KW 16 Horgenzell 53 · Freitag, 20. April 2018 Seite 2 Wichtige Rufnummern/ Bereitschaftsdienste...

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Amtsblatt der Gemeinde gut informiert Herausgeber: Bürgermeisteramt Horgenzell · Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister V. Restle Für den Anzeigenteil/Druck und Verlag: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Str. 45, 78333 Stockach Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: [email protected] Internet: www.primo-stockach.de An sämtliche Haushalte Freitag, 20. April 2018 Nr. 16 Amtliche Bekanntmachungen gut informiert Standesamt Als neuen Erdenbürger begrüßen wir: Luis Gärtner geboren am 26. Februar 2018 Eltern: Lena Gärtner und Besnik Krasniqi, Horgenzell Hinweise zur Tagesordnung Pflanzarbeiten Gehweg Rolgenmoos Im Zuge der Plangenehmigungen zum Neubau des Geh- wegs und der Bachverlegung des Fuchstobelbachs wur- den zahlreiche Pflanz- und Eingrünungsauflagen durch die zuständigen Behörden ausgesprochen, welche durch die Gemeinde umzusetzen und zu erfüllen sind. In der Sit- zung sollen die ausgeschriebenen Pflanzlieferungen und Pflanzarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Gemeinde Horgenzell Landkreis Ravensburg Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen Die Gemeinde Horgenzell schreibt auf Grundlage der VOB folgende Bauleistungen aus: Sanierung Regenwasserkanal und Austausch Wasserleitung im Ortsteil Hasenweiler Der vollständige Ausschreibungstext wird im Internet auf der Homepage der Gemeinde Horgenzell, www.horgenzell.de unter: Bürgerservice – Rathaus – Ausschreibungen veröffentlicht. Gemeinde Horgenzell Bürgermeister Volker Restle Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 24. April 2018, um 18:30 Uhr im Bürgersaal Horgenzell Tagesordnung: 1. Bekanntgaben 2. Baugesuch: Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle in Ringgenweiler, Flst. 395/5 3. Baugesuch: Abriss des bestehenden Neben gebäudes und Neubau eines Wohnhauses in Fenkenmühle, Flst. 861, 862, 885 4. Baugesuch: Ausbau des bestehenden Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten in Detzenweiler, Flst. 65/1 5. Baugesuch: Neubau eines Betriebsleiterwohn- hauses in Pfärrenbach, Flst. 1627 6. L290, Neubau eines Gehwegs in Rolgenmoos - Vergabe der Pflanzarbeiten 7. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 8. Anfragen und Anträge Hierzu ist jedermann herzlich eingeladen.

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Amtsblatt der Gemeinde

gut informiertHerausgeber: Bürgermeisteramt Horgenzell · Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister V. Restle

Für den Anzeigenteil/Druck und Verlag: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Str. 45, 78333 Stockach Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: [email protected] Internet: www.primo-stockach.de

An sämtliche Haushalte

Freitag, 20. April 2018 Nr. 16

Amtliche Bekanntmachungengut informiert

StandesamtAls neuen Erdenbürger begrüßen wir:Luis Gärtner geboren am 26. Februar 2018Eltern: Lena Gärtner und Besnik Krasniqi, Horgenzell

Hinweise zur Tagesordnung Pflanzarbeiten Gehweg Rolgenmoos Im Zuge der Plangenehmigungen zum Neubau des Geh-wegs und der Bachverlegung des Fuchstobelbachs wur-den zahlreiche Pflanz- und Eingrünungsauflagen durch die zuständigen Behörden ausgesprochen, welche durch die Gemeinde umzusetzen und zu erfüllen sind. In der Sit-zung sollen die ausgeschriebenen Pflanzlieferungen und Pflanzarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.

Gemeinde HorgenzellLandkreis Ravensburg

Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen Die Gemeinde Horgenzell schreibt auf Grundlage der VOB folgende Bauleistungen aus: Sanierung Regenwasserkanal und Austausch Wasserleitung im Ortsteil Hasenweiler Der vollständige Ausschreibungstext wird im Internet auf der Homepage der Gemeinde Horgenzell, www.horgenzell.de unter:

Bürgerservice – Rathaus – Ausschreibungen

veröffentlicht. Gemeinde HorgenzellBürgermeister Volker Restle

Bekanntmachungzu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 24. April 2018, um 18:30 Uhr im Bürgersaal Horgenzell Tagesordnung:

1. Bekanntgaben 2. Baugesuch: Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle in Ringgenweiler, Flst. 395/5 3. Baugesuch: Abriss des bestehenden Neben gebäudes und Neubau eines Wohnhauses in Fenkenmühle, Flst. 861, 862, 885 4. Baugesuch: Ausbau des bestehenden Wohnhauses

mit zwei Wohneinheiten in Detzenweiler, Flst. 65/15. Baugesuch: Neubau eines Betriebsleiterwohn- hauses in Pfärrenbach, Flst. 1627 6. L290, Neubau eines Gehwegs in Rolgenmoos - Vergabe der Pflanzarbeiten 7. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse8. Anfragen und Anträge

Hierzu ist jedermann herzlich eingeladen.

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Freitag, 20. April 2018 Seite 2

Wichtige Rufnummern/ Bereitschaftsdienste gut informiert

Ärztlicher NotfalldienstZentrale Rufnummer: 116 117

Kinderärztlicher NotfalldienstNotfalldienst der Kinder- und JugendärzteRV, Weingarten, Wilhelmsdorf 0180/1 92 92 88

Tierärztlicher SonntagsdienstSonntag, 22. April 2018TA Futterer, Horgenzell, 0174 / 92 01 765

Zahnärztlicher NotfalldienstZu erfragen unter Rufnummer 01805/9 11-6 30

ApothekennotdienstFestnetz: 0800/00 22 8 33Handy: 01805/002963www.aponet.de

NotrufPolizei - Notruf 1 10Feuerwehr 1 12DRK-Krankentransport 1 12

FFW - Kommandant Abt. Hasenweiler 2 57 oder 5 63Abt. Kappel 0162/9340247Abt. Wolketsweiler 0170/4880896Abt. Zogenweiler 0152/04491972

NachbarschaftshilfeAnsprechpartner für die Gemeinde Horgenzell: Andrea Baumetz-Gerl 07504/9719526

Zuhause lebenUnterstützungsservice für Senioren, kranke und behinderte Menschen; Caritas Bodensee-Oberschwaben, Ansprechpartnerin: Rosemarie Duelli 07584/9 23 - 2 48

Sozialstation St. Josef Altshausen gGmbHSie benötigen Hilfe in der Kranken- und Altenpfl ege, im Haushalt, Essen auf Rädern, Anleitung oder Beratung zu Hause? Wir helfen Ihnen gerne weiter und bieten Ihnen Leistungen nach dem Pfl e-geversicherungsgesetz, häusliche Krankenpfl ege, hauswirtschaft-liche Versorgung, Familienpfl ege, Hausnotruf, einen Beratungs-dienst sowie Essen auf Rädern an. Das Essen wird täglich frisch in der Küche des Wohnpark St. Josef Altshausen gekocht.Die Sozialstation St. Josef ist rund um die Uhr für Sie erreichbar unter der Telefonnummer 07584 924-444, Fax 07504 971-441.Ihre Ansprechpartnerin ist Marita Bielau, Pfl egedienstleitung.

