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Hessisches Kultusministerium Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“ Die Konzeption

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Hessisches Kultusministerium

Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“

Die Konzeption

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3Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

„Aus der Breite wächst die Spitze“ – in diesem Bewusst-

sein wurde 1970 mit dem „Aktionsprogramm zur

Förderung des Sports in Schulen und Vereinen“ der

Landesregierung die Grundlage für die Talentsuche

und Talentförderung in Hessen gelegt. Mit Beginn der

90er Jahre wurde das Aktionsprogramm um ein weiteres

wichtiges Standbein ergänzt – das Landesprogramm

„Talentsuche – Talentförderung“.

Über 35 Jahre später blicken wir auf ein Programm,

das mit großem Engagement in der Partnerschaft von

Hessischer Landesregierung, Landessportbund Hessen

und den Landesfachverbänden leistungsorientiertes

Training verantwortbar gestaltet und weiterentwickelt

und eine breite Akzeptanz in Schule und Verein gefun-

den hat, wie nachfolgende Zahlen belegen:

27 Schulsportzentren als Partnerschulen

des Leistungssports

weiteren 43 Schulsportnebenzentren.

Den Schulsportzentren zugeordnet sind:

375 Talentaufbaugruppen,

237 Talentfördergruppen,

69 Leistungsgruppen und

122 E-Kader-Gruppen an 102 Standorten,

dazu 4 Sportinternate, 2 Teilzeitinternate und

1 Eliteschule des Sports.

Die Entwicklung dieses Programms ist nicht nur auf

stetes Ausgestalten und Anpassen an schulische sowie

verbandliche Erfordernisse zurückzuführen. Ohne die

personellen Voraussetzungen, ohne die (sport)fachliche

Kompetenz und das persönliche Engagement der

Sportlehrerinnen und Sportlehrer, der Trainerinnen

und Trainer wären Konzepte nicht zu verwirklichen und

solche Programme und Kooperationen könnten nicht

entscheidend vorangebracht werden.

Ein Beleg hierfür ist die über die Jahre hinweg kontinu-

ierliche personelle und damit einhergehend auch

finanzielle Ausweitung des Aktionsprogramms – allen

voran die unter Beteiligung der Sportfachverbände

eingerichteten sogenannten Lehrer-Trainer-Stellen.

Aktuell arbeiten 68 Lehrer-Trainerinnen und Lehrer-

Trainer im Rahmen des Aktionsprogramms für die

Talentsuche und Talentförderung in Hessen. Sie bringen

Kinder und Jugendliche nicht nur verantwortungsvoll,

behutsam und zielstrebig auf den Weg zum Leistungs-

sport, sondern betreuen sie auch umfassend, pädago-

gisch, sozial. Dabei tragen Sie auch Sorge für die not-

wendige sportmedizinische Begleitung.

Wenn diese bewährte Tradition einer auf den beiden

Schultern Schule und Verein angelegten Basisarbeit

„Talentsuche – Talentförderung“ auch in Zukunft so frucht-

bar fortgesetzt wird, sollte es gelingen die Chancen des

Sports für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder

und Jugendlichen zu nutzen, die langfristige Bindung

an leistungssportliche Aktivitäten begünstigen.

Karin Wolff,Hessische Kultusministerin

Rolf Müller,Präsident des Landessport-bundes

Vorwort

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4 Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Einleitung 6

Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“ 7– Die Konzeption –

Vorbemerkung 8

Grundsätze 8

Talentförderung in der Schule – pädagogisch verantwortungsvoll 9und entwicklungsgemäß

Vielseitige sportartübergreifende Grundausbildung 11

Von der sportartübergreifenden Grundausbildung zum sportartgerichteten 12und sportartspezifischen Grundlagen- und Aufbautraining

Zur strukturellen Verankerung der Förderkonzeption 12

Umsetzung des Förderkonzepts als Kooperationsprogramm von Schule undLandesfachverband/Verein 14

Verein zur Förderung sportlicher Talente in den hessischen Schulen e.V. 14

Landesservicestelle für den Schulsport 14

Landesarbeitsgruppe „Talentsuche – Talentförderung” 15

Programmgruppe „Talentsuche – Talentförderung” 15

Planungsgruppen der Landesfachverbände 16

Konferenz des Schulsportzentrums 17

Schulsportzentrum 17

Leiterin/Leiter des Schulsportzentrums 18

Koordinatorin/Koordinator des Schulsportzentrums 18

Lehrer-Trainerinnen und Lehrer-Trainer 19

Organisationsstruktur des Landesprogramms 21

Die Talentaufbaugruppe (TAG) 23

Die Talentfördergruppe (TFG) 24

Schulische Trainingsmaßnahmen in Leistungsgruppen 25

Trainingsmaßnahmen im Verein parallel zur schulischen Talentförderung 26

Anschlussmaßnahmen der Landesfachverbände (E-Kader und D-Kader) 26

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5Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Begleitmaßnahmen 28

Wissenschaftliche Begleitung 29

Fortbildung 29

Medizinische Beratung und Betreuung 30

Pädagogische Begleitung 30

Anhang 32

Häufig gestellte Fragen 33

Auszug aus den Richtlinien des Landesausschusses zur Förderung 34des Leistungssports des Landessportbundes Hessen

Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung einer Lehrer-Trainer-Stelle 35

Richtlinien für die Einrichtung und Fortführung von Talentaufbau-/ 39Talentförder- und Leistungsgruppen

Richtlinien für die Einführung/Fortführung von Schulsportzentren 41

Eckpunkte zur Arbeitsplatzbeschreibung der Lehrer-Trainerinnen/Lehrer-Trainer 43

Anschriften 46

Literatur 46

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6 Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Als wichtige Säule des Aktionsprogramms ist zu Beginnder 90er Jahre das Landesprogramm „Talentsuche –Talentförderung“ auf den Weg gebracht worden. ImMittelpunkt des Landesprogramms „Talentsuche –Talentförderung“ stehen Kinder und Jugendliche, dienach sportlichem Erfolg streben. Es soll für dieseTalente günstige Voraussetzungen schaffen, den Ein-stieg in ein leistungsorientiertes Training verantwort-bar zu gestalten. Dies setzt die Beachtung ethischerPrinzipien eines humanen Leistungssports, den Vorrangder Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugend-lichen unter pädagogischer Verantwortung und einenmanipulationsfreien Sport voraus.

Nach mehr als zehn Jahren praktischer Erprobungkann festgestellt werden, dass sich die Strukturen desLandesprogramms „Talentsuche–Talentförderung“ be-währt haben. Das Konzept ist fest verankert und alleKooperationspartner gehen konstruktiv und verant-wortungsbewusst mit den zur Verfügung gestelltenRessourcen um. Flankiert wird das Programm durchdas „Nationale Spitzensportkonzept“ des DSB, das derHauptausschuss 1997 als verbindliche Grundlage derLeistungs- und Spitzensportförderung in der Bundes-republik Deutschland verabschiedet hat. Im „Nach-wuchs-Leistungssportkonzept“ als Teilkonzept sind dieLeitlinien der Talentförderung verankert, wobei dieKooperation von Schule und Leistungssport eine ver-bindliche Größe darstellt.

In Hessen unterstützt der Landessportbund/Landes-ausschuss Leistungssport (LSB/LAL) die Umsetzungdes Landesprogramms aktiv, was nicht zuletzt durchdie Bereitstellung von E-Kadermitteln deutlich wird.

Darüber hinaus hat das Hessische Kultusministerium inKooperation mit den Landesfachverbänden zusätzli-che Lehrer-Trainer-Stellen geschaffen, um die sport-artspezifische Talentförderung an ausgewählten Stand-orten der Landesprogrammförderung zu intensivieren.Mit der Einrichtung der Lehrer-Trainer-Stellen an den

Schulsportzentren als „Partnerschulen des Leistungs-sports“ erhalten besonders talentierte Schülerinnenund Schüler in Talentfördergruppen und weiterführen-den schulischen Leistungsgruppen eine umfassendesportartspezifische Ausbildung.

Die „Partnerschulen des Leistungssports“ weisen alswichtiges Profilmerkmal Unterstützungsangebote fürleistungssportorientierte Jugendliche auf, um einequalifizierte schulische Ausbildung und umfangreicheTrainingsbelastungen erfolgreich bewältigen zu kön-nen. Dazu sind neben Angeboten zur Tagesbetreuung(Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und ggf. Stütz-bzw. Nachführunterricht) vielerorts Sportklassen einge-richtet worden, um diesen Aufgabenbereich bessererfüllen zu können.

Das nachfolgend dargestellte Konzept der schulischenTalentsuche und Talentförderung berücksichtigt dieneueren sportwissenschaftlichen Erkenntnisse ebensowie die Möglichkeiten der Schulen, in diesem Feld ver-antwortlich tätig zu werden. Bei der konkreten Um-setzung sind aber immer auch spezifische und regio-nale Aspekte zu bedenken und bei der Entwicklungeines Gesamtkonzeptes für den Bereich eines Schul-sportzentrums zu berücksichtigen.

Das Programm ist angewiesen auf vertrauensvolleKooperation von Schulen und Sportvereinen/Landes-fachverbänden.

Einleitung

Das „Aktionsprogramm der Hessischen Landesregierung zur Förderung des Sports in Schulen

und Vereinen“ wurde 1969 vom Hessischen Landtag verabschiedet.

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Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Die Konzeption

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8 Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Vorbemerkung

Sport hat in seinen vielfältigen Ausprägungsformeneinen hohen Stellenwert für Kinder und Jugendlicheund deren Entwicklung.

Alle Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen zielendarauf ab, die Gesamtpersönlichkeit der Sportlerinnenund Sportler zu fördern, und sind somit Bestandteileiner ganzheitlichen Bildung.

Deshalb muss es Ziel aller Maßnahmen sein, Freudeund Begeisterung am Sporttreiben zu vermitteln. Sportsoll neben der Schule und über die Schulzeit hinauszum lebensbegleitenden Handlungsfeld der Kinderund Jugendlichen werden. Zur Einlösung dieses An-spruchs ist es notwendig, den Interessen und derGesamtentwicklung der Kinder Rechnung zu tragen.Das bedeutet auch, besondere Anlagen und Fähig-keiten zu erkennen und spezifisch zu fördern.

In einem kindgemäßen Ansatz zur Talentsuche und -förderung ist als Einstieg in einen langfristigen Trai-ningsprozess die vielseitige sportartübergreifendeGrundausbildung angemessen zu berücksichtigen.

Grundsätze

Das Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“ist ein Kooperationsprogramm des Hessischen Kultus-ministeriums und des Landessportbundes Hessen mitseinen Landesfachverbänden.

Es soll dazu beitragen, in Zusammenarbeit von Schulenund Sportverbänden/Sportvereinen den Einstieg in leis-tungssportliches Training für Kinder und Jugendlichehuman und pädagogisch verantwortungsbewusst zugestalten. Dies erfordert eine behutsame Hinführungsportlich talentierter und interessierter Kinder undJugendlicher zum Leistungssport durch kindgerechteund entwicklungsgemäße Trainings- und Wettkampf-gestaltung.

TalentbegriffDie Überlegungen zur Neustrukturierung der Talent-förderung in Hessen orientieren sich an folgendemTalentbegriff:

„Talent besitzt oder ein Talent ist, wer auf der Grund-lage von Dispositionen, Leistungsbereitschaft undgesellschaftlichen Rahmenvoraussetzungen überdem AItersdurchschnitt liegende entwicklungsfähigeLeistungsresultate erzielt.

Grundlage hierfür ist ein Talententwicklungsprozess.Talententwicklung versteht sich als ein aktiver, pä-dagogisch begleiteter Veränderungsprozess, derintentional durch Training gesteuert wird und dasFundament für ein später zu erreichendes hohes(sportliches) Leistungsniveau bildet.” (JOCH 1992, 90)

Im ersten Teil dieser Talentdefinition wird ein Zustandbeschrieben, also die eher statische Komponente desTalentbegriffs hervorgehoben.

Danach müssen für ein sportliches Talent vier Be-dingungsfelder möglichst optimal ausgeprägt sein:

Dispositionen – besondere Begabungs- oderLeistungsanlagen, die das Können betonen,Bereitschaft – Antriebe und Willenseigenschaftensowie Interessen und Motive, die das Wollen her-vorheben,soziales Umfeld, das die Entfaltungsmöglichkeitenbestimmt,Resultate, die das erreichte (Leistungs-) Ergebnisdokumentieren.

Im zweiten Teil der Definition wird der Talentbegrifferweitert.

Der Begriff Talententwicklung zielt auf ein dynami-sches Talentverständnis. Kinder und Jugendliche befin-den sich in einem Entwicklungsprozess. Ihre Leistungs-bereitschaft beginnt sich durch die Orientierung aufdas Betätigungsfeld Sport erst zu strukturieren. Durchneue Anforderungen, mit denen eine Ausdifferen-zierung der Antriebe und eine ständige Aktualisierungder Interessen- und Motivlage verbunden sind, erge-ben sich immer neue Möglichkeiten, die Persönlichkeitpositiv weiter zu entwickeln. Somit strukturiert sich das

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9Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Talent erst im Verlauf eines aktiven und zielgerichtetenProzesses, wobei dieser Prozess als ein die ganzePersönlichkeit einbeziehender Veränderungsvorgangzu verstehen ist.

Die hessischen Talentsuche- und Talentfördermaßnah-men sind deshalb durch drei zentrale Aspekte ge-prägt:

Den engen Zusammenhängen zwischen Talentthe-matik und motorischer Entwicklung wird durch daszugrunde gelegte Konzept Rechnung getragen. Dabeiist berücksichtigt, dass der Veränderungsprozess, dendie Kinder und Jugendlichen vollziehen, kein linearerProzess ist, sondern durch unterschiedliche Entwick-lungstempi (Progression, Retardation, Stagnation)geprägt ist.

Talententwicklung wird intentional durch Traininggesteuert, d.h., es handelt sich um einen zielorientier-ten, auf sportliche Leistungsprogression ausgerichte-ten Vorgang und ist damit weit mehr als die bloßeEntfaltung vorhandener Anlagen. Ein solcher Talent-entwicklungsprozess ist somit ein sehr komplexerVorgang. Es ist deshalb grundsätzlich sinnvoll, eineEignung jeweils nur bezogen auf die nächste Trainings-etappe auszusprechen.

Trainingskonzepte müssen sich demnach an folgen-den Prinzipien orientieren (vgl. JOCH 1992, 88):• Ganzheitlichkeit,• Allmählichkeit,• Langfristigkeit,• Systematik,• zunehmende Spezialisierung.

„Talentförderung ist keine pädagogische Veranstal-tung, aber sie bedarf der pädagogischen Begleitung.“(JOCH 1992, 89)

Vor diesem Hintergrund kann Talentförderung immernur individuelle Förderung des einzelnen sportlichbegabten Kindes sein.

Talentförderung in der Schule – pädagogisch verantwortungsvoll und entwicklungsgemäß

Das Talentförderkonzept orientiert sich unter Beach-tung schulischer Rahmenbedingungen an den Struktur-vorgaben des Deutschen Olympischen Sportbundes(DOSB), insbesondere dem Nachwuchsleistungssport-konzept und den darin verankerten Grundsätzen zumlangfristigen Trainings- und Leistungsaufbau.

Die Schule übernimmt hierbei in enger Kooperationmit den Landesfachverbänden und SportvereinenAufgaben im Bereich der Talentsuche und der Talent-förderung.

Kinder- und Jugendtraining muss einen spezifischen,eigenen Charakter haben, darf also kein lediglich um-fänglich reduziertes Erwachsenentraining sein.

„So kann vor allem das Kindertraining, das wie dasKind selbst gesetzlich in die Verantwortung desErwachsenen gegeben wurde, nicht nur unter trai-ningswissenschaftlichen und -praktischen Aspektengesehen werden, sondern es muss auch als einemoralische und pädagogische Verantwortung, diewir Erwachsene gegenüber dem Kind haben,begriffen werden.“ (MARTIN 1988, 8)

Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Entwick-lungen im leistungsorientierten Vereinssport (Wett-kampfsport), so fällt auf, dass in vielen Sportarten relativfrüh recht hohe Dropout-Raten zu beklagen sind.

Wissenschaftler, die sich in den letzten Jahren mit die-sem Phänomen beschäftigt haben, führen diesenSachverhalt auf eine in der Regel zu wenig kind-gemäße und oft zu frühe Spezialisierung zurück. DieUrsache liegt wahrscheinlich darin, dass Kinder – oftschon im Vorschulalter – mit fast ausschließlich sport-artspezifischen Trainingsinhalten eines reduziertenErwachsenentrainings konfrontiert werden und da-durch zwangsläufig schnell die Lust verlieren und zumTeil auch frühzeitig Überlastungsfolgen beklagen.

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Pädagogisch verantwortungsvoll bedeutet in diesemZusammenhang, eine einseitige und zu frühe Spezia-lisierung zu vermeiden und stattdessen einen langfris-tigen, auf sportliche Talententwicklung ausgerichtetenTrainingsprozess sicherzustellen.

Das Kinder- und Jugendtraining erhält einen eigenen,längerfristigen – in Abschnitte unterteilten – Aufbau derLeistungsentwicklung. Die Einteilung der Ausbildungs-abschnitte orientiert sich dabei an

den Gesetzmäßigkeiten der sportlichenLeistungsentwicklung,dem Anforderungscharakter der betreffendenSportart unddem individuellen Entwicklungstempo(vgl. MARTIN 1988, 104).

Gegenwärtig wird dafür folgende Einteilung vorge-nommen:1. Ausbildungsabschnitt - Grundausbildung2. Ausbildungsabschnitt - Grundlagentraining 3. Ausbildungsabschnitt - Aufbautraining

Die Umsetzung des hessischen Förderkonzepts erfolgtdurch Einrichtung von Talentaufbaugruppen (TAG),Talentfördergruppen (TFG) und durch zusätzlicheTrainingsmaßnahmen für Leistungsgruppen (LG). Ko-ordinations- und Steuerungsstellen sind die Schul-sportzentren als Partnerschulen des Leistungssports.

Talentaufbau-, Talentförder- und Leistungsgruppensind schulische Einrichtungen, deren inhaltliche undorganisatorische Ausgestaltung in enger Zusammen-arbeit mit den Landesfachverbänden und derenUntergliederungen erfolgt.

Maßgeblich geprägt ist die erste Phase des entwick-lungsgemäßen und langfristigen Trainingsaufbausdurch die Herausbildung einer breiten sportmotori-schen Basis durch vielseitige sportartübergreifendeGrundausbildung. Sie ist die eine tragende Säule einerperspektivisch ausgerichteten Leistungsentwicklungder Kinder und stellt damit eine unverzichtbare Vor-stufe und Ergänzung der sportartspezifischen Aus-bildung dar.

Die vielseitige sportartübergreifende Grundausbil-dung orientiert sich an den besonders günstigenVoraussetzungen bei Kindern zwischen dem 7. und 12.Lebensjahr bezogen auf die motorische Lernfähigkeit.

