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Leistungsverzeichnis - Fensterbau Bauvorhaben: ______________________________________________________________________ Gewerk: ___________________________________________________________________________ Fenster + Fassadenelemente in Holz (Holz-Aluminium) ___________________________________________________________________________________ Angebotssumme: € ____________________________ geprüfte Endsumme: € ____________________________ Termine: Angebotsabgabe ______________________________ Ort: ______________________________ Zeit: ______________________________ Vergabetermine Ablauf der Zuschlagsfrist: ______________________________ Ausführungstermine Detailplanung: ______________________________ voraussichtliche Rohbaufertigstellung: ______________________________ (Aufmaßtermin) Voraussichtlicher Montagebeginn ______________________________ Montageabschluß ______________________________ _____________________, den ________________ _________________________________________ (Ort) (Datum) (Stempel/Unterschrift)

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1.0 Z u s ä t z l i c h e T e c h n i s c h e V o r s c h r i f t e n (Z T V) 1.1.1 Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung steht eine begrenzte Fläche zur Verfügung. Die genaue

Abgrenzung ist im Einvernehmen mit der Bauleitung vorzunehmen. Sämtliche, durch die Bauarbeiten entstehenden Verunreinigungen der Straße und um-

gebende Flächen, sind schnellstens zu entfernen. Die Baustelle ist aufgeräumt und sauber zu halten und äußerst sorgfältig abzusichern. Die Arbeiten sind mit besonderer Vorsicht auszuführen, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Alle Unfallverhütungs-vorschriften sind einzuhalten. Die Baustelleneinrichtung wird nicht besonders vergütet. Dafür anfallende Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Ebenso die Beleuch-tung des Arbeitsplatzes.

1.1.2 Taglohnarbeiten Für Arbeiten, die aufgrund besonderer Umstände nur auf Nachweis ausgeführt werden

können, sind Taglohnsätze zu veranschlagen. Es wird besonders auf die Paragraphen 2, Abs. 10 §15, Abs. 3 + 5 VOB Teil B hin-

gewiesen. Nachweise über Stundenlohnarbeiten sind der Bauleitung täglich zur Beglaubigung

vorzulegen. Materialanlieferungen sind durch Lieferscheine zu belegen. Stundenlöhne verstehen sich einschl. aller Lohn- und Lohnnebenkosten, Leistungs-

zulagen, Auslösungen usw.. Geräte einschließlich Betriebsstoffe, Kosten, Gewinn, An- und Abtransport, Auf- und

Abbauen, Vorhalten usw. - ohne Bedienungspersonal. Baustoffe frei Baustelle geliefert und abgeladen, einschließlich Kosten, Gewinn, usw.. 1.1.3 Baulärm Beim Einsatz von Maschinen sind die gesetzlichen Bestimmungen über Lärmschutz ein-

zuhalten. Alle Maßnahmen hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

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1.1.4 Bauschutt Bauschutt ist unaufgefordert täglich zu entfernen. Falls dies nicht erfolgt, behält sich

die Bauleitung die Reinigung der Baustelle und Beseitigung der Verunreinigung vor. Die Kosten hierfür hat der Auftragnehmer zu tragen.

1.1.5 Baustrom und Versicherungen Baustrom wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat für das

Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Falls anteilige Kosten einzu-kalkulieren sind, wird dies in einer extra Position aufgeführt.

1.1.6 Arbeitsgemeinschaft Eine Arbeitsgemeinschaft wird zugelassen, wenn der Bieter weitere Mitglieder vor An-

gebotsabgabe genannt und der Auftraggeber zugestimmt hat. 1.1.7 Wichtig für Angebotsabgabe Bei der Abgabe des Angebots muss das Original-Angebot mit EP und GP ausgefüllt ab-

gegeben werden. Unausgefüllte Angebote mit EDV-Ausdruck als Beilage können aus-geschieden werden.

1.1.8 Abnahme Für funktionsfähig eingebaute Fensterelemente kann vom Auftragnehmer eine Sicht-

abnahme beantragt werden. Für die Sichtabnahme gelten die Regeln der VFF Richtlinie HO.05. Findet keine förmliche Abnahme statt, beginnt die Gewährleistung bei Gebrauch-nahme.

Die allgemeine Verantwortung für Maßnahmen zum Schutz der Leistung während der Bauphase auch noch vor der Abnahme liegt in jedem Fall beim Auftraggeber (vgl. VFF Merkblatt HO.08).

1.1.9 Gewährleistung Entsprechend der VOB ist die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 4 Jahre.

Diese beginnt mit der Abnahme oder Inbetriebnahme der gesamten Leistung.

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1.2 Zusätzliche technische Vorschriften für Bauleistungen 1.2.1 Vorbemerkung Außer der DIN 18355 und 18361 sind noch die in den „Zusätzlichen Technischen Vor-

schriften“ aufgeführten Normen einzuhalten. 1.2.2 Allgemeiner Hinweis zu den technischen Vorbemerkungen Für die Ausführung der Tischler-, Beschlags-, Metallbau-, Verglasungs-, und Anstrich-

arbeiten sind die „Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen“ - VOB, Teil C, maßgebend.

1.2.3 Leitnormen DIN 18355 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Tischlerarbeiten

DIN 18357 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Beschlagsarbeiten

DIN 18360 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Metallbauarbeiten

DIN 18361 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Verglasungsarbeiten

DIN 18363 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Anstricharbeiten

DIN 18364 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten

1.2.4 Übrige Normen, soweit sie mit den ausgeschriebenen Leistungen in Zusammenhang stehen: Als Ergänzung oder Änderung der VOB/ Teil C - Allgemeine Technische Vorschriften für

Bauleistungen - gelten folgende DIN-Normen, sofern im Leistungsverzeichnis keine davon abweichende Forderung gestellt wird:

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BauPV: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (Bauproduktenverordnung): Amtsblatt der Europäischen Union L 88/5 ff. vom 04.04.2011

EN 204 Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nicht-tragende Anwendungen

EN 301 Klebstoffe für tragende Holzbauteile, Phenoplaste und Aminoplaste; Klassifizierung und Leistungsanforderungen

EN 485-1 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bänder, Bleche und Platten – Teil 1: Technische Lieferbedingungen

EN 573-1 bis 4 Aluminium und Aluminiumlegierungen – Chemische Zusammen-setzung und Form von Halbzeug – Teil 1: Numerisches Bezeich-nungssystem; Teil 2: Bezeichnungssystem mit chemischen Symbolen; Teil 3: Chemische Zusammensetzung; Teil 4: Erzeugnisformen

EN 942 Holz in Tischlerarbeiten – Allgemeine Anforderungen EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken –

Technische Regeln EN 1991-1-1 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-1: Allgemeine

Einwirkungen auf Tragwerke- Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau

EN 1991-1-1/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter – Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau

EN 1993-1-1 Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau

EN 1993-1-17NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter – Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau

EN 1995-1-1 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau

EN 1995-1-1/NA/A1 Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter – Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau, 2010-12, Änderung A1/2012-02

EN 1935 Baubeschläge – Einachsige Tür- und Fensterbänder – Anforderungen und Prüfverfahren

EN 10025-1 Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen – Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen

EN 100988 Nichtrostende Stähle – Technische Lieferbedingungen EN ISO 2128, EN ISO 2931, EN ISO 3210, EN ISO 8251

Prüfung anodisch erzeugter Oxidschichten auf Aluminium und Aluminiumlegierungen

DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau

Ergänzende Bestimmungen zu DIN 4108

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EnEV Energie-Einsparverordnung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau

Ergänzende Bestimmungen zu DIN 4109

DIN 4122 Eerl ND 1982, Bauaufsicht: Technische Baubestimmungen; DIN 4122 „Abdichtung von Bauwerken gegen nichtdrückendes Ober-flächenwasser und Sickerwasser mit bituminösen Stoffen, Metallbändern und Kunststoff-Folien“

DIN 7863 Elastomer-Dichtprofile für Fenster und Fassade - Technische Lieferbedingungen – Teil 1: Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau

EN 12207 Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Klassifizierung EN 12208 Fenster und Türen – Schlagregendichtheit - Klassifizierung EN 12487 Korrosionsschutz von Metallen - Gespülte und no-rinse

Chromatierüberzüge auf Aluminium und Aluminiumlegierungen EN 12765 Klassifizierung von duroplastischen Holzklebstoffen für nicht-

tragende Anwendungen EN 13126 Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren -

Anforderungen und Prüfverfahren EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte

Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikation EN 14220 Holz und Holzwerkstoffe in Außenfenstern, Außentüren und

Außentürzargen – Anforderungen und Spezifikationen EN 14257 Klebstoffe – Holzklebstoffe - Bestimmung der Klebfestigkeit von

Längsklebungen im Zugversuch in der Wärme (WATT'91) EN 14351-1 Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1:

Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit

EN ISO 14713-2 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Teil 2: Feuerverzinken

DIN 17611 Anodisch oxidierte Erzeugnisse aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen - Technische Lieferbedingungen

DIN 18008-1 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen

DIN 18008-2/Berichtigung 1: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen:2010-12; Berichtigung 1:2011-04

DIN 18008-3 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen

DIN 18008-4 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen

DIN 18008-5 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen

DIN 18202 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke DIN 18203-3 Toleranzen im Hochbau – Teil 3: Bauteile aus Holz und

Holzwerkstoffen DIN 18335 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Stahlbauarbeiten

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DIN 18451 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Gerüstarbeiten

DIN 18516-1 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 1, Anforderungen, Prüfgrundsätze

DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen

DIN 18545-1 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Anforderungen an Glasfalze

DIN 18545-2 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen – Teil 2: Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderungen, Prüfung

DIN 18545-3 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffe; Verglasungssysteme DIN 52460 Fugen- und Glasabdichtungen – Begriffe DIN 53504 Prüfung von Kautschuk und Elastomeren; Bestimmung von Reiß-

festigkeit, Zugfestigkeit, Reißdehnung und Spannungswerten im Zugversuch

DIN 52460 Fugen- und Glasabdichtungen – Begriffe DIN 68800-1 Holzschutz – Teil 1: Allgemeines DIN 68800-2 Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau DIN 68800-3 Holzschutz – Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit

Holzschutzmitteln Werden weitere DIN-Vorschriften berührt, gelten diese sinngemäß. 1.2.5 Zusätzliche Vorschriften und Empfehlungen, soweit sie mit den ausgeschriebenen Leistungen im Zusammenhang stehen.

VDI-Richtlinien 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen

QUALANOD Vorschriften für das Gütezeichen für anodisch erzeugte Oxidschichten auf Aluminium-Halbzeug in der Architektur

QUALICOAT Vorschriften zur Erlangung des Qualitätszeichens für Beschichtungen auf Aluminium durch Nass- und Pulverlackierung bei Architekturanwendungen

GSB AL 631 Internationale Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Bau-teilen aus Aluminium (GSB Gesellschaft für Stückbeschichtung)

NAAMM-Spezifikationen Standard SG-1/ 70 für Dichtungsprofile. BFS-Merkblatt 18: Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich Glaserhandwerk TR 17 Technische Richtlinien des Glaserhandwerks – Nr. 17: Verglasen

mit Isolierglas, einschließlich Erläuterungen zu DIN 18545 Teil 1-3 ift-Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern ift-Richtline FE-05/2: Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren Diese Richtlinie wird in Zukunft durch die E DIN 18055: Anforderungen und Empfehlungen an Fenster und Außentüren ersetzt ift-Ausschreibungshilfe: http://www.ift-rosenheim.de/iftausschreibungshilfe.php RAL-GZ 695 Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten – Gütesicherung,

- Gütegemeinschaft Fenster u. Haustüren, Frankfurt a. M. - Leitfaden zur Montage: Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren - Gütegemeinschaft Fenster u. Haustüren, Frankfurt a. M. -

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VFF Richtlinie HM.01 Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- und Außentürkonstruktionen Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Richtlinie HM.02 Richtlinie für Holz-Metall-Fassadenkonstruktionen - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Merkblatt HO.01 Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, Holz-Metall-Fenster und –Außentüren - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Merkblatt HO.02 Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und –Haustüren - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Merkblatt HO.03 Anforderungen an Beschichtungssysteme für die werksseitige Beschichtung von Holz- und Holz-Metall-Fenstern, –Haustüren und –Fassaden - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Richtlinie HO.05 Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren

VFF Merkblatt HO.06-1 Holzarten für den Fensterbau – Teil 1: Anforderungen, Holzartentabelle - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Merkblatt HO.06-2/A1 Holzarten für den Fensterbau, Teil 2: Holzarten zur Verwendung in geschützten Holzkonstruktionen/ Korrigendum - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Merkblatt HO.06-3 Holzarten für den Fensterbau, Teil 3: Lamellierte Fensterkanteln aus verschiedenen Holzarten und Holzprodukten - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Merkblatt HO.06-4 Holzarten für den Fensterbau, Teil 4: Modifizierte Hölzer - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Merkblatt HO.08 Maßnahmen zum Schutz von Fenstern und Außentüren während der Bauphase - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Merkblatt HO.10 Wetterschutzschienen an Holzfenstern - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Merkblatt HO.11 Holzschutz bei Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren, -Fassaden und –Wintergärten - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a. M.

VFF Merkblatt V.02 Absturzsichernde Verglasungen - Verband Fenster + Fassade, Frankfurt a.M.

ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Fenster zur Ausschreibung von Fenstern aller Rahmenmaterialien (Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbe-dingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) – VOB/B und den Allge-meinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) – VOB/C, Download unter www.window.de)

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1.2.6 Sonstige Ausführungsunterlagen - die zur Ausführung genehmigten Werk- und Detailpläne des Auftragnehmers - die einschlägigen VDE-Bestimmungen - die einschlägigen VDI-Richtlinien - die Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Materialhersteller und Zulieferfirmen 1.3 Anforderungen an die Konstruktion 1.3.1 Statische Anforderungen Die Fensterkonstruktion, einschließlich der Verbindungselemente, muss alle planmäßig

auf sie wirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können.

Unter den angenommen Beanspruchungen darf - sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagern nicht mehr als 1/300

der Länge durchbiegen. - bei Verwendung von Mehrscheibenisolierglas die Durchbiegung des

Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten.

Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach den einschlägigen Eurocodes und den entsprechenden nationalen Anhängen, also insbesondere EN 1995-1-1/NA/A1 für Holzbauwerke.

Fenster und Haustüren müssen den Grundsätzen der EN 14351-1 entsprechen. Falls zusätzliche Belastungen, z.B. aus Sonnenschutzanlagen, anzusetzende Horizontalholmbelastungen, Ausfachungselemente etc. zu berücksichtigen sind, ist dies in den Positionen beschrieben.

1.4 Bauphysikalische Anforderungen 1.4.1 Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtheit

Die Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtheit muss entsprechend dem Leistungs-verzeichnis bzw. den Deklarationen des Herstellers gewährleistet sein.