Die Zieglerschen Ambulante Dienste der BehindertenhilfeBeratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung: Familienunterstützender DienstPersönliches BudgetBetreutes Wohnen in FamilienAmbulant betreutes Wohnen Ravensburg – Wilhelmsdorf 88271 Wilhlemsdorf, Zußdorfer Straße 28, Tel: 07503 92952588212 Ravensburg, Charlottenstr. 41, Tel: 0751 35539050

Sonderpädagogische Beratungsstelle für Frühförderung und Unterstützte Kommunikation Haslachmühle 2, 88263 Horgenzell 07504 [email protected]: Dorothea Christ

Informationen Ihrer Verwaltung Bürgermeisteramt Horgenzell, Kornstraße 44, 88263 Horgenzell, Tel. 07504/97 01-0, Fax 07504/97 01 -18E-Mail: [email protected], Homepage: www.horgenzell.de

Öff nungszeiten des Rathauses Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 8 - 12 Uhr Dienstag 8 -13 und 14 - 16 Uhr Donnerstag 8 - 12 und 14 - 18 Uhr

Öff nungszeiten Ortsverwaltung KappelMittwoch 18.00 – 19.00 Uhr

Bauhof HorgenzellAnsprechpartner: Herr Jehle Telefon: 07504/1014 Handy: 0172/8600904

Wasserversorgung Horgenzell & Wassergruppe Wolketsweiler24 – Stunden – Bereitschafts- und Notfallnummer 07504/1893

Sprechzeiten des Försters im RathausFreitags von 11.00 bis 12.00 Uhr im Zimmer 16 im Rathaus. Telefon: 07504/ 9701-24

Sie erreichen Herr Schaaf in der übrigen Zeit unter Telefon: 0751/6528051 oder 0175/1804795

GemeindebüchereiÖff nungszeiten: Montag: 18.00 bis 19.30 Uhr Mittwoch & Freitag: 16.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: 10.00 bis 11.00 Uhr Die Bücherei ist zu erreichen unter: 07504/9702091 oder [email protected] In allen Schulferien bleibt die Bücherei geschlossen.

Störfallnummer Erdgasversorgung TWSTel. 0751 / 804-2000

Störfallnummer ENBWTel. 0800 3629-477

Redaktionsschluss des MitteilungsblattesMittwoch 12.00 Uhr beim Rathaus. Aus organisatorischen Gründen muss die Redaktionen Kürzungen vorbehalten.

Für den Anzeigenteil/DruckPrimo- Verlag Stockach, Anton Stähle GmbH&Co. KG Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach Telefon: 07771/93 17-11, Fax: 07771/9317-40E-Mail: [email protected] Homepage: www.primo-stockach.de

Wertstoffhof HorgenzellÖff nungszeiten: Freitag, 16.00 bis 18.00 Uhr und Samstags, 9.00 bis 14.00 Uhr Kostenlose Annahme von: • Papier/ Kartonagen • Glas (Flaschen und Gläser) • Dosen, Blech-/ Schrottkleinteilen • Alttextilien

• Elektro- und Elektronik-Altgeräten

• Leichtverpackungen (Kunststoff materialien)

• Grünmüll (April-November)

Rollende WertstoffkisteDie rollende Wertstoff kiste kommt am Freitag, 27. April 2018von 9.30 bis 12.30 Uhr nach Kappelvon 13.00 bis 16.00 nach Zogenweiler

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Seite 3 Freitag, 20. April 2018

Standortwechsel der Wertstoffsammelcontainer

ZogenweilerAufgrund der besseren Erreichbarkeit und Andienungs-möglichkeit hat sich die Gemeindeverwaltung dazu ent-schlossen den Standort der Wertstoffsammelcontainer innerhalb Zogenweiler zu verlegen. Zukünftig finden Sie die Container auf dem Lagerplatz hinter dem ehe-maligen BAG-Gebäude (bei der Altglas-Sammelstelle).

Wir bitten um Beachtung.Ihre Gemeindeverwaltung

Zuschuss für SchülermonatskartenDie Gemeinde Horgenzell gewährt einen Zuschuss für Schülermonatskarten von Schülern, deren Schulweg weniger als drei Kilometer beträgt. Der Zuschuss wird für die Monate November bis März gewährt. Die El-tern müssen in den Wintermonaten somit nur einen Eigenanteil von 18,00 Euro (bei Grundschülern) bzw. 28,50 Euro (bei Haupt-, Werkreal- und Gemeinschafts-schülern) an den Fahrkarten tragen.

Anträge für den Zuschuss erhalten Sie im Schulsekreta-riat der Gemeinschaftsschule Horgenzell, bei Frau Heigle.

Wir bitten Sie, den Zuschuss bis spätestens 30. April 2018 zu beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgermeister-amt Horgenzell, Frau Münst, Tel. 07504 / 9701-12.

Schlechter Scherz ?!?!Maischerze und wo der Spaß aufhört ... Nicht alle sogenannten Maischerze sind harmlos. Der Spaß hört spätestens dann auf, wenn fremdes Eigen-tum beschädigt wird. Leider schießen viele Aktionen inzwischen weit über das Ziel hinaus: Körperverlet-zungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, gefährliche Hindernisse, Ruhestörungen... Was als Scherz gedacht war, beschert Betroffenen oft Ärger und Schaden.

Bei der Gemeindeverwaltung sind Beschwerden einge-gangen, dass bereits am 01. April sogenannte „Scherze“ zu Beschädigungen geführt haben. Dies nehmen wir zum Anlass, sie für die Gefahren der zweifelhaften Tradi-tion der Maischerze zu sensibilisieren und bitten gleich-zeitig Eltern, mit ihren Kindern über die Problematik zu sprechen und ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

Sobald ein Straftatbestand wie Sachbeschädigung oder Diebstahl erfüllt ist, handelt es sich hierbei nicht mehr um einen Kavaliersdelikt! Die Verursacher werden hier-für zur Verantwortung gezogen. Neben einer Strafanzei-ge müssen diese auch mit erheblichen Schadensersat-zansprüchen rechnen.

Hundehaltung in der Gemeinde HorgenzellLeider gehen immer wieder Klagen über verunreinigte öffentliche Wege, Straßen und Plätze in der Gemeinde Horgenzell ein. Hunde laufen unbe-aufsichtigt in Bereichen von öffent-lichen Straßen, Wegen und Plätzen

und verrichten dort ihr Geschäft, wo u. a. Kinder und Mitbürger(innen) sich aufhalten. Durch eine derartige Verhaltensweise setzen sich Hundehalter nicht nur den Vorwürfen und dem Ärger anderer Mitbürger aus, sie handeln ebenso ordnungswidrig.

Deshalb unsere Bitte an Sie: • wennSiemitIhremHundGassigehen,führenSieihn

bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Bitte entsorgen Sie die Hinter-lassenschaften Ihres Hundes.

• es ist schon öfters geschehen, dass freilaufendeHunde Menschen, insbesondere Kinder oder andere Hunde bedroht oder gar angegriffen haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert wer-den, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufen-lassen von Hunden beachtet werden.

• bittebeachtenSie,dassKinderspielplätze,Gehwege,Straßen, Schulhöfe, Schulwiesen und sonstige öf-fentliche Flächen sowie Nachbars Garten keine Hun-detoiletten sind.

Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühun-gen um mehr Sauberkeit und Sicherheit in der Gemein-de Horgenzell und erleichtern sich, Ihrem Hund und al-len Mitbürgern das Zusammenleben.

Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem positiven Bild der Hundehaltung durch ein rücksichtsvolles und vorbild-liches Auftreten in der Öffentlichkeit.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bedanken wir uns herzlich!

