Lechstaustufe 20 - Scheuring Neubau einer Fischaufstiegsanlage · Die nächstgelegenen amtlichen...

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Lechstaustufe 20 - Scheuring Neubau einer Fischaufstiegsanlage Bericht zur Genehmigungsplanung Aktenzeichen: 0801.A81030 Bauvorhaben: Lechstaustufe 20 - Scheuring Neubau einer Fischaufstiegsanlage Vorhabensträger: UNIPER Kraftwerke GmbH Luitpoldstr. 27 84034 Landshut Entwurfsverfasser: Bau + Plan Ingenieurgesellschaft mbH Dorfstraße 39 81247 München Datum: 05.04.2019

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Lechstaustufe 20 - Scheuring

Neubau einer Fischaufstiegsanlage

Bericht zur Genehmigungsplanung

Aktenzeichen: 0801.A81030

Bauvorhaben: Lechstaustufe 20 - Scheuring

Neubau einer Fischaufstiegsanlage

Vorhabensträger: UNIPER Kraftwerke GmbH

Luitpoldstr. 27

84034 Landshut

Entwurfsverfasser: Bau + Plan Ingenieurgesellschaft mbH

Dorfstraße 39

81247 München

Datum: 05.04.2019

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Uniper Kraftwerke GmbH

Luitpoldstraße 27 84034 Landshut

Bau + Plan Ingenieurgesellschaft mbH

Dorfstraße 39 81247 München

Lechstaustufe 20 - Scheuring

Neubau einer Fischaufstiegsanlage

Genehmigungsplanung

05.04.2019

Antragsteller: Uniper Kraftwerke GmbH

Luitpoldstraße 27

84034 Landshut

Entwurfsverfasser

Erläuterungsbericht

Anlagen 1 bis 5

Entwurfsverfasser

Landschaftspflegerischer

Begleitplan mit Planbeilage

Anlagen 6 bis 9

Bau + Plan Ingenieurgesellschaft mbH

Dorfstrasse 39

81247 München

Tel: 089/818962-0, Fax 089/818 962-22

Dr. H.M. Schober

Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbH

Kammerhof 6

85354 Freising

Tel: 08161/30 01, Fax 08161/ 9 44-33

Inhalt: Erläuterungsbericht

Anlage 1 Genehmigungspläne

Anlage 2 Auflistung Bestandsunterlagen

Anlage 3 Auszug aus dem gewässerkundlichen Jahrbuch

für die Pegel Haunstetten und Landsberg am Lech

Anlage 4 Hydraulische Berechnungen

Anlage 5 Protokoll Abstimmungsgespräch 22.10.2018

Anlage 6 Landschaftspflegerischer Begleitplan mit

Planbeilage

Anlage 7 saP - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Anlage 8 FFH-Vorprüfung 7631 372 Lech zwischen

Landsberg und Königsbrunn mit Auen und Leite

(FFH-Gebiet)

Anlage 9 UVP-Vorprüfung des Einzelfalls

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UNIPER Kraftwerke GmbH Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Lechstaustufe 20 – Scheuring Bericht zur Genehmigungsplanung

Inhaltsverzeichnis Seite

Vorhabensträger und Planung ................................................................................. 4

Allgemeines, Veranlassung und Ziel des Vorhabens .............................................. 5

Bestehende Verhältnisse ............................................................................................ 6

Lage des Vorhabens ..................................................................................................... 6

Anlagenbestand ............................................................................................................ 7

Geologische, geotechnische, morphologische und sonstige Grundlagen .................... 8

Hydrologische Grundlagen .......................................................................................... 9

Gewässerbenutzung ................................................................................................... 11

Ausgangswerte zur hydraulischen Berechnung ......................................................... 12

Sparten und Kreuzungsbauwerke ............................................................................... 13

Bestandsvermessung .................................................................................................. 14

Behördengespräche und Variantenfestlegung ............................................................ 14

Art und Umfang des Vorhabens ............................................................................. 16

Dotationsmenge ......................................................................................................... 17

Gewählte Lösung ....................................................................................................... 17

Abschnitt A – Vertical-Slot-Pass ............................................................................... 18

Abschnitt B – Umgehungsgerinne ............................................................................. 19

Abschnitt C – Trogbauwerk, Vertical-Slot-Pass und Zusatzdotationsleitung ........... 20

Abschnitt D – Ausstiegsgerinne ................................................................................. 21

Konstruktive Gestaltung der Fischaufstiegsanlage .................................................... 21

Abschnitt A – Vertical-Slot-Pass mit Zusatzdotationsleitung ................................... 22

Abschnitt B – Umgehungsgerinne ............................................................................. 26

Abschnitt C – Trogbauwerk, Vertical-Slot-Pass, Zusatzdotationsleitung ................. 27

Abschnitt D – Ausstiegsgerinne ................................................................................. 32

Betriebseinrichtungen ................................................................................................ 32

Beabsichtigte Betriebsweise ...................................................................................... 33

Anlagenüberwachung ................................................................................................. 33

Beweissicherung ........................................................................................................ 34

Statische Entwurfsplanung ......................................................................................... 34

Auswirkungen des Vorhabens ................................................................................ 35

Hauptwerte der beeinflussten Gewässer .................................................................... 35

Gewässer / Grundwasser ............................................................................................ 35

Wasserbeschaffenheit ................................................................................................. 35

Überschwemmungsgebiete ........................................................................................ 35

Natur und Landschaft ................................................................................................. 36

Auswirkungen auf öffentliche und private Anlieger .................................................. 36

Auswirkungen auf Sicherheit und Verkehr ................................................................ 36

Behörden und Vertragspartner ................................................................................... 36

Fischereirecht ............................................................................................................. 37

Rechtsverhältnisse .................................................................................................... 38

Unterhaltspflicht der betroffenen Gewässerstrecke ................................................... 38

Unterhaltspflicht und Betrieb der baulichen Anlagen ................................................ 38

Beweissicherungsmaßnahmen ................................................................................... 38

Privatrechtliche Verhältnisse berührter Grundstücke und Rechte ............................. 38

Gewässerbenutzung ................................................................................................... 38

Durchführung des Vorhabens ................................................................................. 39

Abstimmung mit anderen Maßnahmen ...................................................................... 39

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Einteilung in Bauabschnitte ....................................................................................... 39

Bauablauf ................................................................................................................... 39

Projekt- und Bauzeiten ............................................................................................... 40

Projektrisiken ............................................................................................................. 40

Wartung und Verwaltung der Anlage ................................................................... 41

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufnahme kurz nach Bau der Lechstaustufe 20 .................................................. 5

Abbildung 2: Übersichtsplan Untersuchungsgebiet ................................................................... 6

Abbildung 3: Detail-Übersichtsplan Untersuchungsgebiet ........................................................ 7

Abbildung 4: Übersicht des Anlagenbestands ........................................................................... 8

Abbildung 5: Stammdaten Pegel Landsberg am Lech ............................................................... 9

Abbildung 6: Stammdaten Pegel Haunstetten (bei Augsburg) ................................................ 10

Abbildung 7: Lage und Nummerierung der Messstelle im Entwässerungsgraben .................. 11

Abbildung 8: Übersicht der 6 Grundvarianten zum Verlauf der Fischaufstiegsanlage ........... 16

Abbildung 9: Schematische Darstellung der Abschnitte A bis D der Aufstiegsanlage Scheuring

(siehe Anlage 1, Plan-Nr. 20202)........................................................................ 17

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Geometrische Bemessungswerte Abs. A ................................................................ 24

Tabelle 2: Hydraulische Bemessungswerte Abs. A ................................................................. 24

Tabelle 3: Abfluss im Vertical-Slot-Pass Bauwerk A .............................................................. 24

Tabelle 4: Abflussverhältnisse im Abschnitt A ........................................................................ 25

Tabelle 5: Geometrische Bemessungswerte Abs. B ................................................................. 26

Tabelle 6: Hydraulische Bemessungswerte Abs. B ................................................................. 26

Tabelle 7: Wasserspiegelverlust am Schütz ............................................................................. 27

Tabelle 8: Geometrische Bemessungswerte Abs. C ................................................................. 30

Tabelle 9: Hydraulische Bemessungswerte Abs. C ................................................................. 30

Tabelle 10: Abfluss an der Trennwand 25 – Abschnitt C ........................................................ 30

Tabelle 11: Abflussaufteilung Abschnitt C .............................................................................. 31

Tabelle 12: Abflussverhältnisse im Abschnitt D ...................................................................... 32

Tabelle 13: Zusammenstellung der Hauptwerte im Vertical-Slot-Pass C ................................ 33

Tabelle 14: Abflusssituation im n-1-Fall ................................................................................. 33

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Genehmigungspläne

Anlage 2: Auflistung Bestandsunterlagen

Anlage 3: Auszug aus dem gewässerkundlichen Jahrbuch für die Pegel Landsberg am Lech

und Haunstetten

Anlage 4: Hydraulische Berechnungen

Anlage 5: Protokolle der Behörden- bzw. Abstimmungsgespräche

Anlage 6: Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Planbeilage

Anlage 7: saP – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Anlage 8: FFH-Vorprüfung 7631 372 Lech zwischen Landsberg und Königsbrunn mit

Auen und Leite (FFH-Gebiet)

Anlage 9: UVP – Vorprüfung des Einzelfalls

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Vorhabensträger und Planung

Vorhabensträger der geplanten Maßnahmen ist die

UNIPER Kraftwerke GmbH

Luitpoldstraße 27

84034 Landshut.

Mit Auftragsschreiben vom 14.06.2016 beauftragte die UNIPER Kraftwerke GmbH (UKW)

die

Bau + Plan Ingenieurgesellschaft mbH

Dorfstraße 39

81247 München

mit der Durchführung der Planungsleistungen für den Neubau einer Fischaufstiegsanlage an

der Lechstaustufe 20 in Scheuring.

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UNIPER Kraftwerke GmbH Seite 5 Lechstaustufe 20 – Scheuring - Neubau einer Fischaufstiegsanlage Genehmigungsbericht

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Allgemeines, Veranlassung und Ziel des Vorhabens

Das Kraftwerk Scheuring an der Lechstaustufe 20 der UNIPER Kraftwerke GmbH (kurz UKW,

vormals E.ON Kraftwerke GmbH) bei Lech-Flusskilometer 67,800, wurde im Jahr 1980 in

Betrieb genommen. Der Gesamtstauraum beträgt ca. 1,6 Mio. m³ aus einem Einzugsgebiet von

ca. 2.336 km². Mit einer Ausbaufallhöhe von 9,70 m und einem Ausbaudurchfluss von

142,5 m³/s beträgt die Ausbauleistung 12,16 MW. Der Regeljahresabfluss beträgt 83,70 m³/s

mit dem ca. 59,8 GWh pro Jahr erzeugt werden.

Abbildung 1: Aufnahme kurz nach Bau der Lechstaustufe 20

Zur Erreichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) soll die

longitudinale Durchgängigkeit der europäischen Gewässer bis 2027 erreicht werden. Die UKW

beabsichtigt deshalb an der Lechstaustufe 20 Scheuring, eine Fischaufstiegsanlage zu errichten.

Die Genehmigungsplanung dazu ist Inhalt des hier vorgestellten Berichts.

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UNIPER Kraftwerke GmbH Seite 6 Lechstaustufe 20 – Scheuring - Neubau einer Fischaufstiegsanlage Genehmigungsbericht

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Bestehende Verhältnisse

Lage des Vorhabens

Die Lechstaustufe 20 befindet sich im Lechgebiet zwischen Landsberg am Lech im Süden (ca.

