oben nach unten abzubau-en.

    Zum Abbau des Biologischen Schilds soll ein Sge-verfahren (z. B. Seil- oder Wandsge) angewandt werden. Alternativ kann der Biologische Schild auch mit Betonzerkleinerungswerkzeugen (z. B. Hydrau-likbagger) abgebaut werden. Die abgetrennten Segmente werden ggf. weiter zerlegt und geeignet verpackt.

    5.2 Abbau des Brennelementlagerbe-ckens und des Flutraums

    Das Brennelementlagerbecken und der Flutraum sind Gebudeteile, die whrend des Betriebs u. a. fr die Befllung mit Wasser vorgesehen waren. Boden und Wnde des Brennelementlagerbeckens und des Flutraums sind deshalb mit Kunstharz und Edelstahl gegen das Eindringen von Wasser in die Betonstrukturen abgedichtet.

    Das Brennelementlagerbecken und der Flutraum knnen teilweise (z. B. Abtragen von Wandschich-ten) oder vollstndig abgebaut werden. Beim teil-weisen Abbau werden aktivierte und kontaminierte

    5. Abbau von Anlagenteilen des KKP 1

    Der Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 kann mit industrieerprobten Verfahren durchgefhrt werden.

  • 16Abbau von Anlagenteilen des KKP 1

    Strukturen unter Beachtung der Standsicherheit des Brennelementlagerbeckens und des Flutraums bzw. des Restbauwerks abgebaut.

    5.3 Abbau von weiteren tragenden und aussteifenden Bauteilen innerhalb von Gebuden

    Im Zusammenhang mit dem Abbau des Brennele-mentlagerbeckens und des Flutraums kann es er-forderlich werden, direkt angrenzende Wnde und Decken ganz oder teilweise abzubauen.

    Bei Gebuden bzw. Gebudeteilen in Strahlen-schutzbereichen, die der Freigabe nach 29 StrlSchV zugefhrt werden sollen, kann es er-forderlich sein, Oberflchen an inneren Gebu-destrukturen zu dekontaminieren. Diese Manah-men zur Dekontamination von inneren Gebu-destrukturen werden als Gebudedekontamination bezeichnet. Der Umfang jeweils erforderlicher De-kontaminationsmanahmen ergibt sich aus der je-weiligen radiologischen Ausgangssituation des Ge-budes bzw. Gebudeteils und den Anforderungen des jeweiligen Freigabeverfahrens. Eine Gebude-dekontamination kann einen Abbau bzw. Teilabbau von tragenden oder aussteifenden Bauteilen erfor-dern. So kann es insbesondere erforderlich werden, dass bauliche Teile von Gebudesmpfen oder bau-liche Teile mit eingelassenen Rohrleitungen der Gebudeentwsserung abgebaut werden.

    5.4 Verfahren und Einrichtungen fr den Abbau von Anlagenteilen

    Fr den Abbau von Anlagenteilen sowie fr die wei-tere Bearbeitung stehen eine Vielzahl industrieer-probter und bewhrter Verfahren und Einrichtungen zur Verfgung. Zerlegeverfahren werden in mecha-nische und thermische Verfahren unterschieden.

    Das mechanische Zerlegen beruht auf dem mecha-nischen Abtrag des zu zerlegenden Materials. Zu den mechanischen Verfahren zhlen u. a. Sgen (z. B. Seilsgen), Frsen, Scheren, Schleifen, Was-serstrahlschneiden und Meieln.

    Beim thermischen Zerlegen wird das Material an den Trennstellen aufgeschmolzen und dieses aus den Schneidfugen ausgetrieben. Zu den thermi-schen Verfahren zhlen u. a. autogenes Brenn-schneiden, Plasmaschmelzschneiden.

    Als Einrichtungen werden mobile oder ortsfeste Hilfsmittel zum Abbau von Anlagenteilen verstan-den. Hierbei handelt es sich neben Zerlegeeinrich-tungen auch um Einrichtungen zur Bearbeitung, zur Verpackung und zum Transport jeweils einschlie-lich deren Hilfseinrichtungen. Der Groteil der Ein-richtungen wird nach Beendigung der jeweiligen Abbaumanahmen wieder aus der Anlage heraus-gebracht. Der berwiegende Teil der Anlagenteile kann mit einfachen, mobilen Hilfsmitteln (z. B. Stichsge, Hydraulikschere, Trennschleifer) abge-baut werden.

