Leitfaden ecovis bsa quiznight

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Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung www.ecovis.com Referent: Daniel Frischkorn 0 Der Rückenwind für Euren unternehmerischen Start. - Bestens gerüstet für das Erstgespräch -

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Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

www.ecovis.com Referent: Daniel Frischkorn 0

Der Rückenwind für

Euren unternehmerischen Start.

- Bestens gerüstet für das Erstgespräch -

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Vorstellung des Referenten

Person

Daniel Frischkorn, Steuerberater, Partner

E-Mail: [email protected]

Kanzlei/Unternehmen

ECOVIS WWS Steuerberatungsges. mbH, Berlin

Vita

Zuvor u.a. tätig als

• Steuerberater/Manager bei einer großen

internationalen Beratungsgesellschaft

• Tax Manager in der internen Steuerabteilung eines in

Europa führenden multimedial integrierten

Medienunternehmens

Seit 2011 als Partner bei ECOVIS

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Agenda

Überblick über das Steuersystem in Deutschland

Die Lebensphasen einer Kapitalgesellschaft und die Steuern

Begriffsmix

Irrtümer und Fallstricke

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1. Das Steuersystem in Deutschland

A. Wesentliche Steuerarten

Unternehmensgründer müssen eine Vielzahl verschiedener Steuerarten

beachten.

Im Wesentlichen sind dies:

Steuern auf Ebene der Gesellschafter

• Einkommensteuer auf Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften

• Einkommensteuer auf Unternehmensgewinne bei Personengesellschaften

Steuern auf Ebene der Gesellschaft

• Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften

• Gewerbesteuer bei Kapital- und Personengesellschaften

• Grunderwerbsteuer

• Sonstige Steuern (Versicherungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer)

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1. Das Steuersystem in Deutschland

Körperschaftsteuer (KSt)

Steuersubjekt

• Juristische Personen: Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG), Genossenschaften u.

Vereine

Bemessungsgrundlage

• Aus der Handelsbilanz abgeleitetes körperschaftsteuerliches Einkommen

Steuersatz

• KSt i.H.V. 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % = 15,8 %

Verluste

• Anlauf- und sonstige Verluste können nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnet oder

eingeschränkt zurückgetragen werden

• Verrechnung mit positiven Einkünften der Gesellschafter ist nicht möglich

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1. Das Steuersystem in Deutschland

Einkommensteuer (ESt)

Steuersubjekt

• Stets natürliche Personen

Bemessungsgrundlage

• Zu versteuerndes Einkommen = Summe aller Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten, u.a.

- Steuerlicher Gewinn von Einzelunternehmen bzw. anteiliger Gewinn bei

Personengesellschaften

- 60 % der Brutto-Ausschüttung von Kapitalgesellschaften

Steuersatz

• Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz der Gesellschafter (progressiv 0-45 %)

• Ggf. Abgeltungssteuer i.H.v. 25 % auf Brutto-Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften

Verluste

• Verluste aus dem Unternehmensbereich können in der Regel mit positiven Einkünften

verrechnet werden und führen unter bestimmten Voraussetzungen zu Steuererstattungen

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1. Das Steuersystem in Deutschland

Gewerbesteuer (GewSt)

Steuersubjekt

• Personengesellschaften, sofern sie gewerbliche Einkünfte erzielen, Kapitalgesellschaften

(auch bei nicht gewerblichen Einkünften), Freiberufler unterliegen nicht der GewSt

• Besonderheit: Zerlegung, wenn Betriebstätten in verschiedenen Gemeinden

Bemessungsgrundlage

• Gewerbeertrag (Einkommen lt. ESt/KSt zzgl. Hinzurechnungen abzgl. Kürzungen lt.

