Landesabfallwirtschaftsplan Thüringen 2018...5 1.3. Geltungsbereich Der LAWP 2018 gilt räumlich...

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1 Landesabfallwirtschaftsplan Thüringen 2018 mit Berücksichtigung der Hinweise und Einwendungen im Beteiligungsverfahren April 2018

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Landesabfallwirtschaftsplan Thüringen 2018

mit Berücksichtigung der Hinweise und Einwendungen im Beteiligungsverfahren

April 2018

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Einführung ...................................................................................................................... 4

1.1. Rechtsgrundlagen, Aufgaben des Landesabfallwirtschaftsplanes .......................... 4

1.2. Verfahren zur Aufstellung des Landesabfallwirtschaftsplanes ................................ 4

1.3. Geltungsbereich ..................................................................................................... 5

1.4. Strukturdaten ......................................................................................................... 5

2. Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft im Freistaat Thüringen ................................... 9

2.1 Abfallvermeidung ................................................................................................... 9

2.2 Vorbereitung zur Wiederverwendung ................................................................... 10

2.3 Grundsätze und übergreifende Ziele der Abfallbewirtschaftung ........................... 11

2.4 Ziele der Abfallbewirtschaftung im Einzelnen ....................................................... 13

2.4.1 Ziele für Bioabfälle .................................................................................................... 13

2.4.2 Ziele für Papier-, Metall-, Kunststoff-, und Glasabfälle sowie sonstige recyclingfähige Abfälle aus privaten Haushaltungen ......................................................................... 14

2.4.3 Ziele für Elektro- und Elektronikgeräte ...................................................................... 14

2.4.4 Ziele für Altbatterien ................................................................................................. 15

2.4.5 Ziele für Sonderabfall-Kleinmengen (Def. S. Kapitel 4.4) .......................................... 16

2.4.6 Ziele für Haus- und Sperrmüll und mit diesem zusammen erfasste Abfälle aus dem Kleingewerbe (Restabfälle)....................................................................................... 16

2.4.7 Ziele für Produktionsabfälle, andere Gewerbeabfälle und gefährliche Abfälle ........... 17

2.4.8 Ziele für Bau- und Abbruchabfälle ............................................................................ 17

2.4.9 Ziele für Abfälle aus der Abwasserbehandlung ......................................................... 18

2.4.10 Ziele für die Abfallbeseitigung ................................................................................... 18

2.4.11 Ziele für die kommunale Restabfallbehandlung ........................................................ 19

2.4.12 Ziele für Deponien .................................................................................................... 20

3. Verpackungen nach Art. 14 der Richtlinie 94/62/EG ..................................................... 20

3.1 Aufkommen.......................................................................................................... 20

3.2 Entsorgungskapazitäten ...................................................................................... 21

3.3 Ziele ..................................................................................................................... 21

4. Siedlungsabfälle ............................................................................................................ 21

4.1 Verwertbare Abfälle aus privaten Haushaltungen (ohne Verpackungsabfälle, siehe Kapitel 3) ............................................................................................................. 21

4.2 Elektro- und Elektronikaltgeräte ........................................................................... 23

4.3 Altbatterien und Akkumulatoren ........................................................................... 23

4.4 Sonderabfall-Kleinmengen ................................................................................... 24

4.5 Restabfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe ...................................... 25

4.6 Produktionsspezifische Abfälle (ohne Kleingewerbe) ........................................... 26

4.7 Sekundärabfälle aus Restabfallbehandlungs- und Sortieranlagen ....................... 27

4.8 Bau- und Abbruchabfälle...................................................................................... 27

4.8.1 Aufkommen und Entsorgungswege .......................................................................... 27

4.8.2 Prognose .................................................................................................................. 29

4.8.3 Entsorgungskapazitäten ........................................................................................... 30

3

4.9 Abfälle aus der Abwasserbehandlung .................................................................. 31

4.9.1 Aufkommen und Entsorgungswege .......................................................................... 31

4.9.2 Prognose .................................................................................................................. 32

4.9.3 Entsorgungswege ..................................................................................................... 33

4.10 Anlagen zur Restabfallbehandlung ...................................................................... 33

4.11 Deponien ............................................................................................................. 35

4.12 Entsorgungssicherheit ......................................................................................... 39

Anhang 1 .................................................................................................................................. 40

Anhang 2 .................................................................................................................................. 43

Anhang 3 .................................................................................................................................. 52

5. Gefährliche Abfälle ............................................................................................................... 53

5.1 Aufkommen der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle .......................... 53

5.1.1 Aufkommen der gefährlichen Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen ....................... 54

5.1.2 Aufkommen der gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle ............................................ 55

5.1.3 Aufkommen der sonstigen gefährlichen Abfälle (ohne Bau- und Abbruchabfälle sowie Sekundärabfälle) ...................................................................................................... 55

5.2 Entsorgungswege der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle ................ 57

5.3 Entsorgungswege der in Thüringen entsorgten gefährlichen Abfälle .................... 58

5.4 Entwicklung des Aufkommens an gefährlichen Abfällen ...................................... 60

5.4.1 Entwicklung des Aufkommens der gefährlichen Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen ....................................................................................... 60

5.4.2 Entwicklung des Aufkommens an gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen ............... 61

5.4.3 Entwicklung des Aufkommens an sonstigen gefährlichen Abfällen (ohne Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen sowie ohne Bau- und Abbruchabfälle)............................ 61

5.4.4 Entwicklung des Gesamtaufkommens an gefährlichen Abfällen .............................. 62

5.5 Anlagenkapazitäten zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Ist-Stand und planerischer Bedarf .................................................................................................. 63

5.5.1 Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen (CPB) .............................................. 63

5.5.2 Bodenbehandlungsanlagen (BOD) ........................................................................... 63

5.5.3 Verbrennungsanlagen .............................................................................................. 64

5.5.4 Sonstige Anlagen (SON) .......................................................................................... 64

5.5.5 Elektronikschrott- und Kühlgeräterecyclinganlagen (RECE) ..................................... 64

5.5.6 Altfahrzeugverwertungsanlagen (RECA) .................................................................. 64

5.5.7 Zwischenlager (ZL) ................................................................................................... 64

5.5.8 Deponien der Klasse II, III und IV gemäß Deponieverordnung ................................. 65

5.5.9 Untertageversatz (UTV) ............................................................................................ 66

5.6 Ausweisung zugelassener Anlagenstandorte für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ............................................................................................................................ 66

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1 Einführung

1.1. Rechtsgrundlagen, Aufgaben des Landesabfallwirtschaftsplanes

Rechtsgrundlagen auf europäischer Ebene sind Artikel 28 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Artikel 28 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie, Abfallbewirtschaftungspläne aufzustellen und gibt deren Mindestinhalte vor. Entsprechend Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG müssen Abfallbewirtschaftungspläne ein besonderes Kapitel über Verpackungen und die Bewirtschaftung der daraus entstehenden Abfälle einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Wiederverwendung enthalten (siehe Kapitel 3 des LAWP). Auf nationaler Ebene bildet § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit § 12 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) die Rechtsgrundlage für die abfallwirtschaftliche Planung Thüringens. Nach § 30 Abs. 5 KrWG und § 12 Abs. 1 Satz 1 ThürAGKrWG sind die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze sowie sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.

1.2. Verfahren zur Aufstellung des Landesabfallwirtschaftsplanes

Nach § 12 Abs. 1 ThürAGKrWG wurden bei der Fortschreibung des LAWP 2018 die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern aufgestellten und beschlossenen Abfallwirtschaftskonzepte, die Ziele der Raumordnung beachtet sowie überörtliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Fortschreibung erfolgte im Benehmen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE). Insbesondere die Prognose zu den künftigen Siedlungsabfallmengen auf Landesebene wurde auf der Grundlage der von den einzelnen örE prognostizierten Mengen errechnet. Entsprechend der Anforderung der §§ 31 Abs. 2 , 32 KrWG und des § 12 Abs. 1 ThürAGKrWG wurden im Rahmen eines schriftlichen Anhörungsverfahrens neben den örE auch die kommunalen Spitzenverbände, die Wirtschafts- und Landwirtschaftsverbände, die anerkannten Naturschutzvereinigungen und die Gemeinden beteiligt. Darüber hinaus erfolgte entsprechend den Anforderungen des § 32 KrWG eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger sowie Auslage des LAWP-Entwurfs in der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zur Einsicht. Gemäß § 31 Abs. 1 KrWG erfolgte eine Abstimmung mit den obersten Abfallbehörden der anderen Bundesländer. Im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sind die Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu beachten. Abfallwirtschaftspläne sind nach § 14 b Abs. 1 Nr. 2 UVPG dann einer Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen, wenn sie einen Rahmen für Vorhaben setzen, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung des Einzelfalls bedürfen. Pläne und Programme setzen gemäß § 14 b Abs. 3 UVPG einen Rahmen, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen, insbesondere zum Bedarf, zum Standort, zur Beschaffenheit, zu Betriebsbedingungen von Vorhaben oder zur Inanspruchnahme von Ressourcen, enthalten. Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan enthält keine entsprechenden Rahmen setzenden Festlegungen, so dass eine Strategische Umweltprüfung nicht durchzuführen war. Auch die angestellten Überlegungen zum zukünftigen Bedarf an Entsorgungskapazitäten stellen keine Festlegungen im Sinne des § 14 b Abs. 3 UVPG dar. Zudem werden keine geeigneten Flächen ausgewiesen und der Plan wird nicht für verbindlich erklärt.

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1.3. Geltungsbereich

Der LAWP 2018 gilt räumlich für das Gebiet des Freistaats Thüringen und sachlich für die Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen. Er gilt vom Zeitpunkt seiner Veröffentlichung bis zu seiner erneuten Fortschreibung. Die vorliegende Fortschreibung ersetzt den LAWP 2011 vom 11.06.2012, der damit außer Kraft tritt. Durch seine Publikation im Thüringer Staatsanzeiger entfaltet der LAWP 2018 keine unmittelbare Rechtswirkung außerhalb der Verwaltung. Er stellt vielmehr eine Konzeption zur Sicherstellung der gemeinwohlverträglichen Entsorgung von Abfällen dar.

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei einer etwaigen Änderung der Sach- und Rechtslage, insbesondere durch eine Änderung der bundesrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen, ein Mehrbedarf an Deponiekapazitäten entstehen kann. Der bisherige Verlauf solcher Legislativakte hat jedoch gezeigt, dass eine planfeste Sachverhaltslage nicht angenommen werden kann. Sollten sich im weiteren Verlauf der Rechtsetzungsbemühungen belastbare Grundaussagen zu sich wesentlich ändernden Mengenströmen ergeben, ist der LAWP, unbeschadet der gesetzlich vorgegebenen Frist in § 31 Abs. 5 KrWG, außerplanmäßig hinsichtlich eines Fortschreibungsbedarfs zu prüfen.

1.4. Strukturdaten

Thüringen umfasst eine Fläche von 16.172 Quadratkilometern. Zum 30.06.2015 lebten 2.154.816 Einwohner in Thüringen. Damit ergibt sich eine Einwohnerdichte von 133 Einwohnern pro Quadratkilometer. Thüringen gliedert sich in 17 Landkreise und sechs kreisfreie Städte, die vier Planungsregionen zugeordnet sind.

Die Entsorgungspflicht als örE gemäß § 17 Abs. 1 KrWG obliegt in Thüringen nach § 3 Abs. 1 ThürAGKrWG den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese können sich nach § 1 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) der Möglichkeiten der kommunalen Gemeinschaftsarbeit bedienen. Sechs Landkreise bzw. kreisfreie Städte haben sich demgemäß zu drei Zweckverbänden zusammengeschlossen und diesen die Entsorgungspflicht als örE vollständig übertragen. Außerdem haben die örE vier Abfallwirtschaftszweckverbände gegründet, die mindestens das Aufgabengebiet der Restabfallbehandlung, zum Teil aber auch weitere Aufgaben für ihre Mitglieder wahrnehmen (vgl. Tabelle 2). Diese Verbände können für die ihnen übertragenen Aufgaben örE im Sinne des § 17 Abs. 1 KrWG und des § 3 ThürAGKrWG sein, wenn die jeweiligen Satzungen dies vorsehen. Weiterhin arbeiten örE auf der Grundlage von kommunalen Zweckvereinbarungen zusammen. In Tabelle 1-4-1 sind die in Thüringen bestehenden örE, gegliedert nach Planungsregionen, dargestellt. Aus Tabelle 1-4-2 und Abbildung 1-4-1 wird die kommunale Zusammenarbeit auf der Grundlage von Abfallzweckverbänden mit teilweiser Aufgabenübertragung sowie auf der Grundlage von kommunalen Zweckvereinbarungen ersichtlich. Möglicherweise werden sich während der Laufzeit dieses LAWP andere abfallwirtschaftliche Strukturen ergeben, sofern nämlich die Landesregierung ihr Vorhaben zur Gebietsreform (Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte) umsetzt. Ob und ggf. welche neuen Gebietsstrukturen an die Stelle der aktuellen treten, kann zum Zeitpunkt der Fortschreibung dieses Planes angesichts des vorläufigen Standes des Rechtssetzungsverfahrens zur Gebietsreform nicht abschließend eingeschätzt werden. Außerdem würde sich eine geänderte Gliederung der Körperschaften nicht auf die abfallwirtschaftlichen Ziele und die zu deren Umsetzung notwendigen Maßnahmen auswirken. Vorsorglich könnte bei Dienstleistungsvergaben von örE durch eine entsprechende vertragliche Ausgestaltung eine mögliche Gebietsreform berücksichtigt werden. Im Übrigen geht dieser LAWP nicht weiter auf Aspekte der Gebietsreform ein. Am 3.11.2015 wurden die Ergebnisse der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (rBv) für Thüringen vom Kabinett als maßgebliche Planungsgrundlage für Planungen der Landesbehörden des Freistaats Thüringen mit einem Planungshorizont bis einschließlich 2035 festgelegt.

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Siehe: http://www.statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=kz000121%7C%7C

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Tabelle 1-4-1: Strukturdaten der örE in Thüringen, Stand: 30.06.2016 sowie Prognose nach der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung

*) eigene Bevölkerungsprognose

AZV: Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach

AWV- Ostthüringen: Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen (Stadt Gera, Landkreis Greiz)

ZASO: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis)

öffentlich-rechtlicher

EntsorgungsträgerEinwohner Fläche

Einwohner-

dichte

30.06.2016 [km2] [E/km2] 2022 2027

Lk Eichsfeld 101.415 940 108 96.313 92.811

Kyffhäuserkreis 77.026 1.035 74 70.859 66.555

Lk Nordhausen 85.229 711 120 80.699 77.776

Unstrut-Hainich-Kreis *) 104.036 975 107 99.366 94.797

Planungsregion Nord 367.706 3.661 100 345.305 330.008

Stadt Erfurt 209.713 269 779 216.197 220.976

Lk Gotha 135.682 936 145 131.081 127.527

Ilm-Kreis 109.216 844 129 104.730 101.354

Lk Sömmerda *) 70.440 804 88 68.000 66.000

Lk Weimarer Land 82.253 803 102 78.801 76.315

Stadt Weimar 64.106 84 761 63.604 62.877

Planungsregion Mitte 671.410 3.740 180 661.474 653.301

Lk Hildburghausen 64.487 937 69 60.537 57.615

Lk Schmalkalden-Meiningen 124.069 1.210 103 118.003 112.923

Lk Sonneberg *) 56.814 433 131 53.060 50.560

Stadt Suhl 35.390 103 345 34.670 33.945

AZV 167.769 1.409 119 159.244 153.163

Planungsregion Südwest 448.529 4.092 110 424.999 407.280

Lk Altenburger Land 92.398 569 162 84.579 79.187

AWV-Ostthüringen *) 195.103 995 196 185.229 179.036

Stadt Jena *) 109.452 115 956 113.783 114.249

Saale-Holzland-Kreis 84.533 817 103 77.796 72.538

ZASO 191.812 2.183 88 178.419 168.604

Planungsregion Ost 673.298 4.679 144 633.818 604.482

Freistaat Thüringen 2.160.943 16.172 134 2.065.596 1.995.071

Bevölkerungsprognose

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Tabelle 1-4-2: Kommunale Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft Thüringens

Abb. 1-4-1: Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- und Aufgabenträger in Thüringen

Art der Zusammenarbeit zugehörige örE Aufgabe des Verbandes

Name des Zweckverbandes Gegenstand der Zusammenarbeit

Zweckverband Landkreis Eichsfeld

Kyffhäuserkreis

Landkreis Nordhausen

Unstrut-Hainich-Kreis

Zweckverband

Zweckverband Restabfallbehandlung

Mittelthüringen (ZRM)

Stadt Erfurt

Stadt Weimar

Landkreis Weimarer Land

Zweckverband Landkreis Hildburghausen

LK Schmalkalden-Meiningen

Landkreis Sonneberg

Stadt Suhl

AZV

Zweckverband Stadt Jena

AWV Ostthüringen

Landkreis Altenburger Land

Saale-Holzland-Kreis

ZASO

Restabfallbehandlung durch

Dienstleistungsvertrag

Kommunale Zweckvereinbarung über

gemeinsame Nutzung der

Restabfallbehandlungsanlage Erfurt

Restabfallbehandlung in der Anlage der

Stadt Erfurt

Restabfallbehandlung in verbandseigener

Anlage

Zweckverband Restabfallbehandlung

Ostthüringen (ZRO)

Zweckverband für Abfallwirtschaft

Südwestthüringen (ZASt)

Restabfallbehandlung durch

Dienstleistungsvertrag und Besitz und

Betrieb einer Verbandsdeponie

Zweckverband Abfallwirtschaft

Nordthüringen (ZAN)

Restabfallbehandlung durch

Dienstleistungsvertrag , Besitz und

Betrieb einer Verbandsdeponie und drei

Umladestationen

Landkreis Sömmerda, Ilmkreis

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2. Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft im Freistaat Thüringen Ziel der Kreislauf- und Abfallwirtschaft im Freistaat Thüringen ist die nachhaltige Sicherung und Schonung der natürlichen Ressourcen durch eine Rückführung von Abfällen in den Wirtschaftskreislauf (Kreislaufwirtschaft) sowie die Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. Der Freistaat Thüringen verfolgt eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung im Sinne der fünfstufigen Abfallhierarchie des Art. 4 der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (§ 6 KrWG) mit folgender Prioritätensetzung:

1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling (stoffliche Verwertung) 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung

2.1 Abfallvermeidung

Unter Abfallvermeidung ist nach Art. 3 Nr. 12 Abfallrahmenrichtlinie (§ 3 Abs. 20 KrWG) jede Maßnahme zu verstehen, die ergriffen wird, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist und die dazu dient

die Abfallmenge

die schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf Mensch und Umwelt oder

den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen

zu verringern. Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen im Sinne des Art. 3 Nr. 12 Abfallrahmenrichtlinie (§ 3 Abs. 20 KrWG) sind insbesondere:

- die anlageninterne Kreislaufführung, - die abfallarme Produktgestaltung, - die Entwicklung und der Einsatz von abfall- und schadstoffarmer Anlagentechnik und Produktionsverfahren als Voraussetzung, - die Wiederverwendung von Erzeugnissen oder die Verlängerung ihrer Lebensdauer sowie - ein auf den Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte sowie die Nutzung von Mehrwegverpackungen gerichtetes Konsumverhalten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Juli 2013 das unter Beteiligung der Länder erarbeitete Abfallvermeidungsprogramm vorgelegt, das eine Vielzahl von konkreten Abfallvermeidungsmaßnahmen der öffentlichen Hand, die verschiedene Lebenszyklusstufen von Erzeugnissen betreffen (Produktgestaltung, Produktion, Handel, Gewerbe, Gebrauch von Produkten) beinhaltet. Ziel ist es, durch Stärkung der Abfallvermeidung einen wesentlichen Beitrag zur Entkopplung der Ressourcennutzung vom Wirtschaftswachstum zu leisten und damit Mensch und Umwelt nachhaltig von den negativen Folgen der Abfallerzeugung zu schützen. Für den Freistaat Thüringen ist dieses Ziel richtungsweisend. Deshalb setzt er sich dafür ein, die Abfallvermeidung in allen Bereichen zu fördern1.

1 Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6.

Wahlperiode des Thüringer Landtags

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Wesentliche Instrumente der Abfallvermeidung sind:

- die immissionsschutzrechtliche Abfallvermeidungspflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie zielt darauf ab, dass bereits in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Anforderungen zur anlageninternen Kreislaufführung festgelegt werden. - die Pflichten der Hersteller und Vertreiber von Produkten nach dem Grundsatz der abfallrechtlichen Produktverantwortung. Dazu zählen u.a. Pfandsysteme (Getränkeverpackungen) und Stoffverbote (z. B. für bestimmte Schwermetalle bei Batterien und Elektro- und Elektronikgeräten). Die Übertragung der finanziellen Verantwortung für Sammlung und Entsorgung der Abfälle auf die Vertreiber und Hersteller setzt Anreize für eine abfall- und schadstoffarme Produktgestaltung. - der umfassende umweltpolitische Ansatz des Ökodesigns, der neben einer Verringerung des Energieverbrauchs unter anderem auch auf Abfallvermeidung abzielt. Den rechtlichen Rahmen setzt seit 2005 die EG-Ökodesignrichtlinie (Richtlinie 2005/32/EG, ersetzt durch Richtlinie 2009/125/EG), welche es ermöglicht, Mindesteffizienzanforderungen an Produkte zu stellen. Produkte, die nach Ablauf einer Übergangsfrist diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen im Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die nationale Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG). - Die örE können vor allem durch Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit sowie durch die Ausgestaltung ihrer Abfallwirtschaftssatzungen zu einem Abfall vermeidenden Verhalten von privaten Haushalten, Gewerbebetrieben, Grundstückseigentümern (z. B. Wohnungsbaugenossenschaften) und öffentlichen Einrichtungen beitragen. Auch Abfallberatung durch berufsständische Körperschaften und Verbände der Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutzinitiativen und -verbände sowie Medien tragen zur Abfallvermeidung bei. - Im Freistaat Thüringen sollen bei der öffentlichen Beschaffung die Möglichkeiten der Abfallvermeidung noch stärker als bisher ausgeschöpft werden und somit Vorbildwirkungen für private Verbraucher und andere Marktteilnehmer erzielt werden.1

2.2 Vorbereitung zur Wiederverwendung

Die Vorbereitung zur Wiederverwendung steht – nach der Vermeidung - an zweiter Stelle der Abfallhierarchie, wodurch ihre Bedeutung vom Gesetzgeber gestärkt wird. Systematisch gehört die Vorbereitung zur Wiederverwendung zu den Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, andererseits dient die Wieder- und Weiterverwendung der Vermeidung von Abfällen, weshalb sie in diesem LAWP gesondert dargestellt wird. Die “Vorbereitung zur Wiederverwendung“ ist unter § 3 Abs. 24 KrWG definiert: Demnach ist die Vorbereitung zur Wiederverwendung jedes Verfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck verwendet werden können, für den sie ursprünglich bestimmt waren. In Frage kommt z. B. das Aussortieren von noch funktionsfähigen Gegenständen oder auch die Vornahme kleinerer Reparaturen, die einen Gegenstand wieder funktionsfähig werden lassen. Da diese Verwertungsform in besonderer Weise dem Ressourcenschutz dient, unterstützt der Freistaat Thüringen im Rahmen seiner Möglichkeiten Maßnahmen und Aktivitäten auf diesem Gebiet sowie die Entwicklung und den Ausbau von Strategien, die es ermöglichen, alle Varianten der Vorbereitung zur Wiederverwendung auszuschöpfen. Dazu gehört auch, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür zu schaffen, das die Verbraucher in die Lage versetzt, bei

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Konsumentscheidungen -also beim Kauf neuer Produkte- die Umweltauswirkungen kritisch zu reflektieren. Etwaige diesen Prozess hemmende Faktoren, z. B. in Form derzeit bestehender gesetzlicher Rahmenbedingungen sind kritisch zu hinterfragen und falls erforderlich, ist insbesondere durch den Freistaat Thüringen auf deren Neugestaltung hinzuwirken (z.B. Ausgestaltung des Instrumentes der Produktverantwortung durch erweiternde Regelungen durch Schaffung von Anreizen). Als weitere mögliche Maßnahmen wäre die noch stärkere Ausdehnung dieser vorrangigen Verwertungsoption auf die öffentliche Beschaffung und ihre Beachtung bei künftigen landesrechtlichen Regelungen und beim staatlichen Handeln zu nennen.

2.3 Grundsätze und übergreifende Ziele der Abfallbewirtschaftung

1. Die Verwertung von Abfällen hat grundsätzlich Vorrang vor ihrer Beseitigung. Der Vorrang der Verwertung entfällt, wenn die Beseitigung der Abfälle den Schutz von Mensch und Umwelt nach Maßgabe der unter Nr. 4 genannten Kriterien am besten gewährleistet. 2. Die örE wirken in ihrem Aufgabenbereich darauf hin, dass möglichst wenig Abfall entsteht. Entstehende Abfälle sind vorrangig zur Wiederverwendung vorzubereiten, zu recyceln oder – nachrangig – auf sonstige Weise zu verwerten und - soweit es zu diesem Zweck erforderlich ist - getrennt zu erfassen, halten und behandeln. 3. Auch bei einer Entsorgung von Abfällen, die nach abfallrechtlichen Kriterien als Beseitigung einzustufen ist, können stoffliche und energetische Verwertungspotentiale vorhanden sein. Diese sind nach Möglichkeit zu nutzen.

4. Kriterien zur ökologischen Bewertung von Entsorgungsoptionen sind:

- die zu erwartenden Emissionen, - die Schonung der natürlichen Ressourcen, - die einzusetzende oder zu gewinnende Energie und - die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, Abfällen zur Verwertung oder daraus gewonnenen Erzeugnissen.

5. Neben ihrer Bedeutung für die Abfallvermeidung (vgl. Kapitel 2.1) ist die Produktverantwortung auch ein wesentliches Element bei der Entwicklung der Abfallwirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft. Die Übertragung von Entsorgungs-verantwortung und Entsorgungskosten auf Hersteller und Handel ist verursacher-gerecht und setzt wirtschaftliche Anreize für eine bessere Verwertbarkeit der Produkte. Deshalb soll das Prinzip der Produktverantwortung gestärkt werden. Um weitere konkrete Anreize für die Abfallvermeidung und das Recycling zu setzen und damit ein umwelt- und recyclingfreundliches Ökodesign bzw. eine ressourcen- und abfallsparende Produktionsweise zu fördern, sollte die in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerte Rahmensetzung zur erweiterten Hersteller-verantwortung (Art. 8 der europäischen Abfallrahmenrichtlinie) zügig in nationales Recht umgesetzt werden.

