Lebenshilfe Eine Kultur des Helfens. Nutzerorientierung in der Behindertenhilfe Universität...

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Eine Kultur des HelfensEine Kultur des Helfens

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Nutzerorientierung in der Nutzerorientierung in der BehindertenhilfeBehindertenhilfe

Universität Witten-Herdecke24. August 2007

Dr. Bernhard ConradsBundesgeschäftsführer

Bundesvereinigung Lebenshilfe Marburg

Vortrag

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Vortrag

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„„Niemand darf wegen seiner Behinderung Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“benachteiligt werden“

Wichtige gesetzliche Regelungen zum Thema Teilhabe/Selbstbestimmung Artikel

3 Abs. 3 des Grundgesetzes

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„„Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch…um ihre erhalten Leistungen nach diesem Buch…um ihre SelbstbestimmungSelbstbestimmung und gleichberechtigte und gleichberechtigte Teilhabe Teilhabe am Leben in der Gesellschaftam Leben in der Gesellschaft zu fördern, zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und ihnen Benachteiligungen zu vermeiden und ihnen entgegenzuwirken.“entgegenzuwirken.“

9. Buch des Sozialgesetzbuches SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, § 1

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„„Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung … die persönliche Entwicklung ganzheitlich Behinderung … die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und zu selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und zu erleichtern.“erleichtern.“

9. Buch des Sozialgesetzbuches SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, § 4

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Beispiele aus den Bebobachtungsprotokollen (1):Beispiele aus den Bebobachtungsprotokollen (1):

„Die Mitarbeiterin schmust mit Herrn N. (blind), „Die Mitarbeiterin schmust mit Herrn N. (blind), streichelt ihm über den Kopf und legt ihren Arm um ihn. streichelt ihm über den Kopf und legt ihren Arm um ihn. Er versucht ebenfalls, seinen Arm um sie zu legen. Nach Er versucht ebenfalls, seinen Arm um sie zu legen. Nach vielen Versuchen gelingt es ihm, seinen linken Arm um vielen Versuchen gelingt es ihm, seinen linken Arm um den Hals der Mitarbeiterin zu legen.den Hals der Mitarbeiterin zu legen.Er zieht ihren Kopf zu sich und streicht ihr mit der Hand Er zieht ihren Kopf zu sich und streicht ihr mit der Hand über die Haare. Hierbei wirkt er sehr entspannt und über die Haare. Hierbei wirkt er sehr entspannt und zufrieden.“zufrieden.“

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Beispiele aus den Bebobachtungsprotokollen (2):Beispiele aus den Bebobachtungsprotokollen (2):

„Der Blindenbetreuer möchte mit Frau L. spazieren „Der Blindenbetreuer möchte mit Frau L. spazieren gehen, holt ihren Rollstuhl ins Wohnzimmer und stellt gehen, holt ihren Rollstuhl ins Wohnzimmer und stellt ihn vor Frau L. Er begrüßt sie kurz, ergreift ihre Hand ihn vor Frau L. Er begrüßt sie kurz, ergreift ihre Hand und zieht sie nach oben, um sie zum Aufstehen zu und zieht sie nach oben, um sie zum Aufstehen zu bringen. Frau L. schreit laut und wirkt recht eindeutig bringen. Frau L. schreit laut und wirkt recht eindeutig überrumpelt und abwehrend. Der Blindenbetreuer zieht überrumpelt und abwehrend. Der Blindenbetreuer zieht sie in den Stand und ergreift ihre Hüfte, um sie zum sie in den Stand und ergreift ihre Hüfte, um sie zum Rollstuhl umdrehen zu können.Rollstuhl umdrehen zu können.Frau L. sträubt sich und schreit erneut. Sie klingt Frau L. sträubt sich und schreit erneut. Sie klingt zornig.“zornig.“

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Grundsätze derGrundsätze der Lebenshilfe-ebenshilfe-ArbeitArbeit

•Das NormalisierungsprinzipDas Normalisierungsprinzip•Der IntegrationsansatzDer Integrationsansatz•Die SelbstbestimmungDie Selbstbestimmung•Das EmpowermentDas Empowerment•Die InklusionDie Inklusion

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