Ihre Gemeindeverwaltung

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Freitag, 20. April 2018 Seite 4

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung von

Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-temberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalab-gabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell am 27.03.2018 fol-gende Satzung beschlossen: I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

§ 1 Rechtsform/Anwendungsbereich1. Die Gemeinde Horgenzell, nachstehend Gemeinde ge-

nannt, betreibt die Obdachlosen- und Flüchtlingsun-terkünfte als eine gemeinsame öffentliche Einrichtung in der Form einer unselbständigen Anstalt des öffentli-chen Rechts.

2. Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde bestimmten Ge-bäude, Wohnungen und Räume.

3. Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von Personen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), vom 19.12.2013, GBI. 2013, S. 493) von der Gemeinde bestimmten Ge-bäude, Wohnungen und Räume.

4. Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu be-schaffen oder eine Wohnung zu erhalten.

II. Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

§ 2 Benutzungsverhältnis Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausge-staltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht.

§ 3 Beginn und Ende der Nutzung1. Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt,

in dem der Benutzer die Unterkunft bezieht.2. Das Nutzungsverhältnis endet, wenn der Besitzer

die ihm zugeteilte Wohnung 1. nicht innerhalb von 7 Tagen bezieht 2. 4 Wochen nicht mehr bewohnt 3. sie nicht mehr ausschließlich als Wohnung benutzt oder 4. sie nur für die Aufbewahrung seines Hausrates verwendet.

3. Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Woh-nung.

§ 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht 1. Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von

den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwe-cken benutzt werden.

2. Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet , die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zube-hör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Ab-nutzung instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszuge-ben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzu-nehmen und vom Eingewiesenen zu unterschreiben.

3. Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrück-licher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen wer-den. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Ge-meinde unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten.

4. Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustim-mung der Gemeinde, wenn er

1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn, es han-delt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch);

2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will;

3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschil-der), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Un-terkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will;

4. ein Tier in der Unterkunft halten will;5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück au-

ßerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstell-plätze ein Kraftfahrzeug abstellen will;

6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vorneh-men will.

5. Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde insofern von Schadens-ersatzansprüchen Dritter freistellt.

6. Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen ver-sehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweck-bestimmung der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten.

7. Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auf-lagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht ein-gehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträch-tigt werden.

8. Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Verände-rungen kann die Gemeinde diese auf Kosten des Be-nutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme).

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Seite 5 Freitag, 20. April 2018

9. Die Gemeinde kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anstaltszweck zu er-reichen.

10. Die Beauftragten der Gemeinde sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich da-bei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unter-kunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde einen Woh-nungsschlüssel zurückbehalten.

§ 5 Instandhaltung der Unterkünfte1. Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemä-

ße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen.

2. Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen.

3. Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuld-hafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß be-handelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet , geheizt oder gegen Frost geschützt wird. In-soweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde auf Kosten des Benutzers beseiti-gen lassen.

4. Die Gemeinde wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde zu be-seitigen.

§ 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlie-ger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Geh-wege (Streupflichtsatzung).

§ 7 Hausordnungen1. Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und

zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.2. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen

Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausord-nungen, in denen insbesondere die Reinigung der Ge-meinschaftsanlagen und –räume bestimmt werden, erlassen.

3. In der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr ist jede Tätigkeit und jedes Verhalten zu unterlassen, die geeignet sind, die Nachtruhe Anderer zu stören.

§ 8 Rückgabe der Unterkunft1. Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der

Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sau-ber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Be-nutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde bzw.

ihren Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benut-zungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

2. Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat.

§ 9 Haftung und Haftungsausschluss1. Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelun-

gen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden.

2. Die Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und ihrer Be-diensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, über-nimmt die Gemeinde keine Haftung.

§ 10 Personenmehrheit als Benutzer1. Erklärungen, deren Wirkungen eine Personenmehrheit

berühren, müssen von oder gegenüber allen Benut-zern abgegeben werden.

2. Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen.

§ 11 Umsetzung in eine andere Obdachlosenunterkunft Ohne Einwilligung des Benutzers ist dessen Umsetzung in eine andere von der Gemeinde verwaltete Obdachlosen-unterkunft möglich, wenn sachliche Gründe hierfür vorlie-gen.

§ 12 Verwertung zurückgelassener Sachen Nach Beendigung des Nutzungsverhältnissees haben der Benutzer oder seine Erben die Obdachlosenunterkunft unverzüglich zu räumen. Die Gemeinde kann zurückge-lassene Sachen räumen und in Verwahrung nehmen. Wer-den die in Verwahrung genommenen Sachen spätestens drei Monate nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich vermutet, dass der Be-nutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. Soweit die Sa-chen noch verwertbar sind, werden sie durch die Gemein-de einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.

§ 13 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Lan-desverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Been-digung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). (Fortsetzung Seite 6)

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Freitag, 20. April 2018 Seite 6

III. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte § 14 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner1. Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Flücht-

lingsunterkünften in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren erhoben.

2. Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamt-schuldner.

§ 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe1. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der

überlassene Wohnplatz.2. Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt

240,00 Euro pro Wohnplatz und Kalendermonat.3. Bei der Berechnung der Gebühr nach Absatz 2 nach

Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.

4. Bei der Unterbringung von Familien kann eine von Ab-satz 2 abweichende Gebühr festgesetzt werden.

§ 16 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht1. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Un-

terkunft und endet mit dem Tag der Räumung.2. Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat ent-

steht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest des Kalen-dermonats mit Beginn der Gebührenpflicht.

§ 17 Festsetzung und Fälligkeit1. Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid

festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.

2. Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe ei-nes Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2.

3. Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten.

IV. Schlussbestimmungen § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Horgenzell, 20.04.2018gez. Volker Restle, Bürgermeister Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat-zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahrs seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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Die endgültige Abgrenzung der Aufgabengebiete bleibt vorbehalten. Wir erwarten:• eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Kauffrau/

Kauffmann für Bürokommunikation oder eine vergleichbare Ausbildung

• Selbständigkeit, persönliches Engagement und die Fähigkeit zur Teamarbeit

• Freundlichkeit, Einfühlungsvermögen und Aufgeschlossenheit

• Flexibilität und Belastbarkeit• gute MS-Office-Kenntnisse Wir bieten:• ein interessantes, vielseitiges und

verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld• ein hohes Maß an Selbständigkeit und

Eigenverantwortung• eine flexible Arbeitszeitgestaltung• leistungsgerechte Vergütung nach TVöD Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis 04.05.2018 an den Schulverband Horgenzell, Kornstraße 44, 88263 Horgenzell. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Pfeiffer bei der Gemeindeverwaltung Horgenzell, Tel. 07504/9701-13 oder per E-Mail: [email protected] oder der Rektor der Gemeinschaftsschule Herr Bichler, Tel. 07504/97020-11, E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung.

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Fundamt• Faltbares Fahrradschloss

Fundort: Parkplatz Buchmühle

• Smartwatch für Kinder Fundort: Grundschule Horgenzell

Weitere Infos zu Fundsachen erhalten Sie im Bürgerbüro, Zimmer 14 oder unter 07504 / 970125.

Jugendfeuerwehr Horgenzell

Die nächste Jugendfeuerwehrprobe findet am Montag, 23. April 2018 um 18.30 Uhr im Feuerwehrhaus in Wolketsweiler statt.

Bundeswehrübung

Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 23.04. - 26.04.2018 eine Übung „Überleben Einsatz Offz Lw“ durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, fünf Rad-Kfz sowie ein Hubschrauber teil.

Schulen und Kindergärtengut informiert

Kindergarten Kappel

Gesund und fit ins neue Jahr,so lautete unser Projekt ab Januar 2018. Für Schnupfen, Husten und andere Krankheiten ist bei uns kein Platz. Wir haben den Schnupfen mit lustigen Liedern und Gedichten besiegt und Bakterien mit einem richtigen Handwasch-plan bekämpft.