Gewerbesteuergesetz)

Steuersatz

• Kombination aus einheitlichem Gewerbesteuermessbetrag und Hebesatz der Gemeinde

• Steuersatz in Berlin: 14,35 % (Steuermessbetrag 3,5 x Hebesatz Berlin 410 %)

• Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Freibeträge sowie Anrechenbarkeit

der GewSt auf die ESt-Belastung

Verluste

• Anlauf- und sonstige Verluste können nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden

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1. Das Steuersystem in Deutschland

Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer (USt)

Juristische Steuerart

• Das USt-Recht enthält Fallstricke, die zu hohen USt-Nachteilen führen können

• Dies macht sie beratungsintensiv (z. B. Option zur Steuerpflicht bei Vermietung/Aufteilung

von Vorsteuern/ausländische Umsätze)

Befreiungen von der Umsatzsteuer

• 28 Befreiungstatbestände im UStG, 21 davon führen zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs

• Ohne Vorsteuerabzug ist der Unternehmer dem Endverbraucher gleichgestellt

Bedeutung

• Kostenbelastung durch die USt in Höhe der ganz oder teilweise nicht abzugsfähigen

Vorsteuer

• Liquiditätsbelastung durch Finanzierung der USt auf Forderungen

• Kostenbelastung durch Erhebungsaufwand

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1. Das Steuersystem in Deutschland

B. Besteuerung der Rechtsformen

Kapitalgesellschaft

Steuern auf Ebene der Gesellschaft

• Körperschaftsteuer

• Gewerbesteuer

• Umsatzsteuer

• Kapitalertragsteuer (25 %) bei Ausschüttungen

Steuern auf Ebene der Gesellschafter – bei Ausschüttung / Verkauf / Exit

• Als Kapitalgesellschaft: Freistellung (5 % des Bruttobetrages gelten als nichtabzugsfähige

Betriebsausgaben)

• Als Privatperson: Fallabhängig Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer oder

persönliche Einkommensteuer des Gesellschafters auf 60 % der Bruttodividende

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1. Das Steuersystem in Deutschland

B. Besteuerung der Rechtsformen

Personengesellschaft

Steuern auf Ebene der Gesellschaft

• Gewerbesteuer

• Umsatzsteuer

Steuern auf Ebene der Gesellschafter

• Persönliche Einkommensteuer des Gesellschafters auf den erzielten / zugewiesenen

Gewinn(anteil)

• Anrechnung der Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuer

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Agenda

Überblick über das Steuersystem in Deutschland

Die Lebensphasen einer Kapitalgesellschaft und die Steuern

Begriffsmix

Irrtümer und Fallstricke

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Set up

Laufender Geschäftsbetrieb

Exit

Klassischer Lebenszyklus eines Unternehmens aus steuerlicher Sicht

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Die Lebensphasen eines Unternehmens aus steuerlicher Sicht

Set up

• Wahl der richtigen Rechtsform

• Set up der gesellschaftsrechtlichen / steuerlichen Struktur

• Notwendige Anmeldungen und Registrierungen

Laufender Geschäftsbetrieb

• Compliance Pflichten: Jahresabschlüsse, E-Bilanz und Steuererklärungen

• Mitarbeitergewinnung: Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Scheinselbstständigkeit

• Eigener Lebensunterhalt: Geschäftsführergehalt vs. Gewinnausschüttung

• Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle: Umstrukturierungen, Aufnahme neuer

Gesellschafter, Kapitalbeschaffung

Exit

• Veräußerung

• Insolvenz / Liquidation

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Set-up

Wahl der Rechtsform

• Grundsatz: Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gibt es zahlreiche Aspekte, die bei der

Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen. Die steuerlichen Folgen der

Rechtsformwahl sind nur ein Teilaspekt und oft von untergeordneter Bedeutung.