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1.4.2 Wärme- und Feuchtigkeitsschutz Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten die Bestimmungen der Energie-

einsparverordnung (EnEV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für nichttransparente Füllungen (Paneele) in Fenstern und in Fensterwänden gelten die

Anforderungen an leichte Außenwände. Die Einwirkung von Schlagregen und Tau-wasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. Wärmebrücken) vermieden werden.

1.5 Schallschutz 1.5.1 Schallschutz - allgemein Für den Schallschutz gilt DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, die ergänzenden

Bestimmungen zu DIN 4109 und die VDI-Richtlinien 2719 „Schalldämmung von Fenstern“.Die Anschlüsse zwischen den Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden.

1.5.2 Entdröhnungsmaßnahmen

Alle Blechbekleidungen und flächigen Materialprofilabdeckungen, z.B. Fensterbänke, Stützenverkleidungen, Abdeckbleche, Lisenen, Attikahauben etc., sind wirksam zu ent-dröhnen. Das Antidröhnmaterial - nicht brennbar - wird vor dem Einbau auf die Rück-seite aufgespritzt oder im Spachtelverfahren aufgetragen. Aufgeklebte Antidröhn-platten sind nicht zugelassen. Der weitgehend vollflächig aufgetragene Belag soll mindestens 2 mm betragen. Er ist temperaturfest bis 60° C und alterungsbeständig auszuführen. Die Antidröhnmaßnahme ist schwerpunktmäßig bei allen oben aufgeführten Konstruk-tionsstellen auszuführen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall im LV-Positionstext vermerkt ist. DIN 18360, Ziffer 3.1.22, ist zu beachten.

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1.6 Werkstoffe 1.6.1 Holz

Für die Qualität des Holzes gilt EN 942 in Verbindung mit dem VFF Merkblatt HO.02 und der Merkblattreihe HO.06 Der Streubereich der Holzfeuchte darf nicht größer als +/- 2 % sein. Der maximale Feuchtegehalt der Einzelteile darf dabei 16 % nicht übersteigen. Bei Verwendung ge-mischter Kantelaufbauten, z.B. mit modifizierten Holzprodukten, sind ggf. höhere Abweichungen der Holzfeuchte zwischen den einzelnen Lamellen zugelassen. Die Messung der Holzfeuchte ist vor Beginn der formgebenden Bearbeitung durchzu-führen und aktenkundig zu erfassen. Bei schichtverleimten (lamellierten) Holzkanteln sind Keilzinkung und Breitenverleimung in der Mittellage zulässig. Ab bestimmten Längen (über 2 m) können auch die Sichtflächen der Decklamellen sichtbare Klebfugen aufweisen. Diese sind ausdrücklich mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Die Holzquerschnitte sind nach den Vorgaben des Systemgebers sowie nach den statischen Anforderungen auszuwählen. Normen, Richtlinien und Gütebestimmungen (z.B. Güterichtlinien der Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. ) welche im konstruktiven Fenster- und Fassadenbau Anwendung finden, müssen grundsätzlich beachtet werden.

1.6.2 Aluminiumprofile

Die Aluminiumprofile sind aus stranggepressten Aluminium nach EN 573 aus der Aluminium-Legierung Al MG Si 0,5 F 22 warmausgehärtet, geeignet für die aus- geschriebene Oberflächenbehandlung, auszuführen.

1.6.3 Aluminumbleche Legierung Al Mg 1, halbhart, matt gewalzt, fassadenplan, abkantfähig und geeignet

für die ausgeschriebene Oberflächenbehandlung. 1.6.4 Stahlteile Sämtliche Konstruktionsteile für Unterkonstruktionen, Verstärkungen etc. (U-Winkel, T-

oder Rohrprofile, Bolzen und dergleichen), die nicht aus Aluminium-Legierungen be-stehen, sind aus St 37 herzustellen.

Weitergehende Anforderungen - z.B. nichtrostender Stahl - sind in der Konstruktions-

beschreibung bzw. im Leistungsverzeichnis vermerkt.

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1.6.5 Verbindungselemente Verbindungselemente, wie Schrauben, Bolzen u.ä. müssen mindestens korrosions-

geschützt sein. Bei Feuchtigkeitsbelastung und in Verbindung mit anderen Werkstoffen muss deren Verträglichkeit allumfassend gewährleistet sein.

Bei statisch nichtbelasteten Teilen können auch Aluminium-Verbindungselemente ein-

gesetzt werden 1.7 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Soweit Aluminiumteile an Materialien mit verschiedenen elektronischen Potentialen an-

geschlossen werden, müssen geeignete Isolierstoffe zur Vermeidung der Leitfähigkeit eingelegt werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen Isolierstoffe folgende Eigen-schaften aufweisen müssen:

a) nicht altern, verspröden oder rissig werden b) keine Feuchtigkeit aufnehmen c) bei kraftschlüssigen Verbindungen hinreichend druckfest sein (besondere

Beachtung bei Aluminium-Profilaussteifungen zur Erlangung der statischen Momente)

d) nicht korrodierend auf Metall wirken besonders beim Schutz von Aluminium-Stahlverbindungen

e) Isolierzwischenlage darf kein Kupfer, Quecksilber oder Blei enthalten. Die oben erwähnten Maßnahmen sind sinngemäß zur Vermeidung von sogenannten

„Spaltkorrosionen“ - besonders im Bereich von Spalten, Nieten, Schrauben und Laschenverbindungen, wo mangelnde Sauerstoffzufuhr eine ungenügende Passivität des Werkstoffes zur Folge hat - anzuwenden.

1.8 Dichtungsprofile Dichtungsprofile müssen nichthärtend sein und ihre elastischen Eigenschaften

(insbesondere Rückstellkräfte) im vorkommenden Temperaturbereich beibehalten. Die Dichtungsprofile müssen, soweit sie atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind, ausreichend beständig sein. Es sind grundsätzlich Dichtungsprofile einzusetzen, welche den Anforderungen nach DIN 7863 entsprechen, z.B. aus EPDM oder TPV. Für andere Werkstoffe ist die Eignung nachzuweisen.

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1.9 Dichtstoffe Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen

(DIN 18361 und DIN 18540). Sie dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Stoffen (auch mit Anstrichen) verträglich sein. Bauabdichtungsfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig und die Materialverträglichkeit zu angrenzenden Werkstoffen muss gegeben sein.

Sie haben den Anforderungen der DIN 7863 zu entsprechen. 1.10 Dämmstoffe Es dürfen nur nichtbrennbare Dämmstoffe nach DIN 4102, Baustoffklasse A1/A2 ein-

gebaut werden.

1.11 Antidröhn Fensterbänke, Verkleidungen, Anschlussbleche und dergleichen sind auf der Unter-

bzw. Rückseite mit einer 3 mm dicken Antidröhnmasse zu beschichten.

Sofern Antidröhnmasse zur Ausführung kommt, ist dies in den Positionen beschrieben.