13 km Entfernung) und Augsburg im Norden (ca. 23 km Entfernung). Die Staustufe liegt im

Gemeindegebiet von Scheuring (PLZ.: 86937) im Landkreis Landsberg am Lech. Der

Untersuchungsraum liegt zwischen Lech-km ca. 67,600 (Unterwasser) und Lech-km ca. 69,500

(Oberwasser).

Abbildung 2: Übersichtsplan Untersuchungsgebiet

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Abbildung 3: Detail-Übersichtsplan Untersuchungsgebiet

Anlagenbestand

Die Stauhaltungsdämme wurden zur Abdichtung mit einer unteren und einer oberen

Schmalwanddichtung (Zement-Suspensions-Schmalwand) ausgeführt. Diese verläuft auf der in

Fließrichtung linken Seite vom Kraftwerk ca. 1,0 km in Richtung Oberwasser. Zur Kontrolle

der Dichtigkeit der Dammanlage wurde in Fließrichtung links ein Entwässerungsgraben entlang

der Lechstaustufe bis in das Unterwasser geführt. Der Entwässerungsgraben endet hier in einem

beckenartigen Altwasser des Lechs, welcher wiederum über einen ca. 35 m breiten

Verbindungsarm an den Lech angeschlossen ist. Auf der in Fließrichtung rechten Seite reicht

die Schmalwanddichtung ca. 800 m vom Kraftwerk in Richtung Oberwasser. Auf der linken

Seite ist ein Abfluss im Graben ganzjährig zu beobachten. Im rechten Entwässerungsgraben

wurde seit dem Bau der Lechstaustufe kein Abfluss beobachtet. Im direkten Anschlussbereich

an das Bauwerk der Lechstaustufe ist eine Oberflächendichtung aus Beton verbaut. Es werden

in regelmäßigen Abständen seitens der UKW sowohl die Abflüsse im Messgraben, als auch die

Grundwassermessstellen im Bereich der Lechstaustufe überprüft.

Aus der Bauzeit der Lechstaustufe sind noch Reste der Baugrubenumschließung, ausgeführt als

Schmalwanddichtung (Zement-Suspensions-Schmalwand), erhalten. Die Lage wurde anhand

der Bestandspläne in die Genehmigungsplanung übernommen (siehe Anlage 1).

An der Lechstaustufe befinden sich drei Turbinen auf der in Fließrichtung rechten Seite, auf

der gegenüberliegenden Seite sind drei Grundablässe angeordnet.

Ebenfalls auf der rechten Seite, im Bereich des Kraftwerkvorplatzes, ist die Freiluft-

Schaltanlage angeordnet.

In der Abbildung 4 sind oben beschriebene Anlagenbestandteile skizziert.

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Abbildung 4: Übersicht des Anlagenbestands

Geologische, geotechnische, morphologische und sonstige Grundlagen

Baugrunduntersuchung

Zur Erschließung der geologischen Verhältnisse im Planungsgebiet wurden 6

Aufschlussbohrungen, 5 Kleinrammbohrungen und Rammsondierungen durchgeführt, siehe

[8] und Anlage 1. Vereinfacht ist folgende Schichtabfolge angetroffen worden:

• Schicht 1: Oberboden

• Schicht 2: Auffüllung

• Schicht 3: Quartäre Kiessande

• Schicht 4a: Tertiäre Sande

• Schicht 4b: Tertiäre Tone und Schluffe

Weiter wurden die angetroffenen Grundwasserspiegel aufgezeichnet, sie sind [8] und den

Plänen in Anlage 1 zu entnehmen.

Sohlpeilung

Für die Planung der Bauwerksanschlüsse wurden Sohlpeilungen von der UKW an Bau + Plan

übergeben.

Sonstige Unterlagen

Weiter wurden seitens der UKW bereits schon Bestandsdaten zu geologischen,

bodenkundlichen und sonstigen Grundlagen an Bau + Plan übergeben. Eine Auflistung der

übergebenen Unterlagen ist Anlage 2 zu entnehmen.

Entwässerungsgraben (trocken)

Entwässerungsgraben

Schmalwanddichtung

Freiluft-

Schaltanlage

Turbinenausläufe

Grundablässe

Lech-Altwasser

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Aus den übergebenen Bestandsunterlagen wurden verschiedene Angaben in die

Genehmigungsplanung übernommen. Darunter Daten zur Lage und Tiefe der Schmalwand-

dichtungen in den Dämmen, verschiedene Bauwerkshöhen der Lechstaustufe, die Lech-

Kilometrierung und die Lage einzelner Spartenleitungen.

Hydrologische Grundlagen

Die Lechstaustufe 20 liegt bei Lech-km ca. 67,800. Die nächstgelegenen amtlichen Pegel sind

die Pegel Landsberg am Lech und Haunstetten. Dem Internet (Quelle: www.hnd.bayern.de)

können für diese Pegel folgende Stammdaten und Höchstmarken entnommen werden:

Abbildung 5: Stammdaten Pegel Landsberg am Lech

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Abbildung 6: Stammdaten Pegel Haunstetten (bei Augsburg)

Die folgende Messstelle befindet sich in Fließrichtung im linken Entwässerungsgraben (siehe

Abbildung 6). Der rechte Entwässerungsgraben besitzt keine Messstelle, ist aber seit

Inbetriebnahme der Lechstaustufe trocken.

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UNIPER Kraftwerke GmbH Seite 11 Lechstaustufe 20 – Scheuring - Neubau einer Fischaufstiegsanlage Genehmigungsbericht

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Abbildung 7: Lage und Nummerierung der Messstelle im Entwässerungsgraben

Gewässerbenutzung

Der Lech wird im untersuchten Bereich aufgestaut und zur Energiegewinnung genutzt.

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UNIPER Kraftwerke GmbH Seite 12 Lechstaustufe 20 – Scheuring - Neubau einer Fischaufstiegsanlage Genehmigungsbericht

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Ausgangswerte zur hydraulischen Berechnung

Abflusswerte

Die für die Auslegung der Fischaufstiegsanlage maßgebenden Bemessungsabflüsse des Lechs

sind gemäß gewässerkundlichem Jahrbuch (Anlage 2), Pegel Landsberg am Lech (Jahre 1954

bis 2005) und Haunstetten (Jahre 1976 bis 2006), folgende Werte:

Q30 = 37 m³/s

Q330 = 138 m³/s

Oberwasserstand

Im Oberwasser der Wasserkraftanlage ist folgendes Stauziel gegeben:

546,00 m ü.NN

Zur Bewirtschaftung des Betriebsraumes ist das Stauziel mit einer Toleranz von +5 cm bis

-5 cm gehalten. Siehe hierzu Aktenzeichen 643-42.1 vom 21.12.2012 Landratsamt Landsberg,

siehe [6].

Das Stauziel von 546,00 m ü.NN wird im Ausnahmefall um 0,50 m überschritten, entweder zur

Inbetriebnahme der Heber bei Ausfall von Abflussorganen der Wasserkraftanlage oder bei

Inanspruchnahme des Hochwasserschutzraumes als Retentionsraum gem. Weisung

Wasserwirtschaftsverwaltung.

Aus den Bewirtschaftungstoleranzen ergeben sich die Bemessungswerte für die

Fischaufstiegsanlage mit:

WSPStau -5 = 545,95 m ü. NN

WSPStau +5 = 546,05 m ü. NN

Unterwasserstand

Laut UW-Schlüsselkurve der Lechstaustufe 20 Scheuring, übergeben von der UKW an

Bau + Plan mit den Bestandsunterlagen, lassen sich folgende UW-Wasserspiegel bei den

Abflüssen Q30 und Q330 ermitteln:

Bei einem Abfluss von Q30 stellt sich rechnerisch ein Unterwasserspiegel von 536,10 m ü. NN

ein.

Bei einem Abfluss von Q330 stellt sich rechnerisch ein Unterwasserspiegel von 536,16 m ü. NN

ein.

Die hier verwendete UW-Schlüsselkurve bezieht sich auf Wasserstandsdaten aus dem Zeitraum

vom 31.12.1954 bis zum 22.07.2015.

Mit den Bestandsunterlagen hat die UKW an Bau + Plan ebenfalls die aktuellen

Unterwasserstände übergeben. Die Werte beziehen sich auf den Zeitraum vom 01.01.2013 bis

zum 08.06.2016. In diesem Zeitraum stellt sich die Unterwassersituation wie folgt ein:

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UNIPER Kraftwerke GmbH Seite 13 Lechstaustufe 20 – Scheuring - Neubau einer Fischaufstiegsanlage Genehmigungsbericht

P:\02-Projekte\1026-16\5 Erstellte Unterlagen\SRG\4 - Genehmigung\SRG_FAA_Bericht_2019-04-05.docx Bau + Plan GmbH

Bei einem Abfluss von Q30 stellt sich rechnerisch ein Unterwasserspiegel von 536,12 m ü.NN

ein.

Bei einem Abfluss von Q330 stellt sich rechnerisch ein Unterwasserspiegel von 536,18 m ü.NN

ein.

In der Genehmigungsplanung wurden die Minimal- bzw. Maximalwerte (Unterstrichene

Werte) der oben beschriebenen Wasserspiegel als Planungsgrundlage zugrunde gelegt.

Sparten und Kreuzungsbauwerke

Sparten:

Es sind folgende Spartenträger angefragt worden:

Energienetze Bayern: Energienetze Bayern GmbH & Co.KG

Frankenthaler Straße 2, D-81539 München

Keine Leitungen vorhanden.

E.ON Bayern: E.ON Bayern AG, Regionalleitung Oberbayern

Arnulfstr. 203, D-80634 München

Keine Leitungen vorhanden.

Uniper Kraftwerke GmbH: Uniper Kraftwerke GmbH, Flussgruppe Lech

Johann-Schmidt-Str. 11, D-86899 Landsberg am Lech

Nachrichtenkabel an Staustufe vorhanden.

Spartendaten an B+P übergeben.

Erdgas Schwaben: Erdgas Schwaben GmbH

Siemensstr. 30, D-86830 Schwabmünchen

Keine Erdgasleitungen vorhanden.

Kabel Deutschland: Kabel Deutschland AG

Garmischer Str. 19-21, D-81373 München

Keine Leitungen vorhanden

LEW: LEW Netzservice GmbH

Schaezlerstraße 3, D-86150 Augsburg

Keine Leitungen vorhanden

LEW Telnet GmbH

Oskar-von-Miller-Straße 1b, D-86356 Neusäß

Keine Leitungen vorhanden

Telekom: Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd

Planauskunft Süd, Postfach 4202, 49032 Osnabrück

Leitung an der Staustufe vorhanden

Spartendaten an B+P übergeben.

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UNIPER Kraftwerke GmbH Seite 14 Lechstaustufe 20 – Scheuring - Neubau einer Fischaufstiegsanlage Genehmigungsbericht

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Abwasser: Gemeinde Scheuring / Rathaus

Kirchplatz 1, D-86937 Scheuring

Keine Abwasserleitungen vorhanden

Trinkwasser: Wasserzweckverband Lechfeld

Von-Imhof-Straße 6, D-86836 Untermeitingen

Leitungen vorhanden, in Kraftwerksnähe (Privatbesitz Uniper)

Spartendaten an B+P übergeben.

Kreuzungsbauwerke

Die Trasse der gewählten Variante kreuzt verschiedene Wege. Die Kreuzungsbauwerke werden

im Rahmen der Beschreibung der einzelnen Abschnitte des Fischpasses weiter erläutert.

Bestandsvermessung

Eine aktuelle Bestandsvermessung wurde nach Vorgaben der UKW im Rahmen der

Genehmigungsplanung für die ausgewählte Variante zugrunde gelegt.

Die Daten der terrestrischen Vermessung wurden in der Planung um die von der UKW

übergebenen Befliegungsdaten der Lechstaustufe 20 sowie den Sohlpeilungen ergänzt.