    Abbaubereiche werden, sofern erforderlich, vom brigen Gebudebereich lufttechnisch abgegrenzt. Hierzu knnen mobile oder ortsfeste Einhausungen mit Hilfseinrichtungen (z. B. Filteranlagen) verwen-det werden.

  • 17Radioaktive Reststoffe und radioaktive Abflle

    Beim Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 gem Antrag 2. AG fallen radioaktive Reststoffe an. Ge-m 9a Abs. 1 AtG ist dafr zu sorgen, dass anfal-lende radioaktive Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile schadlos ver-wertet oder als radioaktive Abflle geordnet besei-tigt werden.

    Radioaktive Reststoffe, bei denen eine Freigabe gem 29 StrlSchV vorgesehen ist, werden, soweit erforderlich, bearbeitet (z. B. weiter zerlegt) und dem Freigabeverfahren gem 29 StrlSchV unter-zogen. Die Bearbeitung der radioaktiven Reststoffe soll bevorzugt im RBZ-P erfolgen. Alternativ kann die Bearbeitung radioaktiver Reststoffe auch am Standort KKP oder in standortexternen Einrichtun-gen durchgefhrt werden.

    Freigabeverfahren gem 29 StrlSchV fr radio-aktive Reststoffe sind oder werden von der zustn-digen Behrde (Ministerium fr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Wrttemberg) in geson-derten Bescheiden ( 29 Abs. 4 StrlSchV) geregelt.

    Nach Abschluss des Freigabeverfahrens werden diese Reststoffe als nicht radioaktive Reststoffe im konventionellen Stoffkreislauf verwendet, innege-habt, an Dritte weitergegeben, als konventioneller Abfall verwertet oder beseitigt.

    Alternativ knnen radioaktive Reststoffe im kern-technischen Stoffkreislauf wiederverwendet oder verwertet oder als radioaktiver Abfall geordnet be-seitigt werden.

    Der Umgang mit radioaktiven Stoffen aus dem Restbetrieb und dem Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 ist mit der 1. SAG genehmigt und im Be-triebsreglement geregelt.

    Beim Abbau von Anlagenteilen im Antragsumfang einer 2. AG anfallender radioaktiver Abfall

    Beim Abbau von Anlagenteilen im Antragsumfang der 2. AG fallen voraussichtlich ca. 750 Mg radioak-tiver Abfall an. Fr den Abbau von Anlagenteilen werden Einrichtungen in die Anlage KKP 1 einge-bracht. Diese werden nach der Beendigung der je-weiligen Abbaumanahmen entweder wiederver-wendet, freigegeben oder als radioaktiver Abfall be-seitigt. Der hieraus erwartete radioaktive Abfall so-wie Sekundrabflle durch zustzlich eingebrachte Verbrauchsmaterialien sind von untergeordneter Bedeutung.

    Den prognostizierten Massen liegen die derzeitigen Kenntnisse zum radiologischen Anlagenzustand zu Grunde. Vor Beginn der jeweiligen Abbaumanah-men werden weitere Probenahmen und radiologi-sche Messungen durchgefhrt. Ggf. knnen daraus Anpassungen der Massen resultieren.

    6. Radioaktive Reststoffe und radioak-tive Abflle

    Beim Abbau von Anlagenteilen der Anlage KKP 1 werden anfallende radioaktive Reststoffe schadlos verwertet oder als radioaktive Abflle geordnet beseitigt.

  • 18Radioaktive Reststoffe und radioaktive Abflle

    Verbleib radioaktiver Abflle

    Beim Abbau von Anlagenteilen gem Antrag 2. AG fallen radioaktive Abflle an. Da die Zwischenlage-rung nach 78 StrlSchV zwingend vorgeschrieben ist, wird vorgesehen, radioaktive Abflle bis zur Ab-lieferung an den Bund zu lagern.