Aus der nachfolgenden Übersicht ergibt sich, dassbesonders bei Kindern im frühen Schulkindalter unterBeachtung der Entwicklung der motorischen Lernfähig-keit im Hinblick auf Schnelligkeit, Beweglichkeit undRhythmus- und Reaktionsfähigkeit die entsprechendenReize gesetzt werden müssen. Eine gezielte Reizset-zung in den „sensiblen“ Bereichen ist besonders wichtig,da hier die Talententwicklung verstärkt werden kann(vgl. Ausführungen zum Talentbegriff).

Fertigkeits- und Techniklernen

Reaktionsfähigkeit

Rhythmusfähigkeit

Gleichgewichtsfähigkeit

Orientierungsfähigkeit

Differenzierungsfähigkeit

Schnelligkeitsfähigkeit

Maximalkraft (energetische Erweiterung)

Schnellkraft (koordinative Optimierung)

Aerobe Ausdauer

Anaerobe Ausdauer

Fähigkeitsbereiche Kindheit Jugend

6/7 - 9/10 10/12 - 12/13 12/13 - 14/15 14/15 - 16/18

Modell der sensiblen Phasen

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Der Schulung der koordinativen Fähigkeiten – als Basiseines perspektivischen Vielseitigkeitstrainings – kommteine zentrale Bedeutung innerhalb des langfristigenLeistungsaufbaus zu.

Die andere tragende Säule einer perspektivisch ausge-richteten Leistungsentwicklung der Kinder und Jugend-lichen ist die sportartgerichtete und sportartspezifischeAusbildung mit der Hinführung zur Wettkampftätig-keit. Ihr muss in der sportlichen Leistungsentwicklungdie eigentliche Steuerung zuerkannt werden, dennSchwimmen lernt man nur durch Schwimmen, Hand-ball nur durch Handball spielen.

Während der Grundausbildung und des Grundlagen-trainings gilt es, der zu frühzeitigen und einseitigenSpezialisierung im Leistungssport entgegenzuwirken.Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass esSportarten gibt, wie z. B. Gerätturnen, Eiskunstlauf, Rhyth-mische Sportgymnastik, die von ihrer Struktur her sehrkomplexe Technikanforderungen stellen und demzu-folge neben der vielseitigen Grundausbildung einrechtzeitiges und spezialisiertes, aber kindgemäßesTechniklernen erforderlich machen.

Die Forderung nach Vielseitigkeit im Nachwuchs-leistungssport begründet sich daraus, dass

eine vielseitige und variantenreiche motorischeAusbildung die Voraussetzung für das schnelleErlernen auch hoch komplizierter motorischerFertigkeiten/Techniken schafft,sportartübergreifende Trainingsinhalte und die Ein-beziehung geeigneter Ergänzungssportarten ein-seitige körperliche Ausbildung und Belastung ver-meiden, somit die Verletzungsrisiken mindern,ein vielseitiges Training zum Aufbau einer langfris-tigen Motivation beiträgt, die Möglichkeit desWechselns in andere Sportarten offen hält und dieDropout-Gefahr verringert,eine auf Vielseitigkeit angelegte Ausbildung dieZusammenarbeit von Schulsport und Vereinssportfördert, da sie dem Bildungsauftrag der Schuleentspricht.

Im neu gestalteten Landesprogramm „Talentsuche –Talentförderung“ wird deshalb der vielseitigen Grund-ausbildung im Rahmen der Talententwicklung großeBedeutung zugemessen.

Vielseitige sportartübergreifendeGrundausbildung

Das Training beginnt mit der Grundausbildung in denTalentaufbaugruppen, wobei sportartübergreifendeInhalte den eindeutigen Schwerpunkt bilden. DieseSchulung der sportartübergreifenden Vielseitigkeitfolgt den Prinzipien des Lerntrainings (Erwerb, Orga-nisation, Differenzierung und Erweiterung von Leis-tungsvoraussetzungen), um Grundlagen für variablemotorische Programme zu schaffen, auf deren Basisspäter hohe koordinative Anforderungen erfüllt werdenkönnen. Über vielfältige Bewegungserfahrungen wer-den überdauernde motorische Strukturen im Bewe-gungsgedächtnis herausgebildet, die zentrale Grund-lage für spätere, spezifizierte Bewegungsprogrammesind. Durch den Vielseitigkeitsansatz werden aberauch sowohl die psychischen Komponenten insbeson-dere im Hinblick auf eine langfristige Leistungsmoti-vation herausgebildet als auch Verletzungsprophylaxegewährleistet.

Der praktischen Umsetzung der sportartübergreifen-den Grundausbildung dienen vier Trainingsmodelle.Diese Trainingsmodelle enthalten jeweils unterschied-liche inhaltliche Schwerpunkte, so dass alle wichtigenTrainingsteilziele abgedeckt werden.

Durch die regelmäßige Wiederholung der Trainings-modelle und die systematische Erhöhung der Lernan-forderungen bzw. der Belastung ist sichergestellt, dasseine umfassende und individuelle Beanspruchung derKinder im Trainingsprozess erfolgt.

Eine ausführlichere und zusammenhängende Darstel-lung der Überlegungen zur vielseitigen sportart-übergreifenden Grundausbildung – auch mit Hinweisenzur Trainingsdurchführung und mit inhaltlichen Vorga-ben zu den einzelnen Trainingsteilzielen – findet sich indem im Auftrag des Kultusministeriums und des Landes-sportbundes entwickelten Handbuch „Vielseitigesportartübergreifende Grundausbildung – Trainings-modelle für die Talentaufbaugruppen“ (MARTIN u. a.,1994). Die überarbeitete Auflage des Buches befindetsich in der Vorbereitung und wird voraussichtlich 2007erscheinen.

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12 Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Von der sportartübergreifendenGrundausbildung zum sportart-gerichteten und sportartspezifischenGrundlagen- und Aufbautraining

Ein auf Langfristigkeit angelegtes perspektivischesTalententwicklungskonzept erfordert in seinen weite-ren Ausbildungsabschnitten die Vermittlung speziellerInhalte.

Aufbauend auf die sportartübergreifende Grundaus-bildung in Talentaufbaugruppen und parallel dazuschließt sich das sportartspezifische Grundlagen-training in schulischen Talentfördergruppen an.

Bei der Schulung sportartgerichteter Vielseitigkeitgeht es primär darum, die genannten Teilziele auf diespezifischen Erfordernisse der jeweiligen Sportart aus-zurichten. Neben dem Lerntraining erhält hier das ener-getische Training (Training der konditionellen Leistungs-voraussetzungen) größere Gewichtung; dies erfordertauch eine Ausweitung des Trainingsumfanges.

Verbindliche Rahmentrainingspläne für das Grund-lagentraining in den Talentfördergruppen werden vonden Landesfachverbänden erarbeitet und zur Verfü-gung gestellt. Die Rahmentrainingspläne sind Bestand-teil eines langfristigen Umsetzungsprozesses.

Das Grundlagentraining wird fortgeführt in Spezial-trainingsmaßnahmen für Leistungsgruppen (an Stand-orten mit Lehrer-Trainer-Stellen), in Vereinen mit spezi-fischen Angeboten für jugendliche Leistungssportlersowie in Maßnahmen der Landesfachverbände undmündet in das Aufbautraining. Diese Fördermaßnah-men bilden die Basis für regionale und zentrale Stütz-punkte der Landesfachverbände und münden in derenLandeskadermaßnahmen.

Für diese weiteren Ausbildungsabschnitte der Talent-förderung (Aufbautraining, Leistungstraining) liegen inder Regel Rahmentrainingspläne der Spitzenverbändevor, so dass auf diesen Stufen die inhaltlichen Voraus-setzungen einer angemessenen Talentförderung be-reits erfüllt sind.

Zur Unterstützung der jugendlichen Leistungssportlerwerden an den Schulsportzentren zusätzliche pädago-gische Begleitmaßnahmen eingerichtet.

Das Landesprogramm ist insgesamt offen für Früh- undSpäteinsteigerinnen und -einsteiger bzw. -entwicklerin-nen und -entwickler wie auch für Seiteneinsteigerinnenund -einsteiger und Sportartenwechslerinnen und-wechsler. Das Training ist auf das jeweilige individuelleEntwicklungs-, Erfahrungs-, Ausbildungs- und Leistungs-niveau ausgerichtet.

Zur strukturellen Verankerung derFörderkonzeption

Strukturell orientiert sich das hessische Landes-programm „Talentsuche – Talentförderung“ an denVorgaben des Bereichs Leistungssport (BL) desDeutschen Olympischen Sportbundes. Auf dem außer-ordentlichen Bundestag des DSB in Köln wurde am10.12.2005 das „Strukturmodell des langfristigen Trai-nings- und Leistungsaufbaus“ verabschiedet, welchesBestandteil des Nachwuchsleistungssport-Konzepts istund in dem eine verbindliche Förderstruktur festge-schrieben wird. Dieses Modell ist mit den Spitzenver-bänden, der Konferenz der Sportminister der Länder(SMK) und den Landesausschüssen für den Leistungs-sport (LAL) der Landessportbünde abgestimmt worden.

Anhand dieses Modells wird deutlich, dass alle Koope-rationspartner gemäß ihrer Möglichkeiten einen spezi-fischen Teil innerhalb des langfristigen Ausbildungs-systems zu leisten haben.

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D (DC) C A/B

Talentsuche Talentförderung

Eliteschule des SportsPartnerschule des Leistungssports

PartnerhochschuleAusbildungsträger

Landesstützpunkt

Bundesstützpunkt,Olympiastützpunkt,Bundeswehr, Bundespolizei,Stiftung Deutsche Sporthilfe

Landesverband Spitzenverband

13Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Strukturmodell des langfristigen Trainings- und Leistungsaufbaus

Trainingsjahre

Trainingsetappe GLT

Talentsuche/-förderung

Förder-einrichtung

Kader

Verein

Trainingsbeginn

Nachwuchstraining Hochleistungstraining

Juniorenwettkämpfe Individuelle Höchstleistung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Legende:GLT: GrundlagentrainingABT: AufbautrainingAST: AnschlusstrainingHLT: Hochleistungstraining

ABT AST HLT

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Umsetzung des Förderkonzepts alsKooperationsprogramm von Schuleund Landesfachverband/Verein

Durch eine systematische Zusammenarbeit von Schuleund Landesfachverband/Verein, wie sie im Landespro-gramm „Talentsuche – Talentförderung“ festgeschrie-ben ist, kann die Effektivität aller Talententwicklungs-maßnahmen gesteigert werden.

Aufgabe der Schule ist es dabei, die vielseitige sport-artübergreifende Grundausbildung zu organisierenund den Einstieg in die sportartspezifische Talent-förderung zu unterstützen. Die Vermittlung der sportart-übergreifenden Grundausbildung ist dabei an Grund-schulen vorgesehen. Dort bieten sich günstige Mög-lichkeiten, alle Kinder anzusprechen und zu testen,inwieweit für sie eine zusätzliche sportliche Förderungin Frage kommt.

Von Anfang an wird eine enge Kooperation mit örtli-chen Vereinen angestrebt, die sich auf dem Feld einerkindgerechten Nachwuchsarbeit engagieren. Dabei istes wichtig, die Ausbildungskonzepte der Kooperations-partner so miteinander zu verzahnen, dass die Effek-tivität des Fördereinstiegs möglichst hoch wird. Verän-derte kindgerechte Trainings- und Wettkampfinhaltekönnen dazu maßgeblich beitragen und müssen wei-ter ausgebaut werden.

Je spezifischer die Trainingsinhalte werden, desto ge-ringer sind die schulischen Anteile an der weiterfüh-renden sportlichen Förderung. Daraus ergibt sich dieNotwendigkeit, die sportartgerichtete Ausbildungzunächst zwar noch schulisch zu verankern, gleichzeitigaber die Weiterführung durch die dafür ausgebildetenTrainerinnen und Trainer in den Vereinen und Landes-fachverbänden sicherzustellen. Partnerschulen desLeistungssports, die über Lehrer-Trainer-Stellen verfü-gen, unterstützen parallel zum Vereins- und Landes-fachverbandstraining durch ergänzende Spezialtrainings-maßnahmen für Leistungsgruppen die spezifischeFörderung.

Spätestens mit Beendigung der schulischen Förderungmüssen Vereine und Landesfachverbände gewähr-leisten, dass in eigener Zuständigkeit eine systemati-sche, sportliche Weiterförderung der talentiertenKinder erfolgt.

Ab diesem Zeitpunkt sind innerhalb des langfristigenTrainingsaufbaus die sportspezifischen Möglichkeitender Schule ausgeschöpft. Über die Vereine, über dieregionalen und zentralen Stützpunktmaßnahmen derLandesfachverbände (E-/D-Kader) und schließlich überD/C-, C-, B- und A-Kadermaßnahmen der Spitzenver-bände wird die Förderung der Talente fortgesetzt.

Die Förderkonzeption ist organisatorisch wie folgtstrukturiert:Das Landesprogramm „Talentsuche-Talentförderung”ist ein Kooperationsmodell des Hessischen Kultus-ministeriums und des Landessportbundes Hessen.

Die organisatorische Verankerung der Talentförde-rung in Hessen stellt sich institutionell und personellwie folgt dar:Übergeordnete Steuerungsebenen sind auf der einenSeite für das Hessische Kultusministerium das ReferatSchulsport und die Landesservicestelle für den Schul-sport beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis unddie Stadt Kassel sowie auf der anderen Seite derLandesausschuss Leistungssport und das ReferatLeistungssport für den Landessportbund Hessen.

Verein zur Förderung sportlicher Talente in den hessischen Schulen e. V.

Der „Verein zur Förderung sportlicher Talente in denhessischen Schulen e.V.“ wurde mit der Zielsetzunggegründet, die Fördermittel des Landes für dasLandesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“effektiv zu nutzen, weitere Förderer zu akquirieren unddie Talentförderung in Hessen insgesamt noch wir-kungsvoller als bisher zu gestalten. Durch den Vereinwerden vor allem die Honorartrainervereinbarungenmit den Leiterinnen und Leitern der Talentauf-baugruppen (TAG) und Talentfördergruppen (TFG)abgewickelt und die vierteljährlichen Honorarzah-lungen an diese getätigt. Darüber hinaus werden imBedarfsfall Geräte für die Talentgruppen bezuschusst.

Landesservicestelle für den Schulsport

Die Landesservicestelle für den Schulsport beimStaatlichen Schulamt für den Landkreis und die StadtKassel nimmt zentrale Aufgaben bei der Umsetzungdes Landesprogramms wahr, und zwar durch Beratungdes Hessischen Kultusministeriums, regelmäßige

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15Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Zusammenarbeit mit den Schulsporträtinnen undSchulsporträten bei den Staatlichen Schulämtern, denLeiterinnen und Leitern sowie den Koordinatorinnenund Koordinatoren der Schulsportzentren in Fragender Talentförderung, Evaluation und der inhaltlichenWeiterentwicklung des Landesprogramms in Zu-sammenarbeit mit kooperierenden Fachbereichen„Sport“ der Universitäten, der Landesfachverbändeund des Landesausschuss Leistungssport des Landes-sportbunds Hessen (LAL) sowie Beratung der koope-rierenden Landesfachverbände. Im Einzelnen sinddies:

Mitwirkung bei der Vergütung und bei der Perso-nalverwaltung der Talentaufbau- und Talentförder-gruppenleiterinnen und -leiter,Beratung des Hessischen Kultusministeriums beider Einrichtung von Lehrer-Trainer-Stellen undÜbernahme von Sonderaufträgen,Auswertung der Jahresberichte und Beratung derSchulsportzentren, insbesondere bezogen auf För-derstrukturen vor Ort, Ausbau der „Partnerschulendes Leistungssports“, Verankerung von Lehrer-Trainer-Stellen, Einrichtung von Sportklassen,regelmäßige Zusammenarbeit mit den hauptamt-lichen Vertreterinnen/Vertretern des LAL, sportart-bezogene, landesweite Koordination der Förder-maßnahmen der Lehrer-Trainerinnen und derLehrer-Trainer,Vorbereitung der Landesarbeitsgruppensitzungenund der Jahrestagungen der Leiterinnen undLeiter der SSZ und der SSZ-Koordinatorinnen undSSZ-Koordinatoren.

Landesarbeitsgruppe „Talentsuche – Talentförderung”

Die Landesarbeitsgruppe „Talentsuche – Talentförde-rung” (LAG) ist das zentral verantwortliche Gremiumfür die Umsetzung und Weiterentwicklung des Landes-programms „Talentsuche – Talentförderung“ und beglei-tet die Verankerung der Gesamtkonzeption. Auf derGrundlage der Strukturkonzepte der Landesfachver-bände und der Rahmenbedingungen der Schulsport-zentren evaluiert die Landesarbeitsgruppe „Talentsuche– Talentförderung“ die Fördermaßnahmen und entwic-kelt darauf aufbauend Vorschläge zur konzeptionellenWeiterentwicklung und gegebenenfalls Änderungendes Landesprogramms und zu standortbezogenenErweiterungen (auch Neuaufnahmen von Sportarten)

bzw. Kürzungen. Dazu müssen die beteiligten Koope-rationspartner (SSZ, kooperierende Schulen und Ver-eine, Landesfachverband) einen differenzierten Antragund die Kooperationserklärungen bei der Landes-servicestelle für den Schulsport oder dem LAL/lsbheinreichen. Je nach Antragslage, mindestens aber ein-mal jeweils zu Beginn eines Schuljahres, berät dieLandesarbeitsgruppe über die Anträge und erarbeitetunter Berücksichtigung der finanziellen RessourcenVorschläge und legt diese dem Kultusministerium zurEntscheidung vor.

Der Landesarbeitsgruppe gehören an:eine Vertreterin/ein Vertreter des Kultusministeriums,eine Vertreterin/ein Vertreter der Landesservice-stelle für den Schulsport,eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulsport-rätinnen/-räte,eine Vertreterin/ein Vertreter der Koordinatorinnen/Koordinatoren für den Schulsport,zwei Vertreterinnen/Vertreter der Koordinato-rinnen/Koordinatoren an den Schulsportzentren,eine Vertreterin/ein Vertreter des Landesaus-schusses Leistungssport (LAL),zwei Vertreterinnen/Vertreter der beteiligtenLandesfachverbände,eine Vertreterin/ein Vertreter der zentralen Fort-bildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes(ZFS),eine Vertreterin/ein Vertreter des „Vereins zurFörderung sportlicher Talente in den hessischenSchulen e.V.“

Programmgruppe „Talentsuche –Talentförderung”

Die Programmgruppe „Talentsuche – Talentförderung”erstellt als verantwortliches Gremium für die inhaltlicheund organisatorische Ausgestaltung des Schulsportzen-trums auf der Grundlage der mit dem Kultusministeriumabgestimmten Vorgaben der Landesarbeitsgruppe„Talentsuche-Talentförderung“ ein Förderkonzept fürden Bereich des jeweiligen Schulsportzentrums. Dabeiwerden insbesondere Entscheidungen getroffen über

Auswahl und Anzahl der Sportarten, Anzahl der TAG, TFG und Leistungsgruppen undderen Standorte,Standorte von Schulsportnebenzentren.