Behördengespräche und Variantenfestlegung

Im Zuge der Untersuchungen zu dem Projekt „Neubau einer Fischaufstiegsanlage an der

Lechstaustufe 20 - Scheuring“ haben folgende Behörden- bzw. Abstimmungsgespräche

stattgefunden:

• 02.09.2016: Abstimmungsgespräch mit der Fischereifachberatung Oberbayern

• 29.09.2016: Abstimmungsgespräch mit der Uniper Projektleitung und Betrieb Lech

• 12.10.2016: Abstimmungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde des

Landratsamt Landsberg am Lech

• 14.10.2016: Abstimmungsgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim

• 26.10.2016: Behördentermin mit Landratsamt Landsberg am Lech (Wasserrecht und

Naturschutz), dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim und der

Fischereifachberatung Oberbayern zur Variantenfestlegung

• 16.11.2016: Ortstermin mit den beteiligten Behörden, Landratsamt Landsberg

Lech (Wasserrecht und Naturschutz), dem Wasserwirtschaftsamt

Weilheim und der Fischereifachberatung Oberbayern zur Varianten-

festlegung

• 22.10.2018: Abstimmungsgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim und

der FFB Oberbayern

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UNIPER Kraftwerke GmbH Seite 15 Lechstaustufe 20 – Scheuring - Neubau einer Fischaufstiegsanlage Genehmigungsbericht

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• 20.02.2019: Abstimmungsgespräch bzgl. der Entwurfsplanung mit dem

Landratsamt Landsberg Lech, dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim

und der FFB Oberbayern

• 18.03.2019: Abstimmungsgespräch bzgl. der Genehmigungsplanung mit dem

Wasserwirtschaftsamt Weilheim und der FFB Oberbayern

Das Protokoll des entscheidenden Abstimmungsgespräches vom 22.10.2018 ist in Anlage 5

dem Bericht beigefügt.

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Art und Umfang des Vorhabens

Zu Beginn der Untersuchungen wurden 6 Grundvarianten sowohl links wie auch rechts des

Stauraums für den Verlauf der Fischaufstiegsanlage diskutiert. Diese sind im folgenden

Planausschnitt dargestellt:

Abbildung 8: Übersicht der 6 Grundvarianten zum Verlauf der Fischaufstiegsanlage

Die Varianten in Fließrichtung linksseitig des Stauraums werden aufgrund des turbinenab-

gewandten Einstiegs nicht favorisiert.

Weiter soll der Einstieg möglichst in der Nähe des Querbauwerks / des Turbinenauslaufes

liegen. Hier wird eine Lösung mit Einstieg in Nähe der Kraftwerksmauer angestrebt.

Nach dem Behördengespräch von 26.10.2016 wurde die Variante B1 als Vorzugsvariante

angesehen. Ein zentraler Punkt der Argumentation stellt die Auffindbarkeit der

Fischaufstiegsanlage dar. Diese ist nach Ansicht des WWA Weilheim und der

Fischereifachberatung Oberbayern als ausschlaggebender Punkt für eine Variantenwahl auf der

turbinenzugewandten Seite sowie in Kraftwerksmauernähe verantwortlich.

Nach Sichtung des möglichen Einstiegsbereichs im Unterwasser der Lechstaustufe in

Fließrichtung rechts wurde sich mit den vor Ort befindlichen Fachleuten auf einen Einstieg des

Vertical-Slot-Passes direkt im Anschluss der Betonböschung unterwasserseitig des

Kraftwerkes geeinigt.

Weiter ist eine kurze Anbindung im Oberwasser vorgesehen, um eine hohe Beeinträchtigung

der Biotopflächen durch ein langes Gerinne zu vermeiden. Siehe Anlage 5, Protokoll vom

22.10.2018.

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Zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen wurde die in Kapitel 4.2

beschriebene Variante ausgewählt.

Dotationsmenge

In Abstimmung zwischen dem WWA Weilheim, der FFB Oberbayern und der Uniper vom

22.10.2018 wurden folgende Mindestdotationsmengen in den unterschiedlichen Abschnitten

der Fischaufstiegsanlage festgelegt:

• Durchfluss im Umgehungsgerinne: Qbem ≥ 800 l/s

• Durchfluss im Vertical-Slot-Pass: Qbem ≥ 500 l/s

Der Differenzdurchfluss von 300 l/s wird über eine Bypassleitung am Vertical-Slot-Pass

vorbeigeführt und als Zusatzdotation in das Umgehungsgerinne bzw. ins unterste Becken des

Vertical-Slot-Passes zur Erhöhung der Lockströmung zugegeben.

Gewählte Lösung

Abbildung 9: Schematische Darstellung der Abschnitte A bis D der Aufstiegsanlage Scheuring (siehe Anlage 1, Plan-Nr. 20202)

C

Abschnitt A: Vertical-Slot-Pass mit Bypass-Dotation

Abschnitt B: Gerinne mit neuer Dichtung

Abschnitt C: Vertical-Slot-Pass mit Bypass-Dotation

Abschnitt D: Ausstiegsgerinne

D

B

A

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Abschnitt A – Vertical-Slot-Pass

Der Vertical-Slot-Pass wird in der versteinten Böschung auf der in Fließrichtung rechten

Lechseite angelegt. Der Auslauf ist mit einem Winkel von ca. 20° in das Gewässer gerichtet.

Durch die Anordnung der letzten Trennwand wird eine starke Lockströmung in den Lech

erzeugt.

Das Gerinne knickt drei Mal um 180° und ist in die Höhenverhältnisse der bestehenden

versteinten Uferböschung eingepasst. Um das Bauwerk in den zweiten Geländesprung

zwischen Betriebsweg und anschließendem Gelände mit Unterführung des bestehenden

Betriebswegs einzupassen, knickt das Gerinne zweimal im 102°-Winkel, unterführt als

Betonrahmendurchlass den Betriebsweg und verschneidet dann mit der Böschung bis zum

Anschluss an den bestehenden Entwässerungsgraben (E-Graben).

Der Abschnitt A wird als Vertical-Slot-Pass mit einem Bemessungsabfluss von 520 l/s unter

Einhaltung der Bemessungswerte ausgeführt. Der Bemessungsunterwasserspiegel liegt

zwischen 536,10 und 536,18 m ü.NN (WSP30 und WSP330) und der Oberwasserspiegel bei

541,85 m ü.NN. Für die Bemessung siehe Kap. 4.3.1 sowie die Anlagen 4 4.A.1 bis 4.A.4.

Der Differenzabfluss von ca. 280 l/s zum naturnahen Umgehungsgerinne Abschnitt B (siehe

Kapitel 4.1) wird über eine Bypass-Dotationsleitung neben dem Bauwerk abgeführt und als

Lockstromverstärkung vor der Trennwand 01 zugegeben, siehe Plan-Nr. 20203. Sowohl der

Einlauf wie auch der Auslauf aus der Dotationsleitung erfolgt mit Zwischenschaltung eines

Ausgleichbeckens. Das Ausgleichsbecken für den Einlauf wird südlich vom Ausstieg des

Bauwerks A an der Wendemöglichkeit des Betriebswegs angeordnet. Ein Riegel aus

Wasserbausteinen zwischen Ausstieg Bauwerk A und Dotationseinlaufbecken führt die

bodennah orientierten Fischarten vom Ausstieg des Vertical-Slot-Passes direkt weiter Richtung

Umgehungsgerinne und vom Einlaufrechen des Dotationsbeckens weg. Ein Feinrechen am

Einlaufbecken stellt eine mechanische Barriere dar und verhindert das Einschwimmen der

Fische. In Zeiten von vermehrtem Geschwemmseleintrag (z.B. Herbst) ist der Rechen zur

Reinigung über den Wendeplatz und der Standfläche über dem Rechen gut erreichbar. Das

Dotationseinlaufbecken mündet in eine Dotationsrohrleitung DN400. Ein Schieber am

Rohreinlauf regelt den Durchfluss der Dotationsleitung. Zur Optimierung des

Dotationskonzepts wird auf Hinweis der Fachbehörde ein weiterer Schieber am Rohrende

angebracht. So ist nach Bau der Anlage eine Anpassung der Wasser- und Druckverhältnisse in

der Rohrleitung am Rohreinlauf und Auslauf einstellbar, was für eventuell einschwimmende

juvenile Fische zur Minimierung der druckbedingten Schädigung dient.

Die Dotationsleitung mündet zur Energieumwandlung in ein vorgeschaltetes

Ausgleichsbecken, siehe Plan-Nr. 20203 und 20204. Für die Dimensionierung des

Dotationsausgleichbeckens wird der Energieeintrag über die Hilfsgröße der Leistungsdichte

abgeschätzt. Die Zusatzdotation wird über eine Überfallkante dem Becken vor der

Trennwand 01 zugegeben. Der Überfallstrahl ermöglicht einen gleichmäßigen Zutritt der

Zusatzdotation zum Becken. Die Geräuschentwicklung am Überfall ist positiv für das

Auffinden des Einstiegs zu bewerten. Sollten Fische in das Ausgleichsbecken gelangen, ist das

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Verlassen über den Überfallstrahl leicht möglich. Weiter ist der Wartungsaufwand des

Überlaufs gegenüber einem Feinrechen als Einschwimmbarriere wesentlich geringer.

Das gesamte Bauwerk A ist über Treppen, Gitterrostwege und zwei Kranstandortflächen neben

dem Betonrahmenbauwerk und am Einlauf über den neu angelegten Betriebsweg mit

Wendemöglichkeit erschlossen, siehe Plan-Nr. 20203.

Die Außenwände des Bauwerks an der lechzugewandten Seite liegen mind. auf Kote

536,69 m ü.NN und somit über dem Lechwasserspiegel im Unterwasser bei einem

HQ1 = 536,50 m ü.NN (Q = 370 m³/s) und einem HQ2 = 536,63 m ü.NN (Q = 450 m³/s).

Abschnitt B – Umgehungsgerinne

Der vorhandene Entwässerungsgraben wird auf einer Länge von 420 m zum Raugerinne ohne

Riegel-Einbauten entsprechend der Bemessungswerte ausgebaut. Da der Graben zum

derzeitigen Zeitpunkt und seit Inbetriebnahme der Kraftwerks kein Wasser führt und daher von

keiner Abdichtung des Gerinnes auszugehen ist, wird der gesamte Bereich im Zuge der

Umgestaltungsmaßnahmen abgedichtet. So wird der Verlust von Wasser auf der Fließstrecke

vermieden. Der Grundwasserstand liegt nach der Auswertung der geologischen Aufschlüsse

unterhalb der Gerinnesohle (ca. 2,0 m bis 2,8 m). Die derzeitige Geometrie des Grabens wird

im Regelquerschnitt grundsätzliche beibehalten, zur ökologischen Aufwertung der freien

Fließstrecke werden Module wie Gumpen durch Eintiefung der Gewässersohle und

Aufweitungen der Gerinnesohle mit Änderung der Böschungsneigung bereits in der

Genehmigungsplanung berücksichtigt, da diese auch die Gerinneabdichtung beeinflussen.

Diese Module sind unter Einhaltung der Grundstücksgrenzen geplant, siehe Plan-Nr. 20206,

20208 und 20209. Die Ausgestaltung und Ausstattung der Module mit Elementen wie Totholz,

Kies, Störsteinen etc. erfolgt während des Baus durch die Umweltbaubegleitung. Diese Module

sind zusätzlich nach einer Ortsbegehung mit dem Fischereifachgutachter anpassbar.

Im Bereich zwischen Station 0+220 und 0+310 ist eine großräumige Aufweitung des Gerinnes

mit Mäanderstrukturen, Totarm, Flachwasserzonen, Kiesbänken und variablen Böschungs-

neigungen geplant. So kann durch eine Variation der Fließgeschwindigkeiten,

Flachwasserzonen und Kiesbänken eine kleineräumige morphologische Gewässerentwicklung

stattfinden und Habitatstrukturen geschaffen werden.