    Die Zwischenlagerung soll im SAL-P erfolgen. Dar-ber hinaus besteht auch die Mglichkeit, radioakti-ve Abflle am Standort KKP (z. B. in den Transport-bereitstellungshallen) oder in standortexternen La-gereinrichtungen zu lagern.

    Radioaktive Abflle fr die Zwischenlagerung wer-den so behandelt, dass physikalisch-chemisch stabile Abfallprodukte entstehen.

    Die Lagerung radioaktiver Abflle erfolgt, soweit erforderlich, in geeigneten Behltnissen (z. B. Fs-ser, Container).

    SAL-P RBZ-P

  • 19Strahlenschutz

    Wesentliche Aufgaben des Strahlenschutzes sind: berwachung von Strahlenschutzbereichen berwachung und Schutz des Personals Planung und Durchfhrung von Manahmen zur

    Rckhaltung radioaktiver Stoffe berwachung der Hchstwerte fr zulssige Ab-

    leitungen radioaktiver Stoffe Ermittlung der Strahlenexposition in der Umge-

    bung Begrenzung der Strahlenexposition der Bevlke-

    rung Umgebungsberwachung Freigabe von radioaktiven Stoffen und Herausga-

    be von nicht radioaktiven Stoffen

    Durch technische und organisatorische Manahmen wird sichergestellt, dass die Schutzvorschriften der StrlSchV, insbesondere die Strahlenschutzgrund-pflichten zur Dosisbegrenzung und zur Vermeidung unntiger Strahlenexposition fr das Personal ein-gehalten werden ( 5 und 6 StrlSchV).

    Beim Abbau von Anlagenteilen knnen innerhalb der Anlage KKP 1 radioaktive Stoffe mobilisiert werden. Diese radioaktiven Stoffe werden durch Vorkehrungen und Manahmen weitgehend in der Anlage KKP 1 zurckgehalten.

    Der Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen findet im Wesentlichen in den Gebuden des Kontrollbe-reichs statt. Durch eine in diese Gebude gerichtete Luftstrmung wird eine unkontrollierte Freisetzung in die Umgebungsluft vermieden. Bei Erfordernis werden Abbaubereiche zur Rckhaltung radioakti-

    ver Stoffe mit zustzlichen Einhausungen ggf. mit mobilen Filteranlagen versehen.

    Transport und Lagerung von radioaktiven Stoffen auerhalb von Gebuden des Kontrollbereichs er-folgen unter Verwendung geeigneter Verpackungen.

    Personen und Sachgter in Strahlenschutzberei-chen unterliegen einer umfassenden Kontaminati-onskontrolle. Dadurch wird eine Weiterverbreitung von Kontamination auerhalb von Strahlenschutz-bereichen vermieden. Insbesondere werden die Ausgnge der Kontrollbereichsgebude auf Konta-minationsverschleppung berwacht. Ein geringer Anteil der radioaktiven Stoffe wird kon-trolliert ber dafr vorgesehene Pfade abgeleitet, berwacht und bilanziert: Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft er-

    folgen ber den Abluftkamin und

    Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Abwas-ser erfolgen in den Rhein

    Mit der 1. SAG wurden Hchstwerte fr zulssige Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft und dem Abwasser festgelegt. Die Hchstwerte fr zu-lssige Ableitungen radioaktiver Stoffe des KKP 1 sollen gem Antrag 2. AG nicht gendert werden.

    Die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft und dem Abwasser fhren zu potenziellen Strahlenex-positionen in der Umgebung, die unter Bercksich-tigung der radiologischen Vorbelastung jeweils un-terhalb des Grenzwerts von 0,3 mSv (effektive Do-

    7. Strahlenschutz

    Zum Schutz der Bevlkerung, der Umwelt und des Personals vor Schden durch ionisierende Strahlung beim Restbetrieb und Abbau von Anlagenteilen sind Strahlenschutzmanahmen zu treffen.

  • 20Strahlenschutz

    sis) fr Einzelpersonen der Bevlkerung im Kalen-derjahr gem 47 Abs. 1 StrlSchV liegen.