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6. Der Freistaat Thüringen unterstützt die Forderung des Europäischen Parlaments nach einer Ausweitung der Materialeffizienzkriterien auch auf nicht-energieverbrauchs-relevante Produktkategorien und bedauert, dass die EU-Kommission zurzeit diese Ausweitung nicht plant.2

7. Der Freistaat Thüringen setzt sich dafür ein, dass die kommunale Abfallwirtschaft als Aufgabe der Daseinsvorsorge erhalten bleibt und gestärkt wird. 8. Die Unternehmen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sorgen mit ihrer

Sammel- und Entsorgungslogistik sowie mit ihren Anlagenkapazitäten für Entsorgungssicherheit unter Marktbedingungen. Sie handeln als beauftragter Partner der örE, im Rahmen von Maßnahmen der Produktverantwortung und unmittelbar im Auftrag der gewerblichen Erzeuger von Abfällen zur Verwertung bzw. von Abfällen, die die örE von der Entsorgung ausgeschlossen haben.

9. Die örE haben Entsorgungssicherheit für die in ihren Verantwortungsbereich fallenden

Abfälle aus Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu gewährleisten. Von der Möglichkeit Abfälle aus der Entsorgungspflicht auszuschließen, ist daher nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen. Ein Ausschluss bedarf der Zustimmung der oberen Abfallbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt).

10. Abfälle aus Privathaushalten können von den örE nur ausgeschlossen werden, wenn

eine Rücknahmepflicht der Hersteller oder Vertreiber besteht und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein weitergehender Ausschluss einzelner Abfälle aus privaten Haushalten ist nicht zulässig. Unberührt hiervon bleibt der mögliche Ausschluss von einzelnen Phasen der Entsorgung, z. B. vom Einsammeln und Befördern. Soweit einzelne Abfallfraktionen über dezentral aufgestellte Abfallbehältnisse erfasst werden (Bringsysteme), sollten diese nach Art, Größe und Entfernung so aufgestellt werden, dass sie von den einzelnen Abfallbesitzern zumutbar erreicht werden können. Das jeweilig angebotene Sammelsystem darf nicht so gestaltet sein, dass die Benutzung praktisch kaum möglich oder unzumutbar ist und damit eine Umgehung der Entsorgungspflicht des § 20 KrWG bewirkt.“

11. Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen können nur dann „aufgrund ihrer Menge“

(§ 20 Abs. 2 Satz 2 KrWG) ausgeschlossen werden, wenn sie üblicherweise nicht anfallen und damit für den örE nicht planbar sind. Zumindest für die Mengen, die aufgrund einer vorausschauenden Abfallwirtschaftsplanung im Entsorgungsgebiet zu erwarten sind, haben die örE die Daseinsvorsorge auch für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu gewährleisten, indem sie die notwendigen Entsorgungs-kapazitäten (eigene oder vertraglich gesicherte andere) vorhalten und damit Investitions- und Planungssicherheit schaffen.

12. Entsorgungssicherheit ist auch für Situationen zu gewährleisten, in denen die

vorgesehene Regelentsorgung durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Hochwasser-schäden o. ä.) vorübergehend nicht möglich ist bzw. in denen aufgrund dieser Ereignisse zusätzliche Abfallmengen entstehen. Durch die Planung von Zwischenlagern oder temporäre Ablagerungsflächen ist ein solches mögliches Ereignis mit zu berücksichtigen. Solche Flächen können auch auf bereits genutzten Abfallentsorgungsanlagen (Deponien) liegen.

13. Die örE sind nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KrWG zur Verwertung von Abfällen, die ihnen aus

anderen Herkunftsbereichen zur Beseitigung überlassen wurden, verpflichtet, soweit bei ihnen die in § 7 Abs. 4 KrWG genannten Gründe nicht vorliegen. Dies trifft auf alle

2 http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2017-

0070+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE; Abänderung 221; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812856.pdf; Antwort der Bundesregierung auf Frage 3.

13

Abfälle zu. In der Praxis kommen hier auch Bau- und Abbruchabfälle in Betracht. Bei möglichen Verwertungswegen ist der örE nicht an sein Entsorgungsgebiet gebunden, sondern kann und hat sich landes- und bundesweit um eine Verwertung zu bemühen.

14. Die örE sind aufgefordert, ihre Planungen im Hinblick auf eintretende Änderungen der

abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich zu überprüfen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten (eigene Anlagen, eingegangene vertragliche Verpflichtungen) ggf. anzupassen.

15. Die örE sollen weiterhin, bei Bedarf auch über das bisher bestehende Maß hinaus, zur

optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben landesweit und regional, ggf. auch über Ländergrenzen hinweg, mit anderen örE sowie der privaten Entsorgungswirtschaft kooperieren und Verbundlösungen umsetzen. Aktuell erscheinen solche Kooperationen – über die bereits bestehenden hinaus - insbesondere bei der Nutzung und ggf. Schaffung von Kapazitäten für eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen (z. B. Kaskadennutzung mit Vergärung und Kompostierung) sinnvoll. Primär sollen dabei entstehungsort-nahe Lösungen angestrebt werden. Zu beachten ist jedoch, dass der Grundsatz der entstehungsortnahen Abfallbeseitigung gemäß Artikel 16 Abs. 3 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle , wie auch Artikel 16 Abs. 2 der Richtlinie zeigt, nicht an den Grenzen der Bundesländer halt macht.

2.4 Ziele der Abfallbewirtschaftung im Einzelnen

2.4.1 Ziele für Bioabfälle

1. Bioabfälle im Sinne von § 3 Abs. 7 KrWG sind durch eine umweltverträgliche Verwertung in möglichst hohem Umfang rohstofflich (Humus, Nährstoffe) und energetisch (Biogas, Strom, Wärme) zu nutzen.

2. Für Nahrungs- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, Handel und Gewerbe ist wegen ihres hohen Biogaspotenzials nach Möglichkeit eine Kaskadennutzung mit Vergärung (Erzeugung von Biogas) und anschließender Rotte (Erzeugung von Kompost) anzustreben.

3. Bioabfälle mit geringerem Biogaspotenzial sind vorrangig zur Erzeugung von Kompost zu verwenden. Für die holzigen Anteile der Garten- und Parkabfälle und der Landschaftspflegeabfälle kann eine energetische Nutzung in Biomassekraftwerken eine vorteilhafte Alternative darstellen. Ggf. können außerdem andere Verfahren geeignet sein, eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen zu gewährleisten (z. B. Erzeugung von Pflanzenkohle u. a.).

4. Bioabfälle aus privaten Haushaltungen unterfallen, sofern sie nicht zur Eigenkompostierung verwendet werden, den Regelungen des § 11 Abs. 1 KrWG.

5. Mit der dort geregelten, seit 2015 geltenden Getrenntsammelpflicht für örE hat der Gesetzgeber bereits eine Entscheidung über die grundsätzliche Zumutbarkeit dieser Verpflichtung getroffen, so dass sich der Ermessensspielraum der örE nicht auf das Ob, sondern nur auf das Wie der Getrenntsammlung erstrecken kann.

6. Von einer umfassenden Pflichterfüllung des § 11 Abs. 1 KrWG durch den örE ist in der Regel auszugehen, wenn Nahrungs- und Küchenabfälle und ggf. nicht sperrige Gartenabfälle im Holsystem (Biotonne) eingesammelt werden und für sperrige Gartenabfälle zumutbare Möglichkeiten der Entsorgung, insbesondere ortsnahe Sammeleinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

14

7. Abfallwirtschaftssatzungen, die vor ihrer Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden, sind von dieser nach § 100 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung zu beanstanden, wenn sie keine hinreichenden Angebote zur Erfassung von überlassungspflichtigen Bioabfällen (Garten- und Parkabfälle und Nahrungs- und Küchenabfälle) enthalten, die den genannten Zielen entsprechen.

2.4.2 Ziele für Papier-, Metall-, Kunststoff-, und Glasabfälle sowie sonstige recyclingfähige Abfälle aus privaten Haushaltungen

1. Seit 2015 sind Papier-, Metall-, Kunststoff-, und Glasabfälle zum Zwecke eines hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Dies gilt auch für Nicht-Verpackungen (Art. 11 Richtlinie 2008/98/EG, § 14 KrWG).

2. Als Erfassungssysteme können sowohl Hol- als auch Bring-Systeme zur Anwendung kommen.

3. Für eine Erfassung im Holsystem kommt insbesondere eine gemeinsame Erfassung

stoffgleicher Nichtverpackungen (Metall-, Kunststoff- und Verbundabfälle) mit der Sammlung von Leichtverpackungen durch die dualen Systeme auf Grundlage von § 6 Abs. 4 Satz 7 VerpackV bzw. § 22 Abs. 5 VerpackG (ab 1.1.2019) in Frage.

4. Eine gesonderte Verwertung ist vor allem für sperrige Abfälle aus Kunststoff und Metall

zu prüfen, zum Beispiel durch eine gesonderte Annahme an Wertstoffhöfen oder eine nachträgliche Separierung aus dem Sperrmüll. Um das Recycling anstelle einer energetischen Verwertung bei den angenommenen oder separierten Kunststoffabfällen zu ermöglichen, ist ggf. die gesonderte Erfassung bzw. nachträgliche Separierung auf bestimmte, von Recyclern nachgefragte Kunststoffarten zu beschränken.

5. Sofern der örE Maßnahmen nach Nr. 3 und Nr. 4 für Kunststoffabfälle nicht ergreift, hat

er die hierzu vorgenommene Prüfung auf technische Möglichkeit bzw. wirtschaftliche Zumutbarkeit zu dokumentieren.

6. ÖrE sowie gewerbliche und gemeinnützige Sammler von Alttextilien sollen diese so

erfassen, lagern und sortieren, dass ein möglichst großer Anteil für eine Wiederverwendung bereitgestellt werden kann.

2.4.3 Ziele für Elektro- und Elektronikgeräte

In Umsetzung der neu gefassten Richtlinie 2012/19/EU in nationales Recht trat im Oktober 2015 das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Daraus resultierend ergeben sich folgende Ziele:

1. Die Erfassungsmengen sollen durch Verdichtung des Sammelsystemnetzes erhöht werden. Gleichzeitig ist mit Hilfe verstärkter Kommunikationskampagnen darauf hinzuwirken, dass der Anteil von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Restabfall reduziert und nicht mehr genutzte Altgeräte erreicht werden können. Auch die Neuerungen des ElektroG hinsichtlich des erweiterten Anwendungsbereiches (derzeit Photovoltaikmodule, Leuchten aus Haushalten sowie die noch vorgesehenen Änderungen) sollen durch Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert werden.

15

2. Die angestrebte Effizienzerhöhung der Recycling- und Verwertungsleistungen soll durch die Weiterentwicklung der eingesetzten Technik erreicht werden.

3. Die im ElektroG verankerten Potentiale für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sollen als Beitrag zur Abfallvermeidung möglichst ausgeschöpft werden.

4. Bei der öffentlichen Beschaffung sollen Aspekte wie Energieeffizienz (Blauer Engel, Energystar) und Lebenszykluskosten (Einsatz von Hilfsstoffen, Energie, Verbrauch für Installation, Entsorgung, Lebensdauer) berücksichtigt werden. Durch die Forderung nach einer längeren Gewährleistung (über die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre hinaus, z. B. drei Jahre oder länger) kann eine längere Nutzungsdauer von Elektrogeräten erreicht werden. Neben einer ökologischen Optimierung kann dies auch mittelfristig zu einer Kostenminimierung führen. Beim Nutzungsende soll nach Möglichkeit die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten angestrebt werden

5. Einen Schwerpunkt beim Recycling bildet zur Steigerung der Ressourceneffizienz die verstärkte Rückgewinnung ressourcenrelevanter Metalle, wie z. B. Edelmetalle und seltene Erden. Auch toxische Metalle sollen zum Schutz der Umwelt verstärkt zurückgewonnen werden.

6. Der illegale Export von Elektro- und Elektronikaltgeräten ins Nicht-EU-Ausland (vor allem Afrika und Asien), der mit Schäden von Gesundheit und Umwelt im Empfängerland sowie mit einem Verlust an wertvollen Rohstoffen einhergeht, soll durch Einhaltung bzw. Durchsetzung der Anforderungen nach § 23 Absatz 1 ElektroG i.V. mit Anlage 6 verhindert werden.

7. Dazu dienen außerdem flankierende Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, die auf die Konsequenzen illegaler Exporte aufmerksam machen und vor der Teilnahme an nicht erlaubten Sammlungen dieser Geräte durch Akteure, welche nicht im Auftrag des örE handeln, warnen. Weiterhin soll die Erfassung der Elektro- und Elektroaltgeräte durch die örE nach Möglichkeit so erfolgen, dass Beraubungen weitestgehend verhindert werden. Dies kann neben der Erfassung auf Wertstoffhöfen vor allem durch Abholung auf Abruf anstelle einer turnusmäßigen Abfuhr zu festen Terminen erreicht werden.

2.4.4 Ziele für Altbatterien

Das Batteriegesetz (BattG) regelt die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Demnach werden die Hersteller und Vertreiber dazu verpflichtet, ihrer Produktverantwortung nachzukommen und die von den Vertreibern oder örE gesammelten Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und zu verwerten.

1. Ziel ist es, den Eintrag von Schadstoffen aus Batterien in die Umwelt zu verringern, die enthaltenen Ressourcen durch Recycling zu schonen und von Altbatterien ausgehende Gefährdungen zu verhindern.

2. Dazu müssen Batterien einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Diese Erfassung wird ausschließlich durch die nach dem BattG dazu bestimmten Stellen, insbesondere durch Vertreiber, örE und die von den Herstellern eingerichteten Rücknahmesysteme durchgeführt.

3. Das bereits bestehende Sammelsystemnetz soll optimiert und ausgebaut werden, um eine möglichst hohe Sammelquote zu erreichen. Ebenso soll durch gezielte Verbraucherinformation die Rücklaufquote positiv beeinflusst werden. Ab 2016 ist laut

16

Batteriegesetz (BattG) eine Rücknahmemenge von mindestens 45 % der in Verkehr gebrachten Mengen sicherzustellen.

4. Als Beitrag zur Ressourcenschonung sollen die in den Altbatterien und Altakkumulatoren

enthaltenen hohen Mengen an wertvollen Metallen zu einem möglichst hohen Anteil zurückgewonnen werden bzw. nicht verwertbare Batterien gemeinwohlverträglich beseitigt werden.

5. Für hochleistungsfähige Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkumulatoren, gelten zur

Gefahrenabwehr für Transport und Lagerung von Altgeräten, die solche Energiespeicher enthalten, besondere Bestimmungen, die auch an den Sammelstellen einzuhalten sind.

6. Batterien sollen technisch langlebig und mehrfach verwendbar hergestellt werden. 7. Neu auf dem Batteriesektor ist die Entwicklung schadstofffreier Batterien. Diese umwelt-

und ressourcenschonenden Innovationen sind dadurch zu fördern, dass ggf. bestehende Hindernisse zur Markteinführung durch entsprechende Anpassung der rechtlichen Regelungen auf EU-Ebene (Batterierichtlinie) beseitigt und ggf. wirtschaftliche Anreize durch Nachfragelenkung (Umweltzeichen Blauer Engel bzw. EU Ecolabel) gesetzt werden. Dafür setzt sich der Freistaat Thüringen ein.

2.4.5 Ziele für Sonderabfall-Kleinmengen (Def. S. Kapitel 4.4)

1. Für die Sonderabfall-Kleinmengen sind ausreichend Möglichkeiten der Einsammlung

und Zwischenlagerung vorzusehen. 2. Die Sonderabfall-Kleinmengen sind vorrangig einer Verwertung zuzuführen.

2.4.6 Ziele für Haus- und Sperrmüll und mit diesem zusammen erfasste Abfälle aus dem Kleingewerbe (Restabfälle)

1. Durch technisch mögliche und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen der

Wertstoffabschöpfung sollen im Hausmüll möglichst geringe Anteile verwertbarer Abfälle enthalten sein.

2. Um die Sperrmüllmenge zu verringern und Ressourcen zu schonen sollte - soweit dies

möglich und wirtschaftlich zumutbar ist - durch geeignete Maßnahmen (Erfassungs-, Aufbereitungs- und Vertriebssysteme) die Wiederverwendung von noch gebrauchsfähigen Gegenständen als Wertstoffquelle ermöglicht werden.

3. Für die Nutzung von nicht mehr gebrauchsfähigen Gegenständen des Sperrmülls als

stoffliche Wertstoffquelle oder ggf. in geeigneten Biomasseheizkraftwerken ist die Trennung in einzelne Stofffraktionen (z. B. Altholz, Metalle) Voraussetzung und deshalb anzustreben. Verbleibende Restabfälle sind in Restabfallbehandlungsanlagen zu behandeln.

4. Verschmutzungen der Umwelt durch illegale Ablagerung (z. B. von Sperrmüll u. Ä.) und

sogenanntes Littering (unkontrolliertes Wegwerfen kleinerer Müllmengen, z. B. Verpackungen) können zum einen ordnungsrechtlich bekämpft werden. Zum anderen sollten die örE in ihren Abfallsatzungen angemessene Mindestvorhaltevolumina für Restabfälle sowie bürgerfreundliche Abfallsammelsysteme vorsehen, um keine Anreize für illegale Abfallentsorgung zu setzen.

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2.4.7 Ziele für Produktionsabfälle, andere Gewerbeabfälle und gefährliche Abfälle

1. Produktionsabfälle, andere Gewerbeabfälle und gefährliche Abfälle sind entsprechend

der vorgegebenen Abfallhierarchie (Art. 4 Richtlinie 2008/98/EG, § 6 KrWG) in erster Linie zu vermeiden. Nicht vermeidbare Abfälle sind nach § 7 Abs. 2 KrWG vorrangig zu verwerten. (Die Rangfolge der Verwertungsmaßnahmen nach § 6 KrWG ist dabei zu beachten.) Die inner- und außerbetriebliche Verwertung erfolgt in eigener Verantwortung der Abfallerzeuger und -besitzer. Um die Rückführung von Abfällen in den Wirtschaftskreislauf zu verbessern, sollen anerkannte Qualitätsstandards und Güteüberwachungssysteme ausgebaut und weiterentwickelt werden (z. B. mineralische Abfälle, Sekundärrohstoffe).

2. Die in hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen enthaltenen Fraktionen verwertbarer Abfälle

sollen im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit weitgehend dem Restabfall entzogen und verwertet werden. Hierzu sind die Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zu beachten.

3. Durch Abfallerzeuger nicht verwertbare produktionsspezifische Abfälle und

hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind nach Maßgabe der kommunalen Abfallsatzungen den örE zu überlassen. Die örE sind nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KrWG zur Verwertung dieser Abfälle verpflichtet, soweit bei ihnen die in § 7 Abs. 4 KrWG genannten Gründe nicht vorliegen. Von der Überlassungspflicht ausgenommen sind die Abfälle, die in betriebseigenen Anlagen der Abfall erzeugenden Wirtschaft beseitigt werden.

4. Bei Einhaltung der Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) können die zu

beseitigenden Abfälle auf den ausgewiesenen Deponien abgelagert werden. 5. Die örE können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 20 Abs. 2 KrWG

Produktionsabfälle von der Entsorgungspflicht ausschließen (i.d.R. gefährliche Abfälle). In diesem Fall sind die Abfallerzeuger und -besitzer selbst für die gemeinwohlverträgliche Beseitigung ihrer Abfälle in dafür zugelassenen Anlagen verantwortlich.

2.4.8 Ziele für Bau- und Abbruchabfälle

1. Um den Einsatz der erzeugten Recycling-Baustoffe (mit dem Ziel der Quotenerfüllung

nach § 14 KrWG und als Grundlage für die zukünftige Entsorgungssicherheit) sicherzustellen, sollen anerkannte Qualitätsstandards mit Güteüberwachungssystemen ausgebaut und weiterentwickelt werden.

2. Aus § 2 Abs. 2 ThürAGKrWG ergibt sich die Verpflichtung der öffentlichen Hand, bei

Baumaßnahmen nach Möglichkeit bevorzugt Produkte aus Abfällen einzusetzen. Hier sollen in Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Recyclingwirtschaft bestehende Reserven beim Absatz von Recycling-Baustoffen ausgeschöpft werden.

3. Um ein Recycling von Gipskartonplatten aus dem Gebäuderückbau zu ermöglichen sind

diese ergänzend zu den Vorgaben des § 8 Gewerbeabfallverordnung für die Getrenntsammlung von Gipsabfällen getrennt von anderen Gipsabfällen zu sammeln, auf dem gesamten Entsorgungsweg getrennt zu halten und trocken zwischen zu lagern / zu transportieren. Soweit den örE hierdurch Mehraufwendungen entstehen, können und sollten diese nach § 6 Abs. 4 ThürAGKrWG durch die Festsetzung höherer Gebühren für gemischt angelieferte Abfälle ausgeglichen werden.

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2.4.9 Ziele für Abfälle aus der Abwasserbehandlung

1. Angefallene Abfälle aus Abwasserbehandlungs- und Wasseraufbereitungsanlagen sind entsprechend den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft nach § 7 Abs. 2 KrWG in erster Linie zu verwerten.

2. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung nutzt die im Klärschlamm enthaltenen

Düngenährstoffe und dient der Bodenverbesserung. Sie entspricht daher im Grundsatz dem Verwertungsgedanken des KrWG. Vorrangig sollen regional anfallende Klärschlämme mit guter Qualität (hohe Nährstoffgehalte, niedrige Schadstoffgehalte) landwirtschaftlich verwertet werden. Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV), die Düngemittelverordnung (DüMV) und die Grundsätze der guten landwirtschaftlichen Praxis sind dabei einzuhalten.

3. Für die Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors und ggf. auch

anderer Pflanzennährstoffe sind geeignete Verfahren zu entwickeln und anzuwenden. Ziel dieser zum Einsatz kommenden Technologien ist es, neben der Beseitigung von Schadstoffen und der Energierückgewinnung vor allem die im Klärschlamm vorhandenen Pflanzennährstoffe, vorrangig Phosphor, zurückzugewinnen. Als Verfahren können die Monoverbrennung, aber auch andere thermische Verbrennungsanlagen zum Einsatz kommen, soweit sie dafür geeignet sind. Weiterhin können Verfahren zur Gewinnung von Phosphor in den Kläranlagen verstärkt eingesetzt werden.

4. Betreiber von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von über 50.000 Einwohnerwerten

(EW) haben bis spätestens 31.12.2023 einen Bericht über die geplanten und eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung der ab 2029 (Kläranlagen > 100.000 EW) bzw. ab 2032 (Kläranlagen zwischen 50.000 und 100.000 EW) durchzuführenden Phosphorrückgewinnung und zur nicht bodenbezogenen Klärschlammentsorgung vorzulegen.

5. Je nach Art der thermischen Anlage muss der Klärschlamm einen bestimmten

Trockensubstanzanteil erreichen. Dies erfolgt durch Entwässerung und ggf. Trocknung. Für die Trocknung der Klärschlämme sind energieeffiziente Verfahren zu nutzen.

2.4.10 Ziele für die Abfallbeseitigung 1. EU-Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 16 Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle ein

integriertes und angemessenes Netz von Beseitigungsanlagen und Anlagen zur Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen aus privaten Haushaltungen zu errichten, welches der Gemeinschaft insgesamt erlaubt, die Entsorgungsautarkie zu erreichen, es jedem einzelnen Mitgliedsstaat ermöglicht, diese Autarkie anzustreben und darüber hinaus gestattet, die Abfälle in einer am nächsten gelegenen geeigneten Entsorgungsanlage zu beseitigen.

2. § 2 Abs. 1 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) schreibt den Vorrang der Inlands-

beseitigung vor der Beseitigung im Ausland vor. Dies gilt nach § 2 Abs. 2 AbfVerbrG auch für gemischte Siedlungsabfälle (Abfallschlüssel 20 03 01), die in privaten Haushaltungen eingesammelt worden sind.

3. Zur Sicherstellung der Beseitigungsautarkie der Bundesrepublik Deutschland stehen in

Thüringen Anlagen als Bestandteile einer bundesweiten Entsorgungsinfrastruktur zur Verfügung. Um die in Thüringen vorhandenen Abfallbehandlungs- und Deponiekapa-zitäten auszulasten, sollten Abfälle aus Thüringen – nach Maßgabe der Wirtschaftlich-keit und Allgemeinwohlverträglichkeit der Beseitigung – vorrangig in Anlagen in Thüringen behandelt bzw. abgelagert werden.

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4. Bei einer beabsichtigten Beseitigung von Abfällen aus anderen Bundesländern in Thüringer Anlagen ist sicherzustellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen und die Umweltstandards der Herkunftsländer nicht unterlaufen werden. Die gesetzlich erforderliche Abstimmung der Landesabfallwirtschaftspläne der Länder untereinander bedingt, dass die den jeweiligen Plänen zu Grunde liegenden materiellen Anforderungen an eine Beseitigung von Abfällen (z.B. Überlassungspflichten oder Zuordnungskriterien) eingehalten werden. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor, oder ist in Thüringen keine Beseitigungsanlage verfügbar, die diese Voraussetzungen erfüllt, steht dies einer Beseitigung in Thüringen entgegen.

2.4.11 Ziele für die kommunale Restabfallbehandlung

1. Haus- und Sperrmüll sowie andere den örE überlassenen Abfälle, die nicht recycelt

werden können und die Anforderungen der DepV nicht erfüllen, sind in geeigneten und dafür zugelassenen Anlagen zu behandeln. Hierfür stehen den örE die in Kapitel 4.10 ausgewiesenen Anlagen zur Verfügung.

2. Bei der Erstellung von Mengenprognosen für die Restabfallbehandlung sollen die örE

die zu erwartenden Mengenentwicklungen berücksichtigen. Anlass für die Mengenrückgänge sind insbesondere die erweiterten Pflichten zur Getrenntsammlung von Bioabfällen und wertstoffhaltigen Abfällen seit 2015, Optimierungspotentiale bei der Entsorgung (z. B. von Sperrmüll) und – bei einigen örE- die demografische Entwicklung.

3. Bereits erstellte Mengenprognosen der örE sollen angepasst werden, wenn

mengenrelevante Maßnahmen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben (Richtlinie 2008/98/EG, KrWG) oder der Umsetzung der Ziele des LAWP erforderlich sind, bisher nicht vorgesehen und somit nicht Grundlage der Prognose waren.

4. Die ggf. anzupassenden Mengenprognosen sollen die Grundlage für die im

Geltungsbereich des LAWP durchzuführenden Dienstleistungsausschreibungen für die Restabfallbehandlung sein. Im Ausschreibungszeitraum erwartete Mengenreduzie-rungen sollten angemessen berücksichtigt werden (z. B.: ausreichenden Mengenkorridor nach unten vorsehen: eine zeitliche Staffelung und /oder die Ausschreibung von Teillosen sollte geprüft werden).

5. Zur Minimierung der mit Restabfalltransporten verbundenen Verkehrs- und Umwelt-

belastung sollen die Restabfälle im Rahmen der lokalen und regionalen Gegebenheiten, der technischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit in Umladestationen verdichtet und als gebündelte Mengenströme der jeweiligen Abfallbehandlungsanlage zugeführt werden.