Wahl der gesellschaftsrechtlichen Struktur (aus steuerlicher Sicht)

• Mehrgliedrige Struktur (horizontal / vertikal)

- Steuerliche Folgen aus Ausschüttungen, Darlehensvergabe und LuL-Beziehungen

• Holdingkonzept

- Vorteil: Steueroptimierte Weiterverteilung von Gewinnen im Konzern

- Nachteil: 5%ige Besteuerung auf jeder Stufe bei Kettenausschüttungen, geplante

Gesetzesänderungen wollen „Holdingprivileg“ einschränken

- Falle GewSt: Keine Freistellung von Dividenden aus „Streubesitzanteilen“ (< 15 %)

• Bei Auslandsbezug (LuL-Beziehungen, ausl. Gesellschafter)

- Sondervorschriften wie Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Mutter-Tochter-

Richtlinie und Außensteuergesetz (AStG) beachten

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Set-up

Anmelde- und Registrierungspflichten

Wer ein Unternehmen gründet, muss verschiedene Behörden und Institutionen von der

Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit unterrichten:

• Handelsregistereintragung Amtsgericht

• Gewerbeanmeldung Gewerbeamt

• Mitteilung einer Betriebsnummer Arbeitsamt

• Steuerliche Anmeldung (Steuernummern) Finanzamt

Zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen, z.B.:

• Anzeige der Selbstständigkeit Berufsgenossenschaft

• Anmeldung der Mitarbeiter Krankenkasse

• Anmeldung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter Rentenversicherung

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Compliance Pflichten

Jahresabschlüsse (zum Ende eines jeden Geschäftsjahres)

• Erstellung eines Jahresabschlusses nach den Vorschriften des HGB

• Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger

• Derzeit Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften geplant

Betriebliche Steuererklärungen

• Steuererklärungen zur

- Körperschaftsteuer (wie Jahresabschluss auf das Ende des Geschäftsjahres)

- Gewerbesteuer (wie Jahresabschluss auf das Ende des Geschäftsjahres)

- Umsatzsteuer (immer auf das Ende eines Kalenderjahres)

E-Bilanz (neu)

• Elektronische Übermittlung einer vollumfassenden steuerlicher Bilanz nach

vorgeschriebener Gliederung (E-Bilanz Taxonomie)

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Compliance Pflichten

Umsatzsteuervoranmeldungen

• In den ersten 2 Jahren nach Gründung der Gesellschaft grundsätzlich monatlich, danach in

Abhängigkeit der Umsatzsteuerzahlungen des Vorjahre monatlich (>7.5 T€), quartalsweise

(1 T€ - 7.5 T€) oder jährlich (< 1 T€)

• Grundsätzlich elektronische Übersendung und Zahlung bis zum 10. des Folgemonats

• Dauerfristverlängerung (m.E. notwendig) verschiebt Zeitpunkt um einen Monat, erfordert

jedoch die Entrichtung einer Sondervorauszahlung

• Grundsatz: Erklärung der Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze nach vereinbarten

Entgelten (Sollversteuerung)

• Ausnahme: auf Antrag Erklärung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten

(Istversteuerung), wenn Gesamtumsatz im Vorjahr < 500 T€

• Besonderheit: Reverse Charge (Wechsel der Steuerschuldnerschaft)

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Compliance Pflichten

Umsatzsteuervoranmeldungen

• Vorsteuerabzug:

- Im Regelfall Abzug der Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen als Vorsteuer möglich

- Achtung: Setzt den Besitz einer „ordnungsgemäßen“ (ordnungsgemäß im Sinne des

Umsatzsteuergesetzes) Originalrechnung voraus!!!!!!

- Besonderheit bei start up‘s: Ggf. Forderung des FA nach Vorlage der

Originalrechnung im Erstjahr, ggf. zeitnahe Umsatzsteuersonderprüfung

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Compliance Pflichten

Umsatzsteuervoranmeldungen

• Kleinunternehmerregelung:

- Faktisch „Wahlrecht“ auf Verzicht der Entrichtung von Umsatzsteuer, wenn Umsatz im

Vorjahr < 17.5 T€ und (lt. Prognose) im laufenden Jahr < 50 T€ (Kleinunternehmer)

- Bindungswirkung 5 Jahre, wenn auf diese Kleinunternehmerregelung freiwillig

verzichtet wird

- Vorteil: Keine Berechnung und Erklärung von Umsatzsteuer

- Nachteile:

- Kein Vorsteuerabzug möglich (Achtung Falle bei hohen Investitionskosten!!!!!!!!)

