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LAWA-Ausschuss „Oberirdische Gewässer und Küstengewässer“ (LAWA-AO)
Stand 2.03.2005
Erarbeitet vom Ausschuss für Oberflächen- und
Küstengewässer der
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)
Redaktionelle Anmerkungen:
Besondere Hinweise sind am Textrand mit einem Icon gekennzeichnet:
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Teil A Inhaltsverzeichnis
Stand 15.02.2005 Seite 1 Teil A
INHALTSVERZEICHNIS
Text
Seite
Vorwort 1
1 Veranlassung und Vorgehensweise 1
2 Ziele der Rahmenkonzeption 2
3 Inhalte der Rahmenkonzeption 3
4 Aufbau der Rahmenkonzeption 5
5 Zeitliche Vorgaben 6
Teil A Eckpunkte zum Monitoring und zur Bewertung von Oberflächengewässern 1
1 Vorbemerkungen 1
2 Ziele der Gewässerüberwachung 3
2.1 Überprüfung von Umwelt- und Bewirtschaftungszielen 3
2.1.1 Lokale Ziele 4
2.1.2 Regionale und überregionale Ziele 4
2.1.3 Ausnahmeregelungen 5
2.2 Grundlagen der Maßnahmenplanung, Erfolgskontrolle der
Maßnahmendurchführung 6
2.3 Beobachtung langfristiger Entwicklungen 7
2.4 Feststellung des Ausmaßes und der Auswirkungen unbeabsichtigter
Verschmutzungen 7
3 Grundlagen der Gewässerbewertung 8
3.1 Bewertung der Komponenten für den ökologischen Zustand und das
ökologische Potenzial 11
3.1.1 Biologische Qualitätskomponenten 11
3.1.2 Unterstützungskomponenten 17
3.1.3 Spezifische synthetische und nicht-synthetische Schadstoffe des
Anhangs VIII (flussgebietsspezifische Stoffe) 20
3.2 Klassifizierung des ökologischen Zustandes 21
3.3 Bewertung der Komponenten für den chemischen Zustand 23
4 Beurteilung von Wasserkörper(gruppen) 25
Inhaltsverzeichnis Teil A
Seite 2 Teil A Stand 15.02.2005
4.1 Übertragung immissionsseitiger Messergebnisse auf
Wasserkörper(gruppen) 25
4.2 Modellierung 26
4.3 Übertragung von Kenntnissen aus der Belastungsanalyse,
Expertenwissen 27
5 Ergebnisdarstellung 28
6 Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung 29
6.1 Überblicksüberwachung 29
6.1.1 Ziele der Überblicksüberwachung 29
6.1.2 Überwachung an repräsentativen bedeutsamen Messstellen 30
6.1.3 Nutzung der Ergebnisse der operativen Überwachung für die
überblicksweise Auswertung 38
6.2 Operative Überwachung 38
6.2.1 Ziele der operativen Überwachung 38
6.2.2 Festlegung von Messstellen 39
6.2.3 Auswahl von Komponenten und Parametern 41
6.2.4 Messfrequenzen 42
6.3 Überwachung zu Ermittlungszwecken 42
7 Methodische und datentechnische Anforderungen 43
8 Aufwand für die Überwachung 44
Abbildungen
Abbildung 3-1: Elemente der Gewässerbewertung 8
Abbildung 3-2: Beispiel der Qualitätskomponenten „Phytobenthos/Makrophyten“ und
„Makrozoobenthos“ 10
Abbildung 3-3: Darstellung der relativen Bedeutung der biologischen,
hydromorphologischen und physikalisch-chemischen
Qualitätskomponenten bei der Einstufung des ökologischen Zustands
nach den normativen Begriffsbestimmung in Anhang V 1.2 22
Tabellen
Tabelle 3-1: Beispiele für Parameter, Qualitätskomponenten und Gruppen von
Qualitätskomponenten (auf der Grundlage der WRRL: Anhang V 1.1,
Tabellen in Anhang V 1.2 und Überwachungsanforderungen in Anhang V
1.3) 9
Teil A Inhaltsverzeichnis
Stand 15.02.2005 Seite 3 Teil A
Tabelle 3-2: Biologische Qualitätskomponenten (F = Flüsse, S = Seen, Ü =
Übergangsgewässer, K = Küstengewässer) 12
Tabelle 3-3: Kurzbeschreibung der biologischen Verfahren 12
Tabelle 3-4: Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten 18
Tabelle 3-5: Hydromorphologischen Qualitätskomponenten 20
Tabelle 3-6: Spezifische Schadstoffe (F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer,
K = Küstengewässer) 20
Tabelle 6-1: Konkrete Überwachungsziele und Messnetz 32
Tabelle 6-2: Messfrequenzen der spezifischen Schadstoffe für den ökologischen und
chemischen Zustand 35
Tabelle 6-3: Messfrequenzen für biologische und unterstützende Komponenten* 37
Teil A Vorwort
Stand 15.02.2005 Seite 1 Teil A
VORWORT
1 VERANLASSUNG UND VORGEHENSWEISE
Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert die Mitgliedsstaaten auf, bis zum
22.12.2006 Programme zur Überwachung des Zustandes der Gewässer aufzustellen.
Um dieser Forderung zu entsprechen, hat die LAWA-VV schwerpunktmäßig die Aus-
schüsse AO und AG aufgefordert, eine Rahmenkonzeption „Monitoring und Bewer-
tung“ vorzulegen.
�� Die Konzeption wird zunächst eigenständig von den Ausschüssen AO und AG erar-
beitet, wobei enge Abstimmungen zwischen den Ausschüssen erfolgen. Abstim-
mungsbedarf zwischen AO und AG bestehen insbesondere zu den Themenberei-
chen diffuse Einträge und Landwirtschaft und bezüglich der Interaktion zwischen O-
berflächenwasser und Grundwasser. Der Ausschuss AR wird bei Bedarf an den Ar-
beiten beteiligt.
Die Aufstellung der Monitoringprogramme orientiert sich an den Ergebnissen der ge-
mäß WRRL durchgeführten Bestandsaufnahme. Diese erstmalige Einschätzung des
Gewässerzustandes hat für die Mehrzahl der Oberflächengewässer in Deutschland er-
geben, dass die Zielerreichung derzeit (Stand 2004) entweder unklar oder unwahr-
scheinlich ist.
Die Bestandsaufnahme ist dabei von den in Deutschland vorhandenen Daten und In-
formationen zum Gewässerzustand ausgegangen. Im Rahmen dieser erstmaligen Ein-
schätzung wurden keine Differenzierungen zwischen den unterschiedlichen Umweltzie-
len der WRRL vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme waren die Daten-
und Bewertungsgrundlagen in der Regel nicht so belastbar, dass eine entsprechende
Differenzierung sinnhaft gewesen wäre.
Der vorliegende Stand der Rahmenkonzeption wurde von der 128. LAWA-VV als fort-
schreibungsfähiges Dokument zur Veröffentlichung unter www.wasserblick.net freige-
geben.
Vorwort Teil A
Seite 2 Teil A Stand 15.02.2005
2 ZIELE DER RAHMENKONZEPTION
Die Rahmenkonzeption „Monitoring und Bewertung von Oberflächengewässern“ der
LAWA soll Eckdaten für die Durchführung des Monitorings und der Bewertung von
Oberflächengewässern enthalten. Sie soll
�� dazu beitragen, dass die von der EG-WRRL an die Mitgliedsstaaten gerichteten An-
forderungen an das Monitoringkonzept1, die Festlegung von Umweltqualitätsnormen2
und die Klassifizierung des ökologischen Zustandes und die Interkalibrierung der Er-
gebnisse der biologischen Untersuchungsverfahren von Oberflächengewässern3 so
weit wie möglich bundesweit einheitlich erfüllt werden.
Die Einschränkung „so weit wie möglich“ ergibt sich aus dem flussgebietsbezo-
genen Ansatz der WRRL, der neben Abstimmungen innerhalb der Mitgliedsstaa-
ten Abstimmungen innerhalb der internationalen Flussgebietseinheiten erfordert.
Konkretisierende Festlegungen werden in den Flussgebietseinheiten von den je-
weiligen Verhandlungspartnern getroffen und sind daher nicht Gegenstand dieser
Rahmenkonzeption.
�� wie mit der LAWA-Arbeitshilfe bereits bewährt, Positionen für Verhandlungen der
Bundesländer und des BMU in den internationalen Flussgebietseinheiten und auf eu-
ropäischer Ebene im Rahmen der gemeinsamen Implementationsstrategie (CIS)
sein. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen werden, so weit nötig und möglich, im
Rückfluss in die Rahmenkonzeption eingearbeitet. Doppelarbeit zu den Arbeiten der
Flussgebietsgemeinschaften soll vermieden werden.
�� die übrigen bundesweit bestehenden Monitoringverpflichtungen, zum Beispiel aus
der RiLi 76/464/EWG, der Nitrat-RiLi, dem EG-Informationsaustausch integrieren.
�� auf sonstige Monitoringverpflichtungen, die sich aus den Notwendigkeiten des allge-
meinen wasserwirtschaftlichen Vollzugs ergeben, eingehen. Dies soweit [zeitlich]
möglich und fachlich sinnvoll.
1 Artikel 8, Abs. (1), 60/2000/EG 2 Anhang V, Nr. 1.2.6, 60/2000/EG 3 Anhang V, Nr. 1.4.1., 60/2000/EG
Teil A Vorwort
Stand 15.02.2005 Seite 3 Teil A
Soweit Verknüpfungen zu Monitoringverpflichtungen zum Beispiel aus dem Bereich
des Naturschutzes bestehen, werden diese angesprochen.
Die Rahmenkonzeption wird als „living document“ konzipiert. Sie richtet sich an die
Bundesländer und hat empfehlenden Charakter.
Nachfolgend werden hierzu seitens der LAWA Empfehlungen ausgesprochen, die bei
den Planungen in den Ländern und in den Flussgebietseinheiten Berücksichtigung fin-
den sollen, um Kohärenz bei der Umsetzung der EG-WRRL in Deutschland zu gewähr-
leisten.
Die konkrete Ausgestaltung des Monitorings liegt in der hoheitlichen Verantwortung der
Länder.
3 INHALTE DER RAHMENKONZEPTION
Die Inhalte und die Komplexität der Rahmenkonzeption „Monitoring und Bewertung des
Zustandes von Oberflächengewässern“ ergeben sich aus nachfolgender Matrix, in der
die zu betrachtenden Gewässerkategorien, Qualitätskomponenten, Überwachungsar-
ten, Monitoring- und Bewertungs-Bausteine sowie die relevanten EG-Richtlinien und in-
ternationalen Vereinbarungen aufgeführt sind:
Die Rahmenkonzeption berücksichtigt die EG-WRRL sowie die in folgenden EU-
Leitlinien zur Umsetzung der WRRL ausgesprochenen Empfehlungen:
�� Leitlinie Nr. 2: Identifizierung von Wasserkörpern
�� Leitlinie Nr. 4: Identifizierung und Ausweisung von erheblich veränderten und künstli-chen Wasserkörpern
�� Leitlinie Nr. 5: Übergangs- und Küstengewässer – Typologie, Referenzbedingungen und Klassifikationssysteme
�� Leitlinie Nr. 7: Monitoring unter der EG-WRRL
�� Leitlinie Nr. 10: Flüsse und Seen – Typologie, Referenzbedingungen und Klassifika-tionssysteme
�� Leitlinie Nr. 12: Zur Berichterstattung unter der EG-WRRL
�� Leitlinie Nr. 13: Generelle Vorgehensweise für die Einstufung des ökologischen Zu-standes und des ökologischen Potenzials
�� Leitlinie Entwurf Version 3.0 vom 27. August 2004: Rahmenkonzeption zur Eutro-phierungsbewertung
�� Leitlinie Entwurf Version 4 vom 14. Oktober 2004: Prozess der Interkalibrierung
Vorwort Teil A
Seite 4 Teil A Stand 15.02.2005
Tabelle 1: Matrix der für die Rahmenkonzeption zu berücksichtigenden Elemente
Gewässerkategorien Fließgewässer
Stehende Gewässer
Übergangsgewässer
Küstengewässer
Qualitätskomponenten Biologische Komponenten
Allgemeine. Physikalisch-chemische Komponenten und Schadstoffe
Hydromorphologische Komponenten
Überwachungsarten Überblicksüberwachung
Operative Überwachung
Überwachung zu Ermittlungszwecken
Bausteine Typspezifische Referenzbedingungen
Verfahren zur Bewertung von Qualitätskomponenten
Erheblich veränderte und künstliche Gewässer: Anforderungen an das ökologische Potenzial
Erhebungs-, Probenahme-, Analyse- und Auswerteverfahren
Matrices (z. B. Wasser, Schwebstoff etc. )
Klassifizierung des Gewässerzustandes
Interkalibrierung und Abstimmung von Umweltqualitätsnormen
Darstellung von Ergebnissen
Datentechnische Anforderungen
Anforderungen an Qualitätssicherung
Bestimmung des Grades der Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Ergeb-nisse der Überwachungsprogramme
Oberflächengewässer in Schutzgebieten
Neben der WRRL berücksichtigt die Rahmenkonzeption weitere EG-Richtlinien, soweit
sie konkrete Monitoring-Vereinbarungen enthalten.
Dies sind insbesondere folgende Richtlinien und Vereinbarungen
�� Meeresschutzübereinkommen OSPAR (Nordsee) und HELCOM (Ostsee)
�� Trilaterales Monitoring und Assessment Programm (Wattenmeer)
�� EUROWATERNET der Europäischen Umweltagentur (Verordnung Nr. 933/1999
des.Rates vom 29. April 1999 zur Änderung der Verordnung Nr. 1210/90 zur Errich-
Teil A Vorwort
Stand 15.02.2005 Seite 5 Teil A
tung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformati-
ons- und Umweltbeobachtungsnetzes)
Zur Erfüllung dieser Vereinbarungen sind bereits von der LAWA und vom BLMP Mess-
netze installiert.
Diese werden in die Rahmenkonzeption integriert, so dass zukünftig eine kohärente
Messkonzeption empfohlen wird.