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16 Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Sie wirkt bei der Auswahl der Leiterinnen und Leiterder einzelnen Gruppen mit. Die Programmgruppe tagtbei Bedarf, aber mindestens einmal pro Schuljahr.

Der Programmgruppe gehören an:die Leiterin / der Leiter des Schulsportzentrums alsVorsitzende / Vorsitzender,die Koordinatorin / der Koordinator amSchulsportzentrum,die Schulsportkoordinatorinnen / Schulsportkoordi-natoren des Staatlichen Schulamtes,je eine Vertreterin / ein Vertreter der Talentaufbau-und Talentfördergruppen,eine Vertreterin / ein Vertreter des Sportkreises,die Nachwuchskoordinatorinnen /-koordinatorender beteiligten Landesfachverbände,eine Vertreterin / ein Vertreter der kooperierendenSportvereine,eine Vertreterin / ein Vertreter der Sportverwaltungdes Schulträgers.

Planungsgruppen der Landesfachverbände

Die Planungsgruppen der Verbände führen mind. jähr-lich ein Planungsgespräch zur Entwicklung, Koordinie-rung und Auswertung der Verbandsmaßnahmen durch.

Beteiligte sind:die / der Verbandsbeauftragte,die Nachwuchskoordinatorinnen / Nachwuchs-koordinatoren,die Trainerinnen / Trainer bzw. Übungsleiterinnen /Übungsleiter der E-Kader,die Trainerinnen / Trainer bzw. Übungsleiterinnen /Übungsleiter der Talentfördergruppen,1 Vertreterin / Vertreter der Honorartrainerinnen /Honorartrainer bzw. Landestrainerinnen / Landes-trainer der D-Kader,1 Vertreterin / Vertreter des Verbandsvorstandes,1 Vertreterin / Vertreter des LAL.

Die Verbandsbeauftragten werden von den Landes-fachverbänden bestimmt. Sie organisieren in Zusam-menarbeit mit LAL die Anschluss- bzw. Stützpunkt-maßnahmen (E-Kader) auf Landesebene und sind fürdie Koordination der Talentfördermaßnahmen verant-wortlich. Neben den Verwaltungsaufgaben (z. B. Ab-rechnungen) unterstützten sie in engem Kontakt zu den

Sportwarten und den Nachwuchskoordinatoren diestrukturelle Einbindung in die Förderstruktur desLandesfachverbandes und sorgen für eine engeZusammenarbeit der beteiligten E- bzw. D-Kader-Trainer.

Die Nachwuchskoordinatorinnen und Nachwuchskoor-dinatoren sind für die Umsetzung der Anschluss- bzw.Stützpunktmaßnahmen (E-Kader) auf Kreis- bzw. Stadt-ebene und somit für die Koordinierung mit den schuli-schen TFG und der Vereinsarbeit verantwortlich. Siewerden von den Landesfachverbänden benannt.

Zu ihren Aufgaben zählen:frühzeitige Kontaktaufnahme und -pflege mit demSchulsportzentrum und den Vereinen,begleitende sportfachliche Betreuung sowieBeratung der TFG und der LG,Mitwirkung bei sportartgerichtetenTalentsichtungs-maßnahmen für die jugendlichen Sportlerinnenund Sportler.

Die Landestrainerinnen und -trainer für D-Kader derLandesfachverbände führen Trainingsmaßnahmensowie Sichtungslehrgänge für den Landeskader durch.

Darüber hinaus haben sie folgende Aufgaben:Unterstützung der Nachwuchskoordinatorinnenund -koordinatoren und Verbandsbeauftragten beider Umsetzung des Landesprogramms,konzeptionelle Mitarbeit beim Erstellen der Rahmen-trainingspläne,Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung derJugendtrainerinnen und –trainer.

Die Trainerinnen/Trainer bzw. Übungsleiterinnen/Übungsleiter im E-Kader-Bereich trainieren die ausden Talentfördergruppen (TFG), den Leistungsgruppen(LG) und den leistungsorientierten Trainingsgruppender Vereine kommenden Kinder und Jugendlichen.Darüber hinaus sollen sie sich ständig auf der Grund-lage von Rahmentrainingsplänen in Fragen des Kinder-und Jugendtrainings fortbilden. Sie unterstützen dieVerbandsbeauftragten, Nachwuchskoordinatorinnen/-koordinatoren und Landestrainerinnen/-trainer sowieSchulsportzentren und Vereine bei der Umsetzung desLandesprogramms.

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17Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Konferenz des Schulsportzentrums

Den Schulsportzentren kommt eine koordinierendeund steuernde Funktion für das jeweilige Einzugsge-biet zu. Zu diesem Zweck findet mindestens einmaljährlich eine Konferenz des Schulsportzentrums statt.Die Leiterin bzw. der Leiter des Schulsportzentrumslädt hierzu unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtsein.

Der SSZ-Konferenz gehören an:die Leiterin / der Leiter der federführenden Schuledes SSZ als Vorsitzende / Vorsitzender,die Koordinatorin/der Koordinator des SSZ,1 Vertreterin / Vertreter der Schulsportkoordinato-rinnen /-koordinatoren des Staatlichen Schulamtes,die Leiterinnen / Leiter der am SSZ beteiligtenSchulen,die Schulsportleiterinnen / Schulsportleiter der amSSZ beteiligten Schulen,je 1 Vertreterin / Vertreter der Talentaufbau- undTalentfördergruppen,die Nachwuchskoordinatorinnen und Nachwuchs-koordinatoren der beteiligten Fachverbände.

Die Leiterin / der Leiter kann bei eigener Verhinderungden Vorsitz der Koordinatorin / dem Koordinator desSSZ übertragen.

Schulsportzentren

In den Schulsportzentren erfolgt die Umsetzung desFörderkonzepts auf Schulamtsebene und in Abstim-mung mit dem jeweiligen Schulträger. Das Schulsport-zentrum ist ein System kooperierender Schulen unter-schiedlicher Bildungsgänge, die sich im Bereich i. d. R.eines Staatlichen Schulamtes zu einem Sportverbundzusammengeschlossen haben. In einem Schulsport-zentrum kooperieren die Grund- und Mittelstufen-schulen und die Schule mit gymnasialer Oberstufe, andenen Talentaufbau-, Talentförder- bzw. Leistungs-gruppen eingerichtet sind. Aus organisatorischenGründen (räumliche Entfernung, Ballungsgebiet) kannes erforderlich sein, Schulsportnebenzentren (SNZ) zubilden. Diese Nebenzentren sind dann auch Bestand-teil des Schulsportzentrums.

Die Federführung liegt bei der „Partnerschule des Leis-tungssports“, einer weiterführenden Schule mit i. d. R.gymnasialer Oberstufe, an der das LeistungskursfachSport angeboten wird.

Neben der Koordination aller sportlichen Fördermaß-nahmen des Schulsportzentrums (und ggf. der ange-schlossenen Schulsportnebenzentren) besteht dieHauptaufgabe einer „Partnerschule des Leistungssports“darin, die pädagogische Unterstützung von Kindernund Jugendlichen, die eine qualifizierte schulischeAusbildung und leistungssportliches Training mitein-ander verbinden wollen, aktiv zu sichern.

Im Schulprogramm dieser Schule müssen pädagogi-sche Unterstützungsmaßnahmen für die leistungs-sportlich trainierenden Jugendlichen verankert sein.Unverzichtbar sind Einrichtung von Sportklassen, Tages-betreuungsangebote und Stütz- und Nachführunter-richt.

Dazu gehören insbesondere:Verankerung der „Partnerschule des Leistungs-sports“ als Schwerpunkt im Schulprogramm,Angebot des Leistungskurses Sport in der gymna-sialen Oberstufe,Tagesbetreuungsangebote (Mittagstisch, Hausauf-gabenbetreuung und Training), auch um Zeit- undFahrtaufwand zu reduzieren,Angebote von Stütz- und Nachführunterricht zurKompensation von Unterrichtsversäumnissen,Rücksichtnahme bei der Vergabe von Hausauf-gaben im Hinblick auf Sportverpflichtungen amWochenende,möglichst keine Klassenarbeiten bzw. Klausurenam Montag,Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen zurKoordinierung von Schule und Training,Einrichtung von weiterführenden schulischenTrainingsmaßnahmen in Leistungsgruppen,Einrichtung von Sportklassen.

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18 Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Für die Einrichtung bzw. Fortführung von Schulsport-zentren (SSZ) und die Bildung von Schulsportneben-zentren (SNZ) sind darüber hinaus folgende Bedin-gungen/Voraussetzungen zu beachten bzw. zu erfüllen:

An den im SSZ kooperierenden Schulen müssenhinreichende personelle, materielle und räumlicheAusstattungen vorhanden sein, so dass Zusatzan-gebote (Talentaufbau-, Talentförder- und ggf.Leistungsgruppen, Wahl- / Wahlpflichtunterricht imSport) ohne Beeinträchtigung des obligatorischenSportunterrichts, der in allen Klassen der im Sport-verbund zusammengeschlossenen Schulen gemäßStundentafel abzudecken ist, durchgeführt werdenkönnen.Überdurchschnittliche Teilnahme an den schul-sportlichen Wettbewerben und Unterstützung derAusrichter von Schulsportwettkämpfen.Einrichtung von pädagogischen Stütz- und Förder-maßnahmen für besonders talentierte Schülerin-nen und Schüler, die während der Unterrichtszeitzu zentralen und regionalen Lehrgangs/Wettkampf-maßnahmen der Landesfachverbände eingeladenwerden.Sicherstellung der Arbeit der Talentförder- undLeistungsgruppen an Vereins- und Verbandsstütz-punkten im Zusammenwirken mit den Nachwuchs-koordinatorinnen / Nachwuchskoordinatoren derLandesfachverbände sowie den Vereins- undVerbandstrainerinnen und –trainern.Bereitschaft zur Kooperation mit außerschulischenPartnern und Organisationen (Sportvereine, Landes-fachverbände, Sportkreis, Sportamt) sowie Nach-barschulen auf dem Gebiet des schulischen undaußerschulischen Sports.Die „Partnerschule des Leistungssports“ sollte imBereich des SSZ mit Schulen anderer Bildungs-gänge Kooperationsvereinbarungen schließen,damit auch leistungssportlich orientierte Haupt-und Realschülerinnen / Haupt- und Realschüler gün-stige Rahmenbedingungen vorfinden. Im Schul-programm dieser Schulen müssen ebenfalls päda-gogische Unterstützungsmaßnahmen für die leis-tungssportlich trainierenden Jugendlichen veran-kert sein.

Leiterin/Leiter des Schulsportzentrums

Leiterin / Leiter eines Schulsportzentrums ist die jeweiligeSchulleiterin / der jeweilige Schulleiter der „Partner-schule des Leistungssports“.

Zu ihren / seinen Aufgaben gehören insbesondere:Ausgestaltung der „Partnerschule des Leistungs-sports“ gemäß der Vorgaben des Landesprogramms,Konkretisierung und Umsetzung der Förderkon-zeption über Ziel- und Leistungsvereinbarungen,Einberufung von Schulsportzentrums-Konferenzenunter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes,Vorschlag zur Berufung einer geeigneten Lehrkraftfür die Wahrnehmung der Aufgaben einer Koordi-natorin / eines Koordinators am Schulsportzentrumentsprechend dem Votum der Schulsportzentrums-Konferenz,Ansprechpartner für die Schulen im Sportverbund,regelmäßiger Kontakt mit dem Staatlichen Schul-amt, dem Schulträger, den Kommunen, Sportver-einen und Landesfachverbänden in allen Fragen,die das Schulsportzentrum betreffen,Darstellung der Aufgaben und der Funktion desSchulsportzentrums in der Öffentlichkeit,Mithilfe bei der Umsetzung der von derProgrammgruppe „Talentsuche-Talentförderung”entwickelten regionalen Förderkonzepte,Einstellung und Einsatz der Lehrer-Trainerinnenund Lehrer-Trainer unter Beteiligung derKoordinatorin bzw. des Koordinators am SSZ sowieim Einvernehmen mit den Kooperationspartnern.

Koordinatorin/Koordinator des Schulsportzentrums

Die Koordination der Arbeit am Schulsportzentrumwird im Zusammenwirken mit den Koordinatorinnenund Koordinatoren für den Schulsport von einerKoordinatorin / einem Koordinator am Schulsportzen-trum geleistet. Sie/Er wird auf Vorschlag der Schul-sportzentrums-Konferenz für jeweils drei Jahre vondem zuständigen Staatlichen Schulamt berufen.Koordinatorinnen/Koordinatoren an Schulsportzen-tren müssen Sportlehrerinnen/Sportlehrer sein undsollten i. d. R. an einer „Partnerschule des Leistungs-sports“ arbeiten. Für die Wahrnehmung ihrer Tätig-keiten erhalten sie vier Wochenstunden auf die jeweili-ge Pflichtstundenzahl angerechnet.

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19Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Die Koordinatorinnen / Koordinatoren an den Schul-sportzentren unterstehen der Leiterin / dem Leiter desSSZ und nehmen in deren / dessen Auftrag insbesonderefolgende Aufgaben wahr, die über Ziel- und Leistungs-vereinbarungen konkretisiert werden:

Umsetzung des SSZ-Förderkonzepts,Leitung regelmäßig einzuberufender Sitzungendes Schulsportzentrums mit den Trainerinnen undTrainern/Lehrer-Trainerinnen und Lehrer-Trainerndes SSZ,regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit den Schul-leiterinnen / Schulleitern und den Schulsportleiter-innen/Schulsportleitern der dem Schulsportzentrumangeschlossenen Schulen,Einsatz der Lehrer-Trainerinnen und Lehrer-Trainerim Auftrag der / des Dienstvorgesetzten,Planung und Sicherstellung der notwendigenpädagogischen Unterstützungsmaßnahmen amSSZ,Mitarbeit bei der Umsetzung des Profils „Partner-schule des Leistungssports“ (Verankerung im Schul-programm, Einrichtung von Sportklassen u. a.),Mitwirkung bei der Erstellung der Sportstätten-belegungspläne der SSZ-Schulen,Bearbeitung der Anträge zur Anschaffung vonSportgeräten; Verwaltung der Sportgeräte,Gewinnung von geeigneten Honorartrainerinnen/Honorartrainern als Leiterinnen / Leiter von Talent-aufbau- und Talentfördergruppen,Verwaltung der eingerichteten Gruppen (Vorbe-reitung der Honorartrainervereinbarungen, Stun-dennachweise, Meldung von Ausfallstunden, Mit-teilungen von Änderungen u. a.) in enger Koope-ration mit der Geschäftsstelle des „Vereins zurFörderung sportlicher Talente in den hessischenSchulen e.V.“,Begleitung und Kontrolle der Entwicklung derGruppen,Verwaltung der Haushaltsmittel des Schulsportzen-trums (u.a. Vorlage der Verwendungsnachweise)Planung und Durchführung von regionalen Lehr-gängen (in Kooperation mit Sportvereinen/ Landes-fachverbänden) für die Leiterinnen/Leiter vonTalentaufbau-, Talentförder- und Leistungsgruppen,Organisation und Durchführung von Sichtungen(zur Aufnahme geeigneter Kinder in die TAGs undTFGs), TAG-Testveranstaltungen (für alle TAG-Kinder) und TAG-Talentwettbewerbe für Schüler-innen und Schüler der Klassen 3 und 4 jeweils imTurnus eines Schuljahres,

Mitarbeit bei der Planung und Durchführung vonschulsportlichen Wettbewerben,Zusammenarbeit mit örtlichen Sportvereinen undden regionalen Organisationen der Landesfach-verbände, die in das Förderkonzept einbezogensind,Unterstützung bei der Organisation der sportmedi-zinischen Untersuchungen,Vertretung des Schulsportzentrums in derProgrammgruppe „Talentsuche-Talentförderung”Erstellung eines Jahresberichtes über die Arbeitdes Schulsportzentrums für das abgelaufeneSchuljahr und Vorlage bis spätestens zum 15.09.an die Landesservicestelle für den Schulsport aufdem Dienstweg.

Im Anhang finden sich die konkreten Richtlinien für dieEinführung/Fortführung von Schulsportzentren.

Lehrer-Trainerinnen und Lehrer-Trainer

Die Einrichtung von Lehrer-Trainer-Stellen erfolgt anausgewählten Schulsportzentren als Kooperations-projekt von „Partnerschulen des Leistungssports“einerseits sowie kooperierenden Vereinen und Landes-fachverbänden andererseits. Über die Rahmenbedin-gungen wird unter der Federführung der SSZ-Leiterin/des SSZ-Leiters und unter Beteiligung derKooperationspartner eine Kooperationsvereinbarungabgeschlossen (siehe im Anhang Seite 35, Muster-vorlage ist über die Landesservicestelle für denSchulsport erhältlich).

Die Tätigkeit der Lehrer-Trainerin/des Lehrer-Trainersist organisatorisch und inhaltlich in die Förderstruk-turen der Schulsportzentren eingebunden. Die einge-richteten Gruppen sind offen für Schülerinnen undSchüler des jeweiligen Einzugsgebietes.

Besonders talentierte Schülerinnen und Schüler erhal-ten in Talentfördergruppen und ggf. weiterführendenSchwerpunktmaßnahmen in Leistungsgruppen eineumfassende sportartspezifische Ausbildung mit demZiel, möglichst viele der geförderten Jugendlichen indie Kadermaßnahmen der Landesfachverbände zuüberführen.

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20 Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung”

Die Einstellung von Lehrer-Trainerinnen und Lehrer-Trainern erfolgt durch die Leiterin/ den Leiter des SSZunter Beteiligung des Staatlichen Schulamts, der SSZ-Koordinatorin / des SSZ-Koordinators sowie der Vorsit-zenden /des Vorsitzenden eines Landesfachverbandes,wobei i. d. R. ein Auswahlverfahren durchzuführen unddie Mitbestimmungsgremien zu beteiligen sind.

Im Einzelnen nehmen die Lehrer-Trainerinnen und -Trainer im Schulsportzentrum folgende Aufgabenwahr:

Durchführung qualifizierter sportartspezifischerTrainingsmaßnahmen im Rahmen des ausgewie-senen Stellenanteils der am Förderstandort ein-gerichteten Trainingsgruppen,Talentsichtung, Mitwirkung bei der Organisation der schulischenund sozialen Betreuung der im Förderprojekt trai-nierenden Sportlerinnen und Sportler in engerZusammenarbeit mit der Schulleitung und denLehrkräften der federführenden Schule des Schul-sportzentrums sowie den betroffenen Eltern,

Mitwirkung bei Tagesbetreuungsangeboten(Mittagstisch, Hausaufgabenbetreuung),regelmäßige Elterninformationen, Sprechstunden,Mitarbeit in der Lehrer- und Trainerfortbildung.