    Die Berechnungen ergeben auch, dass die Grenz-werte fr die jeweiligen Organdosen eingehalten werden.

    Die Gesamtstrahlenexposition fr Einzelpersonen der Bevlkerung darf den Grenzwert fr die effekti-ve Dosis von 1 mSv im Kalenderjahr an keiner Stelle auerhalb des Betriebsgelndes berschreiten ( 46 Abs. 1 StrlSchV). Die Gesamtstrahlenexpositi-on setzt sich zusammen aus der Summe der poten-ziellen Strahlenexposition aus Direktstrahlung und der potenziellen Strahlenexposition aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft und dem Abwasser unter Bercksichtigung der radiologischen Vorbe-lastung insbesondere durch KKP 2, KKP-ZL sowie durch die in Bau befindlichen Einrichtungen RBZ-P und SAL-P.

    Die Einhaltung der Dosisgrenzwerte des 46 Abs. 1 StrlSchV wird durch geeignete Manahmen (z. B. Nutzung von Abschirmungen, hinsichtlich Direkt-strahlung optimierte Aufstellung von Behltern auf Lagerflchen auerhalb von Gebuden) sicherge-stellt und zustzlich in geeigneter Weise berwacht.

    Die berwachung der Emissionen und Immissionen erfolgt gem 48 StrlSchV und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsberwachung kerntech-nischer Anlagen. Die Direktstrahlung in der Umge-bung wird gemessen. Luft und Niederschlag sowie Boden und Bewuchs werden auf Radioaktivitt berwacht.

  • 21Sicherheitsbetrachtung

    Im Rahmen einer Sicherheitsbetrachtung sind zu unterstellende Ereignisse und Ereignisablufe fall-bezogen sicherheitstechnisch zu betrachten und zu bewerten. Hierbei ist insbesondere nachzuweisen, dass die Strahlenexposition in der Umgebung als Folge zu unterstellender Strflle (Strfallexpositi-on) unterhalb vorgegebener Werte liegt.

    Gem 117 Abs. 16 StrlSchV ist die Strfallexposi-tion so zu begrenzen, dass die durch Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung verursachte effektive Dosis von 50 mSv nicht berschritten wird. Dieser Wert wird auch als Strfallplanungswert be-zeichnet.

    Fr zu unterstellende sehr seltene Ereignisse und Ereignisablufe soll gezeigt werden, dass die ge-m den Vorgaben der Empfehlung der Strahlen-schutzkommission (SSK) ber Manahmen zum Schutz der Bevlkerung ermittelte Strahlenexposi-tion in der Umgebung der Anlage KKP 1 den fr sehr seltene Ereignisse mageblichen Eingreif-richtwert fr einschneidende Manahmen des Kata-strophenschutzes von 100 mSv nicht berschreitet.

    Der Umfang der zu unterstellenden Ereignisse und Ereignisablufe ergibt sich fallbezogen unter Be-rcksichtigung standort- und anlagentechnischer Gegebenheiten und genehmigungsrechtlicher Randbedingungen aus den Festlegungen im Leitfa-den zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss und zum Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen nach 7 des Atomgesetzes (Stilllegungsleitfaden) und den Leitlinien zur Stilllegung kerntechnischer Anla-gen (Empfehlung der Entsorgungskommission).

    Aus diesem Umfang werden insbesondere unter Bercksichtigung gegebenenfalls zur Einhaltung der Nachweisziele (Unterschreitung Strfallpla-nungswert bzw. Eingreifrichtwert) getroffener not-wendiger Vorsorgemanahmen die radiologisch re-levanten Ereignisablufe bestimmt.

    Im Vergleich zum Leistungsbetrieb ist das Gefhr-dungspotenzial der Anlage KKP 1 im Restbetrieb erheblich reduziert. Zum Zeitpunkt der Inanspruch-nahme einer 2. AG KKP 1 sind im Vergleich zum Leistungsbetrieb wesentliche Aktivittsinventare aus der Anlage KKP 1 entfernt. Die Anlage KKP 1 ist brennelement- und brennstabfrei. Ferner sind die aktivierten Kernbauteile und die RDB-Einbauten zerlegt und verpackt. Das RDB-Unterteil sowie Ein-bauten im Sicherheitsbehlter sind aus ihrer Ein-baulage entfernt, teilweise zerlegt und verpackt.