- Größere Probleme im Jahr des Überschreitens der Größenkriterien möglich

- Rückwirkende Ausübung des Wahlrechtes bis zur Unanfechtbarkeit der

Steuerfestsetzung zwar möglich, jedoch ggf. nicht praktikabel wegen

Aufwand/Hindernissen aus den Rechnungskorrekturen

- Echte Einzelfallentscheidung, ob eine Anwendung der Kleinunternehmerregelung von

Vorteil ist oder ob darauf freiwillig verzichtet werden sollte (mit Bindungswirkung)

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Compliance Pflichten

Besondere Steueranmeldungen

• Kapitalertragsteueranmeldungen

- Einbehalt und Abführung von 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag bei

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter

- Unverzüglich: Anmeldung und Zahlung der Kapitalertragsteuer bis zum 10. des auf

den Ausschüttungstag folgenden Monats. Wird beim Beschluss über die Ausschüttung

kein fester Ausschüttungstag angegeben, gilt der auf den Beschluss folgende Tag als

Ausschüttungstag.

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Mitarbeitergewinnung

Arbeitnehmer

• Umfangreiche Pflichten des Arbeitgebers zum Einbehalt und Abführung von Lohnsteuer

und Sozialversicherung (KV, RV-PV, Beiträge Berufsgenossenschaft, Knappschaft)

• Kostenbelastung durch AG-Anteile zur SozVers. (Faktor ca. 1,2 x Bruttogehalt)

• Jede Zuwendung außerhalb des vereinbarten Arbeitslohnes ist als geldwerter Vorteil zu

versteuern sein, wenn nicht ausdrücklich als steuerfreie Zuwendung zugelassen

• Ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers

• Azubi zählt zu den Arbeitnehmern (bei Vergütung unter 325 € trägt AG alle SozVers.

Kosten)

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Mitarbeitergewinnung

Geringfügig Beschäftigte / Aushilfen

Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht richten sich nach mehreren Kriterien, wie

Höhe des Entgeltes, Status (Student), Dauer der Beschäftigung etc.

Auszug:

• Kurzfristig Beschäftigte

- Von vorherein zeitlich begrenzt, nur für kurze Zeit (alle Beschäftigungen zusammengerechnet nicht

mehr als 50 Tage im Jahr), Beschäftigung nicht berufsmäßig

- Nicht Sozialversicherungspflichtig

- Lohnsteuerpflichtig, Versteuerung lt. Lohnsteuerkarte oder Pauschal mit 25 %

• Mini-Job - „400 € Job“ (geringfügig entlohnte Beschäftigte)

- Entgelt darf 400 € nicht überschreiten

- Abzüge: Pauschal 2 % Lohnsteuer sowie 28 % SozVers. Entrichtung an Bundesknappschaft

- Hinweis: Abwälzung der Abzüge wohl nur in Höhe der Lohnsteuer (2 %) zulässig

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Mitarbeitergewinnung

Geringfügig Beschäftigte / Aushilfen

• (Werk)Studenten

- Nebentätigkeit gegenüber Studium von untergeordneter Bedeutung, d.h. Tätigkeit bis 20 h je Woche,

Semesterferien unbeschränkt, Arbeit an Wochenenden zählt nicht mit

- Entgelt unter 400 €: Einstufung wie geringfügig entlohnte Beschäftigte = „Mini Jobber“

- Entgelt über 400 €: Rentenversicherungspflichtig (AG: 9,8 %), Lohnsteuerabzug lt. Lohnsteuerkarte

- Hinweis: Entgelt über 400 € im Regelfall in Bezug auf den AG Anteil günstiger

• Praktikanten

- Zwischenpraktikum (im Studium)

- Konsequenzen wie bei Werkstudenten

- Bei Pflichtpraktikum (z.B. lt. Studienordnung) keine Rentenversicherungspflicht

- Tipp: Ggf. Werkstudentenvertrag statt Praktikum

- Vor- und Nachpraktikum (vor- und nach dem Studium)