Die Rahmenkonzeption berücksichtigt neben diesen formalen Anforderungen die aus
dem wasserwirtschaftlichen Vollzug gebotenen Anforderungen an ein Gewässermoni-
toring. Entsprechend werden Messanforderungen
�� für die allgemeinen physikalisch-chemischen Komponenten, ohne die eine sach-
gerechte Beurteilung des Gewässerzustandes nicht möglich ist,
�� für die vorsorgende Alarmüberwachung und damit auch für den Einsatz von Bio-
testverfahren
berücksichtigt.
4 AUFBAU DER RAHMENKONZEPTION
Die Konzeption wird in zwei Dokumente gegliedert:
�� Teil A: Eckpunkte zum Monitoring und zur Bewertung von Oberflächengewässern
�� Teil B: Bewertungsgrundlagen und Methodenbeschreibungen
In Teil A werden grundsätzliche Fragen bezüglich des Monitorings und der Bewertung
von Oberflächengewässern geklärt, z.B. die Anforderungen an Überwachungsziele,
Messräume, Messfrequenzen und Parameterauswahl, dies in Abhängigkeit von und
abgeleitet aus den nach WRRL und anderen bestehenden EG-Richtlinien bestehenden
Umweltzielen.
In Teil B werden Bewertungsgrundlagen, soweit von der LAWA erarbeitet und / oder
verabschiedet, beschrieben, wie z.B. die Einteilung der Oberflächengewässer in Ge-
wässertypen, die Referenzbedingungen, die Umweltqualitätsnormen für flussgebiets-
spezifische Stoffe. Teil B beschreibt außerdem die bundesweit entwickelten Methoden
zum Monitoring und zur Bewertung incl. der Anforderungen an die Qualitätssicherung
und das Datenmanagement. Die Methodenbeschreibung bildet eine wichtige Grundla-
ge u.a. im Interkalibrierungsprozess, in dem eine Darstellung der vom Mitgliedsstaat
Deutschland verwandten Methode zur Bestimmung biologischer Komponenten und zur
Klassifizierung von Oberflächengewässern benötigt wird. Teil B wird als Lose-Blatt-
Vorwort Teil A
Seite 6 Teil A Stand 15.02.2005
Sammlung konzipiert, um eine ständige Aktualisierung und Fortschreibung zu ermögli-
chen.
5 ZEITLICHE VORGABEN
Die EG-WRRL fordert eine anwendungsreife Monitoringprogramme bis zum
22.12.2006. Die Rahmenkonzeption ist als fortschreibungsfähiges Papier konzipiert.
Sie richtet sich an die Bundesländer und hat empfehlenden Charakter.
Es ist davon auszugehen, dass auch der Teil A voraussichtlich im Jahre 2005 Verbes-
serungen erfahren wird, wenn die Bestandsaufnahme in allen Bundesländern abge-
schlossen ist und ggf. zwischenzeitlich weitergehende Untersuchungen von den Län-
dern zur Füllung bestehender Daten- und Informationsdefizite durchgeführt worden
sind und die Arbeiten zur Entwicklung von Monitoring- und Bewertungsverfahren weiter
fortgeschritten sind. Es wird voraussichtlich auch notwendig sein, Ergebnisse der Dis-
kussionen in den Flussgebietseinheiten und auf europäischer Ebene einzuarbeiten.
Die Jahre 2004 und 2005 werden von den Bundesländern dazu genutzt, die in den von
LAWA, BMBF und UBA geförderten Projekten entwickelten Bewertungsverfahren in
der Praxis zu testen. Die Ergebnisse dieser Praxistests werden voraussichtlich zu mo-
difizierten Verfahren führen. Im Jahre 2005 sind außerdem weitere Arbeiten zur Ablei-
tung von Umweltqualitätsnormen gemäß Anhang V Nr. 1.2.6 der WRRL vorgesehen.
Der Teil B der Rahmenkonzeption kann daher frühestens Ende 2005 weitgehend ab-
geschlossen werden.
Unbenommen dessen müssen im Rahmen der Praxistests und der EU-weit be-
stehenden Interkalibrierungsaufträge in den Ländern bereits 2005 Messpro-
gramme zur Umsetzung der WRRL durchgeführt werden.
Hierdurch wird sichergestellt, dass
�� die zukünftig routinemäßig einzusetzenden Probenahme-, Aufsammel- und Be-
wertungsverfahren praxisgerecht entwickelt und eingeübt werden und
�� dass Deutschland mit qualifizierten Daten und Informationen die europaweit lau-
fenden Interkalibrierungsaktivitäten mitsteuern kann.
TEIL A
ECKPUNKTE ZUM MONITORING UND ZUR BEWERTUNG
VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN
Teil A Vorbemerkungen
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 1
1 VORBEMERKUNGEN
Das Gewässermonitoring muss zur Umsetzung der EG-WRRL so ausgerichtet sein,
dass eine Bewertung des Gewässerzustandes entsprechend der jeweils relevanten
Umweltziele möglich ist und weitere Ziele der Umweltüberwachung wie die Erfüllung
sonstiger EG-Berichtspflichten, die langfristige Beobachtung und die Überwachung zu
Ermittlungszwecken möglich sind. Hierauf wird in Kapitel 2 näher eingegangen.
Ausgehend von parameterspezifisch erhobenen Messdaten ist eine belastbare Bewer-
tung des Gewässerzustandes an der jeweiligen Messstelle vorzunehmen. Die Grund-
lagen dieser integralen Gewässerbewertung werden in Kapitel 3 erläutert.
Die punktuell erhobenen und bewerteten Messergebnisse oder die aus Kenntnis der
Belastungssituation oder aus Expertenwissen abgeleitete Einschätzung des Gewäs-
serzustandes ist auf den jeweiligen betrachteten Raum zu übertragen. Ein Raum der
Betrachtung ist ein Wasserkörper oder eine Wasserkörpergruppe, siehe Kapitel 4.
Kapitel 5 macht Vorschläge zur Darstellung der Ergebnisse der Gewässerüberwa-
chung und –bewertung.
Kapitel 6 beschreibt den generellen, von der EG-WRRL vorgegebenen und auch in
der bisherigen Praxis zur Anwendung gelangten Aufbau von Messnetzen, d.h. die Dif-
ferenzierung der Überwachung in Überblicksüberwachung, operative Überwachung
und Überwachung zu Ermittlungszwecken.
Das Monitoring und die Bewertung des Gewässerzustandes muss dabei belastbare
und reproduzierbare Aussagen zulassen, gleichzeitig muss ein Monitoringplan aber
auch in der Praxis realisierbar sein. Bei der Festlegung von Beprobungshäufigkeiten
und –zeitpunkten sind Aufwand/Nutzen-Relationen und organisatorische Randbedin-
gungen zu berücksichtigen. Das Kapitel enthält Empfehlungen zur Auswahl von Mess-
stellen, Parametern und Messfrequenzen.
Kapitel 7 geht auf methodische und datentechnische Aspekte ein, Kapitel 8 betrachtet
den Aufwand der Gewässerüberwachung.
Insgesamt ist bei der Planung von Monitoringprogrammen ein hohes Maß an Flexibili-
tät erforderlich. Das von der EG-WRRL geforderte Monitoring kann nicht, wie dies bis-
her zur Erfüllung der sektoralen und in der Regel auf stoffliche Aspekte beschränkten
EG-Richtlinien ausreichend war, auf wenige Messstellen, an denen dann das gesamte
geforderte Parameterspektrum untersucht wird, beschränkt werden. Vielmehr sollten
auch die übrigen Monitoringverpflichtungen der jeweiligen Länderprogramme als inte-
Vorbemerkungen Teil A
Seite 2 Teil A Stand 15.02.2005
graler Bestandteil des gesamten überregionalen Monitorings verstanden werden. Dop-
pelarbeit ist durchgängig zu vermeiden, insofern sind zum Beispiel die in Schutzgebie-
ten erforderlichen Untersuchungen zur Umsetzung der EG-WRRL mit den Untersu-
chungen abzustimmen, die zur Umsetzung der den Schutzzielen zugrunde liegenden
Richtlinien erforderlich sind.
Die Überwachungsprogramme müssen auf das jeweils zu überprüfende Umweltziel
und den jeweils betrachteten Bewirtschaftungsraum ausgerichtet werden.
Teil A Ziele der Gewässerüberwachung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 3
2 ZIELE DER GEWÄSSERÜBERWACHUNG
Die Überwachung der Oberflächengewässer hinsichtlich ihrer stofflichen und hydro-
morphologischen Belastungen und hinsichtlich des Zustandes der Gewässerbiozönose
dient
�� der Überprüfung von Umweltzielen,
�� als Grundlage der Maßnahmenplanung und als Erfolgskontrolle der Maßnahmen-
durchführung,
�� der Beobachtung langfristiger Entwicklungen sowie
�� der Feststellung des Ausmaßes und der Auswirkungen unbeabsichtigter Ver-
schmutzungen.
Mit Blick auf alle Umweltziele ist die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes zu ü-
berwachen. Grundsätzlich darf in einem Wasserkörper durch eine menschliche Tätig-
keit kein Wechsel in Richtung Verschlechterung des ökologischen und / oder chemi-
schen Gewässerzustandes auftreten.
2.1 Überprüfung von Umwelt- und Bewirtschaftungszielen
Eine wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Monitoringgestaltung ist die exakte
Definition der relevanten Umweltziele und Bewirtschaftungsziele für jeden einzelnen
Wasserkörper. Die Gewässerüberwachung muss
�� die gewässertypspezifischen Anforderungen und damit die für den lokalen Bereich
maßgebenden ökologischen Ansprüche,
�� die konkreten Bewirtschaftungsziele, die sich nicht nur auf die Betrachtung des loka-
len Wasserkörpers beschränken, sondern ebenfalls Planungen zur Erreichung von
Meeresschutzzielen, Zielen für die Flussgebietseinheit, Zielen für Bearbeitungsgebie-
te und regionalen Zielen beinhalten, und ggf. aufgrund unveränderlicher oder höher-
wertiger konkurrierender Ansprüche notwendige Ausnahmeregelungen und
�� die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes
berücksichtigen.
Ziele der Gewässerüberwachung Teil A
Seite 4 Teil A Stand 15.02.2005
2.1.1 Lokale Ziele
Gemäß Art. 4 der EG-Wasserrahmenrichtlinie sollen bis zum Jahr 2015 alle Oberflä-
chenwasserkörper einen guten chemischen Zustand und einen guten ökologischen
Zustand erreichen, sofern nicht die in Kap. 2.1.3 angesprochenen Ausnahmeregelun-
gen zur Anwendung kommen. Dies setzt voraus, dass in dem einzelnen Wasserkörper
die Bedingungen eingehalten werden, die die Ausbildung einer gewässertypspezifi-
schen Gewässerbiozönose gewährleisten und akut toxische Effekte sowie gentoxische,
mutagene oder endokrine Wirkungen auf die Lebensgemeinschaft ausschließen.
Überwachungsziele sind
�� die Einstufung des lokalen Gewässerzustandes nach EG-WRRL, d.h. die Beurteilung
des ökologischen und chemischen Zustandes
�� die Erhebung von Grundlagendaten, die zur Durchführung des wasserwirtschaftli-
chen Vollzugs und zur Erfolgskontrolle wasserwirtschaftlicher Maßnahmen benötigt
werden.
In Schutzgebieten ist ein Monitoring nach Anh.V Nr.1.3.5 erforderlich. Ob hieraus be-
sondere Anforderungen resultieren, ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Überwachung der lokalen Ziele erfolgt über die operative Überwachung
(s. Kap. 6.2) ergänzt um weitere Vor-Ort vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen
(s. Kap. 4.3).
Der betrachtete Raum für die lokalen Ziele ist der Wasserkörper bzw. eine Gruppe von
Wasserkörpern, die komponentenspezifisch bzw. spezifisch für das jeweilige Über-
wachungsziel zum Beispiel durch Zusammenfassung von Wasserkörpern des gleichen
Gewässertyps oder durch Zusammenfassung von Wasserkörpern mit vergleichbaren
Belastungen gebildet wird (s. Teil B).
2.1.2 Regionale und überregionale Ziele
Die WRRL fordert nicht nur die Einhaltung der gewässertypspezifischen Bedingungen
in den einzelnen Wasserkörpern, sondern sie betrachtet die Gewässer und ihre Le-
bensgemeinschaften in ihrem Gesamtzusammenhang einschließlich der Meere. Dar-
aus folgt, dass zum Beispiel die Frachten von akkumulierenden Stoffen zu begrenzen
sind, auch wenn durch die entsprechenden Stoffkonzentrationen eines einzelnen Stof-
fes keine toxische Wirkung im betrachteten Wasserkörper beobachtet wird. Entspre-
Teil A Ziele der Gewässerüberwachung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 5
chend sollten für Stoffe mit signifikanten Fernwirkungen, wie z.B. Stickstoff und Phos-
phor Bewirtschaftungsziele so definiert werden, dass die Schutzziele für die Küsten-
meere eingehalten werden können, auch wenn für den Schutz einzelner Wasserkörper
in Binnengewässern schwächere Ziele ausreichend wären.
Die ganzheitliche Betrachtung der Gewässer erfordert weiterhin, dass die Vernetzung
ökologisch funktionsfähiger Lebensräume für katadrome und anadrome Wanderfisch-
arten, die wesentliche Bestandteile der gewässertypischen Lebensgemeinschaft sind,
erhalten oder wiederhergestellt werden müssen.
Diese Anforderungen an ein regional und überregional verknüpftes Gewässersystem
mit naturraumtypischen Lebensgemeinschaften sind in Ausübung des Bewirtschaf-
tungsermessens zu konkretisieren. Die in den einzelnen Wasserkörpern des Bewirt-
schaftungsraumes einzuhaltenden Schutzziele bzw. Anforderungen müssen auch regi-
onale und überregionale Aspekte berücksichtigen. Dies kann zu unterschiedlichen Ziel-
formulierungen für ansonsten, d.h. bei kleinräumiger, lokaler Betrachtung vergleichbare
Räume führen.
Die Überwachung der regionalen und überregionalen Umweltziele muss so gestaltet
sein, dass regionale und überregionale Belastungen erfasst werden und die Einhaltung
regionaler und überregionaler Umweltziele überprüft werden kann.
So sind z.B. die über eine Flussgebietseinheit ins Meer abgegebenen Stofffrachten
(eutrophierende Stoffe sowie akkumulierende und persistente Stoffe) oder das
Vorkommens von Wanderfischpopulationen in der Flussgebietseinheit geeignet zu
überprüfen.