    Der Abbau von Anlagenteilen im Antragsumfang der 2. AG erfolgt rckwirkungsfrei auf den sicheren Restbetrieb und auf den Abbau von Anlagenteilen im Gestattungsumfang der 1. SAG. Fr den sicheren Betrieb weiterer Anlagen und Einrichtungen am Standort (z. B. KKP 2) gilt dies sinngem.

    Die im Zusammenhang mit dem Antragsumfang ei-ner 2. AG zu betrachtenden Ereignisse werden in die Kategorien Einwirkungen von innen, Einwirkun-gen von auen und Sehr seltene Ereignisse un-terteilt. Gleichartige Ereignisse werden in Gruppen zusammengefasst.

    8. Sicherheitsbetrachtung

    Eine Genehmigung nach 7 Abs. 3 AtG darf erteilt werden, wenn die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsor-ge gegen Schden fr den Genehmigungsumfang getroffen ist.

  • 22Sicherheitsbetrachtung

    Einwirkungen von innen: Absturz und Anprall von Lasten Kollision bei Transportvorgngen Versagen von Behltern mit hohem Energieinhalt anlageninterne berflutung und Leckage von Be-

    hltern oder Systemen anlageninterner Brand anlageninterne Explosionen chemische Einwirkungen Ausfall von Einrichtungen Wechselwirkungen mit anderen Anlagen und Ein-

    richtungen am Standort

    Einwirkungen von auen: naturbedingte Einwirkungen von auen zivilisatorisch bedingte Einwirkungen von auen

    Sehr seltene Ereignisse: Flugzeugabsturz Explosionsdruckwelle sonstige zu unterstellende sehr seltene Ereignis-

    se

    Als radiologisch reprsentative Ereignisse in den jeweiligen Gruppen sind die Ereignisse anzusehen, die bezglich ihrer radiologischen Auswirkungen auf die Umgebung relevant sein knnen und die b-rigen Ereignisablufe dieser Gruppe bezglich ihrer radiologischen Auswirkungen abdecken. Das radio-logisch reprsentative Ereignis der Kategorie Ein-wirkung von innen ist der anlageninterne Brand mit einer potenziellen Strahlenexposition (effektive Do-sis) in der Umgebung von ca. 2,8 mSv fr ein Klein-kind 1 Jahr und von ca. 2,3 mSv fr einen Erwach-senen.

    Innerhalb der Kategorie Einwirkung von auen ist das radiologisch reprsentative Ereignis das Erdbe-ben mit Folgebrand mit einer potenziellen Strahlen-exposition (effektive Dosis) in der Umgebung von ca. 14,9 mSv fr ein Kleinkind 1 Jahr und von ca. 11,6 mSv fr einen Erwachsenen. Das letztgenannte Ereignis stellt insgesamt das hinsichtlich der radiologischen Auswirkungen auf die Umgebung abdeckende Ereignis dar. Diese Strahlenexposition liegt unter dem Strfallpla-nungswert von 50 mSv. Fr zu unterstellende sehr seltene Ereignisse und Ereignisablufe ist der Flugzeugabsturz radiolo-gisch reprsentativ mit einer potenziellen Strahlen-exposition (effektive Dosis) fr die nchste Wohnbe-bauung von ca. 6,6 mSv fr die Altersgruppe der Kleinkinder 1 Jahr und von ca. 10 mSv fr die Al-tersgruppe der Erwachsenen. Diese Werte liegen unter dem fr sehr seltene Ereignisse magebli-chen Eingreifrichtwert fr einschneidende Ma-nahmen des Katastrophenschutzes von 100 mSv. Es wurde gezeigt, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schden getroffen ist.