6. Dabei hat der Schienenverkehr, wo dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar

ist, Vorrang vor dem Straßenverkehr bzw. ist mit diesem ökologisch sinnvoll zu kombinieren.

7. Auch bei Stillständen von Restabfallbehandlungsanlagen ist die Entsorgungssicherheit

zu gewährleisten. Die Anlagenbetreiber sollen hierzu neben Möglichkeiten einer begrenzten Zwischenlagerung auch Ausfallverbünde mit anderen öffentlich-rechtlichen Aufgabenträgern und anderen Anlagenbetreibern bilden.

8. Soweit Betreiber von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen eine

anschließende Ablagerung von Abfällen auf der Grundlage des § 6 DepV vorsehen, soll eine alternative Entsorgungsmöglichkeit für den Fall vorgehalten werden, dass die Anforderungen zur Ablagerung abfall- und deponieseitig nicht eingehalten werden.

9. Im Vorfeld der Entsorgung in Restabfallverbrennungsanlagen sollen die Anstrengungen

zur Vorsortierung erhöht werden.

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2.4.12 Ziele für Deponien

1. Auch für den Bereich Deponien gilt: Die Verantwortung für die Abfallentsorgung ist Teil

der öffentlichen Daseinsvorsorge und Aufgabe der Kommunen. Maßgebend für die Planung neuer Deponiekapazitäten sind Abfälle zur Beseitigung mit Ursprungsort Thüringen. Es muss ein nachvollziehbarer Bedarf vorliegen, um zu einer positiven Planrechtfertigung zu gelangen. Sofern ein Bedarf für neue Deponiekapazitäten ermittelt wird, sind aufgrund der Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung die örE für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit verantwortlich.

2. Für Abfälle, die die Anforderungen der DepV erfüllen und nicht verwertet werden, stehen

die zugelassenen Deponien nach Kapitel 4.11 zur Verfügung. 3. Die bestehenden Deponiekapazitäten sollen kooperativ genutzt werden. In Abhängigkeit

von rechtlichen Änderungen und zur Wahrung des Näheprinzips kann jedoch die Neuerrichtung von Deponievolumen, insbesondere der Deponieklasse 0 und I, nicht ausgeschlossen werden. Dadurch würde eine zusätzliche Inanspruchnahme von Deponievolumen der Deponieklasse II vermieden werden.

4. Vor einer Stilllegung von Deponien sollte geprüft werden, ob der Deponiekörper oder die

Deponiefläche noch einer weiteren Nutzung im Rahmen der allgemeinen Abfallentsorgung (Ausfalldeponie, Zwischenlager, Umwidmung DK III in DK II, Deponie auf Deponie) zugeführt werden kann.

5. Stillgelegte Deponien sind ordnungsgemäß zu rekultivieren. Die erforderlichen

Nachsorgemaßnahmen sind durchzuführen. Die örE sollten prüfen, ob eine gemeinsame Deponienachsorge zu wirtschaftlichen Synergien führt und ggf. auch in diesem Bereich kooperieren. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, können stillgelegte Deponieflächen für die Erzeugung regenerativer Energien genutzt werden.

6. In Notsituationen (z. B. Hochwasserereignisse) und durch Änderung von

Rechtsgrundlagen kann kurzfristig ein Bedarf an geeigneten Flächen zur reibungslosen und schnellen Zwischenlagerung von Abfällen der öffentlichen Regelentsorgung auftreten. Um diesem Umstand zu begegnen, ist die Deponieplanung z. B. durch Vorhalten geeigneter Zwischenlagerflächen möglichst flexibel zu gestalten.

7. Der Bedarf an Deponieersatzbaustoffen ist vorrangig durch geeignete, in Thüringen

anfallende Abfälle, zu decken.

3. Verpackungen nach Art. 14 der Richtlinie 94/62/EG Nach Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle müssen die Abfallbewirtschaftungspläne ein besonderes Kapitel über Verpackungen und die Bewirt-schaftung der daraus entstehenden Abfälle einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung und Wiederverwendung enthalten. 3.1 Aufkommen Tabelle 3-1-1 zeigt die durch die Systeme nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung („duale Systeme“) in Thüringen erfassten Mengen der Fraktionen Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas und Leichtverpackungen (LVP) der Jahre 2011 bis 2015 (Datenquelle: Abfallbilanzen der örE 2011-2015 sowie die für 2022 und 2027 von den örE ausgewiesenen einwohnerspezifischen Prognosemengen, die hier zusammenfassend als durchschnittliche einwohnerspezifische Mengen je Abfallart dargestellt werden.

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Tabelle 3-1-1: Durch die dualen Systeme erfasste Verpackungsabfallmengen (Abfallbilanz) und Prognose des einwohnerspezifischen Aufkommens

3.2 Entsorgungskapazitäten Insbesondere die gewerbliche Entsorgungswirtschaft gewährleistet mit ausreichenden Kapa-zitäten die Verwertung der eingesammelten Verpackungsabfälle. Es wird davon ausgegangen, dass der Markt auch zukünftig Verwertungskapazitäten bedarfsgerecht zur Verfügung stellt, um die sich aus der Verpackungsverordnung bzw. ab 2019 aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) ergebenden Anforderungen erfüllen zu können. 3.3 Ziele Verpackungsabfälle sind in erster Linie zu vermeiden. Die Grundsätze der Abfallhierarchie und die in Kapitel 2 formulierten Grundsätze und Ziele gelten für Verpackungsabfälle entsprechend. 5. Siedlungsabfälle Dieses Kapitel befasst sich mit dem Stand und den Entwicklungstendenzen der Entsorgung folgender Abfälle: - Siedlungsabfälle (Kapitel 20 der Abfallverzeichnisverordnung - AVV) einschließlich der Sonderabfall-Kleinmengen nach § 7 Abs. 1 und 2 ThürAGKrWG, - Bau- und Abbruchabfälle (Kapitel 17 der AVV), - Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen (Abfallgruppe 19 08 der AVV) und - sonstige Abfälle nach AVV (überwiegend Produktionsabfälle), soweit sie nicht unter Kapitel 5 behandelt werden. 4.1 Verwertbare Abfälle aus privaten Haushaltungen

(ohne Verpackungsabfälle, siehe Kapitel 3) Aufkommen und Prognose

Die durch die örE erfassten Mengen für die einzelnen Wertstofffraktionen der Jahre 2011 bis 2015 (Datenquelle: Abfallbilanzen der örE 2011 bis 2015 sowie die für 2022 und 2027 von den örE ausgewiesenen einwohnerspezifischen Prognosemengen werden hier zusammenfassend als durchschnittliche einwohnerspezifische Mengen je Abfallart in der Tabelle 4-1-1 dargestellt. Sämtliche Angaben beziehen sich nur auf die durch die örE erfassten Mengen. Zu den Mengen, die außerhalb der kommunalen Abfallwirtschaft durch private Wirtschaftsunternehmen oder karitative Einrichtungen erfasst und verwertet wurden, liegen keine belastbaren Daten vor. Es ist zu beachten, dass einzelne Prognosen der örE auf abfallplanerischen Vorstellungen fußen, die angesichts der rechtlichen Vorgaben möglicherweise wenig realistisch sind. Das gilt insbesondere für Bioabfälle (§ 11 Abs. 1 KrWG), in deutlich geringerem Maße für Kunststoffabfälle (§ 14 Abs. 1 KrWG). Im Ergebnis der in 2.4.1 und 2.4.2 formulierten Zielstellungen ist zu erwarten und anzustreben, dass die zukünftigen Erfassungsmengen bei

2011 2012 2013 2014 2015 2022 2027

Einwohneranzahl ( Stand 30.06.)/Bevölkerungsprognose2.227.072 2.214.415 2.163.683 2.156.622 2.154.816 2.074.970 2.008.808

Abfallart

Papier und Pappe (15 01 01) 27.404 27.564 26.972 26.189 26.568 24.269 23.707

Glas (15 01 07) 57.335 54.288 54.198 52.068 52.642 51.275 49.876

Leichtverpackungen (LVP- 15 01 06) 76.550 76.991 77.856 77.810 79.622 77.321 76.294

Gesamt 161.288 158.843 159.027 156.067 158.832 152.865 149.877

Papier und Pappe (15 01 01) 12 12 12 12 12 12 12

Glas (15 01 07) 26 25 25 24 24 25 25

Leichtverpackungen (LVP- 15 01 06) 34 35 36 36 37 37 38

Gesamt 72 72 73 72 74 74 75

Tonnen

kg/Einwohner

22

Bioabfällen erheblich höher ausfallen werden als prognostiziert und bei Kunststoffabfällen zumindest geringfügig höher. Dennoch wurden die Prognosen der örE unverändert in die Aufsummierung auf Landesebene übernommen. Von der Alternative, einzelne Prognosen der örE nicht zu übernehmen und ersatzweise eigene prognostische Annahmen zu erstellen, wurde aus grundsätzlichen methodischen Erwägungen abgesehen.

Tabelle 4-1-1: Durch die örE getrennt erfasste Wertstoffmengen aus Haushalten (Abfallbilanz)

und Prognose des einwohnerspezifischen Aufkommens

Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen Wert „0“ 0< 0,5

Die örE erwarten noch erschließbare Potentiale bei den Grünabfällen und Bioabfällen. Dies entspricht der Umsetzung der ab 2015 rechtlich verbindlichen Forderungen des § 11 KrWG). Bei einzelnen örE ist davon auszugehen, dass die prognostizierten Mengen zu niedrig angesetzt sind. Bei einer ggf. durch fach- und rechtsaufsichtliche durchzusetzenden umfassenden Umsetzung der genannten Regelungen des KrWG durch alle örE ist auch auf Landesebene von höheren Gesamtmengen auszugehen. Bei der Fraktion PPK wird ein leichter Rückgang, bei Metallen und Altholz eine leichte Steigerung und bei den übrigen Abfallfraktionen eine ähnliche Mengenentwicklung wie in den zurückliegenden Jahren erwartet. Verwertungskapazitäten Die Unternehmen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft gewährleisten mit ausreichenden Kapazitäten die Verwertung der eingesammelten Wertstoffe. Es wird davon ausgegangen, dass der Markt auch zukünftig Verwertungskapazitäten bedarfsgerecht zur Verfügung stellen wird. Um die in Kap. 2.4.1 genannte Ziele einer hochwertigen Verwertung umzusetzen bedarf es zur Nutzung des in Bioabfällen, insbesondere Nahrungs- und Küchenabfällen, vorhandenen Energiepotentials noch an geeigneten Anlagen zur Vergärung und Erzeugung von Biogas für diese Abfälle. Um möglichen Absatzproblemen bei Komposten zu begegnen, könnte – unterstützt durch eine von der Landesregierung beauftragten Studie – die Erzeugung auch von Pflanz- und Blumenerden sowie der vermehrte Einsatz holziger Anteile zur Energieerzeugung angestrebt werden.

2011 2012 2013 2014 2015 2022 2027

Einwohneranzahl ( Stand 30.06.)/Bevölkerungsprognose 2.227.072 2.214.415 2.163.683 2.156.622 2.154.816 2.074.970 2.008.808

Abfallart

Papier und Pappe (örE-Anteil, - 20 01 01) 118.193 112.619 113.245 111.938 111.888 103.892 101.485

Glas (örE-Anteil, 20 01 02) 3 3 3 2 1

Metalle (20 01 40) 3.420 3.115 2.837 2.861 3.477 4.408 4.595

Kunststoffe (20 01 39) 531 613 680 705 809 1.764 1.832

Textilien und Bekleidung (20 01 10, 20 01 11) 460 466 997 1.300 1.897 2.072 2.055

Altholz (nicht Bau- und Abbruchholz - 20 01 38) 5.430 5.046 6.845 6.797 6.766 7.416 7.506

Grünabfälle (20 02 01) 102.647 103.727 122.443 138.724 134.975 140.355 140.255

Bioabfälle (Biotonne) 66.550 65.131 63.307 70.053 67.745 79.516 79.633

Küchen- und Kantinenabfälle (20 01 08) 1.637 1.823 2.431 1.402 1.602 1.719 1.749

sonstige Wertstoffe 286 398 80 77 77

gesamt 299.158 292.941 312.868 333.858 329.236 341.142 339.110

Papier und Pappe (örE-Anteil, - 20 01 01) 53 51 52 52 52 50 51

Glas (örE-Anteil, 20 01 02) 0 0 0 0 0 0 0

Metalle (20 01 40) 2 1 1 1 2 2 2

Kunststoffe (20 01 39) 0 0 0 0 0 1 1

Textilien und Bekleidung (20 01 10, 20 01 11) 0 0 0 1 1 1 1

Altholz (nicht Bau- und Abbruchholz - 20 01 38) 2 2 3 3 3 4 4

Grünabfälle (20 02 01) 46 47 57 64 63 68 70

Bioabfälle (Biotonne) 30 29 29 32 31 38 40

Küchen- und Kantinenabfälle (20 01 08) 1 1 1 1 1 1 1

sonstige Wertstoffe 0 0 0 0 0 0 0

gesamt 134 132 145 155 153 164 169

kg/ Einwohner

PrognoseAbfallbilanz

Tonnen

23

4.2 Elektro- und Elektronikaltgeräte

Elektro- und Elektronikaltgeräte gelten zwar als gefährliche Abfälle, sind jedoch bis zu den Einrichtungen zur Sammlung und Erstbehandlung von den Nachweispflichten befreit. Sie werden deshalb, und weil sie aufgrund ihrer Herkunft als Siedlungsabfälle gelten, in diesem Kapitel dargestellt. Aufkommen und Prognose Private Haushalte i. S. des ElektroG können seit 2006 auf der rechtlichen Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller (einschließlich Importeure) tragen für die Abholung der Altgeräte an den kommunalen Sammelstellen und für die Entsorgung die Verantwortung. Mit Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Oktober 2015 wurden die Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher erweitert. Seit August 2016 können Verbraucher ihre kleinen Altgeräte (bis 25 cm Kantenlänge) ohne Neukauf kostenlos bei stationären und online-Händlern mit einer Versand- und Lagerfläche von mehr als 400 m² zurückgeben. Für größere Elektro- und Elektronikgeräte gilt die entsprechende Rücknahmepflicht nur bei Kauf eines neuen Gerätes. Hinsichtlich der Sammelquoten wurden vom Gesetzgeber erhöhte Mindestquoten bestimmt: Ab 2016 sind 45 % und ab 2019 65 % Elektroaltgeräte zu erfassen (bezogen auf das Durchschnittsgewicht der in drei vorhergehenden Jahren erstmalig in Deutschland in Verkehr gebrachten Neugeräte). Die Verwertungsquoten werden je nach Gerätekategorie auf 75 bis 85 % und die Recyclingquoten auf 55 bis 80 % angehoben. Die Koordinierung der Abholung und Entsorgung erfolgt durch die nach dem ElektroG hierfür zuständige Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Da die für die Bilanzierung der Stoffströme zuständige Stiftung EAR bisher keine landesspezifischen Daten zur Verfügung stellen konnte, liegen aktuelle Daten zum Aufkommen von Elektro-Altgeräten für Thüringen nur als Hochrechnung vor. Diese beruhen auf Angaben einiger örE, die auf freiwilliger Basis die an den Sammelstellen zur Abholung bereitgestellten Altgeräte verwiegen. Je nach Art der Altgeräte repräsentieren die Daten zwischen 60 und 69 % der angeschlossenen Einwohner. Danach haben die örE 2015 etwa 6,6 kg/E Elektro-Altgeräte erfasst und in die Herstellerverantwortung übergeben. Auf ganz Thüringen bezogen entspricht das einer Menge von etwa 14.300 t. Weitere Mengen werden durch freiwillige Rücknahme der Hersteller erfasst und entsorgt. Entsorgungskapazitäten Die Entsorgung erfolgt im Rahmen der Produktverantwortung durch die hierzu verpflichteten Hersteller bzw. Importeure und wird durch die Stiftung EAR koordiniert. Die Verpflichteten beauftragen geeignete Unternehmen mit der Durchführung der Entsorgung (Abholung, Transport zu Erstbehandlungsanlagen nach dem ElektroG, Demontage und Verwertung in den Erstbehandlungsanlagen und nachgelagerten Verwertungseinrichtungen). Hierbei erfolgt die Erstbehandlung bundesweit, d. h. es werden Altgeräte aus Thüringen zur Behandlung in Anlagen in und außerhalb Thüringens abgeholt. Umgekehrt werden an Erstbehandlungs-anlagen in Thüringen Altgeräte aus Thüringen und anderen Bundesländern angeliefert. Die Erstbehandlungsanlagen werden auf den Internetseiten der Stiftung EAR aktuell veröffentlicht. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechende Kapazitäten auch weiterhin auf dem Markt zur Verfügung stehen werden.

4.3 Altbatterien und Akkumulatoren

Gesetzliche Rahmenbedingungen Durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (BattG) sind die Hersteller und Vertreiber

24

verpflichtet, ihrer Produktverantwortung nachzukommen. Batterien müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Diese ist ausschließlich nach den durch das Batteriegesetz vorgesehenen Stellen, insbesondere durch Vertreiber oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durchzuführen. In Deutschland wurden hierzu das Gemeinsame Rücknahmesystem (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien - GRS) und drei weitere herstellereigene Rücknahmesysteme (CCR REBAT, ÖcoReCell, ERP Deutschland) eingerichtet. Potentiale zur Ressourcenschonung/Gefahrenabwehr Batterien enthalten zumeist hohe Anteile an Metallen wie z. B. Eisen, Zink, Blei, Kobalt, Nickel, Cadmium und zunehmend Lithium. Diese Metalle können zu einem hohen Prozentsatz zurückgewonnen werden, womit ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet wird. Da die in Batterien enthaltenen Stoffe auch gesundheits- und umweltgefährdend sein können, wie z. B. die Schwermetalle Quecksilber, Cadmium und Blei, ist die Entsorgung über den Hausmüll untersagt. Durch den Einsatz von hochleistungsfähigen Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkumulatoren werden die wachsenden Ansprüche der Verbraucher erfüllt. Deshalb wird in diesem Bereich eine Steigerung des Mengenaufkommens erwartet. Lithium ist ein hochreaktives Metall. Kommt es mit Luft oder Wasser in Kontakt, kann es zu heftigen Reaktionen bis hin zu Bränden oder Explosionen kommen. Bei einem Kurzschluss, wenn der Plus -und Minus-Pol über elektrische Leiter in Kontakt kommen, können ebenfalls solche Reaktionen ausgelöst werden. Zur Gefahrenabwehr gelten deshalb für die Sammlung und den Transport von (Alt)Geräten, die lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren enthalten, besondere Bestimmungen. Ebenso sind Sammelstellen, die diese Batterien entgegennehmen, gesetzlich verpflichtet, diese sachgerecht zu verpacken, zu lagern und zum Abtransport bereitzustellen. Abfallmengen und Prognose Das BattG legt für die Rücknahmemenge handelsüblicher Geräte-Altbatterien verbindliche Ziele für die Rücknahmemenge fest. Danach muss ab 2016 eine Sammelquote von mindestens 45 % der in Verkehr gebrachten Mengen sichergestellt werden. Bundesweit wurden im Jahr 2014 etwa 19.140 t Gerätealtbatterien zurückgenommen. Das entspricht einer Sammelquote von 44,2 % (BMUB Statistik Altbatterien). Genaue Daten für den Freistaat Thüringen liegen nicht vor. Ausgehend von der Bevölkerungsanzahl würde sich für den Freistaat Thüringen für 2014 rein rechnerisch eine Erfassungsmenge von ca. 509 t bzw. 0,236 kg/E ergeben. Ziel ist es, die über Handel, Gewerbe und örE gesammelte Menge künftig weiter zu steigern, um die ab 2016 geltende Sammelquote zu erreichen. Wegen fehlender Datengrundlage speziell für Thüringen kann eine Prognose zur Mengenentwicklung nicht erstellt werden. Technische Entwicklung und Zielsetzung: Jüngster Trend auf dem Batteriesektor ist die Entwicklung schadstofffreier Batteriesysteme. Diese sogenannten „Organischen Batterien“ enthalten im Wesentlichen Kunststoffe, Kochsalz und Wasser, besitzen eine lange Lebensdauer und können nahezu rückstandslos entsorgt bzw. recycelt werden. Ziel ist es deshalb die Markteinführung zu fördern, indem die Regelungen auf EU-Ebene (EU-Batterierichtlinie) entsprechend an den technischen Fortschritt angepasst werden. 4.4 Sonderabfall-Kleinmengen Aufkommen und Prognose Sonderabfall-Kleinmengen umfassen gefährliche Abfälle sowie vergleichbare Abfälle. Die vergleichbaren Abfälle, die der Kleinmengensammlung zuzuordnen sind, werden durch

25

§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ThürAGKrWG als Abfälle definiert, deren von der sonstigen Abfallentsorgungseinrichtung getrennte Einsammlung zum Schutz von Mensch und Umwelt erforderlich ist. Das in den Jahren 2011 bis 2015 den örE überlassene Aufkommen an Sonderabfall-Kleinmengen (Datenquelle: Abfallbilanzen der örE 2011 bis 2015) sowie die für 2022 und 2027 von den örE ausgewiesenen einwohnerspezifischen Prognosemengen werden hier zusammenfassend als durchschnittliche einwohnerspezifische Mengen je Abfallart in der Tabelle 4-4-1 dargestellt.

Tabelle 4-4-1: Getrennt erfasste Sonderabfall-Kleinmengen (Abfallbilanz) und Prognose des einwohnerspezifischen Aufkommens

Entsorgungskapazitäten Es handelt sich hierbei um geringe Mengen, für die ausreichende Entsorgungskapazitäten in Abhängigkeit von den jeweiligen Abfallarten vorliegen. 4.5 Restabfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe Hausmüll aus privaten Haushalten und die hausmüllähnlichen Abfälle des Kleingewerbes werden von den örE gemeinsam eingesammelt und entsorgt. Gewerbeabfälle sind die in Gewerbebetrieben, auch Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und der Industrie anfallenden Abfälle, soweit sie nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können. Die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle I werden gemeinsam mit Hausmüll aus privaten Haushaltungen in Umleerbehältern erfasst. Die Mengen werden anhand von Einwohnergleichwerten der Gewerbebetriebe und anhand des bereitgestellten Behältervolumens anteilsmäßig berechnet. Die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle II werden von den Entsorgern im Wechselbehälterverfahren erfasst oder von den Betrieben selbst an den Beseitigungsanlagen bzw. Umladestationen angeliefert. Aufkommen und Prognose Das in den Jahren 2011 bis 2015 von den örE erfasste Aufkommen an Restabfällen aus Haushalten und dem Kleingewerbe (Datenquelle: Abfallbilanzen der örE 2011-2015) sowie die für 2022 und 2027 von den örE ausgewiesenen einwohnerspezifischen Prognosemengen werden hier zusammenfassend als durchschnittliche einwohnerspezifische Mengen je Abfallart in der Tabelle 4-5-1 dargestellt.

2011 2012 2013 2014 2015 2022 2027

Einwohneranzahl ( Stand 30.06.)

/Bevölkerungsprognose2.227.072 2.214.415 2.163.683 2.156.622 2.154.816 2.074.970 2.008.808

Abfallart

1.257 1.250 1.304 1.397 1.255 1.226 1.185

0,56 0,56 0,60 0,65 0,58 0,59 0,59

Prognose

Tonnen

kg/ Einwohner

Abfallbilanz

Sonderabfall-Kleinmengen

26

Tabelle 4-5-1: Restabfallmengen aus privaten Haushaltungen und Gewerbe und Prognose des einwohnerspezifischen Aufkommens

Die örE erwarten beim Hausmüll einen leichten Rückgang. Dieser kann im Zusammenhang mit den erwarteten Zunahmen bei den Bioabfällen (siehe unter Pkt. 4.1) interpretiert werden und könnte bei einer zu erwartenden umfassenden Umsetzung der Anforderungen, insbesondere durch das Angebot einer Biotonne durch alle örE, noch wesentlich deutlicher ausfallen. Beim Sperrmüll wird im Planungszeitraum ein Verbleib auf dem bisherigen Niveau vermutet. Bei den Hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen wird tendenziell ein Rückgang erwartet. Entsorgungskapazitäten: vgl. Kapitel 4.10 4.6 Produktionsspezifische Abfälle (ohne Kleingewerbe) Die Verwertung von Produktionsabfällen erfolgt in der Regel privatwirtschaftlich außerhalb der kommunalen Abfallwirtschaft in der Verantwortung der Abfallbesitzer bzw. der beauftragten Entsorgungsunternehmen. Produktionsabfälle zur Beseitigung sind den örE zu überlassen. Aufkommen und Prognose In der Tabelle 4.6.1 werden die von den örE in den Jahren 2011 bis 2015 entsorgten Mengen an produktionsspezifischen Abfällen (Abfallbilanz) sowie die für 2022 und 2027 von den örE ausgewiesenen Prognosemengen zusammengefasst dargestellt.

Tabelle 4-6-1: Von den örE entsorgte Mengen an produktionsspezifischen Abfällen und Prognose des Aufkommens

Die örE erwarten ein Aufkommen an produktionsspezifischen Abfällen, die Ihnen überlassen werden, in der Größenordnung der Jahre 2011 bis 2013 mit etwas steigender Tendenz. Die erhöhten Mengen 2014 und 2015 sind auf größere Mengen an Rost- und Kesselaschen und unverarbeiteter Schlacke aus Kraftwerken, die einem örE in der Planungsregion Ost überlassen wurden, zurückzuführen. Im Planungszeitraum erwartet dieser örE diese Mengen nicht. Entsorgungskapazitäten: vgl. Kapitel 4.10 und 4.11

2011 2012 2013 2014 2015 2022 2027

Einwohneranzahl ( Stand 30.06.) 2.227.072 2.214.415 2.163.683 2.156.622 2.154.816 2.074.970 2.008.808

Hausmüll (HM) (Restmüll) 297.668 286.185 280.648 279.823 277.859 258.095 246.595

Sperrmüll 78.172 79.195 83.628 77.764 80.465 74.862 72.034

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (HMG I) 39.877 32.747 40.587 37.983 37.807 33.960 33.032

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (HMG II) 17.598 22.372 15.529 14.761 14.706 10.282 10.050

Hausmüll (HM) (Restmüll) 134 129 130 130 129 124 123

Sperrmüll 35 36 39 36 37 36 36

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (HMG I) 18 15 19 18 18 16 16

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (HMG II) 8 10 7 7 7 5 5

Tonnen

kg/ Einwohner

Abfallbilanz Prognose

2011 2012 2013 2014 2015 2022 2027

17.207 14.302 15.539 31.041 82.166 21.899 21.771

produktionsspezifische Abfälle, die von den örE entsorgt

wurden

Tonnen

PrognoseAbfallbilanz

27

4.7 Sekundärabfälle aus Restabfallbehandlungs- und Sortieranlagen Aufkommen und Prognose Unter den Sekundärabfällen werden Abfälle aus der Restabfallbehandlung und Sortierrück-stände zusammengefasst. Neben den in Thüringer Anlagen entstehenden Behandlungsrückständen kommt es teilweise zu einer Rückführung von Schlacken aus den von Thüringer örE genutzten Müllverbrennungsanlagen in Sachsen-Anhalt. Diese Mengen sind in der Tabelle 4-7-1 unter Sekundärabfällen aus der thermischen Abfallbehandlung subsummiert. Zukünftig wird davon ausgegangen, dass die Schlacken aus der MVA Zorbau auf anderen Wegen als bisher auf der Deponie Großlöbichau entsorgt werden. In der Tabelle 4-7-1 werden die von den örE in den Jahren 2011 bis 2015 entsorgten Mengen an Sekundärabfällen aus Restabfallbehandlungs- und Sortieranlagen (Abfallbilanz) sowie die für 2022 und 2027 von den örE ausgewiesenen Prognosemengen zusammengefasst dargestellt.

