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  • L F E U E R U N G S A N L A G E N

    Leitfaden fr die Errichtung und Bewilligung

    in der Steiermark

    Stand 8/2005

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  • INHALTSVERZEICHNIS

    Vorwort ............................................................................................................................................... 3 Wozu gesetzliche Bestimmungen, Normen und Auflagen? ......................................................... 3

    1. Heizraum......................................................................................................................................... 4

    1.1. Wichtige gesetzliche Bestimmungen und Normen............................................................ 4 1.2. Anlagen bis maximal 18 kW Nennheizleistung .................................................................. 4 1.3. Anlagen ber 18 bis maximal 116 kW Nennheizleistung .................................................. 4 1.4. Anlagen ber 116 kW Nennheizleistung ............................................................................. 4

    2. Tankraum........................................................................................................................................ 5

    2.1. Wichtige gesetzliche Bestimmungen und Normen............................................................ 5 2.2. Bis 300 Liter llagermenge .................................................................................................. 5 2.3. ber 300 bis maximal 1000 Liter llagermenge................................................................. 5 2.4. ber 1000 bis maximal 20 000 Liter llagermenge............................................................ 6 2.5. ber 20 000 Liter llagermenge........................................................................................... 6

    3. llagerbehlter .............................................................................................................................. 7

    3.1. Wichtige gesetzliche Bestimmungen und Normen............................................................ 7 3.2. Kunststofftanks ..................................................................................................................... 7 3.3. Haushaltstanks (Tank in Tank)............................................................................................. 7 3.4. Stahltanks (geschweit, ber 1000 Liter)............................................................................ 7 3.5. Erdtanks ................................................................................................................................. 7

    4. Bewilligungsverfahren .................................................................................................................. 8

    4.1. Wichtige gesetzliche Bestimmungen und Normen............................................................ 8 4.2. Anlagen bis 8 kW Nennheizleistung und maximal 300 l llagermenge........................... 8 4.3. Anlagen ber 8 kW Nennheizleistung - Anzeigeverfahren................................................ 8 4.4. Anlagen in Grazer Wasserschon- und Schutzgebieten..................................................... 8 4.5. Anzeigeverfahren bei reinem Kesseltausch ....................................................................... 9

    5. Behrden, Ansprechpartner, Internetseiten............................................................................. 10

    5.1. Behrden und Ansprechpartner ........................................................................................ 10 5.2. Behrden und Ansprechpartner ........................................................................................ 10

    6. Anhang ......................................................................................................................................... 10

    Musterplan........................................................................................................................................ 11 Musterbeschreibung ....................................................................................................................... 12 Technischer Bericht (Muster)......................................................................................................... 13

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  • Vorwort Mit 1.1.2004 tritt in die Stmk. Baugesetznovelle 2003, LGBI. Nr. 78/2003 in Kraft. Damit wird auch das Bewilligungsverfahren fr lfeuerungen gendert (nicht gendert wurden die Errichtungsbestimmungen). Dieser Leitfaden soll als berblick fr die Erfordernisse bei der Errichtung von lfeuerungsanlangen (gngigen Kleinfeuerungen bis maximal 400 kW) und bei den dazu notwendigen Genehmigungsverfahren dienen. Es sollen damit auch weit verbreitete Irrtmer und Missverstndnisse berichtigt werden. Dieses Skriptum ist speziell fr Anlagen in Graz erstellt worden! Die angefhrten Normen gelten jedoch auch fr die restliche Steiermark.

    Wozu gesetzliche Bestimmungen, Normen und Auflagen? Die fr die Errichtung von lfeuerungsanlagen vorgeschriebenen Bestimmungen sind nicht dafr gedacht, dem Bewilligungswerber oder den ausfhrenden Firmen das Leben schwer zu machen. sonder haben folgende Aufgaben:

    Schutz vor Personen und Sachwerten Brandverhtung Umweltschutz Sicherstellung der Flucht im Gefahrfall

    Sie sind in einschlgigen Gesetzen, Verordnungen, Normen und technischen Richtlinien festgeschrieben.