- Keine Besonderheit zu „anderen“ Beschäftigten, kein eigener „Studentenstatus“

- Ausnahme: Pflichtpraktikum (z.B. lt. Studienordnung) keine SozVers., nur Lohnsteuer

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Mitarbeitergewinnung

Freie Mitarbeiter / Service Provider

• Honorare für freie Mitarbeiter als Betriebsausgabe abzugsfähig

• Kein Abzug von SozVers. (Ausnahme ggf. Beiträge zur Künstlersozialkasse)

Scheinselbstständigkeit

• Ursprünglich als freie Mitarbeiter vergütete Provider könnten von FA oder SozVers. Träger

als arbeitnehmerähnliche Beschäftigte eingestuft werden

• Ggf. Haftung und Nachzahlung von Lohnsteuer und Sozialversicherung (Faktor ca. 50 %+

der gezahlten Vergütung)

• Tipp:

- In jedem Falle schriftlich bestätigen lassen, dass der freie Mitarbeiter als

Selbstständiger/Gewerbetreibender beim Finanzamt registriert ist und für mehrere

Auftraggeber tätig wird. Dies bietet jedoch keine Rechtsicherheit

- Rechtsicherheit kann nur durch ein (kostenloses) Statusfeststellungsverfahren des

freien Mitarbeiters beim Sozialversicherungsträger erreicht werden

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Gewinnausschüttung vs. Gehalt

Gehalt

• Für KSt Und GewSt als Betriebsausgabe abzugsfähig

• Gesellschafter-Geschäftsführergehalt unterliegt der Lohnsteuer

• Als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit beim Gesellschafter steuerpflichtig

• Sozialversicherungspflicht besteht im Regelfall auch für Gesellschaftergeschäftsführer,

Ausnahme jedoch bei besonderem Status als Gesellschafter mit wesentlichem Einfluss

• Empfehlung: Sozialversicherungsstatus gleich durch kostenloses Status -

Feststellungsverfahren durch den Sozialversicherungsträger feststellen lassen

• In jedem Falle zivilrechtlich wirksame im Vorfeld geschlossenen Vereinbarung notwendig,

sonst besteht die Gefahr der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung durch FA

• Umfassende Beschränkungen durch das FA hinsichtlich der Gesamtbezüge

(Angemessenheit) und des Verhältnisses zwischen Festgehalt und variablen Anteil

(Tantiemen etc.)

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Gewinnausschüttung vs. Gehalt

Gewinnausschüttung

• Ausschüttung der bereits versteuerten Gewinne (KSt und GewSt)

• Einbehalt und Abführung von Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. SolZ)

Gesellschafterebene

• Abgeltungssteuer:

- Bei Gesellschafter-Geschäftsführer mit Anteil < 1 % oder bei freiwilliger Anwendung

Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer keine weitere Besteuerung

- Vorsicht: kein Werbungskostenabzug möglich (Nachteil bei Fremdfinanzierung oder

hohen Werbungskosten)

• Veranlagung

- Veranlagung beim Anteilseigner im Rahmen der ESt Veranlagung

- Besteuerung von 60 % der Bruttodividende mit pers. Einkommensteuersatz

- Abzug von 60 % der Werbungskosten möglich

- Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf Einkommensteuerzahlung

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Gewinnausschüttung vs. Gehalt

Globale Faustregel

• Im Regelfall ist die Zahlung einer Gesellschafter-Geschäftsführervergütung insgesamt

steuerlich niedriger belastet als die Gewinnausschüttung. Dies hängt jedoch im Einzelfall

von der steuerlichen Situation des Gesellschafters ab und ist im Rahmen einer

Vergleichsberechnung unter Würdigung aller Gesamtumstände abzuprüfen.