Derzeit bestehen zwei Überfahrten über den Entwässerungsgraben. Zwei neue Durchlässe, die

als Wellstahldurchlass konzeptioniert sind, überführen weiterhin die kreuzenden Betriebswege

bei Station 0+215 und 0+540 mit einer Fahrbahnbreite von 3,5 m (siehe Plan-Nr. 20207 und

20210).

Ein Pegelmessgerinne, ausgestattet mit Datenlogger und extern einsehbarer Pegelmesslatte,

dient zur Abfluss- und Wasserstandskontrolle im Gerinne. Die Lage des Pegels befindet sich in

der freien Fließstrecke ohne Rückstaueinflüsse aus den Modulen bei Station 0+515.

Im Bereich von Station 0+465 bis 0+590 erfüllt der Entwässerungsgraben derzeit die

Kontrollfunktion eines Qualm- und Sickergrabens. Um die Kontrolle von Sickerwasser-

austritten weiter zu gewährleisten, wird auf dieser Teilstrecke ein Drainagerohr am Dammfuß

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links des Dammhinterwegs angeordnet. Die Einbindung erfolgt frostsicher mit einem Gefälle

von ca. 5‰. Bei Station 0+465 kreuzt die Drainageleitung den Dammhinterweg und mündet

oberhalb des Betriebswasserspiegels in das Umgehungsgerinne bei Station 0+465. Die

Anordnung eines Dreieckswehres (Thomson-Wehr) gewährleistet jederzeit die qualitative und

quantitative Kontrolle von Sickerwasserzutritten. Die Bemessung des Drainagerohr-

durchmessers erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung in Abstimmung mit dem WWA

Weilheim.

Um den Einstau Richtung Oberwasser zu Beginn des Abschnitts B bei Station 0+590 zu

vermeiden, wird ein kleiner Wehrrücken angeordnet, der in Richtung Oberwasser hin

abgedichtet wird. So wird der Wasseraustritt aus dem Gerinne verhindert und die

Kontrollfunktion des Sickergrabens im Oberwasser weiterhin gewährleistet.

Die gesamte Gerinnestrecke ist über den begleitenden Dammhinterweg bzw. über den neu zu

erstellenden Betriebsweg andienbar.

Abschnitt C – Trogbauwerk, Vertical-Slot-Pass und Zusatzdotationsleitung

Der Abschnitt C umfasst das Trogbauwerk, mit dem die Schmalwanddichtung im Staudamm

kompakt gekreuzt wird sowie den Vertical-Slot-Pass mit Bypass-Dotationseinrichtung.

Das Trogbauwerk mit Schütz und der anschließende Vertikal-Slot-Pass haben folgende

Funktionen / Bestandteile:

• vorgeschalteter Grobrechen zur Abhaltung von Treibgut

• dichte Durchführung des Fischpasses durch den Stauhaltungsdamm und die

Schmalwanddichtung (seitliche und unterseitige Abdichtung in Dammachse)

• Vorrichtung zur Funktionskontrolle des Fischpasses (Anschlusswinkel für Reuse)

• Überführung des Dammkronenwegs

• Dichtes Verschließen des Damms über ein Schütz im außergewöhnlichen Fall

• Drosselung im Stau +50-Fall im Lech durch Schütz und erhöhte Trennwand 25

• Begrenzung des Abflusses durch den Vertical-Slot-Pass

• Vertical-Slot-Pass zum Wasserspiegelabbau zwischen Entwässerungsgraben und

Oberwasser Lech

• Dotationsleitung mit Ausgleichsbecken zur Abflusserhöhung im Abschnitt B

Das Trogbauwerk, ausgestattet mit einem Grobrechen zur Verhinderung von

Geschwemmseleintritt und einem Schütz, kreuzt die Schmalwanddichtung und überführt den

Dammkronenweg über ein Betonrahmenbauwerk. Dieses ist dicht an die Schmalwanddichtung

angeschlossen, siehe auch Kapitel 4.8. Das Schütz mit Handkurbel dient als Verschlussorgan

bei Revisionsarbeiten, außergewöhnlichen Ereignissen und zur Abflussregulierung im Stau +50

Fall.

Der Einlauf in das Trogbauwerk wird als 2,25 m breites Gerinne mit Zuwegung über Treppe

und halbseitigem Gitterroststeg ausgeführt, in das zur Funktionskontrolle über Anschluss-

winkel eine Reuse eingestellt wird. Im Bereich der Reuse sind die Gitterroste zum Ein- und

Ausheben der Reuse demontierbar ausgeführt.

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Der anschließende Vertical-Slot-Pass im Abschnitt C wird mit drei 180° Wenden in die

landseitige Dammböschung des Stauhaltungsdammes des Lechs eingefügt. Der Vertical-Slot-

Pass führt einen Bemessungsabfluss von 510 l/s bis 560 l/s in Abhängigkeit des

Oberwasserspiegels unter Einhaltung der Bemessungswerte ab, siehe Kapitel 4.3.3.

Der Vertical-Slot-Pass mündet im 90°-Winkel gegenüber dem Entwässerungsgraben. Zur

Strömungsumlenkung und zum Gerinnesohlenangleich entsteht ein Ausgleichsteich. Zum

Schutz der gegenüberliegenden Böschung wird ein Steinsatz angeordnet.

Der Differenzabfluss zum naturnahen Umgehungsgerinne Abschnitt B (siehe Kapitel 4.1 und

4.3.3) wird über eine Bypass-Dotationsleitung neben dem Bauwerk abgeführt und ebenfalls in

den Ausgleichsteich zugegeben. Die Dotationsentnahme erfolgt über einen Feinrechen mit

Zwischenschaltung eines Ausgleichbeckens. Ein Riegel aus Wasserbausteinen, die ein

naturnahes, kleines Tosbecken bilden, induziert die Energieumwandlung und

Strömungsberuhigung, siehe Plan-Nr. 20209. So wird die dominante Lockströmung aus dem

Bauwerk C nicht beeinträchtigt.

Das gesamte Bauwerk C ist über Treppen, Gitterrostwege, den Dammhinterweg und den

Dammkronenweg am Trogbauwerk erschlossen.

Abschnitt D – Ausstiegsgerinne

Der Abschnitt D verbindet als natürlich angelegtes Ausstiegsgerinne mit Aufweitung die

Fischaufstiegsanlage mit dem Stauraum des Lechs. Der Abschnitt D soll mit flachen

Uferbereichen, Totholz, Wurzelstöcken und einer Sohlaufweitung ausgestaltet werden, um eine

naturnahe Ufervegetation und Gerinnestruktur zu schaffen. Ein Betriebsweg begleitet das

Gerinne bis zum Stauraumufer. Weiter wird ein Schwimmbalken am Einlauf installiert, der

Treibgut am Einlauf zurückhält, bzw. weiterleitet.

Konstruktive Gestaltung der Fischaufstiegsanlage

Im Folgenden wird die Bemessung der Abschnitte A (Unterwasser) bis D (Oberwasser)

beschrieben. Die konstruktive Gestaltung der einzelnen Abschnitte wird erläutert.

Als Grundlage zur hydraulischen Bemessung aller Bauteile der Fischaufstiegsanlage wird in

Absprache mit der Fachbehörde, dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim das DWA-Merkblatt M-

509 (korrigierte Auflage von Februar 2016) herangezogen. Einzelne Bemessungstabellen

wurden aus dem Praxishandbuch „Fischaufstiegsanlagen in Bayern“ (Auflage von Mai 2016)

zu Grunde gelegt. Bei Abweichungen zwischen den Regelwerken wurde für die Planung der

fischbiologisch günstigere / strengere Wert entsprechend der vorausgehenden Planungen an der

Lechstaustufe 22 verwendet. Die Bemessungswerte mit Quellenangabe sind in der Spalte

„Bemessungswert“ aufgeführt, die tatsächlich verwendeten Werte sind in der Spalte „Planung“

angegeben.

Bei dem Präsentationstermin am 26.10.2016 wurden folgende Planungsgrundlagen gemeinsam

mit der Fachbehörde, WWA Weilheim und der FFB Oberbayern festgelegt:

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• Leitfischart Huchen 100 cm

• Barbenregion (Epi-Potamal)

Daraus ergeben sich folgende geometrische und hydraulische Bemessungswerte für die

unterschiedlichen Abschnitte, die sich aus den Grenzwerten mit den jeweils geltenden

Sicherheitsbeiwerten zusammensetzen. Die Zusammenstellung der geometrischen und

hydraulischen Bemessungswerte für die einzelnen Abschnitte der Fischaufstiegsanlage geben

folgende Kapitel in Abhängigkeit des Gerinneabschnitts wider.

Die Fischaufstiegsanlage gliedert sich in Abstimmung mit der Variantenwahl, siehe Kapitel

4.2, in folgenden Abschnitte:

• Abschnitt A (Unterwassers): Vertical-Slot-Pass

• Abschnitt B: Umgehungsgerinne ohne Riegel-Einbauten, abgedichtet

• Abschnitt C: Vertical-Slot-Pass

• Abschnitt D (Oberwasser): natürliches Gerinne ohne Riegel-Einbauten

Abschnitt A – Vertical-Slot-Pass mit Zusatzdotationsleitung

Zum Abbau der Wasserspiegeldifferenz zwischen dem Entwässerungsgraben und dem

Lechwasserspiegel im Unterwasser der Lechstaustufe 20 wird ein Vertical-Slot-Pass

angeordnet, Bauwerk A im Abschnitt A.

Die hydraulische Bemessung und Auslegung des Vertical-Slot-Passes wird mit folgenden

allgemeinen Grenz- und Bemessungswerten durchgeführt:

Sicherheitsbeiwert für die Dimensionen Sg zur Berücksichtigung der geometrischen

Unregelmäßigkeiten, etc.:

Sg = 1,0 für Schlitzpässe

Sicherheitsbeiwert für Fließgeschwindigkeiten Sv wegen der stets auftretenden Unschärfe und

Unsicherheiten bei der hydraulischen Bemessung, insbesondere bei der hydraulischen

Bemessung:

Sv = 0,95 für Standartbauweise

Sicherheitsbeiwert für Leistungsdichte Sp zur Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der

hydraulischen Dimensionierung:

Sp = 0,90 bei allen Anlagen

Betrieblicher Sicherheitsbeiwert Sb, um der aus Versetzung mit Treibgut resultierenden Gefahr

einer unmittelbaren Überschreitung der hydraulischen Grenzwerte und damit von

Funktionseinschränkungen zu beachten:

Sb = 0,95 bei Schlitzpässen mit großen Wartungsintervallen / erhöhter Verlegungsgefahr (aus

Erfahrungen der letzten FAA-Anlagen am Lech)

Die max. zulässige planerische Wasserspiegeldifferenz ∆h ergibt sich aus der

Bemessungsgeschwindigkeit und orientiert sich am Gesamthöhenunterschied des Bauwerks.

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Bei einem Gesamthöhenunterschied zwischen 3 und 6 m gilt ein Bemessungswert für die

maximale Fließgeschwindigkeit von:

vbem = Sb x Sv x vgrenz =

0,95 x 0,95 x 1,70 m/s (Barbenregion / Epi-Potamal und ∆hGesamt = 5,75 m) =

1,53 m/s

Daraus folgt eine max. zulässige planerische Wasserspiegeldifferenz von:

Δh��� = ���2 ∙ � = 12,0 cm

Der Bemessungswert für die zulässige Leistungsdichte ermittelt sich wie folgt:

pD,bem = Sp x pD,grenz =

0,90 x 150 W/m³ (Barbenregion / Epi-Potamal und Beckenbauweise) =

135 W/m³

Am Bauwerk A wird mit 49 Trennwänden unter Einhaltung der Bemessungsfließgeschwin-

digkeit an jeder Trennwand eine Differenzhöhe im Wasserspiegel von 5,75 m im UW-WSP30 -

Fall und 5,67 m im UW-WSP330 –Fall abgebaut.