  • 239. Umweltauswirkungen

    Das Vorhaben hat nach Einschtzung der Genehmi-gungsbehrde, des Ministeriums fr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Wrttemberg unter Bercksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufge-fhrten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach 25 Abs. 2 UVPG bei der Entscheidung ber die Zulassung des Vor-habens zu bercksichtigen wren.

    Die aus dem Vorhaben 2. AG KKP 1 resultierenden umweltrelevanten Wirkungen wurden bereits durch die Umweltvertrglichkeitsprfung der insgesamt geplanten Manahmen im Rahmen der Stillle-gungs- und 1. Abbaugenehmigung KKP 1 vollstn-dig und abdeckend bercksichtigt. .

    9. Umweltauswirkungen

    Fr die geplanten Manahmen im Antragsumfang der 2. AG wurde eine Vorprfung nach Umweltvertrglichkeitsprfungsgesetz (UVPG) durchgefhrt.

  • 24Begriffsdefinitionen

    Abbau von Anlagenteilen Der Abbau von Anlagenteilen umfasst die Demontage von Anlagenteilen des KKP 1 im Ganzen oder in Teilen einschlielich des Umgangs mit den dabei an-fallenden radioaktiven Stoffen bis zur bergabe an andere, nicht im direkten Zusammenhang mit dem Abbau von Anlagenteilen stehende anlageninterne oder anlagenexterne Einrichtungen zur weiteren Bearbeitung radioaktiver Stoffe oder Behandlung radioaktiver Abflle.

    Abfall, konventionell Nicht radioaktive Stoffe, die nach den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsge-setzes einer Verwertung oder Beseitigung zugefhrt werden.

    Abfall, radioaktiv Radioaktive Stoffe im Sinne des 2 Abs. 1 AtG, die nach 9a AtG geordnet be-seitigt werden mssen, ausgenommen Ableitungen im Sinne des 47 StrlSchV.

    Abfallbehlter Behlter zur Aufnahme eines Abfallproduktes (z. B. Fass, Betonbehlter, Gussbehlter, Stahlblechcontainer).

    Abfallprodukt Behandelter radioaktiver Abfall ohne Verpackung und Abfallbehlter.

    Abklinglagerung Abklinglagerung ist die Lagerung radioaktiver Stoffe, damit deren Aktivitt so-weit abklingt, dass eine Freigabe erfolgen kann.

    Ableitung radioaktiver Stoffe

    Abgabe flssiger, aerosolgebundener oder gasfrmiger radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf hierfr vorgesehenen Wegen.

    Abluft Aus einem Raum abgefhrte Luft.

    Aerosole (radioaktiv) Fein in der Luft verteilte feste oder flssige Schwebstoffe, die radioaktiv sein knnen.

    Aktivierung Vorgang, bei dem ein Material durch Beschuss mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen radioaktiv wird.

    Aktivitt Zahl der je Sekunde in einer radioaktiven Substanz zerfallenden Atomkerne. Die Maeinheit ist das Becquerel (Bq).

    Anlage KKP 1 (atomrechtliche)

    Die (atomrechtliche) Anlage KKP 1 umfasst die Anlagenteile des Kernkraft-werks Philippsburg, Block 1 (KKP 1), die in Genehmigungen gem 7 Abs. 1 AtG gestattet wurden.

    Anlagengelnde Grundstck, das durch den schweren Sicherheitszaun des Standorts KKP ab-gegrenzt wird.

    Anlagenteile Maschinen-, verfahrens-, elektro- und leittechnische, bauliche sowie sonstige technische Teile einer Anlage. Hierzu gehren auch die diesen Anlagenteilen zugeordneten Hilfssysteme, wie berwachungseinrichtungen, Versorgungs-einrichtungen, Kabel, Halterungen, Anker- und Dbelplatten, Rohr- und Ka-beldurchfhrungen, Fundamente sowie fest installierte Montage- und Bedien-hilfen. Bauliche Teile umfassen insbesondere bauliche Strukturen innerhalb von Gebuden (innere Gebudestrukturen) sowie bauliche Strukturen im Erd-boden (wie erdverlegte Rohr- und Kabelkanle, Gebudeverbindungskanle, Betonbehlter, Fundamente).