Tabelle 4-7-1: Von den örE entsorgte Mengen an Sekundärabfällen und Prognosemengen

Die örE erwarten im Planungszeitraum Rückgänge bei den Abfallmengen aus der mechanischen und biologischen Restabfallbehandlung und bei den Abfallmengen aus der thermischen Restabfallbehandlung einen ähnlichen Mengenanfall wie in 2015. Bei den Sortierrückständen aus Baustellen- und Bauschuttsortieranlagen wird eine deutliche Zunahme erwartet. Bei den Sortierrückständen aus Kompostierungsanlagen sowie LVP-Sortieranlagen der dualen Systeme wird tendenziell ein Rückgang prognostiziert. Unter sonstigen Sekundärabfällen werden u.a. stabilisierte und verfestigte Abfälle subsummiert. Hierfür erwarten einige örE eine Zunahme. Entsorgungskapazitäten Die Rost- und Kesselaschen sowie Rostschlacken aus der thermischen Restabfallbehandlung können nach entsprechender Aufbereitung ggf. verwertet (z. B. Straßenbau, untertägiger Versatz) oder abgelagert werden (vgl. Kapitel 4.11). Hierfür stehen ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Weitere Ausführungen zu den Behandlungs- und Ablagerungskapazitäten erfolgen unter Kapitel 4.12.

4.8 Bau- und Abbruchabfälle

4.8.1 Aufkommen und Entsorgungswege

Bau- und Abbruchabfälle werden überwiegend außerhalb der kommunalen Abfallwirtschaft auf privatwirtschaftlicher Basis entsorgt. Für die Ermittlung des Aufkommens werden verschiedene Datenquellen herangezogen:

2011 2012 2013 2014 2015 2022 2027

Sekundärabfälle aus der mechanischen Restabfallbehandlung 50.416 44.475 43.984 39.922 69.864 35.032 34.012

Sekundärabfälle aus der biologischen Restabfallbehandlung 24.607 18.473 12.051 9.223 8.397 6.100 5.100

Sekundärabfälle aus der thermischen Restabfallbehandlung 187.951 180.662 160.354 166.311 115.019 115.991 115.871

Sekundärabfälle aus Bau-stellen/-schuttsortieranlagen 22 0 107 0 0 5.700 5.700

Sekundärabfälle aus Gewerbesortieranlagen 2.770 8.243 1.126 22 0 950 950

Sekundärabfälle aus Kompostierungsanlagen 3.843 2.276 1.579 2.212 2.453 1.702 1.597

Sekundärabfälle aus LVP-Sortieranlagen 240 675 86 502 2.732 400 400

sonstige Sekundärabfälle 15.463 34.687 15.083 24.315 14.836 13.790 13.790

Sekundärabfälle insgesamt 285.311 289.490 234.369 242.508 213.301 179.665 177.420

Abfallbilanz

Tonnen

Prognose

28

Thüringer Landesamt für Statistik (TLS):

Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bauschutt, Straßenaufbruch, Baustellenabfällen und Bodenaushub in Baustoffrecyclinganlagen (BS, Erhebung BS 1, alle 2 Jahre in den geradzahligen Jahren)

Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch und Ausbauasphalt in Asphaltmischanlagen (Erhebung BS 2 alle 2 Jahre in den geradzahligen Jahren

Erhebung über die Abfallentsorgung in der Entsorgungswirtschaft (Erhebung zu Deponien, Sortieranlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch-physikalische Behand-lungsanlagen, sonstige Abfallbehandlungsanlagen, Kompostieranlagen, Shredderan-lagen, Feuerungsanlagen, Abfallmitverbrennung und Zerlegeeinrichtungsanlagen), jährlich

Thüringer Landesbergamt:

Abfallverwertung im Bergbau (Kaligruben (Versatzbergwerke), Kalirückstandshalden, Tagebaue/Restlöcher), jährlich

Generell handelt es sich bei allen Erhebungen um die in den jeweiligen Anlagen insgesamt in Thüringen entsorgten Mengen an Bau- und Abbruchabfällen. Dies wird im Folgenden vereinfacht als Aufkommen bezeichnet. In den nachfolgenden Ausführungen werden nur die nicht gefährlichen Bauabfälle betrachtet. Asbesthaltige Baustoffe u.a. gefährliche Bauabfälle werden im Kapitel 5 dargestellt. Im Unterschied zu den übrigen o. g. Erhebungen wird bei den Erhebungen des TLS zu den Baustoffrecycling- und Asphaltmischanlagen keine Differenzierung nach der Herkunft vorgenommen. Es wird angenommen, dass die Entsorgung in den Baustoffrecycling- und Asphaltmischanlagen ortsnah erfolgt und die in diesen Anlagen angenommenen Abfallmengen annähernd die Mengen widerspiegeln, die aus Thüringen stammen. Aus Gründen einer besseren Übersichtlichkeit werden die einzelnen Abfallarten (Abfallschlüsselnummern - ASN) nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in Gruppen zusammengefasst. Bauschutt: ASN 17 01, 17 08 Boden: ASN 17 05, 20 02 02 Straßenaufbruch: ASN 17 03 02 Baustellenabfälle: ASN 17 09 04, 17 02,17 06 Bau- und Abbruchholz: ASN 17 02 01 Das Aufkommen an Bau- und Abbruchabfällen wird maßgeblich von der Bautätigkeit bestimmt. Die zwischen 2010 und 2014 in Thüringen entsorgten Bau- und Abbruchabfallmengen sind in der Tabelle 4-8-1 und Abbildung 4.8.1 dargestellt.

Tabelle 4-8-1: Entsorgte Mengen an nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen aus und in Thüringen

Abfallart 2010 2012 2014

Bauschutt 2.507 2.303 2.197

Boden und Steine 3.974 3.458 3.589

Strassenaufbruch 491 433 470

Baustellenabfälle 258 244 255

Altholz 67 48 52

nicht gefährliche Bauabfälle gesamt 7.298 6.487 6.563

Tausend Tonnen

29

Abb. 4-8-1: Entsorgte Mengen an nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen aus und in Thüringen

Die Entsorgungswege sind in der Tabelle 4-8-2 dargestellt.

Tabelle 4-8-2: Entsorgungswege der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle aus Thüringen

4.8.2 Prognose

Das zukünftige Aufkommen an Bauschutt und Bodenaushub wird wie bisher von den Abriss- und Umbaumaßnahmen abhängen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung wird im Planungszeitraum ein Bauschuttaufkommen von etwa 2 Mio t/a erwartet und es ist mit einem Aufkommen der Abfallgruppe „Boden und Steine“ von etwa 3,4 bis 3,5 Mio. t/a zu rechnen. Die Entwicklung des Aufkommens an Straßenaufbruch/Ausbauasphalt ist stark abhängig von den Straßenbaumaßnahmen. Es ist tendenziell eine Verlagerung von Neubau- zu Erhaltungsmaßnahmen zu erwarten, so dass im Ergebnis Ausbauasphalt nicht mehr in dem bisherigen Umfang in Straßenbaumaßnahmen wieder eingesetzt werden kann. Zu erwartende Änderungen in der Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch sind in Ziffer 5.4.2 dargestellt. In der Prognose der künftig zu entsorgenden Mengen an Straßenaufbruch/Ausbauasphalt wird von einer

7.298

6.487 6.563

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

2010 2012 2014

Tau

sen

d T

on

ne

n

Bauschutt Boden und Steine Strassenaufbruch Baustellenabfälle Altholz

2010 2012 2014

Verwertung im Bergbau 4.266 3.913 3.961

Bauschuttrecyclinganlagen 2.231 1.873 1.792

Asphaltmischanlagen 341 221 243

Deponien 44 84 125

Abfallentsorgungsanlagen 415 396 441

nicht gefährliche Bauabfälle gesamt 7.298 6.487 6.563

EntsorgungswegTausend Tonnen

30

konstanten Menge in der Größenordnung der vergangenen Jahre ausgegangen. Eventuelle zusätzliche Mengen können nicht ausgeschlossen werden. Die weitere Aufkommensentwicklung bei Baustellenabfällen resultiert ebenfalls maßgeblich aus dem Umfang von Baumaßnahmen, insbesondere Wohnungssanierungen und -abrissen. In Abhängigkeit von der Bautätigkeit ist wie in den letzten Jahren ein Mengenaufkommen bei Baustellenabfällen von etwa 250 Tsd. t/a und beim Bau- und Abbruchholz um 50 Tsd. t/a zu erwarten. Die zusammenfassende Darstellung enthält Tabelle 4-8-3. Tabelle 4-8-3: Prognose der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle in Thüringen

4.8.3 Entsorgungskapazitäten

Im Legislativbereich wird durch den Bund seit mehreren Jahren versucht, durch medienübergreifende Harmonisierungen die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen und anderen mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken und bei der Verfüllung von Tagebauen spezialgesetzlich zu regeln (siehe Ziffer 1.3). Da bisher nicht absehbar ist, mit welchen konkreten Anforderungen die Regelung („Mantelverordnung“) verabschiedet wird bzw. wann und ob das Vorhaben zu Ende geführt werden kann, bleiben etwaige damit einher gehende Auswirkungen auf Abfallmengen und Entsorgungswege hier unberücksichtigt. Die Abfallgruppe Boden wird bei Einhaltung der jeweiligen Anforderungen überwiegend im Bergbau, insbesondere bei der Verfüllung von Tagebauen sowie bei der Rekultivierung von Kalirückstandshalden, verwertet. In den vorhandenen Tagebauen und auf den Kalirückstandshalden stehen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung, wobei die Verfügbarkeit von Verwertungsmöglichkeiten für gering belastete mineralische Abfälle regional differiert. Weiterhin können die Abfälle in Abhängigkeit von Eignung und Schadstoffgehalt natürliche Baustoffe im Straßen-, Tief- und Hochbau sowie bei der Rekultivierung von Deponien substituieren. Zusätzlich können sich durch betriebswirtschaftliche Entscheidungen der jeweiligen Tagebaubetreiber die regional vorhandenen Verfüll Kapazitäten bei den Tagebauen verringern, so dass sich eine Mengenverschiebung in andere Verwertungswege ergeben kann. Nicht verwertbare Abfälle sind einer Deponierung zuzuführen. Die regionale Verfügbarkeit an Deponien der Klassen I und II, die in Kapitel 4.11 ausgewiesen sind, ist der Karte in Anhang 3 zu entnehmen. Für die Abfallgruppe Bauschutt stehen ausreichende Anlagenkapazitäten bei den Baustoff-recyclinganlagen zur Verfügung (2014: insgesamt 70, davon 31 stationär/semimobil3. Die weiteren Verwertungswege entsprechen im Wesentlichen denen der Abfallgruppe Boden. 2014 standen für die Aufbereitung von Straßenaufbruch 29 Asphaltmischanlagen, davon 22 stationär/semimobil3 zur Verfügung. Für die verwertbaren Anteile der Abfallarten Baustellenabfälle sowie Bau- und Abbruchholz stehen Anlagenkapazitäten zur energetischen Verwertung in Holzheizkraftwerken und in Anlagen zur stofflichen Verwertung zur Verfügung. Für die Beseitigung der nicht verwertbaren

3 TLS :Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen 2014

2014 2022 2027

Bauschutt 2.197 2.110 2.030

Boden und Steine 3.589 3.510 3.400

Straßenaufbruch /Ausbauasphalt 470 470 470

Baustellenabfälle 255 250 250

Altholz 52 50 50

nicht gefährliche Bauabfälle gesamt 6.563 6.390 6.200

AbfallartTausend Tonnen

31

Anteile stehen ausreichend thermische Behandlungskapazitäten sowie für nicht verwertbare mineralische Anteile Deponien zur Verfügung (vgl. Kapitel 4.11).

Die vorhandenen Verwertungsmöglichkeiten sind im Planungszeitraum für die voraussichtlich zu entsorgenden mineralischen Bauabfälle ausreichend. Für nicht verwertbare mineralische Bauabfälle steht ausreichend Deponievolumen DK I und DK II - erhöht durch Realisierung weiterer geplanter Vorhaben - im Planungszeitraum zur Verfügung.

4.9 Abfälle aus der Abwasserbehandlung

4.9.1 Aufkommen und Entsorgungswege

Das Aufkommen von Klärschlämmen aus der Behandlung von kommunalem Abwasser ist abhängig von der Einwohnerzahl und deren Anschlussgrad an das kommunale Abwassersystem (angeschlossene Einwohner) sowie vom gewerblichen und industriellen Abwasseranfall (als Einwohnerwert -EW- ausgewiesen). Zu den angeschlossenen Einwohnern zählen auch die Haushaltungen, die über Hauskläranlagen verfügen und mittels Saugwagen abgefahren und deren Grubeninhalte in Kläranlagen zur Behandlung verbracht werden. Ende 2016 wurden in Thüringen 562 kommunale Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von ca. 3,38 Mio. EW für die Behandlung kommunaler und industriell-gewerblicher Abwässer betrieben4. Die Mengenentwicklung ist in den Tabellen 4-9-1 und 4-9-2 aufgezeigt.

Tab. 4-9-1: Bevölkerungs- und Mengenentwicklung der entsorgten Schlämme aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in Tonnen Trockenmasse pro Jahr

4 Beseitigung von kommunalem Abwasser im Freistaat Thüringen: Lagebericht 2017 nach Artikel 16 der EG- Richtlinie über die

Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG), Berichtszeitraum 2015/2016, Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

2011 2012 2013 2014 2015

Einwohner in 1.000 Personen 2.182 2.170 2.161 2.157 2.171

Entsorgungsweg

Kompostierung 14.888 16.043 18.785 18.451 18.202

Landwirtschaft 17.736 18.656 16.025 14.714 10.862

Thermische Entsorgung 3.062 2.728 2.536 6.272 10.314

Rekultivierung/ Landschaftsbau 4.460 1.477 1.087 989 933

Deponie - - - -

sonstige stoffliche Verwertung 911 1.029 883 510 591

Gesamt 41.057 39.933 39.316 40.936 40.902

entsorgte Mengen in t TM

32

Tab.4-9-2: Mengenentwicklung von Rechengut und Sandfanggut

4.9.2 Prognose Mit dem Anschlussgrad steigt die zu behandelnde Schlammmenge. Dieser Tendenz entgegen wirkt der prognostizierte Bevölkerungsrückgang, wodurch für den Planungszeitraum eine nahezu gleichbleibende Klärschlammmenge von jährlich etwa 40.000 t TM erwartet wird. Bei den Reststoffen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen „Rechengut“ und „Sandfanggut“ zeigt die Aufkommensentwicklung der letzten Jahre einen relativ gleichmäßigen Verlauf. Durch die stetige Verbesserung der Anlagentechnik und der damit einhergehenden Eliminierung von Verunreinigungen werden sich diese Abfallmengen sukzessive verringern (Tabelle 4-9-3).

Tab.4-9-3: Prognose der Mengen an Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung

Hinsichtlich der Entwicklung der möglichen Entsorgungswege für Klärschlamm sind die rechtlichen Vorgaben und Rahmensetzungen entscheidend, die aus den Änderungen der Düngemittelverordnung (DÜMV) und der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 resultieren. Mit dieser Verordnung werden Betreiber von Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße > 100.000 EW) ab dem 01.01.2029 und Betreiber von Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße von > 50.000 EW ab dem 1.1.2032 zur Rückgewinnung des Phosphors aus dem Klärschlamm bzw. aus der Klärschlammasche verpflichtet, wenn der Klärschlamm einen Phosphorgehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse aufweist. Im Rahmen der Ressourcenschonung soll der zurückgewonnene Phosphor - in Form von Phosphat - zur pflanzlichen Düngung eingesetzt werden. Die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme, die einer Phosphorrückgewinnung unterzogen wurden, ist nicht zulässig. Bis 2023 muss jeder betroffene Kläranlagenbetreiber einen Bericht über die geplanten und eingeleiteten Maßnahmen zur Phosphor-Rückgewinnung vorlegen. Für Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße < 50.000 EW besteht keine Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung, es bleibt weiterhin die Möglichkeit der bodenbezogenen Klärschlammverwertung bestehen. In Thüringen sind von den Regelungen zur Phosphorrückgewinnung sechs Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße von > 100.000 EW und neun Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße von 50.000 bis 100.000 EW betroffen mit ca. 50 % des Thüringer Klärschlammaufkommens. Aufgrund der genannten Fristen werden diese Verpflichtungen erst nach Ablauf des Prognosezeitraums dieses LAWP wirksam. Eine bodenbezogene Klärschlammverwertung ist aktuell bei Einhaltung der strengeren Anforderungen der novellierten Klärschlammverordnung (Art.1 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverordnung) möglich.

Jahr Rechengut Sandfanggut

2011 5.920 4.790

2012 6.220 4.270

2013 5.700 4.280

2014 5.600 4.340

2015 5.779 4.756

t/a

Abfallart ASN

2017 2022 2027

Kommunale Klärschlämme 19 08 05 40.000 40.000 40.000

Rechengut 19 08 01 5.700 5.700 5.600

Sandfanggut 19 08 02 4.300 4.200 4.100

in t

Prognose

in t TM

33

Nach aktueller Einschätzung der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL), basierend auf Untersuchungen von Klärschlammchargen der Zeiträume 2010 bis 2015, sind 78 % der Thüringer Klärschlämme hinsichtlich ihres Schadstoffgehalts für die bodenbezogene Verwertung nach den Anforderungen der novellierten Klärschlammverordnung geeignet. Bei einem prognostizierten jährlichen Klärschlammaufkommen von ca. 40.000 Tonnen Trockenmasse wären dies etwa 31 Tausend Tonnen Trockenmasse. Die maximal zulässige Aufbringungsmenge für Klärschlamm beträgt nach § 6 AbfKlärV fünf Tonnen Trockenmasse je Hektar innerhalb von drei Jahren. Das von der TLL im Jahr 2009 abgeschlossene Kataster der Bodenuntersuchungsergebnisse nach AbfKlärV weist aus, dass im untersuchten Zeitraum (2005 bis 2009) durchschnittlich 80 % der untersuchten Böden für die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen geeignet war. Bisher wurde in Thüringen nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der zur Verfügung stehenden geeigneten Ackerflächen für diesen Verwertungsweg genutzt. Deshalb wird eingeschätzt, dass auch in den kommenden Jahren ausreichend Ausbringungsflächen zur Verfügung stehen, selbst dann, wenn Maßnahmen der Landesplanung (Stilllegungsflächen, Trinkwasserschutzgebiete, Naturschutz-gebiete, …) sich als einschränkende Faktoren erweisen sollten. Unabhängig davon wird die Akzeptanz für diesen Verwertungsweg entscheidenden Einfluss haben.

4.9.3 Entsorgungswege

Auf der Grundlage der Mengen der letzten Jahre ergeben sich die in der Tabelle 4-9-4 ermittelten Trends für die jeweiligen Entsorgungswege für Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserbehandlung. Inwieweit sich aufgrund der genannten rechtlichen Neuregelungen, der Akzeptanz für eine bodenbezogene Verwertung bzw. der Entscheidungen der Klärschlammerzeuger bereits im Planungszeitraum (vor dem Inkrafttreten der Pflichten zur Phosphorrückgewinnung) davon abweichende Entsorgungswege ergeben, kann derzeit nicht fundiert abgeschätzt werden.

Tab.4-9-4: Prognose der Entsorgungswege an Klärschlammmengen aus der kommunalen Abwasserbehandlung

4.10 Anlagen zur Restabfallbehandlung Abfälle, die nicht verwertet werden und die Anforderungen der DepV nicht erfüllen, sind in geeigneten und dafür zugelassenen Anlagen zu behandeln. In den Tabellen 4-10-1 und 4-10-2 werden die in Thüringen vorhandenen Anlagen und Behandlungskapazitäten zur Restabfallbehandlung ausgewiesen. Mit der Ausweisung ist keine abfallrechtliche Einstufung der Anlagen in Abfallbeseitigungs- bzw. Abfallverwertungsanlagen verbunden. Ergänzend aufgeführt werden drei Anlagen in Sachsen-Anhalt, mit denen drei Restabfallzweckverbände und ein Landkreis bis 2020 die Behandlung von Restabfällen vertraglich vereinbart haben (s. Abbildung 4-10 und Anhang 2).

2017 2022 2027

Kompostierung 16.000 15.000 14.000

Landwirtschaft 12.500 11.500 10.500

Thermische Entsorgung 10.000 12.000 14.000

Rekultivierung/ Landschaftsbau 1.000 500 500

Sonstige stoffl. Verwertung 500 1.000 1.000

Klärschlammmenge gesamt 40.000 40.000 40.000

t TMEntsorgungsweg

34

Tabelle 4-10-1: Anlagen zur Behandlung von Restabfällen (Stand: März 2017)

Nr. Standort der Anlage Art der AbfallbehandlungKapazität

(t/a)Bemerkungen

1Nentzelsrode, LK

Nordhausenmechanisch 140.000

Zerkleinerung, Abscheidung von

Metallen und Holz, Rest Transport nach

EVZA Staßfurt Remondis

mechanisch

(Gesamtanlage)97.000

biologisch 21.700

thermisch 63.900

3Zella-Mehlis, LK

Schmalkalden-Meiningenthermisch 160.000

4Pößneck, LK Saale-Orla-

Kreismechanisch-biologisch 85.000

5Rudolstadt-Schwarza, LK

Saalfeld-Rudolstadtthermisch 80.000

6Zorbau, Burgenlandkreis,

Sachsen-Anhaltthermisch 300.000

7Leuna, Saalekreis,

Sachsen-Anhaltthermisch 390.000

8Staßfurt, Salzlandkreis,

Sachsen-Anhaltthermisch 300.000

2 Stadt Erfurt

Mechanischer, biologischer und

thermischer Anlagenteil sind

zusammen als

Restabfallbehandlungsanlage

konzipiert.

ergänzend- Restabfallbehandlungsanlagen außerhalb Thüringens zur Behandlung von Abfällen aus Thüringen

35

Tabelle 4-10-2: Verfügbare Restabfallbehandlungskapazitäten (Stand: März 2017)

4.11 Deponien Für die Beseitigung von Abfällen, die nicht verwertet werden können und die die Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) erfüllen, stehen die in der Tabelle 4-11-1 und im Anhang 3 dargestellten 10 kommunalen Deponien sowie 3 Betriebsdeponien der Deponieklasse I und II (Tabelle 4-11-2) zur Verfügung. Des Weiteren stehen drei Betriebsdeponien der Deponieklasse III zur Verfügung (siehe Anhang 5). Zudem ist am Standort Untitz die Errichtung einer DK I vorgesehen und Deponieerweiterungen sind beantragt. Inwieweit mittelfristig über die bestehenden und in Planung befindlichen Deponiekapazitäten hinaus weitere Flächen zur Ablagerung von Abfällen erforderlich sind, ist auch von den in Kapitel 4.8 genannten Entwicklungen abhängig (vgl. auch Kapitel 4.12).

Vorgesehene Regelentsorgung

Eigene Anlage bzw.

Dienstleistungsvertrag

Behandlungskapazität eigene Anlage bzw.

Vertragsmengen

ZAN Dienstleistungsvertrag bis 30.5.2025 Vertragsmengen: bis 100.000 t/a

ZRMDienstleistungsvertrag bis 31.12.2020 (2

x 2 Jahre Verlängerung möglich)

Vertragsmengen gestaffelt nach Vertragsjahren,

Min.:17.600 t/a, Max.: 31.600 t/a; von Umladestationen

Wolfsberg und Michelshöhe per LKW nach TREA Leuna-

MVV

LK GothaDienstleistungsvertrag bis 31.12.2020 (3

x 1 Jahr Verlängerung möglich),

Vertragsmengen max. 17.250 t/a von Umladestation per

LKW nach TREA Leuna-MVV

ErfurtEigene Anlagenkombination MBA und

EnVA

Behandlungskapazität MBA: 21.700 t/a,

Behandlungskapazität der nachgeschalteten ENVA:

63.900 Mg/a heizwertreiche Abfälle.

WeimarZweckvereinbarung mit Erfurt bis

30.06.2020.Vertragsmengen min. 10.000 t/a, max. 15.000 t/a

LK Weimarer LandZweckvereinbarung mit Erfurt bis

30.06.2020.

Vertragsmengen min. 14.000 t/a (nur Hausmüll),

Sperrmüll Fa. Cortek Weißenfels.

ZASt eigene MVA Behandlungskapazität: 160.000 t/a

Vertragsmengen gestaffelt nach Vertragsjahren,

Durchschnitt etwa 77.000 bis 79.000 t/a (Über-

/Unterschreitung -20% - + 10%), 3 Vertragspartner TREA

Leuna-MVV, SUEZ Energie u. Verwertung GmbH Zorbau,

GUD Geraer Umweltdienst GmbH & Co KG ( nur

Sperrmüll von 2 Verbandsmitgliedern)

(incl. Teilmengen ZASO)

eigene MBRA Behandlungskapazität MBRA: 85.000 t/a,

eigene EnVA Behandlungskapazität EnVA: 80.000 t/a

davon 14.000 t/a aus eigener MBRA.

Vertragsmengen für heizwertarme Abfälle über ZRO

410.600 t/a eigene Anlagenkapazitäten, davon 106.700

t/a MBRA + 303.900 t/a energetisch

175.600 - 242.805 t/a Vertragsmengen

zus.: 586.200 - 653.405 t/a

örE

ZRODienstleistungsvertrag bis 31.5.2019 (1 x

2 Jahre Verlängerung möglich)

ZASO

Thüringen

Planungsregion Nordthüringen

Planungsregion Mittelthüringen

Planungsregion Südwestthüringen

Planungsregion Ostthüringen

36

Abb.4-10: Restabfallbehandlung-Vertragsbeziehungen

37

Erweiterung

geplant

genehmigt ausgebaut in m³verfügbar

(31.12.2015)

einschl.

genehm.

Erweiterung

realnach genehm.

Erweiterung

Nord

Nordhausen-

Nentzelsrode/

PR Nord

LK Nordhausen II 1.451.000 1.451.000 289.865 289.865 21.000 14 14

Erfurt-Schwerborn Stadt Erfurt II 1.187.000 1.187.000

Stadtratsbeschluss 0698/16 v. 16.11.2016:

Beendigung des Ablagerungsbetriebs auf

dem 2. Erweiterungsabchnitt zum

31.12.2021, es sind keine Erweiterungen

geplant.