Die minimalen Fließtiefen unterhalb der Trennwände im Vertical-Slot-Pass werden auf den

Bemessungsoberwasserspiegel bei QAbschnitt B = 800 l/s (≙ 541,85 m ü.NN) und den

Unterwasserspiegel WSP30 von 536,10 m ü.NN bemessen.

Nach [2], Tab. 43, Seite 240 haben die Becken für die Leitfischart „Huchen“ eine Länge (lb)

von mindestens 3 m, eine Breite (b) von mindestens 2,25 m, eine Schlitzweite (s) von mind.

35 cm und die Mindestwassertiefe (hmin,Eng = hu) beträgt 0,80 m. Für die hydraulische

Mindesttiefe unterhalb der Trennwand nennt [1] im Anhang II, Anlage 1, Tab. 13 für die

Gewässerregion Epi-Potamal, groß (Huchen) 1,05 m. Wie oben in Kapitel 4.3 beschrieben wird

hier der fischbiologisch günstigere Wert mit hu = 1,05 m als Bemessungsgrundlage verwendet.

Der Abfluss wird über folgende Formel ermittelt:

� = �� ∙ � ∙ �� ∙ ℎ���

Mit einer Wasserspiegeldifferenz (∆h) am Schlitz von 0,12 m ergibt sich mit hu =1,05 m ein

Oberwasserspiegel von 1,17 m. Der Abflussbeiwert µr wird über folgende Funktion ermittelt,

die für strömungsdissipierende Verhältnisse gilt:

�� = 0,59 ∙ (1 − #$ℎ%ℎ�&',()*,'+

= 0,37

Daraus ergibt sich ein Abfluss (Q) bei UW WSP30 und UW WSP330 von 0,52 m³/s. Der

Oberwasserspiegel am Bauwerk ist aufgrund der gesteuerten Zusatzdotation und Beschickung

des Abschnitts B mit Q = 800 l/s konstant.

Somit ist die Mindestdotation im Bauwerk von 500 l/s eingehalten, siehe Kapitel 4.1.

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Die Abmessungen des Vertical-Slot-Passes entsprechen [2], Tabelle 43 in Verbindung mit

Tabelle 44.

Eine tabellarische Zusammenstellung der hydraulischen Berechnungen des Vertical-Slot-

Passes im Abschnitt A für die beiden Unterwasserspiegelhöhen liegt in Anlage 4 4.A.1 und

4.A.2 bei.

Die konstruktive Gestaltung basiert auf den oben beschriebenen hydraulischen Berechnungen.

Folgende Tabelle 1 und Tabelle 2 fassen die geometrischen und hydraulischen Bemessungs-

werte zusammen:

Tabelle 1: Geometrische Bemessungswerte Abs. A

Abmessung Einheit Bemessungswert Planung

Beckenlänge LLB [m] 3,00 3,00

Beckenbreite b [m] 2,25 2,25

Schlitzweite s [m] 0,35 0,35

Länge Leitwand c [m] 1,5 * s = 0,53 0,56

Versatzmaß a [m] 0,5 * s = 0,175 0,18

Breite Umlenkblock bu [m] 1,0 bis 1,5 * s 0,39

Abschrägung der Leitwand

β [°] 10 bis 15 10

Tabelle 2: Hydraulische Bemessungswerte Abs. A

Bemessungswert Einheit Bemessungswert Planung

Wassertiefe unterhalb hu [m] 0,8 (DWA-M 509)

1,05 (LfU) 1,05

Wasserspiegeldifferenz ∆h [m] 0,12 m bei Hges = 3 bis 6 m

0,12

max. Fließgeschwindigkeit

vmax [m/s] 1,55 bei Hges = 3 bis 6 m

1,53

max. Leistungsdichte PD [W/m³] 135 81

Quelle: DWA-M 509, Tab. 17, 40, 43 und 44; Praxishandbuch Bayern, Tab. 12

Aus den geometrischen und hydraulischen Bemessungswerten ergibt sich folgender Abfluss

am Bauwerk A sowohl für WSP30 wie auch für WSP330:

Tabelle 3: Abfluss im Vertical-Slot-Pass Bauwerk A

Wasserspiegel am Einlauf WSP OW [m ü.NN] 541,85

Abfluss an TW49 QTW49 [m³/s] 0,52

Die zugehörigen Berechnungen sind der Anlage 4 4.A.1 und 4.A.2 zu entnehmen.

Das unterste Becken, Becken 01 vor der Trennwand 01 (TW01) wird über die im folgenden

Absatz beschriebene Zusatzdotation mit 800 l/s beaufschlagt. Um die hydraulischen

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Bemessungswerte zu wahren, wird der Schlitz an TW01 auf 56 cm aufgeweitet. So fließt unter

den gleichen hydraulischen Bemessungswerten eine erhöhte Lockströmung in den Lech.

Die Leistungsdichte wird mit 122 W/m³ im WSP30-Fall und 94 W/m³ im WSP330-Fall ebenfalls

eingehalten. Die Berechnung liegt in Anlage 4.A.4 bei.

Zusatzdotation

Aus der Beschickung des Umgehungsgerinnes mit mindestens 800 l/s und der Mindestdotation

von 500 l/s am Vertical-Slot-Pass im Abschnitt A, siehe Kapitel 4.1, ergibt sich ein

Differenzabfluss von 300 l/s. Dieser wird zur Erhöhung der Lockströmung über eine Bypass-

Leitung am Vertical-Slot-Pass vorbeigeleitet und in ein Ausgleichbecken vor der Zugabe in das

unterste Becken des Vertical-Slot-Passes vor TW01 zugegeben.

Tabelle 4: Abflussverhältnisse im Abschnitt A

Wasserspiegel am Einlauf WSP OW [m ü.NN] 541,85

Abfluss an TW49 QTW49 [m³/s] 0,52

Durchfluss Dotationsleitung QDot,A [m³/s] 0,28

Summe Beschickung TW01 QTW01 [m³/s] 0,80

Die einschlägigen Regelwerke stellen bisher noch keine Berechnungsformeln zur

Dimensionierung von Dotationsentnahmestellen und Dotationsausgleichsbecken zur

Energieumwandlung und Strömungsberuhigung vor Zugabe der Dotation zur Verfügung. Es

werden daher die Anströmgeschwindigkeiten an Rechen aus den Tabellen nach Ebel [7] für die

Dimensionierung der Dotationsentnahmestelle am Einlauf herangezogen. Die Dimensionierung

der Rechenfläche mit 2,5 m x 1,0 m erfolgte über das Minimum der maximal zulässigen

Anströmgeschwindigkeit für patomodrome Arten von 0,28 m/s. Der Rechenverluste am

Dotationseinlauf und die Rohrhydraulik wurden nach gängigem Regelwerk bemessen und sind

der Anlage 4.A.3 zu entnehmen. Für die Bemessung des Ausgleichsbeckens am Auslauf wurde

als Hilfsgrößen die hydraulischen Berechnungsgrundlagen aus dem DWA-M 509 zur

Leistungsdichte mit ∆h als Geschwindigkeitshöhe des Dotationszuflusses herangezogen.

Die Abschätzung der Leistungsdichte im Ausgleichsbecken am Dotationsauslauf ergibt für den

WSP von 536,51 m ü.NN ca. 60 W/m³. Diese Werte liegen unterhalb des Bemessungswerts.

Die Bemessung des Überfallwehres erfolgt nach gängigem Regelwerk.

Der Überfallstrahl auf einer Breite von 3,0 m mit einer Überfallhöhe hü von 16 cm ermöglicht

einen gleichmäßigen Zutritt der Zusatzdotation zum Becken. Die Überfallschwelle wird als

schmalkroniges, angephastes Wehr ausgeführt, µ = 0,51.

� = 2/3 ∙ � ∙ / ∙ �2 ∙ � ∙ ℎü1 �⁄

34 = 5 ∙ � ∙ � ∙ ∆ℎ7

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Die Wehroberkante liegt auf 536,35 m ü.NN und somit über dem Wasserspiegel im Becken vor

TW01 im Fall WSP330. Somit ist sowohl der Rückstau aus dem Vertical-Slot-Pass wie auch das

Einfließen von Wasser bei Revisionsarbeiten im Ausgleichsbecken ausgeschlossen.

Abschnitt B – Umgehungsgerinne

Im Abschnitt B zwischen den Vertical-Slot-Pass-Bauwerken wird das vorhandene

Umgehungsgerinne, das abschnittsweise den Entwässerungs- und Kontrollgraben der

Stauanlage darstellt, entsprechend der Regelvorgaben (Bemessungswerte siehe Tabelle 5 und

Tabelle 6) als Umgehungsgerinne ohne Riegel-Einbauten ausgebaut, siehe Kapitel 4.2.2.

Aktuell führt der Entwässerungsgraben kein Wasser. Die Mindestdotation beträgt 800 l/s, siehe

Kapitel 4.1.

Zur morphologischen Entwicklung der Gewässersohle und Erhöhung der Fließtiefe wird eine

Tiefwasserrinne von 10 cm angeordnet.

Weiter werden im Gewässerverlauf 4 Gumpen mit einer Tiefe von 0,5 m und einer

Entwicklungslänge von 6 m und drei Sohlaufweitungen im Bereich zwischen den Gumpen

angeordnet. Lage und Abmessung sind den Plänen 20206, 20208 und 20209 in Anlage 1 zu

entnehmen.

Ein Pegelgerinne mit Messlatte wird zur Fließtiefen und Durchflussbestimmung bei Station

0+515 angeordnet.

Für den Abschnitt B gelten nach [1] und [2] folgende Bemessungswerte:

Tabelle 5: Geometrische Bemessungswerte Abs. B

Abmessung Einheit Bemessungswert Planung

Sohlenbreite b [m] 1,2 1,2

min. eff. Wassertiefe heff,bem [m] 0,45 0,45

hydraulisch wirksame Fließtiefe

hm,bem [m] 0,46 0,46 / 0,56

Quelle: DWA-M 509, Tab. 28f; Praxishandbuch Bayern, S. 68

Tabelle 6: Hydraulische Bemessungswerte Abs. B

Bemessungswert Einheit Bemessungswert Planung

zul. mittl. Geschwindigkeit

vm,bem [m/s] 0,95 0,78

DWA-M 509, Tab. 28

Das Sohlgefälle IS beträgt durchschnittlich 3,2 ‰, die Böschungsneigung 1:mB beträgt im

Regelquerschnitt 1:2 und wird im Bereich der Gumpen und Sohlaufweitungen bis zu 1:1

variabel ausgeführt. Bei Böschungsneigungen steiler als 1:1,5 wird die Böschung versteint.

Die zugehörigen Berechnungen sind der Anlage 4, Berechnung 4.B.1 zu entnehmen.

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Abschnitt C – Trogbauwerk, Vertical-Slot-Pass, Zusatzdotationsleitung

Trogbauwerk mit Schütz

Das Trogbauwerk kreuzt den Staudamm mit der Schmalwanddichtung. Weiter dient es als

Dammkronenwegüberführung über den Vertical-Slot-Pass und zum dichten Abschließen des

Dammes in außergewöhnlichen Fällen. Hierfür wird ein Schütz mit Handkurbel angeordnet.