    Begriffsdefinitionen

  • Begriffsdefinitionen25

    Bearbeitung Zerlegung, Sortierung, Sammlung, vorbergehende Lagerung und Dekontami-nation von radioaktiven Reststoffen sowie Aktivittsmessungen an radioaktiven Reststoffen.

    Behandlung Verarbeitung von radioaktiven Abfllen zu Abfallprodukten (z. B. durch Kom-paktieren, Verfestigen, Trocknen) und das Verpacken der Abfallprodukte.

    Betrieb Der Betrieb umfasst alle Zustnde und Vorgnge in der Anlage zwischen dem Vollzug der ersten Teilgenehmigung zum Betrieb und der endgltigen Einstel-lung dieses Betriebes. Der Betrieb umfasst den Leistungsbetrieb, den Nachbe-trieb und den Restbetrieb.

    Betriebsgelnde Grundstck, auf dem sich Anlagen oder Einrichtungen befinden und zu dem der Zugang oder auf dem die Aufenthaltsdauer von Personen durch den Strah-lenschutzverantwortlichen beschrnkt werden knnen.

    Betriebsreglement KKP 1 Gesamtheit der betrieblichen Regelungen fr die Anlage KKP 1.

    Dekontamination Beseitigung oder Verminderung einer Kontamination.

    Dosis, effektive Summe der gewichteten Organdosen in Geweben oder Organen des Krpers durch uere oder innere Strahlenexposition.

    Einrichtungen fr den Abbau von Anlagenteilen

    Mobile oder ortsfeste Einrichtungen fr den Abbau von Anlagenteilen, fr die Bearbeitung von radioaktiven Reststoffen oder fr die Behandlung von radio-aktiven Abfllen.

    Endlager Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abflle, in der radioaktive Abflle war-tungsfrei, zeitlich unbefristet und sicher geordnet beseitigt werden.

    Freigabe Verwaltungsakt, der die Entlassung radioaktiver Stoffe sowie beweglicher Ge-genstnde, von Gebuden/Gebudeteilen, Bodenflchen, Anlagen oder Anla-genteilen, die aktiviert oder mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind und die aus Ttigkeiten nach 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c oder d StrlSchV stammen, aus dem Regelungsbereich a) des Atomgesetzes und b) darauf beruhender Rechtsverordnungen sowie verwaltungsbehrdlicher Entscheidungen zur Verwendung, Verwertung, Beseitigung, Innehabung oder zu deren Weitergabe an Dritte als nicht radioaktive Stoffe bewirkt.

    Freisetzung radioaktiver Stoffe

    Entweichen radioaktiver Stoffe aus der vorgesehenen Umschlieung in die An-lage oder in die Umgebung.

    Kontamination Verunreinigung mit radioaktiven Stoffen.

    Kontrollbereich Bereich, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv oder hhere Organdosen als 45 mSv fr die Augenlinse oder 150 mSv fr die Haut, die Hnde, die Unterarme, die Fe und Knchel erhalten kn-nen.

    Lagerung Aufbewahren von radioaktiven und nichtradioaktiven Stoffen.

  • 26Begriffsdefinitionen

    Leistungsbetrieb Der Betrieb eines Kernkraftwerks, whrend dessen die gewerbliche Erzeu-gung von Elektrizitt erfolgt.

    Nuklid Eine durch seine Protonenzahl, Neutronenzahl und seinen Energiezustand charakterisierte Atomart.

    Ortsdosis quivalentdosis, die an einem bestimmten Ort gemessen wird.

    Ortsdosisleistung Ortsdosis pro Zeiteinheit.

    Radioaktive Stoffe Stoffe, die ein Radionuklid oder ein Gemisch von mehreren Radionukliden ent-halten und deren Aktivitt oder spezifische Aktivitt im Zusammenhang mit der Kernenergie oder dem Strahlenschutz nach den Regelungen des AtG oder ei-ner aufgrund des AtG erlassenen Rechtsverordnung nicht auer Acht gelassen werden darf.