Für uns alle stand unsere Gesundheit im Vordergrund.

Was benötigt unser Körper, damit er gesund bleibt? Wie verhalte ich mich, wenn ich krank bin? usw.

Fragen, Fragen und noch mehr Fragen. Daraus kristalli-sierte sich schnell ein ganz großer und wichtiger Punkt. Die Gesunde Ernährung. Und so kam es, dass wir unsere Gesunden Wochen einführten. Müsli-Obst-Woche, Gemü-se-Rohkost-Wochen und eine reine Kartoffelwoche.

In diesen Zeiträumen begegnete uns das Projekt in allen Bereichen. Liedern, Fingerspielen, Bastelarbeiten, Bilder-büchern, hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und, und, und...

Die Schlaufüchse besuchten am Donnerstag, 08. März 2018 den Bauernmarkt in Markdorf. Hier kauften wir viele leckere Dinge ein, die es am nächsten Tag an unserem Buf-fet zusätzlich gab.

Die Kartoffelwoche machte ihrem Namen alle Ehre. Wir kochten, backten, dünsteten und pürierten Kartoffeln zu vielen verschiedenen Speisen. An unserem Kartoffelfest führten die Kinder dann ein Stabfigurentheater vom Kar-toffelkönig für die Eltern auf, unsere Freche Früchte sangen und tanzten und wir ließen uns anschließend eine leckere Kartoffelsuppe mit Kartoffelbrot und Kresse schmecken.

Ein tolles Projekt endete an Ostern mit einem leckeren ge-sunden Osternest. Nein - keine Schokolade, stattdessen Karotten, selbstgebackene Karottenhaferkekse und ein Ei von glücklichen Hühnern.

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Katholischer Kindergarten Horgenzell

Osterfeier in unserem Kindergarten St. Raphael In diesem Jahr hat der Osterhase die Nester auf dem Kirch-platz versteckt. Wir vermuten, dass ihm unser Garten zu matschig war – das war mal etwas anderes.

Vor dem Ostereiersuchen ha-ben wir an einer riesigen Frühstücktafel Zopfbrot, Os-tereier und Eier gegessen. Wir haben die Ostergeschich-te gehört und gemeinsam gesungen und gebetet.

Es ist immer ein schönes Er-lebnis, wenn über 100 Kinder an einem so langen Tisch sit-zen.

HorgenzellSCHULEGE einSCHAFTSm

Gemeinschaftsschule Horgenzell

Klasse 10a auf Klassenfahrt in BerlinAm 19.03.2018 morgens um 7.30 Uhr war es endlich so-weit. Nach wochenlangen Vorbereitungen und allerlei Aktionen, die Geld in die Reisekasse spülten, stiegen 19 Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrerinnen Frau Bre-merich und Frau Hertle in den Bus nach Berlin.

Es folgte eine spannende und lehrreiche Woche.

Die Klasse erkundete sowohl den Westen der Stadt rund um Kurfürstendamm und Gedächtniskirche sowie das Olympiastadion, als auch die Mitte mit Hauptbahnhof, Regierungsviertel, Reichstagsgebäude mit Kuppel (lei-der schneebedeckt!) und Brandenburger Tor.

Im Osten Berlins liefen wir Unter den Linden entlang bis zum Alexanderplatz, vorbei an Botschaftsgebäuden, Sou-venirshops und Luxusläden.

Wir besuchten die East Side Gallery und erlebten Ge-schichte am Mauer-Dokumentationszentrum Bernauer Straße, am Checkpoint Charly und im ehemaligen Stasi-gefängnis Hohenschönhausen.

Abendliche Programmpunkte waren ein Musical- und ein Discobesuch, sowie ein gemeinsames Abendessen im American Diner Route 66.

Abgesehen vom Wetter, das es leider gar nicht gut mit uns meinte, war es eine rundum gelungene Woche ohne grö-ßere Probleme, die viele neue Eindrücke bereithielt.

So mancher fuhr dann aber nach einer Woche anstrengen-der, lärmiger Großstadterfahrung auch sehr gerne wieder ins beschauliche Horgenzell, wo wir am 23.03.2018 gegen 17.00 Uhr glücklich wieder ankamen.

Die Klasse 10a bedankt sich sehr herzlich für die großzügi-ge finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde und den Schulverband Horgenzell sowie durch den Schulförderver-ein der GMS Horgenzell.

Annelie Bremerich, Klassenlehrerin 10a

FSJ-Stelle an der Gemeinschaftsschule Horgenzell

Schuljahr 2018/2019An der Gemeinschaftsschule Horgenzell wird für das Schul-jahr 2018/2019 (Start 1.9.2018) ein Platz für eine FJS-Stelle (100 %) geschaffen. Die Gemeinschaftsschule Horgenzell verfügt über ein innovatives und zukunftsorientiertes Schulkonzept und freut sich über Interessentinnen / Inter-essenten, die sich für ein Jahr im Rahmen eines FSJ im pä-dagogischen Alltag der Schule aktiv engagieren möchten.

Wir erwarten: • Mindestalter 18 Jahre• Abgeschlossene Schulausbildung• Bereitschaft zur Mitarbeit in unterschiedlichen Klassen

und Lerngruppen• Aktive Mitarbeit im Ganztagesbereich der Schule• Unterstützung im Bereich inklusiver Beschulung• Motivation und Freude am Umgang mit Schülerinnen

und Schülern im Grundschulbereich

Wir bieten: • Ein innovatives Schulkonzept• Einen intensiven Einblick in schulische Abläufe und

Erfahrungsräume• Ein motiviertes und fachlich sehr starkes

Lehrerkollegium• Einen vielseitigen Arbeitsplatz für das Schuljahr

2018/2019

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Seite 9 Freitag, 20. April 2018

Einsatzbereich:Der Einsatz findet im Bereich der Grundschulstufe (Klassen 1-4) statt. Ein Aufgabenbereich wird die Begleitung eines Kindes im Bereich eines inklusiven Schulangebots in Klasse 1 sein. Eine Mitwirkung im Bereich der Ganztagesstruktu-ren im Grundschulbereich. Bewerbungen und Rückfragen:Bitte senden Sie Ihre Bewerbung kurzfristig an: Gemeinschaftsschule Horgenzell. Kornstr. 46. 88263 Horgenzell.Ansprechpartner: Schulleiter Markus Bichler und Stellvertretende Schulleiterin Birgit Hertle (markus.bichler@gmshorgenzell / [email protected]) Informationen zur Schule finden Sie auch unter www.gmshorgenzell.de.