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  • 1. Heizraum

    1.1. Wichtige gesetzliche Bestimmungen und Normen Stmk. Baugesetz 1995 - 43, 44, 59-62, 89-97 NORM H 5170 (Heizungsanlagen Brandschutzanforderungen) NORM B 3800 Teil 1 4 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) TRVB B 108 (Baulicher Brandschutz Brandabschnittsbildungen) NORM B 8131 (Geschlossene Warmwasserheizungen) NORM EN 12828 (Heizungsanlagen in Gebuden Planung von

    Warmwasserheizungsanlagen; ab 1.3.2004 Ersatz fr NORM B 8131, 8133 und H 5150-1)

    1.2. Anlagen bis maximal 18 kW Nennheizleistung eigener brandbestndiger Heizraum nicht erforderlich Aufstellung in lftbaren Rumen Einschlauchung in den Rauchfang und die Anordnung der Kehreinrichtungen im

    Einvernehmen mit dem zustndigen Rauchfangkehrermeister bei Aufstellung von Zentralheizungsgerten im Kellergeschoss Boden ldicht mit

    hohlkehlartigen bergang zu Wnden, Trschwelle 3 cm Sicherheitseinrichtungen (Temperaturbegrenzer und Brandschutzschalter beim Kessel,

    Explosionsklappe, Notschalter und Feuerlscher)

    1.3. Anlagen ber 18 bis maximal 116 kW Nennheizleistung eigener brandbestndiger Heizraum Zugangstren Mindestgre von 0,8 m x 1,9 m, mindestens brandhemmend (F 30), nicht

    brennbar und in Fluchtrichtung aufschlagend, selbstttig zufallend Bden ldicht mit hohlkehlartigen bergang zu Wnden, Trschwelle 3 cm Belftungsffnung feinmaschig vergittert (Lochblech), stndig mit dem freien verbunden,

    wirksamer Querschnitt mindestens 400 cm (bzw. 2 cm je kW Nennheizleistung) Sicherheitseinrichtungen (Temperaturbegrenzer und Brandschutzschalter beim Kessel,

    Explosionsklappe, Notschalter und Feuerlscher) vor dem Heizraum keine brennbaren Lagerungen im Heizraum Brandschutzabschottungen bei Kanalrohren und dergleichen elektrische Beleuchtung in ausreichender Strke eigener Rauchfang, Einschlauchung in den Rauchfang und die Anordnung der

    Kehreinrichtungen im Einvernehmen mit dem zustndigen Rauchfangkehrermeister Fenster bei Gefahr einer Brandbertragung in Fixverglasung G 30 und Fensterrahmen

    aus nichtbrennbaren Baustoffen (Abstand zum darberliegenden Fenster unter 1,5 m, Holzverkleidungen, etc.)

    1.4. Anlagen ber 116 kW Nennheizleistung

    wie Pkt. 1.3, aber folgende Abweichung: Schleuse (stndig be- und entlfteter brandbestndiger Vorraum mit brandhemmenden

    Tren) zu Stiegenhusern, Gngen u.dgl., die als einzige Fluchtwege des Gebudes in Betracht kommen.

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  • 2. Tankraum

    Die unten angefhrten Bedingungen gelten auch fr die llagerung innerhalb der Grazer Wasserschongebiete. In den Wasserschutzgebieten gelten besondere Bestimmungen!

    2.1. Wichtige gesetzliche Bestimmungen und Normen Stmk. Baugesetz 1995 - 89-97 NORM H 5170 (Heizungsanlagen Brandschutzanforderungen) NORM B 3800 Teil 1 4 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) TRVB B 108 (Baulicher Brandschutz Brandabschnittsbildungen) Wasserrechtsgesetz 1959 und zugehrige Verordnungen

    2.2. Bis 300 Liter llagermenge in jeder Wohnung und in jedem Kellerabteil ohne eigenen Lagerraum Raum muss lftbar sein die Aufstellung der llagebehlter im Freien oder auf dem Balkon ist nicht zulssig! Aufstellung des Lagerbehlters in einer ldichten Auffangwanne, die die gesamte

    gelagerte lmenge aufnehmen kann (ausgenommen sind doppelwandige Behlter) Abstand zwischen llagerbehlter und Heizgert bzw. Rauchrohr mindestens 2 m