Die überregionale und regionale Überwachung ist in der Flussgebietseinheit, einem
Teileinzugsgebiet oder einem hydrologisch zusammenhängendes Bewirtschaftungsge-
biet abzustimmen.
2.1.3 Ausnahmeregelungen
Die WRRL sieht im Art. 4 Ausnahmetatbestände vor, die nach transparenten Abwä-
gungsprozessen zwischen den gewässerökologischen und sozio-ökonomischen An-
sprüchen zum Beispiel Fristverlängerungen oder auch schwächere Umweltziele
ermöglichen.
Für Wasserkörper, die aufgrund aktueller nutzungsbedingter spezifischer hydromor-
phologischer Veränderungen in ihrem Wesen erheblich verändert sind, ist anstelle des
“guten ökologischen Zustandes“ das “gute ökologische Potenzial“ zu erreichen. Dies
Ziele der Gewässerüberwachung Teil A
Seite 6 Teil A Stand 15.02.2005
gilt weiterhin für künstliche Gewässer. Zu beachten ist, dass auch das „gute ökologi-
sche Potenzial“ ein anspruchsvolles Gewässerschutzziel ist, d.h. auch bei Ausweisung
eines Gewässers als „erheblich verändert“ sind i.d.R. Maßnahmen zur Erreichung des
guten ökologischen Potenzials erforderlich (z.B. Erreichung der bestmöglichen Durch-
gängigkeit). In erheblich veränderten und künstlichen Gewässern gelten bezüglich des
„chemischen Zustandes“ die gleichen Anforderungen wie in natürlichen Gewässern.
Sämtliche genannten Ziele ergeben summarisch das Umweltziel für den einzel-
nen Wasserkörper bzw. eine bestimmte Wasserkörpergruppe und sind bei der
Konzeption des Gewässermonitorings zu definieren und zu berücksichtigen.
2.2 Grundlagen der Maßnahmenplanung, Erfolgskontrolle der Maßnahmen-
durchführung
Die Gewässerüberwachung gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie muss belastbar
anzeigen, an welchen Stellen Maßnahmen bezüglich welcher Belastungsfaktoren mit
welcher Priorität geeignet durchgeführt werden sollten, damit eine effiziente Zielerrei-
chung ermöglicht wird.
Die immissionsseitige Überwachung muss insoweit nach Möglichkeit nicht nur eine in-
tegrale Beurteilung des Gewässerzustandes, sondern gleichzeitig auch eine differen-
zierte Betrachtung bestimmter Belastungsfaktoren ermöglichen.
Die Ergebnisse der Immissionsüberwachung müssen entsprechend räumlich und fach-
lich-inhaltlich differenziert darstellbar sein.
Dieser Anspruch kann nicht allein aus der immissionsseitigen Überwachung erfüllt
werden, sondern erfordert eine Zusammenschau mit Daten zu Emissionen sowie hyd-
romorphologischen bzw. hydraulischen Belastungen. Bei der Aufstellung der immissi-
onsseitigen Überwachungsprogramme muss insoweit darauf geachtet werden, dass
Querinformationen genutzt und bestehende Zusammenhänge abgebildet werden kön-
nen.
Die Vorbereitung der Maßnahmenplanung und die Erfolgskontrolle der Maßnahmen-
durchführung ist Aufgabe der operativen Überwachung (s. Kap. 6.2).
Betrachtet wird das von der jeweiligen Maßnahme betroffene Teileinzugsgebiet.
Teil A Ziele der Gewässerüberwachung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 7
2.3 Beobachtung langfristiger Entwicklungen
Zur Prävention und zum Erkennen allmählicher, nicht nur anthropogen sondern auch
natürlich bedingter Veränderungen ist die Beobachtung langfristiger Entwicklungen ein
weiteres Ziel der Gewässerüberwachung. Die EG-WRRL fordert hierzu von den Mit-
gliedsstaaten eine regelmäßige Berichterstattung, so dass
�� ein umfassender und zusammenhängender Überblick über die Flussgebietseinheit
erhalten wird und dass
�� langfristige Trends erkennbar werden.
Die Beobachtung langfristiger Entwicklungen und die Erstellung eines umfassenden
und zusammenhängenden Überblicks über die Flussgebietseinheit ist über geeignete
Messstellen bzw. Auswertesysteme sicherzustellen. Dies kann im Rahmen des Über-
blicksmonitorings (s. Kap. 6.1) ggf. ergänzt um weitere Erkenntnisse aus dem operati-
ven Monitoring erfolgen. Die Überblicksüberwachung ist auf die Flussgebietseinheit,
das Teileinzugsgebiet oder ein hydrologisch zusammenhängendes Bewirtschaftungs-
gebiet auszurichten und dort abzustimmen.
2.4 Feststellung des Ausmaßes und der Auswirkungen unbeabsichtigter
Verschmutzungen
Die Messstellen der Überblicksüberwachung liegen in der Regel an Punkten von be-
sonderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung. An vielen diesen Messstellen sind bereits
Messsysteme zu Zwecken der Alarmüberwachung eingerichtet und liefern Hinweise
auf außerordentliche Gewässerbelastungen (überregionales Alarmmonitoring).
In Fällen, in denen langfristige oder akute kurzfristige Gewässerbelastungen (z. B. Auf-
treten von Fischsterben, Eintrag von Löschwasser nach einem Brand oder eine Hava-
rie mit einer Freisetzung von wassergefährdenden Stoffen auf einer Wasserschiff-
fahrtsstraße) vermutet oder festgestellt wurden, jedoch die Ursache, die Bedeutung
oder die Dauer der Belastungen unklar ist, kann ergänzend zur operativen Überwa-
chung zeitlich beschränkt eine ermittelnde Überwachung notwendig sein. Diese sehr
flexible und problemorientierte ermittelnde chemische und/oder biologische Überwa-
chung ist bereits Gegenstand des bisherigen wasserwirtschaftlichen Vollzugs.
Grundlagen der Gewässerbewertung Teil A
Seite 8 Teil A Stand 15.02.2005
3 GRUNDLAGEN DER GEWÄSSERBEWERTUNG
Die Gewässerbewertung ist ein abgestufter Prozess und setzt sich aus mehreren, auf-
einander aufbauenden Elementen zusammen.
Abbildung 3-1: Elemente der Gewässerbewertung
Parameterspez. Erhebung
Parameterspez. Auswertung
Komponentenspezifische Verrechnung
Parameter 1
Qualitätskomponente A
Parameterspez. Erhebung
Parameterspez. Auswertung
Parameter 2 Parameter 3
Qualitätskomponente B
Komponentenspezifische Verrechnung
Räumliche Übertragung auf Wasserkörper(gruppen)
Klassifizierung des ökologischen Zustandes
bzw. des ökologischen Potenzials
Bewertung des chemischen Zustandes
Bewertung der Einhaltung der Umweltziele
Auswahl der Messstelle (Messpunkt oder Messstrecke)
Teil A Grundlagen der Gewässerbewertung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 9
Nachfolgend wird auf die Elemente der Datenerhebung und Bewertung eingegangen.
In Kapitel 4.1 wird der Zwischenschritt „Räumliche Übertragung auf Wasserkör-
per(gruppen)“ erläutert.
Grundlage für die Bewertung des Gewässerzustandes an einer Messstelle (Messpunkt
oder Messstrecke) ist die parameterspezifische Datenerhebung und deren Auswer-
tung. Die Ergebnisse, die für den einzelnen Parameter oder für Parametergruppen er-
halten wurden, gehen in die Einstufung der entsprechenden Qualitätskomponente ein
[Verrechnung].
Auf der Ebene der Qualitätskomponenten muss nach dem Grundsatz »Kriterium für ei-
ne Qualitätskomponente verfehlt – alle verfehlt« verfahren werden.
Tabelle 3-1: Beispiele für Parameter, Qualitätskomponenten und Gruppen von Quali-
tätskomponenten (auf der Grundlage der WRRL: Anhang V 1.1, Tabellen in
Anhang V 1.2 und Überwachungsanforderungen in Anhang V 1.3)
Gruppen von Qualitäts-
komponenten
Beispiele für Qualitäts-
komponenten
Beispiele für Parametergruppen
Beispiele für Parameter
Allgemeine physika-lisch-chemische Komponenten
Sauerstoff Stoffe mit nachhalti-gem Einfluss auf die Sauerstoffbilanz
CSB, BSB, gelöster Sauerstoff (siehe Punkt 12 in Anhang VIII)
Nicht-prioritäre spezifische Schadstoffe
Schwermetalle In signifikanten Men-gen eingeleitetes Kupfer
Kupferkonzentratio-nen in Wasser, Se-diment oder Biota
Hydromorpho-logische Komponenten
Morphologie Struktur und Substrat des Bodens
Substratvielfalt, An-teile von Steinen, Kies, Sand
Biologische Kompo-nenten
Zusammensetzung und Abundanz der benthischen wirbellosen Fauna
Allgemeine Degradation (i.d.R. Indikation der Gewässermorpholo-gie)
Artendiversität, Vorkommen von stö-rungsempfindlichen Arten bzw. von ro-busten Arten
Grundlagen der Gewässerbewertung Teil A
Seite 10 Teil A Stand 15.02.2005
Abbildung 3-2: Beispiel der Qualitätskomponenten „Phytobenthos/Makrophyten“ und
„Makrozoobenthos“
Ebene der Ebene der Einstufung des
Ebene der Einzelparameter Parametergruppe Qualitäts- ökologischen
(je nach indizierter komponenten Zustands
Belastung)
Kombinieren von
Parametern (Mittelung) "worst-case-Prinzip"
allgemeine Empfindlichkeit
gegenüber einer Reihe von
Belastungen
Kombinieren von Kriterium für eine
Parametern Parametergruppe
(Summenhäufigkeit) verfehlt
Versauerung
"worst-case-Prinzip"
Kombinieren von
Parametern (Mittelung)
allgemeine Degradation Kriterium für eine
(insbesondere Empfindlichkeit Qualitätskomponente
gegenüber morphologischer Degradation) "worst-case-Prinzip" verfehlt
Kombinieren von
Parametern (gewichtete
Indexberechnung)
Kriterium für eine
Parametergruppe
verfehlt
Kombinieren von
Parametern
(Summenhäufigkeit)
Versauerung
Phyt
oben
thos/
Mak
rophyt
hen
Mak
rozo
oben
thos
Organische Belastung
Im Folgenden wird auf die Bewertung der verschiedenen Qualitätskomponenten einge-
gangen. Ausführliche Beschreibungen finden sich in Teil B der Rahmenkonzeption.
Teil A Grundlagen der Gewässerbewertung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 11
3.1 Bewertung der Komponenten für den ökologischen Zustand und das ö-
kologische Potenzial
3.1.1 Biologische Qualitätskomponenten
Das Monitoring und die Bewertung des Gewässerzustandes müssen belastbare und
reproduzierbare Aussagen zulassen. Der ganzheitliche Ansatz der WRRL verlangt eine
Betrachtung der Gesamtzusammenhänge im Ökosystem. Diese hängen aber nicht nur
von anthropogen innerhalb einer Flussgebietseinheit beeinflussbaren Faktoren ab,
sondern auch von zahlreichen weiteren natürlichen Gegebenheiten. Dies wird insbe-
sondere bei der Erfassung und Bewertung biologischer Qualitätskomponenten deutlich.
Das Ergebnis einer Probenahme kann zum Beispiel sehr stark vom Zeitpunkt der Pro-
benahme, dem Entwicklungszyklus der zu untersuchenden Organismen und den zu
diesem Zeitpunkt herrschenden Witterungsbedingungen, von vorausgehenden Hoch-
wässern, etc. abhängig sein.
Diese Randbedingungen sind bei der Auswahl der Messstellen, bei der Wahl des Pro-
benahmezeitpunktes, bei der Auswahl der Komponenten und Parameter und bei der
Festlegung der Probenahme und Bewertungsverfahren zu berücksichtigen. Gleichzei-
tig muss ein Monitoringplan aber auch in der Praxis realisierbar sein. Bei der Festle-
gung von Beprobungshäufigkeiten und –zeitpunkten sind Aufwand/Nutzen-Relationen
und organisatorische Randbedingungen zu berücksichtigen.
Bei der Überblicksüberwachung nach EG-WRRL muss jede Qualitätskomponente,
die den Zustand des Oberflächenwasserkörpers kennzeichnet, mit allen geeigneten
Parametern belastbar beschrieben werden. Die operative Überwachung dagegen
stellt nur auf die belastungsrelevanten Qualitätskomponenten und entsprechende Pa-
rameter ab.
Der Zusammenhang zwischen biologischen Qualitätskomponenten, den Parametern
sowie den Gewässerkategorien ist in Tabelle 3-2 dargestellt:
Grundlagen der Gewässerbewertung Teil A
Seite 12 Teil A Stand 15.02.2005
Tabelle 3-2: Biologische Qualitätskomponenten (F = Flüsse, S = Seen, Ü = Über-
gangsgewässer, K = Küstengewässer)
Komponenten-
gruppe
Qualitäts-
komponente
Parameter F S Ü K
Gewässerflora Phytoplankton Artenzusammensetzung, , Biomasse X* X X X
Großalgen oder
Angiospermen
Artenzusammensetzung, Artenhäufig-
keit
X** X**
Makrophyten /
Phytobenthos
Artenzusammensetzung, Artenhäufig-
keit
X X X** X**
Gewässerfauna Makrozoobenthos Artenzusammensetzung, Artenhäufig-
keit, störungsempfindliche Arten, Di-
versität
X X X X
Fischfauna Artenzusammensetzung, Artenhäufig-
keit, , Altersstruktur (nur F+S)
X X X
* Bei planktonreichen Fließgewässern ist zusätzlich Phytoplankton zu bestimmen.**
Zusätzlich zu Phytoplankton ist die jeweils geeignete Teilkomponente zu bestimmen.