Kirchliche Nachrichtengut informiert

Trauerfall - Beerdigung Bitte wenden Sie sich im Trauerfall an das Pfarrbüro in Horgenzell, Pfr. Weiger: 07504 - 971572

Gottesdienste und Veranstaltungen

St. Simon und St. Judas sowie Kinderheim St. Johann, Zußdorf

Freitag, 20. April 08.30 Uhr Schülermesse in St. Johann

Samstag, 21. April 08.00 Uhr Morgenlob in St. Johann Mittwoch, 25. April 19.00 Uhr Hl. Messe in der Markuskapelle Höhreute Donnerstag, 26. April 09.00 Uhr Hl. Messe in St. Johann Jahrtag Anton Sauter, Anton Abt, Eltern Strobel und jeweils die verst. Angehörigen Freitag, 27. April 08.30 Uhr Schülermesse in St. Johann

St. Antonius, Wilhelmsdorf Samstag, 28. April 17.30 Uhr Hl. Messe + Eugenia und Antonio Torremante, Egon Dicht

St. Martinus, Esenhausen Sonntag, 22. April 10.30 Uhr Hl. Messe + Karl, Johann, Josef und Sofie Gebhard, Maria Lehn, Franziska und Walter Berle, Ingeborg Kessler, Katharina, Hans und Herbert

Kögl, Karl und Anneliese Saiger und jeweils die verst. Angehörigen

Freitag, 27. April – Tag der Ewigen Anbetung 18.00 Uhr Aussetzung und Anbetung des Allerheiligsten

anschl. Betstunde 19.00 Uhr Hl. Messe und Eucharistischer Segen + nach besonderer Meinung

St. Sebastian, Pfrungen Mittwoch, 25. April 09.00 Uhr Hl. Messe + Anna Ibele und verst. Angehörige Sonntag, 29. April 10.30 Uhr Hl. Messe + Familie Karl Altherr, Georg Reichle, Familien

Schuler-Karrer, Kreszentia und Josef Kloker, Anton und Ida Schweizer, Sr. Hariolfa und

Sr.Sylvia, Otto, Anna und Karl Andelfinger, Hugo Reichle, Horst und Siegfried Schmidtke

und jeweils die verst. Angehörigen

Mariä Geburt, Hasenweiler Freitag, 20. April 19.00 Uhr Hl. Messe Jahrtag Hans Ibele + Hugo und Anna Reis, Hildegard Hummel und Geschwister Sonntag, 22. April 10.30 Uhr Hl. Messe Jahrtag Frida Lang + Anton Brendle und jeweils die verst. Angehörigen

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Freitag, 20. April 2018 Seite 10

Donnerstag, 26. April 19.00 Uhr Gebetstreff in Ringenhausen Freitag, 27. April 19.00 Uhr Hl. Messe + Wilfried Hagg Sonntag, 29. April 09.00 Uhr Hl. Messe Begegnungsgottesdienst + Maria und Anton Rist

St. Stephanus, Ringgenweiler Mittwoch, 25. April 19.00 Uhr Hl. Messe + Josef Ibele und verst. Angehörige Sonntag, 29. April 09.00 Uhr Hl. Messe Jahrtag Maria Jerg + Werner Bogenschütz, Karl Gebhard, Alois und Anna Münst

St. Johannes Baptist, Danketsweiler Sonntag, 22. April 10.30 Uhr Hl. Messe + Anton Beck, Theresia Beck und jeweils die

verst. Angehörigen Donnerstag, 26. April – Tag der Ewigen Anbetung 17.00 Uhr Aussetzung und Anbetung des Allerheiligsten

anschl. Betstunden 19.00 Uhr Hl. Messe und Eucharistischer Segen + Emma und Bernhard Fuchs Sonntag, 29. April 09.00 Uhr Wortgottesfeier

St. Felix und St. Regula, Zogenweiler Sonntag, 22. April 09.00 Uhr Hl. Messe mitgestaltet vom gemischten Chor

MGV Zogenweiler Jahrtag Agnes und Bernhard Köser, Ida und Josef Trautmann, Thomas Maier + Rolf Brei Dienstag, 24. April 19.00 Uhr Hl. Messe + Matthäus Hildebrand

St. Venantius, Pfärrenbach Samstag, 21. April 19.00 Uhr Hl. Messe Jahrtag Rosa Ibele + und verst. Angehörige

St. Ursula, Horgenzell Dienstag, 24. April - Tag der Ewigen Anbetung 17.00 Uhr Aussetzung und Anbetung des Allerheiligsten

anschl. Betstunde für Horgenzell, Nehmetsweiler und Wippenreute

18.00 Uhr Betstunde für Winterbach, Wälde, Baumgarten und Gossetsweiler

19.00 Uhr Hl. Messe und Eucharistischer Segen Donnerstag, 26. April 08.00 Uhr Schülermesse Sonntag, 29. April 10.30 Uhr Hl. Messe mitgestaltet vom Kindergarten 14.00 Uhr Taufe des Kindes Luise Irma Fürst

St. Ulrich, Winterbach Sonntag, 22. April 09.00 Uhr Hl. Messe Jahrtag Egbert Eberle, Josef Röck + Karl Knörle

und jeweils die verst. Angehörigen, Anna Sauter mit Eltern, Fam. Wielath/Geßler Sonntag, 29. April 19.30 Uhr Ökumenisches Abendgebet in der Ev. Kirche

St. Johannes Baptist, Wilhelmskirch Samstag, 21. April 19.00 Uhr Hl. Messe Jahrtag Baptist Bodenmüller, Paul Huber Mittwoch, 25. April 19.00 Uhr Hl. Messe Jahrtag Karl Keßler Sonntag, 29. April 10.30 Uhr Wortgottesfeier + Karl Bodenmüller

St. Gallus, Kappel Montag, 23. April 19.00 Uhr Hl. Messe Jahrtag Maria Fischer + Rudolf Fischer, Magdalena Kugler Samstag, 28. April 19.00 Uhr Hl. Messe + Hilde und August Reichle, Pater Georg Geiger, Verena Engstler

Rosenkränze 08.30 Uhr jeden Dienstag in der Kirche Hasenweiler 08.30 Uhr jeden Donnerstag in St. Johann, Zußdorf 18.00 Uhr jeden Freitag in St. Sebastian, Pfrungen 18.30 Uhr jeden Dienstag in St. Antonius, Wilhelmsdorf 18.30 Uhr vor den Abendmessen Sonntags vor dem Gottesdienst in üblicher Weise

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Aktuelles aus der Seelsorgeeinheit Einführungsgottesdienst Pater Sony Zeitänderung!Der Einführungsgottesdienst von Pater Sony in der Peter und Paul Kirche in Röhlingen am 06. Mai 2018 wurde auf 09.00 Uhr vorverlegt. Zum Gebetstreff in der Kapelle in Ringenhausenwird am Donnerstag, 26. April 2018 um 19.00 Uhr einge-laden. Einladung zu einem Vortrag der KEB: Die Gemeinwohl-ÖkonomieUnser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem stößt zuneh-mend an seine Grenzen. Unter anderem sind die Umwelt und die Solidarität ernsthaft gefährdet. Doch was können wir tun?

Die KEB Wilhelmsdorf veranstaltet am 03.05.2018 um 19:30 in St. Antonius, Wilhelmsdorf (Untergeschoss) einen Vortrag zu Lösungsansätzen im Kontext der Gemeinwohl- Ökonomie.

Referent: Simon Neitzel (wirundjetzt.org)

Ankündigung:

Ab Mai wieder Taizégebet in „St. Antonius und in der Kirche am Weg in Wilhelmsdorf“Nach 3-jähriger Pause wird das Taizégebet in Wilhelmsdorf wiederbelebt. Eine Vorbereitungsgruppe hat sich zur Planung getroffen. Wir möchten hiermit darauf hin-weisen, dass ab Mai in 2-monatlichen Abständen jeweils am Samstagabend um 19 Uhr das Taizégebet angeboten wird. Im Wechsel zwischen St. Antonius und der Kirche am Weg im Ringgenhof wird die Taizéliturgie stattfinden.

Wir möchten Sie heute schon herzlich zum 1. Abend einladen: Samstag, 05. Mai 2018 um 19.00 Uhr in St. Antonius.