1.12 Oberflächenschutz 1.12.1 Holzschutz

Der Holzschutz ist gemäß DIN 68800-1 zu planen. Zu berücksichtigen sind: - grundsätzliche bauliche Maßnahmen (DIN 68800-1, VFF Merkblatt HO.11), - evtl. besondere bauliche Maßnahmen (bei Holz-Metall-Fassadenkonstruktionen,

siehe DIN 68800-2, VFF Merkblatt HO.11), - konstruktive Maßnahmen (vgl. VFF Merkblatt HO.11), - der Einsatz ausreichend dauerhafter Kernhölzer (VFF Merkblätter HO.06-1, HO.11) - Anwendung von Holzschutzmitteln (DIN 68800-3, VFF Merkblatt HO.11). Falls erforderlich, werden die Holzprofile (bei Holz-Alu-Fenstern vor dem Aufbringen der Aluschale) einer Holzschutzmittelbehandlung unterzogen. Die Holzschutzmittel-behandlung hat - soweit es die Größe der Fensterelemente zulässt - im Tauchverfahren oder Flutverfahren zu erfolgen. Dies gilt auch für das Leistenmaterial.

Als Holzschutzmittel sind nur solche Mittel anzuwenden, deren Wirksamkeit und Anstrichverträglichkeit nachgewiesen sind.

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Das Beschichtungssystem ist nach den VFF Merkblättern HO.01 und HO.03 auszu-wählen. Die Beschichtung ist nach der Holzschutzmittelbehandlung gemäß den Empfehlungen der Beschichtungshersteller auszuführen. Bei nicht-anlagengebundener Applikation ist das BFS-Merkblatt 18 zu beachten. Beschläge und sonstige Metallteile sind nach der Endbeschichtung anzubringen.

1.12.2 Farbbeschichtung der Aluminiumteile Sämtliche Sichtflächen der Aluminiumteile sind farbbeschichtet auszuführen.

Hierzu sind folgende Vorschriften zu beachten: Vorbehandlung: mehrstufige chemische Oberflächenbehandlung mit abschließender Chromatierung

gemäß EN 12487.

Beschichtung: Beschichtungssysteme auf Polyester- und Polyurethan-Basis als Nass- oder Pulver-

beschichtung. Güte- und Prüfverfahren: Die Veredelungsqualität muss den Güte- und Prüfvorschriften (jeweils neuste Ausgabe)

der Gütegemeinschaft Stückbeschichtete Bauelemente e.V. GSB International, Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf, entsprechen.

Hinweis: Die Farbbeschichtung ist nach der mechanischen Fertigungsbearbeitung durch-

zuführen. Die ausgeschriebene Konstruktion ist gänzlich in farbbeschichteter Oberfläche auszuführen. Der Farbton ist in den Positionen beschrieben. Hinweis: Farbunterschiede zwischen Aluminiumteilen verschiedener Zulieferer sind zulässig.

1.12.3 Anodische Oxidation der Aluminiumteile

Für die anodische Oxidation gelten die QUALANOD-Güterichtlinien für anodisch er-zeugte Oxidschichten auf Aluminium, heraus gegeben von QUALANOD, Postfach 1507, CH 8027 Zürich., sind zu beachten. Farbabweichungen sind durch Farbmuster abzugrenzen. Falls Eloxal gefordert wird, ist dies in den Positionen beschrieben.

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1.12.4 Farbbeschichtung von sichtbaren Stahlkonstruktionen Die Oberfläche der sichtbaren Stahlkonstruktion wird farbbeschichtet, wobei nach-

stehend aufgeführte Material-, Verfahrens- und Qualitätsmerkmale zu berücksichtigen sind.

Feuerverzinkung: Schichtdicke max. 70 μm, frei von Tropfenbildung etc. geeignet für nachfolgende

Farbbeschichtung. Falls Stahlteile eine Farbbeschichtung erhalten, ist dies in den Positionen

beschrieben. 1.12.5 Unterkonstruktion, Konsolen, Stahlteile Unterkonstruktionen, Verstärkungen etc. aus Stahl St 37 sind je nach Konstruktionsart

in feuerverzinkter bzw. spritzverzinkter Ausführung herzustellen. Vorausgehende Entrostung: Sandstrahlen metallisch blank. Verzinkungsgerechte Konstruktionskriterien sind zu beachten, Schichtdicke der

Verzinkung mindestens 80 μm Liegen Unterkonstruktionen im sichtbaren Bereich gilt Punkt 1.12.4. Soweit Unterkonstruktionen auf der Baustelle angeschweißt werden müssen, ist die

Schweißstelle sorgfältig zu entschlacken und mit Zinkchromat nachzustreichen. Soweit nach geltenden Normen bzw. Richtlinien respektive nach Angaben der Konstruktions-beschreibung Unterkonstruktionen in Edelstahl auszuführen sind, ist dies vom Bieter zu berücksichtigen.

1.12.6 Schutzfolien

Schutzfolien, Klebefolien und Klebebänder für den vorübergehenden Ober-flächenschutz müssen mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein. Die Hinweise des VFF Merkblatts HO.08 zum Schutz von Fenstern und Außentüren während der Bauphase sind zu beachten. Kommen Schutzfolien zur Verarbeitung ist dies in den Positionen entsprechend beschrieben.

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1.13 Klebstoffe .

Die Klebstoffe für die Verklebung lamellierter Kanteln müssen mindestens die Beanspruchungsgruppe D4 nach EN 204 (Thermoplasten) sowie C4 nach EN 12765 (Duroplaste). Klebstoffe zur Verklebung der Eckverbindungen müssen mindestens die Beanspruchungsgruppe D3 nach EN 204 erfüllen. Für alle Klebstoffe ist der Nachweis der Temperaturbeständigkeit nach EN 14257 erforderlich.

1.14 Beschläge

Die Anordnung der Beschläge (sichtbar oder verdeckt) richtet sich nach den Anfor-derungen der Ausschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis des Herstellers. Sämtliche Beschlagteile müssen aus glanzverzinktem Stahl bzw. Aluminium bestehen, wobei alle sichtbaren Leichtmetalle mindestens in neusilber- bzw. naturfarbig eloxierter Ausführung zu liefern sind, sofern im Positionstext nichts anderes gefordert ist.

Der Einbau soll entsprechend der Anleitung des Systemherstellers im Bereich hinter der

Mitteldichtung so erfolgen, dass Leichtgängigkeit, richtiger Beschlagsitz sowie Dichtigkeit des Elementes gewährleistet ist.

Alle Beschlagsteile müssen mit glanzverzinkten Stahlschrauben so angebracht werden,

dass das einwandfreie Abtragen der auftretenden Kräfte gegeben ist. Die Bedienung bzw. Betätigung der Beschläge und die einwandfreie Funktion der

Sicherungen und Sonderbauteilen wie z.B. Fehlbetätigungssperren muss gewährleistet sein.

2.0 K o n s t r u k t i o n s b e s c h r e i b u n g GRUNDLAGE SIND DIE ZUSÄTZLICHEN VORSCHRIFTEN ZTV 2-14 2.1 Holzart, Holzqualität Holzart: gemäß Ausschreibung/VFF Merkblattreihe HO.06. Holzqualität: gemäß Ausschreibung/EN 941/EN 14220/VFF Merkblatt HO.02/VFF

Merkblattreihe HO.06

2.2 Holzdimensionen (Empfehlung)

Breite x Dicke Blendrahmen = 80 x 68 mm Flügelrahmen = 80 x 68 mm Setzhölzer = 100 x 68 mm Kämpfer = 90 x 68 mm Rollladenleiste = 45 x 45 mm

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Aufdoppelungen sind in den Positionen beschrieben, diese sind in entsprechender Holzdicke auszuführen. Statikaufdoppelungen sind ebenfalls in den Positionen beschrieben. Aufdoppelungen für den Fußbodeneinstand bis 100 mm sind bei Fenstertüren in den Maßeinheiten enthalten und entsprechend einzukalkulieren. Falls andere Holzdimensionen erforderlich sind, ist dies in den Positionen beschrieben.