Monitoringverfahren
Seitens der LAWA, dem BMBF und dem UBA wurden für alle biologischen Komponen-
ten und alle Gewässerkategorien Probenahme- und Bewertungsverfahren entwickelt,
die noch zur Praxisreife gebracht werden müssen. Diese werden ausführlich im Teil B
dieser Konzeption beschrieben. Nachfolgend ist für die einzelnen Verfahren eine kurze
Verfahrensbeschreibung angegeben:
Tabelle 3-3: Kurzbeschreibung der biologischen Verfahren
Natürliche Fließge-wässer
Kurzbeschreibung
Makrozoobenthos Das Bewertungsverfahren ist modular aufgebaut und besteht aus den Parametergruppen Saprobie und Allgemeine Degradation (bei weni-gen Typen wird auch die Versauerung berücksichtigt). Mit der Sapro-bie werden organische Belastungen biologisch bewertet, mit dem Mo-dul Allg. Degradation findet eine biologische Bewertung hauptsächlich morphologischer Beeinträchtigungen statt. Auf dieser Ebene gilt das Worst-Case-Prinzip, die schlechtere Bewertung zählt, weil es sich um biologische „K.O.“-Kriterien handeln, die jeweils unabhängig wirkend zu arten- und/oder individuenarmen Gewässerzuständen führen (Bei-spiel: ein sohlbetonierter Kanal kann noch so sauberes Wasser ha-
Teil A Grundlagen der Gewässerbewertung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 13
Natürliche Fließge-wässer
Kurzbeschreibung
ben, er wird arten- und individuenarm sein, also einen schlechten öko-logischen Zustand aufweisen).
Die Parametergruppe „Allgemeine Degradation“ besteht aus mehre-ren Einzelparametern (Metrics, z.B. Steinfliegenanteil), die zur Be-stimmung des Wertes der Parametergruppe verrechnet werden (Mit-telwertbildung). Für die verschiedenen Gewässertypen werden z.T. unterschiedliche Einzelparameter festgelegt. Die Festlegung der Re-ferenzwerte erfolgt typspezifisch.
Makrophyten / Phyto-benthos
Die biologische Qualitätskomponente Makrophyten & Phytobenthos wird in drei Teilmodule unterteilt, Makrophyten (Gefäßpflanzen, Arm-leuchteralgen und Moose), benthische Kieselalgen (Diatomeen) und Phytobenthos ohne Kieselalgen. Für jedes der Teilmodule werden typspezifische Indexwerte errechnet, die das Vorkommen von typspe-zifischen Arten, Ubiquisten und Störzeigern typspezifisch bewerten . Die drei Indexwerte werden gemittelt und daraus eine ökologische Zustandsklasse abgeleitet. Versauerung kann mittels Moosen und Kieselalgen indiziert werden und führt zur Abwertung
Phytoplankton In Arbeit
Fischfauna Das Bewertungsverfahren mit Fischen arbeitet streng referenzbezo-gen, wobei gemäß WRRL-Vorgaben Arteninventar, Abundanzverhält-nisse und Altersaufbau bzw. die vorhandene Rekrutierung einzelner Arten berücksichtigt werden. Alle Arten werden bestimmten ökologi-schen Gilden (z. B. Ernährungsgilden) zugeordnet. Die Bewertung er-folgt anhand des Vergleichs der aktuellen Häufigkeitsverhältnisse der auftretenden Fischarten, -alterstufen bzw. Gilden mit den entspre-chenden relativen Häufigkeiten der Referenzzönose (Prozentzahlen).
Seen Kurzbeschreibung
Makrozoobenthos Das Bewertungsverfahren beruht für alle Gewässertypen auf dem gleichen Prinzip und ist als Multimetrischer Index aus Einzelindices aufgebaut. Der Index ist so in der Lage, die Aussagen der enthaltenen Einzelindices, die sich beispielsweise auf Populations- oder Individu-enebene beziehen können, zu integrieren. Für die einzelnen Gewäs-sertypen unterscheidet sich das Bewertungsverfahren in der Zusam-mensetzung der verwendeten Einzelindices sowie in den abweichen-den Referenz- und Belastetwerten. Die Werte dieser Einzelindices werden zu einem Multimetrischen Index verrechnet und dieser wird in eine ökologische Zustandsklasse überführt.
Makrophyten / Phyto-benthos
Das Bewertungsverfahren basiert auf einem typbezogenen multimet-rischen Index für den benthischen Florenaspekt (Makrophyten und Phytobenthosdiatomeen). Der Gesamtindex setzt sich zusammen aus Einzelindizes der beiden Teilmodule, für die typspezifische Arten-gruppen gebildet wurden. Diese beschreiben die Artenzusamenset-zung und Abundanz des Typs in der Referenz und die Abweichung davon als Degradation. Der Gesamtindex wurde in fünf Stufen klassi-fiziert, wobei Stufe 4 und 5 zusammengefasst werden. Die ökologi-sche Zustandsklasse ergibt sich aus der ermittelten Indexklasse. Ge-gebenenfalls führen Zusatzkriterien zur Abwertung der Indexklasse um eine Stufe. Das Verfahren ist bisher auf einzelne Uferstellen (Transekte) anwendbar. Im Rahmen des laufenden Praxistests wird geprüft, wie eine Gesamtbewertung eines Sees ermöglicht werden kann. Ein DV-gestütztes Auswertungstool ist in Arbeit.
Grundlagen der Gewässerbewertung Teil A
Seite 14 Teil A Stand 15.02.2005
Natürliche Fließge-wässer
Kurzbeschreibung
Phytoplankton Das Projekt läuft noch und wird Ende Juni 2005 abgeschlossen.
Fischfauna Ein BMBF-Projekt zur Seenbewertung mit Fischen lief Ende Novem-ber 2004 aus. Im Projekt, das aus zwei unterschiedlichen Teilen be-stand, konnte kein Bewertungsverfahren für Seen anhand der Fische entwickelt werden.
Es wird aber die Möglichkeit gesehen, aus dem Teilprojekt heraus, in dem die Großseen bearbeitet wurden, innerhalb Jahresfrist ein Be-wertungsverfahren zu entwickeln. Gegenwärtig wird geprüft, ob die er-forderlichen Mittel hierfür bereitgestellt werden können.
Übergangsgewässer Kurzbeschreibung
Makrozoobenthos Zur Zeit wird ein Bewertungssystem für die Qualitätskomponente benthische wirbellose Fauna erarbeitet. Mögliche Ansatzpunkte lie-gen in der Indizierung von Arten und Artengruppen über die Bewer-tung ökologischer Steckbriefe. Ausgangspunkt bilden gewässerspezi-fische Artenlisten. Zu diesem Zweck werden vorhandene Bewer-tungsansätze herangezogen und möglicherweise angepaßt.
Großalgen und Angi-ospermen
Es wird zur Zeit überprüft, ob Großalgen und Seegräser zu einer Be-wertung des ökologischen Zustands im Übergangsgewässer geeig-net sind. Außerdem wird an einem Bewertungsansatz für Salzwiesen und Röhrichtbestände gearbeitet.
Phytoplankton Zur Zeit wird überprüft, ob Phytoplankton als aussagekräftige Quali-tätskomponente zur biologischen Bewertung im Übergangsgewässer herangezogen werden kann. Dabei werden insbesondere auch nie-derländische Bewertungsansätze einbezogen.
Fischfauna Derzeit werden die Bewertungsansätze anderer EU-Staaten auf ihre Eignung geprüft
Küstengewässer Kurzbeschreibung
Makrozoobenthos Zur Zeit wird ein Bewertungssystem für die Qualitätskomponente benthische wirbellose Fauna erarbeitet. Mögliche Ansatzpunkte liegen in der Indizierung von Arten und Artengruppen über die Bewertung ökologischer Steckbriefe. Ausgangspunkt bilden gewässerspezifische Artenlisten. Zu diesem Zweck werden vorhandene Bewertungsansät-ze herangezogen und möglicherweise angepasst.
Großalgen und Angi-ospermien
Für die QK „Großalgen und Angiospermen“ wird es in den verschie-denen Küstengewässertypen verschiedene Klassifizierungsansätze geben
Phytoplankton Maßgebliche Komponenten dieses Bewertungsverfahrens werden voraussichtlich sein:
Gewässertyp-spezifische Phytoplankton-Referenzartenlisten
Gewässertyp-spezifische Chlorophyll-Referenzwerte
Gewässertyp-spezifische Referenzwerte für das Gesamt-Biovolumen als Maß für die Gesamtbiomasse des Phytoplanktons
Gewässertyp-spezifische Bewertungsskalen aus Artenzahl, Biomasse einzelner Taxa, prozentualem Anteil verschiedener Taxa während der Phytoplankton-Blüte im Frühjahr (ermittelt anhand des Chlorophyll-Maximums), Sichttiefe und Chlorophyll-Konzentration
Teil A Grundlagen der Gewässerbewertung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 15
Natürliche Fließge-wässer
Kurzbeschreibung
Jahresgänge der Phytoplankton-Biomasse und des Chlorophyll a
Auftreten von Algenblüten
Die Verfahrensvorschläge befinden sich zur Zeit (Stand Feb. 2005) im Praxistest. Nach
entsprechenden Modifizierungen in 2005 können voraussichtlich die für die meisten
Qualitätskomponenten in Deutschland entwickelten Verfahren zum Monitoring biologi-
scher Qualitätskomponenten in die Vollzugspraxis übernommen werden.
Die Länder beabsichtigen, mit diesen Verfahren an der internationalen In-
terkalibrierung teilzunehmen und diese Verfahren nach notwendigen An-
passungen in der zukünftigen Gewässerüberwachung zu Zwecken der Um-
setzung der WRRL anzuwenden.
Referenzerstellung
Für alle biologischen Qualitätskomponenten und Gewässerkategorien werden im
Rahmen der Entwicklung der Bewertungsverfahren Verfahren zur typspezifischen Re-
ferenzerstellung bzw. zur Auswahl von Referenzgewässern festgelegt. Die Referenz-
bedingungen werden ausführlich in Teil B beschrieben.
Komponentenspezifische Bewertung
Für jede biologische Qualitätskomponente sehen die Monitoring- und Bewertungsver-
fahren eine fünfstufige Bewertung gemäß WRRL vor. Dabei erfolgt mit Blick auf das lo-
kale Umweltziel „guter ökologischer Zustand“ eine typspezifische Einstufung durch
Feststellung der Abweichung vom Referenzzustand. Mit Blick auf die regionalen und
überregionalen Umweltziele ist die Erreichung der Ziele in übergeordneten größeren
Einheiten maßgeblich. Die konkrete Quantifizierung der Abweichung vom typspezifi-
schen Referenzzustand steht noch aus und wird i.d.R. sowohl von Typ zu Typ als auch
von Komponente zu Komponente variieren.
Die Aussagekraft der Untersuchungen ist grundsätzlich auf das jeweilige Aufsammel-
verfahren referenziert.
Grundlagen der Gewässerbewertung Teil A
Seite 16 Teil A Stand 15.02.2005
Farbe Bezeichnung
sehr gut
gut
mäßig
unbefriedigend
schlecht
Interkalibrierung
Um sicherzustellen, dass die biologischen Methoden eine europaweit vergleichbare
Empfindlichkeit aufweisen, sieht die WRRL einen schwierigen Interkalibrierungspro-
zess zwischen den Mitgliedsstaaten bis Ende 2006 vor. Er dient dem ehrgeizigen Ziel,
„den guten ökologischen Zustand“ mit gleicher „Messlatte“ zu ermitteln. Die WRRL
sieht hierzu vor, dass für alle biologischen Komponenten die von den Mitgliedsstaaten
angewandten Monitoring- und Bewertungsverfahren an den Klassengrenzen sehr gut /
gut sowie gut / mäßig „geeicht“ werden.
Zu diesem Zweck waren die Mitgliedsstaaten aufgefordert, gegenüber der EG-
Kommission bis September 2004 Messstellen, die diesen Anforderungen entsprechen,
zu melden. Diese Messstellen können zu gegebener Zeit, d.h. nach Implementierung
der biologischen Verfahren und auf Basis neuer Erkenntnisse aus dem Interkalibrie-
rungsprozess revidiert werden. Die von Deutschland zum Stand September 2004 ge-
meldeten Interkalibrierungsstellen sind in Teil B aufgelistet.
Der eigentliche Interkalibrierungsprozess mit den biologischen Verfahren, die die An-
forderungen der WRRL zu erfüllen haben, erfolgt in 2005. Zur Vorbereitung dieser Ar-
beiten wurden die Interkalibrierungstypen zu „Geographischen Interkalibrierungsgrup-
pen“ (GIG’s) zusammengefasst. Deutschland ist für Fließgewässer und Seen dem
Zentralen / Baltischen Raum und dem Alpinen Raum sowie für Küstengewässer dem
Baltischen und dem Nordost-Atlantik-Meeresraum zugeordnet.
In den einzelnen GIG’s sind Vereinbarungen zu treffen, wie die Interkalibrierung durch-
geführt werden soll.
Die Interkalibrierungsverfahren, die für die einzelnen GIG’s vereinbart wurden, sowie
die daraus abzuleitenden Konsequenzen für die nationalen Bewertungsmethoden wer-
den in Teil B dieser Rahmenkonzeption im jeweils aktuellen Stand beschrieben.
Teil A Grundlagen der Gewässerbewertung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 17
3.1.2 Unterstützungskomponenten
Den allgemeinen physikalisch-chemischen Komponenten und den hydromorphologi-
schen Komponenten kommt bei der Bewertung des ökologischen Zustandes „unter-
stützende Bedeutung“ zu. Die Referenzbedingungen sind über diese Komponenten de-
finiert (Grenze sehr gut/gut). Darüber hinaus kommt ihnen in diesen und allen anderen
Fällen wesentliche Bedeutung zur Plausibilisierung der Ergebnisse der biologischen
Komponenten, zur Ursachenklärung, zur Maßnahmenplanung und bei der Erfolgskon-
trolle zu.
Allgemeine physikalisch-chemische Bedingungen
Als allgemeine physikalisch-chemische Komponenten sind in Anhang V der WRRL die
Komponenten Sichttiefe, Temperaturverhältnisse, Sauerstoffhaushalt, Salzgehalt, Ver-
sauerungszustand, Nährstoffverhältnisse angesprochen.
Die diese Komponenten kennzeichnenden Parameter sind in der Tabelle 3-4 kursiv
gesetzt.