Wir freuen uns auf Sie.Das Vorbereitungsteam „Taizégebet“

Aus dem Dekanat und der Region Die Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. lädt ein:

Schwester Weiß. Kirche & KinoWarmherzige Tragikkomödie über Glauben und Zweifel, Familie und Vertrauen;Für gehörlose Menschen untertitelt! Mi 25.04.2018, 19.30 Uhr;RV, Kapelle im Heilig-Geist-Spital, Bachstraße 57

„Laudato si’“ – eine verspätete Enzyklika?Vortrag und Gespräch zur Umweltenzyklikavon Papst Franziskus I. mit Prof. Dr. B. Schmid;Fr 27.04.2018, 19.00 UhrWeing., Gemeindeh. Heilig-Geist, Keplerstr. 2 Kooperation: KAB Weingarten Abenteuerwochenende für Väter und Kinder Fr/So 15. - 17.06.2018, 18.00 Uhr - 15.00 Uhr;Kreuztal bei Buchenberg/Allgäu; Anmeldung bis 26.04.! Nähere Informationen und Anmeldung bei Katholische Erwachsenenbildung,Gartenstraße 99, 88212 Ravensburg,Telefon 0751 36161-30, Fax 36161-50,E-Mail: [email protected]; www.keb-rv.de

Einladung zur Diakonenweihe von Gregor SchweizerLiebe Schwestern und Brüder im Glauben, liebe Seelsorgeeinheit,

Hiermit darf ich mit Freude bekanntgeben, dass mich der Erzbischof der Diözese München-Freising, Kardinal Reinhard Marx, am Samstag den 19. Mai 2018 um 09.00 Uhr im Dom zu unserer Liebe Frau von Mün-chen gemeinsam mit meinen zwei Mitbrüdern zum Di-akon weihen wird.

Zur Erklärung: Das Wort „Diakon“ kommt vom Griechi-schen „diakonos“ und bedeutet Diener. In der Tradition der Kirche wird der Priesteramtskandidat zunächst zum Diakon geweiht. Durch den von den Aposteln überlie-ferten Ritus der Handauflegung und des Weihegebets des Bischofs, wird der Kandidat Jesus Christus, der „nicht gekommen ist, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen“ (Mt 20,28) gleichgestaltet. Die Diakonenwei-he beauftragt die Kandidaten zum Dienst am Altar, am Wort Gottes und zur Sorge für die Kranken und Armen.

Die zukünftigen Priester versprechen in der Diakonen-weihe die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen (Zölibat), das Beten des Stundengebets, sowie den Ge-horsam gegenüber dem Bischof. Ihr ganzes Leben soll so Zeichen für die bedingungslose Liebe Gottes zu den Menschen sein.

Für mich geht damit ein langer Weg der Prüfung und Un-terscheidung dieser Berufung und Lebensentscheidung zu Ende. Darum würde ich mich freuen, wenn auch mei-ne Heimatgemeinde und die ganze Seelsorgeeinheit Zocklerland mit mir diesen Tag begeht und feiert.

Für die Fahrt nach München wird es die Möglichkeit ge-ben, ab Zußdorf und Horgenzell mit einem Bus zu fah-ren (Abfahrt: 5.30 Uhr, Unkostenbeitrag: 16€/ Person).

Anmeldung hierzu bis 22. April 2018 bei Verena Schädler (Tel.: 07503 / 931014). Am Pfingstsonntag, 20. Mai 2018, werde ich dann um 19.00 Uhr der feierlichen Maiandacht in St. Antonius/Wilhelmsdorf vorstehen.Anschließend herzliche Einladung zum Stehempfang.

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DER LIEBE RAUM GEBEN - Gottesdienst für Paare Ein anderer ök. Gottesdienst für alle Verheirateten, Verlob-ten, Verliebten und alle, die ihrer Liebe einen Raum geben möchten. Im Anschluss an die Gottesdienstfeier gibt es Möglichkeit zur Begegnung bei Getränken und Imbiss. Samstag, 28. April 2018 um 19.30 Uhr, Schönstatt-Zentrum Aulendorf, Marienbühlstraße 10, 88326 Aulendorf - Keine Anmeldung erforderlich!

Morgenlob

Herzliche Einladung zum Morgenlobin der Kapelle des Kinderheim St. Johann in Zußdorf am Samstag, 21. April 2018 um 08.00 UhrIhr Missionschörle

Abendgebet

Herzliche Einladung zum ökumenischen Abendgebetam 29. April 2018 um 19.30 Uhr in der Ev. Kirche in Winterbach

Evangelische KirchengemeindeWälde-Winterbach

Evang. Pfarramt Wälde-Winterbach, Pfr. Dippon, Winterbach 510, 88263 Horgenzell, Tel. 07504/251E-Mail: [email protected]ürozeiten: Dienstag von 9.00 – 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden. 2. Kor 5,17 Sonntag, 22. April: Jubilate 09:00 Uhr Gottesdienst (Pfr.i.R. Michel) - Opfer für gesamtkirchliche Aufgaben Montag, 23. April: 16:30 Uhr Jungbläserausbildung Dienstag, 24. April: 20:00 Uhr Posaunenchorprobe Mittwoch, 25. April: 16:00 – 17:30 Uhr Konfirmandenunterricht19:00 Uhr Bibelgesprächskreis, Thema: Römer 11, 1-16

Sonntag, 29. April: Kantate 10:00 Uhr Festgottesdienst zur Konfirmati-

on mit Abendmahl in Wälde-Win-terbach (Pfr. Dippon)

Der Kirchenchor gestaltet den Festgottesdienst mit. Eine Kin-derbetreuung wird angeboten.

- Opfer für das Gustav-Adolf-Werk – 19:30 Uhr ökumenisches Abendgebet in

der evang. Kirche (ökumenisches Abendgebetsteam)

KonfirmationAm Sonntag 29. April 2018 findet in Wälde-Winterbach um 10.00 Uhr der Festgottesdienst zur Konfirmation statt.Folgende Jugendliche aus unserer Gemeinde werden konfirmiert: David Dümmel, Isabelle Hamm, Maike Holder, Felix Ibele, Sofia Ruf und Anna Suchel

Neugestaltung FriedhofIn den nächsten Tagen wird die Fa. Wielath mit der Neugestaltung auf dem evang. Friedhof beginnen. Wir bit-ten um Verständnis, wenn es nicht ganz so ruhig zugeht, wenn manche Wege in dieser Zeit nicht leicht zugänglich sind und Sie eventuell nicht alles so vorfinden, wie Sie es erwarten.

Woche für das LebenEinladung für Donnerstag, 26. April 2018 nach Oberteuringen, Evang. Kirche: 19:30 Uhr Einladung zum Vortrag: Für und Wider der Pränataldiagnostik. Es referiert Margaretha Glosser, Hebamme

Mitteilungen der Vereinegut informiert

Kirchenchor Kappel

VersammlungLiebe Sänger und Sängerinnen, unsere diesjährige Versammlung ist am 26.04.2018 ab 20.00 Uhr im Gasthaus ,,Hirschen‘‘ in Rußmaier.

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung2. Ehrung für Verstorbene3. Bericht der Schriftführerin4. Bericht der Kassiererin5. Probenbesuche6. Ansprache der Chorleiterin7. Ehrungen für Probenbesuche8. Wünsche und Anträge

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Seite 13 Freitag, 20. April 2018

LandjugendKappel e.V.

Generalversammlung der LJ KappelDie Landjugend Kappel hatte am 24.03.2018 ihre alljährli-che Generalversammlung im Landjungendheim in Kappel.Nach Bericht des Schriftführers und Kassierers wurde die Vorstandschaft entlastet.