112.000 112.000 18.700

Rehestädt

Zweckverband

Restabfallbehandlung

Mittelthüringen

II 810.000 810.000 410.700 410.700 11.700

Wipperoda LK Gotha II 858.000 858.000 Ablagerungsende nicht definiert 214.728 214.728 900

PR Mitte II 2.855.000 2.855.000 737.428 737.428 31.300 24 24

Leimrieth LK Hildburghausen/ Fa. Omros I 350.000 200.000Erweiterung

geplantVorgespräch aufgenommen 170.000 320.000 20.000

Meiningen-

TongrabenLK Schmalkalden -Meiningen II 1.600.000 1.450.000 --- 390.000 540.000 60.000

Mihla-BuchenauAbfallwirtschaftszweckverband

Wartburgkreis Stadt EisenachI 450.000 450.000 2.000.000 Vorgespräch 16.700 16.700 1.100

I 800.000 650.000 2.000.000 186.700 336.700 21.100 9 16

II 1.600.000 1.450.000 390.000 540.000 60.000 7 9

Großlöbichau

Zweckverband

Restabfallbehandlung

Ostthüringen

II 1.200.000 1.200.000 486.000 Planfeststellungsverfahren läuft 422.496 550.000 22.729

Krölpa-ChursdorfAbfallwirtschaftszweckverband

Ostthüringen (AWV)II 858.000 858.000 400.000

Planfeststellungsverfahren kurz vor

Abschluss328.027 328.027 16.000

I 348.000 348.000 110.000 135.000 245.000 8.600

II 187.000 187.000 62.000 73.000 135.000 4.600

Deponie UntitzAbfallwirtschaftszweckverband

Ostthüringen (AWV)I 530.000

Planfeststellungsbeschluss vom 10.08.17

(bestandkräftig), Ablagerungsbeginn

vorr. 2019

530.000 22.200

I 878.000 348.000 110.000 135.000 775.000 30.800 4 25

II 2.245.000 2.245.000 948.000 823.523 1.013.027 43.329 19 23

Deponieklasse I, genehmigt 1.678.000 998.000 321.700 1.111.700 51.900 6 21

Deponieklasse I, geplant 2.110.000

Deponieklasse II, genehmigt 8.151.000 8.001.000 2.240.816 2.580.320 155.629 14 17

Deponieklasse II, geplant 948.000

Zusammen 9.829.000 8.999.000 3.058.000 2.562.516 3.692.020 207.529 12 18

Zweckverband Abfallwirtschaft

Saale-OrlaPlanfeststellungsverfahren läuft

Mitte

Thüringen Gesamt

Pößneck-Wiewärthe

Südwest

PR Südwest

PR Ost

Ost

Tabelle 4-11-1: Genehmigte und geplante kommunale Deponien, Stand: April 2018

Planungs-

regionDeponie Deponiebetreiber

Deponie-

klasse

Gesamtvolumen in m³

Hinweise:

Restvolumen in m³durchschnittlicher

Deponievolumen-

verbrauch pro Jahr in

Laufzeit

176.000 1) 176.000 1)

38

1) Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Ablagerung voraussichtlich reduzierte Inanspruchnahme des Restvolumens

Tabelle 4-11-2: Betriebsdeponien DK I und DK II

Mit dem verfügbaren Deponievolumen und den bereits genehmigten Deponieerweiterungen besteht bei dem von den örE prognostizierten durchschnittlichen Deponievolumenverbrauch pro Jahr für Thüringen eine Entsorgungssicherheit für 18 Jahre (siehe Tabelle 4-11-1). Diese setzt sich zusammen aus dem vorhandenen DK I-Volumen mit einer Laufzeit von 6 Jahren - inclusive der genehmigten Erweiterungen für DK I insgesamt für 18 Jahre - und dem vorhandenen DK II -Volumen mit einer Laufzeit von 14 Jahren - inclusive der genehmigten Erweiterungen für insgesamt 18 Jahre. Abfälle, die auf DK I-Deponien abzulagern sind, können auch auf DK II-Deponien entsorgt werden. Dies sollte aber nur in Ausnahmefällen geschehen, da der DK II- Deponievolumenraum einen höheren technischen Standard darstellt, für den höhere Kosten in der Bereitstellung erforderlich sind. Ausgehend vom prognostizierten Deponievolumenverbrauch ergibt sich für die einzelnen Planungsregionen:

Planungsregion Nord Für die Planungsregion Nord steht ein Deponievolumen DK II mit einer Laufzeit von 14 Jahren zur Verfügung. Vor allem durch die Rekultivierungen im Südharzrevier besteht eine hohe Nachfrage für die Verwertung gering belasteter mineralischer Abfälle. Planungsregion Mitte Mit den Deponien Rehestädt, Schwerborn und Wipperoda steht ein Deponievolumen DK II mit einer Laufzeit von 24 Jahren zur Verfügung. Vor allem durch die Rekultivierungen im Südharzrevier besteht eine hohe Nachfrage für die Verwertung gering belasteter mineralischer Abfälle. Planungsregion Südwest Für die Planungsregion Südwest steht derzeit Deponievolumen für die DK II für 7 Jahre zur Verfügung, mit den genehmigten Erweiterungen für insgesamt 9 Jahre. Für DK I steht Deponievolumen mit einer Laufzeit von 13 Jahren zur Verfügung. Dies ergibt sich aus einem derzeit vorhandenen Volumen für 9 Jahre zuzüglich der bereits genehmigten Erweiterungen. Allerdings hat die Deponie Mihla nur noch begrenzte Ablagerungskapazität, so dass für die perspektivische Entsorgung schwach belasteter mineralischer Abfälle Planungen erforderlich werden können. Im Bedarfsfall steht in benachbarten Planungsregionen ausreichend Deponievolumen DK II (PR Mitte und Ost) und ab 2019 DK I (PR Ost) im Planungszeitraum zur Verfügung. Planungsregion Ost

Nr. Landkreis Bezeichnung der DeponieDeponie-

klasseGenehmigungsinhaber

Restvolumen zum

01.01.2015 [1.000 m³]

1LK Saalfeld-

Rudolstadt

Abproduktedeponie der Stahlwerk

Thüringen GmbH I Stahlwerk Thüringen GmbH 82,6

2LK Saalfeld-

Rudolstadt

Monodeponie für die betrieblichen

Rückstände aus dem Waggonumschlag

(RaW) der Stahlwerk Thüringen GmbH

II Stahlwerk Thüringen GmbH 44,6

3 Saale-Orla-Kreis Arlasgrund, Blankenstein IIZellstoff- u. Papierfabrik Rosenthal

GmbH & Co. KG131,1

I 82,6

II 175,7

39

Für die Planungsregion Ost steht derzeit für die DK I ein Deponievolumen für 4 Jahre und inclusive der genehmigten Deponieerweiterungen Deponievolumen für 25 Jahre zur Verfügung. . Für die DK II steht derzeit Deponievolumen für 19 Jahre und inclusive der genehmigten Deponieerweiterungen Deponievolumen für 23 Jahre zur Verfügung.

5.12 Entsorgungssicherheit

Zur Behandlung von nicht verwertbaren und nicht ablagerungsfähigen Abfällen (Hausmüll, Teile des Sperrmülls, überlassene hausmüllähnliche Gewerbe- und Produktionsabfälle, Sekundärabfälle) aus Thüringen werden nach den Prognosen der örE sowie der erwarteten Bevölkerungsentwicklung folgende Restabfallbehandlungskapazitäten (Tabelle 4-12-1) benötigt:

Tabelle 4-12-1: Restabfallbehandlungskapazitäten für nicht ablagerungsfähige Abfälle zur Beseitigung

Dafür stehen in Thüringen derzeit ca. 304 Tsd. t/a thermische und ca. 107 Tsd. t/a mechanisch-biologische Behandlungskapazitäten für Restabfälle zur Verfügung. Diese Kapazitätsangaben sind jedoch nicht addierbar, da für einen Großteil der mechanisch-biologisch behandelten Abfälle eine nachfolgende thermische Behandlung erfolgt. Weitere Behandlungskapazitäten in einem Mengenkorridor von 176 Tsd. t/a bis 243 Tsd. t/a haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger derzeit durch Dienstleistungsverträge gebunden. Die Abfälle werden in Anlagen in Sachsen-Anhalt thermisch behandelt, zum Teil (Verbandsgebiet des ZAN) nach mechanischer Vorbehandlung (Tabelle 4-10-2). Die Verträge des ZRM und des Landkreises Gotha laufen zum 31.12.2020 und des ZRO zum 31.05.2019 mit jeweils verschiedenen kurzfristigen Verlängerungsmöglichkeiten aus. Der Vertrag des ZAN wird zum 30.05.2025 und die Zweckvereinbarungen der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land mit der Stadt Erfurt wird zum 30.06.2020 beendet. Bei der Neuordnung der Entsorgung ab dem Jahre 2020 sollten die betreffenden örE entsprechend der Zielsetzungen dieses LAWP (Kapitel 2) und nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit vorrangig die Nutzung freier Kapazitäten in Thüringer Anlagen prüfen. Mit dem verfügbaren und bereits genehmigten Deponievolumen ist auf den kommunalen Deponien der Deponieklassen I und II bei dem von den örE prognostizierten durchschnittlichen Deponievolumenverbrauch für Thüringen insgesamt die Entsorgungssicherheit für 18 Jahre gewährleistet (Tabelle 4-11-1). Bei den Aussagen unter 4.11 sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. In Nord - und Mittelthüringen können mineralische Abfälle bei entsprechender Geeignetheit zur Abdeckung von Kalihalden genutzt werden. Eine Prognose der möglicherweise zusätzlich zur Ablagerung kommenden Mengen an nicht verwertbaren mineralischen Abfällen ist aus den im Kapitel 4.8 dargestellten Gründen mit Unwägbarkeiten vor allem durch sich gegebenenfalls ändernde bundesgesetzliche Vorgaben verbunden. Zur Gewährleistung der Entsorgung eventueller zusätzlicher Ablagerungsmengen und zur Vermeidung regionaler Disproportionen kann deshalb im Prognosezeitraum die Notwendigkeit der Errichtung von Deponievolumen insbesondere der Deponieklassen 0 und I nicht ausgeschlossen werden.

2011 2012 2013 2014 2015 2022 2027

thermische Behandlung (D10) 272 268 256 283 290 243 238

andere Verfahren (D03, D08, D09, D12, D13, D14) 189 174 165 165 163 152 149

Beseitigung 462 442 421 448 453 394 387

EntsorgungsartTausend Tonnen

40

Anhang 1

Einzeldarstellung der Anlagen zur Restabfallbehandlung Hinweise:

Bei der Darstellung der Entsorgungssicherheit wurde berücksichtigt, dass auch für die in den Anlagen zur Restabfallbehandlung entstehenden Behandlungsrückstände die Entsorgungssicherheit gewährleistet ist. Daher werden die vorgesehenen Entsorgungs-wege aufgezeigt. Soweit Anlagen bzw. Unternehmen als Abnehmer der Abfälle aus der Behandlung konkret benannt werden ist Folgendes zu beachten: Aus der Nennung im LAWP ergeben sich keinerlei Rechte oder Pflichten für benannte Unternehmen. Es wird der zum Zeitpunkt der LAWP- Fortschreibung aktuelle Stand dargestellt. Veränderungen in den Entsorgungswegen sind möglich. Die Aufzählung der zugelassenen Abfallarten ist aus Platzgründen nicht vollständig, sondern stellt eine Grobübersicht bzw. einen Auszug der genehmigten Abfallarten dar.

1.) Mechanische Restabfallaufbereitungsanlage Nentzelsrode (MRA) Standort: Landkreis Nordhausen, Gemeinde Kleinfurra OT Hain Betreiber: REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Ost

Technologie/Verfahren: Der Abfall wird mittels eines mobilen Zerkleinerers geshreddert. Anschließend erfolgt

das Separieren von Altholz und Metallen. Der restliche zerkleinerte Abfall wird zur energetischen Verwertung in die EVZA Staßfurt verbracht.

Kapazität: 140 000 t/a Nutzungsdauer: bis 30.05.2025 Zugelassene Abfallarten: Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle,

Baustellenabfälle

2.) Restabfallbehandlungsanlage (RABA) Erfurt Ost Standort: kreisfreie Stadt Erfurt Betreiber: Thüringer Umweltservice GmbH (TUS)

Technologie/Verfahren:

1. Mechanische Behandlung und Trennung in eine

heizwertreiche Abfallfraktion,

stofflich verwertbare Abfallfraktion (Metalle) und

biologisch aktive Abfallfraktion. 2. Biologische Behandlung (Tunnelrotte) 3. Thermische Behandlung (Rostfeuerung, eine Feuerungslinie)

Kapazität: Gesamtanlage (mechanisch): 97. 000 t/a Biologischer Anlagenteil: 21. 700 t/a Thermischer Anlagenteil: 63. 900 t/a Zugelassene Abfallarten: Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle,

Marktabfälle, Straßenkehricht u. a. Entsorgung der bei der Abfallbehandlung entstehenden Abfälle:

Abfälle aus der mechanischen Aufbereitung: Die heizwertreiche Abfallfraktion wird im thermischen Anlagenteil energetisch

verwertet. Metalle werden stofflich verwertet. Die heizwertarmen, biologisch aktiven Stoffe

werden im biologischen Anlagenteil behandelt.

41

Abfälle aus der biologischen Behandlung: Die biologisch behandelte Abfallfraktion wird in Verantwortung der Abfall anliefernden

örE abgelagert. Zur Verfügung stehen die Deponien Erfurt-Schwerborn und Großlöbichau.

Abfälle aus der thermischen Behandlung: Rost- und Kesselaschen und Schlacken werden in Verantwortung der Abfall

anliefernden örE entsorgt. Für die Entsorgung stehen die Deponien Erfurt-Schwerborn (Ablagerung) und Apolda- Küchelgrube (Verwertung) zur Verfügung.

Rückstände aus der Abgasreinigung werden in zugelassenen Anlagen verwertet. In der Anlage nicht behandelbare Störstoffe werden an zugelassene Anlagen zur

weiteren Behandlung übergeben.

3.) Restabfallbehandlungsanlage (RABA) Südwestthüringen Standort: Landkreis Schmalkalden- Meiningen, Gemeinde Zella-Mehlis Betreiber: Eigenbetrieb des Zweckverband für Abfallwirtschaft

Südwestthüringen (ZASt) Technologie/Verfahren: Rostfeuerung, eine Feuerungslinie Kapazität: 160 000 t/a Zugelassene Abfallarten: Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle,

nicht besonders überwachungsbedürftige produktionsspezifische Abfälle und Krankenhausabfälle, Sortierreste, Baustellenabfälle, Siedlungsschlämme, Straßenkehricht

Entsorgung der bei der Abfallbehandlung entstehenden Abfälle:

Die Entsorgungswege der entstehenden Abfälle (Rost- und Kesselaschen, Schlacken, Rückstände aus der Abgasreinigung) werden durch Ausschreibungsverfahren ermittelt.

4.) Mechanisch-biologische Restabfallaufbereitungsanlage (MBRA) Wiewärthe

Standort: Landkreis Saale- Orla- Kreis, Gemeinde Pößneck Betreiber: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale- Orla (ZASO) Technologie/Verfahren:

biologische Trocknung in einer Tunnelrotte mit nachfolgendem Stoffstromsplitting sowie geschlossene Tunnelnachrotte zur Erzeugung von Deponat

Mechanische Aufbereitung: Zerkleinerung; Siebung in heizwertreiche bzw. biologisch aktive Abfallfraktionen

aerobe biologische Behandlung (nur Hausmüll)

Kapazität: 85. 000 t/a

Zugelassene Abfallarten: Hausmüll, Sperrmüll

Entsorgung der bei der Abfallbehandlung entstehenden Abfälle:

1. Die heizwertreiche Abfallfraktion (Siebschnitt aus der mechanischen und biologischen Behandlung/ Trocknung) wird in der Thermischen Verwertungsanlage Schwarza (Anlage 5) verwertet.

2. Mineralische Abfälle und ablagerungsfähige Störstoffe werden auf der Deponie Pößneck- Wiewärthe abgelagert. 3. Die abgesiebte Fraktion < 40 mm aus der biologischen Trocknung wird durch

beauftragte Dritte verwertet.

42

5.) Thermische Verwertungsanlage Schwarza (TVS)

Standort: Landkreis Rudolstadt-Saalfeld, Gemeinde Rudolstadt- Schwarza

Betreiber: Eigenbetrieb des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) Technologie/Verfahren: Rostfeuerung, eine Feuerungslinie Kapazität: 90. 000 t/a Zugelassene Abfallarten: heizwertreiche Produktionsabfälle und heizwertreiche, aufbereitete Siedlungsabfälle Entsorgung der bei der Abfallbehandlung entstehenden Abfälle:

Als Entsorgungsweg für die entstehenden Abfälle (Rost- und Kesselaschen, Schlacken, Rückstände aus der Abgasreinigung) ist die Ablagerung auf der Deponie Pößneck- Wiewärthe vorgesehen.

Außerhalb Thüringens:

6.) Thermische Abfallverwertungsanlage (AVS) Zorbau

Die Anlage wird durch den ZRO genutzt.

Standort: Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt), Gemeinde Zorbau Betreiber: SUEZ Energie und Verwertung GmbH Zorbau Technologie/Verfahren: Rostfeuerung, zwei Feuerungslinien Kapazität: 300.000 t/a, davon max. 48.805 t/a aus Thüringen

7.) Thermische Restabfallbehandlungs- und Energieverwertungsanlage (TREA) Leuna

Die Anlage wird durch die Verbandsmitglieder des ZRM (Ilm- Kreis, Landkreis Sömmerda), dem Landkreis Gotha und durch den ZRO genutzt.

Standort: Saalekreis (Sachsen-Anhalt), Stadt Leuna Betreiber: Kraftwerk TREA Leuna-MVV

Eigentümer: MVV Umwelt Asset GmbH Technologie/Verfahren: Rostfeuerung, zwei Feuerungslinien Kapazität: 390. 000 t/a, davon 77. 000 bis 79. 000 t/a aus Thüringen

8.) Energie- und Verwertungszentrale Anhalt (EVZA) Stassfurt Die Anlage wird durch den ZAN genutzt.

Standort: Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt), Stassfurt Betreiber: REMONDIS Thermische Abfallverwertung GmbH

Eigentümer: REMONDIS Region Ost Technologie/Verfahren: Rostfeuerung, zwei Verbrennungseinheiten. Kapazität: 380. 000 t/a, Vertragsmengen aus Thüringen: 57. 000

bis 100. 000 t/a

43

Anhang 2

Gewährleistung von Entsorgungssicherheit durch die örE und Abfallzweckverbände Einwohnerzahl: Stand 30.06.2015 Bevölkerungsentwicklung: nach der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung der amtlichen Statistik des Bundes und der Länder (1.rBv)

Planungsregion Nordthüringen: A Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) Verbandsmitglieder: Landkreis Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis Fläche: 3.661 km² Einwohner: 366.375 Einwohnerdichte (E/km²): 100 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 358.889 345.305 330.008 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen REMONDIS GmbH & Co. KG Vertragsmengen: 57.000 bis 100.000 t/a Vertragsende: 30.05.2025 Anlage: Mechanische Restabfallaufbereitungsanlage Nentzelsrode (MRA) (Anhang 1, Anlage 1), Vorzerkleinerung, Metall- und Holz- Abscheidung, Umladung und Transport zur EVZA Staßfurt Umladestationen: siehe Verbandsmitglieder Ablagerung: keine Verbandsaufgabe, siehe einzelne Verbandsmitglieder 01 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: LK Eichsfeld Fläche: 940 km² Einwohner: 100.815 Einwohnerdichte (E/km²): 107 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 99.128 96.313 92.811 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZAN, siehe A Umladestation: Kallmerode-Beinrode (ehemalige Deponie) Ablagerung: Deponie Nentzelsrode (LK Nordhausen)

44

02 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Kyffhäuserkreis Fläche: 1.035 km² Einwohner: 76.899 Einwohnerdichte (E/km²): 74 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 74.805 70.859 66.555 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZAN, siehe A Umladestation: Ringleben Ablagerung: Deponie Nentzelsrode (LK Nordhausen) 03 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: LK Nordhausen Fläche: 711 km² Einwohner: 84.848 Einwohnerdichte (E/km²): 119 Bevölkerungsentwicklung:

2017 2022 2027 83.444 80.699 77.776 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZAN, siehe A Umladestation: - Ablagerung: Deponie Nentzelsrode (LK Nordhausen) 04 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Unstrut-Hainich-Kreis Fläche: 975 km² Einwohner: 103.813 Einwohnerdichte (E/km²): 106 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 101.513 97.434 92.865 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZAN, siehe A Umladestation: Aemilienhausen (ehemalige Deponie) Ablagerung: Deponie Nentzelsrode (LK Nordhausen)

Planungsregion Mittelthüringen: B Zweckverband Restabfallbehandlung Mittelthüringen (ZRM) Verbandsmitglieder: Ilm- Kreis, Landkreis Sömmerda Fläche: 1.647 km² Einwohner 179.497 Einwohnerdichte (E/km²): 109

45

Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 176.858 171.790 165.606

Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen MVV Umwelt Asset GmbH Vertragsmengen: 17.600 bis 31.600 t/a Vertragsablauf: 31.12.2020 Anlage: Kraftwerk TREA Leuna-MVV (Anhang 1, Anlage 7) Umladestationen: siehe Verbandsmitglieder Ablagerung: Deponie Rehestädt (Ilm-Kreis) als Verbandsdeponie 05 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Ilm-Kreis Fläche: 844 km² Einwohner: 109.021 Einwohnerdichte (E/km²): 129 Bevölkerungsentwicklung:

2017 2022 2027

107.474 104.730 101.354 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZRM, siehe B Umladestation: Wolfsberg (ehemalige Deponie) Ablagerung: Deponie Rehestädt (llm-Kreis) als Verbandsdeponie 06 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: LK Sömmerda Fläche: 804 km² Einwohner: 70.476 Einwohnerdichte (E/km²): 88 Bevölkerungsentwicklung 2017 2022 2027 69.384 67.060 64.252 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZRM, siehe B Umladestation: Sömmerda- Michelshöhe (ehemalige Deponie) Ablagerung: Deponie Rehestädt (llm-Kreis) als Verbandsdeponie 07 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: LK Gotha Fläche: 936 km² Einwohner: 135.231 Einwohnerdichte (E/km²): 145 Bevölkerungsentwicklung:

46

2017 2022 2027

133.887 131.081 127.527 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen MVV Umwelt Asset GmbH Vertragsmengen: max. 17.205 t/a Vertragsablauf: 31.12.2020 Anlage: Kraftwerk TREA Leuna-MVV (Anhang 1, Anlage 7) Umladestation: Deponie Wipperoda Ablagerung: Deponie Wipperoda 08 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Stadt Erfurt Fläche: 269 km² Einwohner: 207.656 Einwohnerdichte (E/km²): 772 Bevölkerungsentwicklung:

2017 2022 2027

210.292 216.197 220.976 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Eigene Anlage: Restabfallbehandlungsanlage (RABA) Erfurt Ost (Anhang 1, Anlage 2) Umladestation: - Ablagerung: Deponie Erfurt-Schwerborn 09 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: LK Weimarer Land Fläche: 803 km² Einwohner: 81.663 Einwohnerdichte (E/km²): 102 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027

80.705 78.801 76.315 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Hausmüll und HMG I: kommunale Zweckvereinbarung mit Stadt Erfurt bis zum 31.05.2020, siehe Nr. 08

Sperrmüll: Umladung am Standort der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH (EGW), Am Kalkteich 8, 99510 Apolda. Verwertung in der Anlage der Firma Cortek

GmbH in Weißenfels

Umladestation: Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH (EGW), Am Kalkteich 8, 99510 Apolda

Ablagerung: Deponie Großlöbichau (Saale-Holzland-Kreis)

47

10 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Stadt Weimar Fläche: 84 km² Einwohner: 63.575 Einwohnerdichte (E/km²): 755 Bevölkerungsentwicklung:

2017 2022 2027

63.816 63.604 62.877

Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: kommunale Zweckvereinbarung mit der Stadt Erfurt bis zum 31.05.2020, siehe Nr. 08 Umladestation: - Ablagerung: Deponie Großlöbichau (Saale-Holzland-Kreis)

Planungsregion Südwestthüringen C Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) Verbandsmitglieder: Landkreise Hildburghausen, Schmalkalden- Meinigen, Sonneberg,

Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach (AZV), Stadt Suhl

Fläche: 4.092 km² Einwohner: 449.628 Einwohnerdichte (E/km²): 110 Bevölkerungsentwicklung:

2017 2022 2027

440.859 424.999 407.280 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Eigene Anlage: Restabfallbehandlungsanlage (RABA) Südwestthüringen (Anhang 1, Anlage 3) Umladestationen: siehe Verbandsmitglieder Ablagerung: keine Verbandsaufgabe, siehe einzelne Verbandsmitglieder 11 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: LK Hildburghausen Fläche: 937 km² Einwohner: 64.543 Einwohnerdichte (E/km²): 69 Bevölkerungsentwicklung:

2017 2022 2027

63.160 60.537 57.615

48

Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZASt, siehe C Umladestation: - Ablagerung: Deponie Leimrieth (Lk Hildburghausen), Deponie Meiningen (LK Schmalkalden-Meiningen) 12 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: LK Schmalkalden-Meiningen Fläche: 1.210 km² Einwohner: 124.619 Einwohnerdichte (E/km²): 103 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 122.555 118.003 112.923 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZASt, siehe C Umladestation: - Ablagerung: Deponie Meiningen, Deponie Leimrieth (Lk Hildburghausen) 13 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: LK Sonneberg Fläche: 433 km² Einwohner: 56.623 Einwohnerdichte (E/km²): 131 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 55.288 52.545 49.633 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZASt, siehe C Umladestation: Sonneberg Ablagerung: Deponie Leimrieth (Lk Hildburghausen), Deponie Meiningen

(LK Schmalkalden-Meiningen) 14 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Stadt Suhl Fläche: 103 km² Einwohner: 36.248 Einwohnerdichte (E/km²): 353 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 35.338 34.670 33.945 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZASt, siehe C Umladestation: Ablagerung: Deponie Leimrieth (Lk Hildburghausen), Deponie Meiningen (LK Schmalkalden-Meiningen)

49

15 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach (AZV)

Verbandsmitglieder: Wartburgkreis, Stadt Eisenach Fläche: 1.409 km² Einwohner: 167.595 Einwohnerdichte (E/km²): 119 Bevölkerungsentwicklung:

2017 2022 2027

164.518 159.244 153.163 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZASt, siehe C Umladestationen: Merkers, Eisenach-Großenlupnitz Ablagerung: Deponie Mihla (Deponieklasse I), Deponie Meiningen