Für die Bewertung der an einer Messstelle erhaltenen Daten sind „Werte und Bereiche“
(im Folgenden „Orientierungswerte“ genannt) typspezifisch festzulegen. Bei Nichtein-
haltung ergeben sich Hinweise auf mögliche ökologisch wirksame Defizite. Üblicher-
weise, d.h. wenn die biologischen Komponenten hinreichend sensitiv sind und alle re-
levanten Belastungen erfassen und keine Verzögerung in der biologischen Reaktion
besteht (gemäß EU-Leitlinie „Klassifizierung“), sollte bei Überschreitung der Orientie-
rungswerte gleichzeitig auch bei einer oder mehreren biologischen Qualitätskomponen-
ten der „mäßige“ oder ein schlechterer Zustand angezeigt werden. Ist dies nicht der
Fall, ist zu überprüfen, ob die biologischen Ergebnisse ausreichend belastbar sind.
Wenn nicht, führt das Ergebnis der allgemeinen physikalisch-chemischen Komponen-
ten - so dieses denn belastbar ist - zu einer Abstufung des Gewässerzustandes. Treten
häufig Widersprüche zwischen biologischem Zustand und unterstützenden Komponen-
ten auf, so sollten die Orientierungswerte überprüft werden.
Als Grundlagen für Referenzwerte („sehr guter Zustand“) sowie Orientierungswerte
(„guter Zustand“) sollen berücksichtigt werden:
�� Grenzwerte aus EU-Richtlinien (z.B. Fischgewässer 78/659/EWG)
�� Zielvorgaben (LAWA, internationale Flussgebietseinheiten)
�� die LAWA-Güteklassifizierung
�� Expertenwissen.
Grundlagen der Gewässerbewertung Teil A
Seite 18 Teil A Stand 15.02.2005
Tabelle 3-4: Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer)
Komponenten- gruppe
Qualitätskomponente (Teilkomponente) Parameter
F S Ü K
Allgemeine physi-kalisch-chemische Kom-ponenten
Sichttiefe Sichttiefe (m)
X
X
X
Temperaturverhältnisse Wassertemperatur (°C) rechnerische Temperaturdifferenz (K)
X X
X
X
X
Sauerstoffhaushalt Sauerstoffgehalt(mg/l) Sauerstoffsättigung (%) TOC(mg/l) BSB5oderBSB7(gehemmt oder ungehemmt) wenn TOC>5 mg/l (BSB5 unfiltriert, nicht abgesetzt, unge-hemmt) für internationale Vereinbarungen
X X X X X
X X
X X
X X
Salzgehalt Chlorid (mg/l) Leitfähigkeit bei 25°C (mS/m) Sulfat (mg/l) Salinität (‰)
X X X
X
X X X
X X X
Versauerungszustand pH-Wert Säurekapazität Ks (bei versauerungsgefähr-deten Gewässern)
X X
X X
Nährstoffverhältnisse (Phosphat, Nitrat) Gesamt-P (mg/l) o-Phosphat-P (mg/l) Gesamt-N (mg/l) Nitrat-N (mg/l) Nitrit-N (mg/l) Ammonium-N (mg/l) Silikat-Si (mg/l) bei Diatomeen-dominierten Gewässern
X X X X
X X X X
X X X X
X X X X
Die Referenz- und Orientierungswerte sind ggf. zu revidieren, wenn die CIS-Leitlinie
„Eutrophierung“ beschlossen ist.
Aus überregionalen oder regionalen Bewirtschaftungsanforderungen können sich im
Vergleich zu den Orientierungswerten strengere Konzentrations- oder Frachtbegren-
zungen ergeben.
Weitere Ausführungen zur Bedeutung der Orientierungswerte innerhalb der Klassifika-
tion des ökologischen Zustandes enthält Teil B der Rahmenkonzeption. Dort sollen
Teil A Grundlagen der Gewässerbewertung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 19
auch Empfehlungen für Orientierungswerte und die hierfür ggf. erforderliche Prüfrouti-
ne aufgenommen werden.
Bezeichnung Bewertung (allgemeiner Text)
sehr gut typspezifische Referenzbedingungen werden erreicht
gut Orientierungswert und / oder Bewirtschaftungsziel eingehalten
ggf. nicht gut Orientierungswert und / oder Bewirtschaftungsziel nicht eingehal-ten, ggf. Abstufung des ökologischen Zustandes
Hydromorphologische Bedingungen
Den hydromorphologischen Bedingungen kommt wie den allgemeinen physikalisch-
chemischen Bedingungen eine wesentliche Bedeutung zu, insbesondere mit Blick auf
die Ursachenermittlung und Maßnahmenplanung. Einen direkten Einfluss auf die Klas-
sifikation der WK haben sie im Fall einer Abstufung des Gewässerzustands von „sehr
gut“ auf „gut“.
Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten umfassen bei Flüssen eine Betrach-
tung des Wasserhaushaltes, der Durchgängigkeit und der Morphologie, bei Seen die
Erfassung des Wasserhaushaltes und der Morphologie sowie bei Übergangs- und Küs-
tengewässern die Bestimmung der Morphologie und des Tidenregimes.
Die Strukturkartierung ist fortzuschreiben (s. Kap. 6 und Teil B), zunächst sollte dabei
die siebenstufige Klassifizierung beibehalten werden.
Grundlagen der Gewässerbewertung Teil A
Seite 20 Teil A Stand 15.02.2005
Tabelle 3-5: Hydromorphologischen Qualitätskomponenten
(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer)
Qualitätskomponente Parameter F S Ü K
Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik X
Verbindung zu Grundwasserkörpern X X
Wasserstandsdynamik X
Wassererneuerungszeit X
Durchgängigkeit X
Morphologie Tiefen- und Breitenvariation X
Tiefenvariation X X X
Struktur und Substrat des Bodens X X
Menge, Struktur und Substrat des Bodens X X
Struktur der Uferzone X X
Struktur der Gezeitenzone X X
Tidenregime Süßwasserzustrom X
Seegangsbelastung X X
Richtung vorherrschender Strömungen X
3.1.3 Spezifische synthetische und nicht-synthetische Schadstoffe des An-
hangs VIII (flussgebietsspezifische Stoffe)
In Anhang VIII der WRRL ist eine nicht erschöpfende Liste von spezifischen syntheti-
schen und nicht-synthetischen Schadstoffen aufgeführt. Aus dieser Liste sind flussge-
bietsspezifisch die jeweils relevanten Stoffe im Monitoring zu untersuchen und zu be-
werten (zur Auswahl der Stoffe s. Kap. 6).
Tabelle 3-6: Spezifische Schadstoffe
(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer)
Qualitätskomponente Parameter F S Ü K
synthetische Schadstoffe nach Anhang VIII bei Eintrag in signifikanten Mengen
X
X
X
X
nicht-synthetische Schadstoffe nach Anhang VIII, bei Eintrag in signifikanten Mengen
„flussgebietsspezifische Stoffe“ in Wasser, Sedi-ment oder Biota
X
X
X
X
Teil A Grundlagen der Gewässerbewertung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 21
Die Bewertung der im Gewässer festgestellten Stoffkonzentrationen soll gemäß WRRL
für Stoffe des Anhangs VIII auf Basis national vereinbarter Umweltqualitätsnormen
(UQN) erfolgen. Seitens der LAWA sind für eine Vielzahl der derzeit als relevant einge-
schätzten Schadstoffe Umweltqualitätsnormen abgeleitet worden (Rahmen-VO zur
Umsetzung der Anhänge II und V WRRL). Es ist vorgesehen, weitere UQN zu gegebe-
ner Zeit in einem LAWA-Anhörungsverfahren auf breiter Basis zu verabschieden und
die bestehenden Normen ggf. einem verbesserten Kenntnisstand anzupassen. Die
UQN berücksichtigen auch die regionalen und überregionalen Umweltziele, zum Bei-
spiel die Begrenzung des Stoffeintrages in die Meere.
Die Einhaltung der UQN wird auf Basis des Jahresmittelwertes geprüft. Für die Ablei-
tung dieser UQN durch die Mitgliedsstaaten ist in der WRRL ein Verfahren vorgeschla-
gen, dass insbesondere ökotoxikologische Kriterien berücksichtigt. Für Deutschland
werden die von der LAWA abgeleiteten UQN in Teil B dieser Rahmenkonzeption im
jeweils aktuellen Verfahrensstand aufgelistet.
Für die Einstufung der flussgebietsspezifischen UQN sieht die WRRL ein zweistufiges
System vor, dass zwischen „Umweltqualitätsnorm eingehalten“ und „Umweltqualitäts-
norm nicht eingehalten“ unterscheidet. Wird die UQN nicht eingehalten, kann ein Was-
serkörper bestenfalls als „mäßig“ eingestuft werden. Bei Nichteinhaltung einer oder
mehrerer UQN ist der Wasserkörper mit einem schwarzen Punkt zu kennzeichnen.
Neben dem Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften, der mit diesen UQN gesi-
chert werden soll, sind weitere Schutzgüter wie die Humantoxikologie von Relevanz,
sofern aus dem Oberflächengewässer Trinkwasser aufbereitet werden soll, bzw. der
Verzehr von Fischen von Bedeutung ist.
Ergeben sich hieraus weitergehende Anforderungen, so sind diese zu berücksichtigen.
Wenn für einen oder mehrere Schadstoffe die UQN nicht eingehalten ist/sind, ist der
Wasserkörper gemäß WRRL als „mäßig“ einzustufen und durch einen schwarzen
Punkt zu kennzeichnen.
3.2 Klassifizierung des ökologischen Zustandes
Die für die relevanten Qualitätskomponenten erhaltenen Bewertungsergebnisse gehen
zur Einstufung des ökologischen Zustandes bzw. des ökologischen Potenzials in die
sogenannte Klassifizierung ein.
Grundlagen der Gewässerbewertung Teil A
Seite 22 Teil A Stand 15.02.2005
Die Klassifizierung des ökologischen Zustandes folgt gemäß der EU-Leitlinie „Klassifi-
kation“ dem schlechtesten Ergebnis, dass für eine der für die jeweilige Gewässerkate-
gorie relevanten Qualitätskomponenten erhalten wurde (s. Abb. 3-3).
In die Bewertung des ökologischen Gewässerzustandes gehen dabei die biologischen
Qualitätskomponenten, die Stoffe des Anhangs VIII und ggf. die unterstützenden all-
gemeinen physikalisch-chemischen Komponenten und hydromorphologischen Kompo-
nenten ein.
Seitens der Länder wird dieser Klassifizierungsvorschlag geprüft werden. Sich hieraus
ggf. ergebende Modifikationen des EU-weiten Vorschlages werden in Teil B dokumen-
tiert.
Abbildung 3-3: Darstellung der relativen Bedeutung der biologischen, hydromorpholo-
gischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten bei der Einstufung des
ökologischen Zustands nach den normativen Begriffsbestimmung in Anhang V 1.2
Unbefriedigenderökologischer
Zustand
deutliche Abweichung
ja
größer
Die hydromorphologi-schen Bedingungen entsprechen dem sehr guten ökologischen
Zustand
Sehr guterökologischer
Zustand
Die Werte der biologischen Komponenten entsprechen den
Referenzbedingungen
ja
Die physikalisch-chemischen Bedin-gungen entsprechen dem sehr guten öko-logischen Zustand
ja ja
Die Werte der biologischen
Komponenten weichen nur geringfügig von den
Referenzbedingungen ab
ja Guterökologischer
Zustand
Die physikalisch-chemi-schen Bedingungen ge-währleisten die (a) Funk-tionsfähigkeit des Ökosy-stems, (b) Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für
spezifische Schadstoffe
ja
nein neinnein
Mäßigerökologischer
Zustand
Klassifizierung auf der Grundlage der Abweichung der biologischen Werte von den
Referenzbedingungen
mäßige Abweichungja
nein nein
Schlechterökologischer
Zustand
größer
Unterstützungskomponenten
Teil A Grundlagen der Gewässerbewertung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 23
3.3 Bewertung der Komponenten für den chemischen Zustand
In die Bewertung des chemischen Zustandes gehen die von der EG festgelegten Stoffe
des Anhangs IX und X der WRRL und die in sonstigen Rechtsvorschriften der Gemein-
schaft festgelegten Stoffe, z.B. Nitrat, ein.
Für die Stoffe der Anhänge IX und X sollen seitens der EG europaweit einheitliche
Umweltqualitätsnormen festgelegt werden (Tochterrichtlinie zu Art. 16 der WRRL). Die
Bewertungsverfahren sollen ebenfalls im Rahmen der Tochterrichtlinie zu Art. 16 der
WRRL vorgegeben werden. Die UQN des chemischen Zustands sollen alle relevanten
Schutzgüter berücksichtigen.
Die Stoffe der Anhänge IX und X werden gemäß WRRL in einem nur zweistufigen Sys-
tem nach folgenden Regeln bewertet.
Farbe WRRL Bezeichnung Bewertung
gut UQN eingehalten
nicht gut UQN nicht eingehalten
Für die parameterspezifische Situationsbetrachtung wird für die länder- bzw. flussge-
bietsinterne differenzierte Trendbeobachtung eine mehrstufige Bewertungsskala emp-
fohlen. Jeder Schadstoff ist eine eigenständige Qualitätskomponente (s. auch Tab. 3-5
in Kap. 3.1.3), d.h. sobald für einen der Stoffe der Anhänge IX und X eine Qualitäts-
normüberschreitung festgestellt wird, wird für die jeweilige Messstelle bzw. den durch
die Messstelle repräsentierten Raum der geforderte gute chemische Zustand nicht er-
reicht.
Die Umweltqualitätsnormen für die Stoffe der Anhänge IX und X werden in Teil B der
Rahmenkonzeption aufgelistet.
Grundlagen der Gewässerbewertung Teil A
Seite 24 Teil A Stand 15.02.2005
Die Bewertung der Monitoringergebnisse muss europaweit vergleichbare,
belastbare und reproduzierbare (zuverlässig) Ergebnisse liefern. Nach Mög-
lichkeit ist die Korrelation zwischen gewässerbelastenden Faktoren und
den Ergebnissen des gewässerseitigen Monitorings herzustellen und dar-
zustellen.
Dies bedeutet einen hohen Anspruch an die Bewertungsmethodik und an
die Qualitätssicherung bezüglich der Probenahme und Analytik. Die Bewer-
tungsverfahren müssen darüber hinaus so differenziert darstellbar sein,
dass die Zusammenhänge zu konkreten Belastungsursachen nachvollzo-
gen werden können.
Nur so wird die konkrete Ableitung effizienter Maßnahmen und deren
Kommunikation in der Öffentlichkeit möglich sein.