Folgende Ämter wurden gewählt:1. Vorstand - Michael Müller2. Vorstand - Valentin Möhrle1. Beisitzer - Johannes Engstler2. Beisitzer - Niklas Müller3. Beisitzer - Nadine Ott4. Beisitzer - Niklas Längle5. Beisitzer - Andreas Madlener1. Kassier - Jessica Hansler2. Kassier - Sebastian KeßlerSchriftführer - Alexander ReichleGetränkewart - Andreas Madlener und Johannes EngstlerHausmeister - Georg Metzger und Marvin Schneider

Die alte und neue Vorstandschaft bedankt sich für das ent-gegengebrachte Vertrauen.

Die LJ Kappel freut sich darauf Sie auf unserem Gartenfest vom 03. bis 05. August 2018

wieder begrüßen zu dürfen.

Männergesangverein Zogenweiler e. V.

Heiligen MesseHerzliche Einladung zur Heiligen Messe am Sonntag, 22. April 2018 um 09.00 Uhr in der Pfarrkirche Sankt Felix und Regula in Zogenweiler unter Mitgestaltung vom Gemischten Chor des MGV Zogenweiler.

Musikverein Wilhelmskirch

Die Musikkapelle Wilhelmskirch braucht dringend neue Notenständer!

Bereits ein kleiner Beitrag genügt um Großes zu verwirkli-chen - wenn sich viele beteiligen! Dies ist der Gedanke der hinter Crowdfunding steht.

Auch wir haben ein großes Vorhaben vor uns: wir brauchen für die Musikkapelle dringend neue Notenständer, damit wir im Musikheim wieder ordentlich proben können. Hier-für bitten wir um eure Unterstützung.

Die VR-Bank Ravensburg-Weingarten hat eine Plattform bereitgestellt um solche Crowdfunding-Aktion zu organi-sieren. Hier könnt ihr einfach online unser Projekt finanziell unterstützen. Und das Beste: für jede eingegangene Spen-de über min. 5 EUR legt die VR-Bank einen Zuschuss von 5 EUR oben drauf.

Es wäre toll wenn ihr uns bei dieser Herausforderung unterstützt.

Nähere Infos und ein Link zu unserem Projekt auf www.mv-wilhelmskirch.de

Musikverein Zogenweiler

Schützenverein „Hubertus“ Zogenweiler

Ergebnis der 32. Gemeindemeisterschaft 2018

Gemeindemeister 2018: Klemens Reichle Beste Mannschaft: Die Volltreffer

Gekürzt auf einen Sonntagnachmittag verlief die diesjäh-rige Gemeindemeisterschaft im Schützenhaus genüsslich mit Kaffee und Kuchen. Nur das Team der Schießaufsicht und Auswertung hatte alle Hände voll zu tun die 79 Schüt-zen auf Papier zu bekommen.

(Fortsetzung Seite 14)

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Freitag, 20. April 2018 Seite 14

Gleich im Anschluss an das Schießen verkündete OSM Rolf Wiggenhauser den Namen des neuen Gemeindemeis-ters. Der 13 jährige Klemens Reichle darf mit einem her-vorragenden 51,7 Teiler den von der Gemeinde Horgenzell gestifteten Wanderpokal für ein Jahr mit nach Hause nehmen. Zusätzlich bekam er eine Ehrenscheibe aus Holz vom Schützenverein überreicht.

Zweite wurde Katharina Pfeiffer mit einem 135,2 Teiler und knapp dahinter mit einem 149,1 Teiler landete Michaela Deiß.

Die 10 besten Teilnehmer in der Einzelwertung: Platz Name Teiler Mannschaft 1. Klemens Reichle 51,7 Atme wie ein Baum 2. Katharina Pfeiffer 135,2 Woody Pipers 3. Michaela Deiß 149,1 NZ Pfärrenbach 4. Daniela Reichle 159,7 Die Volltreffer 5. Konrad Jehle 175,4 Outlander 6. Willy Witschard 197,2 Die Volltreffer 7. Niklas Schuler 202,8 Jetpiloten 8. Petra Gindele 207,9 NZ Pfärrenbach 9. Fabian Kurz 218,6 Atme wie ein Baum 10. Robin Breyer 220,1 ∆ Das beste Mannschaftsergebnis erzielten (wie der Name nicht passender sein könnte) „Die Volltreffer“ mit den Schützen Daniela Reichle, Willy Witschard und Christina Reichle. Vorstand Rolf Wiggenhauser überreichte der Sie-germannschaft den größten Pokal einer Serie von 3 Pokalen. Die 10 besten Mannschaftsplatzierungen: Platz Mannschaft Teiler 1. Die Volltreffer 607,6 2. Atme wie ein Baum 669,0 3. Gartenfreunde Hasenweiler 777,8 4. Woody Pipers 789,5 5. NZ Pfärrenbach 794,3 6. LJ Ringgenweiler 3 813,2 7. Hennenhaufen 963,7 8. AK 18 1139,6 9. LJ Ringgenweiler 2 1196,6 10. Little Black House 1224,1 Den vom Schützenverein gestifteten Wanderpokal für die beste Damenmannschaft erhielt die NZ Pfärrenbach mit den Schützinnen Michaela Deiß, Petra Gindele und Doris Reichle.

Als beste Jugendmannschaft bekamen „Atme wie ein Baum“ mit den Schützen Klemens Reichle, Fabian Kurz und Moritz Rist den Jugendpokal.

Die meisten Teilnehmer (12) stellte in diesem Jahr wieder die Landjugend Ringgenweiler, dafür erhielten sie einen Gutschein über ein Fass Bier.

Der Schützenverein „Hubertus“ Zogenweiler bedankt sich bei allen Mannschaften und Teilnehmern/-innen ganz herzlich für´s Dabeisein und die tolle Stimmung während des Schießens und der Siegerehrung.

Alle Ergebnisse können auf der Homepage des Schützen-vereins unter www.sv-zogenweiler.de (Ergebnisse) nach-gelesen werden.

Narrenverein Hasenweiler

Sportverein Horgenzell e.V. 1973www.sv-horgenzell.deGeschäftsstelle: Kornstr.60, 88263 HorgenzellTel: 07504/915380, Fax: 07504/915381E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Montags 17.00 - 19.00 Uhr außer in den Schulferien

Abteilung FußballAbteilung Fußball

VorschauAm Sonntag, 22.04.2018 spielt unsere 2. Mannschaft (13.15 Uhr) sowie die 1. Mannschaft (15.00 Uhr) zu Hause gegen den SV Schmalegg.

Über zahlreiche Zuschauerunterstützung würden wir uns sehr freuen.

Einladung zur GeneralversammlungWir laden alle aktiven und passiven Mitglieder, Interes-sierte und Freunde des Narrenverein Hasenweiler e.V. zur diesjährigen Generalversammlung am Sonntag, 29. April 2018 um 18.30 Uhr ins Gasthaus „Traube“ nach Hasenweiler ein.

Die Tagesordnung lautet wie folgt:1. Begrüßung2. Bericht des Vorstands3. Bericht des Schriftführers4. Bericht des Kassiers5. Bericht der Kassenprüfer6. Entlastung der Vorstandschaft7. Wahlen8. Änderungen9. Sonstiges

Änderungen der Tagesordnung müssen schriftlich bis spätestens 22.04.2018 beim Vorstand eingehen (Inge Geng, Hasenweiler 211/1, 88263 Horgenzell).