Page 29: Leitfaden ecovis bsa quiznight

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Laufender Geschäftsbetrieb – Aufnahme neuer Gesellschafter

Veräußerung/Übertragung bestehender Anteile

• Veräußerungsgeschäft

• Bei Privatpersonen mit Anteilen > 1 % steuerpflichtig mit pers. Steuersatz des

Gesellschafters, BMG 60 % des Differenzbetrages zwischen Kaufpreis und fortgeführten

Anschaffungskosten, bei Anteilen < 1 % Abgeltungssteuer i.H.v. 25 %

• Bei KapG als Anteilseigner Freistellung von 95 % des Gewinnes nach §8b KStG, somit

Besteuerung von 5 % als fiktive nichtabzugsfähige Betriebsausgaben – Achtung:

Gesetzesänderung geplant!!!

Kapitalerhöhungen und Ausgabe neuer Anteile oder „verwässern“ der alten

Anteile oder „Abwandlungen“

• Steuerlich als ein der Veräußerung gleichgestellter Geschäftsvorfall im Regelfall als ein

Veräußerungsgeschäft anzusehen, da stille Reserven überspringen

Achtung: Bei jedem Wechsel des Anteilseigners oder der Aufnahme neuer

Gesellschafter besteht das Risiko des Unterganges von Verlustvorträgen (§ 8c

KStG „new shareholder rule“). Steuerliche Konsequenzen und mögliche

Alternativen im Vorfeld mit dem Berater besprechen.

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Exit – Veräußerung

Die Veräußerung kann mittels Share Deal (Verkauf der Anteile durch den Anteilseigner)

oder mittels Asset Deal (Verkauf aller Wirtschaftsgüter durch die Gesellschaft selbst)

erfolgen.

Share Deal:

• Veräußerung von Anteilen an der Kapitalgesellschaft

• Steuerliche Konsequenzen wie in Folie zuvor beschrieben

• Erwerber übernimmt die KapG mit allen steuerlichen Risiken - Haftung

Asset Deal

• Veräußerung aller Wirtschaftsgüter durch die Gesellschaft selbst

• Als laufender Geschäftsvorfall Besteuerung des Gewinnes mit KSt und GewSt

• Ausschüttung des (versteuerten) Veräußerungsgewinns als reguläre Gewinnausschüttung

• Nachteil: Hohe Steuerbelastung aus KSt/GewSt und der pers. Einkommensteuer des

Gesellschafters bei Ausschüttung bzw. Abgeltungssteuer

• (Fast) keine Haftung für Steuern aus der Vergangenheit

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Exit – Veräußerung

Besonderer Hinweis

Die Frage „Share Deal vs. Asset Deal“ ist schon seit Jahren der Hauptinteressenkonflikt

zwischen Veräußerer und Erwerber.

Während der Veräußerer durch den Share Deal im Regelfall die niedrigste Steuerlast erzielt und

daher diesen bevorzugt, wird der Erwerbe einen Asset Deal favorisieren.

Im Vergleich zum Share Deal, wo ihm dieses verwehrt bleibt, kann der Erwerber beim Asset

Deal den Kaufpreis vollständig auf die erworbenen Wirtschaftsgüter allokieren (echte

Aufstockung der übernommenen Buchwerte um die bezahlten stillen Reserven) mit der

Konsequenz, dass er den Kaufpreis vollständig in Abschreibungsvolumen umgewandelt hat.

Somit hat der Erwerber ein erhöhtes Interesse am Asset Deal, den der Veräußerer im Regelfall

wegen der hohen steuerlichen Belastung ablehnen wird.

Auch in der Frage der Haftung für Steuern aus der Vergangenheit hat der Erwerber ein

gesteigertes Interesse am Asset Deal.

Achtung: Wegen der Übernahme der steuerlichen Risiken beim Share Deal wird der

Erwerber/Investor im Regelfall auch eine Tax Due Diligence durchführen und im SPA eine

eigene Haftungsklausel für Steuern durchsetzen.