Um die Beeinflussung des Wasserspiegels im Normalbetriebsfall gering zu halten und die

Fließgeschwindigkeiten sowie Standartmaße einzuhalten, misst die Öffnung 1,2 m x 1,2 m. Im

Bereich des Dammes mit Schmalwanddichtung wird so eine kompakte Durchführung des

Trogbauwerks bei minimaler Bauwerkstiefe und unter Einhaltung der Mindestfließtiefen

erreicht. Die gewählte Größe des Schützes bewirkt folgenden Verlust im Wasserspiegel, siehe

Anlage 4.C.6 und Tabelle 7.

Tabelle 7: Wasserspiegelverlust am Schütz

Bemessungswert Einheit Stau -5 Stau +0 Stau +5 Stau +50

Wasserspiegel im Lech Oberwasser

WSP OW [m ü.NN] 545,95 546,00 546,05 546,50

Summe Verlusthöhe ∆hSumme [m] 0,02 0,02 0,02 0,19

Die mittlere Fließgeschwindigkeit am Schütz beträgt im Betriebsfall:

� = �/ ∙ 8 = 0,56 :/�

Die Bemessungsgeschwindigkeit ist somit am Schütz eingehalten.

Um Umläufigkeiten an der Durchführung des Fischpasses durch den Damm zu verhindern und

der Dammstörung durch den Bau entgegen zu wirken, werden seitlich des Bauwerks parallel

zur Dammachse Bohrpfähle angeordnet und unter dem Bauwerk eine Lehmdichtung im

Übergang zur Schmalwanddichtung angeordnet, siehe auch Entwurfsstatik. In die Bohrpfähle

eingestellte Spundwände, die bis in die dichtende Schicht abgeteuft werden, bilden eine dichte

Baugrubensicherung für den Abschnitt des lechseitigen Trogbauwerks.

Vertical-Slot-Pass

Der Vertical-Slot-Pass dient zum kompakten Wasserspiegelabbau zwischen Lechstauraum und

Wasserspiegel im anschließenden Entwässerungsgraben. Der Entwässerungsgraben wird mit

seinem aktuellen Höhenniveau angeschlossen, um die Gerinneertüchtigungen zu minimieren.

Die hydraulische Bemessung und Auslegung des Vertical-Slot-Passes wird mit folgenden

allgemeinen Grenz- und Bemessungswerten durchgeführt:

Sicherheitsbeiwert für die Dimensionen Sg zur Berücksichtigung der geometrischen

Unregelmäßigkeiten, etc.:

Sg = 1,0 für Schlitzpässe

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Sicherheitsbeiwert für Fließgeschwindigkeiten Sv wegen der stets auftretenden Unschärfe und

Unsicherheiten bei der hydraulischen Bemessung, insbesondere bei der hydraulischen

Bemessung:

Sv = 0,95 für Standartbauweise

Sicherheitsbeiwert für Leistungsdichte Sp zur Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der

hydraulischen Dimensionierung:

Sp = 0,90 bei allen Anlagen

Betrieblicher Sicherheitsbeiwert Sb, um der aus Versetzung mit Treibgut resultierenden Gefahr

einer unmittelbaren Überschreitung der hydraulischen Grenzwerte und damit von

Funktionseinschränkungen zu beachten:

Sb = 0,95 bei Schlitzpässen mit großen Wartungsintervallen /erhöhter Verlegungsgefahr (aus

Erfahrungen der letzten FAA-Anlagen am Lech)

Somit ergibt sich der Bemessungswert für die maximale Fließgeschwindigkeit mit:

vbem = Sb x Sv x vgrenz =

0,95 x 0,95 x 1,80 m/s (Barbenregion / Epi-Potamal und ∆hGesamt = 2,89 m) =

1,62 m/s

Daraus folgt eine max. zulässige planerische Wasserspiegeldifferenz von:

Δh��� = v²bem2 ∙ � = 13,5 cm

Die max. zulässige planerische Wasserspiegeldifferenz ∆h ergibt sich aus der

Bemessungsgeschwindigkeit und orientiert sich am Gesamthöhenunterschied des Bauwerks.

Ab einem Gesamthöhenunterschied von 3 m gilt ein Bemessungswert für die maximale

Fließgeschwindigkeit von:

vbem = Sb x Sv x vgrenz =

0,95 x 0,95 x 1,70 m/s (Barbenregion / Epi-Potamal und ∆hGesamt >3 m) =

1,53 m/s

Daraus folgt eine max. zulässige planerische Wasserspiegeldifferenz von:

Δh��� = v²bem2 ∙ � = 12,0 cm

Aufgrund der Nähe zur nächsten „Bemessungskategorie“ orientieren sich die maximalen

Bemessungswerte auf der sicheren Seite liegend nicht an der niedrigsten Kategorie, sondern an

der höheren Kategorie.

Der Bemessungswert für die zulässige Leistungsdichte ermittelt sich wie folgt:

pD,bem = Sp x pD,grenz =

0,90 x 150 W/m³ (Barbenregion / Epi-Potamal und Beckenbauweise) =

135 W/m³

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Am Bauwerk C wird unter Einhaltung der Bemessungsfließgeschwindigkeit an jeder

Trennwand mit 25 Trennwänden eine Differenzhöhe im Wasserspiegel von 2,79 m im Stauziel

-5 cm -Fall (WSP Lech OW = 545,95 m ü.NN) bis 2,89 m im Stauziel +5 cm –Fall (WSP Lech

OW = 546,05 m ü.NN) abgebaut.

Die minimalen Fließtiefen unterhalb der Trennwände im Vertical-Slot-Pass werden auf den

niedrigen Bemessungsoberwasserspiegel bei WSPStau -5 (= 545,95 m ü.NN) von 545,93 m ü.NN

und den Unterwasserspiegel (Wasserspiegel zu Beginn des Umgehungsgerinnes Abschnitt B)

von 543,16 m ü.NN bemessen. (Die Wasserspiegeldifferenz von 2 cm zu Beginn ergibt sich aus

dem Verlust am Schütz.)

Nach [2], Tab. 43, Seite 240 haben die Becken für die Leitfischart „Huchen“ eine Länge (lb)

von mindestens 3 m, eine Breite (b) von mindestens 2,25 m, eine Schlitzweite (s) von mind.

35 cm und die Mindestwassertiefe (hmin,Eng = hu) beträgt 0,80 m. Für die hydraulische

Mindesttiefe unterhalb der Trennwand nennt [1] im Anhang II, Anlage 1, Tab. 13 für die

Gewässerregion Epi-Potamal, groß (Huchen) 1,05 m. Wie oben in Kapitel 4.3 beschrieben wird

hier der fischbiologisch günstigere Wert mit hu = 1,05 m als Planungsgrundlage verwendet.

Der Abfluss wird über folgende Formel ermittelt:

� = �� ∙ � ∙ �� ∙ ℎ���

Mit einer Wasserspiegeldifferenz (∆h) am Schlitz von 0,12 m ergibt sich mit hu =1,05 m ein

Oberwasserspiegel von 1,17 m. Der Abflussbeiwert µv wird über folgende Funktion ermittelt,

die für strömungsdissipierende Verhältnisse gilt:

�� = 0,59 ∙ (1 − #$ℎ%ℎ�&',()*,'+

= 0,37

Daraus ergibt sich ein Abfluss (Q) bei WSPStau -5 von 0,51 m³/s.

Somit ist die Mindestdotation im Bauwerk von 500 l/s eingehalten, siehe Kapitel 4.1.

Die Abmessungen des Vertical-Slot-Passes entsprechen [2], Tabelle 43 in Verbindung mit

Tabelle 44.

Eine tabellarische Zusammenstellung der hydraulischen Berechnungen des Vertical-Slot-

Passes im Abschnitt C für die einzelnen Oberwasserspiegelhöhen liegt in Anlage 4 bei.

Die konstruktive Gestaltung basiert auf den oben beschriebenen hydraulischen Berechnungen.

Folgende Tabelle 8 und Tabelle 9 fassen die geometrischen und hydraulischen Bemessungs-

werte zusammen:

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Tabelle 8: Geometrische Bemessungswerte Abs. C

Abmessung Einheit Bemessungswert Planung

Beckenlänge LLB [m] 3,00 3,00

Beckenbreite b [m] 2,25 2,25

Schlitzweite s [m] 0,35 0,35

Länge Leitwand c [m] 1,5 * s = 0,53 0,56

Versatzmaß a [m] 0,5 * s = 0,175 0,18

Breite Umlenkblock bu [m] 1,0 bis 1,5 * s 0,39

Abschrägung der Leitwand

β [°] 10 bis 15 10

Tabelle 9: Hydraulische Bemessungswerte Abs. C

Abmessung Einheit Bemessungswert Planung

Wassertiefe unterhalb hu [m] 0,8 (DWA-M 509)

1,05 (LfU) 1,05

Wasserspiegeldifferenz ∆hbem [m]

0,12 m bei Hges = 3 bis 6 m 0,135 m bei Hges bis 3m

0,12

Fließgeschwindigkeit vbem [m/s]

1,53 bei Hges = 3 bis 6 m 1,62 m/s bei Hges bis 3m

1,51

Leistungsdichte PD [W/m³] 135 77

Quelle: DWA-M 509, Tab. 17, 40, 43 und 44; Praxishandbuch Bayern, Anhang II, Anlage 1,

Tab. 12

Aus den geometrischen und hydraulischen Bemessungswerten ergeben sich folgende

Durchflüsse am Bauwerk Vertical-Slot-Pass C:

Tabelle 10: Abfluss an der Trennwand 25 – Abschnitt C

Wasserspiegel Lech Oberwasser WSP OW [m ü.NN] 545,95 546,00 546,05

Abfluss an TW25 QTW25 [m³/s] 0,51 0,54 0,56

Die zugehörigen Berechnungen sind der Anlage 4, Berechnung 4.C.1 und 4.C.2 zu entnehmen.

Der Vertical-Slot-Pass mündet im 90°-Winkel gegenüber dem Entwässerungsgraben. Zur

Strömungsumlenkung, beruhigten Dotationszugabe, siehe folgendes Kapitel, und Gerinne-

sohlenangleich entsteht ein Ausgleichsteich. Zum Schutz der gegenüberliegenden Böschung

wird ein Steinsatz angeordnet.

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Zusatzdotation

Für die Beschickung des Umgehungsgerinnes mit mindestens 800 l/s, siehe Kapitel 4.1, wird

am Bauwerk C über eine Zusatz-Dotationsleitung der Differenzabfluss zum Vertical-Slot-Pass

vorbeigeleitet und in den Ausgleichsweiher zu Beginn des Abschnitts B zugegeben.

Tabelle 11: Abflussaufteilung Abschnitt C

Wasserspiegel Lech Oberwasser WSP OW [m ü.NN] 545,95 546,00 546,05

Abfluss an TW25 QTW25 [m³/s] 0,51 0,54 0,56

Durchfluss Dotationsleitung QDot,C [m³/s] 0,29 0,26 0,24

Summe Beschickung Abschnitt B QAbschnitt B [m³/s] 0,80 0,80 0,80

Die Bemessung erfolgt mit den gleichen Vorgaben und Grundlagen wie in Kapitel 4.3.1. und

ist der Anlage 4.C.5 zu entnehmen.