Die Eckpunkte zur Arbeitsplatzbeschreibung derLehrer-Trainerinnen / Lehrer-Trainer sind im Anhangaufgeführt.

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21

Organisationsstrukturdes Landesprogramms

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22 Organisationsstruktur des Landesprogramms

Das Gesamtsystem der schulischen Talentsuche undTalentförderung sowie deren Weiterführung durch dieVereine/Landesfachverbände stellen sich schematischwie folgt dar:

Diese Organisationsstruktur wird im Folgenden aus-schnittweise näher erläutert.

Organisationsstruktur des Landesprogramms

Spo

rtun

terr

icht

– S

chul

man

nsch

afte

n –

schu

lisch

er W

ettb

ewer

b

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

Klasse FÖRDEREBENE UND MAßNAHMEN

D-KADER

Aufbautrainingsportartspezifisch

Leitung:Landestrainer/

Landeshonorartrainer

Trainingsm

aßnahm

en im V

erein SC

HU

LISCH

E TA

LEN

TFÖR

DE

RU

NG

E -KADERund

Stützpunkte der Vereine

Grundlagentrainingsportartspezifisch

3 und zunehmend mehr TE

Leitung:Vereins- / Verbandstrainer

LGSchulische Spezial-

Trainingsmaß-nahmen in

Leistungsgruppen

Leitung:Lehrer-Trainer

erfasste und geförderte Kinder und Jugendliche

TAGTalentaufbaugruppe

sportübergreifende Grundausbildung

2 Wochenstunden (1 TE)

Leitung:Honorartrainer

Sportart-spezifische

Profile

Talent-/Interessen-sportmotorisches-

PROFIL

Sichtung sportlichinteressierter undbegabter Kinder

Erfassung undFörderung einerbreiten Basis von

sportl. talentiertenKindern

SC

HU

LS

PO

RT

Schulische Beg

leitmaß

nahmen

VE

RB

AN

D/V

ER

EIN

Auswahl sportl.begabter Kinder

und sportart-gerichteteBeratung/Zuweisung

Individuelle sportart-

spezifischeFörderung

ausgewähltertalentierter

Jugendlicher

T F GTalentfördergruppe

sportartgerichtetes Grundlagentraining4 Wochenstunden (2 TE)

Leitung:Lehrer – Trainer / Honorartrainer

TFG 2 WoSTD(1 TE)

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23Organisationsstruktur des Landesprogramms

Die Talentaufbaugruppe (TAG)

Inhaltliche Grundlagen für die Arbeit in den Talent-aufbaugruppen sind die Trainingsmodelle für dievielseitige sportartübergreifende Grundausbildung.Die Aufnahme sportlich interessierter und sportlichbegabter Kinder in die Talentaufbaugruppe erfolgt• auf der Grundlage von Sichtungsveranstaltungen,• auf freiwilliger Basis,• nach eingehender Beratung des Kindes, der

Eltern und in Abstimmung mit den jeweiligenSchulleitungen sowie Sportlehrkräften.

Der frühestmögliche Zeitpunkt zur Aufnahme einesKindes in eine Talentaufbaugruppe ist die zweiteHälfte des ersten Schuljahres.Ein „Quereinstieg“ ist auch später noch möglich.Nach erfolgter Aufnahme in die Talentaufbau-gruppe ist die Teilnahme verbindlich, da nur überregelmäßige und systematische Trainingsarbeiteine wirksame Förderung erreicht werden kann.Die Trainingszeit der Talentaufbaugruppen beträgtzwei Wochenstunden (90 Minuten) in einerTrainingseinheit.Die Gruppengröße beträgt ca. 20 Kinder. Die Teilnahme am Training der Talentaufbaugruppesoll im Zeugnis der Schülerinnen/der Schülerbescheinigt werden.

Spo

rtun

terr

icht

– S

chul

man

nsch

afte

n –

schu

lisch

er W

ettb

ewer

b

Durch die Einrichtung von Talentaufbaugruppen (TAG)wird sichergestellt, dass Grundschulkinder eine qualifi-zierte alters- und kindgemäße Förderung erhalten undein möglichst breiter Unterbau entsteht, der als ange-messene Rekrutierungsbasis für die Übergänge in dieTalentfördergruppen (TFG) dienen kann.

Die TAGs sind ein Zusatzangebot für sportinteres-sierte und sportlich begabte Kinder neben demobligatorischen Sportunterricht.Über Anzahl und Standort der TAGs entscheidetdie jeweilige Programmgruppe im Rahmen derVorgaben der Landesarbeitsgruppe (LAG).Grundsätzlich sind diese TAGs offen für Schüle-rinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 aus denkooperierenden Grundschulen eines Schulsport-zentrums.Die Kinder der Klassen 1/2 und die der Klassen 3/4werden jeweils gemeinsam trainiert, um eine alters-,entwicklungsgemäße sowie individuelle Förderungder teilnehmenden Kinder gewährleisten zu können.Dieses Training soll eine vielseitige sportübergrei-fende Grundausbildung sichern und dient demEinstieg in einen planmäßigen, langfristigenTrainingsprozess.

4

3

2

1

Klasse FÖRDEREBENE UND MAßNAHMEN

erfasste und geförderte Kinder und Jugendliche

TAGTalentaufbaugruppe

sportübergreifende Grundausbildung

2 Wochenstunden (1 TE)

Leitung:Honorartrainer

TFG 2 WoSTD(1 TE)

Talent-/Interessen-sportmotorisches-

PROFIL

Sichtung sportlichinteressierter undbegabter Kinder

Erfassung undFörderung einerbreiten Basis von

sportl. talentiertenKindern

SC

HU

LS

PO

RT

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24 Organisationsstruktur des Landesprogramms

Nur über eine regelmäßige und systematische Trai-ningsarbeit können die Ziele der vielseitigen sportart-übergreifenden Grundausbildung erreicht werden.

Durch das Training darf aber die schulische Ausbildungzu keiner Zeit vernachlässigt werden. Das bedeutet,dass unter Umständen auch einmal ein Ausstieg aus dersportlichen Förderung empfohlen werden muss. DieTAG-Leiterinnen und –Leiter müssen deshalb nicht nurregelmäßig Kontakte mit den Sportlehrkräften derGrundschulen im Sportverbund pflegen, sondern auchwährend des gesamten Förderzeitraum Sportinte-ressen- und Talentprofile erstellen, um dem Kind undseinen Eltern eine gezielte Beratung hinsichtlich konkre-ter Sportartentscheidungen geben zu können.

Die Talentfördergruppe (TFG)

Im Rahmen der sportartspezifischen Förderung ist derSchwerpunkt bei den Talentfördergruppen (4. bis 6.Klasse) zu legen. Weiterführende schulische Trainings-maßnahmen in Leistungsgruppen werden nur anStandorten mit Lehrer-Trainer-Stellen eingerichtet. Siesollen ein gezieltes, möglichst in den Stundenplanintegriertes, sportartgerichtetes Training ergänzend zuden Maßnahmen der Vereine ermöglichen.

Die TFG ist ein außerunterrichtliches Angebotzusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht.In den Schulsportzentren (SSZ) werden nach Pla-nungsgesprächen mit den Landesfachverbändenund Vereinen Schwerpunktsportarten festgelegtund entsprechende TFGs eingerichtet.Auch in den Schulsportnebenzentren (SNZ) könnenfür Schwerpunktsportarten entsprechende TFGseingerichtet werden.

6

5

4Klasse

T F GTalentfördergruppe

sportartgerichtetes Grundlagentraining4 Wochenstunden (2 TE)

Leitung:Lehrer – Trainer / Honorartrainer

TAGTalentaufbaugruppe

TFG 2 WoSTD(1 TE)

Sportart-spezifische

Profile

Die Leitung von Talentaufbau- und Talentförder-gruppen übernehmen qualifizierte Trainerinnen / Trai-ner / Lehrkräfte, die eine Honorartrainervereinbarungmit dem „Verein zur Förderung sportlicher Talente inden hessischen Schulen e.V.“ auf Stundenhonorarbasisabschließen. Dem Antrag ist ein Qualifikationsnachweis(z. B. Trainerlizenz, Sportlehrerzeugnis) sowie ein poli-zeiliches Führungszeugnis beizufügen.

Die Leiterinnen und Leiter der TAG müsseneine universitäre Sportausbildung odereine Trainerinnen- /Trainerausbildung odereine „überfachliche“ Übungsleiterinnen- / Übungs-leiterausbildung nachweisen.

Um möglichst viele Kinder erfassen zu können, ist esnotwendig, dass Grundschulen in einem größeren Ein-zugsgebiet zusammenarbeiten, d. h., in einer TAG trai-nieren talentierte Kinder aus verschiedenen Grund-schulen gemeinsam.

Die Forderung, dass der Einstieg in einen langfristigenTrainingsprozess und die Hinführung zu einem syste-matischen Training behutsam und kindgerecht erfolgenmüssen, unterstreicht die besondere pädagogischeVerantwortung der TAG-Leiterinnen und -Leiter. Umdieser gerecht zu werden, müssen sie nach Beratungmit den zuständigen Sportlehrkräften der Grundschu-len, ggf. auch mit den Übungsleiterinnen und Übungs-leitern der Vereine und mit den Eltern den gewünschtenAdressatenkreis – sportlich begabte und interessierteKinder – auswählen und sie gezielt zum TAG-Trainingeinladen. Entsprechende Elternbriefe und Aufnahme-formulare sollen über den Sinn und die Weiterführungder Fördermaßnahmen aufklären sowie über die organi-satorischen Vorgaben informieren.

Auswahl sportl.begabter Kinder

und sportart-gerichteteBeratung/Zuweisung

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25Organisationsstruktur des Landesprogramms

Aufbauend auf die Grundausbildung werden denKindern und Jugendlichen in der Regel von Klasse4 bis 6 in diesen TFGs zunehmend sportartgerich-tete und sportartspezifische Inhalte des Grundlagen-trainings vermittelt.Grundlage für die Arbeit in den Talentfördergruppensind die Rahmentrainingspläne der Landesfach-verbände.Die Aufnahme in die TFG erfolgt• auf freiwilliger Basis und nach einer die künftige

Sportart betreffenden Beratung des Kindes/derEltern durch die TAG-Leiter / in,

• nach einer sportärztlichen Untersuchung in einersportärztlichen Untersuchungs- und Beratungs-stelle.

Ein „Quereinstieg“ ist auch hier möglich.Nach der Aufnahme in die TFG ist die Teilnahmeverbindlich, da für die Talententwicklung eineregelmäßige und systematische TrainingsarbeitVoraussetzung ist.Die Trainingszeit der TFGs beträgt vier Wochen-stunden (2 x 90 Minuten).Gruppengröße und Zusammensetzung (Jungen /Mädchen) sind abhängig von der jeweiligen Sport-art und deren Trainingsbedingungen, sollte aberzwischen 8 bis höchstens 20 Kinder betragen. Die Teilnahme am Training der TFG wird im Zeug-nis bescheinigt.Während des gesamten schulischen Förderzeit-raumes wird eine enge Verzahnung mit den Trai-ningsmaßnahmen und den Wettkampfprogrammender Vereine angestrebt.

Die Leitung von Talentfördergruppen übernehmenentweder Lehrer-Trainer oder qualifizierte Trainerin-nen/Trainer/Lehrkräfte, die eine Honorartrainerver-einbarung mit dem „Verein zur Förderung sportlicherTalente in den hessischen Schulen e.V.“ auf Stunden-honorarbasis abschließen. Dem Antrag ist ein Quali-fikationsnachweis (z. B. Trainerlizenz, Sportlehrerzeug-nis) sowie ein polizeiliches Führungszeugnis beizufügen.

Die Leiterinnen und Leiter der TFG müsseneine universitäre Sportausbildung mit entsprechen-dem Schwerpunktfach odereine Trainerinnen-/Trainerausbildung bzw. Fach-übungsleiterinnen bzw. Fachübungsleiterausbil-dung nachweisen.

Schulische Trainingsmaßnahmen in Leistungsgruppen

Weiterführende schulische Trainingsmaßnahmen inLeistungsgruppen (LG) werden an Standorten mit Leh-rer-Trainer-Stellen eingerichtet. Sie sollen ein gezieltes,möglichst in den Stundenplan integriertes, Spezial-training ergänzend zu den Maßnahmen der Vereineund der Landesfachverbände ermöglichen.

Gleichzeitig ist eine angemessene pädagogische Unter-stützung und Betreuung für die im Schulprojekt trainie-renden Jugendlichen sicherzustellen, um möglichentrainings- und wettkampfbedingten schulischen Leis-tungseinbußen vorzubeugen bzw. diese auszugleichen.

10

9

8

7

Schulische Beg

leitmaß

nahmen

VE

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AN

D/V

ER

EIN

D -KADER

Aufbautrainingsportartspezifisch

Leitung:Landestrainer/

Landeshonorartrainer

E-KADERund

Stützpunkte der Vereine

Grundlagentrainingsportartspezifisch

3 und zunehmend mehr TE

Leitung:Vereins- / Verbandstrainer

LGSchulische Spezial-

Trainingsmaß-nahmen in

Leistungsgruppen

Leitung:Lehrer-Trainer

Individuelle sportart-

spezifischeFörderung

ausgewähltertalentierter

Jugendlicher

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26 Organisationsstruktur des Landesprogramms

Trainingsmaßnahmen im Verein parallel zur schulischen Talentförderung

Parallel zum Training in den TAG, TFG und Leistungs-gruppen (LG) sollen den geförderten Kindern undJugendlichen durch entsprechende Trainingsmaßnah-men der Vereine und / oder Landesfachverbände wei-tere sportartspezifische Übungsfelder eröffnet werden.

Anschlussmaßnahmen derLandesfachverbände und Vereine (E-Kader und D-Kader)

Die aus den TFG und aus den Leistungsgruppenerwachsenden Jugendlichen müssen bei entsprechen-dem Leistungsniveau durch Stützpunktmaßnahmender Landesfachverbände in E-Kadern sowie in leis-tungsstarken Vereinen, die sich durch besonders guteNachwuchsarbeit auszeichnen, intensiv weiter geför-dert werden. Die sportliche Förderung durch dieSchulmaßnahmen tritt hier in den Hintergrund. EineAusnahme bilden die Standorte mit Leistungsgruppen,die ihre Förderung bis zur 10. Klasse aufrechterhalten.

10

9

8

7

Schulische Beg

leitmaß

nahmen

VE

RB

AN

D/V

ER

EIN

D -KADER

Aufbautrainingsportartspezifisch

Leitung:Landestrainer/

Landeshonorartrainer

E-KADERund

Stützpunkte der Vereine

Grundlagentrainingsportartspezifisch

3 und zunehmend mehr TE

Leitung:Vereins- / Verbandstrainer

LGSchulische Spezial-

Trainingsmaß-nahmen in

Leistungsgruppen

Leitung:Lehrer-Trainer

Individuelle sportart-

spezifischeFörderung

ausgewähltertalentierter

Jugendlicher

E-Kader werden nur dort eingerichtet, wo am je-weiligen Standort der „schulische Unterbau“ (TAG/TFG/LG) gewährleistet ist.E-Kader- und Stützpunkttraining sind Anschluss-maßnahmen der Landesfachverbände in Zusam-menarbeit mit den Vereinen.Aufbauend auf das TFG-Training werden denJugendlichen differenzierte sportartspezifischeInhalte des Grundlagen- und Aufbautrainingsvermittelt.

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27Organisationsstruktur des Landesprogramms

Inhaltliche Grundlage für die Arbeit in den Leis-tungsgruppen sowie in den E-Kadern/Stützpunktensind die Rahmentrainingspläne der Landesfach-verbände.Die Aufnahme in die E-Kader erfolgt• nach Sichtungsmaßnahmen der Landesfach-

verbände und• nach einer Untersuchung in einer sportärztlichen

Untersuchungs- und Beratungsstelle.Quereinstiege sind möglich. Im Sinne einer regelmäßigen und systematischenTrainingsarbeit ist eine verbindliche Teilnahmeerforderlich.E-Kader- und Stützpunkttraining werden nebendem Vereinstraining in der Regel einmal wöchent-lich zweistündig angeboten. In einigen Sportarten,z. B. Rudern und Orientierungslauf, können auchmehrstündige Tages- oder Wochenendlehrgängein größeren Abständen durchgeführt werden.Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an E-Kader-und Stützpunktmaßnahmen kommen in der Regelaus verschiedenen Sportvereinen.Die Gruppengröße richtet sich nach den Bedin-gungen der jeweiligen Sportart, sollte aber mög-lichst zwischen 8 bis 20 Jugendlichen liegen.

Der Übergang vom E- zum D-Kader erfolgt auf derGrundlage von Sichtungsmaßnahmen der Landes-fachverbände sowie unter Hinzuziehung objektiverLeistungskriterien. Für die Landeskader liegt dieOrganisation und Durchführung der Trainingsmaß-nahmen beim jeweiligen Landesfachverband.Die Leiter der Trainingsgruppen müssen für dasJugendtraining ausgebildete Übungsleiterinnen/Übungsleiter oder Trainerinnen/Trainer sein DieUmsetzung des Landesprogramms erfordert aufVereins- und Verbandsebene eine auf das Pro-gramm abgestimmte Organisations- und Personal-struktur.

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Begleitmaßnahmen

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29Organisationsstruktur des Landesprogramms

Wissenschaftliche Begleitung

Dem Landesprogramm „Talentsuche und Talent-förderung“ liegt die bewusste Entscheidung zugrunde,sportlich interessierte und begabte Kinder bereits inder Grundschule systematisch zu fördern. Wegen dergroßen pädagogischen Verantwortung, die aus dieserEntscheidung resultiert, war es notwendig, angemes-sene Trainingsstrukturen und -inhalte zu konzipieren.

Als ausgewiesener Experte für Fragen des Trainings imKindes- und Jugendalter konnte in der AnfangsphaseProf. Dr. Dietrich Martin (†) von der GesamthochschuleKassel für eine Zusammenarbeit gewonnen werden.Unter seiner Leitung hat eine Arbeitsgruppe den ein-zelnen Trainingsbereichen spezifische Inhalte zuge-ordnet und sie hierarchisiert. Ausführungen zu Aus-wahl, Zuordnung und Klassifizierung der Inhalte sind indem Handbuch „Vielseitige sportartübergreifendeGrundausbildung – Trainingsmodelle für die Talentauf-baugruppen“ (MARTIN u. a., 1994) dokumentiert. Ineiner überarbeiteten Neuauflage des Handbuchs wer-den die positiven Erfahrungen des Fördereinstiegsfortgeschrieben.

Der Einstieg in die Talentsuche und Talentförderung istvon Anfang an einer Effektivitätskontrolle unterzogenund unter verschiedenen Fragestellungen systematischwissenschaftlich begleitet und evaluiert worden.