    2.3. ber 300 bis maximal 1000 Liter llagermenge in jedem Geschoss mglich (wenn Deckentragkraft ausreichend ist!) eigener brandbestndiger Lagerraum Aufstellung der llagerbehlter im Freien oder auf dem Balkon ist nicht zulssig! Abstand ltank Lagerraumwand an zwei zusammenhngenden Seiten, von der Decke

    und untereinander (wenn nicht als Tankbatterie ausgefhrt) mindestens 50 cm, an den anderen Seiten mindestens 15 cm

    ldichte Auffangwanne, die die gesamte llagermenge aufnehmen kann (ausgenommen davon sind doppelwandige Behlter)

    Boden mit hohlkehlartigen bergang zu den Wnden Belftungsffnung feinmaschig vergittert (Lochblech), stndig mit dem Freien verbunden,

    wirksamer Querschnitt mindestens 400 cm elektrische Beleuchtung in ausreichender Strke metallene Einstiegsleiter beiderseits der llagerraumschwelle (nicht in der lwanne

    dbeln!) Magnetventil vor Austritt der lleitung aus dem Lagerraum dicht abschlieende Fllleitung, Tankentlftungsleitung und Grenzwertgeber erforderlich Zugangstren Mindestgre von 0,8 m x 1,2 m, mindestens brandhemmend (F 30), nicht

    brennbar und in Fluchtrichtung aufschlagend, selbstttig zufallend Fenster bei Gefahr einer Brandbertragung in Fixverglasung G 30 und Fensterrahmen

    aus nichtbrennbaren Baustoffen (Abstand zum darberliegenden Fenster unter 1,5 m, Holzverkleidungen, etc.)

    Brandschutzabschottungen bei Kanalrohren und dergleichen keine Lagerungen im Tankraum keine freiverlegten Druckwasserleitungen

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  • 2.4. ber 1000 bis maximal 20 000 Liter llagermenge

    wie Pkt. 2.3, aber folgende Abweichung: Aufstellung nur im tiefsten Geschoss zulssig

    2.5. ber 20 000 Liter llagermenge wie Pkt. 2.4, aber folgende Abweichung: Abstand ltank Lagerraumwand bzw. decke und ltanks untereinander allseits

    mindestens 50 cm maximal 100 000 Liter pro Lagerraum

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  • 3. llagerbehlter

    3.1. Wichtige gesetzliche Bestimmungen und Normen Stmk. Baugesetz 1995 - 90 und 92 NORM C 2117 (Oberirdische Lagerung von Flssigkeiten Standortgefertige Behlter

    aus Stahl) NORM EN 12285 Teil 1 (Liegende zylindrische ein- und doppelwandige Tanks zur

    unterirdischen Lagerung von brennbaren und nichtbrennbaren Flssigkeiten); Ersatz fr NORM C 2110

    3.2. Kunststofftanks

    gltige sterreichische Zulassung als Batterien kommunizierend verbunden oder als Einzeltanks (Zulassung beachten!) Tankraumausbildung und Tankaufstellung wie in Pkt. 2., jedoch mit der Ausnahme, dass

    eine lauffangwanne nicht notwendig ist (nur Boden ldicht mit hohlkehlartigen bergang zu Wnden , Trschwelle mindestens 3 cm)

    lstandsanzeiger erforderlich

    3.3. Haushaltstanks (Tank in Tank) gltige sterreichische Zulassung als Batterien kommunizierend verbunden oder als Einzeltanks (Zulassung beachten!) Tankraumausbildung und Tankaufstellung wie in Pkt. 2., jedoch mit der Ausnahme, dass

    eine lauffangwanne nicht notwenig ist (nur Boden ldicht mit hohlkehlartigen bergang zu Wnden, Trschwelle mindestens 3 cm)

    lstandsanzeiger erforderlich

    3.4. Stahltanks (geschweit, ber 1000 Liter) freier Abstand vom Boden mindestens 10 cm (Streifenfundamente) Behlterwandungen allseitig aus Stahlblech mit mindestens 5 mm Dicke dauerhaftes Gerteschild an gut sichtbarer Stelle mit Angabe zu Hersteller, Nenninhalt,

    Baujahr und Prfdruck Einstiegsffnung mit einer lichten Weite von mindestens 60 cm Abstand Einstiegsffnung Tankraumwand bzw. Decke mindestens 1 m (Ausnahme:

    Behltereinstieg koaxial mit Tankraumtre) Tankraumausbildung und Tankaufstellung wie in Pkt. 2. lstandsanzeiger erforderlich wirksamer Korrosionsschutz Lagerbehlter sind zu erden (Anschlusslasche muss vorhanden sein)