2.3 Eckverbindung Rahmen

Die Eckverbindungen sind mit Dübel-, Konter-Dübel, Konter-Verschraubung oder Schlitz-Zapfen auszuführen.

Gehrungs-, Minizinken- oder Schwalbenschwanzverbindungen sind nicht zulässig. 2.4 Sprosseneinbau

Sprossen mit einer Breite von 22 - 34 mm sind mit durchgehenden Scheiben zu fertigen. Im Scheibenzwischenraum ist ein Steg aus einem mit dem Abstandhalter kombinierbaren Material mit dem entsprechenden Breitenmaß der Sprosse einzubauen.

Innen und außen sind die Sprossenhölzer stirnseitig fachgerecht und formschlüssig in die Flügelhölzer einzubauen und zu verfugen.

Sämtliche Sprossen sind mit der vollständigen Oberflächenbehandlung, wie in Position

2.5. beschrieben zu versehen, insbesondere die Hirnholzflächen.

Sprossen mit einer Breite von 40 - 120 mm sind glasteilend auszuführen, sonstige Ausführungen wie vorstehend beschrieben. Falls andere Sprossenvarianten ausgeführt werden, ist dies in den Positionen beschrieben.

2.5 Oberflächenbehandlung Holzteile

Falls erforderlich (siehe 1.12.1) hat die Holzschutzmittelbehandlung allseitig, auch beim Leistenmaterial, zu erfolgen. Die vollständige Oberflächenbehandlung der Fenster ist von der fensterherstellenden Firma anzubieten und komplett im Betrieb auszu-führen.

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Folgender Anstrichaufbau ist bindend:

1. Imprägnierung – falls erforderlich 2. Grundieren mit einer pigmenthaltigen Grundierung 3. Zwischenbeschichtung bzw. 4. Endbeschichtung/en

Falls vom Beschichtungshersteller nichts anderes angegeben ist, muss die Trocken-schichtdicke 90 μm betragen. Aufgrund unvermeidlicher Applikationstoleranzen ist eine um ca. 20 % höhere Trockenschichtdicke anzustreben.

Zwischen Arbeitsgang 2 und 3 hat erforderlichenfalls ein allseitiger Zwischenschliff, incl. der Falze zu erfolgen. Holzschadstellen sind entsprechend den Angaben im VFF-Merkblatt HO.02 „Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und –Haustüren“ zu bearbeiten. Insbesondere in den feuchtegefährdeten Bereichen der Holzprofile ist ein zusätzlicher Feuchteschutz sinnvoll. Dieser kann z.B. einen effektiven Hirnholzschutz sowie einen zusätzlichen Schutz der Brüstungsfugen gegen das Eindringen von Feuchtigkeit (V-Fugenschutz) umfassen.

Es wird gefordert, dass sämtliches Leistenmaterial (insbesondere die Glasleiste) eine

allseitige Oberflächenbehandlung erhält. Die Gehrungsschnittkanten müssen mit einer Grundierung und einem Zwischenanstrich versehen sein.

Farbsystem: Angebotenes Fabrikat: _______________________________________________________ (vom Bieter anzugeben) 2.6 Wetterschutzschienen .

Werden Wetterschutzschienen verwendet, gelten die Bestimmungen des VFF-Merkblattes HO.10 „Wetterschutzschienen an Holzfenstern“. Die Wetterschutzschienen sind gemäß Ausschreibung bzw. Spezifikationen des Herstellers beschichtet. Für Fenstertüren sind entsprechend stabile Wetterschutzschienen auszuführen (siehe VFF Merkblatt HO.10). Angebotenes Fabrikat: _______________________________________________________

(vom Bieter anzugeben) 2.7 Dichtungen

Dichtungsprofile müssen nichthärtend sein und ihre elastischen Eigenschaften (ins-besondere Rückstellkräfte) im vorkommenden Temperaturbereich beibehalten. Die Dichtungsprofile müssen, soweit sie atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind,

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ausreichend beständig sein. Es sind Dichtungsprofile aus EPDM, TPV u.ä. einzusetzen, welche den Anforderungen nach DIN 7863 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung nachzuweisen.

2.8 Zusätzliche Konstruktionsbeschreibung für Holz-Aluminium-Fenster

Die Punkte 2.8.1 – 2.9.7 müssen nur berücksichtigt werden, falls in den Positionsbe-schreibungen Holz-Aluminium-Fenster gefordert werden.

2.8.1 Holz-Aluminium-System Verschiedene Ausführungen möglich (gemäß Spezifikationen der Systemlieferanten), Qualitätsstandard nach VFF Richtlinie HM.01

Angebotenes Fabrikat _______________________________________________________ (vom Bieter anzugeben) Falls andere Systeme gefordert werden, ist dies in den Positionen beschrieben. Die Wandstärke muss mind. 1,5 mm betragen. Für die Fertigung des Holzteiles gilt die Konstruktionsbeschreibung Pos. 2.1 – 2.5. 2.8.2 Dichtungen

Der Blendrahmen ist mit einer umlaufenden, werksseitig als Rahmen konfektionierten Dichtung auszuführen. Die Dichtung sitzt zwischen Aluschale und Holzrahmen, diese muss über eine zusätzliche Nute im Blendrahmen verankert sein. Der Flügel erhält im Falzbereich und auf der Flügelüberschlagseite eine umlaufende werksseitig vorkonfektionierte Dichtung, so dass das System mit drei umlaufenden Dichtungsrahmen ausgestattet ist.

2.8.3 Verglasung Die Verglasung der Flügel erfolgt als Trocken- oder Nassverglasung. Die Verklotzung hat nach den gültigen Verklotzungsrichtlinien zu erfolgen. Zu

beachten ist die TR 17 des Glaserhandwerks. Der Glaseinstand muss an jeder Stelle mindestens 15 mm betragen. Der Einbau von Brüstungen und Paneelen erfolgt sinngemäß. Bei Festverglasungen, Paneelen wird ausdrücklich auf den Einbau einer zusätzlichen

Dichtung und Befestigungswinkel hingewiesen, wie in Punkt 2.8.2 beschrieben.

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2.8.4 Hinterlüftung Zwischen Holz- und Aluminiumrahmen muss wegen der Dampfdiffusion ein Luftraum

vorhanden sein. Dieser Luftraum muss Öffnungen zum Dampfdruckausgleich mit der Außenluft

erhalten. Die Anordnung der Öffnungen hat so zu erfolgen, dass kein Wasser in die Konstruktion eindringen kann.

Die Hinterlüftung darf an keiner Stelle, auch nicht im Bereich der Stege, unterbrochen

sein. 2.8.5 Eckverbindung

Die Eckverbindungen der Aluminiumschalen sind mechanisch oder verschweißt herzustellen. Mechanische Verbindungen sind mittels stabiler Aluminiumeckwinkel zu fertigen, zusätzlich muss die Eckverbindung verklebt und von innen abgedichtet werden. Setzstäbe, Kämpfer und Stoßverbindungen sind mittels geeigneter Aluminiumverbindungselemente unsichtbar herzustellen, diese sind ebenfalls zu verkleben und von innen abzudichten. Die Verarbeitung der Eckverbindungen hat genau nach den Angaben des Systemherstellers zu erfolgen.