Hierzu sind von der Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Martin(†) Kontrollverfahren entwickelt und im Sinne von stati-stischer Verarbeitung (Datengewinnung / Normierung)auf breiter Basis (landesweit) durchgeführt worden.

Diese sportmotorischen Kontrollverfahren werden imBereich der vielseitigen sportartübergreifenden Grund-ausbildung

zur Erfassung des gegenwärtigen Leistungszustan-des verwendet, zur Überprüfung der Trainingswirkung, d. h. derUmsetzung der Trainingsteilziele in den Talentauf-baugruppen, herangezogen, zur Feststellung von individuellen Veränderungenim Verlauf der vielseitigen Grundausbildung, bezo-gen auf die Entwicklung der konditionellen undkoordinativen Fähigkeiten eines Talents, eingesetzt.

Aus den Ergebnissen lassen sich in Verbindung mitinformellen Tests Empfehlungen für die Kinder im Hin-blick auf für sie geeignete Sportarten geben.

Mit ihrer Hilfe können Leistungs- und Interessen-veränderungen erfasst und dokumentiert werden. DieVerfahren werden eingesetzt, um die Durchführbarkeitder gewählten Trainingskonzeption zu evaluieren, dieTrainingswirksamkeit zu überprüfen, Aussagen zulangfristigen Entwicklungsperspektiven der geförder-ten Kinder zu gewinnen.

Darüber hinaus ist eine groß angelegte wissenschaftli-che Untersuchung im Auftrag der Kooperationspartnerdes Landesprogramms, dem Hessischen Kultusminis-terium und dem Landessportbund Hessen, vom InstitutSportwissenschaft der Universität Kassel unter derFederführung von Prof. Dr. Volker Scheid durchgeführtworden. Sie trägt den Titel „Talente fördern mit System“und hat erstmals das Landesprogramm unter system-theoretischen Fragestellungen auf den Prüfstandgestellt. Das sehr differenzierte Untersuchungsdesign –angefangen bei Fragebogenuntersuchungen bis hin zuInterviews in ausgewählten Schulsportzentren – liefertumfassende Einblicke in die Strukturen des Förder-systems und deren Vernetzungen. In Folgeuntersuchun-gen sollen weiterführende Erkenntnisse gewonnenwerden.

Fortbildung

Eine erfolgreiche Umsetzung des Talentförderpro-gramms hängt wesentlich von einer gezielten Fort-bildung der Leiterinnen und Leiter der Gruppen ab.

Um der besonderen Verantwortung in der Betreuung,vor allem aber auch im Training, von Kindern undJugendlichen gerecht zu werden, wird eine regelmäßigeFortbildung für die TAG-/TFG-Leiterinnen und -Leiter,für die Lehrer-Trainer/innen der Leistungsgruppensowie Trainerinnen und Trainer der Anschlussmaß-nahmen der Landesfachverbände angestrebt.

Besonders den Leiterinnen und Leitern der TAG müs-sen auf der Grundlage neuester Entwicklungen imKinder- und Jugendtraining die Ziele und Inhalte dersportartübergreifenden Grundausbildung regelmäßigvermittelt werden.

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30 Begleitmaßnahmen

Auf der Grundlage des Handbuches „Vielseitige sport-artübergreifende Grundausbildung – Trainingsmodellefür die Talentaufbaugruppen“ (MARTIN u. a., 1994)führen Experten Fortbildungsveranstaltungen für TAG-Leiterinnen und -Leiter durch. In gemeinsamen Aus-und Fortbildungsveranstaltungen des „Vereins zurFörderung sportlicher Talente in den hessischenSchulen e.V.“ und des Landesausschusses Leistungs-sport (LAL) und der Zentralen Fortbildungseinrichtungfür Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) werden die Sport-lehrerinnen / Sportlehrer, Trainerinnen /Trainer undÜbungsleiterinnen / Übungsleiter für das Nachwuchs-training gezielt qualifiziert.

Da die Trainingsarbeit in TFG und LG die vielseitigesportartübergreifende und die sportartspezifischeGrundausbildung umfasst, müssen von den jeweiligenLandesfachverbänden Rahmentrainingspläne für densportartspezifischen Teil erstellt werden. Der Landes-ausschuss Bildung und Personalentwicklung (LABP)und die Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sport-lehrkräfte des Landes (ZFS) bieten auf der Grundlagesowohl der sportartübergreifenden als auch der sport-artspezifischen Pläne Fortbildungsveranstaltungen fürTFG- und LG-Leiterinnen und -Leiter an.

Es ist Aufgabe der jeweiligen Landesfachverbände inZusammenarbeit mit dem LAL, die Fortbildung derÜbungsleiterinnen/Übungsleiter und Trainerinnen /Trainer der Anschlussmaßnahmen zu organisieren.

Sie werden durch veränderte Trainingsinhalte sowieständig höhere Anforderungen immer wieder vor neueAufgaben gestellt, denen sie nur über den Erwerbaktueller sportwissenschaftlicher und pädagogischerKenntnisse entsprechen können.

Die Richtlinien des LAL sehen eine Teilnahmeverpflich-tung an Fortbildungslehrgängen für das Kinder- undJugendtraining im zweijährigen Rhythmus vor.

Medizinische Beratung und Betreuung

Eine verantwortungsbewusste Hinführung zum Leis-tungssport bedarf einer regelmäßigen medizinischenBeratung und Betreuung. Alle Schülerinnen undSchüler, die TFG und LG besuchen, müssen zuvor inden sportärztlichen Untersuchungs- und Beratungs-stellen der Kreis- bzw. Stadtgesundheitsämter unter-sucht werden. Darüber hinaus sollen in regelmäßigenAbständen Kontrolluntersuchungen erfolgen, um Krank-heiten oder Funktionsstörungen, die die Sporttaug-lichkeit beeinträchtigen, früh erkennen zu können.

Pädagogische Begleitung

Pädagogische Begleitmaßnahmen müssen bei einerkind- und jugendgerechten und entwicklungsge-mäßen Trainings- und Wettkampfgestaltung innerhalbdes Landesprogramms „Talentsuche – Talentförderung“angemessen berücksichtigt werden.

Dabei stehen Information und Beratung der Schüle-rinnen und Schüler sowie deren Eltern im Hinblick aufdas Training und die schulische Laufbahn im Vorder-grund.

Die „Partnerschule des Leistungssports“ sichert diepädagogische Unterstützung von Kindern und Jugend-lichen, die eine qualifizierte schulische Ausbildung undleistungssportliches Training miteinander verbindenwollen.

Dazu sind im Schulprogramm dieser Schule pädago-gische Unterstützungsmaßnahmen, wie

Rücksichtnahme bei der Vergabe von Hausauf-gaben in Hinblick auf Sportverpflichtungen amWochenende,möglichst keine Klassenarbeiten bzw. Klausurenam Montag,

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31Begleitmaßnahmen

Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen zur Koordinierung von Schule und Training,Einrichtung von Tagesbetreuungsangeboten (Mit-tagstisch, Hausaufgabenbetreuung und Training),um Zeit- und Fahrtaufwand zu reduzieren,Angebote von Stütz- und Nachführunterricht zurAufarbeitung von Unterrichtsversäumnissen,Einrichtung von weiterführenden schulischenTrainingsmaßnahmen in Leistungsgruppen,Angebot des Leistungskurses Sport in der gym-nasialen Oberstufe für die leistungssportlich trainierenden Jugendlichen verankert.

An „Partnerschulen des Leistungssports“ werden darü-ber hinaus Sportklassen eingerichtet. Sie stellen einprofessionelles Unterstützungssystem dar, das vorran-gig allen geeigneten Schülerinnen und Schülern imEinzugsbereich unter Zugrundelegung folgender be-sonderer Aufnahme- und Auswahlkriterien zugestan-den wird:

schulische Eignung für den gewählten Bildungs-gang auf Empfehlung der Grundschule,Überprüfung der sportmotorischen Eignung,sportärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung imHinblick auf leistungssportliche Anforderungen,Nachweis des Jugendschwimmabzeichens inBronze

und darüber hinaus eine hohe sportliche Qualifikation,ggf. nachgewiesen durch:

Empfehlung eines Vereins bzw. Landesfach-verbands,Empfehlung einer Sportlehrkraft,Zugehörigkeit zu einer Talentaufbaugruppe,regelmäßiges Training im leistungsorientiertenVerein bzw. einem Kader / einer Auswahlmann-schaft.

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Anhang

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33Anhang

Häufig gestellte Fragen:

Was ist zu tun, um im Programm aufgenommenzu werden?

Als neuer Stützpunkt einer bereits im Programmaufgenommenen Sportart:• Abstimmung der Rahmenbedingungen (s. u.) vorOrt mit der SSZ-Koordinatorin/dem SSZ-Koordi-nator, dem/der leistungsstarken Verein/e und mitder/dem Verbandsbeauftragten für E-Kader;

• formlose Antragstellung des Landesfachverban-des an die Landesarbeitsgruppe (einzureichen beider Landesservicestelle für den Schulsport oderdem Ref. Leistungssport des lsbh).

Inhalte: Stellungnahme des SSZ-Koordinators,Nachweis der Kooperationsbereitschaft desleistungsstarken Vereins/der leistungsstarkenVereine, Votum des Landesfachverbandes zurEinrichtung des neuen Stützpunkts (inkl. E-Kader), Darstellung der erörterten Umsetzung.

Als neue Sportart:In Bezug auf den angestrebten Stützpunkt sind diegleichen Bedingungen wie oben zu erfüllen. BeiNeuaufnahme reicht der Landesfachverband ineinem Aufnahmeantrag seine Antragsunterlagen(s. o.) und sein Strukturkonzept, aus dem die struk-turelle Anbindung der schulischen Förderung andie vorhandenen Förderstrukturen hervorgeht, anden Landesausschuss Leistungssport (LAL). Weiter-hin sind die entwicklungsgemäße Förderung unddie Besonderheiten der Sportart darzulegen unddurch Vorlage des Rahmentrainingsplans zu unter-mauern. Der LAL gibt der Landesarbeitsgruppeeine Empfehlung bezüglich des Aufnahmeantragsdes Landesfachverbands. Die Entscheidung liegtbei der Landesarbeitsgruppe.

Unter welchen Rahmenbedingungen könnenFördermaßnahmen eingerichtet werden?

Örtliche Bedingungen: Anbindung an die Förder-strukturen eines leistungsstarken Vereins mit Nach-wuchsförderung, Anbindung an vorhandeneTalentaufbaugruppen (TAG) oder Einrichtungneuer TAGs im SSZ

Strukturelle Bedingungen: Anbindung des Stütz-punkts an die Förderstrukturen des VerbandsRäumliche Bedingungen:Sportstättennutzung/Trainingszeiten sind geklärtPersonelle Bedingungen: Vorschlag zur personel-len Besetzung (mit Qualifikationsnachweis)

Welche Voraussetzungen muss das Schul-sportzentrum (SSZ) erfüllen?

Spielraum im quantitativen Verhältnis der bereitsinstallierten Sportarten zur SchülerschaftAusreichender Unterbau in der schulischenFörderung (TAG) oder Antrag auf Einrichtung von TAGAusreichende Kapazitäten der pädagogischenBetreuung

Welche Voraussetzungen müssen kooperie-rende Landesfachverbände und Sportvereineerfüllen?

Entwicklungsgemäße und langfristige Leistungs-sportförderung Strukturkonzept zur strukturellen und inhaltlichenDarstellung der NachwuchsförderungEinhalten des RahmentrainingsplansVorausgehende Sportprojekte an der/den koope-rierenden Schule/n

Wie lassen sich Förderstrukturen vor Ort optimieren?

Inhaltliche und strukturelle Abstimmung (Planungs-gruppen der Landesfachverbände, Programm-gruppen-Sitzungen)Begleiten der sportlichen Talente beim Übergangvon einer Fördergruppe in die nächste Optimierung der Sportstättennutzung (kurzeWege) und Trainingszeiten Konstanz in der personellen BesetzungProgramm begleitende Maßnahmen der Vereineund Landesfachverbände (Sportprojekte/AGs anden Schulen)

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34 Anhang

Auszug aus den Richtlinien des Landes-ausschusses zur Förderung des Leis-tungssports des LandessportbundesHessen zur Abwicklung und Finanzierungder Talentfördermaßnahmen:

2. RichtlinienZiel und Gegenstand der Richtlinien sind die Gewäh-rung von Zuschüssen für Maßnahmen, die der Auswahlsowie sportlichen Begleitung und Weiterführung talen-tierter Sportlerinnen und Sportler in die Leistungs-kader der hessischen Sportfachverbände dienen.

2.1. Zeitraum der FörderungZuschüsse werden gewährt für den Zeitraum vom Endeder schulischen Sportförderung bis zum Beginn derD-Kader-Maßnahmen der Verbände.

2.2. Höhe der ZuwendungenDie Höhe der Zuwendungen für die jeweiligen Maß-nahmen auf der Grundlage dieses Programms wird aufVorschlag des LAL Hessen und im Rahmen der verfüg-baren Haushaltsmittel vom Präsidium des Isbh festge-setzt. Die Zuwendungen werden in Form einer An-teilsfinanzierung gewährt.

2.3. Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind:

Trainer- bzw. Übungsleiter-Vergütungen für daswöchentlich zusätzliche Training (E-Kader-Training:2Std./Woche und 40 Wochen/Jahr) in einem vomVerband vorgeschlagenen und an einen leistungs-starken Verein angeschlossenen Stützpunkt.

3. Bewertungs- bzw. VergabekriterienNeben den Maßnahmen der im Landesprogramminvolvierten hessischen Fachverbände sind auch ent-sprechend strukturierte Maßnahmen der übrigen indie Leistungssportförderung einbezogenen Fachver-bände bezuschussungsfähig.

Das Training muss den Grundsätzen eines entwick-lungsgemäßen Aufbaues entsprechen.

Die Trainerinnen/Trainer und Übungsleiterinnen /Übungsleiter sind verpflichtet, innerhalb von 2 Jahreneine zusätzliche Qualifikation nach den Richtliniendes Landesausschusses Bildung und Personalent-wicklung (LABP) für das Kinder- und Jugendtrainingnachzuweisen.

Der LAL wird die Effektivität der Trainingsarbeit sowohl anhand von Ergebnissen bei Nachwuchs-wettkämpfen als auch hinsichtlich der Übergängeder jungen Sportlerinnen und Sportler in denjeweiligen D-Kader überprüfen.

Die „Richtlinien des LAL zu Talentfördermaßnahmen /E-Kader“ können im Referat Leistungssport des lsbh([email protected]) angefordert werden.

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35Anhang

Kooperationsvereinbarung

zwischen dem Staatlichen Schulamt Name einfügen,der „Partnerschule des Leistungssports“ Name einfügenund dem Hessischen Name einfügen verband e.V.über eine Schwerpunktmaßnahme Sportart einfügenim Rahmen des hessischen Landesprogramms„Talentsuche-Talentförderung“

Ziel der MaßnahmeAm Ort/Stützpunkt einfügen ist für das Schulsportzen-trum Name einfügen eine schulische Fördermaß-nahme in der Schwerpunktsportart Sportart einfügeneingerichtet worden.

Dort erhalten im Sportart einfügen besonders talen-tierte Schülerinnen und Schüler eine umfassendesportartspezifische Ausbildung mit dem Ziel, möglichstviele dieser geförderten Kinder und Jugendlichen inpädagogischer Verantwortung in den Stützpunktkader(E-Kader) und den Landeskader (D-Kader) des Lan-desfachverbandes zu überführen. (Anmerkung: ggf. andie Strukturen der Sportart anpassen)

Gleichzeitig ist eine angemessene pädagogischeUnterstützung und Betreuung für die im Sportart einfü-gen trainierenden Kinder und Jugendlichen zumAusgleich belastungsbedingter schulischer Einbußensicherzustellen.

RahmenbedingungenDie eingerichteten Trainingsmaßnahmen am Ort/-Stützpunkt einfügen sind in die Gesamtkonzeption deshessischen Landesprogramms „Talentsuche – Talent-förderung“ eingebunden und damit seinen inhaltli-chen und organisatorischen Rahmenvorgaben unterBerücksichtigung der besonderen Bedingungen derSportart Sportart einfügen verpflichtet.

Im Sinne einer behutsamen und systematischenLeistungsentwicklung und aufbauend auf der vielseiti-gen, sportartübergreifenden Grundausbildung in denTalentaufbaugruppen (TAG) der Klassen 1 bis 4 derGrundschulen, werden dort gesichtete und ausge-wählte Talente in die schulische Talentfördergruppe(TFG) Sportart einfügenund weiterführende schulischeLeistungsgruppen übergeführt. Sie erhalten ein umfas-sendes, alters- und entwicklungsbezogenes Grund-

lagentraining, um sodann unter Vereins- und Landes-fachverbandsregie in Stützpunkt- und Kadermaß-nahmen weitergefördert zu werden. Die leistungs-sportliche Ausbildung ist durch förderliche Rahmen-bedingungen der Schulen und des Trainingsumfeldeszu begleiten. (Bemerkung: ggf. an die Strukturen derSportart anpassen)

Dabei soll darauf geachtet werden, dass durch eine zufrühzeitige Spezialisierung im Grundschulbereich dasTAG-Konzept nicht unterlaufen wird.

Grundlage für die sportliche Ausbildung und dasTraining der geförderten Talente bilden die Rahmen-trainingspläne des Verband einfügen für die jeweiligenAltersstufen, die „Nachwuchsleistungssportkonzeption“des DSB sowie das Stützpunktkonzept und dieTrainingspläne des Hessischen Verband einfügen.Sofern weitere sportartspezifische Regelungen vorge-nommen werden müssen, kann hierzu der erforderli-che Text eingefügt werden.

Die schulische und soziale Betreuung der in derSchwerpunktmaßnahme trainierenden Sportlerinnenund Sportler wird in enger Zusammenarbeit zwischender Lehrer-Trainerin /dem Lehrer-Trainer, der Schul-leitung und den Lehrkräften des Name der Partner-schule einfügen als federführender Schule des Schul-sportzentrums sowie den betroffenen Eltern unterFederführung der Koordinatorin/des Koordinators amSchulsportzentrum (SSZ) organisiert.

Eine regelmäßige Reflexion und Überprüfung der Ziel-vorgaben und Inhalte bzw. deren Umsetzung undRealisierung durch die Kooperationspartner (Schule,Schulamt, Verein, Landesfachverband) ist sicherzustellen.

StandortDie Förderung in der Sportart Sportart einfügen istorganisatorisch in das Schulsportzentrum Name einfü-gen eingebunden und am Standort einfügen veran-kert. Weitere Schulen unterschiedlicher Bildungs-gänge im Einzugsgebiet des Schulsportzentrums sindals kooperierende Schulen in diese Schwerpunktmaß-nahme eingebunden.

Vereinspartner ist der Verein einfügen. WeitereVereine im Einzugsgebiet des Verbands - StützpunktesOrt einfügen werden einbezogen, sofern sie entspre-

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36 Anhang

chende Nachwuchs-Förderarbeit leisten und ebenfallsüber talentierte Kinder und Jugendliche verfügen. DieSchwerpunktmaßnahme steht allen talentierten Schüler-innen und Schülern im Stützpunkt offen.