    3.5. Erdtanks

    nur allseits doppelwandige Behlter mit Leckanzeige (gltige sterreichische Zulassung!) Abstand des llagerbehlters zu Grundstcksgrenzen und unterirdischen Einbauten 1 m Versetzung ins Erdreich gem Zulassung Magnetventil unmittelbar nach Eintritt der lleitung ins Gebude durchgehend ldichtes berschubrohr fr lleitungen zwischen Domschacht und Keller bei Geflle des berschubrohres zum Domschacht, berschubrohr zum Domschacht

    ldicht herstellen

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  • 4. Bewilligungsverfahren Ist eine behrdliche Genehmigung erforderlich, so ist grundstzlich vor Errichtung der Anlage um diese anzusuchen! Ansuchen sind im Magistrat Graz Baupolizeiamt einzubringen.

    4.1. Wichtige gesetzliche Bestimmungen und Normen Stmk. Baugesetz 1995 - 20, 21, 33, 40, 44, 45, 60 Feuerungsanlagengesetz 2001 Wasserrechtsgesetz 1959 und zugehrige Verordnungen

    4.2. Anlagen bis 8 kW Nennheizleistung und maximal 300 l llagermenge => Meldepflicht

    Bewilligungsfreie lfeuerungsanlage (nur Meldepflicht) Schriftliche Meldung an die Baubehrde Typengenehmigung der Feuerungsanlage (Nachweis ber das ordnungsgeme

    Inverkehrbringen im Sinne des Steiermrkischen Feuerungsanlagengesetzes 2001) Meldung an die Wasserrechtsbehrde (ber gelagerte lmenge)

    4.3. Anlagen ber 8 kW Nennheizleistung => Anzeigeverfahren

    Bewilligungspflichtige (=anzeigepflichtige) lfeuerungsanlage Ansuchen Amtliche Grundbuchabschrift nicht lter als sechs Wochen Auszug aus dem Firmenbuch (wenn eine Firma oder juristische Person Antragsteller ist) Lageplan mit Nordpfeil (je 2-fach) im Mastab 1:1000 Plan der Anlage (je 2-fach), der von Bauwerber, Grundeigentmer und befugtem

    Planverfasser unterfertigt sein muss (Mastab 1:50) (siehe Erlass Stmk Feuerungsanlagengesetz

    Technische Beschreibung der Anlage (je 2-fach), die von Bauwerber, Grundeigentmer und befugtem Planverfasser unterfertigt sein muss

    Typengenehmigung der Feuerungsanlage (Nachweis ber das ordnungsgeme Inverkehrbringen im Sinne des Steiermrkischen Feuerungsanlagengesetzes 2001) (siehe Erlass Steiermrkisches Feuerungsanlagengesetz)

    Besttigung der Verfasser/innen der Unterlagen, dass diese allen baurechtlichen Anforderungen entsprechen

    Bescheinigung eines Sachverstndigen oder befugten Unternehmens, dass der Aufstellungsraum der Feuerungsanlage, der Brennstofflagerraum (llagerraum) und der Rauchfang fr die Anlage geeignet sind

    4.4. Anlagen in Grazer Wasserschon- und Schutzgebieten => Wasserrechtliche Bewilligung

    Wasserrechtliche Bewilligung zustzlich zum baubehrdlichen Verfahren erforderlich Ansuchen Amtliche Grundbuchabschrift nicht lter als sechs Wochen Auszug aus dem Firmenbuch (wenn eine Firma oder juristische Person Antragsteller ist) Lageplan mit Nordpfeil (je 2-fach) im Mastab 1:1000 Plan der Anlage in Grundriss und Schnitt (2-fach), der von Bauwerber, Grundeigentmer

    und befugtem Planverfasser unterfertig sein muss (Mastab 1:50) Technische Beschreibung der Anlage (2-fach), die von Bauwerber, Grundeigentmer und

    befugtem Planverfasser unterfertig sein muss

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  • 4.5. Anzeigeverfahren bei reinem Kesseltausch