Am Trogbauwerk wird landseitig vor Beginn des Vertical-Slot-Passes strömungsparallel ein

Feinrechen (Rechenstabsabstand 1 cm) angeordnet, über den die Entnahme der Zusatzdotation

erfolgt. Der Feinrechen stellt eine mechanische Barriere zum Schutz der aufsteigenden Fische

dar, weiter fördern die kleinräumig induzierten Turbulenzen am strömungsparallel

angeordneten Rechen eine Meidungsreaktion. Die Fläche des Rechens ist auf die maximal

zulässige Anströmgeschwindigkeit von mechanischen Barrieren für patomodrome Arten von

0,28 m/s nach Ebel abgestimmt. Das Wasser strömt durch den Feinrechen in ein

Ausgleichsbecken. Am Ende des Beckens ist der Einlauf zur Dotationsleitung (DN400) mit

schwimmgesteuertem Schieber angeordnet. Von dort führt die Dotationsleitung in den

Ausgleichsteich im Anschluss an das Bauwerk C. Die Zugabe der Zusatzdotation erfolgt unter

Wasser, ein Satz aus Wasserbausteinen induziert ähnlich einem Tosbecken die

Energieumwandlung und Strömungsberuhigung. So wird die dominante Lockströmung aus

dem Bauwerk C nicht beeinträchtigt.

n-1-Fall bzw. Inanspruchnahme des Hochwasserrückhalteraums im OW Lech

Bei Überschreitung des Stauziels um 0,50 m mit WSP OW 546,50 m ü.NN - wie in Kapitel 3.6

beschrieben - ist die Dotationsleitung geschlossen, sowie das Einlaufschütz auf eine

Öffnungshöhe von 42 cm reduziert. Am Schütz steht dann eine Wasserhöhe von 1,74 m an, an

der Trennwand 25 aufgrund des Verlustes am Schütz eine Wasserhöhe von 1,55 m. Es werden

so 800 l/s an der erhöht ausgeführten TW25 (Höhe 1,6 m über Sohlsubstrat) durch den Schlitz

abgegeben, die folgenden Trennwände werden in diesem außergewöhnlichen Zustand

überströmt. Die zugehörigen Berechnungen sind der Anlage 4.C.4 und 4.C.6 zu entnehmen. Ab

dem Abschnitt B ergibt sich durch die Dotation von 800 l/s keine Änderung der Betriebsweise.

Zur Fixierung des Sohlsubstrats ist im Bereich des Schützes ein Lochblech vorgesehen, um bei

erhöhten Durchflüssen und somit erhöhten Schubspannungen Auskolkungen im Sohlbereich zu

vermeiden.

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Im n-1-Fall treten turbulente Abflussverhältnisse mit überströmten Trennwänden auf. Der

Fischpass für schwimmleistungsfähige Fische weiter passierbar. Der Ausgleichsteich im Unter-

wasser des Abschnitt C wie auch der Abschnitt B dient für alle weiteren Fische in diesem Fall

als Unterstand.

Abschnitt D – Ausstiegsgerinne

Dieser Abschnitt stellt die Verbindung vom Lech zum Trogbauwerk in Abschnitt C dar.

Die Sohle am Einlauf hat eine Höhe von 544,90 m ü.NN. Am Übergang zum Trogbauwerk

(Abschnitt C) liegt die Sohlhöhe bei 544,76 m ü.NN. Das Gerinne hat eine Länge von ca. 45 m.

Somit hat das Gerinne ein Gefälle von ca. 0,3 %.

Die Sohle ist entsprechend DWA-M 509 Tab. 29 1,2 m breit. Die Böschungen sind im Regelfall

1 : 2 geneigt.

Im Abschnitt C wird der Bemessungsabfluss durch die erste Trennwand Nr. 25 und die

schwimmgesteuerte Dotationsleitung bestimmt. Es stellt sich somit auch im Abschnitt D nur

der Bemessungsabfluss ein.

Tabelle 12: Abflussverhältnisse im Abschnitt D

Lechwasserspiegel

im Stauraum

WSP

[m ü.NN]

Durchflossene

Fläche im

Abschnitt D

A

[m²]

mittl.

Geschwindigkeit

im Abschnitt D

vm

[m/s]

Bemessungsabfluss

im Abschnitt D

Q

[m³/s]

WSPStau -5 545,95 3,47 0,23 0,8

WSPStau +0 546,00 3,74 0,21 0,8

WSPStau +5 546,05 4,02 0,20 0,8

Der Ausstieg der Fischaufstiegsanlage wird mit einem Winkel von ca. 45° zwischen Lechufer

und Verlängerung der Gerinneachse angelegt und mit einer kleinen Buhne / “Nase“ im

Oberwasser ausgestattet, um den Geschwemmseleintrag zu minimieren. Weiter wird ein

Schwimmbalken am Einlauf installiert, der Treibgut am Einlauf zurückhält, bzw. weiterleitet.

Betriebseinrichtungen

Durch die Wahl eines ungesteuerten Einlaufes in den Vertical-Slot-Pass ist die erste Trennwand

(TW25) im Abschnitt C das entscheidende Regulierelement für den Durchfluss im Bauwerk.

Hier stellt sich der Abfluss in Abhängigkeit des Oberwasserspiegels von Stauziel -5 bis Stauziel

+5 ein, (siehe Kapitel 4.3.3).

Zur Erhöhung des Abflusses im Abschnitt B wird über die gesteuerte Dotationsleitung die

benötigte Abflussdifferenz am Bauwerk C vorbeigeführt, siehe Kapitel 4.3.3. Die Dotations-

leitung am Bauwerk C wird in Abhängigkeit des Oberwasserspiegels über einen schwimm-

gesteuerten Regelschieber gedrosselt.

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Weiterhin ist im Trogbauwerk, Abschnitt C, eine Tauchwand mit einem Schütz vorgeschaltet,

das bei außergewöhnlichen Ereignissen (n-1-Fall, Inanspruchnahme des Hochwasserschutz-

raumes sowie zur Revision) geschlossen werden kann.

Am Bauwerk A wird ebenfalls der Differenzabfluss zwischen Vertical-Slot-Pass und

Umgehungsgerinne vorbeigeführt, siehe Kapitel 4.3.1. Die Schieber an der Dotationsleitung

am Bauwerk A werden aufgrund der konstanten Wasserspiegellagen am Einlaufbereich und im

Auslaufbereich (Ausgleichsbecken mit Überfall) fest eingestellt und sind nur im Revisionsfall

gegebenenfalls anzupassen.

Beabsichtigte Betriebsweise

Betriebsfall: WSP OW Lech = 545,95 bis 546,05 mü.NN

Der Fischpass ist auf die Oberwasserspiegel Lech von 545,95 bis 546,05 m ü.NN (Stau -5 bis

Stau +5) bemessen. Die Stauzielschwankungen und damit verbundenen Abflussschwankungen

im Vertical-Slot-Pass C werden durch den schwimmgesteuerten Regelschieber am

Dotationseinlauf ausgeglichen. Der Fischpass wird so in den Schlitzpässen immer mit

mindestens 500 l/s und im Raugerinne mit mindestens 800 l/s beschickt.

Tabelle 13: Zusammenstellung der Hauptwerte im Vertical-Slot-Pass C WSP OW

[m ü.NN]

Abfluss TW 25

VSP C

[m³/s]

Abfluss

Dotationsleitung

[m³/s]

Energiedissipation

(max.)

[W/m³]

Fließgeschwindigke

it im Schlitz (max.)

[m/s]

545,95 0,51 0,29 77 1,51

546,00 0,54 0,26 77 1,51

546,05 0,56 0,24 77 1,51

Sonderfall (n-1-Fall): WSP OW Lech = 546,50 m ü.NN

Bei Überschreitung des Stauziels um 0,50 m mit WSP OW 546,50 m ü.NN ist die

Dotationsleitung geschlossen und das Schütz am Trogbauwerk ist bis auf eine Höhe von 42 cm

mit der Handkurbel zu schließen. Dies erfolgt über den Betrieb der UKW. Die sich daraus

ergebenden Wasserspiegel sind dem hydraulischen Längsschnitt Plan-Nr. 20213 und dem

Kapitel 4.3.3, Seite 31, zu entnehmen.

Tabelle 14: Abflusssituation im n-1-Fall WSP OW

[m ü.NN]

Abfluss TW 25

VSP C

[m³/s]

Abfluss

Dotationsleitung

[m³/s]

Energiedissipation

(max.)

[W/m³]

Fließgeschwindigke

it im Schlitz (max.)

[m/s]

546,50 0,8 0,00 125 2,02

Anlagenüberwachung

Im Bereich des Planungsgebietes sind keine Grundwassermessstellen vorhanden.

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Sickerwasseraustritte aus dem Stauraum des Lechs werden über den begleitenden Qualm- und

Sickergrabens erfasst. Im Bereich von Station 0+590 bis 0+445, in dem diese Funktion

aufgrund des künstlich beschickten und abgedichteten Gerinnes nicht mehr gewährleistet

werden kann, wird eine Drainageleitung mit Kontrollwehr angeordnet, siehe Kapitel 4.2.2.

So wird die Kontrollfunktion ersetzt und die Anlagenüberwachung bleibt gegeben.

Alle Abschnitte der Fischaufstiegsanlage müssen in regelmäßigen Abständen gewartet werden,

um Verklausungen oder Biberbauten zu entfernen, die eine Fischpassage verhindern können.

Beweissicherung

Eine ausführliche Beweissicherung ist vor Beginn der Baumaßnahme, gemeinsam mit der

Gemeinde Scheuring und der UKW (Betrieb Lech) durchzuführen. Nach Beendigung der

Baumaßnahme sind dann erneut die betroffenen Bereiche in Hinsicht auf Folgeerscheinungen

oder Schäden durch die Baumaßnahme mit den o.g. Beteiligten zu kontrollieren.

Statische Entwurfsplanung

Bau + Plan hat im Zuge der Genehmigungsplanung die tragwerksplanerischen Belange

hinsichtlich Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit der erforderlichen

Bauwerke berücksichtigt.

Beim Ausstiegsbauwerk (Abschnitt A - Unterwasserbereich der Lechstaustufe 20) wird die

Baugrube durch Spundwände gegen Lechwasser gesichert. Landseitig der Schmalwand-

dichtung haben die Spundwände aufgrund des tief liegenden Grundwasserspiegels nur eine

statische Funktion. Im oberen Bereich des Bauwerks A ist die Ausführung mit geböschter

Baugrube ohne Spundwände geplant.

Für den Abschnitt C, dem Ausstiegsbauwerk mit Durchörterung der Schmalwanddichtung im

Staudamm ist ein dicht in den Untergrund (1 m in die dichtende schluffige Sandschicht)

einbindender Spundwandkasten für den lechseitigen Bauwerksabschnitt vorgesehen. Die

Schmalwand wird mit Bohrpfählen in Längsrichtung überbohrt und in Querrichtung verstärkt.

Dabei werden die Spundwände für den dichten Anschluss in die Bohrpfähle eingebunden. Die

dichtenden Baugrubenelemente (Spundwand und Bohrpfähle) erfüllen zusätzlich die statisch

tragende Funktion. Der Bereich zwischen Sohle Trogbauwerk und Schmalwand wird durch

einen Lehmschlag abgedichtet, der eventuelle Setzungen und ein Kippen des Trogs ausgleicht.

Die Baugrubenumschließung für den landseitigen Bereich des Trogbauwerks jenseits der

Schmalwanddichtung (Vertical-Slot-Pass mit Betonrahmenbauwerk) im Abschnitt C besteht

ebenfalls aus Spundwänden, die allerdings aufgrund des tiefen Grundwasserstand nur statische

Funktion erfüllt.

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Auswirkungen des Vorhabens

Im Folgenden werden die Auswirkungen der neu geplanten Fischaufstiegsanlage auf die

Umgebung beschrieben.

Hauptwerte der beeinflussten Gewässer

Dem Lech als beeinflusstes Gewässer werden 800 l/s entnommen und im Unterwasser der

Staustufe 20 wieder zugegeben. Somit werden die Hauptwerte des Lechs unwesentlich

beeinflusst.

Gewässer / Grundwasser

Alle Bereiche, die mit dem Neubau der Fischaufstiegsanlage mit Wasser beschickt werden,

werden zum Untergrund hin abgedichtet. Es bestehen somit keine Auswirkungen auf das

Grundwasser.