Als Übungs- und Trainingsstätten stehen Trainings-stätten einfügen zur Verfügung.

Die Überlassung der Trainingsstätten erfolgt im Sinneder Kooperationsvereinbarung mit ausdrücklicherZustimmung und in enger Abstimmung mit dem Ver-ein, dem Landesfachverband und ggf. weitere Partnereinfügen. Bemerkung: Sofern weiterer Regelungs-bedarf besteht, kann hierzu der erforderliche Text ein-gefügt werden.

Die begleitenden Maßnahmen (Förderunterricht,Hausaufgabenbetreuung usw.) werden in einem geeig-neten Raum Ort einfügen durchgeführt.

Das Mittagessen wird in der Mensa des Name einfü-gen eingenommen.

Aufgaben und Verpflichtungen der Kooperations-partnerWichtige Voraussetzungen für die Sicherstellung derZielsetzungen sind eine enge Zusammenarbeit undständige Abstimmungen zwischen der Lehrer-Traine-rin /dem Lehrer-Trainer, der SSZ-Koordinatorin/demSSZ-Koordinator, der Schulleiterin/dem Schulleiter, derSchulsportleiterin / dem Schulsportleiter, der Vereins-verantwortlichen / dem Vereinsverantwortlichen sowieder Stützpunktleiterin / dem Stützpunktleiter des Ver-band einfügen sowohl in schulischen als auch in sport-lichen Belangen.

Dabei obliegt der Schulleiterin/dem Schulleiter undder Koordinatorin / dem Koordinator am SSZ die schu-lische und pädagogische Verantwortung, während dietrainingsspezifische Ausgestaltung der Schwerpunkt-maßnahme in die Verantwortung des Landesfachver-bands fällt.

Die Schule sichert den in den Talentförder- bzw.Leistungsgruppen trainierenden Schülerinnen undSchülern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Rücksicht-nahme, etwa bei der Stundenplangestaltung, bei derHausaufgabenbelastung und der Terminierung von

Klassenarbeiten sowie Aufgeschlossenheit bei erfor-derlichen Freistellungen für Lehrgänge und Wett-kämpfe zu.

Ferner berät sie die infrage kommenden Schülerinnenund Schüler hinsichtlich ihrer weiteren Schullaufbahn(Leistungskurs Sport in der Oberstufe u. a.).

Die kooperierenden Vereine und der Stützpunktgewährleisten ein zusätzliches, qualifiziertes und inhalt-lich abgestimmtes Vereins- bzw. Stützpunkttraining, dieerforderliche Mannschafts- und Wettkampfbetreuungund die zeitlichen Absprachen über Trainings-, Lehr-gangs- und Wettkampfmaßnahmen mit der (den)Schule(n).

Personelle AusstattungDas Hessische Kultusministerium hat für die Umsetzungder Schwerpunktmaßnahme eine ganze bzw. 60% bzw.halbe – Zutreffendes einfügen Lehrer-Trainerstelle zurVerfügung gestellt. Diese Lehrerstelle ist in den ausge-wiesenen Anteilen ausschließlich für Aufgaben derTalentsichtung und -förderung im Sportart einfügenvorgesehen. Die Stelle wird vom Staatlichen SchulamtName einfügen bewirtschaftet und dem Name und Orteinfügen zugeteilt. Auf diese Stelle wurde Name derLehrer-Trainerin/des Lehrer-Trainers einfügen amDatum einfügen als Lehrer-Trainerin/Lehrer-Trainer –Zutreffendes einfügen eingestellt. Den Einsatz derLehrer-Trainerin/des Lehrer-Trainers – Zutreffendes ein-fügen legt die Schulleiterin/der Schulleiter in engerAbstimmung mit der Koordinatorin/dem Koordinatoram Schulsportzentrum sowie im Einvernehmen mitden Kooperationspartnern im Einzelnen fest. Für alledienstlichen Belange der Lehrer-Trainerin/des Lehrer-Trainers ist im Auftrag der Dienstvorgesetzten/desDienstvorgesetzten die SSZ-Koordinatorin / der SSZ-Koordinator verantwortlich tätig.

Im Rahmen der Stelle beteiligt sich der HessischeVerband einfügen anteilsmäßig an der Finanzierung.Den entsprechenden Betrag überweist der Verbanddem Hessischen Kultusministerium zu den jeweiligenFälligkeitsterminen.

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37Anhang

Sofern eine halbe Lehrer-Trainerstelle eingerichtetwird – ansonsten Passage streichen:Die Tätigkeit der Diplomsportlehrerinnen bzw.-wissen-schaftlerinnen / Diplomsportlehrer bzw. -wissenschaft-ler, die mit halber Stelle in den Projekten eingesetztsind, unterstützt der jeweilige Landesfachverband zu-sätzlich mit 5 Stunden pro Woche, die auf der Grund-lage der Verbandsvergütungssätze berechnet werden.

Dazu werden im Rahmen eines gesondert abzuschlie-ßenden Honorarvertrags mindestens 5 weitere Unter-richtsstunden pro Woche vom Hessischen Verbandeinfügen in die Schwerpunktmaßnahme eingebracht.Über die Vergabe dieser Stunden entscheiden eben-falls die Kooperationspartner einvernehmlich.

Weitere Vereins-, Stützpunkt- und Landesfachverbands-fördermaßnahmen (Vereinstraining, Sichtungslehr-gänge, E-Kader-Training, Wettkampfbetreuung etc.)bleiben davon unberührt.

Materielle AusstattungDer Hessische Verband einfügen, der Landesstütz-punkt und der kooperierende Verein Verein einfügenversorgen die schulische Schwerpunktmaßnahme mitdem erforderlichen Trainingsmaterial.

Sie unterstützen darüber hinaus bei der Organisationund Durchführung von Sichtungswettbewerben undsonstigen Wettkämpfen, auch im Rahmen vonJUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA.

Die Kosten eines etwaigen Mittagstisches gehen zuLasten der daran teilnehmenden Kinder und Jugend-lichen bzw. deren Eltern. Hierfür, wie auch zur Unter-stützung der gesamten Schwerpunktmaßnahme,bemühen sich die Kooperationspartner um geeigneteSponsoren.

Aufgaben der Lehrer-Trainerin/des Lehrer-TrainersDie für die schulische Schwerpunktmaßnahme einge-stellte Lehrkraft wird im Rahmen des dafür ausgewie-senen Stellenanteils vornehmlich im Training der amFörderstandort eingerichteten Trainingsgruppen ein-gesetzt.

Ein geringer Teil dieser zur Verfügung stehendenStunden (i. d. R. bis zu 2 Std.) sollte für die Talentsich-tung (z. B. durch Hospitation in den kooperierendenSchulen, in Talentaufbaugruppen, bei JUGEND TRAI-NIERT FÜR OLYMPIA sowie in Vereinen und bei Ver-bandswettkämpfen) vorgesehen werden. Insbeson-dere im Zusammenhang mit der Talentsichtung ist eineenge Zusammenarbeit zwischen der Lehrer-Trainerin /dem Lehrer-Trainer und den Schulsportleiterinnen/Schulsportleitern der kooperierenden Grundschulen,den TAG-Leiterinnen/TAG-Leitern, den Landesfachver-bands- und Vereinstrainerinnen/Vereinstrainern sowieden Eltern erforderlich.

Die Übernahme von Sportunterricht und anderenschulischen Aufgaben im Sport (Sport-Arbeitsge-meinschaften, Neigungsgruppen) gehört nicht zu denTätigkeiten der Lehrer-Trainerin/des Lehrer-Trainers(ausg. Hospitationen s. o.)

Die Lehrkraft arbeitet auch in der Trainer- und Lehrer-fortbildung mit.

Am Anfang des jeweiligen Schuljahres legt Name derLehrer-Trainerin / des Lehrer-Trainers einfügen einendetaillierten Plan vor, aus dem hervorgeht, wie dieschulischen Schwerpunktmaßnahmen konkret ausge-staltet werden sollen. Alle Aktivitäten erfolgen in engerAbstimmung mit der Koordinatorin/dem Koordinatordes Schulsportzentrums.

Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht,Mittagstisch, sonstige AufgabenZur Kompensation möglicher schulischer Defizite auf-grund des zusätzlichen zeitlichen Aufwands für Trainingund Wettkämpfe wird eine Hausaufgabenbetreuungund wenn möglich Förderunterricht für die Teilnehmerdieser schulischen Talentförder- und Leistungsgrup-pen eingerichtet.

Bemerkung: bei Bedarf ggf. ergänzen: Zur Optimie-rung der Betreuungssituation am Schulname einfügenals Partnerschule des Leistungssports wird eine engeVerzahnung mit bestehenden Betreuungsmaßnahmenangestrebt. Eine Kooperation mit den Sportklassen desSchulname einfügen soll Kindern und Jugendlichenaus anderen Sportarten die Tagesbetreuung möglichmachen, sofern die Rahmenbedingungen dies zulassen.

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38 Anhang

Zur Betreuung gehört darüber hinaus die Aufsichtbeim gemeinsamen Mittagessen an den Trainings-tagen, sofern ein Mittagstisch eingerichtet ist. Reine„Anwesenheitsstunden“ (z. B. für Aufsicht beim Mittag-essen) gelten dabei als Zeitstunden (60 Minuten).

Regelmäßige Elterninformationen, Sprechtage, Medien-informationen (diese grundsätzlich über die Leiterin/denLeiter des SSZ), Gewinnung von Mitarbeitern und Elternbei der Durchführung von Rahmenveranstaltungen(Wettkämpfe, Sichtungen, Turniere, Schulfeste, Ausflüge,Begegnungen und Freizeiten) sind weitere Maßnah-men, die von der Lehrer-Trainerin/dem Lehrer-Trainermit Unterstützung von Schulkollegium und denVereinsmitarbeitern zu initiieren sind.

Da für die eingesetzten Lehrer-Trainerinnen/Lehrer-Trainer dieselben Arbeitszeitregelungen und dienstli-chen Verpflichtungen gelten wie für jede Lehrerin/jedenLehrer im hessischen Schuldienst, bedeutet dies, dassdas jeweilige Stundendeputat über die stundenplan-mäßige Unterrichtsverpflichtung hinaus weitere Auf-gaben im Rahmen des Schulbetriebs, wie Unterrichts-vorbereitung, Teilnahme an Konferenzen u. a., beinhaltet.

Ärztliche BetreuungAlle im Rahmen dieser Schwerpunktmaßnahme geför-derten Schülerinnen und Schüler sollen mindestenseinmal jährlich sportmedizinisch untersucht werden. Essollte versucht werden, mit benachbarten Partner-kliniken eine qualifizierte, standortbezogene sportme-dizinische Betreuung sicherzustellen.

Berichts- und NachweispflichtenDie Lehrer-Trainerin/Der Lehrer-Trainer legt der SSZ-Koordinatorin/dem SSZ-Koordinator jeweils zu Beginndes Folgemonats die Stundenberichte des Vormonatsvor.

Ergänzung nur für halbe Stellen – Passage ansonstenstreichen: Die Diplomsportlehrerinnen bzw.- wissen-schaftlerinnen und Diplomsportlehrer bzw. -wissen-schaftler mit halber Stelle weisen darüber hinaus denLandesfachverbandsstundenanteil gesondert aus,sofern sie die 5 Stunden selbst übernehmen. Ande-renfalls ist der Nachweis durch die hierfür eingesetztePerson zu führen. Dieser Nachweis wird über die SSZ-Koordinatorin/den SSZ-Koordinator an den jeweiligenLandesfachverband weiter geleitet.

Spätestens zum 31.07. eines jeden Kalenderjahres lei-tet die Lehrer-Trainerin/der Lehrer-Trainer über dieSSZ-Koordinatorin/den SSZ-Koordinator und die Schul-leitung den Schuljahresbericht den Kooperations-partnern zu.

Die vorstehenden Vereinbarungen werden unterBeteiligung von Vertretern der Schule, des StaatlichenSchulamtes Name einfügen, des Verein einfügen unddes Hessischen Verband einfügen einvernehmlichgetroffen.

Es wird vereinbart, dass sie in regelmäßigen Ab-ständen überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.Den Vertragspartnern ist bekannt, dass sie nichtberechtigt sind, Verpflichtungen zu Lasten desAnderen einzugehen.

Ort einfügen, Datum einfügen

Für das Staatliche Schulamt Name einfügen:

Für das Schulsportzentrum Name und Ort einfügen:

Für den Hessischen Verband einfügen:

Für den Verein einfügen:

Für den ggf. Kooperationspartner einfügen:

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39Anhang

Richtlinien für die Einrichtung undFortführung von Talentaufbau-/Talentförder- und Leistungsgruppen

Auf der Grundlage der Vorgaben der Landesarbeits-gruppe „Talentsuche-Talentförderung“ und der ent-sprechenden Entscheidung des Hessischen Kultusmi-nisteriums erstellt die Programmgruppe „Talentsuche-Talentförderung“ ein Förderkonzept für den Bereichdes Schulsportzentrums und richtet Talentaufbau-,Talentförder- und ggf. Leistungsgruppen ein.

Durch die Einrichtung von Talentaufbaugruppen (TAG)wird sichergestellt, dass Grundschulkinder eine qualifi-zierte altersgemäße Förderung erhalten und ein mög-lichst breiter Unterbau entsteht, der als angemesseneRekrutierungsbasis für die Übergänge in die Talent-fördergruppen (TFG) dienen kann.

Im Rahmen der sportartspezifischen Förderung ist derSchwerpunkt bei den Talentfördergruppen (4. bis 6.Klasse) zu legen. Weiterführende schulische Trainings-maßnahmen in Leistungsgruppen werden nur anStandorten mit Lehrer-Trainer-Stellen eingerichtet. Siesollen ein gezieltes, möglichst in den Stundenplanintegriertes, Spezialtraining ergänzend zu den Maß-nahmen der Vereine und der Landesfachverbändeermöglichen.

Alle schulischen Talentgruppen sind grundsätzlichschulübergreifend einzurichten.

Bei der Standortwahl ist darauf zu achten, dass Kinderund Jugendliche aus möglichst vielen Schulen an denTrainingsmaßnahmen teilnehmen können.

Die Leitung von Talentaufbau- und Talentfördergrup-pen übernehmen qualifizierte Trainerinnen/Trainer/Sportlehrkräfte, die eine Honorartrainervereinbarungmit dem „Verein zur Förderung sportlicher Talente inden hessischen Schulen e. V.“ auf Stundenhonorarbasisabschließen. Dem Antrag ist ein Qualifikationsnach-weis (z. B. Trainerlizenz, Sportlehrerzeugnis) sowie einpolizeiliches Führungszeugnis beizufügen. Dabei ob-liegt die verwaltungstechnische Abwicklung der Koor-dinatorin/dem Koordinator des Schulsportzentrums(SSZ). Der „Verein zur Förderung sportlicher Talente in

den hessischen Schulen e.V.“ übersendet der Landes-servicestelle für den Schulsport eine Kopie derHonorartrainervereinbarung.

Spezialtrainingsmaßnahmen in Leistungsgruppen wer-den ausschließlich durch Lehrer-Trainerinnen/Lehrer-Trainer im Rahmen ihres Stundenkontingents durchge-führt.

Bei der Einrichtung von schulischen Talentaufbau-,Talentförder- und Leistungsgruppen gelten darüberhinaus folgende Bedingungen:

1.

In den Talentaufbaugruppen werden Kinder derGrundschulen, in den Talentfördergruppen Schüler-innen und Schüler der Klassen 4 bis 6 und anStandorten mit Lehrer-Trainer-Stellen ggf. Leistungs-gruppen der Klassen 7 bis 9/10 zusätzlich zum obliga-torischen Sportunterricht trainiert. Die Gruppen sollengrundsätzlich offen sein für Teilnehmerinnen und Teil-nehmer aus verschiedenen Schulen. Über weitergehen-de Maßnahmen an einer Eliteschule des Sports werdengesonderte Regelungen vereinbart.

2.

Die Aufnahme sportlich interessierter und begabterKinder in die Talentaufbaugruppen erfolgt nach einge-hender Beratung der Eltern und Kinder und inAbstimmung mit den jeweiligen Grundschulleiter-innen oder Grundschulleitern und Sportlehrkräften auffreiwilliger Basis frühestens mit Beginn der 2. Hälftedes ersten Schuljahres. Dabei sollen entsprechendeEmpfehlungen der Sportlehrkräfte, TAG-Leiterinnenund –leiter und Vereinsübungsleiterinnen und –leiterberücksichtigt werden. Darüber hinaus können auchzentrale Sichtungsveranstaltungen durchgeführt wer-den, um vielen geeigneten Kindern Aufnahmechancenzu eröffnen und die Auswahl zu objektivieren. Ein„Quereinstieg“ ist grundsätzlich möglich.

3.

Im Verlauf des kontinuierlichen Trainingsprozesses isteinmal pro Schuljahr der TAG-Test für alle TAG-Kinderdurchzuführen, für TAG-Kinder der Klassen 3 und 4darüber hinaus der TAG-Talentwettbewerb. Das Test-manual und die Broschüre „TAG-Talentwettbewerb“sind über die Landesservicestelle für den Schul-sportzu beziehen.

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40 Anhang

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse und derTrainingsleistungen berät die TAG-Leiterin/der TAG-Leiter das Kind und die Eltern im Hinblick auf sport-artspezifische Eignung für die weiterführendenTalentfördergruppen.

4.

Die Aufnahme sportlich interessierter und geeigneterKinder in die Talentfördergruppen erfolgt nach einge-hender Beratung der Eltern und Kinder i. d. R. mitBeginn des 4. Schuljahres. Hierbei ist die Überleitungder geeigneten TAG-Kinder vorrangig. Im 4. Schuljahrverbleiben diese Kinder im TAG-Training und nehmenzusätzlich einmal pro Woche am TFG-Training teil.

5.

Talentaufbau-, Talentförder- und Leistungsgruppenkönnen grundsätzlich nur dort eingerichtet werden,wo leistungsstarke Vereine mit systematischer Nach-wuchsarbeit zur Kooperation bereit sind. Bei der Fest-legung der Standorte und Sportarten sind auch diejeweiligen schulsportlichen Strukturen und Profile dereinzelnen Schulen zu berücksichtigen.

Es muss sichergestellt sein, dass die schulische Talent-suche/Talentförderung durch den jeweiligen Landes-fachverband weitergeführt wird (Kreis-, Bezirksauswahl,E-Kader, D-Kader).

6.

Grundlage der Arbeit in den Talentaufbaugruppensind die „Trainingsmodelle für die vielseitige sportartü-bergreifende Grundausbildung“. Für die Arbeit in denTalentförder- und Leistungsgruppen sind die Rahmen-trainingspläne der Landesfachverbände zu Grunde zulegen.

7.