    Fr die Bewilligung eines Austausches des Heizkessels bei einer altbestehenden und baubehrdlich bewilligten Heizungsanlage, wenn der neue Heizkessel wieder im genehmigten Heizraum aufgestellt wird und die restliche lfeuerungsanlage unverndert bleibt, sind folgende Unterlagen erforderlich: Anzeige der nderung der Anlage Zustimmung der Grundeigentmer Amtliche Grundbuchabschrift nicht lter als sechs Wochen Auszug aus dem Firmenbuch (wenn eine Firma oder juristische Person Antragsteller ist) Typengenehmigung der Feuerungsanlage (Nachweise ber das ordnungsgeme

    Inverkehrbringen) im Sinne des Stmk. Feuerungsanlagengesetzes LGBI. Nr. 73/2001 (siehe Erlass zum Stmk. Feuerungsanlagengesetz)

    Bescheinigung eines Sachverstndigen oder befugten Unternehmers, dass der Aufstellungsraum der Feuerungsanlage und der Rauchfang fr die Anlage geeignet sind (nur wenn die Nennheizleistung des Kessels ber 18 kW liegt)

    Begleitschreiben des Antragstellers, aus dem hervorgeht, - mit welchem Bescheid die alte Anlage genehmigt wurde (Aktenzahl und Datum des

    Bewilligungsbescheides) - dass der Heizkessel einer altbestehenden baubehrdlich bewilligten Heizungsanlage

    gegen einen neuen getauscht und der wieder im genehmigten Heizraum aufgestellt wird und die restliche Anlage unverndert bleibt,

    - welcher Heizkessel neu aufgestellt wird (mit genauer Kessel- und Brennerbezeichnung und Angabe der Nennheizleistung)

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  • 5. Behrden, Ansprechpartner, Internetseiten

    5.1. Behrden und Ansprechpartner Baubehrde: Magistrat Graz Baupolizeiamt Europaplatz 20, 8020 Graz Ansprechpartner fr technische Fragen: Ing. Manfred Tchler 2.Stock , Zimmer 224 Tel.: 0316/ 872 50 72 Parteienverkehr: Dienstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Ansprechpartner fr Einreichungen: Christian Holzer 2.Stock, Zimmer 241 Tel.: 0316/ 872 50 90 Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

    Wasserrechtsbehrde: Magistrat Graz Baurechtsamt Europaplatz 20, 8020 Graz Ansprechpartner fr Wasserrechtsfragen: Dr. Friedrich Wolf 4.Stock , Zimmer 439 Tel.: 0316/ 872 50 16 Parteienverkehr: Dienstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr 5.2. Behrden und Ansprechpartner Gesetze und Verordnungen: Bundesgesetze und verordnungen: http://www.ris.bka.gv.at/bgbl/ , http://www.bgbl.at/Landesgesetze und verordnungen: http://www.ris.bka.gv.at/lr-steiermark/ NORMEN, TRVB: sterreichisches Normungsinstitut: http://www.on-norm.at/Prfstelle fr Brandschutztechnik: http://www.pruefstelle.at/trvb.htmlFormulare: Magistrat Graz: http://www.graz.at/cms/beitrag/10024578/445570/

    6. Anhang Musterplan, Musterbeschreibung, Technischer Bericht (Muster)

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    http://www.ris.bka.gv.at/bgbl/http://www.bgbl.at/http://www.ris.bka.gv.at/lr-steiermark/http://www.on-norm.at/http://www.pruefstelle.at/trvb.htmlhttp://www.graz.at/cms/beitrag/10024578/445570/

  • Musterplan

    Grundriss 1:50

    Schnitt

    ______________________ ______________________ ______________________ Bewilligungswerber Grundeigentmer Installationsfirma

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  • Musterbeschreibung

    Pos. 1 Heizkessel Fabrikat ..

    Pos. 2 Brenner Fabrikat ..