Wasserbeschaffenheit

Die Fischaufstiegsanlage wird ausschließlich mit Lechwasser gespeist, sodass sich die

Wasserbeschaffenheit im Entwässerungsgraben der im Lech gleicht. Dies ist insofern von

Bedeutung, als dass für die Auffindbarkeit des Einstiegs die Wasserbeschaffenheit in der

Fischaufstiegsanlage ähnlich der im Lech sein sollte, um Irritationen der Fische zu vermeiden.

Überschwemmungsgebiete

Im Einlaufbereich der Fischaufstiegsanlage liegt der Wasserspiegel im n-1-Fall oder bei

Inanspruchnahme des Hochwasserrückhalteraumes bei 546,50 m ü.NN.

Die Hochwassersituation des Lechs ist von der Maßnahme Fischaufstiegsanlage nicht

betroffen.

Der Staudamm wird im Zuge der Maßnahme im Baubereich des Abschnitts C durch

Überbohrung der Schmalwanddichtung mit Bohrpfählen und Spundwänden ergänzt, siehe

Kapitel 4.8.

Der Abfluss in der Fischaufstiegsanlage bei Lech OW 546,50 m ü.NN wird durch Reduzieren

des Abflussquerschnitts am Schütz im Abschnitt C und Schließen der Dotationsleitung sowie

an der erhöhten Trennwand 25 auf 800 l/s reduziert. Die Trennwände des Vertical-Slot-Passes

im Abschnitt C werden überströmt, siehe Anlage 1, Plan-Nr. 20213, ab Abschnitt B ergeben

sich keine Änderungen in der Betriebsweise des Fischaufstiegs.

Die Wasserspiegellagen sind in den entsprechenden Plänen dargestellt.

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Natur und Landschaft

Die Beeinträchtigungen auf Natur und Umwelt wurden im Abstimmungsgespräch mit der UNB

Landsberg am Lech näher diskutiert und im Zuge des Planungsprozesses so weit als möglich

minimiert (Protokoll siehe Anlage 5).

Bezüglich weiterer Ausführungen wird auf die Anlagen 6 bis 9 verwiesen.

Auswirkungen auf öffentliche und private Anlieger

Im Planungsbereich befindet sich keine Bebauung von Privatpersonen. Deshalb sind im

Endzustand keine Auswirkungen auf private Anlieger zu erwarten.

In der folgenden Tabelle sind die relevanten, angrenzenden Grundstücke mit

Grundstücksbesitzer aufgeführt. Die Lage der Grundstücke kann der Anlage 1, Plan-Nr. 20202

entnommen werden.

Flurnummer Eigentümer

1109 Gemeinde Scheuring

1109/3 Uniper Kraftwerke GmbH

1109/5 Gemeinde Scheuring

1109/15 Freistaat Bayern

2315/40 Freistaat Bayern

2315/45 Gemeinde Scheuring

2315/51 Freistaat Bayern

2315/55 Freistaat Bayern

2316 Freistaat Bayern

2316/3 Freistaat Bayern Erbbaurecht Uniper

2316/10 Freistaat Bayern

2316/12 Freistaat Bayern

Auswirkungen auf Sicherheit und Verkehr

Die Baumaßnahme wird den öffentlichen Verkehr vor allem durch den Baustellen-

andienungsverkehr beeinträchtigen. Bei Baumaßnahmen auf der in Fließrichtung rechten Seite

sollte die Befahrbarkeit des Lech-Radweges beachtet werden oder gegebenenfalls bereits an

den vorherigen Kreuzungen auf die Baustelle hingewiesen werden.

Behörden und Vertragspartner

Als Genehmigungsbehörde fungiert das Landratsamt Landsberg am Lech mit Fachberatung

durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim und die Fischereifachberatung Oberbayern.

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Fischereirecht

Oberhalb der Lechstaustufe 20 Scheuring (Fkm 71,9 – 67,8) ist der Luftwaffenfischereiverein

Lechfeld e.V. zuständig. Ab Unterwasser des Kraftwerkes bis zum Oberwasser der

Lechstaustufe 21 (Fkm 67,8 – 63,9), ist der Anglerbund Bavaria e.V. für die Bewirtschaftung

verantwortlich.

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Rechtsverhältnisse

Die Bewilligung zur Nutzung des Wasserrechts ist laut Bescheid für die Lechstaustufe 20, vom

29.12.1978 (ausgestellt vom Landratsamt Landsberg am Lech), bis zum 31.12.2070 erteilt. Mit

Aktenzeichen 643-42.1 LRA-LL wurden am 21.12.2012 die zulässigen Schwankungsgrenzen

im Oberwasser neu festgelegt, siehe [6]

Unterhaltspflicht der betroffenen Gewässerstrecke

Der betroffene Abschnitt des Lechs als Gewässer erster Ordnung liegt in der Unterhaltspflicht

des Wasserwirtschaftsamts Weilheim. Die Unterhaltslast am Lech und somit auch am

bestehenden Entwässerungsgraben wurde laut Wasserrechtsbescheid vom 29.12.1978 auf den

Kraftwerksbetreiber übertragen und liegt in der Unterhaltspflicht der UNIPER Kraftwerke

GmbH.

Unterhaltspflicht und Betrieb der baulichen Anlagen

Die geplante Fischaufstiegsanlage mit allen Anlagenteilen liegt im gesamten Umfang im

Unterhaltsbereich der UNIPER Kraftwerke GmbH.

Folgende Unterhaltsmaßnahmen sind durch die UNIPER Kraftwerke GmbH durchzuführen:

• Verlandungen in Teich und Gumpen entfernen (Kontrolle der Wassertiefe,

jährlich, Maßnahmen nach Bedarf)

• Rückbau von Biberbauten (Kontrolle der gesamten FAA monatlich, Maßnahmen

sofort)

• Verklausungen (Kontrolle der gesamten FAA monatlich, Maßnahmen sofort)

• Einlaufschütz (Kontrolle Funktionsfähigkeit, jährlich, Maßnahmen sofort)

Beweissicherungsmaßnahmen

Die Kontrolle des Sickergrabens bzw. der neu zu erstellenden Drainageleitung wird weiter

erfolgen, um Sickerwasseraustritte zu dokumentieren.

Privatrechtliche Verhältnisse berührter Grundstücke und Rechte

Privatrechtliche Verhältnisse berührter Grundstücke und Rechte sind durch die Maßnahme

nicht betroffen.

Gewässerbenutzung

Für den Unterhalt der Fischaufstiegsanlage wird aus dem Lech im Oberwasser der Staustufe

20 – Scheuring Wasser entnommen und ins Unterwasser der Staustufe wieder eingeleitet.

Ansonsten besteht kein Einfluss auf die Gewässerbenutzung des Lechs.

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Durchführung des Vorhabens

Beim Bau der Fischaufstiegsanlage und bei der Durchführung des Vorhabens sind folgende

Baumaßnahmen vorgesehen:

• Abschnitt A: Erdbau, Spundwandarbeiten, Betonarbeiten, Sicherung der

Böschungen mit Wasserbausteinen, Ausstattung des Gerinnes mit Trennwänden

und Sohlsubstrat, Dotationsleitung, Geländer und Gitterroste, Betriebsweg

• Abschnitt B mit Dichtung: Erdbau, Herstellung Dichtung, Bau von zwei

Durchlässen

• Abschnitt C: Erdbau, Unterhaltsweg, Spundwandarbeiten, Bohrpfahlarbeiten,

Betonarbeiten, Ausstattung des Gerinnes mit Trennwänden und Sohlsubstrat,

Geländer und Gitterroste; Schützenverschluss Betonrahmenbauwerk

• Abschnitt D: Erdbau, Unterhaltsweg, Spundwandarbeiten, Sicherung mit

Wasserbausteinen, Betriebsweg

Abstimmung mit anderen Maßnahmen

Eine Abstimmung mit anderen Maßnahmen ist nicht notwendig. Die Zufahrt zum Kraftwerk

und der Wehranlage muss immer gewährleistet sein.

Einteilung in Bauabschnitte

Eine Einteilung in Bauabschnitte ist nicht vorgesehen.

Bauablauf

Für die Erstellung der Fischaufstiegsanlage ist folgender Bauablauf vorgesehen (Die Arbeiten

werden unabhängig von der Nummerierung teilweise parallel ausgeführt):

1. Baufelder für die Abschnitt A bis D freimachen

2. Rodungsarbeiten Abschnitt A, B, C und D

3. Herstellung Abschnitt A, inkl. Spundwandarbeiten und Betonarbeiten

4. Herstellung Abschnitt C, inkl. Spundwandarbeiten, Bohrpfahlarbeiten und

Betonarbeiten

5. Herstellung Abschnitt B (mit Dichtung) mit Durchlässen bei FAA-km 0+215

und 0+540 und einem Ausgleichsteich im Unterwasser von Abschnitt C

6. Herstellung Abschnitt D, inkl. Unterhaltswegen, Ufersicherungen

7. Herstellung Geländer, Gitterroste, Unterhaltswege, Sonstige ökologische

Maßnahmen

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Projekt- und Bauzeiten

Folgender Projektablauf ist für die Erstellung der Fischaufstiegsanlage vorgesehen:

Bauausführung und Bauzeiten:

Rodungsarbeiten Baufeld FAA: Abschluss bis Ende September 2019

Gehölzfällung / Rodungsarbeiten auf Maßnahmenflächen

„Reptilienschutz“ Abschluss bis Ende September 2019,

optional ab Mitte April 2020

Baubeginn: 01.11.2019

Abschnitt A: Anfang November 2019 bis Anfang Juni 2020

(Hochwasser-Risikobereich bis Ende März)

Abschnitt B: Anfang November 2019 bis Anfang Mai 2020

Abschnitt C: Anfang Januar 2020 bis Anfang Juli 2020

Abschnitt D: Anfang Mai 2020 bis Anfang Juli 2020

Restarbeiten: Anfang Juli 2020 bis Ende August 2020

Projektabschluss: Voraussichtlich Ende August 2020

Projektrisiken

Das größte Projektrisiko stellt ein Hochwasser während der Bauzeit dar. Daher werden die

Arbeiten, die eine Wasserhaltung erfordern, in die Winterzeit gelegt. Die Baugruben werden

auf ein Hochwasser (HQ2) ausgelegt. Bei höheren Abflüssen sind Schäden auf der Baustelle

nicht auszuschließen.

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Wartung und Verwaltung der Anlage

Die UNIPER Kraftwerke GmbH – Sparte Wasserkraft – ist für die Wartung und Verwaltung

der Fischaufstiegsanlage verantwortlich.

Bau + Plan Ingenieurgesellschaft mbH

München, den 05.04.2019

(Hans J. Hanke) (i.A. M. Ruck)

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Literaturverzeichnis

[1] Praxishandbuch „Fischaufstiegsanlage in Bayern“, 2. Überarbeitete Auflage,

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Mai 2016

[2] Merkblatt DWA-M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke –

Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung“, Mai 2014, korrigierte Auflage Februar

2016

[3] Geotechnischer Bericht „Scheuring, Lechstaustufe 20, Neubau einer Fischauf-

stiegsanlage“, Geotechnikum, 04.04.2017

[4] Bollrich, Preißler, Dresden, 1992, Technische Hydromechanik 1

[5] Schneider, Minden, Oktober 2000, Bautabellen für Ingenieure

[6] Bescheid: Änderung der Bewilligung des Landratsamtes Landsberg am Lech nach § 10

WHG für die Lechstaustufe 18 bis 21, Landkreis Landsberg am Lech, sowie 22,

Landkreis Aichach-Friedberg, Landsberg, 21.12.2012

[7] Ebel, Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen, Band 4, 2013

[8] Geotechnischer Bericht, Geotechnikum, 04.04.2017