Teil A Beurteilung von Wasserkörper(gruppen)
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 25
4 BEURTEILUNG VON WASSERKÖRPER(GRUPPEN)
Systembedingt kann eine Gewässeruntersuchung immer nur an einer in ihrer Ausdeh-
nung sehr begrenzten Messstelle bzw. Messstrecke durchgeführt werden. Die an einer
solchen Messstellen für die Messgröße erhaltenen Ergebnisse sind jedoch geeignet
auf den von der Messstelle repräsentierten Raum zu übertragen, um die von der
WRRL geforderte Aussage für den Wasserkörper zu erhalten. Bei der Auswahl von
Messstellen ist bereits der Aspekt der Repräsentanz zu berücksichtigen.
Bei der Übertragung von immissionsseitig erhaltenen Messergebnisse auf einen Was-
serkörper oder eine Gruppe von Wasserkörpern kann zur gebietsweisen Beurteilung
des Gewässerzustandes auf Modellierungen oder auf die Übertragung von Kenntnis-
sen aus der Belastungsanalyse sowie auf Vor-Ort-Wissen oder Expertenwissen zu-
rückgegriffen werden.
Auf die verschiedenen Instrumente zur Beurteilung des Zustandes von Wasserkör-
per(gruppen) wird nachfolgend eingegangen.
4.1 Übertragung immissionsseitiger Messergebnisse auf Wasserkör-
per(gruppen)
Aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und der vielfältigen auf die Gewässer einwir-
kenden Belastungen finden sich in der Regel nur kurze, in sich homogene Gewässer-
abschnitte. Eine unmittelbare Übertragbarkeit der an einer Messstelle erhaltenen Ü-
berwachungsergebnisse ist nur für solche homogenen Abschnitte gegeben. Auf der
anderen Seite kann eine Überwachung aus Kapazitäts- und Effizienzgründen nicht an
jeder Stelle, an der ein Gewässertyp- und/oder ein Wechsel der Belastungssituation
stattfindet, durchgeführt werden.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, geeignete, transparente Verfahren zu entwi-
ckeln, die komponentenspezifisch eine Extrapolation der Messergebnisse von einer
Messstelle auf einen geeignet großen, auch bedingt inhomogenen Raum der Betrach-
tung (zum Beispiel eine Gruppe von Wasserkörpern) zulassen.
Hierbei muss je Wasserkörper jeweils eine eindeutige Beurteilung getroffen werden.
Nach Möglichkeit sollten zu gegebener Zeit die Wasserkörperabgrenzungen entspre-
chend verfeinert werden. Bis dahin sollten in den Flussgebieten möglichst einheitlich
Verfahren für den Fall festgelegt werden, dass in einem Wasserkörper an verschiede-
Beurteilung von Wasserkörper(gruppen) Teil A
Seite 26 Teil A Stand 15.02.2005
nen Messstellen für den einzelnen Parameter unterschiedliche Ergebnisse erhalten
werden. Bezüglich der Überprüfung von UQN gilt dabei stets der von der WRRL gefor-
derte Worst-Case-Ansatz.
Der Aspekt der Übertragung von Messergebnissen auf räumlich ausgedehnte Wasser-
körper(gruppen) ist bereits bei der Auswahl von Messstellen zu berücksichtigen.
Zur Auswahl repräsentativer Messstellen sind je nach zu betrachtender Komponente
genaue Kenntnisse
- der Gewässertypologie
- der Gewässerstruktur (incl. Querbauwerke)
- der Wasserentnahmen- und -einleitungen
- der stofflichen Eintragspfade (Punktquellen, diffuse Quellen, Oberlauf,
Zuflüsse)
erforderlich.
Eine Empfehlung zur Auswahl repräsentativer Messstellen und zur komponentenspezi-
fischen Extrapolation immissionsseitiger Messdaten wird für Teil B vorgesehen (ggf.
best-practice-Beispiele).
Die im Rahmen der Bestandsaufnahme durchgeführte Belastungsanalyse
ist entsprechend fortzuschreiben.
Die immissionsseitig erhaltenen Daten sind mit den emissionsseitig vor-
handenen Daten zu verknüpfen.
4.2 Modellierung
Viele, insbesondere stoffliche Belastungen der Gewässer treten ubiquitär auf und sind
mit bestimmten Faktoren, wie zum Beispiel mit spezifischen Einwohnerwerten oder
dem Versiegelungsgrad des Einzugsgebietes einer Messstelle korreliert. Für solche
Belastungen kann es ausreichend sein, anstelle eines intensiven gewässerseitigen
Monitorings auf Modellierungen zurückzugreifen, die die immissionsseitige Belastungs-
situation unter Berücksichtigung der Wasserführung und anderer Randbedingungen
der aufnehmenden Gewässer beschreiben.
Teil A Beurteilung von Wasserkörper(gruppen)
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 27
Solche Modellierungen sind an geeigneten Stellen zu verifizieren und können eine in-
tensive Gewässerüberwachung bezüglich der entsprechenden Komponenten mit Aus-
nahme regelmäßiger Kontrollen entbehrlich machen.
Die den Modellierungen zugrunde liegenden Berechnungen sind transparent zu doku-
mentieren.
4.3 Übertragung von Kenntnissen aus der Belastungsanalyse,
Expertenwissen
Kann im Rahmen der operativen Überwachung aus der Kenntnis der Belastungsfakto-
ren, ggf. unter Hinzuziehung von Expertenwissen für einen bestimmten Parameter
bzw. eine Komponente auf der Grundlage einer Einstufung nach bestem fachlichen
Wissen eine Belastung ausgeschlossen werden, so kann der entsprechende Gewäs-
serabschnitt unmittelbar als „gut“ für den betrachteten Parameter bzw. die Parameter-
gruppe eingestuft werden. Ein typischer Anwendungsfall ist zum Beispiel die Beurtei-
lung der Belastungssituation für spezifische Schadstoffe in einem nur geringfügig
anthropogen belasteten Einzugsgebiet. Solche Analogieschlüsse sind zulässig, wenn
diese Einschätzung durch Einzelmessungen stichprobenartig (ggf. in einem rotieren-
den Messsystem) validiert wird.
Das Expertenwissen ist somit wesentlicher Bestandteil der Gewässerüberwachung und
Beurteilung.
Beurteilung von Wasserkörper(gruppen) Teil A
Seite 28 Teil A Stand 15.02.2005
5 ERGEBNISDARSTELLUNG
Die Ergebnisse der Gewässerüberwachung und -beurteilung (Erkenntnisse aus Mess-
daten, Extrapolationen, Modellierungen und/oder Expertenwissen) werden in geogra-
phischen Informationssystemen für jede Komponente, soweit sinnvoll auch für einzelne
Parameter- oder Parametergruppen, auf das Gewässernetz übertragen, so dass die
Erstellung von Gewässerzustandskarten möglich ist. Für die Erstellung dieser Gewäs-
serbänder, die nicht nur zur differenzierten Ergebnisdarstellung sondern auch für die
Verrechnung der Parameter und die Einzelbewertung von Parametergruppen und Qua-
litätskomponenten (gemäß Kap. 3) benötigt werden, wird bezüglich
�� der biologischen Qualitätskomponenten auf das fünfstufige System der WRRL,
�� der Gewässerstruktur auf das siebenstufige Verfahren der bisherigen LAWA-
Kartieranleitung,
�� der chemischen Komponenten auf eine mindestens zweistufige Darstellung
(Differenzierung zwischen gut und nicht-gut)
zurückgegriffen.
Ergänzend sollten die punktuell an Messstellen erhaltenen Immissionsdaten für die all-
gemeinen physikalisch-chemischen Bedingungen dargestellt werden. Weiterhin ist es
in geeigneter Weise kenntlich zu machen, wenn die allgemeinen physikalisch-
chemischen Bedingungen zu einer Abwertung des guten ökologischen Zustands ge-
führt haben.
Sofern eine Darstellung ausschließlich auf Belastungsdaten, Extrapolationen, Modellie-
rungen oder Expertenwissen beruht, wird dieses ebenfalls geeignet kenntlich gemacht.
Die Klassifikation des ökologischen Zustands wird in einem fünfstufigen System mit
farbigen Bändern dargestellt, schwarze Punkte kennzeichnen dabei Überschreitungen
der UQN für spezifische Schadstoffe, die dazu führen, dass der Zustand des Wasser-
körpers höchstens mäßig ist.
Die Einstufung des chemischen Zustands wird alternativ mit blauen bzw. roten Punkten
oder mit entsprechend eingefärbten Bändern dargestellt.
Teil A Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 29
6 AUFBAU DER IMMISSIONSSEITIGEN GEWÄSSERÜBERWACHUNG
Die Länder konzipieren ihre eigenen Überwachungsprogramme, die alle gewässer-
und nutzungsrelevanten Ziele abdecken. Das Monitoring ist innerhalb der Flußgebiets-
gemeinschaften zu koordinieren. Diese Überwachungsprogramme werden entspre-
chend dem dreigliedrigen Überwachungskonzept der WRRL strukturiert, das zwischen
�� Überblicksüberwachung
�� Operativer Überwachung und
�� Überwachung zu Ermittlungszwecken incl. Alarmüberwachung
unterscheidet.
Bei der Festlegung von Messstellen, bei der Auswahl der Parameter und der Festle-
gung von Messfrequenzen ist grundsätzlich zwischen der Überwachung biologischer
und chemischer Komponenten zu unterscheiden. Das räumliche und zeitliche Verhal-
ten der verschiedenen Qualitätskomponenten muss berücksichtigt werden.
6.1 Überblicksüberwachung
6.1.1 Ziele der Überblicksüberwachung
�� Ergänzung und Validierung des in Anhang II beschriebenen Verfahrens zur Beurtei-
lung der Auswirkungen;
�� wirksame und effiziente Gestaltung künftiger Überwachungsprogramme;
�� Bewertung der langfristigen Veränderungen der natürlichen Gegebenheiten und
�� Bewertung der langfristigen Veränderungen aufgrund ausgedehnter menschlicher
Tätigkeiten.
Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung Teil A
Seite 30 Teil A Stand 15.02.2005
Die Überblicksüberwachung besteht insofern aus zwei Elementen
�� die Überwachung mindestens aller gemäß EG-WRRL erforderlichen Qualitätskom-
ponenten an repräsentativen und bedeutsamen Messstellen
�� die überblicksweise Auswertung der operativ gemessenen Gewässersituation mit
Blick auf regionale oder überregionale Fragestellungen für die jeweilige zusammen-
hängende hydrologische Einheit zur Ergänzung der Ergebnisse an den Überblicks-
messstellen.
6.1.2 Überwachung an repräsentativen bedeutsamen Messstellen
Die Überwachung an repräsentativen und bedeutsamen Messstellen dient der Über-
prüfung überregionaler und regionaler Umwelt- und Bewirtschaftungsziele und erfordert
ein festes, relativ grobmaschiges Messstellennetz.
Nach den Anforderungen der EG-WRRL sind dabei in einem Wasserkörper alle ge-
mäß WRRL relevanten, auch die unterstützenden, Qualitätskomponenten mindestens
einmal pro Bewirtschaftungszeitraum zu untersuchen. Die Immissionsdaten an diesen
Messstellen sollten innerhalb der Flussgebietseinheiten bzw. der Teileinzugsgebiete
zur Sicherung der Kohärenz möglichst nach einem gemeinsamen Monitoringplan und
unter Verwendung eines abgestimmten Messstellennetzes und vergleichbarer Mess-
und Auswerteverfahren ermittelt werden, damit eine kohärente Grundlage für die Be-
richterstattung und für die großräumige Bewirtschaftungsplanung vorliegt.
Festlegung von Messstellen
Die für die Überblicksüberwachung ausgewählten Wasserkörper müssen eindeutig und
dauerhaft festgelegt sein. Die Untersuchungen der biologischen und physikalisch-
chemischen Komponenten4 müssen dabei innerhalb des selben Wasserkörpers, aber
nicht zwingend an den gleichen Teil-Messstellen durchgeführt werden. Die einzelnen
Teil-Messstellen sind vielmehr an Kriterien der Repräsentanz für die jeweilige Kompo-
nente und der praktischen Zugänglichkeit auszuwählen. Sie müssen aber alle im Hin-
4 gemäß den normativen Begriffsbestimmungen in Anhang V 1.2 beinhalten die physikalisch-
chemischen Qualitätskomponenten neben den allgemeinen Bedingungen (wie z.B. Nährstof-
fe) auch die spezifischen synthetischen und nicht-synthetischen Schadstoffe.
Teil A Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 31
blick auf den Zustand des Wasserkörpers repräsentativ sein und sind eindeutig zu
lokalisieren und dauerhaft beizubehalten, damit langfristige Veränderungen sicher fest-
gestellt werden können.
Die Messstellen sollten nach Möglichkeit bereits bestehende Messnetze nutzen. Hier-
durch wird auch eine rückwärtige Trendbeobachtung möglich und es werden auch die
bestehenden Anforderungen aus folgenden EG-Richtlinien und internationalen Über-
einkommen die Berichterstattung über Stoffkonzentrationen abgedeckt:
- EG-Informationsaustausch (bis 2007)
- OSPAR
- Richtlinie 76/464/EWG (bis 2013)
- Nitratrichtlinie
- HELCOM
- EUA (jährlich)
Das auf diese Anforderungen abgestimmte bisherige LAWA-Messnetz deckt nicht in
vollem Umfang die Anforderung der WRRL ab, nach der z.B. an Stellen mit einem Ein-
zugsgebiet größer als 2500 km² eine Überblicksüberwachung durchzuführen ist. Es be-
rücksichtigt in der Regel auch nicht die Anforderungen an eine aussagefähige Über-
blicksüberwachung biologischer Qualitätskomponenten.
Insoweit sind weitere Messstellen, nach Möglichkeit aus dem bisherigen auf Flussge-
biets- oder Länderebene vereinbarten Messstellenpool, in die Überblicksüberwachung
einzubeziehen, die ausgehend von den Quellbereichen ein Einzugsgebiet größer als
2.500 km² und im Hauptstrom aussagefähige Messstellen umfassen, so das eine gute
Bilanzierung der von oberhalb eingetragenen Stoffströme möglich ist.
In Tabelle 6-1 sind entsprechend der Überwachungsziele Angaben zur Messstellen-
dichte bzw. Anzahl gemacht.
Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung Teil A
Seite 32 Teil A Stand 15.02.2005
Tabelle 6-1: Konkrete Überwachungsziele und Messnetz
Grundlage Bezeichnung Anzahl in Deutschland
Fließgewässer im Binnenland und Übergangsgewässer
1 EG-WRRL Einzugsgebiete bzw. Teileinzugsgebiete größer als 2 500 km2
> 150
2 Rat der Euro-päischen Uni-on, 1977
deutschen Messstellen des EG-Informationsaustausches von Oberflächen-süßwasserdaten
15
3 bedeutende grenzüberschreitende Gewäs-ser
Messstellen an Fließge-wässern mit einem Abfluss von MQ > 10 m3/s beim Eintritt nach DE bzw. beim Austritt aus DE
Seen und Talsperren
4 größere Seen und Sammelbecken (Seen mit einer Oberfläche von größer 10 km2; bedeutsame Talsperren
25 Seen; 21 Talsperren
5 Bedeutende grenzüberschreitende Seen
Bodensee
Für die Küstengewässer
6 Messstationen unmittelbar an der Grenze (noch zu diskutieren)
7 Referenzmessstationen im hochmarinen Bereich
8 OSPAR HELCOM
Flusseinträge OSPAR mit 4 und HEL-COM mit 24 Messstellen in DE
Letztendlich sollten die Messstellen zur Überblicksüberwachung so festgelegt und da-
tentechnisch so verwaltet werden, dass die Anforderungen der EG-WRRL an die Ü-
berblicksüberwachung und die Anforderungen an eine bundesweite Berichterstattung
zu den übrigen hier relevanten EG-Richtlinien und internationalen Übereinkommen aus
dem gleichen Messstellenpool bedient werden können. Eine Fortführung langjähriger
Datenreihen ist - sofern noch relevant - sicherzustellen.
Auswahl von Parametern und Komponenten
Die zu untersuchenden stofflichen Parameter ergeben sich aus den Anhängen VIII
bis X der WRRL, die die bestehenden Richtlinien mit einbeziehen. Zu allen Parame-
Teil A Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 33
tern, die in signifikanten Mengen5 in die Flussgebietseinheit, das Teileinzugsgebiet
bzw. den Bewirtschaftungsraum eingeleitet werden, sind in der Überblicksüberwa-
chung Aussagen zu treffen, wobei die Prüfung auf Signifikanz sich auf die Überschrei-
tung der jeweils halben Umweltqualitätsnorm im Wasserkörper, auf Erkenntnisse be-
züglich für den Stoff relevanter vorhandener Punktquellen bzw. diffuser Quellen oder
auf Messungen in vergleichbaren Bewirtschaftungsräumen stützt.
Die Messungen müssen alle eingetragenen prioritären Stoffe und alle Schadstoffe, die
in signifikanten Mengen eingetragen werden, erfassen.
Zur Plausibilisierung der Messdaten ist eine begleitende Untersuchung der allgemei-
nen physikalisch-chemischen Komponenten erforderlich.
Ergänzend sind zur Ausfüllung der Anforderungen gemäß 76/464/EWG mindestens
einmalig in einem 6-Jahres-Zeitraum weitere Stoffe der Gewässerqualitätszielverord-
nungen der Länder zu überprüfen.
Mit Ausnahme der Existenz von Wanderfischen lässt eine Überwachung der biologi-
schen Qualitätskomponenten an den Überblicksmessstellen nur den Rückschluss
auf die lokale, ggf. die regionale, Gewässersituation zu. Dennoch sind auch für alle bio-
logischen Komponenten und Parameter an den für die Überblicksüberwachung aus-
gewählten Wasserkörpern überblicksweise Untersuchungen durchzuführen. Lediglich
biologische Qualitätskomponenten bei denen die Referenz eine zu hohe natürliche Va-
riabilität aufweist, können nach Anhang II WRRL in den entsprechenden Gewässerty-
pen von der Anwendung ausgeschlossen werden (dies gilt nicht für saisonal bedingte
Veränderungen). Eine repräsentative Aussage über die Situation im gesamten Ein-
zugsgebiet der Überblicksmessstelle wird durch die ergänzende Auswertungen der o-
perativen Gewässerüberwachung und –beurteilung erhalten (s. 6.2.3)
Messfrequenzen
Neben der Überprüfung regionaler und überregionaler Umweltziele dient die Über-
blicksüberwachung auch der Sicherstellung der Kohärenz innerhalb der Flussgebiets-
einheiten.
Die in der WRRL genannten Messfrequenzen stellen zur Erfüllung dieses Anspruchs
eine Minimalanforderung dar, die dem gleichzeitigen Anspruch an Konsistenz und Be-
5 Stoffmengen, die an repräsentativen Messstellen zu Konzentrationen größer als die halbe
Umweltqualitätsnorm führen, werden als signifikant definiert.
Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung Teil A
Seite 34 Teil A Stand 15.02.2005
lastbarkeit der Aussagen in vielen Punkten nicht entsprechen und nicht für jedes Ü-
berwachungsziel geeignet sind. Eine generelle Beschränkung der Überblicksüberwa-
chung auf diesen Minimalansatz kann zu falsch positiven wie auch zu falsch negativen
Aussagen führen. Insofern sind abweichend von diesen Minimalanforderungen der
WRRL unter Berücksichtigung des jeweiligen Überwachungsziels, der zu überwachen-
den Qualitätskomponente und des Anspruchs an die Zuverlässigkeit der zu treffenden
Aussage geeignete Messfrequenzen festzulegen, die den Anforderungen der WRRL
nach hinreichender Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Überwachungsergebnisse
entsprechen.
Hierbei ist es sinnvoll, das nicht alle Messstellen, die zur Überblicksüberwachung einer
Flussgebietseinheit, eines Teileinzugsgebietes bzw. eines Bewirtschaftungsraumes
gehören, im gleichen Jahr untersucht werden, vielmehr kann eine zeitliche Streuung
der Untersuchungen das Maß der Zuverlässigkeit der Aussage erhöhen.
Die Zeitpunkte der Messungen innerhalb eines wasserwirtschaftlichen Jahres sind so
zu wählen, dass die Auswirkungen jahreszeitlich bedingter Schwankungen bzw. die
Einflüsse extremer Trockenwetterperioden oder starken Hochwassers auf die Ergeb-
nisse so gering wie möglich sind. Dies betrifft z.B. natürlicherweise auftretende Salz-
gehaltschwankungen in Übergangsgewässern (Einflussgrößen Tide und Abfluss), die
erhebliche Auswirkungen auf die naturraumtypischen Lebensgemeinschaften haben.
Bezüglich der verschiedenen zu überwachenden Komponenten sind noch folgende
Spezifikationen zu beachten:
Spezifische Schadstoffe
Für die Überwachung der Stoffe der Anhänge VIII (soweit flussgebietsspezifisch), IX
und X ergeben sich Anforderungen aus der Tochterrichtlinie zur Umsetzung des Art. 16
der EG-WRRL, aus der Richtlinie 76/464/EWG und aus den in 3.1.1 genannten sonsti-
gen Richtlinien und Übereinkommen. Folgende Messfrequenzen werden vorgeschla-
gen:
Teil A Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 35
Tabelle 6-2: Messfrequenzen der spezifischen Schadstoffe für den ökologischen und
chemischen Zustand
Komponenten Flüsse Seen Übergangs-
gewässer
Küstenge-
wässer
Anhang IX und X 13 x / Jahr 13 x / Jahr 13 x / Jahr
Flussgebietsspezifische
Schadstoffe > UQN
4-13 x / Jahr* 4-13 x / Jahr* 4-13 x / Jahr*
Flussgebietsspezifische
Schadstoffe < UQN
und > ½ UQN
4 X / Jahr; falls
Frachtbetrach-
tungen erfor-
derlich 13 x /
Jahr
4 X / Jahr; falls
Frachtbetrach-
tungen erfor-
derlich 13 x /
Jahr
4 X / Jahr; falls
Frachtbetrach-
tungen erfor-
derlich 13 x /
Jahr
Sonstige Schadstoffe <
½ UQN mit Berichts-
pflicht an ausgewählten
Messstellen
entsprechend
der jeweiligen
Berichtspflicht
entsprechend
der jeweiligen
Berichtspflicht
entsprechend
der jeweiligen
Berichtspflicht
* Die Messfrequenzen sind grundsätzlich so festzulegen, dass ein hinreichendes Maß
an Zuverlässigkeit und Genauigkeit erhalten wird
Bezüglich der chemischen und physikalisch-chemischen Komponenten zeigen die
seitens der LAWA und der internationalen Flussgebietskommissionen gemachten Er-
fahrungen der letzten 20 Jahre beispielsweise, dass die Bestimmung von Frachten, die
im Rahmen der Überblicksüberwachung gefordert ist, nicht durch 4 Messungen jährlich
zu leisten ist. Für die Fließgewässer sind die fachlichen Mindestanforderungen
hinsichtlich Zuverlässigkeit und Genauigkeit entsprechend in den LAWA-Empfehlungen
„Fließgewässer der Bundesrepublik Deutschland, Empfehlungen für die regelmäßige
Untersuchung der Beschaffenheit der Fließgewässer, LAWA-Untersuchungs-
programm“ formuliert. Diese entsprechen der guten wissenschaftlichen Praxis.
Neue Erkenntnisse haben gezeigt, dass die ökotoxikologisch relevanten Konzentratio-
nen von Pestiziden nur durch Messungen während der Anwendungszeit ermittelt wer-
den können. Ökologisch relevant sind Konzentrationen, die als „signifikant“ eingestuft
wurden und damit an der jeweiligen Messstelle die halbe Umweltqualitätsnorm über-
schreiten.
Nicht alle Stoffe, die in der Gewässerqualitätszielverordnung zur 76/464-Richtlinie ge-
regelt sind, sind derzeit noch relevant. Diese nicht relevanten Stoffe mit Konzentratio-
Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung Teil A
Seite 36 Teil A Stand 15.02.2005
nen < ½ Qualitätsnorm sind daher mindestens einmalig im Zeitraum von 6 Jahren an
ausgewählten Messstellen zu untersuchen (Ausnahme Stoffe des Anhangs .X). Soweit
anderweitig nachgewiesen werden kann, dass sich gegenüber der bis dahin dokumen-
tierten Situation nichts geändert hat, kann auf diese Messungen gänzlich verzichtet
werden, wenn die 76/464/EWG-Richtlinie nicht mehr gilt.
Mengen, die an repräsentativen Messstellen zu Konzentrationen größer als die
halbe Umweltqualitätsnorm führen, werden als signifikant definiert.
Biologische und unterstützende Komponenten
Für die Anforderung „Überblicksüberwachung biologischer Komponenten“ wird im We-
sentlichen auf eine Auswertung der Ergebnisse der operativen Überwachung zurück-
gegriffen. Diese Ergebnisse sind mindestens einmal in 6 Jahren zu aktualisieren.
An den für die Überblicksüberwachung ausgewählten Messstellen wird die in Tab. 6-3
angegebene Messfrequenz empfohlen.
Änderungen der hier vorgeschlagenen Messfrequenzen können sich aus den zur Zeit
laufenden Praxistests der neu entwickelten biologischen Mess- und Bewertungsverfah-
ren ergeben.
Teil A Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 37
Tabelle 6-3: Messfrequenzen für biologische und unterstützende Komponenten*6
Fließgewässer Messfrequenz Untersuchungs-zeitraum
Untersuchungsintervall
Phytoplankton 6 * / Jahr relevante Vegeta-tionsperiode
alle drei Jahre
Phytobenthos
2 * / Jahr
1 PN Mitte Juni - September
1 PN Okto-ber/November
alle drei Jahre Makrophyten / Phytobenthos (Diatomeen)
Makrophyten
1 * / Jahr
PN Mitte Juni - September
alle drei Jahre
Makrozoobenthos 1* / Jahr März / April bzw.Juni ggf. Juli
alle drei Jahre
Salmonidenge-wässer
1 * / Jahr
Frühsommer / Sommer
alle zwei Jahre Fischfauna
Cyprinidenge-wässer
2 * / Jahr
Frühjahr/Sommer und Herbst
alle zwei Jahre
Kontinuität einmalige bedarfs-gerechte Erhe-bung, fortlaufende Fortschreibung
fortlaufend fortlaufend
Hydrologie Kontinuierlich fortlaufend fortlaufend
Morphologie einmalige bedarfs-gerechte Erhe-bung, fortlaufende Fortschreibung
----- alle sechs Jahre oder kontinu-ierliche Fortschreibung
Wärmehaushalt 13 * / Jahr fortlaufend fortlaufend
Sauerstoff 13 * / Jahr fortlaufend fortlaufend
Chlorid 13 * / Jahr fortlaufend fortlaufend
Stickstoff 13 * / Jahr fortlaufend fortlaufend
Phosphat 13 * / Jahr fortlaufend fortlaufend
Versauerung (pH-Wert)
13 * / Jahr fortlaufend fortlaufend
6 Die Messfrequenzen sind ggf. nach Weiterentwicklung der biologischen Verfahren anzupas-
sen.
Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung Teil A
Seite 38 Teil A Stand 15.02.2005
6.1.3 Nutzung der Ergebnisse der operativen Überwachung für die über-
blicksweise Auswertung
Die aus der Untersuchung an den Überblicksmessstellen gewonnenen Erkenntnisse
lassen allein keine umfassende und zusammenhängende Beurteilung des Gewässer-
systems zu. Ergänzend ist eine überblicksweise Auswertung der Gewässersituation für
den gesamten Raum der Betrachtung notwendig. Diese entspricht einer aggregieren-
den Betrachtung der aus der operativen Überwachung für die Oberflächengewässer im
betrachteten Raum erstellten Gewässerzustandskarten.
Überblicksweise können so Aussagen zu allen Qualitätskomponenten nach EG-WRRL
(Makrozoobenthos, Makrophyten/Phytobenthos bzw. Angiospermen und Makroalgen,
Phytoplankton, Fischfauna, allgemeine physikalisch-chemische Komponenten sowie
alle eingeleiteten prioritären Stoffe und alle zusätzlichen flussgebietsspezifischen
Schadstoffe, die in signifikanten Mengen eingetragen werden) getroffen werden.