    Radioaktivitt Eigenschaft bestimmter Stoffe, sich ohne uere Einwirkung umzuwandeln und dabei eine charakteristische Strahlung auszusenden.

    Radionuklid Instabiles Nuklid, das spontan ohne uere Einwirkung unter Strahlungsemis-sion zerfllt.

    Restbetrieb Als Restbetrieb wird der restliche Betrieb der Anlage ab Erteilung und Inan-spruchnahme der ersten vollziehbaren Genehmigung nach 7 Abs. 3 AtG (1. SAG) bezeichnet.

    Reststoffe, nicht radioaktiv Beim Abbau von Anlagenteilen anfallende Stoffe, bewegliche Gegenstnde, An-lagen und Anlagenteile, die weder kontaminiert noch aktiviert sind.

    Reststoffe, radioaktiv Beim Abbau von Anlagenteilen anfallende Stoffe, bewegliche Gegenstnde, An-lagen und Anlagenteile, die kontaminiert oder aktiviert sind und schadlos ver-wertet oder als radioaktiver Abfall geordnet beseitigt werden.

    Sperrbereich Zum Kontrollbereich gehrende Bereiche, in denen die Ortsdosisleistung h-her als 3 mSv/h sein kann.

    Standort KKP Der Standort KKP umfasst das Betriebsgelnde auf dem sich u. a. die Anlagen KKP 1 und KKP 2 befinden.

    Stilllegung Die endgltige und dauerhafte Betriebseinstellung eines Kernkraftwerks.

    Strahlenexposition Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Krper.

    Strahlenschutz Der Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schdlichen Wirkung ioni-sierender Strahlung.

    Strahlenschutzbereiche berwachungsbereich, Kontrollbereich und Sperrbereich, letzterer als Teil des Kontrollbereichs.

    System Zusammenfassung von Teilsystemen und Komponenten zu einer technischen Funktionseinheit.

  • Begriffsdefinitionen27

    berwachungsbereich Nicht zum Kontrollbereich gehrender betrieblicher Bereich, in dem Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv oder hhere Organ-dosen als 15 mSv fr die Augenlinse oder 50 mSv fr die Haut, die Hnde, die Unterarme, die Fe und Knchel erhalten knnen.

    Umgang mit radioaktiven Stoffen

    Lagerung, Transport, Bearbeitung, Behandlung und Verarbeitung von radioak-tiven Stoffen, die beim Abbau von Anlagenteilen und beim Restbetrieb anfallen.

    Umgebungsberwachung Messungen in der Umgebung eines Standorts zur Ermittlung der aus Ableitun-gen radioaktiver Stoffe mit der Luft und dem Wasser sowie aus Direktstrah-lung aus der Anlage resultierenden Strahlenexposition. Die Messungen dienen der Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben der Strahlenschutzverordnung.

    Zwischenlagerung radioaktiver Abflle

    Lngerfristige Lagerung radioaktiver Abflle gem. 78 StrlSchV.

  • Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Philippsburg Block 1 (KKP 1)

    EnBW Kernkraft GmbH Kraftwerksstrae 1 74847 Obrigheim www.enbw.com

    1. Einleitung2. Abbauumfang der 2. AG KKP 13. Standort3.1 Geographische Lage3.2 Anlagen und Einrichtungen am Standort KKP3.3 Besiedlung und Flchennutzung3.4 Radiologische Vorbelastung3.5 Weitere Standortinformationen4. Kernkraftwerk Philippsburg Block 14.1 Gebude und Anlagenteile der Anlage KKP 14.2 Radiologischer Ausgangszustand4.3 Restbetrieb4.4 nderungen der Anlage5. Abbau von Anlagenteilen des KKP 15.1 Abbau des Biologischen Schilds5.2 Abbau des Brennelementlagerbeckens und des Flutraums5.3 Abbau von weiteren tragenden und aussteifenden Bauteilen innerhalb von Gebuden5.4 Verfahren und Einrichtungen fr den Abbau von Anlagenteilen6. Radioaktive Reststoffe und radioaktive Abflle7. Strahlenschutz8. Sicherheitsbetrachtung9. UmweltauswirkungenBegriffsdefinitionen