2.8.6 Oberfläche

Für die Oberflächenbehandlung ist eine Pulverbeschichtung in RAL-Farbtönen, Eloxal oder NCS-Farbtönen vorgesehen, wobei unterschiedliche Farbtöne für Rahmen und Flügel zur Ausführung kommen können. Dies ist in den Positionen beschrieben.

2.8.7 Oberfläche Holzteile

Falls erforderlich (siehe 1.12.1) hat die Holzschutzmittelbehandlung allseitig, auch beim Leistenmaterial, am Einzelteil, vor dem Zusammenbau der Rahmen zu erfolgen. Die vollständige Oberflächenbehandlung der Fenster ist von der fensterherstellenden Firma anzubieten und komplett im Betrieb auszuführen.

Folgender Anstrichaufbau ist bindend:

1. Imprägnierung – falls erforderlich 2. Grundieren 3. Zwischenbeschichtung bzw. 4. Endbeschichtung/en

Falls vom Beschichtungshersteller nichts anderes angegeben ist, muss die Trocken-schichtdicke 90 μm betragen. Aufgrund unvermeidlicher Applikationstoleranzen ist eine um ca. 20 % höhere Trockenschichtdicke anzustreben.

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Zwischen Arbeitsgang 2 und 3 hat erforderlichenfalls ein allseitiger Zwischenschliff, incl. der Falze zu erfolgen. Holzschadstellen sind entsprechend den Angaben im VFF-Merkblatt HO.02 „Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und –Haustüren“ zu bearbeiten.

Insbesondere in den feuchtegefährdeten Bereichen der Holzprofile ist ein zusätzlicher Feuchteschutz sinnvoll. Dieser können z.B. einen effektiven Hirnholzschutz sowie einen zusätzlichen Schutz der Brüstungsfugen gegen das Eindringen von Feuchtigkeit (V-Fugenschutz) umfassen.

Es wird gefordert, dass sämtliches Leistenmaterial (insbesondere die Glasleiste) eine

allseitige Oberflächenbehandlung erhält. Die Gehrungsschnittkanten müssen mit einer Grundierung und einem Zwischenanstrich versehen sein.

Farbsystem: Angebotenes Fabrikat: _______________________________________________________ (vom Bieter anzugeben) 2.9 Zusätzliche Konstruktionsbeschreibung für Pfosten-Riegelkonstruktionen

Die Punkte 2.9.1 – 2.9.8 müssen nur berücksichtigt werden, falls in den Positionsbe-schreibungen Pfosten-Riegelkonstruktionen gefordert werden. Allgemein sind die Grundsätze der VFF Richtlinie HM.02 zu beachten.

2.9.1 Vorbemerkung

Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Lieferung und der Einbau einer wärme-gedämmten Holzfassade in Pfosten-Riegel-Bauweise mit von außen einzusetzenden Füllungen. Die nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen sind vertragsgemäß zu erfüllen. Sofern in der Produktionsbeschreibung nicht anderweitig spezifiziert, wird das statische System einschließlich der Verankerungen vom Auftragnehmer in eigener Ver-antwortung festgelegt. Angebotenes System ______________________________________________________ Folgende technische Anforderungen sind bindend zu erfüllen:

Die Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Widerstandsfähigkeit bei Windlast muss entsprechend der Produktnorm EN 13830 für Vorhangfassaden durch ein Prüf-zeugnis eines akkreditierten Prüfinstitutes nachgewiesen werden.

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Nachfolgende Anforderungen sind für senkrechte Fassaden sowie Dachfassaden mit einer Dachneigung ab 2 ° vorgeschrieben: Schlagregendichtigkeit: Klasse RE 105 Luftdurchlässigkeit: Klasse AE Widerstandsfähigkeit bei Windlast: Prüflast 2.000 PA Sicherheitstest: 3.000 PA

Das Fassadensystem muss geeignet sein, abgewinkelte Fassadenwände (Polygone) und kuppelförmige Lichtdächer mit Einzelwinkel von max. 45 Grad bei gleich bleibenden inneren Ansichtsbreiten zu erstellen. Das System muss sowohl als senkrechte als auch als Schrägdach-Fassade eingesetzt werden können. Die Ausführung in Bezug auf Optik und Verarbeitung müssen identisch sein. Das Fassadensystem muss mit den verschiedenen Systembreiten kombinierbar sein. Weiter muss die Konstruktion eine Kombination mit Stahl- bzw. Aluminiumfassaden als Systemlösung ermöglichen.

2.9.2 Ausführung einer Tragkonstruktion

Die Ausführung der Tragkonstruktion erfolgt aus Leimholz oder Holzwerkstoffen (Seite: 22 Spezifikation erforderlich! Handelt es sich um Holzwerkstoffe (Spanplatten, Faserplatten, OSB) nach der Europäischen Produktnorm hEN 13986? Dann ist ein Verweis erforderlich.). Die Dimensionierung der Tragkonstruktion, die Verbindungen innerhalb der Fassade sowie die Anschlüsse ans Bauwerk müssen den gültigen Normen sowie dem Stand der Technik entsprechen. Es gilt die Konstruktionsbeschreibung 2.1. Dimensionen: Leimholz bzw. Holzwerkstoffe mit Breiten von 50 – 80 mm, wie in den Positionen beschrieben, Profiltiefe nach statischer und konstruktiver Anforderung. Die Fassaden-pfosten müssen je nach gestalterischen Anforderungen auch mit Stahl- und Aluminiumriegel bei gleichbleibenden Qualitätsmerkmalen in Bezug auf Ansichts-breiten, unsichtbare Befestigungstechnik, Wärmeschutz und Funktion kombinierbar sein. Die Profilabmessungen müssen nach statischen Erfordernissen für eine maximale Durchbiegung der Verglasung von L/300 bzw. 8 mm dimensioniert sein.

2.9.3 Oberflächenausführung der Holz-Tragkonstruktion

Falls erforderlich (siehe 1.12.1) hat die Holzschutzmittelbehandlung allseitig, auch beim Leistenmaterial, am Einzelteil, vor dem Zusammenbau der Rahmen zu erfolgen. Die vollständige Oberflächenbehandlung der Fenster ist von der fensterherstellenden Firma anzubieten und komplett im Betrieb auszuführen.

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Folgender Anstrichaufbau ist bindend:

1. Imprägnierung – falls erforderlich 2. Grundieren 3. Zwischenbeschichtung bzw. 4. Endbeschichtung/en

Falls vom Beschichtungshersteller nichts anderes angegeben ist, muss die Trocken-schichtdicke 90 μm betragen. Aufgrund unvermeidlicher Applikationstoleranzen ist eine um ca. 20 % höhere Trockenschichtdicke anzustreben.

Zwischen Arbeitsgang 2 & 3 hat erforderlichenfalls ein allseitiger Zwischenschliff, incl. der Falze zu erfolgen. Holzschadstellen sind entsprechend den Angaben im VFF-Merk-blatt HO.02 „Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und –Haustüren“ zu bearbeiten.

Insbesondere in den feuchtegefährdeten Bereichen der Holzprofile ist ein zusätzlicher Feuchteschutz sinnvoll. Dieser können z.B. einen effektiven Hirnholzschutz sowie einen zusätzlichen Schutz der Brüstungsfugen gegen das Eindringen von Feuchtigkeit (V-Fugenschutz) umfassen.

Es wird gefordert, dass sämtliches Leistenmaterial (insbesondere die Glasleiste) eine allseitige Oberflächenbehandlung erhält. Die Gehrungsschnittkanten müssen mit einer Grundierung und einem Zwischenanstrich versehen sein.