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2. Lebensphasen eines Unternehmens

(KapG)

Exit – Liquidation / Insolvenz

Steuerlich gibt es keinen Unterschied zwischen Liquidation und Insolvenz

• Insolvenz ist steuerlich „lediglich“ die ungeplante Liquidation durch den Insolvenzverwalter

Steuerliche Folgen im Wesentlichen wie die beim Asset Deal

• Veräußerung / Verwertung aller Wirtschaftsgüter durch die Gesellschaft selbst

• Falls Gewinne verbleiben (nach Verrechnung mit Verlusten und Verlustvorträgen),

unterliegen diese der KSt und GewSt

• Ausschüttung von Gewinnen unterliegt der Kapitalertragsteuer, nicht jedoch die

Rückzahlung von Nennkapital und Gesellschaftereinlagen

• Gewinnausschüttung unterliegt wie zuvor beschrieben der Besteuerung beim Anteilseigner

• Die reine Rückzahlung vom Stammkapital und den Gesellschaftereinlagen unterliegt nicht

der Besteuerung

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Agenda

Überblick über das Steuersystem in Deutschland

Die Lebensphasen einer Kapitalgesellschaft und die Steuern

Begriffsmix

Irrtümer und Fallstricke

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3. Begriffsmix

Begriffsmix

Kleingewerbetreibender vs. Kleinunternehmer

Freier Mitarbeiter vs. Scheinselbstständigkeit

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Reverse Charge

Ordentliche Ausgangsrechnung vs. ordnungsgemäße Eingangsrechnung

Dauerfristverlängerung

Soll vs. Ist Versteuerung = vereinbarte vs. vereinnahmte Entgelte

Gewerbeamt vs. Finanzamt

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3. Begriffsmix

Begriffsmix

Elektronische Offenlegung im Bundesanzeiger vs. E-Bilanz

Elektronische Steuererklärung / Steuerkonto online

Vollmacht zur steuerlichen Beratung vs. Steuerberatungsvertrag

Zusammenfassende Meldung (ZM) und INTRASTAT Meldung

Umsatzsteuernummer und USt-ID Nummer

ESt Veranlagung vs. Abgeltungssteuer

Brutto- vs. Nettodividende

Page 36: Leitfaden ecovis bsa quiznight

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Agenda

Überblick über das Steuersystem in Deutschland

Die Lebensphasen einer Kapitalgesellschaft und die Steuern

Begriffsmix

Irrtümer und Fallstricke

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4. Irrtümer und Fallstricke

Irrtümer und Fallstricke bei der UG und anderen Kapitalgesellschaften

Ich bekomme meine Einlage auf jeden Fall steuerneutral zurück

Ich bin der Gesellschafter, ich bin das Unternehmen

Wenn mein Umsatz in Deutschland nicht der Umsatzsteuer unterliegt, bin ich

aus allen Verpflichtungen raus

Ich habe eine Formalie, eine Unterschrift, vergessen, das hole ich einfach

nach

Ich kann jederzeit meine UG / KapG ganz oder teilweise in meinem Konzern

hin- und herschieben

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4. Irrtümer und Fallstricke

Irrtümer und Fallstricke bei der UG und anderen Kapitalgesellschaften

Ich kann meine GbR jederzeit steuerneutral in eine UG umwandeln

Als Gesellschafter-Geschäftsführer bin ich per se nicht in der gesetzlichen

Krankenkasse / Rentenversicherung versicherungspflichtig

Ein Verzicht auf eine Forderung gegenüber meiner Gesellschaft hat keine

steuerlichen Auswirkungen

Ich vereinbare (formal) schon mal eine Gesellschafter-

Geschäftsführervergütung, ich kann ja immer noch darauf verzichten

Meine Gesellschaft hatte eine Umsatzsteuersonderprüfung, nun ist sie

abschließend durch die Betriebsprüfung geprüft

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... für Euer Interesse!

ECOVIS GM, Wirtschaftsprüfer

Steuerberater Rechtsanwälte

Friedenstraße 91

10249 Berlin

Ansprechpartner

Herr Uwe Lange

Herr Daniel Frischkorn

Internet: www.ecovis.com

Vielen Dank ...

Quelle(n): Eigene Darstellung