Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) Regionale Pflegekonferenz Rhein-Lahn-Kreis...
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Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)
Regionale Pflegekonferenz Rhein-Lahn-Kreis
16.09.2011
Anneliese Böning
Hintergründe
Föderalismusreform 2006
• Veränderung des Heimrechts
• Bund regelt zivilrechtliche Anforderungen mit Erlass des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes im Oktober 2009
• Länder regeln ordnungsrechtlichen Teil selbständig, seit 1. Januar 2010: Landesgesetz überWohnformen und Teilhabe (LWTG)
Anneliese Böning
Ziele des LWTG
• Förderung der Teilhabe und Selbstorganisation der Menschen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen und in der Gesellschaft
• Stärkung der Position der Verbraucherinnen und Verbraucher
• Erhöhung der Transparenz• Reduzierung bürokratischer Anforderungen• Unterstützung gemeinschaftlicher selbstorganisierter
Wohnformen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen
Anneliese Böning
Teilhabe und Selbstorganisation fördern
• Öffnung der Einrichtung in das Wohnquartier• Öffnung der Einrichtung für das Wohnquartier• Förderung der Kontakte der Bewohner
untereinander• Beteiligung ehrenamtlich Engagierter• Patenschaften für die Einrichtungen• Regelungen zur Mitwirkung der Bewohner
Anneliese Böning
Die Position der Verbraucher stärken
- Einführung eines internen Beschwerdemanagements
- Informations- und Beschwerdetelefon- Beratungsangebot der Beratungs- und
Prüfbehörde- Vorvertragliche Information
Anneliese Böning
Die Transparenz erhöhen
• Qualitätsberichte– Veröffentlichung im Einrichtungen- und Diensteportal– Träger muss Qualitätsbericht in Einrichtung öffentlich
aushängen– Bewohnervertretung soll an Prüfungen beteiligt werden
• Einrichtungen- und Diensteportal– Information von Interessierten/Marktüberblick– Vergleich mehrerer Einrichtungen miteinander– Veröffentlichung von Qualitätsberichten
• Einsichtsrecht in Dokumentation– Pflege-, Teilhabe- und Unterstützungsplanung– Kopien können verlangt werden
Anneliese Böning
Entbürokratisierung
• weniger Anzeige- und Dokumentationspflichten
– z. B. grundsätzlich nur noch eine Personalmeldung pro Jahr
Anneliese Böning
Neue Wohnformen unterstützen
• Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (§ 4 LWTG)
- Bewohner/innen nehmen gegen Entgelt in Anspruch:- Wohnraum- Pflege-, Teilhabe-, andere Unterstützungsleistungen- Verpflegung
- Einrichtung ist in Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohner/innen unabhängig
- Leistungen sind nicht frei wählbar
- Vermietung und Dienstleistung aus „einer Hand“
- vollumfängliche staatliche Aufsicht (1 x pro Jahr unangemeldet)
Anneliese Böning
• Eigenständig betreute Wohngruppen (§ 5 LWTG) – Angebote mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung– Nr. 1: max. 12 pflegebedürftigen Menschen– Nr. 2: max. 8 Menschen mit Behinderung
– Bewohner/innen nehmen in Anspruch:• Pflege-, Teilhabe-, andere Unterstützungsleistungen• Verpflegung
Anbieter/innen der Leistungen sind frei wählbar Vermieter/in oder Anbieter/in einer Dienstleistung organisiert
Gesamtversorgung und Abstimmung der Leistungen
nur anlassbezogene Prüfungen bei Beschwerden
Neue Wohnformen unterstützen
Anneliese Böning
– Selbstorganisierte Wohngemeinschaften (§ 6 LWTG)
– maximal 8 Bewohner/innen– selbstbestimmte Lebens- und Haushaltsführung– freie Wahl und Inanspruchnahme von Pflege-, Teilhabe- und
anderen Unterstützungsleistungen – Aufnahme neuer Mitbewohner/innen– Ausübung des Hausrechts– Entscheidung über Einbindung von Ehrenamtlichen
alle Anforderungen müssen erfüllt sein,Organisation ist in der Hand der Wohngemeinschaft
Einrichtungen, die dem Gesetz nicht unterliegen
Anneliese Böning
• Servicewohnen– nur allgemeine Unterstützungsleistungen wie Vermittlung
von Pflegeleistungen, Hausmeisterdienste oder sonstige Notrufdienstleistungen
– freie Wählbarkeit weiterer Unterstützungsleistungen
• Tages- und Nachtpflege
Einrichtungen, die dem Gesetz nicht unterliegen
Anneliese Böning
Aufgaben der BP-LWTG
• Beratung– ältere Menschen, Erwachsene mit Pflegebedarf
und/oder Behinderung– Angehörige oder Betreuer/innen– Träger/Planer von Einrichtungen nach §4/5– Initiatoren/innen, Bewohner/innen von
selbstorganisierten Wohngemeinschaften
• Prüfungen in Einrichtungen– 1 x jährlich in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot– anlassbezogen in Einrichtungen mit besonderer Konzeption– keine Überprüfungen in selbstorganisierten Wohngemeinschaften
• Durchführung von Maßnahmen bei Mängeln– Beratung und Vereinbarung bei Mängeln– Anordnung zur Beseitigung von Mängeln– Aufnahmestopp– Beschäftigungsverbot– Kommissarische Leitung– Untersagung des Betriebs
Anneliese Böning
http://www.lsjv.rlp.de/soziales/
Das LWTG in leichter Sprache
• Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung beim Amt für soziale AngelegenheitenBaedekerstraße 12-2056073 KoblenzTelefon 0261 4041-1Telefax 0261 [email protected]
Anneliese Böning
Herzlichen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit
Anneliese Böning