(LK Schmalkalden-Meiningen)

Planungsregion Ostthüringen: D Zweckverband Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO) Verbandsmitglieder: Landkreis Altenburger Land, Saale- Holzland-Kreis, Zweckverband Abfallwirtschaft Saale- Orla (Landkreis Saalfeld- Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis), Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen (Landkreis Greiz, Stadt Gera) Stadt Jena Fläche; 4.679 km² Einwohner: 671.191 Einwohnerdichte (E/km²): 143 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 659.804 633.818 604.482 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Dienstleistungsverträge mit den Unternehmen SUEZ Deutschland GmbH und der MVV Umwelt Ressourcen GmbH mit den Anlagen AVS Zorbau und TREA Leuna. Vertragsmengen gestaffelt nach Vertragsjahren, Durchschnitt: 77.000 bis 79.000 t/a Vertragsablauf: 31.05.2019 Anlage: Thermische Abfallverwertungsanlage (AVS) Zorbau (Anhang 1, Anlage 6) Umladestationen: siehe Verbandsmitglieder Ablagerung: Deponie Großlöbichau (Saale-Holzland-Kreis) als Verbandsdeponie,

siehe außerdem einzelne Verbandsmitglieder 16 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: LK Altenburger Land Fläche: 569 km² Einwohner: 92.375 Einwohnerdichte (E/km²): 162

50

Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 89.718 84.579 79.187 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZRO, siehe D Umladestation: Altenburg (ehemalige Deponie) Ablagerung: Deponie Großlöbichau (Saale-Holzland-Kreis) als Verbandsdeponie 17 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Abfallwirtschaftszweckverband

Ostthüringen (AWV) Verbandsmitglieder: LK Greiz, Stadt Gera Fläche: 995 km² Einwohner: 195.451 Einwohnerdichte (E/km²): 196 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 190.616 181.590 171.866 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZRO, siehe D Umladestationen: Untitz (Gemeinde Wünschendorf) Recyclingzentrum; Deponie Krölpa-Chursdorf Ablagerung: Deponie Krölpa-Chursdorf (LK Greiz), außerdem Deponie Großlöbichau (Saale-Holzland-Kreis) als Verbandsdeponie 18 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Stadt Jena Fläche: 115 km² Einwohner: 108.140 Einwohnerdichte (E/km²): 944 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 109.821 111.434 112.288 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZRO, siehe D Umladestation: Deponie Großlöbichau (Saale- Holzland-Kreis) Ablagerung: Deponie Großlöbichau (Saale-Holzland-Kreis) als Verbandsdeponie 19 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Saale- Holzland-Kreis Fläche: 817 km² Einwohner: 83.434 Einwohnerdichte (E/km²): 102 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 82.094 77.796 72.538 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit:

51

Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZRO, siehe D Umladestation: Deponie Großlöbichau (Saale-Holzland-Kreis) Ablagerung: Deponie Großlöbichau (Saale-Holzland-Kreis) als Verbandsdeponie 20 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: Zweckverband Abfallwirtschaft

Saale-Orla (ZASO) Verbandsmitglieder: Saale-Orla-Kreis, LK Saalfeld-Rudolstadt Fläche: 2.183 km² Einwohner: 191.791 Einwohnerdichte (E/km²): 88 Bevölkerungsentwicklung: 2017 2022 2027 187.554 178.419 168.604 Gewährleistung von Entsorgungssicherheit: Restabfallbehandlung: Verbandsmitgliedschaft beim ZRO, siehe D Eigene Anlagen: MBRA Pößneck-Wiewärthe und Thermische Verwertungsanlage Schwarza (TVS) (Anhang 1, Anlage 5) Umladestation: Deponie Pößneck-Wiewärthe Ablagerung: Deponie Pößneck-Wiewärthe, außerdem Deponie Großlöbichau (Saale-Holzland-Kreis) als Verbandsdeponie

52

Anhang 3

53

5. Gefährliche Abfälle

5.1 Aufkommen der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle

Grundlage für die Darstellung des Abfallaufkommens sind die Abfallmengenbilanzen für die gefährlichen Abfälle der Jahre 2011 bis 2015. Sie basieren auf den Entsorgungsnachweisen im Rahmen des Vollzuges der Nachweisverordnung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle und den Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung nach Abfallverbringungsgesetz und EG-Abfallverbringungsverordnung. Darüber hinaus wurden Mengen berücksichtigt, die von mengenrelevanten Abfallerzeugern in eigenen Anlagen entsorgt wurden. Die Entsorgung dieser Abfälle unterliegt nicht der Nachweispflicht, die Daten liegen der zuständigen Behörde jedoch aus der Abfrage von Registern gem. Nachweisverordnung vor.

Anhang 4 enthält das der Planung zugrunde liegende Aufkommen an gefährlichen Abfällen für die Jahre 2011 bis 2015, zusammengefasst nach Abfallgruppen und Kapiteln gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV).

In Abbildung 5-1 ist das Aufkommen an gefährlichen Abfällen in Thüringen für die Jahre 2011 bis 2015 dargestellt, zusammengefasst zu den mengenmäßig dominierenden Abfallströmen

gefährliche Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen (Kapitel 19 der AVV)

gefährliche Bau- und Abbruchabfälle (Kapitel 17 der AVV) sowie

sonstige gefährliche Abfälle (sonstige Kapitel gemäß AVV).

Abb.5-1: Aufkommen an gefährlichen Abfällen 2011 bis 2015

Das Aufkommen und die Zusammensetzung der gefährlichen Abfälle in Thüringen sind in erster Linie von der Wirtschaftsstruktur und dem Umfang von Bau- und Sanierungsarbeiten abhängig. Darüber hinaus bestimmen die vorhandenen Abfallbehandlungsanlagen das Aufkommen an gefährlichen Abfällen aus diesen Anlagen (Sekundärabfälle). Der Rückgang des Aufkommens an gefährlichen Abfällen im betrachteten Zeitraum ist auf den Aufkommensrückgang der gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle sowie der gefährlichen Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen zurückzuführen. Das Aufkommen der sonstigen gefährlichen Abfälle, bei denen es sich im Wesentlichen um Abfälle aus Produktionsprozessen handelt, blieb im betrachteten Zeitraum nahezu konstant.

478.875 453.456

407.522

366.809 351.845

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

300.000

350.000

400.000

450.000

500.000

2011 2012 2013 2014 2015

Ton

ne

n

Kap. 19* Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen Kap. 17* Bau- und Abbruchabfälle Sonstige

54

5.1.1 Aufkommen der gefährlichen Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen

Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen (Kapitel 19 der AVV) stellen eine Besonderheit dar, da sie keine primär erzeugten Abfälle, sondern das Ergebnis eines Abfallentsorgungs-schrittes darstellen (Sekundärabfälle). Sie werden in den Behandlungsanlagen Thüringens erzeugt (Anlagenoutput). Die in diesen Anlagen behandelten Abfälle (Anlageinput) fallen jedoch zum Teil außerhalb Thüringens an.

Gefährliche Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen hatten in den Jahren 2011 bis 2015 einen Anteil zwischen 43 % bis 44 % am Gesamtaufkommen der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle. In Abbildung 5-2 ist das Aufkommen an gefährlichen Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen in Thüringen für die Jahre 2011 bis 2015 unterteilt nach Abfallgruppen gem. AVV dargestellt.

Abb. 5-2: Aufkommen an gefährlichen Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen

Das Aufkommen ist seit 2011 rückläufig. Dies ist insbesondere auf den Rückgang der Abfallgruppe 19 03 gefährliche stabilisierte und verfestigte Abfälle zurückzuführen. Bei den gefährlichen Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen handelt es sich maßgeblich um stabilisierte und verfestigte Abfälle (Abfallgruppe 19 03) sowie Abfälle aus der chemisch-physikalischen Behandlung (Abfallgruppe 19 02). Das Spektrum der stabilisierten und verfestigten sowie der chemisch-physikalisch behandelten Abfälle (Anlageninput) ist breit gefächert. Mengenmäßig dominieren den Input dieser Anlagen die gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle, gefolgt von Abfällen, die bereits aus einer Abfallbehandlungsanlage stammen (z. B. Rückstände aus der thermischen Abfallbehandlung) und Abfälle aus thermischen Prozessen. Die Veränderung im Abfallaufkommen der Abfallgruppen 19 02 und 19 03 können zum einen durch Veränderungen im Primär-Abfallaufkommen verursacht sein. Darüber hinaus bestehen für einen Teil der behandelten Primärabfälle (insbesondere die mineralischen Abfälle) andere konkurrierende Entsorgungsmöglichkeiten (z. B. Versatz, Deponie), so dass Veränderungen im Aufkommen bei den Sekundärabfällen auch Ausdruck der Veränderung von Entsorgungswegen für die primär erzeugten Abfälle sein können. Die gefährlichen Abfälle aus der Verbrennung von Abfällen (Abfallgruppe 19 01) stammen aus den Anlagen zur Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle in Thüringen. Der Rückgang des Aufkommens dieser Abfälle ab dem Jahr 2014 spiegelt die Einstellung des Betriebs einer Anlage wieder.

212.744 201.410

178.296 159.821 152.174

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

2011 2012 2013 2014 2015

Ton

ne

n

19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser

19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen

19 11 Abfälle aus der Altölaufbereitung

19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g.

19 07 Deponiesickerwasser

19 03 stabilisierte und verfestigte Abfälle

19 02 Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen

19 01 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen

55

Schwankungen bei Behandlungsrückständen (Abfallgruppe 19 12) und Sanierungsabfällen (Abfallgruppe 1913) ergeben sich aus der Marktsituation bzw. anstehenden Sanierungsvorhaben.

5.1.2 Aufkommen der gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle

Gefährliche Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten) des Kapitels 17 der AVV hatten in den Jahren 2011 bis 2015 in Thüringen einen Anteil zwischen 17 % und 26 % am Gesamtaufkommen der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle. In der Abbildung 5-3 ist das Aufkommen an gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen in Thüringen für die Jahre 2011 bis 2015 unterteilt nach Abfallgruppen gem. AVV dargestellt.

Abb. 5-3: Aufkommen an gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen in Thüringen

Das Aufkommen ist seit 2011 rückläufig. Dies ist insbesondere auf deutliche Rückgänge der Abfallgruppen 17 05* (Boden und Steine die gefährliche Stoffe enthalten) und 17 01 (Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik) zurückzuführen. Das Aufkommen an gefährlichen Abfällen der Abfallgruppe 17 02 (Holz, Glas und Kunststoff) war im gleichen Zeitraum nahezu konstant, das der Abfallgruppe 17 03 (Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte) schwankend und das der Abfallgruppe 17 06 leicht rückläufig. Das Aufkommen der gefährlichen Abfälle der Abfallgruppen 17 04, 17 08 und 17 09 spielte demgegenüber eine mengenmäßig untergeordnete Rolle.

5.1.3 Aufkommen der sonstigen gefährlichen Abfälle (ohne Bau- und Abbruchabfälle sowie Sekundärabfälle)

Hier handelt es sich mit Ausnahme bestimmter Abfälle aus Kapitel 16 und der Abfälle aus den Kapiteln 18 und 20 der AVV um Abfälle aus Produktionsprozessen. Die Struktur der Thüringer Wirtschaft ist von einer relativ großen Branchenvielfalt gekennzeichnet. Branchenschwerpunkte sind die Elektro-, Metall-, Kfz- und Kunststoffindustrie sowie der Maschinenbau. Dies spiegelt sich in den mengenmäßig dominierenden Abfallgruppen wieder. Das Aufkommen der sonstigen gefährlichen Abfälle ist im betrachteten Zeitraum 2011 bis 2015 relativ konstant zwischen ca. 133 Tsd. Tonnen und 140 Tsd. Tonnen. In Abbildung 5-4 ist das Aufkommen der sonstigen gefährlichen Abfälle in Thüringen in den Jahren 2011 bis 2015, unterteilt nach Kapiteln der AVV, dargestellt.

126.429 119.047

93.013

68.938 60.116

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

2011 2012 2013 2014 2015

Ton

ne

n

17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik 17 02 Holz, Glas und Kunststoff

17 03 Bitumgemische, Kohleteer und teerhaltige Produkte 17 04 Metalle (einschließlich Legierungen)

17 05 Boden, Steine und Baggergut 17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

17 08 Baustoffe auf Gipsbasis 17 09 sonstige Bau- und Abbruchabfälle

56

Abb. 5-4: Aufkommen der sonstigen gefährlichen Abfälle in Thüringen 2010 bis 2015

139.703 132.999

136.213 138.050 139.555

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

160.000

2011 2012 2013 2014 2015

Ton

ne

n

04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

02 Abfälle aus Landwirtschaft... sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen ...von Bodenschätzern entstehen

18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung

09 Abfälle aus der fotografischen Industrie

05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse

14 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer Abfälle, die unterKapitel 07 oder 08 fallen)20 Siedlungsabfälle

08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen undDruckfarben06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen

15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung(a.n.g.)07 Abfälle aus organisch - chemischen Prozessen

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind

10 Abfälle aus thermischen Prozessen

11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen undanderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung... Oberflächenbearbeitung vonMetallen und Kunststoffen13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unterKapitel 05, 12 oder 19 fallen)

57

Mengenmäßig dominierend sind Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (Kapitel 13 AVV), Abfälle aus der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen (Kapitel 12 AVV), Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (Kapitel 11 AVV) sowie Abfälle aus thermischen Prozessen (Kapitel 10 AVV) Abfälle aus dem Kapitel 16 AVV werden dominiert von Bleibatterien, von aus gebrauchten Geräten entfernten gefährlichen Bestandteilen sowie von Abfällen aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern. Elektroaltgeräte unterliegen bis zur Erstbehandlungsanlage nicht der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle, daher sind diese Abfallmengen hier nicht enthalten (siehe dazu Kapitel 4.2). In den Daten enthalten sind gefährliche Abfälle, die in Erstbehandlungsanlagen von Elektroaltgeräten anfallen. Gleiches gilt für Altfahrzeuge (siehe dazu Kapitel 5.4.6).

5.2 Entsorgungswege der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle

In Abbildung 5-5 ist für die Jahre 2011 bis 2015 dargestellt, welche Mengen der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle in Thüringen bzw. außerhalb Thüringens entsorgt wurden.

Abb. 5-5: Entsorgung der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle in Thüringen und außerhalb Thüringens

Die Entsorgung von 61 bis 69 % der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle fand im betrachteten Zeitraum außerhalb Thüringens, überwiegend in Sachsen-Anhalt (27 bis 33%) und Sachsen (19 bis 26 %) statt. Der Anteil der ins Ausland verbrachten Mengen an gefährlichen Abfällen lag im betrachteten Zeitraum unter 1 %.

In Abbildung 5-6 sind die Entsorgungswege der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle für die Jahre 2011 bis 2015 dargestellt.

2011 2012 2013 2014 2015

in Thüringen 163.603 173.796 158.265 122.117 113.841

außerhalb Thüringens 315.271 279.661 249.257 244.692 238.004

gesamt 478.875 453.456 407.522 366.809 351.845

478.875 453.456

407.522

366.809 351.845

0

100.000

200.000

300.000

400.000

500.000

600.000

Ton

ne

n

58

Abb. 5-6: Entsorgungswege der in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle

Die in Thüringen angefallenen gefährlichen Abfälle wurden vorwiegend in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen (CPB), in sonstigen Anlagen (SON) sowie auf Deponien für gefährliche Abfälle (hier Sonderabfalldeponien = SAD) und Siedlungsabfalldeponien (DK II) entsorgt. Unter sonstigen Anlagen werden alle den anderen Anlagentypen nicht eindeutig zuordenbaren Behandlungsanlagen zusammengefasst.

Der Anteil der in Bodenbehandlungsanlagen behandelten Abfälle korreliert mit der Entwicklung des Aufkommens an gefährlichem Bodenaushub aus der Sanierung und ist in der Tendenz entsprechend rückläufig.

Die Entsorgungswege Thermische Restabfallbehandlung (HMV), Untertageversatz (UTV) und Untertagedeponie (UTD) spielen bisher für die Entsorgung in Thüringen angefallener gefährlicher Abfälle eine geringe Rolle.

5.3 Entsorgungswege der in Thüringen entsorgten gefährlichen Abfälle

Die Menge der in Thüringen entsorgten gefährlichen Abfälle, die nicht aus Thüringen stammen, lag in den Jahren 2011 bis 2015 zwischen 839,5 und 1.060,5 Tsd. Tonnen bzw. zwischen 85 % und 89 % bezogen auf die insgesamt in Thüringen entsorgten Mengen an gefährlichen Abfällen. Bei den nach Thüringen verbrachten gefährlichen Abfällen handelte es sich hauptsächlich um gefährliche Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen (Kapitel 19 AVV), gefährliche Bau- und Abbruchabfälle (Kapitel 17 AVV), Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen (Kapitel 12 AVV) sowie Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (Kapitel 13 AVV).

In Abbildung 5-7 sind für die Jahre 2011 bis 2015 die Mengen der in Thüringen entsorgten gefährlichen Abfälle nach ihrer Herkunft dargestellt.

478.875 453.456

407.522

366.809 351.845

0

100.000

200.000

300.000

400.000

500.000

600.000

2011 2012 2013 2014 2015

Ton

ne

n

UTD Deponie der Klasse IV

RECE Elektronikschrott- undKühlgeräterecyclinganlagenUTV Untertageversatz

SAVSonderabfallverbrennungsanlagenAV Abfallmitverbrennungsanlagen

HMVHausmüllverbrennungsanlagenBOD Bodenbehandlungsanlagen

HMD Deponien der Klasse II

ZL Zwischenlager

SAD Deponien der Klasse III

59

Abb. 5-7: Herkunft der in Thüringen entsorgten gefährlichen Abfälle

In Abbildung 5-8 sind die Entsorgungswege der in Thüringen entsorgten gefährlichen Abfälle dargestellt.

Abb. 5-8: Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle in Thüringen

Die Entsorgung fand in der Summe 2011 bis 2015 zu mehr als 63 % im Untertageversatz und zu 21 % in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen statt. Während die im Untertageversatz entsorgten Mengen auf hohem Niveau relativ konstant blieben, sind die in

1.208.795

1.078.348 1.008.582

952.575 995.516

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

1.400.000

2011 2012 2013 2014 2015

Ton

ne

n

nach Thüringen importierte Mengen an gefährlichen Abfällen

aus Thüringen stammende und in Thüringen entsorgte Mengen an gefährlichen Abfällen

1.208.795

1.078.348 1.008.582

952.575 995.516

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

1.400.000

2011 2012 2013 2014 2015

Ton

ne

n

Untertageversatz Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen

Zwischenlager Sonderabfalldeponien

Siedlungsabfalldeponien Untertagedeponie

Abfallmitverbrennungsanlagen Bodenbehandlungsanlagen

Sonstige Anlagen Elektronikschrottrecyclinganlagen

60

chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen entsorgten Mengen in der Tendenz leicht rückläufig.

5.4 Entwicklung des Aufkommens an gefährlichen Abfällen

Die im Abfallwirtschaftsplan zu treffenden Aussagen hinsichtlich der für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen erforderlichen Kapazitäten bzw. Anlagen haben die zukünftigen, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartenden Entwicklungen zu berücksichtigen (§ 30 (2) KrWG). Zu den zukünftigen Mengen und Entsorgungswegen von in Thüringen anfallenden gefährlichen Abfällen wurde daher eine Abschätzung für den Zeitraum bis zum Jahr 2027 vorgenommen. Die Basis für die Abschätzung der zukünftig zu entsorgenden gefährlichen Abfälle nach Art und Menge sowie der Entsorgungswege bilden die Daten für die Jahre 2011 bis 2015.

Die weitere Abfallmengenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Von maßgeblicher Bedeutung sind dabei die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Entwicklungen in den jeweiligen Erzeugerbranchen sowie die entsorgungswirtschaftlichen Rahmenbedingungen einschließlich der Kostensituation.

Bei der Abschätzung des zukünftigen Aufkommens und der benötigten Entsorgungskapazitäten wird von der Annahme ausgegangen, dass im Planungszeitraum bis zum Jahr 2027 keine grundsätzlichen Änderungen der für die Entstehung und Entsorgung gefährlicher Abfälle maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

In die Abschätzung des Abfallaufkommens fließen für die Abfallströme, die das Abfallaufkommen in Thüringen bestimmen, nachfolgende Überlegungen ein.

5.4.1 Entwicklung des Aufkommens der gefährlichen Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen

Bei stabiler Auslastung der bestehenden Thüringer Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung wird ein gleichbleibender Anfall an gefährlichen Abfällen aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen (19 01) erwartet.

Die Entsorgung der gefährlichen Abfälle aus der chemisch-physikalischen Behandlung (19 02 AVV) und der als gefährlich eingestuften verfestigten Abfälle (19 03 AVV) erfolgt zu einem großen Teil auf Deponien außerhalb Thüringens. In Thüringen erfolgt somit nur die Behandlung. Sowohl die Abfallerzeugung der Primärabfälle als auch die Entsorgung der behandelten Abfälle finden demzufolge überwiegend außerhalb Thüringens statt.

Die zukünftige Entwicklung der Abfallmengen aus Abfallbehandlungsanlagen wird beeinflusst durch:

das Aufkommen an entsprechenden Primärabfällen,

das Vorhandensein und die Marktsituation alternativer Entsorgungswege für diese Primärabfälle sowie

die Verfügbarkeit geeigneter Entsorgungsanlagen für die behandelten Abfälle.

Eine belastbare Abschätzung der zukünftigen Mengen ist aufgrund dieser verschiedenen Faktoren nur eingeschränkt möglich. Bleiben die bisherigen Rahmenbedingungen bestehen, insbesondere bezüglich der derzeitigen Entsorgungswege für die chemisch-physikalisch behandelten und verfestigten Abfälle, wird dem Trend zufolge ein gegenüber dem Durchschnitt der letzten Jahre geringeres Aufkommen erwartet.

Für Abfälle aus der mechanischen Behandlung (19 12 AVV) wird ein mittleres Aufkommen wie in den Jahren 2012 bis 2015 und für Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (19 13 AVV) ein mittleres Aufkommen wie in den Jahren 2014 und 2015 erwartet.

61

5.4.2 Entwicklung des Aufkommens an gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen

Für die weitere Entwicklung des Aufkommens der mengenmäßig dominierenden Abfälle der Abfallgruppe 17 05 [Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut], aber auch der Abfallgruppe 17 01 [ Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik] werden wie in der Vergangenheit die Aktivitäten im Bereich der Sanierung belasteter Standorte in Thüringen ausschlaggebend sein. Neben der Frage, welche Sanierungsmaßnahmen anstehen, ist für das Abfallaufkommen zudem entscheidend, welche Sanierungsmethoden zum Einsatz gelangen. Da die großen Sanierungsprojekte in Thüringen bereits abgeschlossen sind, wird davon ausgegangen, dass die aus der Sanierung resultierenden Mengen an gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen auf dem Niveau der Jahre 2014 und 2015 verbleiben. Aufkommensspitzen aufgrund von Einzelprojekten können allerdings nicht völlig ausgeschlossen werden.

Spätestens ab dem 01.01.2018 muss die Verwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch über Verwertungsverfahren erfolgen, die die enthaltenen PAK zerstören (thermische Behandlung) oder auf andere Weise aus dem Wirtschaftskreislauf ausschleusen (Verwertung als Deponieersatzbaustoff). Nicht verwertbarer pechhaltiger Straßenaufbruch ist auf Deponien zu beseitigen. Die bisher gängige Verwertung in Straßen- und sonstigen Erdbaumaßnahmen ist nicht mehr möglich. Betroffen sind Straßenausbaustoffe mit PAK-Gehalten > 25 mg/kg, so dass neben gefährlichen Abfällen (AS 17 03 01*) auch nicht gefährliche Abfälle (AS 17 03 02) umfasst sind. Welche Abfallmengen betroffen sind, ist abhängig von den jeweiligen Baumaßnahmen. Aus dem Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen ist bekannt, dass bereits jetzt der überwiegende Anteil des pechhaltigen Straßenaufbruchs beseitigt wurde (TLBV 2014: 11.300 t Ausbau, davon 6.400 t Beseitigung). Angaben aus dem Bereich des kommunalen Straßenbaus liegen jedoch nicht vor.

5.4.3 Entwicklung des Aufkommens an sonstigen gefährlichen Abfällen (ohne Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen sowie ohne Bau- und Abbruchabfälle)

Bei den gefährlichen Abfällen aus Produktionsprozessen wird die Entwicklung vor allem durch die jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (konjunkturelle, strukturelle Faktoren) beeinflusst. Die wirtschaftliche Situation in Thüringen in den Jahren 2011 bis 2015 hat in Summe kaum zu Veränderungen im Aufkommen an gefährlichen Produktionsabfällen geführt. Es wird auch für die Zukunft davon ausgegangen, dass die Aufkommensentwicklung der übrigen Abfallmengen (außer Kap. 17 und 19) auf dem bisherigen Niveau verbleibt und maximal eine leichte konjunkturbedingte Steigerung zu erwarten ist.

Altfahrzeuge

Im Jahr 2014 wurden nach Veröffentlichung des Umweltbundesamtes 476.601 Altfahrzeuge verschrottet [UBA] 5. Bezogen auf den Bevölkerungsanteil Thüringens sind dies in Thüringen hochgerechnet etwa 12.600 Stück pro Jahr. Außerplanmäßige Ereignisse können auch temporär zu höheren Mengen führen.

Elektronikschrott

Nach einer internen Hochrechnung auf der Grundlage der Daten zu den Abfallbilanzen 2011 bis 2015 ist im Mittel mit etwa 13.500 t/a an zu entsorgenden Elektroaltgeräten zu rechnen (siehe hierzu unter Punkt 4.2).

Altöle

Im Zeitraum 2011 und 2015 ist ein relativ konstantes Aufkommen an gefährlichen Ölabfällen (Abfälle aus dem Kapitel 13 der AVV) festzustellen, der auch für die kommenden Jahre angenommen wird.

5 https://www.umweltbundesamt.de/themen/verbleib-von-14-millionen-stillgelegten-pkw-unklar

62

5.4.4 Entwicklung des Gesamtaufkommens an gefährlichen Abfällen

Die Tabelle 5-1 und Abbildung 5-9 zeigen neben dem bisherigen Aufkommen an gefährlichen Abfällen in Thüringen das Ergebnis der vorgenommenen Abschätzung des zu erwartenden jährlichen Aufkommens für die kommenden 10 Jahre bis 2027 (ohne Elektronikschrott und Altfahrzeuge).

Hierbei sind die zu erwartenden Rückgänge der mengenrelevanten Abfallarten (insbesondere mit gefährlichen Stoffen belastete Böden sowie Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen) sowie die Trends der übrigen Abfallarten der letzten Jahre bei Berücksichtigung aktueller Entwicklungen eingearbeitet. Es wurde ein Mengenkorridor zwischen + 10 % angegeben, um die Unsicherheiten bei der Abschätzung abzubilden.