    Pos. 3 lfilter und Absperrung

    Pos. 4 Verpuffungsklappe

    Pos. 5 Rauchrohr 130 mm

    Pos. 6 Rauchfang

    Pos. 7 Heizraumboden ldicht

    Pos. 8 Heizraumtre T 30 / 85 x 200 cm

    Pos. 9 Heizraumfenster mit vergitterter Belftungsffnung 400 cm

    Pos. 10 Notschalter

    Pos. 11 Feuerlscher 6 kg

    Pos. 12 Tankraumtre T 30 / 80 x 120 cm

    Pos. 13 Tankraumfenster mit Belftungsffnung 400 cm

    Pos. 14 Tankentlftungsleitung Stahl 2, wird 2,5 m ber Niveau gefhrt

    Pos. 15 Kunststoff llagertank der Marke , Volumen 1000 Liter

    Pos. 16 lleitung Kupfer

    Pos. 17 Fllstutzen 2

    Pos. 18 Magnetventil

    Pos. 19 Grenzwertgeber

    Pos. 20 ldichte Auffangwanne

    Pos. 21 Einstiegleitern

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  • Musterbeschreibung

    Technischer Bericht fr die Errichtung einer vollautomatischen lfeuerungsanlage zum Betrieb einer Warmwasserheizung Standort der lfeuerung: Graz_____________________________________________________ Bewilligungswerber: __________________________________________________________

    Anlagenbeschreibung Technische Daten Heizraum:

    Lage: im Kellergeschoss des Hauses

    Wnde, Decken: allseits brandbestndig (F 90) errichtet, Wnde aus Stahlbeton und Ziegel mit 12 cm, Decke Stahlbeton

    Boden: der Boden des Heizraumes, sowie die Wnde werden bis auf eine Hhe von mindestens 3 cm (Trschwelle) ldicht ausgefhrt, der bergang Boden-Wand mit Hohlkehle hergestellt, 3 cm Schwelle bei der Heizraumtre

    Heizraumtre: in Fluchtrichtung aufschlagende, selbstschlieende Brandschutztre der Klasse T 30, Mae: 85 x 200 cm

    Beleuchtung: elektrisch ber Feuchtraumleuchte

    Belftung: erfolgt ber eine feinmaschig vergitterte Belftungsffnung (400 cm) direkt vom Freien

    Fenster: ist nicht brennbar (Alu) und mit G 30 Verglasung

    Kesselfabrikat und Type: __________________________________________________

    Kesselleistung: ________________kW

    Brennerfabrikat und Type: __________________________________________________

    Brennerleistung: ________________kW

    Verfeuert wird: Heizl extraleicht

    Rauchfang: aus Schamott, lichter Durchmesser 13 cm, die Hhe betrgt 10,5 m

    Rauchrohr: aus Stahl, Rauchrohrdurchmesser 13 cm

    Explosionsklappe: selbstzufallend ausgefhrt, im Rauchrohr eingebaut

    Sonstiges: die Abflussrohre werden bei den Decken- und Mauerdurchbrchen mit Brandschutzmanschetten versehen

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  • llagerraum:

    Lage: im Kellergeschoss des Hauses direkt neben dem Heizraum

    Boden, Wnde, Decken: allseits brandbestndig (F 90) errichtet, Wnde, Boden und Decke aus Stahlbeton

    lauffangwanne: der Boden und die Wnde des llagerraums werden bis auf eine Hhe von 100 cm aus lbestndigem Zementschliff ldicht hergestellt, die bergnge vom Boden zur Wand werden mit hohlkehlartigen bergngen versehen;

    Gesamtvolumen: 4000 Liter

    llagerraumtre: in Fluchtrichtung aufschlagende, selbstschlieende Brandschutztre der Klasse T 30, Mae 80 x 120 cm, ber der lwanne angebracht

    Beleuchtung: elektrisch ber Feuchtraumleuchte

    Belftung: erfolgt ber eine feinmaschig vergitterte Belftungsffnung (400 cm) direkt vom Freien

    Fenster: ist nicht brennbar (Alu) und mit G 30 Verglasung

    Einstiegshilfe: beidseitig der llagerraumschwelle wird eine Leiter aus Metall angebracht, die im Tankraum ber der lwanne befestigt wird

    ltanks: Kunststoffbatterietank Fabrikat _______________________________

    Anzahl: 4 Stck

    Lagervolumen gesamt: 4000 Liter

    lsorte: Heizl extraleicht

    Sonstiges: die Abflussrohre werden bei den Decken- und Mauerdurchbrchen mit Brandschutzmanschetten versehen

    Sicherheitseinrichtungen:

    Brandschutzschalter am Heizkessel Fluchtschalter und Feuerlscher (Trockenlscher mit 6 kg) vor der Heizraumtre Magnetventil vor Austritt der lleitung aus dem Tankraum Grenzwertgeber als berfllsicherung beim Fllstutzen

    ______________________ ______________________ ______________________ Bewilligungswerber Grundeigentmer Installationsfirma

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