Farbsystem: Angebotenes Fabrikat: _______________________________________________________

(vom Bieter anzugeben) 2.9.4 Die Befestigung des Verglasungssystems muss mit folgenden Qualitätsmerkmalen

ausgeführt werden: Das Verglasungssystem wird mit einem stranggepressten Aluminiumaufsatzprofil auf

dem Holz verschraubt, die Verschraubung muss mit vom Systemgeber vorgegebenen Sonder-Edelstahlschrauben außermittig im Abstand von </= 125 mm ausgeführt werden. Um Längendehnungen ausgleichen zu können, muss die Verschraubung mit einem Langloch des Aluminiumaufsatzprofils erfolgen und die Kopfausbildung der Sonderholzschraube muss hierfür entsprechend ausgebildet sein. Die Aufsatzprofil-Konstruktion muss eine sichere Glaslastabtragung in das Riegelprofil von Scheiben-gewichten bis 450 kg gewährleisten. Die Pressleistenverschraubung muss mit einem durchlaufenden Aluminiumschraubkanal an beliebiger Stelle erfolgen. Die Press-leistenverschraubung muss sich beim Eindrehen selbständig abdichten.

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2.9.5 Dichtungsausführung

Sämtliche Dichtungen müssen aus witterungsbeständigem schwarzem EPDM-Material hergestellt sein. Die inneren Dichtungen müssen als komplett Aufsteckdichtungen ohne Durchbrüche in der Dichtebene ausgeführt werden. Anfallendes Kondensat muss durch im Dichtungssystem integrierte Kanäle gesammelt und kontrolliert nach außen abgeleitet werden. Die Dichtungsprofile müssen so kon-struiert sein, dass die in der Riegeldichtung höherliegende Entwässerungsebene über-lappend in die Pfostendichtung entwässert. Die Größe der Dichtungskanäle im Pfosten muss >/= 5 x 5 mm betragen. Das Fassadensystem muss so konstruiert sein, anfallendes Wasser bzw. Kondensat aus dem Glasfalzraum am Fußpunkt kontrolliert nach außen zu entwässern. Zusätzlich muss das System eine Fußpunktentwässerung nach vorne, vor der Glasebene, mit einer durchlaufenden Riegeldichtung mit anextrudierter Fahne gewährleisten. Die Verarbeitung der inneren Dichtungen im Bereich des Kreuzpunktes von Pfosten und Riegel muss exakt mit dafür vorgesehenen Werkzeugen ausgeklinkt und abgedichtet werden.

2.9.6 Glas/Füllungen

Es muss der Einbau von Einfach- und Isolierglas mit einer Einbaustärke von 10 – 52 mm gewährleistet sein. Dies gilt ebenfalls für Aluminium-, Kunststoff- und Glaspaneele oder Einspann-Blendrahmen. Die Glaslastabtragung muss über glasfaserverstärkte Kunststoff-Glasauflagen, die mindestens mit je drei Stück Blechschrauben B 5,5 im Schraubkanal der Tragkon-struktion befestigt sind, ausgeführt werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Dichtigkeit des Systems im Bereich der Glasauflagen ohne Durchbrüche und ohne zu-sätzliche Abdichtungen erhalten bleibt. Diese Konstruktion muss, falls erforderlich eine maximale Glaslastabtragung von 450 kg pro Feld gewährleisten.

2.9.7 Äußere Verglasungsprofile

Diese müssen aus stranggepressten Aluminiumprofilen der Güte ALMgSi 0,5 herge-stellt sein. Bei einer eloxierten Oberflächenausführung muss diese nach DIN 17611 und bei einer Pulverbeschichtung nach Richtlinie RAL RG 631 mit vorangehender Vor-behandlung nach DIN EN ISO 3892 erfolgen. Verglasungsprofile Variante 1: Aluminium-Andruckleiste im Abstand von 250 mm mit Edelstahl-Blechschraube Torx B 5,5. Abdeckung mit Aluminium- oder Edelstahl-Deckleisten aufklipsbar.

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Verglasungsprofile Variante 2: Sichtbare Verschraubung mit Aluminium-Andruckleisten im Abstand von 250 mm mit Edelstahl-Zylinderblechschrauben B 5,5 und Edelstahl-Dichtscheiben mit Kunststoff-einlage. Die zur Ausführung kommende Variante ist in den Positionen beschrieben.

Die Schrauben müssen aus einer Edelstahllegierung bestehen, die einen Kupfergehalt </= 1 % aufweist. Die Abdichtung des Kreuzpunktes von Pfosten- und Riegelandruckleisten muss mit einer selbstklebenden Edelstahlunterlage und einem speziellen Dichtstück erfolgen.

Bei polygonen Pfostenausführungen müssen ebenfalls beide vorgenannten Aus-führungen einsetzbar sein. Der Winkelausgleich muss durch Zusatzprofile, die an den Pressleisten unsichtbar befestigt werden, erfolgen. Die Sonnenschutzbefestigung muss mit einer auf das Fassadensystem abgestimmten Befestigung erfolgen. Diese müssen nachträglich montierbar sein und sich beim Einbau durch eine EPDM-Dichthülse selbständig abdichten. Falls die Halterung vom Fensterbauer eingebaut werden muss, ist dies in den Positionen beschrieben.

2.10 Zusätzliche Konstruktionsbeschreibung für Haustüren

Punkt 2.10.1 muss nur berücksichtigt werden, falls in den Positionsbeschreibungen Haustüren gefordert werden.

2.10.1 Haustüren Haustüren sind mit einem eigenständigen Profil zu fertigen, Fensterprofile sind nicht zulässig. Im Blendrahmen sowie im Flügelrahmen sind jeweils umlaufende Dichtungen einzubauen, die Gesamtkonstruktionstiefe sollte mindestens 68 mm betragen. Als Bodenschwelle ist eine thermisch getrennte Türschwelle einzubauen, die über die gesamte Elementbreite (auch bei Seitenteilen) angebracht ist. Winkelschienen sind nicht zugelassen.

Beschläge: - Sicherheitsschloss mit mind. 3 Verriegelungspunkten (Rollzapfen sind

auszuschließen) - 3 Stück Edelstahltürbänder - 2 Stück Bandsicherungsbolzen - Sicherheitstürbeschlag ist einzukalkulieren Der Profilzylinder wird bauseits geliefert. Sonstige zusätzliche Beschlagvarianten werden in den Positionen beschrieben.

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2.11 Beschläge

Sämtliche Drehkipp-, Dreh- und Kippbeschläge sind mit Topfbändern auszustatten. Alle Schließplatten sind im Beschlagfalz formschlüssig einzubauen. Nur eingeschraubte Schließplatten sind nicht zulässig. Zusatzteile z.B. Drehsperren, Begrenzungsscheren, Sonderoliven, Sicherheitsbeschläge sind jeweils in den Positionen beschrieben.

2.11.1 Dreh-Kippbeschläge

Im Flügelfalz verdeckt liegender Zentralverschluss mit Eingriff-Bedienung. Sichtbare Beschlagteile, Bandseite mit drehgehemmter Schere, Verriegelungspunkte je nach Beanspruchungsgruppe und Vorgabe des Beschlagherstellers, Kippschließblech aus Stahl mit Pilzkopfverriegelung. Angebotenes Fabrikat ______________________________________________________

(vom Bieter anzugeben)

2.11.2 Dreh-Beschlag wie Punkt 2.10.1, jedoch ohne Kippschere

2.11.3 Kipp-Beschlag

wie Punkt 2.10.1, jedoch nur Kippflügel, Griff oben 2.11.4 Stulpflügel

wie Punkt 2.10.1, jedoch zusätzlicher Drehflügel mit Falzhebelgetriebe und entsprechender Verriegelung. Mehrpreis falls Falzhebelgetriebe ausgeführt wird € _________ E.P.