Tab.5-1: Aufkommen und Entwicklung der gefährlichen Abfallmengen

Abb.5-9: Aufkommen und Entwicklung der gefährlichen Abfallmengen in Thüringen

Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen. Kapitel 17*: Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten

Standorten) Kapitel 19*: Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen

Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

Kapitel 2011 2012 2013 2014 2015 2027 2027 + 10% 2027 - 10%

17* 126.470 119.047 93.013 68.938 60.116 70.570 77.627 63.513

19* 212.744 201.410 178.296 159.821 152.174 159.640 173.440 145.940

Sonstige 139.703 132.999 136.213 138.050 139.555 144.040 158.321 130.529

gesamt 478.916 453.456 407.522 366.809 351.845 374.250 409.388 339.982

478.916 453.456

407.522

366.809 351.845

374.250

409.388

339.982

0

100.000

200.000

300.000

400.000

500.000

600.000

2011 2012 2013 2014 2015 2027 2027 +10%

2027 - 10%

Ton

ne

n

17* 19* Sonstige

63

5.5 Anlagenkapazitäten zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Ist-Stand und planerischer Bedarf

In Anhang 5 sind Thüringer Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle aufgeführt, die für die Abfallwirtschaftsplanung von Bedeutung sind.

Auf der Grundlage des im Zeitraum 2011 bis 2015 ermittelten mittleren Aufkommens je Entsorgungsweg erfolgt nachfolgend eine Abschätzung der erforderlichen jährlichen Entsorgungskapazitäten bis 2027, dargestellt in einem Mengenkorridor zwischen +/- 10 % (Tabelle 5-2).

Tab. 5-2: Aufkommen an gefährlichen Abfällen in den Jahren 2011 bis 2015 und Abschätzung der bis zum Jahr 2027 benötigten Entsorgungskapazitäten je Entsorgungsweg

Nachfolgend werden die sich aus der Abschätzung ergebenden bis zum Jahr 2027 benötigten Entsorgungskapazitäten je Entsorgungsweg den aktuell vorhandenen Thüringer Entsorgungskapazitäten gegenüber gestellt.

5.5.1 Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen (CPB)

Vom Thüringer Aufkommen an gefährlichen Abfällen wurden im Zeitraum 2011 bis 2015 in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen zwischen 104 und 126 Tsd. Tonnen entsorgt, davon zwischen 48 und 78 Tsd. Tonnen (43-64 %) in Thüringer Anlagen. Für den Planungszeitraum wird für diesen Entsorgungsweg ein Aufkommen an gefährlichen Abfällen zwischen 100 und 122 Tsd. Tonnen erwartet. In Thüringen stehen 14 Anlagen mit einer Kapazität von ca. 898 Tsd. Tonnen pro Jahr zur Verfügung. Die Entsorgungssicherheit für gefährliche Abfälle mit dem Entsorgungsweg chemisch-physikalischer Behandlung ist somit gegeben.

5.5.2 Bodenbehandlungsanlagen (BOD)

Im Zeitraum von 2011 bis 2015 wurden zwischen 14 und 73 Tsd. Tonnen/a an gefährlichen Abfällen aus Thüringen in Bodenbehandlungsanlagen entsorgt, davon zwischen 39 und 59 % in Thüringer Anlagen.

Das Thüringer Aufkommen der in Bodenbehandlungsanlagen zu behandelnden Abfälle ist seit 2013 stark rückläufig und betrug 2015 weniger als 20 % im Vergleich zu 2011. Ein erheblicher Teil der in Thüringen angefallenen Mengen an gefährlichen Abfällen wird in Bodenbehandlungsanlagen außerhalb Thüringens behandelt.

Für den Planungszeitraum wird für diesen Entsorgungsweg eine Menge an gefährlichen Abfällen zwischen 16 und 19 Tsd. Tonnen pro Jahr erwartet. In Thüringen stehen 7 Anlagen zur Bodenbehandlung mit einer Kapazität von ca. 284 Tsd. Tonnen pro Jahr zur Aufnahme dieser Mengen zur Verfügung

Die Entsorgungssicherheit für gefährliche Abfälle mit dem Entsorgungsweg Bodenbe-handlung ist somit gegeben.

Anlagenart 2011 2012 2013 2014 2015 2027 2027 + 10% 2027 - 10%

CPB 104.271 112.714 126.305 113.631 110.901 111.300 122.400 100.200

BOD 72.831 58.766 21.141 17.158 14.143 17.500 19.300 15.800

AV 42.110 14.411 9.657 8.325 9.202 9.100 10.000 8.200

HMV 3.553 7.333 11.827 12.333 12.107 12.100 13.300 10.900

SAV 5.553 7.061 3.669 3.957 4.353 4.000 4.400 3.600

SON 67.498 69.156 67.504 70.849 65.435 68.100 74.900 61.300

RECE 2.769 2.688 2.533 2.137 1.521 2.300 2.500 2.100

ZL 45.902 45.311 47.917 42.256 48.200 45.900 50.500 41.300

SAD 96.437 94.623 80.009 64.234 64.840 69.700 76.700 62.700

HMD 35.174 35.262 32.569 29.714 18.927 30.200 33.200 27.200

UTD 259 1.460 403 355 263 500 600 500

UTV 2.517 4.673 3.987 1.860 1.954 2.800 3.100 2.500

Gesamt 478.875 453.456 407.522 366.809 351.845 373.500 410.900 336.300

64

5.5.3 Verbrennungsanlagen (AV, HMV, SAV)

Im Zeitraum 2013 bis 2015 lag das Aufkommen an gefährlichen Abfällen, welches in Verbrennungsanlagen entsorgt wurden, auf einem relativ konstanten Niveau (zwischen 23 und 28 Tausend Tonnen), welches auch zukünftig angenommen wird. In Thüringen steht momentan lediglich eine Anlage (Zementwerk Deuna, LK Nordhausen) zur Verfügung. Bisher wurden die in Thüringen angefallenen Abfälle fast ausschließlich in Anlagen in anderen Bundesländern, vorzugsweise in Zementwerken oder Biomasse- (Holz-) Kraftwerken entsorgt. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig wie bisher Entsorgungsmöglichkeiten außerhalb Thüringens zur Verfügung stehen.

5.5.4 Sonstige Anlagen (SON)

Das Thüringer Aufkommen an gefährlichen Abfällen, das in „Sonstigen Anlagen“ entsorgt wurde, lag im Zeitraum 2011 bis 2015 zwischen 65,5 und 71 Tsd. Tonnen, davon wurden lediglich zwischen 5 und 8 % in Thüringen entsorgt. Bei näherer Betrachtung der „Sonstigen Anlagen“, die in Thüringen arbeiten, wird ersichtlich, dass die überwiegende Anzahl nicht gefährliche Abfälle behandelt und nur ein geringer Anteil davon gefährliche Abfälle umfasst. In der Tabelle im Anhang 5 werden deshalb nur die genehmigungsrechtlich festgelegten Kapazitäten bzgl. der gefährlichen Abfälle betrachtet. In Thüringen stehen mehr als 23 Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 156,5 Tsd. t/a und mehr als 3.000 t Lagerkapazität zur Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Verfügung. Für den Planungszeitraum wird für den Entsorgungsweg in „Sonstigen Anlagen“ eine Menge an gefährlichen Abfällen zwischen 59 und 72 Tsd. Tonnen erwartet. Für in Thüringen angefallene gefährliche Abfälle stehen damit mehr als ausreichende Anlagenkapazitäten zur Verfügung.

5.5.5 Elektronikschrott- und Kühlgeräterecyclinganlagen (RECE)

Siehe hierzu Kapitel 4.2

5.5.6 Altfahrzeugverwertungsanlagen (RECA)

Im Jahr 2014 wurden nach Veröffentlichung des Umweltbundesamtes 476.601 Altfahrzeuge verschrottet [UBA] 6. Bezogen auf den Bevölkerungsanteil Thüringens sind dies in Thüringen hochgerechnet etwa 12.600 Stück pro Jahr. Außerplanmäßige Ereignisse, wie z.B. die sog. Abwrackprämie, können auch temporär zu höheren Mengen führen. Es stehen derzeit (Stand: Oktober 2017) 66 Demontagebetriebe zur Verwertung der Altautos zur Verfügung, die gemäß Altfahrzeug-Verordnung von der GESA anerkannt sind. Des Weiteren gibt es 2 Shredder Anlagen und 7 Sonstige Anlagen zur Behandlung von Altfahrzeugen in Thüringen. Damit stehen ausreichende Entsorgungskapazitäten zur Entsorgung von Altfahrzeugen in Thüringen zur Verfügung.

5.5.7 Zwischenlager (ZL)

Zwischen 2011 und 2015 wurden zwischen 42 und 48 Tausend Tonnen pro Jahr an gefährlichen Abfällen in Zwischenlager verbracht, davon zwischen 20 und 30 Tsd. Tonnen/a in Thüringer Anlagen. Im Prognosezeitraum ist mit einer Menge an zwischenzulagernden gefährlichen Abfällen zwischen 41 und 51 Tsd. Tonnen pro Jahr zu rechnen. In Thüringen stehen mehr als 49 Anlagen mit einer Kapazität von 57,5 Tsd. Tonnen pro Jahr zur Aufnahme dieser Mengen und damit ausreichende Entsorgungskapazitäten zur Verfügung.

6 https://www.umweltbundesamt.de/themen/verbleib-von-14-millionen-stillgelegten-pkw-unklar

65

5.5.8 Deponien der Klasse II, III und IV gemäß Deponieverordnung (SAD,HMD,UTD)

Im Zeitraum von 2011 bis 2015 wurden zwischen 19 und 35 Tsd. t/a an gefährlichen Abfällen auf Siedlungsabfalldeponien entsorgt, davon in der Summe etwa 70 % auf Thüringer Deponien und etwa 30 % auf DK II-Deponien in Sachsen.

Im gleichen Zeitraum wurden zwischen 64 und 98 Tsd. t/a auf Sonderabfalldeponien und in Untertagedeponien entsorgt, davon in der Summe etwa 65 bis 88 % außerhalb Thüringens.

Im Prognosezeitraum ist mit einer jährlich zu deponierenden Menge an gefährlichen Abfällen zwischen 90 und 111 Tsd. t zu rechnen.

Nach der Deponieverordnung können gefährliche Abfälle unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Deponien für nicht gefährliche Abfälle (Punkt 4.11) abgelagert werden.

Darüber hinaus stehen für die Deponierung gefährliche Abfälle in Thüringen bis 2027 drei Betriebsdeponien (DK III) für betriebseigene Abfälle und eine Untertagedeponie (DK IV) zur Verfügung.

Für die bisher außerhalb Thüringens oberirdisch deponierten gefährlichen Abfälle ist die weitere Verfügbarkeit dieser Entsorgungsmöglichkeiten gegenwärtig nicht abschätzbar. Bei Wegfall der obertägigen Deponierungsmöglichkeiten außerhalb Thüringens ist ein adäquater Rückgang zu deponierender Behandlungsrückstände zu erwarten, da die Abfallbehandlung von überwiegend aus anderen Bundesländern stammenden Abfällen speziell für diesen Entsorgungsweg erfolgt.

Alternativ steht für die Entsorgung dieser Abfälle neben der Deponierung ein Mehrfaches an verfügbarem Versatzvolumen (s. Kapitel 5.5.9) zur Verfügung.

Asbesthaltige Abfälle dürfen auf der Asbestmonodeponie Caaschwitz (Deponieklasse II) sowie in geeigneten Monobereichen von kommunal betriebenen Deponien abgelagert werden.

Aufgrund der bisherigen Entwicklung wird ein durchschnittlicher jährlicher Anfall an asbesthaltigen Abfällen aus Thüringen zwischen 16 und 20 Tsd. t prognostiziert. Für die Beseitigung der prognostizierten Mengen asbesthaltiger Abfälle stehen im Planungszeitraum durch diese Deponien ausreichende Entsorgungskapazitäten zur Verfügung.

Für die aus der bisherigen Entwicklung bei Bundes- und Landesstraßen ableitbaren Mengen an pechhaltigem Straßenaufbruch stehen auf den kommunalen Deponien ausreichend Kapazitäten zur Verwertung als Deponieersatzbaustoff oder zur Beseitigung zur Verfügung. Ein eventueller zusätzlicher Bedarf an Entsorgungskapazitäten für pechhaltigen Straßenaufbruch ist jedoch nicht auszuschließen (siehe Ziffer 5.4.2).

Deponien der Klasse II:

In Thüringen standen zum 31.12.2015 acht kommunal betriebene Deponien der Deponieklasse II und eine Monodeponie (für asbesthaltige Abfälle) zur Verfügung.

Deponien der Klasse III:

In Thüringen befanden sich zum 31.12.2015 vier Deponien der Deponieklasse III in der Ablagerungsphase: eine öffentlich zugängliche Sonderabfalldeponie (Deponie Aga Seligenstädt der Geraer Stadtwirtschaft GmbH) und drei Betriebsdeponien, die nur betriebseigene Abfälle entsorgen (Deponie Schwarza - Industrielle Absetzanlage Neuteil der Stadt Rudolstadt, Deponie Lichtenberg der Wismut GmbH, (Umlagerung von Abfällen aus dem Uranbergbau) sowie Deponie Phönix-Ost der Meuselwitz Guss Eisengießerei GmbH). Die Deponie Aga plant die Ablagerungsphase zum Ende des II. Quartals 2018 zu beenden.

Deponieklasse IV:

66

Die GSES mbH Sondershausen verfügt (unabhängig und getrennt von der Versatzdurchführung) über die abfallrechtliche Zulassung einer Deponie der Klasse IV unter anderem für gefährliche Abfälle am Standort der Grube in Sondershausen mit einem Restvolumen von 1.355.200 m3, Stand 31.12.2016. Damit ist für die prognostizierte Abfallmenge eine ausreichende Entsorgungssicherheit im Planungszeitraum gewährleistet.

5.5.9 Untertageversatz (UTV)

In Thüringen führen gegenwärtig vier Bergwerke Untertageversatz mit insgesamt zwischen 750.000 bis 790.000 Tonnen pro Jahr Versatzmaterial durch. Das mit Stand 31.12.2015 verfügbare Volumen des Untertageversatzes betrug insgesamt 9,6 Mio. m³. In den nächsten 3-5 Jahren wird mit einer Gesamtversatzmenge in gleicher Höhe wie bisher gerechnet. Aufgrund der deutlichen Reduzierung der zur Verfüllung nutzbaren Versatzhohlräume, insbesondere zu Ende des Planungszeitraumes, wird es zu einem deutlichen Rückgang der zur Verwertung im Versatz eingesetzten Abfallmengen kommen (siehe Tab. 5-3)7. Tab. 5-3: Abschätzung der in den einzelnen Versatzbergwerken zu erwartenden

Abfallmengen

Im Zeitraum bis zum Jahr 2027 ist mit einer Menge an gefährlichen Abfällen aus Thüringen zwischen 2.500 und 3.000 t/a zu rechnen. Hierfür steht ein Mehrfaches an verfügbarem Versatzvolumen im Planungszeitraum zur Verfügung.

5.6 Ausweisung zugelassener Anlagenstandorte für die Entsorgung gefährlicher Abfälle

Nach § 30 (1) KrWG sind zugelassene Abfallbeseitigungsanlagen und geeignete Flächen für Deponien und für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen auszuweisen. Im Ergebnis der vorherigen Darlegungen werden die in Anhang 5 aufgeführten Anlagen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle in Thüringen, die für die Abfallwirtschaftsplanung von Bedeutung sind, ausgewiesen. Mit der Ausweisung ist keine Aussage dazu verbunden, ob es sich um eine Verwertungs- oder Beseitigungsanlage handelt, da die zugrunde liegenden Zulassungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Bundesberggesetz oder dem Baugesetzbuch hierzu keine Einordnung treffen. In Thüringen stehen aufgrund der besonderen geologischen Situation des vorhandenen Salzgesteins für die Entsorgung gefährlicher Abfälle aus dem gesamten Bundesgebiet vier Versatzbergwerke und eine Untertagedeponie zur Verfügung. Thüringen spielt insoweit auch in Zukunft eine besondere Rolle bei der Sicherstellung der Entsorgungsautarkie in Deutschland. Für in Thüringen nicht bzw. nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehende Entsorgungswege für bestimmte gefährliche Abfälle werden hingegen auch in Zukunft Entsorgungskapazitäten in anderen Bundesländern (z. B. chemisch-physikalische Behandlung, Sonderabfallverbrennung) genutzt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand, der in der Gegenüberstellung von Ist-Stand und planerischem Bedarf an Entsorgungskapazitäten dokumentiert ist, und davon ausgeht, dass

7 Schreiben des Thüringer Landesbergamtes vom 15. Juli 2016

Abfallmenge in t/adurchschnittlich Minimum Maximum

Sondershausen bis 2026 260.000 ab 2027 100.000 150.000

Bleicherode bis 2021 250.000 ab 2021 100.000 125.000

Sollstedt bis 2021 100.000 ab 2021 200.000 200.000

Unterbreizbach bis 2021 240.000 bis 2027 120.000 240.000

gesamt 850.000 520.000 715.000

Versatzbergwerk ZeitraumAbfallmenge in t/a

Zeitraum

67

im Planungszeitraum bis zum Jahr 2027 spezielle Entsorgungskapazitäten auch weiterhin länderübergreifend genutzt werden, besteht kein Erfordernis für die Ausweisung zusätzlicher Kapazitäten. Eine über die ausgewiesenen Entsorgungsanlagen hinausgehende Ausweisung geeigneter Flächen für Deponien und sonstige Entsorgungsanlagen erfolgt daher nicht.

68

ASN (1) Abfallgruppe - Jahresmengen 2011 2012 2013 2014 2015

02 01Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft,

Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei 16 6 5 14 11

02

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft,

Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der

Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

16 6 5 14 11

04 02 Abfälle aus der Textilindustrie 17 0

04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie 17 0

05 01 Abfälle aus der Erdölraffination 74 35 69 58 73

05 06 Abfälle aus der Kohlepyrolyse 214 560 143 432 205

05Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und

Kohlepyrolyse288 595 212 490 277

06 01Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und

Anwendung (HZVA) von Säuren2.780 2.256 2.593 2.719 2.500

06 02 Abfälle aus HZVA von Basen 233 133 70 83 111

06 03Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und

Metalloxiden224 297 193 247 216

06 04Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter

06 03 fallen45 102 94 99 74

06 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

06 06Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus

Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen170 194 240 194 243

06 13 Abfälle aus anorganisch - chemischen Prozessen a.n.g. 124 44 4 1 16

06 Abfälle aus anorganisch - chemischen Prozessen 3.577 3.026 3.194 3.343 3.160

07 01 Abfälle aus HZVA organischer Grundchemikalien 3.486 3.579 3.367 4.102 3.461

07 02Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi

und Kunstfasern1.297 1.367 1.548 1.651 1.490

07 03Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und

Pigmenten (außer 06 11)272 255 283 267 307

07 05 Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika 335 414 369 299 256

07 06Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen,

Waschmitteln, Desinfektions- und Körperpflegemitteln1.104 965 1.037 1.300 1.338

07 07Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien

a.n.g.674 575 599 773 878

07 Abfälle aus organisch - chemischen Prozessen 7.169 7.155 7.203 8.393 7.731

08 01 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken 2.394 2.683 2.834 3.412 3.033

08 03 Abfälle aus HZVA von Druckfarben 38 37 32 34 36

08 04Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen

(einschließlich wasserabweisender Materialien)563 440 474 419 440

08Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke,

Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben2.995 3.160 3.340 3.865 3.509

09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie 781 693 446 411 375

09 Abfälle aus der fotografischen Industrie 781 693 446 411 375

10 01Abfälle aus Kraftwerken und anderen

Verbrennungsanlagen (außer 19)141 118 142 53 14

10 02 Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie 13.729 15.036 13.479 13.669 12.543

10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie 353 408 393 414 408

10 04 Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie 1 1 56 89 6

10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie 18

10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl 209 157 203 130

10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen 107 83 74 92 99

10 11Abfälle aus der Herstellung von Glas und

Glaserzeugnissen540 601 587 499 708

10 12Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und

keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug476 206

10 14 Abfälle aus Krematorien 30 40 35 35 37

10 Abfälle aus thermischen Prozessen 15.394 16.702 14.924 15.053 13.943

11 01

Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und

Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B.

Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren,

alkalisches Entfetten und Anodisierung)

23.160 20.631 16.904 17.656 23.498

11 02 Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie 18 33 15 16 34

11 03 Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen 54 14 24 18 17

11 05 Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung 4 3 6 3 8

11

Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung

und Beschichtung von Metallen und anderen

Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie

23.236 20.681 16.949 17.692 23.558

12 01

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung

sowie der physikalischen und mechanischen

Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

27.310 24.151 28.831 30.221 27.975

12 03 Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11) 367 404 578 701 644

12

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung

sowie der physikalischen und mechanischen

Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

27.676 24.554 29.409 30.922 28.619

Tabelle: Aufkommen an gefährlichen Abfällen nach Abfallgruppen (4-stellige ASN) und Kapiteln (2-stellige ASN) in Thüringen

2011 bis 2015 in t

Anhang 4

69

ASN (1) Abfallgruppe - Jahresmengen 2011 2012 2013 2014 2015

Tabelle: Aufkommen an gefährlichen Abfällen nach Abfallgruppen (4-stellige ASN) und Kapiteln (2-stellige ASN) in Thüringen

2011 bis 2015 in t

13 01 Abfälle von Hydraulikölen 1.386 1.399 1.389 1.353 1.345

13 02 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen 16.234 15.508 15.707 15.871 15.510

13 03 Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen 48 139 27 183 148

13 05 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern 14.141 14.520 13.973 14.593 14.625

13 07 Abfälle aus flüssigen Brennstoffen 325 262 245 326 305

13 08 Ölabfälle a. n. g. 726 523 389 622 944

13

Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer

Speiseöle und Ölabfälle, die unter die Kapitel 05, 12 und

19 fallen)

32.860 32.350 31.731 32.947 32.876

14 06Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie

Schaum- und Aerosoltreibgasen1.262 1.337 1.286 1.287 1.245

14Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und

Treibgasen (außer 07 und 08)1.262 1.337 1.286 1.287 1.245

15 01Verpackungen (einschließlich getrennt gesammmelter

kommunaler Verpackungsabfälle)768 773 714 668 648

15 02Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und

Schutzkleidung4.049 4.241 4.560 4.693 4.988

15Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher,

Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.)4.817 5.014 5.274 5.362 5.636

16 01

Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich

mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von

Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14,

16 06 und 16 08)

1.235 1.494 1.293 2.280 1.252

16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten 3.106 3.099 3.015 2.632 2.086

16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse 33 7 9 17 18

16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien 377 310 442 267 0

16 06 Batterien und Akkumulatoren 7.216 7.401 6.934 7.688 264

16 07Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks

und Fässern (außer 05 und 13)2.311 1.962 2.181 1.782 9.959

16 08 gebrauchte Katalysatoren 100 85 91 86 1.857

16 10 wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung 806 591 652 606 76

16 11 gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien 17 2 19 1.015

16Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt

sind15.200 14.951 14.618 15.377 0

17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik 25.763 16.849 4.994 6.648 16.526

17 02 Holz, Glas und Kunststoff 12.938 10.976 11.689 11.318 3.366

17 03 Bitumengemische, Kohleteer und teerhaltige Produkte 21.293 18.465 12.132 18.368 11.400

17 04 Metalle (einschließlich Legierungen) 120 82 80 40 12.870

17 05Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten

Standorten),Steine und Baggergut36.046 51.020 22.074 17.106 36

17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe 21.030 20.326 17.574 13.401 17.651

17 08 2 13.249

17 09 sonstige Bau- und Abbruchabfälle 1.138 160 82 205 318

17Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von

verunreinigten Standorten)118.329 117.878 68.627 67.087 58.891

18 01Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder

Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen458 450 494 543 493

18 02Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung

und Vorsorge bei Tieren5 5 6 6 6

18

Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen

Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und

Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren

Krankenpflege stammen)

463 456 499 549 499

19 01 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen 23.159 25.008 22.952 20.191 19.747

19 02

Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von

Abfällen (einschließlich Dechromatisierung,

Cyanidentfernung, Neutralisation)

46.479 47.975 37.162 34.028 40.002

19 03 stabilisierte und verfestigte Abfälle 85.660 100.930 77.321 68.924 57.865

19 07 Deponiesickerwasser 4.070 3.712 8.724 7.512 8.029

19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g. 171 295 857 494 621

19 10 Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen 1.050

19 11 Abfälle aus der Altölaufbereitung 36

19 12Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.

B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a.n.g.37.232 13.160 17.534 15.881 17.488

19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser 10.140 4.759 6.464 5.962 4.043

19

Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen

Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung

von Wasser für den menschlichen Gebrauch und

Wasser für industrielle Zwecke

206.948 195.840 172.064 152.991 147.794

20 01 getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) 2.521 2.251 2.214 2.010 1.486

20

Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche

gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus

Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter

Fraktionen

2.521 2.251 2.214 2.010 1.486

insgesamt 463.532 446.650 371.994 357.813 346.136

Anhang 4

70

Anhang 5 Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen

Bodenbehandlungsanlagen

Abfallmitverbrennungsanlagen

Nr. Anlagenstandort Betreibername Anlagenbezeichnung Kapazität in t/a

1 Bleicherode BVGS Baustoffvertriebsgesellschaft mbH Behandlung bü Abfälle 110.000

2 Gößnitz AKSOT Abwasserbehandlungs GmbH CPA-überwachungsbed. Abfälle 15.600

3Saaleplatte OT

Wormstedt

Dr. Joachim Schilling Recycling u.

Entsorgungstechnik e.K

Entsorgungsanlage für schwefelhexa-

fluoridgefüllte Anlagen und Geräte3.577

4Saaleplatte OT

Wormstedt

Dr. Joachim Schilling Recycling u.

Entsorgungstechnik e.KKabelrecyclinganlage 500

5 Rositz Lobbe Industrieservice GmbH & Co KG Vakuumthermik 26.000

6 Dermbach M. Kummetat GmbH & Co. KG 52.000

7 Bad Klosterlausnitz RCO Recycling-Centrum GmbH Anlage zur Vermengung, Vermischung und

Konditionierung 12.000

8 SchleizREMONDIS Industrie Service GmbH & Co.

KG

CPA- Behandlung überwachungsbedürftiger

Abfälle61.152

9 Bad Langensalza SM-Metalle GmbH Anlage zur Behandlung von Fotochemikalien 2.375

10 OhrdrufSUC Entsorgung GmbH ZNL Entsorgung

OhrdruCPA-Anlage bü und nbü 37.500

11 SeelingstädtSUC Sächsische Umweltschutz- Consulting

GmbH

Immobilisierung von Schadstoffen in festen u.

pastösen Abfällen 89.250

12 SeelingstädtSUC Sächsische Umweltschutz- Consulting

GmbH

Anlage zur biologischen, chemischen und

physikalischen Behandlung 61.000

13 SeelingstädtSUC Sächsische Umweltschutz- Consulting

GmbH

Mischanlage zur Verfestigung, Inertisierung

und Hyg. v. Schlämmen 60.000

14 SeelingstädtSUC Sächsische Umweltschutz- Consulting

GmbH

Anlage zur Herstellung von

Ersatzbrennstoffen 24.000

15 KriebitzschUmweltschutz Ost GmbH Niederlassung

Contamex KriebitzschBodenwaschanlage mit Bioreaktor 343.200

gesamt CPB-Anlagen 898.154

Nr. Anlagenstandort Betreibername Anlagenbezeichnung Kapazität in t/a

1Saaleplatte OT

Wormstedt

Dr. Joachim Schilling Recycling- und

Entsorgungstechnik e.K.Biobeet 3.640

2 Merkers Mittelsdorf Recycling Bodenbehandlungsanlage 55.000

3 Großbreitenbach SGDA mbH, Biobeetanlage Großbreitenbach Biobeetanlage Großbreitenbach 15.000

4 Bleicherode BAUER Umwelt GmbH, Niederlassung Ost

Bodenbehandlungsanlage, biologische und

mechanische Verfahren i.V. m. zeitw.