Die Leiterinnen/Leiter der Gruppen sollen Trainings-und Wettkampferfahrung besitzen. Voraussetzung istin jedem Fall eine Ausbildung im Fach Sport oder min-destens der Besitz einer Übungsleiterlizenz des Landes-sportbundes für die Leitung der Talentaufbaugruppenbzw. mindestens eine Fachübungsleiter-/Trainer-C-Lizenz des jeweiligen Landesfachverbandes für die Lei-tung der Talentfördergruppen.

8.

Um ein hohes fachliches Niveau der Leiterinnen/Leiterder Gruppen zu gewährleisten wird erwartet, dass dieseregelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

9.

Alle Schülerinnen und Schüler, die in Talentförder-oder Leistungsgruppen aufgenommen werden sollen,sollten zuvor sportärztlich untersucht werden. Regel-mäßige Kontrolluntersuchungen sollen das Trainingbegleiten.

10.

Die Gruppengrößen betragen bei Talentaufbau-gruppen 15 bis 20 Schülerinnen und Schüler; beiTalentförder- und Leistungsgruppen können sie sport-artspezifisch gewählt werden, sie sollten jedoch min-destens 8 und höchstens 20 Schülerinnen und Schülerumfassen.

11.

Die Leiterinnen und Leiter der Gruppen legen derKoordinatorin / dem Koordinator am Schulsportzentrumjeweils im Folgemonat den Stundennachweis und eineinhaltliche Darstellung („Klassenbuch“) über die gelei-stete Arbeit vor.

12.

Die regelmäßige Teilnahme am Training der Talent-aufbau-, Talentförder- und Leistungsgruppen ist imZeugnis der Schülerinnen und Schüler (mit Erfolg /mitgutem Erfolg/mit sehr gutem Erfolg) zu bescheinigen.

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41Anhang

Richtlinien für die Einführung /Fortführung von Schulsportzentren

Für die Einrichtung bzw. Fortführung von Schulsport-zentren (SSZ) und die Bildung von Schulsportneben-zentren (SNZ) sind folgende Bedingungen/Vorausset-zungen zu beachten bzw. zu erfüllen:

1.

An den im SSZ kooperierenden Schulen müssen hin-reichende personelle, materielle und räumliche Aus-stattungen vorhanden sein, so dass Zusatzangebote(Talentaufbau-, Talentförder- und ggf. Leistungsgruppen,Wahl-/Wahlpflichtunterricht im Sport) ohne Beein-trächtigung des obligatorischen Sportunterrichts, derin allen Klassen der im Sportverbund zusammenge-schlossenen Schulen gemäß Stundentafel abzudeckenist, durchgeführt werden können.

2.

Überdurchschnittliche Teilnahme an den schulsportli-chen Wettbewerben und Unterstützung der Ausrichtervon Schulsportwettkämpfen.

3.

Einrichtung von pädagogischen Stütz- und Förder-maßnahmen für besonders talentierte Schülerinnenund Schüler, die während der Unterrichtszeit zu zentra-len und regionalen Lehrgangs-/Wettkampfmaßnah-men der Landesfachverbände eingeladen werden.

4.

Sicherstellung der Arbeit der Talentförder- und Leis-tungsgruppen an Vereins- und Verbandsstützpunktenim Zusammenwirken mit den Nachwuchskoordinato-rinnen/Nachwuchskoordinatoren der Landesfachver-bände sowie den Vereins- und Verbandstrainerinnenund -trainern.

5.

Bereitschaft zur Kooperation mit außerschulischenPartnern und Organisationen (Sportvereine, Landes-fachverbände, Sportkreis, Sportamt) sowie Nachbar-

schulen auf dem Gebiet des schulischen und außer-schulischen Sports.

6.

Für die Federführung wird eine „Partnerschule desLeistungssports“ bestimmt.

Neben der Koordination aller sportlichen Fördermaß-nahmen des Schulsportzentrums (und ggf. der ange-schlossenen Schulsportnebenzentren) besteht dieHauptaufgabe einer „Partnerschule des Leistungs-sports“ darin, die pädagogische Unterstützung vonKindern und Jugendlichen, die eine qualifizierte schu-lische Ausbildung und leistungssportliches Trainingmiteinander verbinden wollen, aktiv zu sichern.

Im Schulprogramm dieser Schule müssen pädagogi-sche Unterstützungsmaßnahmen für die leistungs-sportlich trainierenden Jugendlichen verankert sein.Dazu gehören insbesondere:

„Partnerschule des Leistungssports“ als Schwerpunktim Schulprogramm,Angebot des Leistungskurses Sport in der gymna-sialen Oberstufe,Tagesbetreuungsangebote (Mittagstisch, Hausauf-gabenbetreuung und Training), um Zeit- und Fahrt-aufwand zu reduzieren,Angebote von Stütz- und Nachführunterricht zurKompensation von Unterrichtsversäumnissen,Rücksichtnahme bei der Vergabe von Hausauf-gaben in Hinblick auf Sportverpflichtungen amWochenende,möglichst keine Klassenarbeiten bzw. Klausurenam Montag,Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen zurKoordinierung von Schule und Training,Einrichtung von weiterführenden schulischenTrainingsmaßnahmen in Leistungsgruppen,Einrichtung von Sportklassen: An „Partnerschulendes Leistungssports“ sind Sportklassen einzurichten.Sie stellen ein professionelles Unterstützungssystemdar und lassen sich im Sinne eines besonderen Pro-filangebots nur an den „Partnerschulen des Leis-tungssports“ realisieren. Es ist sicher zu stellen, dassdieses Profilangebot vorrangig allen geeigneten

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42 Anhang

stungssportlich orientierte Haupt- und Realschülerinnen/Haupt- und Realschüler günstige Rahmenbedingungenvorfinden. Im Schulprogramm dieser Schulen müssenebenfalls pädagogische Unterstützungsmaßnahmen fürdie leistungssportlich trainierenden Jugendlichen ver-ankert sein.

8.

Die Koordinatorin/Der Koordinator des SSZ berichtetüber die Arbeit des SSZ für das abgelaufene Schuljahrbis spätestens zum 15.09. an die Landesservicestellefür den Schulsport auf dem Dienstweg. Dieser Berichtevaluiert die getroffenen Ziel- und Leistungsvereinba-rungen und enthält Informationen sowie Bewertungenüber:

Stellenwert des SSZ im schulischen UmfeldPädagogische Begleitmaßnahmen an der feder-führenden Schule des SSZ („Partnerschule desLeistungssports“)Verankerung und Akzeptanz der Fördermaßnahmenim Vereins- und LandesfachverbandsumfeldTalentauswahl/TalentförderungZusammenarbeit zwischen den Verantwortlichenfür die TalentförderungSponsoring/ÖffentlichkeitsarbeitFördervereinGewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern(Sportlehrerinnen/Sportlehrern, Übungsleiterinnen/Übungsleitern und Trainerinnen / Trainern)Sportstätten- und GerätesituationPerspektiven und notwendige bzw. wünschens-werte Veränderungen

sowieÜbersichten über die im jeweiligen Schuljahr ein-gerichteten Gruppen (Leiterinnen / Leiter, Stunden-zahlen, Gruppengrößen, Trainingszeiten, Trai-ningsorte, Alter der Teilnehmerinnen/Teilnehmer,Effizienz der Maßnahme, Übergänge von schuli-schen in Vereins- /Landesverbandsmaßnahmen,Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger) als Anlage

und ggf.Jahresbericht(e) der Lehrer-Trainerin/des Lehrer-Trainers.

Dem Jahresbericht der Lehrer-Trainerin/des Lehrer-Trainers ist eine Bewertung durch die SSZ-Koordina-torin / den SSZ-Koordinator beizufügen.

Schülerinnen und Schülern im Einzugsbereich unterZugrundelegung folgender besonderer Aufnahme-und Auswahlkriterien zugestanden wird:• gymnasiale Eignung auf Empfehlung der Grund-

schule,• sportärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

im Hinblick auf leistungssportliche Anforderungen,• Nachweis über Jugendschwimmabzeichen-Bronze, • sportliche Qualifikation/Empfehlung durch die

Vereinstrainerin/den Vereinstrainer,• Zugehörigkeit zu einer Talentaufbaugruppe,• Empfehlung durch eine Sportlehrerin/einen

Sportlehrer,• regelmäßiges Training im Verein bzw. einem

Kader/einer Auswahlmannschaft,• Empfehlung des Landessportbundes bzw. des

Vereins/Landesfachverbandes,• Überprüfung der sportmotorischen Eignung.

Empfehlung für die Einrichtung von Sportklassen:In den Klassenstufen 5 –9/10 wird je Jahrgang min-destens eine Klasse als Sportklasse geführt. Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs, die in ei-ner von ihnen gewählten Sportart im intensiven Ver-einstraining und sportlichen Wettkampfgeschehenstehen, werden in der Sportklasse zusammengefasst.Klassenlehrerin/Klassenlehrer ist jeweils die Sport-lehrerin/der Sportlehrer, die ihre/der seine Klasseneben dem Fach Sport in einem weiteren Fachunterrichtet. Die in den Sportklassen eingesetzten Fachlehrer-innen und Fachlehrer sind den organisatorischenBelangen der leistungssportlich aktiven Schülerin-nen und Schüler gegenüber aufgeschlossen. Durch die Lehrer-Trainerinnen und Lehrer-Trainersollte in den Schwerpunktsportarten in Zusammen-arbeit mit den kooperierenden Vereinen und Ver-bänden Spezialtraining in den Stundenplan (z. B.Vormittagstraining) integriert werden.Nach der Klassenstufe 9/10 sollte ein Übergang inden Vor-Leistungskurs Sport in der Jahrgangsstufe10/11 und die Wahl des Leistungskurs Sportermöglicht werden.

7.

Die „Partnerschule des Leistungssports“ sollte imBereich des SSZ mit Schulen anderer BildungsgängeKooperationsvereinbarungen schließen, damit auch lei-

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43Anhang

Eckpunkte zur Arbeitsplatzbeschrei-bung der Lehrer-Trainerinnen / Lehrer-Trainer

Mit der Einrichtung der Lehrer-Trainer-Stellen an hessi-schen Schulsportzentren werden weiterführendeSchwerpunktmaßnahmen im Rahmen des hessischenLandesprogramms „Talentsuche-Talentförderung“ alsKooperationsprojekte von „Partnerschulen des Leis-tungssports“, Staatlichen Schulämtern einerseits undkooperierenden Vereinen und Landesfachverbändenandererseits gebildet.

Die Projekte sind inhaltlich und organisatorisch in dieFörderstrukturen der Schulsportzentren eingebundenund offen für Schülerinnen und Schüler der kooperie-renden Schulen des jeweiligen Einzugsgebietes.

Ziel der Maßnahme:Besonders talentierte Schülerinnen und Schüler erhal-ten in Talentfördergruppen und weiterführenden schu-lischen Leistungsgruppen eine umfassende sportart-spezifische Ausbildung mit dem Ziel, möglichst vieleder in diesem Projekt geförderten Jugendlichen in pä-dagogischer Verantwortung in den Stützpunktkader(E-Kader) und den Landeskader (D-Kader) des Landes-fachverbandes zu überführen. Gleichzeitig ist eine an-gemessene pädagogische Unterstützung und Betreu-ung für die im Schulprojekt trainierenden Jugendlichensicherzustellen, um möglichen trainings- und wettkampf-bedingten schulischen Leistungseinbußen vorzubeugenbzw. diese auszugleichen.

Konkrete Rahmenbedingungen: Im Sinne einer behutsamen und systematischen Leis-tungsentwicklung und aufbauend auf der vielseitigen,sportartübergreifenden Grundausbildung in denTalentaufbaugruppen (TAG) der Klassen 1 bis 4 derGrundschulen, werden dort gesichtete und ausge-wählte Talente in schulische Talentfördergruppen (TFG)und weiterführende schulische Leistungsgruppenübergeführt. Sie erhalten ein umfassendes, alters- undentwicklungsbezogenes Grundlagentraining, um so-dann unter Vereins- und Landesfachverbandsregie inStützpunkt- und Kadermaßnahmen weitergefördert zuwerden. Die leistungssportliche Ausbildung ist durchförderliche Rahmenbedingungen der Schulen und desTrainingsumfeldes zu begleiten.

Dabei soll darauf geachtet werden, dass durch eine zufrühzeitige Spezialisierung im Grundschulbereich dasTAG-Konzept nicht unterlaufen wird.

Grundlage für die sportliche Ausbildung und dasTraining der geförderten Talente bilden die Rahmen-trainingspläne der Landesfachverbände für die jeweili-gen Altersstufen, die „Nachwuchsleistungssportkon-zeption“ des DSB sowie die Stützpunktkonzepte derjeweiligen Landesfachverbände.

Die schulische und soziale Betreuung der im Förder-projekt trainierenden Sportlerinnen und Sportler wirdin enger Zusammenarbeit zwischen der Projektlehr-kraft, der Schulleitung und den Lehrkräften der Partner-schule des Leistungssports sowie den betroffenenEltern unter Federführung der Koordinatorin/desKoordinators am Schulsportzentrum (SSZ) organisiert.

Eine regelmäßige Reflexion und Überprüfung derZielvorgaben und Inhalte bzw. deren Umsetzung undRealisierung durch die Kooperationspartner (Schule,Schulamt, Verein, Landesfachverband) ist sicherzu-stellen.

Wichtige Voraussetzungen für die Sicherstellung derZielsetzungen sind eine enge Zusammenarbeit undständige Abstimmungen zwischen der Lehrer-Trainerin/dem Lehrer-Trainer, der SSZ-Koordinatorin / dem SSZ-Koordinator, der Schulleiterin / dem Schulleiter, derSchulsportleiterin / dem Schulsportleiter, den Vereins-verantwortlichen sowie der Stützpunktleiterin/demStützpunktleiter des Landesfachverbandes sowohl inschulischen als auch in sportlichen Belangen.

Dabei obliegt der Schulleiterin/dem Schulleiter undder Koordinatorin / dem Koordinator am SSZ die schu-lische und pädagogische Verantwortung, während diesportart- und trainingsspezifische Ausgestaltung in dieLandesfachverbandsverantwortung fällt.

Die Schule sichert den im Förderprojekt trainierendenSchülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer Mög-lichkeiten Rücksichtnahme zu, etwa bei der Stunden-plangestaltung, bei der Hausaufgabenbelastung undder Terminierung von Klassenarbeiten, sowie Aufge-schlossenheit bei erforderlichen Freistellungen fürLehrgänge und Wettkämpfe.

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Ferner berät sie die Schülerinnen und Schüler hinsicht-lich ihrer weiteren Schullaufbahn (Leistungskurs Sportin der Oberstufe u. a.).

Die kooperierenden Vereine und der Stützpunktgewährleisten ein zusätzliches, qualifiziertes und inhalt-lich abgestimmtes Vereins- bzw. Stützpunkttraining,die erforderliche Mannschafts- und Wettkampfbetreu-ung und die zeitlichen Absprachen über Trainings-,Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen mit derSchule bzw. den Schulen.

Zusammenarbeit mit dem Landesfachverband:Der Landesfachverband beteiligt sich anteilsmäßig ander Finanzierung des Gesamtprojekts. Den entspre-chenden Betrag überweist der Landesfachverbanddem Hessischen Kultusministerium zu den jeweiligenFälligkeitsterminen.

Die Tätigkeit der Diplomsportlehrerinnen/Diplom-sportlehrer, die mit halber Stelle in den Projekten ein-gesetzt sind, unterstützt der jeweilige Landesfach-verband zusätzlich mit 5 Stunden pro Woche, die aufder Grundlage der Verbandsvergütungssätze berech-net werden.

Weitere Vereins-, Stützpunkt- und Landesfachver-bandsfördermaßnahmen (Vereinstraining, Sichtungs-lehrgänge, E-Kader-Training, Wettkampfbetreuungetc.) bleiben davon unberührt.

Materielle Unterstützung:Der Landesfachverband, der Landesstützpunkt undder kooperierende Verein versorgen das Projekt miterforderlichem Trainings- und Wettkampfmaterial.

Sie unterstützen das Projekt bei der Organisation undDurchführung von Sichtungswettbewerben und sonsti-gen Wettkämpfen, auch im Rahmen von JUGENDTRAINIERT FÜR OLYMPIA.

Aufgaben der Lehrer-Trainerin/des Lehrer-Trainers:Die für das Förderprojekt eingestellte Lehrkraft wird imRahmen des ausgewiesenen Stellenanteils vornehm-lich im Training der am Förderstandort eingerichtetenTrainingsgruppen eingesetzt.

Ein geringer Teil des Stundendeputats (i. d. R. bis zu 2Std.) sollte für die Talentsichtung (z. B. durch Hospi-tation im Sportunterricht und in AGs der kooperieren-den Schulen, in Talentaufbaugruppen, bei JUGENDTRAINIERT FÜR OLYMPIA sowie in Vereinen und beiLandesfachverbandswettkämpfen) vorgesehen wer-den. Insbesondere im Zusammenhang mit der Talent-sichtung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen derProjektlehrkraft und den Schulsportleiterinnen/Schul-sportleitern der kooperierenden Grundschulen, denTAG-Leitern, den Landesfachverbands- und Vereins-trainern sowie den Eltern erforderlich.

Die Lehrkraft sollte auch in der Trainer- und Lehrer-fortbildung mitarbeiten.

Die Übernahme von Sportunterricht und anderenschulischen Aufgaben im Sport (Sport-Arbeitsgemein-schaften, Neigungsgruppen) gehört nicht zu denTätigkeiten der Lehrer-Trainerin/des Lehrer-Trainers(ausg. Hospitationen s.o.)

Zu Beginn des jeweiligen Schuljahres legt die Lehrer-Trainerin/der Lehrer-Trainer einen detaillierten Plan vor,aus dem hervorgeht, wie die Projektmaßnahmen kon-kret ausgestaltet werden sollen.

Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht,Mittagstisch, weitere Aufgaben:Zur Kompensation etwaiger schulischer Defizite auf-grund des zusätzlichen zeitlichen Aufwands für Trai-ning und Wettkämpfe wird eine Hausaufgaben-betreuung und wenn möglich Förderunterricht für dieTeilnehmer an den Fördermaßnahmen im Projekt ein-gerichtet. Diese Aufgaben können ebenso von denLehrer-Trainerinnen/Lehrer-Trainern übernommenwerden wie darüber hinaus die Aufsicht beim gemein-samen Mittagessen an den Trainingstagen, sofern einMittagstisch eingerichtet ist. Reine „Anwesenheitsstun-den“ (z. B. für Aufsicht beim Mittagessen) gelten dabeials Zeitstunden (60 Minuten).

Regelmäßige Elterninformationen, Sprechstunden,Medieninformationen (diese grundsätzlich über dieLeiterin/den Leiter des SSZ), Gewinnung von Mitar-beitern und Eltern zur Durchführung von Rahmenver-anstaltungen (z. B. Wettkämpfe, Sichtungen, Turniere,Schulfeste, Ausflüge, Begegnungen) sind weitere Maß-

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45Anhang

nahmen, die von der Lehrer-Trainerin / dem Lehrer-Trainer mit Unterstützung von Schulkollegium undVereinsmitarbeitern initiiert und unterstützt werdensollen.