2.11.5 Oberlichtöffner

Oberlichtöffner Integrierte Zwangsverriegelung mit Handhebel auf Holzrahmen ab 1200 mm Flügel-breite 2. Schere, ab 2400 mm Flügelbreite 3. Schere - pro Flügel. Es sind 2 Stück verdeckte Fang- und Reinigungsscheren einzubauen. bis 30 kg Flügelgewicht - 1 Schere > 30 kg Flügelgewicht - 2 Scheren

Falls die Bedienung mit Kurbel oder Motor ausgeführt werden soll, ist dies in den Positionen entsprechend beschrieben.

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2.11.6 Schwingfenster

Verstärkter Kantenschutz, Auflaufrolle, automatische Sperrtaste, 2 Falzscheren mit Einhängeverriegelung, abschließbar zur Öffnungsbegrenzung ca. 25 mm. Angebotenes Fabrikat _______________________________________________________ (vom Bieter anzugeben)

2.11.7 Hebeschiebetüren Bemessung nach Flügelgewicht. Verdeckt liegender Hebe-Schiebebeschlag mit Getriebe 180° schaltbar, vorgerichtet für Profilzylinder, Stulpschiene aus Aluminium, Oberfläche eloxiert. Verriegelung über einbruchhemmende Riegelbolzen mit integrierter Spaltlüftung und Aushebelsperre. Vierrollige Laufwageneinheit, Laufwagen mit Nadellager, geräuscharm. Einteilige Bodenschwelle aus thermisch getrenntem Aluminium, Oberfläche eloxiert, wahlweise mit flacher oder hoher Laufschiene. Aufsatzschiene mit integrierter Wärme-dämmung. Obere Führung mit Kunststoffgleiter im Führungsprofil aus Aluminium. Sichtbare Aluminiumbauteile eloxiert . Angebotenes Fabrikat _______________________________________________________ (vom Bieter anzugeben)

2.12 Verglasung

Der Ug-Wert der Verglasung richtet sich nach den Ausschreibungsunterlagen bzw. den Spezifikationen des Herstellers. Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Glasabmessung und Windlasten nach Vorschriften des Glasherstellers zu ermitteln. Die Vorschriften des Glasherstellers und die Technische Richtlinie Nr. 17 des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar, müssen beachtet werden. Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen sind oder der Einbau von Sondergläsern geplant ist, ist in den einzelnen Positionen darauf hinzuweisen.

2.12.1 Glaseinbau

Die Verglasung ist nach den Vorschriften des Glasherstellers durchzuführen. Die Vor-schriften des Glasherstellers und die Technische Richtlinie Nr. 17 des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar, müssen beachtet werden.

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2.12.2 Paneeleinbau

Geschlossene Paneelfelder fertig eingebaut zwischen den Fensterelementen, auf der Innenseite flächenbündig mit dem Fenster- oder Flügelrahmen. Ausführung dampfdiffussionsdicht, d.h. mit Folie und druckfestem Randumleimer. Paneelaufbau: Uw-Wert mindestens 0,5 W/m2K

2.13 Einbau - Montage

Der Einbau der Fenster ist nach den vorgegebenen Konstruktionsdetails vorzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass die Verankerungen

1. Die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei auf das Bauwerk

übertragen 2. Die Bewegungen aus Formänderungen am Bauwerk aufnehmen können

Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz, Fugenbewegung und dergleichen sind zu beachten.

Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit dauerelastischen Dichtstoffen sind DIN 18540 und die Vorschriften der Hersteller zu beachten. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung zu beachten. Bei Abdichtung der Fenster und Fensterelemente zum Baukörper mit Bauabdichtfolien ist DIN 4122 zu beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Fremdstoffe und Lufteinschlüsse müssen an den Klebeflächen vermieden werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Die Bauanschlussfuge wird als Position extra aufgeführt.

Der „Leitfaden zur Montage“ der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren bzw. die Technische Richtlinie 20 des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar, sind zu beachten.

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Bietererklärung

Der Bieter erklärt hiermit, dass er die „1.0 zusätzliche technische Vorschriften“, sowie die „2.0 Konstruktionsbeschreibung“ vollständig gelesen hat und diese anerkennt.

_______________________________ _____________________________________ Ort und Datum Unterschrift und Firmenstempel

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Zusätzliche Informationen zum Ausschreibungstext Im LV-Text Seite 1 – 31 ist an einigen Punkten beschrieben, dass die gewünschte Ausführung in der Positionsbeschreibung genannt wird. Um eine rasche Übersicht zu bekommen, sind diese Punkte nachfolgend zusammengefasst: 1.11. Antidröhnbeschichtung bei Alubänken bzw. Alubleche ja nein 1.12.2 Farbton der Aluteile: ___________________________________________ (falls gefordert)

1.12.3 Eloxalton der Aluteile: __________________________________________ (falls gefordert)

1.12.4 Farbton der Stahlteil: __________________________________________ (falls gefordert)

1.12.6 Schutzfolien an Aluteilen ja nein

2.1 Holzart, Holzqualität: ________________________________________________________

2.2 Holzdimensionen:. _______________________________ (falls abweichend von 68 mm)

2.3 Sprossenart: _______________________________________________ (falls abweichend)

2.4 Farbton der Wetterschutzschiene ______________________________________________

2.5 Dichtungen _________________________________________________________________

2.8.1 Holz-Aluminium-System: _____________________________________________________

2.8.5 Eckverbindung: geschweißt mechanisch

2.8.6 Holz-Alu-Farbton Aluschale Rahmen: _________________________________________

Aluschale Flügel: ____________________________________________

2.9.8 Pfosten-Riegelkonstruktion: Verglasung Variante 1

Verglasung Variante 2

Halterungsbolzen für Sonnenschutz einbauen ja nein

(genaue Anzahl in den Positionen beschrieben)

2.11.1 Haustüren, Türblattausführung, Beschläge wird in den Positionen genau beschrieben

__________________________________________________________ (falls abweichend)

2.11.5 Oberlichtfenster Bedienung Handhebel

Kurbel

Motor

(bzw. in den Positionen genau beschrieben)

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2.12 Verglasung Standardrandverbund

thermisch verbesserter Randverbund

(Thermix, SwissSpacer, u.ä.)

(Sondergläser sind in den Positionen beschrieben)

2.12.2 Paneeleinbau ist falls abweichend, in den Positionen genau beschrieben

2.13 Einbau-Montage speziell Bauanschlussfuge

Bauanschlussfuge wird bauseits hergestellt

Bauanschlussfuge vom Fensterbauer

Falls die Bauanschlussfuge vom Fensterbauer ausgeführt wird, ist dies in einer extra Position mit Angabe der gesamten lfm.- Meterzahl beschrieben. Der Architekt plant die Fuge und beschreibt genau, wie die Fugendämmung durchgeführt wird. Ebenso wird geplant, ob Dichtfolien, Kompriband oder andere Materialien verwendet werden. Es wird auf die Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rollladen bei Putz, Trockenbau und Wärmedämmverbundsystemen“ verwiesen. (Fachverband, Karlsruhe, Tel. 0721/9865741, www.gff-online.de)