Lagerung

70.000

5 MenterodaMenteroda Recycling GmbH, Bereich

Bodensanierung

Behandlung von kontaminierten

Böden/Abfällen 60.000

6 Seelingstädt SUC GmbH, Bodenbehandlung Anlage zur biologischen Bodenbehandlung 30.000

7 Caaschwitz Umweltschutz Elstertal GmbH Thüringen Bodenbehandlung Caaschwitz 50.000

gesamt Bodenbehandlungsanlagen 283.640

Nr. Anlagenstandort Betreibername Anlagenbezeichnung Kapazität in t/a

1 Deuna Deuna Zement GmbH Sekundärbrennstoffanlage,

Mitverbrennung

Anlage zur Herstellung von Zement (SON), Kapazität.

5500 t/d bezieht sich auf die Herstellung von Zement;

dazu können bis zu 100 % Ersatzbrennstoffe eingesetzt

werden

71

Anhang 5 Elektronikrecyclinganlagen (Stand: April 2018)

Sonstige Anlagen

Nr. Anlagenstandort Betreibername Anlagenbezeichnung Kapazität in t/a

1 Barchfeld TDE-Recycling GmbHDemontageanlage für das Recycling von

Elektroaltgeräten 10.000

2 Erfurt Scholz Recycling GmbH & Co. KG Elektrogroßgeräte Aufbereit./Lager 2.500

3 FrankendorfReeG GmbH Gesellschaft für

Recycling

Demontage elektrischer und elektronischer

Geräte 375

4Blankenhain OT

MeckfeldHertig GmbH & Co. Recycling KG Kühlgeräte- u. Elektronikrecycling Lagern 8.320

5 NordhausenNordthüringer Werkstätten

gemeinnützige GmbHAnlage zur Elektrogeräteverwertung 500

6 Sömmerda Umweltdienst Sömmerda GmbH Behandlung gef. Abfälle 18.000

7 SömmerdaRTS Supply Chain Solutions GmbH

& Co. KG

8 SondershausenElektrogeräteverwertung Göllingen

GmbHAnlage zur Elektrogeräteverwertung 800

9 Sonneberg VISTA electronic GmbHAnlage zum händischen Zerlegen von

Elektronikschrott 400

10 Unterwellenborn ÖKUS e.V. Altgeräterecyclinganlage 2.250

Gesamt Elektronikrecyclinganlagen 43.145

Stillegung im März 2018

Erfurt SWE Stadtwirtschaft GmbHDemontagewerkstatt Elektro-

/Elektronikschrott 12.000

Nr.Entsorger-

nummerBetreibername Anlagenstandort

Anlagenbezeichnung bzgl. gefährlicher

Abfälle

Kapazität

in t/a

t Lager-

kapazität

1 R56B00023REUSS Holzverarbeitung, -recycling

und Energieholz GmbHEisenach-Neukirchen Aussortieren von A IV- Holz aus Fehlwürfen 500 150

2 R77B00162 Containerdienst Seyfarth GmbH Grünberg Anlage zum Behandeln und Lagern von Abfällen 550 150

3 R74B00272GEMES GmbH,Fensterholzlager u. -

behandlungSchöngleina

Lagerplatz und Behandlung von Fenster- und

Türenholz 260 149

4 R70B00041CBR Containerdienst und

Baustoffrecycling GmbHStadtilm Begrenzung Altholz A IV 2.600 150

5 R68B00011Dr. J. Schelling Recycling und

Entsorgungstechnik e.K.Sömmerda

Anlage zum Lagern und Behandeln von

gefährlichen u. nicht gefährlichen Abfällen 2.600 150

6 R76B00432Containerdienst Abbruch& Entkernung

Helmut Steudel GmbHGreiz

Lagerung und Behandlung von gefährlichen und

nicht gefährlichen Abfällen38.700 6.345

7 R61B00214Containerdienst-Entsorgung-

Recyclinghof W. FrickeBreitenworbis

Behandlung und zeitweilige Lagerung von

gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen2.340 49

8 R76B00122EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs-

und Recycling GmbHGreiz

Anlage zur Lagerung und Behandlung von

gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen30.051 1.606

9 R69B00073SITA Ost GmbH & Co. KG,

Betriebsstätte ThemarThemar

Lagerung und teilweise Behandlung von Altholz

(AIV)260 150

10 R77B00232Geyer und Glanz Autohandels- und

Verwertungsgesellschaft mbHGöllnitz

Anlage zur Zwischenlagerung von gefährlichen

und nicht gefährlichen Abfällen260

11 R76B00152"Umwelt" Entsorgungs- und

Straßenservice GmbHZeulenroda-Triebes max Lagermenge ASN 170605* 30

12 R66B00053 NOBRA GmbH Rippershausen

Edelmetallrückgewinnung Veraschung i.V.m.

zeitw. Lagerung von gefährlichen und nicht

gefährlichen Abfällen

634 49

13 R65B00037MSE Magnesium Solutions Europe

GmbHSondershausen Magnesiumaufbereitungsanlage 260 150

14 R76B00422 SUC GmbH BL-Anlage SeelingstädtAnlage zur Lagerung und Behandlung

gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle65.000 11.135

15 R66B00253SuKo Gesellschaft zur Herstellung von

Substraten und Komposten mbH

Grabfeld/ OT

Wolfmannshausen

Biologische Behandlung von gefährlichen

Abfällen2.600

16 R51B00361 SWE Stadtwirtschaft GmbH Schwerborn Altholzbehandlungsanlage 4.000 40

17 R75B00382Thoma Bau- und RecyclingGmbH &

Co. KGOberböhmsdorf Bauschuttrecyclinganlage 260 150

18 R52B00022GUD GERAER Umweltdienste GmbH,

Sortieranlage für ng AbfälleGera-Langenberg zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen 150

19 R76B00012 SUC GmbH Beerwalde Bauschuttrecyclinganlage 3.000 25

20 R63B00103 BTC Nowatzky GmbH Mihla zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen 150

21 R67B00231 Gölz Entsorgungs-GmbH Friemar zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen 150

22 R75B00047 Lobensteiner Containerdienst GmbH Wurzbach Recyclinghof 25

23 R66B00343 RAW Walldorf Recycling- und Asphalt Walldorf Asphaltmischanlage 2.600

Sonstige Anlagen gefährliche Abfallmengen 156.475 2.977

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>

72

Anhang 5 Zwischenlager

Nr. EN-Nr. Anlagenstandort Betreibername Anlagenbezeichnung Typ Kapazität Einheit

1 R68B00037 Großrudestedt Karo As Umweltschutz GmbH Zwischenlager ZL 6.200 t/a

2 R67B00111 Gotha Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG Lager nbü- und bü-Abfälle ZL 50 t Lagerkapazität

3 R13B00031 Ichtershausen/OT Rehestädt Zweckverband Restabfallbehandlung Mittelthüringen (ZRM) Zwischenlager ZL 3.500 t/a

4 R76B00462 Harth/Pöllnitz OT Frießnitz REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG Zwischenlager ZL 145 t Lagerkapazität

5 R02B00042 Gera-Langenberg Winkler Umweltgerechte Entsorgung GmbH Zwischenlager/Recyclinganlage ZL 149 t Lagerkapazität

6 R51B00361 Erfurt SWE Stadtwirtschaft GmbH Lager für Altholz, gefährliche Best. ZLS 4.000 t/a

7 R63B00323 Hörselberg-Heinich Umweltservice Wartburgregion GmbH Wertstoffhof und Zwischenlager ZLW 50 t Lagerkapazität

8 R67B00261 Gotha Fehr Umwelt Ost GmbH Sonderabfallzwischenlager ZL 40t Lagerkapazität

gefährliche Abfälle

9 R71B00191 Mattstedt AVT Küchelgrube mbH Lager bü ZL 140t Lagerkapazität

gefährliche Abfälle

10 R66B00453 Wernshausen Schmalkalden Stadtreinigung GmbH Zwischenlager für Abfälle ZL 40t Lagerkapazität

gefährliche Abfälle

11 R67B00231 Gotha Gölz Entsorgungs-GmbH

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung

gefährlicher Abfälle (Nr. 8.12,Sp.2a

der 4 BImSCHV)

ZL 150t Lagerkapazität

gefährliche Abfälle

12 R64B00174 Mühlhausen Containerdienst Zimmermann Lagerung von Abfällen ZL 83t Lagerkapazität

gefährliche Abfälle

13 R62B00057 Nordhausen Landratsamt NordhausenZwischenlager für gefährliche

Abfälle ZL 500 t/a für ASN 17 05 03*

14 R54B00053 Suhl Containerdienst Güth Umschlagplatz für gefährliche

Abfälle ZL 300 t/a

15 R77B00442 Schmölln Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung

gefährlicher Abfälle (Nr. 8.12,Sp.2a

der 4 BImSCHV)

ZL 150t Lagerkapazität

gefährliche Abfälle

16 R51B00181 Erfurt SMH Schrott- und Metallhandels GmbH Sonderabfallzwischenlager ZLS 1.400 t Lagerkapazität

17 R54B00013 Suhl Suhler Stadtbetrieb GmbH Sortieranlage DSD/ZL Lager gefährliche Abfälle ZL 5 t/d

18 R51B00091 Erfurt Container Loth GmbH Lageranlage für nbü Abfälle ZLS 6.955 t Lagerkapazität

19 R56B00063 Eisenach Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co.Zwischenlager für gefährliche

Abfälle ZL 60 t Lagerkapazität

20 R61B00047 Gerterode Umweltservice Gunkel GmbH

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung

gefährlicher Abfälle (Nr. 8.1,Sp.2a

der 4 BImSCHV)

ZL 96 t Lagerkapazität

21 R52B00012 Gera GUD GERAER Umweltdienste GmbH Sonderabfallzwischenlager ZLS 3.650 t/a

22 R61B00274 Uder SWT Schrott-, Wertstoffhandel und Transport GmbH Anlage zur Lagerung von Abfällen ZL 1.443 t Lagerkapazität

23 R73B00027 Unterwellenborn Betting AGZL für Asbest und feuerfeste

AuskleidungenZLS 60 t Lagerkapazität

24 R63B00313 Kieselbach Containerdienst & Fuhrbetrieb LimburgAbstellfläche für Container zum

Sammeln gefährlicher AbfälleZL 130 t Lagerkapazität

25 R64B00344 Bad Langensalza Thüringen Recycling GmbHAnlage zur zeitw. Lagerung von b. ü.

Abfällen ZL 30 t Lagerkapazität

26 R64B00027 Bad Tennstedt BAC Entsorgungswirtschaft GmbH Anlage zur Lagerung bü Abfällen ZL 105 t Lagerkapazität

27 R61B00017 Heiligenstadt Containerdienst Franz König Umweltdienste e.K.

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung

gefährlicher Abfälle (Nr. 8.1,Sp.2a

der 4 BImSCHV)

ZL 1.540 t Lagerkapazität

28 R61B00097 Teistungen K & R Containerdienst GmbHZwischenlager für gefährliche und

nicht gefährliche AbfälleZL 10 t Lagerkapazität

29 R69B00047 EisfeldThüringer Straßenwartungs- und

Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

Zwischenlager für gefährliche und

nicht gefährliche AbfälleZL 10 t Lagerkapazität

30 R52B00152 Gera SMH Schrott- und Metallhandels GmbHAnlage zur zeitw. Lagerung u.

Behandlung von FE- u. NE-MetallenZL 1.499 t Lagerkapazität

31 R75B00362 Schleiz Becker Umweltdienste GmbH Thüringen

Anlage zum Umschlagen

gefährlicher und nicht gefährlicher

Abfälle

ZLU 50t max. Lagerkapazität

gefährliche Abfälle

32 R51B00051 Vieselbach RWTÜV Enviro GmbH Zwischenlager Erfurt-Vieselbach

Azmannsdorfer Weg 5 LagernZL 9 t/a

33 R51B00141 Erfurt Scholz Recycling AG & Co. KG Betrieb Erfurt Schrottplatz ZL 1.500 t Lagerkapazität

34 R65B00404 Ringleben REMONDIS GmbH & Co. KG Niederlassung RinglebenAnlage zum Umschlagen von

gefährlichen AbfällenZL 3.650 t/a

35 R73B00057 Unterwellenborn GAUS GmbHAnlage zur Zwischenlagerung von

AbfällenZL 30 t Lagerkapazität

36 R73B00047 Saalfeld GAUS GmbHAbstell- u. Übergabeplatz (170303*,

170605*)ZL 99 t Lagerkapazität

37 R51B00331 Erfurt Hugo Entsorgung GmbH

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung

gefährlicher Abfälle (Nr. 8.1,Sp.2a

der 4 BImSCHV)

ZL 150 max. t Lagerkapazität

38 R65B00434 Helbedündorf, OT Holzthaleben Helbe-Dün Entsorgungs GmbH 170301*,170303*,170605* ZL 100 t Lagerkapazität

39 R65B00107 SondershausenThüringer Straßenwartungs- und

Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

Zwischenlager für gefährliche und

nicht gefährliche AbfälleZL 10 t Lagerkapazität

40 R62B00117 WertherThüringer Straßenwartungs- und

Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

Zwischenlager für gefährliche und

nicht gefährliche AbfälleZL 10 t Lagerkapazität

41 R71B00151 Apolda Scholz Recycling AG & Co. KG Betrieb Apolda200123*,150110*/11*,160601*,17041

0*,200133*ZL

42 R62B00174 Ellrich Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung

gefährlicher Abfälle (Nr. 8.1,Sp.2a

der 4 BImSCHV)

ZL 25 t Lagerkapazität

43 R64B00037 Ballhausen Mario Scheffler Schrott und Metallhandel Zwischenlager für Bleibatterien ZL 30 t Lagerkapazität

44 R65B00054 Bad Frankenhausen OT EsperstedtAbschlepp- und Bergedienst Autoverwertung Lutz

BaumannLager für Bleibatterien ZL 8 t Lagerkapazität

45 R67B00201 Gotha Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG ZL 30 t Lagerkapazität

46 R67B00331 Waltershausen FerroMetall GmbH ZL 300 t/a

47 R68B00101 Ollendorf Medentex Recycling Service GmbH Zwischenlager ZL 12 t

48 R75B00077 Pößneck Containerdienst Karl Haase Lagerplatz/Sortierplatz für Bauschutt ZL 30 t Lagerkapazität

49 R76B00542 Wünschendorf Voigt GmbH Schrottplatz i.V.m Anlage zur sonst

Behandlung nbü Abf. und Anlage ZL 19.000 t/a

gesamt Zwischenlager 57.533

73

Deponien Anhang 5

Nicht kommunaler Betreiber, öffentlich zugänglich

Kommunaler Betreiber, öffentlich zugänglich

Ende der Ablagerungsphase im II. Quartal 2018

Betriebsdeponien, DK III

Deponie der Kasse IV, Untertagedeponie

Untertageversatz

Nr. Anlagenstandort Genehmigungsinhaber Bezeichnung der Deponie Deponieklasse

1 CaaschwitzASD Asbestdeponie GmbH

ThüringenAsbestdeponie Caaschwitz II

Nr. Anlagenstandort Genehmigungs-inhaber Bezeichnung der Deponie Deponieklasse

1 Stadt Gera Geraer Stadtwirtschaft GmbH Aga Seligenstädt III

Nr. Anlagenstandort Bezeichnung der DeponieDeponie-

klasse Genehmigungsinhaber

Restvolumen zum

01.01.2015 [1.000 m³]

1 Meuselwitz Betriebsdeponie Phönix-Ost III Meuselwitz Guss GmbH 126,8

2 Lichtenberg Deponie Lichtenberg III Wismut GmbH 2,2

3 Schwarza IAA Schwarza--Neuteil III Stadt Rudolstadt 54,4

gesamt 183,4

Zugelassenes

Ablagerungsvolumen Restvolumen

Planfeststellungs-

beschluss vom 05.08.200531.12.2016

Sondershausen

GSES Glückauf

Sondershausen Entwicklungs-

und Sicherungsgesellschaft

GmbH

1,665 1,3552

Anlagenstandort Genehmigungsinhaber

Mio m³

Nr. Anlagenstandort Genehmigungsinhaber

Restvolumen in

Mio m³, Stand:

15.07.2016

1 SondershausenGSES Glückauf Sondershausen Entwicklungs- und

Sicherungsgesellschaft GmbH3,2

2 Bleicherode NDH Entsorgungs- und Betreibergesellschaft mbH 1,5

3 Sollstedt NDH Entsorgungs- und Betreibergesellschaft mbH 2,5

4 Unterbreizbach K+S Kali GmbH 2,4

gesamt 9,6

74

Anhang 6

Verzeichnis: Rechtsvorschriften, andere Quellen

Vorschriften Europäische Union

Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. EG L 190 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2015/2002 der Kommission vom 10. November 2015 (ABl. EG L 294 S. 1)

Richtlinie 2008/98/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2008 über Abfälle (ABl. EG L 312 S. 3, ber. ABl. EG 2009 L 127 S. 24) zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2015/1127 der Kommission vom 10. Juli 2015 (ABl. EU L 184 S. 13)

Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. EG L 182 S. 1), zuletzt geändert durch Richtline 2011/97/EU des Rates vom 5. Dezember 2011 (ABl. EG L 328 S. 49)

Richtlinie 2006/66/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (ABl. EG L 266 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (ABl. EU L 329 S. 5)Richtlinie 2008/103/EG vom 19. November 2008 (ABl. EG L 327 S. 7)

Richtlinie 2012/19/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. EG L 197 S. 38)

Richtlinie 2010/75/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. EG L 334 S. 17)Richtlinie 2000/53/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (ABl. EG L 269 S. 34), zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2016/774 der Kommission vom 18. Mai 2016 (ABl. EG L 128 S. 4)

Richtlinie 94/62/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. EG L 365 S. 10), zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2015/720 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 (ABl. EG L 115 S. 11)

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe (ABl. EG L 158 S.7) und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (ABl. EG L 299 S. 5) zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2016/460 der Kommission vom 30. März 2016 (ABl. EG L 80, S. 17)

Vorschriften Bund

Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 27.6.2017 (BGBl. I S. 1966)

Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)

Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. November 2016 (BGBl. I S. 2452)

75

Altholzverordnung (AltholzV) vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), zuletzt geändert durch Artikel 62 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626)

Altölverordnung (AltölV) in der Fassung vom 16. April 2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 14 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2644)

Batteriegesetz (BattG) vom 1. August 2010 (BGBl. I S. 1163), zuletzt geändert durch Artikel 6 Absatz 10 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872)

Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV) vom 12.11.2009 (BGBl. I S. 3783)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771)

Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) in der Fassung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1044, 3754)

Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 317), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)

Bioabfallverordnung (BioAbfV) vom 21. September 1998, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)

Deponieverordnung (DepV) vom 27. April 2009 (BGBl. I. S. 900), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966)

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234

Nachweisverordnung (NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 11 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370)

Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 10 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745)

Versatzverordnung (VersatzV) vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2833), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

Verordnung über die Entsorgung gebrauchter, halogenierter Lösemittel (HKWAbfV) vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1918), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) in der Fassung der Bekanntmachung

76

vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2770)

Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften (PCB/PCT-Abfallverordnung – PCBAbfallV) vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 932), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

Vorschriften Thüringen

Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) vom 23. November 2017 (GVBl. S. 246)

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes vom 18. Juli 2000 (GVBl. S. 181)

Thüringer Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Thüringer Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung) vom 23. Juni 2003 (GVBl. S. 421), geändert durch die Verordnung vom 22. November 2013 (GVBl. S. 337)

Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung - ThürPflanzAbfV -) vom 2. März 1993 (GVBl. S.232), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 08. Dezember 2015 (GVBl. S. 211)

Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten sowie zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich des Batteriegesetzes (ThürBattGZustVO) vom 24. Juni 2011 (GVBl., S.191), zuletzt geändert am 30. Juli 2014 (GVBl. S. 566, 567) ); außer Kraft getreten am 1. Dezember 2017

Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (Thüringer Deponieeigenkontroll-Verordnung - ThürDepEKVO -) vom 8. August 1994 (GVBl., S. 956) zuletzt geändert durch Art. 4 der Verordnung vom 6. April 2008 (GVBl. S. 78)

Thüringer Verordnung über die Entsorgung von Sonderabfall-Kleinmengen (Thüringer Kleinmengen-Verordnung) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 706); außer Kraft getreten am 1. Dezember 2017

Veröffentlichungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA)

LAGA Mitteilung 18: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Überarbeitung, Stand Januar 2015

LAGA Mitteilung 19: Merkblatt über die Entsorgung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, Stand 1994

LAGA Mitteilung 20: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln -, Stand November 2003

LAGA Mitteilung 23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, Stand September 2009

LAGA Mitteilung 25: Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, Stand Juni 2015

LAGA Mitteilung 31: Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten - Altgeräte-Merkblatt -, Stand September 2009

77

LAGA Mitteilung 34: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung, Stand 2003, (redaktionelle Überarbeitung 2008 und Februar 2013)

LAGA Mitteilung 37: „Umsetzung der Verpackungsverordnung“ Anforderungen an Hersteller

und Vertreiber, an Betreiber von Systemen und Branchenlösungen sowie an beauftragte Dritte, Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer nach den § 6, 10 u. Anh. I der Verpackungsverordnung, veröffentlicht Februar 2017

Beste verfügbare Techniken - (BVT) Merkblätter zur europäischen IVU-Richtlinie

(BREF-Dokumente = Best Available Technique Referenz Documents)

BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken der Abfallverbrennung, Juli 2005

Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen, August 2006

Andere Quellen

Erste regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung (1. rBv) der Bevölkerung Thüringens bis 2035, Thüringer Landesamt für Statistik, November 2015

78

Anhang 7 Abkürzungsverzeichnis

Kürzel Bezeichnung

a Jahr

a. n. g. anderweitig nicht genannt

Abb. Abbildung

AbfklärV Klärschlammverordnung

AbfKoBiV Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung

AbfRRL Abfallrahmenrichtlinie

AbfVerbrG Abfallverbringungsgesetz

Abs. Absatz

AG Aktiengesellschaft

AltfahrzeugV Altfahrzeug-Verordnung

AltholzV Altholzverordnung

AltölV Altölverordnung

ASN Abfallschlüsselnummer

AV Abfallmitverbrennung

AVV Abfallverzeichnisverordnung

AWV Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen

AZV Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach

BattG Batteriegesetz

BattGDV Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes

ber. berichtigt

BImSchG Bundesimmissionschutzgesetz

BioAbfV Bioabfallverordnung

BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

BREF Best Available Technique Referenz Documents

BS Bauschutt

BVT Beste verfügbare Technik

bzw. beziehungsweise

ca. circa

Co. Compagnie (Handelsgesellschaft)

d Tag

d. h. das heißt

DepV Deponieverordnung

DK Deponieklasse

DüMV Düngemittelverordnung

EAR Elektro Altgeräte Register

EG Europäische Gemeinschaft

einschl. einschließlich

ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz

EnBA Energetische Behandlungsanlage

„EnVA“ „Energetische Verwertungsanlage“

EVPG Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz

EW Einwohnerwert

gem. gemäß

GewAbfV Gewerbeabfallverordnung

ggf. gegebenenfalls

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

HKWAbfV Verordnung über die Entsorgung gebrauchter, halogenierter Lösemittel

HMG I Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind die in Gewerbebetrieben, auch Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und der Industrie anfallenden Abfälle, soweit sie nach Art und Menge gemeinsam

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Kürzel Bezeichnung

mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können. Die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle I werden gemeinsam mit Hausmüll aus privaten Haushaltungen in Umleerbehältern erfasst.

HMG II

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind die in Gewerbebetrieben, auch Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und der Industrie anfallenden Abfälle, soweit sie nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können. Die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle II werden von den Entsorgern im Wechselbehälterverfahren erfasst oder von den Betrieben selbst an den Beseitigungsanlagen bzw. Umladestationen angeliefert.

HZVA Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung

inkl. inklusive

kg Kilogramm

kg/E Kilogramm pro Einwohner

KG Kommanditgesellschaft

km² Quadratkilometer

KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz

LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall

LAWP Landesabfallwirtschaftsplan

LK Landkreis

LVP Leichtverpackungen

m³ Kubikmeter

m³/a Kubikmeter pro Jahr

MBRA Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage

Mg/a Megagramm pro Jahr

Mg/m³ Megagramm pro Kubikmeter

Mio. Million

mm Millimeter

MRA Mechanische Restabfallbehandlungsanlage

MW Mittelwert

NachwV Nachweisverordnung

Nr. Nummer

o. g. oben genannt(en)

örE öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

PCBAbfallV PCB/PCT-Abfallverordnung

PflanzAbfV Pflanzenabfallverordnung

PPK Papier Pappe Karton

RABA Restabfallbehandlungsanlage

rBV regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung

s. siehe

S. Seite

SiA Siedlungsabfälle

Stck. Stück

SUPG Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung

t Tonnen

t/a Tonnen pro Jahr

ThürAGKrWG Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

ThürDepEKVO Thüringer Deponieeigenkontroll-Verordnung

ThürElektroZVO Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

ThürStAnz Thüringer Staatsanzeiger

TLL Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

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Kürzel Bezeichnung

TLS Thüringer Landesamt für Statistik

TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

TM Trockenmasse

TM/a Trockenmasse pro Jahr

TOP Tagesordnungspunkt

TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

Tsd. Tausend

„TVS“ „Thermische Verwertungsanlage Schwarza“

u. a. unter anderem(n)

u. Ä. und Ähnlichem

UBA Umweltbundesamt

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

VerpackG Verpackungsgesetz

VerpackV Verpackungsvorordnung

VersatzV Versatzverordnung

vgl. vergleiche

z. B. zum Beispiel

ZAN Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen

ZASO Zweckverband Abfallwirtschaft Saale/Orla

ZAST Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen

ZL Zwischenlager

ZRM Zweckverband Restabfallbehandlung Mittelthüringen

ZRO Zweckverband Restabfallbehandlung Ostthüringen