Für die eingesetzten Lehrer-Trainerinnen/Lehrer-Trainergelten dieselben Arbeitszeitregelungen und dienstli-chen Verpflichtungen wie für jede Lehrerin/jedenLehrer im hessischen Schuldienst. Dies bedeutet, dassdas jeweilige Stundendeputat über die stundenplan-mäßige Unterrichtsverpflichtung hinaus weitere Auf-gaben im Rahmen des Schulbetriebs, wie Unterrichts-vorbereitung, Teilnahme an Konferenzen u. a., beinhaltet.

Den Einsatz der Lehrer-Trainerin/des Lehrer-Trainerslegt die Schulleiterin / der Schulleiter als Dienstvorge-setzter / Dienstvorgesetzter in enger Abstimmung mitder Koordinatorin / dem Koordinator am SSZ sowie imEinvernehmen mit den Kooperationspartnern im Ein-zelnen fest.

Für alle dienstlichen Belange der Lehrer-Trainerin / desLehrer-Trainers ist im Auftrag der Dienstvorgesetzten /des Dienstvorgesetzten die SSZ-Koordinatorin/derSSZ-Koordinator verantwortlich tätig.

Berichts- und Nachweispflichten:Die Lehrer-Trainerin /der Lehrer-Trainer legt der SSZ-Koordinatorin /dem SSZ-Koordinator jeweils zu Beginndes Folgemonats die Stundenberichte des Vormonatsvor.

Die Diplomsportlehrerinnen und Diplomsportlehrermit halber Stelle weisen darüber hinaus den Landes-fachverbandsstundenanteil gesondert aus, sofern siedie 5 Stunden selbst übernehmen. Anderenfalls ist derNachweis durch die hierfür eingesetzte Person zuführen. Dieser Nachweis wird über die SSZ-Koordina-torin / den SSZ-Koordinator an den jeweiligen Landes-fachverband weiter geleitet.

Spätestens zum 31.07. eines jeden Kalenderjahres lei-tet die Lehrer-Trainerin/der Lehrer-Trainer über dieSSZ-Koordinatorin/den SSZ-Koordinator und die Schul-leitung den Schuljahresbericht den Kooperations-partnern zu.

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46 Anhang

Ansprechpartner im Landesprogramm Hessen

Verein zur Förderung sportlicher Talente in den hessischen Schulen e.V.Geschäftsstelle:Landesservicestelle für den SchulsportHolländische Str. 14134127 KasselTelefon (05 61) 8 07 81 96E-Mail: [email protected]

Anschriften

Hessisches KultusministeriumReferat SchulsportLuisenplatz 1065185 WiesbadenTelefon (06 11) 3 68 - 0

Landesservicestelle für den Schulsportbeim Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt KasselHolländische Straße 14134127 KasselTelefon (05 61) 8 07 81 96E-Mail: [email protected]

Staatliche Schulämter

Staatliches Schulamt für den

Landkreis Bergstraße und

den Odenwaldkreis

Weiherhausstr. 8 b

64646 Heppenheim

Telefon (0 62 52) 99 64 - 0

Staatliches Schulamt für

den Landkreis Darmstadt-

Dieburg und die Stadt

Darmstadt

Rheinstraße 95

64295 Darmstadt

Telefon (0 61 51) 36 82 - 2

Staatliches Schulamt für den

Landkreis Offenbach und die

Stadt Offenbach am Main

Platz der Deutschen Einheit 5

63065 Offenbach am Main

Telefon (0 69) 8 00 53 - 0

Staatliches Schulamt für die

Stadt Frankfurt am Main

Stuttgarter Straße 18 - 24

60329 Frankfurt am Main

Telefon (0 69) 3 89 89 - 00

Staatliches Schulamt für den

Landkreis Groß-Gerau und

den Main-Taunus-Kreis

Walter-Flex-Str. 60 - 62

65428 Rüsselsheim

Telefon (0 61 42) 55 00 - 0

Staatliches Schulamt für den

Rheingau-Taunus-Kreis und

die Landeshauptstadt

Wiesbaden

Walter-Hallstein-Str. 3 - 5

65197 Wiesbaden

Telefon (06 11) 88 03 - 0

Staatliches Schulamt für den

Main-Kinzig-Kreis

Hessen-Homburg-Platz 8

63452 Hanau

Telefon (0 61 81) 90 62 - 0

Staatliches Schulamt für den

Hochtaunuskreis und den

Wetteraukreis

Mainzer-Tor-Anlage 8

61169 Friedberg

Telefon (0 60 31) 88 - 6 00

Staatliches Schulamt für den

Lahn-Dill-Kreis und den

Landkreis Limburg-Weilburg

Frankfurter Str. 20 - 22

35578 Wetzlar

Telefon (0 64 71) 3 28 - 2 15

Staatliches Schulamt für den

Landkreis Gießen

Vogelsbergkreis

Bahnhofstraße 82 - 86

35390 Gießen

Telefon (06 41) 96 95 - 60

Staatliches Schulamt für

den Landkreis Marburg-

Biedenkopf

Robert-Koch-Straße 17

35037 Marburg

Telefon (0 64 21) 61 65 00

Staatliches Schulamt für

den Landkreis Fulda

Josefstraße 22

36039 Fulda

Telefon (06 61) 83 90 - 0

Staatliches Schulamt für

den Landkreis Hersfeld-

Rotenburg und den Werra-

Meißner-Kreis

Rathausstr. 8

36179 Bebra

Telefon 0 66 22 / 9 14 - 0

Staatliches Schulamt für den

Landkreis und die Stadt

Kassel

Holländische Straße 141

34127 Kassel

Telefon (05 61) 80 78 - 0

Staatliches Schulamt für den

Schwalm-Eder-Kreis und den

Landkreis Waldeck-

Frankenberg

Am Hospital 9

34560 Fritzlar

Telefon (0 56 22) 7 90 - 0

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47Anhang

Schulsportzentren

Altes Kurfürstliches

Gymnasium

Koordinator

Karl-Heinz Petermann

Wilhelmstraße 64

64625 Bensheim

Telefon (0 62 51) 8 43 20

Gymnasium Michelstadt

Koordinator Horst Müller

Erbacher Straße 23

64720 Michelstadt

Telefon (0 60 61) 24 25

Georg-Büchner-Schule

Koordinator Klaus Roßberg

Nieder-Ramstädter-Straße 120

64285 Darmstadt

Telefon (0 61 51) 13 25 60

Immanuel-Kant-Schule

Koordinator Frank Krones

Evreuxring 25

65428 Rüsselsheim

Telefon (0 61 42) 5 38 10

Schuldorf Bergstraße

Koordinator Gert Hauschild

64342 Seeheim-Jugenheim

Telefon (0 62 57) 9 70 30

Ricarda-Huch-Schule

Koordinator Oliver Lindner

Breslauer Straße 15 - 25

63303 Dreieich

Telefon (0 61 03) 8 33 56 30

Albert-Schweitzer-Schule

Koordinatorin

Beatrice Klöppel

Waldstraße 113-115

63071 Offenbach

Telefon (0 69) 80 65 29 25

Carl-von-Weinberg-Schule

Koordinator

Johannes Herrmann

Zur Waldau 21

60529 Frankfurt am Main

Telefon (0 69) 2 12-3 28 10

Elly-Heuss-Schule

Koordinator Rainer Hofmann

Platz der Deutschen Einheit 2

65185 Wiesbaden

Telefon (06 11) 31 22 49

Gutenbergschule

Koordinator Jörn Krause

Mosbacherstr. 1

65187 Wiesbaden

Telefon (06 11) 31 22 56

GS Obere Aar

Koordinator Andreas Meusel

Pestalozzistraße 1

65232 Taunusstein-Hahn

Telefon (0 61 28) 9 25 30

Main-Taunus-Schule

Koordinator Horst Emrich

Rudolf-Mohr-Straße 4

65719 Hofheim

Telefon (0 61 92) 9 91 30

Karl-Rehbein-Schule / Hohe

Landesschule

Koordinator

Hermann Georgi

Im Schloßhof

63450 Hanau

Telefon (0 61 81) 2 29 09

Gymnasium Nidda

Koordinatorin Tanja Jung

Gymnasiumstraße 1

63667 Nidda

Telefon: (0 60 43) 9 62 70

Altkönigschule

Koordinatorin Sabrina Noll

Le-Lavandou-Straße

61476 Kronberg

Telefon (0 61 73) 93 39 - 0

Tilemannschule

Koordinator Willi Normann

Josef-Heppel-Straße 3

65549 Limburg

Telefon (0 64 32) 2 20 63

Goetheschule

Koordinator

Hans Dieter Baranowski

Frankfurter Straße 72

35578 Wetzlar

Telefon (0 64 41) 9 78 20

Liebigschule

Koordinator Klaus Powilleit

Stephanstraße 12

35390 Gießen

Telefon (06 41) 3 06 - 25 69

Albert-Schweitzer-Schule

Koordinator Peter Deistler

Schillerstraße 1

36304 Alsfeld

Telefon (0 66 31) 20 29

Alfred-Wegener-Schule

Koordinator

Volker Jennemann

Röthestraße 35

35274 Kirchhain

Telefon (0 64 22) 40 11

Rabanus-Maurus-Schule

Koordinator Dr. Karl-Heinz

Mehner

Magdeburger Straße 72

36037 Fulda

Telefon (06 61) 96 90 50

Modellschule Obersberg

Koordinator Rudolf Belz

Am Obersberg 25

36251 Bad Hersfeld

Telefon (0 66 21) 7 50 01

Geschwister-Scholl-Schule

Koordinator Jürgen Heß

Dreuxallee 32

34212 Melsungen

Telefon (0 56 61) 21 95

Gustav-Heinemann-Schule

Koordinator Helmut Bering

Adolf-Häger-Str. 8

34369 Hofgeismar

Telefon (0 56 71) 9 97 70

Goethe-Gymnasium

Koordinator

Helmut Simshäuser

Ysenburgstraße 41

34125 Kassel

Telefon (05 61) 8710 49

Rhenanusschule

Koordinator

Siegfried Frühauf

Huhngraben 2

37242 Bad Sooden-Allendorf

Telefon (0 56 52) 95 88 80

Alte Landesschule Korbach

Koordinator Erhard Kiel

Solinger Straße 54

34497 Korbach

Telefon (0 56 31) 20 71

Page 47: Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“€¦ · Talent erst im Verlauf eines aktiven und zielgerichteten Prozesses, wobei dieser Prozess als ein die ganze Persönlichkeit

48 Anhang

Landessportbund Hessen

Anschriften der Verbände

Landessportbund Hessen e.V. Referat Leistungssport

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt

Telefon: (0 69) 67 89 - 3 05 / -2 65

E-Mail: [email protected]

[email protected]

Hess. Badminton-Verband e.V.

Geschäftsstelle

Hainstr. 14

63477 Maintal

Telefon: (0 61 81) 99 01 32

Hess. Basketball-Verband e.V.

Heide Aust

Schlossbergweg 4

36296 Neuenstein-Saasen

Telefon: (0 66 77) 91 85 74

Hess. Fechterverband e.V.

Bärbel Schultze

Europaplatz 1

63069 Offenbach

Telefon: (01 76) 50 06 40 84

Hess. Fußball-Verband e.V.

Geschäftsstelle

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt

Telefon: (0 69) 6 77 28 20

Hess. Handball-Verband e.V.

Geschäftsstelle

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt

Telefon: (0 69) 6 78 92 15

Hess. Hockey-Verband e.V.

Geschäftsstelle

Zeilweg 44

60439 Frankfurt

Telefon: (0 69) 5 97 29 68

Hess. Judo-Verband e.V.

Geschäftsstelle

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt

Telefon: (0 69) 67 73 37 51

Hess. Leichtathletik-Verband

e.V.

Geschäftsstelle

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt

Telefon: (0 69) 6 78 92 11

Hess. Ruder-Verband e.V.

Reinhard Schintze

Fuldablick 2

34125 Kassel

Telefon: (05 61) 8 70 97 77

Hess. Schwimm-Verband e.V.

Geschäftsstelle

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt

Telefon: (0 69) 6 78 92 10

Hess. Ski-Verband e.V.

Geschäftsstelle

Heinrichstr. 9

60327 Frankfurt

Telefon: (0 69) 9 73 09 70

Hess. Tennis-Verband e.V.

Geschäftsstelle

Auf der Rosenhöhe 68

63069 Offenbach

Telefon: (0 69) 9 84 03 20

Hess. Tischtennis-Verband e.V.

Geschäftsstelle

Postfach 1140

35411 Pohlheim

Telefon: (0 64 03) 95 68 11

Hess. Turnverband e.V.

Geschäftsstelle

Huizener Str. 22 - 24

61118 Bad Vilbel

Telefon: (0 61 01) 5 46 10

Hess. Volleyball-Verband e.V.

Geschäftsstelle

Schönhofstr. 4 - 8

60487 Frankfurt

Telefon: (0 69) 7 07 41 67

Page 48: Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“€¦ · Talent erst im Verlauf eines aktiven und zielgerichteten Prozesses, wobei dieser Prozess als ein die ganze Persönlichkeit

49Anhang

Talentsuche/Talentförderung Verbandsbeauftragte

Badminton

Susanne Albert

Wendelsweg 95

60599 Frankfurt

Telefon: (0 69) 6 03 13 03

E-Mail:

[email protected]

Basketball

Rudolf Walther

Postfach 180243

60083 Frankfurt

Telefon: (0 69) 94 41 94 48

E-Mail:

[email protected]

Fechten

Norbert Borhau

Am Roth 2

61462 Frankfurt

Telefon: (0 61 74) 2 38 84

E-Mail:

[email protected]

Fußball

Herbert Stündl

Im Senser 5

35463 Fernwald

Telefon: (0 64 04) 46 26

Handball

Wolfgang Faß

Otto-Fleck-Schneise 4

60428 Frankfurt

Telefon: (0 69) 6 78 92 15

E-Mail: [email protected]

Hockey

Thorsten Hautzel

Hans-Thoma-Str. 2d

61440 Oberursel

Telefon: (0 61 71) 28 77 61

E-Mail:

[email protected]

Judo

Willi Moritz

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt

Tel.: (0 69) 67 73 37 51

E-Mail:

[email protected]

Leichtathletik

Jörg Graf

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt

Telefon: (0 69) 6 78 92 12

E-Mail: [email protected]

Rudern

Gerhard Ferenszkiewicz

Am Küppel 2

36282 Hauneck

Telefon: (0 66 21) 29 12

E-Mail:

[email protected]

Schwimmen (Bahnen)

Hartmut Oeleker

Rheinstr. 52

64572 Worfelden

Telefon: (0 61 52) 85 87 49

E-Mail:

[email protected]

Schwimmen (Springen)

Rudolf Altmann

Seegasse 2

63505 Langenselbold

Telefon: (0 61 84) 90 00 17

E-Mail:

[email protected]

Ski

Walter Frosch

Am Iberg 16

34508 Willingen

Telefon: (0 56 32) 68 74

Tennis

Margit Pfeil

Gartenstr. 20

37242 Bad Sooden-Allendorf

Telefon: (0 56 52) 23 60

E-Mail: [email protected]

Tischtennis

Johannes Herrmann

c/o C.-v.-Weinberg-Schule

Telefon: (01 77) 8 44 91 51

E-Mail: [email protected]

Turnen (Kutu ml. und wl., OL,

Tramp., RRT, RSG)

Hannelore Schwerdtner

Am Melonenberg 8

65187 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 52 07 24

E-Mail:

[email protected]

Volleyball

Dr. Klaus Bommersheim

Schönhofstr. 4 - 8

Telefon: (0 69) 7 07 41 67

E-Mail:

[email protected]

Page 49: Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“€¦ · Talent erst im Verlauf eines aktiven und zielgerichteten Prozesses, wobei dieser Prozess als ein die ganze Persönlichkeit

50 Anhang

Eduard Friedrich/Peter Holz, Ein Konzept zur Talent-förderung im bundesdeutschen Leistungssport, in:Leistungssport 5, Frankfurt 1989

Winfried Joch, Das sportliche Talent, Talenterkennung-Talentförderung- Talentperspektiven, Meyer undMeyer, Aachen 1992

Dietrich Martin, Training im Kindes- und Jugendalter,Studienbrief 23 der Trainerakademie Köln, Hofmann,Schorndorf 1988

Stefan Asmus, Physische und motorische Entwicklungim Kindes- und Jugendalter, Psychomotorik inForschung und Praxis, Kassel 1991

Dietrich Martin, Sabine Karoß, Kerstin König, HelmutSimshäuser, Handbuch „Vielseitige sportartübergrei-fende Grundausbildung – Trainingsmodelle für dieTalentaufbaugruppen“, Hessisches Institut für Bil-dungsplanung und Schulentwicklung, Wiesbaden1994

Weiterhin sind inzwischen im Zusammenhang mitdem Landesprogramm „Talentsuche-Talentförde-rung“ erschienen:

Hessisches Kultusministerium, Hessisches Ministeriumdes Innern und für Sport, Landessportbund Hessene.V. (Hrsg.), Talentsuche und Talentförderung imSpannungsfeld Schule – Leistungssport unter demAspekt der frühzeitigen Talenterkennung, Dokumen-tation des Workshops, Frankfurt 2002

Volker Scheid, Markus Eppinger, Helga Adolph,Talente fördern mit System – Analyse des Landes-programms „Talentsuche – Talentförderung“ inHessen, Projektbericht, Kassel 2005

Literatur

Page 50: Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“€¦ · Talent erst im Verlauf eines aktiven und zielgerichteten Prozesses, wobei dieser Prozess als ein die ganze Persönlichkeit

Herausgeber: Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 1065185 WiesbadenTel.: 06 11 / 3 68 - 0E-Mail: [email protected]

Landessportbund Hessen e.V.Otto-Fleck-Schneise 460528 FrankfurtTelefon: 0 69 / 67 89- 0Internet: www.landessportbund-hessen.de

Die Broschüre wird kostenfrei zur Information an Interessenten und in das Programm eingebundene Honorarkräfte verteilt.

Verantwortlich: Klaus Paul

Redaktion: Martina Hoßfeld, Klaus Paul, Helmut Simshäuser

Gestaltung: Muhr, Design und Werbungwww.muhr-partner.com

Druck: Druckkollektiv GmbH, Giessen

2., überarbeitete AuflageStand: Dezember 2006

Page 51: Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“€¦ · Talent erst im Verlauf eines aktiven und zielgerichteten Prozesses, wobei dieser Prozess als ein die ganze Persönlichkeit

Hessisches Kultusministerium

Luisenplatz 1065185 Wiesbaden

Landessportbund Hessen e.V.

Otto-Fleck-Schneise 460528 Frankfurt/Main