Wir bitten unsere Mitglieder möglichst vollzählig zu erscheinen. Die Vorstandschaft

PRIMO-SERVICE

Anzeigenannahme  Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11   Fax 0 77 71 / 93 17 - 40   [email protected]

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Behörden/ Einrichtungengut informiert

Landratsamt Ravensburg

Vollsperrung zwischen Riedhausen und OberwaldhausenDie Kreisstraße 7964 zwischen Riedhausen und Oberwaldhausen wird wegen Straßenbauarbeiten von Montag, 23. April 2018 bis voraussichtlich Freitag, 11. Mai 2018 in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.

Grund für die Sperrung ist die Erneuerung des Fahr-bahnbelags und Baumaßnahmen an der Straßenent-wässerung und den Randeinfassungen. Die Umleitungs-strecke ist ausgeschildert und verläuft von Riedhausen kommend über die K 8028 – K 7963 – Unterwaldhau-sen nach Oberwaldhausen und umgekehrt. Für Behin-derungen durch die notwendigen Arbeiten bittet das Landratsamt die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis.

Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V.

REMO-Sprechtage zum vierten Projektaufruf

300.000 € Fördermittel für Projekte zu vergebenIm vierten Projektaufruf im LEADER-Förderprogramm ste-hen 300.000 € Fördermittel zur Verfügung. Mit den Geldern werden Projekte bezuschusst, die zur Stärkung des ländli-chen Raums im Mittleren Oberschwaben beitragen. Bis zum 18. Mai 2018 können Privatpersonen, Unterneh-men, Vereine, Institutionen und Kommunen ihre Projek-tideen einreichen. Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Projekte im Aktionsgebiet umgesetzt werden. Zur Region Mittleres Oberschwaben gehören die Gemeinden des GVV Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bergatreute, Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf, Wolpertswende, Bad Saulgau, Illmensee, Ostrach, Bad Schussenried, Eberhardzell, Hochdorf und Ingoldingen. Der Verein Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V. bietet Sprechtage für eine unverbindliche Beratung an, ob eine Projektidee für LEADER geeignet ist. Am Mitt-woch, 25. April 2018 in Ostrach von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr.Um eine Voranmeldung wird gebeten. Wenden Sie sich hierfür einfach an die Geschäftsstelle. Weitere Informationen zum Projektaufruf unter www.re-mo.org in der Rubrik LEADER-Förderung. Ansprechpartner der Geschäftsstelle sind Florentien Waldmann und Lena Schuttkowski, Telefon: 07584 9237-180 oder -181 bzw. E-Mail: [email protected]

Kreisjugendring Ravensburg

Ein Fachtag zur Entwicklung eines Präventions- und SchutzkonzeptsAktiv beim Thema Kinderschutz.Dieser Fachtag findet am Samstag, den 21. April 2018 von 09.00 bis 15.00 Uhr in der Kuppelnauschule in Ravensburg statt.

Seit Inkrafttreten des §72 a SGB VIII haben die meisten Ver-eine und Jugendverbände im Landkreis Ravensburg eine Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz mit dem Jugendamt abgeschlossen. Ein Kernstück dieser Verein-barung ist die Erstellung eines „Präventions- und Schutz-konzeptes“ für die eigene Arbeit mit Kindern und Jugend-lichen. In enger Zusammenarbeit mit der Sportkreisjugend Ravensburg möchten wir im Rahmen dieser Schulung möglichst praxistaugliche Hilfestellung geben, wie solche Konzepte entwickelt und umgesetzt werden können.

Der Fachtag richtet sich sowohl an die Verantwortlichen in den Vereinen und Verbänden, als auch an Ehrenamtliche und Jugendleiter/ innen, die zu diesem Thema – auch au-ßerhalb des Sports - aktiv werden möchten. In Kooperation mit der Sportkreisjugend Ravensburg.

Die Anmeldung ist nur online möglich unter www.jukinet.de.

Aus unserer Nachbarschaftgut informiert

Maifest DeggenhausenDieses Jahr ganz neu !!

!! DEGGENHAUSER DJ NIGHT !!am 28. April 2018 ab 20.00 Uhr

Am 30. April 2018, um 18.00 Uhr findet unser traditio-nelles Maibaumstellen statt. Beim anschließenden Fei-erabendhock unterhält sie der Musikverein Deggenhau-sen – Lellwangen und ab 21.00 Uhr die Trachtenkapelle Oberuhldingen.

Am 01. Mai 2018, laden wir alle herzlichst zu unserem Zeltgottesdienst ein mit anschließendem Frühschop-pen, es spielt für sie der Musikverein Jettenhausen und die ,,Lustige Elf‘‘.

Weitere Informationen zum diesjährigen Maifest finden Sie unter www.mv-deggenhausen-lellwangen.de

Der Förderverein und Musikverein Deggenhausen – Lellwangen freut sich auf Ihren Besuch im beheizten Festzelt beim Brauereigasthof ,,Gasthaus Rossknecht“ in Deggenhausen.

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Freitag, 20. April 2018 Seite 16

Blütenfest Oberteuringen

Vom 27. April 2018 bis 01. Mai 2018feiert der Musikverein Oberteuringen

sein traditionelles Blütenfest.

Das Programm und weitere Informationen zum diesjährigen Blütenfest finden Sie unter

www.mvoberteuringen.de

Der Musikverein Oberteuringen e.V. freut sich auf Ihren Besuch im beheizten Festzelt am Stadion.

Klamottenbasar für Erwachseneam Sonntag, 22.04.2018 von 11.00 – 16.00 Uhr im Dorfge-meinschaftshaus Untersiggingen/Deggenhausertal.

Infos und Anmeldung zur Kleiderabgabe:Frau Sylvia ZeinarTel: 07555-927655E-Mail: [email protected]

Verkauft werden: Gut erhaltene Damen- und Herrenmar-kenkleidung, möglichst aus Naturmaterialien, Accessoires, Schuhe etc. Second-Hand-Bücher, DVD`s und Hörbücher.

Veranstalter: Ehemalige Mütter des Waldorfkindergartens pro artgerechte Klamottenentsorgung.20 % des Umsatzes aus dem Verkauf erhält der Familien-treff Deggenhausertal zur Unterstützung bedürftiger Familien in der Gemeinde.

Zeltlager für JungsDie Schönstatt Mannesjugend (SMJ) veranstaltet in den Sommerferien vom 27 Juli. - 03. August 2018 in Bergatreute ein Zeltlager für Jungs zwischen 9 und 15 Jahren. Auf die Teilnehmer wartet eine Woche voller Ac-tion, Sport, Glaube, Natur und vielem mehr. Anhand ei-nes spannenden Themas wollen wir auf kindergerechte Weise christliche Werte vermitteln.

Weitere Informationen und Anmeldung bei Jonas Müller unter 0157/85675923 oder [email protected].

Akkordeon trifft Gospel

Kirchenkonzerte• 21. April 2018, 19.30 Uhr

Maria Königin, Untersiggingen

• 22. April 2018, 18.00 Uhr St. Magnus, FN/Fischbach

Harmonika-Club GospelchorFriedrichshafen e.V. Deggenhausertal e.V.Leitung: Wolfgang Zysk Leitung: Kristina Stary

Eintritt frei / Kollekte

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EINLADUNG zur Generalversammlung

Die Tagesordnung sowie weitere Informationen und Anmeldung unter: www.volksbank-altshausen.deoder telefonisch von 08:00 bis 18:00 Uhr unter 07584 296-0.

Dienstag, 24. April 2018, Generalversammlung Landjugendheim Fronhofen, Rathausstraße 9, 88273 Fronreute-FronhofenUli Boettcher: Ausschnitte aus „Ü 50 – Silberrücken im Nebel“

Einlass:

18:45 Uhr

Beginn:

19:30 Uhr

Au

Fenster

ugen eines Hauses!r sind die

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