In den Flussgebietseinheiten sollte eine frühzeitige Verständigung bezüglich der Inhal-
te, Aggregierungsebenen und Darstellungsformen für die umfassende und zusammen-
hängende Betrachtung der Gewässersituation getroffen werden, damit eine räumliche
Vergleichbarkeit innerhalb der Flussgebietseinheit und eine langfristige Trendbeobach-
tung auf vergleichbarer Datenbasis ermöglicht wird.
6.2 Operative Überwachung
Die Ergebnisse der operativen Gewässerüberwachung und – beurteilung (Erkenntnisse
aus Messdaten, Extrapolationen, Modellierungen und Expertenwissen), die in flächen-
deckenden Gewässerzustandskarten dargestellt werden, sind u.a. eine wesentliche
Grundlage für die spätere Bewirtschaftungsplanung.
6.2.1 Ziele der operativen Überwachung
Ziel der operativen Überwachung ist es:
�� den Zustand der Wasserkörper zu bestimmen, bei denen festgestellt wird, dass sie
die für sie geltenden Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und
�� alle auf die Maßnahmenprogramme zurückgehenden Veränderungen am Zustand
derartiger Wasserkörper zu bewerten.
Teil A Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 39
Die operative Überwachung ist an allen Wasserkörpern durchzuführen, die die Um-
weltziele im vorangegangenen Überwachungszyklus noch nicht erreicht haben, d.h. die
operative Überwachung wird an denjenigen Wasserkörpern oder Wasserkörpergrup-
pen durchgeführt, für die
�� die integrale Einschätzung im Rahmen der Bestandsaufnahme (Stand 2004) das
Urteil „Zielerreichung unwahrscheinlich“ oder „Zielerreichung unklar“ ergeben hat
und / oder
�� das WRRL-konforme Monitoring eine Einstufung als „mäßig“, „unbefriedigend“
oder „schlecht“ für den ökologischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial
ergeben hat und / oder
�� eine Einstufung als „nicht gut“ für den chemischen Zustand und / oder
�� die weiteren im Rahmen der Bewirtschaftung festgelegten Umweltziele nicht er-
reicht werden.
Wesentliche Merkmale des operativen Monitorings sind, dass das Mess-
netz, die Untersuchungsfrequenz und die Auswahl der Parameter problem-
orientiert, räumlich und zeitlich flexibel und nicht auf Dauer angelegt sind.
6.2.2 Festlegung von Messstellen
Die Messstellen müssen so ausgewählt werden, dass Belastungen aus Punktquellen
und aus diffusen Quellen sowie hydromorphologische Belastungen repräsentativ er-
fasst werden können, falls durch diese Belastungen die Erreichung des guten Zustan-
des bzw. des guten ökologischen Potenzials in Frage steht. Darüber hinaus sind alle
Wasserkörper bzw. Wasserkörpergruppen, die in wasserabhängigen Habitat- und Ar-
tenschutzgebieten liegen und für die die Erreichung des guten Zustandes und der spe-
zifischen Schutzziele in Frage steht, bezüglich der ggf. relevanten Messgrößen in die
operative Überwachung einzubeziehen. Sind z.B. in einem grundwasserabhängigen
Ökosystem naturschutzfachliche Ziele durch Wasserentnahmen gefährdet, sind die
entsprechenden hydrologisch relevanten Parameter in die operative Überwachung auf-
zunehmen, auch wenn der gute Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie nicht gefährdet
sein sollte.
Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung Teil A
Seite 40 Teil A Stand 15.02.2005
Die Auswahl der Messstellen und die Zusammenstellung der Überwachungsparameter
für die operative Überwachung erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Belastungssi-
tuation.
Insofern können in der operativen Überwachung die Messstellen für die Überwachung
relevanter biologischer Parameter bzw. relevanter chemischer Parameter an anderen
Stellen eines Wasserkörpers bzw. einer Wasserkörpergruppe liegen. Die Festlegung
der Wasserkörpergruppen selbst kann ebenfalls je nach Parameter unterschiedlichen
Kriterien folgen.
Liegen Belastungen aus Punktquellen (punktuelle Schadstoffeinträge, punktuelle hyd-
raulische oder thermische Belastungen, Querverbauungen etc.) vor, so muss das
Ausmaß der stofflichen und/oder der hydraulischen Belastungen und deren Auswir-
kungen auf das aufnehmende Gewässersystem bewertet werden können. Dazu sind in
dem unmittelbar betroffenen Wasserkörper / der unmittelbar betroffenen Wasserkör-
pergruppe Lage und Anzahl von Überwachungsstellen so festzulegen, dass mit hinrei-
chender Genauigkeit und Zuverlässigkeit für das gesamte beeinflusste Gewässersys-
tem eine belastbare Aussage erhalten wird.
Bei mehreren belastenden Punktquellen können die Stellen so gewählt werden, dass
das Ausmaß und die Auswirkungen auf den Wasserkörper bzw. die Wasserkörper-
gruppe insgesamt bewertet werden können.
Liegen Belastungen aus diffusen Quellen oder Belastungen durch hydromorphologi-
sche Veränderungen vor, ist nicht jeder einzelne betroffene Wasserkörper zu überwa-
chen, sondern hier kann geeignet gruppiert werden. Dabei ist die Gruppierung so vor-
zunehmen, dass die durch die diffusen Belastungen bzw. durch die hydromorphologi-
schen Veränderungen bedingten Zustandsverschlechterungen tatsächlich repräsentiert
werden. Gewässertypen und typspezifische Belastungen werden daher für die Grup-
pierung Ausschlag gebend sein - es ist zu empfehlen die Gruppierung anhand reprä-
sentativer Wasserkörper zu überprüfen.
Bei Rückgriff auf die Gruppierung von Wasserkörpern und die Extrapolation von Mess-
daten ist eine Abwägung zwischen den geringeren Messkosten und dem Risiko einer
Fehleinschätzung eines stellvertretend gemessenen Wasserkörpers vorzunehmen.
Auch hier kann es erforderlich sein, mehrere Messstellen in einem Wasserkörper zu
untersuchen.
Das Ergebnis an den für die operative Überwachung ausgewählten Messstellen ist auf
den von dieser Messstelle repräsentierten Wasserkörper oder die von der Messstelle
repräsentierte Wasserkörpergruppe zu übertragen.
Teil A Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 41
In Teil B wird eine Empfehlung für die Auswahl repräsentativer Messstellen und die
Extrapolation von Messergebnissen auf einen Wasserkörper bzw. eine Gruppe von
Wasserkörpern aufgenommen.
Unter Umständen kann eine Messstelle sowohl Bestandteil des Messnetzes zur Über-
blicksüberwachung als auch des Messnetzes zur operativen Überwachung sein.
6.2.3 Auswahl von Komponenten und Parametern
In der operativen Überwachung sind alle Komponenten und die diese kennzeichnen-
den sensitivsten Parameter, die im Rahmen der Bestandsaufnahme zu einer Einstu-
fung des Wasserkörpers als „Zielerreichung unwahrscheinlich“ bzw. „Zielerreichung
unklar“ geführt haben, zu untersuchen. Gleiches gilt auch für die Qualitätskomponen-
ten / Parameter, die im Rahmen des WRRL konformen Monitorings zu einer Einstufung
des Wasserkörpers als „mäßig“, „unbefriedigend“ oder „schlecht“ geführt haben bzw.
für die es aufgrund einer bekannten Belastungssituation Hinweise auf eine
Zustandsverschlechterung gibt.
Im Detail gilt folgendes:
�� Bezüglich der für die Belastungen kennzeichnenden biologischen Qualitätskom-
ponenten sind diejenigen Parameter auszuwählen, die relevante Indikatoren für
die betreffenden Qualitätskomponenten darstellen und die auf die Belastungen
am empfindlichsten reagieren.
�� Eine Untersuchung der allgemeinen physikalisch-chemischen Komponenten ist
immer dann geboten, wenn entsprechende Belastungsfaktoren vorliegen. Die
Untersuchung dieser Komponenten ist darüber hinaus zur fachlichen Beurteilung
der biologischen Daten essentiell.
�� Eine Untersuchung der hydromorphologischen Qualitätskomponenten ist immer
dann geboten, wenn entsprechende Belastungsfaktoren vorliegen. Die Untersu-
chung dieser Komponenten ist darüber hinaus ebenfalls zur fachlichen Beurtei-
lung der biologischen Daten essentiell.
�� Spezifische synthetische und nicht-synthetische Schadstoffe des Anhangs VIII
sind dann zu untersuchen, wenn die Belastungsanalyse oder vorhandene
Immissionsdaten eine signifikante Belastung7 anzeigen. Zur Auswahl solcher
Aufbau der immissionsseitigen Gewässerüberwachung Teil A
Seite 42 Teil A Stand 15.02.2005
sionsdaten eine signifikante Belastung7 anzeigen. Zur Auswahl solcher relevanter
Schadstoffe s. Teil B.
�� Sofern Einträge eines oder mehrerer Stoffe der Anhänge IX und X in den Was-
serkörper vorliegen, ist dieser Stoff bzw. sind diese Stoffe zu untersuchen.
6.2.4 Messfrequenzen
Bei der Festlegung der Messfrequenzen für die operative Überwachung muss ein be-
lastbares Maß an Zuverlässigkeit und Genauigkeit sicher gestellt werden. Dies kann
aufgrund der kleinräumigeren Betrachtungsweise gegenüber der Überblicksüberwa-
chung verdichtete Messfrequenzen oder auch rotierende Messsysteme erfordern. Je-
doch gilt auch hier, dass bei Einhaltung der Qualitätskritierien für einzelne Qualitäts-
komponenten die Messfrequenz für die jeweilige Komponente unter Einhaltung der
Mindestfrequenzen reduziert werden kann.
An Wasserkörpern, die Gefahr laufen, die Umweltziele nicht zu erreichen, ist für die re-
levanten Komponenten und Parameter die operative Überwachung fortlaufend durch-
zuführen.
6.3 Überwachung zu Ermittlungszwecken
Die Überwachung zu Ermittlungszwecken ist ein Instrument des klassischen wasser-
wirtschaftlichen Vollzugs. Untersuchungsfrequenzen, Parameter und Dauer des Moni-
torings sind auf die jeweilige Fragestellung zuzuschneiden.
7 Stoffmengen, die an repräsentativen Messstellen zu Konzentrationen größer als die halbe
Umweltqualitätsnorm führen, werden als signifikant definiert.
Methodische und datentechnische Anforderungen Teil A
Stand.15.02.2005 Teil A Seite 43
7 METHODISCHE UND DATENTECHNISCHE ANFORDERUNGEN
Das Monitoring und die Bewertung des Gewässerzustandes sollen zuverlässige und
europaweit vergleichbare Ergebnisse liefern. Hierzu werden bundesweit einheitliche
Probenahme, Analyse- und Bewertungsverfahren entwickelt, die in Teil B dieser Kon-
zeption beschrieben sind. Deutschland nimmt auf Basis dieser Methoden an der euro-
paweiten Interkalibrierung teil.
Im übrigen wird soweit möglich auf DIN bzw. CEN-Normen zurückgegriffen. Ist dies
nicht möglich, wird auf best-practice-Verfahren (Verfahren die dem verfügbaren Stand
der Technik entsprechen) zurückgegriffen.
In Teil B dieser Rahmenkonzeption sind die verfügbaren Analyseverfahren (incl. der in
der Routine erreichbaren Bestimmungsgrenzen) für die derzeit als relevant erkannten
Stoffe und das für die Untersuchung jeweils empfohlene Kompartiment aufgelistet.
Die Untersuchungen sind in jedem Fall nachweislich qualitätsgesichert durchzuführen
(AQS – Rahmenkonzeption, Teil B). Die LAWA spricht sich dafür aus, mittelfristig eu-
ropaweit einen einheitlichen Qualitätsstandard zu etablieren und von einer geeigneten
europäischen Stelle Ringversuche durchführen zu lassen. Bezüglich der Untersuchung
prioritärer und prioritär-gefährlicher Stoffen werden ggf. über die Tochterrichtlinie zu
Art. 16 der WRRL entsprechende Vorschriften gemacht.
Mit Blick auf zukünftige Berichtspflichten sollen die Daten des Überblicksmonitorings so
erfasst werden, dass sowohl nationale Berichte als auch Berichte der Flussgebietsein-
heiten hierüber bedient werden können. Eine entsprechende Anpassung des Wasser-
blicksystems bzw. eine frühzeitige Festlegung europaweit verbindlicher Datenschablo-
nen wird empfohlen. Unabhängig hiervon werden die bisherigen Vereinbarungen zum
Datenaustausch zwecks Gewährleistung bestehender Berichtspflichten an EG, EUA,
OECD, HELCOM etc. weiter genutzt.
Aufwand für die Überwachung
Seite 44 Teil A Stand 15.02.2005
8 AUFWAND FÜR DIE ÜBERWACHUNG
Der Aufwand für die Überblicksüberwachung wird sich gegenüber der bisherigen Über-
wachung des LAWA-Messnetzes, der Messnetze der Flussgebietseinheiten und der
landesinternen Überblicksmessnetze insoweit verändern, als nun verstärkt biologische
Komponenten zu berücksichtigen sind. Dies war seitens der LAWA bislang nicht vor-
gesehen. Zum Teil war die biologische Überwachung der Hauptströme aber bereits
Bestandteil der Messprogramme in den Flussgebietseinheiten.
Die operative Überwachung ist als europaweit verbindlich eingeführte Verpflichtung
neu, wurde aber auch bisher von den Bundesländern im Rahmen des wasserwirt-
schaftlichen Vollzuges wahrgenommen. In vielen Fällen werden Anpassungen und ei-
ne Revision der bestehenden Messsysteme notwendig sein. Ob und in wie weit sich
aus den Anforderungen der EG-WRRL ein Mehrbedarf an Messungen ergibt, ist von
der Situation in den einzelnen Bundesländern abhängig und kann nicht pauschal aus-
gesagt werden.
Die Messverfahren selbst gestalten sich zum Teil aufwändiger als die bisher durchge-
führten Messverfahren. Schadstoffe müssen zum Teil mit empfindlicheren Methoden
gemessen werden. Viele biologische Verfahren mussten komplett neu entwickelt und
eingefahren werden. Die Qualitätssicherung für die neuen biologischen Verfahren fehlt
noch vollständig und muss nach Fertigstellung der Verfahrensentwicklung zügig ange-
gangen werden.